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DE10050326A1 - Gehäusewand - Google Patents

Gehäusewand

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Publication number
DE10050326A1
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DE
Germany
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housing
recesses
housing wall
plate
plates
Prior art date
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DE10050326A
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English (en)
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DE10050326C2 (de
Inventor
Franz Knoop
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Fujitsu Technology Solutions GmbH
Original Assignee
Fujitsu Technology Solutions GmbH
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Publication date
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Publication of DE10050326A1 publication Critical patent/DE10050326A1/de
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Publication of DE10050326C2 publication Critical patent/DE10050326C2/de
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    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K5/00Casings, cabinets or drawers for electric apparatus
    • H05K5/02Details
    • H05K5/0213Venting apertures; Constructional details thereof
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
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    • G06F1/18Packaging or power distribution
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Gehäusewand, insbesondere für ein Gehäuse (6) einer Datenverarbeitungseinrichtung mit einer ersten und einer zweiten Platte (1, 2), die voneinander beabstandet hintereinander angeordnet sind, wobei jede der Platten (1, 2) eine Vielzahl von Ausnehmungen (4, 5) aufweist, die so angeordnet sind, daß sich die Ausnehmungen (5) der zweiten Platte (2) überlappen. Dadurch ist sichergestellt, daß das Eindringen von Gegenstände erschwert ist, die Gehäusewand für Luft aber durchlässig ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Gehäusewand, insbesondere für ein Gehäuse einer Datenverarbeitungseinrichtung. In Gehäusen, insbesondere in solchen, in denen elektrische oder elektronische Vorrichtungen angeordnet sind, entsteht immer Wärme, die abgeführt werden muß. In der Regel ist an einer Seite des Gehäuses eine Öffnung vorgesehen, an der ein Lüfter angeordnet ist. Dieser Lüfter bläst Luft von außen in das Gehäuse. Gleichzeitig muß für die Luft eine Möglichkeit vorgesehen werden, das Gehäuse wieder zu verlassen. Dazu ist an irgendeiner Stelle des Gehäuses eine weitere Öffnung vorzusehen. Möglichst wird die zweite Öffnung so angeordnet, daß sich ein zur Kühlung der Komponenten günstig verlaufender Luftstrom ergibt.
Es ist bekannt, beispielsweise an der dem Lüfter gegenüber liegenden Seite, in der Regel die Frontseite des Gehäuses, eine Vielzahl von runden Öffnungen vorzusehen. Allerdings besteht die Forderung, aus Sicherheitsgründen zu verhindern, daß Gegenstände in das Gehäuseinnere eingeführt werden können. Dazu wird hinter den Öffnungen ein feinmaschiges Gitter angebracht, so daß Gegenstände oberhalb einer bestimmten Größe nicht durchgeschoben werden können. Kleine Gegenstände können aber dennoch in das Gehäuseinnere gelangen. Außerdem ist ein solches Gitter oft aus optischen Gründe nicht befriedigend.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine andere Lösung vorzuschlagen, bei der ein Eindringen von Gegenständen in das Gehäuse weiter erschwert ist, Luft aber dennoch ungehindert austreten kann.
Diese Aufgabe wird durch eine Gehäusewand, insbesondere für ein Gehäuse einer Datenverarbeitungseinrichtung, gelöst mit einer ersten und einer zweiten Platte, die voneinander beabstandet hintereinander angeordnet sind, wobei jede der Platten eine Vielzahl von Ausnehmungen aufweist, die so angeordnet sind, daß sich die Ausnehmungen der ersten Platte nicht mit Ausnehmungen der zweiten Platte überlappen.
