DE10054607A1 - Niedrigenergiegebäude - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Niedrigenergiegebäude, insbesondere Passivgebäude, mit einer Wärmedämmung. Um ein Niedrigenergiegebäude, insbesondere ein Passivhausgebäude, zur Verfügung zu stellen, das kostengünstig herstellbar ist, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Wärmedämmung (2) Wandflächen, Dachflächen und die Bodenfläche im wesentlichen als geschlossene Hülle von außen umgibt.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Niedrigenergiegebäude, insbesondere ein Passivgebäude,
mit einer Wärmedämmung.
Gerade in Zeiten mit steigenden Energiekosten und angesichts eines erhöhten Umweltbewußt
seins rücken Gebäude mit einem niedrigen Energiebedarf in den Mittelpunkt des Interesses. Es
sind daher bereits Niedrigenergiehäuser und sogenannte Passivhäuser, die einen noch geringe
ren Energieverbrauch haben, auf dem Markt erhältlich. Um einen extrem niedrigen Energiever
brauch zu erreichen, ist neben einer entsprechenden Wärmedämmung auch eine aufwendige
Haustechnik von Nöten. Aufgrund der aufwendigen Dämmung und der Haustechnik sind Nied
rigenergie- und Passivhäuser jedoch teurer in der Anschaffung. Bei den bekannten Niedrigener
gie- und Passivhäusern beträgt der Amortisierungszeitraum der Zusatzkosten oftmals weit über
10 Jahre, so daß insbesondere junge Bauherren die Mehrausgaben scheuen, bzw. die vorhan
denen Finanzmittel bevorzugt in andere Bereiche investieren.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Niedrigenergiegebäude, ins
besondere ein Passivhausgebäude, zur Verfügung zu stellen, das kostengünstig herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Wärmedämmung Wandflächen,
Dachflächen und die Bodenfläche im wesentlichen als geschlossene Hülle von außen umgibt.
Dadurch, daß die Wärmedämmung das Haus von außen umgibt, ist es möglich, die Wärme
dämmung kostengünstig an dem Niedrigenergiegebäude anzubringen. Das gesamte Haus ist
sozusagen mit Wärmedämmung eingepackt. Zudem stellen die normalerweise wärmebrücken
bildenden Verbindungsstellen an den Ecken und Kanten des Gebäudes kein Problem dar. Die
Wärmedämmung kann mit üblichen Dämmstoffen realisiert werden, wobei dann vorzugsweise
zumindest im Außenwand- und Dachbereich Dämmstoffdicken von 30 cm und mehr realisiert
werden. Als eine Alternative dazu kann auch eine Vakuumdämmung verwendet werden, mit der
die gesamte Dicke des Dämmstoffes bei gleichen Wärmedurchgangskoeffizienten reduziert wer
den kann. Dabei ist auf eine möglichst luftdichte Abdichtung des Gebäudes durch die
Wärmedämmung zu achten.
Es ist bekannt, daß bei herkömmlichen Wärmedämmstoffen die sogenannten "konvektiven
Wärmebrücken" eine große Rolle spielen. Diese Wärmebrücken entstehen dadurch, daß
Dämmbaustoffe und Bauteile mit Luft an-, um- und durchströmt werden. Zur Überprüfung der
Luftdichtheit der Wärmedämmung kommt üblicherweise die sogenannte Blower-Door-
Meßtechnik zur Anwendung. Dabei wird ein Gebläse in einer Gebäudeöffnung befestigt und die
Gebäudeöffnung dann luftdicht verschlossen. Das Gebläse erzeugt eine Druckdifferenz zwi
schen Gebäudeinnerem und der äußeren Umgebung, die mit Hilfe eines Differenzdruckmeßge
räts erfaßt wird. Der benötigte Volumenstrom um eine vorgegebene Druckdifferenz aufrecht zu
erhalten, ist ein Maß für die Luftdichtheit der Wärmedämmung. Die erfindungsgemäße Anbrin
gung der Wärmedämmung von außen hat hierbei den zusätzlichen Vorteil, daß Punkte, an de
nen die Luftdichtheit nicht optimal ist, auch in einem späten Stadium kurz vor Fertigstellung des
Gebäudes leicht ermittelt und behoben werden können.
