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DE10063940A1 - Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät für optische Aufzeichnungsträger - Google Patents

Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät für optische Aufzeichnungsträger

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Publication number
DE10063940A1
DE10063940A1 DE10063940A DE10063940A DE10063940A1 DE 10063940 A1 DE10063940 A1 DE 10063940A1 DE 10063940 A DE10063940 A DE 10063940A DE 10063940 A DE10063940 A DE 10063940A DE 10063940 A1 DE10063940 A1 DE 10063940A1
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DE
Germany
Prior art keywords
protective cover
lens
optical head
optical
recording
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10063940A
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English (en)
Inventor
Guenter Tabor
Rolf Dupper
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Deutsche Thomson Brandt GmbH
Original Assignee
Deutsche Thomson Brandt GmbH
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Publication date
Application filed by Deutsche Thomson Brandt GmbH filed Critical Deutsche Thomson Brandt GmbH
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Priority to JP2002551843A priority patent/JP3885730B2/ja
Priority to EP01984828A priority patent/EP1346351B1/de
Priority to KR1020037008386A priority patent/KR100854652B1/ko
Priority to US10/450,212 priority patent/US7007288B2/en
Priority to PCT/EP2001/014609 priority patent/WO2002050825A1/en
Priority to DE60124306T priority patent/DE60124306T2/de
Priority to AU2002233245A priority patent/AU2002233245A1/en
Priority to CNB018208495A priority patent/CN1229789C/zh
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    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B7/00Recording or reproducing by optical means, e.g. recording using a thermal beam of optical radiation by modifying optical properties or the physical structure, reproducing using an optical beam at lower power by sensing optical properties; Record carriers therefor
    • G11B7/12Heads, e.g. forming of the optical beam spot or modulation of the optical beam
    • GPHYSICS
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Abstract

Um eine Schutzabdeckung (2) für ein Objektiv (7) eines optischen Kopfes (9) bereitzustellen, die sowohl im eingebauten Zustand des optischen Kopfes als auch bei dessen Herstellung und Transport eingesetzt werden kann und außerdem auch für Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte geeignet ist, die im Betrieb des Geräts nur einen geringen Abstand zwischen dem optischen Kopf (9) und dem optischen Aufzeichnungsträger zur Verfügung stellen können, wird eine Schutzabdeckung (2) für ein Objektiv eines optischen Kopfes (9) vorgeschlagen, die zwischen einer das Objektiv (7) abdeckenden Stellung und einer das Objektiv (7) freigebenden Stellung bewegbar ist, wobei die Schutzabdeckung (2) sowohl in der das Objektiv des optischen Kopfes abdeckenden als auch in der das Objektiv freigebenden Stellung arretierbar ist, so dass die Schutzabdeckung nicht nur im eingebauten Zustand des optischen Kopfes, sondern auch während dessen Herstellung und Transport verwendet werden kann, und wobei die Schutzabdeckung (2) in der das Objektiv freigebenden Stellung außerhalb der Ebene zwischen dem optischen Kopf (9) und einem dem optischen Kopf gegenüberliegenden optischen Aufzeichnungsträger positioniert ist, um die Verwendung dieser Schutzabdeckung auch in Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräten zu ermöglichen, deren Platzangebot insbesondere zwischen optischem Kopf und optischem Aufzeichnungsträger begrenzt ist.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schutzabdeckung für ein Objektiv eines optischen Kopfes eines Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, ein eine derartige Schutzabdeckung verwendendes Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät sowie die Verwendung einer derartigen Schutzabdeckung während der Herstellung und/oder des Transports eine optischen Kopfes.
Der optische Kopf und insbesondere sein Objektiv eines Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts für optische Aufzeichnungsträger sind empfindliche Bauteile, die bei der Herstellung und beim Transport des optischen Kopfes und auch noch in ihrem in einem Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät eingebauten Zustand geschützt werden müssen. Insbesondere ist zur Gewährung ihrer Funktionsfähigkeit ein Schutz vor Staub, Fingerabdrücken, mechanischen Beschädigungen und dergleichen erforderlich.
