DE10054558A1 - Biegsame Faser, Halbleiterbauelement und textiles Produkt - Google Patents
Biegsame Faser, Halbleiterbauelement und textiles ProduktInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Faser, insbesondere für ein textiles Gewebe, mit einem Faserkern (12). Es wird vorgeschlagen, daß auf den Faserkern (12) wenigstens eine Halbleiterschicht (16, 18, 20) aufgebracht ist (Fig. 1).
Description
Die Erfindung betrifft eine biegsame Faser mit einem Faserkern,
ein Halbleiterbauelement sowie ein textiles Produkt.
Moderne technische Fasern lassen sich inzwischen mit unter
schiedlichsten mechanischen, thermischen, optischen und auch
elektrischen Eigenschaften herstellen. So sind bspw. Stoffe für
Bekleidungsstücke entwickelt worden, in die feine Glasfasern
eingewoben sind. Wird in die Glasfasern Licht eingekoppelt, so
strahlen sie einen Teil des in ihnen geführten Lichtes nach au
ßen ab. Fußgänger mit Bekleidungsstücken, die ganz oder teil
weise aus derartigen Stoffen hergestellt sind, sind somit auch
bei Dunkelheit im Straßenverkehr gut erkennbar.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine biegsame Faser mit neuen
Eigenschaften anzugeben, die einen vielfältigen Einsatz der
Faser, auch über den Bereich der Textilbranche hinaus, ermögli
chen.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Faserkern wenigstens
eine Halbleiterschicht trägt.
Der Faserkern dient somit als Träger für eine oder mehrere
Halbleiterschichten, die unterschiedlichste elektronische und
optoelektronische Halbleiterbauelemente bilden können. Anders
als bekannte Halbleiterbauelemente, die stets eine planare
Struktur aufweisen, sind die erfindungsgemäßen Halbleiterbau
elemente jedoch als Fasern ausgeführt, wodurch ein vollkommen
neues Anwendungsspektrum für Halbleiterbauelemente erschlossen
wird. Die in der Regel biegsamen Fasern lassen sich nämlich
z. B. zu verschiedenartigsten textilen Produkten weiterverarbei
ten, die Eigenschaften aufweisen, die ansonsten elektronischen
Schaltungen auf festen planaren Trägern vorbehalten sind. Unter
einem textilen Produkt wird hier im übrigen jedes Produkt ver
standen, welches ganz oder teilweise aus den erfindungsgemäßen
Fasern besteht, also insbesondere durch Weben, Flechten oder
andere in der Textiltechnik bekannte Verfahren hergestellte
Stoffe.
Aufgrund der üblicherweise nur geringen Dicke der Halbleiter
schichten bleiben die Fasern meist auch dann biegsam, wenn sehr
viele Schichten übereinander auf dem Faserkern aufgebracht
sind. Die mechanischen Eigenschaften wie Biegsamkeit und Reiß
festigkeit sowie der Gesamtdurchmesser der Fasern, der vorzugs
weise in der Größenordnung zwischen 1 µm und 10 mm liegt, wer
den daher in der Regel vor allem vom Faserkern bestimmt.
Als Faserkern kommt hierbei jede Art biegsamen Faserstoffs in
Betracht, insbesondere Chemie- oder Glasfasern. Ebenfalls als
Faserkern geeignet sind feine Metalldrähte, wohingegen pflanz
liche oder tierische Fasern aufgrund ihrer unregelmäßigen Ober
flächenbeschaffenheit weniger geeignet sind oder zumindest
einer speziellen Vorbehandlung bedürfen, um eine gleichmäßige
Oberflächenbeschaffenheit zu erreichen. Die Halbleiterschichten
können prinzipiell aus allen auch in der planaren Halbleiter
technologie bekannten Halbleitern, also insbesondere aus kri
stallinen oder amorphen anorganischen Halbleitern oder auch aus
organischen Halbleitern bestehen.
