DE10100316C1 - Kamerastativkopf mit Gewichtsausgleich - Google Patents
Kamerastativkopf mit GewichtsausgleichInfo
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Abstract
Ein Kamerastativkopf weist folgendes auf: ein Sockelelement (4); eine neigbare Anordnung (2), die einerseits um eine Neigeachse (N) drehbar mit dem Sockelelement (4) verbunden und andererseits fest mit einem Kameraaufbau verbindbar ist; und eine Einrichtung zum Ausgleichen eines bei der Neigebewegung auftretenden Neigemoments, welche zumindest eine Biegefeder (3) aufweist, die sich an ihrem einem Ende gegen das Sockelelement (4) abstützt. Die Einrichtung zum Ausgleichen des Neigemoments weist eine Mitnehmeranordnung (5) auf, welche an einer von der Neigeachse (N) beabstandeten Stelle an der neigbaren Anordnung (2) angebracht ist und beim Neigen des Kameraaufbaus die Biegefeder (3) in Neigungsrichtung auslenkt. Die Biegefeder (3) übt über die Mitnehmeranordnung (5) ein im wesentlichen sinusförmiges Rückstellmoment auf die neigbare Anordnung und somit auf den Kameraaufbau aus.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kamerastativkopf
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Kameras, die - beispielsweise aufgrund ihres Gewichts oder
ihrer Größe oder aufgrund besonderer Anforderungen an eine
ruhige Kameraführung - nicht von Hand gehalten werden können,
ruhen auf einem Kamerastativ oder einem Kamerapedestal. Dabei
ist die Kamera auf einem Kamerastativkopf um eine horizontale
Achse (Neigeachse) und eine vertikale Achse (Schwenkachse)
drehbar gelagert, damit der Kameramann mit dem Kameraobjektiv
bewegten Objekten folgen kann. (Im folgenden wird allein der
Begriff "Kamerastativ" verwendet; die Ausführungen gelten
jedoch ebenso für Kamerapedestale.) Beim Neigen der Kamera,
d. h. beim Drehen des Kamerastativkopfes um seine Neigeachse,
bewirkt der Abstand des Schwerpunkts der Kamera von dieser
Neigeachse (Schwerpunktshöhe) zusammen mit der Gewichtskraft
der Kamera ein vom Neigewinkel abhängiges Drehmoment um die
Neigeachse.
Die Einrichtung für den Gewichtsausgleich soll durch die
Kompensation dieses Neigemoments ein kraftfreies Neigen der
Kamera ermöglichen. Dabei ist es erforderlich, dass der
Gewichtsausgleich aufgrund des raschen Wechsels des
Lastmoments beim Aufsetzen von verschiedenen Kameras oder von
Kamerazubehör wie Telepromptern etc. schnell und einfach an
verschiedene Gewichte und verschiedene Schwerpunktshöhen
anpassbar ist.
Außerdem soll der Gewichtsausgleich die Kamera in jeder
Neigeposition direkt und unmittelbar ohne jede Nachbewegung
halten, und zwar innerhalb eines Neigebereichs von mindestens
±90°, um das gesamte räumliche Gesichtsfeld beim Neigen der
Kamera abdecken zu können.
Um sanfte Neigebewegungen zu ermöglichen, sollte der
Kamerastativkopf darüber hinaus eine vom Gewichtsausgleich
unabhängige, möglichst ebenfalls verstellbare, reibungsfreie
Dämpfungseinrichtung aufweisen.
Bekannte Kamerastativköpfe weisen zum Dämpfen der
Neigebewegung beispielsweise ein hydraulisches Dämpfungsglied
mit einstellbarem Drehwiderstand auf, wie es in der Deutschen
Patentschrift 24 57 267 C3 beschrieben ist. Auch das Deutsche
Patent 26 57 692 C2 beschreibt eine Dämpfungseinrichtung für
Kamerastativköpfe.
Hinsichtlich des Gewichtsausgleichs ist es beispielsweise
bekannt, das Neigemoment mit mehreren auf der Neigeachse
hintereinander angeordneten Scheibentorsionsfedern aus Gummi
zu kompensieren (DE 30 26 379 A1). Der Gewichtsausgleich kann
hier über das Zu- oder Abschalten von einzelnen Federn
angepasst werden. Bekannt ist außerdem eine Kompensation des
Neigemoments über hintereinander geschaltete Druck- oder
Zugfedern.
