DE10058191A1 - Verfahren und Anlage zur Herstellung lagerbeständiger Pellets aus Klärschlamm - Google Patents
Verfahren und Anlage zur Herstellung lagerbeständiger Pellets aus KlärschlammInfo
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Abstract
Um aus Klärschlamm, der krankheitserregende Bakterien enthält und der in einer Vollmantelschneckenzentrifuge (11) entwässert und anschließend im Zentrifugengehäuse (14) thermisch getrocknet worden ist, in wirtschaftlich vertretbarer Weise Pellets bzw. Agglomerate herzustellen, welche die Bedingungen der hygienischen Unbedenklichkeit erfüllen und lagerbeständig sind, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die durch die thermische Klärschlammtrocknung noch heißen bzw. warmen Klärschlamm-Pellets (25) in einem Hygienisierungsapparat (26) über eine Verweilzeit von wenigstens 10 min auf ihrer Temperatur gehalten und dabei hygienisiert und nachgetrocknet werden.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung lagerbeständiger
Pellets aus Klärschlamm, der in einer Zentrifuge mechanisch entwäs
sert, anschließend im Zentrifugengehäuse mit Heißgas thermisch ge
trocknet und außerhalb der Zentrifuge zu Pellets geformt wird. Au
ßerdem betrifft die Erfindung eine Anlage zur Durchführung des Ver
fahrens.
Der in Abwasserkläranlagen in großen Mengen anfallende Klär
schlamm muß vor seiner Verwertung in der Landwirtschaft, durch
Verbrennung, Deponierung bei immer knapper werdenden Depo
nieräumen oder durch anderweitige Entsorgung behandelt werden,
nämlich durch mechanische, meist zentrifugale Entwässerung, ther
mische Trocknung und Formung des Klärschlamms zu Agglomeraten
wie Granulat oder Pellets, welche den Transport, die Handhabung
und die Lagerung des Klärschlammprodukts ermöglichen bzw. er
leichtern.
Um eine Marktverwertung des so behandelten Klärschlamms zu er
möglichen, müssen neben einer weitgehenden Staubfreiheit auch
eine hygienische Unbedenklichkeit des Klärschlammproduktes, d. h.
eine weitestgehende Freiheit von gefährlichen Krankheitserregern,
sowie eine dauerhafte Lagerbeständigkeit des Produktes gegeben
sein, wobei die dauerhafte Lagerbeständigkeit, d. h. die Vermeidung
von biologischen Reaktionen wie Schimmelbildung, durch eine wei
testgehende Durchtrocknung auf einen Trockensubstanzgehalt TS
von über 92% mit entsprechender Absenkung des Restfeuchtegehalts
erzielt werden kann. Selbst bei einer Verwertung von Klärschlamm
durch Verbrennung wird vom Abnehmer aus Sicherheitsgründen oft
die hygienische Unbedenklichkeit gefordert, um eine Infizierung des
Betriebspersonals mit eventuell enthaltenen Krankheitskeimen auf
jeden Fall auszuschließen.
Sofern eine Hygienisierung des Klärschlamms nicht in den der
Trocknung vorausgehenden Behandlungsschritten gesichert erzielt
wird, wie z. B. durch Faulung des Schlamms, muß die Hygienisierung
durch die thermische Behandlung im Zuge der Trocknung bzw. eine
weitere Nachbehandlung erfolgen.
Hierzu gibt es Vorgaben verschiedener Institute und staatlicher Stel
len mit jeweils leicht unterschiedlichen Zeit-/Temperatur-Angaben zur
thermischen Behandlung, bei deren Einhaltung eine gesicherte
Hygienisierung des Klärschlamms zu erwarten ist. International
anerkannt sind z. B. die Vorgaben der amerikanischen
Umweltschutzbehörde Environmental Protection Agency, kurz EPA,
die für eine Pasteurisierung eine thermische Behandlung von
pumpfähigem Klärschlamm von mindestens 30 Minuten bei einer
Temperatur von mindestens 180°C verlangen, oder indem Feststoff
wie getrockneter Klärschlamm bei einer Temperatur von mindestens
70°C über einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten gehalten wird.
