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DE10056392C1 - Glasbauteil für Fernsehgeräte und Vorrichtung zum Herstellen eines derartigen Glasbauteils - Google Patents

Glasbauteil für Fernsehgeräte und Vorrichtung zum Herstellen eines derartigen Glasbauteils

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DE10056392C1
DE10056392C1 DE10056392A DE10056392A DE10056392C1 DE 10056392 C1 DE10056392 C1 DE 10056392C1 DE 10056392 A DE10056392 A DE 10056392A DE 10056392 A DE10056392 A DE 10056392A DE 10056392 C1 DE10056392 C1 DE 10056392C1
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Schott AG
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Glasbauteil für Fernsehgeräte. Eine Dauerhafte Codeinformation kann schon im Herstellvorgang des Glasbauteils dadurch aufgebracht werden, dass eine funktionslose Fläche des Glasbauteils als Kennzeichnungsfläche mit einer binären Codeinformation versehen ist, dass die Codeinformation mit "1"-Binärelementen in mehrzeiliger und ein- oder mehrseitiger Anordnung dargestellt ist und dass die "1"-Binärelemente in Entformungsrichtung des Bauteils ausgerichtet oder so auf einer Teilfläche angebracht sind, die sich durch das Abbildungsverhalten von Werkzeug zum Glasbauteil von alleine entformt und als gegenüber der Kennzeichnungsfläche erhabene oder vertiefte einheitliche Symbole ausgebildet sind. Mit einer Vorrichtung lässt sich bei entsprechend gewählter Kennzeichnungsfläche und Ausrichtung und Inversion der Symbole die Codeinformation mit der Herstellung des Glasbauteils in ein und demselben Arbeitsgang aufbringen.

Description

Die Erfindung betrifft ein Glasbauteil für ein Fernsehgerät, wie einen Bildschirm, Bildröhrentrichter und dergleichen, sowie eine Vorrichtung zum Herstellen eines derartigen Glasbauteils.
Die Fernsehgeräte-Hersteller verlangen mehr und mehr eine umfangreiche Kenn­ zeichnung der Glausbauteile, um anhand der aufgebrachten Codeinformation auf die Fertigungsdaten und dergleichen der Glasbauteile Rückschlüsse ziehen zu können. Dazu werden vielfach mit Strichcode versehene Aufkleber verwendet, die jedoch in einem zusätzlichen Arbeitsgang am Glasbauteil angebracht werden müssen.
Es ist auch bekannt, im Siebdruckverfahren derartig ausgebildete Codeinfor­ mationen auf dem Glasbauteil aufzubringen, was wiederum einen zusätzlichen Arbeitsgang erfordert, der sich an die Herstellung des Glasbauteils anschließt. Wie die DE 36 20 223 C2 zeigt, ist es auch bekannt, auf das noch heiße Glasbauteil unter Schutzgasatmosphäre als Kennzeichnungsfeld eine Trägerschicht aus Titan aufzudampfen. Mittels Laserstrahlen werden partielle Teile der Trägerschicht entfernt und so eine codierte Information im Kennzeichnungsfeld hergestellt. Diese Kennzeichnung erfordert nachträgliche Arbeitsgänge und einen entsprechenden Aufwand an Geräten.
Dieselben Nachteile weist auch ein Verfahren zur Kennzeichnung von Glasbauteilen auf, bei dem mittels Düsen und Kennzeichnungsmittel ein Barcode auf dem bereits hergestellten Glasbauteil aufgebracht wird, wie die US 5,019,004 zeigt.
Es ist auch bekannt, auf das hergestellte Glasbauteil eine Schicht aufzudrucken, die Metallpulver enthält. Wie die US 4,791,267 zeigt, wird mit Laserstrahlen in diese Schicht durch plastische Verformung von Oberflächenbereichen eine Information eingebracht. Dieses Verfahren ist ebenso aufwendig und erfordert zusätzliche Arbeitsgänge und Geräte.
