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DE10059325A1 - Verfahren zum Waschen von Wäsche in gewerblichen Wäschereien mit reduziertem Frischwasserverbrauch - Google Patents

Verfahren zum Waschen von Wäsche in gewerblichen Wäschereien mit reduziertem Frischwasserverbrauch

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DE10059325A1
DE10059325A1 DE2000159325 DE10059325A DE10059325A1 DE 10059325 A1 DE10059325 A1 DE 10059325A1 DE 2000159325 DE2000159325 DE 2000159325 DE 10059325 A DE10059325 A DE 10059325A DE 10059325 A1 DE10059325 A1 DE 10059325A1
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Andreas Lange
Markus Hild
Alfred Schott
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HYCHEM GMBH, 36396 STEINAU, DE
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HYCHEM AG
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    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F31/00Washing installations comprising an assembly of several washing machines or washing units, e.g. continuous flow assemblies
    • D06F31/005Washing installations comprising an assembly of several washing machines or washing units, e.g. continuous flow assemblies consisting of one or more rotating drums through which the laundry passes in a continuous flow

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Abstract

Es wird ein Verfahren zum Waschen von Wäsche, insbesondere von Hygienewäsche und/oder Berufskleidung, beansprucht, bei dem die Wäsche in einer herkömmlichen Waschmaschine für gewerbliche Wäschereien mit einer Produktkombination aus folgenden Komponenten gewaschen wird: (i) einer Reinigungskomponente, (ii) einer Alkalikomponente sowie einer (iii) Bleich- und Desinfektionskomponente, enthaltend anorganische und/oder organische Persauerstoffverbindungen und anschließend unter Verwendung von Frischwasser gespült wird, dadurch gekennzeichnet, daß Persauerstoffverbindungen mit einem Gehalt von 1 Gew.-% oder weniger an freiem Wasserstoffperoxid eingesetzt werden und das Gewichtsverhältnis des gesamten Frischwassers zu Trockenwäsche im Bereich von FW : TW = 1 bis 1 : 5 liegt und mindestens 80% des eingesetzten Frischwassers in die Vorwaschzone und/oder Klarwaschzone geleitet wird.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Waschen von Wäsche, insbesondere von Hygienewäsche und/oder Berufskleidung gemäss dem Oberbegriff des Hauptanspruches. Dabei wird die Wäsche in Waschmaschinen, wie sie in gewerblichen Wäschereien üblich sind, mit einer Produktkombination gewaschen, die eine (i) Reinigungskomponente, eine (ii) Alkalikomponente und eine (iii) Bleich- und Desinfektionskomponente enthält.
In der gewerblichen Wäscherei wird überwiegend Hygienewäsche aus Krankenhäusern, aus Alten- und Pflegeheimen und dem Hotelbereich sowie Berufsbekleidung aus dem Krankenhaus und der lebensmittelverarbeitenden Industrie gewaschen, wobei besondere Anforderungen an dem hygienischen Zustand dieser Textilien nach dem Waschen gestellt werden.
Üblicherweise wird die zu behandelnde Hygienewäsche und/oder Berufskleidung in professionellen Wäschereien unter Verwendung einer alkalischen Reinigungskomponente entweder (a) thermisch desinfiziert (85°C, 15 min oder 90°C, 10 min), wobei in der Praxis dem Verfahren Wasserstoffperoxid als Bleichmittel zugesetzt wird, oder (b) chemothermisch desinfiziert (70°C, 10 min oder 60°C, 15 min) unter Verwendung von sogenannter Gleichgewichts- Peressigsäure (G-PES).
Marktübliche Gleichgewichts-Peressigsäure (G-PES), die in der Wäscherei Verwendung findet, enthält Peressigsäure (PES) im Bereich 3-15 Gew.-% als wirksamen desinfizierenden Bestandteil sowie 15-28 Gew.-% Wasserstoffperoxid (H2O2) als bleichenden Bestandteil neben Essigsäure, Wasser und gegebenenfalls Stabilisatoren wie beispielsweise Hydroxyethandiphosphonsäure.