Es ist deshalb beispielsweise bekannt, den optischen Kopf bei seiner Fertigung und beim Transport mit einer Abdeckung zu versehen, wie dies beispielhaft in Fig. 5 dargestellt ist. In der Perspektivansicht von Fig. 5 ist ein optischer Kopf 9 mit einem Gehäuse 4 und einem (verdeckten) Objektiv 7 zu sehen, wobei der optische Kopf 9 mit einer Schutz­ abdeckung 2 versehen ist, die derart auf das Gehäuse 4 des optischen Kopfes 9 aufgeschnappt ist, dass das durch eine entsprechende Öffnung (nicht dargestellt) im Gehäuse 4 des optischen Kopfes 9 freiliegende Objektiv 7 durch die Schutzabdeckung 2 abgedeckt ist. Die Schutzabdeckung 2 wird von Hand angebracht und nach der Herstellung und dem Transport des optischen Kopfes 9 vor dessen Einbau in ein entsprechendes Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät von Hand entfernt und entsorgt. Teilweise werden bei der Herstellung und beim Transport des optischen Kopfes sogar unterschiedliche Schutzabdeckungen verwendet. Diese bekannte Schutzabdeckung 2 führt somit zu im allgemeinen unerwünschten Abfallprodukten und gewährt auch keinen Schutz des Objektivs nach Einbau des optischen Kopfes 9 in ein Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät.
Um auch im eingebauten Zustand des optischen Kopfes einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten, ist beispielsweise aus der EP-A1-0 045 537 ein Aufzeichnungs- und Wiedergabegerät für optische Aufzeichnungsträger bekannt, bei dem an dem optischen Kopf eine das Objektiv abdeckende, strahlendurchlässige Platte fest angebracht ist, die quer zur optischen Achse des Objektivs verläuft und zwischen dem Objektiv und dem optischen Aufzeichnungsträger angeordnet ist. Die optischen Eigenschaften des Objektivs müssen in diesem Fall allerdings angepasst werden, um die Beeinflussung durch die strahlendurchlässige Platte auszugleichen. Außerdem ist eine Beschädigung der strahlen­ durchlässigen Platte möglich, die dann wiederum die Funktionsfähigkeit des optischen Kopfes in der gleichen Weise wie eine direkte Beschädigung des Objektivs beeinträchtigt.
Des weiteren sind in den beiden japanischen Patentanmeldungen mit den Anmeldenr. 62-90278 und 62-169023 aus dem Jahre 1987 Staubschutzvorrichtungen für einen optischen Kopf beschrieben. Dieser Staubschutz wird jeweils durch eine Abdeckplatte erzielt, die im Nicht-Spielbetrieb des Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts, d. h. während Nichtbenutzung des optischen Kopfes, mittels eines Hebels über den optischen Kopf und damit über das Objektiv geschoben und in dieser Stellung gehalten wird.
Ferner offenbart die DE-A1-43 35 157 eine Schutzabdeckung für einen optischen Kopf, die neben ihrer Schutzfunktion gegen Verschmutzungen des Objektivs auch eine Arretierung des beweglichen Objektivs im Nichtspielbetrieb eines Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts bewirkt. Die Schutzabdeckung ist in Form eines plattenförmigen Hebels ausgebildet, der um eine Achse an seinem dem Objektiv des optischen Kopfes abgewandten Ende zwischen einer ersten, das Objektiv abdeckenden und mechanisch arretierenden Stellung und einer zweiten, das Objektiv freigebenden Stellung schwenkbar ist. Dabei ist auch der Hebel selbst in seiner das Objektiv abdeckenden und mechanisch arretierenden Stellung arretierbar, während er mittels Federkraft in der anderen, das Objektiv freigebenden Stellung gehalten wird.
