DE10064638A1 - Silikatische Partikel - Google Patents
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Abstract
Verfahren zur Beladung eines silikatischen Materials, bei dem das silikatische Material als Träger für niedrigviskose bis hochviskose Flüssigkeiten und Feststoffe dient, dadurch gekennzeichnet, dass das silikatische Material Hohlkörper enthält.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Beladung eines silikatischen Materials, bei
dem das silikatische Material als Träger für niedrigviskose bis hochviskose
Substanzen und/oder Feststoffe dient.
Unter einem silikatischen Material sind alle nichtkristallinen Materialien zu verstehen,
die eine geringe Korngröße besitzen und zwar in der Regel im Bereich zwischen 20 µm
bis zu weniger als 10 nm. Silikatisches Material hat zumeist eine glasartige
Struktur, wobei aber auch kristalline Teilbereiche vorkommen können. Das
silikatische Material kann neben Siliziumdioxid noch andere Elemente wie Bor,
Aluminium, Alkali-, Erdalkalimetalle oder Metalle der Nebengruppenelemente
enthalten. Darüber hinaus kann das silikatische Material in teilweise hydratisierter
Form vorliegen. Silikatische Materialien finden vielseitige Anwendungsmöglichkeiten,
in erster Linie als Füll-/Zusatzstoffe für Kunststoffe (Firma POTTERS-BALLOTINI).
In vielen Anwendungsbereichen werden Materialien mit Zusatzstoffen, sog. Additiven
versetzt, um zusätzliche positive Eigenschaften zu erzielen, die das
Ausgangsprodukt nicht besitzt. Hierbei können einzelne Additive oder auch eine
Kombination mehrerer Additive eingesetzt werden, um das gewünschte Ergebnis zu
erzielen. Diese Zusatzstoffe können völlig unterschiedlicher Natur sein wie z. B.
Duftstoffe, Korrosionsinhibitoren, Fungizide, Bakterizide. Aus einer Kombination
verschiedener Wirkstoffe erwächst häufig das Problem, dass die
Wirkstoffkombination im fertigen Produkt nicht langzeitstabil ist, d. h. es kann zu
einem beschleunigten Abbau eines oder mehrerer der Wirkstoffe aufgrund ihrer
Wechselwirkung untereinander kommen. Um diesen unerwünschten Abbau zu
verhindern, muss normalerweise auf eine andere Kombination mit möglicherweise
verminderter Wirkung zurückgegriffen werden. Des weiteren kann es bei der
Einarbeitung solcher Additive in das fertige Produkt zu Mischungsproblemen
kommen.
Darüber hinaus besteht die Problematik, dass die Geschwindigkeit der Freisetzung
des Additivs im Normalfall nur durch die Diffusionsgeschwindigkeit im
Ausgangsprodukt gegeben ist. Diese ist nur schwer beeinflussbar, so dass nicht
immer das gewünschte Additiv bei jedem Ausgangsprodukt eingesetzt werden kann,
da es entweder überhaupt nicht oder zu schnell freigesetzt wird. Dies wird entweder
durch einen erhöhten Einsatz von Additiven gelöst, oder durch Verwendung eines
anderen Additivs. Der vermehrte Einsatz ist einerseits mit erhöhten Rohstoffkosten
verbunden und kann sich, wegen der erhöhten Additivkonzentration, aufgrund deren
möglicher Gesundheitsschädlichkeit verbieten.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Darreichungsform für diverse
Additive zu schaffen, die eine kontrollierte Freisetzung von Wirkstoffen ermöglicht.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Einsatzmöglichkeiten und die
Effektivität von flüssigen oder festen Additiven gesteigert werden können, wenn sie
an ein silikatisches Material über Absorption und/oder Adsorption gebunden sind.
