DE10057402B4 - Anordnung von Schaltern, insbesondere für Flurförderzeuge - Google Patents
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Abstract
Anordnung von Schaltern (1, 2, 3, 4) an Maschinen, insbesondere an deichselgeführten Flurförderzeugen, wie Gabelstaplern, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (1, 2) einen beweglichen Teil und einen festen Teil (5, 6) aufweist, der von der Maschine oder einem Teil derselben, beispielsweise dem Deichselhandgriff eines deichselgeführten Flurförderzeugs, gebildet wird, und dass der bewegliche Teil des Schalters (1, 2) mit einer oder mehreren Aussparungen (7, 8) zur Aufnahme von Abdeckscheiben (9, 17) versehen ist, von denen eine (9) so ausgeführt sein kann, dass sie mit einem zwischen dem beweglichen Teil und dem festen Teil (5, 6) des Schalters (1, 2) eingreifenden Blockierelement (11) versehen ist, um den beweglichen Teil zu blockieren.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anordnung von Schalter, insbesondere für deichselgeführte Flurförderzeuge, wie Gabelstapler oder dergleichen. Die Schalter sind am Handgriff oder Kopf der Deichsel vorgesehen. Da deichselgeführte Flurförderzeuge von Personen bedient werden, die neben dem Flurförderzeug hergehen und oftmals mit Handschuhen bekleidet sind, unter anderem beim Einsatz des Flurförderzeugs in Kühlhäusern, darf die Bedienung des Flurförderzeugs nur geringe Anforderungen an die Präzision bei der Bedienung durch den Fahrer stellen. Daher sollten die Schalter eine ausreichende Größe aufweisen. Aus diesem Grunde macht die Anordnung von Schaltern einen nicht unwesentlichen Teil des Äußeren des Deichselkopfes aus. Außerdem verfügen nicht alle Flurförderzeuge über dieselben Bewegungsmöglichkeiten, weshalb die Anzahl der erforderlichen Schalter an den Flurförderzeugen unterschiedlich sein kann. Auch wird die Funktionszuordnung für die einzelnen Schalter nicht immer auf dieselbe Art und Weise gewünscht. Diesem Bedarf an Vielseitigkeit und Anpassungsvermögen steht andererseits der Wunsch entgegen, möglichst viele Typen von Flurförderzeugen mit einem einheitlichen Deichselkopf ausrüsten zu können, um die Kosten für die Herstellung und Lagerhaltung möglichst gering zu halten. Die Forderung nach Vielseitigkeit führt zu einem Bedarf an unterschiedlichen Schaltern sowie an Abdeckelementen für unbenutzte Schalter, wenn eine geringere Anzahl als die maximal mögliche Anzahl von Schaltern für den bestimmungsgemäßen Einsatz erforderlich ist.
- Beispielsweise zeigt
DE 196 23 792 A1 ein Bedienelement für ein deichselgelenktes Flurförderzeug und zeigtDE 195 23 921 C2 eine Deichsel für kraftgetriebene Flurförderzeuge. - Aus
DE 2 004 925 A undEP 0 577 502 A1 sind Abdeckungen in Öffnungen für Schalter bekannt. -
DE 299 20 439 U1 ,DE 93 12 203 U1 ,DE 42 29 756 A1 ,DE 41 01 834 A1 und betreffen unterschiedliche Sperrelemente für Schalter.CH 681 833 A5 - Die Erfindung zielt darauf ab, den Bedarf an unterschiedlichen Abdeckteilen, welche beispielsweise aus
DE 2 004 925 A undEP 0 577 502 A1 bekannt sind, und Schaltern zu verringern sowie eine vielseitige und vielfältig einsetzbare Anordnung von Schaltern, insbesondere für deichselgeführte Flurförderzeuge, bereitzustellen. - Nach der Erfindung wird hierzu eine Anordnung von Schaltern bereitgestellt, bei der im Bereich der Schalter Aussparungen vorgesehen sind, die der Aufnahme von Abdeckscheiben dienen, von welchen eine so ausgeführt ist, dass sie mit Blockierelementen versehen sind, die im montierten Zustand des Schalters zwischen seinem äußeren, bedienbaren beweglichen Teil und seinem inneren, festen Teil oder dem Untergrund in Gestalt der Maschine selbst oder eines Teils davon derart eingreifen, um den Schalter zu blockieren. Durch das Anbringen einer speziellen Abdeckscheibe mit Blockierwirkung wird ein Schalter blockiert. Hierdurch wird ausgeschlossen, dass dieser Schalter fälschlicherweise als funktionstüchtiger Schalter angesehen wird, da er blockiert und nicht mehr beweglich ist.
