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DE10054890A1 - Mobiles universelles Datenterminal mit Einschub und Kopfteil - Google Patents

Mobiles universelles Datenterminal mit Einschub und Kopfteil

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DE10054890A1
DE10054890A1 DE10054890A DE10054890A DE10054890A1 DE 10054890 A1 DE10054890 A1 DE 10054890A1 DE 10054890 A DE10054890 A DE 10054890A DE 10054890 A DE10054890 A DE 10054890A DE 10054890 A1 DE10054890 A1 DE 10054890A1
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DE
Germany
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data terminal
card
mobile
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mobile universal
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Withdrawn
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DE10054890A
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English (en)
Inventor
Bernd Schneider
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Individual
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein mobiles universelles Datenterminal mit Einschub und Kartenleseeinheit zum Lesen, Schreiben und Speichern von Daten von Chipkarten. Es kann eine Übertragung von Daten (Verarbeiten von Daten) zu bzw. von einem zentralen Rechner erfolgen, mit dem Chipkarten gelesen oder beschrieben werden können. DOLLAR A Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein mobiles universelles Datenterminal zu schaffen, daß in der Lage ist, mehrere verschiedene Arten von Chipkarten je nach Bedarf automatisch zu erkennen, zu lesen und/oder zu beschreiben. DOLLAR A Erfindungsgemäß sind in einem mobilen universellen Datenterminal, das mindestens einen Einschub besitzt, eine oder mehrere Kartenleseeinheiten 1 angeordnet. Diese Kartenleseeinheiten 1 sind mit Mitteln sowohl zum Lesen und/oder Beschreiben als auch zum Speichern von Daten ausgerüstet. Diese Daten werden dann an das Datenterminal übergeben, das für ein Verarbeiten von Daten und auch zur Übertragung von Daten geeignet ist. Diese Daten werden weiterhin zu bzw. von einem zentralen Rechner übertragen. Dabei ist ein Kommunizieren des Datenterminals mit der oder den Kartenleseeinheiten 1 unter Einbeziehung des zentralen Rechners möglich. Das mobile Datenterminal besitzt mindestens einen Einschubschlitz für Chipkarten am Einschub. Im Einschub selbst sind mindestens eine oder mehrere Kartenleseeinheiten 1 in Slots (Einschubschacht für Kartenleseeinheit) angeordnet. Diese Kartenleseeinheiten 1 mit einem Einschubschlitz 2 besitzen ...

Description

Die Erfindung betrifft ein mobiles universelles Datenterminal mit Einschub und Kopfteil und Kartenleseeinheit zum Lesen, Schreiben und Speichern von Daten von Chipkarten. Es kann eine Übertragung von Daten (Verarbeiten von Daten) zu bzw. von einem zentralen Rechner erfolgen, mit dem Chipkarten gelesen und oder beschrieben werden können.
Es sind mobile Datenterminale (sogenannte Handheldcomputer) bekannt die mit einem Einschub ausgestattet sind. In diesem Einschub ist dabei ein Slot angeordnet mit dem eine Magnetkarten gelesen werden kann.
Aus der DE 41 33 148 ist ein Kommunikationsendgerät bekannt das mit einem Kartenlesegerät und Mitteln zum wahlweisen Übertragen von Daten oder Sprachsignalen zu bzw. von einem Gegengerät, das entsprechende Sprachübertragungs- bzw. Datenterminalfunktion aufweist. Das Kartenlesegerät kann dabei mehrere gleichartige Karten, hier Geldkarten, lesen und ist mit einem Speicher zum lesen der Karte ausgestattet. Dabei wird in zwei Schritten eine Gruppenkennungsinformation ausgewertet und freigegeben um eine kostenpflichtige Dienstleistung vorzubereiten und auszuführen.
Aus der DE 44 06 704 C1 sind Chipkarten bekannt auf denen mehrere Mikrokontroller angeordnet sind, die je nach Art des verwendeten Lesegerätes in Aktion treten und die. Chipkarte damit durch unterschiedliche Lesegeräte gelesen und die Daten ausgetauscht werden können. Eine ähnliche Lösung ist in der DE 44 65 583 C1 beschrieben wo Anschlüsse einer Chipkarte sowohl zur seriellen als auch zur parallele Übertragung von Daten geeignet sind und ebenfalls mehrere unterschiedliche Chips angeordnet sind, die in Abhängigkeit von der Art des Lesegerätes sich in Eingriff befinden können.