Aus der DE 39 08 682 A1 ist eine Vorrichtung zum Ausgleich
des Gewichtes eines um eine Nickachse zu schwenkenden
Gegenstands bekannt. Ein Rückstellmoment wirkt mit Hilfe
einer Biegefederanordnung über einen Hebelarm auf die
Nickachse. Um den Nickbereich zu vergrößern und bei allen
Nickwinkeln eine ideale Drehmomentkompensation zu erzielen,
weist die Ausgleichsvorrichtung ein Untersetzungsgetriebe
auf, wobei die Achse der Eingangswelle die Nickachse ist und
wobei die Biegefederanordnung über einen Hebelarm auf die
Ausgangswelle wirkt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
Kamerastativkopf mit einer Einrichtung zum Ausgleichen eines
bei dieser Neigebewegung auftretenden Gewichtsmoments zu
schaffen, die das Neigemoment möglichst exakt kompensiert und
dennoch kompakt ausgeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Kamerastativkopf mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1
gelöst.
Demzufolge weist die Einrichtung zum Ausgleichen des
Neigemoments eine Mitnehmeranordnung auf, welche an einer von
der Neigeachse beabstandeten Stelle an einer neigbaren
Anordnung angebracht ist und beim Neigen des Kameraaufbaus
die Biegefeder in Neigungsrichtung auslenkt. Die Biegefeder
übt über die Mitnehmeranordnung ein im wesentlichen
sinusförmiges Rückstellmoment auf die neigbare Anordnung und
somit auf den Kameraaufbau aus.
Der Abstand zwischen der Neigeachse und dem Angriffspunkt der
Mitnehmeranordnung an der Biegefeder bildet einen für das
Rückstellmoment wirksamen Hebelarm, so dass die Biegefeder
ein Rückstellmoment auf den Kameraaufbau ausübt. Da die
Biegefeder in Neigungsrichtung ausgelenkt wird, ist die
Rückstellkraft der Biegefeder abhängig von dem Neigungswinkel
der Kamera, und das erzeugte Rückstellmoment ist sinusförmig.
Dies bietet den Vorteil, dass der Verlauf des
Kompensationsmoments dem Verlauf des Neigemoments beim Neigen
der Kamera im gesamten Neigebereich von mindestens ±90°
entspricht, so dass sich die Kamera bei großen Neigewinkeln
ebenso kraftarm neigen lässt wie bei kleinen Neigewinkeln und
auch bei großen Neigewinkeln in jeder gewünschten Stellung
ohne Nachbewegung stehen bleibt. Gleichzeitig kann die
Biegefeder kompakt ausgeführt und in den Kamerastativkopf
integriert werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Kamerastativkopfes nach Anspruch 1 ergeben sich aus den Unteransprüchen.
So ist entsprechend Anspruch 2 die Mitnehmeranordnung vorzugsweise drehbar an der
neigbaren Anordnung angebracht, wobei die entsprechende
Drehachse parallel zur Neigeachse liegt. Diese Relativdrehung
bewirkt, dass die Neigebewegung der Kamera nicht vollständig
auf die Biegefedern übertragen wird. Beispielsweise bildet
sich bei einem Neigewinkel der Kamera und somit auch der
neigbaren Anordnung von 90° ein Winkel zwischen der
Mitnehmeranordnung und der neigbaren Anordnung aus, der
bewirkt, dass die Auslenkung der Biegefedern weitaus weniger
als 90° beträgt. So kann der insbesondere für Kameraaufbauten
gewünschte Neigungsbereich von ±90° gewährleistet werden,
ohne dass die Biegefedern über ihre maximal zulässigen
Materialspannungen hinaus beansprucht würden.
Dazu ist es insbesondere vorteilhaft, wenn sich entsprechend Anspruch 3 die
Mitnehmeranordnung beim Neigen der Kamera relativ zu der
Biegefeder bewegt.
In einer vorteilhaften, stabilen Ausgestaltung entsprechend Anspruch 4 weist die
neigbare Anordnung zumindest einen Neigeschenkel auf, der an
seinem einen Ende vorzugsweise mit einer Trägerplatte
verbunden ist, auf die der Kameraaufbau montiert werden kann.
Eine besonders stabile Ausgestaltung wird entsprechend Anspruch 5 durch die
Verwendung von zumindest zwei parallel zueinander
angeordneten Neigeschenkeln erreicht.
Eine Möglichkeit zur Ausgestaltung der Biegefeder besteht entsprechend Anspruch 6 in
dem Vorsehen einer Biegefederplatte. Durch geeignete Wahl der
geometrischen Form der Biegefederplatte (Rechteck, Dreieck,
Trapez, etc. entsprechend Anspruch 7) kann die Kennlinie des sinusförmigen
Rückstellmoments optimiert werden. Auch durch Ausnehmungen,
die entsprechend Anspruch 8 z. B. durch das Ausstanzen von Material entstehen, kann
das Verhalten der Biegefederplatte geeignet beeinflusst
werden. Die Auslenkung der Biegefederplatte erfolgt
sinnvollerweise senkrecht zu ihrer Flächenebene.
