DE10056966C2 - Abdecksscheibe für eine Leuchte und zugehörige Leuchte - Google Patents
Abdecksscheibe für eine Leuchte und zugehörige LeuchteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Abdeckscheibe für Leuchten, die Umgebungen mit einer hohen
thermischen und/oder chemischen Belastung eingesetzt werden, insbesondere Umgebungen,
in denen aufgrund von Schweiß- oder Flexbearbeitung ein starker Funkenflug auftritt. Derar
tige Leuchten werden insbesondere in der metallbearbeitenden Industrie, z. B. in Montage
hallen der Kraftfahrzeugindustrie oder im Karosseriebau eingesetzt.
Herkömmlicherweise bestehen derartige Abdeckscheiben aus Einscheibensicherheitsglas und
werden durch eine Spannvorrichtung an dem Leuchtengehäuse gehalten, wobei zwischen der
Abdeckscheibe und dem Gehäuse in der Regel eine Abdichtung zum Schutz des Innenraumes
der Leuchte vorgesehen ist. In Bereichen mit starkem Funkenflug, wie er insbesondere in
Flex- und Schweißbereichen in der metallverarbeitenden Industrie vorkommt, wird die Ober
fläche des Einscheibensicherheitsglases durch den Funkenflug angegriffen. Es bilden sich
braune Flecken, die durch Reinigung, Polieren oder dergleichen nicht mehr zu entfernen sind.
Die Intensität des von der Leuchte abgestrahlten Lichts und der Betriebswirkungsgrad der
Leuchte werden dadurch verschlechtert. Hinzu kommt, daß die Richtwirkung der Leuchten
nachläßt. Insbesondere in Fertigungsbereichen werden häufig Leuchten mit asymmetrischer
Lichtabstrahlcharakterisitk verwendet, die das Licht von seitlich liegenden Lichtbändern zum
Beispiel auf ein Fertigungsband richten. Wird die Abdeckscheibe durch die Verfärbung der
Oberfläche getrübt, ändert sich die Lichtstärkeverteilung der Leuchte. In der Regel wird die
Leuchte dadurch tiefstrahlender, so daß das Licht auf die falsche Stelle fällt und die Beleuch
tung des eigentlichen Arbeitsbereiches sich verschlechtert.
Zur Lösung dieses Problems wurde vorgeschlagen, die Oberfläche des Einscheibensicher
heitsglases mit einem Schutzlack zu überziehen. Dies hat zwar in Bereichen, in denen der
Funkenflug durch Flexen oder dergleichen erzeugt wird, zu zufriedenstellenden Ergebnissen
geführt, war aber in Schweißbereichen nicht ausreichend.
Es wurde weiterhin vorgeschlagen, anstelle von Glasscheiben zur Abdeckung Kunststoffplat
ten aus einem klaren transparenten Material zu verwenden. Das Problem der Beschädigung
oder Verfärbung der Abdeckscheibe ließ sich dadurch zwar lösen. Kunststoffplatten der er
forderlichen Länge, die typischerweise in einer Größenordnung von 1,5 m liegen kann, sind
jedoch so labil, daß sie mit einem Rahmen versehen werden müssen. Ein solcher Rahmen
verteuert die Abdeckscheibe und damit auch die Leuchte erheblich.
Aus DE 90 04 579 U1 ist eine asymmetrisch strahlende Leuchte für den Einsatz in Spritz- und
Lackierkabinen bekannt. Auf der Lichtaustrittsseite dieser Leuchte befindet sich eine Sicher
heitsglasabdeckung, die mit einem umlaufenden Rahmen und einer Dichtung am Rand des
Leuchtengehäuses aufliegt.
DE 86 19 774 U1 offenbart eine Arbeitsplatzleuchte, deren Lichtaustrittsöffnung von einer
transparenten Blendschutzplatte und einer darunterliegenden zweiten Abdeckplatte geschlos
sen wird. Für beide Schichten ist die Verwendung von Kunstglas, zum Beispiel Acrylglas,
offenbart.