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Beladung eines silikatischen
Materials, bei dem das silikatische Material als Träger für niedrigviskose bis
hochviskose Flüssigkeiten und/oder Feststoffe dient, das dadurch gekennzeichnet
ist, dass das silikatische Material Hohlkörper enthält.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung eines silikatischen
Materials, das Hohlkörper enthält, als Träger für niedrigviskose bis hochviskose
Flüssigkeiten und/ oder Feststoffe.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Beladung eines silikatischen liefert Systeme,
die sich dadurch auszeichnen, dass ein Wirkstoff über einen gewünschten Zeitraum
langsam wieder abgegeben werden kann (sog. "slow-release"-Effekt). Die Grundlage
für die Freisetzungsgeschwindigkeit wird hierbei vornehmlich vom silikatischen
Trägermaterial bestimmt und ist beeinflussbar. So kann über die Wahl des
Trägermaterials aktiv Einfluss auf die Diffusionsgeschwindigkeit des ad-/absorbierten
Wirkstoffes genommen werden.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es, dass hiermit auch
Wirkstoffe in das Ausgangsprodukt eingearbeitet werden können, die sich mit diesem
normalerweise nicht mischen lassen. Außerdem können auf dem Träger ad-
und/oder absorbierte Wirkstoffe verwendet werden, die in dem Ausgangsprodukt
einen zu großen Diffusionskoeffizienten besitzen und daher zu schnell abgegeben
werden. Dadurch sind auch Stoffe der Anwendung zugänglich, die mit bisher
bekannten Methoden aufgrund ihres Diffusionsverhaltens in den Ausgangsprodukten
nicht verwendet werden konnten, obwohl sie z. T. bessere Wirkstoffeigenschaften
besitzen. Besonders vorteilhaft kann die Abgabegeschwindigkeit durch Anpassen
einer geeigneten Beschichtung ("coating") vor und/oder nach der Beladung der
silikatischen Partikel so beeinflusst werden, dass die gewünschte
Abgabegeschwindigkeit erreicht wird. So kann beim Zusatz von mit einem Fungizid
beladenen silikatischen Material in eine Fugendichtmasse eine extrapolierte
Abgabezeit von mehr als 24 Monaten eingestellt werden. Bei der Verwendung von
mit Insektizid beladenen silikatischen Partikeln in oder als Pflanzenschutzpuder kann
eine Abgabe des Wirkstoffes über den Zeitraum von einer Woche eingestellt werden.
Nach den bisher bekannten Methoden konnte eine Abgabe des Wirkstoffes über
einen längeren Zeitraum nur durch Zusatz einer größeren Wirkstoffmenge erreicht
werden. Dies ist bei dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht mehr nötig.
Der Zweck des erfindungsgemäßen Verfahrens ist, den ad- und/oder absorbierten
Wirkstoff zu einem späteren Zeitpunkt mit einer gewünschten Geschwindigkeit
wieder freizusetzen. Hierbei kann das Trägermaterial als Ab- und/oder
Adsorptionsmittel für eine Wasser-basierte Flüssigkeit, eine Emulsion oder
Mikroemulsion, einen Duftstoff, ein Gel, ein Öl, ein organisches oder anorganisches
Fett, einen Korrosionsinhibitor, einen flüssigen oder festen Dünger, ein Herbizid,
Fungizid, Insektizid, Bakterizid oder Viruzid oder eine Mischung davon dienen.
Besonders vorteilhaft ist die Verwendung von silikatischen Hohlkörpern sphärischer
Struktur, da bei dieser Ausführungsform die mechanische Stabilität gegenüber
äußerem Druck am besten ist. Weiterhin ist die innere Reibung und damit der Abrieb
bei Umfüllen des beladenen Trägers bei dieser Geometrie gering.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens enthält das silikatische Material weitestgehend geschlossene Hohlkörper.
Dies ist besonders vorteilhaft, da teilweise geschlossene Hohlkörper sich leichter
beladen lassen. Bei vollständig geschlossenen Hohlkörpern erfolgt die Beladung
über Diffusion durch die Höhlkörperwand.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform haben die silikatischen
Materialien einen Durchmesser von kleiner als 20 µm, insbesondere kleiner als 1 µm.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform werden silikatische Partikel mit
weniger als 100 nm, insbesondere weniger als 10 nm für die Beladung verwendet.
