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Die Erfindung betrifft ein Halbleiterbauelement,
das folgendes aufweist: eine erste Halbleiterschicht eines ersten
Leitfähigkeitstyps
mit einer ersten Oberfläche,
mit einer zweiten Oberfläche,
die die erste Oberfläche
umgibt und mit der ersten Oberfläche
verbunden ist, und mit einer dritten Oberfläche, die der ersten Oberfläche und
der zweiten Oberfläche
gegenüberliegt;
eine zweite Halbleiterschicht eines zweiten Leitfähigkeitstyps,
die in der ersten Oberfläche
gebildet ist; und eine dritte Halbleiterschicht des zweiten Leitfähigkeitstyps,
die die zweite Halbleiterschicht in kontaktloser Beziehung zu der zweiten
Halbleiterschicht umgibt, wobei die dritte Halbleiterschicht in
der ersten Halbleiterschicht und in Kontakt mit der zweiten Oberfläche gebildet
ist.
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Ein derartiges Halbleiterbauelement
ist aus der
JP-56-076
582 A bekannt. Bei dem herkömmlichen Halbleiterbauelement
ist die Anordnung so getroffen, daß die seitlichen Flächen, welche
der zweiten Oberfläche
entsprechen, steil abfallen und etwa unter einem rechten Winkel
an die erste Oberfläche an
der Oberseite des Halbleiterbauelementes anschließen. Die
steil abfallenden Flächen
schwingen dann kurvenförmig
nach außen
aus und ergeben eine konkave Konfiguration.
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Bei dem herkömmlichen Halbleiterbauelement
haben die zweite Halbleiterschicht und die dritte Halbleiterschicht
etwa die gleiche Stärke
und erstrecken sich daher gleich weit zu der Unterseite des Halbleiterbauelementes
hin, welche die dritte Oberfläche
des Halbleiterbauelementes bildet.
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6 ist
eine vertikale Querschnittsansicht, die ein bekanntes Halbleiterbauelement 101P zeigt. Wie 6 zeigt, weist das Halbleiterbauelement 101P ein
Halbleitersubstrat 1P vom N-Typ auf, das aus Silicium oder
dergleichen besteht, und eine P-Schicht 2P ist in einer
Oberfläche
S1P des Halbleitersubstrats 1P ausgebildet.
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Die P-Schicht 2P ist in
Kontakt mit einer abgeschrägten
Oberfläche
S2P (nachstehend auch „Oberfläche S2P" genannt) gebildet,
die an die Oberfläche 51P angrenzt.
Eine Anodenelektrode 31P ist auf der Oberfläche S1P
gebildet. Eine N+-Schicht 25P ist
in einer Oberfläche
S3P gebildet, die zu den Oberflächen
S1P und S2P entgegengesetzt ist. Eine Kathodenelektrode 33P ist
auf der Oberfläche
S3P zu der Anodenelektrode 31P entgegengesetzt gebildet.
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Im allgemeinen werden Trägerrekombinationszentren
durch Protonenbestrahlung oder dergleichen nahe einem PN-Übergang
der P-Schicht 2P und
des Halbleitersubstrats 1P gebildet und steuern eine Trägerlebensdauer
nahe dem PN-Übergang. Die
Trägerlebensdauer
in dem gesamten Halbleitersubstrat 1P wird so gesteuert, daß sie durch
das Eindiffundieren von Schwermetall, Bestrahlung mit Elektronenstrahlen
oder dergleichen kurz ist.
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7 ist
eine vertikale Querschnittsansicht, die Stromflüsse in dem Halbleiterbauelement 101P zeigt.
In 7 ist der Durchlaßstrom schematisch durch
Vollinienpfeile gezeigt, und der Sperrstrom ist schematisch durch
Strichlinienpfeile gezeigt.
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8 zeigt
schematisch einen Erholungsvorgang aus dem Sperrbetrieb des Halbleiterelementes,
nachstehend kurz Sperrverzögerungsbetrieb
in dem Halbleiterbauelement. Im allgemeinen fließt dann, wenn das Schalten
eines externen Schaltkreises das Halbleiterbauelement 101P veranlaßt, augenblicklich
von einem Zustand, in dem Durchlaßstrom fließt, in einen Sperrzustand überzugehen,
ein hoher Übergangs-Sperrstrom
aufgrund des Phänomens
einer Minoritätsträgeransammlung.
