DE10052419A1 - Verfahren zur Herstellung von mikromechanischen Bauelementen - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von mikromechanischen BauelementenInfo
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Abstract
Beschrieben wird ein Verfahren zur Herstellung eines mikromechanischen Bauteils. Dabei wird zunächst auf ein Substrat 1 eine Hilfsschicht 2 und eine mit wenigstens einem Ätzloch 4 versehene Membranschicht 3 aufgebracht. DOLLAR A Anschließend wird eine Spacerschicht 5 aufgebracht. Die Spacerschicht 5 wird dann anisotrop zurückgeätzt, so daß in dem Ätzloch 4 ein Spacer erzeugt wird, wodurch das Ätzloch 4 verengt wird. Anschließend wird die Hilfsschicht 2 durch das Ätzloch 4 hindurch geätzt, so dass in der Hilfsschicht ein Hohlraum 7 entsteht. Nachfolgend wird eine Verschlussschicht 8 aufgebracht, wodurch der Hohlraum 7 verschlossen wird.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
mikromechanischen Bauelementen.
Mikromechanische Systeme, die aus einem
mikromechanischen Bauelement und einer dazugehörigen
integrierten Schaltung zum Beispiel zur Ansteuerung oder zur
Auswertung auf demselben Substrat bestehen, sind von großem
Interesse. Bei dem mikromechanischen Bauelement ist häufig
eine Membran bzw. eine über einem Hohlraum angeordnete
Deckschicht erforderlich. Diese Schicht kann sowohl eine
passive Funktion als mechanischer Träger oder Schutz
übernehmen als auch als aktives Element dienen,
beispielsweise als Elektorde einer Kapazität wirken oder
andere elektrische Elemente beinhalten. Je nach
Aufgabenstellung soll die Deckschicht entweder den Hohlraum
vollständig dicht abschließen oder ihn durch eine definierte
Öffnung in der Schicht mit der Umwelt verbinden. Ein Beispiel
für den ersten Fall ist ein Drucksensor, für den zweiten Fall
ein Tintespritzer oder andere mikromechanische Düsen. In
jedem Fall ist eine hohe mechanische Stabilität wichtig,
unter anderem im Hinblick auf die Weiterverarbeitung und
Montage des gesamten Systems in ein Gehäuse.
Die DE 196 00 400 beschreibt ein Verfahren, mit dem
Hohlräume, die durch eine gelochte Platte (z. B. aus
Polysilizium, Siliziumoxid, Siliziumnitrid) freigeätzt
wurden, mit hochdotiertem Silikatglas (z. B. PSG oder BPSG)
verschlossen werden können. Das Verschließen mit
hochdotiertem Silikatglas ist möglich, weil es bei hohen
Temperaturen (bei BPSG normalerweise ab ca. 700°C) zähflüssig
wird und sich wie eine gut benetzende Flüssigkeit verhält.
Durch seine Oberflächenspannung verschließt es kleine
Öffnungen von z. B. 1 µm Durchmesser gasdicht. Allerdings
besteht bei dotierten Oxiden die Gefahr, dass im
verschlossenen Hohlraum die Dotierstoffe ausgasen und der
Hohlraumdruck verändert wird.
Ein gasdichter Verschluss mit undotierten Oxiden ist
ungleich schwieriger, weil undotierte Oxide bei hohen
Temperaturen kein Fließverhalten zeigen. Ca. 1 µm große
Öffnungen können daher nur mit relativ dicken Schichten
verschlossen werden, da die Öffnungen bereits während der
Abscheidung zuwachsen müssen.
Das Problem, kleine Öffnungen mit nicht fließfähigem
Material zu verschließen, konnte bisher nicht vollständig
gelöst werden. Hohlräume mit geringem Innendruck konnten
bisher nur erzeugt werden, indem ein fließfähiges Material
(z. B. BPSG) bei entsprechend geringem Prozessdruck
abgeschieden wurde. Bei diesem Verfahren gibt es zwei
wesentliche Nachteile. Einerseits besteht die Gefahr, dass
sich der Hohlraumdruck durch Ausgasen des Verschlussmaterials
mit der Zeit ändert, andererseits ist eine fertigungsgerechte
Prozessführung sehr schwer möglich. Da das Verschlussmaterial
unter hohen Temperaturen fließfähig ist, müssen die Wafer im
BPSG-Ofen unter Prozessdruck auf eine Temperatur abgekühlt
werden, die unterhalb der Fließgrenze von BPSG liegt (ca.
