DE10063713A1 - Vorrichtung zum Messen der Einspritzmenge von Einspritzsystemen und Verfahren zu deren Herstellung - Google Patents
Vorrichtung zum Messen der Einspritzmenge von Einspritzsystemen und Verfahren zu deren HerstellungInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung (10) dient zum Messen der Einspritzmenge von Einspritzsystemen (16) insbesondere für Kraftfahrzeuge und insbesondere in der Fertigungsprüfung. Die Vorrichtung (10) umfasst eine Messkammer (14), eine Koppeleinrichtung, durch die mindestens ein Einspritzsystem (16) an die Messkammer (14) druckdicht ankoppelbar ist. Die Vorrichtung (10) umfasst ferner einen Kolben (26), der verschieblich in einer Führungseinrichtung (18) gehalten ist und die Messkammer (14) bereichsweise begrenzt. Schließlich ist noch ein Sensor (50) vorgesehen, der bei einer Einspritzung durch das Einspritzsystem (16) eine Verschiebung des Kolbens (26) erfasst. Zur Erhöhung der Messgenauigkeit wird vorgeschlagen, dass der Kolben (26) mindestens im Wesentlichen geschlossen und in seinem Inneren hohl ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft zunächst eine
Vorrichtung zum Messen der Einspritzmenge von
Einspritzsystemen insbesondere für Kraftfahrzeuge und
insbesondere in der Fertigungsprüfung, mit einer
Messkammer, einer Koppeleinrichtung, durch die mindestens
ein Einspritzsystem an die Messkammer druckdicht
ankoppelbar ist, einem Kolben, der verschieblich in einer
Führungseinrichtung gehalten ist und die Messkammer
bereichsweise begrenzt, und einem Sensor, der bei einer
Einspritzung durch das Einspritzsystem eine Verschiebung
des Kolbens erfasst.
Eine solche Vorrichtung ist vom Markt her bekannt und wird
als EMI (Einspritzmengenindikator) bezeichnet. Dieser
umfasst einen Zylinder, in dem ein Kolben geführt ist. Die
Wand der Messkammer wird zumindest bereichsweise durch den
Kolben gebildet. Die Messkammer weist ferner eine Öffnung
auf, an die eine Einspritzdüse eines Einspritzsystems,
beispielsweise eines Injektors, druckdicht ansetzbar ist.
Spritzt die Einspritzdüse Kraftstoff oder ein spezielles
Prüffluid in die Messkammer ein, bewegt sich der Kolben,
was von einem Wegsensor erfasst wird. Aus dem Weg des
Kolbens kann auf die Volumenänderung der Messkammer und
hieraus auf die eingespritzte Kraftstoff- bzw.
Prüffluidmenge geschlossen werden.
Der bekannte Einspritzmengenindikator hat jedoch
verschiedene Nachteile. So kommt es insbesondere bei
kurzen, aber heftigen Einspritzimpulsen zu Schwingungen des
Kolbens, die nur relativ langsam abklingen und daher eine
Messung schnell aufeinander folgender Einspritzungen
erschweren oder sogar unmöglich machen. Darüber hinaus
findet bei einer Bewegung des Kolbens im Zylinder eine
Reibung an den einander berührenden Wänden statt, so dass
u. U. die Kolbenbewegung nicht immer das tatsächlich
eingespritzte Volumen wiedergibt. Darüber hinaus unterliegt
die Kombination aus Kolben und Zylinder auch einem
Verschleiß, so dass das Messergebnis und die
Messgenauigkeit sich über die Lebensdauer der Vorrichtung
ändern können.
Die vorliegende Erfindung hat daher die Aufgabe, eine
Vorrichtung der eingangs genannten Art so weiter zu bilden,
dass sie mit höherer Genauigkeit auch über eine lange
Lebensdauer arbeiten kann.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs
genannten Art dadurch gelöst, dass der Kolben mindestens im
Wesentlichen geschlossen und in seinem Inneren hohl ist.
Erfindungsgemäß wurde erkannt, dass besonders bei
impulsartigen Einspritzungen der Kolben starken Belastungen
ausgesetzt ist, durch die er sich verformen kann. Derartige
Verformungen können zu einem Verkanten des Kolbens in der
Führungsöffnung der Führungseinrichtung führen, welches für
die eingangs genannten Probleme mindestens
mitverantwortlich sind.