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Ein solcher Sperrstrom hat eine Stromabfallrate,
die durch den Wert der Vorspannung in Sperrichtung und die Induktivität des externen
Schaltkreises bestimmt ist, und fließt für eine vorbestimmte Zeitdauer.
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Dabei fließt der Sperrstrom, bis sich
die Anzahl von überschüssigen Trägern, die
nahe dem PN-Übergang
verbleibt, so verringert, daß ihre
Konzentration konstant oder geringer ist und eine Verarmungsschicht
gebildet wird. Wenn die gebildete Verarmungsschicht beginnt, eine
Sperrspannung zu führen,
nimmt die Sperrspannung allmählich
in Abhängigkeit
von der Ausdehnung der Verarmungsschicht zu, während sich der Sperrstrom allmählich verringert.
Dann wird die Spannung des Bauelements beständig gleich der angelegten
Sperrspannung, und der Sperrverzögerungsbetrieb
ist abgeschlossen.
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Bei dem bekannten Halbleiterbauelement 101P wird
die Lebensdauer nahe dem PN-Übergang wie
oben beschrieben so gesteuert, daß sie kurz ist, um dadurch
eine Durchlaßspannung
und den Sperrstrom zu verringern und eine maximal zulässige Durchlaßstromanstiegsrate
(di/dt) zu verbessern.
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Das bekannte Halbleiterbauelement 101P ist jedoch
insofern nachteilig, als ein Leistungsverlust, d.h. die Wärmeerzeugung
(Eigenwärmeerzeugung) umso
größer ist,
je höher
beispielsweise eine Treiberfrequenz und die Vorspannung in Sperrichtung sind.
Im Betrieb des Halbleiterbauelements 101P können sich
also aufgrund der Wärmeerzeugung Probleme
ergeben.
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Dabei erzeugt das Halbleitersubstrat 1P eine größere Wärmemenge
in seinem Umfangsbereich 1AP als nahe seinem zentralen
Bereich, insbesondere einem Bereich zwischen der Anodenelektrode 31P und
der Kathodenelektrode 33P.
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Eine Ursache für einen solchen Unterschied in
der erzeugten Wärmemenge
ist eine schlechtere Wärmeableitungsfähigkeit
oder Wärmeabgabeeigenschaft
des Umfangsbereichs 1AP des Halbleitersubstrats 1P als
die des zentralen Bereichs davon, und zwar aufgrund der Abwesenheit
einer Metallschicht, wie etwa der Anodenelektrode 31P und
dergleichen, auf der Oberfläche
des Umfangsbereichs 1AP des Halbleitersubstrats 1P.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Halbleiterbauelement der eingangs genannten Art anzugeben, das im
Stande ist, das Fließen
eines Kriechstroms beim Anlegen einer Sperrspannung besonders wirksam
zu unterdrücken,
um einen besonders stabilen Betrieb des Halbleiterbauelements zu gewährleisten.
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Die erfindungsgemäße Lösung besteht darin, ein Halbleiterbauelement
der im Oberbegriff definierten Art so auszubilden, daß die zweite
Oberfläche mit
der ersten Oberfläche
einen anderen Winkel als einen rechten Winkel einschließt und daß sich die dritte
Halbleiterschicht näher
an die dritte Oberfläche erstreckt
als die zweite Halbleiterschicht.
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Mit dem erfindungsgemäßen Halbleiterbauelement
wird die Aufgabe in zufriedenstellender Weise gelöst. Mit
der abgeschrägten
zweiten Oberfläche gegenüber der
ersten Oberfläche
können
aus der Wärmeerzeugung
resultierende Störungen
wirksam unterdrückt
werden, so daß ein
stabiler Betrieb gewährleistet
ist. Da die dritte Halbleiterschicht sich näher an die dritte Oberfläche erstreckt
als die zweite Halbleiterschicht, wird die elektrische Oberflächenfeldstärke an der
zweiten Oberfläche
wirksam verringert. Die Maßnahmen
des Anspruchs 1 tragen in vorteilhafter Weise dazu bei, daß eine hohe
Durchbruchspannung bzw. eine hohe maximal zulässige Spannung erreicht wird.
