DE10063940A1 - Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät für optische Aufzeichnungsträger - Google Patents
Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät für optische AufzeichnungsträgerInfo
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Abstract
Um eine Schutzabdeckung (2) für ein Objektiv (7) eines optischen Kopfes (9) bereitzustellen, die sowohl im eingebauten Zustand des optischen Kopfes als auch bei dessen Herstellung und Transport eingesetzt werden kann und außerdem auch für Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte geeignet ist, die im Betrieb des Geräts nur einen geringen Abstand zwischen dem optischen Kopf (9) und dem optischen Aufzeichnungsträger zur Verfügung stellen können, wird eine Schutzabdeckung (2) für ein Objektiv eines optischen Kopfes (9) vorgeschlagen, die zwischen einer das Objektiv (7) abdeckenden Stellung und einer das Objektiv (7) freigebenden Stellung bewegbar ist, wobei die Schutzabdeckung (2) sowohl in der das Objektiv des optischen Kopfes abdeckenden als auch in der das Objektiv freigebenden Stellung arretierbar ist, so dass die Schutzabdeckung nicht nur im eingebauten Zustand des optischen Kopfes, sondern auch während dessen Herstellung und Transport verwendet werden kann, und wobei die Schutzabdeckung (2) in der das Objektiv freigebenden Stellung außerhalb der Ebene zwischen dem optischen Kopf (9) und einem dem optischen Kopf gegenüberliegenden optischen Aufzeichnungsträger positioniert ist, um die Verwendung dieser Schutzabdeckung auch in Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräten zu ermöglichen, deren Platzangebot insbesondere zwischen optischem Kopf und optischem Aufzeichnungsträger begrenzt ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schutzabdeckung für
ein Objektiv eines optischen Kopfes eines Aufzeichnungs-
und/oder Wiedergabegeräts nach dem Oberbegriff von Anspruch
1, ein eine derartige Schutzabdeckung verwendendes
Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät sowie die Verwendung
einer derartigen Schutzabdeckung während der Herstellung
und/oder des Transports eine optischen Kopfes.
Der optische Kopf und insbesondere sein Objektiv eines
Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts für optische
Aufzeichnungsträger sind empfindliche Bauteile, die bei der
Herstellung und beim Transport des optischen Kopfes und auch
noch in ihrem in einem Aufzeichnungs- und/oder
Wiedergabegerät eingebauten Zustand geschützt werden müssen.
Insbesondere ist zur Gewährung ihrer Funktionsfähigkeit ein
Schutz vor Staub, Fingerabdrücken, mechanischen
Beschädigungen und dergleichen erforderlich.
Es ist deshalb beispielsweise bekannt, den optischen Kopf
bei seiner Fertigung und beim Transport mit einer Abdeckung
zu versehen, wie dies beispielhaft in Fig. 5 dargestellt
ist. In der Perspektivansicht von Fig. 5 ist ein optischer
Kopf 9 mit einem Gehäuse 4 und einem (verdeckten) Objektiv 7
zu sehen, wobei der optische Kopf 9 mit einer Schutz
abdeckung 2 versehen ist, die derart auf das Gehäuse 4 des
optischen Kopfes 9 aufgeschnappt ist, dass das durch eine
entsprechende Öffnung (nicht dargestellt) im Gehäuse 4 des
optischen Kopfes 9 freiliegende Objektiv 7 durch die
Schutzabdeckung 2 abgedeckt ist. Die Schutzabdeckung 2 wird
von Hand angebracht und nach der Herstellung und dem
Transport des optischen Kopfes 9 vor dessen Einbau in ein
entsprechendes Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät von
Hand entfernt und entsorgt. Teilweise werden bei der
Herstellung und beim Transport des optischen Kopfes sogar
unterschiedliche Schutzabdeckungen verwendet. Diese bekannte
Schutzabdeckung 2 führt somit zu im allgemeinen
unerwünschten Abfallprodukten und gewährt auch keinen Schutz
des Objektivs nach Einbau des optischen Kopfes 9 in ein
Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät.
