DE10052622C1 - Vorrichtung zur Verriegelung einer steckbaren elektrischen Einheit - Google Patents
Vorrichtung zur Verriegelung einer steckbaren elektrischen EinheitInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung einer steckbaren elektrischen Einheit in einem Gefäß einer elektrischen Basiseinheit, wobei die steckbare elektrische Einheit mindestens ein Arretierungselement aufweist, das derart in ein Arretierungselement im Gefäß der Basiseinheit eingreift, dass im Zustand der Verriegelung die physische Entnahme der steckbaren elektrischen Einheit verhindert ist. Zur steckplatzabhängigen Erkennung der Betätigung von Verriegelungselementen seitens der Basiseinheit wird vorgeschlagen, das Arretierungselement (21) durch eine bewegliche Abdeckung (24) in Ruhelage derart verdeckt anzuordnen, dass das Arretierungselement (21) erst nach Beseitigung der Abdeckung (24) zugänglich ist. Die Abdeckung (24) steht mit einem elektrischen Schaltkontakt (25) in Wirkverbindung, wobei jede von der Ruhelage abweichende Lage der Abdeckung (24) den Schaltkontakt (25) auslöst. Die Abdeckung (24) ist auschließlich im verriegelten Zustand der steckbaren elektrischen Einheit (2) in die Ruhelage verbringbar. Die Anschlüsse des Schaltkontaktes (25) sind elektrisch mit einem Signalverarbeitungsmittel (12) in der Basiseinheit (1) verbunden.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verriegelung einer steckbaren elektrischen
Einheit in einem Gefäß einer elektrischen Basiseinheit.
Komplexe Systeme der Elektrotechnik, insbesondere in der Mess-, Steuer- und
Regelungstechnik sowie in der Nachrichtentechnik, sind regelmäßig modular
aufgebaut. Dabei ist eine Vielzahl elektrischer Einheiten in einem Gefäß einer
elektrischen Basiseinheit steckbar untergebracht.
Im einfachsten Fall ist die steckbare elektrische Einheit dabei nur durch die Haltekraft
der Steckverbindung in der Basiseinheit fixiert. Darüber hinaus ist durch offenkundige
Vorbenutzung bekannt, die steckbare elektrische Einheit mit der Basiseinheit zu
verschrauben.
Aus der DD 8751 ist ein Fernmeldegerät im Gestellaufbau bekannt, bei dem die
einzelnen Teile als verriegelbare Einschübe ausgeführt sind. Sämtliche Einschübe sind
durch eine Tür abgedeckt. Bei geschlossener Tür oder beim Schließen der Tür wird ein
Kontakt zur Inbetriebsetzung des Fernmeldegeräts betätigt.
Darüber hinaus ist aus der US 4,885,436 ein von einer Basiseinheit trennbares Modul
bekannt, das einen Riegel und einen Schalter aufweist, die derart miteinander
gekoppelt sind, dass die Betätigung des Schalters solange gesperrt ist, bis das Modul
vollständig mit der Basiseinheit verbunden ist und die elektrischen Kontakte des
Moduls mit den elektrischen Kontakten der Basiseinheit verbunden sind.
Bei der Erweiterung eines derartigen komplexen Systems während des laufenden
Betriebs um weitere steckbare elektrische Einheiten oder beim Austausch einer der
steckbaren elektrischen Einheiten besteht die Gefahr der Störung von anderen
elektrischen Einheiten. Physisch hinzugefügte steckbare elektrische Einheiten sind der
Basiseinheit logisch unbekannt. Physisch entfernte steckbare elektrische Einheiten
sind noch immer in der Basiseinheit als vorhanden angemeldet. Insbesondere mit
mikrorechentechnischen Mitteln ausgestattete Einheiten bedürfen einen Hinweis auf
die bevorstehende Änderung und einer systemabhängigen Mindestzeit zur
Berücksichtigung der Änderung der physischen Zusammenstellung des modularen
Systems.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Verriegelung einer
steckbaren elektrischen Einheit in einem Gefäß einer elektrischen Basiseinheit
anzugeben, bei der die Betätigung von Verriegelungselementen seitens der
Basiseinheit steckplatzabhängig erkennbar ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit den Mitteln des Patentanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den rückbezogenen Ansprüchen
genannt.
Die Erfindung geht von einer Vorrichtung zur Verriegelung einer steckbaren
elektrischen Einheit in einem Gefäß einer elektrischen Basiseinheit aus, bei der die
steckbare elektrische Einheit mindestens ein Arretierungselement aufweist, das derart
in ein Arretierungsgegenelement im Gefäß der Basiseinheit eingreift, dass im Zustand
der Verriegelung die physische Entnahme der steckbaren elektrischen Einheit
verhindert ist.
