DE10053692A1 - Vorrichtung zum Wandeln von elektrischer in mechanische Energie und/oder umgekehrt, insbesondere Drehstrom-Synchron-Motor, mit durch Nutkörper am Rotor festgelegten Permanentmagneten - Google Patents
Vorrichtung zum Wandeln von elektrischer in mechanische Energie und/oder umgekehrt, insbesondere Drehstrom-Synchron-Motor, mit durch Nutkörper am Rotor festgelegten PermanentmagnetenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Wandeln von elektrischer in mechanische Energie und/oder umgekehrt, insbesondere Drehstrom-Synchron-Motor, mit einem Stator (1), einem um eine Rotationsachse (2) rotierenden und mindestens einen Permanentmagneten (12) tragenden Rotor (33) und mit Mitteln zum Fixieren des Permanentmagneten (12) an dem Rotor (33), dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Fixieren einen Nutkörper (21) aufweisen, der mit einem Fußteil (24) in eine vom Rotor (33) ausgebildete Nut (10) eingesetzt ist und der mit einem Kopfteil (22) in fixierender Anlage an dem zugehörigen Permanentmagneten (12) ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Wandeln von elektrischer in
mechanische Energie und/oder umgekehrt, insbesondere einen Drehstrom-
Synchron-Motor, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei derartigen Vorrichtungen müssen am Rotor Permanentmagnete in
definierter Position und Ausrichtung fixiert bzw. befestigt werden. Hierzu
ist aus dem Stand der Technik bekannt, den Rotor mit den
Permanentmagneten mit einer auf der Außenumfangsfläche aufgebrachten
kunststoffgetränkten Bandage zu umwickeln, die bei Temperaturen von
beispielsweise 150°C aushärtbar ist. Dabei ist von Nachteil, dass sich
durch die Bandage der Abstand zwischen den Permanenten und dem Stator
in radialer Richtung bezogen auf die Rotationsachse vergrößert und
dadurch die Effizienz der Vorrichtung herabgesetzt ist. Außerdem ist
die maximale Betriebstemperatur derartiger Vorrichtungen durch
die temperaturabhängige mechanische Stabilität der Bandage begrenzt.
Darüber hinaus ist das Bandagieren herstellungstechnisch aufwendig, unter
anderem weil die Beibehaltung der Position und Ausrichtung der
Permanentmagnete beim Bandagieren und dem anschließenden
Aushärtvorgang sichergestellt sein muss.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Vorrichtung zum Wandeln
von elektrischer in mechanische Energie und/oder umgekehrt, insbesondere
einen Drehstrom-Synchron-Motor, bereitzustellen, welche die Nachteile
des Standes der Technik überwindet. Insbesondere soll eine exakte
Positionierung und Ausrichtung der Permanentmagnete an dem Rotor auch
bei hohen Rotationsgeschwindigkeiten und/oder hohen
Betriebstemperaturen dauerhaft gewährleistet sein und die Vorrichtung soff
einfach und kostengünstig herstellbar sein.
Das Problem ist durch die im Anspruch 1 bestimmte Vorrichtung gelöst.
Besondere Ausführungsarten der Erfindung sind in den Unteransprüchen
bestimmt.
Das Problem ist bei einer Vorrichtung zum Wandeln von elektrischer in
mechanische Energie und/oder umgekehrt, insbesondere einem Drehstrom-
Synchron-Motor, mit einem Stator, einem um eine Rotationsachse
rotierenden und mindestens einem Permanentmagneten tragenden Rotor
und mit Mitteln zum Fixieren des Permanentmagneten an dem Rotor
dadurch gelöst, dass die Mittel zum Fixieren einen Nutkörper aufweisen,
der mit einem Fußteil in eine vom Rotor ausgebildete Nut eingesetzt ist und
der mit einem Kopfteil in fixierender Anlage an dem zugehörigen
Permanentmagneten ist.
