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DE10056954A1 - Kupplungssystem - Google Patents

Kupplungssystem

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Publication number
DE10056954A1
DE10056954A1 DE10056954A DE10056954A DE10056954A1 DE 10056954 A1 DE10056954 A1 DE 10056954A1 DE 10056954 A DE10056954 A DE 10056954A DE 10056954 A DE10056954 A DE 10056954A DE 10056954 A1 DE10056954 A1 DE 10056954A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pump
arrangement
pressure
clutch
coupling
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE10056954A
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Busold
Jochen Kuhstrebe
Wolfgang Kundermann
Wolfgang Reiser
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ZF Friedrichshafen AG
Original Assignee
ZF Sachs AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by ZF Sachs AG filed Critical ZF Sachs AG
Priority to DE10056954A priority Critical patent/DE10056954A1/de
Priority to FR0114830A priority patent/FR2817003B1/fr
Publication of DE10056954A1 publication Critical patent/DE10056954A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Abstract

Vorgeschlagen wird u. a. ein Kupplungssystem, umfassend wenigstens eine Kupplungseinrichtung insbesondere für die Anordnung in einem Antriebsstrang zwischen einer Antriebseinheit und einem Getriebe, wobei die Kupplungseinrichtung (202) wenigstens eine unter Vermittlung von Druckmedium betätigbare, für einen Betrieb unter Einwirkung eines Betriebsmediums vorgesehene Kupplungsanordnung (204, 206) aufweist, wobei das Druckmedium für die Betätigung bereitstellbar ist auf Grundlage einer ersten Pumpenanordnung (208) und wobei der Kupplungseinrichtung für den Betrieb unter Einwirkung des Betriebsmediums auf Grundlage einer zweiten Pumpenanordnung (220) Betriebsmedium zuführbar ist, wobei von den Pumpenanordnungen mindestens eine wenigstens eine hydrodynamische oder als Strömungsmaschine ausgebildete Pumpe umfasst.

Description

Die Erfindung betrifft ein Kupplungssystem, umfassend wenigstens eine Kupplungseinrichtung insbesondere für die Anordnung in einem Antriebs­ strang (insbesondere eines Kraftfahrzeugs) zwischen einer Antriebseinheit und einem Getriebe, wobei die Kupplungseinrichtung wenigstens eine unter Vermittlung von Druckmedium betätigbare, für einen Betrieb unter Einwirkung eines Betriebsmediums vorgesehene Kupplungsanordnung aufweist. Das Betriebsmedium oder/und das Druckmedium kann von einem Fluid (also ggf. einer Flüssigkeit oder/und einem Gas) gebildet sein. Es wird aber primär daran gedacht, dass das Betriebsmedium und das Druckmedium von einem Hydraulikmedium, insbesondere Hydrauliköl, gebildet sind. Betreffend die Kupplungsanordnung wird insbesondere, aber nicht aus­ schließlich, an eine nasslaufende Lamellen-Kupplungsanordnung gedacht. Ferner wird hierbei vor allem, aber nicht ausschließlich, an eine auf hydraulischem Wege betätigbare Kupplungsanordnung mit in die Kupplungs­ einrichtung integriertem hydraulischen Nehmerzylinder gedacht, wie sie beispielsweise in der EP 0 758 424 B1 oder in einer der von der Anmelderin getätigten, Mehrfach-Kupplungseinrichtungen (insbesondere Doppel- Kupplungseinrichtungen) betreffenden Patentanmeldungen offenbart ist. Es wird hierzu insbesondere auf die deutschen Patentanmeldungen 199 55 365.3 (AT 17.11.1999); 100 04 179.5, 100 04 186.8, 100 04 184.1, 100 04 189.2, 100 04 190.6, 100 04 195.7 (alle AT 01.02.2000); 100 34 730.4 (AT 17.07.2000) der Anmelderin verwiesen, deren Offenbarungs­ gehalt in die Offenbarung der vorliegenden Anmeldung durch Bezugnahme einbezogen wird. Bei den Kupplungsanordnungen der in Bezug genommenen Kupplungseinrichtungen handelt es sich um nasslaufende Lamellen- Kupplungsanordnungen. Betreffend nasslaufende, auf hydraulischem Wege betätigte Lamellen-Kupplungsanordnungen kann ferner auf die DE 198 00 490 A1 verwiesen werden. Eine trockenlaufende, auf hydraulischem Wege betätigte Doppel-Kupplungseinrichtung ist aus der DE 35 26 630 A1 bekannt.
Betreffend die Art und Weise der Zufuhr von Betriebsmedium, ggf. eine Kühlflüssigkeit (insbesondere ein Kühlöl), zur Kupplungsanordnung bzw. zu mehrere Kupplungsanordnungen der Kupplungseinrichtung bestehen grundsätzlich viele Möglichkeiten. Dem Konstrukteur stellt sich die Aufgabe, einerseits die Kosten und den Bauraum möglichst klein zu halten und andererseits für einen guten Wirkungsgrad und damit einen geringen Energiebedarf für die Bereitstellung des Betriebsmediums zu sorgen. Unter Umständen sind auch noch andere Randbedingungen zu berücksichtigen. So ist im Falle einer Kupplungseinrichtung mit einer oder mehreren nass­ laufenden und auf hydraulischem Wege betätigten Kupplungsanordnungen (insbesondere Lamellen-Kupplungsanordnungen) einerseits ein Hydraulikme­ diumstrom für die Ansteuerung der Kupplungseinrichtung bzw. der Kupplungseinrichtungen bereitzustellen, um die Kupplungseinrichtung bzw. die Kupplungseinrichtungen einzukuppeln (Kupplung des NORMALERWEISE- OFFEN-Typs) oder auszukuppelln (Kupplung des NORMALERWEISE- GESCHLOSSEN-Typs). Für das Einkuppeln bzw. Auskuppeln wird in der Regel ein relativ geringer Volumenstrom auf relativ hohem Druck benötigt. Ferner wird für den Nasslaufbetrieb bzw. die Kühlung der Kupplungsein­ richtungen in der Regel ein vergleichsweise großer Volumenstrom an Kühlmedium, insbesondere Kühlflüssigkeit (regelmäßig Kühlöl), benötigt, wobei meist ein Volumenstrom auf einem kleineren Druckniveau ausreicht oder sogar erforderlich ist.
Es hat sich gezeigt, dass hydrodynamische (ggf. fluiddynamische) oder als Strömungsmaschine ausgebildete Pumpen im Zusammenhang mit Kuppl­ ungseinrichtungen vorteilhaft eingesetzt werden können, insbesondere wenn größere Volumenströme benötigt werden. Die Erfindung stellt deshalb nach einem ersten Aspekt bereit ein Kupplungssystem umfassend wenigstens eine Kupplungseinrichtung insbesondere für die Anordnung in einem Antriebsstrang zwischen einer Antriebseinheit und einem Getriebe, wobei die Kupplungseinrichtung wenigstens eine unter Vermittlung von Druckme­ dium betätigbare, für einen Betrieb unter Einwirkung eines Betriebsmediums vorgesehene Kupplungsanordnung aufweist, wobei das Druckmedium für die Betätigung bereitstellbar ist auf Grundlage einer ersten Pumpenanord­ nung und wobei der Kupplungseinrichtung für den Betrieb unter Einwirkung des Betriebsmediums auf Grundlage einer zweiten Pumpenanordnung Betriebsmedium zuführbar ist, wobei von den Pumpenanordnungen min­ destens eine wenigstens eine hydrodynamische (ggf. fluiddynamische) oder als Strömungsmaschine ausgebildete Pumpe (diese Pumpe wird im Folgenden auch "zweite Pumpe" genannt) umfasst.
Ein wesentlicher Vorteil einer hydrodynamischen oder als Strömungs­ maschine ausgebildeten Pumpe gegenüber einer hydrostatischen oder als Verdrängermaschine ausgebildeten Pumpe ist nämlich, dass eine hydrodyna­ mische oder als Strömungsmaschine ausgebildete Pumpe vergleichsweise große Volumenströme bereitstellen kann und dies mit einem guten Wirkungsgrad.
Weiterbildend wird vorgeschlagen, dass von den Pumpenanordnungen eine wenigstens eine hydrodynamische oder als Strömungsmaschine ausgebil­ dete Pumpe (diese Pumpe wird im Folgenden auch "zweite Pumpe" genannt) umfasst und die andere wenigstens eine hydrostatische oder als Verdrängermaschine ausgebildete Pumpe umfasst (diese Pumpe wird im Folgenden auch "erste Pumpe" genannt). Die Bereitstellung wenigstens einer hydrodynamischen oder als Strömungsmaschine ausgebildeten Pumpe einerseits und wenigstens einer hydrostatischen oder als Verdrängerma­ schine ausgebildeten Pumpe andererseits ermöglicht, verschiedenen Anforderungen zugleich gerecht zu werden, nämlich der Bereitstellung eines relativ großen Volumenstroms einerseits und der Bereitstellung vergleichs­ weise großer Drücke andererseits. Hydrostatische oder als Verdrängermaschinen ausgebildete Pumpen, beispielsweise Kolbenpumpen (Axialkolben­ pumpen, Radialkolbenpumpen), Zahnrad- oder Zahnringpumpen, Flügelzel­ lenpumpen, Schraubenpumpen und Sperrschieberpumpen sind nämlich besonders gut dafür geeignet, relativ hohe Drücke, allerdings bei eher geringerem Volumenstrom, mit gutem Wirkungsgrad bereitzustellen.
In der Regel werden zum Betrieb von beispielsweise nasslaufenden Kupplungseinrichtungen einerseits vergleichsweise große Volumenströme bei in der Regel geringerem Druck für den Betrieb der Kupplungseinrichtung unter Einwirkung des Betriebsmediums, insbesondere für den Nass­ laufbetrieb, benötigt. Andererseits wird in der Regel für die Betätigung der Kupplungseinrichtung ein vergleichsweise hoher Druck benötigt, wobei allerdings in der Regel ein kleinerer Volumenstrom bzw. ein kleineres Druckmediumvolumen ausreicht. Dementsprechend wird vorgeschlagen, dass die zweite Pumpenanordnung wenigstens eine hydrodynamische oder als Strömungsmaschine ausgebildete Pumpe (oben "zweite" Pumpe genannt) umfasst. Die erste Pumpenanordnung kann dann vorteilhaft wenigstens eine hydrostatische oder als Verdrängermaschine ausgebildete Pumpe (oben "erste" Pumpe genannt) umfassen.
Gemäß diesen Ausbildungen sind die erste und die zweite Pumpenanord­ nung gemeinsam besonders gut dafür geeignet, zwei unterschiedliche Volumenströme zur Verfügung zu stellen, nämlich einen ersten Volumen­ strom zur Betätigung der Kupplungseinrichtung bei vergleichsweise großem Druck und einen zweiten Volumenstrom für den Betrieb der Kupplungs­ anordnung unter Einwirkung des Betriebsmediums, also in der Regel für den Nasslaufbetrieb, wobei der zweite Volumenstrom einen kleineren Druck als der erste Volumenstrom aufweist, aber größer als der erste Volumenstrom ist. Da für den Betrieb unter Einwirkung des Betriebsmediums, insbesondere Nasslaufbetrieb, bzw. für die Kühlung der Kupplungsanordnung nicht stets der gleiche Volumenstrom benötigt wird, ist es sehr zweckmäßig, die zweite Pumpe in ihrem Fördervolumen steuerbar oder regelbar auszubilden, also beispielsweise eine einstellbare Drehzahl vorzusehen. Es ist nämlich so, dass bei einem normalen Kfz-Betrieb die Kupplungseinrichtung bzw. deren Kupp­ lungsanordnung in der Regel nur beim Schalten oder beim Anfahren vergleichsweise stark gekühlt werden muss. Für derartige Betriebszustände mit größerem Kühlbedarf kann die Förderleistung der zweiten Pumpe vergrößert werden. Ist der Kühlbedarf geringer, kann die Pumpe mit geringerer Förderleistung betrieben werden, wodurch sich eine dement­ sprechende Energieeinsparung ergibt. Es ist aber auch nicht ausgeschlos­ sen, dass die erste Pumpe in ihrem Fördervolumen bzw. erreichbaren Druck­ niveau steuerbar oder regelbar ist.
Betreffend den hier verwendeten Begriffsteil "hydro" (vgl. die Begriffe "hydrodynamische Pumpe" und "hydrostatische Pumpe") sei angemerkt, dass dieser Begriff nicht ausschließt, dass das zu fördernde bzw. auf einen erforderlichen Druck zu bringende Medium gasförmig ist. Bei dem Medium handelt es sich also allgemein um ein Fluid, so dass man beispielsweise zutreffend statt von einer "hydrodynamischen Pumpe" auch von einer "fluiddynamischen Pumpe" sprechen könnte. Es wurde oben aber schon hinreichend deutlich gemacht, dass gemäß einer bevorzugten Ausführungs­ form ein flüssiges Betriebsmedium und ein flüssiges Druckmedium vorgesehen sind.
Es kann vorgesehen sein, dass von der ersten und der zweiten Pumpe die eine durch das von der anderen Pumpe bereitgestellte Medium antreibbar ist. Eine andere Möglichkeit ist, dass die erste und die zweite Pumpe unabhängig voneinander antreibbar sind. Als besonders bevorzugt wird vorgeschlagen, dass wenigstens eine der beiden Pumpen elektrisch antreibbar ist. Vorzugsweise sind sowohl die erste als auch die zweite Pumpe elektrisch antreibbar.
