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DE10100425A1 - Transportable Datenübermittlungsvorrichtung - Google Patents

Transportable Datenübermittlungsvorrichtung

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DE10100425A1
DE10100425A1 DE10100425A DE10100425A DE10100425A1 DE 10100425 A1 DE10100425 A1 DE 10100425A1 DE 10100425 A DE10100425 A DE 10100425A DE 10100425 A DE10100425 A DE 10100425A DE 10100425 A1 DE10100425 A1 DE 10100425A1
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data transmission
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transportable
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Abstract

Vorliegende Erfindung befasst sich mit einer transportablen Datenübermittlungsvorrichtung, bestehend aus einem optischen und/oder einem akustischen Aufnahmesystem und den dafür erforderlichem Zubehör, einem Datenverarbeitungs- und Übermittlungsgerät, einer Transportvorrichtung, einer Energieversorgung und dem für die Aufnahme, Verarbeitung und Übermittlung notwendigen Steuerzubehör.

Description

Stand der Technik
Die heute üblichen Aufnahmesysteme zur Übertragung von akustischen und optischen Aufnahmen erfordern einen relativ großen Personalaufwand, da die Übertragungseinheit getrennt von der Aufnahmeeinheit geführt wird. Zudem ist die Energieversorgung, sowohl für die Aufnahme- als auch die Übermittlungseinheit dauerhaft nur durch aufwändige Wechsel­ systeme und Ladevorrichtungen zu bewerkstelligen.
Aufgabe und Vorteile der Erfindung
Aufgabe vorliegender Erfindung ist es, die Aufnahme, die Verarbeitung der aufgenommenen Informationen in elektronisch übermittelbare Formate, die Übermittlung der verarbeiteten Daten/Informationen durch eine Person von einem beliebigen Ort aus zu ermöglichen. Die Lösung dieser Aufgabe definiert bereits die Vorteile der Erfindung:
  • - einfache Bedienbarkeit
  • - flexibler Einsatz
  • - Bedienbarkeit durch eine Person
  • - Direkte Übermittlung von Daten/Informationen
  • - Akustische und/oder optische Darstellungsmöglichkeit der Daten/Informationen
  • - Reine elektronische Datenerfassung, Verarbeitung und Übermittlung von Bild- und Toninformationen
Beschreibung der Erfindung
Bei vorliegender Erfindung sind die Aufnahme- und Übertragungseinheit samt dem Steue­ rungszubehör und der Energieversorgung in einer Transportvorrichtung untergebracht, die es einer Person ermöglicht, sämtliche für die Übermittlung einer optischen und/oder akusti­ schen Nachricht in elektronischem Format notwendigen Vorgänge alleine zu steuern, bzw. diese Übermittlung auch von einem anderen Ort aus zu steuern.
Dabei ist vorgesehen, daß die Transportvorrichtung sowohl am Körper getragen, auf einem fahrbaren Transportgestell befördert werden und/oder an einem vorübergehend festgelegten Standort aufgestellt werden kann.
Die am Körper zu tragende Transportvorrichtung besteht aus einem oder mehreren Schul­ terträgern, die an einem Bauchträger befestigt sind. Diese Träger nehmen eine Arbeitsplatt­ form auf, die in horizontaler oder annähernd horizontaler Ausrichtung die Bedienung der Übertragungseinheit ermöglicht. Diese Plattform kann auch in Form eines Einhängerahmens ausgebildet sein. Die Übertragungseinheit besteht vorzugsweise aus einem transportablen Datenverarbeitungsgerät, z. B. einem Laptop mit Bildschirm und Tastatur. Die Schulterträger und/oder der Bauchträger sind so ausgebildet und/oder mit Halterungen mit ausreichender Steifigkeit versehen, dass diese die Aufnahmeeinheiten sowohl für die optischen und/oder die akustischen Aufnahmeeinheit aufnehmen können. Vorzugsweise sind diese Befes­ tigungsvorrichtungen mit einem geeigneten Dämpfungssystem versehen, das leichte Körper­ bewegungen weitgehend auszugleichen vermag. Die Aufnahmeeinheiten für akustische und/ oder optische Signale sind vorzugsweise so zu koppeln, daß eine einheitliche Ausrichtung beider Einheiten in Richtung des aufzunehmenden Objektes gewährleistet ist. Die optische Aufnahmeeinheit besteht vorzugsweise aus einer Video-Kamera, jedoch sollen auch alle anderen geeigneten Vorrichtungen installiert werden können. Die akustische Aufnahmevor­ richtung besteht aus einem möglichst gerichteten Mikrofon. Die beiden Aufnahmegeräte sind über drahtgebundene Kommunikation und/oder drahtlose Kommunikation mit der Übertra­ gungseinheit verbunden. In der Übertragungseinheit werden die eingehenden Signale für eine elektronische Übermittlung aufbereitet und von dort in das Internet oder ein vergleich­ bares Netz eingespeist. Dies geschieht vorzugsweise im E-mail-Format, wobei auch jedes andere geeignete Format eingesetzt werden kann.
Der Überkragungseinheit ist außerdem eine Druckeinheit zugeordnet, die einen Ausdruck über die übermittelte Information mit Angaben über die Übermittlungadressen, Zeit, Gebühren und ähnliche Informationen ermöglicht.
Darüber hinaus verfügt die Übertragungseinheit eine Möglichkeit zur Speicherung der übertragenen Dateninformationen auf einem externen Datenträger wie Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern.
Für die Energieversorgung der Aufnahme- und/oder Übertragungseinheiten sind an den Trägervorrichtungen Einhängehalterungen vorgesehen, in die sowohl ein und/oder mehrere Wechselakkumulator(en), als auch ein und/oder mehrere Zusatzakkumulator(en) und/oder Energieversorgungsgeräte, wie z. B. Brennstoffzellen oder andere Energieträger befestigt werden können. Zusätzlich sind Halterungen an den Trägem vorgesehen, die eine Be­ festigung von Solarzellen zur Energieversorgung ermöglichen.
Die fahrbare Transportvorrichtung und Aufnahme-/Übertragungseinheit besteht aus einer und/oder mehreren Plattformen zur Aufnahme der Übertragungseinheit in pragmatisch sinnvoller Bedienhöhe und/oder der Energieversorgung, die sowohl fest montiert, als auch beweglich untergebracht werden. Dabei ist auch eine Installation der am Körper tragbaren Einrichtung möglich. Für die Montage der Aufnahmeeinheiten und/oder der Energieversor­ gung sind Haltevorrichtungen in vorzugsweise vertikaler Ausrichtung für eine Montage dieser Einheiten vorgesehen, wobei sich die Einheiten manuell und/oder automatisch ausrichten lassen.
Zusätzlich ist eine Befestigungsvorrichtung für eine Projektionswand vorgesehen, die es er­ möglicht, einen frei wählbaren Hintergrund in eine optische Information einzuspielen. Diese Einrichtung arbeitet nach dem Prinzip des "Blue Screen"/"Green Screen".
Die vorbeschriebenen Einrichtungen sind bei dieser Transportvorrichtung auf einem Unter­ gestell installiert, das mit mindestens 2 drehbar gelagerten Rädern versehen ist.
Zusätzlich ist das fahrbare Untergestell so ausgeführt, daß die Räder entweder eingeklappt werden können und/oder das fahrbare Untergestell vom Rest der Einheit gelöst und wieder eingeschoben werden kann um so die stabile Aufstellung der gesamten Einheit an einem Standort vorübergehend zu ermöglichen.
Sowohl in der tragbaren, als auch in der fahrbaren Aufnahme- und Übermittlungseinheit ist die Auslösung des Aufnahme und/oder des Übertragungsauftrages über manuelle und/oder akustische Signalgebung vorgesehen, d. h. daß zusätzlich zur üblichen Handsteuerung dieses Vorganges auch die Steuerung über ein akustisches Signal (Sprache) möglich ist.

