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DE10082684B4 - Einrichtung zur Förderung eines gasförmigen oder flüssigen Mediums - Google Patents

Einrichtung zur Förderung eines gasförmigen oder flüssigen Mediums Download PDF

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DE10082684B4
DE10082684B4 DE10082684.9T DE10082684T DE10082684B4 DE 10082684 B4 DE10082684 B4 DE 10082684B4 DE 10082684 T DE10082684 T DE 10082684T DE 10082684 B4 DE10082684 B4 DE 10082684B4
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DE
Germany
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rotor
drive shaft
pump unit
pump
bearing
Prior art date
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DE10082684.9T
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English (en)
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DE10082684D2 (de
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Michael Bauer
Thomas Nied-Menninger
Wolfgang Reuter
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Hanon Systems EFP Deutschland GmbH
Original Assignee
Magna Powertrain Bad Homburg GmbH
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    • F04CROTARY-PISTON, OR OSCILLATING-PISTON, POSITIVE-DISPLACEMENT MACHINES FOR LIQUIDS; ROTARY-PISTON, OR OSCILLATING-PISTON, POSITIVE-DISPLACEMENT PUMPS
    • F04C15/00Component parts, details or accessories of machines, pumps or pumping installations, not provided for in groups F04C2/00 - F04C14/00
    • F04C15/0057Driving elements, brakes, couplings, transmission specially adapted for machines or pumps
    • F04C15/0061Means for transmitting movement from the prime mover to driven parts of the pump, e.g. clutches, couplings, transmissions
    • F04C15/0073Couplings between rotors and input or output shafts acting by interengaging or mating parts, i.e. positive coupling of rotor and shaft
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Abstract

Pumpeneinheit (3), insbesondere Flügelzellenpumpe oder Rollenzellenpumpe, die mittels eines Elektromotors antreibbar ist und die ein Pumpengehäuse, einen einen Arbeitsraum einschließenden Konturring (5), einen im Arbeitsraum angeordneten, drehbar gelagerten Rotor (9) sowie den Arbeitsraum in axialer Richtung verschließende erste und zweite Druckplatten (17, 19) umfasst, wobei der Elektromotor eine mit dem Rotor (9) koppelbare Antriebswelle (31) aufweist, wobei der Rotor (9) mit Hilfe einer Zentriereinrichtung (21) an der ersten Druckplatte (17) zentriert ist, und wobei die Antriebswelle (31) über eine einen Achsversatz zwischen der Antriebswelle (31) und dem Rotor (9) ausgleichende Kupplung (33) mit dem Rotor (9) koppelbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplung (33) von einer Scheibe (35) gebildet ist, die mindestens eine mit einer Gegenfläche am Rotor (9) zur Übertragung eines Drehmoments zusammenwirkende Anlagefläche aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Förderung eines gasförmigen oder flüssigen Mediums gemäss Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Einrichtung zur Förderung eines gasförmigen oder flüssigen Mediums gemäss Oberbegriff des Anspruchs 12.
  • Fördereinrichtungen der hier angesprochenen Art sind bekannt. Sie werden beispielsweise in Kraftfahrzeugen eingesetzt und umfassen eine Pumpeneinheit und einen Elektromotor, die eine gemeinsame Antriebswelle aufweisen, nämlich die des Elektromotors. Die Antriebswelle ist mit einem Rotor der beispielsweise von einer Flügelzellenpumpe gebildeten Pumpeneinheit mittels einer Wellen/Naben-Verbindung drehfest gekoppelt. Aufgrund der grossen Fertigungstoleranzen des Elektromotors besteht zwischen der Antriebswelle mit dem Rotor gegenüber dem Konturring eine hohe Aussermittigkeit. Dies hat zur Folge, dass die Ausrichtung des Rotors gegenüber einem den Rotor umgebenden, einen Arbeitsraum einschliessenden Konturring sehr ungenau ist. Ein grosser Achsversatz zwischen dem mit der Antriebswelle gekoppelten Rotor gegenüber dem Konturring führt zu einer hohen Druckpulsation der Pumpeneinheit, was wiederum zu einer unerwünschten grossen Geräuschentwicklung führt. Eine eigenständig gelagerte Antriebswelle für die Pumpeneinheit, die über eine Kupplung mit der Antriebswelle des Elektromotors gekoppelt wird, ist sehr aufwendig und beansprucht einen grossen Bauraum.
  • Aus der DE 9006632 U1 eine schwimmende Kupplung bekannt, bei der durch axiales und radiales Spiel der Antriebswelle im Kupplungsstück ein Achsverstz ausgeglichen werden kann.
  • Aus der US 4300874 A eine ringförmige Pumpe bekannt, bei der ein Rotor exzentrisch umläuft. Mit der gewählten Anordnung wird kein Achsversatz zwischen Antriebswelle und Rotor ausgeglichen.