Die Anwendungsmengen an Gleichgewichts-Peressigsäure (G-PES) zur chemothermischen Wäschediesinfektion nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) richten sich nach der Anwendungsmenge und dem Aktivgehalt an Peressigsäure, der Desinfektionstemperatur sowie der Einwirkungsdauer. Beispielsweise ist bei einer Temperatur von 70°C und einer Einwirkungszeit von 10 min. die Produktkombination 4 g/l phosphatfreies Alleinwaschmittel ohne Bleiche (Tena PF) und 1 g/l G-PES mit 9,5 Gew.-% PES und 19 Gew.-% H2O2 (Wasserstoffperoxid) (Penta-Aktiv) erfolgreich zur chemothermischen Wäschedesinfektion durch zwei externe unabhängige Gutachter geprüft und in der DGHM-Liste als wirksam aufgeführt (mhp-Verlag GmbH: Wiesbaden, 2000). Dies entspricht unter den aufgeführten Bedingungen und bei einem Flottenverhältnis von 1 : 4 einer Dosierung von 4 g G-PES/kg Trockenwäsche (TW). Hierbei ist die Trockenwäsche (TW) definiert als die nach Trocknung erhaltene Wäsche mit einem Restfeuchte-Gehalt von maximal 5%. Diese Definition wird auch in der folgenden Beschreibung verwendet.
Weitere Beispiele zur Wäschedesinfektion sind in dieser Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und von der DGHM als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren aufgeführt.
Gemäß dem Stand der Technik wird in sogenannten Continue-Anlagen (kontinuierlichen Durchlaufanlagen) das gesamte Frischwasser von mindestens ca. 7-8 l/kg Trockenwäsche (TW) in die letzte Spülzone geleitet, wovon im allgemeinen etwa die Hälfte dieser Menge nach dem Spülprozeß ungenutzt in die Kanalisation geleitet werden. Die für den Vorwaschbereich benötigten Wassermengen von ca. 5 l/kg TW werden dem sogenannten Pressenwassertank entnommen und durch einen weiteren Wasserzulauf aus dem Spülbereich ergänzt (siehe Beispiel 1).
Diese Vorgehensweise ist erforderlich, weil im Vorwaschbereich eine Temperatur von maximal 40°C und/oder ein Gehalt von freiem Wasserstoffperoxid von max. 20 ppm nicht überschritten werden darf, um eine Eiweißfixierung zu vermeiden.
Hygienewäsche aus den Bereichen Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim und dem Hotelbereich sowie Berufsbekleidung aus dem Krankenhaus und der lebensmittelverarbeitenden Industrie ist häufig durch eiweißhaltige Stoffe verschmutzt, die sich im allgemeinen nur schwer aus dem Gewebe entfernen lassen. Insbesondere kommt es beim frühzeitigen Einsatz von Bleich- und Desinfektionskomponenten, die freien Wasserstoffperoxid enthalten und/oder bei Vorwaschtemperaturen von mehr als 40°C, zu einer Eiweißfixierung auf dem Gewebe, die das Auswaschen dieser Stoffe weiter erschwert. Der Wascherfolg ist daher auch beim Einsatz gewerblicher Reinigungsmittel-Komponenten durch erst im Waschprozeß gebildete Flecken häufig unzureichend, so daß im Unterschied zur Reinigungskomponente und/oder Alkalikomponente das Bleich- und Desinfektionsmittel ausschließlich in die Klarwaschzone dosiert werden muß. (Fig. 1).
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Wasch­ verfahren zur Verfügung zu stellen, das diese Nach­ teile nicht aufweist, bei dem eine Eiweißfixierung vermieden wird, so daß auch Eiweißverfleckungen problemlos aus dem Gewebe entfernt werden können und zusätzlich zu einer erheblichen Einsparung der benötigten Frischwassermengen führt.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß mit einem gattungsgemäßen Verfahren mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Hauptanspruchs. Die Unter­ ansprüche geben bevorzugte Ausgestaltungen der Erfin­ dung wieder.
