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DE10056902A1 - Verfahren zur Gewinnung von Triterpenen aus Pflanzen sowie deren Verwendung - Google Patents

Verfahren zur Gewinnung von Triterpenen aus Pflanzen sowie deren Verwendung

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DE10056902A1
DE10056902A1 DE10056902A DE10056902A DE10056902A1 DE 10056902 A1 DE10056902 A1 DE 10056902A1 DE 10056902 A DE10056902 A DE 10056902A DE 10056902 A DE10056902 A DE 10056902A DE 10056902 A1 DE10056902 A1 DE 10056902A1
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DE
Germany
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solvent
triterpenes
temperature
betulin
skin
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DE10056902A
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Armin Scheffler
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Amryt GmbH
Original Assignee
Birken AG
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Publication date
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Gewinnung von Triterpenen aus Pflanzen und/oder deren Bestandteilen sowie die Verwendung der Triterpene zur Herstellung von Kosmetika und Arzneimitteln.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Gewinnung von Triterpenen aus Pflanzen und/oder deren Bestandteilen, sowie die Verwendung der Triterpene zur Herstellung von Kosmetika und Arzneimitteln.
Natürliche Inhalts-, Aroma- und Wirkstoffe werden seit langer Zeit mittels verschiedener Extraktionstechniken aus vollständigen Pflanzen und deren Teilen, wie Blättern, Wurzeln, Früchten oder Rinde isoliert. Als einer der ersten Naturstoffe wurde Betulin, der Farbstoff der Birkenrinde, im Jahre 1788 aus Pflanzenmaterial gewonnen (Lowitz, M., Chemische Analysen, Hrsg. Crell, L., Vol. 2, S. 312). An diese erste Isolierung schlossen sich wissenschaftliche Studien einschließlich elementarer Analysen von Betulin an, die U. Hausmann 1876 publizierte (Hausmann, U., Annalen der Chemie, 182, S. 368).
Betulin-haltige Pflanzen sind im Pflanzenreich weit verbreitet. Sie gehören vorwiegend zu den Bedecktsamern (= Angiosperme Pflanzen), wobei in einigen Spezies der Ordnung Fagales (Buchenverwandte) und hier insbesondere in der Familie der Betulaceen (Birken) der Gehalt an Betulin in der äußeren Rinde kulminiert (Übersichtsartikel: Hayek, E. W. et al., (1989), A Bicentennial of Betulin, Phytochemistry, 28(9), S. 2229-2242). Der weiße Teil der Birkenrinde, insbesondere der Spezies Betula pendula, Betula verrucosa und Betula papyfera kann mehr als 30% Betulin enthalten. Genauere Untersuchungen liegen von Rainer Ekman aus dem Jahre 1983 vor, wonach aus der trockenen äußeren Rinde von Betula verrucosa 21-40% Triterpene bzw. 16,7-34% Betulin extrahiert wurden (Ekman, R. (1983a) Holzforschung, 37, S. 205-211). Die innere Rinde enthält dagegen nur Spuren von Triterpenen im Bereich von ca. 0,37-0,43% (Ekman, R. (1983b), Finn. Chem. Letters, S. 162).
Betulin ist ein pentazyklisches Triterpen mit einem Lupan- Gerüst, das auch als Betulinol, Trochoton, Birkenkampher und (Coryli-)resinol bezeichnet wird. Das charakteristische Merkmal der Lupan-Gruppe ist ein Ring mit fünf Kohlenstoffatomen innerhalb des pentazyklischen Systems, der eine α- Isopentenylgruppe an der Position C-19 besitzt. Betulin zeichnet sich weiterhin durch eine hohe thermische Stabilität aus, sein Schmelzpunkt liegt zwischen 250 und 261°C, wobei noch höhere Werte nach der Sublimation des rekristallisierten Produktes erhalten werden. Sein Molelkulargewicht beträgt 442,7, es ist löslich in Pyridin und Tetrahydrofuran, aber nur gering löslich in Dichlormethan, Chloroform und kalten organischen Lösungsmitteln, wobei sich die Löslichkeit mit steigender Temperatur erheblich erhöht. In Wasser und kaltem n-Hexan (Petrolether) ist Betulin vollständig unlöslich. Kinetische Untersuchungen haben außerdem eine sehr geringe Reaktivität der Hydroxygruppen von Betulin gezeigt (Übersichtsartikel: Jääskeläinen, P. (1981), Paperi ja Puu - Papper och Trä 10, S. 599-603).