Bei der Vorrichtung handelt es sich vorzugsweise um einen elektronisch
kommutierten Dreiphasen-Drehstrom-Synchron-Motor mit einer
Anschlussleistung von beispielsweise bis zu 10 kW und einem
Drehmoment ab beispielsweise 0,1 Nm. Die Erfindung kann ebenso als
Generator ausgebildet sein, bei dem die mechanische Energie des
rotierenden Rotors in elektrische Energie umwandelbar ist. Die Nut im
Rotor ist vorzugsweise über die gesamte Länge des Rotors ausgebildet und
weist eine zylindrische Form auf. Dadurch kann die Nut auf einfache Weise
durch übereinander geschichtete und stanzpaketierte Rotorbleche
bereitgestellt werden.
Der Nutkörper ist mit seinem Fußteil in die Nut derart eingesetzt, dass er
bei gleichzeitiger Anlage seines Kopfteils an dem zugehörigen
Permanentmagneten insbesondere hinsichtlich einer Bewegung in radialer
Richtung bezogen auf die Rotationsachse fixiert ist. Dadurch übt der
Nutkörper eine den Permanentmagneten fixierende klemmende Kraft auf
diesen aus. Der Permanentmagnet ist in radialer Richtung magnetisiert und
kann aus einem ferromagnetischen oder einem ferrimagnetischen Werkstoff
hergestellt sein, der einen für den jeweiligen Anwendungsfall ausreichend
hohen Energiedichtewert aufweist.
Die Anzahl der umfänglich gleich verteilten Permanentmagnete ist ebenfalls
an den jeweiligen Anwendungsfall anpassbar. Die Anzahl der umfänglich
gleich verteilt angeordneten Nuten bzw. Nutkörper entspricht der Anzahl
der Permanentmagneten, wobei jeder Permanentmagnet auf seinen beiden
Seitenflächen von jeweils einem Nutkörper fixiert ist. Die Nut im Rotor
kann parallel zur Rotationsachse verlaufen. Alternativ hierzu kommen auch
so genannte schräg genutete Rotoren für die Erfindung in Betracht, bei
denen die Nuten schraubenlinienförmig in Bezug auf die Rotationsachse
verlaufen.
Dadurch, dass das Kopfteil im Querschnitt mindestens abschnittsweise
keilförmig ist, ist eine dauerhaft hohe Fixierkraft gewährleistet und darüber
hinaus die Herstellung derartiger Vorrichtungen vereinfacht. Insbesondere
ist es möglich, die Nutkörper von einer Stirnseite des Rotors in
die zugehörige Nut einzuführen. Durch eine in Richtung der
Rotationsachse konisch ausgestaltete Form der Nut und/oder eine in
Richtung der Längsachse konische Ausgestaltung des Nutkörpers kann
das Einführen der Nutkörper weiter vereinfacht werden, weil dadurch
der Nutkörper zu Beginn des Einführvorgangs noch nicht in fixierender
Anlage an dem Permanentmagneten ist, sondern erst im weiteren Verlauf
und insbesondere gegen Ende des Einführvorgangs in fixierende Anlage an
den Permanentmagneten kommt.
Dadurch, dass das Kopfteil zwei im Wesentlichen plane Anlageflächen
ausbildet, von denen jede in Anlage an einer jeweils parallel verlaufenden
planen Seitenfläche des zugehörigen Permanentmagneten ist, können auch
bei einem verhältnismäßig spröden Werkstoff des Permanentmagneten
hohe Fixierkräfte bereitgestellt werden. Dies ist noch weiter dadurch
verbessert, dass die Anlageflächen des Kopfteils einen spitzen Winkel von
beispielsweise etwa 90° einschließen und/oder jeweils eine in
Längsrichtung vorzugsweise durchgehend verlaufende und im Querschnitt
vorzugsweise halbkreisförmige Nut aufweisen. Auf der Außenseite des
Nutkörpers sind die beiden Anlageflächen über eine zur Rotationsachse
konzentrischen Kreissegmentfläche miteinander verbunden, deren Abstand
von der Rotationsachse vorzugsweise etwas kleiner ist als der Radius des
Rotors im Bereich der Permanentmagnete.