Durch die erfindungsgemäße geschlossene Bauweise wird die
Stabilität des Kolbens erheblich erhöht. Aufgrund der
hohlen Bauweise wird dabei das Gewicht nur unwesentlich
verändert. Die größere Steifigkeit des erfindungsgemäßen
Kolbens verringert die Verformungen im Betrieb der
Messvorrichtung, wodurch das Messergebnis insgesamt genauer
wird und der Verschleiss zwischen dem Kolbenmantel und der
Führungswand der Führungsöffnung im Zylinder vermindert
wird.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in
Unteransprüchen angegeben.
Bei einer Weiterbildung umfasst der Kolben einen einseitig
offenen Basiskörper und eine die Öffnung verschließende
Kappe, die vorzugsweise auf den Basiskörper aufgepresst
und/oder verschweißt ist. Ein derartig aufgebauter Kolben
kann relativ preisgünstig und doch stabil hergestellt
werden.
Wenn der Kolben mindestens auf seiner der Messkammer
zugewandten Seite ein hitzebeständiges und eine schlechte
Wärmeleitung aufweisendes Material umfasst, werden die
Verformungen bei der Einspritzung eines üblicherweise
erwärmten Fluids (ca. 80°C) nochmals reduziert.
In Weiterbildung dieser erfindungsgemäßen Vorrichtung wird
vorgeschlagen, dass der Kolben einen deckelartigen Aufsatz
aus einem hitzebeständigen und eine schlechte Wärmeleitung
aufweisenden Material umfasst. Ein solcher Aufsatz dient
sozusagen als "Hitzeschild", der die Struktur des Kolbens
vor den Temperatureinflüssen des erwärmten Prüffluids
schützt.
Alternativ oder zusätzlich zu der oben vorgeschlagenen
speziellen Bauweise kann die Stabilität des Kolbens auch
durch eine besondere Materialauswahl verbessert werden. So
wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass der Kolben
mindestens bereichsweise eine Aluminium- und/oder eine
Titanlegierung umfasst. Besonders bevorzugt ist dabei, dass
der Kolben mindestens bereichsweise eine Legierung vom Typ
AlMgSi1 oder TiAl6V4 umfasst.
Die Verbesserung der Messgenauigkeit kann ferner dadurch
erfolgen, dass mindestens die der Führungseinrichtung
zugewandte Mantelfläche des Kolbens so behandelt ist, dass
sie reibungs- und/oder verschleißarm ist, insbesondere
durch eine Hartcoatierung oder das Aufbringen einer C-
Beschichtung. Mit derartigen Oberflächenbehandlungen bzw.
-beschichtungen lassen sich Oberflächen realisieren, welche
zum einen sehr glatt sind und daher nur eine geringe
Reibung aufweisen und welche darüber hinaus sehr hart sind
und somit nur einem geringen Verschleiß unterliegen.
Die strukturellen Maßnahmen zur Erhöhung der
Messgenauigkeit und zur Verlängerung der Lebensdauer der
erfindungsgemäßen Vorrichtung können auch auf Seiten der
Führungseinrichtung durchgeführt werden. So wird z. B.
vorgeschlagen, dass die Führungseinrichtung mindestens
bereichsweise eine Aluminium-, eine Stahl- oder eine
Titanlegierung, insbesondere AlMgSi1, 31CrMoV9 oder TiAl6V,
umfasst.
Darüber hinaus kann die Führungseinrichtung mindestens
bereichsweise so behandelt sein, dass sie reibungs-
und/oder verschleissarm ist, insbesondere durch eine
Hartcoatierung und/oder eine Plasmanitrierung.
Erfindungsgemäß werden auch Werkstoffpaarungen
vorgeschlagen, welche im Hinblick auf eine geringe Reibung
und einen geringen Verschleiß besonders gut miteinander
harmonieren. So wird vorgeschlagen, dass der Kolben und die
Führungseinrichtung eine Aluminiumlegierung, insbesondere
AlMgSi1, umfassen. Alternativ kann der Kolben eine
Titanlegierung, insbesondere TiAl6V4 und die
Führungseinrichtung eine Stahllegierung, insbesondere
31CrMoV9, oder ebenfalls eine Titanlegierung, insbesondere
TiAl6V4, umfassen.
Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum
Herstellen einer Vorrichtung der oben genannten Art. Die
besten Messergebnisse aufgrund geringer Reibung und
geringem Verschleiß werden mit der Vorrichtung dann
erzielt, wenn der Kolben durch Drehen, Schleifen,
Subfinieren und Hartcoatieren oder C-Beschichten und die
Führungseinrichtung durch Drehen, Schleifen, Hartcoatieren
oder Plasmanitrieren und Honen hergestellt wird.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung 3
unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung im Detail
erläutert. Die einzige Figur zeigt einen Längsschnitt durch
eine Vorrichtung zum Messen der Einspritzdüsen insbesondere
für Kraftfahrzeuge.
Die besagte Vorrichtung trägt in der Fig. 1 das
Bezugszeichen 10. Sie umfasst eine in einem Gehäuse 12
gebildete Messkammer 14, an die eine Einspritzdüse 16
druckdicht gekoppelt ist. Das Gehäuse 12, die Messkammer 14
und die Einspritzdüse 16 sind in der Figur nur schematisch
mit strichpunktierten Linien dargestellt.
Auf ihrer in Fig. 1 unteren Seite wird die Messkammer 14
durch einen Führungszylinder 18 begrenzt, bei dem es sich
in der Draufsicht, also in Fig. 1 von oben gesehen, um ein
kreiszylindrisches Drehteil handelt. Der Zylinder 18 weist
eine zentrische Führungsbohrung 20 auf. Koaxial zu der
Führungsbohrung 20 ist in die Oberseite des Zylinders 18
eine Ringnut 22 eingebracht, in die ein Dichtring 24
eingelegt ist. Durch diesen Dichtring 24 wird das Gehäuse
12 druckdicht mit dem Zylinder 18 verbunden.
In der Führungsbohrung 20 des Zylinders 18 ist ein Kolben
26 verschieblich gehalten. Der Kolben 26 ist nach oben,
also zur Messkammer 14 hin, durch eine Feder 28
vorgespannt. Der Kolben 26 umfasst zunächst einen
zylindrischen Basiskörper 30, dessen obere Stirnwand 32
leicht nach außen gewölbt ist und in ihrer Mitte eine
Materialverdickung 34 trägt. Nach unten hin ist der
Basiskörper 30 offen, wobei er an seinem unteren Rand einen
nach innen gerichteten Ringbund 36 trägt.
Auf die Unterseite des Basiskörpers 30 ist ein ebenfalls
zylindrischer Deckel 38 aufgepresst, dessen
Außendurchmesser in etwa dem Innendurchmesser des Ringbunds
36 entspricht und der auf seiner äußeren Mantelfläche, in
der Nähe seines in Fig. 1 unteren Endes, einen Ringbund 40
aufweist. Der Deckel 38 kann alternativ oder zusätzlich
auch verschweißt werden. Dieser dient als Anschlag des
Deckels 38 an den unteren Rand des Basiskörpers 30. Die
Stirnwand 42 des Deckels 38 ist im Wesentlichen eben
ausgeführt und trägt in ihrer Mitte eine zum Basiskörper 30
hin gerichtete Verdickung 44.
In die Außenseite der Stirnwand 42 des Deckels 38 ist im
Bereich der Verdickung 44 eine Sackbohrung 46 eingebracht.
In dieser ist über ein Gewinde eine nur schematisch
dargestellte Kolbenstange 48 befestigt, deren Bewegung
durch einen Wegsensor 50 abgegriffen wird. In die
Außenseite der Stirnwand 32 des Basiskörpers 30 ist
ebenfalls im Bereich der Materialverdickung 34 eine
zentrische Sackbohrung 52 vorhanden, welche der Befestigung
eines deckelartigen Aufsatzes 54 dient, der aus einem
hitzebeständigen und eine schlechte Wärmeleitung
aufweisenden Material hergestellt ist. Der Aufsatz 54,
dessen Funktion im Wesentlichen die eines Hitzeschildes
ist, ist im Wesentlichen kreisförmig und liegt mit seiner
Unterseite plan an der Stirnwand 32 des Basiskörpers 30
auf. Die Oberseite des Aufsatzes 54 ist im Wesentlichen
parallel zur Oberseite des Zylinders 18, in ihrem radialen
Randbereich jedoch parallel zur Oberseite der Stirnwand 32
des Basiskörpers 30.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, handelt es sich bei dem
Kolben 26 also insgesamt um einen zylindrischen Hohlkörper.