Im einfachsten Falle wird auf einen elektrisch isolierenden Fa
serkern eine einzige Halbleiterschicht aufgebracht, die ggf.
noch von einer Schutzschicht überzogen sein kann. Diese Halb
leiterschicht kann z. B. einen Photowiderstand bilden, so daß
sich derartige Fasern beispielsweise in Kleidungsstücken ein
setzen lassen, in denen bestimmte Funktionen in Abhängigkeit
von der Helligkeit gesteuert werden sollen.
Vorzugsweise jedoch sind mehrere Halbleiterschichten in einer
zu einer Längsachse des Faserkerns senkrechten Richtung über
einander angeordnet.
Auf diese Weise lassen sich prinzipiell sämtliche elektronische
oder optoelektronische Halbleiterbauelemente auf den Faserkern
aufbauen, wie sie von der planaren Halbleitertechnologie her
bekannt sind. Die übereinander angeordneten Halbleiterschichten
können funktionell einem einzigen Halbleiterbauelement oder
auch mehreren unterschiedlichen Halbleiterbauelementen zugeord
net sein.
Alternativ oder auch zusätzlich hierzu können mehrere Halblei
terschichten entlang einer Längsachse des Faserkerns nebenein
ander angeordnet sein.
Es ist somit nicht erforderlich, daß sich die einzelnen Halb
leiterschichten jeweils über die gesamte Faserlänge hinweg er
strecken. Vielmehr lassen sich dadurch Bauelemente realisieren,
deren Halbleiterschichten nicht übereinander, sondern nebenein
ander angeordnet sind.
Vorzugsweise trägt der Faserkern eine oder mehrere Funktions
schichten, die nicht aus einem Halbleiter bestehen.
Bei diesen Funktionsschichten kann es sich beispielsweise um
Schichten aus Metallen, Dielektrika oder Kunststoffen handeln,
etwa zur Verwendung als Kontaktschichten, Isolations- oder Pas
sivierungsschichten bzw. zur Verkapselung der Faser. Diese
Funktionsschichten können unmittelbar auf dem Faserkern, zwi
schen Halbleiterschichten oder auch auf der am weitesten außen
liegenden Halbleiterschicht aufgebracht sein.
Bei einigen Anwendungen der neuen Faser, z. B. bei dem oben er
wähnten Photowiderstand, ist es für die Funktion nicht wesentlich,
daß die Halbleiterschichten und ggf. die Funktionsschich
ten zylindersymmetrisch bezüglich der Längsachse des Faserkerns
aufgebracht sind.
Bei der überwiegenden Zahl der Anwendungen wird es allerdings
bevorzugt sein, wenn die wenigstens eine Halbleiterschicht und
ggf. die eine oder mehrere Funktionsschichten als koaxial zu
einer Längsachse des Faserkerns angeordnete Mantelschichten
ausgeführt sind.
Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die erfindungsgemäße
Faser aufgrund der zylindrischen Symmetrie gut vorhersagbare
Eigenschaften aufweist, da die Dicken der Halbleiterschichten
und der Funktionsschichten über den gesamten Umfang der Faser
hinweg konstant sind.
Wie bereits eingangs erwähnt, kann die wenigstens eine Halblei
terschicht ein einfaches elektrisches Bauelement, z. B. einen
Widerstand oder einen Photowiderstand, bilden.
Besonders bevorzugt ist es jedoch, wenn die wenigstens eine
Halbleiterschicht und ggf. die eine oder mehrere Funktions
schichten ein elektronisches oder optoelektronisches Halblei
terbauelement, insbesondere eine Diode, eine Photodiode, eine
lichtemittierende Diode oder einen Transistor, bilden.
Wird durch die übereinander oder nebeneinander angeordneten
Schichten beispielsweise eine Photodiode gebildet, so kann die
Faser als photovoltaisches Element verwendet werden, mit dem
sich Strom aus einfallendem Licht erzeugen läßt. Wenn derartige
Fasern zu einem Stoff verwoben werden, so lassen sich damit
auch unregelmäßig geformte Körper überziehen. Auf diese Weise
können bislang nicht nutzbare Flächen zur photovoltaischen
Stromerzeugung erschlossen werden. Die Stoffe sind auch für
Kleidungsstücke verwendbar, die dann ohne externe Energiezufuhr
mit speziellen elektrischen Eigenschaften versehen werden kön
nen.