Vorzugsweise ist das Kopfteil und das Fußteil durch ein Mittelteil mit im
Wesentlichen parallel verlaufenden Seitenflächen miteinander verbunden
und/oder einstückig ausgebildet. Das Mittelteil ist vorzugsweise schlanker
als das angrenzende Kopf- bzw. Fußteil und stellt durch seine Dehnung in
Längsrichtung die Fixierkräfte bereit. Durch die geometrische Ausgestaltung
des Mittelteils sind damit auf einfache Weise die Fixierkräfte an den
jeweiligen Anwendungsfall anpassbar. Durch die einstückige Ausbildung
sind die Herstellkosten für den Nutkörper herabgesetzt und seine
mechanische Festigkeit erhöht. Zur weiteren Verbesserung kann der
Nutkörper aus einem faserverstärkten Kunststoff bestehen, beispielsweise
aus einem Glasfaser-Polyesther. Der Nutkörper weist vorzugsweise im
Wesentlichen eine langgestreckte zylindrische Form auf, wobei die Länge
des Nutkörpers im Wesentlichen der Länge des Rotors entspricht.
Die endseitigen Stirnflächen des Nutkörpers können plan oder gewölbt
sein.
Dadurch, dass das Fußteil im Querschnitt im Wesentlichen der
Querschnittsform der vom Rotor ausgebildeten und einen Hinterschnitt
aufweisende Nut nachgebildet ist, ist eine dauerhaft sichere Verankerung
des Nutkörpers in der Nut gewährleistet. Das Fußteil ist vorzugsweise so
ausgebildet, dass er den Hinterschnitt der Nut hintergreift, wobei
die zugehörigen Flächen des Hinterschnitts bzw. des Fußteils vorzugsweise
einen stumpfen Winkel von beispielsweise 135° einschließen.
Dadurch, dass das Fußteil im Querschnitt vieleckig ist und parallel zu
seiner Längsachse ausgebildete Kanten aufweist, von denen mindestens
zwei Kanten in Anlage an der im Querschnitt vorzugsweise verrundeten
Form der vom Rotor ausgebildeten Nut sind, sind die Fixierkräfte vom
Nutkörper an vorgebbar definierten Stellen in den Rotor einleitbar.
Der Rotor kann dadurch vorteilhaft an den Stellen der Krafteinleitung so
ausgestaltet sein, dass eine unzulässige Verformung in diesen Bereichen
verhindert ist und dadurch eine dauerhaft sichere Fixierung der
Permanentmagnete gewährleistet ist.
Dadurch, dass der Permanentmagnet an dem Rotor zusätzlich festgeklebt
ist, ist die Fixierung weiter verbessert. Insbesondere kann der
Permanentmagnet durch das Kleben vorfixiert werden und das endgültige
Fixieren, beispielsweise bei noch nicht ausgehärtetem Klebstoff, durch
das Einsetzen der Nutkörper erfolgen. Alternativ zum Kleben kommen auch
weitere Verbindungstechniken in Betracht, beispielsweise Löten,
insbesondere unter Verwendung eines verhältnismäßig niedrig
schmelzenden Glaslotes.
Dadurch, dass der Permanentmagnet auf seiner dem Rotor zugewandten
Fläche eine parallel zur Rotationsachse verlaufende und im Wesentlichen
plane Klebefläche aufweist, kann die Klebung großflächig erfolgen.
Der Rotor kann hierzu eine an die Form der ihm zugewandten Klebefläche
angepasste Formschlussfläche aufweisen, durch welche die exakte Position
und Ausrichtung der Permanentmagnete gewährleistet ist.