Neben einer Vielzahl von kontaktbehafteten Chipkarten sind auch kontaktlose Chipkarten bekannt. So ist z. B. in der DE 196 08 515 C1 eine kontaktlose Chipkarte beschrieben, die mittels einer piezoelektrischen Membran über Schall an ein Lesegerät angekoppelt ist und kommuniziert.
Aus der DE 197 70 521 A1 sind Chipkarten bekannt, die neben statischen auch dynamische Daten enthalten und die damit intelligente Lesegeräte, mit denen sowohl gelesen als auch geschrieben werden kann, voraussetzen.
Die DE 196 33 924 beschreibt einen Chipkartenleser wo als Lesegerät eine ebene Kunststoffplatte fungiert. Sie besitzt dabei genau die Größe einer Chipkarte und muß von Hand positioniert werden. Dies ist mit einer Hand nur sehr schwer möglich. Außerdem ist ein Positionieren, Halten und gleichzeitiges Bedienen einzelner Tasten von Hand nur sehr schwer möglich. Im gleichen Schutzrecht sind Koppelspulen beschrieben die ebenfalls eine kontaktlose Ankopplung und ein kontaktloses Kommunizieren zwischen einer Chipkarte und einem Lesegerät ermöglichen.
Alle bekannten im Stand der Technik beschriebenen Lesegeräte beschreiben jeweils nur die Möglichkeit eine ganz bestimmte Kartenart lesen zu können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein mobiles universelles Datenterminal zu schaffen, daß in der Lage ist mehrere verschiedene Arten von Chipkarten je nach Bedarf automatisch zu erkennen, zu lesen und/oder zu beschreiben.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den technischen Merkmalen des 1. Anspruches gelöst. Dabei sind in einem mobilen universellen Datenterminal, das mindestens einen Einschub besitzt, eine oder mehrere Kartenleseeinheiten 1 angeordnet. Diese Kartenleseeinheiten 1 sind mit Mitteln sowohl zum Lesen und/oder Beschreiben als auch zum Speichern von Daten ausgerüstet. Diese Daten werden dann an das Datenterminal übergeben, das für ein Verarbeiten von Daten und auch zur Übertragung von Daten geeignet ist. Diese Daten werden weiterhin zu bzw. von einem zentralen Rechner übertragen. Dabei ist ein Kommunizieren des Datenterminals mit der oder den Kartenleseeinheiten 1 unter Einbeziehung des zentralen Rechners möglich. Das mobile Datenterminal besitzt mindestens einen Einschubschlitz für Chipkarten am Einschub. Im Einschub selbst sind mindestens eine oder mehrere Kartenleseeinheiten 1 in Slots (Einschubschacht für Kartenleseeinheit 1) angeordnet. Diese Kartenleseeinheiten 1 besitzen verschiedene Mittel, die zum Lesen von unterschiedlichen Arten von Chipkarten so ausgebildet sind, daß sowohl eine in den Einschubschlitz 2 der Kartenleseeinheit 1 eingesteckte kontaktbehaftete als auch eine kontaktlose Chipkarte gelesen werden kann.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist das mobile universelle Datenterminal so ausgebildet, daß eine erste Kartenleseeinheit 1 mit einem Einschubschlitz 2 für Chipkarten in einem Slot (Einschubschacht für Kartenleseeinheit 1) angeordnet ist. Dabei ist die zu lesende und/oder zu beschreibende kontaktbehaftete oder kontaktlose Chipkarte durch den Einschubschlitz des Einschubes bis in diese erste Kartenleseeinheit 1 einzustecken. Sie wird dann im eingeschobenen Zustand gelesen und/oder beschrieben. Im Datenterminal ist des weiteren eine zweite Kartenleseeinheit parallel zur ersten in einem zweiten Slot angeordnet. Vorteilhafterweise ist dabei die in der ersten Kartenleseeinheit 1 eingesteckte Chipkarte eine kontaktlose Chipkarte, die mittels eines elektrischen Feldes, insbesondere mittels eines Transponder-Schaltkreises gelesen und/oder beschrieben werden kann.