Beispielsweise dann, wenn das Niedrigenergiegebäude aus mindestens zwei Reihenhäusern
besteht, wobei mindestens zwei Reihenhäuser zumindest an einer Wandfläche zumindest ab
schnittsweise aufeinandertreffen, entfaltet die erfindungsgemäße Anordnung der Wärmedäm
mung weitere Kostenvorteile, da die Wandfläche, die zu mindestens zwei Reihenhäusern gehört,
nicht gedämmt werden muß. Mit Vorteil werden daher eine ganze Reihe von Reihenhäusern ne
beneinander angeordnet, die zusammen das erfindungsgemäße Niedrigenergiegebäude bilden,
so daß lediglich die Außenwände des Niedrigenergiegebäudes nicht aber die Außenwände der
Reihenhäuser, die an benachbarte Reihenhäuser stoßen, gedämmt werden müssen.
Um die Gefahr von Wärmebrücken zu minimieren, die an der Unterseite des Niedrigenergiege
bäudes, d. h. an der Bodenfläche auftreten können, ist es besonderes zweckmäßig, wenn eine
durchgehende Bodenplatte vorgesehen ist. Diese Bodenplatte erstreckt sich im Falle des aus
Reihenhäusern gebildeten Gebäudes über mindestens zwei Reihenhäuser, vorzugsweise aber
über alle Reihenhäuser, hinweg, so daß die Bodenplatte des Niedrigenergiegebäudes in einem
Stück gedämmt werden kann, ohne daß die Gefahr von Wärmebrücken besteht.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, daß unterhalb der Bodenplatte kein Fun
dament, sondern lediglich die Wärmedämmung vorhanden ist. Es hat sich nämlich gezeigt, daß
die Wärmeübertragung zwischen Untergrund und Bodenplatte ansonsten beträchtlich zum Ener
giebedarf des Gebäudes beiträgt und durch diese Maßnahme deutlich verringert werden kann.
Durch die durchgehende Bodenplatte werden punktförmige Stützlasten vermieden. Die Boden
platte liegt lediglich auf einer gegebenenfalls vorverdichteten ebenen Fläche auf. Die Stützlasten
werden dadurch auf die gesamte Bodenplatte verteilt, so daß eine Beschädigung der Wärme
dämmung durch punktförmige Stützlasten ausgeschlossen ist. Zweckmäßigerweise wird die Bo
denplatte auf einer verdichteten Schüttung aufgebracht, so daß sich die Wärmedämmung zwi
schen Bodenplatte und Schüttung befindet. Durch die erfindungsgemäße Anordnung ist es mög
lich, beispielsweise eine ganze Reihe von benachbarten Reihenhäusern von unten, durchge
hend und ohne jegliche Wärmebrücke zu dämmen.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß außen auf die Wärme
dämmung der Wandfläche ein Mineralputz, der vorzugsweise aus einer Armierungsmasse, Glas
fasergewebe, Bitumenanstrich, Putzgrund und/oder Schlußbeschichtung besteht, aufgebracht
ist.
Des weiteren ist es zweckmäßig, wenn außen auf der Wärmedämmung der Dachfläche Dach
steine angeordnet sind, die vorzugsweise in die Dämmung eingehängt werden. Durch diese
Maßnahme können die Herstellungskosten des Niedrigenergiegebäudes weiter verringert wer
den, da durch das Einhängen der Dachsteine in die Wärmedämmung keine zusätzlichen Befe
stigungslatten auf der Wärmedämmung vorhanden sein müssen.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Niedrigenergiege
bäudes ist zumindest ein Heizwasserspeicher vorgesehen, der vorzugsweise im Dachgeschoß
angeordnet ist. Der Heizwasserspeicher, der in einer zweckmäßigen Ausführungsform für ein
Einfamilienhaus ein Volumen zwischen 200 und 1000 l, vorzugsweise zwischen 400 und 800 l,
besonders bevorzugt etwa 500 l aufweist, dient der Energiespeicherung. Im Gebäude benötigte
Wärmeenergie bzw. Heizenergie wird dem Heizwasserspeicher entnommen, während überschüssige
Energie, die gegebenenfalls von außen zugeführt wird, in dem Heizwasserspeicher
gespeichert wird. Für den Fall, daß das Gebäude aus mehreren abgeschlossenen Einheiten, z. B.
Reihenhäusern, besteht, kann entweder ein für alle Einheiten gemeinsamer Heizwasserspei
cher vorgesehen sein oder für jede Einheit ein separater Heizwasserspeicher, wobei letztere Va
riante von Vorteil ist, um eine möglichst individuelle Temperatursteuerung für alle Einheiten zu
ermöglichen.
Der Heizwasserspeicher weist zweckmäßigerweise eine Isolierung auf, die vorzugsweise mehr
als 5 cm, besonders bevorzugt etwa 10 cm dick ist. Dadurch ist gewährleistet, daß im Heizwas
serspeicher gespeicherte Wärmeenergie über einen sehr langen Zeitraum gespeichert werden
kann, so daß in kalten Tagen auf die in warmen Tagen gespeicherte Wärmeenergie zurückge
griffen werden kann.