Bereits im Jahre 1899 hat J. Wheeler die antiseptischen Eigenschaften von Betulin nachgewiesen, es wurde daher für die Sterilisierung von Wundverbänden und Pflastern verwendet (Wheeler, J., (1899), Pharm. J., Die Darstellung des Betulin durch Sublimation, 494, Ref. Chem. Centr. 1900 I, S. 353). In der Naturmedizin und in der Volksheilkunde wurden und werden noch heute Abkochungen von Birkenrinde gewonnen, wobei meist jedoch nur der innere Teil verwendet wird, der nur Reste der weißen Birkenrinde und wegen mangelnder Löslichkeit wohl kein Betulin enthält. Der so gewonnene Sud wird zur Behandlung von Wechselfieber, Wassersucht, Gicht und bei Hautkrankheiten sowie als Tinktur für Umschläge gegen Abszesse verwendet. Weiterhin wird Birkenrinde zur Herstellung des Birkenrindenöls, das auch zur Behandlung von Rheuma eingesetzt wurde und als Aromatikum verwendet (Hänsel, R. et al., (Hrsg.), (1994), Drogen A-D, Springer Verlag, Kapitel Betula, S. 502-511; Hayek, E. W. supra). Außerdem ist die Verwendung von Birkenextrakten als Badezusatz zur Behandlung speziell von Fußschweiß sowie als Zusatz zu Shampoos als Haarpflegemittel bekannt (Nowak, G. A., (1966), Cosmetic and Medicinal Properties of the Birch, Amer. Perfumer Cosmet., 81, S. 37). Jedoch sind auch hier nur wässrige Auszüge aus Birkenblättern verwendet worden, die praktisch kein Betulin enthalten.
Für die Gewinnung von Betulin aus Birkenrinde, insbesondere aus dem Birkenkork kommt neben der Sublimation (Lowitz, M. supra) vor allem die Extraktion in siedenden Lösungsmitteln in Betracht. Als Lösungsmittel werden dabei hauptsächlich Alkohole und chlorierte Kohlenwasserstoffe verwendet (Ukkonen, K. und Erä, V., (1979), Kemia-Kemi 5, S. 217-220; Ekman, R. (1983a), supra; Eckermann, C. und Ekman, R. (1985); Paperi ja Puu - Papper och Trä 3, S. 100-106; O'Connell, M. M. et al., (1988), Phytochemistry 7, S. 2175-2176; Hua, Y. et al., (1991), Journal of Wood Chemistry and Technology 11(4), S. 503-516).
Besonders nachteilig an der Sublimationstechnik ist die Tatsache, daß die Inhaltsstoffe nur mit sehr geringer Ausbeute erhalten werden, was den Einsatz von großen Ausgangsmengen erforderlich macht. Bei Anwendung der Extraktionsmethode ist insbesondere nachteilig, daß Betulin in den genannten Lösungsmitteln (Alkohole und chlorierte Kohlenwasserstoffe) relativ schlecht löslich ist und die Extraktion daher nur mit hohem Zeitaufwand und unter Verwendung großer Lösungsmittelmengen angewandt werden kann. Lösungsmittel, in denen Betulin gut löslich ist, wie beispielsweise Pyridin und Tetrahydrofuran, werden allgemein als giftig eingestuft. Sie scheiden aufgrund der gesundheitlichen Risiken und der nicht unerheblichen Handhabungsgefahren für die Extraktion in großem Maßstab aus. Ein weiterer Nachteil der genannten Lösungsmittel ist, daß erhebliche Mengen bräunlicher, unerwünschter Substanzen mit gelöst werden, deren spätere Abtrennung extrem aufwendig und unwirtschaftlich ist. Damit steht bis heute kein effizientes Verfahren zur Gewinnung von Betulin aus Birkenkork zur Verfügung, bei dem Betulin in großer Menge, mit einem hohen Reinheitsgrad und ohne Verwendung von stark gesundheitsgefährdenden Lösungsmitteln erhalten werden kann.