Das Wesen der Erfindung besteht darin, die mechanische Verriegelung einer
steckbaren elektrischen Einheit mit der zwingenden und voreilenden Generierung
eines elektrischen Signals zu koppeln, wobei die Voreilzeit größer ist als die
Mindestzeit, die das modulare System zur Berücksichtigung der Änderung der
physischen Zusammenstellung des Systems benötigt.
Im einzelnen ist vorgesehen, das zumindest ein Arretierungselement durch eine
bewegliche Abdeckung in Ruhelage derart verdeckt angeordnet ist, dass das
Arretierungselement erst nach Beseitigung der Abdeckung zugänglich ist. Die
Abdeckung steht mit einem elektrischen Schaltkontakt in Wirkverbindung, wobei jede
von der Ruhelage abweichende Lage der Abdeckung den Schaltkontakt auslöst. Die
Abdeckung ist ausschließlich im verriegelten Zustand der steckbaren elektrischen
Einheit in die Ruhelage verbringbar. Die Anschlüsse des Schaltkontaktes sind
elektrisch mit einem Signalverarbeitungsmittel in der Basiseinheit verbunden.
Beim Hinzufügen einer steckbaren elektrischen Einheit wird nach dem vollständigen
Einstecken der steckbaren elektrischen Einheit zunächst das Arretierungselement
verriegelt und anschließend die Abdeckung in die Ruhelage verbracht. Dabei wird der
Schaltkontakt ausgelöst und somit dem Signalverarbeitungsmittel in der Basiseinheit
die hinzugefügte Einheit signalisiert.
Zum Entfernen einer gesteckten und arretierten steckbaren elektrischen Einheit wird
zunächst die Abdeckung aus der Ruhelage verbracht. Dabei wird der Schaltkontakt
ausgelöst und somit dem Signalverarbeitungsmittel in der Basiseinheit die Entriegelung
und bevorstehende Entnahme der steckbaren elektrischen Einheit signalisiert.
Nachdem die Abdeckung aus der Ruhelage verbracht ist, ist das Arretierungselement
zugänglich und wird zur Entnahme der steckbaren elektrischen Einheit entriegelt.
Sodann wird die steckbare elektrische Einheit aus der Basiseinheit entfernt.
Im Erfolg dieser Maßnahmen vergeht bei der Entnahme einer steckbaren elektrischen
Einheit eine Handhabungszeit im Bereich einiger Sekunden von der Betätigung des
Schaltkontaktes bis zur Trennung der Kontakte der Steckkontaktvorrichtung. Bei einer
Mindestzeit, die das modulare System zur Berücksichtigung der Änderung der
physischen Zusammenstellung des Systems benötigt, in der Größenordnung weniger
hundert Millisekunden ist das System sicher in der Lage, alle erforderlichen
Vorkehrungen getroffen zu haben, bevor die entsprechende steckbare elektrische
Einheit physisch aus dem System entfernt ist.
Darüber hinaus ist beim Hinzufügen einer steckbaren elektrischen Einheit
sichergestellt, dass das System einen Hinweis auf die hinzugefügte Einheit erhält und
dieser Hinweis erst nach erfolgter mechanischer Verriegelung der Einheit im System
erteilt wird.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Die dazu erforderliche einzige Figur zeigt eine Basiseinheit 1 zur Aufnahme einer
Mehrzahl steckbarer elektrischer Einheiten 2. Das Gefäß der Basiseinheit 1 weist ein
Arretierungsgegenelement 11 auf. Das Arretierungsgegenelement 11 ist als senkrecht
zur Steckbewegungsrichtung ausgerichtete Ausnehmung ausgeführt.
Die steckbare elektrische Einheit 2 ist mit einer Steckkontaktvorrichtung 23 zur
elektrischen Verbindung der steckbaren elektrischen Einheit 2 mit der Basiseinheit 1
ausgestattet. Die Basiseinheit 1 weist eine zu der Steckkontaktvorrichtung 23
korrespondierende Steckgegenkontaktvorrichtung 13 auf. Darüber hinaus ist die
Basiseinheit 1 mit einem Signalverarbeitungsmittel 12 ausgestattet, das mit der
Steckgegenkontaktvorrichtung 13 verbunden ist. Das Signalverarbeitungsmittel 12
besteht aus einem Mikrocontroller mit einer Verarbeitungseinheit, Speichereinheiten
und Ein-/Ausgabeeinheiten.