Mit Vorteil wird als Speichermedium des Heizwasserspeichers Wasser, das sich in einem im we
sentlichen geschlossenen Kreislauf befindet, vorgesehen. Dies hat den Vorteil, daß der Heiz
wasserspeicher nicht nur für die Erzeugung von (Brauch-)Warmwasser, sondern auch für die Er
zeugung von beispielsweise Warmluft verwendet werden kann.
Mit Vorteil ist zumindest ein Solarkollektor vorgesehen, der vorzugsweise an der nach Süden
ausgerichteten Seitenwand und/oder der Dachfläche angeordnet ist. Der sehr geringe Energie
bedarf des Niedrigenergiegebäudes bzw. des Passivhauses kann fast ausschließlich durch ei
nen Solarkollektor gedeckt werden. Der Solarkollektor weist vorzugsweise einen Solarspeicher
kreis auf, der in der bevorzugten Ausführungsform von dem Kreislauf des Heizwasserspeichers
getrennt ist. Als Speichermedium für den Solarspeicherkreis kommen zweckmäßigerweise frost
feste Medien mit einer hohen Wärmekapazität zum Einsatz. Dies ermöglicht es, den Solarkollek
tor auch im Winter, d. h. bei Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes zu betreiben. Mit Vorteil
ist der Solarspeicherkreislauf mit dem Heizwasserspeicher über einen Wärmetauscher verbun
den. Dadurch ist es möglich, die von dem Solarkollektor aufgenommene Energie in den Energie
kreislauf des Heizwasserspeichers zu übertragen. Der Heizwasserspeicher fungiert somit als
Langfristspeicher für Solarwärme und dient der Überbrückung von sogenannten "Solarausfallta
gen". Das Niedrigenergiegebäude kann somit auch an solchen Tagen mit Solarenergie beheizt
werden, an denen wetterbedingt nahezu keine Aufheizung des Solarspeicherkreises erfolgt. Un
ter einem Solarkollektor wird in erster Linie eine Anlage verstanden, die auftreffendes Sonnen
licht in Wärmeenergie umwandelt. Selbstverständlich kann jedoch statt dessen oder in Kombina
tion hierzu eine Photovoltaik-Anlage mit Erfolg eingesetzt werden.
Die Solarkollektoranlage besteht in einer zweckmäßigen Ausführungsform aus Flachkollektoren,
vorzugsweise mit selektiver Tinoxbeschichtung.
Die Solarkollektoren sind vorzugsweise in das Dach eingebaut und erstrecken sich besonders
bevorzugt im wesentlichen über die ganze Breite des Gebäudes hinweg. Dadurch sind die So
larkollektoren weniger auffällig und es wird ein einheitlicher optischer Effekt erzielt. Dadurch, daß
die Solarkollektoren in das Dach integriert werden, kann im Bereich der Solarkollektoren auf
Dachsteine verzichtet werden, so daß die Kosten des Niedrigenergiegebäudes weiter minimiert
werden.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der sich die Solarkollektoranlage im wesent
lichen in Form eines Bandes, vorzugsweise am First des Daches erstreckt.
Je nach Standort kann es von Vorteil sein, wenn zusätzlich eine konventionelle Heizungsanlage
vorgesehen ist, die bei Bedarf mit dem Heizwasserspeicher verbindbar ist. Sollte, insbesondere
in kalten Wintertagen, die im Heizwasserspeicher gespeicherte Wärmeenergie nicht ausreichen,
um die Innentemperatur im Niedrigenergiegebäude auf einem gewünschten Niveau zu halten, so
kann dem Heizwasserspeicher mit Hilfe der Heizungsanlage Energie zugeführt werden. Mit Vor
teil ist die Heizungsanlage als Fernheizungsanlage ausgelegt. Diese Fernheizungsanlage ver
sorgt beispielsweise mehrere Niedrigenergiegebäude mit Wärmeenergie. Für den Fall, daß das
erfindungsgemäße Niedrigenergiegebäude aus mehreren Reihenhäusern oder beispielsweise
aus einem Doppelhaus besteht, kann die Fernheizungsanlage auch in lediglich einer Wohnein
heit oder an einem beliebigen zentralen Ort angeordnet sein, so daß von der Fernheizungsanla
ge alle Wohneinheiten im Niedrigenergiegebäude bei Bedarf versorgt werden können.