  • Aus der DE 19703112 A1 ist eine Flügelzellenmaschine bekannt, mit einem Stator, der eine Statorbohrung mit einer Führungskontur aufweist, einem Rotor, der in der Statorbohrung angeordnet ist und im wesentlichen radial bewegliche Flügel, die an der Führungskontur anliegen, und einer Welle, die über eine Kupplung drehfest mit dem Rotor verbunden ist. Ein möglicher Achsversatz wird nicht ausgeglichen.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Pumpeneinheit der eingangs genannten Art anzugeben, die einen einfachen und kompakten Aufbau aufweist und bei der eine genaue Ausrichtung des Konturrings gegenüber dem Rotor der Pumpeneinheit gewährleistet werden kann.
  • Zur Lösung der Aufgabe wird eine Einrichtung zur Förderung eines gasförmigen oder flüssigen Mediums, beispielsweise Hydrauliköl, mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vorgeschlagen. Diese umfasst eine Pumpeneinheit, die beispielsweise als Flügelzellenpumpe oder Rollenzellenpumpe ausgebildet ist, ein Pumpengehäuse, einen einen Arbeitsraum einschliessenden Konturring, einen im Arbeitsraum angeordneten, drehbar gelagerten Rotor sowie den Arbeitsraum in axialer Richtung verschliessende erste und zweite Druckplatten. Die Fördereinrichtung umfasst ferner einen Elektromotor, der eine mit dem Rotor koppelbare Antriebswelle aufweist. Die Fördereinrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass der Rotor mit Hilfe einer Zentriereinrichtung an der ersten Druckplatte, die auf der dem Elektromotor abgewandten Seite der Pumpeneinheit angeordnet ist, zentriert ist und dass die Antriebswelle über eine einen Achsversatz zwischen der Antriebswelle und dem Rotor ausgleichende Kupplung mit dem Rotor koppelbar ist. Der Rotor ist also an der Pumpeneinheit zentriert, während die Antriebswelle beispielsweise mittels eines Kugellagers am Elektromotor gelagert ist. Einen Mittenversatz und gegebenenfalls eine Schiefstellung der Drehachsen des Rotors und der Antriebswelle wird durch die Kupplung ausgeglichen. Aufgrund dieser Ausgestaltung ist eine exakte Ausrichtung des Konturrings gegenüber dem in der Pumpeneinheit drehbeweglich gelagerten Rotor möglich, so dass die Pumpeneinheit nur eine kleine Druckpulsation aufweist. Die Betriebsgeräusche der Fördereinrichtung sind daher nur gering, was insbesondere bei der Verwendung der Fördereinrichtung in einem Kraftfahrzeug gewünscht ist.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Zentriereinrichtung von einem an der ersten Druckplatte feststehend angeordneten Lagerbolzen gebildet ist, der in eine Lageröffnung im Rotor eingreift oder diese durchgreift. Der Lagerbolzen ist beispielsweise in eine Aufnahmebohrung in der ersten Druckplatte eingepresst, so dass er gegen ein Verdrehen gesichert ist. Es ist auch möglich, dass der Lagerbolzen stoffschlüssig oder einstückig mit der ersten Druckplatte verbunden ist. Die Zentriereinrichtung weist einen einfachen Aufbau auf.
  • Der Rotor ist also über den Lagerbolzen zentriert und gleitgelagert, wobei das zwischen dem Lagerbolzen und der Lageröffnung im Rotor gebildete Gleitlager vorzugsweise als hydrodynamisches Radiallager ausgebildet ist, das vorzugsweise eine Verschiebung der Antriebswelle in Richtung ihrer Drehachse zulässt und radial zur Drehachse der Antriebswelle wirkende Kräfte aufnimmt beziehungsweise abstützt. Der zur Kühlung und Schmierung notwendige Schmierstoffdurchsatz erfolgt beispielsweise über das zu fördernde Medium über die ohnehin vorhandenen lokalen Druckunterschiede in der Pumpeneinheit, die mindestens einen Saugbereich und einen Druckbereich aufweist.
  • In bevorzugter Ausführungsform weist der Lagerbolzen einen kreisförmigen Querschnitt auf. Damit der Rotor auf dem Lagerbolzen frei drehbar ist, weist die Lageröffnung des Rotors ebenfalls einen kreisförmigen Querschnitt auf, ist also als Bohrung ausgebildet. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel der Fördereinrichtung sind der Rotor und der Lagerbolzen drehfest miteinander verbunden, wobei der Lagerbolzen in eine entsprechende Lagerbohrung in der ersten Druckplatte unter Ausbildung eines Gleitlagers drehbar gelagert ist. Beiden Ausführungsbeispielen ist gemeinsam, dass der Rotor in der ersten Druckplatte zentriert und gelagert ist.
  • Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Pumpeneinheit ist die Kupplung von einer Scheibe gebildet, die mindestens eine mit einer Gegenfläche am Rotor zur Übertragung eines Drehmoments zusammenwirkende Anlagefläche aufweist. Die Scheibe ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass sie durch Stanzen hergestellt werden kann.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Scheibe in einer Ausnehmung im Rotor angeordnet, derart, dass sie entlang einer radial zur Drehachse des Rotors verlaufende, gedachte erste Achse verschiebbar ist. Bei einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Scheibe ein Langloch auf, in das die Antriebswelle mit einem Antriebszapfen eingreift und gegebenenfalls durchgreift. In bevorzugter Ausführungsform ist das Langloch derart ausgebildet, dass die Scheibe bei eingestecktem Antriebszapfen in Richtung der Längsachse des Langlochs verschieblich ist. Die Scheibe ist also in mehrere radial zur Rotordrehachse verlaufenden Richtungen verschieblich. Bei einer weiteren Ausführungsform verlaufen die gedachte erste Längsachse und die Längsachse des Rotors senkrecht zueinander. Durch die Kupplung, die einen kompakten Aufbau der Fördereinrichtung ermöglicht, kann eine Drehungleichförmigkeit der Antriebswelle und ein Achsversatz zwischen dem Rotor und der Antriebswelle ausgeglichen werden.
  • Schliesslich wird ein weiteres Ausführungsbeispiel der Pumpeneinheit bevorzugt, das sich dadurch auszeichnet, dass die Kupplung beziehungsweise die Scheibe anstelle eines Langlochs einen Antriebszapfen aufweist, der in einen entsprechend ausgebildeten Schlitz in der Antriebswelle eingreift. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Scheibe bei in den Schlitz in der Antriebswelle eingestecktem Antriebszapfen radial gegenüber der Rotordrehachse verlagerbar. Des weiteren ist die Scheibe vorzugsweise in einer Ausnehmung des Rotors angeordnet, die derart ausgebildet ist, dass die Scheibe entlang mindestens einer radial zur Drehachse des Rotors verlaufenden ersten Achse verschieblich ist, wobei die erste Achse im wesentlichen senkrecht zur Längserstreckung des Schlitzes verläuft, so dass auch hier ein Mittenversatz und gegebenenfalls eine Schiefstellung zwischen dem Rotor und der Antriebswelle ausgeglichen werden kann.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Pumpeneinheit ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen.
  • Zur Lösung der Aufgabe wird auch eine Pumpeneinheit vorgeschlagen, die die Merkmale des Anspruchs 12 aufweist. Die Pumpeneinheit zeichnet sich dadurch aus, dass zur Zentrierung der ersten Druckplatte gegenüber der Antriebswelle eine erste Lagerung vorgesehen ist, die von einer Zapfen/Loch-Verbindung zwischen der ersten Druckplatte und der Antriebswelle gebildet ist, dass die ersten und zweiten Druckplatten und der Konturring mit Hilfe einer Zentriereinrichtung miteinander gekoppelt und gegenüber dem Pumpengehäuse radial zur Drehachse der Antriebswelle verlagerbar sind. Dadurch ist eine genaue Ausrichtung des Rotors gegenüber dem Konturring realisierbar, die auch dann bestehen bleibt, wenn ein Achsversatz zwischen Antriebswelle und Rotor vorliegt. Eine Kupplung zwischen Antriebswelle und Rotor ist daher nicht erforderlich.
  • Nach einer Ausführungsform ist die Zapfen/Loch-Verbindung durch einen koaxial zur Antriebswelle angeordneten und mit dieser verbundenen Zapfen und einer in der ersten Druckplatte angeordneten Lagerbohrung, in der der Zapfen frei drehbar angeordnet ist, gebildet. Bei einer anderen Ausführungsvariante befindet sich der Zapfen an der ersten Druckplatte und die Lagerbohrung an einer Stirnfläche der Antriebswelle. Unabhängig von der Ausgestaltung der Zapfen/Loch-Verbindung erfolgt bei einem Mittenversatz zwischen Rotor und Pumpengehäuse oder einer Drehungleichförmigkeit der Antriebswelle eine Verschiebung der gesamten Pumpengruppe mit dem gleichen Mittenversatz oder der gleichen Drehungleichförmigkeit in radialer Richtung, wobei die ”Pumpengruppe” die auf beiden Seiten des Konturrings angeordneten Druckplatten, den Konturring selbst sowie der drehfest mit der Antriebswelle verbundenen Rotor umfasst. Dadurch ist eine genaue Ausrichtung des Konturrings und des Rotors zueinander realisierbar, die auch dann bestehen bleibt, wenn sich beim Zusammenbauen der Fördereinrichtung zeigt, dass ein Versatz zwischen dem Rotor und der Antriebswelle des Elektromotors vorliegt.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist eine von einem Festlager gebildete zweite Lagerung für die Antriebswelle vorgesehen, die am Elektromotor angeordnet ist. Der Elektromotor ist hierbei ortsfest angeordnet, während die Pumpengruppe eine Radialbewegung zum Ausgleichen von Drehungleichförmigkeiten oder einem Achsversatz zwischen Rotor und Antriebswelle durchführen kann.