Dadurch, dass der Permanentmagnet zwei einen spitzen Winkel
einschließende Seitenflächen aufweist, die auf der von der Rotationsachse
abgewandten Außenseite über eine zur Rotationsachse konzentrische
Kreissegmentfläche miteinander verbunden sind, sind hohe Fixierkräfte
durch die Nutkörper in den Permanentmagneten einleitbar. Vorzugsweise
ist der Permanentmagnet im Wesentlichen zylindrisch, wobei die Länge des
Permanentmagneten im Wesentlichen der Länge des Rotors entspricht.
Dadurch, dass der Rotor aus Rotorblechen zusammengesetzt ist, die sich
quer zur Rotationsachse erstrecken, gegeneinander elektrisch isoliert und
kongruent übereinander angeordnet sind, ist der Rotor auf einfache und
kostengünstige in an den jeweiligen Anwendungsfall angepasster Form
durch Stanzpaketieren herstellbar. Die Rotorbleche weisen eine zentrische
Öffnung für den Durchtritt einer Welle auf. Auf einer in Bezug auf die
Rotationsachse zentrischen Kreislinie sind in Umfangsrichtung gleichmäßig
verteilt weitere Öffnungen angeordnet, deren Anzahl vorzugsweise der
Anzahl der Permanentmagneten entspricht. Die weiteren Öffnungen
können ebenfalls kreisrund sein oder eine sonstige geeignete
Querschnittsform aufweisen. Vorzugsweise sind die weiteren Öffnungen
mittig in Bezug auf die ihnen jeweils zugeordneten Permanentmagneten
angeordnet.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung, in der
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel im
Einzelnen beschrieben ist. Dabei können die in den Ansprüchen und in der
Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in
beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
Fig. 1 zeigt einen Querschnitt durch den Stator einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung,
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf ein Rotorblech des Rotors,
Fig. 3 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt III der Nut der Fig. 2,
Fig. 4 zeigt eine Frontansicht eines erfindungsgemäßen Nutkörpers,
Fig. 5 zeigt eine Seitenansicht des Nutkörpers der Fig. 4,
Fig. 6 zeigt eine Draufsicht auf einen Rotor mit in die Nuten eingesetzten
Nutkörpern und fixiertem Permanentmagneten,
Fig. 7 zeigt eine Seitenansicht des Rotors gemäß VII der Fig. 6,
Fig. 8 zeigt eine Seitenansicht des Permanentmagneten und
Fig. 9 zeigt eine Draufsicht auf den Permanentmagneten gemäß IX der
Fig. 8.
Die Fig. 1 zeigt einen Querschnitt durch den Stator 1 einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung. Der Stator 1 ist auf seiner Umfangsfläche
3 kreiszylindrisch mit einer Zylinderachse, die mit der Rotationsachse 2
zusammenfällt. Von einer durchgehenden Kreisringfläche 4 stehen radial
nach innen Wicklungsstege 5 ab, die im dargestellten Querschnitt konisch
sind und an ihrem radial inneren Ende eine pilzkopfartige Verbreiterung 6
aufweisen. Die Wicklungsstege 5 sind in Umfangsrichtung gleichmäßig
verteilt. Die Anzahl der Wicklungsstege 5 beträgt bei der dargestellten
Dreiphasen-Drehstromvorrichtung ein ganzzahliges Vielfaches von 3, im
vorliegenden Fall 9 × 3 = 27. Von jeweils zwei Wicklungsstegen 5 ist
jeweils eine Wicklungsnut 7 begrenzt. Die Statorwicklungen werden
jeweils um einen Wicklungssteg 5 gewickelt. Der Stator 1 ist vorzugsweise
durch sich parallel zur Zeichenebene der Fig. 1 erstreckende Statorbleche
gebildet, die gegeneinander elektrisch isoliert und senkrecht zur
Zeichenebene übereinander kongruent angeordnet sind.