Herkömmlich hat man im Zusammenhang etwa mit Lamellen-Kupplungen den benötigten Betätigungsdruck und das für den Nasslaufbetrieb benötigte Betriebsöl, insbesondere Kühlöl, unter Vermittlung wenigstens einer Pumpe bereitgestellt, die unter Vermittlung der Antriebseinheit und ggf. des Getriebes mechanisch angetrieben wurde. Derartige Pumpen weisen eine sehr hohe Zuverlässigkeit auf. Es hat sich nun gezeigt, dass auch elektrisch angetriebene Ölpumpen, allgemein Mediumpumpen, eine hohe Zuver­ lässigkeit haben, selbst im Dauerbetrieb. Es hat sich ferner gezeigt, dass der Konstrukteur bei der Konstruktion und Auslegung des Kupplungssystems wesentlich mehr Freiheiten hat, wenn er auf eine mechanische Ankopplung wenigstens einer Pumpe an der Antriebseinheit verzichten kann. Demgemäß stellt die Erfindung nach einem von dem ersten Aspekt unabhängigen zweiten Aspekt bereit ein Kupplungssystem umfassend wenigstens eine Kupplungseinrichtung insbesondere für die Anordnung in einem Antriebs­ strang zwischen einer Antriebseinheit und einem Getriebe, wobei die Kupplungseinrichtung wenigstens eine unter Vermittlung von Druckmedium betätigbare, für einen Betrieb unter Einwirkung eines Betriebsmediums vorgesehene Kupplungsanordnung aufweist, wobei das Druckmedium für die Betätigung bereitstellbar ist auf Grundlage einer ersten Pumpenanord­ nung und wobei der Kupplungseinrichtung für den Betrieb unter Einwirkung des Betriebsmediums auf Grundlage einer zweiten Pumpenanordnung Betriebsmedium zuführbar ist, wobei die erste Pumpenanordnung wenig­ stens eine elektrisch antreibbare Pumpe (diese Pumpe wird im Folgenden auch "erste Pumpe" genannt) oder/und die zweite Pumpenanordnung wenigstens eine elektrisch antreibbare Pumpe (diese Pumpe wird im Folgenden auch "zweite Pumpe" genannt) umfasst. Vorzugsweise weisen die erste und die zweite Pumpenanordnung jeweils eine eigene, von der anderen Pumpenanordnung unabhängig betreibbare elektrische Pumpe auf.
Die als hydrostatische oder als Verdrängermaschine ausgebildete Pumpe bzw. die erste Pumpe kann vorteilhaft als Kolbenpumpe, Zahnradpumpe oder Flügelzellenpumpe ausgebildet sein. Die hydrodynamische oder als Strömungsmaschine ausgebildete Pumpe bzw. zweite Pumpe kann vorteilhaft als Drallförderpumpe ausgebildet sein. Insbesondere wird daran gedacht, dass diese Pumpe als Zentrifugal- oder Kreiselpumpe ausgeführt ist.
Generell wird vorgeschlagen, dass die erste oder/und die zweite Pumpe (jeweils) wenigstens ein translatorisch oder rotatorisch antreibbares Pumpenelement aufweist/aufweisen, das im Betrieb mit dem Betriebs­ medium bzw. mit dem Druckmedium wechselwirkt und dieses durch Ver­ drängung oder/und Erteilung einer Beschleunigung oder/und Erteilung eines Dralls in Richtung zur Kupplungsanordnung fördert oder/und auf einen benötigten Druck bringt. So kann die zweite Pumpe wenigstens einen Rotor aufweisen, der mit dem zu fördernden bzw. auf einen benötigten Druck zu bringenden Medium wechselwirkt. Der Rotor kann ein Laufrad umfassen, das beispielsweise mit einer Strömungsgeometrie etwa in Schaufelform ausgeführt ist. Insbesondere kann der Rotor eine Scheibe oder/und eine Welle mit einer Strömungsgeometrieanordnung, ggf. einer Schaufelanord­ nung, umfassen.
Die zweite Pumpe kann das Medium derart fördern, dass das Medium den Rotor in im Wesentlichen axialer oder radialer/tangentialer Richtung anströmt und dass das Medium vom Rotor in im Wesentlichen axialer oder radialer/tangentialer Richtung abströmt. Zum im Wesentlichen radialen/­ tangentialen Anströmen des Rotors oder/und zum im Wesentlichen radialen/­ tangentialen Abströmen vom Rotor kann eine Mehrzahl von in Bezug auf den Rotor im Wesentlichen rotationssymmetrisch angeordneten An­ strömkanälen bzw. Abströmkanälen in einem den Rotor beherbergenden Gehäuse vorgesehen sein. Radiallager des Rotors werden dann von Radialkräften entlastet, und es ergibt sich ein vergleichsweise reibungsarmer Rotorlauf.
Zur Energieersparnis sowie für eine besonders hohe Betriebssicherheit ist es sehr vorteilhaft, wenn die zweite Kupplungsanordnung in Bezug auf das Betriebsmedium selbstsaugend ist und die zweite Pumpenanordnung in einem Nichtbetrieb-Zustand von der Kupplungsanordnung angesaugtes Betriebsmedium zu dieser durchlässt.
Es wurde schon erwähnt, dass die Kupplungsanordnung eine nasslaufende Kupplungsanordnung sein kann, wobei der Betrieb unter Einwirkung des Betriebsmediums ein nasslaufender Betrieb ist und als Betriebsmedium eine Betriebsflüssigkeit, ggf. eine Kühlflüssigkeit, verwendet wird. Es wird insbesondere an ein Kühlöl gedacht. Die Kupplungsanordnung kann, wie auch schon erwähnt, als Lamelllen-Kupplungsanordnung ausgebildet sein.
Das Druckmedium wird in der Regel ein hydraulisches Druckmedium, insbesondere ein Hydrauliköl, sein, das ggf. auch als Kühlflüssigkeit dient.
Der Kupplungsanordnung kann ein Betriebsmedium unter Vermittlung eines an der zweiten Pumpenanordnung angeschlossenen oder anschließbaren Betriebsmediumspeichers zuführbar sein. Durch einen derartigen Betriebs­ mediumspeicher wird einerseits eine Vergleichmäßigung des Betriebs­ mediumdrucks erreicht. Andererseits ist es dann unter Umständen möglich, eine Pumpenanordnung als zweite Pumpenanordnung zu verwenden, die eine vergleichsweise geringe Förderkapazität aufweist, da zumindest kurzfristiger Spitzenbedarf an Betriebsmedium vom Betriebsmediumspeicher bereitgestellt werden kann.
Ferner kann die Kupplungsanordnung unter Vermittlung eines an der ersten Pumpenanordnung angeschlossenen oder anschließbaren Druckmedium­ speichers betätigbar sein. Auch hier kann der Druckmediumspeicher vorteilhaft dafür sorgen, dass das Druckniveau vergleichmäßigt wird und dass Spitzenbedarf an Druckmedium vom Druckmediumspeicher bereitge­ stellt wird, so dass als erste Pumpenanordnung eine Pumpenanordnung ausreicht, die eine vergleichsweise geringe, einen solchen Spitzenbedarf nicht notwendigerweise abdeckende Förderkapazität aufweist.
Die Kupplungseinrichtung kann eine Mehrfach-Kupplungseinrichtung mit mehreren Kupplungsanordnungen sein, beispielsweise eine Doppel- Kupplungseinrichtung mit einer ersten, einer ersten Getriebeeingangswelle zugeordneten Kupplungsanordnung und einer zweiten, einer zweiten Getriebeeingangswelle zugeordneten Kupplungsanordnung.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand von mehreren in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispielen näher erläutert, die rein exemplarischen Charakter haben und den Bereich der Erfindung nicht beschränken sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Ausführungsbeispiel der Fig. 2 den vorangehend erläuterten Aspekten der Erfindung nicht unmittelbar entspricht, dass dieses Ausführungsbeispiel aber diese Aspekte der Erfindung zumindest insoweit erläutert, als dass es technische Hintergrund­ information gibt und beim Verständnis des Ausführungsbeispiels der Fig. 10 hilft.
Fig. 1 zeigt schematisch ein Ausführungsbeispiel eines Kupplungs­ systems, das eine nasslaufende Doppelkupplung aufweist.
Fig. 2 zeigt in einer geschnittenen Ansicht ein Kolbengerät, das als Druckumsetzer bzw. Pumpe einsetzbar ist und als Komponente P der Anordnung gemäß Fig. 1 Verwendung finden kann.
Fig. 3 zeigt in einer teilgeschnittenen Ansicht ein Rotorgerät, das als Druckumsetzer bzw. Pumpe eingesetzt werden kann und als Komponente P der Anordnung gemäß Fig. 1 Verwendung finden kann.
Fig. 4 zeigt in einer teilgeschnittenen Axialansicht gemäß Sicht­ richtung IV in Fig. 3 einen durch Druckfluid angetriebenen Rotor des Rotorgeräts samt einem Druckfluid-Zuführkanal und einem Druckfluid-Abführkanal.
Fig. 5 zeigt in einer Fig. 4 entsprechenden Darstellung eine Variante des durch Druckfluid angetriebenen Rotors mit zwei sym­ metrisch im Bezug auf eine Drehachse des Rotors angeord­ neten Druckfluid-Zuführkanälen und zwei Druckfluid-Abführ­ kanälen.
Fig. 6 zeigt in einer Schnittdarstellung gemäß Schnittlinie VI-VI in Fig. 3 einen Betriebsfluid fördernden Rotor des Rotorgeräts, der unter Vermittlung des Rotors der Fig. 4 oder 5 und einer Drehverkopplung der beiden Rotoren durch das Druckfluid angetrieben wird.
Fig. 7 zeigt in einer teilgeschnittenen Darstellung eine Ansicht auf den Rotor der Fig. 6 gemäß Sichtrichtung VII in Fig. 3.
Fig. 8 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Rotorgeräts, das als Pumpe bzw. Druckumsetzer dienen kann und als Kom­ ponente P in der Anordnung gemäß Fig. 1 einsetzbar ist.
Fig. 9 zeigt in einer schematischen Darstellung ein weiteres Aus­ führungsbeispiel eines Kupplungssystems, das eine nass­ laufende Doppelkupplung aufweist.
Fig. 10 zeigt in einer geschnittenen Ansicht ein Kolbengerät, das als Druckumsetzer bzw. Pumpe einsetzbar ist und als Komponente P der Anordnung gemäß Fig. 9 Verwendung finden kann.
Fig. 11 zeigt in einer schematischen Darstellung ein Ausführungs­ beispiel eines Kupplungssystems mit zwei einer nasslaufenden Doppelkupplung zugeordneten, elektromotorisch angetriebenen Pumpen.
Fig. 12 zeigt ein Beispiel, wie ein Kupplungssystem der Fig. 11 entsprechenden Art konkreter ausgeführt sein könnte.
Fig. 13 zeigt in einer teilgeschnittenen Darstellung eine in einem Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs zwischen einem Getriebe und einer Antriebseinheit angeordnete Doppelkupplung mit zwei Lamellen-Kuppllungsanordnungen, die Bestandteil eines erfindungsgemäßen Kupplungssystems sein könnte.
Fig. 1 zeigt schematisch ein Kupplungssystem 200, das eine nasslaufende Doppelkupplung 202 mit einer ersten, radial inneren Kupplungseinrichtung 204 und einer zweiten, radial äußeren Kupplungseinrichtung 206 aufweist. Bei den Kupplungseinrichtungen 204 und 206 handelt es sich um nass­ laufende Kupplungseinrichtungen, beispielsweise um nasslaufende Lamellen- Kupplungseinrichtungen, die auf an sich bekannte Weise jeweils wenigstens ein Lamellenpaket aufweisen, die beim vorliegenden Ausführungsbeispiel radial übereinander angeordnet sind und jeweils durch einen zugeordneten Betätigungskolben eines in die Doppelkupplung integrierten hydraulischen Nehmerzylinders betätigt werden. Beispiele für derartige Doppelkupplungen sind in der EP 0 758 434 B1 und in den oben identifizierten deutschen Patentanmeldungen der Anmelderin offenbart.
Ein grundsätzliches Problem bei derartigen Kupplungen ist, dass zum Betätigen der Kupplungseinrichtungen, speziell der Lamellenpakete, in der Regel ein hoher Druck bei geringem Volumenstrom benötigt wird, während zum Nasslaufbetrieb der Kupplungseinrichtungen, insbesondere zur Kühlung der Lamellenpakete, ein geringer Druck mit hohem Volumenstrom erforder­ lich ist. Um die beiden vorgenannten, gegensätzlichen Anforderungen erfüllen zu können, kann man zwei unterschiedliche, voneinander un­ abhängige Pumpen vorsehen, was allerdings sowohl wegen des hohen Raumbedarfs konstruktiv problematisch als auch wegen vergleichsweise hoher Kosten wirtschaftlich problematisch sein kann, je nach Art und Antrieb der Pumpen.
Demgegenüber ist bei der Anordnung gemäß Fig. 1 eine Pumpe 208 vorgesehen, die durch einen Elektromotor 210 angetrieben wird und aus einem Hydraulikreservoir 212 Hydraulikmedium (insbesondere Hydrauliköl) absaugt, das zu Ventilen 214, 216 und 218 weitergeleitet wird. Die Pumpe 208 erzeugt einen hinreichend hohen Druck, der zum Betätigen der Kupplungseinrichtungen 204, 206 zuverlässig ausreicht, so dass, sobald eines der Ventile 214 und 216 auf Durchlass geschaltet wird, die zugeord­ nete Kupplungseinrichtung betätigt wird, im Falle eines NORMALERWEISE- OFFEN-Kupplung gemäß dem Ventilzustand des betreffenden Ventils eingekuppelt bzw. im Falle einer NORMALERWEISE-GESCHLOSSEN- Kupplung gemäß dem Ventilzustand des betreffenden Ventils ausgekuppelt wird.