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Wenn in Weiterbildung des erfindungsgemäßen Bauelementes
der Abstand zwischen der zweiten Halbleiterschicht und der dritten
Halbleiterschicht in ihren eng beabstandeten Positionen nicht größer als
50 μm ist,
hat dies vorteilhafte Auswirkungen auf die Unterdrückung von
Kriechströmen.
Es wird damit nämlich
gewährleistet,
daß das
Fließen
eines Kriechstromes unterdrückt
wird, wenn eine Sperrspannung zwischen der zweiten Halbleiterschicht
und der dritten Oberfläche
angelegt ist.
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In Weiterbildung des erfindungsgemäßen Bauelementes
ist eine Metallschicht vorgesehen, die auf der Seite der dritten
Oberfläche
so ausgebildet ist, daß sie
einen Bereich der dritten Oberfläche
bedeckt, der der zweiten Halbleiterschicht gegenüberliegt.
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Mit anderen Worten, die Metallschicht
bedeckt, ausgehend von der Seite der dritten Oberfläche einen
Bereich, in welchem ein konvergierender Strom fließt. Daher
leitet die Metallschicht, die eine große Wärmeableitungsfähigkeit
besitzt, die erzeugte Wärme
wirkungsvoll ab. Eine solche Metallschicht kann eine große Fläche, einschließlich des
oben genannten Bereichs bedecken, so daß die Fähigkeit, Wärme von der dritten Oberfläche abzuleiten,
weiter verbessert wird.
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In Weiterbildung des erfindungsgemäßen Bauelementes
ist eine in einem Teil der dritten Oberfläche gebildete vierte Halbleiterschicht
des ersten Leitfähigkeitstyps
vorgesehen, die der zweiten Halbleiterschicht im wesentlichen gegenüberliegt,
wobei die vierte Halbleiterschicht eine Störstellenkonzentration besitzt,
die höher
als die Störstellenkonzentration
ihrer umgebenden Schicht ist.
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Mit diesen Maßnahmen wird dafür gesorgt, daß der Sperrstrom
während
eines Sperrverzögerungsbetriebes
gegenüber
einem Halbleiterelement verringert werden kann, das eine solche
vierte Halbleiterschicht nicht aufweist. Desweiteren ermöglicht die
genannte vierte Halbleiterschicht, welche der zweiten Halbleiterschicht
im wesentlichen gegenüberliegt,
eine Konvergenz des Sperrstroms an der vierten Halbleiterschicht.
Damit wird die Wärmeerzeugung
im Umfangsbereich der ersten Halbleiterschicht während des Sperrverzögerungsbetriebes unterdrückt. Daher
können
naturgemäß aus der
Wärmeerzeugung
resultierende Störungen
weiter verringert werden, was sich vorteilhaft auf einen stabilen Betrieb
des Bauelementes auswirkt.
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In Weiterbildung des erfindungsgemäßen Bauelementes
ist eine fünfte
Halbleiterschicht des ersten Halbleiterfähigkeitstyps vorgesehen, die
in Kontakt mit der dritten Oberfläche ausgebildet ist, wobei
die fünfte
Halbleiterschicht eine Störstellenkonzentration
besitzt, die höher
als die Störstellenkonzentration
der ersten Halbleiterschicht ist.
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Damit kann in vorteilhafter Weise
ein Sperrstrom gegenüber
einem Halbleiterbauelement verringert werden, welches eine solche
fünfte
Halbleiterschicht nicht aufweist.