Die Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf ein Rotorblech 8 des Rotors 33,
das symmetrisch zur Rotationsachse 2 ist. Das Rotorblech 8 ist im
dargestellten Ausführungsbeispiel im Wesentlichen sechseckig, wobei in
den Ecken jeweils eine einen Hinterschnitt 9 aufweisende Nut 10
angeordnet ist. Zwischen den Nuten 10 bildet das Rotorblech 8 jeweils eine
plane Anlage- bzw. Klebefläche 11 für den ihr zugeordneten und gestrichelt
dargestellten Permanentmagneten 12 aus. Das Rotorblech 8 weist eine
zentrische Öffnung 13 für den Durchtritt einer Welle der Vorrichtung auf.
Gleichmäßig auf einer zentrischen Kreislinie verteilt, sind weitere im
Wesentlichen dreieckförmige Öffnungen 14 angeordnet und zwar mittig in
Bezug auf die ihnen zugeordneten Permanentmagnete 12. Die Anzahl der
weiteren Öffnungen 14 entspricht der Anzahl der Permanentmagnete 12.
Jede Nut 10 ist symmetrisch zu einer ihr zugeordneten und sich radial in
Bezug auf die Rotationsachse 2 erstreckenden Symmetrieebene 15.
Die Ecken 16 der weiteren Öffnungen 14 sind verrundet, wobei der Radius
der dem Permanentmagneten 12 zugewandten Ecke größer ist als
der Radius der beiden weiteren Ecken. Die Ecken 16 sind über in Bezug auf
die weiteren Öffnungen 14 konkave Flächen 17 miteinander verbunden.
Die Fig. 3 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt III der Nut 10 der Fig. 2. Jede
Nut 10 weist planparallele Öffnungsflächen 18 auf, die in Richtung auf
die Rotationsachse 2 unter Ausbildung einer Kante 19 in einem
Hinterschnitt 9 übergehen, dessen Flächen miteinander einen stumpfen
Winkel von beispielsweise 135° einschließen und über eine Bodenfläche
20 mit verrundeter Form, d. h. im Wesentlichen ohne Ausbildung einer
weiteren Kante, verbunden sind.
Die Fig. 4 zeigt eine Frontansicht eines erfindungsgemäßen Nutkörpers 21,
der aus einem Kopfteil 22, einem Mittelteil 23 und einem Fußteil 24 besteht
und einstückig ausgebildet ist. Der Kopfteil 22 ist mindestens
abschnittsweise keilförmig und weist zwei im Wesentlichen plane
Anlageflächen 25 auf, von denen jede in Anlage an einer jeweils im
Wesentlichen parallel verlaufenden planen Seitenfläche 37 des zugehörigen
Permanentmagneten 12 ist. Die Anlageflächen 25 schließen einen spitzen
Winkel von etwa 90° ein. Jede der Anlageflächen 25 weist eine sich
senkrecht zur Zeichenebene erstreckende Anlagenut 26 mit
halbkreisförmigem Querschnitt auf. Die beiden Anlageflächen 25 sind auf
der Außenseite des Nutkörpers 21 über eine zur Rotationsachse 2
konzentrische Kreissegmentfläche 27 miteinander verbunden.
Das Mittelteil 23 weist parallel verlaufende und sich senkrecht zur
Zeichenebene erstreckende Seitenflächen 28 auf, die das Kopfteil 22 mit
dem Fußteil 24 verbinden. Das Fußteil 24 ist im Querschnitt achteckig und
weist senkrecht zur Zeichenebene verlaufende Kanten 29 auf, die über
jeweils plane Flächen miteinander verbunden sind. Der Nutkörper 21 ist im
Wesentlichen zylindrisch und symmetrisch zur sich senkrecht zur
Zeichenebene erstreckenden Symmetrieebene 30.
Die Fig. 5 zeigt eine Seitenansicht des Nutkörpers 21 der Fig. 4.