Dem Ventil 218 obliegt die Aufgabe, zusammen mit der mit 220 bezeichne­ ten Komponente P den eingangsseitig am Ventil 218 anliegenden Druck bei kleinem Volumenstrom in einen niedrigen Druck mit größerem Volumen­ strom umzuformen. Die von dem Ventil 218 und der Komponente P (220) gebildete Baugruppe hat demgemäß druckumsetzende Eigenschaften. Um einen größeren Volumenstrom am Betriebsmedium, hier Kühlöl bereitstellen zu können, ist die Komponente P an einem Ölreservoir 222 angeschlossen. Es sei angemerkt, dass es nicht zwingend ist, dass es sich bei dem Reservoir 222 um ein gegenüber dem Reservoir 212 gesondertes Reservoir handelt. Die Komponente P stellt wenigstens einen Betriebsmediumstrom, hier Kühlölstrom, bereit, der zu den Kupplungseinrichtungen 204, 206, insbesondere zu deren Lamellenpaketen im Falle des hier zu Grunde gelegten Beispiels, geleitet wird.
Man mag deshalb die Komponente P oder die von der Komponente P und dem Ventil 218 gebildete Baugruppe als Pumpenanordnung ansehen. Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele von als Komponente P einsetzbaren Geräten erläutert. Soweit diese Geräte im Folgenden als "Pumpe" oder "Pumpenanordnung" bezeichnet werden, soll hierdurch der Erfindungs­ gegenstand in keiner Weise festgelegt oder eingeschränkt werden. Es steht aber außer Frage, dass die Komponente P auf Grundlage von wenigstens einer Pumpe bzw. einer Pumpenanordnung realisiert werden kann, entsprechend einem Aspekt der Erfindung. Ein weiterer Aspekt der Erfindung bezieht sich auf die gemäß der Anordnung der Fig. 1 erzielte Druckumsetzung des vergleichsweise hohen, von der Pumpe 208 bereitge­ stellten Kupplungsbetätigungsdrucks in einen niedrigeren Druck bei größerem Volumenstrom für die Kupplungskühlung.
Fig. 2 zeigt ein als Komponente P einsetzbares Kolbengerät 230, das einen in einem Gehäuse 232 gelagerten, längs einer Achse A verschiebbaren Kolben 234 aufweist. Das Kolbengerät 230 weist einen Anschluss 236 auf, an dem das als Komponente P dienende Kolbengerät am Ventil 218 angeschlossen ist. Über einen weiteren Anschluss 238 ist das Kolbengerät am Reservoir 222 angeschlossen. Über einen dritten Anschluss 240 wird die Doppelkupplung 202 mit dem Kühlöl versorgt.
Fig. 2 zeigt den Kolben 234 und ein mit diesem zusammenwirkendes Ventilelement 242 in zwei verschiedenen Positionen, von denen die eine in der oberhalb der Achse A liegenden Halbebene und die andere in der unterhalb der Achse A liegenden Halbebene dargestellt ist. Die in der oberen Halbebene dargestellte Stellung des Kolbens und des Ventilelements nehmen der Kolben 234 und das Ventilelement 242 am Ende eines unter der Wirkung einer Rückstellfeder 244 durchgeführten, als "Ansaughub" identifizierbaren Hubs des Kolbens 234 und des mit diesem mitbewegten Ventilelements 242 ein. Ein von dem Kolben 234 und dem Ventilelement 242 gebildetes Druckabbauventil 246 ist geschlossen und ein Innenraum 250 des Kolbengeräts ist mit über den Anschluss 138 und ein Rück­ schlagventil 252 angesaugtes Kühlöl gefüllt. Der Kolben 234 und das Ventilelement 242 sind durch eine Ventilfeder 254 in Öffnungsrichtung des Druckabbauventils 246 gegeneinander vorgespannt. Der Kolben 234 und das Ventilelement 242 nehmen aber die Schließstellung ein, da das Ventilelement 242 mit einem Ventilschaft an einem Gehäuseabschnitt angestoßen ist und die Federkraft des Rückstellventils 244 ausreicht, den Kolben 234 gegen die Wirkung der Feder 254 in eine Anschlagposition zu verstellen, in der der Kolben 234 mit einem sich in radialer Richtung erstreckenden Kolbenabschnitt am Gehäuse anschlägt und in Zusammen­ wirkung mit dem Ventilelement 242 das Druckabbauventil 246 schließt. Die vorzugsweise direkt am genannten Kolbenabschnitt angreifende Feder 244 ist an einer durch einen Sprengring 256 am Gehäuse 232 gehaltenen, den Innenraum 250 verschließenden Verschlussplatte 258 abgestützt.
Die in der oberen Halbebene gezeigte Kolben- und Ventilstellung wird dann eingenommen, wenn in einem weiteren Innenraum 260 des Kolbengeräts ein vergleichsweise geringer Druck herrscht, so dass die Rückstellfeder 244 den Kolben 234 und das Ventilelement 242 in die dargestellten Anschlagpositio­ nen bringen kann. Das Ventil 218 ist dann geschlossen. Wird durch Schalten des, im einfachsten Fall als Sitzventil ausgeführten Ventils 218 über den Anschluss 236 von der Pumpe 208 bereitgestelltes Drucköl mit vergleichsweise hohem Druck in den Innenraum 260 geleitet, so wirkt dieses auf eine erste Kolbenfläche 262 des Kolbens und eine zugeordnete Druckaufnahmefläche 264 des Ventilelement 242. Da vom Drucköl im Innenraum 260 auf die Druckaufnahmefläche 264 ausgeübte Kräfte über die Ventilfeder 254 und eine formschlüssige, das Druckablassventil 246 schließende Anlage des Kolbens 234 und des Ventilelements 242 anein­ ander auf den Kolben 234 abgeleitet werden, kann man die eigentliche Kolbenfläche bzw. Druckaufnahmefläche 262 des Kolbens einerseits und die Druckaufnahmefläche 264 des Ventilelements 242 andererseits gemeinsam in Form einer einzigen effektiven, dem Drucköl zugeordneten Kolbenfläche berücksichtigen.
Das Drucköl im Innenraum 260 verschiebt den Kolben 234 und das Ventilelement 242 gemeinsam gegen die Wirkung der Rückstellfeder 244 in Richtung zur Verschlussplatte 258. Hierbei wird Kühlöl aus dem Innenraum 250 über ein Rückschlagventil 266 und den Anschluss 240 in Richtung zur Doppelkupplung 202 verdrängt. Der Kolben 234 vollführt also einen "Ausstoßhub". Dieser Ausstoßhub ist beendet, wenn der Kolben 234 an einem in der Art eines Sprengrings im Inneren des Innenraums 250 am Gehäuse 232 gehaltenen Anschlagring 268 anschlägt. Kurz vor dem Anschlag des Kolbens 234 am Anschlagring 268 ist der Ventilschaft des Ventilelements 242 an einem an der Verschlussplatte 258 angeordneten Anschlagzapfen 270 angeschlagen, so dass das Ventilelement 242 den restlichen Ausstoßhub mit dem Kolben 234 nicht mitmachen kann. Der Druck des Drucköls im Innenraum 260 ist ausreichend, dass das auf die erste Kolbenfläche 262 wirkende Drucköl den Kolben 234 unter Zurück­ lassen des Ventilelements 242 in seiner Anschlagposition bis zum Anschlag des Kolbens 234 am Anschlagring 268 bewegt wird. Das zuvor durch das Drucköl in dem Innenraum 260 entgegen der Wirkung der Ventilfeder 254 in seiner Schließstellung gehaltene Druckabbauventil 246 öffnet sich hierdurch, so dass Drucköl aus dem Innenraum 260 durch einen zwischen dem Kolben 234 und dem Steg des Ventilelements 242 abgebildeten Durchlasskanal in den Innenraum 250 abfließen kann. Diese Situation ist in der unteren Halbebene von Fig. 2 gezeigt; es ist ein Durchlass zwischen einem die Druckaufnahmefläche 264 aufweisenden Ringflansch und einem zugeordneten Endabschnitt des Kolbens 234 zu erkennen. Die in der unteren Halbebene gezeigte Kolben- und Ventilstellung oder eine etwas andere, einem sich einstellenden Druck- und Kräftegleichgewicht entsprechende Stellung wird so lange eingenommen, wie über das Ventil 218 und den Anschluss 236 Drucköl in den Innenraum 260 nachgeliefert wird. Wird nun das Ventil 218 geschlossen, so setzt unter der Wirkung der Rückstellfeder 244 die dem "Ansaughub" entsprechende Rückstellbewegung des Kolbens 234 und des Ventilelements 242 in die in der oberen Halbebene gezeigte Stellung ein. Das Druckabbauventil 246 bleibt dabei unter der Wirkung der Ventilfeder 254 so lange offen, bis der Ventilschaft des Ventilelements 242 am Gehäuse anschlägt. Bei diesem "Ansaughub" wird wiederum Kühlöl aus dem Reservoir 222 angesaugt.
Das Kolbengerät gemäß Fig. 2 hat druckumsetzende Eigenschaften. Der Kolben weist auf Seiten des Innenraums 250 eine zweite Kolbenfläche 280 auf, die deutlich größer als die erste Kolbenfläche 262 bzw. die von der ersten Kolbenfläche 262 und der Druckaufnahmefläche 264 gebildete effektive Kolbenfläche ist. Aufgrund der anderen effektiven Kolbenfläche auf Seiten des von der Pumpe 208 bezogenen Drucköls und der größeren Kolbenfläche auf Seiten des vom Reservoir 222 bezogenen Kühlöls kann ein großer Druck im Innenraum 260 einen kleinen Druck im Innenraum 250 ausbalancieren, wobei zusätzlich auch noch die von der Rückstellfeder 254 auf den Kolben 234 ausgeübten Kräfte zu berücksichtigen sind. Im praktischen Betrieb des Kolbengeräts braucht ein derartiger Gleichgewichts­ zustand nicht auftreten, der Druck im Innenraum 250 kann je nach Flusswiderstand durch das Rückschlagventil 266, den Anschluss 240, eine Ölverbindung zur Doppelkupplung 206 und einem effektiven Strömungs­ widerstand der Doppelkupplung 202 und einer Rückführleitung in das Reservoir 222 während des gesamten Ausstoßhubs bei geschlossenem Druckabbauventil wesentlich kleiner sein als ein einer Druckumsetzung gemäß den Kolbenflächen entsprechender Gleichgewichtsdruck.
Das Kolbengerät ermöglicht, dass unter Vermittlung der kleinen druck­ ölseitigen Kolbenfläche und des hohen Drucköldrucks und unter Vermittlung der großen, kühlölseitigen Kolbenfläche bei kleinem Druck eine größere Volumenmenge zur Kühlung der Kupplung gefördert werden kann, als über das Ventil 218 an Drucköl zum Kolbengerät zugeführt wird. Erwähnt werden sollte noch, dass in Fig. 2 eine Druckausgleichsöffnung 282 im Gehäuse 238 vorgesehen ist, die am Reservoir 222 angeschlossen ist, um ein unterdruckbedingtes Verharren des Kolbens 234 in seiner in der oberen Halteebene gezeigten Anschlagstellung zu verhindern.
Das Rückschlagventil 252 dient dazu, einen Rückfluss von Kühlöl aus dem Innenraum 250 in das Reservoir 222 zu verhindern. Dieses Rückschlagventil könnte alternativ auch im Kolben ausgebildet sein, wie bei 252' gestrichelt angedeutet ist. In diesem Falle wird ein der Druckausgleichsöffnung 282 zugeordneter Anschluss des Kolbengeräts ausreichen und der Anschluss 238 wäre entbehrlich. Das Rückschlagventil 266 verhindert einen Rückfluss von Kühlöl von Seiten der Doppelkupplung in den Innenraum 250.
Für eine ständige Frischölversorgung der Doppelkupplung arbeitet das Kolbengerät mit hin- und heroszillierendem Kolben und dementsprechend einer impulsförmigen Abgabe von Frischöl zur Doppelkupplung. Man mag das Kolbengerät deshalb auch als Impulsförderpumpe bezeichnen. Bedingt durch die Oszillationsbewegung des Kolbens können unter Umständen Schwingungen entstehen. Um dem abzuhelfen, kann man zwei Kolbenge­ räte etwa der Art der Fig. 2 parallelschalten und gegenläufig betreiben, also mit um 180° versetzter Phase des Kolbenhubs. Selbstverständlich kann man beide Kolbengeräte mit einem einzigen, beiden Geräten gemeinsamen Gehäuse und mit gemeinsamen Anschlüssen ausführen. Es ist für eine gleichförmigere Frischölversorgung auch möglich, mehr als zwei Kolbenge­ räte parallelzuschalten und mit gegeneinander versetzten Hubphasen zu betreiben.
Fig. 3 zeigt ein Rotorgerät 300, das als Komponente P (220) in der Anordnung gemäß Fig. 1 einsetzbar ist. Das Rotorgerät weist wenigstens einen über das Ventil 218 oder direkt an der Pumpe 208 angeschlossenen Druckmittelanschluss 302 und einen in der Figur nicht dargestellten, am Reservoir 222 angeschlossenen Kühlölanschluss auf, von dem Kühlöl über ein Rückschlagventil 304 in ein mehrteilig ausgeführtes Gehäuse 306 des Rotorgeräts 300 fließen kann hin zu einem wenigstens eine Fördergeome­ trie, beispielsweise in Schaufelform, aufweisenden Förderrotor 308.