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Weiterhin wird damit erreicht, daß die durch den
Sperrstrom erzeugte Wärme
unterdrückt
wird. Diese Maßnahme
trägt somit
auch zur Beseitigung von Störungen
bei, die aus der Wärmeerzeugung
resultieren können,
was wiederum vorteilhaft für
einen stabilen Betrieb ist. Desweiteren kann eine derartige fünfte Halbleiterschicht,
die in Kontakt mit der dritten Oberfläche gebildet ist, eine Durchlaßspannung
verringern, wenn eine Elektrode in Kontakt mit der dritten Oberfläche vorgesehen
ist.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand
der Beschreibung von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Die
Zeichnungen zeigen in:
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1 eine
vertikale Querschnittsansicht, die ein Halbleiterbauelement gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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2 ein
Diagramm, das den Zusammenhang zwischen einem Trennabstand und einem Kriechstrom
in dem Halbleiterbauelement gemäß der ersten
bevorzugten Ausführungsform
verdeutlicht;
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3 eine
vertikale Querschnittsansicht, die ein Halbleiterbauelement gemäß einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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4 eine
vertikale Querschnittsansicht, die Stromflüsse in dem Halbleiterbauelement
gemäß der zweiten
bevorzugten Ausführungsform
zeigt;
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5 eine
vertikale Querschnittsansicht, die ein Halbleiterbauelement gemäß einer
gemeinsamen Modifikation der ersten und der zweiten bevorzugten Ausführungsform
zeigt;
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6 eine
vertikale Querschnittsansicht, die ein bekanntes Halbleiterbauelement
zeigt;
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7 eine
vertikale Querschnittsansicht, die Stromflüsse in dem bekannten Halbleiterbauelement zeigt;
und
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8 schematisch
den Sperrverzögerungsbetrieb
in dem Halbleiterbauelement.
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Erste bevorzugte
Ausführungsform
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1 ist
eine vertikale Querschnittsansicht, die ein Halbleiterbauelement 101 gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung zeigt. Beispiele des Halbleiterbau elements 101 umfassen eine
Freilaufdiode, eine Spannungsbegrenzungsdiode und dergleichen zur
Verwendung in einer Schalteinrichtung mit hoher Durchbruchspannung,
wie etwa einem Isoliergate-Bipolartransistor (IGBT) und einem Abschaltthyristor
mit Gatekommutierung (GCT) .
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Wie 1 zeigt,
weist das Halbleiterbauelement 101 ein Halbleitersubstrat
(erste Halbleiterschicht) 1 vom N-Typ (ersten Leitfähigkeitstyp)
mit einer relativ geringen Störstellenkonzentration
auf. Das Halbleitersubstrat 1 besteht beispielsweise aus
Silicium. Das Halbleitersubstrat 1 hat Oberflächen S1
bis S4.
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Dabei umgibt die Oberfläche (zweite
Oberfläche)
S2 die Oberfläche
(erste Oberfläche)
S1 und ist unter einem Winkel ?, der von 90° verschieden ist, mit der Oberfläche S1 verbunden.
Die Oberfläche
S2 entspricht einer sogenannten abgeschrägten Oberfläche. Der Winkel 8 des
Halbleiterbauelements 101 wird als stumpfer Winkel angenommen.
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Die Oberfläche (dritte Oberfläche) S3
ist zu den Oberflächen
S1 und S2 entgegengesetzt, und die Oberfläche oder Seitenfläche S4 ist
mit den Oberflächen
S2 und S3 verbunden. Die Oberflächen
S1 bis S4 bilden die Außenoberfläche des
Halbleitersubstrats 1.
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Eine Halbleiterschicht (zweite Halbleiterschicht) 22 vom
P-Typ (zweiten Leitfähigkeitstyp)
ist in der Oberfläche
S1 des Halbleitersubstrats 1 gebildet. Eine Halbleiterschicht
(dritte Halbleiterschicht) 23 vom P-Typ ist in Kontakt
mit den Oberflächen 52 und
S1 in dem Halbleitersubstrat 1 gebildet.
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Die Halbleiterschichten 22 und 23 sind
beispielsweise durch Ionenimplantation gebildet. Die Halbleiterschichten 22 und 23 werden
nachstehend auch als P-Schicht 22 bzw. P-Schicht 23 bezeichnet. Die
P-Schicht 23 umgibt die P-Schicht 22 in kontaktloser
Beziehung dazu, quert aber nicht einen inneren Bereich des Halbleitersubstrats 1,
der zwischen der P-Schicht 22 und der Oberfläche 53 liegt.