Die steckbare elektrische Einheit 2 ist weiterhin mit einem zum
Arretierungsgegenelement 11 der Basiseinheit korrespondierenden
Arretierungselement 21 ausgestattet. Im verriegelten Zustand der steckbaren
elektrischen Einheit 2 greift das Arretierungselement 21 derart in das
Arretierungsgegenelement 11 ein, dass das Entfernen der steckbaren elektrischen
Einheit 2 aus der Basiseinheit 1 sicher verhindert ist.
Das Arretierungselement 21 ist hinter einer geschnitten dargestellten Frontplatte 22 im
Inneren der steckbaren elektrischen Einheit 2 angeordnet und durch eine Öffnung 26 in
der Frontplatte 22 bedienbar. Das Arretierungselement 21 ist durch eine Abdeckung 24
verdeckt, die mit einem Schaltkontakt 25 in Wirkverbindung steht und zwischen dem
Arretierungselement 21 und der Frontplatte 22 beweglich angeordnet ist. Damit wird
eine unbeabsichtigte Entfernung der Abdeckung 24 und die damit einhergehende
Umgehung der Signalisierung vermieden.
Die Basiseinheit 1 ist zur Aufnahme einer Mehrzahl steckbarer elektrischer Einheiten 2
mit einer Mehrzahl von Steckplätzen ausgestattet, denen jeweils eine
Steckgegenkontaktvorrichtung 13 zugeordnet ist. Das Signalverarbeitungsmittel 12 der
Basiseinheit ist mit den Steckgegenkontaktvorrichtungen 13 aller Steckplätze separat
verbunden. Damit ist jede Änderung der physischen Zusammensetzung des Systems
steckplatzabhängig erkennbar.
In besonderer Ausgestaltung der Erfindung ist ein gemeinsames Werkzeug zur
Bewegung der Abdeckung 24 aus der Ruhelage heraus und zur Betätigung des
Arretierungselements 21 vorgesehen. Vorteilhafterweise ist dadurch die Handhabung
der kombinierten Verriegelung und Signalisierung erleichtert und gegen unbefugte und
unbeabsichtigte Manipulation gesichert.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Arretierungselement 21 im Inneren der
steckbaren elektrischen Einheit 2 verschieblich angeordnet. Dabei ist das
Arretierungselement 21 senkrecht zur Steckbewegungsrichtung der steckbaren
elektrischen Einheit 2 beweglich.
In einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist das Arretierungselement 21 im
Inneren der steckbaren elektrischen Einheit 2 drehbar angeordnet. Dabei ist das
Arretierungselement 21 auf einer zur Steckbewegungsrichtung der steckbaren
elektrischen Einheit 2 parallelen Drehachse beweglich.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Abdeckung 24 verschieblich im Inneren
der steckbaren elektrischen Einheit 2 angeordnet. Dabei ist die Abdeckung 24
senkrecht zur Steckbewegungsrichtung der steckbaren elektrischen Einheit 2
beweglich.
In einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist die Abdeckung 24 verdrehbar im
Inneren der steckbaren elektrischen Einheit 2 angeordnet. Dabei ist die Abdeckung 24
auf einer zur Steckbewegungsrichtung der steckbaren elektrischen Einheit 2 parallelen
Drehachse beweglich.
In einer weiteren alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist die Abdeckung 24
verschwenkbar im Inneren der steckbaren elektrischen Einheit 2 angeordnet. Dabei ist
die Abdeckung 24 auf einer zur Steckbewegungsrichtung der steckbaren elektrischen
Einheit 2 senkrechten Drehachse beweglich.
Beim Hinzufügen einer steckbaren elektrischen Einheit 2 wird nach dem vollständigen
Einstecken der steckbaren elektrischen Einheit 2 zunächst das Arretierungselement 21
in Eingriff in das Arretierungsgegenelement 11 der Basiseinheit 1 und anschließend die
Abdeckung 24 in die Ruhelage verbracht. Dabei wird der Schaltkontakt 25 ausgelöst
und somit dem Signalverarbeitungsmittel 12 in der Basiseinheit 1 die hinzugefügte
Einheit 2 steckplatzgebunden signalisiert. Damit ist der Basiseinheit 1 die hinzugefügte
Einheit 2 logisch als solche und physisch steckplatzspezifisch bekanntgemacht. Auf
dieses Ereignis hin werden in dem Signalverarbeitungsmittel 12 Routinen zum
Aufnahme des Datenaustauschs mit der hinzugefügten Einheit 2 initiiert.