Über den Anschluss 302 in das Gehäuse 306 einströmendes Drucköl strömt wenigstens einen Antriebsrotor 310 an, der mit wenigstens einer Impuls- oder Drehimpulsaufnahmegeometrie, beispielsweise in Schaufelform, ausgeführt ist und durch das Drucköl in Drehung versetzt wird.
Fig. 4 zeigt eine Möglichkeit der Ausbildung des Antriebsrotors 310 im Detail. Es ist eine Mehrzahl von Schaufelgeometrien 312 zu erkennen. Das durch einen Zufuhrkanal 314 auf die Schaufelgeometrien 312 gerichtete Drucköl versetzt den Rotor 310 in Drehung in der durch den Pfeil 315 angegebenen Richtung. Nach Wechselwirkung mit dem Rotor strömt das Drucköl, das nun einen Teil seiner Energie abgegeben hat, über einen Abflusskanal 316 ab.
Der Förderrotor 308 ist mit dem Antriebsrotor 310 drehfest verbunden. Fig. 6 und Fig. 7 zeigen ein Beispiel für die Ausbildung der Fördergeometrien, die hier schaufelförmig sind. Man kann auch von Förderschaufeln 318 sprechen. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Schaufelgeome­ trien 312 des Antriebsrotors und die Fördergeometrien 318 des Förderrotors an einer Drehscheibe 320 angeordnet, die im Gehäuse 306 radial und axial gelagert ist. Die Scheibe 320 einerseits und der von den Schaufelgeometrien 312 und einem Nabenabschnitt 322 gebildete Antriebsrotor 310 und der von den Schaufelgeometrien 318 gebildete Förderrotor 308 andererseits können einteilig oder mehrteilig ausgeführt sein. Beispielsweise kommt eine Herstellung als einteiliges Kunststoffteil in Betracht.
Gemäß dem Vorstehenden wird der Förderrotor 308 durch das über den Kanal 314 den Antriebsrotor 310 anströmende Drucköl unter Vermittlung des Antriebsrotors drehangetrieben. Die Drehung des Förderrotors 208 erzeugt einen Kühlölstrom aus dem Reservoir 222 über den zugeordneten Anschluss des Rotorgeräts, das Rückschlagventil 304 zum Förderrotor 308, und das mit dem Förderrotor wechselwirkende Kühlöl wird über einen Abflusskanal 330 und einen der Doppelkupplung 202 zugeordneten Anschluss des Kolbengeräts zur Doppelkupplung 302, genauer zu deren Kupplungseinrichtungen 204 und 206 geführt. Die Förderwirkung des Förderrotors 308 beruht auf der Erteilung eines Dralls an das Kühlöl oder/und auf Fliehkraftwirkung des unter Vermittlung des Förderrotors beschleunigten Kühlöls, so dass das Rotorgerät 300 auch als Drallförder­ pumpe, hier speziell als Kreiselpumpe oder Zentrifugalpumpe, bezeichnet werden kann.
Der das Drucköl führende Abflusskanal 316 mündet bei 332 in den Zuführkanal 330, so dass das Drucköl zusammen mit dem Kühlöl zur Doppelkupplung 202 gefördert wird. Im Falle des gezeigten Ausführungsbei­ spiels handelt es sich bei dem von der Pumpe 208 zugeführten Drucköl einerseits und dem aus dem Reservoir 222 zur Doppelkupplung 202 geförderten Kühlöl andererseits um das gleiche Medium, nämlich ein Hydrauliköl.
Die Fördergeometrien, hier Schaufelgeometrien 318, sind derart gestaltet, dass bei einer Drehbewegung des Förderrotors 308 große Volumenströme durch die Doppelkupplung 202 gefördert werden können und dass bei stillstehendem Förderrotor 308 im Falle einer selbstsaugenden Kupplung weiterhin Kühlöl vom Reservoir 222 durch das Rotorgerät 300 hin zur Doppelkupplung 202 fließen kann.
Beim gezeigten Ausführungsbeispiel werden die Schaufelgeometrien 312 des Antriebsrotors 310 radial bzw. tangential vom Drucköl angeströmt und das Drucköl strömt von den Schaufelgeometrien 312 tangential oder radial ab. Die Schaufelgeometrien 318 des Förderrotors 308 werden vom angesaugten Kühlöl axial angeströmt und das Kühlöl strömt in radialer Richtung ab. Es sind auch andere Strömungsverhältnisse möglich. Beispielsweise kann der Antriebsrotor axial angeströmt werden.
Auf vergleichsweise kostenaufwendige Gleitlager oder Wälzlager für die Lagerung der Rotoren kann verzichtet werden, wenn eine Schmierfilm­ lagerung vorgesehen ist. Die Ausbildung des Rotorgeräts kann derart sein, dass sich ein entsprechender Schmierfilm zwangsläufig auf Grund der Drehbewegung, etwa auf Grund eines hydrodynamischen Effekts, aufbaut. Es können aber auch Zuführöffnungen vorgesehen sein, über die kleine Mengen an Drucköl oder/und Kühlöl an die zu schmierenden Stellen geleitet wird. Eine derartige Öffnung ist bei 334 dargestellt.
Für eine besonders reibungsarme Lagerung kann die zur Lagerung der Rotaren dienende Drehscheibe 320 an ihrem Umfang oder/und an ihren axialen Endflächen mit einer reibungsvermindernden Beschichtung, beispielsweise PTFE, versehen sein. Hierdurch wird insbesondere der Übergang von der Haft- zur Gleitreibung beschleunigt.
Zum besseren Verständnis der Figuren soll noch auf Folgendes hingewiesen werden. Die dem Förderrotor 308 erteilte Drehbewegung ist in Fig. 6 und 7 durch den Pfeil 340 repräsentiert. Die Kreislinie 342 repräsentiert den Außenumfang der Drehscheibe 320. Die gestrichelten Kreislinien 344 und 346 repräsentieren keine konstruktiven Details des Rotorgeräts 300, sondern entsprechend der Drehbewegungsbahn der radial äußeren Schaufelenden des Antriebsrotors bzw. des Förderrotors. Die Kreislinie 348 repräsentiert den Innenumfang 350 eines Kühlölkanals 352 im Inneren des Gehäuses 306, der Kühlöl vom Rückschlagventil 304 zum Förderrotor 308 zuführt. Die radiale Lage dieses Innenumfangs ist in Fig. 7 auch durch eine gestrichelte Kreislinie 352 gezeigt. Die Pfeile 354 zeigen die Fließrichtung des Drucköls zum Antriebsrotor 310 und von diesem weg an. Die Pfeile 356 stellen die Fließrichtung des Kühlöls zum Förderrotor 308 hin und von diesem weg dar.
Um einen möglichst reibungsarmen Anlauf des Antriebsrotors 310 zu gewährleisten, kann man eine rotationssymmetrische Anströmung des Antriebsrotors 310 bzw. dessen Schaufelgeometrien 312 vorsehen. Gemäß einer in Fig. 5 gezeigten Ausführungsvariante sind zwei um etwa 180° versetzte Zuführkanäle 314 und zwei um etwa 180° gegeneinander versetzte Abflusskanäle 316 im Gehäuse 306 ausgeführt. Man könnte beispielsweise auch drei um 120° versetzte Zuführkanäle, vier um 90° gegeneinander versetzte Zuführkanäle usw. vorsehen.
Zur Funktion des Rückschlagventils 304 ist noch auf Folgendes hinzuwei­ sen. Das Rückschlagventil 304 sorgt generell dafür, dass kein Öl aus dem Rotorgerät in das Reservoir (Ausgleichsbehälter) 222 fließt. Insbesondere wird verhindert, dass beim Anlaufen des Rotorgeräts kein über den Anschluss 302 zum Antriebsrotor 310, und von diesem über den Abfluss­ kanal 316 in den Kanal 360 fließendes Drucköl in das Reservoir 222 abfließt. Es ist nämlich so, dass bei tiefen Temperaturen das Kühlöl im Reservoir 222 recht zähflüssig sein kann und deshalb unter Umständen, etwa nach einem längeren Stehen des Kraftfahrzeugs, nicht sofort in hinreichender Menge angesaugt werden kann. Das in den Kanal 360 fließende Drucköl sorgt dann für eine Mindestversorgung der Kupplungsein­ richtung mit kühlendem Medium.
Ein weiteres, als Komponente P (220) in der Anordnung gemäß Fig. 1 einsetzbares Rotorgerät 400 ist in Fig. 8 perspektivisch dargestellt. Das Rotorgerät 400 weist eine in einem Gehäuse 402 drehbar gelagerte Drehwelle 404 auf. Die. Drehwelpe 404 trägt drehfest wenigstens einen Antriebsrotor 410 mit Impuls- oder Drehimpulsaufnahmegeometrien, hier speziell Schaufelgeometrien 412, und wenigstens einen Förderrotor 408 mit Fördergeometrien, hier speziell Schaufelgeometrien 418. Der Antriebsrotor 410 ist einer Antriebs-Hochdruckturbine zugehörig und wird axial von Drucköl angeströmt, wie durch die Pfeile 420 angedeutet. Bezug nehmend auf die Anordnung gemäß Fig. 1 wird dieses einen relativ hohen Druck aufweisende Drucköl von der Pumpe 208 bereitgestellt, die über das Ventil 218 oder direkt an einem dem Antriebsrotor 410 zugeordneten Anschluss des Rotorgeräts 400 angeschlossen ist.
Das Gehäuse 402 weist einen radial inneren Zylinder 421 und einen radial äußeren Zylinder 422 auf. Der innere Zylinder 421 nimmt den Antriebsrotor 410 auf und führt das Drucköl in einem axialen Strom zum Antriebsrotor 410 hin. Zwischen dem äußeren Zylinder 422 und dem inneren Zylinder 421 ist ein durch Pfeile 424 repräsentierter Kühlöl-Druckstrom axial zum jenseits einem axialen Ende des inneren Zylinders 421 angeordneten Förderrotor 408 geführt, dessen Schaufelgeometrien 418 sich weiter nach radial außen erstrecken als der Außenumfang des inneren Zylinders 421. Das Drucköl, das den Antriebsrotor 410 passiert hat, tritt aus dem inneren Zylinder 421 aus und strömt im Bereich des Förderrotors 408 mit dem Kühlöl zusammen.
Neben den in Fig. 8 gezeigten, auch als Laufräder bezeichenbaren Rotoren 408 und 410 können noch gehäusestationäre Leiteinrichtungen vorgesehen sein, um einerseits die kinetische Energie des Drucköls effizient für den Antrieb des Antriebsrotors 310 und damit (über die Welle 404) des Förderrotors 208 auszunutzen und das Kühlöl unter Vermittlung des Förderrotors 408 effizient zu fördern. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel beruht die Förderwirkung des sich drehenden Förderrotors darauf, dass dem Drucköl ein Drall erteilt wird. Man kann demgemäß davon sprechen, dass der Förderrotor 408 eine Drallförderpumpe bildet.
In entsprechender Weise, wie beim Rotorgerät 300 können die die Rotoren lagernden Radial- und Axiallager, also die die Welle 404 lagernden Radial- und Axiallager, eine sich zwangsweise bei der Drehbewegung, insbesondere hydrodynamisch aufbauende Schmierfilmlagerung vorsehen. Man kann auch eine Zwangsschmierung durch Zufuhr von Drucköl oder/und Kühlöl vorsehen. Auch für die Ausführungsform der Fig. 8 ist eine Beschichtung etwa der Lagerabschnitte der Drehwelle 404 zur Verminderung der Reibung, beispielsweise eine PTFE-Beschichtung vorteilhaft, um das Mischreibungs­ gebiet beim Hochfahren schneller zu durchfahren.
Durch die Schaufelgeometrien 418 des Förderrotors 308 kann bei still­ stehendem Förderrotor durch eine selbstansaugende Doppelkupplung angesaugtes Förderöl ohne übermäßigen Strömungswiderstand hindurch­ fließen.
Es soll noch auf einen wichtigen Unterschied zwischen der Ausführungs­ form gemäß Fig. 2 einerseits und den Ausführungsformen gemäß Fig. 3 bis 8 andererseits hingewiesen werden. Das Kolbengerät 230 arbeitet betreffend die Förderung des Kühlöls als hydrostatische Pumpe oder - in einer anderen Betrachtungsweise - als Verdrängungsmaschine. Demgenen­ über arbeiten die betreffend die Förderung des Kühlöls als Drallförderpum­ pen bezeichenbaren Rotorgeräte 300 und 400 als hydrodynamische Pumpen bzw. - in einer anderen Betrachtungsweise - als Strömungsmaschinen. Solche hydrodynamischen Pumpen bzw. Strömungsmaschinen sind besonders gut dafür geeignet, hohe Volumenströme zu erzeugen, während hydrostatische Pumpen bzw. Verdrängungsmaschinen, speziell Kolbenpum­ pen bzw. Kolbenmaschinen für die Erzeugung hoher Volumenströme nicht unbedingt erste Wahl sind. Da andererseits hydrostatische Pumpen bzw. Verdrängungsmaschinen, insbesondere Kolbenpumpen, für die Erzeugung hoher Drücke in der Regel besser geeignet sind als hydrodynamische Pumpen bzw. Strömungsmaschinen, ist bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Anordnung gemäß Fig. 1 die das Drucköl bereitstellende Pumpe 208 als hydrostatische Pumpe bzw. Verdrängungsmaschine ausgebildet.