Hierbei bleibt die Wanddicke in der Regel nicht konstant, sondern sie ist eine
Funktion des Partikeldurchmessers, jedoch nicht direkt proportional von diesem
abhängig. Die Abhängigkeit von Partikeldurchmesser zu Wanddicke wird ebenfalls
durch den Herstellungsprozess des silikatischen Materials beeinflusst. So haben
größere Partikel von ca. 50 µm Durchmesser zumeist eine Wanddicke von etwa 1 µm
und kleinere Partikel von etwa 1 µm eine Wanddicke von ungefähr 0,1 µm. Die
angegebenen Partikelgrößen beziehen sich auf den Durchmesser der einzelnen
Teilchen.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform wird silikatisches Material verwendet, das
zumindest teilweise agglomeriert ist. Das ist besonders vorteilhaft, da hiermit die
Körnung des Materials auf den Anwendungszweck abgestimmt werden kann. Wird
bei der Anwendung ein feinkörniges Material gefordert, wie z. B. ein pulverförmiges
Fungizid, so wird ein silikatisches Material mit nur geringem Agglomerationsgrad bzw
ohne Agglomeration verwendet. Wird ein grobkörnigeres Material gewünscht z. B. zur
Verwendung als Insektenköder, so ist ein zumindest teilweise agglomeriertes
Material von Vorteil.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist
die Beladung von Mikroglashohlkugeln als silikatisches Trägermaterial. Solche
Mikroglashohlkugeln werden normalerweise als Zusatzstoff in Kunststoffen
eingesetzt. Von besonderem Vorteil ist es, dass die Mikroglashohlkugeln kommerziell
erhältlich sind und die geforderten strukturellen Merkmale besitzen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst das silikatische
Material Filterasche (auch Flugasche genannt), die bei der Verbrennung in
Steinkohleheizkraftwerken anfällt. Hierbei ist vor allem die Filterasche geeignet, die
bei Verbrennungstemperaturen von unter 1300°C entsteht, da dieses Material
bessere Ad- und Absorptionseigenschaften besitzt. Die Verwendung von Filterasche
ist besonders vorteilhaft, da dieses Produkt preisgünstig zu erwerben ist. Der
silikatische Anteil liegt in erster Linie in Form kleiner Hohlkugeln glasartiger
Modifikation vor. Die ebenfalls in der Filterasche enthaltenen Aluminiumoxid/-
hydroxid, Calciumoxid/-hydroxid und Eisenoxid/-hydroxid Partikel wirken ebenfalls als
Ab-/Adsorptionsmittel. Bei dem silikatischen Anteil muss es sich nicht
notwendigerweise um reines SiO2 handeln, sondern es können Beimengungen von
Eisen, Calcium und Aluminium und anderen Ionen enthalten sein. Auch die Oxide
bzw. Hydroxide von Aluminium, Eisen und Calcium müssen nicht in reiner Form
nebeneinander als reine Phasen vorliegen, sondern können durchaus Mischungen
auf kristalliner Ebene bilden.
Die beschriebenen Trägermaterialien eignen sich besonders gut für die Beladung mit
Wirkstoffen, da sie diese adsorbieren und/oder absorbieren. Die Wirkstoffe können
hierbei niedrig bis hochviskose Flüssigkeiten sein oder sogar Feststoffe. Diese
Flüssigkeiten oder Feststoffe können eine Wasser-basierte Flüssigkeit, eine
Emulsion oder Mikroemulsion, eine Dispersion, ein Duftstoff, ein Gel, ein Öl, ein
organisches oder anorganisches Fett, ein Korrosionsinhibitor, ein flüssiger oder
fester Dünger, ein Herbizid, Fungizid, Insektizid, Bakterizid oder Viruzid oder eine
Mischung davon sein.