Die letztgenannten Schutzabdeckungen dienen dem Schutz des Objektivs eines optischen Kopfes bei Nichtbetrieb des Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts, d. h. dem Schutz des Objektivs im eingebauten Zustand des optischen Kopfes. Während der Fertigung und des Transports des optischen Kopfes sind nach wie vor separate Schutzabdeckungen erforderlich, die vor dem Einbau des optischen Kopfes in ein Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät entfernt und entsorgt werden müssen. Außerdem sind die plattenförmigen Schutzabdeckungen zwischen dem optischen Kopf und einem optischen Aufzeichnungsträger vorgesehen, was insbesondere bei beschränktem Raumangebot im Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät nachteilig sein kann.
Ausgehend von dem vorstehend genannten Stand der Technik ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schutzabdeckung für ein Objektiv eines optischen Kopfes weiterzuentwickeln, die sowohl im eingebauten Zustand des optischen Kopfes als auch bei dessen Herstellung und Transport eingesetzt werden kann. Außerdem soll die Schutzabdeckung auch für Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte geeignet sein, die im Betrieb des Geräts nur einen geringen Abstand zwischen dem optischen Kopf und dem optischen Aufzeichnungsträger zur Verfügung stellen können.
Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung werden diese Aufgaben durch eine Schutzabdeckung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weiter wird die obige Aufgabe gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung auch durch ein Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät mit den Merkmalen von Patentanspruch 6 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterentwicklungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Schutzabdeckung für ein Objektiv eines optischen Kopfes ist zwischen einer ersten, das Objektiv abdeckenden Stellung und einer zweiten, das Objektiv freigebenden Stellung bewegbar. Dabei ist die Schutzabdeckung sowohl in der das Objektiv des optischen Kopfes abdeckenden als auch in der das Objektiv freigebenden Stellung arretierbar, so dass die Schutzabdeckung nicht nur im eingebauten Zustand des optischen Kopfes sondern auch während dessen Herstellung und Transport verwendet werden kann. Außerdem ist die Schutzabdeckung in der das Objektiv freigebenden Stellung außerhalb der Ebene zwischen dem optischen Kopf und einem dem optischen Kopf gegenüberliegenden optischen Aufzeichnungsträger positioniert. Diese Maßnahme ermöglicht die Verwendung der erfindungsgemäßen Schutzabdeckung auch in Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräten, deren Platzangebot insbesondere zwischen optischem Kopf und optischem Aufzeichnungsträger begrenzt ist.
Vorzugsweise ist die Schutzabdeckung fest an dem optischen Kopf angebracht und zwischen der das Objektiv abdeckenden und der das Objektiv freigebenden Stellung um eine Achse schwenkbar oder drehbar, die etwa senkrecht zur optischen Achse des Objektivs verläuft.
In einem die obige Schutzabdeckung einsetzenden Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät befindet sich die Schutzabdeckung vorteilhafterweise während eines Einlege- oder Entnahmevorgangs eines optischen Aufzeichnungsträgers in das bzw. aus dem Gerät in der das Objektiv des optischen Kopfes abdeckenden Stellung, während sie ansonsten in der das Objektiv freigebenden Stellung positioniert ist. Hierbei ist es besonders von Vorteil, wenn das Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät einen Einschub zum Einlegen und Entnehmen eines optischen Aufzeichnungsträgers in das bzw. aus dem Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät aufweist und ein Mechanismus vorgesehen ist, der beim Öffnen des Einschubs eine automatische Bewegung der Schutzabdeckung in die das Objektiv des optischen Kopfes abdeckenden Stellung und beim Schließen des Einschubs eine automatische Bewegung der Schutzabdeckung in die das Objektiv freigebenden Stellung bewirkt.
Die erfindungsgemäße Schutzabdeckung kann aber in einer alternativen Ausführungsform eines Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts ebenso während der gesamten Nicht­ benutzungsphase des optischen Kopfes in der das Objektiv des optischen Kopfes abdeckenden Stellung und nur bei Benutzung des optischen Kopfes in der das Objektiv freigebenden Stellung positioniert sein.