Bei den vorangehend beschriebenen Ausführungsbeispielen wird unter Vermittlung eines einen vergleichsweise hohen Druck aufweisenden Druckmediums, insbesondere Drucköls und eines vergleichsweise kleinen Volumenstromes dieses Druckmediums ein vergleichsweise großer, auf vergleichsweise niedrigem Druck stehender Kühlmediumstrom, insbesondere Kühlölstrom, erzeugt. Umgekehrt kann man auch unter Vermittlung eines Kühlmediumstroms, insbesondere Kühlölstroms bei vergleichsweise kleinem Druck einen (ggf. vergleichsweise kleineren) Druckmediumstrom, ins­ besondere Druckölstrom, mit vergleichsweise hohem Druck erzeugen, indem ein entsprechender Druckumsetzer eingesetzt wird. Fig. 9 zeigt ein entsprechendes Ausführungsbeispiel für ein erfindungsgemäßes Kupplungs­ system. Hier ist die durch den Elektromotor 210a angetriebene Pumpe 208a dafür ausgelegt, einen großvolumigen Kühlölstrom für die Kühlung der Kupplungsanordnungen 204a und 206a der Doppelkupplung 202a bereitzustellen, wobei die Pumpe 208a einen Kühlöldruck erzeugt, der hinsichtlich des Drucks zur Betätigung der Kupplungseinrichtungen 204a und 206a nicht ausreichen würde. An der Kühlölpumpe 208a ist, gegebe­ nenfalls über ein Ventil 218a, ein Druckumsetzer 220a (Bauteil P) ange­ schlossen, der unter der Einwirkung des Kühlöls Drucköl auf einem zur Betätigung der Kupplungseinrichtungen 204a und 206a hinreichenden Druckniveau bereitstellt. Hierzu sind die Kupplungseinrichtungen über die Ventile 214a und 216a am Bauteil P angeschlossen. Das Bauteil P kann mittels einer gesonderten Leitung am Reservoir 112a angeschlossen sein, um Hydrauliköl hieraus anzusaugen oder/und Hydrauliköl in das Reservoir abzugeben, je nach Konstruktion und Funktionsweise des Bauteils P. Grundsätzlich kann das Bauteil P in analoger Weise wie anhand des Kolbengeräts 230 und den Rotorgeräten 300 und 400 erläutert als Verdrängungsmaschine oder Strömungsmaschine, gegebenenfalls hydro­ statische Pumpe oder hydrodynamische Pumpe ausgeführt sein, wobei allerdings ein kleiner Eingangsdruck in einen hohen Ausgangsdruck umgesetzt wird. Eine Möglichkeit wäre, das Bauteil P als Kolbengerät ähnlich dem Kolbengerät 230 auszubilden, wobei eine große Kolbenfläche dem Kühlöl zugeordnet ist und eine kleine Kolbenfläche dem unter Druck zu setzenden Drucköl.
Da für die Kühlung der Doppelkupplung ein vergleichsweise großer Volumenstrom benötigt wird, kann die Pumpe 208a vorteilhaft als hydrodynamische Pumpe ausgebildet sein.
Fig. 10 zeigt ein als Bauteil P in der Anordnung gemäß Fig. 9 einsetzbares Kolbengerät 500, das an einem Anschluss 536 beispielsweise an dem Ventil 218a der Anordnung gemäß Fig. 9 angeschlossen ist. Es werden im Folgenden zur Beschreibung des Kolbengeräts 500 die Bezugszeichen des in Fig. 2 dargestellten Kolbengeräts 230 verwendet, jeweils unter Addition des Werts 300. Es kann deshalb die vorangehende Beschreibung des Kolbengeräts 230 leicht auf das Kolbengerät 500 angewendet werden, und es werden hier nur die Unterschiede zum Kolbengerät 230 erläutert.
Das Kolbengerät ist über seinen Anschluss 536 und das Ventil 218a an der Kühlölpumpe 408a angeschlossen. Das Ventil 218a lässt demgemäß Kühlöl entsprechend dem von der Pumpe 208a erzeugten Druck in den Innenraum 560 ein zur Herbeiführung eines "Ausstoßhubs" entgegen der Wirkung der Rückstellfeder 544 und lässt zum Abbau des Drucks im Innenraum 560 darin enthaltendes Kühlöl ins Reservoir 212a ab, um einen "Ansaughub" unter der Wirkung der Rückstellfeder 544 anzustoßen bzw. zuzulassen. Beim Ansaughub wird über den Anschluss 538 und das Rückschlagventil 552 Hydrauliköl beispielsweise aus einem der Reservoire 112a und 222a in den Innenraum 550 angesaugt. Beim Ausstoßhub wird dann entsprechend der axialen Verlagerung des Kolbens 534 Hydrauliköl aus dem Innenraum 550 über das Rückschlagventil 566 und den Anschluss 540 als Drucköl einem Betätigungs-Druckölkreis zugeführt, der mit einem Druckölreservoir ausgeführt sein kann, um für die Kupplungsbetätigung ein gleichmäßiges Druckniveau bereitzustellen. In Fig. 9 ist gestrichelt ein derartiges Reservoir 221a als Ausgestaltungsmöglichkeit des Kupplungssystems angedeutet. Dieses Reservoir kann ohne Weiteres auch der Komponente P baulich oder/und funktionsmäßig zugeordnet, beispielsweise in die Komponente P integriert sein.
Der Kolben 534 weist eine dem Kühlöl im Innenraum 560 ausgesetzte erste Kolbenfläche 562 auf, die deutlich größer ist als die am anderen Kolbenende angeordnete zweite Kolbenfläche, die dem im Innenraum 550 enthaltenen, zur Kupplungsbetätigung bereitzustellenden Hydrauliköl ausgesetzt ist. Es kann deshalb, auch unter Berücksichtigung der von der Rückstellfeder 544 auf den Kolben ausgeübten Axialkräfte, der vergleichweise niedrige Druck im Innenraum 560 in einen vergleichsweise hohen Druck im Innenraum 550 umgesetzt werden, so dass das über den Anschluss 540 abfließende Drucköl auf einem Druckniveau liegt, das zur zuverlässigen Betätigung einer oder beider Kupplungsanordnungen 204a und 206b ausreicht.
Fig. 11 veranschaulicht ein Ausführungsbeispiel eines auf einen anderen Ansatz beruhenden Kupplungssystems mit zwei voneinander unabhängigen Pumpen. Es sind eine erste Pumpe 208b und eine zweite Pumpe 209b vorgesehen, die jeweils durch einen Elektromotor 210b bzw. 211b angetrieben werden. Die erste elektromotorisch angetriebene Pumpe 208b, die vorzugsweise als hydrostatische Pumpe bzw. Verdrängungsmaschine ausgeführt ist, stellt Druckmedium, insbesondere Drucköl, bei einem vergleichsweise hohen Druck bereit, der zur Betätigung der Kupplungsein­ richtungen 204b und 206b der Doppelkupplung 202b ausreicht. Zur wahlweisen Betätigung der Kupplungseinrichtungen sind diese jeweils über ein zugeordnetes Ventil 214b bzw. 216b an der Pumpe 208b ange­ schlossen.
Die zweite elektromotorisch angetriebene Pumpe 209b, die vorzugsweise als hydrodynamsiche Pumpe bzw. Strömungsmaschine ausgeführt ist, stellt einen vergleichsweise großen Volumenstrom an Kühlmedium, insbesondere Kühlöl bereit, das zur Kühlung der Kupplungeinrichtungen 204b und 206b ausreicht. Der von der Pumpe 209b abgegebene Druck kann deutlich kleiner sein als der von der Pumpe 208b abgegebene Druck.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel mit zwei voneinander unabhängig angetriebenen, vorzugsweise elektromotorisch angetriebenen Pumpen ist in Fig. 12 gezeigt. Soweit die verschiedenen Komponenten des Kupplungs­ systems der Fig. 12 den Komponenten der Anordnung gemäß Fig. 11 entsprechen, werden die Bezugszeichen der Fig. 11 auch für Fig. 12 verwendet.
Entsprechend der grundsätzlichen Erkenntnis, dass die Kühlung der Doppelkupplung 202b einen hohen Volumenstrom bei vergleichsweise geringem Druck benötigt, ist die elektrisch angetriebene Pumpe 209b vorzugsweise eine hydrodynamische Pumpe, beispielsweise eine Kreisel­ pumpe. Da die Kupplungsanordnungen in der Regel nur beim Halten oder beim Anfahren sehr stark gekühlt werden müssen, ist es sinnvoll, diese Pumpe derart auszubilden und anzusteuern, dass die Drehzahl entsprechend dem Kühlungsbedarf gesteuert oder geregelt wird, wie in Fig. 12 durch ein Pumpensymbol mit Pfeil angedeutet ist. Es lassen sich mit einer hydrodyna­ mischen Pumpe, insbesondere Kreiselpumpe, sehr hohe Förderströme erzielen. Beispielsweise steigt bei einer üblichen Kreiselpumpe der Förder­ strom proportional zum Quadrat der Pumpendrehzahl an.
Gemäß Fig. 12 wird das Kühlöl der Doppelkupplung 202b über einen Wärmetauscher 600 zugeführt, da es beispielsweise im Falle eines längeren Schlupfbetriebs zu einer merklichen Temperaturerhöhung auch des Öls im Ölsumpf 212b kommen kann. Durch den Wärmetauscher 600 wird die Öltemperatur auf einem zur Kühlung der Doppelkupplung hinreichenden Temperaturniveau gehalten. Da das Kühlöl bei tieferen Temperaturen recht dickflüssig werden kann und aufgrund des Strömungswiderstands des Wärmetauschers 600 bei besonders tiefen Temperaturen unter Umständen nicht mehr genügend Kühlöl die Doppelkupplung erreichen würde, ist ein beispielsweise unter Federvorspannung stehendes Bypassventil 602 vorgesehen, das dann, wenn der Kühlöldruck stromabwärts des Ölkühlers 600 eine vorgegebene Druckschwelle übersteigt, aufmacht und das Kühlöl am Ölkühler 600 vorbei zur Doppelkupplung durchlässt.
Wie schon ausgeführt, wird zur Betätigung der Betätigungskolben der beiden Kupplungseinrichtungen 204b und 206b ein vergleichsweise geringer Volumenstrom bei relativ hohem Druck benötigt. Dementsprechend handelt es sich bei der elektromotorisch angetriebenen Pumpe 208b vorzugsweise um eine hydrostatische Pumpe, z. B. eine Zahnradpumpe oder Flügelzel­ lenpumpe.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 12 ist im Kupplungsbetätigungs- Druckölkreis ein ein unter Druck stehendes Gaspolster aufweisender Druckölspeicher 604 eingebaut, der von der Pumpe 208b über ein Rückschlagventil 606 geladen wird und über das Ventil 214b und das Ventil 216b an den Betätigungs-Nehmerzylindern der beiden Kupplungsein­ richtungen 204b und 206b angeschlossen ist. Der Druckölspeicher 604 sorgt für ein gleichmäßiges Druckniveau, was insbesondere im Falle einer Ausbildung der Pumpe 208b als Kolbenpumpe zweckmäßig ist, und ermöglicht, dass für die Pumpe 208b eine Pumpe mit besonders kleinem Fördervolumen ausreicht. Das von der Pumpe 208b pro Zeiteinheit abgegebene Ölvolumen kann also kleiner sein als das während einer Kupplungsbetätigung pro Zeiteinheit benötigte Druckölvolumen.
Der Druckölkreis zwischen dem Rückschlagventil 606 und den Ventilen 214b und 216b ist durch ein Druckbegrenzungsventil 608 gegen einen übermäßig hohen, ggf. zu Beschädigungen führenden Druck des Drucköls gesichert. Der durch den Füllzustand des Speichers 604 bestimmte Druck in diesem Druckölkreis wird durch einen Drucksensor 610 erfasst.
Ein weiteres Druckbegrenzungsventil 612 sorgt dafür, dass der jenseits den Ventilen 214b und 216b herrschende, auf die hydraulischen Nehmerzylinder der Kupplungseinrichtungen wirkende Druck einen Maximalwert nicht übersteigt, beispielsweise um ebenfalls Beschädigungen vorzubeugen. Über zwei Rückschlagventile 614 und 616 wird erreicht, dass ein Druckbegren­ zungsventil ausreicht, um den Betätigungsdruck von beiden hydraulischen Nehmerzylindern zu überwachen.
Für den Fall, dass bei tiefen Temperaturen, also einer hohen Viskosität des Öls, der Druck des Kühlöls zur Kühlung der Kupplung nicht ausreicht, etwa weil die für die Pumpe 209b verwendete hydrodynamische Pumpe keinen hinreichenden Druck erzeugen kann, ist bei der Anordnung gemäß Fig. 12 ein Ventil 614 vorgesehen, über das ein kleiner Volumenstrom aus dem von der Pumpe 208b bereitgestellten Kühlölstrom abgezweigt werden kann, um eine Art "Notkühlung" der Kupplungsanordnungen vorzusehen, wenn dies erforderlich ist. Da die ein Öffnen des Ventils 614 erforderlich machende hohe Viskosität des Kühlöls nur bei tiefen Temperaturen vorkommt, bei denen sowieso nur ein geringer Kühlungsbedarf für die Doppelkupplung besteht, reicht ein relativ kleiner "Notkühlölstrom" aus. Diese "Notkühlung" ist überdies nur solange erforderlich, bis die Temperatur des Öls und damit die Viskosität des Öls ausreicht, um eine hinreichende Förderleistung der Kühlölpumpe 209b zu gewährleisten. Anstelle eines Ventils 614 könnte auch eine sogenannte Blende oder Drossel oder dergleichen vorgesehen sein, über die ständig ein kleiner Volumenstrom aus dem von der Pumpe 208b bereitgestellten Druckölstrom in den Kühlkreislauf abgezweigt wird. Ist das das Kühlöl nur im Bedarfsfall abzweigende Ventil 614 vorgesehen, kann die Pumpe 208b eventuell auch kurzfristig in einem Überlastbetrieb betrieben werden, um in der kurzen Zeitspanne bis zur hinreichenden Erwärmung des Öls ausreichend Kühlöl bereitzustellen. Da es sich in der Regel nur um sehr kurze Bedarfszeiträume handelt, wird die Lebensdauer der Pumpe 208b dadurch nicht wesentlich verkürzt.