Ebenso denkbar ist jedoch die Verwendung von anderen
Biegefederformen wie z. B. Federstäben, die zylindrisch,
konisch, hohl, etc. ausgestaltet sein können.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung entsprechend Anspruch 10 besteht die
Mitnehmeranordnung aus zumindest einem Trägerelement, welches
drehbar mit dem Neigeschenkel verbunden ist, und einem
Mitnehmer, der die Biegefeder auslenkt. Es können entsprechend Anspruch 11 auch zwei
oder mehr Mitnehmer vorgesehen sein, welche sich dann
vorzugsweise parallel zur Neigeachse erstrecken. Ein
Mitnehmer ist dann beispielsweise in Neigungsrichtung vor der
Biegefeder und ein zweiter hinter der Biegefeder angeordnet,
so dass abhängig von der Neigungsrichtung der eine oder der
andere Mitnehmer die Biegefeder auslenkt. Diese Mitnehmer
können beispielsweise als Stangen ausgestaltet sein (Anspruch 12).
Um die Reibungsverluste bei der Übertragung der
Neigungsbewegung von der Mitnehmeranordnung auf die
Biegefedern möglichst gering zu halten, ist es vorteilhaft, entsprechend Anspruch 13
an der Mitnehmeranordnung reibungsvermindernde Elemente z. B.
in Form von Rollen oder Kugellagern vorzusehen. Je geringer
die Reibung zwischen Biegefeder und Mitnehmerachsen ist,
desto geringer ist der am Beginn einer Neigungsbewegung
auftretende "Losreißeffekt".
In einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Kamerastativkopfes sind mehrere Biegefedern vorgesehen, (Anspruch 14) und
jeweils ein Mitnehmer ist zwischen zwei Biegefedern
angeordnet (Anspruch 15). Mitnehmer und Biegefeder sind daher abwechselnd
miteinander angeordnet.
Eine besonders kompakte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Kamerakopfes kann dadurch erzielt werden, dass entsprechend Anspruch 16 ein Federpaket
anstelle einer einzelnen Biegefeder verwendet werden. Im Fall
von mehreren Biegefederpaketen sind dann Biegefederpakete und
Mitnehmer senkrecht zur Neigeachse miteinander abwechselnd
angeordnet. Die Einzelfedern der Biegefederpakete sind dann
relativ dünn ausgestaltet, wodurch sie bei gleichbleibender
Länge relativ weit ausgelenkt werden können, bis ihre maximal
zulässige Materialspannung erreicht ist. Je dünner eine
Biegefeder ausgestaltet ist, desto kürzer kann sie daher
gewählt werden, um eine gewünschte maximale Auslenkung zu
gewährleisten. Um dennoch eine zufriedenstellende
Rückstellkraft zu erreichen, werden diese dünnen, kurzen
Federn zu Paketen zusammengefasst, in denen sie sich relativ
zueinander bewegen können. Die Rückstellkräfte der kurzen,
dünnen Federn im Paket addieren sich dann zu einer
Gesamtrückstellkraft des Pakets, wobei die kurze Baulänge
erhalten bleibt. Mit der Anzahl der Federn im Paket steigt
allerdings auch die Anzahl der Kontaktflächen und somit der
Reibungsverlust. Zwischen den Federplatten im Paket ist daher
vorzugsweise ein Schmiermittel vorgesehen. Durch die
Verringerung der Reibung reduzieren sich wiederum auch der
"Losreißeffekt" sowie die bei der Verformung der Federn
auftretende Hysterese.
Die Verwendung von Federpaketen hat außerdem den Vorteil,
dass sich ein Bruch einer einzelnen Feder nicht so stark
auswirkt wie bei der Verwendung von Einzelfedern.
Zum Anpassen der Gewichtsausgleichsvorrichtung an
verschiedene Kameragewichte und Schwerpunktshöhen ist entsprechend Anspruch 17
vorzugsweise eine Einstelleinrichtung vorgesehen, um die
wirksame Federlänge der Biegefeder zu verändern, so dass
diese beim Biegen nicht über ihre gesamte Länge, sondern nur
in einem Teilbereich elastisch verformt werden. Dabei ist
auch eine dynamische Beeinflussung der wirksamen Federlänge
denkbar, wodurch die Federkennlinie besonderen Anforderungen
angepasst werden kann. Die Federlänge geht in dritter Potenz
in das Rückstellmoment ein.
