DE10050709A1 - Verfahren zur Hydrierung von unsubstituierten oder alkylsubstituierten Aromaten unter Verwendung eines Katalysators mit einem strukturierten oder monolithischen Träger - Google Patents
Verfahren zur Hydrierung von unsubstituierten oder alkylsubstituierten Aromaten unter Verwendung eines Katalysators mit einem strukturierten oder monolithischen TrägerInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Hydrierung eines unsubstituierten oder mit mindestens einer Alkylgruppe substituierten ein- oder mehrkernigen Aromaten durch Inkontaktbringen des mindestens einen Aromaten mit einem Wasserstoff enthaltenden Gas in Gegenwart eines Katalysators, der als Aktivmetall mindestens ein Metall der VIII. Nebengruppe des Periodensystems, aufgebracht auf einen strukturierten oder monolithischen Träger, aufweist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Hydrierung von gegebe
nenfalls mit mindestens einer Alkylgruppe substituierten ein- oder mehrkernigen
Aromaten zu den entsprechenden Cycloaliphaten, insbesondere von Benzol zu
Cyclohexan, durch Inkontaktbringen des Aromaten mit einem Wasserstoff
enthaltenden Gas in Gegenwart eines Katalysators, der als Aktivmetall mindestens
ein Metall der VIII. Nebengruppe des Periodensystems, aufgebracht auf einen
strukturierten oder monolithischen Träger, aufweist.
Es existieren zahlreiche Verfahren zur Hydrierung von beispielsweise Benzol zu
Cyclohexan. Diese Hydrierungen werden überwiegend an partikelförmigen
Nickel- und Platinkatalysatoren in der Gas- oder Flüssigphase durchgeführt (s. u. a.
US 3 597 489 bzw. GB 1 444 499 bzw. GB 992 104). Typischerweise wird dabei
zunächst in einem Hauptreaktor der größte Teil des Benzols zu Cyclohexan
hydriert und anschließend in einem oder mehreren Nachreaktoren die Umsetzung
von Cyclohexan komplettiert.
Die stark exotherme Hydrierreaktion erfordert eine sorgfältige Druck-,
Temperatur- und Verweilzeitkontrolle, um einen vollständigen Umsatz bei einer
hohen Selektivität zu erreichen. Insbesondere muß eine signifikante Bildung von
Methylcyclopentan unterdrückt werden, die bevorzugt bei höheren Temperaturen
abläuft. Typische Cyclohexan-Spezifikationen fordern einen Benzol-Restgehalt <
100 ppm und einen Methylcyclopentan-Gehalt < 200 ppm. Auch der Gehalt an n-
Paraffinen (n-Hexan, n-Pentan u. a.) ist kritisch. Diese unerwünschten
Verbindungen entstehen ebenfalls bevorzugt bei höheren Hydriertemperaturen
und lassen sich ebenso wie Methylcyclopentan nur durch aufwendige
Trennoperationen vom produzierten Cyclohexan abtrennen. Die Trennung kann
beispielsweise durch Extraktion, Rektifikation oder durch Verwendung von
Molekularsieben, wie in der GB 1 341 057 beschrieben, erfolgen. Auch der zur
Hydrierung eingesetzte Katalysator hat einen starken Einfluß auf das Ausmaß der
unerwünschten Methylcyclopentan-Bildung.
Vor diesem Hintergrund ist es erstrebenswert, die Hydrierung möglichst bei
geringen Temperaturen durchzuführen. Dies ist jedoch dadurch limitiert, daß in
Abhängigkeit von der Art des verwendeten Hydrierkatalysators erst ab höheren
Temperaturen eine genügend hohe Hydrieraktivität des Katalysators erreicht wird,
die ausreicht, wirtschaftliche Raum-Zeit-Ausbeuten zu erhalten.
Die für die Benzolhydrierung eingesetzten Nickel- und Platinkatalysatoren weisen
eine Reihe von Nachteilen auf. Nickelkatalysatoren sind sehr empfindlich
gegenüber schwefelhaltigen Verunreinigungen im Benzol, so daß man entweder
sehr reines Benzol zur Hydrierung einsetzen muß oder, wie in der GB 1 104 275
beschrieben, im Hauptreaktor einen Platinkatalysator einsetzt, der einen höheren
Schwefelgehalt toleriert und so den Nachreaktor, der mit einem Nickelkatalysator
gefüllt ist, schützt. Eine andere Möglichkeit besteht in der Dotierung des
Katalysators mit Rhenium (GB 1 155 539) oder in der Herstellung des
Katalysators unter Verwendung von Ionenaustauschern (GB 1 144 499). Die
Herstellung derartiger Katalysatoren ist jedoch aufwendig und teuer. Auch an
Raney-Nickel kann die Hydrierung durchgeführt werden (US 3 202 723); von
Nachteil ist jedoch die leichte Brennbarkeit dieses Katalysators. Auch homogene
Nickelkatalysatoren können zur Hydrierung eingesetzt werden (EP 0 668 257).
Diese Katalysatoren sind jedoch sehr wasserempfindlich, so daß das eingesetzte
Benzol vor der Hydrierung zunächst in einer Trocknungskolonne auf einen
Restwassergehalt < 1 ppm getrocknet werden muß. Ein weiterer Nachteil des
Homogen-Katalysators ist, daß dieser nicht regeneriert werden kann.
Platinkatalysatoren weisen weniger Nachteile als Nickelkatalysatoren auf, sind
jedoch viel teurer in ihrer Herstellung. Sowohl bei der Verwendung von Platin-
als auch von Nickelkatalysatoren sind sehr hohe Hydriertemperaturen notwendig,
was zu einer signifikanten Bildung unerwünschter Nebenprodukte führen kann.
An Ruthenium-Katalysatoren wird die Hydrierung von Benzol zu Cyclohexan
technisch nicht ausgeübt, in der Patentliteratur finden sich jedoch Hinweise auf
die Verwendung von rutheniumhaltigen Katalysatoren für diese Anwendung:
In der SU 319 582 werden Ru-Suspensionskatalysatoren, die mit Pd, Pt oder Rh dotiert sind, zur Herstellung von Cyclohexan aus Benzol eingesetzt. Die Katalysatoren sind jedoch durch die Verwendung von Pd, Pt oder Rh sehr teuer. Ferner ist bei Suspensionskatalysatoren die Aufarbeitung und Wiedergewinnung des Katalysators aufwendig und teuer.