Verschiedene der bekannten Verfahren zur thermischen Klär
schlammtrocknung erfüllen die obigen Voraussetzungen nicht, nur
ungenügend oder nur mit relativ großem apparatetechnischen Auf
wand. So ist z. B. aus der EP-B-0 396 852 bekannt, nassen Klär
schlamm in einer Zentrifuge zu entwässern, anschließend in einem
Kontakttrockner bzw. Muldentrockner bis auf einen Trockensubstanz
gehalt TS von etwa 50% zu trocknen und den vorgetrockneten
Schlamm in einer Einrichtung zu würstchenförmigen Agglomeraten zu
formen, die dann auf einem von Heißgas durchströmten Bandtrockner
auf einen TS-Gehalt von 90% getrocknet werden. Allerdings können
sich durch nicht zu vermeidende ungleichmäßige Aufgabe des Klär
schlamms auf dem Band lokale Agglomerathaufen bilden, die eine
Durchtrocknung sowie auch eine Durchwärmung verhindern. Ande
rerseits ist es ein bekannter Effekt einer solch ungleichmäßigen Ver
teilung des Klärschlamms auf dem Band, daß es Bereiche mit größe
rer Beladungshöhe und Bereiche mit geringerer Beladungshöhe gibt,
so daß die Heißluftdurchströmung und damit die Ausnutzung der
thermischen Energie über die Bandfläche gesehen ungleichmäßig ist.
Damit ist auch eine Kontrolle der tatsächlichen Trocknungsvorgänge
und der erzielten Verweilzeit des Klärschlammproduktes oberhalb der
erforderlichen Temperatur nicht mehr gegeben.
Bekannt ist auch die kombinierte zentrifugale Entwässerung und
thermische Trocknung von Klärschlamm in einer kompakten Bauein
heit in Gestalt einer Vollmantelschneckenzentrifuge (DE-A-198 51 612),
die als Dispergierorgan für einen unmittelbar nachgeschalteten
mit Heißgas bzw. Trocknungsgas betriebenen Konvektionstrockner
verwendet wird in der Weise, daß das Feststoff-Auslaßgehäuse sowie
das gesamte übrige Gehäuse der Zentrifuge vom Trocknungsgas
durchströmt und als Stromtrockner genutzt wird. Dabei wird der aus
den Dickstoff-Austragsöffnungen der Zentrifugentrommel abge
schleuderte zentrifugal entwässerte Dickstoff vom Trocknungsgas
dispergiert in Spiralbahnen verwirbelt, auf einen Trockensubstanzge
halt TS von z. B. etwa 70% getrocknet und außerhalb der Zentrifuge
in einem Zyklon vom Trocknungsgas abgetrennt. Infolge seiner Rest
feuchte von z. B. etwa 30% läßt sich der Klärschlamm in einer Pelle
tierpresse ohne Einsatz eines Bindemittels zu relativ formbeständigen
Schlammpellets formen, die allerdings den o. g. Bedingungen der hy
gienischen Unbedenklichkeit ebenfalls nicht genügen, schon deswe
gen, weil die Verweilzeit des Klärschlamms im Stromtrocknerteil der
Zentrifuge sehr kurz ist. Zwar läßt sich mit diesem Verfahren auch ein
Klärschlammprodukt mit einem Restfeuchtegehalt auch von weniger
als 10% erzielen; allerdings werden auch dann durch die dabei verwendete
kurze Verweilzeit des Klärschlammproduktes im Stromtrock
nerteil die oben angeführten Forderungen nicht erfüllt. Eine Verweil
zeit in der Größenordnung von 30 Minuten und mehr ist bei diesem
Verfahren praktisch ausgeschlossen. Aus einem durchgetrockneten
feinteiligen, praktisch staubförmigen Feststoffmaterial lassen sich mit
herkömmlichen Methoden erfahrungsgemäß keine Pellets herstellen,
wie ausgiebige Versuche ergeben haben. Ein Zusatz von Bindemit
teln verbietet sich aus wirtschaftlichen Gründen und schränkt unter
Umständen die Verwertbarkeit des getrockneten Klärschlamms ein.
