DE10049411A1 - Handhabbare Vorrichtung - Google Patents
Handhabbare VorrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine handhabbare Vorrichtung, die von mindestens einer Hand handhabbar ist. Die Vorrichtung weist Erkennungsmittel zum Erkennen auf, ob die Vorrichtung von einer rechten und/oder einer linken Hand gehandhabt wird.
Description
Die Erfindung betrifft eine handhabbare Vorrichtung, die von
mindestens einer Hand handhabbar ist, sowie ein Verfahren und
ein Rechnerprogrammprodukt zum Anpassen einer handhabbaren
Vorrichtung.
Seit mehreren Jahren sind verschiedene Ausführungsformen von
mobilen, kleinformatigen, mikroprozessorgesteuerten
Endgeräten mit einem berührungsempfindlichen LCD-Display von
geringen Abmessungen und einer grafischen Bedienoberfläche
auf dem Markt. Diese Vorrichtungen werden in der Regel beim
Bedienen in der Hand gehalten. Beispiele hierfür sind Smart
Phones, PDAs (Personal Digital Assistants), Palmtops,
Handheld-PCs, etc. Als Eingabemittel für die Bedienung dieser
Vorrichtungen wird zumeist ein Stift oder ein Finger einer
Hand eingesetzt, insbesondere der Zeigefinger. Mit Hilfe
dieser Zeigegeräte werden Bedienelemente in der grafischen
Bedienoberfläche direkt manipuliert. Durch Antippen einer
Schaltfläche wird beispielsweise eine Aktion ausgelöst, durch
Bewegen eines sogenannten Scrollbalkens können Inhalte
innerhalb eines Darstellungsbereichs verschoben werden und
durch Bewegung eines Schiebereglers werden bestimmte Werte
eingestellt.
Ein besonderes Problem bei der Bedienung der Vorrichtungen
der eingangs genannten Art ergeben sich durch die
unterschiedliche Händigkeit ihrer Benutzer. Rechtshänder
halten die Vorrichtung in der Regel mit der linken Hand und
bedienen es mit der dem Zeigestift in der rechten Hand.
Linkshänder halten die Vorrichtung in der Regel in der
rechten Hand und bedienen es mit dem Zeigestift in der linken
Hand. Aufgrund des spezifischen Sehabstandes der in einer
Hand gehaltenen Vorrichtung (ca. 30 bis 50 cm) werden hierbei
Teile des Displays durch die stiftführende Hand verdeckt. Bei
Rechtshändern verdeckt die rechte Hand weite Teile des
Bildschirmbereichs rechts der aktuellen Stiftposition. Bei
Linkshändern verdeckt die linke Hand weite Teile des
Bildschirmbereichs links der aktuellen Stiftposition. Damit
ist insbesondere die Bedienung in den linken bzw. rechten
Außenbereichen des Bildschirms für Rechtshänder bzw.
Linkshänder problematisch. Dieses Problem tritt verstärkt bei
Vorrichtungen mit breitformatigem Display auf.
Da die Gestaltung der grafischen Bedienoberfläche der
Vorrichtungen, insbesondere die Anordnung der Bedienelemente,
fest vorgeschrieben ist, ergibt sich das Problem, dass diese
Bedienoberflächen nie für Rechts- und Linkshänder
gleichermaßen angemessen sind. Beispielsweise sind bei
scrollbaren Listen, Tabellen oder Kartenausschnitten die
Scrollbalken in der Regel am rechten Rand angebracht, d. h.
Linkshänder verdecken mit ihrer Hand beim Scrollen den Inhalt
der Liste, Tabelle oder Karte. Das bedeutet, dass diese
Benutzer bei Auswahlprozessen durch Scrollen und Selektion
von Einträgen ihre stiftführende Hand öfters absetzen müssen,
um Darstellungsinhalte sichtbar und damit selektierbar zu
machen. Dies führt zu einer starken Beeinträchtigung und
Erschwerung der Bedienung, in deren Folge mit einer
schwindenden Akzeptanz der Vorrichtung zu rechnen ist.