500°C). Würde man bei Temperaturen oberhalb der Fließgrenze
von BPSG die Wafer an den Umgebungsdruck ausfahren, könnten
die Hohlräume durch plastische Verformung des
Verschlussmaterials zerstört werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung von mikromechanischen
Bauelementen bereitzustellen, durch das Hohlräume mit nicht
fließfähigem Material verschlossen werden können.
Diese Aufgabe wird durch das Verfahren zur Herstellung
mikromechanischer Bauelemente gemäß dem unabhängigen
Patentanspruch 1 gelöst. Weitere vorteilhafte
Ausführungsformen, Ausgestaltungen und Aspekte der
vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den abhängigen
Patentansprüchen, der Beschreibung und den beiliegenden
Zeichnungen.
In dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung
mikromechanischer Bauelemente wird zunächst auf ein Substrat
eine Hilfsschicht und eine mit wenigstens einem Ätzloch
versehene Membranschicht aufgebracht. Anschließend wird eine
Spacerschicht aufgebracht. Die Spacerschicht wird dann
anisotrop zurückgeätzt, so daß in dem Ätzloch ein Spacer
erzeugt wird, wodurch das Ätzloch verengt wird. Anschließend
wird die Hilfsschicht durch das Ätzloch hindurch geätzt, so
dass in der Hilfsschicht ein Hohlraum entsteht. Nachfolgend
wird eine Verschlussschicht aufgebracht, wodurch der Hohlraum
verschlossen wird. Dabei ist es bevorzugt, wenn die
Hilfsschicht selektiv zur Membranschicht bzw. zum Substrat
geätzt wird.
Für einen gasdichten Verschluss von Hohlraum-
Freiätzlöchern mit undotierten Oxiden ist es grundsätzlich
bevorzugt, wenn die Freiätzlöcher relativ klein sind
(Durchmesser kleiner ca. 250 nm). Löcher dieser Größe sind
photolithografisch jedoch nur sehr schwer herstellbar. Die
Löcher zur Bildung des Hohlraums werden deshalb durch den
erfindungsgemäßen Prozess von beispielsweise ca. 1 µm auf ca.
200 nm verkleinert. Durch das erfindungsgemäße Verfahren kann
also durch die Verkleinerung der Ätzlöcher der Hohlraum schon
beim Abscheideprozess verschlossen werden. Dadurch ist es
möglich, verschiedene Verschlussmaterialien mit gewünschten
Materialeigenschaften für den Hohlraumverschluss zu
verwenden. Das Verschlussmaterial muss insbesondere keine
Fließeigenschaften aufweisen. So kann als Verschlussmaterial
auch das Material der Membranschicht verwendet werden, so daß
Schwierigkeiten, die auf die Verwendung unterschiedlicher
Materialien zurückzuführen sind, weitgehend vermieden werden
können.
Weiterhin können Abscheideprozesse angewendet werden,
die eine große Freiheit in der Prozessführung zulassen. Es
ist beispielsweise möglich, durch geeignete Wahl der
Prozessführung, den Innendruck im Hohlraum einzustellen. Der
resultierende Druck im verschlossenen Hohlraum ist in der
Regel proportional zum Prozessdruck und der
Abscheidetemperatur der Verschlussschicht. Werden LPCVD-
Prozesse (z. B. Polysilizium, TEOS, Siliziumnitrid) für den
Hohlraumverschluss verwendet, kann man Hohlraumdrücke von < 1 mbar
erzeugen. Zum Verschließen der Löcher können also auch
Prozesse mit geringem Prozessdruck verwendet werden. Durch
das erfindungsgemäße Verfahren ist es zudem möglich,
Hohlräume auch mit relativ dünnen Schichten zu verschließen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung wird auf einem aus Silizium bestehenden
Halbleitersubstrat eine Hilfsschicht und eine Membranschicht
mit Ätzlöchern aufgebracht. Anschließend wird auf die
Membranschicht und auf die zugänglichen Teile der
Hilfsschicht eine dünne Schicht, eine sogenannte Ätzstop-
Schicht abgeschieden. Dieser Schritt bringt insbesondere dann
Vorteile mit sich, wenn sich bei der Spacerätzung keine gute
Selektivität zwischen der Spacerschicht und dem
Membranmaterial erzielen läßt. Die Ätzstop-Schicht wirkt als
Ätzstop bei der Spacerätzung. Besteht das Spacermaterial z. B.
aus Polysilizium, so ist eine Ätzstop-Schicht aus
Siliziumnitrid gut geeignet.