Fig. 13 zeigt eine in einem Antriebsstrang 10 zwischen einer Antriebseinheit und einem Getriebe angeordnete Doppelkupplung 12. Von der Antriebsein­ heit, beispielsweise eine Brennkraftmaschine, ist in Fig. 13 nur eine Abtriebswelle 14, ggf. Kurbelwelle 14, mit einem zur Ankopplung eines nicht dargestellten Torsionsschwingungsdämpfers dienenden Koppelende 16 dargestellt. Das Getriebe ist in Fig. 13 durch einen eine Getriebegehäuse­ glocke 18 begrenzenden Getriebegehäuseabschnitt 20 und zwei Getriebeein­ gangswellen 22 und 24 repräsentiert, die beide als Hohlwellen ausgebildet sind, wobei die Getriebeeingangswelle 22 sich im Wesentlichen koaxial zur Getriebeeingangswelle 24 durch diese hindurch erstreckt. Im Inneren der Getriebeeingangswelle 22 ist eine Pumpenantriebswelle angeordnet, die zum Antrieb einer getriebeseitigen, in Fig. 13 nicht dargestellten Ölpumpe dient, wie noch näher erläutert wird. ist wenigstens eine elektromotorisch angetriebene Ölpumpe vorgesehen, kann auf die Pumpenantriebswelle verzichtet werden.
Die Doppelkupplung 12 ist in die Getriebegehäuseglocke 18 aufgenommen, wobei der Glockeninnenraum in Richtung zur Antriebseinheit durch einen Deckel 28 verschlossen ist, der in eine Glockengehäuseöffnung eingepresst ist oder/und darin durch einen Sprengring 30 gesichert ist. Weist die Doppelkupplung wie das in Fig. 13 gezeigte Ausführungsbeispiel, nass­ laufende Reibungskupplungen, beispielsweise Lamellenkupplungen, auf, so ist es in der Regel angebracht, für einen Dichteingriff zwischen dem Deckel 28 und dem von der Getriebegehäuseglocke 18 gebildeten Kupplungs­ gehäuse zu sorgen, der beispielsweise mittels eines O-Rings oder eines sonstigen Dichtrings hergestellt sein kann. In Fig. 13 ist ein Dichtring 32 mit zwei Dichtlippen gezeigt.
Als Eingangsseite der Doppelkupplung 12 dient eine Kupplungsnabe 34, die aus noch näher zu erläuternden Gründen aus zwei aneinander festgelegten Ringabschnitten 36, 38 besteht. Die Kupplungsnabe 34 erstreckt sich durch eine zentrale Öffnung des Deckels 28 in Richtung zur Antriebseinheit und ist über eine Außenverzahnung 42 mit dem nicht dargestellten Torsions­ schwingungsdämpfer gekoppelt, so dass über diesen eine Momentenüber­ tragungsverbindung zwischen dem Koppelende 16 der Kurbelwelle 14 und der Kupplungsnabe 34 besteht. Möchte man auf einen Torsionsschwin­ gungsdämpfer generell oder an dieser Stelle im Antriebsstrang verzichten, so kann die Kopplungsnabe 34 auch unmittelbar mit dem Koppelende 16 gekoppelt werden. Die Pumpenantriebswelle 26 weist an ihrem vom Getriebe fernen Ende eine Außenverzahnung 44 auf, die in eine Innenver­ zahnung 46 des Ringabschnitts 36 der Kupplungsnabe 34 eingreift, so dass sich die Pumpenantriebswelle 26 mit der Kupplungsnabe 34 mitdreht und dementsprechend die Ölpumpe antreibt, wenn der Kupplungsnabe 34 eine Drehbewegung erteilt wird, im Regelfall von der Antriebseinheit und in manchen Betriebssituationen eventuell auch vom Getriebe her über die Doppelkupplung (beispielsweise in einer durch das Stichwort "Motor­ bremse" charakterisierte Betriebssituation).
Der Deckel 28 erstreckt sich radial zwischen einem eine Radialausnehmung 50 der Gehäuseglocke 18 begrenzenden ringförmigen Umfangswand­ abschnitt der Gehäuseglocke 18 und dem Ringabschnitt 38 der Nabe 34, wobei es vorteilhaft ist, wenn zwischen einem radial inneren Wandbereich 52 des Deckels 28 und der Nabe 34, speziell dem Ringabschnitt 38, eine Dichtungs- oder/und Drehlageranordnung 54 vorgesehen ist, speziell dann, wenn - wie beim gezeigten Ausführungsbeispiel - der Deckel 28 an der Gehäuseglocke 18 festgelegt ist und sich dementsprechend mit der Doppelkupplung 12 nicht mitdreht. Eine Abdichtung zwischen dem Deckel und der Nabe wird insbesondere dann erforderlich sein, wenn es sich, wie beim Ausführungsbeispiel, bei den Kupplungsanordnungen der Doppelkupp­ lung um nasslaufende Kupplungen handelt. Eine hohe Betriebssicherheit auch im Falle von auftretenden Schwingungen und Vibrationen wird erreicht, wenn die Dichtungs- oder/und Drehlageranordnung 54 axial am Deckel 28 oder/und an der Kupplungsnabe 34 gesichert ist, etwa durch einen nach radial innen umgebogenen Endabschnitt des Deckelrands 52, wie in Fig. 13 zu erkennen ist.
An dem Ringabschnitt 38 der Nabe 34 ist ein Trägerblech 60 drehfest angebracht, das zur Drehmomentübertragung zwischen der Nabe 34 und einem Außenlamellenträger 62 einer ersten Lamellen-Kupplungsanordnung 64 dient. Bezug nehmend auf die Anordnungen gemäß Fig. 1, 9, 11 und 12 kann die Lamellen-Kupplungsanordnung beispielsweise als die Kupplungs­ anordnung 204, 204a bzw. 204b identifiziert werden. Der Außenlamellen­ träger 62 erstreckt sich in Richtung zum Getriebe und nach radial innen zu einem Ringteil 66, an dem der Außenlamellenträger drehfest angebracht ist und das mittels einer Axial- und Radial-Lageranordnung 68 an den beiden Getriebeeingangswellen 22 und 24 derart gelagert ist, dass sowohl radiale als auch axiale Kräfte an den Getriebeeingangswellen abgestützt werden. Die Axial- und Radial-Lageranordnung 68 ermöglicht eine Relativverdrehung zwischen dem Ringteil 66 einerseits und sowohl der Getriebeeingangswelle 22 als auch der Getriebeeingangswelle 24 andererseits. Auf den Aufbau und die Funktionsweise der Axial- und Radial-Lageranordnung wird später noch näher eingegangen.
Am Ringteil 66 ist axial weiter in Richtung zur Antriebseinheit ein Außen­ lamellenträger 70 einer zweiten Lamellen-Kupplungsanordnung 72 drehfest angebracht, deren Lamellenpaket 74 vom Lamellenpaket 76 der ersten Lamellen-Kupplungsanordnung ringartig umgeben wird. Bezug nehmend auf die Anordnungen gemäß Fig. 1, 9, 11 und 12 kann die zweite Lamellen- Kupplungsanordnung beispielsweise als die Kupplungsanordnung 204, 204a bzw. 204b identifiziert werden. Die beiden Außenlamellenträger 62 und 70 sind, wie schon angedeutet, durch das Ringteil 66 drehfest miteinander verbunden und stehen gemeinsam über das mittels einer Außenverzahnung mit dem Außenlamellenträger 62 in formschlüssigem Drehmomentüber­ tragungseingriff stehende Trägerblech 60 mit der Kupplungsnabe 34 und damit - über den nicht dargestellten Torsionsschwingungsdämpfer - mit der Kurbelwelle 14 der Antriebseinheit in Momentenübertragungsverbindung. Bezogen auf den normalen Momentenfluss von der Antriebseinheit zum Getriebe dienen die Außenlamellenträger 62 und 70 jeweils als Eingangs­ seite der Lamellen-Kupplungsanordnung 64 bzw. 72.
Auf der Getriebeeingangswelle 22 ist mittels einer Keilnutenverzahnung o. dgl. ein Nabenteil 80 eines Innenlamellenträgers 82 der ersten Lamellen- Kupplungsanordnung 64 drehfest angeordnet. In entsprechender Weise ist auf der radial äußeren Getriebeeingangswelle 24 mittels einer Keilnutenver­ zahnung o. dgl. ein Nabenteil 84 eines Innenlamellenträger 86 der zweiten Lamellen-Kupplungsanordnung 72 drehfest angeordnet. Bezogen auf den Regel-Momentenfluss von der Antriebseinheit in Richtung zum Getriebe dienen die Innenlamellenträger 82 und 86 als Ausgangsseite der ersten bzw. zweiten Lamellen-Kupplungsanordnung 64 bzw. 72.
Es wird noch einmal auf die radiale und axiale Lagerung des Ringteils 66 an den Getriebeeingangswellen 22 und 24 Bezug genommen. Zur radialen Lagerung des Ringteils 66 dienen zwei Radial-Lagerbaugruppen 90 und 92, die zwischen der radial äußeren Getriebeeingangswelle 24 und dem Ringteil 66 wirksam sind. Die axiale Lagerung des Ringsteils 66 erfolgt betreffend einer Abstützung in Richtung zur Antriebseinheit über das Nabenteil 84, ein Axiallager 94, das Nabenteil 80 und einen das Nabenteil 80 an der radial inneren Getriebeeingangswelle 22 axial sichernden Sprengring 96. Das Ringteil 38 der Kupplungsnabe 34 ist wiederum über ein Axiallager 68 und ein Radiallager 100 an dem Nabenteil 80 gelagert. In Richtung zum Getriebe ist das Nabenteil 80 über das Axiallager 94 an einem Endabschnitt der radial äußeren Getriebeeingangswelle 24 axial abgestützt. Das Nabenteil 84 kann unmittelbar an einem Ringanschlag o. dgl. oder einem gesonderten Sprengring o. dgl. in Richtung zum Getriebe an der Getriebeeingangswelle 24 abgestützt sein. Da das Nabenteil 84 und das Ringteil 66 gegeneinander relativ-verdrehbar sind, kann zwischen diesen Komponenten ein Axiallager vorgesehen sein, sofern nicht das Lager 92 sowohl Axiallager- als auch Radiallagerfunktion hat. Vom Letzteren wird in Bezug auf das Ausführungs­ beispiel in Fig. 13 ausgegangen.
Große Vorteile ergeben sich daraus, wenn, wie beim gezeigten Aus­ führungsbeispiel, die sich in radialer Richtung erstreckenden Abschnitte der Außenlamellenträger 62 und 70 auf einer axialen Seite einer sich zu einer Achse A der Doppelkupplung 12 orthogonal erstreckenden Radialebene angeordnet sind und die sich in radialer Richtung erstreckenden Abschnitte der Innenlamellenträger 82 und 86 der beiden Lamellen-Kupplungsanord­ nungen auf der anderen axialen Seite dieser Radialebene angeordnet sind. Hierdurch wird ein besonders kompakter Aufbau möglich, insbesondere dann, wenn - wie beim gezeigten Ausführungsbeispiel - Lamellenträger einer Sorte (Außenlamellenträger oder Innenlamellenträger, beim Ausführungs­ beispiel die Außenlamellenträger) drehfest miteinander verbunden sind und jeweils als Eingangsseite der betreffenden Lamellen-Kupplungsanordnung in Bezug auf den Kraftfluss von der Antriebseinheit zum Getriebe dienen.
In die Doppelkupplung 12 sind Betätigungskolben zur Betätigung der Lamellen-Kupplungsanordnungen integriert, im Falle des gezeigten Ausführungsbeispiels zur Betätigung der Lamellen-Kupplungsanordnungen im Sinne eines Einrückens. Ein der ersten Lamellen-Kupplungsanordnung 64 zugeordneter Betätigungskolben 110 ist axial zwischen dem sich radial erstreckenden Abschnitt des Außenlamellenträgers 62 der ersten Lamellen- Kupplungsanordnung 64 und dem sich radial erstreckenden Abschnitt des Außenlamellenträgers 70 der zweiten Lamellen-Kupplungsanordnung 72 angeordnet und an beiden Außenlamellenträgern sowie am Ringteil 66 mittels Dichtungen 112, 114, 116 axial verschiebbar und eine zwischen dem Außenlamellenträger 62 und dem Betätigungskolben 110 ausgebildete Druckkammer 118 sowie eine zwischen dem Betätigungskolben 110 und dem Außenlamellenträger 70 ausgebildete Fliehkraft-Druckausgleichs­ kammer 120 abdichtend geführt. Die Druckkammer 118 steht über einen in dem Ringteil 66 ausgebildeten Druckmediumkanal 122 mit einer an einer Druckmediumsversorgung, ggf. die bereits erwähnte Ölpumpe oder die Pumpe 208 bzw. 208b oder das Bauteil P (220a), angeschlossenen Drucksteuereinrichtung, ggf. ein Steuerventil (ggf. Ventil 214, 214a bzw. 214b), in Verbindung, wobei der Druckmediumskanal 122 über eine das Ringteil 66 aufnehmende, ggf. getriebefeste Anschlusshülse an der Drucksteuereinrichtung angeschlossen ist. Zum Ringteil 66 ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass dieses für eine einfachere Herstellbarkeit insbesondere hinsichtlich des Druckmediumkanals 122 sowie eines weiteren Druckmediumkanals zweiteilig hergestellt ist mit zwei ineinander gesteckten hülsenartigen Ringteilabschnitten, wie in Fig. 13 angedeutet ist.