Die Stirnflächen 31 sind plan und schließen mit der Längsachse des
Nutkörpers 21 einen rechten Winkel ein. Die Stirnflächen 31 können
alternativ hierzu jedoch auch ein- oder beidseitig beliebig geformt sein,
beispielsweise konvex oder konkav. Die Länge 32 des Nutkörpers 21
entspricht im Wesentlichen der Länge des Rotors 33, kann alternativ hierzu
jedoch auch kleiner oder größer gewählt sein. Insbesondere ist es möglich,
nur an einem oder an beiden stirnseitigen Enden des Rotors 30 einen
Nutkörper 21 in die Nut 10 einzuführen, dessen Länge 32 deutlich kleiner
ist als die Länge des Rotors 33.
Die Fig. 6 zeigt eine Draufsicht auf einen Rotor 33 mit in die Nuten 10
eingesetzten Nutkörpern 21 und fixierten Permanentmagneten 12,
die zusätzlich an der Klebefläche 11 der Rotorbleche 8 geklebt sind.
Der Radius der von den Permanentmagneten 12 gebildeten in Bezug auf
die Rotationsachse 2 konzentrischen Kreissegmentfläche 34 ist geringfügig
größer als der Radius der von den Nutkörpern 21 gebildeten
Kreissegmentfläche 27. Dadurch lassen sich sehr kleine Luftspalte und
damit eine hohe Effizienz der erfindungsgemäßen Vorrichtung erzielen.
Mindestens eine der von dem Fußteil 24 der Nutkörper 21 ausgebildeten
Kanten 29 ist in klemmender Anlage an der vom Rotor 33 ausgebildeten
Nut 10 ebenso wie die planen Anlageflächen 25 des Kopfteils 22 in Anlage
an dem Permanentmagneten 12 sind.
Die Fig. 7 zeigt eine Seitenansicht des Rotors 33 gemäß VII der Fig. 6.
Die Länge der Nutkörper 21 ist geringfügig kleiner als die Länge des Rotors
33, um einen störenden Überstand der Nutkörper 21 zuverlässig zu
verhindern.
Die Fig. 8 zeigt eine Seitenansicht des Permanentmagneten 12. Dieser weist
an seiner dem Rotor 33 zugewandten Seite eine parallel zur Rotationsachse
2 verlaufende und im Wesentlichen plane Klebefläche 35 auf. Daran
schließen sich unter Bildung jeweils einer Kante 36 zwei einen spitzen
Winkel von etwa 25 bis 30° einschließende Seitenflächen 37 an, die auf
der von der Rotationsachse 2 abgewandten Außenseite über eine zur
Rotationsachse 2 konzentrische Kreissegmentfläche 34 miteinander
verbunden sind. Am Übergang zwischen der Seitenfläche 37 und der
Kreissegmentfläche 34 sind zwei sich senkrecht zur Zeichenebene
erstreckende weitere Kanten 38 ausgebildet.
Die Fig. 9 stellt eine Draufsicht auf den Permanentmagneten 12 gemäß IX
der Fig. 8 dar. Der Permanentmagnet 12 ist im Wesentlichen zylindrisch
mit planen Stirnflächen 39, die mit der Längsrichtung des
Permanentmagneten 12 einen rechten Winkel einschließen. Die Länge 40
des Permanentmagneten 12 entspricht im Wesentlichen der Länge des
Rotors 33 oder ist geringfügig kleiner.