In einer anderen Ausführungsform kann mindestens eine Kartenleseeinheit 1 mit einem Einschubschlitz 2 für kontaktbehaftete oder kontaktlose Chipkarten in einem Slot so angeordnet und ausgebildet sein, daß auch eine nur teilweise durch den Einschubschlitz des Einschubes eingesteckte, kontaktbehaftete oder kontaktlose Chipkarte gelesen und/oder beschrieben werden kann. Da z. B. bei einer kontaktbehafteten Chipkarte bereits ein Kontaktieren über die Kontakte für einen Datenaustausch ausreichend ist, reicht die Fixierung auch bei einer nur halb oder noch weniger eingeschobenen Chipkarte aus solange die Kontaktierung sicher gewährleistet ist. Bei einer kontaktlosen Chipkarte ist bereits eine Datenübertragung möglich wenn sich der Transponder-Schaltkreis bzw. dessen Antenne in dem Bereich auf dem eine Antenne, oder ein Teil der Antenne auf der Chipkarte angeordnet ist, befindet.
Weiterhin kann das mobile universelle Datenterminal in einer vorteilhaften Ausführungsform mit einer oder mehreren Kartenleseeinheiten ausgestattet sein, die so im mobilen universellen Datenterminal angeordnet, gesteckt oder montiert sind und mit speziellen technischen Mitteln so ausgestattet sind, das eine kontaktlose Chipkarte gelesen und/oder beschrieben wird ohne daß sie sich im Einschubschlitz des mobilen Datenterminals befindet. Dabei ist auf der Gehäuseoberfläche des mobilen universellen Datenterminals eine Auflagefläche angeordnet und/oder gekennzeichnet, wo die Chipkarte aufzulegen ist. Während des Kommunikationsvorganges muß die Chipkarte dann z. B. von Hand fixiert werden um ein fehlerfreies Lesen und/oder Schreiben zu gewährleisten.
Vorteilhafterweise ist die Auflagefläche auf der Oberfläche des Gehäuses des mobilen universellen Datenterminals als eine Vertiefung in den Abmessungen einer Chipkarte an geeigneter Stelle ausgebildet. Beim Lesen und/oder Schreiben ist damit eine genaue Fixierung der entsprechenden Chipkarte ohne Probleme möglich. Um das Fixieren der zu lesenden und/oder zu beschreibenden Chipkarte von Hand auf der Oberfläche des mobilen universellen Datenterminal zu vermeiden ist es von Vorteil, wenn zusätzlich auf der Oberfläche des Gehäuses an geeigneter Stelle des Datenterminals ein Befestigungs- und/oder Arretierelement für eine Chipkarte angeordnet ist. Dabei ist das Befestigungs- und/oder Arretierelement auf der Oberfläche des Gehäuses an einer Stelle klappbar oder drehbar angeordnet. Es befindet sich direkt neben der Vertiefung die als Auflagefläche für die Chipkarte dient. Befindet es sich in Eingriff sichert es gleichzeitig die Chipkarte gegen Verrutschen bzw. gegen ein herausfallen aus der Vertiefung. Zum Lesen und/oder Schreiben von kontaktlosen Chipkarten ist auf der Leiterplatte mindestens eines Kartenlesers bzw. auf der Leiterplatte des Kartenlesers der an der Oberfläche des mobilen universellen Datenterminals angeordnet ist, bzw. direkt unter der Vertiefung des Gehäuses parallel zur Gehäusewandung sich befindet mindestens ein Schaltkreis als Transponder-Schaltkreis ausgebildet. Dieser Transponder-Schaltkreis ist mit den anderen Bauelementen der entsprechenden Leiterplatte und/oder den anderen Bauelementen des mobilen universellen Datenterminals verschalten.