Handelt es sich bei dem Halbleiterbauelement hingegen um eine
lichtemittierende Diode, so lassen sich damit z. B. Gewebe her
stellen, die bei Anlegen einer Spannung Licht abgeben, ohne daß
hierzu auf komplizierte Weise Licht in Glasfasern eingekoppelt
werden muß.
Es sind aber auch kompliziertere Halbleiterbauelemente möglich,
insbesondere alle Arten von Transistoren, die in an sich be
kannter Weise zu komplexeren Funktionsgruppen wie Speicherzel
len, Logikschaltungen, Schwingschaltungen oder Verstärkerschal
tungen zusammengeschaltet werden können. Auch lassen sich
grundsätzlich alle Arten von Transistortypen realisieren, z. B.
Transistoren in MOS-Technik oder Sperrschicht-Transistoren.
Bevorzugt ist es dabei, wenn mehrere Halbleiterbauelemente in
einer zur Längsachse des Faserkerns senkrecht in Richtung über
einander angeordnet sind.
Auf diese Weise können trotz der relativ geringen Trägerfläche
vergleichsweise komplexe Schaltungsstrukturen realisiert wer
den.
Zusätzlich oder alternativ hierzu können mehrere Halbleiterbau
elemente entlang der Längsachse des Faserkerns nebeneinander
angeordnet sein.
Dadurch lassen sich Halbleiterschaltungen realisieren, deren
Bauelemente wie Perlen auf einer Schnur aufgereiht sind. Über
dieser ersten Ebene können auch noch weitere Ebenen von Halb
leiterbauelementen angeordnet sein, so daß sich zweidimensiona
le Schaltungsstrukturen verwirklichen lassen.
Zusätzlich ist es bei dieser Weiterbildung bevorzugt, wenn ent
lang der Längsachse des Faserkerns mehrere Halbleiterbauelemen
te derart verschaltet sind, daß eine Kontaktschicht eines Halb
leiterbauelements elektrisch leitend mit einer Kontaktschicht
eines benachbarten Halbleiterbauelements verbunden ist.
In einem einfachen Falle kann es sich dabei z. B. um mehrere
Photodioden handeln, die entlang des Faserkerns in Serie ge
schaltet sind, so daß sich deren Einzelspannungen addieren. Die
Verbindung zwischen den benachbarten Photodioden kann z. B. da
durch erfolgen, daß eine außen liegende Kontaktschicht einer
Photodiode so weit entlang der Längsachse des Faserkerns über
diese hinaus reicht, daß sie eine innen liegende Kontaktschicht
überdeckt, die ihrerseits aus einer benachbarten Photodiode
hinaus reicht. Falls mehrere Fasern mit derart in Serie ge
schalteten Photodioden parallel verschaltet werden, so läßt
sich dadurch eine photovoltaische Spannungsquelle aufbauen, die
eine hohe Ausgangsspannung, aber einen relativ geringen Innen
widerstand aufweist. Zudem läßt sich durch eine Serienschaltung
der Photodioden die Ausfallsicherheit erhöhen, da ein Kurz
schluß in einer Faser nur die sich am Ort des Kurzschlusses befindende
Photodiode betrifft, die Faser ansonsten jedoch weiter
funktionsfähig bleibt.
Bei einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
der Faserkern ein Lichtleiter.
Auf diese Weise ist es möglich, optoelektronische Schaltungen,
die bei der optischen Nachrichtenübertragung z. B. als Detekto
ren verwendet werden, anstatt auf einem unabhängigen Träger un
mittelbar auf dem Lichtleiter aufzubringen.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung dieser Ausgestaltung ist an
dem Lichtleiter wenigstens ein Koppelelement vorgesehen, durch
das Licht aus dem Lichtleiter auskoppelbar oder in diesen ein
koppelbar ist.