Auf das hergestellte Glausbauteil kann auch eine optisch maschinenlesbare Information aufgebracht werden, die aus einer hitze- und säurebeständigen Grundschicht besteht, auf die durch hitzebeständige Tinte die Kennzeichnung aufge­ bracht wird. Die Kennzeichnung wird mittels einer transparenten, hitze- und säurebeständigen Deckschicht abgedeckt, wie der US 5,559,398 zu entnehmen ist. Diese Art der Kennzeichnung erfolgt nach der Herstellung des Glasbauteils in mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten, was einen beachtlichen Aufwand für die Kennzeichnung zur Folge hat.
Eine nachträgliche Kennzeichnung eines hergestellten Glasbauteils kann auch dadurch vorgenommen werden, dass streifenförmige Bereiche eines Oberflächenfeldes des Glausbauteils durch Beschießen und Verdampfen der Streifenbereiche entsprechend einem vorbestimmten Programm verändert werden, wie die DE 30 35 997 A1 zeigt.
Alle diese bekannten Kennzeichnungsverfahren sind mehr oder weniger aufwendig und verteuern die Herstellung von mit Kennzeichen versehenen Glasbauteilen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Glasbauteil der eingangs erwähnten Art mit einer dauerhaften Codeinformation zu versehen, die die Funktion desselben nicht beeinträchtigt und zusammen mit der Herstellung des Glasbauteils in einem Arbeitsgang aufgebracht werden kann.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass eine funktionslose Fläche des Glasbauteils als Kennzeichnungsfläche mit einer binären Codeinfor­ mation versehen ist, dass die Codeinformation mit "1"-Binärelementen in mehr­ stelliger und ein- oder mehrzeiliger Anordnung dargestellt ist und dass die "1"- Binärelemente in Entformungsrichtung des Bauteils ausgerichtet oder auf einer Teilfläche, die sich durch das Abbildungsverhalten vom Werkzeug zum Glasbauteil von alleine entformt, so angebracht sind, dass sie als gegenüber der Kenn­ zeichnungsfläche erhabene oder vertiefte einheitliche Symbole ausgebildet sind. Da die Kennzeichnungsfläche "funktionslos" ist, kann die Funktion des Glasbauteils nicht beeinträchtigt werden. Dies kann z. B. eine nicht einsehbare Fläche des Glasbauteils sein. Die Wahl einer binären Codeinformation mit "1"-Binärelementen hat den Vorteil, dass einheitliche Symbole zur Darstellung der Codeinformation verwendet werden können. Die Binärstellen können auf eine oder mehrere Zeilen aufgeteilt werden, so dass eine sehr große Anzahl unterschiedlicher Informationen wieder­ gegeben werden können. So lassen sich mit einer Zeile von 10 Binärstellen 210 Informationen bilden, während mit drei solchen Zeilen 230 Informationen darstellbar sind.
Die als vertiefte oder erhabene Symbole ausgebildeten Codeelemente sind leicht mit inversen Elementen des Werkzeuges am Glasbauteil ein- oder aufzubringen. Lesegeräte für derartige Symbole brauchen lediglich eine an die Größe und Form der Symbole angepasste Leistungsfähigkeit besitzen. Sind diese Symbole in der Entformungsrichtung des Werkzeuges ausgerichtet oder auf einer Teilfläche angebracht, die sich durch das Abbildungsverhalten von Werkzeug zum Glasbauteil von alleine entformt, dann bereitet diese Kennzeichnung der Glasbauteile beim Herstellvorgang keinerlei Schwierigkeiten, wobei offen gelassen ist, in welchem Verfahren das Glasbauteil hergestellt wird. Die Teilung der Binärstellen in den Zeilen ist einheitlich, um ihre Belegung oder Nichtbelegung mit einem "1"-Binärelement und das Vorliegen von "0"-Binärelementen eindeutig unterscheiden zu können.
Für die "1"-Binärelemente können alphanumerische und grafische Symbole ver­ wendet werden.