Der Basiskörper 30 des Kolbens 26 ist aus der
Aluminiumlegierung AlMgSi1 hergestellt. Er wird
hergestellt, indem er zunächst gedreht wird, anschließend
die Oberfläche geschliffen, subfiniert und schließlich ein
Hartcoating aufgebracht wird. Der Zylinder 18 ist ebenfalls
aus der gleichen Aluminiumlegierung, beim Herstellen wird
er jedoch nach dem Drehen zunächst geschliffen und dann
ebenfalls ein Hartcoating aufgebracht. Zum Schluss wird die
Führungsbohrung 20 des Zylinders 18 noch gehont.
Durch diese Material- und Bearbeitungskombination wird die
Reibung zwischen dem Kolben 26 und dem Zylinder 18 minimal.
Darüber hinaus sind die einzelnen Elemente auch äußerst
verschleißfest ausgeführt. Hierdurch wird die Genauigkeit
der Messung der Einspritzmenge erhöht und die Lebensdauer,
bei der eine genaue Messung möglich ist, verlängert. Da der
Kolben 26 einen geschlossenen Hohlkörper bildet, hat er bei
geringer Masse eine sehr hohe Steifigkeit. Hierdurch werden
die Schwingungen des Kolbens 26 nach einem Einspritzimpuls
reduziert und Verformungen, die zu einer erhöhten Reibung
zwischen Kolben 26 und Führungsbohrung 20 im Zylinder 18
führen können, vermindert.
Aus der Figur ist ersichtlich, dass in der Umfangswand der
Führungsbohrung eine Nut (ohne Bezugszeichen) vorhanden
ist, welche folgende Aufgabe erfüllt: Zum einen kann durch
sie ein Prüffluid, welches von der Düse 16 eingespritzt
wird und als Leckage zwischen dem Zylinder 18 und dem
Kolben 26 nach unten läuft, abgeführt werden. Zum anderen
verhindert sie den Eintritt von Gas in die Messkammer 14.
Dies ist erforderlich, da im Betrieb unterhalb des Kolbens
26, also auf der der Messkammer 14 entgegenliegenden Seite
des Kolbens 26, ein Gasdruck von bis zu 100 bar herrschen
kann. Würde Gas in die Messkammer 14 gelangen, könnte dies
zu Schwingungen des Messkolbens 26 führen und somit die
Messergebnisse verfälschen.
Weiterhin dient die Nut als Sicherung gegen eine
Beschädigung der Vorrichtung (10) in dem Fall, dass
zwischen den Einspritzungen durch die Düse 16 nicht
genügend Prüffluid aus der Messkammer 14 abgeführt wird,
diese also nicht ausreichend "entleert" wird. Bei einer
derartig geringen Entleerung, die also eine "Überfüllung"
der Messkammer zur Folge hat, sinkt der Kolben 26 soweit
ab, dass das Prüffluid in diese Nut und anschließend in
einen Prüffluidablauf abfließen kann. Ein unzulässig
starker Druckanstieg in der Messkammer 14 wird somit
verhindert.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass alternativ zu dem
dargestellten Ausführungsbeispiel der Kolben 26 auch aus
einer Titanlegierung, insbesondere TiAl6V4, hergestellt
werden kann und anstelle eines Hartcoatings die
Mantelfläche des Basiskörpers 30 eine Kohlenstoff-
Beschichtung aufweisen kann. In diesem Fall sollte der
Zylinder 18 aus einer Stahllegierung, vor allem aus
31CrMoV9, oder einer Titanlegierung, beispielsweise
TiAl6V4, hergestellt sein und die Führungsbohrung 20 sollte
entweder hartcoatiert oder plasmanitriert sein. Auch diese
Materialkombination führt zu der gewünschten Verbesserung.