- Die Abdeckscheiben werden zweckmäßigerweise mit Symbolen versehen, die der Funktion bzw. den Funktionen entsprechen, die durch den betreffenden Schalter ausgeführt wird bzw. werden.
- Eine einheitliche Gestaltung der mit Symbolen versehenen Abdeckscheiben, der nicht mit Symbolen versehenen Abdeckscheiben mit Blockierwirkung sowie der entsprechenden Aussparungen zur Aufnahme der Abdeckscheiben bringt auch den Vorteil mit sich, dass die mit Symbolen versehenen Abdeckscheiben beliebig entsprechend dem individuellen Kundenwunsch an den Stellen eingesetzt werden können, an denen ein bestimmter Schalter angebracht werden soll (mit gleichzeitiger Schaltung oder Programmierung des Schalters). Die Anzahl der Abdeckscheiben mit verschiedenen Symbolvarianten kann noch weiter verringert werden, indem die Abdeckscheiben symmetrisch ausgeführt und beispielsweise mit Pfeilen versehen werden. Ebenso können gleichartige Abdeckscheiben mit Blockierwirkung ohne Symbole in unterschiedlichen Schaltern Verwendung finden oder auch an verschiedenen Stellen in Schaltern mit mehreren Bedien- bzw. Bewegungsmöglichkeiten angebracht werden. Dies wiederum bedeutet, dass die mit Symbolen versehenen Abdeckscheiben etwas hochwertiger ausgeführt werden können, als dies ansonsten der Fall wäre, und dass man es sich beispielsweise leisten kann, als Relief ausgeführte Symbole zu verwenden, deren Lebensdauer deutlich höher ist, als dies bei anderen Ausführungen möglich wäre.
- Beim Nichtvorhandensein von Schaltern werden keine Ersatzabdeckungselemente zum Ausfüllen der unbelegten Bereiche benötigt, da die äußeren, beweglichen Teile der Schalter mit Hilfe der Abdeckscheiben mit Blockierwirkung in unbewegliche Abdeckplatten verwandelt werden.
- Bei eventuellen späteren Modernisierungen oder Umbauten der Maschine kann neben den erforderlichen Änderungen des Anschlusses oder der Programmierung im Inneren des Kopfes (Handgriffs) zur Aktivierung eines Schalters eine Abdeckscheibe mit Blockierwirkung ohne Symbol durch eine mit einem Symbol versehene Abdeckscheibe ohne Blockiereinrichtung ersetzt werden, so dass der bis dahin verriegelte Teil des Schalters nun beweglich wird und ein Abdeckelement in einen funktionsfähigen Schalter umgewandelt werden kann.
- Da die Blockiereinrichtungen in die Abdeckscheiben mit Blockierwirkung ohne Symbole integriert sind, sind sie auch völlig verborgen und unsichtbar, aber dennoch leicht zugänglich.
- Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung. Darin zeigt:
-
1 eine Draufsicht auf eine Anordnung von Schaltern im Deichselkopf; -
2 eine Seitenansicht der Anordnung von Schaltern nach1 ; -
3 eine Querschnittsansicht der Anordnung von Schaltern in Vergrößerung; und -
4 eine perspektivische Draufsicht auf die Anordnung von Schaltern. - Der in
1 abgebildete obere Teil eines Handgriffs enthält auf der Oberseite einen ersten äußeren, beweglichen Teil eines Schalters1 , der gemeinsam mit einem oberen Panel5 des Handgriffs und einer nicht näher gezeigten, für mehrere Schalter gemeinsamen Sensoreinheit einen ersten Schalter der Anordnung von Schaltern bildet. Ein zweiter äußerer, beweglicher Teil eines Schalters2 bildet gemeinsam mit derselben Sensoreinheit und der Handgriffabdeckung5 einen zweiten Schalter. Die Sensoreinheit umfasst bei der dargestellten Ausführungsform eine separate, in den Handgriff eingesetzte Einheit, die Sensoren oder Schalter enthält, welche die Bewegungen der Schalterteile abfühlen oder darauf reagieren. Die beweglichen Teile der Schalter sind in der Handgriffabdeckung gelagert und gegenüber dieser beweglich. Weiterhin sind zwei konventionelle Schalter3 und4 sowie ein Display6 auf der Handgriffabdeckung5 angebracht. - Wie aus
2 hervorgeht, sind beide Schalter1 und2 nach vorwärts und rückwärts kippbar, d. h. sie können entweder am vorderen oder am hinteren Rand niederge drückt werden. Beispielsweise kann der eine Schalter für die Auf- und Abwärtsbewegung der Gabeln bestimmt sein, während der andere Schalter zum Heben der Streben dient. Eine solche Auslegung wird bei solchen Flurförderzeugen eingesetzt, die zwei Paletten gleichzeitig aufnehmen sollen, eine auf den Gabeln und eine auf den Streben. Alternativ kann ein Schalter der Hubbewegung der Gabeln und kann der andere einer Verriegelungsbewegung für eine auf den Gabeln montierten Greifanordnung zum Festhalten der Last zugeordnet sein. -
3 zeigt den vorderen Teil des Schalters2 in vergrößertem Maßstab. Der Schalter2 ist auf einer Stütze6 in der eigentlichen Handgriffabdeckung5 so gelagert, dass eine Kippbewegung möglich ist. Die Stütze hält auch das Schalterteil2 an der Handgriffabdeckung5 fest. Bei der Abwärtsbewegung des vorderen bzw. des hinteren Endes des Schalterteils2 kann die Bewegung auf eine nicht näher dargestellte Art und Weise durch elektrische oder elektronische Komponenten als Steuersignale an das Flurförderzeug bzw. an dessen Elektronik abgegeben werden. In dem in3 dargestellten Fall ist der Schalter2 allerdings blockiert und daher unbeweglich. - Die Blockierung der Bewegung erfolgt durch Blockierelemente
11 , die zwischen dem Schalterteil2 und einer Erhöhung oder einem Vorsprung12 eingesetzt sind, der von der Oberseite5 der Schaltereinrichtung oder des Handgriffs aus nach oben ragt. Da das Blockierelement11 an beiden Enden des Schalters angebracht ist, ist keine Bewegung des Schalters mehr möglich. Da nur ein geringes oder überhaupt kein Spiel vorhanden ist, erscheint der Schalter als unbeweglich, so dass niemand fälschlicherweise annehmen kann, er sei vielleicht funktionstüchtig. Falls gewünscht, kann man sich mit dem Einsatz nur einer Blockierung begnügen, wobei der Schalter am anderen Ende beweglich bleibt und demzufolge verwendet werden kann, um eine beliebige Funktion des Flurförderzeugs nach Wunsch zu steuern. - Die Blockierelemente
11 umfassen integrierte Vorsprünge an den Abdeckscheiben mit Blockierwirkung9 . Diese Abdeckscheiben mit Blockierwirkung9 sind in muldenartigen Vertiefungen oder Aussparungen7 ,8 auf der Oberseite des Schalterteils2 angebracht und werden mit Hilfe von Vorsprüngen13 an Zungen oder Flanschen14 festgehalten, die sich an der Unterseite der Scheiben befinden. Beim Einbau werden die Flansche durch Schlitze15 im Boden16 der Aussparungen7 ,8 nach unten geschoben, so dass die Vorsprünge unter dem Boden einrasten und die Scheibe festhalten. - Wenn das Schalterteil
2 aber aktiv sein soll, werden an Stelle der abgebildeten Abdeckscheiben mit Blockierwirkung ohne Symbole Abdeckscheiben mit Symbolen, jedoch ohne Blockierelemente11 , eingesetzt.4 veranschaulicht, wie die Aussparungen entweder mit Abdeckscheiben mit Blockierwirkung oder aber mit nicht blockierenden, mit Symbolen versehenen Abdeckscheiben versehen werden können. Wie ersichtlich ist, verfügt die Abdeckscheibe17 über keine Blockierelemente, sondern lediglich über Vorsprünge18 zur Befestigung. - Da das Material sowohl des Schalterteils als auch der Abdeckung und der Scheiben eine gewisse Elastizität aufweist, können die Blockierelemente der ersten Abdeckscheibe mit Blockierwirkung beim Einbau der zweiten Abdeckscheibe mit Blockierwirkung etwas zusammengedrückt werden, was dazu führt, dass die Blockierelemente der beiden Abdeckscheiben mit Blockierwirkung in gewissem Maße gegeneinander verspannt werden und eine spielfreie Anordnung ergeben, so dass das Schalterteil als fester und fixierter Bestandteil des Handgriffs empfunden wird.