Die Federsteifigkeit der Biegefeder des erfindungsgemäßen
Kamerastativkopfs wird demnach an das Gewicht der Kamera, die
sich momentan auf dem Kamerastativkopf befindet, angepasst
und hat dann einen Verlauf, der exakt dem Verlauf des
Gewichtsmoments der Kamera beim Neigen um die Neigeachse
entspricht: Wenn der Massenschwerpunkt der Kamera genau
vertikal oberhalb der Neigeachse liegt, wird kein Drehmoment
von der Feder erzeugt. Beim Neigen der Kamera aus der
Ruhelage steigt das durch das Kameragewicht erzeugte
Neigemoment mit wachsendem Neigewinkel sinusförmig an, und
gleichzeitig wächst auch das von der Biegefeder erzeugte
Kompensationsmoment sinusförmig an. In jedem Neigewinkel wird
das Neigemoment also durch ein exakt gleich großes
Gegenmoment kompensiert, so dass die Kamera in jeder
Neigelage im Gleichgewicht gehalten wird. Der Kameramann
benötigt dann nur geringfügige Kräfte zum Neigen der Kamera,
und die Kamera bleibt in jedem Neigewinkel stehen.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Kamerastativkopfs entsprechend Anspruch 18 ist die Federsteifigkeit der Biegefeder
stufenlos einstellbar. So kann die Federsteifigkeit exakt an
Kameras mit beliebigem Gewicht und beliebiger
Schwerpunktshöhe angepasst werden, wobei gängige Kameras
inklusive Zubehör ein Gewicht von bis zu 150 kg und eine
Schwerpunktshöhe von bis zu 50 cm aufweisen können. Bei
Telepromptern und weiterem Kamerazubehör, das ebenso auf den
erfindungsgemäßen Kamerastativkopf montiert werden kann,
mögen davon abweichende Gewichts- und Hebelverhältnisse
vorliegen; auch das durch solche Aufbauten entstehende
Gewichtsmoment kann von der erfindungsgemäßen Einrichtung für
den Gewichtsausgleich kompensiert werden.
Außerdem kann entsprechend Anspruch 19 auch der Anstand zwischen der Neigeachse und
der Verbindungsstelle von neigbarer Anordnung und
Mitnehmeranordnung, d. h. der für das Rückstellmoment wirksame
Hebelarm, verstellbar ausgestaltet werden. Über ein Verkürzen
oder Verlängern dieses Hebelarms kann die sinusförmige
Kennlinie des Rückstellmoments optimiert werden. Ebenso gut
ist es jedoch möglich, den Hebelarm einmal geeignet
festzulegen und nicht veränderbar zu gestalten.
Um das Federmaterial möglichst gut auszunutzen, ist es
sinnvoll, die Biegefeder bei einem Neigewinkel der Kamera von
90° annähernd mit ihrer zulässigen Materialspannung zu
beanspruchen (Anspruch 20).
Als Material für die Biegefeder können entsprechend Anspruch 21 beispielsweise
Kohlefasern, Stahl oder Glasfasern oder auch Kombinationen
aus diesen oder anderen Materialien verwendet werden. Die
Biegefedern können außerdem auch in Sandwichbauweise
ausgeführt sein.
Außerdem ist es vorteilhaft entsprechend Anspruch 22, die Biegefeder so relativ zu
Sockelelement und Mitnehmeranordnung anzuordnen, dass bei
einem Neigungswinkel von 0° eine geringe Vorspannkraft auf
die Biegefeder wirkt. So wird in der Ruhelage von 0° ein
Spiel vermieden.
Wie oben ausgeführt, weist der erfindungsgemäße
Kamerastativkopf in einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung entsprechend Anspruch 23 außerdem eine Einrichtung zum Dämpfen der
Neigungsbewegung auf.
Schließlich kann die Biegefeder sowohl als Hohlkörpers (Anspruch 25) als
auch als Vollkörper (Anspruch 24) ausgestaltet sein oder eine Kombination
aus zumindest einem Hohl- und zumindest einem Vollkörper
darstellen. Im Falle von mehreren Biegefedern oder von
Biegefederpaketen können zugleich sowohl Hohl- als auch
Vollkörper vorgesehen sein. Im übrigen kann die Biegefeder
jede geeignete geometrische Form haben, also beispielsweise
auch zylindrisch ausgestaltet sein.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben.
Im einzelnen zeigt:
Fig. 1 eine schematische Ansicht der wirkenden Kräfte und
Momente,
Fig. 2 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Kamerastativkopfs in perspektivischer Ansicht,
Fig. 3 eine Vorderansicht einer zweiten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Kamerastativkopfes,
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie A-A aus Fig. 3,
Fig. 5 einen Schnitt durch die erste Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Kamerastativkopfes im
ausgelenkten Zustand, und
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kamerastativkopfs mit einer Dämpfungseinrichtung.