Es ergibt sich also die Situation, daß das Verfahren nach der DE-A-
198 51 612 die Herstellung eines lagerfähigen Produktes ermöglichen
würde, welches jedoch nicht in Pellets gepresst werden kann, wobei
die Pelletformung aber notwendig ist, um das Klärschlammprodukt
weitestgehend staubfrei zu machen. Andererseits ist die Herstellung
von Klärschlammpellets möglich, die dann jedoch wegen zu hoher
Restfeuchte keine Lagerbeständigkeit aufweisen. Sofern der Klär
schlamm nicht durch Vorbehandlung wie z. B. Faulung hygienisiert
worden ist, ist das Klärschlammprodukt keinesfalls als hygienisch
einwandfrei zu betrachten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, aus Klärschlamm, der in
einer Vollmantelschneckenzentrifuge entwässert und anschließend im
Zentrifugengehäuse thermisch getrocknet worden ist, in wirtschaftlich
vertretbarer Weise Pellets bzw. Agglomerate herzustellen, welche die
Bedingungen der hygienischen Unbedenklichkeit erfüllen und lager
beständig sind.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung verfahrensmäßig mit den
Maßnahmen des Anspruchs 1 und vorrichtungsmäßig mit den Merk
maien des Anspruchs 9 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Er
findung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren werden die Pellets bzw. Agglo
merate, welche aus dem dem Zentrifugen-Trockner nachgeschalteten
Pelletiergerät kommen, nicht etwa abgekühlt, sondern sie werden
ganz im Gegenteil in einem geschlossenen Hygienisierungsapparat
auf ihrer Temperatur von wenigstens etwa 50°C beim Austritt aus
dem Pelletiergerät unter Nutzung der Pelletrestwärme über eine län
gere Zeit von z. B. wenigstens etwa 10 Minuten gehalten, so daß die
nach Ablauf dieser Verweilzeit aus dem Hygienisierungsapparat aus
tretenden Klärschlammpellets hygienisch unbedenklich geworden
sind. Kommen die heißen bzw. warmen Pellets mit einer Temperatur
von z. B. etwa 80°C aus der Pelletierpresse, brauchen die Pellets im
Hygienisierungsapparat über ihre Verweilzeit gar nicht oder allenfalls
nur noch geringfügig erwärmt zu werden.
Gleichzeitig ist mit dem Halten der Klärschlammpellets auf dem oben
angegebenen Temperaturniveau eine Nachtrocknung der Klär
schlammpellets verbunden, die dadurch härter und somit noch lager
beständiger werden. Damit geht die Gefahr der Schimmelbildung bei
den erfindungsgemäß behandelten Klärschlammpellets gegen Null,
weil die Restfeuchte solcher Pellets gegen Null geht.
Nur dann, wenn im Hygienisierungsapparat die Mindesttemperatur
der Klärschlammpellets nicht über die volle Verweilzeit gehalten wer
den kann, ist der Einsatz von Fremdenergie, z. B. der Einsatz eines
Heißgasstroms im Hygienisierungsapparat erforderlich.
Im Hygienisierungsapparat werden nach einem besonderen Merkmal
der Erfindung die durch die thermische Klärschlammtrocknung noch
heißen bzw. warmen Klärschlamm-Pellets über eine Verweilzeit von
wenigstens 30 min auf einer Temperatur von wenigstens 70°C ge
halten. Wird der Hygienisierungsapparat von einem Heißgas durch
strömt, werden damit auch noch die weiteren Vorteile erzielt, daß
durch geeignete Wahl von Volumenstrom und Temperatur des Heiß
gases ein zu schnelles Austrocknen und Zerfallen der Pellets vermieden
wird und daß gleichzeitig der Abrieb der zu hygienisierenden
Pellets mit dem Heißgasstrom aus dem Hygienisierungsapparat aus
getragen werden kann.