Eine angrenzende Schicht, auf die das ausgekoppelte Licht ge
führt wird, kann entweder entlang der Längsachse des Lichtlei
ters oder auch senkrecht hierzu an das Auskoppelelement angren
zen. Dadurch ist es möglich, ein oder mehrere Halbleiterbauele
mente, die auf dem Lichtleiter aufgebracht sind, an die im
Lichtleiter geführten Signale anzukoppeln, so daß sich auf die
se Weise beispielsweise ein Detektor mit zugehöriger Auswert
elektronik unmittelbar auf dem Lichtleiter ausbilden läßt.
Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung werden wenigstens
zwei Fasern zu einer Halbleiterschaltung miteinander verschal
tet.
Auf diese Weise läßt sich die räumliche Begrenzung auf zwei Di
mensionen, nämlich entlang der Längsachse des Faserkerns und
senkrecht hierzu, zumindest teilweise aufheben. So können bei
spielsweise eine Vielzahl von Fasern in der Art einer Netz
struktur zueinander angeordnet und an den Berührpunkten elek
trisch leitend miteinander verbunden werden. Auf diese Weise
lassen sich dreidimensionale Schaltungsstrukturen aufbauen, wie
sie an sich aus der planaren Halbleitertechnologie her bekannt
sind. Aufgrund der Biegsamkeit der Fasern bleibt jedoch auch
die Netzstruktur insgesamt biegsam, wodurch sich neue Anwen
dungsmöglichkeiten erschließen.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nach
stehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen
oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der
vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele anhand
der beiliegenden Zeichnung. Darin zeigen:
Fig. 1 einen Ausschnitt aus einem ersten Ausführungsbei
spiels einer erfindungsgemäßen Faser in einer per
spektivischen Darstellung;
Fig. 2 eine Vorrichtung zur Beschichtung eines Faserkerns
in einem PECVD-Prozeß in einer stark vereinfachten
Darstellung;
Fig. 3 einen Ausschnitt aus einem zweiten Ausführungsbei
spiel einer erfindungsgemäßen Faser in einem Axial
schnitt; und
Fig. 4 ein Ersatzschaltbild für die Faser aus Fig. 3;
Fig. 5 einen Ausschnitt aus einem dritten Ausführungsbei
spiel einer erfindungsgemäßen Faser in einem Axial
schnitt.
Fig. 1 zeigt in einer perspektivischen, nicht maßstäblichen
Darstellung einen Ausschnitt aus einer erfindungsgemäßen Faser,
die insgesamt mit 10 bezeichnet ist. Die Faser 10 weist einen
Faserkern 12 mit einer Längsachse 13 auf, bei dem es sich im
gezeigten Ausführungsbeispiel um einen dünnen Kupferdraht mit
einem Durchmesser von 50 µm handelt. Der Kupferdraht ist mit
einer dünnen Lackschicht überzogen, der den darunterliegenden
Draht vor Oxidation schützt.
Auf den Faserkern 12 ist umfangsseitig eine Rückkontaktschicht
14 aufgebracht, die den Faserkern 12 über seine gesamte Länge
hinweg überzieht. Die Rückkontaktschicht 14 umgibt umfangssei
tig eine n-dotierte Halbleiterschicht 16, die aus amorphem, mit
Phosphor-Atomen dotiertem Silizium besteht. Die n-dotierte
Halbleiterschicht 16 überdeckt eine intrinsische Halbleiter
schicht 18 aus undotiertem amorphem Silizium. Nach außen
schließt sich daran eine p-dotierte Halbleiterschicht 20 an,
die aus amorphem, mit Bor-Atomen dotiertem Silizium besteht.
Die p-dotierte Halbleiterschicht 20 ist umfangsseitig von einer
Frontkontaktschicht 22 umgeben, die aus einem elektrisch lei
tenden, optisch transparenten Oxid (TCO, transparent conductive
oxide) besteht. Darüber ist schließlich eine Schutzschicht 24
aus einem optisch transparenten Kunststoff aufgebracht, die die
Faser 10 vor mechanischen Beschädigungen schützt.