Um alle Binärstellen in den Zeilen der Codeinformation für die Bildung von Codeinformationen ausnützen zu können, sieht eine Ausgestaltung vor, dass den Zeilen der Codeinformation Anfangs- und Ende-Symbole zugeordnet sind, die nicht zur Bildung der Codeinformation mit einbezogen sind und dass diese Anfangs- und Ende-Symbole sich von den Symbolen der "1"-Binärelemente vorzugsweise unterscheiden.
Derartige Anfangs- und Ende-Symbole erleichtern die Auswertung der Codein­ formationen, insbesondere dann, wenn diese sich von den "1"-Binärelementen unterscheiden.
Die Codeinformation kann dabei eine fortlaufende Bauteilnummer, zusätzliche Bauteilkennzeichen und Fertigungsdaten beinhalten.
Bei einer Vorrichtung zum Herstellen eines mit einer derartigen Codeinformation versehenen Glasbauteils ist zu beachten, dass die Kennzeichnungsfläche im Werkzeug an einer senkrecht zur Entformungsrichtung stehenden funktionslosen Fläche des Bauteils gewählt oder auf einer Teilfläche, die sich durch das Abbildungsverhalten vom Werkzeug zum Glasbauteil von alleine entformt, so angebracht ist, dass die diese Fläche bestimmende Werkzeugfläche mit der inversen Codeinformation versehen ist.
Bei dieser Ausrichtung der Kennzeichnungsfläche und der Symbole bereitet die Herstellung einschließlich der Entformung des Glasbauteils mit einem Werkzeug keinerlei Schwierigkeiten.
Nach einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass sich zumindest ein Teil der Codeinformation (z. B. Bauteilnummer) von hergestelltem Bauteil zu hergestelltem Bauteil ändert, um die Glasbauteile individuell zu kennzeichnen. Dazu ist so vorzugehen, dass dem Werkzeug ein Codeinformationsgeber zugeordnet ist, über den die Codeinformation im Werkzeug veränderbar ist.
Damit jede Binärstelle mit einer "1" oder einer "0" gekennzeichnet werden kann, sieht die Vorrichtung vor, dass der Codeinformationsgeber pro Binärstelle mit einem Prägestempel ausgerüstet ist, der das universe "1"-Binärelement trägt und der wahlweise in eine aktive oder passive Stellung bringbar ist. Die "0" ist mit dem Fehlen der "1" gekennzeichnet, d. h., an der betreffenden Binärstelle fehlt einfach das "1"-Binärelement.
Anhand der Zeichnung werden Ausführungsbeispiele für die Bildung von binären Codeinformationen auf einer ebenen Kennzeichnungsfläche eines Glasbauteils dar­ gestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine einzeilige Codeinformation mit 10 Binärstellen,
Fig. 2 eine dreizeilige Codeinformation mit 3 × 10 = 30 Binärstellen und
Fig. 3 eine einseitige Codeinformation mit 10 Binärstellen und mit einem Anfangs- und einem Ende-Symbol in anderer Ausgestaltung.
Bei allen gewählten Ausführungsbeispielen werden in den Zeilen jeweils 10 Bi­ närstellen BS1 bis BS10 vorgesehen, denen die Wertigkeiten 20 bis 29 zugeordnet sind und daher die Bildung von 210 binären Codeinformationen pro Zeile Z, Z1 bis Z3 zulassen.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ist die ebene Kennzeichnungsfläche KF mit noppen- oder kuppenartig erhabenen Symbolen S1 als "1"-Binärelemente versehen, wobei die Binärstellen BS1, BS3, BS4, BS7 und BS9 belegt sind und die Code­ information 2 0 + 22 + 23 + 26 + 28 = 333 darstellen.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 sind drei Zeilen Z1, Z2 und Z3 im Kennzeichnungsfeld KF vorgesehen, wobei sternförmige Symbole S2 in das Glas­ bauteil vertieft eingeprägt sind. Die Wertigkeiten der Binärstellen in der Zeile Z2 können für die Binärstellen BS1 bis BS10 mit 210 bis 219 und in der Zeile Z3 mit 220 bis 229 festgelegt werden, so dass insgesamt 230 binäre Codeinformationen darstellbar sind.