Ein der zweiten Lamellen-Kupplungsanordnung 72 zugeordneter Betäti­ gungskolben 130 ist axial zwischen dem Außenlamellenträger 70 der zweiten Lamellen-Kupplungsanordnung 72 und einem sich im Wesentlichen radial erstreckenden und an einem vom Getriebe fernen axialen Endbereich des Ringteils 66 drehfest und fluiddicht angebrachten Wandungsteil 132 angeordnet und mittels Dichtungen 134, 136 und 138 am Außenlamellen­ träger 70, dem Wandungsteil 132 und dem Ringteil 66 axial verschiebbar und eine zwischen dem Außenlamellenträger 70 und dem Betätigungskolben 130 ausgebildete Druckkammer 140 sowie eine zwischen dem Betätigungs­ kolben 130 und dem Wandungsteil 132 ausgebildete Fliehkraft-Druckaus­ gleichskammer 142 abdichtend geführt. Die Druckkammer 140 ist über einen weiteren (schon erwähnten) Druckmediumskanal 144 in entsprechen­ der Weise wie die Druckkammer 118 an einer/der Drucksteuereinrichtung (ggf. Ventil 216, 216a bzw. 216b in Verbindung mit der Pumpe 208 bzw. 208b bzw. dem Bauteil P (220a)) angeschlossen. Mittels der Drucksteuer­ einrichtung(en) kann an den beiden Druckkammern 118 und 140 wahlweise (ggf. auch gleichzeitig) von der (jeweiligen) Druckmediumsquelle (ggf. Ölpumpe) aufgebrachter Druck angelegt werden, um die erste Lamellen- Kupplungsanordnung 64 oder/und die zweite Lamellen-Kupplungsanordnung 72 im Sinne eines Einrückens zu betätigen. Zum Rückstellen, also zum Ausrücken der Kupplungen dienen Membranfedern 146, 148, von denen die dem Betätigungskolben 130 zugeordnete Membranfeder 148 in der Fliehkraft-Druckausgleichskammer 142 aufgenommen ist.
Die Druckkammern 118 und 140 sind, jedenfalls während normalen Betriebszuständen der Doppelkupplung 12, vollständig mit Druckmedium (hier Hydrauliköl) gefüllt, und der Betätigungszustand der Lamellen- Kupplungsanordnungen hängt an sich vom an den Druckkammern angeleg­ ten Druckmediumsdruck ab. Da sich aber die Außenlamellenträger 62 und 70 samt dem Ringteil 66 und dem Betätigungskolben 110 und 130 sowie dem Wandungsteil 132 im Fahrbetrieb mit der Kurbelwelle 14 mitdrehen, kommt es auch ohne Druckanlegung an den Druckkammern 118 und 140 von Seiten der Drucksteuereinrichtung zu fliehkraftbedingten Druck­ erhöhungen in den Druckkammern, die zumindest bei größeren Drehzahlen zu einem ungewollten Einrücken oder zumindest Schleifen der Lamellen- Kupplungsanordnungen führen könnten. Aus diesem Grunde sind die schon erwähnten Fliehkraft-Druckausgleichskammern 120, 142 vorgesehen, die ein Druckausgleichsmedium aufnehmen und in denen es in entsprechender Weise zu fliehkraftbedingten Druckerhöhungen kommt, die die in den Druckkammern auftretenden fliehkraftbedingten Druckerhöhungen kompensieren.
Man könnte daran denken, die Fliehkraft-Druckausgleichskammern 120 und 142 permanent mit Druckausgleichsmedium, beispielsweise Öl, zu füllen, wobei man ggf. einen Volumenausgleich zur Aufnahme von im Zuge einer Betätigung der Betätigungskolben verdrängtem Druckausgleichsmedium vorsehen könnte. Bei der in Fig. 13 gezeigten Ausführungsform werden die Fliehkraft-Druckausgleichskammern 120, 142 jeweils erst im Betrieb des Antriebsstrangs mit Druckausgleichsmedium gefüllt, und zwar in Verbindung mit der Zufuhr von Kühlfluid, beim gezeigten Ausführungsbeispiel speziell Kühlöl, zu den Lamellen-Kupplungsanordnungen 64 und 72 über einen zwischen dem Ringteil 66 und der äußeren Getriebeeingangswelle 24 ausgebildeten Ringkanal 150, dem die für das Kühlöl durchlässigen Lager 90, 92 zuzurechnen sind. Das ggf. vom Bauteil P (220) oder der Pumpe 208a bzw. 209b bereitgestellte Kühlöl fließt von einem getriebeseitigen Anschluss zwischen dem Ringteil und der Getriebeeingangswelle 24 in Richtung zur Antriebseinheit durch das Lager 90 und das Lager 92 hindurch und strömt dann in einem Teilstrom zwischen dem vom Getriebe fernen Endabschnitt des Ringteils 66 und dem Nabenteil 84 nach radial außen in Richtung zum Lamellenpaket 74 der zweiten Lamellen-Kupplungsanordnung 72, tritt aufgrund von Durchlassöffnungen im Innenlamellenträger 86 in den Bereich der Lamellen ein, strömt zwischen den Lamellen des Lamellenpakets 74 bzw. durch Reibbelagnuten o. dgl. dieser Lamellen nach radial außen, tritt durch Durchlassöffnungen im Außenlamellenträger 70 und Durchlass­ öffnungen im Innenlamellenträger 82 in den Bereich des Lamellenpakets 76 der ersten Lamellen-Kupplungsanordnung 64 ein, strömt zwischen den Lamellen dieses Lamellenpakets bzw. durch Belagnuten o. dgl. dieser Lamellen nach radial außen und fließt dann schließlich durch Durchlassöff­ nungen im Außenlamellenträger 62 nach radial außen ab. An der Kühlölzu­ fuhrströmung zwischen dem Ringteil 66 und der Getriebeeingangswelle 24 sind auch die Fliehkraft-Druckausgleichskammern 120, 142 angeschlossen, und zwar mittels Radialbohrungen 152, 154 im Ringteil 66. Da bei stehender Antriebseinheit das als Druckausgleichsmedium dienende Kühlöl in den Druckausgleichskammern 120, 142 mangels Fliehkräften aus den Druckausgleichskammern abläuft, werden die Druckausgleichskammern jeweils wieder neu während dies Betriebs des Antriebsstrangs (des Kraftfahrzeugs) gefüllt.
Da eine der Druckkammer 140 zugeordnete Druckbeaufschlagungsfläche des Betätigungskolbens 130 kleiner ist und sich überdies weniger weit nach radial außen erstreckt als eine der Druckausgleichskammer 142 zugeordnete Druckbeaufschlagungsfläche des Kolbens 130, ist in dem Wandungsteil 132 wenigstens eine Füllstandsbegrenzungsöffnung 156 ausgebildet, die einen maximalen, die erforderliche Fliehkraftkompensation ergebenden Radial­ füllstand der Druckausgleichskammer 142 einstellt. Ist der maximale Füllstand erreicht, so fließt das über die Bohrung 154 zugeführte Kühlöl durch die Füllstandsbegrenzungsöffnung 156 ab und vereinigt sich mit dem zwischen dem Ringteil 66 und dem Nabenteil 84 nach radial außen tretenden Kühlölstrom. Im Falle des Kolbens 110 sind die der Druckkammer 118 und die der Druckausgleichskammer 120 zugeordneten Druckbeauf­ schlagungsflächen des Kolbens gleich groß und erstrecken sich im gleichen Radialbereich, so dass für die Druckausgleichskammer 120 entsprechende Füllstandsbegrenzungsmittel nicht erforderlich sind.
Der Vollständigkeit halber soll noch erwähnt werden, dass im Betrieb vorzugsweise noch weitere Kühlölströmungen auftreten. So ist in der Getriebeeingangswelle 24 wenigstens eine Radialbohrung 160 vorgesehen, über die sowie über einen Ringkanal zwischen den beiden Getriebeeingangs­ wellen ein weiterer Kühlölteilstrom fließt, der sich in zwei Teilströme aufspaltet, von denen einer zwischen den beiden Nabenteilen 80 und 84 (durch das Axiallager 94) nach radial außen fließt und der andere Teilstrom zwischen dem getriebefernen Endbereich der Getriebeeingangswelle 22 und dem Nabenteil 80 sowie zwischen diesem Nabenteil 80 und dem Ring­ abschnitt 38 der Kupplungsnabe 34 (durch die Lager 98 und 100) nach radial außen strömt.
Da sich das nach radial außen strömende Kühlöl benachbart einem radial äußeren Abschnitt des der ersten Lamellen-Kupplungsanordnung 64 zugeordneten Betätigungskolbens 110 ansammeln könnte und zumindest bei größeren Drehzahlen fliehkraftbedingt die Einrückbewegung dieses Kolbens behindern könnte, weist der Kolben 110 wenigstens eine Druckausgleichs­ öffnung 162 auf, die einen Kühlölfluss von einer Seite des Kolbens zur anderen ermöglicht. Es wird dementsprechend zu einer Ansammlung von Kühlöl auf beiden Seiten des Kolbens kommen mit entsprechender Kompensation fliehkraftbedingt auf den Kolben ausgeübter Druckkräfte. Ferner wird verhindert, dass andere auf einer Wechselwirkung des Kühlöls mit dem Kolben beruhende Kräfte die erforderlichen axialen Kolbenbewegun­ gen behindern. Es wird hier beispielsweise an hydrodynamische Kräfte o. dgl. gedacht sowie an ein "Festsaugen" des Kolbens am Außenlamellen­ träger 62.
Es ist auch möglich, wenigstens eine Kühlölabflussöffnung im sich radial erstreckenden, radial äußeren Bereich des Außenlamellenträgers 62 der ersten Lamellen-Kupplungsanordnung 64 vorzusehen. Eine derartige Kühlölabflussöffnung ist bei 164 gestrichelt angedeutet. Um trotzdem eine hinreichende Durchströmung des Lamellenpakets 76 der ersten Lamellen- Kupplungsanordnung 64 mit Kühlfluid (Kühlöl) zu gewährleisten, kann ein Kühlölleitelement (allgemein ein Kühlfluidleitelement) vorgesehen sein. In Fig. 13 ist gestrichelt angedeutet, dass eine benachbarte Endlamelle 166 des Lamellenpakets 76 einen Kühlölleitabschnitt 168 aufweisen könnte, so dass die Endlamelle 166 selbst als Kühlölleitelement dient.
Im Hinblick auf eine einfache Ausbildung der Drucksteuereinrichtung für die Betätigung der beiden Lamellen-Kupplungsanordnungen wurde bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 13 vorgesehen, dass eine für die radial innere Lamellen-Kupplungsanordnung 72 bezogen auf einen Betätigungsdruck an sich gegebene, im Vergleich zur anderen Kupplungsanordnung 64 geringere Momentenübertragungsfähigkeit (aufgrund eines geringeren effektiven Reibradius als die radial äußere Kupplungsanordnung 64) zumindest teilweise kompensiert wird. Hierzu ist die der Druckkammer 140 zugeord­ nete Druckbeaufschlagungsfläche des Kolbens 130 größer als die der Druckkammer 118 zugeordnete Druckbeaufschlagungsfläche des Kolbens 110, so dass bei gleichem Hydrauliköldruck in den Druckkammern auf den Kolben 130 größere axial gerichtete Kräfte als auf den Kolben 110 ausgeübt werden.
Es sollte noch erwähnt werden, dass durch eine radiale Staffelung der den Kolben zugeordneten Dichtungen, speziell auch eine axiale Überlappung von wenigstens einigen der Dichtungen, eine gute Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Bauraums ermöglicht.
Bei den Lamellenpaketen 74, 76 können Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahr einer Überhitzung getroffen sein zusätzlich zu der schon beschriebenen Zufuhr von Kühlöl und der Ausbildung von (in der Fig. 13 nur schema­ tisch angedeuteten) Kühlöldurchtrittsöffnungen in den Lamellenträgern. So ist es vorteilhaft, wenigstens einige der Lamellen als "Wärmezwischen­ speicher" zu nutzen, die etwa während eines Schlupfbetriebs entstehende, die Wärmeabfuhrmöglichkeiten mittels des Kühlfluids (hier Kühlöls) oder durch Wärmeleitung über die Lamellenträger momentan überfordernde Wärme zwischenspeichern, um die Wärme zu einem späteren Zeitpunkt, etwa in einem ausgekuppelten Zustand der betreffenden Lamellen-Kupp­ lungsanordnung, abführen zu können. Hierzu sind bei der radial inneren (zweiten) Lamellen-Kupplungsanordnung reibbelaglose, also keinen Reibbelag tragende Lamellen axial dicker als Reibbelagtragelemente von Reibbelag-tragenden Lamellen ausgebildet, um für die reibbelaglosen Lamellen jeweils ein vergleichsweise großes Materialvolumen mit ent­ sprechender Wärmekapazität vorzusehen. Diese Lamellen sollten aus einem Material hergestellt werden, das eine nennenswerte Wärmespeicherfähigkeit (Wärmekapazität) hat, beispielsweise aus Stahl. Die Reibbelag-tragenden Lamellen können im Falle einer Verwendung von üblichen Reibbelägen, beispielsweise aus Papier, nur wenig Wärme zwischenspeichern, da Papier eine schlechte Wärmeleitfähigkeit hat.