Bei einer vorteilhaften Bestückung einer Leiterplatte für ein erfindungsgemäßen mobiles universelles Datenterminal ist auf der Leiterplatte in der Kartenleseeinheit 1 mindestens ein Kommunikationskontroller-Schaltkreis verschalten, der über die Schaltkreise des mobilen Datenterminals mittels Identifikationsnummern (ID-Nummern) steuerbar ist. Auf der Leiterplatte in der Kartenleseeinheit 1 ist ein verschaltetes Bord angeordnet, auf dem ein oder mehrere Mikrokontroller kontaktiert sind, die mit dem Kommunikationskontroller- Schaltkreis verbunden sind und untereinander Daten austauschen. Auf dieser Leiterplatte sind des weiteren ein oder mehrere Flash-Module, die insbesondere Speichermodule sind angeordnet, die mit allen anderen Bauelementen verschalten sind und kommunizieren. Somit können beliebige Informationen von und zu den betreffenden Chipkarten gespeichert werden.
In einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung sind anstelle des Einschubes Kontakte für ein aufsteckbares Kopfteil im bzw. am mobilen universellen Datenterminal angeordnet. Das Kopfteil besteht aus mindestens zwei steckbaren, arretierbaren Einzelteilen. Der steckbare kontaktierte Kopf bildet das Bussystem zum mobilen universellen Datenterminal. Am Kopf ist des weiteren ein kontaktiertes Anbauteil anordenbar, welches vorzugsweise haubenförmig ausgebildet ist. Es enthält ein oder mehrere Slots für z. B. Kartenleseeinheiten (1) oder Speichermodule oder Funkmodule. Diese Kartenleseeinheiten (1) sind mit verschiedenen Mitteln zum Lesen und/oder Schreiben unterschiedlichen Arten von Chipkarten ausgebildet. Das Anbauteil besitzt einen oder mehrere Einschubschlitze und es sind sowohl in den Einschubschlitz eingesteckte kontaktbehaftete als auch kontaktlose Chipkarte lesbar und/oder beschreibbar. Des weiteren sind zum kodierten Datenaustausch ein oder mehrere Kommunikationskontroller-Schaltkreis angeordnet.
Im Anbauteil sind vorzugsweise ein oder mehrere Leiterplatten kaskadenartig übereinander anordenbar, wobei jede Leiterplatte jeweils spezielle Kontakte für die Verbindung zur nächsten Leiterplatte besitzt und auf jeder Leiterplatte oder den gesteckten Modulen ist ein Komunikationskontroller-Schaltkreis angeordnet, der die Daten verschlüsselt für das Bussystem bereitstellt.
In einer Außenseite des Anbauteils ist ein Mikrofon und/oder ein Erkennungssystem zur Personenidentifikation, wie z. B. ein Iriserkennungssystem, ein Fingeridentifikationssystem und/oder ein Tastaturfeld angeordnet.
Die Erfindung soll nachstehend an mehreren Ausführungsbeispielen und an Hand der Zeichnung näher erläutert werden.
Dabei besteht ein erfindungsgemäßer kontaktbehafteter Kartenleser 1 aus einem Gehäuse 5 mit Deckel 6, einer innen angeordneten Leiterplatte, die aus einem Leiterplattengrundkörper und den darauf kontaktierten und untereinander verschalteten Bauelementen (In Zeichnungen nicht dargestellt) besteht. Im Deckel 6 ist ein Sichtfenster 3 ausgestanzt, so daß man kontrollieren kann, ob die zu lesende und/oder zu beschreibende Chipkarte voll eingeschoben ist. Gleichzeitig wird durch das Einschieben ein Kontakt (der als Endschalter ausgebildet ist) geschlossen, so daß die Datenkommunikation mit der Chipkarte begonnen werden kann. Seitlich am Leiterplattengrundkörper und im Gehäuse 5 sind deckungsgleich sechs Öffnungen 4 angeordnet, durch die die Kontaktstifte in eine auf dem Leiterplattengrundkörper an entsprechender Stelle befestigte Steckerleiste eingreifen. Diese Öffnungen 4 können sich an der verschiedenen Stellen im Gehäuse 5 befinden. Im Gehäuse 5 ist auf einer seiner Längsseite ein schmaler Einschubschlitz 2 vorgesehen, in den die zu lesende Chipkarte einzustecken ist. Dieser Kartenleser ist in einen Slot (Einschubschacht für Kartenleseeinheit 1) eingeschoben. Dabei sind seine Innenabmessungen auf die Außenabmessungen so abgestimmt, daß sich der Kartenleser zum einen leicht einschieben läßt und zum anderen eine Führung hinreichend genau gewährleistet ist, so daß die Steckerleiste genau über die Steckerstifte geschoben wird und eine zuverlässige Kontaktierung erfolgt. Durch eine seitliche Öffnung (Einschubschlitz) im Slot, der sich deckungsgleich an der Stelle befindet in dem der schmale Einschubschlitz 2 in der Kartenleseeinheit 1 angeordnet ist, kann die Chipkarte in den Kartenleseeinheit 1 eingeschoben und gelesen werden.