Im erfindungsgemäßen Verfahren können alle üblichen Reinigungskomponenten bzw. Alkalikomponenten einge­ setzt werden. Die Reinigungskomponenten (i) können die folgenden Bestandteile enthalten:
Nichtionische Tenside
Anionische Tenside
Kationische Tenside
Polycarboxylate
Polyaspartate
Komplexbildner
optische Aufheller
Organische Lösungsmittel
Die Alkalikomponenten (ii) können die folgenden Bestandteile enthalten:
Alkalihydroxid
Alkalicarbonat
Alkalihydrogencarbonat
Alkaliphosphat
Alkaliborat
Alkalisilikat
Polycarboxylat
Polyaspartat
Komplexbildner
Als Bleich- und Desinfektionskomponente werden anorganische und/oder organische Persauerstoffverbindungen eingesetzt, die einen Gehalt von 1 Gew.-% oder weniger an freiem Wasserstoffperoxid aufweisen. Die Bleich- und Desinfektionskomponenten (iii) können die folgenden Bestandteile enthalten:
Imidoperoxycarbonsäuren, wie Phthalimido- peroxyhexansäure
6-(Nonylamino-)-6-oxo-peroxyhexansäure Dodekandiperoxysäure
Monoperoxyphthalsäure, auch als Mg-Salz Monoperoxymaleinsäure
Caro'sche Säure, auch als Kaliumperoxo- monosulfat-Tripelsalzes
Es wurde überraschenderweise gefunden, daß solche Persauerstoffverbindungen keine Eiweißfixierung auf dem Gewebe verursachen, so daß Verunreinigungen von Eiweiß während des Waschvorganges aus dem Gewebe entfernt werden.
Im erfindungsgemäßen Waschverfahren können die Komponenten (i) und/oder (ii) und/oder (iii) sowohl einzeln als auch in Gemischen eindosiert werden, wobei sich beispielsweise ein Gemisch aus Reinigungskomponente und Alkalisierungskomponente, wie es in den marktüblichen Alleinwaschmitteln gewerblicher Waschmittel Verwendung findet, eignet.
Als weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ist zu werten, daß insbesondere auf Feuchtraumwischbezüge (Möpse) anhaftende Verschmutzungen problemlos entfernt werden.
Es ist zweckmäßig, die Persauerstoffverbindung gleich zu Beginn des Waschgangs einzusetzen, wobei die ersten S min. des Waschvorgans in Frage kommen, weil dadurch deren Einwirkungszeit erhöht wird.
Es ist weiterhin von Vorteil, die Komponente (iii) ganz oder teilweise in die Spülzone einzudosieren, wodurch eine Entkeimung des häufig durch verkeimte Ionenaustauscher behandelten Frischwassers möglich ist. Auf weitere Zusätze von Desinfektionsmittel kann dadurch häufig verzichtet werden.
Es hat sich als zweckmässig erwiesen, den Waschvor­ gang bei Temperaturen unterhalb von 50°C durchzu­ führen, bevorzugt bei Temperaturen von ca. 40°C. Bei höheren Temperaturen wird eine Denaturierung von Eiweiss beobachtet, die zu einer Eiweissfixierung führen kann.
Der Waschvorgang kann in allen herkömmlichen kontinuierlichen Waschmaschinen durchgeführt werden, wie sie in der gewerblichen Wäscherei üblich sind und umfasst die dort allgemein üblichen Schritte. Dabei können die einzelnen Waschzonen, die Vorwaschzone, die Klarwaschzone und die Spülzone räumlich und zeitlich getrennt ablaufen. In dem Fall werden die einzelnen Komponenten vorzugsweise getrennt eindosiert.