Aufgrund des sehr geringen Heizwärmebedarfs des erfindungsgemäßen Niedrigenergiegebäu
des kann von der üblichen Heizlastberechnung nach DIN 4701 abgewichen werden. Die Heiz
wärme kann im Gebäude mit Hilfe vieler unterschiedlicher Systeme verteilt werden. Besonders
bevorzugt kommt eine Luftheizung mit einer Lüftungsanlage zum Einsatz. Dadurch kann die Be
heizung des Niedrigenergiegebäudes sehr kostengünstig verwirklicht werden. Dabei weist die
Lüftungsanlage vorzugsweise Luftkanäle für Fort- und Außenluft und/oder für Zu- und Abluft auf.
Dabei wird unter Zu- und Abluft die Luft verstanden, die durch die Lüftungsanlage den einzelnen
Räumen des Gebäudes zu- bzw. abgeführt wird. Unter Fort- bzw. Außenluft wird diejenige Luft
verstanden, die aus dem Gebäude abgeführt (Fortluft) bzw. von außen dem Gebäude zugeführt
wird (Außenluft).
Dabei ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß in jedem Stockwerk in jedem Haus bzw. jeder
Wohneinheit des Gebäudes mindestens eine Abluftansaugung und mindestens ein Zuluftauslauf
vorhanden ist. Diese sind mit Vorteil derart anzuordnen, daß alle Räume im Gebäude von einem
Zu- bzw. Abluftstrom durchströmt werden. Vorzugsweise wird hierfür in der Mehrzahl der Räume
ein Zuluftauslauf angeordnet, wobei auf jeder Etage vorzugsweise nur eine Abluftansaugung
vorgesehen ist. Die Abluftansaugung wird zweckmäßigerweise in denjenigen Räumen angeord
net, die aufgrund ihrer vorgesehenen Verwendung besonders geruchsbelastet sein können. Be
findet sich beispielsweise auf dem betreffenden Stockwerk eine Küche, so ist die Abluftansau
gung nach Möglichkeit in der Küche anzuordnen, um zu verhindern, daß Gerüche, die üblicher
weise beim Kochen entstehen, durch die anderen Räume geleitet werden.
Dabei ist vorzugsweise ein Gegenstromwärmetauscher dafür vorgesehen, einen Teil der Wär
meenergie in der Abluft auf die Zuluft zu übertragen. Des weiteren kann ein Gegenstromwärme
tauscher dafür vorgesehen sein, einen Teil der Wärmeenergie in der Fortluft auf die Außenluft zu
übertragen. Mit Vorteil werden die beiden Wärmetauscher, z. B. in Form eines Kreuzgegen
stromwärmetauschers, miteinander kombiniert, so daß Wärmeenergie der Ab- und Fortluft auf
die Zu- und Außenluft übertragen wird
Überdies ist es von Vorteil, einen Erdreichwärmetauscher vorzusehen. Die Außenluft wird hierzu
durch den Erdreichwärmetauscher geführt, so daß im Winter die Außenluft auf etwa +8°C vor
gewärmt wird. Im Sommer sorgt der Erdreichwärmetauscher dafür, daß die Außenluft auf etwa
+8°C abgekühlt wird, bevor sie in das Gebäude gelangt. Der Erdreichwärmetauscher dient da
her als eine Art natürliche Klimaanlage. Mit Vorteil weist das Niedrigenergiegebäude Fenster mit
Dreifachverglasung auf. Diese Dreifachverglasung sorgt dafür, daß durch direkte Sonnenein
strahlung Strahlungswärme in das Gebäude übertragen werden kann, ein Wärmeübergang von
innen nach außen aber praktisch unterbunden ist.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung werden
deutlich anhand der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen sowie der dazu
gehörigen Figuren. Es zeigen:
Fig. 1 eine Querschnittsansicht eines Niedrigenergiegebäudes mit Keller,
Fig. 2 eine Querschnittsansicht eines Niedrigenergiegebäudes ohne Keller,
Fig. 3 eine Längsschnittansicht eines Niedrigenergiegebäudes mit mehreren Häusern,
Fig. 4 eine Detailvergrößerung der Bodenplatte des Niedrigenergiegebäudes aus den Fig. 1
bis 3,
Fig. 5 eine schematische Ansicht der Heizungs- und Lüftungsanlage,
Fig. 6 eine Schnittansicht des Daches mit Solarkollektoranlage,
Fig. 7 eine Rückansicht des erfindungsgemäßen Niedrigenergiegebäudes und
Fig. 8 eine Detailansicht einer Tür mit Lüftungsführung.