  • Im Zusammenhang mit der hier vorliegenden Erfindung wird unter einem ”Festlager” eine Lagerung verstanden, die eine Drehung der Antriebswelle um ihre Längsmittelachse zulässt und sowohl Axialkräfte als auch Radialkräfte aufnehmen kann. Das Festlager kann beispielsweise von einem Kugellager oder Rollenlager gebildet sein. Unter einem ”Loslager” wird eine Lagerung verstanden, die lediglich Radialkräfte aufnehmen kann und eine Verlagerung der Antriebswelle in axialer Richtung, beispielsweise bei verschieden grosser Ausdehnung von Antriebswelle und Pumpengehäuse, ermöglicht. Das Loslager kann von einem Wälzlager oder einem Gleitlager gebildet sein.
  • Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Pumpeneinheit befindet sich die als Festlager ausgebildete zweite Lagerung am feststehend angeordneten Pumpengehäuse, während der Elektromotor radial zur Drehachse der Antriebswelle verlagerbar ist. Eine Zentrierung der Antriebswelle und somit der Pumpengruppe erfolgt also hier am Pumpengehäuse, wobei ein Achsversatz zwischen Rotor und Antriebswelle durch eine Radialbewegung des Elektromotors gegenüber dem Pumpengehäuse ausgeglichen wird. Auch hier ist eine genaue Ausrichtung des Konturrings und des Rotors gegeneinander möglich, so dass die Druckpulsation der Pumpeneinheit auf ein geringes Mass einstellbar ist.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 einen Ausschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemässen Fördereinrichtung im Bereich einer Pumpeneinheit im Längsschnitt;
  • 2 eine Explosionsdarstellung eines Teils der Fördereinrichtung gemäss 1 in perspektivischer Darstellung;
  • 3 einen Querschnitt durch ein Ausführungsbeispiel einer Kupplung im montierten Zustand;
  • 4 bis 7 jeweils ein Ausführungsbeispiel einer Kupplung in perspektivischer Darstellung und
  • 8 einen Ausschnitt eines weiteren Ausführungsbeispiels der Fördereinrichtung im Bereich der Pumpeneinheit im Längsschnitt.
  • Die im folgenden beschriebenen Einrichtung 1 zur Förderung eines gasförmigen oder flüssigen Mediums ist allgemein einsetzbar, beispielsweise in einem Kraftfahrzeug im Zusammenhang mit einer Servolenkung und dergleichen.
  • 1 zeigt einen Ausschnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel der Fördereinrichtung 1 im Längsschnitt, nämlich eine Pumpeneinheit 3, die hier von einer Flügelzellenpumpe gebildet ist. Die Pumpeneinheit 3 umfasst ein in 1 nicht dargestelltes Pumpengehäuse, in dem ein auch als Hubring bezeichneter Konturring 5 angeordnet ist. Der Konturring 5 weist eine im wesentlichen ellipsenförmige Innenfläche 7 auf, die einen Arbeitsraum umschliesst. Die Pumpeneinheit 3 umfasst ferner einen im Arbeitsraum angeordneten Rotor 9, in den radial zu einer Längsmittelachse 11 verlaufende Schlitze 12 (2) eingebracht sind, in denen radial verschiebliche Flügel 13 eingesetzt sind. Bei einer Rotation des Rotors 9 um eine Drehachse 15, die hier koaxial zur Längsmittelachse 11 angeordnet ist, berühren die aussenliegenden Kanten der Flügel 13 die Innenfläche 7 des Konturrings 5, das heisst, die Flügel 13 folgen der Innenkontur des Konturrings 5, wodurch zwischen aufeinanderfolgenden Flügeln grösser und kleiner werdende Pumpenräume eingeschlossen sind, so dass ein Medium, beispielsweise ein Hydrauliköl, von einem Tankanschluss in einen Druckraum gefördert wird. Um die zwischen den Flügeln 13 liegenden Pumpenräume seitlich, also in axialer Richtung, abzuschliessen, sind eine erste Druckplatte 17 und eine zweite Druckplatte 19 vorgesehen, die an Seitenflächen des Konturrings 5, des Rotors 9 und der Flügel 13 im wesentlichen dichtend anliegen. Die Druckplatten 17, 19 sind vorzugsweise im Pumpengehäuse gegen ein Verdrehen gesichert.