Um auch im eingebauten Zustand des optischen Kopfes einen
ausreichenden Schutz zu gewährleisten, ist beispielsweise
aus der EP-A1-0 045 537 ein Aufzeichnungs- und
Wiedergabegerät für optische Aufzeichnungsträger bekannt,
bei dem an dem optischen Kopf eine das Objektiv abdeckende,
strahlendurchlässige Platte fest angebracht ist, die quer
zur optischen Achse des Objektivs verläuft und zwischen dem
Objektiv und dem optischen Aufzeichnungsträger angeordnet
ist. Die optischen Eigenschaften des Objektivs müssen in
diesem Fall allerdings angepasst werden, um die
Beeinflussung durch die strahlendurchlässige Platte
auszugleichen. Außerdem ist eine Beschädigung der strahlen
durchlässigen Platte möglich, die dann wiederum die
Funktionsfähigkeit des optischen Kopfes in der gleichen
Weise wie eine direkte Beschädigung des Objektivs
beeinträchtigt.
Des weiteren sind in den beiden japanischen
Patentanmeldungen mit den Anmeldenr. 62-90278 und 62-169023
aus dem Jahre 1987 Staubschutzvorrichtungen für einen
optischen Kopf beschrieben. Dieser Staubschutz wird jeweils
durch eine Abdeckplatte erzielt, die im Nicht-Spielbetrieb
des Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts, d. h. während
Nichtbenutzung des optischen Kopfes, mittels eines Hebels
über den optischen Kopf und damit über das Objektiv
geschoben und in dieser Stellung gehalten wird.
Ferner offenbart die DE-A1-43 35 157 eine Schutzabdeckung
für einen optischen Kopf, die neben ihrer Schutzfunktion
gegen Verschmutzungen des Objektivs auch eine Arretierung
des beweglichen Objektivs im Nichtspielbetrieb eines
Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts bewirkt. Die
Schutzabdeckung ist in Form eines plattenförmigen Hebels
ausgebildet, der um eine Achse an seinem dem Objektiv des
optischen Kopfes abgewandten Ende zwischen einer ersten, das
Objektiv abdeckenden und mechanisch arretierenden Stellung
und einer zweiten, das Objektiv freigebenden Stellung
schwenkbar ist. Dabei ist auch der Hebel selbst in seiner
das Objektiv abdeckenden und mechanisch arretierenden
Stellung arretierbar, während er mittels Federkraft in der
anderen, das Objektiv freigebenden Stellung gehalten wird.
Die letztgenannten Schutzabdeckungen dienen dem Schutz des
Objektivs eines optischen Kopfes bei Nichtbetrieb des
Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts, d. h. dem Schutz
des Objektivs im eingebauten Zustand des optischen Kopfes.
Während der Fertigung und des Transports des optischen
Kopfes sind nach wie vor separate Schutzabdeckungen
erforderlich, die vor dem Einbau des optischen Kopfes in ein
Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät entfernt und
entsorgt werden müssen. Außerdem sind die plattenförmigen
Schutzabdeckungen zwischen dem optischen Kopf und einem
optischen Aufzeichnungsträger vorgesehen, was insbesondere
bei beschränktem Raumangebot im Aufzeichnungs- und/oder
Wiedergabegerät nachteilig sein kann.
Ausgehend von dem vorstehend genannten Stand der Technik ist
es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Schutzabdeckung für ein Objektiv eines optischen Kopfes
weiterzuentwickeln, die sowohl im eingebauten Zustand des
optischen Kopfes als auch bei dessen Herstellung und
Transport eingesetzt werden kann. Außerdem soll die
Schutzabdeckung auch für Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte
geeignet sein, die im Betrieb des Geräts nur einen geringen
Abstand zwischen dem optischen Kopf und dem optischen
Aufzeichnungsträger zur Verfügung stellen können.
Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung werden
diese Aufgaben durch eine Schutzabdeckung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst. Weiter wird die obige Aufgabe gemäß
einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung auch durch
ein Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät mit den
Merkmalen von Patentanspruch 6 gelöst. Bevorzugte
Ausgestaltungen und Weiterentwicklungen der Erfindung sind
Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Schutzabdeckung für ein Objektiv eines
optischen Kopfes ist zwischen einer ersten, das Objektiv
abdeckenden Stellung und einer zweiten, das Objektiv
freigebenden Stellung bewegbar. Dabei ist die
Schutzabdeckung sowohl in der das Objektiv des optischen
Kopfes abdeckenden als auch in der das Objektiv freigebenden
Stellung arretierbar, so dass die Schutzabdeckung nicht nur
im eingebauten Zustand des optischen Kopfes sondern auch
während dessen Herstellung und Transport verwendet werden
kann. Außerdem ist die Schutzabdeckung in der das Objektiv
freigebenden Stellung außerhalb der Ebene zwischen dem
optischen Kopf und einem dem optischen Kopf
gegenüberliegenden optischen Aufzeichnungsträger
positioniert. Diese Maßnahme ermöglicht die Verwendung der
erfindungsgemäßen Schutzabdeckung auch in Aufzeichnungs-
und/oder Wiedergabegeräten, deren Platzangebot insbesondere
zwischen optischem Kopf und optischem Aufzeichnungsträger
begrenzt ist.
Vorzugsweise ist die Schutzabdeckung fest an dem optischen
Kopf angebracht und zwischen der das Objektiv abdeckenden
und der das Objektiv freigebenden Stellung um eine Achse
schwenkbar oder drehbar, die etwa senkrecht zur optischen
Achse des Objektivs verläuft.
In einem die obige Schutzabdeckung einsetzenden
Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät befindet sich die
Schutzabdeckung vorteilhafterweise während eines Einlege-
oder Entnahmevorgangs eines optischen Aufzeichnungsträgers
in das bzw. aus dem Gerät in der das Objektiv des optischen
Kopfes abdeckenden Stellung, während sie ansonsten in der
das Objektiv freigebenden Stellung positioniert ist. Hierbei
ist es besonders von Vorteil, wenn das Aufzeichnungs-
und/oder Wiedergabegerät einen Einschub zum Einlegen und
Entnehmen eines optischen Aufzeichnungsträgers in das bzw.
aus dem Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät aufweist und
ein Mechanismus vorgesehen ist, der beim Öffnen des
Einschubs eine automatische Bewegung der Schutzabdeckung in
die das Objektiv des optischen Kopfes abdeckenden Stellung
und beim Schließen des Einschubs eine automatische Bewegung
der Schutzabdeckung in die das Objektiv freigebenden
Stellung bewirkt.
Die erfindungsgemäße Schutzabdeckung kann aber in einer
alternativen Ausführungsform eines Aufzeichnungs- und/oder
Wiedergabegeräts ebenso während der gesamten Nicht
benutzungsphase des optischen Kopfes in der das Objektiv des
optischen Kopfes abdeckenden Stellung und nur bei Benutzung
des optischen Kopfes in der das Objektiv freigebenden
Stellung positioniert sein.
Wie bereits oben erwähnt, kann die erfindungsgemäße
Schutzabdeckung zum Schutz eines Objektivs eines optischen
Kopfes vorzugsweise auch während der Herstellung und/oder
des Transports des optischen Kopfes verwendet werden. Dabei
wird die Schutzabdeckung von der das Objektiv des optischen
Kopfes abdeckenden Stellung vorteilhafterweise von Hand in
die das Objektiv des optischen Kopfes verschließenden
Stellung bewegt.