Sofern die Wirkstoffe, mit denen der Träger beladen werden soll, erhöhtem Druck
und/oder Temperatur standhalten, so ist es vorteilhaft, die Beladung unter Variation
dieser Parameter durchzuführen, z. B. um die Viskosität einer Flüssigkeit bei der
Beladung zu reduzieren. Es ist aber auch möglich, die Beladung unter vermindertem
Druck durchzuführen. Hierbei werden Drücke von 0,1 bis 200, bevorzugt 1 bis 100 bar
und besonders bevorzugt 1 bis 50 bar und Temperaturen von 5 bis 400°C,
bevorzugt 20 bis 300°C und besonders bevorzugt 50 bis 200°C verwendet.
Andererseits kann sich bei steigender Temperatur das Adsorptionsvermögen des
Trägers verringern, so dass eine Kombination von erhöhtem Druck und erhöhter
Temperatur von besonderem Vorteil ist. So kann die Beladung eines silikatischen
Trägermaterials mit Cetiol OE bei 150°C und 50 bar Druck weitaus schneller
durchgeführt werden als unter Normalbedingungen.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird der Träger zunächst einem
Unterdruck ausgesetzt, z. B. um bereits adsorbierte Substanzen wie Gase oder
Wasser zunächst zu entfernen. Im nächsten Schritt wird dann die Beladung
durchgeführt. Vorteilhaft ist, dass der Wirkstoff nun nicht mehr bereits adsorbierte
Substanzen verdrängen muss, wodurch sich das Adsorptionsverhalten verbessert.
Für die Beladung mit Feststoffen ist es besonders vorteilhaft, diese zunächst in
einem geeigneten Lösemittel zu lösen, dann auf den Träger aufzubringen und
anschließend das Lösemittel wieder zu entfernen. Die Entfernung des Lösemittels
kann hierbei z. B. durch eine Sprühtrocknung erfolgen, um ein Agglomerieren der
Partikel zu verhindern. Diese Vorgehensweise kann ebenfalls von Vorkeil für die
Beladung mit Flüssigkeiten sein z. B. unter Zuhilfenahme eines Emulgators.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird der Träger vor der Beladung einer Vorbehandlung unterzogen, die
das Ad- und/oder Absorptionsverhalten beschleunigt und/oder die Kapazität erhöht.
So führt z. B. ein Aktivieren durch kurzes Anätzen des silikatischen Materials mit
verdünnter Säure, z. B. Fluorwasserstoffsäure, zu einer Aufrauung der
Partikeloberfläche und zu einer Erhöhung der Kapillaranzahl. Die
Oberflächenvergrößerung durch die Aufrauung bewirkt hierbei in erster Linie eine
Kapazitätserhöhung für die Adsorption und die Erhöhung der Kapillaranzahl erhöht
im Wesentlichen die Absorptionsgeschwindigkeit, wobei sich die zusätzlichen
Kapillarwände ebenfalls positiv auf das Adsorptionsverhalten auswirken.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird der silikatische Träger vor
und/oder nach der Beladung verkapselt. Hierbei kann eine Verkapselung vor der
Beladung eingesetzt werden, um ein Agglomerieren der Partikel im Beladungsschritt
zu unterbinden. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn einerseits die Verkapselung die
Ad- und /oder Absorption unter den gewählten Parametern für Druck und Temperatur
bei der Beladung nicht nennenswert beeinträchtigt und der zur Beladung verwendete
Wirkstoff sehr klebrig oder hochviskos ist. Eine solche Verkapselung kann auch nach
der Beladung durchgeführt werden, z. B. um eine langsamere, verzögerte
Freisetzung (sog. "slow-release") der ad-/absorbierten Wirkstoffe zu erreichen.