Zum Entfernen einer gesteckten und arretierten steckbaren elektrischen Einheit 2 wird
zunächst die Abdeckung 24 aus der Ruhelage verbracht. Dabei wird der Schaltkontakt
25 ausgelöst und somit dem Signalverarbeitungsmittel 12 in der Basiseinheit 1 die
Entriegelung und bevorstehende Entnahme der steckbaren elektrischen Einheit 2
signalisiert. Auf dieses Ereignis hin werden in dem Signalverarbeitungsmittel 12
Routinen zur geordneten Beendigung des Datenaustauschs mit der zu entfernenden
Einheit 2 initiiert. Nach deren Abschluß ist die zu entfernende steckbare elektrische
Einheit 2 logisch aus dem System entfernt. Das weiterbestehende Rumpfsystem bleibt
von der anschließenden physischen Entnahme der steckbaren elektrischen Einheit 2
unberührt. Damit werden Störungen des weiterbestehenden Rumpfsystems vermieden.
Nachdem die Abdeckung 24 aus der Ruhelage verbracht ist, ist das
Arretierungselement 21 zugänglich und wird zur Entnahme der steckbaren elektrischen
Einheit 2 entriegelt. Sodann wird die steckbare elektrische Einheit 2 aus der
Basiseinheit 1 physisch entfernt.
1
Basiseinheit
11
Arretierungsgegenelement
12
Signalverarbeitungsmittel
13
Steckgegenkontaktvorrichtung
2
Steckbare elektrische Einheit
21
Arretierungselement
22
Frontplatte
23
Steckkontaktvorrichtung
24
Abdeckung
25
Schaltkontakt
26
Öffnung
Claims (8)
1. Vorrichtung zur Verriegelung einer steckbaren elektrischen Einheit in einem Gefäß
einer elektrischen Basiseinheit, wobei die steckbare elektrische Einheit mindestens
ein Arretierungselement aufweist, das derart in ein Arretierungsgegenelement im
Gefäß der Basiseinheit eingreift, dass im Zustand der Verriegelung die physische
Entnahme der steckbaren elektrischen Einheit verhindert ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Arretierungselement (21) durch eine bewegliche, im Inneren der steckbaren elektrischen Einheit (2) angeordnete Abdeckung (24) in Ruhelage derart verdeckt angeordnet ist, dass das Arretierungselement (21) erst nach Beseitigung der Abdeckung (24) zugänglich ist,
dass die Abdeckung (24) mit einem elektrischen Schaltkontakt (25) in Wirkverbindung steht,
dass jede von der Ruhelage abweichende Lage der Abdeckung (24) den Schaltkontakt (25) auslöst,
dass die Abdeckung (24) ausschließlich im verriegelten Zustand der steckbaren elektrischen Einheit (2) in die Ruhelage verbringbar ist und
dass die Anschlüsse des Schaltkontaktes (25) elektrisch mit einem Signalverarbeitungsmittel (12) in der Basiseinheit (1) verbunden sind.
dass das Arretierungselement (21) durch eine bewegliche, im Inneren der steckbaren elektrischen Einheit (2) angeordnete Abdeckung (24) in Ruhelage derart verdeckt angeordnet ist, dass das Arretierungselement (21) erst nach Beseitigung der Abdeckung (24) zugänglich ist,
dass die Abdeckung (24) mit einem elektrischen Schaltkontakt (25) in Wirkverbindung steht,
dass jede von der Ruhelage abweichende Lage der Abdeckung (24) den Schaltkontakt (25) auslöst,
dass die Abdeckung (24) ausschließlich im verriegelten Zustand der steckbaren elektrischen Einheit (2) in die Ruhelage verbringbar ist und
dass die Anschlüsse des Schaltkontaktes (25) elektrisch mit einem Signalverarbeitungsmittel (12) in der Basiseinheit (1) verbunden sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet,
dass die Abdeckung (24) hinter einer Frontplatte (22) angeordnet ist und durch eine
Öffnung (26) in der Frontplatte (22) zugänglich ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet,
dass zur Bewegung der Abdeckung (24) aus der Ruhelage heraus und zur
Betätigung des Arretierungselements (21) ein gemeinsames Werkzeug vorgesehen
ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 3
dadurch gekennzeichnet,
dass das Arretierungselement (21) verschieblich ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 3
dadurch gekennzeichnet,
dass das Arretierungselement (21) drehbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3
dadurch gekennzeichnet,
dass die Abdeckung (24) verschieblich ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3
dadurch gekennzeichnet,
dass die Abdeckung (24) verdrehbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3
dadurch gekennzeichnet,
dass die Abdeckung (24) verschwenkbar ist.
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Family Applications (1)
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Owner name: ABB AG, 68309 MANNHEIM, DE |
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