Im Stand der Technik sind weiterhin lediglich Verfahren zur Extraktion von lipophilen Naturstoffen unter hohem Druck und hoher Temperatur bekannt. Beispielsweise wird in der US 5,843,311 ein Verfahren zur Isolierung von organischen Stoffen mittels organischer Lösungsmittel beschrieben. Mit Hilfe dieses analytischen Verfahrens, das hauptsächlich im kleinen Maßstab angewandt wird, können Proben auf Kontaminationen, Verunreinigungen oder Zusätze untersucht werden. Anwendung findet dieses Analyseverfahren vorwiegend zur Kontrolle in der Nahrungs- und Genußmittelindustrie, in der pharmazeutischen Industrie und bei der Analyse von Bodenproben. Nachteilig an diesem Verfahren ist seine auf den analytischen Maßstab beschränkte Anwendung.
In der US 5,647,976 ist ein Reaktionsgefäß beschrieben, das für die Extraktion von Inhaltsstoffen mittels Lösungsmittel unter erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur verwendet werden kann. Dieses Reaktionsgefäß zeichnet sich durch einen Verschluß aus, der es erlaubt, Lösungsmittel in das Reaktionsgefäß einzuführen und aus ihm zu entfernen, ohne daß der Verschluß zerstört werden muß. Auf diese Weise werden. Kontaminationen des Lösungsmittels wirkungsvoll verhindert. Ferner kann das Reaktionsgefäß einfach gehandhabt werden, so daß die Verwendung auch ungeschultem Personal offensteht. Die US 5,647,976 beschreibt lediglich das genannte Reaktionsgefäß, jedoch ergeben sich aus ihr keine Hinweise für die Durchführung des Extraktionsverfahrens. Sie enthält außerdem keine Angaben über die Qualität und Reinheit der in dem Reaktionsgefäß isolierten Inhaltsstoffe. Die US 5,660,727 beschreibt die Verwendung des Reaktionsgefäßes aus der US 5,647,976 in einer automatischen Rotationseinheit, welche die gleichzeitige Analyse von mehreren Proben erlaubt. Das Volumen der Reaktionsgefäße, die in die Rotationseinheit eingesetzt werden können, liegt zwischen 10 und 30 ml. Daher ist die Anwendung dieser Gegenstände auf den Analysemaßstab beschränkt und ist für den Einsatz im großtechnischen Rahmen nicht geeignet.
In der US 5,785,856, die eine Teilanmeldung der US 5,660,727 darstellt, ist neben der Rotationseinheit auch ein Verfahren zur Extraktion von Inhaltsstoffen unter Verwendung von Lösungsmitteln beschrieben. Das Verfahren wird unter erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur durchgeführt. Hierfür wird das Reaktionsgefäß mit zu analysierendem Probenmaterial befüllt, in die Rotationseinheit eingesetzt und automatisch mit Lösungsmittel versetzt. Anschließend wird der Druck und die Temperatur auf vorgegebene Werte erhöht. Nach erfolgter Extraktion wird das Lösungsmittel in einen Aufnahmebehälter abgeführt. Das Reaktionsgefäß einschließlich der Zuführ- und Abführleitungen kann mit einem inerten Gas wie beispielsweise Stickstoff, zur Reinigung gespült werden. Nachteilig an diesem Verfahren ist insbesondere, daß es sich zwar zum Nachweis von lösbaren Stoffen in einer Analyseprobe, aber nicht oder nur schlecht für die präparative Darstellung und Gewinnung von Inhaltsstoffen in großer Menge und Reinheit eignet, weil sich gerade hierbei Kontaminationen der Probe sehr störend auf den Reinheitsgrad des extrahierten Inhaltsstoffs auswirken. Ferner ist das in der US 5,785,856 beschriebene Verfahren aufgrund seiner Konzeption auf den analytischen Maßstab beschränkt. Das Dokument enthält keine Angaben über erzielbare Reinheitsgrade und die Möglichkeit zum großtechnischen Einsatz.