Dabei sind im mobilen universellen Datenterminal, das einen Einschub besitzt, zwei Slots angeordnet. Der Einschub selbst enthält des weiteren Batterieschächte zum einen für die interne Stromversorgung des Datenterminals selbst und zum anderen für die Stromversorgung der Kartenleseeinheiten. Im Einschub sind an entsprechender Stelle zwei schmale Schlitze zum einschieben von zwei Chipkarten ausgebildet. Die beiden im Slot einsteckbaren Kartenleseeinheiten 1 sind mit Mitteln (unterschiedlichen Bauelementen) sowohl zum Lesen und/oder Beschreiben als auch zum statischen und dynamischen Speichern von Daten ausgerüstet. Diese Daten werden in Verbindung mit den Daten der eingesteckten Chipkarten während dem Verarbeitungsprozess an das Datenterminal übergeben, das für ein weiteres gesteuertes bzw. nach speziellen eingespeicherten Programm- und Prüfroutinen ablaufendes Verarbeiten von Daten und auch zur Übertragung von Daten geeignet ist. Diese Daten werden weiterhin zu bzw. von einem zentralen Rechner übertragen. Dabei ist ein Kommunizieren des Datenterminals mit der oder den Kartenleseeinheiten 1 unter Einbeziehung eines zentralen Rechners (Hostrechners) möglich. Das mobile Datenterminal besitzt in der Ausführung mit zwei Slots (Einschubschacht für Kartenleseeinheit 1) und zwei Einschubschlitzen zwei Kartenleseeinheiten 1, wobei eine mit Mitteln zum Lesen und/oder Beschreiben von kontaktbehafteten Chipkarten und eine mit Mitteln zum Lesen und/oder Beschreiben von kontaktlosen Chipkarten ausgestattet ist. Im Datenterminal sind die beiden Kartenleseeinheiten 1 parallel zu einander in zwei parallelen Slots angeordnet. Diese Kartenleseeinheiten 1 können bei Bedarf schnell ausgetauscht werden, so daß andere Kartenleseeinheiten 1 mit denen sich spezielle Chipkarten lesen und/oder beschreiben lassen in Eingriff gebracht werden können. Die entsprechende Software wird dabei über den zentralen Rechner zur Verfügung gestellt. Mit dem erfindungsgemäßen mobilen universellen Datenterminal wird der Nutzer in die Lage versetzt mit einem Grundgerät alle zur Zeit bekannten, verschiedenen Arten von Chipkarten an jedem beliebigen Ort verarbeiten zu können.
Vorteilhafterweise ist dabei die Kartenleseeinheit 1, in die eine kontaktlose Chipkarte einzustecken ist, mit einem Transponder-Schaltkreis ausgestattet. Auf der kontaktlosen Chipkarte ist eine Antenne so angeordnet, daß sie die Daten mittels eines elektrischen Feldes austauschen kann und damit mittels eines Transponder-Schaltkreises gelesen und/oder beschrieben werden kann.