Nachfolgend wird nun ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung
näher erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 ausschnittweise und in perspektivischer
Darstellung ein Ausführungsbeispiel eines
Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts mit einer
Schutzabdeckung für ein Objektiv gemäß der
vorliegenden Erfindung, wobei die Schutzabdeckung in
der das Objektiv freiliegenden Stellung dargestellt
ist;
Fig. 2 ausschnittweise und in perspektivischer
Darstellung das Aufzeichnungs- und/oder
Wiedergabegerät von Fig. 1, wobei die Schutzabdeckung
in der das Objektiv abdeckenden Stellung dargestellt
ist;
Fig. 3 eine perspektivische Explosionsdarstellung der
wesentlichen Bauteile des Aufzeichnungs- und/oder
Wiedergabegeräts von Fig. 1;
Fig. 4A und 4B in perspektivischer vergrößerter Darstellung
den optischen Kopf mit Schutzabdeckung des
Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts von Fig. 1
mit der Schutzabdeckung in der das Objektiv
freigebenden bzw. abdeckenden Stellung; und
Fig. 5 in perspektivischer Darstellung eines optischen
Kopfes mit einer Schutzabdeckung nach dem Stand der
Technik.
In den Fig. 1 bis 3 ist in Ausschnitten ein Aufzeichnungs-
und/oder Wiedergabegerät zur Aufzeichnung und/oder
Wiedergabe von Informationen auf einen bzw. von einem
optischen Aufzeichnungsträger, wie beispielsweise eine CD,
CD-ROM oder dergleichen, gezeigt. In dem Gehäuse (nicht
dargestellt) des Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts
befindet sich eine Laufwerkplatte 1, auf der die
verschiedenen mechanischen und elektronischen Bauteile zur
Aufzeichnung und/oder Wiedergabe von Informationen auf einen
bzw. von einem optischen Aufzeichnungsträger angeordnet
sind.
Insbesondere ist in den Fig. 1 bis 3 ein Plattenteller 11
zur Aufnahme eines optischen Aufzeichnungsträgers gezeigt,
der mittels eines geeigneten Antriebsmechanismus (nicht
dargestellt) über eine Drehachse 14 rotierend angetrieben
werden kann. Weiter ist auf der Laufwerkplatte 1 ein in
einem entsprechenden Gehäuse 4 angeordneter optischer Kopf
9, der in Fig. 4A und 4B in Alleinstellung dargestellt ist,
vorgesehen, der insbesondere ein Objektiv bzw. Linsensystem
7 aufweist. Das Objektiv 7 dient dem Richten eines
Lichtstrahls auf den optischen Aufzeichnungsträger und dem
Empfangen eines von dem optischen Aufzeichnungsträger
reflektierten Lichtstrahls. Hierzu ragt das Objektiv 7 durch
eine entsprechende Öffnung 8 im Gehäuse 4 des optischen
Kopfes 9 heraus, die dem optischen Aufzeichnungsträger mit
einem vorbestimmten Abstand dazwischen zugewandt ist. Zum
Schreiben und Lesen von Informationen auf den bzw. von dem
optischen Aufzeichnungsträger ist der optische Kopf 9
mittels einer Antriebsvorrichtung 12, die ebenfalls auf der
Laufwerkplatte 1 angebracht ist, in einem vorbestimmten
Schreib/ Lesebereich in einer Ebene parallel zu dem
optischen Aufzeichnungsträger und in radialer Richtung des
optischen Aufzeichnungsträgers bewegbar.
Der optische Kopf 9 ist mit einer Schutzabdeckung 2
versehen, die zwischen einer ersten Stellung und einer
zweiten Stellung bewegbar ist, wie dies in den Fig. 1 und 2
bzw. den Fig. 4A und 4B zu erkennen ist. In der ersten
Stellung (Fig. 2 und 4B) ist die Schutzabdeckung 2 über der
Öffnung 8 des Gehäuses 4 des optischen Kopfes 9 positioniert
und deckt dabei das Objektiv 7 ab, um es gegen Staub,
Verschmutzungen, mechanischen Beschädigungen und dergleichen
zu schützen. In der zweiten Stellung (Fig. 1 und 4A) ist
gibt die Schutzabdeckung 2 die Öffnung 8 des optischen
Kopfes 9 und damit das Objektiv 7 frei.