Nach dem Abscheiden der Ätzstop-Schicht wird auf diese
Ätzstop-Schicht eine Spacerschicht abgeschieden und
anschließend bis zur Ätzstop-Schicht zurückgeätzt. Nach dem
anisotropen Rückätzen der Spacerschicht bleiben an den
Flanken der Ätzlöcher Reste des Materials der Spacerschicht
zurück, wodurch die Ätzlöcher verengt werden. Der Durchmesser
der verbleibenden Öffnung kann dabei über die Schichtdicke
der Spacerschicht kontrolliert werden.
Anschließend kann die Ätzstop-Schicht bis zur Membran-
Schicht bzw. bis zur Hilfsschicht zurückgeätzt werden. Mit
Hilfe eines isotropen Ätzprozesses wird nun die Hilfsschicht
durch das Ätzloch hindurch bevorzugt selektiv bis zur
Membranschicht bzw. bis zum Substrat geätzt, so dass ein
Hohlraum unterhalb der Öffnung entsteht. Durch Abscheidung
einer Verschlussschicht wird der Hohlraum gasdicht
verschlossen.
Besonders bevorzugt wird eine Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung, bei der die Verschlussschicht bei
einem Druck von weniger als 100 mbar, insbesondere weniger
als 10 mbar aufgebracht wird. Ganz besonders bevorzugt wird
eine Ausführungsform, bei der die Verschlussschicht bei einem
Druck von weniger als 1 mbar, insbesondere weniger als 0,5 mbar
aufgebracht wird. Gemäß diesen bevorzugten
Ausführungsformen ist es also möglich, Hohlräume mit sehr
geringem Innendruck (z. B. < 1 mbar) zu erzeugen, indem das
Verschlussmaterial z. B. mit einem LPCVD Prozess abgeschieden
wird. Der Prozessdruck beträgt dann typischerweise 0,1 bis
0,5 mbar. Gelingt es, den Hohlraum während des LPCVD-
Prozesses gasdicht zu verschließen, so ergibt sich ein
Hohlraumdruck, der ungefähr dem Prozessdruck entspricht. Noch
geringere Drücke sind sind erzeugbar, wenn die
Verschlussschicht durch Elektronenstrahlverdampfen in einer
UHV-Kammer erzeugt wird. Auf dies Weise sind Drücke von
weniger als 0,5 µbar möglich. Damit der geringe Hohlraumdruck
gehalten werden kann, darf das Verschlussmaterial nicht
ausgasen.
Vorteilhafterweise wird eine Verschlussschicht bestehend
aus Polysilizium, Siliziumnitrid oder Siliziumoxid,
insbesondere TEOS, aufgebracht. Alternativ können auch
Metalle wie AlSiCu, Ti, W, Mo oder Au eingesetzt werden.
Die Membranschicht besteht bevorzugt aus Polysilizium,
Siliziumnitrid oder Siliziumoxid, während als Material für
die Spacerschicht bevorzugt Polysilizium verwendet wird.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung besteht die Ätzstop-Schicht aus
Siliziumnitrid. Ebenfalls bevorzugt wird eine
Ausführungsform, gemäß der das Substrat ein Siliziumsubstrat
ist.
Vorteilhafte Effekte werden erzielt, wenn die Dicke der
Hilfsschicht weniger als 5 µm, insbesondere weniger als 2 µm
beträgt. Weiterhin ist eine Ausführungsform bevorzugt, bei
der die Dicke der Hilfsschicht rund 1 µm beträgt.
Ebenfalls als besonders vorteilhaft hat es sich
herausgestellt, wenn die Dicke der Spacerschicht weniger als
5 µm, insbesondere weniger als 2 µm beträgt. Ganz besonders
bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der die Dicke der
Spacerschicht rund 1 µm beträgt.
Je nach Einsatz des mikromechanischen Bauelements kann
der Druck im Hohlraum gewählt werden. Der Hohlraum kann
ebenso zur Aufnahme einer flüssigen oder gasförmigen Substanz
dienen.
Die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
Verschlüsse sind sehr stabil und halten auch den bei der
Montage im Plastikgehäuse auftretenden Verpressdrücken von
bis zu 80 bar stand. Gleichzeitig erfolgt ihre Herstellung
mit einem mit Halbleitertechnologien vollständig kompatiblen
Verfahren, so dass Mikrosysteme kostengünstig herstellbar
sind.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Fig. 1 bis
4 näher dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 mehrere Querschnitte durch ein
Halbleitersubstrat im Bereich des
mikromechanischen Bauteils, an dem die
Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens
erläutert werden;
Fig. 2 mehrere Querschnitte durch ein
Halbleitersubstrat im Bereich des
mikromechanischen Bauteils, an dem die
Schritte einer vorteilhaften Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens erläutert
werden;
Fig. 3 in Aufsicht eine elektronenmikroskopische
Aufnahme eines Ätzloches nach der
Hohlraumätzung;
Fig. 4 eine elektronenmikroskopische Aufnahme eines
Querschnitts durch ein Ätzloch nach dem
Hohlraumverschluss.