Wie bereits oben erwähnt, kann die erfindungsgemäße Schutzabdeckung zum Schutz eines Objektivs eines optischen Kopfes vorzugsweise auch während der Herstellung und/oder des Transports des optischen Kopfes verwendet werden. Dabei wird die Schutzabdeckung von der das Objektiv des optischen Kopfes abdeckenden Stellung vorteilhafterweise von Hand in die das Objektiv des optischen Kopfes verschließenden Stellung bewegt.
Nachfolgend wird nun ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 ausschnittweise und in perspektivischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel eines Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts mit einer Schutzabdeckung für ein Objektiv gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei die Schutzabdeckung in der das Objektiv freiliegenden Stellung dargestellt ist;
Fig. 2 ausschnittweise und in perspektivischer Darstellung das Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät von Fig. 1, wobei die Schutzabdeckung in der das Objektiv abdeckenden Stellung dargestellt ist;
Fig. 3 eine perspektivische Explosionsdarstellung der wesentlichen Bauteile des Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts von Fig. 1;
Fig. 4A und 4B in perspektivischer vergrößerter Darstellung den optischen Kopf mit Schutzabdeckung des Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts von Fig. 1 mit der Schutzabdeckung in der das Objektiv freigebenden bzw. abdeckenden Stellung; und
Fig. 5 in perspektivischer Darstellung eines optischen Kopfes mit einer Schutzabdeckung nach dem Stand der Technik.
In den Fig. 1 bis 3 ist in Ausschnitten ein Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät zur Aufzeichnung und/oder Wiedergabe von Informationen auf einen bzw. von einem optischen Aufzeichnungsträger, wie beispielsweise eine CD, CD-ROM oder dergleichen, gezeigt. In dem Gehäuse (nicht dargestellt) des Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts befindet sich eine Laufwerkplatte 1, auf der die verschiedenen mechanischen und elektronischen Bauteile zur Aufzeichnung und/oder Wiedergabe von Informationen auf einen bzw. von einem optischen Aufzeichnungsträger angeordnet sind.
Insbesondere ist in den Fig. 1 bis 3 ein Plattenteller 11 zur Aufnahme eines optischen Aufzeichnungsträgers gezeigt, der mittels eines geeigneten Antriebsmechanismus (nicht dargestellt) über eine Drehachse 14 rotierend angetrieben werden kann. Weiter ist auf der Laufwerkplatte 1 ein in einem entsprechenden Gehäuse 4 angeordneter optischer Kopf 9, der in Fig. 4A und 4B in Alleinstellung dargestellt ist, vorgesehen, der insbesondere ein Objektiv bzw. Linsensystem 7 aufweist. Das Objektiv 7 dient dem Richten eines Lichtstrahls auf den optischen Aufzeichnungsträger und dem Empfangen eines von dem optischen Aufzeichnungsträger reflektierten Lichtstrahls. Hierzu ragt das Objektiv 7 durch eine entsprechende Öffnung 8 im Gehäuse 4 des optischen Kopfes 9 heraus, die dem optischen Aufzeichnungsträger mit einem vorbestimmten Abstand dazwischen zugewandt ist. Zum Schreiben und Lesen von Informationen auf den bzw. von dem optischen Aufzeichnungsträger ist der optische Kopf 9 mittels einer Antriebsvorrichtung 12, die ebenfalls auf der Laufwerkplatte 1 angebracht ist, in einem vorbestimmten Schreib/ Lesebereich in einer Ebene parallel zu dem optischen Aufzeichnungsträger und in radialer Richtung des optischen Aufzeichnungsträgers bewegbar.