In Fig. 1 ist eine Querschnittsansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Niedrigenergiegebäudes 1 gezeigt. Deutlich zu erkennen ist, daß das gesamte Gebäude von ei
ner Wärmedämmung 2 umgeben ist. Dies trifft nicht nur für die Wand- und Dachflächen, sondern
auch für die Bodenplatte 3 zu. Das Niedrigenergiegebäude besitzt daher kein herkömmliches
Fundament, sondern die Bodenplatte 3 wird direkt auf die Wärmedämmung 2 aufgelegt, die wie
derum auf einem entsprechend vorverdichteten Untergrund aufliegt.
In Fig. 2 ist eine andere Ausführungsform ohne Keller gezeigt. Auch hier ist das gesamte Ge
bäude 1 von einer Wärmedämmung 2 umgeben. Die Bodenplatte 3 befindet sich hier auf Höhe
des Erdgeschosses.
In Fig. 3 ist eine Längsschnittansicht des Gebäudes zu erkennen. Man sieht, daß das Gebäude
aus mehreren einzelnen Häusern besteht. In der gezeigten Ausführungsform bilden mehrere an
einandergereihten Reihenhäuser zusammen das erfindungsgemäße Niedrigenergiegebäude.
Deutlich zu erkennen ist, daß sich die Bodenplatte 3 und die Wärmedämmung 2 über alle Rei
henhäuser hinweg erstreckt. Einer speziellen Wärmedämmung zwischen den einzelnen Reihen
häusern, d. h. innerhalb des Niedrigenergiegebäudes bedarf es nicht.
In Fig. 4 ist eine Detailvergrößerung der Bodenplatte dargestellt. Die Bodenplatte 3 liegt auf der
Wärmedämmung 2. Der Bodenaufbau ist in der gezeigten Ausführungsform von oben nach un
ten, d. h. von innen nach außen, wie folgt zusammengesetzt. Oberste Schicht ist der Teppichbo
den 9. Unter dem Teppichboden ist eine Schicht Zementestrich 8 angeordnet, die wiederum auf
einer Folie 7 liegt. Unter der Folie ist die Bodenplatte 3 vorgesehen, wobei optional noch eine
Trittschalldämmung und/oder eine weitere Dämmplatte vorgesehen werden kann. Unterhalb der
Bodenplatte, die in dieser Ausführungsform eine Dicke von etwa 25-30 cm hat, ist eine weitere
Folie 7 angeordnet, unter der sich die eigentliche Wärmedämmung 2 befindet. Diese wiederum
liegt auf einer Sauberkeitsschicht 4 auf, die nach unten von einer weiteren Folie abgegrenzt wird.
Unterhalb der Folie 6 befindet sich eine verdichtete Schüttung 5, die hier aus einer kapillarbre
chenden Schüttung besteht. Ein Fundament ist nicht erforderlich.
Um die Wärmedämmung des erfindungsgemäßen Niedrigenergiegebäudes 1 weiter zu erhöhen,
sind in der Gebäudewand keine Rolladenkästen vorgesehen. Statt dessen ist der Gebäudewand
ein Gestell 11 vorgelagert, das auf einem eigenen Punktfundament 10 steht, in dem die Rolläden
befestigt sind.
In Fig. 5 ist die Funktionsweise der Heizungs- und Belüftungsanlage schematisch dargestellt.
Herzstück der Heizungsanlage ist die Heizspeichereinheit 12 mit einem, vorzugsweise im Dach
geschoß angeordnetem, Heizwasserspeicher 14, der in der gezeigten Ausführungsform ein Fas
sungsvermögen von etwa 500 l hat. Der Heizwasserspeicher 14 ist sehr gut wärmeisoliert. Als
Speichermedium ist Heizungswasser vorgesehen und nicht etwa Brauchwasser. Das in dem
Heizwasserspeicher 14 gespeicherte Wasser kann daher direkt in Heizkörper eingespeist wer
den. Zur Erzeugung von warmem Brauchwasser ist ein Warmwasserwärmetauscher 20 vorge
sehen, der in der gezeigten Ausführungsform in den Speichermantel des Heizwasserspeichers
14 integriert ist. Der Warmwasserwärmetauscher 20 wird von warmem Heizungswasser aus dem
Heizwasserspeicher 14 gespeist. Zusätzlich ist eine Zufuhr 21 für kaltes Trinkwasser und eine
Abfuhr 21' für warmes Trinkwasser vorhanden. In der gezeigten Ausführungsform ist auch noch
eine Zirkulationsleitung 22 vorgesehen, mittels derer das warme Wasser über einen Kreislauf im
Gebäude zirkulieren kann.