In der SU 319 582 werden Ru-Suspensionskatalysatoren, die mit Pd, Pt oder Rh dotiert sind, zur Herstellung von Cyclohexan aus Benzol eingesetzt. Die Katalysatoren sind jedoch durch die Verwendung von Pd, Pt oder Rh sehr teuer. Ferner ist bei Suspensionskatalysatoren die Aufarbeitung und Wiedergewinnung des Katalysators aufwendig und teuer.
In der SU 403 658 wird ein Cr dotierter Ru-Katalysator zur Herstellung von
Cyclohexan eingesetzt. Die Aktivmetalle sind auf einem Al2O3-Granulat
geträgert. Die Hydrierung erfolgt bei Drücken von 160 bis 180°C. Hierbei wird
eine signifikante Menge unerwünschter Nebenprodukte generiert
In der US 3 917 540 werden Al2O3-geträgerte Katalysatoren zur Herstellung von
Cyclohexan beansprucht. Diese enthalten als Aktivmetall ein Edelmetall aus der
VIII. Nebengruppe des Periodensystems, weiterhin ein Alkalimetall sowie
Technetium oder Rhenium. Die Al2O3-Träger liegen in Form von Kugeln,
Granulaten oder ähnlichem vor. Nachteil derartiger Katalysatoren ist, daß
lediglich eine Selektivität von 99,5% erreicht wird.
In der US 3 244 644 werden schließlich auf η-Al2O3 geträgerte Ruthenium-
Hydrierkatalysatoren beschrieben, die sich auch zur Hydrierung von Benzol
eignen sollen. Die Katalysatoren sind in Partikeln von maximal ¼ inch geformt
und weisen mindestens 5% Aktivmetall auf; die Herstellung von η-Al2O3 ist
aufwendig und teuer.
Im Stand der Technik sind neben den vorstehend beschriebenen partikelförmigen
Katalysatoren oder Suspensions-Katalysatoren monolithische Trägerkatalysatoren
in Form von geordneten Packungen mit katalytisch aktiven Schichten bekannt, die
für Hydrierreaktionen eingesetzt werden können.
In der EP 0 564 830 B1 wird beispielsweise ein monolithischer Trägerkatalysator
beschrieben, der als Aktivkomponenten Elemente der VIII. Gruppe des
Periodensystems aufweisen kann.
Die EP 0 803 488 A2 offenbart ein Verfahren zur Umsetzung, beispielsweise
Hydrierung, einer aromatischen Verbindung, die mindestens eine Hydroxylgruppe
oder Aminogruppe an einem aromatischen Ring trägt, in Gegenwart eines
Katalysators, der eine homogene Rutheniumverbindung umfaßt, die sich in situ
auf einem Träger, beispielsweise einem Monolithen, abgeschieden hat. Die
Hydrierung wird bei Drücken von mehr als 50 bar und Temperaturen von
vorzugsweise 150°C bis 220°C durchgeführt.
Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, ein wirtschaftliches
Verfahren zur Hydrierung von unsubstituierten oder mit mindestens einer Al
kylgruppe substituierten ein- oder mehrkernigen Aromaten zu den entsprechenden
Cycloaliphaten, insbesondere von Benzol unter Erhalt von Cyclohexan,
bereitzustellen.
Diese Aufgabe wird gelöst durch das erfindungsgemäße Verfahren zur
Hydrierung eines unsubstituierten oder mit mindestens einer Alkylgruppe
substituierten ein- oder mehrkernigen Aromaten durch Inkontaktbringen des
mindestens einen Aromaten mit einem Wasserstoff enthaltenden Gas in
Gegenwart eines Katalysators, der als Aktivmetall mindestens ein Metall der VIII.
Nebengruppe des Periodensystems, aufgebracht auf einen strukturierten oder
monolithischen Träger, aufweist.
Dabei wurde überraschenderweise gefunden, daß sich derartige Aromaten an
Katalysatoren, die einen strukturierten oder monolithischen Träger aufweisen,
auch bei, verglichen mit den Verfahren des Standes der Technik, deutlich
niedrigeren Drücken und Temperaturen selektiv und mit hoher Raum-Zeit-
Ausbeute zu den entsprechenden Cycloaliphaten hydrieren lassen. Dies war auch
deshalb sehr überraschend, da selbst für die Hydrierung von Aromaten mit
polaren Substituenten, wie in der EP 0 803 488 A2 beschrieben, die eine
wesentlich höhere Reaktivität aufweisen als unsubstituierte oder mit mindestens
einer Alkylgruppe substituierte ein- oder mehrkernige Aromate, sehr hohe Drücke
und Temperaturen zur Hydrierung notwendig sind. Von daher war nicht zu
erwarten, mit dem erfindungsgemäßen Verfahren derartige Aromate überhaupt in
wirtschaftlicher Weise hydrieren zu können. Bei den erfindungsgemäß verwend
baren niedrigen Drücken und Temperaturen unterbleibt die Bildung von
unerwünschten Nebenprodukten, wie z. B. Methylcyclopentan oder anderen n-
Paraffinen nahezu vollständig, so daß eine aufwendige Aufreinigung des
produzierten Cycloaliphaten unnötig wird, was das Verfahren sehr wirtschaftlich
gestaltet.