Der optische Kopf 9 ist mit einer Schutzabdeckung 2 versehen, die zwischen einer ersten Stellung und einer zweiten Stellung bewegbar ist, wie dies in den Fig. 1 und 2 bzw. den Fig. 4A und 4B zu erkennen ist. In der ersten Stellung (Fig. 2 und 4B) ist die Schutzabdeckung 2 über der Öffnung 8 des Gehäuses 4 des optischen Kopfes 9 positioniert und deckt dabei das Objektiv 7 ab, um es gegen Staub, Verschmutzungen, mechanischen Beschädigungen und dergleichen zu schützen. In der zweiten Stellung (Fig. 1 und 4A) ist gibt die Schutzabdeckung 2 die Öffnung 8 des optischen Kopfes 9 und damit das Objektiv 7 frei.
In dem in den Fig. 1 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Schutzabdeckung 2 fest mit dem optischen Kopf 9 verbunden und um etwa 90° um eine Achse 10 verschwenkbar, die senkrecht zu der optischen Achse des Objektivs 7 verläuft. In der zweiten, das Objektiv 7 freigebenden Stellung ist die Schutzabdeckung 2 vollständig aus dem Zwischenraum zwischen dem optischen Kopf 9 und dem optischen Aufzeichnungsträger herausgeschwenkt, so dass dieser Zwischenraum bei Bedarf gering gehalten werden kann.
Um das Objektiv 7 zusätzlich zu schützen, kann die Schutzabdeckung 2 an ihrer dem Objektiv 7 in der ersten Stellung zugewandten Innenseite im Bereich des Objektivs 7 ein zusätzlich schützendes Medium, beispielsweise ein Filz oder dergleichen, vorgesehen sein.
Die Schutzabdeckung 2 ist sowohl in der ersten, das Objektiv 7 abdeckenden Stellung als auch in ihrer zweiten, das Objektiv 7 freigebenden Stellung arretierbar. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel erfolgt diese Arretierung mittels eines an dem optischen Kopf 9 vorgesehenen Federdrahtes 3 und eines entsprechenden, an der Schutzabdeckung 2 vorgesehenen Gegenelements 13. Das Gegenelement 13 der Schutzabdeckung 2 ist derart ausgebildet, dass der Federdraht, der mit dem Gegenelement 13 in Eingriff steht, das Gegenelement 13 und damit die Schutzabdeckung 2 in zwei stabilen Stellungen halten bzw. festklemmen kann, wie dies in den Fig. 4A und 4B dargestellt ist. Die Halterung ist dabei so gewählt, dass sie jedoch mit geringem Kraftaufwand überwunden werden kann, um die Schutzabdeckung 2 von der einen in die andere Stellung zu bewegen bzw. zu verschwenken.
Die erfindungsgemäße Schutzabdeckung 2 für das Objektiv 7 des optischen Kopfes 9 kann in vorteilhafter Weise sowohl bei der Herstellung und dem Transport des optischen Kopfes 9 als auch bei dem in einem Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät eingebauten optischen Kopf 9 verwendet werden. Es ist somit nur ein Bauteil notwendig, um das Objektiv 7 in jedem Stadium zu schützen. Die Schutzabdeckung 2 verbleibt zudem am Gehäuse 4 des optischen Kopfes 9, so dass auch das bei früheren Geräten anfallende Abfallmaterial reduziert werden kann.
Während des Herstellprozesses und beim Transport des optischen Kopfes 9 wird die Schutzabdeckung 2 in einfacher Weise von Hand in die das Objektiv abdeckende Stellung gebracht. In dieser Stellung wird die Schutzabdeckung 2 mittels des Federelements in Form des Federdrahtes 3 sicher gehalten.
Im eingebauten Zustand des optischen Kopfes 9 in einem Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät soll das Objektiv 7 insbesondere während des Einlegens oder Entnehmens eines optischen Aufzeichnungsträgers in das bzw. aus dem Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät geschützt werden, da während dieser Zeit das Gerät offen ist und Staub in das Gerät eindringen kann, der sich auf dem Objektiv niederschlägt und dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigen kann.