Sofern im Hygienisierungsapparat Heißgas benötigt wird, soll dazu
Abgas verwendet werden, welches die Trocknung nach dem Verfah
ren der DE-A-198 51 612 zur Verfügung stellt, also ein ansonsten un
genutzes Abgas, welches die Trocknungsanlage typischerweise mit
einer Temperatur von ca. 120 bis ca. 210°C verläßt. Nach Durch
strömen des Hygienisierungsapparates gelangt dieses Abgas in die
ohnehin vorhandene Abgasreinigungsanlage des Trocknungsprozes
ses. Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Hygienisierung und Er
zielung der Lagerbeständigkeit von Pellets aus getrocknetem Klär
schlamm ist erfindungsgemäß integrierter Bestandteil der Klär
schlammtrocknung, wodurch keine zusätzliche Energie erforderlich ist
und kein zusätzliches Abgas entsteht, welches unter Umständen noch
nachzubehandeln wäre.
Die Erfindung und deren weitere Merkmale und Vorteile werden an
hand der in den Figuren schematisch dargestellten Ausführungsbei
spiele näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 schematisch das Fließbild der erfindungsgemäßen Herstellung
lagerbeständiger seuchenhygienisch unbedenklicher Pellets aus Klär
schlamm unter Verwendung von Heißgas aus dem Trocknungspro
zeß, und
Fig. 2 das Fließbild der Fig. 1 mit einer Variante der separaten Heiß
gasversorgung des Hygienisierungsapparates.
Nach Fig. 1 wird nasser Klärschlamm 10 in einer Vollmantel-
Schneckenzentrifuge 11 auf einen Trockensubstanzgehalt TS von z. B.
etwa 35% entwässert. Der am Feststoffaustragsende (linken Ende)
von der rotierenden Zentrifugentrommel 11 abgeschleuderte Feststoff
wird in dispergierter Form von einem Trocknungsgasstrom 13 erfaßt
und im Ringraum zwischen Trommel 11 und Zentrifugengehäuse 14
verwirbelt und getrocknet, d. h. das Zentrifugengehäuse ist
gleichzeitig das Gehäuse eines Stromtrockners. Das vom Feststoff
abgetrennte Zentrat wird, wie schematisch angezeigt, bei 15
abgezogen. Das den Feststoff suspendierte Trocknungsgas 13 tritt
bei 16 aus der Maschine aus und fördert pneumatisch den Feststoff,
der im Ausführungsbeispiel auf einen TS-Gehalt von etwa 80%
konvektiv getrocknet worden ist, zu einem Zyklonabscheider 17,
durch welchen der Feststoff 18 aus dem Trocknungsabgas 19
ausgeschleust wird, das mit einer Temperatur von z. B. etwa 120 bis
210°C vom Saugzuggebläse 20 abgezogen wird. Ein Teil des
Trocknungsabgases 19 kann zum Heißgaserzeuger 22 rezirkuliert
werden, der das Trocknungsgas 13 erzeugt.
Der konvektiv getrocknete Feststoff 18 wird ohne Zwischenlagerung
über ein Förderorgan 23 einem Pelletiergerät 24, z. B. Pelletierpresse
aufgegeben, die aus dem Feststoff Klärschlamm-Pellets 25 formt, z. B.