Aus DE 296 10 818 U1 ist eine Leuchte mit dekoriertem, transparentem Lampenschirm be
kannt, der durch mehrere Kunststoffolien gebildet wird.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine einfache und kostengünstige Möglichkeit zu finden,
um eine Verschlechterung der Oberfläche einer Abdeckscheibe der eingangs genannten Art
insbesondere in Bereichen mit hoher thermischer und/oder chemischer Belastung zu vermei
den.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine Abdeckscheibe zum Verschließen
einer Lichtaustrittsöffnung einer Leuchte und zum Schutz von innenliegenden Teilen der
Leuchte gegenüber einer Umgebung mit hoher thermischer und/oder chemischer Belastung,
insbesondere gegenüber Funkenflug, welche aus mindestens zwei Schichten besteht, wobei
die erste dieser beiden Schichten aus einer Glasplatte besteht und die zweite Schicht aus ei
nem Kunststoffmaterial besteht, wobei die zweite Schicht eine Außenfläche der Abdeck
scheibe bildet. Im montierten Zustand in der Leuchte weist diese Außenfläche nach außen und
ist den Bedingungen der Leuchtenumgebung ausgesetzt.
Die erfindungsgemäße Abdeckscheibe bildet eine formstabile Einheit, die vorzugsweise ohne
einen Rahmen bei einer entsprechenden Leuchte eingesetzt werden kann.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die Kunststoffschicht unmittelbar auf der
Glasplatte aufgebracht.
Vorzugsweise erstreckt sich die Kunststoffschicht über die gesamte Fläche der Glasplatte,
zumindest aber über denjenigen Teil der Glasplatte, welcher dem Bereich der Licht
austrittsöffnung der Leuchte entspricht.
In einer alternativen Ausführungsform können zwischen der Glasplatte und der auf der Au
ßenseite der Scheibe gelegenen Kunststoffschicht weitere Schichten vorgesehen sein.
Die Erfindung kann vorsehen, daß das Kunststoffmaterial der zweiten Schicht mit der darauf
folgenden Schicht, insbesondere mit einer Glasplatte, durch Verkleben verbunden ist.
Vorzugsweise werden dabei zwei Flächen ganzflächig miteinander verklebt, die gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform gleich groß sind. Die miteinander verklebten Flächen können,
müssen aber nicht eben sein. Beispielsweise kann eine solche Fläche eine lichtbrechende
Struktur, z. B. eine Prismenstruktur, aufweisen.
In einer Ausführungsform der Erfindung besteht die zweite Schicht aus einer Kunststoffolie,
die gemäß einer bevorzugten Ausführungsform mit einer unmittelbar benachbarten Glasplatte
verklebt sein kann.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die Kunststoffolie abziehbar ist.
Mit dieser Ausführungsform der Erfindung wird erreicht, daß die Außenschicht der Abdeck
platte, welche den Angriffen der Umgebung, z. B. durch Funkenflug, ausgesetzt ist, leicht
ausgewechselt werden kann. Das Kunststoffmaterial muß daher nicht notwendigerweise
hochbeständig gegenüber Funkenflug sein. Wenn sich die Oberfläche der erfindungsgemäßen
Abdeckscheibe so verändert hat, daß die vorangehend genannten Schäden zu einer deutlichen
Beeinträchtigung der Lichtabstrahlung hinsichtlich der Intensität und/oder der Lichtstärke
verteilung führen, wird die Folie von der Abdeckscheibe abgezogen und durch eine neue Fo
lie ersetzt. Da die Glasplatte selbst nicht angegriffen wird, kann die erfindungsgemäße Ab
deckscheibe gemäß dieser Ausführungsform leicht und kostengünstig wiederaufbereitet wer
den.
Es kann auch vorgesehen sein, daß die Kunststoffschicht durch eine vorzugsweise formstabile
Kunststoffplatte gebildet wird, welche vorzugsweise direkt auf die Glasplatte aufgeklebt ist
Die Erfindung kann vorsehen, daß die Kunststoffplatte eine Dicke von ca. 0,3 mm bis ca. 4 mm,
insbesondere ca. 0,5 mm bis ca. 4 mm und vorzugsweise von ca. 1 mm bis ca. 3 mm
aufweist.