  • Der Rotor 9, der eine Durchgangsöffnung in der zweiten Druckplatte 19 mit Spiel durchgreift, ist mit Hilfe einer Zentriereinrichtung 21 an der ersten Druckplatte 17 drehbeweglich zentriert. Die Zentriereinrichtung 21 ist hier von einem Lagerbolzen 23 gebildet, der in eine Aufnahmebohrung 25 in der dem Konturring 5 zugewandten Seitenfläche 27 der ersten Druckplatte 17 eingepresst ist. Der gegen ein Verdrehen in der Aufnahmebohrung 25 gesicherte Lagerbolzen 23 steht über die Seitenfläche 27 der ersten Druckplatte 17 hinaus. Auf den Lagerbolzen 23, der hier einen kreisförmigen Querschnitt aufweist, ist der eine kreisförmige Lageröffnung 29 aufweisende Rotor 9 aufgesteckt, das heisst, der Lagerbolzen 23 greift in die Lageröffnung 29 im Rotor 9 ein. Die Durchmesser der Lageröffnung 29 und des Lagerbolzens 23 sind derart aneinander angepasst, dass der Rotor 9 auf dem Lagerbolzen 23 frei drehbar ist. Durch den Lagerbolzen 23 und die Lageröffnung 29 ist also ein Gleitlager gebildet.
  • Die Fördereinrichtung 1 umfasst ferner einen nicht dargestellten Elektromotor, der eine Antriebswelle 31 umfasst, die über eine Kupplung 33 mit dem Rotor 9 der Pumpeneinheit 3 koppelbar ist. Die Kupplung 33 ist von einer Scheibe 35 gebildet, die in einer Ausnehmung 37 auf der dem Elektromotor zugewandten Seitenfläche 39 des Rotors 9 angeordnet ist. Die Ausnehmung 37 ist hier koaxial zur Lageröffnung 29 angeordnet und weist im wesentlichen die gleiche Tiefe auf wie die Lageröffnung 29. Die Scheibe 35 ist in der Ausnehmung 37 vollständig aufgenommen, steht also nicht über die Seitenfläche 39 hervor.
  • Im folgenden wird anhand der 2, die eine perspektivische Darstellung eines Teils der in 1 dargestellten Pumpeneinheit 3 in Explosionsdarstellung zeigt, und der 3, die einen Querschnitt durch die Kupplung 33 zeigt, der Aufbau der von der Scheibe 35 gebildeten Kupplung 33 näher erläutert.
  • Die Scheibe 35 weist eine rechteckförmige Aussenkontur auf, deren Länge L nur geringfügig grösser ist als deren Breite B. Die Innenkontur der Ausnehmung 37 im Rotor 9 ist ebenfalls rechteckförmig ausgebildet, wobei deren Höhe H im wesentlich gleich gross oder grösser ist als die Länge L der Scheibe 35. Die Breite B1 der Ausnehmung 37 ist um ein Mass x grösser als die Breite B der Ausnehmung 37. Die Scheibe 35, die sich in der Darstellung gemäss 3 in einer Mittelstellung befindet, ist innerhalb der Ausnehmung 37 entlang einer radial zur Drehachse 15 des Rotors 9 verlaufenden, gedachten ersten Achse 40 verschiebbar (Doppelpfeil 41).
  • Die Scheibe 35 weist ferner ein Langloch 43 auf, das rechteckförmig ausgebildet ist. Eine gedachte Längsachse 45 des Langlochs 43 verläuft im wesentlichen senkrecht zur gedachten ersten Achse 40. Das Langloch 43 ist also derart angeordnet, dass seine Seitenwände 47, 49 und Querwände 51 und 53 jeweils parallel zu einer Aussenwand der Scheibe 35 verlaufen. In das Langloch 43 greift die Antriebswelle 31 mit einem Antriebszapfen 55 ein, der einen rechteckförmigen Querschnitt aufweist. Die Breite B2 des Langlochs 43 ist im wesentlichen gleich gross wie die Breite B3 des Antriebszapfens 55. Die Länge L1 des Langlochs 43 ist um ein bestimmtes Mass grösser als die Höhe H1 des Antriebszapfens 55, so dass die Antriebswelle 31 entlang der Längsachse 45 (Doppelpfeil 57) im Langloch 43 verschiebbar ist. Zur Übertragung eines Drehmoments von der Antriebswelle 31 an den Rotor 9 legt sich der Antriebszapfen 55 an eine oder mehrere der Wände 47, 49, 51, 53 des Langlochs 43 an. Aufgrund der Beweglichkeit der Kupplung 33 kann ein Achsversatz zwischen der Antriebswelle 31 und dem an der ersten Druckplatte 17 drehbar gelagerten und zentrierten Rotor 9 ohne weiteres ausgeglichen werden. Die Kupplung 33 zeichnet sich durch einen einfachen und somit kostengünstigen Aufbau aus.