Das Beladen des Heizwasserspeichers 14 mit Wärme erfolgt in erster Linie mit Hilfe der Solarin
stallationseinheit 13, die mit einem Solarkollektor 16 verbunden ist. Der Solarkollektor weist ei
nen eigenen Speicherkreislauf 17, 17' mit einem Speichertank 15 auf. Der Solarspeicherkreis ist
über den Wärmetauscher 18 mit dem Heizwasserspeicher 14 verbunden. Wärmeenergie wird
von dem Sonnenkollektor 16 über die Zuführleitung 17 in den Wärmetauscher 18 und über die
Abfuhrleitung 17' wieder zum Sonnenkollektor 16 geführt. Eine Solarregeleinheit 29 kann den
Solarspeicherkreis von dem Heizwasserspeicher trennen, falls die Temperatur im Solarspeicher
kreis unterhalb einer bestimmten, vorzugsweise einstellbaren, Grenztemperatur ist. Vorgesehen
ist ebenfalls eine Fernheizanlage 19, die bei Bedarf den Heizwasserspeicher 14 aufheizen kann.
Der Heizkessel der Fernheizung kann außerhalb des Gebäudes angeordnet sein.
Bei der Auswahl der Fernheizungsanlage sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Mit Vorteil
kommen kleine Einheiten zum Einsatz, da beispielsweise eine klassische 20 kW Gastherme zur
Versorgung von mindestens 10 Reihenhäusern ausreicht. Als Wärmeträger sind die fossilen
Brennstoffe Öl, Gas und Flüssiggas aber auch Fernwärme und Holz denkbar. Alternativ dazu
kann auch ein Blockheizkraftwerk eingesetzt werden. Der Heizwasserspeicher 14 ist mit dem
Lüftungsheizregister 27 und statischen Heizkörpern 28 verbunden. Bei der gezeigten Ausfüh
rungsform ist lediglich im Bad ein statischer Heizkörper vorgesehen, da im Badezimmer oftmals
gegenüber den anderen Räumen eine leicht erhöht Temperatur gewünscht wird. Das Lüftungs
heizregister 27 wird über die Lüftungsregelung 23 gesteuert, an die ein Luftkanaltemperaturfüh
ler 24, ein Außentemperaturfühler 25 und eine Fernbedienung mit Raumfühler verbunden sind.
Die Lüftungsanlage besteht aus einem zentralen Lüftungsheizregister mit Steuerung 23, den
Luftkanälen für Außen-, Fort-, Zu- und Abluft, dem Erdreichwärmetauscher und einer Rege
lungseinheit 23.
Das Lüftungsheizregister 27 arbeitet ausschließlich mit Fort- und Außenluft. Eine Umluftführung
ist hier nicht vorhanden. Mit anderen Worten existiert kein geschlossener Luftkreislauf. Ein
Kreuzgegenstromwärmetauscher ist vorgesehen, der in der Abluft enthaltene Wärme auf die Zu
luft überträgt. Bei der gezeigten Ausführungsform werden mindestens 85% der in der Abluft ent
haltenen Wärme auf die Zuluft übertragen. Dadurch ist es beispielsweise möglich, bei 20°C
Raumtemperatur eine Zulufttemperatur von ca. 18°C zu erreichen. Zusätzlich ist eine Bypass
klappe vorgesehen, mittels derer die Zulufttemperatur entsprechend den Nutzerwünschen ge
steuert werden kann. Dadurch kann über die Lüftungsanlage auch gekühlt werden. Ist die Zuluft
temperatur zu niedrig, so öffnet sich ein Heizventil und das Heizregister 27 erwärmt die Luft auf
maximal ca. 40°C. Innerhalb des Gebäudes wird die Zuluft über Kanäle geführt. Bei der gezeig
ten Ausführungsform sind die Kanäle aus Blech gefertigt und nicht isoliert, so daß ein Teil der
Wärme über Wärmestrahlung den einzelnen Räumen zugeführt wird. Dies führt dazu, daß be
reits innerhalb der Blechkanäle die Luft auf eine Temperatur von maximal 30°C abkühlt. Die
maximal 30°C warme Luft tritt aus den Zuluftauslässen aus und vermischt sich sofort mit der
Raumluft. Aufgrund des relativ geringen Temperaturunterschieds zwischen Zuluft und Raumkli
ma verspürt man keinen "Warmluftzug".