Unter strukturierten Trägern werden im Zusammenhang mit der vorliegenden
Erfindung solche Träger verstanden, die eine regelmäßige flächige oder räumliche
Struktur aufweisen und sich dadurch von Trägern in Partikelform, die als loses
Haufwerk verwendet werden, unterscheiden. Beispiele für strukturierte Träger
sind aus Fäden oder Drähten aufgebaute Träger, meist in Form von Trägerbahnen,
wie Gewebe, Gestricke, Gewirke oder Filze. Strukturierte Träger können auch
Folien oder Bleche sein, die auch Aussparungen aufweisen können, wie
Lochbleche oder Streckmetalle. Solche im wesentlichen flächigen strukturierten
Träger können zu dem Einsatzzweck zu entsprechend geformten räumlichen
Strukturen, sogenannten Monolithen bzw. monolithischen Trägern, geformt
werden, die ihrerseits beispielsweise als Katalysatorpackungen oder
Kolonnenpackungen verwendet werden können. Packungen können aus mehreren
Monolithen bestehen. Es ist ebenfalls möglich, Monolithe nicht aus flächigen
Trägerbahnen aufzubauen, sondern sie ohne Zwischenstufen direkt herzustellen,
beispielsweise die dem Fachmann bekannten keramischen Monolithe mit
Strömungskanälen.
Als strukturierte Träger können flächige strukturierte Träger verwendet werden,
beispielsweise Gewebe, Gestricke, Gewirke, Filze, Folien, Bleche, wie
Lochbleche, oder Streckmetalle. Es können jedoch auch im wesentlichen
räumliche Strukturen, wie Monolithe, verwendet werden.
Die strukturierten Träger oder Monolithe können aus metallischen, anorganischen,
organischen oder synthetischen Materialien oder Kombinationen solcher
Materialien bestehen.
Beispiele für metallische Werkstoffe sind Reinmetalle wie Eisen, Kupfer, Nickel,
Silber, Aluminium und Titan oder Legierungen wie Stähle, etwa Nickel-, Chrom-
und/oder Molybdän-Stahl, Messing, Phosphorbronze, Monell und/oder Neusilber.
Beispiele für keramische Werkstoffe sind Aluminiumoxid, Siliciumdioxid,
Zirkondioxid, Cordierit, Steatit und/oder Kohlenstoff.
Beispiele für synthetische Trägermaterialien sind beispielsweise Kunststoffe, wie
Polyamide, Polyether, Polyvinyle, Polyethylen, Polypropylen, Polyte
trafluorethylen, Polyketone, Polyetherketone, Polyethersulfone, Epoxidharze,
Alkydharze, Harnstoff und/oder Melamin-Aldehydharze.
Ferner können Glasfasern eingesetzt werden.
Bevorzugterweise werden strukturierte Träger in Form von Metallgeweben, -
gestricken, -gewirken oder -filzen, Kohlefasergeweben oder -filzen oder
Kunststoffgeweben oder -gestricken verwendet.
Monolithe aus Gewebepackungen sind besonders bevorzugt, da sie hohe
Querschnittsbelastungen von Gas und Flüssigkeit aushalten und dabei einen nur
unwesentlichen Abrieb zeigen.
In besonders bevorzugter Form werden metallische, strukturierte Träger oder
Monolithen verwendet, die aus Edelstahl bestehen, der vorzugsweise beim
Tempern unter Luft und anschließendem Abkühlen eine Aufrauhung der
Oberfläche zeigt. Diese Eigenschaften zeigen insbesondere Edelstähle, bei denen
sich oberhalb einer spezifischen Entmischungstemperatur ein Legierungs
bestandteil an der Oberfläche anreichert und in Gegenwart von Sauerstoff durch
Oxidation eine festhaftende rauhe oxidische Oberflächenschicht bildet. Ein
solcher Legierungsbestandteil kann beispielsweise aus Aluminium oder Chrom
sein, aus denen sich entsprechend eine Oberflächenschicht aus Al2O3 oder Cr2O3
bildet. Beispiele für Edelstähle sind die mit den Werkstoff-Nummern (nach der
deutschen Norm DIN 17007) 1.4767, 1.4401, 1.4301, 2.4610, 1.4765, 1.4847 und
1.4571. Diese Stähle können vorzugsweise durch Tempern an der Luft bei 400 bis
1.100°C über einen Zeitraum von 1 Stunde bis zu 20 Stunden und anschließendes
Abkühlenlassen auf Raumtemperatur thermisch aufgerauht werden. Ferner kann
auch mechanisch und/oder thermisch aufgerauht werden.
Vor Aufbringung der Aktivmetalle und gegebenenfalls Promotoren können die
strukturierten oder monolithischen Träger gegebenenfalls mit einem, zwei oder
mehreren Oxiden beschichtet werden. Dies kann physikalisch, beispielsweise
durch Besputtern, erfolgen. Hierbei werden in oxidierender Atmosphäre in einer
dünnen Schicht Oxide, wie z. B. Al2O3 auf den Träger aufgebracht.
Die strukturierten Träger können entweder vor oder nach der Aufbringung der
Aktivmetalle bzw. Promotoren beispielsweise mittels einer Zahnradwelle ver
formt bzw. zusammengerollt werden, um ein monolithisches Katalysatorelement
zu erhalten.
Als Aktivmetalle können prinzipiell alle Metalle der VIII. Nebengruppe des
Periodensystems eingesetzt werden. Vorzugsweise werden als Aktivmetalle
Platin, Rhodium, Palladium, Cobalt, Nickel oder Ruthenium oder ein Gemisch aus
zwei oder mehr davon eingesetzt, wobei insbesondere Ruthenium als Aktivmetall
verwendet wird. Besonders bevorzugt wird als Aktivmetall Ruthenium allein
eingesetzt. Ein Vorteil der Verwendung des Hydriermetalls Ruthenium ist, daß
hierdurch im Vergleich zu den deutlich teureren Hydriermetallen Platin,
Palladium oder Rhodium erhebliche Kosten bei der Katalysatorherstellung
eingespart werden können.
Die Katalysatoren, die im Rahmen der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden,
können auch Promotoren zur Dotierung des Katalysators enthalten, beispielsweise
Alkali- und/oder Erdalkalimetalle, wie Lithium, Natrium, Kalium, Rubidium,
Cäsium, Magnesium, Calcium, Strontium und Barium; Silicium, Kohlenstoff,
Titan, Zirkonium, Wolfram, sowie die Lanthanoiden und Actinoiden;
Münzmetalle wie Kupfer, Silber und/oder Gold, Zink, Zinn, Bismuth, Antimon,
Molybdän, Wolfram und/oder andere Promotoren wie Schwefel und/oder Selen.