in Form von Würstchen, die z. B. etwa 5 bis 25 mm lang und etwa
2 bis 10 mm dick sind. Diese relativ stabilen Klärschlamm-Pellets 25
mit ihrer Restfeuchte von etwa 20% können eine Temperatur durch
aus noch von z. B. etwa 80°C aufweisen, d. h. die Pellets 25 sind
noch heiß bzw. sehr warm. Die in den Pellets gespeicherte Wärme
wird erfindungsgemäß dazu ausgenutzt, daß die Klärschlamm-Pellets
25 in einen geschlossenen Hygienisierungsapparat 26 eingeführt und
dort über eine Zeit von z. B. 30 min auf einer Temperatur von etwa
über 70°C gehalten werden, so daß die nach dieser Verweilzeit aus
dem Hygienisierungsapparat 26 ausgetretenen Klärschlamm-Pellets
27 hygienisch unbedenklich geworden sind. Gleichzeitig sind die
Klärschlamm-Pellets im Hygienisierungsapparat 26 nachgetrocknet
worden. Jedenfalls sind die erfindungsgemäß hergestellten Klär
schlamm-Pellets 27 hygienisch und festigkeitsmäßig gesehen lager
beständig.
Mit Vorteil wird der Hygienisierungsapparat 26 von einem Heißgas 28
durchströmt, mit dem zum einen die erforderliche Hygienisierungs
temperatur der Pellets genau eingestellt werden kann, und mit dem
als Abgasstrom 29 zum anderen das Gut, das durch Abrieb der zu
hygienisierenden Klärschlamm-Pellets entstanden ist, zu einem Zy
klonabscheider 30 transportiert wird, aus dem das Gut 31 zum Aufga
begut des Pelletiergerätes 24 rezirkuliert wird.
Der geschlossene Hygienisierungsapparat 26 kann nach Art eines
Karusselltrockners gebaut sein, bei dem die Pellets auf eine aus sieb
artigen Segmenten zusammengesetzte und um eine vertikale Achse
rotierende Scheibe aufgebracht und nach bestimmten Umdrehungen
nacheinander auf gleichartige darunter liegende Drehscheiben abge
worfen werden, bis die Pellets hygienisiert auf der untersten Dreh
scheibe ankommen. Als Hygienisierungsapparat wäre auch ein
Bandtrockner einsetzbar, bei dem ein mit den Pellets belegtes perfo
riertes Band mäanderförmig durch ein geschlossenes Gehäuse be
wegt wird. Als Hygienisierer können auf jeden Fall nur solche ge
schlossenen Apparate zum Einsatz kommen, bei denen die Verweil
zeit der gesamten Produktmenge durch mechanische oder sonstige
Einrichtungen bestimmt ist. Rieselapparate oder siloähnliche Appa
rate wären dazu nicht geeignet, da sich ein schnellerer Durchlauf ein
zelner Produkt-Teilströme gegenüber der berechneten mittleren
Durchlaufgeschwindigkeit nicht vermeiden bzw. nicht überwachen
ließe und somit nicht gewährleistet ist, daß alle Pellets ausreichend
lange dem erforderlichen Temperaturniveau ausgesetzt werden.
Während nach Fig. 1 das den Hygienisierungsapparat 26 durchströ
mende Heißgas 28 vom Abgas 19 der Klärschlammtrocknung abge
zweigt ist, wird bei der Variante der Fig. 2 der Hygienisierungsapparat
26 mit Heißgas eines separaten Heißgaserzeugers 32 versorgt. So
wohl bei Fig. 1 als auch bei Fig. 2 wird das brüdenhaltige Abgas 33
des Hygienisierungsapparates 26, das vom Saugzuggebläse 34 ab
gezogen wird, gemeinsam mit dem brüdenhaltigen Abgas 35 der
Klärschlammtrocknung in einem Gaswäscher 36 mit Brüdenkonden
sation gereinigt. Mit 37 ist das gereinigte Abgas angezeigt. Sofern
wie bei Fig. 1 der im Hygienisierungsapparat 26 eingesetzte Heiß
gasstrom 28 dem Abgas 19 der Klärschlammtrocknung entnommen
wird, erhöht sich die zu behandelnde Gesamt-Abgasmenge nicht oder
nur unwesentlich.