Die Wärmekapazität der die Reibbeläge tragenden Reibbelagtragelemente können ebenfalls als Wärmespeicher verfügbar gemacht werden, wenn man anstelle von Belagmaterialien mit geringer Leitfähigkeit Belagmaterialien mit hoher Leitfähigkeit verwendet. In Betracht kommt die Verwendung von Reibbelägen aus Sintermaterial, das eine vergleichsweise hohe Wärmeleitfä­ higkeit hat. Problematisch an der Verwendung von Sinterbelägen ist allerdings, dass Sinterbeläge einen degressiven Verlauf des Reibwerts µ über einer Schlupfdrehzahl (Relativdrehzahl ΔN zwischen den reibenden Oberflächen) aufweist, also dass dµ/dΔN < 0 gilt. Ein degressiver Verlauf des Reibwerts ist insoweit nachteilig, als dieser eine Selbsterregung von Schwingungen im Antriebsstrang fördern kann bzw. derartige Schwingun­ gen zumindest nicht dämpfen kann. Es ist deshalb vorteilhaft, wenn in einem Lamellenpaket sowohl Lamellen mit Reibbelägen aus Sintermaterial als auch Lamellen mit Reibbelägen aus einem anderen Material mit progressivem Reibwertverlauf über der Schlupfdrehzahl (dµ/dΔN < 0) vorgesehen sind, so dass sich für das Lamellenpaket insgesamt ein progressiver Reibwertverlauf über der Schlupfdrehzahl oder zumindest näherungsweise ein neutraler Reibwertverlauf über der Schlupfdrehzahl (dµ/dΔN = 0) ergibt und dementsprechend eine Selbsterregung von Schwingungen im Antriebsstrang zumindest nicht gefördert wird oder - vorzugsweise - Drehschwingungen im Antriebsstrang sogar (aufgrund eines nennenswert progressiven Reibwertverlaufs über der Schlupfdrehzahl) gedämpft werden.
Es wird hier davon ausgegangen, dass beim Ausführungsbeispiel der Fig. 13 das Lamellenpaket 74 der radial inneren Lamellen-Kupplungsanordnung 72 ohne Sinterbeläge ausgeführt ist, da die radial äußere Lamellen-Kupplungs­ anordnung 64 vorzugsweise als Anfahrkupplung mit entsprechendem Schlupfbetrieb eingesetzt wird. Letzteres, also die Verwendung der radial äußeren Lamellen-Kupplungsanordnung als Anfahrkupplung, ist insoweit vorteilhaft, als dass aufgrund des größeren effektiven Reibradius diese Lamellen-Kupplungsanordnung mit geringeren Betätigungskräften (für die gleiche Momentenübertragungsfähigkeit) betrieben werden kann, so dass die Flächenpressung gegenüber der zweiten Lamellen-Kupplungsanordnung reduziert sein kann. Hierzu trägt auch bei, wenn man die Lamellen der ersten Lamellen-Kupplungsan 02920 00070 552 001000280000000200012000285910280900040 0002010056954 00004 02801ordnung 64 mit etwas größerer radialer Höhe als die Lamellen der zweiten Lamellen-Kupplungsanordnung 72 ausbildet. Gewünschtenfalls können aber auch für das Lamellenpaket 74 der radial inneren (zweiten) Lamellen-Kupplungsanordnung 72 Reibbeläge aus Sintermaterial verwendet werden, vorzugsweise - wie erläutert - in Kombination mit Reibbelägen aus einem anderen Material, etwa Papier.
Während bei dem Lamellenpaket 74 der radial inneren Lamellen-Kupplungs­ anordnung 72 alle Innenlamellen Reibbelag-tragende Lamellen und alle Außenlamellen belaglose Lamellen sind, wobei die das Lamellenpaket axial begrenzenden Endlamellen Außenlamellen und damit belaglose Lamellen sind, sind beim Lamellenpaket 76 der ersten Lamellen-Kupplungsanordnung 64 die Innenlamellen belaglose Lamellen und die Außenlamellen ein­ schließlich der Endlamellen 166, 170 Reibbelag-tragende Lamellen. Wenigstens die Endlamellen 166 und 170 weisen nach einer bevorzugten Ausbildung axial wesentlich dickere Belagtragelemente als die Belagtrag­ elemente der anderen Außenlamellen auf und sind mit Belägen aus Sintermaterial ausgebildet, um die ein vergleichsweise großes Volumen aufweisenden Belagtragelemente der beiden Endlamellen als Wärme­ zwischenspeicher nutzbar zu machen. Wie beim Lamellenpaket 74 sind die belaglosen Lamellen axial dicker als die Reibbelagtragelemente der Reibbelag­ tragenden Lamellen (mit Ausnahme der Endlamellen), um eine vergleichs­ weise große Wärmekapazität zur Wärmezwischenspeicherung bereitzustel­ len. Die axial innen liegenden Außenlamellen sollten zumindest zum Teil Reibbeläge aus einem anderen, einen progressiven Reibwertverlauf zeigenden Material, aufweisen, um für das Lamellenpaket insgesamt zumindest eine näherungsweise neutralen Reibwertverlauf über der Schlupfdrehzahl zu erreichen.
Weitere Einzelheiten der Doppelkupplung 12 gemäß dem beschriebenen Ausführungsbeispiel sind für der Fachmann ohne weiteres aus Fig. 13 entnehmbar. So ist die Axialbohrung im Ringabschnitt 36 der Kupplungs­ nabe 34, in der die Innenverzahnung 46 für die Pumpenantriebswelle ausgebildet ist, durch einen darin festgelegten Stopfen 180 öldicht verschlossen. Das Trägerblech 60 ist am Außenlamellenträger 62 durch zwei Halteringe 172, 174 axial fixiert, von denen der Haltering 172 auch die Endlamelle 170 axial abstützt. Ein entsprechender Haltering ist auch für die Abstützung des Lamellenpakets 74 am Außenlamellenträger 70 vorgesehen.

Claims (23)

1. Kupplungssystem, umfassend wenigstens eine Kupplungseinrichtung (202; 202a; 202b) insbesondere für die Anordnung in einem Antriebs­ strang zwischen einer Antriebseinheit und einem Getriebe, wobei die Kupplungseinrichtung wenigstens eine unter Vermittlung von Druckmedium betätigbare, für einen Betrieb unter Einwirkung eines Betriebsmediums vorgesehene Kupplungsanordnung (204, 206; 204a, 206a; 204b, 206b) aufweist, wobei das Druckmedium für die Betätigung bereitstellbar ist auf Grundlage einer ersten Pumpenanordnung (208; 220a; 208b) und wobei der Kupplungsein­ richtung für den Betrieb unter Einwirkung des Betriebsmediums auf Grundlage einer zweiten Pumpenanordnung (220; 208a; 209b) Betriebsmedium zuführbar ist, wobei von den Pumpenanordnungen mindestens eine wenigstens eine hydrodynamische oder als Strömungsmaschine ausgebildete Pumpe (300; 400) (diese Pumpe wird im Folgenden auch "zweite Pumpe" genannt) umfasst.
2. Kupplungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass von den Pumpenanordnungen eine wenigstens eine hydrodynamische oder als Strömungsmaschine ausgebildete Pumpe (300; 400) (diese Pumpe wird im Folgenden auch "zweite Pumpe" genannt) umfasst und die andere wenigstens eine hydrostatische oder als Verdränger­ maschine ausgebildete Pumpe (230; 500) umfasst (diese Pumpe wird im Folgenden auch "erste Pumpe" genannt).
3. Kupplungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Pumpenanordnung wenigstens eine hydrodynamische oder als Strömungsmaschine ausgebildete Pumpe (300; 400) ("zweite Pumpe") umfasst, die vorzugsweise in ihrem Fördervolumen steuer­ bar oder regelbar ist.
4. Kupplungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Pumpenanordnung wenigstens eine hydrostatische oder als Verdrängermaschine ausgebildete Pumpe (500) ("erste Pumpe") umfasst.
5. Kupplungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dadurch gekennzeichnet, dass die erste (208b) und die zweite Pumpe (209b) unabhängig voneinander antreibbar sind.
6. Kupplungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Pumpe (208b) elektrisch antreibbar ist.
7. Kupplungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Pumpe (209b) elektrisch antreibbar ist.
8. Kupplungssystem, umfassend wenigstens eine Kupplungseinrichtung (202b) insbesondere für die Anordnung in einem Antriebsstrang zwischen einer Antriebseinheit und einem Getriebe, wobei die Kupplungseinrichtung wenigstens eine unter Vermittlung von Druckmedium betätigbare, für einen Betrieb unter Einwirkung eines Betriebsmediums vorgesehene Kupplungsanordnung (204b, 206b) aufweist, wobei das Druckmedium für die Betätigung bereitstellbar ist auf Grundlage einer ersten Pumpenanordnung (208b) und wobei der Kupplungseinrichtung für den Betrieb unter Einwirkung des Betriebs­ mediums auf Grundlage einer zweiten Pumpenanordnung (209b) Betriebsmedium zuführbar ist, wobei die erste Pumpenanordnung wenigstens eine elektrisch antreibbare Pumpe (208b) (diese Pumpe wird im Folgenden auch "erste Pumpe" genannt) oder/und die zweite Pumpenanordnung wenigstens eine elektrisch antreibbare Pumpe (209b) (diese Pumpe wird im Folgenden auch "zweite Pumpe" genannt) umfasst.
9. Kupplungssystem nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Pumpe (500) als Kolbenpumpe, Zahnradpumpe oder Flügelzellenpumpe ausgebildet ist.
10. Kupplungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Pumpe (300; 400) als Drallförder­ pumpe ausgebildet ist.
11. Kupplungssystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Pumpe (300; 400) als Zentrifugal- oder Kreiselpumpe ausgeführt ist.
12. Kupplungssystem nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die erste oder/und die zweite Pumpe (jeweils) wenigstens ein translatorisch oder rotatorisch antreibbares Pumpen­ element (234; 310 bzw. 308; 410 bzw. 408; 534) aufweist/aufweisen, das im Betrieb mit dem Betriebsmedium bzw. mit dem Druckmedium wechselwirkt und dieses durch Verdrängung oder/und Erteilung einer Beschleunigung oder/und Erteilung eines Dralls in Richtung zur Kupplungsanordnung fördert oder/und auf einen benötigten Druck bringt.
13. Kupplungssystem nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Pumpe wenigstens einen Rotor (308; 408) aufweist, der mit dem zu fördernden bzw. auf einen benötigten Druck zu bringenden Medium wechselwirkt.
14. Kupplungssystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (308; 408) eine Scheibe oder/und eine Welle mit einer Strömungsgeometrieanordnung, gegebenenfalls einer Schaufelanord­ nung, umfasst.
15. Kupplungssystem nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die zweite Pumpe das Medium derart fördert, dass das Medium den Rotor (308; 408) in im Wesentlichen axialer oder radialer/tangentialer Richtung anströmt und dass das Medium vom Rotor in im Wesentlichen axialer oder radialer/tangentialer Richtung abströmt.
16. Kupplungssystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass zum im Wesentlichen radialen/tangentialen Anströmen des Rotors oder/und zum im Wesentlichen radialen/tangentialen Abströmen vom Rotor eine Mehrzahl von in Bezug auf den Rotor rotationssym­ metrisch angeordneten Anströmkanälen (314) bzw. Abströmkanälen (316) in einem den Rotor beherbergenden Gehäuse vorgesehen sind.
17. Kupplungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kupplungsanordnung in Bezug auf das Betriebsmedium selbstsaugend ist und dass die zweite Pumpenanordnung (300; 400) ein einem Nichtbetrieb-Zustand von der Kupplungsanordnung angesaugtes Betriebsmedium zu dieser durchläßt.
18. Kupplungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungsanordnung eine nasslaufende Kupplungsanordnung (204; 206; 204a, 206a; 204b, 206b) ist, dass der Betrieb unter Einwirkung des Betriebsmediums ein nasslaufender Betrieb ist und dass das Betriebsmedium eine Betriebs­ flüssigkeit, gegebenenfalls eine Kühlflüssigkeit, ist.
19. Kupplungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungsanordnung als Lamellen- Kupplungsanordnung (204, 206; 204a, 206a; 204b, 206b) ausgebildet ist.
20. Kupplungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmedium ein hydraulisches Druckmedium, insbesondere ein Hydrauliköl ist, das gegebenenfalls auch als Kühlflüssigkeit dient.
21. Kupplungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kupplungsanordnung Betriebs­ medium unter Vermittlung eines an der zweiten Pumpenanordnung angeschlossen oder anschließbaren Betriebsmediumspeichers zuführbar ist.
22. Kupplungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungsanordnung (204b, 206b) unter Vermittlung eines an der ersten Pumpenanordnung (208b) angeschlossen oder anschließbaren Druckmediumspeichers (604) betätigbar ist.
23. Kupplungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungseinrichtung eine Mehrfach-Kupplungseinrichtung mit mehreren Kupplungsanordnungen (204, 206; 204a, 206a; 204b, 206b) ist.
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