In einer weiteren Ausbildung des mobilen universellen Datenterminals ist auf der Rückseite, d. h. der der Tastaturseite des mobilen universellen Datenterminals gegenüberliegenden Gehäuseseite, die Auflagefläche für eine kontaktlose Chipkarte auf der Oberfläche des Gehäuses des mobilen universellen Datenterminals als eine Vertiefung in den Abmessungen einer Chipkarte an geeigneter Stelle ausgebildet. Beim Lesen und/oder Schreiben wird die Chipkarte in die Vertiefung gelegt. Damit erfolgt eine genaue Fixierung der entsprechenden zu verarbeitenden Chipkarte. Um das Fixieren der zu lesenden und/oder zu beschreibenden Chipkarte von Hand auf der Oberfläche des mobilen universellen Datenterminal zu vermeiden ist zusätzlich in der Rückseite des Gehäuses ein ausklappbarer Hebel angeordnet. Dieser Hebel wird aufgeklappt und über die Chipkarte hinweg geklappt. Er rastet, wenn er aufliegt ein und sichert die Chipkarte gegen verrutschen bzw. gegen herunterfallen. Der Hebel kann gleichzeitig mit einem Kontakt verbunden sein, so daß ein Verarbeitungsvorgang erst beginnen kann, wenn der Hebel die Chipkarte fixiert und er eingerastet ist.
Zum Lesen und/oder Schreiben von kontaktlosen Chipkarten ist unter der Vertiefung des Gehäuses des mobilen universellen Datenterminals eine speziell bestückte Leiterplatte eines Kartenlesers parallel zur Gehäusewandung angeordnet. Auf dieser Leiterplatte ist ein Kommunikationskontroller-Schaltkreis so verschalten, daß er über die Schaltkreise des mobilen Datenterminals mittels Identifikationsnummern (ID-Nummern) steuerbar ist.
Des weiteren ist auf der Leiterplatte ein verschaltetes Bord angeordnet auf dem mehrere verschaltete Mikrokontroller kontaktiert sind, die ihrerseits mit dem Kommunikationkontroller-Schaltkreis verbunden sind. Auf dieser Leiterplatte sind ebenfalls mehrere Flash-Module und ein Transponder-Schaltkreis angeordnet und untereinander verbunden.

Claims (13)

1. Mobiles universelles Datenterminal mit Einschub und Kopfteil, in dem eine oder mehrere Kartenleseeinheiten angeordnet sind und Mitteln sowohl zum Lesen und Speichern als auch zur Übertragung von Daten (Verarbeiten von Daten) zu bzw. von einem zentralen Rechner und einem Einschubschlitz für Chipkarten am Einschub, dadurch gekennzeichnet,
daß im Einschub mindestens eine oder mehrere Kartenleseeinheiten (1) in Slots angeordnet sind,
diese Kartenleseeinheiten (1) mit verschiedenen Mitteln zum Lesen und/oder von unterschiedlichen Arten von Chipkarten so ausgebildet sind
daß sowohl eine in den Einschubschlitz eingesteckte kontaktbehaftete als auch eine kontaktlose Chipkarte gelesen und/oder beschrieben werden kann.
2. Mobiles universelles Datenterminal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß eine erste Kartenleseeinheit (1) mit einem Einschubschlitz (2) für Chipkarten in einem Slot so angeordnet ist,
daß eine durch den Einschubschlitz des Einschubes einsteckbare, kontaktbehaftete oder kontaktlose Chipkarte bis in diese erste Kartenleseeinheit (1) gesteckt und im eingeschobenen Zustand die kontaktbehaftete oder kontaktlose Chipkarte gelesen und/oder beschrieben werden kann
und eine zweite Kartenleseeinheit parallel dazu in einem zweiten Slot so angeordnet ist,
daß die in der ersten Kartenleseeinheit eingesteckte kontaktlose Chipkarte mittels eines elektrischen Feldes, insbesondere mittels eines Transponder-Schaltkreises gelesen und/oder beschrieben werden kann.
3. Mobiles universelles Datenterminal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Kartenleseeinheit (1) mit einem Einschubschlitz (2) für kontaktbehaftete oder kontaktlose Chipkarten in einem Slot so angeordnet ist, daß auch eine nur teilweise durch den Einschubschlitz des Einschubes eingesteckte, kontaktbehaftete oder kontaktlose Chipkarte gelesen und/oder beschrieben werden kann.
4. Mobiles universelles Datenterminal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder mehrere Kartenleseeinheiten (1) in einem mobilen Datenterminal gesteckt oder montiert sind und mit technischen Mitteln so ausgestattet sind, das eine kontaktlose Chipkarte gelesen und/oder beschrieben wird, ohne daß sie sich im Einschubschlitz des mobilen Datenterminals befindet wobei auf der Gehäuseoberfläche des mobilen Datenterminals eine Auflagefläche angeordnet und/oder gekennzeichnet ist.