Zur Lösung des Problems der Händigkeit ist es bei
Betriebssystemen von Personalcomputern bekannt, eine
Möglichkeit vorzusehen, beim Zeigegerät zwischen rechts- und
linkshändiger Bedienung umzuschalten. Außerdem existiert für
PDAs mindestens ein Rechnerprogramm, das es ermöglicht, den
Scrollbalken von der rechten auf die linke Seite der
berührungssensitiven Anzeige zu verlagern.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die Handhabung einer
handhabbaren Vorrichtung zu erleichtern, die von mindestens
einer Hand handhabbar ist. Insbesondere besteht die Aufgabe
darin, eine händige Bedienung der Vorrichtung so zu
ermöglichen, dass die Verdeckung von Anzeigeinhalten durch
die Zeigehand eines Benutzers für Rechts- und Linkshänder
gleichermaßen so weit wie möglich ausgeschlossen wird.
Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung, ein Verfahren und
ein Rechnerprogrammprodukt mit den Merkmalen der unabhängigen
Ansprüche gelöst.
Die handhabbare Vorrichtung weist demnach Erkennungsmittel
zum automatischen Erkennen auf, ob die Vorrichtung von einer
rechten und/oder linken Hand gehandhabt wird. Im Gegensatz
zum Stand der Technik entfällt dadurch eine separat und
bewusst vorzunehmende Eingabe, ob eine Vorrichtung von einem
Rechts- oder einem Linkshänder gehandhabt wird. Darüber
hinaus ergibt sich der Vorteil, dass eine Anpassung der
Vorrichtung an die individuelle Handhabungssituation
ermöglicht wird. Während bisher generell die Händigkeit
eingestellt werden konnte, wird nunmehr die Vorrichtung auch
auf eine linkshändige Handhabung umgeschaltet, wenn ein
Rechtshänder sie ausnahmsweise mit der linke Hand handhabt.
Bei Vorrichtungen, bei denen unterschiedliche Funktionen in
der Regel mit unterschiedlichen Händen gehandhabt werden,
wird die Erkennung vorzugsweise funktionsselektiv
vorgenommen.
Dafür sind insbesondere bei einer haltbaren Vorrichtung, bei
der die Vorrichtung mit der einen Hand gehalten und mit der
anderen Hand anderweitig gehandhabt wird, die
Erkennungsmittel so ausgebildet, dass erkannt wird, ob die
Vorrichtung von einer rechten und/oder einer linken Hand
gehalten wird. In der Regel lässt sich nämlich die Haltehand
durch ihre großflächige Anlage an der Vorrichtung einfacher
identifizieren als die zur sonstigen Handhabung genutzte
Hand.
Eine mögliche Anpassung, die an der Vorrichtung vorgenommen
werden kann, wenn durch die Erkennungsmittel erkannt wird, ob
die Vorrichtung von einer rechten und/oder linken Hand
gehandhabt wird, ist die Umschaltung einer Anzeige, sofern
die Vorrichtung eine solche Anzeige aufweist.
Dazu enthält die Vorrichtung Anzeigeschaltmittel, die z. B. in
Form eines softwareprogrammierten Mikroprozessors vorliegen
können, die die Anzeige je nachdem Schalten, ob die
Vorrichtung von der rechten und/oder der linken Hand
gehandhabt wird. Das Schalten kann dabei ein Ein-, Aus- oder
Umschalten der Anzeige sein. Insbesondere kann die Anzeige so
umgeschaltet werden, dass Anzeigeelemente von rechts nach
links und umgekehrt gespiegelt werden. Dabei werden
Anzeigeinhalte, die eine vorgegebene Richtung haben, die
durch die Spiegelung nicht verändert wird, vorteilhafterweise
auch nicht gespiegelt. Zu solchen Anzeigeinhalten zählt zum
Beispiel die Schrift.