Fig. 1 verdeutlicht das Prinzip der vorliegenden Erfindung
und zeigt schematisch einen Kameraaufbau 1, welcher an einer
neigbaren Anordnung 2 angebracht ist, die wiederum drehbar um
eine Neigeachse N (senkrecht zur Zeichenebene) an einem
Sockelelement 4 gelagert ist, wobei die Verbindung zwischen
dem Sockelelement 4 und der neigbaren Anordnung 2 aus Gründen
der Übersichtlichkeit nicht dargestellt ist. Eine Biegefeder
3 stützt sich in dem Sockelelement 4 ab.
Eine Mitnehmeranordnung 5 ist drehbar an der neigbaren
Anordnung 2 gelagert, und die Biegefeder 3 steht über diese
Mitnehmeranordnung 5 mit der neigbaren Anordnung 2 in
Verbindung. Dabei ist eine Gleitbewegung zwischen
Mitnehmeranordnung 5 und Biegefeder 3 möglich.
Fig. 1 verdeutlicht darüber hinaus die in dem System
herrschenden Kräfte und Momente. Der Kameraaufbau 1 ist aus
seiner Gleichgewichtslage, in der sich sein Schwerpunkt S
genau vertikal oberhalb der senkrecht zur Zeichenebene
verlaufenden Neigeachse N befindet, um den Neigewinkel β
ausgelenkt. Aufgrund des Schwerpunktsabstands h des
Schwerpunkts der Kamera von der Neigeachse N bewirkt der
wirksame Hebelarm h sin β zusammen mit der Gewichtskraft G
der Kamera ein Neigemoment MN um die Neigeachse N. Mit
wachsendem Winkel β steigt das Neigemoment MN = G h sin β
sinusförmig an.
Zu dem durch die Biegefeder 3 erzeugten Rückstellmoment Mr
trägt der Hebelarm a bei, welcher dem Abstand der Neigeachse
N von dem Berührpunkt zwischen Mitnehmeranordnung 5 und
neigbarer Anordnung 2 entspricht. Die Federkraft FF der
Biegefeder 3 ist von dem Sinus des Neigungswinkels β
abhängig, so dass sich ein Rückstellmoment ergibt, welches
genau wie das Neigemoment MN sinusförmig ist. Durch
entsprechende Wahl der Federkonstanten sowie des Hebelarms a
ergibt sich ein Rückstellmoment Mr, welches das Neigemoment
MN kompensiert. Durch Einstellen der wirksamen Federlänge L
kann das Rückstellmoment außerdem genau an ein gegebenes
Kameragewicht G und eine Schwerpunktshöhe h angepasst werden,
so dass es das auftretende Neigemoment MN in jeder
Neigestellung der Kamera exakt kompensiert.
Fig. 2 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Kamerastativkopfes. Das Sockelelement 4
besteht hier aus einer Bodenplatte 10 und zwei Sockelarmen
11. Zwei Neigeschenkel 2' sind um eine Neigeachse N drehbar
an den beiden Sockelarmen 11 befestigt und tragen ein
Trägerelement 12, an dem verschiedene (nicht dargestellte)
Kameraufbauten, Teleprompter, Scheinwerfer o. ä. angebracht
werden können.
Zum Ausgleich des bei der Neigung des Trägerelements 12 und
eines darauf montierten Kameraaufbaus um die Neigeachse N
herum auftretenden Neigemoments dient eine Anordnung aus
Biegefederplatten 3, welche mit einer Mitnehmeranordnung 5
zusammenwirkt. Die Biegefederplatten 3 sind an ihrem unteren
Ende über eine Einstelleinrichtung mit dem Sockelelement 4
verspannt. Die Einstelleinrichtung beinhaltet ein
Schiebeelement 8, das über eine Einstellschraube 9 vertikal
relativ zu dem Sockelelement 4 verschoben werden kann,
wodurch sich der Angriffspunkt der Mitnehmeranordnung 5 an
den Biegefederplatten 3 verschiebt, so dass sich die wirksame
Federlänge der Biegefederplatten 3 ändert. Zur Führung des
Schiebeelements 8 der Einstelleinrichtung vertikal relativ zu
dem Sockelelement 4 dienen zwei Führungsnuten 15.
An ihrem oberen Ende stehen die Biegefederplatten 3 mit
Mitnehmern 7 der Mitnehmeranordnung 5 in Verbindung. Diese
Mitnehmer 7 sind über zwei Trägerelemente 6 mit den
Neigeschenkeln 2' verbunden, wobei die Trägerelemente 6 sich
gegenüber den Neigeschenkeln 2' um eine Achse Z drehen
können, die parallel zur Neigeachse N liegt. Der Abstand
zwischen der Neigeachse N und der Achse Z entspricht dem oben
genannten Hebelarm a, welcher in der vorliegenden
Ausführungsform nicht verstellbar ist.