Um die Rückkontaktschicht 14 kontaktieren zu können, reicht der
Faserkern 12 mit der darauf aufgebrachten Rückkontaktschicht 14
so weit über die übrigen Schichten hinaus, daß auf der Rückkon
taktschicht 14 Platz für einen Kontaktsockel 25 verbleibt. Die
Kontaktierung der Frontkontaktschicht 22 erfolgt über einen
Kontaktring 26, welcher durch die Schutzschicht 24 hindurch bis
auf die Frontkontaktschicht 22 herabreicht.
Die drei Schichten 16, 18 und 20 bilden gemeinsam eine PIN-
Photodiode, die z. B. als photovoltaisches Element zur Stromer
zeugung genutzt werden kann. Auf die Faser 10 auftreffendes
Licht, welches in Fig. 1 durch die Pfeile 27 angedeutet ist,
gelangt durch die optisch transparente Schutzschicht 24, die
darunterliegende, ebenfalls optisch transparente Frontkontakt
schicht 22 und die p-dotierte Halbleiterschicht 20 bis in die
intrinsische Halbleiterschicht 18. Dort erzeugt das Licht auf
grund des Photoeffekts Elektron-Loch-Paare, die zu einer an dem
Kontaktsockel 25 und dem Kontaktring 24 abgreifbaren elektri
schen Spannung führt. Die PIN-Photodiode kann aber ebenso zur
Erzeugung von Licht aus elektrischer Energie dienen, indem an
den Kontaktsockel 25 und den Kontaktring 26 eine elektrische
Spannung angelegt wird. In der intrinsischen Halbleiterschicht
18 entstehen dann durch Rekombination von Elekron-Loch-Paaren
Lichtquanten, die durch die transparente Frontkontaktschicht 22
und die Schutzschicht 24 hindurch nach außen gelangen.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Fasern sind grundsätzlich
alle herkömmlichen Standardverfahren geeignet, mit denen dünne
Schichten auf planaren Trägern abgeschieden werden können. Da
bei den erfindungsgemäßen Fasern die Abscheidung jedoch nicht
nur in einer Raumrichtung, sondern in allen Raumrichtungen erfolgen
muß, sollte das gewählte Verfahren eine räumlich ver
gleichsweise homogene Abscheidung, d. h. auch eine Abscheidung
von der Seite und von unten her, ermöglichen.
Die in Fig. 1 gezeigte Faser, deren Beschichtung annähernd
zylindersymmetrisch ist, wurde unter Verwendung eines PECVD-
Prozesses (PECVD = plasma enhanced chemical vapor deposition)
hergestellt. Eine zur Durchführung dieses Prozesses geeignete,
an sich bekannte Vorrichtung ist schematisch in Fig. 2 in einer
stark vereinfachten Darstellung gezeigt. Die Vorrichtung weist
eine Prozeßkammer 30 auf, in der mit Hilfe einer Vakuumpumpe 32
ein Vakuum erzeugbar ist. In die Prozeßkammer 30 kann über eine
Schleuse 34 ein zu beschichtender Gegenstand eingebracht und
auf einem Teller 36 befestigt werden. Über einen regelbaren
Gaszulauf 37 können außerdem Prozeßgase in die Prozeßkammer 30
eingelassen werden. In der Prozeßkammer 30 sind Elektroden 38
und 40 angeordnet, die bei Anlegen einer Hochfrequenzspannung
aus den eingelassenen Prozeßgasen ein Plasma erzeugen, welches
den auf dem Teller 36 befestigten Gegenstand umgibt und aus dem
heraus sich Atome auf dem Gegenstand abscheiden.