Besonders empfehlenswert ist ein Schalten der Anzeige dann,
wenn die Anzeige berührungssensitiv ist, so dass sie
mindestens ein Anzeigeelement enthält, das über Berühren der
Anzeige mindestens eine Funktion auslöst. Solche Touch
Screens erfreuen sich beispielsweise bei mobilen Endgeräten
einer hohen Beliebtheit. Beim Schalten der
berührungssensitiven Anzeige kann entweder der Anzeigeinhalt
ganz allgemein in der zuvor beschriebenen Weise geschaltet
werden, oder es werden nur die Anzeigeelemente durch Schalten
angepasst, die mit einer Funktion belegt sind, die durch
Berühren der Anzeigeelemente auf der berührungssensitiven
Anzeige ausgelöst wird.
Statt, neben oder in der Anzeige kann die Vorrichtung auch
Bedienelemente aufweisen, die sich vorteilhafterweise durch
Schalten anpassen lassen, je nachdem, ob die Vorrichtung von
der rechten und/oder linken Hand gehalten wird. Wird zum
Beispiel eine Hand als Haltehand identifiziert, so lassen
sich die Bedienelemente durch Bedienelementeschaltmittel
ausschalten, die im Bereich dieser Haltehand liegen. Dadurch
kann eine Fehlbedienung der handhabbaren Vorrichtung durch
versehentliches Auslösen von Bedienelementen durch die
Haltehand ausgeschlossen werden.
Sehr einfach und kostengünstig lassen sich die
Erkennungsmittel durch mindestens einen Berührungssensor
realisieren. Dies kann ein Drucksensor mit einem
drucksensitiven Element oder auch ein elektrischer Sensor
sein, bei dem zum Beispiel zwei Kontakte durch einen Hautteil
der handhabenden Hand kurzgeschlossen werden.
Vorteilhafterweise weist das Erkennungsmittel zwei
Berührungssensoren auf, die an geeigneten, durch die
Formgebung der Vorrichtung und die typische Handhaltung
vorgegebenen Stellen in der Vorrichtung integriert sind.
Solche durch die Formgebung der Vorrichtung vorgegebenen
Stellen sind beispielsweise am linken und am rechten Rand der
Vorrichtung eingearbeitete Daumenmulden. Dies sind Teile der
Vorrichtung, die normalerweise entweder von einer linken oder
einer rechten Hand gehalten werden.
In einem Verfahren zum Anpassen einer handhabbaren
Vorrichtung wird zunächst erkannt, ob die Vorrichtung von
einer rechten und/oder linken Hand gehandhabt wird. Dazu
weist die Vorrichtung vorteilhafterweise entsprechende
Erkennungsmittel auf. Dies können separate Erkennungsmittel
sein, die extra zu diesem Zweck an der Vorrichtung angeordnet
sind. Es können aber auch ohnehin vorhandene Bedienelemente
sein, deren Bedienung sich durch die Vorrichtung messbar
unterscheidet, je nachdem, ob sie von einer rechten und/oder
linken Hand bedient werden.
Nach der Erkennung, durch welche Hand oder Hände die
Vorrichtung gehandhabt wird, wird die Vorrichtung auf die
Handhabung durch eine rechte und/oder linke Hand angepasst.
Dieses Verfahren lässt sich für handhabbare Vorrichtungen
verfeinern, bei denen ein Wechsel der handhabenden Hand
auftritt. Ein Wechsel einer handhabenden Hand kann
beispielsweise auftreten, wenn von der rechten auf die linke
Hand gewechselt wird oder wenn die Vorrichtung zusätzlich mit
der zweiten Hand gehandhabt wird. Dann wird nach dem Wechsel
erkannt, ob die Vorrichtung von einer rechten und/oder linken
Hand gehandhabt wird und die Vorrichtung wird an die
Handhabung durch die rechte und/oder linke Hand nach dem
Wechsel angepasst, wobei berücksichtigt wird, ob die
Vorrichtung vor dem Wechsel durch eine rechte und/oder linke
Hand gehandhabt wurde.
Ein Rechnerprogrammprodukt, das Softwarecodeabschnitte
enthält, mit denen eines der geschilderten Verfahren auf
einem Rechner ausgeführt werden kann, lässt sich durch
geeignete Implementierung des geschilderten Verfahrens in
einer Programmiersprache ausführen. Die
Softwarecodeabschnitte werden dazu gespeichert. Dabei wird
unter einem Rechnerprogrammprodukt das Rechnerprogramm als
handelbares Produkt verstanden. Es kann in beliebiger Form
vorliegen, so zum Beispiel auf Papier, einem computerlesbaren
Datenträger oder über ein Netz verteilt.