  • In 1 ist mit einem Pfeil 59 angedeutet, wie im Betrieb der Fördereinrichtung 1 das unter Druck stehende Medium aus einem Druckbereich dem Lagerbolzen 23 zugeführt wird, so dass bei einem flüssigen Medium ein Flüssigkeitsfilm zwischen dem Lagerbolzen 23 und der Lageröffnung 29 im Rotor 9 gebildet wird. Das Medium dient hier zur Kühlung und Schmierung des Lagers und zur Reduzierung der Reibungskräfte zwischen Lagerbolzen 23 und Lageröffnung 29. Wie mit einem Pfeil 61 angedeutet, gelangt das dem Lagerbolzen 23 zur Kühlung zugeführte Medium über den Ringspalt zwischen Rotor 9 und Lageröffnung und gelangt so in einen in der zweiten Druckplatte 19 vorgesehenen Druckraum 63, der mit dem Saugdruck beaufschlagt ist. Der Druckraum 63 ist über einen Druckentlastungskanal 65 mit dem Ansaugraum der Fördereinrichtung 1 und gegebenenfalls mit einem nicht dargestellten Tank der Fördereinrichtung 1 verbunden ist. Das im Druckraum 63 befindliche Medium kann also über den Druckentlastungskanal 65 in den Ansaugraum oder den Tank zurückfliessen (Pfeil 67).
  • 4 bis 7 zeigen jeweils eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels der von einer Scheibe 35 gebildeten Kupplung 33. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, so dass insofern zur Beschreibung der vorangegangenen Figuren verwiesen wird.
  • Die in 4 dargestellte Kupplung ist identisch aufgebaut wie die in den 1 und 2 dargestellte Kupplung 33. Bei dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Scheibe 35 eine im wesentlichen rechteckförmige Aussenkontur auf, wobei die Ecken der Scheibe 35 abgerundet sind. Die in 6 dargestellte Scheibe 35 weist eine im wesentlichen kreisförmige Aussenkontur auf, die an ihrer Umfangsfläche 69 zwei diametral einander gegenüberliegende, zapfenförmige Mitnehmerelemente 71 und 73 aufweist, die zur Übertragung eines Drehmoments von der Antriebswelle des Elektromotors an den Rotor mit einer entsprechend ausgebildeten Anlagefläche in einer Ausnehmung des Rotors zusammenwirkt. Die Ausnehmung muss derart ausgebildet sein, dass die Scheibe 35 quer zur Längserstreckung des Langlochs 43 um ein bestimmtes Mass verschiebbar ist. Das in 7 dargestellte Ausführungsbeispiel der Scheibe 35 weist eine im wesentlichen sechseckförmige Aussenkontur auf, wobei die Ecken des Sechsecks abgerundet sind.
  • Es wird deutlich, dass die Aussenkontur der Scheibe 35 variierbar ist. Allen Ausführungsbeispielen der Scheibe 35 ist gemeinsam, dass diese derart ausgebildet und entsprechend geführt ist, dass ein Achsversatz zwischen der Antriebswelle 31 des Elektromotors und dem Rotor 9 der Pumpeneinheit 3 ausgeglichen werden kann.
  • 8 zeigt einen Ausschnitt eines weiteren Ausführungsbeispiels der Fördereinrichtung 1. Teile, die mit denen anhand der vorangegangenen Figuren übereinstimmen, sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, so dass insofern auf die Beschreibung verwiesen wird. Die Pumpeneinheit 3 umfasst ein im wesentlichen topfförmig ausgebildetes Pumpengehäuse 75, in dessen Innenraum die Druckplatten 17, 19, der Konturring 5 sowie der Rotor 9 angeordnet sind. Das Pumpengehäuse 75 ist durch einen Deckel 77 verschliessbar. Die Antriebswelle 31 des nicht dargestellten Elektromotors ist drehfest, beispielsweise mittels einer Wellen/Naben-Verbindung mit dem Rotor 9 verbunden. An ihrem der Pumpeneinheit 3 zugewandten Ende ist eine erste Lagerung 79 für die Antriebswelle 31 vorgesehen, die von einer Zapfen/Loch-Verbindung 81 gebildet ist. Hierzu weist die Antriebswelle 31 einen Lagerzapfen 83 auf, der in eine Lagerbohrung 85 in der ersten Druckplatte 17 eingreift und in dieser drehbeweglich angeordnet ist.