Hierzu wird zum Einlegen oder Entnehmen eines optischen Aufzeichnungsträgers in das bzw. aus dem Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät in üblicher Weise die Laufwerk­ platte 1 in dem Gerät abgesenkt und gleichzeitig ein Einschub oder dergleichen zur Aufnahme eines optischen Aufzeichnungsträgers aus dem Gerät herausbewegt. Die Absenkung der Laufwerkplatte 1 erfolgt beispielsweise mit Hilfe eines Nockenschiebers 6, der neben der Laufwerkplatte 1 angeordnet ist und der mit einem entsprechenden Nocken 15 der Laufwerkplatte 1 in Eingriff steht. Der Absenkvorgang der Laufwerkplatte 1 bewirkt gleichzeitig, dass die Schutzabdeckung 2 automatisch von ihrer das Objektiv 7 freigebenden Stellung in ihre das Objektiv 7 abdeckenden Stellung bewegt wird, wie dies nachfolgend beschrieben wird.
Mit dem Nockenschieber 6 zum Absenken der Laufwerkplatte 1 steht zusätzlich ein Hebelelement 5 in Eingriff, der fest mit der Laufwerkplatte 1 verbunden ist. Das Hebelelement 5 ist vorzugsweise um die Drehachse des Plattentellers 11 drehbar gelagert und nimmt in der Ruhestellung der Laufwerkplatte 1 eine zweite Drehposition und bei abgesenkter Laufwerkplatte 1 eine erste Drehposition ein. Das dem Nockenschieber 6 abgewandte Ende des Hebelelements 5 ist mit der Schutzabdeckung 2 des optischen Kopfes 9 wirkverbunden. Hierzu steht beispielsweise eine an dem Ende des Hebelelements 5 vorgesehene Führung 16 mit einem entsprechenden Hebelarm 17 der Schutzabdeckung 2 in Eingriff.
In der Ruheposition der Laufwerkplatte 1 befindet sich das Hebelelement 5 in seiner zweiten Drehposition (siehe Fig. 1) und die Schutzabdeckung 2 nimmt ihre zweite, das Objektiv 7 freigebende Stellung ein (siehe Fig. 4A). Wird nun zum Einlegen oder Entnehmen eines optischen Aufzeichnungsträgers in das bzw. aus dem Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät ein entsprechender Einschub aus dem Gerät herausgefahren, so wird gleichzeitig durch den Nockenschieber 6 die Laufwerkplatte 1 in bekannter Weise abgesenkt. Durch diese Absenkbewegung der Laufwerkplatte 1 dreht sich das Hebel­ element 5 automatisch um die Drehachse 14 des Plattentellers 11 in seine erste Drehposition. Diese Drehung des Hebelelements 5 bewirkt durch die Kopplung 16, 17 des Hebelelements 5 mit der Schutzabdeckung 2 gleichzeitig eine Drehung der Schutzabdeckung 2 um die Achse 10 in ihre das Objektiv 7 abdeckende Stellung. Wird der Einschub wieder in das Gerät eingefahren, so erfolgt in entsprechend umgekehrter Weise eine Anhebung der Laufwerkplatte 1, eine Drehung des Hebelelements 5 in seine zweite Drehposition und eine Drehung der Schutzabdeckung 2 in die zweite, das Objektiv 7 freigebende Position.
Durch den oben beschriebenen Aufbau und die entsprechende Funktionsweise der Schutzabdeckung 2 und der damit verbundenen Elemente wird auf einfache Weise sichergestellt, dass beim Öffnen des Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts zum Einlegen oder Entnehmen eines optischen Aufzeichnungsträgers in das bzw. aus dem Gerät das Objektiv 7 des optischen Kopfes 9 geschützt ist. Außerdem wird durch die gleiche Schutzabdeckung 2 auch ein Schutz des Objektivs 2 während der Herstellung und des Transports des optischen Kopfes ermöglicht.
Die Erfindung wurde oben anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es ist aber selbstverständlich, dass der Fachmann verschiedene Abwandlungen oder Modifikationen der Schutzabdeckung oder des Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts auffinden kann, ohne den Schutzumfang der vorliegenden Erfindung, wie er durch die anliegenden Ansprüche definiert ist zu verlassen.