Die erfindungsgemäß verwendeten Katalysatoren können technisch hergestellt
werden durch Auftragen mindestens eines Metalls der VIII. Nebengruppe des
Periodensystems und gegebenenfalls mindestens eines Promotors auf einen der
vorstehend beschriebenen Träger.
Die Aufbringung der Aktivmetalle und gegebenenfalls Promotoren auf den
vorstehend beschriebenen Trägern kann erfolgen, indem man die Aktivmetalle im
Vakuum verdampft und kontinuierlich auf den Träger kondensiert. Eine andere
Möglichkeit besteht darin, die Aktivmetalle durch Tränken mit Lösungen, welche
die Aktivmetalle und gegebenenfalls Promotoren enthalten, auf den Trägern
aufzubringen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Aktivmetalle und
gegebenenfalls Promotoren durch chemische Methoden, wie der Chemical
Vapour Deposition (CVD) auf den Trägern aufzubringen.
Die so hergestellten Katalysatoren können direkt eingesetzt werden oder vor
ihrem Einsatz getempert und/oder calciniert werden, und können sowohl vorredu
ziert als auch im nicht-reduzierten Zustand eingesetzt werden.
Wahlweise wird der Träger vor der Aufbringung der Aktivmetalle und gege
benenfalls Promotoren vorbehandelt. Eine Vorbehandlung ist beispielsweise
vorteilhaft, wenn die Haftung der Aktivkomponenten auf dem Träger verbessert
werden soll. Beispiele für eine Vorbehandlung sind die Beschichtung des Trägers
mit Haftvermittlern oder eine Aufrauhung mit mechanischen (etwa Schleifen,
Sandstrahlen) oder thermischen Verfahren wie Erhitzen, in der Regel an Luft,
Plasmaätzen oder Glimmen.
Somit betrifft die vorliegende Erfindung auch strukturierte mit einem Promotor
beaufschlagte Katalysatorträger, wobei der Promotor ausgewählt wird aus
Metallen der Gruppe bestehend aus Metallen der I., II., IV. Hauptgruppe des
Periodensystems der Elemente, Metallen der I. bis IV. und VI. Nebengruppe des
Periodensystems der Elemente sowie Schwefel, Selen und Kohlenstoff,
vorzugsweise strukturierte Träger. Insbesondere bevorzugte Promotoren sind: Si,
Ti, Zr, Mg, Ca, C, Yt, La, Ac, Pr, W, sowie Kombinationen aus zwei oder mehr
davon.
Ferner betrifft die vorliegende Erfindung Katalysatoren, umfassend einen Träger
wie oben definiert, sowie - darauf aufgebracht - ein Aktivmetall der VIII.
Nebengruppe des Periodensystems.
Im folgenden sollen nunmehr die vorzugsweise verwendeten Katalysatoren 1 und
2 beschrieben werden; bezüglich allgemeiner Merkmale der Katalysatoren 1 und 2
wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.
Bevorzugt wird der strukturierte Träger oder Monolith, der für Katalysator 1
eingesetzt wird, vorbehandelt, beispielsweise durch vorstehend beschriebenes
Tempern an der Luft (thermisches Aufrauhen) und anschließende Abkühlung.
Daraufhin wird der Träger vorzugsweise mit einer das Aktivmetall enthaltenden
Lösung (Tränkmedium) getränkt. Nachfolgend kann, wenn es sich um einen im
wesentlichen flächigen strukturierten Träger handelt, dieser zu einem
monolithischen Katalysatorelement verarbeitet werden.
Wenn der Träger metallisch ist, beispielsweise aus Edelstahl besteht, wird dieser
vorzugsweise durch Tempern an der Luft bei 400 bis 1.100°C für einen Zeitraum
von 1 Stunde bis 20 Stunden und anschließendem Abkühlen auf Raumtemperatur
thermisch aufgerauht.
Das Tränken des Trägers mit der Lösung kann durch Eintauchen, Spülen oder
Besprühen erfolgen.
Das Tränkmedium weist vorzugsweise eine Oberflächenspannung von höchstens
50 mN/m auf. In weiter bevorzugter Form hat das Tränkmedium eine
Oberflächenspannung von höchstens 40 mN/m. Der Minimalwert der
Oberflächenspannung ist im allgemeinen frei wählbar. In bevorzugter Form hat
das Tränkmedium jedoch eine Oberflächenspannung von mindestens 10 mN/m
und in besonders bevorzugter Form von mindestens 25 mN/m. Die
Oberflächenspannung wird nach der dem Fachmann bekannten OECD-Ring-
Methode (ISO 304, vgl. Amtsblatt der EG Nr. L 383 vom 29.12.1992, Seiten A/47
-A/53) gemessen.
Das Tränkmedium enthält vorzugsweise ein Lösungs- und/oder Suspensions
mittel, beispielsweise Wasser, in welchem die Aktivmetalle vorzugsweise in Form
ihrer Metallsalze gelöst sind.
Das Tränkmedium kann wahlweise auch Promotoren zur Dotierung des Kata
lysators enthalten. In diesem Zusammenhang wird auf vorstehende allgemeine
Ausführungen verwiesen.
Ein im Tränkmedium enthaltenes Lösungs- und/oder Suspensionsmittel wird so
gewählt, daß die aufzubringenden Aktivkomponenten, Aktivmetalle, Promotoren
oder ihre Vorläufer darin und/oder damit keine unerwünschten Reaktionen zeigen.
Als Lösungs- und/oder Suspensionsmittel können die bekannten und technisch
gängigen Lösungsmittel verwendet werden, beispielsweise aromatische oder
aliphatische Kohlenwasserstoffe wie Benzol, Toluol, Xylol, Cumol, Pentan,
Hexan, Heptan, Kohlenwasserstoffschnitte wie Benzin, Ligroin, Weißöl,
Alkohole, Diole, Polyole wie Methanol, Ethanol, die beiden Propanolisomeren,
die vier Butanolisomeren, Glykol, Glycerin, Ether wie Diethylether, Di-n-
butylether, Methyl-tert.-butylether, Ethyl-tert.-butylether, Methyl-tert.-amylether,
Ethyl-tert.-amylether, Diphenylether, Ethylenglykoldimethylether,
Diethylenglykoldimethylether, Triethylenglykoldimethylether, oder Wasser. Die
verwendeten organischen Lösungs- oder Suspensionsmittel können auch
substituiert sein, beispielsweise mit Halogenen, wie Chlorbenzol, oder mit
Nitrogruppen, wie Nitrobenzol. Die Lösungs- oder Suspensionsmittel werden
einzeln oder im Gemisch verwendet.