Wie das Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 zeigt, wird einer Zeile Z in der Teilung der Binärstellen BS1 bis BS10 ein Anfangs-Symbol AS vorgesetzt und ein Ende-Symbol ES nachgesetzt, das immer vorhanden ist und so die Binärstellen BS1 bis BS10 in der Zeile Z eindeutig festlegt, auch wenn die Binärstellen BS1 und BS10 noch belegt sind. Die Auswerteeinrichtung kann die Codeinformation leicht erfassen, wenn diese Symbole AS und ES sich von den Symbolen S1 und S2 der "1"-Binärelemente unterscheiden, z. B. auch in der Größe.
Bei der Auslegung des Werkzeuges zur Herstellung des Glasbauteils mit einer derartigen Kennzeichnung ist darauf zu achten, dass das gewählte Kennzeich­ nungsfeld KF keine Funktion am Glasbauteil hat und senkrecht zur Entformungs­ richtung des Werkzeuges steht oder so auf einer Teilfläche angebracht ist, die sich durch das Abbildungsverhalten von Werkzeug zum Glasbauteil von alleine entformt. Die Symbole S1, S2, AS und ES lassen sich mit entsprechend inversen Gegenflächen des Werkzeuges im Glasbauteil abbilden. Soll sich ein Teil der Codeinformation von gefertigtem Glausbauteil zu gefertigtem Glasbauteil ändern, dann wird dem Werkzeug ein Codeinformationsgeber zugeordnet, der pro Binärstelle BS1 bis BS10 zu den Zeilen Z1 bis Z3 je einen Prägestempel und dem zugeordneten inversen Symbol aufweist und wahlweise in eine aktive oder inaktive Stellung im Werkzeug gebracht werden kann.

Claims (6)

1. Glasbauteil für Fernsehgeräte, dadurch gekennzeichnet, dass eine funktionslose Fläche des Glasbauteils als Kennzeichnungsfläche (KF) mit einer binären Codeinformation versehen ist, dass die Codeinformation mit "1"-Binärelementen in mehrstelliger (BS1 bis BS10) und ein- oder mehrzeiliger (Z, Z1 bis Z3) Anordnung dargestellt ist und dass die "1"-Binärelemente in Entformungsrichtung des Bauteils ausgerichtet oder auf einer Teilfläche, die sich durch das Abbildungsverhalten vom Werkzeug zum Glasbauteil von alleine entformt, so angebracht sind, dass sie als gegenüber der Kennzeichnungsfläche (KF) erhabene (S1) oder vertiefte (S2) einheitliche Symbole ausgebildet sind.
2. Glasbauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Binärstellen [BS1 bis BS9 mit den Werten (20, 21, 22 . . . 29)] der Codeinformation in den Zeilen (Z, Z1 bis Z3) der Kennzeichnungsfläche in einheitlicher Teilung vorgegeben sind.
3. Glasbauteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die "1"-Binärelemente der Codeinformation als alphanumerische oder grafische Symbole (S1, S2) gestaltet sind.
4. Glasbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass den Zeilen der Codeinformation Anfangs- und Ende-Symbole (AS, ES) zugeordnet sind, die nicht zur Bildung der Codeinformation mit einbezogen sind und
dass sich diese Anfangs- und Ende-Symbole von den Symbolen (S1, S2) der "1"-Binärelemente vorzugsweise unterscheiden.
5. Glasbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Codeinformation eine fortlaufende Bauteil-Nummer mit zusätzlichen Bauteilkennzeichen und Fertigungsdaten beinhaltet.
6. Vorrichtung zum Herstellen eines Glasbauteils nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungsfläche (KF) im Werkzeug an einer senkrecht zur Entformungsrichtung stehenden funktionslosen Fläche des Bauteils gewählt oder auf einer Teilfläche, die sich durch Abbildung vom Werkzeug zum Glasbauteil von alleine entformt, so angebracht ist, dass die diese Fläche bestimmende Werkzeugfläche mit der inversen Codeinformation versehen ist.
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