So ist der Mechanismus, der beim Öffnen/Schließen des Einschubs des Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts die Drehung der Schutzabdeckung von der einen in die andere Stellung bewirkt, nicht auf das oben beschriebene Hebelelement beschränkt. Es können ebenso andere Ausgestaltungen von Hebeln vorgesehen sein. Darüber hinaus ist es insbesondere auch möglich, die Schutzabdeckung elektromotorisch zu betreiben.
Während die Schutzabdeckung im oben beschriebenen Ausführungsbeispiel mittels einer Dreh- bzw. Schwenkfunktion von ihrer einen in die andere Stellung bewegt wird, sind hierzu auch andere Mechanismen, wie beispielsweise Gleit- oder Verschiebefunktionen oder Kombinationen der genannten Möglichkeiten, denkbar.
Die Schutzabdeckung kann sowohl fest an dem optischen Kopf angebracht sein, wie oben beschrieben, als auch lösbar mit dem optischen Kopf verbunden sein. Dabei kann der Drehpunkt oder die Drehachse der Schutzabdeckung auch an anderen Stellen des optischen Kopfes oder auch an anderen Bauteilen des Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts positioniert sein.
Ebenso ist die Arretierung der Schutzabdeckung in ihren beiden vorgegebenen Endstellungen nicht auf die oben beschriebene Kombination aus Federdraht und entsprechendem Gegenelement beschränkt. Diese Ausgestaltung eines Federelements stellt lediglich eine besonders einfache und kostengünstige Möglichkeit der Arretierung der Schutzabdeckung dar.
Die Schutzabdeckung wird, wie oben beschrieben, vorzugsweise sowohl bei Herstellung und Transport des optischen Kopfes als auch im eingebauten Zustand des optischen Kopfes verwendet. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, den Einsatz der erfindungsgemäßen Schutzabdeckung auf den Herstellprozess und den Transport des optischen Kopfes zu beschränken. Um unnötige Abfallprodukte zu vermeiden, verbleibt die Schutzabdeckung jedoch auch in diesem Fall an dem optischen Kopf, ohne die Funktionsweise des optischen Kopfes im eingebauten Zustand zu stören.
Während die Schutzabdeckung im oben beschriebenen Ausführungsbeispiel das Objektiv nur während eines geöffneten Einschubs des Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts abdeckt, ist es ebenso möglich, die Schutzabdeckung während jeder Phase des Nichtbetriebs des optischen Kopfes zur Abdeckung des Objektivs des optischen Kopfes zu benutzen. Dies gewährt einen noch weitergehenden Schutz des Objektivs vor Staub und anderen Verschmutzungen.

Claims (12)

1. Schutzabdeckung für ein Objektiv (7) eines optischen Kopfes (9), wobei die Schutzabdeckung (2) zwischen einer ersten, das Objektiv abdeckenden Stellung und einer zweiten, das Objektiv freigebenden Stellung bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schutzabdeckung (2) sowohl in der das Objektiv (7) des optischen Kopfes (9) abdeckenden als auch in der das Objektiv (7) freigebenden Stellung arretierbar ist,
und dass die Schutzabdeckung (2) in der das Objektiv freigebenden Stellung außerhalb der Ebene zwischen dem optischen Kopf (9) und einem dem optischen Kopf gegenüberliegenden optischen Aufzeichnungsträger positioniert ist.
2. Schutzabdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzabdeckung (2) fest an dem optischen Kopf (9) angebracht ist.
3. Schutzabdeckung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzabdeckung (2) zwischen der ersten und der zweiten Stellung um eine Achse (10) schwenkbar ist, die etwa senkrecht zur optischen Achse des Objektivs (7) verläuft.
4. Schutzabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzabdeckungen (2) in den beiden Stellungen mittels eines Federelements (3) arretierbar ist.