Fig. 1 zeigt mehrere Querschnitte durch ein
Halbleitersubstrat im Bereich des mikromechanischen
Bauelements, an dem im folgenden die Schritte des
erfindungsgemäßen Verfahrens erläutert werden. Auf einem aus
Silizium bestehenden Halbleitersubstrat 1 ist eine aus
Siliziumdioxid bestehende Hilfsschicht 2 von etwa 1 µm Dicke
und eine beispielsweise aus Polysilizium bestehende
Membranschicht 3 aufgebracht. Die Membranschicht 3 wurde mit
Hilfe einer Fototechnik strukturiert, so dass sie Ätzlöcher 4
aufweist (Schritt a). Anschließend wird auf die
Membranschicht 3 und auf die zugänglichen Teile der
Hilfsschicht 2 eine Spacerschicht 5 aus Polysilizium
abgeschieden (Schritt b).
Nach dem anisotropen Rückätzen der Spacerschicht 5
bleiben an den Flanken der Ätzlöcher 4 Reste des Materials
der Spacerschicht zurück, wodurch die Ätzlöcher 4 verengt
werden (Schritt c). Der Durchmesser der verbleibenden Öffnung
6 kann dabei über die Schichtdicke der Spacerschicht 5
kontrolliert werden.
Mit Hilfe eines isotropen Ätzprozesses wird nun die
Hilfsschicht 2 durch das verengte Ätzloch 6 hindurch selektiv
bis zur Membranschicht 3 bzw. bis zum Substrat 1 geätzt, so
dass ein Hohlraum 7 unterhalb der Öffnung 6 entsteht (Schritt
d). Durch Abscheidung einer Verschlussschicht 8 wird der
Hohlraum 7 gasdicht verschlossen (Schritt e).
Fig. 2 zeigt mehrere Querschnitte durch ein
Halbleitersubstrat im Bereich des mikromechanischen
Bauelements, an dem im folgenden die Schritte einer
vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens erläutert werden. Auf einem aus Silizium
bestehenden Halbleitersubstrat 1 ist eine aus Siliziumdioxid
bestehende Hilfsschicht 2 von etwa 1 µm Dicke und eine
beispielsweise aus Polysilizium bestehende Membranschicht 3
aufgebracht. Die Membranschicht 3 wurde mit Hilfe einer
Fototechnik strukturiert, so dass sie Ätzlöcher 4 aufweist
(Schritt a). Anschließend wird auf die Membranschicht 3 und
auf die zugänglichen Teile der Hilfsschicht 2 eine dünne
Schicht 9, die sogenannte Ätzstop-Schicht 9, bestehend aus
Siliziumnitrid abgeschieden (Schritt b). Dieser Schritt ist
immer dann notwendig, wenn bei der Spacerätzung keine gute
Selektivität zwischen der Spacerschicht 5 und dem
Membranmaterial besteht. Die Ätzstop-Schicht 9 wirkt also
als Ätzstop bei der Spacerätzung. Besteht das Spacer-Material
z. B. aus Polysilizium, so ist eine Ätzstop-Schicht aus
Siliziumnirid gut geeignet.
Nach dem Aufbringen der Ätzstop-Schicht 9 wird auf
diese Ätzstop-Schicht 9 eine Spacerschicht 5 aus Polysilizium
abgeschieden (Schritt b) und anschließend bis zur Ätzstop-
Schicht 9 zurückgeätzt (Schritt c). Nach dem anisotropen
Rückätzen der Spacerschicht 5 bleiben an den Flanken der
Ätzlöcher 4 Reste des Materials der Spacerschicht zurück,
wodurch die Ätzlöcher 4 verengt werden (Schritt c). Der
Durchmesser der verengten Ätzlöcher 6 kann dabei über die
Schichtdicke der Spacerschicht 5 kontrolliert werden.