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Die P-Schicht 23, die hier
in Kontakt mit beiden Oberflächen
S1 und S2 gezeigt ist, kann nur mit der Oberfläche S2 in Kontakt sein oder
mit der Oberfläche
S2 und der Seitenfläche
S4 (und der Oberfläche 51)
in Kontakt sein.
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Bei dem hier beschriebenen Halbleiterbauelement 101 hat
die P-Schicht 22 eine Kreiskonfiguration und die P-Schicht 23 eine
Ringkonfiguration, die in Draufsicht, von oberhalb der Oberfläche S1 des Halbleiterbauelements 101 gesehen,
mit der P-Schicht 22 konzentrisch ist. Die P-Schicht 22 kann jedoch
auch eine elliptische oder tetragonale Konfiguration haben, während die
P-Schicht 23 eine der P-Schicht 22 entsprechende
Konfiguration hat.
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Die P-Schichten 22 und 23 haben
jeweils eine Störstellenkonzentration,
die höher
als die des Halbleitersubstrat 1 ist. Die P-Schichten 22 und 23 können hinsichtlich
der Störstellenkonzentration
einander gleich oder voneinander verschieden sein.
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2 zeigt
den Zusammenhang zwischen einem Abstand oder Trennabstand D zwischen
den P-Schichten 22 und 23 in ihren eng beabstandeten Positionen
und einem Kriechstrom, der dann fließt, wenn eine Sperrspannung
zwischen der P-Schicht 22 und einer nachstehend zu beschreibenden
Kathodenelektrode (Metallschicht) 33 angelegt wird. Dabei entspricht
der Trennabstand D einem Abstand
zwischen dem Außenumfang
der P-Schicht 22 und dem Innenumfang der P-Schicht 23,
in der obengenannten Draufsicht gesehen.
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Aus dem Diagramm von 2 ist ersichtlich, daß der Kriechstrom sehr klein
ist, wenn der Trennabstand D nicht größer als 50 μm ist, und abrupt ansteigt,
wenn der Trennabstand D einen Wert von 50 μm überschreitet. Aufgrunddessen
wird der Trennabstand D in dem Halbleiterbauelement 101 so
eingestellt, daß er
50 μm nicht überschreitet.
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Außerdem erstreckt sich die P-Schicht 23 näher an die
Oberfläche
S3 als die P-Schicht 22. Anders ausgedrückt, der Abstand D23 zwischen
der Oberfläche
S3 und einem Bereich der P-Schicht 23, der näher an der
Oberfläche
S3 ist, ist geringer als ein Abstand D22 zwischen der Oberfläche S3 und
einem Bereich der P-Schicht 22, der näher an der Oberfläche S3 ist.
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Eine Anodenelektrode 31 ist
auf der Oberfläche
S1 und in Kontakt mit der P-Schicht 22 gebildet, und die
Kathodenelektrode (Metallschicht) 33 ist auf der gesamten
Oberfläche
S3 gebildet. Dabei ist die Kathodenelektrode 33 so auf
der Seite der Oberfläche
S3 gebildet, daß sie
einen Bereich S322 der Oberfläche
S3 bedeckt, der der P-Schicht 22 gegenüberliegt.
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Die Anodenelektrode 31 und
die Kathodenelektrode 33 sind durch ein Aufdampfverfahren
oder dergleichen aus einem Metall mit einem niedrigen elektrischen
Widerstandswert, beispielsweise Molybden (Mo), gebildet.
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Das Halbleiterbauelement 101 hat
die nachstehend beschriebenen Wirkungen.
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Wie oben erläutert, sind die P-Schichten 22 und 23 in
kontaktloser Beziehung zueinander. Dies ermöglicht es, daß der Durchlaßstrom und
der Sperrstrom, die in dem Halbleiterbauelement 101 fließen, an
einem Bereich zwischen der P-Schicht 22 und der Kathodenelektrode 33,
also in der Mitte des Halbleitersubstrats 1, konvergieren
oder sich dort konzentrieren. Das Halbleiterbauelement 101 kann
also gegenüber
dem bekannten Halbleiterbauelement 101P (siehe 6) die Wärmeerzeugung in seinem Umfangsbereich
unterdrücken.