Alle im Stand der Technik beschriebenen Verfahren arbeiten diskontinuierlich, d. h. eine bestimmte Menge wird jeweils in einem zu befüllenden und anschließend zu entleerenden Gefäß extrahiert. Bisher ist kein kontinuierliches Verfahren verwirklicht worden, bei dem das Pflanzenmaterial und das frische Lösungsmittel kontinuierlich zugeführt, die Extraktion im Gegenstromverfahren durchgeführt und das extraktgesättigte Lösungsmittel sowie das vollständig extrahierte Pflanzenmaterial gleichmäßig abgeführt werden.
Diese Nachteile im Stand der Technik haben trotz der in großen Mengen bei der Holzgewinnung als Abfallprodukt anfallenden Birkenrinde bis heute zu keiner nennenswerten technischen Aufarbeitung, Nutzung oder Verwertung der im Birkenkork enthaltenen Triterpene, insbesondere des in großen Mengen enthaltenen Betulins geführt.
Die Mengen derzeit ungenutzten Betulins sind gewaltig. Allein in einer einzigen Zellstoffabrik in Finnland (UPM Kymmene, Lappeenranta, Finnland) wird eine extrahierbare Menge von ca. 4.000 bis 5.000 t Betulin pro Jahr verbrannt. In Schweden, Finnland, Rußland und Kanada sind zahlreiche Zellstoffabriken dieser Größenordnung tätig. Eine wirtschaftliche Nutzung dieses nachwachsenden Rohstoffes steht und fällt mit einem wirtschaftlichen Gewinnungsverfahren, das bisher nicht beschrieben ist und das durch die vorliegende Erfindung zur Verfügung gestellt wird.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren vorzuschlagen, das unter vertretbarem Lösungsmittelverbrauch die Gewinnung von großen Mengen an Triterpenen mit hohem Reinheitsgrad sowohl im Chargenbetrieb als auch kontinuierlich erlaubt. Mit Hilfe des Verfahrens soll außerdem eine Möglichkeit eröffnet werden, die in der Zellstoffindustrie als Abfallprodukt anfallende Birkenrinde zu verwerten. Zudem soll das Verfahren einfach, kostengünstig und schnell durchführbar sein.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Gewinnung von Triterpenen aus Pflanzen und/oder deren Bestandteilen die Triterpene zunächst bei 20°C bis 70°C mit einem Lösungsmittel gewaschen werden, in dem sie nicht oder nur gering löslich sind. Anschließend werden die Triterpene mit einem Lösungsmittel unter erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur im überkritischen Bereich extrahiert. Daran schließt sich die Abkühlung und gleichzeitige Entspannung der triterpenhaltigen Lösung an, wobei die Triterpene in dem Lösungsmittel in extrem kleinen Partikeln ausfallen und weitere Triterpene bei fortschreitender Abkühlung an diesen Partikeln auskristallisieren. Um die Reinheit der Triterpene zusätzlich zu erhöhen, werden sie nach der Filtration bei Raumtemperatur mit einem frischen Lösungsmittel gewaschen. Durch dieses Verfahren wird insbesondere erreicht, daß Triterpene auf einfache Weise im großtechnischen Maßstab gewonnen werden können.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung bedeutet der Ausdruck "Waschen (. . .) in einem Lösungsmittel, in dem die Triterpene (. . .) nicht oder nur gering löslich sind", daß die Löslichkeit der Triterpene nicht mehr als 1 g/Liter beträgt. Durch diesen ersten Waschschritt werden vorteilhafterweise leicht lösliche Verunreinigungen entfernt.
Die Extraktion der Triterpene erfolgt mit einem Lösungsmittel unter erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur gegebenenfalls im überkritischen Bereich. Hierfür können als Lösungsmittel beispielsweise überkritisches Kohlendioxid sowie Kohlenwasserstoffe im überkritischen Bereich als auch flüssige unter erhöhtem Druck oder Gemische verschiedener Kohlenwasserstoffe verwendet werden.
Vor Schritt (e) des erfindungsgemäßen Verfahrens muß der Filterkuchen vorteilhafterweise nicht in einem weiteren Verfahrensschritt getrocknet werden. Dadurch ist das Verfahren besonders einfach durchzuführen.