Das Tränkmedium kann darüber hinaus, falls nötig, Hilfsstoffe enthalten.
Beispielsweise enthält das Tränkmedium sauer oder basisch reagierende
Verbindungen oder Puffer, wenn dies zur Stabilisierung oder Löslichkeit
mindestens einer ihrer Aktivkomponenten oder deren Vorläufer erforderlich oder
vorteilhaft ist.
Bevorzugt werden lösliche Salz der Aktivkomponenten in einem Lösungsmittel
vollständig gelöst. Vorteilhafterweise wird eine wäßrige Lösung von
Aktivkomponenten verwendet.
Wenn die Aktivmasse aus Metallen besteht, wird in besonders bevorzugter Weise
entweder eine wäßrige, salpetersaure Lösung der Nitrate der Metalle oder eine
wäßrige, ammoniakalische Lösung von Aminkomplexen der Metalle verwendet.
Wenn die Aktivkomponenten aus amorphen Metalloxiden bestehen, wird in
bevorzugter Weise ein wäßriges Sol des Oxids, das wahlweise stabilisiert ist,
verwendet.
Die Oberflächenspannung des Tränkmediums kann durch geeignete oberflä
chenaktive Stoffe wie anionische oder nichtanionische Tenside eingestellt werden.
Der getränkte Träger wird im Regelfall nach der Tränkung bei Temperaturen von
100 bis etwa 120°C getrocknet und wahlweise bei Temperaturen von 120 bis
650°C, vorzugsweise von 120 bis 400°C calciniert.
Ein im wesentlichen flächig strukturierter Träger kann nach der thermischen
Behandlung zu einem dem Einsatzzweck entsprechend geformten räumlichen
Gebilde verformt werden. Die Verformung kann beispielsweise durch Arbeits
schritte wie Zuschneiden, Wellen der Bahnen, Anordnen oder Fixieren der
gewellten Bahnen in Form eines Monolithen mit parallelen oder kreuzweisen
Kanälen erfolgen. Die Verformung zum Monolithen wird wahlweise vor der
Tränkung, der Trocknung, der thermischen Behandlung oder der chemischen
Behandlung durchgeführt.
Weitere Details bezüglich Katalysator 1 und seiner Herstellung sind der DE-A 198 27 385.1
zu entnehmen, deren diesbezüglicher Inhalt durch Bezugnahme
vollständig in die vorliegende Anmeldung einbezogen wird.
Der strukturierte Träger oder Monolith, der für Katalysator 2 verwendet wird,
wird vorzugsweise vorbehandelt, beispielsweise durch Tempern an der Luft und
anschließendes Abkühlen. Nachfolgend wird der Träger bevorzugt mit mindestens
einem Aktivmetall im Vakuum beschichtet. Anschließend kann, wenn es sich um
einen im wesentlichen flächig ausgebildeten strukturierten Träger handelt, dieser
zu einem monolithischen Katalysatorelement verarbeitet werden.
Vorzugsweise werden neben dem/den Aktivmetallen im Vakuum auch
Promotoren zur Dotierung des Katalysators auf das Trägermaterial aufgebracht.
Bezüglich möglicher Promotoren wird auf die vorstehenden allgemeinen
Ausführungen verwiesen.
Das Trägermaterial besteht vorzugsweise aus Metall, besonders bevorzugt aus
Edelstahl, weiter bevorzugt Edelstähle der hierin weiter vorne genannten
Nummern. Die Vorbehandlung des Trägers erfolgt bevorzugt durch Tempern des
Metallträgers bei Temperaturen von 600 bis 1.100°C, vorzugsweise bei 800 bis
1.000°C, 1 bis 20, vorzugsweise 1 bis 10 Stunden an der Luft. Anschließend wird
der Träger abgekühlt.
Die aktiven Komponenten (Aktivmetalle und Promotoren) können durch Auf
dampfen und Aufsputtern auf den Träger aufgebracht werden. Dazu wird der
Träger im Vakuum bei einem Druck von 10-3 bis 10-8 mbar, vorzugsweise mittels
einer Verdampfungseinrichtung, z. B. Elektronenstrahlverdampfung oder
Sputtereinrichtung mit den Aktivkomponenten gleichzeitig oder nacheinander in
diskontinuierlicher oder kontinuierlicher Fahrweise beschichtet. Zur Formierung
des Katalysators kann eine Temperung unter Inertgas oder Luft nachgeschaltet
werden.
Das Aufbringen der Aktivkomponenten kann in mehreren Schichten erfolgen. Der
so erhaltene Katalysator kann zu einem Monolithen weiterverarbeitet werden.
Diesbezüglich wird u. a. auf die Ausführungen zu Katalysator 1 verwiesen.
Vorzugsweise wird der Katalysator verarbeitet, indem das Katalysatorgewebe
bzw. die Katalysatorfolie mittels einer Zahnradwalze verformt wird (gewellt,
gesickt) und glattes und gewelltes Gewebe zu einem zylinderförmigen
Monolithen mit gleichartigen senkrechten Kanälen zusammengerollt wird.
Weitere Details bezüglich Katalysator 2 und seiner Herstellung sind der EP 0 564 830
zu entnehmen, deren diesbezüglicher Inhalt durch Bezugnahme vollständig in
die vorliegende Anmeldung einbezogen wird.