Hierbei verhindert die Verkapselung, dass der Wirkstoff sofort wieder abgegeben
wird und ermöglicht so die Freisetzung über einen bestimmten Zeitraum. So kann
beim Zusatz von mit einem Fungizid beladenen silikatischen Material in eine
Fugendichtmasse eine Abgabezeit von schätzungsweise mehr als 24 Monaten
eingestellt werden. Bei der Verwendung von mit Insektizid beladenen silikatischen
Partikeln in oder als Pflanzenschutzpuder kann eine Abgabe des Wirkstoffes über
den Zeitraum von einer Woche eingestellt werden Zur Verkapselung kann z. B. ein
Polymer, ein Wachs, ein Melaminharz, Polyacrylsäure, Alginat, Gelatine, Stärke,
Dextrine oder Polyvinylalkohol eingesetzt werden. Bei der Verkapselung mit
Polymeren kann das Polymer z. B. aus einer Lösung, oder durch Polymerisation
direkt auf die Partikeloberfläche aufgebracht werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird eine mehrschichtige Verkapselung vorgenommen, wobei die oben
genannten Effekte auf die einzelnen Schichten verteilt werden können. So kann z. B.
auch ein Verkapselungsschritt vor der Beladung erfolgen, der die Schüttfähigkeit des
Produktes verbessert und ein Verkleben verhindert; eine dann nach der Beladung
durchgeführte Verkapselung führt zu einer kontrollierten Wirkstoffabgabe. Weitere
Schichten können ebenfalls noch aufgebracht werden, um das Produkt vor
Luftfeuchtigkeit u. ä. äußeren Einflüssen zu schützen.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung eines silikatischen
Materials, das Hohlkörper enthält, als Träger für niedrigviskose bis hochviskose
Flüssigkeiten und/oder Feststoffe. Hierbei kann der Träger zur Absorption und/oder
Adsorption einer Wasser-basierten Flüssigkeit, einer Emulsion oder Mikroemulsion,
einer Dispersion, eines Duftstoffes, eines Gels, eines Öls, eines organischen oder
anorganischen Fettes, eines Korrosionsinhibitors, eines flüssigen oder festen
Düngers, eines Herbizids, Fungizids, Insektizids, Bakterizids oder Viruzids oder einer
Mischung davon dienen. Der so mit einem oder mehreren Wirkstoffen beladene
silikatische Träger wird dann in ein Endprodukt eingebracht. Des weiteren können
zwei oder mehr mit verschiedenen Wirkstoffen beladene silikatische Träger in einem
Produkt verwendet werden. Das ist besonders dann vorteilhaft, wenn die
eingesetzten Wirkstoffe beim direkten Einbringen in das Ausgangsprodukt nicht
langzeitstabil sind, z. B. weil sie die Zersetzung untereinander beschleunigen. Da die
Wirkstoffe auf dem Trägermaterial gebunden sind und nicht in freier Form
nebeneinander vorliegen, wird ein gegenseitiger Zersetzungsprozess weitgehend
vermieden.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung von Filterasche als
Träger für niedrigviskose bis hochviskose Flüssigkeiten und Feststoffe. Filterasche
enthält neben Eisen-, Calcium- und Aluminiumoxiden einen hohen Anteil an
silikatischem Material. Dies ist besonders vorteilhaft, da Filterasche sehr gute Ad-
und Absorptionseigenschaften zeigt und ein preiswertes Trägermaterial ist.
500 ml Olivenöl werden mit 100 g einer Filterasche versetzt. Die Partikel werden für
eine Stunde gerührt und mit dem Öl getränkt. Die gesättigten Partikel werden
abfiltriert und durch kurzes Waschen mit Aceton von dem Olivenöl-Überschuß
befreit. Das erhaltene Pulver wird mit einer gesättigten alkalischen
Polyacrylsäurelösung dispergiert und mittels Sprühtrocknung verkapselt.
500 ml Cetiol OE werden mit 100 g Filterasche versetzt und für fünf Stunden bei
150°C bei 50 bar Druck gerührt und mit dem Öl getränkt. Die so beladenen Partikel
werden anschließend abfiltriert und kurz mit Aceton gewaschen um das
überschüssige Cetiol von der Oberfläche zu entfernen. Damit wird ein schüttfähiges
Pulver erhalten, das Cetiol OE enthält.