Werden nun die Neigeschenkel 2' und somit auch der
Kameraaufbau um die Neigeachse N herum geneigt, so überträgt
sich diese Bewegung von den Neigeschenkeln 2' über die
Trägerelemente 6 und die Mitnehmer 7 auf die
Biegefederplatten 3. Um die Reibung zwischen den Mitnehmern 7
und den Biegefederplatten 3 möglichst gering zu halten, sind
die Mitnehmer 7 von Rollen 13 umgeben, die bei einer
Relativbewegung zwischen Mitnehmern 7 und Biegefederplatten 3
auf den Biegefederplatten 3 abrollen.
Dabei wird die Neigebewegung des Kameraufbaus nicht
vollständig auf die Biegefederplatten 3 übertragen, da sich
die Trägerelemente 6 gegenüber den Neigeschenkeln 2' drehen
können. Aufgrund dieser Relativdrehung zwischen
Trägerelementen 6 und Neigeschenkeln 2' wirken die
Rückstellkräfte der Biegefederplatten 3 stets senkrecht auf
die Mitnehmer 7, wodurch ein Verklemmen des Systems vermieden
wird.
Fig. 3 ist eine Vorderansicht einer zweiten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Kamerastativkopfes. Im Unterschied zu
dem in Fig. 2 dargestellten Kamerastativkopf verwendet diese
zweite Ausführungsform Federpakete 3' aus Biegefederplatten
anstelle von einzelnen Biegefederplatten 3, was aus Fig. 3
allerdings noch nicht ersichtlich ist. Im übrigen entspricht
die zweite Ausführungsform der ersten, und in Fig. 3 ist noch
deutlicher zu erkennen, wie die Biegefederpakete 3' über das
Schiebeelement 8 und die Einstellschraube 9 der
Einstelleinrichtung mit dem Sockelelement 4 verbunden sind.
Dabei sind die Biegefederpakete 3' mittels Schrauben 14 in
dem Schiebeelement 8 eingespannt. Außerdem ist der Aufbau der
Mitnehmeranordnung 5, bestehend aus Trägerelementen 6,
Mitnehmern 7 und um diese herum angeordneten Rollen 13,
ersichtlich.
In der Schnittansicht in Fig. 4 sind nun die in der zweiten
Ausführungsform verwendeten Biegefederpakete 3' zu sehen. Die
Verwendung von Biegefederpaketen 3' anstelle von einzelnen
Biegefedern 3 bietet, wie oben beschrieben, den Vorteil, dass
die Biegefedern kürzer ausgebildet werden können und dennoch
die gewünschte Rückstellkraft aufbringen.
Fig. 4 zeigt auch, dass die Biegefederpakete 3' in der
dargestellten Ruhelage die drei Rollen 13 kontaktieren, so
dass in der Ruhelage ein Spiel vermieden wird. Vorzugsweise
übt die mittlere der Rollen 13 in der Ruhelage sogar eine
geringe Vorspannung auf die Biegefederpakete 3' aus.
Fig. 5 zeigt einen Schnitt durch die in Fig. 2 dargestellte
erste Ausführungsform der Erfindung, in der vier einzelne
Biegefederplatten 3 vorgesehen sind, die jeweils zwischen
zwei Mitnehmern 7 angeordnet sind. In Fig. 5 ist die neigbare
Anordnung 2 mit den Neigeschenkeln 2' um die Neigeachse N
herum geneigt, und es wird deutlich, in welcher Weise sich
das Trägerelement 6 der Mitnehmeranordnung bei dieser
Neigebewegung bezüglich den Neigeschenkeln 2' dreht. Diese
relative Drehung bewirkt, dass die Biegefederplatten 3 der
Neigung der Neigeschenkel 2' nicht vollständig folgen und
somit nicht stärker als zulässig beansprucht werden.
Fig. 6 zeigt eine weitere Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Kamerastativkopfes, der mit einer
Einrichtung zum Dämpfen der Neigebewegung ausgestattet ist.
An einer Welle 16, deren Achse mit der Neigeachse N des
Systems zusammenfällt, sind erste Ringscheiben 17 vorgesehen,
die in dieser Ausführungsform integral mit der Welle 16
ausgeformt sind. Zwischen zwei ersten Ringscheiben 17 ist
jeweils eine zweite Ringscheibe 18 angeordnet, wobei die
zweiten Ringscheiben 18 in dieser Ausführungsform integral
mit einem Dämpfungsgehäuse 19 ausgeformt sind. Zwischen den
ersten Ringscheiben 17 und den zweiten Ringscheiben 18
befindet sich ein Dämpfungsmedium.