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Deshalb unterdrückt das Halbleiterbauelement 101,
das die sogenannte abgeschrägte
Oberfläche
S2 hat, aus der Wärmeerzeugung
resultierende Störungen,
so daß ein
stabiler Betrieb durchgeführt
wird. Außerdem
gewährleistet
die abgeschrägte Oberfläche S2 eine
Durchbruchspannung oder maximal zulässige Spannung.
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Ein Vergleich der 1 und 6 zeigt,
daß die P-Schichten 22 und 23 als
zwei Schichten angesehen werden können, in die die P-Schicht 2P des
bekannten Halbleiterbauelements 101P an der Außenseite
der Anodenelektrode 31P aufgeteilt ist. Wenn die Anodenelektroden 31 und 31P gleich
groß sind, hat
das Halbleiterbauelement 101 die gleiche Strombelastbarkeit
wie das bekannte Halbleiterbauelement 101P.
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Dabei bewirkt die Aufteilung der
P-Schicht 2P in die zwei P-Schichten 22 und 23 nicht,
daß das Halbleiterbauelement 101 eine
geringere Strombelastbarkeit als das bekannte Halbleiterbauelement 101P hat.
Bei dem Halbleiterbauelement 101 kann von den Verfahren
zum Herstellen und zur Bewertung der Produktgüte, die bei dem bekannten Halbleiterbauelement 101P angewandt
werden, Gebrauch gemacht werden.
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Ferner ist die Kathodenelektrode 33 auf
der Oberfläche
S3, insbesondere auf der Seite der Oberfläche S3 so gebildet, daß sie den
Bereich S322 der Oberfläche
S3 bedeckt, der der P-Schicht 22 gegenüberliegt. Anders ausgedrückt, ausgehend
von der Seite der Oberfläche
S3 bedeckt die Kathodenelektrode 33 einen Bereich, in dem
der obengenannte konvergierende Strom fließt.
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Da Metall im allgemeinen eine hohe
Wärmeableitungsfähigkeit
oder Wärmeabgabeeigenschaft hat,
kann die Kathodenelektrode 33 wirksam Wärme abführen. Die Kathodenelektrode 33 des
Halbleiterbauelements 101, die auf der gesamten Oberfläche S3 gebildet
ist, hat eine bessere Fähigkeit,
Wärme von
der Oberfläche
S3 abzuführen
als eine Kathodenelektrode, die nur nahe dem Bereich 5322 gebildet
ist.
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Außerdem gewährleistet der Trennabstand D
zwischen den P-Schichten 22 und 23, der nicht größer als
50 μm ist,
daß das
Fließen
eines Kriechstroms unterdrückt
wird, wenn die Sperrspannung zwischen der P-Schicht 22 und
der Kathodenelektrode 33 angelegt wird (siehe 2).
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Zudem verringert die P-Schicht 23,
die sich näher
an die Oberfläche
S3 erstreckt als die P-Schicht 22, wirksam eine elektrische
Oberflächenfeldstärke an der
Oberfläche
S2. Deshalb hat das Halbleiterbauelement 101 eine Durchbruchspannung,
die gegenüber
einem Halbleiterbauelement, bei dem der Abstand D23 nicht kleiner
als der Abstand D22 ist, verbessert ist.
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Zweite bevorzugte
Ausführungsform
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3 ist
eine vertikale Querschnittsansicht, die ein Halbleiterbauelement 102 gemäß einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung zeigt. Wie 3 zeigt,
weist das Halbleiterbauelement 102 zusätzlich zu den Komponenten des
Halbleiterbauelements 101 von 1 eine Halbleiterschicht (vierte Halbleiterschicht) 24 und
eine Halbleiterschicht (fünfte
Halbleiterschicht) 25 auf.
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Dabei ist die Halbleiterschicht (vierte
Halbleiterschicht) 24 vom N-Typ in einem Teil der Oberfläche S3 gebildet,
der der P-Schicht 22 im wesentlichen gegenüberliegt
(siehe den Bereich 5322), und die Halbleiterschicht (fünfte Halbleiterschicht) 25 vom N-Typ
ist in Kontakt mit der Halbleiterschicht 24 und der Oberfläche S3 gebildet.