Innerhalb des erfindungsgemäßen Verfahrens können prinzipiell alle ein- oder
mehrkernigen Aromaten, die entweder unsubstituiert sind oder eine oder mehrere
Alkylgruppen aufweisen, einzeln oder als Gemische aus zwei oder mehr davon,
vorzugsweise einzeln eingesetzt werden. Die Länge der Alkylgruppe unterliegt
dabei auch keinerlei besonderen Beschränkungen, im allgemeinen handelt es sich
jedoch um C1- bis C30-, vorzugsweise C1- bis C18-, insbesondere C1- bis C4-
Alkylgruppen. Im einzelnen sind als Edukte für das vorliegende Verfahren
insbesondere die folgenden Aromaten zu nennen: Benzol, Toluol, Xylole, Cumol,
Diphenylmethan, Tri-, Tetra-, Penta- und Hexabenzole, Triphenylmethan,
alkylsubstituierte Naphthaline, Naphthalin, alkylsubstituierte Anthracene,
Anthracen, alkylsubstituierte Tetraline und Tetralin. Vorzugsweise wird im
Rahmen der vorliegenden Verfahren Benzol zu Cyclohexan umgesetzt.
Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Hydrierung bevorzugt
bei einer Temperatur von ungefähr 50 bis 200°C, vorzugsweise ungefähr 70 bis
160°C, insbesondere vorzugsweise zwischen 80 bis 100°C durchgeführt. Dabei
können die niedrigsten Temperaturen vor allem bei Verwendung von Ruthenium
als Aktivmetall gefahren werden. Das erfindungsgemäße Hydrierverfahren wird
bevorzugt bei Drücken von kleiner als 50 bar, weiter bevorzugt bei Drücken von
kleiner als 10 bar und besonders bevorzugt bei Drücken zwischen 5 und 10 bar
durchgeführt. Durch die bei dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendbaren
niedrigen Drücke und Temperaturen unterbleibt die Bildung von unerwünschten
Nebenprodukten, wie z. B. Methylcyclopentan oder anderen n-Paraffinen nahezu
vollständig, so daß eine aufwendige Aufreinigung des produzierten Cycloali
phaten unnötig wird, was das Verfahren sehr wirtschaftlich gestaltet. Trotz
niedriger Temperaturen und Drücke können die aromatischen Verbindungen in
wirtschaftlicher Weise selektiv und mit hoher Raum-Zeit-Ausbeute zu den
entsprechenden Cycloaliphaten hydriert werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann sowohl in der Gasphase als auch in der
Flüssigphase durchgeführt werden, wobei letzteres bevorzugt ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann kontinuierlich oder diskontinuierlich
durchgeführt werden, wobei die kontinuierliche Verfahrensführung bevorzugt ist.
Das Verfahren wird vorzugsweise in einem rohrförmigen Reaktor, beispielsweise
einer Kolonne, mit Produktrückführung und Kreisgas durchgeführt. Eine
kontinuierliche Sumpffahrweise ist weiter bevorzugt.
Vorzugsweise wird die erfindungsgemäße Hydrierung der Aromaten derart
durchgeführt, daß das Wasserstoff enthaltende Gas im Gegenstrom zu dem/den
flüssigen Aromaten in einer Kolonne geführt wird, die mit einem der vorstehend
beschriebenen Katalysatoren bestückt ist. Hierbei kann die flüssige Phase von
oben nach unten durch die Kolonne geführt werden und die gasförmige Phase von
unten nach oben. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird die Hydrierung
vorzugsweise kontinuierlich, insbesondere im Gegenstrom, durchgeführt.
Vorzugsweise wird die Hydrierung zwei- oder mehrstufig durchgeführt. Der in
dieser Anmeldung beschriebene Katalysator wird hierbei in mindestens einer
Stufe eingesetzt. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Hydrierung kontinuierlich in einem oder
mehreren hintereinander geschalteten Reaktoren durchgeführt.
Bei kontinuierlicher Prozeßführung beträgt die Menge der zur Hydrierung vor
gesehenen Verbindung vorzugsweise ungefähr 0,05 bis ungefähr 3 kg/l, Kataly
sator pro Stunde, weiter bevorzugt ungefähr 0,2 bis ungefähr 2 kg/l Katalysator
pro Stunde.
Die Hydrierung kann bei geringer Querschnittsbelastung in Rieselfahrweise,
vorzugsweise in Sumpffahrweise mit hoher Querschnittsbelastung durchgeführt
werden. Die Querschnittsbelastungen für die flüssige und gasförmige Phase liegen
vorzugsweise bei 150 bis 600 m3/(m2.h) bezogen auf den freien
Reaktorquerschnitt, besonders bevorzugt bei 200 bis 300 m3/(m2.h). Der holdup
des Gases beträgt vorzugsweise 0,5, wobei der holdup des Gases hierbei definiert
ist als der Quotient aus dem Volumen an Gas im Zähler und der Summe aus
Volumen an Gas und Volumen an Flüssigkeit im Nenner. Der Druckverlust
beträgt vorzugsweise 0,1 bis 1,0, besonders bevorzugt 0,15 bis 0,3 bar, jeweils pro
m Kolonnenhöhe.
Als Hydriergase können beliebige Gase verwendet werden, die freien Wasserstoff
enthalten und keine schädlichen Mengen an Katalysatorgiften, wie beispielsweise
CO, aufweisen. Beispielsweise können Reformerabgase verwendet werden.
Vorzugsweise wird reiner Wasserstoff als Hydriergas verwendet.
Die erfindungsgemäße Hydrierung kann in Ab- oder Anwesenheit eines Lösungs-
oder Verdünnungsmittels durchgeführt werden, d. h. es ist nicht erforderlich, die
Hydrierung in Lösung durchzuführen.
Als Lösungs- oder Verdünnungsmittel kann jedes geeignete Lösungs- oder
Verdünnungsmittel eingesetzt werden. Die Auswahl ist dabei nicht kritisch,
solange das eingesetzte Lösungs- oder Verdünnungsmittel in der Lage ist, mit
dem zu hydrierenden Aromaten eine homogene Lösung zu bilden.
Die Menge des eingesetzten Lösungs- oder Verdünnungsmittels ist nicht in
besonderer Weise beschränkt und kann je nach Bedarf frei gewählt werden, wobei
jedoch solche Mengen bevorzugt sind, die zu einer 10 bis 70 Gew.-%igen Lösung
des zur Hydrierung vorgesehenen Aromaten führen.