  • Die ersten und zweiten Druckplatten 17, 19 und der dazwischen angeordnete Konturring 5 sind mit Hilfe einer in 8 nicht näher dargestellten Zentriereinrichtung 87 miteinander gekoppelt. Die Zentriereinrichtung 87 weist bei diesem Ausführungsbeispiel hierzu mehrere, vorzugsweise zwei, über den Umfang der ersten Druckplatte verteilt angeordnete, in 8 mit gestrichelter Linie 89 angedeutete Stifte und/oder Schrauben auf. Die im Pumpengehäuse 75 gegen ein Verdrehen (hier nicht dargestellt) gesicherten Druckplatten 17, 19 und der Konturring 5 sind mit Hilfe der Zentriereinrichtung 87 in gewünschter Weise zueinander ausgerichtet und miteinander verbunden, bilden also eine im folgenden als Pumpengruppe 91 bezeichnete Baugruppe.
  • Der Innenraum des Pumpengehäuses 75, in dem die Pumpengruppe 91 angeordnet ist, ist mittels einer ersten Dichteinrichtung 93, die zwischen dem Deckel 77 und der ersten Druckplatte 17 angeordnet ist und einer zweiten Dichteinrichtung 95, die auf der dem Elektromotor zugewandten Seite der zweiten Druckplatte 19 angeordnet und der Abdichtung des Ringspalts zwischen der Antriebswelle 31 und einer Durchgangsöffnung 96 im Boden des Pumpengehäuses 75 dient, nach aussen abgedichtet, wodurch ein Druckraum 97 gebildet ist. Dieser ist mit einem unter Druck stehenden Medium, vorzugsweise mit dem zu fördernden Medium beaufschlagbar, das sich im Druckraum 97 derart verteilt, dass es die Druckplatten 17, 19 an die Seitenflächen des Konturrings 5 und des Rotors 9 dichtend anlegt. Ebenso kann der Druck aber auch von aussen, wie mit einem Pfeil 98 angedeutet, angelegt werden; dann ist der Druckraum 97 nur mit Saugdruck beaufschlagt.
  • Wie aus 8 ersichtlich, ist zwischen der zweiten Druckplatte 19 und dem Boden des Pumpengehäuses 75 ein Federelement 99 angeordnet, das bei diesem Ausführungsbeispiel von einer Tellerfeder gebildet ist. Das Federelement 99 drückt gegen die zweite Druckplatte 19, wodurch wiederum die erste Druckplatte 17 gegen den Deckel 77 gepresst wird, so dass die Druckplatten 17, 19 und der Konturring 5 zusammengehalten werden.
  • Die Pumpengruppe 91 ist innerhalb des Druckraums 97 radial zur Drehachse 15 der Antriebswelle 31 verlagerbar. Toleranzen bei der Lagerung der Antriebswelle 31 beeinflussen nicht die Zentrierung der Pumpengruppe 91. Eine Radialbewegung der Pumpengruppe 91 kann auch durch eine Drehungleichförmigkeit der Antriebswelle 31 hervorgerufen werden, wobei die Zentrierung der Pumpengruppe 91 zur Antriebswelle 31 erhalten bleibt.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Fördereinrichtung 1 ist vorgesehen, dass am Elektromotor eine in 8 nicht dargestellte zweite Lagerung für die Antriebswelle 31 angeordnet ist, die von einem Festlager gebildet ist. Dadurch wird erreicht, dass die Pumpengruppe 91 – vorzugsweise ausschliesslich – zum Elektromotor orientiert und durch die durch den in die Lagerbohrung 85 eingreifenden Lagerzapfen 83 gebildete Zapfen/Loch-Verbindung 81 zentriert wird. Sofern ein Achsversatz zwischen der zweiten Lagerung und der Zapfen/Loch-Verbindung 81 zwischen Antriebswelle 31 und erster Druckplatte 17 besteht, wird die gesamte Pumpengruppe 91 in radialer Richtung relativ gegenüber dem Pumpengehäuse 75 verschoben. Dabei bleibt aber die exakte Ausrichtung des Konturrings 5 gegenüber dem in dem vom Konturring umschlossenen Arbeitsraum angeordneten Rotor 9 erhalten, so dass die Druckpulsation der Pumpeneinheit 3 auch bei Achsversatz der Lagerung(en) der Antriebswelle nur gering ist.
  • Bei einem anderen Ausführungsbeispiel der Fördereinrichtung 1 ist die von einem Festlager gebildete zweite Lagerung für die Antriebswelle 31 am Pumpengehäuse 75 angeordnet. Ausserdem ist der Elektromotor derart gelagert, dass er eine Radialbewegung gegenüber der Drehachse 15 der Antriebswelle 31 ausführen kann. Bei dieser Ausführungsvariante der Antriebswellenlagerung erfolgt eine Zentrierung des Elektromotors gegenüber der Pumpeneinheit 3.
  • Allen anhand der 1 bis 8 beschriebenen Ausführungsbeispiele der Fördereinrichtung 1 ist gemeinsam, dass die Druckpulsation der Pumpeneinheit 3 aufgrund der genauen Ausrichtung des Konturrings und des Rotors gegeneinander nur gering ist. Des Weiteren kann ein einfacher und somit kostengünstiger sowie vorzugsweise kompakter Aufbau der Fördereinrichtung 1 realisiert werden.