500 ml Lösung einer 0,1 mol/l Fosetyl Al (Aluminiumtris(ethylphosphit)) in Wasser
wird mit 100 g Filterasche versetzt und für eine Stunde gerührt. Die gesättigten
Partikel werden abfiltriert und anschließend sprühgetrocknet. Als Resultat wird mit
Fosetyl Al partiell gefüllte Filterasche erhalten.
100 ml Parfümöl werden mit 100 g einer Filterasche versetzt. Die Partikel werden für
eine Stunde gerührt und mit dem Öl getränkt. Die gesättigten Partikel geben
anschließend, auch bei höheren Temperaturen wie z. B. 40°C, das Parfümöl
verzögert frei. Auch nach 6 Wochen bei 40°C ist der Duft des Parfümöls noch
deutlich wahrzunehmen.
Claims (22)
1. Verfahren zur Beladung eines silikatischen Materials, bei dem das silikatische
Material als Träger für niedrigviskose bis hochviskose Flüssigkeiten und/ oder
Feststoffe dient, dadurch gekennzeichnet, dass das silikatische Material
Hohlkörper enthält.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das silikatische
Material sphärische Hohlkörper enthält.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das
silikatische Material weitestgehend geschlossene Hohlkörper enthält.
4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das silikatische Material glasartige Struktur besitzt.
5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der mittlere Teilchendurchmesser kleiner als 20 µm, insbesondere kleiner
als 1 µm ist.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der mittlere
Teilchendurchmesser kleiner als 100 nm, insbesondere kleiner als 10 nm ist.
7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das silikatische Material Mikroglashohlkugeln umfasst.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das
silikatische Material Filterasche umfasst.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterasche bei
Temperaturen unterhalb 1300°C, insbesondere unterhalb von 1200°C hergestellt
wurde.
10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterasche
ferromagnetische Eisenoxid- und/oder Eisenhydroxidpartikel enthält.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
Filterasche Calciumoxid und/oder Calciumhydroxid enthält.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die
Filterasche Aluminiumoxid und/oder Aluminiumhydroxid enthält.
13. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Träger eine Wasser-basierte Flüssigkeit, eine Emulsion oder
Mikroemulsion, eine Dispersion, einen Duftstoff, ein Gel, ein Öl, ein organisches
oder anorganisches Fett, einen Korrosionsinhibitor, einen flüssigen oder festen
Dünger, ein Herbizid, Fungizid, Insektizid, Bakterizid oder Viruzid oder eine
Mischung davon absorbiert und/oder adsorbiert.
14. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Beladung unter Zuhilfenahme von erhöhtem Druck und/ oder
Temperatur erfolgt.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
Beladung unter Zuhilfenahme von vermindertem Druck und/ oder Temperatur
erfolgt.
16. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Beladung unter Zuhilfenahme eines Lösemittels und/oder eines
Emulgators erfolgt.
17. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Träger vor der Beladung zur Verbesserung des Absorptions- und/oder
Adsorptionsverhaltens einer Vorbehandlung unterzogen wird, insbesondere
hydrophobiert, hydrophiliert oder aktiviert wird.
18. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Träger vor oder nach der Beladung verkapselt wird, insbesondere mit
einem Polymer, einem Wachs, einem Melaminharz, Polyacrylsäure, Alginat,
Gelatine, Stärke, Dextrine und/ oder Polyvinylalkohol.
19. Verwendung eines silikatischen Materials, das Hohlkörper enthält, als Träger für
niedrigviskose bis hochviskose Flüssigkeiten und/oder Feststoffe.
20. Verwendung von Filterasche als Träger für niedrigviskose bis hochviskose
Flüssigkeiten und/oder Feststoffe.
21. Verkapselung eines silikatischen Trägermaterials zur Verwendung in einem
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, wobei die Verkapselung vor und/
oder nach der Beladung erfolgt.
22. Verkapseltes silikatisches Trägermaterial, herstellbar nach Anspruch 21.
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| DE2000164638 DE10064638A1 (de) | 2000-12-22 | 2000-12-22 | Silikatische Partikel |
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