- Wie bereits ausgeführt wurde, können diese Abdeckscheiben mit Blockierwirkung ohne Symbole entfernt und durch Abdeckscheiben mit Symbolen ersetzt werden, um eine Kippbewegung zu ermöglichen. Ist allerdings keine Steuerung in beiden Richtungen, sondern nur ein einziger Schalter erforderlich, so braucht nur die eine der Abdeckscheiben mit Blockierwirkung durch eine nicht blockierende, mit einem Symbol versehene Abdeckscheibe ersetzt zu werden. In dieser Position ist für das Schalterteil
2 demzufolge nur eine Kippbewegung aus der Nulllage in eine einzige Richtung möglich. Aus der Verwendungsmöglichkeit zweier Abdeckscheiben sowie zweier Abdeckscheiben mit Blockierwirkung für das Schalterteil2 ergibt sich somit eine große Anzahl möglicher Einsatzvarianten sowohl zum Blockieren als auch für die Verwendung von Symbolen. Da die mit Symbolen versehenen Abdeckscheiben außerdem etwas eingelassen sind, werden sie zusätzlich gegen Verschleiß geschützt. - Die der Erfindung zugrundeliegende Idee ist nicht nur für nach vorn und hinten kippbare Schalterteile anwendbar, sondern kann auch für Schalter mit Translationsbewegung eingesetzt werden, wo nur eine Abdeckscheibe mit Blockierwirkung zum Blockieren bzw. eine Abdeckscheibe zum aktiven Einsatz erforderlich ist.
- Falls gewünscht, kann das vorstehend beschriebene Prinzip bei Schaltern Anwendung finden, die in vier Richtungen kippbar sind und bei denen es demzufolge möglich ist, beliebige Richtungen mit Hilfe von Abdeckscheiben mit Blockierwirkung, die alle gleich ausgebildet sein können, zu blockieren. An den einzelnen Stellen können auch identische, beispielsweise mit Pfeilen versehene Abdeckscheiben eingesetzt werden, so dass nicht mehr so viele verschiedene Arten von Einzelteilen benötigt werden.
- Bei eventuellen Umrüstungen müssen keine Eingriffe ins Innere der Schalter vorgenommen werden, sondern die Blockierungen können mit einfachen Mitteln von außen her angebracht bzw. entfernt werden, und es besteht demzufolge keine Gefahr der Beschädigung der Schalter bei einer eventuellen Umrüstung. Außerdem können die entsprechenden Umrüstarbeiten innerhalb kurzer Zeit ausgeführt werden.
- Gegebenenfalls kann das Blockierelement Flansche aufweisen, die sowohl am beweglichen als auch am festen Teil des Schalters in Schlitze eingreifen. Hierbei ist es auch denkbar, dass der Schalter in gedrückter Position oder in einer mittleren Position arretiert wird. Insbesondere dann, wenn es sich um einen Schalter mit einer Translationsbewegung anstelle einer Kippbewegung handelt, ist eine solche Arretierung zweckmäßig.