Claims (16)

1. Transportable Datenübermittlungsvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung aus einem optischen und/oder einem akustischen und/oder einem kombinierten Aufnahmesystem, einem Verarbeitungssystem, einer Übertragungs­ einheit und einer Energieversorgungseinheit besteht, das mittels eines Trägergestells am Körper und/oder mittels eines fahrbaren Trägergestells beweglich transportiert werden kann und das die erfassten Informationen in das Internet und/oder ein vergleichbares Netz direkt übermitteln kann.
2. Transportable Datenübermittlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Übermittlung der Informationen vorzugsweise im Email Format erfolgt.
3. Transportable Datenübermittlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ausrichtung des optischen und akustischen Aufnahmesystems vorzugsweise automatisch gekoppelt erfolgt
4. Transportable Datenübermittlungsvorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 3, da­ durch gekennzeichnet, daß die Ausrichtung des Aufnahmesystems manuell und/oder automatisch erfolgen kann
5. Transportable Datenübermittlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Übermittlung der Informationen von den Aufnahmesystemen zur Übertragungseinheit über drahtgebundene Kommunikation und/oder drahtlose Kommunikation erfolgen kann
6. Transportable Datenübermittlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Trägergestell für den Transport am Körper aus mindestens einem Schulter- und einem Bauchträger besteht
7. Transportable Datenübermittlungsvorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger zur Befestigung und/oder Installation der Halte- und Montagevorrichtungen für die Aufnahmesysteme und die Energieversorgung, sowie einer Bedien-Plattform für die Übertragungseinheit ausgebildet sind
8. Transportable Datenübermittlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das fahrbare Trägergestell mit mindestens 2 beweglichen Rädern versehen ist und daß auf diesem Fahrgestell mindestens eine, vorzugsweise mehre­ re Plattformen und/oder geeignete Rahmen zur Aufnahme der Energieversorgung und/oder der Aufnahme- und/oder Übertragungssysteme und/oder einer Projektions­ fläche zur freien Einspielung eines frei wählbaren Hintergrundbildes montiert sind
9. Transportable Datenübermittlungsvorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß das fahrbare Trägergestell Halterungsvorrichtungen für die Auf­ nahmesysteme aufweist, an denen diese Systeme manuell und/oder automatisch ver­ stellbar zu befestigen sind.
10. Transportßble Datenübermittlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Energieversorgung der Aufnahmesysteme und/oder des Übertra­ gungssystems über Wechselakkumulatoren und/oder Zusatzakkumulatoren und/oder Brennstoffzellen und/oder Solarzellen und/oder eine eigene energieerzeugende Vorrichtung erfolgen kann
11. Transportable Datenübermittlungsvorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 10, da­ durch gekennzeichnet, daß sowohl das am Körper zu tragende, als auch das fahr­ bare Trägergestell Halterungen aufweist, an denen Solarzellen in ausreichender Di­ mensionierung befestigt werden können und daß diese Solarzellen manuell und/oder automatisch für maximale Energieausbeute ausgerichtet werden können.
12. Transportable Datenübermittlungsvorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 8, da­ durch gekennzeichnet, daß die zum Transport vorgesehenen Räder einklappbar und/oder abtrennbar ausgeführt sind.
13. Transportable Datenübermittlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Verarbeitungseinheit die erfassten Daten und Informationen stark komprimiert.
14. Transportable Datenübermittlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Übertragungseinheit eine Druckvorrichtung zugeordnet ist.
15. Transportable Datenübermittlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Übertragungseinheit eine Aufzeichnungsvorrichtung für die Speicherung der übermittelten Daten und Informationen auf externen Datenträgern zugeordnet ist.
16. Transportable Datenübermittlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Aufnahme- und/oder Übertragungsvorgang durch manuelle und/oder akustische Signale gesteuert wird.
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