In dem in den Fig. 1 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist die Schutzabdeckung 2 fest mit dem optischen
Kopf 9 verbunden und um etwa 90° um eine Achse 10
verschwenkbar, die senkrecht zu der optischen Achse des
Objektivs 7 verläuft. In der zweiten, das Objektiv 7
freigebenden Stellung ist die Schutzabdeckung 2 vollständig
aus dem Zwischenraum zwischen dem optischen Kopf 9 und dem
optischen Aufzeichnungsträger herausgeschwenkt, so dass
dieser Zwischenraum bei Bedarf gering gehalten werden kann.
Um das Objektiv 7 zusätzlich zu schützen, kann die
Schutzabdeckung 2 an ihrer dem Objektiv 7 in der ersten
Stellung zugewandten Innenseite im Bereich des Objektivs 7
ein zusätzlich schützendes Medium, beispielsweise ein Filz
oder dergleichen, vorgesehen sein.
Die Schutzabdeckung 2 ist sowohl in der ersten, das Objektiv
7 abdeckenden Stellung als auch in ihrer zweiten, das
Objektiv 7 freigebenden Stellung arretierbar. In dem hier
gezeigten Ausführungsbeispiel erfolgt diese Arretierung
mittels eines an dem optischen Kopf 9 vorgesehenen
Federdrahtes 3 und eines entsprechenden, an der
Schutzabdeckung 2 vorgesehenen Gegenelements 13. Das
Gegenelement 13 der Schutzabdeckung 2 ist derart
ausgebildet, dass der Federdraht, der mit dem Gegenelement
13 in Eingriff steht, das Gegenelement 13 und damit die
Schutzabdeckung 2 in zwei stabilen Stellungen halten bzw.
festklemmen kann, wie dies in den Fig. 4A und 4B dargestellt
ist. Die Halterung ist dabei so gewählt, dass sie jedoch mit
geringem Kraftaufwand überwunden werden kann, um die
Schutzabdeckung 2 von der einen in die andere Stellung zu
bewegen bzw. zu verschwenken.
Die erfindungsgemäße Schutzabdeckung 2 für das Objektiv 7
des optischen Kopfes 9 kann in vorteilhafter Weise sowohl
bei der Herstellung und dem Transport des optischen Kopfes 9
als auch bei dem in einem Aufzeichnungs- und/oder
Wiedergabegerät eingebauten optischen Kopf 9 verwendet
werden. Es ist somit nur ein Bauteil notwendig, um das
Objektiv 7 in jedem Stadium zu schützen. Die Schutzabdeckung
2 verbleibt zudem am Gehäuse 4 des optischen Kopfes 9, so
dass auch das bei früheren Geräten anfallende Abfallmaterial
reduziert werden kann.
Während des Herstellprozesses und beim Transport des
optischen Kopfes 9 wird die Schutzabdeckung 2 in einfacher
Weise von Hand in die das Objektiv abdeckende Stellung
gebracht. In dieser Stellung wird die Schutzabdeckung 2
mittels des Federelements in Form des Federdrahtes 3 sicher
gehalten.
Im eingebauten Zustand des optischen Kopfes 9 in einem
Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät soll das Objektiv 7
insbesondere während des Einlegens oder Entnehmens eines
optischen Aufzeichnungsträgers in das bzw. aus dem
Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät geschützt werden, da
während dieser Zeit das Gerät offen ist und Staub in das
Gerät eindringen kann, der sich auf dem Objektiv
niederschlägt und dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigen
kann.
Hierzu wird zum Einlegen oder Entnehmen eines optischen
Aufzeichnungsträgers in das bzw. aus dem Aufzeichnungs-
und/oder Wiedergabegerät in üblicher Weise die Laufwerk
platte 1 in dem Gerät abgesenkt und gleichzeitig ein
Einschub oder dergleichen zur Aufnahme eines optischen
Aufzeichnungsträgers aus dem Gerät herausbewegt. Die
Absenkung der Laufwerkplatte 1 erfolgt beispielsweise mit
Hilfe eines Nockenschiebers 6, der neben der Laufwerkplatte
1 angeordnet ist und der mit einem entsprechenden Nocken 15
der Laufwerkplatte 1 in Eingriff steht. Der Absenkvorgang
der Laufwerkplatte 1 bewirkt gleichzeitig, dass die
Schutzabdeckung 2 automatisch von ihrer das Objektiv 7
freigebenden Stellung in ihre das Objektiv 7 abdeckenden
Stellung bewegt wird, wie dies nachfolgend beschrieben wird.