Das Lüftungszentralgerät 27 besitzt geregelte Gleichstromlüfter mit extrem geringem Stromver
brauch. Die Luftkanäle sind groß dimensioniert, so daß geringe Druckverluste und nur vernach
lässigbare Strömungsgeräusche auftreten. In der Lüftungsanlage ist ein Standardgewebefilter
und optional ein elektrostatisches Filter eingebaut, so daß die Zuluft auf jeden Fall sauberer als
die Außenluft ist. Das Luftvolumen, das von der Lüftungsanlage umgewälzt wird, ist über eine
Fernbedienung vorzugsweise mehrstufig schaltbar. Vorgesehen ist, daß die Außenluft über ei
nen Erdreichwärmetauscher angesaugt wird. Dieser dient zum einen zum Wärmegewinn im Win
ter, da die angesaugte Luft eine Temperatur von etwa +8°C hat und zum anderen zur Luftkühlung
im Sommer. Überdies ist der Erdreichwärmetauscher von Vorteil, da ein Vereisen des
Wärmetauschers in der Lüftungsanlage durch feuchte und sehr kalte Luft im Winter vermieden
wird.
In den Fig. 6 und 7 ist die Anordnung des Solarkollektors auf dem Dach gezeigt. In der in
Fig. 6 gezeigten Querschnittsansicht ist deutlich zu erkennen, daß der Kollektor im Dach inte
griert ist, d. h. nicht wie bei herkömmlichen Anordnungen auf die Dachsteine aufgesetzt ist. Zu
erkennen sind die Holzbohlen 32, die sich über die gesamte Kollektorbreite erstrecken. Der Kol
lektor 16 ist oben und unten mit einem Oberblech 31 bzw. Unterblech 33 versehen. Der Beton
dachstein 30 ist so angeordnet, daß er sich über das Oberblech 31 erstreckt. In Fig. 7 ist deut
lich zu erkennen, daß sich der Solarkollektor 16, der hier als Flachdachkollektor ausgebildet ist,
sich im wesentlichen über die gesamte Breite des Niedrigenergiegebäudes erstreckt.
Schließlich ist in Fig. 8 ein Detail der Lüftungsanlage vergrößert dargestellt. Zu sehen ist eine
Tür 34, die zwei Räume voneinander trennt. Die Zuluft wird über den Zuluftkanal 35, der hinter
einer abgehängten Decke 36 angeordnet ist, über den Zuluftauslaß 37 in den in der Figur linken
Raum ausgelassen. Damit die Luft von dem Zuluftauslaß zur Abluftansaugung, die in dem in der
Figur rechten Raum angeordnet ist, gelangen kann, ist oberhalb der Tür 34 eine Öffnung mit
Schalldämmplatte vorgesehen. Dadurch ist gewährleistet, daß auch bei geschlossener Tür 34
keine hohe Druckdifferenz zwischen benachbarten Räumen des Gebäudes auftreten kann. Die
Schalldämmplatte ist vorzugsweise derart ausgebildet, daß Luft durch die Öffnung gelangen
kann; Lichtschein und Schall jedoch zuverlässig abgedichtet werden.
1
Niedrigenergiegebäude
2
Wärmedämmung
3
Bodenplatte
4
Sauberkeitsschicht
5
verdichtete Schüttung
6
Folie
7
Folie
8
Zementestrich
9
Teppichboden
10
Punktfundament
11
Gestell
12
Heizspeichereinheit
13
Solarinstallationseinheit
14
Heizwasserspeicher
15
Speichertank
16
Solarkollektor
17
Speicherkreislauf
17
' Speicherkreislauf
18
Wärmetauscher
19
Fernheizanlage
20
Warmwasserwärmetauscher
21
Zufuhr für kaltes Trinkwasser
21
' Abfuhr für warmes Trinkwasser
22
Zirkulationsleitung
23
Lüftungsregelung
24
Luftkanaltemperaturfühler
25
Außentemperaturfühler
27
Lüftungsheizregister
28
statischer Heizkörper
29
Solarregeleinheit
30
Betondachstein
31
Oberblech
32
Holzbohlen
33
Unterblech
34
Tür
35
Zuluftkanal
36
Decke
37
Zuluftauslaß
Claims (29)
1. Niedrigenergiegebäude, insbesondere Passivgebäude, mit einer Wärmedämmung, da
durch gekennzeichnet, daß die Wärmedämmung (2) Wandflächen, Dachflächen und
die Bodenfläche im wesentlichen als geschlossene Hülle von außen umgibt.
2. Niedrigenergiegebäude nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Niedrig
energiegebäude (1) aus mindestens zwei Reihenhäusern besteht, wobei mindestens
zwei Reihenhäuser zumindest an einer Wandfläche zumindest abschnittweise aufeinan
dertreffen.
3. Niedrigenergiegebäude nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß eine durchgehende Bodenplatte (3) vorgesehen ist.
4. Niedrigenergiegebäude nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der
Bodenplatte (3) die Wärmedämmung (2), aber kein Fundament vorgesehen ist.
5. Niedrigenergiegebäude nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Wärmedämmung (2) im wesentlichen durchgehend über mindestens zwei
benachbarte Reihenhäuser erstreckt.