Weitere wesentliche und vorteilhafte Merkmale der Erfindung
ergeben sich aus der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
anhand der Zeichnung.
Dabei zeigt Fig. 1 eine handhabbare Vorrichtung.
In Fig. 1 erkennt man eine handhabbare Vorrichtung 1 in Form
eines mobilen Endgerätes mit Bedienelementen in Form einer
Tastatur 2 und einer berührungssensitiven Anzeige 3. Die
Tastatur 2 enthält zahlreiche drückbare Tasten. Die
berührungssensitive Anzeige 3 weist ein Anzeigelement 4 auf,
das von der Anzeige 3 dargestellt wird. Durch eine Berührung
der berührungssensitiven Anzeige 3 im Bereich des
Anzeigeelementes 4 ist eine Funktion der handhabbaren
Vorrichtung 1 auslösbar. Ebenso ist durch das Drücken einer
Taste der Tastatur 2 eine Funktion der handhabbaren
Vorrichtung 1 auslösbar.
Die handhabbare Vorrichtung 1 weist Erkennungsmittel 5, 6 zum
Erkennen auf, ob die Vorrichtung von einer rechten und/oder
linken Hand gehandhabt wird. Die Erkennungsmittel 5, 6 sind
als zwei Berührungssensoren in Form von Tasten ausgeführt und
in Bereichen angeordnet, die normalerweise entweder von der
linken Hand oder von der rechten Hand gehandhabt werden. So
sind erste Erkennungsmittel 5 in einem Bereich angeordnet,
der sich links oben auf der Vorderseite der Vorrichtung 1
befindet. In diesem Bereich befindet sich der Daumen der
linken Hand, wenn die Vorrichtung 1 von der linken Hand
gehalten wird. Die Finger der linken Hand bilden dabei auf
der Rückseite der Vorrichtung 1 ein Gegenlager für den vom
Daumen der linken Hand auf die Vorrichtung ausgeübten Druck.
Durch diesen zum Halten vom Daumen der linken Hand auf die
Vorrichtung ausgeübten Druck werden die Erkennungsmittel 5 in
Form einer Taste niedergedrückt. Dadurch wird ein Kontakt
geschlossen und von der Vorrichtung 1 erkannt, dass sie von
der linken Hand gehalten wird.
Währen so die handhabbare Vorrichtung 1 von der linken Hand
durch Halten gehandhabt wird, kann sie von der rechten Hand
bedient werden, wobei das Bedienen eine Handhabung durch die
rechte Hand darstellt. Für die Bedienung erfolgt bei der
dargestellten Ausführungsform der Erfindung keine zusätzliche
Erkennung der die Bedienung handhabenden Hand. Es wird
vielmehr davon ausgegangen, dass alle Hände, die nicht zum
Handhaben in Form von Halten verwendet werden, zum Handhaben
in Form von Bedienen verwendet werden. In anderen
Ausführungsformen können aber auch Erkennungsmittel
vorgesehen sein, die erkennen, ob eine bedienende Hand eine
rechte oder eine linke Hand ist. Die Bedienung durch die
rechte Hand erfolgt in der geschilderten Situation durch
Eingabe von Werten über die Tastatur oder über die
berührungssensitive Anzeige. Im letzteren Fall wird die
Anzeige 3 im Bereich des Anzeigeelementes 4 etwa durch einen
Stift oder den Zeigefinger der rechten Hand berührt, um die
mit dem Anzeigeelement 4 verbundene Funktion auszulösen. Das
Anzeigeelement 4 ist in diesem Fall optimal angeordnet, da
bei der Berührung des Anzeigeelementes 4 durch einen in der
rechten Hand gehaltenen Stift oder den Zeigefinger der
rechten Hand nur minimale Bereiche der Anzeige 3 abgedeckt
werden, so dass diese größtenteils lesbar bleibt.