Claims (22)
1. Vorrichtung zum Wandeln von elektrischer in mechanische Energie
und/oder umgekehrt, insbesondere Drehstrom-Synchron-Motor, mit
einem Stator (1), einem um eine Rotationsachse (2) rotierenden und
mindestens einen Permanentmagneten (12) tragenden Rotor (33) und
mit Mitteln zum Fixieren des Permanentmagneten (12) an dem Rotor
(33), dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Fixieren einen
Nutkörper (21) aufweisen, der mit einem Fußteil (24) in eine vom
Rotor (33) ausgebildete Nut (10) eingesetzt ist und der mit einem
Kopfteil (22) in fixierender Anlage an dem zugehörigen
Permanentmagneten (12) ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
das Kopfteil (22) im Querschnitt mindestens abschnittsweise
keilförmig ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
das Kopfteil (22) zwei im Wesentlichen plane Anlageflächen (25)
ausbildet, von denen jede in Anlage an einer jeweils im Wesentlichen
parallel verlaufenden planen Seitenfläche (37) des zugehörigen
Permanentmagneten (12) ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die Anlageflächen (25) des Kopfteils (22) einen spitzen Winkel
einschließen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass
die Anlageflächen (25) des Kopfteils (22) jeweils eine in Längsrichtung
verlaufende Nut (26) aufweisen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass die beiden Anlageflächen (25) des Kopfteils (22)
auf der Außenseite des Nutkörpers (21) über eine zur Rotationsachse
(2) konzentrische Kreissegmentfläche (27) miteinander verbunden
sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass das Kopfteil (22) und das Fußteil (24) durch ein
Mittelteil (23) mit im Wesentlichen parallel verlaufenden
Seitenflächen (28) miteinander verbunden sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass der Nutkörper (21) einstückig ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass der Nutkörper (21) aus einem faserverstärkten
Kunststoff besteht.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass
der Nutkörper Glasfaser-Polyester aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass der Nutkörper (21) im Wesentlichen zylindrisch
ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass der Nutkörper (21) lang gestreckt ist und
die Länge (32) des Nutkörpers (21) der Länge des Rotors (33)
entspricht.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass das Fußteil (24) im Querschnitt im Wesentlichen
der Querschnittsform der vom Rotor (33) ausgebildeten und einen
Hinterschnitt (9) aufweisenden Nut (10) nachgebildet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass das Fußteil (24) im Querschnitt vieleckig ist und
parallel zu seiner Längsachse ausgebildete Kanten (29) aufweist, von
denen mindestens zwei Kanten (29) in Anlage an der im Querschnitt
vorzugsweise verrundeten Form der vom Rotor (33) ausgebildeten Nut
(10) sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass der Permanentmagnet (12) an den Rotor (33)
geklebt ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass
der Permanentmagnet (12) auf seiner dem Rotor (33) zugewandten
Seite eine parallel zur Rotationsachse (2) verlaufende und im
Wesentlichen plane Klebefläche (35) aufweist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, dass der Permanentmagnet (12) zwei einen spitzen
Winkel einschließende Seitenflächen (37) aufweist, die auf der von
der Rotationsachse (2) abgewandten Außenseite über eine zur
Rotationsachse (2) konzentrische Kreissegmentfläche (34) miteinander
verbunden sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, dass der Permanentmagnet (12) im Wesentlichen
zylindrisch ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, dass die Länge (40) des Permanentmagneten (12) im
Wesentlichen der Länge des Rotors (33) entspricht.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, dass der Rotor (33) aus Rotorblechen (8)
zusammengesetzt ist, die sich quer zur Rotationsachse (2) erstrecken
und kongruent übereinander angeordnet sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass
die Rotorbleche (8) eine zentrische Öffnung (13) für den Durchtritt
einer Welle aufweisen und auf einer zentrischen Kreislinie
gleichmäßig verteilt angeordnet weitere Öffnungen (14) aufweisen.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass
die Anzahl der weiteren Öffnungen (14) der Anzahl der
Permanentmagneten (12) entspricht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10053692A DE10053692A1 (de) | 2000-10-26 | 2000-10-26 | Vorrichtung zum Wandeln von elektrischer in mechanische Energie und/oder umgekehrt, insbesondere Drehstrom-Synchron-Motor, mit durch Nutkörper am Rotor festgelegten Permanentmagneten |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE10053692A DE10053692A1 (de) | 2000-10-26 | 2000-10-26 | Vorrichtung zum Wandeln von elektrischer in mechanische Energie und/oder umgekehrt, insbesondere Drehstrom-Synchron-Motor, mit durch Nutkörper am Rotor festgelegten Permanentmagneten |
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