5. Mobiles universelles Datenterminal nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberfläche des Gehäuses des mobilen universellen Datenterminals die Auflagefläche als eine Vertiefung in den Abmessungen einer Chipkarte an geeigneter Stelle des mobilen Datenterminals ausgebildet ist.
6. Mobiles universelles Datenterminal nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberfläche des Gehäuses an geeigneter Stelle des mobilen Datenterminals ein Befestigungs- und/oder Arretierelement für eine kontaktlose Chipkarte angeordnet ist.
7. Mobiles universelles Datenterminal nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungs- und/oder Arretierelement auf der Oberfläche des Gehäuses an geeigneter Stelle des mobilen Datenterminals für eine kontaktlose Chipkarte klappbar oder drehbar angeordnet ist.
8. Mobiles universelles Datenterminal nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Leiterplatte des Kartenleseeinheit (1) mindestens ein Schaltkreis als Transponder-Schaltkreis ausgebildet ist und mit anderen Bauelementen verschalten ist.
9. Mobiles universelles Datenterminal nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Leiterplatte in der Kartenleseeinheit (1) mindestens ein Kommunikationskontroller-Schaltkreis verschalten ist, der über die Schaltkreise des mobilen Datenterminals mittels Identifikationsnummern (ID-Nummern) steuerbar ist,
auf der Leiterplatte ein verschaltetes Bord angeordnet ist, auf dem ein oder mehrere Mikrokontroller kontaktiert sind, die mit dem Kommunikationskontroller-Schaltkreis verbunden sind,
und auf der Leiterplatte ein oder mehrere Flash-Module angeordnet sind, die mit allen anderen Bauelementen verschalten sind.
10. Mobiles universelles Datenterminal nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Leiterplatte in der Kartenleseeinheit (1) alle erforderlichen Bauelemente einschließlich Kommunikationskontroller-Schaltkreis und Transponder-Schaltkreis angeordnet und verschalten sind und mit dieser Kartenleseeinheit (1) sowohl kontaktlose als auch kontaktbehaftete Chipkarten mit dieser Kartenleseeinheit lesbar sind.
11. Mobiles universelles Datenterminal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß anstelle des Einschubes mindestens eine oder mehrere Kartenleseeinheiten (1) in einem steckbaren kontaktierten Kopf angeordnet sind, der seinerseits am mobilen universellen Datenterminal aufsteckbar angeordnet ist,
wobei dieser Kopf, der das Bussystem zum Datenterminal bildet, aus mindestens zwei zusammensteckbaren und arretierbaren Einzelteilen besteht und das kleinere Teil als kontaktiertes Anbauteil so ausgebildet ist, daß in ihm ein oder mehrere Kartenleseeinheiten (1) mit verschiedenen Mitteln zum Lesen und/oder Schreiben und/oder von unterschiedlichen Arten von Chipkarten ausgebildet sind und das Anbauteil einen oder mehrere Einschubschlitze besitzt und eine in den Einschubschlitz eingesteckte kontaktbehaftete als auch eine kontaktlose Chipkarte gelesen und/oder beschrieben werden kann und ein oder mehrere Kommunikationskontroller-Schaltkreise angeordnet sind.
12. Mobiles universelles Datenterminal nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß im Anbauteil ein oder mehrere Leiterplatten kaskadenartig übereinander anordenbar sind, wobei jede Leiterplatte jeweils spezielle Kontakte für die Verbindung zur nächsten Leiterplatte besitzt und auf jeder Leiterplatte und/oder auf der Platine steckbare Module, ein Komunikationskontroller-Schaltkreis angeordnet ist, der die Daten verschlüsselt für das Bussystem bereitstellt.
13. Mobiles universelles Datenterminal nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Außenseite des Anbauteils ein Mikrofon und/oder Lautsprecher und/oder auf der Außenseite ein Erkennungssystem zur Personenidentifikation und/oder ein Tastaturfeld angeordnet ist.
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