Alternativ können die zweiten Ringscheiben 18 an ihrem
äußeren Umfang im Eingriff mit einem Kopplungselement (nicht
dargestellt) stehen. Dieses Kopplungselement ermöglicht es,
beliebig viele der zweiten Ringscheiben 18 gehäusefest zu
verriegeln, d. h. gegen Verdrehung zu sperren. Durch die
Relativbewegung der Ringscheiben 17 entsteht eine
hydraulische Dämpfungskraft, wobei der Dämpfungsgrad der
Einrichtung über die Anzahl der gehäusefest verriegelten
Ringscheiben eingestellt werden kann.
Claims (25)
1. Kamerastativkopf mit:
einem Sockelelement (4),
einer neigbaren Anordnung (2), die einerseits um eine Neigeachse (N) drehbar mit dem Sockelelement (4) verbunden und andererseits fest mit einem Kameraaufbau verbindbar ist, und
einer Einrichtung zum Ausgleichen eines bei der Neigebewegung auftretenden Neigemoments, welche zumindest eine Biegefeder (3) aufweist, die sich an ihrem einen Ende gegen das Sockelelement (4) abstützt,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Einrichtung zum Ausgleichen des Neigemoments eine Mitnehmeranordnung (5) aufweist, welche an einer von der Neigeachse (N) beabstandeten Stelle an der neigbaren Anordnung (2) angebracht ist und beim Neigen des Kameraaufbaus die Biegefeder (3) in Neigungsrichtung auslenkt, und dass die Biegefeder (3) über die Mitnehmeranordnung (5) ein im wesentlichen sinusförmiges Rückstellmoment auf die neigbare Anordnung (2) und somit auf den Kameraaufbau ausübt.
einem Sockelelement (4),
einer neigbaren Anordnung (2), die einerseits um eine Neigeachse (N) drehbar mit dem Sockelelement (4) verbunden und andererseits fest mit einem Kameraaufbau verbindbar ist, und
einer Einrichtung zum Ausgleichen eines bei der Neigebewegung auftretenden Neigemoments, welche zumindest eine Biegefeder (3) aufweist, die sich an ihrem einen Ende gegen das Sockelelement (4) abstützt,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Einrichtung zum Ausgleichen des Neigemoments eine Mitnehmeranordnung (5) aufweist, welche an einer von der Neigeachse (N) beabstandeten Stelle an der neigbaren Anordnung (2) angebracht ist und beim Neigen des Kameraaufbaus die Biegefeder (3) in Neigungsrichtung auslenkt, und dass die Biegefeder (3) über die Mitnehmeranordnung (5) ein im wesentlichen sinusförmiges Rückstellmoment auf die neigbare Anordnung (2) und somit auf den Kameraaufbau ausübt.
2. Kamerastativkopf nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mitnehmeranordnung (5) drehbar
um eine Achse (Z) an der neigbaren Anordnung (2)
angebracht ist, welche Achse sich im wesentlichen
parallel zu der Neigeachse (N) erstreckt.
3. Kamerastativkopf nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mitnehmeranordnung (5) beim
Neigen der Kamera relativ zu der Biegefeder (3)
beweglich ist.
4. Kamerastativkopf nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die neigbare
Anordnung (2) zumindest einen Neigeschenkel (2') und
eine Trägerplatte (12) aufweist.
5. Kamerastativkopf nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die neigbare Anordnung (2)
mindestens zwei parallel zueinander angeordnete
Neigeschenkel (2') aufweist.
6. Kamerastativkopf nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Biegefeder
(3) als Biegefederplatte (3) ausgebildet ist.
7. Kamerastativkopf nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die Biegefederplatte (3)
rechteckig, trapezförmig oder dreieckig ausgestaltet
ist.
8. Kamerastativkopf nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die Biegefederplatte (3)
Ausnehmungen wie z. B. Materialausstanzungen aufweist.
9. Kamerastativkopf nach einem der Ansprüche 7 und/oder 8,
dadurch gekennzeichnet, dass die Biegefederplatte (3) in
einer zur Neigeachse (N) parallelen Ebene liegt, wenn
der Neigewinkel 0° beträgt.
10. Kamerastativkopf nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Mitnehmeranordnung (5) aus zumindest einem mit der
neigbaren Anordnung (2) drehbar verbundenen
Trägerelement (6) und zumindest einem Mitnehmer (7)
besteht.