5. Schutzabdeckung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (3) ein Federdraht ist, der in ein entsprechendes an der Schutzabdeckung (2) angebrachtes Gegenelement (13) eingreift und dieses in zwei stabilen Positionen festklemmt, die den beiden Stellungen der Schutzabdeckung (2) entsprechen.
6. Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät für einen optischen Aufzeichnungsträger, mit einem Gehäuse, einem Plattenteller (11) zur Aufnahme eines optischen Aufzeichnungsträgers, einer ersten Antriebsvorrichtung zum Rotationsantrieb des Plattentellers (11), einem optischen Kopf (9) mit einem Objektiv (7) zum Richten eines Lichtstrahls auf den optischen Aufzeichnungsträger bzw. zum Empfangen eines von dem optischen Aufzeichnungsträger reflektierten Lichtstrahls, einer zweiten Antriebsvorrichtung (12) zum Bewegen des optischen Kopfes (9) in einer Ebene parallel zu dem optischen Aufzeichnungsträger in einem Schreib/Lesebereich des optischen Kopfes, gekennzeichnet durch eine Schutzabdeckung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 zum Schutz des Objektivs (7) des optischen Kopfes (9).
7. Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schutzabdeckung (2) während eines Einlege- oder Entnahmevorgangs eines optischen Aufzeichnungsträgers in das bzw. aus dem Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät in der ersten, das Objektiv (7) des optischen Kopfes (9) abdeckenden Stellung befindet, während die Schutzabdeckung (2) ansonsten in der zweiten, das Objektiv (7) freigebenden Stellung positioniert ist.
8. Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät einen Einschub zum Einlegen und Entnehmen eines optischen Aufzeichnungsträgers in das bzw. aus dem Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät aufweist, und dass ein Mechanismus vorgesehen ist, der beim Öffnen des Einschubs eine Bewegung der Schutzabdeckung (2) in die das Objektiv (7) des optischen Kopfes (9) abdeckende Stellung und beim Schließen des Einschubs eine Bewegung der Schutzabdeckung (2) in die das Objektiv (7) des optischen Kopfes (9) freigebenden Stellung bewirkt.
9. Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Mechanismus einen Hebel (5) aufweist, der auf einer Laufwerkplatte (1) vorgesehen und mit der Schutzabdeckung (2) verbunden ist, wobei die Laufwerk­ platte (1) beim Öffnen des Einschubs eine Absenkung im Gehäuse des Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts erfährt, die eine Bewegung des Hebels (5) für eine Bewegung der Schutzabdeckung (2) in die das Objektiv (7) des optischen Kopfes (9) verschließende Stellung bewirkt, und beim Schließen des Einschubs eine Anhebung erfährt, die eine Bewegung des Hebels (5) für eine Bewegung der Schutzabdeckung (2) in die das Objektiv (7) des optischen Kopfes (9) freigebenden Stellung bewirkt.
10. Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schutzabdeckung (2) während der Nichtbenutzung des optischen Kopfes (9) in der ersten, das Objektiv (7) des optischen Kopfes (9) abdeckenden Stellung befindet, während die Schutzabdeckung (2) ansonsten in der zweiten, das Objektiv (7) freigebenden Stellung positioniert ist.
11. Verwendung einer Schutzabdeckung zum Schutz eines Objektivs (7) eines optischen Kopfes (9) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 während der Herstellung und/oder des Transports des optischen Kopfes (9).
12. Verwendung nach Anspruch 11, wobei die Schutzabdeckung (2) von der das Objektiv (7) des optischen Kopfes (9) freigebenden Stellung von Hand in die das Objektiv (7) des optischen Kopfes (9) verschließenden Stellung bewegbar ist.
DE10063940A 2000-12-20 2000-12-20 Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät für optische Aufzeichnungsträger Withdrawn DE10063940A1 (de)

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DE10063940A DE10063940A1 (de) 2000-12-20 2000-12-20 Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät für optische Aufzeichnungsträger
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