Bei Verwendung eines Lösungsmittels wird im Rahmen des erfindungsgemäßen
Verfahrens das bei der Hydrierung gebildete Produkt, also der oder die
jeweilige(n) Cycloaliphat(en) als bevorzugt Lösungsmittel eingesetzt,
gegebenenfalls neben anderen Lösungs- oder Verdünnungsmitteln. In diesem Fall
kann ein Teil des im Verfahren gebildeten Produkts dem noch zu hydrierenden
Aromaten beigemischt werden. Bezogen auf das Gewicht des zur Hydrierung
vorgesehenen Aromaten wird vorzugsweise die 1- bis 30-fache, besonders
bevorzugt die 5- bis 20-fache, insbesondere die 5- bis 10-fache Menge an Produkt
als Lösungs- oder Verdünnungsmittel zugemischt.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird vorzugsweise Benzol bei einer
Temperatur von 80 bis 100°C umgesetzt, wobei als Aktivmetall Ruthenium allein
verwendet wird. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung, welche sich als besonders vorteilhaft herausstellte, sieht vor, die
Hydrierung von Benzol zu Cyclohexan in Flüssigphase in Sumpffahrweise mit
Produktrückführung und Kreisgas mit einer Querschnittsbelastung von 200 bis
300 m3/(m2.h) bei Temperaturen von 50°C bis 160°C und Drücken von 1 bis 100 bar
an einem reinen Ruthenium-Monolithkatalysator durchzuführen. Zu den
bevorzugten Druck- und Temperaturbereichen wird auf vorstehende
Ausführungen verwiesen.
Das vorliegende, erfindungsgemäße Verfahren weist zahlreiche Vorteile ge
genüber den Verfahren des Standes der Technik auf. Die Aromaten können bei
deutlich niedrigeren Drücken und Temperaturen als im Stand der Technik
beschrieben, selektiv und mit hoher Raum-Zeit-Ausbeute zu den entsprechenden
Cycloaliphaten hydriert werden. Selbst bei niedrigen Drücken und Temperaturen
weisen die Katalysatoren eine hohe Aktivität auf. Die Cycloaliphate werden in
hochreiner Form erhalten, was aufwendige Abtrennverfahren unnötig macht. Die
Bildung von beispielsweise unerwünschtem Methylcyclopentan bei der
Hydrierung von Benzol zu Cyclohexan oder anderen n-Paraffinen unterbleibt
nahezu vollständig, so daß eine Aufreinigung der produzierten Cycloaliphate
unnötig wird. Es können selbst bei geringen Drücken Cycloaliphate mit hoher
Raum-Zeit-Ausbeute erhalten werden. Die Hydrierung kann des weiteren ohne
den Zusatz von Hilfschemikalien mit ausgezeichneter Selektivität durchgeführt
werden.
Die Erfindung soll nun anhand der folgenden Beispiele auch unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Zeichnung näher erläutert werden. Die Zeichnung zeigt in
Fig. 1 eine schematische Zeichnung einer bevorzugten Verfahrensführung gemäß
der vorliegenden Erfindung.
Gemäß Fig. 1 kann das erfindungsgemäße Verfahren in einem rohrförmigen
Reaktor 1, beispielsweise einer Kolonne, mit Produktrückführung und Kreisgas
durchgeführt werden. Fig. 1 zeigt eine kontinuierliche Sumpffahrweise unter
Verwendung einer gepackten Blasensäule. In dem Reaktorr 1 befindet sich ein
monolithischer Katalysator 2 als Festbett. Feed wird über den Zulauf 3 zusammen
mit Kreislaufflüssigkeit über die Leitung 4 als Treibstrahl in eine Mischdüse 5
gefahren, in der Frischwasserstoff über die Leitung 6 und Kreisgas über die
Leitung 7 zugemischt werden. Am oberen Ende des Reaktors 1 tritt das
zweiphasige Gas/Flüssigkeitsgemisch 8 aus, das in einem
Gasflüssigkeitabscheider 9 getrennt wird. Aus dem Gasstrom 10 wird ein
Teilgasstrom 11 ausgeschleust. Der Kreisgasstrom 7 wird über einen Verdichter
12 in die Mischdüse 5 zurückgeführt. Dieser Verdichter 12 kann gegebenenfalls
entfallen, wenn die Kreisflüssigkeit 4, die über die Pumpe 13 geführt wird, mit
ausreichend hohem Druck bereitgestellt werden kann und die Mischdüse 5 als
Treibstrahlverdicher ausgeführt wird. Aus der Kreisflüssigkeit 4 wird ein
Teilstrom 14 als Produktstrom entnommen. Das Volumenverhältnis von
Kreislaufflüssigkeit 5 zum Produktstrom 14 beträgt 90 : 1 bis 500 : 1, bevorzugt
150 : 1 bis 250 : 1. Der Wärmeaustausch wird über den Wärmetauscher 15 geregelt.
Die Dimensionierung des Rohrreaktors 1 ist bezogen auf den Durchmesser so
ausgeführt, daß sich für die Flüssigkeit eine Leerrohrgeschwindigkeit von 100 bis
1000 m/h ergibt.
Dieser Monolith-Katalysator wurde aus einem mit 0,455 g Ru/m2 beschichteten
V2A-Gewebeband, Werkstoff-Nr. 1.4301, welches zuvor 3 Stunden bei 800°C an
der Luft geglüht worden war, hergestellt. Dieses Gewebeband war durch Tränken
mit einer Rutheniummetall-Salzlösung beschichtet worden. Anschließend wurde
das beschichtete Gewebe 1 Stunde bei 200°C getempert. Es wurden 51 cm des
20 cm breiten Katalysatorgewebebandes mit einer Zahnradwalze, Modul 1,0 mm,
gewellt und mit einem 47 cm langen glatten Katalysatorgewebeband aufgerollt, so
daß ein Monolith mit senkrechten Kanälen und einem Durchmesser von 2,7 cm
gebildet wurde (Katalysator A).