Bei den derzeit bevorzugten Ausführungsformen ist die Glasscheibe ca. 2 mm bis ca. 6 mm,
insbesondere ca. 2 mm bis ca. 4 mm und in einer besonderen Ausführungsform ca. 3 mm
dick.
Die Kunststoffplatte besteht vorzugsweise aus Polymethylmetacrylat (PMMA) und ist durch
ein Extrusionsverfahren erhältlich.
Es kann vorgesehen sein, daß die Kunststoffschicht eine Dicke aufweist, die zwischen 4%
und 70% der Dicke der Abdeckscheibe, insbesondere zwischen 1/5 und 3/5 der Dicke der
Abdeckscheibe liegt.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist das Kunststoffmaterial der zweiten Schicht
mit der Glasplatte vollfächig verklebt und das Kunststoffmaterial und die Klebeschicht zwi
schen den beiden Schichten so beschaffen, daß bei einem Bruch der Glasplatte Glasbruch
stücke im wesentlichen vollständig an der Kunststoffschicht gehalten werden.
Vorzugsweise entspricht die Glasplatte, welche die erste Schicht der Abdeckscheibe bildet,
selbst nicht den Anforderungen für Einscheibensicherheitsglas. Die Eigenschaften der Kunst
stoffschicht, insbesondere ihr Material und ihre Dicke, sind jedoch so gewählt, daß die Ab
deckscheibe insgesamt den gleichen Anforderungen wie Einscheibensicherheitsglas hinsicht
lich mechanischer und/oder thermischer Eigenschaften, insbesondere hinsichtlich des Bruch
verhaltens (vgl. z. B. DIN EN 12150, Teil I) entspricht. Dies ermöglicht es, ein relativ billiges
Glas anstelle dem teuren Einscheibensicherheitsglas für die Abdeckung zu verwenden und
damit die Kosten der Abdeckscheibe zu senken.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind die Glasscheibe und die Kunststoffschicht
beide transparent, klar und eben. Gemäß alternativen Ausführungsformen kann die Glasschei
be und/oder die Kunststoffschicht eingetrübt sein und/oder mit lichtbrechenden Strukturen,
z. B. Prismenstrukturen zur Erzeugung einer Streuung des Lichtes oder zur Abschirmung ver
sehen sein. Während die Abdeckscheibe bzw. die Schichten der Abdeckscheibe in der Regel
die Form einer ebenen Platte haben, können sie auch eine andere Form haben und z. B. kon
kav oder konvex gekrümmt sein.
Die Erfindung stellt auch eine Leuchte zum Einsatz in Bereichen mit starker thermischer
und/oder chemischer Belastung zur Verfügung, welche eine Lichtaustrittsöffnung aufweist,
die durch eine Abdeckscheibe derart abgeschlossen ist, daß die jenseits dieser Abdeckscheibe
liegenden Innenbereiche der Leuchte gegenüber chemischen und/oder thermischen Angriffen
der Umgebung geschützt sind, und dadurch gekennzeichnet ist, daß die Abdeckscheibe wie
vorangehend umschrieben ausgebildet ist, wobei die aus einem Kunststoff bestehende zweite
Schicht zur Außenseite der Leuchte gewandt ist.
Überraschenderweise hat sich herausgestellt, daß mit der erfindungsgemäßen Lösung nicht
nur das Problem des Funkenflugs und der damit einhergehenden Veränderungen der Oberflä
che der Abdeckscheibe vermieden werden können, sondern auch, daß die zweischichtige
Scheibe, wenn eine geeignete Folie oder eine Kunststoffplatte geeigneter Dicke gewählt wird,
die gleiche Festigkeit und Beständigkeit wie Einscheibensicherheitsglas hat. Dadurch kann
die Abdeckscheibe erheblich verbilligt werden, da für die Glasschicht der Abdeckscheibe ein
einfaches Glas verwendet werden kann, das, für sich genommen, den Anforderungen für Ein
scheibensicherheitsglas nicht entspricht. Hinzu kommt, daß die Abdeckscheibe gemäß der
Erfindung auch bei größeren Abmessungen, wie sie in Montagehallen erforderlich sind, aus
reichend formstabil ist und keinen Rahmen erfordert, wie dies nach dem Stand der Technik
teilweise erforderlich war.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die beige
fügte Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt einen Querschnitt durch eine Leuchte, wie sie zur asymmetrischen Beleuchtung
von Montagebändern verwendet wird und bei der eine erfindungsgemäße Abdeck
scheibe eingesetzt ist.