Die erfindungsgemäß hygienisierten warmen Pellets 27 werden in
einem mit Kühlluft betriebenen Kühler 38 gekühlt, wodurch die Fe
stigkeit der das Produkt 39 darstellenden Klärschlamm-Pellets noch
erhöht wird. Die Kühlung der Pellets bewirkt auch eine Verminderung
der Nachverdampfung der Restfeuchte, die in den Pellets noch vor
handen ist, wodurch die Transport- und Lagerbeständigkeit der erfin
dungsgemäß hergestellten Klärschlamm-Pellets weiter gesteigert
wird. Die Abluft 40 des Kühlers 38 wird nach Entstaubung in einem
Zyklon 41, dessen Feststoffaustrag zum Pelletiergerät 24 rezirkuliert
wird, über Gebläse 42 in den Heißgaserzeuger 22 eingeführt und dort
als vorgewärmte Brennluft genutzt.
Claims (9)
1. Verfahren zur Herstellung lagerbeständiger Pellets aus Klär
schlamm, der in einer Zentrifuge (11) mechanisch entwässert,
anschließend im Zentrifugengehäuse (14) mit Heißgas (13)
thermisch getrocknet und außerhalb der Zentrifuge zu Pellets
(25) geformt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die durch
die thermische Klärschlammtrocknung noch heißen bzw. war
men Klärschlamm-Pellets (25) in einem Hygienisierungsappa
rat (26) über eine Verweilzeit von wenigstens 10 Minuten auf
ihrer Temperatur gehalten und dabei hygienisiert und nachge
trocknet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
durch die thermische Klärschlammtrocknung noch warmen
Klärschlamm-Pellets (25) während ihrer Verweilzeit im Hygie
nisierungsapparat (26) auf einer Temperatur von wenigstens
50°C gehalten werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die durch die thermische Klärschlammtrocknung noch
warmen Klärschlamm-Pellets (25) im Hygienisierungsapparat
(26) über eine Verweilzeit von wenigstens 30 min auf einer
Temperatur von wenigstens 70°C gehalten werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Hygienisierungsapparat (26) zur Ein
stellung der erforderlichen Temperatur der Klärschlamm-Pel
lets von einem Heißgas (28) durchströmt wird, das vom Abgas
(19) der Klärschlammtrocknung und/oder von einem eigenen
Heißgaserzeuger (32) abgezweigt ist.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Abgas (29) des Hygienisierungsapparates (26) das Gut, das
durch Abrieb der zu hygienisierenden Klärschlamm-Pellets
entstanden ist, zu einem Zyklonabscheider (30) transportiert,
aus dem das Gut (31) zum Aufgabegut des Pelletiergerätes
(24) rezirkuliert wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß das brüdenhaltige Abgas (33) des Hygieni
sierungsapparates (26) gemeinsam mit dem brüdenhaltigen
Abgas der Klärschlammtrocknung in einem Gaswäscher (36)
gereinigt wird.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß als Hygienisierungsapparat (26)
ein Karuselltrockner oder ein Bandtrockner verwendet wird.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die hygienisierten warmen Pellets (27) in einem
Kühler (38) gekühlt werden.
9. Anlage zur Herstellung lagerbeständiger Pellets aus Klär
schlamm, mit einer Vollmantel-Schneckenzentrifuge (11), de
ren Gehäuse (14) mit einem Einlaß und Auslaß für ein
Trocknungsgas (13) versehen ist, wobei der Trocknungsgas-
Auslaß (16) zu einem Feststoffabscheider (17) führt, dessen
Austrag für den getrockneten Klärschlamm mit einem Pelle
tiergerät (24) zur Herstellung von Klärschlamm-Pellets verbun
den ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Austrag des
Pelletiergerätes (24) mit dem Einlaß eines heißgasdurch
strömten Hygienisierungsapparates (26) verbunden ist, aus
dessen Auslaß hygienisch unbedenkliche Klärschlamm-Pellets
(27) austreten.
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