Zu Beginn der Herstellung wurde zunächst der lackierte, als
Faserkern dienende Kupferdraht 12 gereinigt, dann mit einer
dünnen Silberschicht 14 überzogen und nach einem weiteren Rei
nigungsschritt in die Prozeßkammer 30 der PECVD-Vorrichtung
eingebracht. Falls anstelle eines Kupferdrahtes z. B. ein Sil
berdraht verwendet werden soll, so kann auf das Aufbringen ei
ner zusätzlichen Frontkontaktschicht 14 verzichtet werden, da
sich auf gereinigten Silberoberflächen unmittelbar Halbleiter
abscheiden lassen.
Obwohl der Kupferdraht 12 unmittelbar auf den Teller 36 aufge
legt wurde, ließen sich trotz der dann eher ungleichmäßigen Ab
scheidung auf dem Kupferdraht 12 funktionsfähige Photodioden
herstellen. Die Endabschnitte zu beiden Seiten des Kupferdrah
tes wurden abgedeckt, damit diese nicht beschichtet wurden und
somit später mit dem Kontaktsockel 25 versehen werden konnten.
Die Homogenität und Genauigkeit der Abscheidung kann allerdings
verbessert werden, wenn der Kupferdraht 12 in einer Höhe über
dem Teller 36 aufgehängt bzw. eingespannt wird, in der sich üb
licherweise die Oberseite planarer Substrate für herkömmliche
Bauelemente befinden. Eine weitere Verbesserung der Abschei
dungshomogenität ist erreichbar, wenn der Kupferdraht 12 wäh
rend des Abscheidungsprozesses um seine Längsachse gedreht
wird.
Anschließend wurde über den Gaseinlaß 37 Silan (SiH4) und Phos
phin (PH4) in die Prozeßkammer 30 eingeführt, um die n-dotierte
amorphe Siliziumschicht 16 auf dem mit Silber beschichteten Fa
serkern 12 abzuscheiden. In einem zweiten Prozeßschritt wurde
ausschließlich Silan in die Prozeßkammer 30 eingeführt, um die
intrinsische Siliziumschicht 18 auf die darunterliegende n-
dotierte Schicht 16 aufzubringen. Dann wurde in einem dritten
Prozeßschritt die p-dotierte amorphe Siliziumschicht 18 aufge
bracht, indem in die Prozeßkammer 30 Silan und Diboran (B2H6)
eingeführt wurde. Um Verunreinigungen beim Abscheiden zu ver
meiden, kann auch eine Vorrichtung mit zwei oder mehreren Pro
zeßkammern verwendet werden, die über eine Schleuse miteinander
verbunden sind. Bei jedem Prozeßschritt wird die Faser 10 dann
über die Schleuse in eine andere Prozeßkammer verbracht.
Auf die äußere p-dotierte Halbleiterschicht 18 wurde anschlie
ßend die Frontkontaktschicht 20 durch Aufsputtern eines TCO-
Materials aufgebracht. Danach erfolgte das Aufbringen des Kon
taktrings 26, indem die Faser 10 entsprechend maskiert und dann
einem Metalldampf-Nebel ausgesetzt wurde. Anschließend wurde
die Faser 10 mit der Schutzschicht 24 versehen, indem nunmehr
das Kontaktelement 26 abgedeckt und ein transparenter Kunst
stoff auf der Frontkontaktschicht 22 abgeschieden wurde.
Für die Herstellung von Endlosfasern ist das soeben erläuterte
Verfahren derart abzuwandeln, daß der Faserkern in einem End
losverfahren durch eine Abscheidungsvorrichtung geführt wird.
Derartige Endlosverfahren kommen zur Zeit bereits bei der Her
stellung herkömmlicher planarer Solarzellen zur Anwendung. Die
beiden Elektroden 38, 40 können dann z. B. durch Ringelektroden
ersetzt sein, durch die der Endlosfaserkern hindurchgeführt
wird.
Falls als Halbleiter nicht Silizium oder ein anderer anorgani
scher Stoff, sondern ein organisches Material verwendet werden
soll, so lassen sich die Halbleiterschichten auf vergleichswei
se einfache Art in einem Tauchverfahren auf den - ggf. endlosen
- Faserkern aufbringen.