Schritt (e) selbst kann außerdem, um das erfindungsgemäße Verfahren besonders wenig aufwendig und kostengünstig zu gestalten, unter Normalbedingungen durchgeführt werden.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird das erfindungsgemäße Verfahren kontinuierlich durchgeführt. Dazu wird das Pflanzenmaterial und kaltes Lösungsmittel durch Pumpen in ein druckfestes Rohr gefördert und im Gegenstrom bei 20°C bis 70°C gewaschen. Durch ein zweites Pumpsystem wird das gewaschene Pflanzenmaterial in ein zweites, ebenfalls druckfestes und heizbares Rohr gefördert und im Gegenstrom mit frischem, überkritisch erhitztem oder flüssigem Lösungsmittel extrahiert. Die Ausleitung der Wasch- und der Extraktlösung erfolgt jeweils über ein Filtersystem. Die Pflanzenteile werden aufgrund ihres Dichteunterschiedes gegen den Lösungsmittelstrom geführt und am entgegengesetzten Ende vom Lösungsmittel-auslaß ausgeschleust. Die Extraktlösung wird - unter Aufrechterhaltung des Druckes im Extraktionssystem - über ein Ventilsystem Sprühdüsen zugeführt und erst hier entspannt.
Birkenrinde steht als kostengünstiger Rohstoff insbesondere als Abfallprodukt der Zellstoffindustrie in großen Mengen zur Verfügung. In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird Betulin aus Birkenrinde, vorzugsweise aus dem weißen Teil der Birkenrinde, besonders bevorzugt aus separiertem Birkenkork, gewonnen.
Unter dem Begriff "separierter Birkenkork" wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung sowohl die von Hand abgezogene weiße äußere Schicht verstanden, die als Korkhaut die Stämme von Birken nach außen abschießt und daher außerhalb der eigentlichen Rinde liegt, als auch der nachträglich beispielsweise mit Hilfe einer Hammermühle und eines Flotationsverfahrens von einer Gesamtschälung abgetrennte (= separierte) Birkenkork.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann Betulin in einem Reinheitsgrad von mindestens 80%, vorzugsweise 85%, insbesondere 90%, besonders bevorzugt von über 90% erhalten werden.
Es ist besonders vorteilhaft, für den ersten Waschschritt, für die eigentliche Extraktion und für den abschließenden Waschschritt das gleiche Lösungsmittel zu verwenden. Auf diese Weise können die besten Reinheitswerte erzielt werden. Zudem ist das Verfahren bei Verwendung nur eines Lösungsmittels besonders einfach durchzuführen.
Als Lösungsmittel eignet sich besonders ein niedrig siedender Kohlenwasserstoff oder ein Gemisch, das einen niedrig siedenden Kohlenwasserstoff aufweist. Der Siedepunkt des verwendeten Kohlenwasserstoffs, bzw. des Gemisches liegt dabei vorzugsweise unter 100°C. Besonders bevorzugt ist die Verwendung von n-Hexan, welches kostengünstig ist, keine speziellen gesundheitlichen Risiken birgt und in ausreichenden Mengen in guter Qualität zur Verfügung steht.
Es hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, für den ersten Waschschritt das Lösungsmittel zu verwenden, das als Filtrat nach der Hauptextraktion anfällt. Auf diese Weise werden grobe Verunreinigungen des Ausgangsmaterials vorab wirksam entfernt, ohne zusätzlich frisches Lösungsmittel einsetzen zu müssen. Diese Kontaminationen oder Nebenbestandteile würden bei der Extraktion den Reinheitsgrad negativ beeinflussen. Um den Reinheitsgrad weiter zu steigern, können die extrahierten Inhaltsstoffe ferner durch frisches Lösungsmittel abschließend nachgewaschen werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird der erste Waschschritt unter einem Druck von 30 bis 150 bar, vorzugsweise 100 bar, durchgeführt. Die eigentliche Extraktion erfolgt vorteilhafterweise bei einer Temperatur von 50 bis 200°C, vorzugsweise 150°C und unter einem Druck von 30 bis 150 bar, vorzugsweise 100 bar. Bei diesen Extraktionsbedingungen werden große Mengen an reinen Triterpenen, insbesondere reines Betulin erhalten.