Dadurch, daß die Platten hintereinander angeordnet sind und die Ausnehmungen sich nicht überlappen, wirkt die Gehäusewand bezüglich dem Einführen von Gegenständen wie eine geschlossene Platte. Weil die Platten beabstandet sind, kann die Luft dennoch aus dem Gehäuse austreten. Dabei ist das Eintreten sowohl kleinerer als auch größerer Gegenstände erschwert.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist das Material der Platten transparent, so daß durch die Gehäusewand das Innere des Gehäuses betrachtet werden kann. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn für Messen oder zu sonstigen Demonstrationszwecken die in dem Gehäuse aufgenommenen Vorrichtungen sichtbar sein sollen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine dreidimensionale Darstellung einer erfindungsgemäßen Gehäusewand,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Gehäusewand von Fig. 1 und
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Gehäusewand.
In der Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Gehäusewand in einer dreidimensionalen Darstellung gezeigt. Die Gehäusewand weist zwei Platten 1 und 2 auf, die voneinander beabstandet angeordnet sind. Der Abstand zwischen den Platten 1 und 2 wird durch Stege 3 sichergestellt. Zudem ist die Stabilität der Gehäusewand erhöht. Die erste Platte 1 ist gewölbt ausgeführt und weist eine Vielzahl von Ausnehmungen 4 auf. Die zweite Platte weist ebenfalls Ausnehmungen 5 auf, die gegenüber den Ausnehmungen 4 der ersten Platte versetzt sind. Die Wölbung der ersten Platte 1 dient der Stabilität, wobei eine Wölbung der zweiten Platte 2 nicht vorgesehen und auch nicht notwendig ist.
In der Draufsicht von Fig. 2 ist erkennbar, daß die Ausnehmungen 4 und 5 der Platten 1 beziehungsweise 2 ein regelmäßiges Raster bilden. Zwischen den Ausnehmungen 4 und 5 besteht in der Draufsicht ein Abstand d. In Wirklichkeit sind die Ausnehmungen 4 und 5 auf unterschiedlichen Platten 1 und 2, daher kann von Abstand nur in einer zweidimensionalen Ansicht gesprochen werden. Je nach geforderter Sicherheit vor dem Eindringen von Gegenständen ist der Abstand d zu variieren. Je größer der Abstand d ist, desto größen ist auch die Sicherheit. In weniger kritischen Fällen kann d = 0 sein oder es kann eine geringe Überlappung gestattet sein. Eine solche geringe Überlappung wird von der Erfindung erfaßt, auch wenn ein Abstand d zwischen den Ausnehmungen 4 und 5 vorzuziehen ist.
In der Fig. 3 ist ein Querschnitt dargestellt, der die Beabstandung der Platten 1 und 2 voneinander verdeutlicht. In einer günstigen Ausführung beträgt der Abstand f zwischen den Platten 1 und 2 ungefähr 11 Millimeter. Außerdem sind beide Platten 1 und 2 gewölbt ausgeführt. Gut ist weiterhin zu erkennen, wie die Ausnehmungen 4 und 5 angeordnet sind, ohne sich zu überlappen.
In den Darstellungen sind die Ausnehmungen 4 und 5 jeweils kreisrund dargestellt. Dies ist aber nicht Voraussetzung, um zu den Vorteilen der Erfindung zu gelangen. Jede andere Form ist möglich, wobei auch gestalterischen Aspekten, also der Optik, Rechnung getragen werden kann. Auch kann vorgesehen werden, daß auf beiden Platten unterschiedliche Formen für die Ausnehmungen gewählt werden. So kann die erste Platte 1, die bezüglich eines Gehäuses nach außen weist, aus optischen Gründen kreisrunde Ausnehmungen aufweisen, wie auch in den Darstellungen der Figuren zu sehen. Die Ausnehmungen der zweiten Platte 2 können dann schlitzförmig sein und sich so über die gesamte Breite der Gehäusewand erstrecken, daß keine Überlappungen mit den kreisrunden Ausnehmungen der ersten Platte 1 auftreten.
Ein transparentes Material für die Platten 1 und 2, beispielsweise Plexiglas, ermöglicht, in das Innere des Gehäuses 6 zu blicken, was aus gestalterischen Aspekten oder auch zu Kontrollzwecken vorteilhaft ist.

Claims (3)

1. Gehäusewand, insbesondere für ein Gehäuse (6) einer Datenverarbeitungseinrichtung mit einer ersten und einer zweiten Platte (1, 2), die voneinander beabstandet hintereinander angeordnet sind, wobei jeder der Platten (1, 2) eine Vielzahl von Ausnehmungen (4, 5) aufweist, die so angeordnet sind, daß sich die Ausnehmungen (4) der ersten Platte (1) nicht mit Ausnehmungen (5) der zweiten Platte (2) überlappen.
2. Gehäusewand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Platten (1, 2) transparent ist.
3. Gehäusewand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (4) zumindest der bezüglich des Gehäuses (6) nach außen gewandten Platte (1) kreisrund sind.
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