6. Niedrigenergiegebäude nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bo
denplatte (3) auf einer verdichteten Schüttung (5) aufliegt, wobei die Wärmedämmung (2)
zwischen Bodenplatte (3) und Schüttung (5) angeordnet ist.
7. Niedrigenergiegebäude nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß außen auf die Wärmedämmung (2) der Wandfläche ein Mineralputz, der vorzugs
weise aus einer Armierungsmasse, Glasfasergewebe, Bitumenanstrich, Putzgrund
und/oder Schlußbeschichtung besteht, aufgebracht ist.
8. Niedrigenergiegebäude nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß außen auf die Wärmedämmung (2) der Dachfläche Dachsteine angeordnet sind, die
vorzugsweise in die Dämmung (2) eingehängt werden.
9. Niedrigenergiegebäude nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Heizwasserspeicher (14) vorhanden ist, der vorzugsweise im Dachgeschoß an
geordnet ist.
10. Niedrigenergiegebäude nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizwas
serspeicher (14) ein Volumen zwischen 200 und 1.000 l, vorzugsweise zwischen 400 und
800 l, besonders bevorzugt etwa 500 l aufweist.
11. Niedrigenergiegebäude nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
Heizwasserspeicher (14) eine Isolierung aufweist, die vorzugsweise mehr als 5 cm, be
sonders bevorzugt etwa 10 cm dick ist.
12. Niedrigenergiegebäude nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß als Speichermedium des Heizwasserspeichers (14) Wasser, das sich in einen im
wesentlichen geschlossenen Kreislauf befindet, vorgesehen ist.
13. Niedrigenergiegebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß zumindest ein Solarkollektor (16), vorzugsweise an der nach Süden ausge
richteten Seitenwand und/oder der Dachfläche, vorgesehen ist.
14. Niedrigenergiegebäude nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Solarkol
lektor (16) einen Solarspeicherkreis (17, 17') aufweist.
15. Niedrigenergiegebäude nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Solarspei
cherkreislauf (17, 17') mit dem Heizwasserspeicher (14) über einen Wärmetauscher (18)
verbunden ist.
16. Niedrigenergiegebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine Fernheizungsanlage (19) vorgesehen ist, die bei Bedarf mit dem
Heizwasserspeicher (14) verbindbar ist.
17. Niedrigenergiegebäude nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Solarkollektoranlage (16) aus Flachkollektoren, vorzugsweise mit selektiver Ti
noxbeschichtung, besteht.
18. Niedrigenergiegebäude nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Solarkollektoren (16) in das Dach eingebaut sind und vorzugsweise sich im we
sentlichen über die ganze Breite des Gebäudes hinweg erstrecken.
19. Niedrigenergiegebäude nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Solarkollektoranlage (16) sich im wesentlichen in Form eines Bandes vorzugs
weise am First des Daches erstreckt.
20. Niedrigenergiegebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine Luftheizung mit einer Lüftungsanlage vorgesehen ist.
21. Niedrigenergiegebäude nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lüftungsanlage Luftkanäle für Fort- und Außenluft und/oder für Zu- und Abluft aufweist.
22. Niedrigenergiegebäude nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß in jedem
Stockwerk in jedem Haus des Gebäudes mindestens eine Abluftansaugung und minde
stens ein Zuluftauslaß vorhanden ist.
23. Niedrigenergiegebäude nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß in der Mehr
zahl der Räume ein Zuluftauslaß vorhanden ist, wobei vorzugsweise auf jeder Etage nur
eine Abluftansaugung vorgesehen ist.
24. Niedrigenergiegebäude nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Gegenstromwärmetauscher vorhanden ist, der dafür vorgesehen ist, einen Teil
der Wärmeenergie in der Abluft auf die Zuluft zu übertragen.
25. Niedrigenergiegebäude nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Erdreichwärmetauscher vorgesehen ist.
26. Niedrigenergiegebäude nach einem der Ansprüche 21 bis 25, dadurch gekennzeichnet,
daß Fort- und/oder Außenluftkanäle im Bereich der Trennwände benachbarter Reihen
häuser vertikal entlang der Außenwand verlaufen.
27. Niedrigenergiegebäude nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Fortluftka
nal so angeordnet ist, daß er von Außenluft umströmt wird.
28. Niedrigenergiegebäude na 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Fortluftkanal im
Inneren des Außenluftkanals angeordnet ist, und die Außenwand des Außenluftkanals
isoliert ist.
29. Niedrigenergiegebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß Fenster mit Dreifachverglasung vorgesehen sind.
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