Fig. 2 zeigt einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Abdeckscheibe.
Fig. 3 zeigt schematisch eine mögliche Anwendung von erfindungsgemäßen Leuchten.
Die in Fig. 1 schematisch dargestellte Leuchte ist allgemein mit 1 bezeichnet. Sie ist an einer
Tragschiene 3 befestigt, welche sie hält und die erforderlichen Versorgungsleitungen führt.
Die Leuchte 1 weist ein kastenförmiges Leuchtengehäuse 5 auf, in dem eine Leuchtstofflampe
7 und ein Reflektor 9 vorgesehen sind. Der Reflektor 9 ist asymmetrisch ausgebildet, so daß
das Licht der Leuchtstofflampe 7 asymmetrisch zu einem zu beleuchtendem Montageband
gelenkt wird. Das Leuchtengehäuse 5 wird nach unten durch eine Abdeckscheibe 10 abge
schlossen, die auf der einen Seite über ein Scharnier 12 und auf der anderen Seite durch einen
Verschluß 14 an dem Leuchtengehäuse 5 gehalten wird. Das Scharnier ist mit einer Schraube
16 an der Abdeckscheibe befestigt. Ein zu dem Verschluß 14 komplementäres Schnellver
schlußelement 18 ist durch eine Sicherungsscheibe (nicht dargestellt) an der Abdeckscheibe
10 befestigt. Zwischen der Abdeckscheibe und einer umgekanteten Gehäusewand sind auf
allen vier Seiten der Leuchte Dichtungen 20 vorgesehen, so daß das Innere des Leuchtenge
häuses, insbesondere der Reflektor, dicht gegen die Umgebung abgeschlossen ist.
Die Abdeckscheibe 10 besteht, wie in Fig. 2 genauer dargestellt, aus einer etwa 3 mm dicken
Glasscheibe 22 und einer etwa 2 mm dicken Kunststoffscheibe 24. Die Glasscheibe 22 und
die Kunststoffscheibe 24 sind gleich groß und vollflächig miteinander verklebt. Die Glas
scheibe 22 besteht aus einem einfachen Glasmaterial, z. B. Floatglas oder Weißglas. Grund
sätzlich kann jedoch auch das bisher verwendete Einscheibensicherheitsglas eingesetzt wer
den. Die Kunststoffplatte 24 besteht aus Polymethylmetacrylat. Die Glasscheibe 22 gibt der
Abdeckscheibe 10 insgesamt die nötige Stabilität, während die Kunststoffscheibe 24 eine Au
ßenfläche der Abdeckscheibe 10 bildet, welche gegenüber Funkenflug weitgehend resistent
ist. Die vollflächige Verklebung zwischen den Scheiben 22 und 24 gewährleistet, daß auch
bei einem Bruch der Glasscheibe 22 aufgrund von thermischer oder mechanischer Belastung
die Glasscherben zuverlässig an der Kunststoffplatte 24 gehalten werden, so daß unterhalb der
Leuchte befindliche Personen durch herabfallende Glasbruchstücke nicht gefährdet werden
können.