Dieser Monolith-Katalysator wurde aus einem mit 0,432 g Ru/m2 beschichteten
V2A-Gewebeband, Werkstoff-Nr. 1.4301 hergestellt. Das Gewebeband wurde 3
Stunden bei 800°C an der Luft geglüht und danach mit 2000 Å Silicium
bedampft. Anschließend wurde das mit Silicium bedampfte Gewebeband bei
650°C getempert. Dieses Gewebeband wurde durch Tränken mit einer Ruthe
niummetall-Salzlösung nachfolgend mit insgesamt 0,432 g Ru/m2 beschichtet.
Anschließend wurde das beschichtete Gewebeband 1 Stunde bei 200°C
getempert. Es wurden 51 cm des 20 cm breiten Katalysatorgewebebandes mit
einer Zahnradwalze, Modul 1,0 mm, gewellt und mit einem 47 cm langen glatten
Katalysatorgewebeband aufgerollt, so daß ein Monolith mit senkrechten Kanälen
und einem Durchmesser von 2,7 cm gebildet wurde (Katalysator B).
In einem beheizbaren Doppelmantel-Rohrreaktor wurden drei Ruthenium-Mo
nolith-Katalysatoren A mit einem Gesamtvolumen von 343 cm3 eingebaut.
Danach wurde die Apparatur mit N2 gespült und dann N2 durch H2 ersetzt und der
Katalysator 1 Stunde bei 80°C reduziert. Anschließend wurde abgekühlt und der
Kreislauf der Anlage mit Benzol beschickt. Hydriert wurde bei 100°C, 8 bar
sowie einer Querschnittsbelastung für Flüssigkeit und Gas von 200 m3/(m2.h)
gemäß der in Fig. 1 gezeigten Verfahrensführung.
Die GC-Analysen des Reaktionsprodukts zeigten bei einem quantitativen Umsatz
an Benzol eine Ausbeute von 99,99%. Die Raum-Zeit-Ausbeute betrug
0,928 kg/(1.h). Methylcyclopentan konnte nicht nachgewiesen werden.
In einem beheizbaren Doppelmantel-Rohrreaktor wurden drei Ruthenium-Mono
lith-Katalysatoren B mit einem Gesamtvolumen von 343 cm3 eingebaut. Danach
wurde die Apparatur mit N2 gespült und der Katalysator nicht vorreduziert.
Anschließend wurde der Kreislauf der Anlage mit Benzol beschickt und
Wasserstoff aufgepreßt. Hydriert wurde bei 100°C, 8 bar sowie einer Quer
schnittsbelastung für Flüssigkeit und Gas von 200 m3/(m2.h) gemäß der in Fig. 1
gezeigten Verfahrensführung.
Die GC-Analysen des Reaktionsprodukts zeigten bei einem quantitativen Umsatz
an Benzol eine Ausbeute von 99,99%. Die Raum-Zeit-Ausbeute betrug
0,802 kg/(l.h). Methylcyclopentan konnte nicht nachgewiesen werden.
Claims (15)
1. Verfahren zur Hydrierung eines unsubstituierten oder mit mindestens einer
Alkylgruppe substituierten ein- oder mehrkernigen Aromaten durch
Inkontaktbringen des mindestens einen Aromaten mit einem Wasserstoff
enthaltenden Gas in Gegenwart eines Katalysators, der als Aktivmetall
mindestens ein Metall der VIII. Nebengruppe des Periodensystems,
aufgebracht auf einen strukturierten oder monolithischen Träger, aufweist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei welchem die Hydrierung bei Drücken von
kleiner als 50 bar, insbesondere bei Drücken von kleiner als 10 bar, weiter
insbesondere bei Drücken zwischen 5 und 10 bar, durchgeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem der strukturierte Träger
ausgewählt wird unter Geweben, Gestricken, Gewirken, Filzen, Folien,
Blechen, wie Lochblechen, oder Streckmetallen.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem der
Träger aus metallischen, anorganischen, organischen oder synthetischen
Materialien oder Kombinationen solcher Materialien besteht.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem als
Aktivmetall Ruthenium allein verwendet wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem ein
Trägerkatalysator verwendet wird, der durch Vorbehandeln des
strukturierten Trägers oder Monolithen, insbesondere Tempern desselben
an der Luft und Abkühlen, anschließendem Tränken mit einer das
mindestens eine Aktivmetall enthaltenden Lösung, gegebenenfalls
Verarbeiten zu einem monolithischen Katalysatorelement, erhältlich ist.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei welchem ein
Trägerkatalysator verwendet wird, der durch Vorbehandeln des
strukturierten Trägers oder Monolithen, insbesondere durch Tempern
desselben an der Luft und Abkühlen, anschließendem Beschichten
desselben mit dem mindestens einen Aktivmetall im Vakuum, ge
gebenenfalls Verarbeiten zu einem monolithischen Katalysatorelement,
erhältlich ist.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
Benzol zu Cyclohexan oder Anilin zu Cyclohexylamin umgesetzt wird.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die
Hydrierung bei einer Temperatur von 70 bis 160 C durchgeführt wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
Benzol bei einer Temperatur von 80 bis 100 C umgesetzt wird und als
Aktivmetall Ruthenium alleine verwendet wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die
Hydrierung kontinuierlich, insbesondere im Gegenstrom, durchgeführt
wird.
12. Strukturierter mit einem Promotor beaufschlagter Katalysatorträger, wobei
der Promotor ausgewählt wird aus Metallen der I., II., IV. Hauptgruppe
des Periodensystems der Elemente, Metallen der I. bis IV. und VI.
Nebengruppe des Periodensystems der Elemente und Schwefel, Selen,
Kohlenstoff.
13. Strukturierter Träger nach Anspruch 13, wobei der Promotor ausgewählt
wird aus der Gruppe bestehend aus: Si, Ti, Zr, Mg, Ca, C, Yt, La, Ac, Pr,
W, sowie Kombinationen aus zwei oder mehr davon.
14. Strukturierter Träger nach Anspruch 12 oder 13, wobei das Trägermaterial
eine durch thermische, chemische oder thermische und chemische
Behandlung aufgerauhte Oberfläche aufweist.
15. Katalysator, umfassend einen Träger nach einem der Ansprüche 12 bis 14
sowie - darauf aufgebracht - ein Aktivmetall der VIII. Nebengruppe des
Periodensystems.
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