Claims (15)

  1. Pumpeneinheit (3), insbesondere Flügelzellenpumpe oder Rollenzellenpumpe, die mittels eines Elektromotors antreibbar ist und die ein Pumpengehäuse, einen einen Arbeitsraum einschließenden Konturring (5), einen im Arbeitsraum angeordneten, drehbar gelagerten Rotor (9) sowie den Arbeitsraum in axialer Richtung verschließende erste und zweite Druckplatten (17, 19) umfasst, wobei der Elektromotor eine mit dem Rotor (9) koppelbare Antriebswelle (31) aufweist, wobei der Rotor (9) mit Hilfe einer Zentriereinrichtung (21) an der ersten Druckplatte (17) zentriert ist, und wobei die Antriebswelle (31) über eine einen Achsversatz zwischen der Antriebswelle (31) und dem Rotor (9) ausgleichende Kupplung (33) mit dem Rotor (9) koppelbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplung (33) von einer Scheibe (35) gebildet ist, die mindestens eine mit einer Gegenfläche am Rotor (9) zur Übertragung eines Drehmoments zusammenwirkende Anlagefläche aufweist.
  2. Pumpeneinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentriereinrichtung (21) von einem an der ersten Druckplatte (17) feststehend angeordneten Lagerbolzen (23) gebildet ist, der in eine Lageröffnung (29) im Rotor (9) eingreift oder diese durchgreift.
  3. Pumpeneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (9) auf dem Lagerbolzen (23) frei drehbar ist.
  4. Pumpeneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerbolzen (23) einen kreis-förmigen Querschnitt aufweist.
  5. Fördereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheibe (35) in einer Ausnehmung des Rotors (9) angeordnet ist, derart, dass die Scheibe (35) entlang mindestens einer radial zur Drehachse des Rotors (9) verlaufende erste Achse (40) verschieblich ist.
  6. Pumpeneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheibe (35) eine Langloch (43) aufweist, in das die Antriebswelle (31) mit einem Antriebszapfen (55) eingreift.
  7. Pumpeneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsachse (45) des Langlochs (43) im montierten Zustand der Scheibe (35) im Wesentlichen senkrecht zur ersten Achse (40) und radial zur Drehachse (15) des Rotors (9) verläuft.
  8. Pumpeneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Langloch (43) derart ausgebildet ist, dass die Scheibe (35) bei eingestecktem Antriebszapfen (55) in Richtung der Längsachse (45) des Langlochs (43) verschiebbar ist.
  9. Pumpeneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Langloch (43) rechteckförmig ausgebildet ist.
  10. Pumpeneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheibe (35) eine mehreckige oder kreisförmige Außenkontur aufweist.
  11. Pumpeneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheibe (35) einen Antriebszapfen aufweist, der in einen entsprechend ausgebildeten Schlitz in der Antriebswelle (31) eingreift.
  12. Pumpeneinheit (3), insbesondere Flügelzellenpumpe oder Rollenzellenpumpe, die mittels eines Elektromotors antreibbar ist und die ein Pumpengehäuse, einen Arbeitsraum einschließenden Konturring (5), einen im Arbeitsraum angeordneten, drehbar gelagerten Rotor (9) sowie den Arbeitsraum in axialer Richtung verschließende erste und zweite Druckplatten (17, 19) umfasst, wobei der Elektromotor eine mit dem Rotor (9) koppelbare Antriebswelle (31) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zur Zentrierung der ersten Druckplatte (17) gegenüber der Antriebswelle (31) eine erste Lagerung (79) vorgesehen ist, die von einer Zapfen/Loch-Verbindung (81) zwischen der ersten Druckplatte (17) und der Antriebswelle (31) gebildet ist, dass die Druckplatten (17, 19) und der Konturring (5) mit Hilfe einer Zentriereinrichtung (87) miteinander gekoppelt und gegenüber dem Pumpengehäuse (75) radial zur Drehachse (15) der Antriebswelle (31) verlagerbar sind.
  13. Pumpeneinheit nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich eine von einem Festlager gebildete zweite Lagerung für die Antriebswelle (31) am Elektromotor befindet.
  14. Pumpeneinheit nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich eine von einem Festlager gebildete zweite Lagerung für die Antriebswelle (31) am Pumpengehäuse (75) befindet und dass der Elektromotor radial zur Drehachse (15) der Antriebswelle (31) verlagerbar ist.
  15. Pumpeneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentriereinrichtung (87) mindestens einen Stift, vorzugsweise mehrere Stifte, und/oder mindestens eine Schraube, vorzugsweise mehrere Schrauben, umfasst.
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