Fig. 3 zeigt in einer axial geschnittenen, ebenfalls nicht maß
stäblichen Darstellung einen Ausschnitt aus einer anderen er
findungsgemäßen Faser 50, bei der mehrere Photodioden in Serie
hintereinandergeschaltet sind. Anders als in Fig. 1 sind bei
der Faser 50 die auf dem Faserkern 12 aufgebrachten Schichten
nicht durchgehend über die gesamte Länge des Faserkerns 12,
sondern lediglich abschnittsweise auf den Faserkern 12 aufge
bracht.
Daher sind in dem in Fig. 3 gezeigten Ausschnitt zwei Rückkon
taktschichten 14a und 14b erkennbar, die in Richtung der Faser
längsachse 13 voneinander beabstandet sind. Die beiden Rückkon
taktschichten 14a und 14b werden jeweils von einer p-dotierten
Halbleiterschicht 16a bzw. 16b, einer intrinsischen Halbleiter
schicht 18a bzw. 18b und einer n-dotierten Halbleiterschicht
20a bzw. 20b umfangsseitig umschlossen. Auf die beiden außen
liegenden n-dotierten Halbleiterschichten 20a und 20b sind au
ßerdem jeweils Frontkontaktschichten 22a und 22b aufgebracht.
Dadurch entstehen zwei einzelne Photodioden 28a und 28b, die in
Richtung der Faserlängsachse 13 auf dem Faserkern 12 hinterein
ander angeordnet sind.
Die Frontkontaktschicht 22a der Photodiode 28a ragt in Richtung
der Längsachse 13 über die Seitenflächen der Halbleiterschich
ten 16a, 18a und 20a hinaus, und zwar so weit, daß die Rückkon
taktschicht 14 der benachbarten Photodiode 28b teilweise über
deckt und kontaktiert wird. Die beiden Photodioden 28a und 28b
sind auf diese Weise in Serie geschaltet, wie dies in dem in
Fig. 4 gezeigten vereinfachten Ersatzschaltbild erkennbar ist.
Die Spannung, die zwischen der Rückkontaktschicht 14a an einem
Ende der Faser 10 und der Frontkontaktschicht 22b am gegenüber
liegenden Ende der Faser 10 abgegriffen werden kann, entspricht
somit der Summe der Einzelspannungen, die von den dazwischen
liegenden Photodioden bei Lichteinfall 28a und 28b erzeugt wer
den.
Es versteht sich, daß die in Fig. 3 gezeigte Anordnung peri
odisch in nur durch den Innenwiderstand begrenzter Anzahl in
Längsachse 13 fortgesetzt werden kann.
Fig. 5 zeigt in einer axial geschnittenen, ebenfalls nicht maß
stäblichen Darstellung einen Ausschnitt aus einer anderen er
findungsgemäßen Faser 60. Der Faserkern der Faser 60 besteht
aus einem Lichtleiter 62, der einen Kern 64 und einen Mantel 66
aufweist. Der Mantel 66 hat einen niedrigeren Brechungsindex
als der Kern 64, so daß in den Lichtleiter 62 eingekoppeltes
Licht sich überwiegend im Kern 64 ausbreitet, wie dies durch
die Pfeile 67 angedeutet ist.
Der Mantel 66 des Lichtleiters 62 trägt entlang eines Ab
schnitts ein Koppelelement 68 in Form einer mantelförmigen
Schicht, die aus einem Glas oder einem Halbleiter mit dem glei
chen oder einem höheren Brechungsindex als der Mantel 66 be
steht. Auf dem Koppelelement 68 sind weitere Schichten aufge
bracht, von denen exemplarisch nur die Schichten 70a, 70b und
70c in Fig. 5 dargestellt sind. Bei diesen Schichten kann es
sich um Halbleiterschichten und ggf. auch um Funktionsschichten
aus anderen Materialien handeln, die gemeinsam ein Halbleiter
bauelement bilden.