Durch den Einsatz von Persauerstoffverbindungen, die weniger als 1 Gew.-% an freiem Wasserstoffperoxid enthalten, ist es möglich, mindestens 80%, bevorzugt 90% oder mehr, des gesamten Spülwassers in den Waschprozess zurückzuführen, ohne dass es zu einer Eiweissfixierung kommt. Das Spülwasser kann sowohl in den Vorwaschgang als auch in den Klarwaschgang zurückgeführt werden.
Unter Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann der Wasserverbrauch des gesamten Waschvorgangs gegenüber dem Stand der Technik erheblich verringert werden, wobei im allgemeinen das Gewichtsverhältnis des gesamten Frischwassers zu Trockenwäsche (FW : TW) nicht mehr als 6 : 1 beträgt und insbesondere das Verfahren mit einem Gewichtsverhältnis von FW : TW mit 5 : 1 oder 4 : 1 angewendet wird. Unter besonderen Bedingungen kann sogar mit einem Gewichtsverhältnis von FW : TW unter 3 : 1 gearbeitet werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Beispiele näher erläutert.
Beispiel 1 Waschverfahren nach Stand der Technik
In Fig. 1 bedeuten: FW = Frischwasser; VWW = Vorwaschwasser; KWW = Klarwaschwasser; RF = Restfeuchte des Textils; Y = Kanalisation; A-Säure = Ameisensäure. Die Angaben in L bedeuten L bezogen auf 1 kg Trockenwäsche.
Das gesamte Frischwasser von mindestens ca. 8 l/kg Trockenwäsche (TW) wird in die Spülzone geleitet, wovon ca. 3 l zur Wiederverwendung in die Klarwaschzone geführt werden, 0,5 l für die Vorwaschzone genutzt werden und 3,5 l ungenutzt in die Kanalisation geleitet werden. Die für den Vorwaschbereich benötigten Wassermengen von ca. 5 l/kg TW werden von der Entwässerungspresse (Presse) kommend im sogenannten Pressenwassertank aufgefangen (ca. 4,5 l/kg TW) und unter Ergänzung der erforderlichen Restmenge von 0,5 l aus dem Spülbereich in den Vorwaschbereich in die Kammer 1 eingeleitet.
Die als Desinfektionskomponente eingesetzte Gleichgewichts-Peressigsäure wird hierbei ausschließlich in die Klarwaschzone (Kammer 6) dosiert.
Demgegenüber ist das erfindgungsgemäße Waschverfahren in der verwendeten gewerblichen Waschstraße schematisch in Fig. 2 dargestellt und erlaubt eine Wiederverwendung des Spülwassers in der Vorwaschzone als auch in die Klarwaschzone.
Beispiel 2 Waschversuche in gewerblicher Continue-Anlage Durchlaufwaschstraße
Durchgeführt wurde ein Waschversuch in einer kontinuierlichen Waschstraße vom Typ Senking P18 mit 14 Waschstufen und einer Taktzeit von 125 s (+10 s Umladezeit) unter Verwendung eines Desinfektions- und bleichmittels enthaltend Phthalimidoperoxyhexansäure (Eureco (R)-W; Hersteller: Ausimont S. p. A./I-20121 Milano) mit weniger als 1 Gew.-% freiem Wasserstoffperoxid gemäß Beispiel sowie einer handelsüblichen Gleichgewichts-Peressigsäure als Vergleichsbeispiel.
Durch sogenannte Differenztitration kann der Persäuregehalt quantitativ ermittelt werden. Hierbei wird zunächst der H2O2-Gehalt cerimetrisch und anschließend der Persäuregehalt jodometrisch ermittelt. Für die verwendete wässrige Suspension von Phthalimidoperoxyhexansäure (PAP) resultiert ein Aktivgehalt von < 0,1 Gew.-% Wasserstoffperoxid und 20,2 Gew.-% Phthalimidoperoxyhexansäure. Für die verwendete Gleichgewichts-Peressigsäure resultiert ein Aktivgehalt von 9,5 Gew.-% PES und 19 Gew.-% H2O2.