Fig. 3 zeigt schematisch eine Anwendung von erfindungsgemäßen Leuchten in einer Kraft
fahrzeug-Montagehalle. An der Decke 30 der Halle sind erfindungsgemäß ausgestaltete
Leuchten 32, 34 und 36 angebracht, welche ein Montageband 38 beleuchten, auf dem sich ein
Kraftfahrzeug 40 befindet. Die Leuchten 32 und 36 sind asymmetrisch strahlend ausgebildet,
so daß sie jeweils schräg nach unten auf das Montageband 38 und das Kraftfahrzeug 40 ein
strahlen. Die Leuchte 34 ist symmetrisch strahlend ausgebildet. Alle drei Leuchten sind mit
einer erfindungsgemäßen Abdeckscheibe (nicht dargestellt) versehen, was gewährleistet, daß
insbesondere die Leuchten 32 und 36 auch bei Funkenflug aufgrund von Schweiß- und Flex
arbeiten ihre asymmetrische Abstrahlcharakteristik nicht durch eine Beschädigung der Ab
deckscheibe verlieren, so daß ein auf dem Montageband 38 befindliches Kraftfahrzeug 40
stets korrekt ausgeleuchtet wird.
Zahlreiche Abwandlungen der vorangehend beschriebenen Ausführungsform sind möglich.
Die Abdeckscheibe 10 muß nicht notwendigerweise ebene Oberflächen aufweisen. Zum Bei
spiel kann in der Glasscheibe und/oder in der Kunststoffscheibe eine lichtlenkende Struktur,
zum Beispiel eine Prismenstruktur, zur Erzeugung einer Streuung oder zur Erzeugung einer
Abschirmung vorgesehen sein. Geeignete Prismenformen zur Abschirmung sind beispiels
weise in der WO 00/16006 A1 offenbart.
Andere Kunststoffe als Polymethylmetacrylat können verwendet werden. Die
Erfindung kann außer bei langgestreckten Leuchten auch bei anderen Leuchtenformen, zum
Beispiel bei runden, rechteckigen oder quadratischen Leuchten verwendet werden, wobei die
Abdeckscheibe dann der besonderen Leuchtenform angepaßt ist. Ebenso kann die erfindungs
gemäße Abdeckscheibe auch bei Leuchten verwendet werden, welche nicht mit Leucht
stofflampen betrieben werden, sondern mit anderen Lichtquellen, z. B. Glühbirnen, Hoch
drucklampen oder LEDs. Statt, wie dargestellt, einer Lampe können auch zwei oder mehr
Lampen verwendet werden.
Claims (10)
1. Abdeckscheibe zum Verschließen einer Lichtaustrittsöffnung einer Leuchte, und zum
Schutz von innenliegenden Teilen der Leuchte (1) gegenüber einer Umgebung mit hoher
thermischer und/oder chemischer Belastung, wobei die Abdeckscheibe (10) aus mindestens
zwei Schichten (22, 24) besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die erste dieser beiden
Schichten (22) aus einer Glasplatte besteht und die zweite Schicht (24) aus einem
Kunststoffmaterial besteht, wobei die zweite Schicht (24), die Außenfläche der Abdeck
scheibe (10) bildet.
2. Abdeckscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffschicht
(24) unmittelbar auf der Glasplatte (22) aufgebracht ist.
3. Abdeckscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoff
material der zweiten Schicht (24) mit der darauffolgenden Schicht (22) durch Verkle
ben verbunden ist.
4. Abdeckscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
zweite Schicht (24) aus einer Kunststoffolie besteht.
5. Abdeckscheibe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie ab
ziehbar ist.
6. Abdeckscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kunststoffschicht durch eine formstabile Kunststoffplatte (24) gebildet wird.
7. Abdeckscheibe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffplatte
(24) eine Dicke von 0,3 mm bis 4 mm aufweist.
8. Abdeckscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunst
stoffschicht (24) eine Dicke aufweist, die zwischen 1/5 und 4/5 der Dicke der Abdeck
scheibe liegt.
9. Abdeckscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das
Kunststoffmaterial der zweiten Schicht (24) mit der Glasplatte (22) vollfächig verklebt
ist und das Kunststoffmaterial und die Klebeschicht zwischen den beiden Schichten (22, 24) so
beschaffen ist, daß bei einem Bruch der Glasplatte (22) Glasbruchstücke
vollständig an der Kunststoffschicht (24) haften bleiben.
10. Leuchte mit einer Abdeckscheibe nach
einem der Ansprüche 1 bis 9.
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