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Die Halbleiterschicht 25 hat
eine Störstellenkonzentration,
die höher
als die des Halbleitersubstrats 1 ist, und die Halbleiterschicht 24 hat
eine Störstellenkonzentration,
die höher
als die ihrer umgebenden Schichten, d.h. des Halbleitersubstrats 1 und der
Halbleiterschicht 25 ist. Die Halbleiterschichten 24 und 25 werden
nachstehend auch als N++-Schicht 24 bzw.
N+-Schicht 25 bezeichnet.
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Die N++-Schicht 24 und
die N+-Schicht 25 sind durch Ionenimplantation
gebildet, die N+-Schicht 25 kann
jedoch durch Aufbringen auf die Oberfläche 53 gebildet sein;
in diesem Fall ist die N+-Schicht 25 ebenfalls
in Kontakt mit der N++-Schicht 24 und
der Oberfläche
S3 gebildet. Die Kathodenelektrode 33 ist auf der N+-Schicht 25 gebildet; in diesem
Fall ist die Kathodenelektrode 33 ebenfalls so auf der
Seite der Oberfläche
S3 gebildet, daß sie
den Bereich S322 der Oberfläche 53 bedeckt,
der der P-Schicht 22 gegenüberliegt.
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4 ist
eine vertikale Querschnittsansicht, die Stromflüsse in dem Halbleiterbauelement 102 zeigt.
In 4 ist der Durchlaßstrom schematisch durch
Vollinienpfeile gezeigt, und der Sperrstrom ist schematisch durch
Strichlinienpfeile gezeigt.
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Das Halbleiterbauelement 102 hat
zusätzlich zu
den Wirkungen des Halbleiterbauelements 101 die nachstehend
beschriebenen Wirkungen.
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Das Halbleiterbauelement 102,
das die N++-Schicht 24 und die
N+-Schicht 25 aufweist, die eine
höhere
Elektronenkonzentration, d.h. eine größere Fähigkeit, Elektronen zu liefern,
als das Halbleitersubstrat 1 haben, kann den Sperrstrom
gegenüber dem
Halbleiterbauelement 101 weiter verringern. Dadurch wird
die aus dem Sperrstrom resultierende Wärmeerzeugung unterdrückt.
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Dabei ermöglicht die in einem Teil der
Oberfläche
S3 gebildete N++-Schicht 24, die
der P-Schicht 22 im wesentlichen gegenüberliegt, daß der Sperrstrom
an einem Bereich zwischen der N++-Schicht 24 und
der P-Schicht 22, d.h. in der Mitte des Halbleitersubstrats 1,
konvergiert. Dadurch wird die Wärmeerzeugung
im Umfangsbereich des Halbleitersubstrats 1 während der
Erholung aus dem Sperrbetrieb unterdrückt.
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Infolgedessen kann das Halbleiterbauelement 102 Störungen unterdrücken, die
aus der durch den Sperrstrom erzeugten Wärme resultieren, so daß ein stabiler
Betrieb durchgeführt
wird.
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Außerdem ermöglicht die N+-Schicht 25 einen
ohmschen Kontakt zwischen dem Halbleitersubstrat 1 und
der Kathodenelektrode 33, so daß die Durchlaßspannung
verringert wird.
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Gemeinsame Modifikationen
der ersten und der zweiten bevorzugten Ausführungsform
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Die vorstehende Beschreibung läßt sich auch
auf ein Halbleiterbauelement 103 anwenden, das in 5 im vertikalen Querschnitt
gezeigt ist, wobei der Winkel ? ein spitzer Winkel ist.
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Gemäß der vorstehenden Beschreibung
sind der erste und der zweite Leitfähigkeitstyp zwar der N- bzw.
P-Typ; die Leitfähigkeitstypen
können
jedoch umgekehrt sein.
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Die Erfindung ist zwar im einzelnen
beschrieben; die vorstehende Beschreibung ist jedoch in jeder Hinsicht
beispielhaft und nicht einschränkend.
Es versteht sich, daß zahlreiche
andere Modifikationen und Abwandlungen möglich sind, ohne vom Umfang der
Erfindung abzuweichen.