Mit dem Nockenschieber 6 zum Absenken der Laufwerkplatte 1
steht zusätzlich ein Hebelelement 5 in Eingriff, der fest
mit der Laufwerkplatte 1 verbunden ist. Das Hebelelement 5
ist vorzugsweise um die Drehachse des Plattentellers 11
drehbar gelagert und nimmt in der Ruhestellung der
Laufwerkplatte 1 eine zweite Drehposition und bei
abgesenkter Laufwerkplatte 1 eine erste Drehposition ein.
Das dem Nockenschieber 6 abgewandte Ende des Hebelelements 5
ist mit der Schutzabdeckung 2 des optischen Kopfes 9
wirkverbunden. Hierzu steht beispielsweise eine an dem Ende
des Hebelelements 5 vorgesehene Führung 16 mit einem
entsprechenden Hebelarm 17 der Schutzabdeckung 2 in
Eingriff.
In der Ruheposition der Laufwerkplatte 1 befindet sich das
Hebelelement 5 in seiner zweiten Drehposition (siehe Fig. 1)
und die Schutzabdeckung 2 nimmt ihre zweite, das Objektiv 7
freigebende Stellung ein (siehe Fig. 4A). Wird nun zum
Einlegen oder Entnehmen eines optischen Aufzeichnungsträgers
in das bzw. aus dem Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät
ein entsprechender Einschub aus dem Gerät herausgefahren, so
wird gleichzeitig durch den Nockenschieber 6 die
Laufwerkplatte 1 in bekannter Weise abgesenkt. Durch diese
Absenkbewegung der Laufwerkplatte 1 dreht sich das Hebel
element 5 automatisch um die Drehachse 14 des Plattentellers
11 in seine erste Drehposition. Diese Drehung des
Hebelelements 5 bewirkt durch die Kopplung 16, 17 des
Hebelelements 5 mit der Schutzabdeckung 2 gleichzeitig eine
Drehung der Schutzabdeckung 2 um die Achse 10 in ihre das
Objektiv 7 abdeckende Stellung. Wird der Einschub wieder in
das Gerät eingefahren, so erfolgt in entsprechend
umgekehrter Weise eine Anhebung der Laufwerkplatte 1, eine
Drehung des Hebelelements 5 in seine zweite Drehposition und
eine Drehung der Schutzabdeckung 2 in die zweite, das
Objektiv 7 freigebende Position.
Durch den oben beschriebenen Aufbau und die entsprechende
Funktionsweise der Schutzabdeckung 2 und der damit
verbundenen Elemente wird auf einfache Weise sichergestellt,
dass beim Öffnen des Aufzeichnungs- und/oder
Wiedergabegeräts zum Einlegen oder Entnehmen eines optischen
Aufzeichnungsträgers in das bzw. aus dem Gerät das Objektiv
7 des optischen Kopfes 9 geschützt ist. Außerdem wird durch
die gleiche Schutzabdeckung 2 auch ein Schutz des Objektivs
2 während der Herstellung und des Transports des optischen
Kopfes ermöglicht.
Die Erfindung wurde oben anhand eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es ist aber
selbstverständlich, dass der Fachmann verschiedene
Abwandlungen oder Modifikationen der Schutzabdeckung oder
des Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts auffinden kann,
ohne den Schutzumfang der vorliegenden Erfindung, wie er
durch die anliegenden Ansprüche definiert ist zu verlassen.
So ist der Mechanismus, der beim Öffnen/Schließen des
Einschubs des Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts die
Drehung der Schutzabdeckung von der einen in die andere
Stellung bewirkt, nicht auf das oben beschriebene
Hebelelement beschränkt. Es können ebenso andere
Ausgestaltungen von Hebeln vorgesehen sein. Darüber hinaus
ist es insbesondere auch möglich, die Schutzabdeckung
elektromotorisch zu betreiben.