11. Kamerastativkopf nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, dass zumindest zwei Mitnehmer (7)
vorgesehen sind und dass die Mitnehmer (7) in
Neigungsrichtung vor und hinter der Biegefeder (3)
angeordnet sind.
12. Kamerastativkopf nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, dass der oder die Mitnehmer (7) als
Stangen ausgebildet sind.
13. Kamerastativkopf nach mindestens einem der Ansprüche 10
bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die
Mitnehmer (7) mit reibungsvermindernden Elementen,
insbesondere Rollen (13) oder Kugellagern, versehen
sind, so dass sich der oder die Mitnehmer (7) beim
Neigen der Kamera gegenüber der Biegefeder (3) mit
verminderter Reibung bewegen.
14. Kamerastativkopf nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere
Biegefedern (3) vorgesehen sind.
15. Kamerastativkopf nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, dass jeweils ein Mitnehmer (7) zwischen
zwei Biegefedern (3) angeordnet ist.
16. Kamerastativkopf nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine
Biegefeder (3) durch ein Biegefederpaket (3') ersetzt
ist.
17. Kamerastativkopf nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich eine
Einstellvorrichtung (8, 9) vorgesehen ist, mittels derer
die wirksame Federlänge (L) der Biegefeder (3, 3')
verändert werden kann.
18. Kamerastativkopf nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, dass die wirksame Federlänge (L)
stufenlos veränderbar ist.
19. Kamerastativkopf nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (a)
zwischen der Neigeachse (N) und der Verbindungsstelle
von neigbarer Anordnung (2) und Mitnehmeranordnung (5)
einstellbar ist.
20. Kamerastativkopf nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Biegefeder
(3, 3') bei einem Neigewinkel von 90° annähernd mit
ihrer maximal zulässigen Materialspannung beansprucht
wird.
21. Kamerastativkopf nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Biegefeder (3, 3') aus
Kohlefasern, Stahl oder Glasfasern oder einer
Kombination aus Materialien besteht.
22. Kamerastativkopf nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Biegefeder
(3, 3') relativ zu dem Sockelelement (4) und der
Mitnehmeranordnung (5) so angeordnet ist, dass sie bei
einem Neigewinkel von 0° unter einer leichten
Vorspannung steht.
23. Kamerastativkopf nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich eine
Einrichtung (16, 17, 18, 19) zum Dämpfen der
Neigebewegung vorgesehen ist.
24. Kamerastativkopf nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine
Biegefeder (3, 3') als Vollkörper ausgestaltet ist.
25. Kamerastativkopf nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine
Biegefeder (3, 3') als Hohlkörper ausgestaltet ist.
Priority Applications (7)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10100316A DE10100316C1 (de) | 2001-01-05 | 2001-01-05 | Kamerastativkopf mit Gewichtsausgleich |
| DE10164368A DE10164368A1 (de) | 2001-01-05 | 2001-12-28 | Kamerastativkopf mit Gewichtsausgleich |
| EP02709995A EP1348091A1 (de) | 2001-01-05 | 2002-01-04 | Kamerastativkopf mit gewichtsausgleich |
| CNA028034538A CN1484744A (zh) | 2001-01-05 | 2002-01-04 | 具有重量补偿的照相机三角架头 |
| JP2002554431A JP2004520550A (ja) | 2001-01-05 | 2002-01-04 | 重量補償付カメラ三脚ヘッド |
| US10/250,660 US20040206863A1 (en) | 2001-01-05 | 2002-01-04 | Balanced camera tripod head |
| PCT/EP2002/000046 WO2002053965A1 (de) | 2001-01-05 | 2002-01-04 | Kamerastativkopf mit gewichtsausgleich |
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|---|---|---|---|
| DE10100316A Expired - Fee Related DE10100316C1 (de) | 2001-01-05 | 2001-01-05 | Kamerastativkopf mit Gewichtsausgleich |
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|---|---|
| DE (2) | DE10100316C1 (de) |
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| ES2376004A1 (es) * | 2009-12-22 | 2012-03-08 | Universidad De Jaén | Elemento adaptador para la fijación de equipos o instrumentos a trípodes de cabeza móvil. |
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| CN111895233A (zh) * | 2020-07-17 | 2020-11-06 | 广州上仕工程管理有限公司 | 一种便于固定角度的摄像头 |
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| DE102004039571A1 (de) | 2004-08-14 | 2006-03-30 | Panther Gmbh | Stativkopf für Film- und Fernsehkameras und andere Geräte |
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2001
- 2001-01-05 DE DE10100316A patent/DE10100316C1/de not_active Expired - Fee Related
- 2001-12-28 DE DE10164368A patent/DE10164368A1/de not_active Withdrawn
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|---|---|
| DE10164368A1 (de) | 2003-06-18 |
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