Beim Betrieb koppelt das Koppelelement 68 einen (kleinen) Teil
des im Lichtleiter 62 geführten Lichts 67 aus und in das darü
berliegende Halbleiterbauelement ein. Die Menge des durch das
Koppelelement 68 ausgekoppelten Lichts hängt dabei insbesondere
vom Brechungsindex des Koppelelements 68 sowie von dessen Länge
in Richtung der Längsachse 13 ab. Das Halbleiterbauelement er
zeugt elektrische Signale, die in an sich herkömmlicher Weise
ausgewertet werden können. Weitere zur Auswertung erforderli
chen Halbleiterbauelemente können z. B. neben dem Koppelele
ment 68 auf dem Lichtleiter 62 aufgebracht sein. Das Koppel
element 68 bildet somit, zusammen mit den darüber liegenden
Schichten, einen Sensor zur Detektion von im Lichtleiter 62 ge
führten Lichtes 67.
Grundsätzlich möglich ist allerdings auch, als Halbleiterbau
element durch ein lichterzeugendes optoelektronisches Bauele
ment zu verwenden, um davon erzeugtes Licht mit Hilfe des Kop
pelelements 68 in den Lichtleiter 62 einzukoppeln.
Claims (13)
1. Faser mit einem Faserkern (12; 62), dadurch
gekennzeichnet, daß der Faserkern (12; 62) wenigstens eine
Halbleiterschicht (16, 18, 20; 70a, 70b, 70c) trägt.
2. Faser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere
Halbleiterschichten (16, 18, 20; 70a, 70b, 70c) in einer zu
einer Längsachse (13) des Faserkerns (12; 62) senkrechten
Richtung übereinander angeordnet sind.
3. Faser nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
mehrere Halbleiterschichten (16a, 16b, 18a, 18b, 20a, 20b)
entlang einer Längsachse (13) des Faserkerns (12) nebenein
ander angeordnet sind.
4. Faser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Faserkern (12; 62) eine oder mehrere
Funktionsschichten (14, 22, 24; 68) trägt, die nicht aus
einem Halbleiter bestehen.
5. Faser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß wenigstens eine der Halbleiterschichten
(16, 18, 20; 70a, 70b, 70c) und/oder der Funktions
schicht(en) (14, 22, 24; 68) als koaxial zu einer Längsach
se (13) des Faserkerns (12; 62) angeordnete Mantelschichten
ausgeführt ist.
6. Faser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die wenigstens eine Halbleiterschicht
(16, 18, 20; 70a, 70b, 70c) und ggf. die eine oder mehreren
Funktionsschichten (14, 22, 24; 68) ein elektronisches oder
optoelektronisches Halbleiterbauelement, insbesondere eine
Diode, eine Photodiode, eine lichtemittierende Diode oder
einen Transistor, bilden.
7. Faser nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere
Halbleiterbauelemente in einer zur Längsachse (13) des Fa
serkerns (12) senkrechten Richtung übereinander angeordnet
sind.
8. Faser nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß mehrere Halbleiterbauelemente (28a, 28b) ent
lang der Längsachse (13) des Faserkerns (12) nebeneinander
angeordnet sind.
9. Faser nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß entlang
der Längsachse (13) des Faserkerns (12) mehrere Halbleiter
bauelemente (28a, 28b) derart verschaltet sind, daß eine
Kontaktschicht (22a) eines Halbleiterbauelements (28a)
elektrisch leitend mit einer Kontaktschicht (14b) eines be
nachbarten Halbleiterbauelements (28b) verbunden ist.
10. Faser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Faserkern ein Lichtleiter (62) ist.
11. Faser nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß an dem
Lichtleiter wenigstens ein Koppelelement (68) vorgesehen
ist, durch das Licht aus dem Lichtleiter (62) auskoppelbar
oder in diesen einkoppelbar ist.
12. Halbleiterschaltung mit wenigstens zwei miteinander ver
schalteten Fasern (10; 50; 60) nach einem der vorhergehen
den Ansprüche.
13. Textiles Produkt, insbesondere Gewebe, mit wenigstens einer
Faser (10; 50; 60) nach einem der Ansprüche 1 bis 12.
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