Während die Schutzabdeckung im oben beschriebenen
Ausführungsbeispiel mittels einer Dreh- bzw. Schwenkfunktion
von ihrer einen in die andere Stellung bewegt wird, sind
hierzu auch andere Mechanismen, wie beispielsweise Gleit-
oder Verschiebefunktionen oder Kombinationen der genannten
Möglichkeiten, denkbar.
Die Schutzabdeckung kann sowohl fest an dem optischen Kopf
angebracht sein, wie oben beschrieben, als auch lösbar mit
dem optischen Kopf verbunden sein. Dabei kann der Drehpunkt
oder die Drehachse der Schutzabdeckung auch an anderen
Stellen des optischen Kopfes oder auch an anderen Bauteilen
des Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts positioniert
sein.
Ebenso ist die Arretierung der Schutzabdeckung in ihren
beiden vorgegebenen Endstellungen nicht auf die oben
beschriebene Kombination aus Federdraht und entsprechendem
Gegenelement beschränkt. Diese Ausgestaltung eines
Federelements stellt lediglich eine besonders einfache und
kostengünstige Möglichkeit der Arretierung der
Schutzabdeckung dar.
Die Schutzabdeckung wird, wie oben beschrieben, vorzugsweise
sowohl bei Herstellung und Transport des optischen Kopfes
als auch im eingebauten Zustand des optischen Kopfes
verwendet. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, den
Einsatz der erfindungsgemäßen Schutzabdeckung auf den
Herstellprozess und den Transport des optischen Kopfes zu
beschränken. Um unnötige Abfallprodukte zu vermeiden,
verbleibt die Schutzabdeckung jedoch auch in diesem Fall an
dem optischen Kopf, ohne die Funktionsweise des optischen
Kopfes im eingebauten Zustand zu stören.
Während die Schutzabdeckung im oben beschriebenen
Ausführungsbeispiel das Objektiv nur während eines
geöffneten Einschubs des Aufzeichnungs- und/oder
Wiedergabegeräts abdeckt, ist es ebenso möglich, die
Schutzabdeckung während jeder Phase des Nichtbetriebs des
optischen Kopfes zur Abdeckung des Objektivs des optischen
Kopfes zu benutzen. Dies gewährt einen noch weitergehenden
Schutz des Objektivs vor Staub und anderen Verschmutzungen.
Claims (12)
1. Schutzabdeckung für ein Objektiv (7) eines optischen
Kopfes (9), wobei die Schutzabdeckung (2) zwischen einer
ersten, das Objektiv abdeckenden Stellung und einer
zweiten, das Objektiv freigebenden Stellung bewegbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schutzabdeckung (2) sowohl in der das Objektiv (7) des optischen Kopfes (9) abdeckenden als auch in der das Objektiv (7) freigebenden Stellung arretierbar ist,
und dass die Schutzabdeckung (2) in der das Objektiv freigebenden Stellung außerhalb der Ebene zwischen dem optischen Kopf (9) und einem dem optischen Kopf gegenüberliegenden optischen Aufzeichnungsträger positioniert ist.
dass die Schutzabdeckung (2) sowohl in der das Objektiv (7) des optischen Kopfes (9) abdeckenden als auch in der das Objektiv (7) freigebenden Stellung arretierbar ist,
und dass die Schutzabdeckung (2) in der das Objektiv freigebenden Stellung außerhalb der Ebene zwischen dem optischen Kopf (9) und einem dem optischen Kopf gegenüberliegenden optischen Aufzeichnungsträger positioniert ist.
2. Schutzabdeckung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schutzabdeckung (2) fest an dem optischen Kopf
(9) angebracht ist.
3. Schutzabdeckung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schutzabdeckung (2) zwischen der ersten und der
zweiten Stellung um eine Achse (10) schwenkbar ist, die
etwa senkrecht zur optischen Achse des Objektivs (7)
verläuft.
4. Schutzabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schutzabdeckungen (2) in den beiden Stellungen
mittels eines Federelements (3) arretierbar ist.