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung der Triterpene zur Herstellung eines Kosmetikums, vorzugsweise in Form einer Salbe, einer Lotion, einer Creme, eines Gels, eines Gelees, einer Tinktur, eines Shampoos, eines Puders und/oder eines Pulvers, insbesondere zum Auftragen auf die Haut, die Kopfhaut und/oder zum Inhalieren. Aufgrund ihrer chemischen Verwandtschaft mit Sterolen eignen sich die Triterpene, insbesondere das gewonnene Betulin zur Haut- und Kopfhautpflege. Es beruhigt und glättet die Haut, mindert den Wasserverlust und beugt Reizungen und Rötungen vor.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung der Triterpene zur Herstellung eines Arzneimittels, vorzugsweise in Form einer Salbe, einer Lotion, einer Creme, eines Gels, eines Gelees, einer Tinktur, eines Shampoos, eines Puders und/oder eines Pulvers, insbesondere zum Auftragen auf die Haut, die Kopfhaut und/oder zum Inhalieren, besonders bevorzugt bei dermatologischen Veränderungen der Haut und/oder der Kopfhaut, vor allem bei Neurodermitis, Psoriasis, seborrhoischem Ekzem, Melanodermie, Präcancerosen der Haut sowie zum Inhalieren bei asthmatischen Anfällen und/oder zur Substitution von Glucocorticoiden. Ebenfalls aufgrund der großen Reinheit sind die gewonnenen Triterpene, insbesondere das gewonnene Betulin für den therapeutischen Einsatz bei vorgeschädigter Haut geeignet.

Claims (12)

1. Verfahren zur Gewinnung von Triterpenen aus Pflanzen und/oder deren Bestandteilen, das die Schritte umfaßt:
  • a) Waschen der Triterpene mit einem Lösungsmittel bei 20°C bis 70°C, in dem die Triterpene nicht oder nur gering löslich sind;
  • b) Extrahieren der Triterpene mit einem Lösungsmittel unter erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur;
  • c) Abkühlen und Entspannen der Triterpene, wodurch die Triterpene in dem Lösungsmittel aus Schritt (b) auskristallisieren;
  • d) Filtrieren der Triterpene bei Raumtemperatur; und
  • e) Waschen der Triterpene mit einem Lösungsmittel.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es kontinuierlich erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Betulin aus Birkenrinde, vorzugsweise aus dem weißen Teil der Birkenrinde, besonders bevorzugt aus separiertem Birkenkork gewonnen wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Betulin in einem Reinheitsgrad von mindestens 80%, vorzugsweise 85%, insbesondere 90%, besonders bevorzugt von über 90% gewonnen wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in den Schritten (a), (b) und (e) das gleiche Lösungsmittel verwendet wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Lösungsmittel überkritisches CO2, ein niedrig siedender Kohlenwasserstoff oder ein Gemisch, das einen niedrig siedenden Kohlenwasserstoff aufweist, verwendet wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Lösungsmittel n-Hexan verwendet wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß für Schritt (a) das Lösungsmittel verwendet wird, das nach Schritt (b) anfällt.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Waschen in Schritt (a) unter einem Druck von 30 bis 150 bar, vorzugsweise 100 bar, erfolgt.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Extrahieren in Schritt (b) bei einer Temperatur von 50 bis 200°C, vorzugsweise 150°C und unter einem Druck von 30 bis 150 bar, vorzugsweise 100 bar, erfolgt.
11. Verwendung der Triterpene zur Herstellung eines Kosmetikums, vorzugsweise in Form einer Salbe, einer Lotion, einer Creme, eines Gels, eines Gelees, einer Tinktur, eines Shampoos eines Puders und/oder eines Pulvers, insbesondere zum Auftragen auf die Haut, die Kopfhaut und/oder zum Inhalieren.
12. Verwendung der Triterpene zur Herstellung eines Arzneimittels, vorzugsweise in Form einer Salbe, einer Lotion, einer Creme, eines Gels, eines Gelees, einer Tinktur, eines Shampoos, eines Puders und/oder eines Pulvers, insbesondere zum Auftragen auf die Haut, die Kopfhaut und/oder zum Inhalieren, besonders bevorzugt bei dermatologischen Veränderungen der Haut und/oder der Kopfhaut, vor allem bei Neurodermitis, Psoriasis, seborrhoischem Ekzem, Melanodermie, Präcancerosen der Haut sowie zum Inhalieren bei asthmatischen Anfällen und/oder zur Substitution von Glucocorticoiden.
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