Das Waschverfahren der verwendeten gewerblichen Waschstraße ist schematisch in Fig. 2 dargestellt. In der Fig. 2 bedeuten: FW = Frischwasser; PrW = Pressenwasser; VWW = Vorwaschwasser; KWW = KLarwaschwasser; RF = Restfeuchte des Textils; Y = Kanalisation; A-Säure = Ameisensäure. Die Angaben in L bedeuten L bezogen auf 1 kg Trockenwäsche.
Das Desinfektions- und Bleichmittel wurde im Beispiel 2 sowie im Vergleichsbeispiel zu gleichen Anteilen bei einer Waschtemperatur von ca. 40°C in die Vorwaschzone (Kammer 1) und Klarwaschzone (Kammer 6) dosiert. Die Anwendungsmengen des verwendeten Desinfektionsmittels wurden so gewählt, daß nach der modifizierten Prüfmethodik der DGHM (Hygiene und Medizin, 1998, 23: 127-129) und nach Abschluß des Waschdesinfektionsvorgangs die Wäsche desinfiziert ist.
In die Vorwaschzone wurde eine Reinigungskomponente (6 g/kg Trockenwäsche) gemäß DE-196 38 413 enthaltend nichtionische Tenside, kationische Tenside, Kokosfettsäure, Polycarboxylat, Nitrilotriacetat, Diethylentriaminpentamethylenphosphonsäure, Stilbenaufheller und Wasser sowie Alkalikomponente (1,2 g/kg Trockenwäsche) enthaltend 40 Gew.-% Natronlauge und Diethylentriaminpentamethylenphosphonsäure dosiert.
Das Flottenverhältnis in der Vorwaschzone 1 : 4,5 und in der Klarwaschzone 1 : 4. Der pH-Wert in der Vorwaschzone lag im Bereich 9-10 in der Klarwaschzone im Bereich 8-9. Die Wäsche war leicht/normal verschmutzte OP-Wäsche, Krankenhaus- und Alten-/Pflegeheimwäsche, Hotelwäsche, Berufskleidungskittel-weiss sowie Feuchtraumwischbezüge (Möpse). Die Gesamtwaschzeit betrug 31,5 min.
Die Reflexionsmessungen wurden unter Verwendung des Meßgerätes Elrepho (Fa. Datacolor) an ausgewählten Testgeweben (EMPA-Testmaterialien), die auf ein Frottierhandtuch aufgenäht wurden (a) vor dem Waschverfahren und (b) nach dem Waschverfahren durchgeführt, wobei der zahlenmäßige Unterschied als Δ Ry (DeltaRy) aufgezeichnet wurde. Hier entsprechen aufsteigende Werte der positiven Meßergebnisse einer größeren Bleichwirkung.
Die Zusammensetzung der Desinfektions- und Bleichmittel, die Anwendungsmengen sowie die Prüfungsergebnisse der Reflexionsmessungen der Eiweißmonitore und die mikrobiologischen Prüfergebnisse sind in Tabelle 1 aufgeführt.
Unter Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann der Wasserverbrauch des gesamten Wasservorgangs gegenüber dem Stand der Technik erheblich verringert werden. So ist es beispielsweise möglich, bei Verwendung von ca. 4 l Frischwasser (FW) pro kg Trockenwäsche ca. 7 l Wasser in die beiden Waschstufen zurückzuführen, wodurch der Wasserverbrauch nahezu halbiert wird (Fig. 2), weil die anfallende Spülwassermenge von ca. 7,5 l im Überlauftank sowohl im Klarwaschbereich als auch im Vorwaschbereich wieder verwendet werden kann.