5. Schutzabdeckung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Federelement (3) ein Federdraht ist, der in ein
entsprechendes an der Schutzabdeckung (2) angebrachtes
Gegenelement (13) eingreift und dieses in zwei stabilen
Positionen festklemmt, die den beiden Stellungen der
Schutzabdeckung (2) entsprechen.
6. Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät für einen
optischen Aufzeichnungsträger, mit einem Gehäuse, einem
Plattenteller (11) zur Aufnahme eines optischen
Aufzeichnungsträgers, einer ersten Antriebsvorrichtung
zum Rotationsantrieb des Plattentellers (11), einem
optischen Kopf (9) mit einem Objektiv (7) zum Richten
eines Lichtstrahls auf den optischen Aufzeichnungsträger
bzw. zum Empfangen eines von dem optischen
Aufzeichnungsträger reflektierten Lichtstrahls, einer
zweiten Antriebsvorrichtung (12) zum Bewegen des
optischen Kopfes (9) in einer Ebene parallel zu dem
optischen Aufzeichnungsträger in einem
Schreib/Lesebereich des optischen Kopfes,
gekennzeichnet durch
eine Schutzabdeckung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 5
zum Schutz des Objektivs (7) des optischen Kopfes (9).
7. Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass sich die Schutzabdeckung (2) während eines Einlege-
oder Entnahmevorgangs eines optischen
Aufzeichnungsträgers in das bzw. aus dem Aufzeichnungs-
und/oder Wiedergabegerät in der ersten, das Objektiv (7)
des optischen Kopfes (9) abdeckenden Stellung befindet,
während die Schutzabdeckung (2) ansonsten in der zweiten,
das Objektiv (7) freigebenden Stellung positioniert ist.
8. Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät einen
Einschub zum Einlegen und Entnehmen eines optischen
Aufzeichnungsträgers in das bzw. aus dem Aufzeichnungs-
und/oder Wiedergabegerät aufweist, und dass ein
Mechanismus vorgesehen ist, der beim Öffnen des Einschubs
eine Bewegung der Schutzabdeckung (2) in die das Objektiv
(7) des optischen Kopfes (9) abdeckende Stellung und beim
Schließen des Einschubs eine Bewegung der Schutzabdeckung
(2) in die das Objektiv (7) des optischen Kopfes (9)
freigebenden Stellung bewirkt.
9. Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Mechanismus einen Hebel (5) aufweist, der auf
einer Laufwerkplatte (1) vorgesehen und mit der
Schutzabdeckung (2) verbunden ist, wobei die Laufwerk
platte (1) beim Öffnen des Einschubs eine Absenkung im
Gehäuse des Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegeräts
erfährt, die eine Bewegung des Hebels (5) für eine
Bewegung der Schutzabdeckung (2) in die das Objektiv (7)
des optischen Kopfes (9) verschließende Stellung bewirkt,
und beim Schließen des Einschubs eine Anhebung erfährt,
die eine Bewegung des Hebels (5) für eine Bewegung der
Schutzabdeckung (2) in die das Objektiv (7) des optischen
Kopfes (9) freigebenden Stellung bewirkt.
10. Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät nach Anspruch
6,
dadurch gekennzeichnet,
dass sich die Schutzabdeckung (2) während der
Nichtbenutzung des optischen Kopfes (9) in der ersten,
das Objektiv (7) des optischen Kopfes (9) abdeckenden
Stellung befindet, während die Schutzabdeckung (2)
ansonsten in der zweiten, das Objektiv (7) freigebenden
Stellung positioniert ist.
11. Verwendung einer Schutzabdeckung zum Schutz eines
Objektivs (7) eines optischen Kopfes (9) nach einem der
Ansprüche 1 bis 5 während der Herstellung und/oder des
Transports des optischen Kopfes (9).
12. Verwendung nach Anspruch 11, wobei die Schutzabdeckung
(2) von der das Objektiv (7) des optischen Kopfes (9)
freigebenden Stellung von Hand in die das Objektiv (7)
des optischen Kopfes (9) verschließenden Stellung
bewegbar ist.
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