Anschließend wird die Ätzstop-Schicht 9 bis zur
Membran-Schicht 3 bzw. bis zur Hilfsschicht 2 zurückgeätzt
(nach Schritt c, vor Schritt d). Mit Hilfe eines isotropen
Ätzprozesses wird nun die Hilfsschicht 2 durch die Öffnung 6
hindurch selektiv bis zur Membranschicht 3 bzw. bis zum
Substrat 1 geätzt, so dass ein Hohlraum 7 unterhalb der
Öffnung 6 entsteht (Schritt d). Durch Abscheidung einer
Verschlussschicht 8 wird der Hohlraum 7 gasdicht verschlossen
(Schritt e).
Fig. 3 zeigt in Aufsicht eine elektronenmikroskopische
Aufnahme eines Ätzloches nach der Hohlraumätzung. Die
Ätzlochkante vor dem Aufbringen der Spacerschicht 5 und die
Ätzlochkante nach dem Aufbringen der Spacerschicht 5 sind
gekennzeichnet. Es zeigt sich eine deutliche Verringerung des
Durchmessers des Ätzlochs 4.
Fig. 4 zeigt eine elektronenmikroskopische Aufnahme
eines Querschnitts durch ein Ätzloch nach dem
Hohlraumverschluss. Die Verschlussschicht 8 (gekennzeichnet
mit "TEOS") verschließt vollständig den Hohlraum 7.
Die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
mikromechanischen Bauelemente lassen sich vorteilhaft bei
folgenden beispielhaft aufgelisteten mikromechanischen
Systemen, Sensoren bzw. Bauelementen einsetzen:
- - Abdeckung (mechanischer Schutz) für Beschleunigungssensoren
- - Abdecken von Hohlräumen für fusible conductors
- - Ausbilden von langen Kanälen für Gaschromatographen
- - Ausbilden von Kanal-Netzwerken für Fluidics
- - Ausbilden von Kühlkanälen bei integrierten Schaltungen mit hoher Verlustleistung an der Chip- Oberfläche (für Helium- oder H2O-Kühlung)
- - Ausbilden von Kapillaren
- - Herstelllen von Lichtleitern (Wave Guides)
- - Herstellen von Membranen für Resonatoren, Mikrophone, Drucksensoren oder ähnlichem.
Claims (14)
1. Verfahren zur Herstellung mikromechanischer Bauelemente
umfassend die Schritte
- a) auf ein Substrat (1) wird eine Hilfsschicht (2) und eine mit wenigstens einem Ätzloch (4) versehene Membranschicht (3) aufgebracht,
- b) eine Spacerschicht (5) wird aufgebracht,
- c) die Spacerschicht (5) wird anisotrop zurückgeätzt, so dass in dem Ätzloch (4) ein Spacer gebildet wird wodurch das Ätzloch (4) verengt wird,
- d) die Hilfsschicht (2) wird durch das Ätzloch (4) hindurch geätzt, so dass in der Hilfsschicht (2) ein Hohlraum (7) entsteht,
- e) eine Verschlussschicht (8) wird aufgebracht, wodurch der Hohlraum (7) verschlossen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
nach Schritt a) und vor Schritt b) auf die
Membranschicht (3) und auf die zugänglichen Teile der
Hilfsschicht (2) eine Ätzstop-Schicht (9) aufgebracht
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Schritt e) bei einem Druck von weniger als 100 mbar,
insbesondere weniger als 10 mbar durchgeführt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Schritt e) bei einem Druck von weniger als 1 mbar,
insbesondere weniger als 0,5 mbar und insbesondere
weniger als 0,5 µbar durchgeführt wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
eine Verschlussschicht (8) aus Polysilizium,
Siliziumnitrid oder Siliziumoxid, insbesondere TEOS,
aufgebracht wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
eine Membranschicht (3) aus Polysilizium, Siliziumnitrid
oder Siliziumoxid aufgebracht wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
eine Spacerschicht (5) aus Polysilizium aufgebracht
wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
eine Ätzstop-Schicht (9) aus Siliziumnitrid aufgebracht
wird.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Substrat (1) ein Siliziumsubstrat ist.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Schichtdicke der Hilfsschicht (2) weniger als 5 µm,
insbesondere weniger als 2 µm beträgt.
11. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Schichtdicke der Hilfsschicht (2) rund 1 µm beträgt.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Schichtdicke der Spacerschicht (5) weniger als 5 µm,
insbesondere weniger als 2 µm beträgt.
13. Verfahren nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Schichtdicke der Spacerschicht (5) rund 1 µm
beträgt.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
nach Schritt d) und vor Schritt e) in den Hohlraum (7)
ein Gas oder eine Flüssigkeit eingebracht wird.
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