Es sei schließlich noch darauf hingewiesen, dass das
Hitzeschild 54 auf die Stirnwand 32 des Basiskörpers 30 des
Kolbens 26 auch aufgeklebt werden kann. Weiterhin sei noch
darauf hingewiesen, dass die geschlossene Bauweise des
Kolbens 26 nicht nur Vorteile im Betrieb der Vorrichtung 10
hat, sondern bereits bei der Herstellung die Stabilität des
Kolbens 26 erhöht, so dass die Mantelfläche des
Basiskörpers 30 besser, d. h. mit höherer Genauigkeit,
bearbeitbar ist.
Claims (11)
1. Vorrichtung zum Messen der Einspritzmenge von
Einspritzsystemen (16) insbesondere für Kraftfahrzeuge und
insbesondere in der Fertigungsprüfung, mit einer Messkammer
(14), einer Koppeleinrichtung, durch die mindestens ein
Einspritzsystem (16) an die Messkammer (14) druckdicht
ankoppelbar ist, einem Kolben (26), der verschieblich in
einer Führungseinrichtung (18) gehalten ist und die
Messkammer (14) bereichsweise begrenzt, und einem Sensor
(50), der bei einer Einspritzung durch das Einspritzsystem
(16) eine Verschiebung des Kolbens (26) erfasst, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kolben (26) mindestens im
Wesentlichen geschlossen und in seinem Inneren hohl ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Kolben (26) einen einseitig offenen Basiskörper
(30) und einen die Öffnung verschließenden Deckel (38)
umfasst, der vorzugsweise auf den Basiskörper (30)
aufgepresst und/oder verschweißt ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kolben (26) mindestens auf seiner
der Messkammer (14) zugewandten Seite ein hitzebeständiges
und eine schlechte Wärmeleitung aufweisendes Material
umfasst.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
dass der Kolben (26) einen deckelartigen Aufsatz (54) aus
einem hitzebeständigen und eine schlechte Wäremleitung
aufweisenden Material umfasst.
5. Vorrichtung zum Messen der Einspritzmenge von
Einspritzsystemen (16) insbesondere für Kraftfahrzeuge und
insbesondere in der Fertigungsprüfung, mit einer Messkammer
(14), einer Koppeleinrichtung, durch die mindestens ein
Einspritzsystem (16) an die Messkammer (14) druckdicht
ankoppelbar ist, einem Kolben (26), der verschieblich in
einer Führungseinrichtung (18) gehalten ist und die
Messkammer (14) bereichsweise begrenzt, und einem Sensor
(50), der bei einer Einspritzung durch das Einspritzsystem
(16) eine Verschiebung des Kolbens (26) erfasst, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kolben (26) mindestens
bereichsweise eine Aluminium- und/oder eine Titanlegierung
umfasst.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (26) mindestens
bereichsweise eine Legierung vom Typ AlMgSi1 oder TiAl6V4
umfasst.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die der
Führungseinrichtung (18) zugewandte Mantelfläche des
Kolbens (26) so behandelt ist, dass sie reibungs- und/oder
verschleißarm ist, insbesondere durch eine Hartcoatierung
oder das Aufbringen einer C-Beschichtung.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (18)
mindestens bereichsweise eine Aluminium-, eine Stahl- oder
eine Titanlegierung, insbesondere AlMgSi1, 31CrMoV9 oder
TiAl6V4, umfasst.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens die Führungseinrichtung (18) mindestens
bereichsweise so behandelt ist, dass sie reibungs- und/oder
verschleißarm ist, insbesondere durch eine Hartcoatierung
und/oder eine Plasmanitrierung.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (28) und die
Führungseinrichtung (18) eine Aluminiumlegierung,
insbesondere AlMgSi1, oder der Kolben eine Titanlegierung,
insbesondere TiAl6V4, und die Führungseinrichtung eine
Stahllegierung, insbesondere 31CrMoV9, oder eine
Titanlegierung, insbesondere TiAl6V4, umfasst.
11. Verfahren zum Herstellen einer Vorrichtung nach einem
der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
der Kolben (26) durch Drehen, Schleifen, Subfinieren und
Hartcoatieren oder C-Beschichten und die
Führungseinrichtung (18) durch Drehen, Schleifen,
Hartcoatieren oder Plasmanitrieren und Honen hergestellt
wird.
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