Claims (10)
- Anordnung von Schaltern (
1 ,2 ,3 ,4 ) an Maschinen, insbesondere an deichselgeführten Flurförderzeugen, wie Gabelstaplern, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (1 ,2 ) einen beweglichen Teil und einen festen Teil (5 ,6 ) aufweist, der von der Maschine oder einem Teil derselben, beispielsweise dem Deichselhandgriff eines deichselgeführten Flurförderzeugs, gebildet wird, und dass der bewegliche Teil des Schalters (1 ,2 ) mit einer oder mehreren Aussparungen (7 ,8 ) zur Aufnahme von Abdeckscheiben (9 ,17 ) versehen ist, von denen eine (9 ) so ausgeführt sein kann, dass sie mit einem zwischen dem beweglichen Teil und dem festen Teil (5 ,6 ) des Schalters (1 ,2 ) eingreifenden Blockierelement (11 ) versehen ist, um den beweglichen Teil zu blockieren. - Anordnung von Schaltern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei nicht gesperrten Schalterteilen die Abdeckscheibe (
17 ) mit einem Symbol versehen ist, das die Funktion des zugehörigen Schalters (1 ,2 ) angibt. - Anordnung von Schaltern nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass gleichartige Abdeckscheiben mit Blockierwirkung (
9 ) in unterschiedlich ausgebildeten Schaltern (1 ,2 ) bzw. an verschiedenen Stellen in ein und demselben Schalter vorgesehen sind. - Anordnung von Schaltern nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei Schaltern (
2 ) mit möglicher Kippbewegung zwei Ab deckscheiben mit Blockierwirkung (9 ) oder zwei eventuell mit Symbolen versehene Abdeckscheiben (17 ) oder eine Abdeckscheibe mit Blockierwirkung (9 ) und eine Abdeckscheibe (17 ) auf jeweils einer Seite der Drehachse der Kippbewegung vorgesehen sind. - Schalter für eine Anordnung von Schaltern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (
1 ,2 ) einen beweglichen Teil und einen festen Teil (5 ,6 ) aufweist, der von der Maschine oder einem Teil derselben, beispielsweise dem Deichselhandgriff eines deichselgeführten Flurförderzeugs, gebildet wird, dass der bewegliche Teil des Schalters (1 ,2 ) mit einer oder mehreren Aussparungen (7 ,8 ) zur Aufnahme von Abdeckscheiben (9 ,17 ) versehen ist, von denen eine (9 ) so ausgeführt sein kann, dass sie mit einem zwischen dem beweglichen Teil und dem festen Teil des Schalters (1 ,2 ) eingreifenden Blockierelement (11 ) versehen ist, um den beweglichen Teil zu blockieren, wobei die Aussparungen (7 ,8 ) mit Öffnungen versehen sind, durch welche die Blockierelemente (11 ) zwischen dem beweglichen und dem festen Teil des Schalters (1 ,2 ) vorstehen können. - Schalter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Blockierelement (
11 ) der Abdeckscheibe mit Blockierwirkung (9 ) Flansche (14 ) hat und dass der bewegliche sowie der feste Teil des Schalters (2 ) in ihren Positionen zueinander wechselseitig übereinstimmende Schlitze (15 ) zur Verriegelung in dieser Position sowohl gegen Druck- als auch gegen Zugbewegungen aufweisen. - Schalter nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Blockierelement die Form eines Hakens oder eines seitlichen Vorsprungs (
18 ) der Scheibe (17 ) aufweist, der im eingebauten Zustand zwischen Anschlägen am beweglichen sowie am festen Teil des Schalters (2 ) vorsteht. - Schalter nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckscheibe (
17 ) und/oder die Abdeckscheibe mit Blockierwirkung (9 ) mittels Schnappeinrichtungen in ihren Positionen festgehalten sind. - Schalter nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass Aussparungen (
7 ,8 ) für Abdeckscheiben mit Blockierwirkung (9 ) bzw. Abdeckscheiben (17 ) beiderseits einer Kippachse des Schalters (2 ) angeordnet sind, so dass beim Einbau von Abdeckscheiben mit Blockierwirkung (9 ) auf beiden Seiten Kippbewegungen in beiden Richtungen verhindert werden. - Abdeckscheibe mit Blockierwirkung (
9 ) für einen Schalter (1 ,2 ) nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass diese ein seitlich vorstehendes Blockierelement (11 ) mit Schnappeinrichtungen zum Festlegen der Abdeckscheibe mit Blockierwirkung (9 ) in einer Aussparung (7 ,8 ) im beweglichen Teil des Schalters (1 ,2 ) aufweist.
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