Es zeigte sich, daß das erfindungsgemäße Waschverfahren unter Verwendung eines Bleich- und Desinfektionsmittels aus Beispiel 2 gegenüber einer Gleichgewichtsperessigsäure (G-PES) als Vergleichsbeispiel zur verbesserten Entfernung eiweißhaltiger Verschmutzungen führt und es möglich ist, das gesamte Spülwasser in den Klarwaschgang und insbesondere in den Vorwaschgang zurückzuführen. So wird unter Verwendung der erfindungsgemäß verwendeten Persauerstoffverbindung die erhältliche Steigerung der Remissionsdifferenz Ry des Blutmonitors (EMPA 103) sowie des Monitors Blut/Eiweiß/Tusche (EMPA 103) als bedeutsam gewertet.
Darüber hinaus wurden an Feuchtraumwischbezügen (Möpse) anhaftende Verschmutzungen durch das angewendete Waschverfahren problemlos entfernt und führen zu einer deutlichen Aufhellung des Gewebes.
Tabelle 1

Claims (10)

1. Verfahren zum Waschen von Wäsche, insbesondere von Hygienewäsche und/oder Berufsbekleidung, bei dem die Wäsche in herkömmlichen kontinuierlich arbeitenden Waschmaschinen für gewerbliche Wäschereien in einer Vorwasch- und einer nachgeschalteten Klarwaschzone mit
  • a) einer Reinigungskomponente,
  • b) einer Alkalikomponente, und
  • c) einer Bleich- und Desinfektions­ komponente, enthaltend anorganische und/oder organische Persauerstoff­ verbindungen;
gewaschen wird und anschließend unter Verwendung von Frischwasser gespült wird, wobei ein Anteil des Spülwassers in die Vorwaschzone rückgeführt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
zur Reduzierung des Frischwasserverbrauchs als Bleich- und Desinfektionskomponente Persauerstoffverbindungen mit einem Gehalt von 1 Gew.-% oder weniger an freiem Wasserstoffperoxid eingesetzt werden und das Gewichtsverhältnis des gesamten Frischwassers zu Trockenwäsche (FW : TW) nicht mehr als 6 : 1 beträgt und mindestens 80% des in der ersten Spülzone anfallenden rückgewonnenen Spülwassers in die Vorwaschzone und/oder Klarwaschzone geleitet werden, wobei die Bleich- und Desinfektionskomponente (iii) nach Bedarf in die Vorwasch-, und/oder Klarwasch- und/oder Spülzone eindosiert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewichtsverhältnis des gesamten Frischwassers zu Trockenwäsche (FW : TW) nicht mehr als 5 : 1 beträgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülwasser zum Teil in die Klarwaschzone und zum Teil in die Vorwaschzone des Waschvorgangs zurückgeführt wird.
4. Waschverfahren nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verfahrensdauer des gesamten Waschvorgangs etwa 10 bis 50 min. beträgt.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Persauerstoffverbindungen die folgenden eingesetzt werden:
Imidoperoxycarbonsäuren, wie Phthalimido- peroxyhexansäure
6-(Nonylamino)-6-oxo-peroxyhexansäure Dodekandiperoxosäure,
Monoperoxyphthalsäure, auch als Mg-Salz Monoperoxymaleinsäure,
Caro'sche Säure, auch als Kaliumperoxo­ monosulfat-Tripelsalz.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Alkalisierungskomponente in die Reinigungskomponente integriert ist.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens 90% des anfallenden rückgewonnenen Spülwassers in die Vorwaschzone und/oder Klarwaschzone zurückgeführt werden.
8. Verfahren nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassertemperatur 50°C nicht übersteigt.
9. Verfahren nach Anspruch. 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Waschtemperatur 45°C nicht übersteigt.
10. Verfahren nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Hygienewäsche aus Krankenhäusern und/oder aus Alten- und Pflegeheimen und/oder dem Hotelbereich und/oder Feuchtraumwischbezüge und/oder Berufskleidung aus dem Krankenhaus und/oder Berufsbekleidung der lebensmittelverarbeitenden Industrie gewaschen wird.
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