Wird nun die Vorrichtung 1 statt in der linken Hand in der
rechten Hand gehalten, so kommt der Daumen der rechten Hand
im rechten oberen Bereich der Seite der Vorrichtung 1 zu
liegen, auf der die Anzeige 3 angeordnet ist. In diesem
Bereich sind die Erkennungsmittel 6 in Form einer Taste
angeordnet, die erkennen, dass die Vorrichtung 1 von einer
rechten Hand gehalten wird. Der Daumen der rechten Hand übt
dabei einen Druck auf die Erkennungsmittel 6 in Form einer
Taste aus. Dadurch wird ein Kontakt geschlossen und es wird
erkannt, dass die Vorrichtung von einer rechten Hand gehalten
wird.
Erfolgt nunmehr die Bedienung der Vorrichtung 1 mit der
linken Hand, so ist das Anzeigeelement 4 denkbar ungünstig
angeordnet. Bei einer Berührung des Anzeigeelementes 4 wird
nämlich ein großer Teil der Anzeige 3 durch die linke Hand
abgedeckt und ist damit nicht mehr lesbar.
Deshalb verfügt die Vorrichtung 1 über Anzeigeschaltmittel,
die die Anzeige 3 je nachdem Schalten, ob die Vorrichtung von
der rechten und/oder der linken Hand gehandhabt wird. Im
vorliegenden Fall schalten die Anzeigeschaltmittel die
Anzeige 3 so um, dass statt des Anzeigeelementes 4 nunmehr
ein Anzeigeelement 7 dargestellt wird. Dieses Anzeigeelement
7 ist so positioniert, dass bei der Berührung des
Anzeigeelementes 7 durch die bedienende Hand ein möglichst
größer Teil der Anzeige 3 sichtbar bleibt. Mit dem
Anzeigeelement 7 wird die gleiche Funktion Verknüpft, die
zuvor mit dem Anzeigeelement 4 verknüpft war und durch
Berühren des Anzeigeelementes 7 wird diese Funktion
ausgelöst.
Allgemein wird über eine Schnittstelle der
Aktivierungszustand der Erkennungsmittel 5, 6 der Vorrichtung
1 gemeldet. Somit kann durch die Vorrichtung 1 zwischen
rechts- und linkshändiger Handhabung unterschieden werden.
Sind nur die links angeordneten Erkennungsmittel 5 aktiviert,
wird angenommen, dass der Benutzer die Vorrichtung 1 mit der
linken Hand hält und mit der rechten bedient. Sind nur die
rechts angeordneten Erkennungsmittel 6 aktiviert, so wird
angenommen, dass der Benutzer die Vorrichtung 1 mit der
rechten Hand hält und mit der linken bedient. Sind beide
Erkennungsmittel 5, 6 aktiviert, wird angenommen, dass die
Vorrichtung 1 momentan beidhändig gehalten wird. Sind keine
Erkennungsmittel 5, 6 aktiviert, wird angenommen, dass die
Vorrichtung nicht in der Hand gehalten wird und dass sowohl
die linke Hand als auch die rechte Hand zur Bedienung zur
Verfügung stehen.
Eine mögliche Anpassung der auf der Anzeige 3 angezeigten
Bedienoberfläche kann bei eingeschalteter Vorrichtung 1 immer
dann geprüft werden, wenn ein Wechsel einer Hand erkannt
wird. Diese Erkennung erfolgt bei einer Änderung des
Aktivierungszustandes der Erkennungsmittel 5, 6. Dabei sind
folgende Wechsel möglich:
- 1. Wechsel von Handhabung mit der rechten Hand auf Handhabung mit der linken Hand und umgekehrt: Die Anzeige 3 wird entsprechend geschaltet, wobei die Bedienoberfläche der Anzeige 3 angepasst wird.
- 2. Wechsel von Handhabung mit der rechten Hand oder
Handhabung mit der linken Hand auf beidhändige Handhabung:
Die Anzeige 3 wird nicht umgeschaltet und die Bedienoberfläche der Anzeige 3 nicht angepasst. Die bisherige Einstellung wird aus Konsistenzgründen beibehalten. - 3. Wechsel von beidhändiger Handhabung auf Handhabung mit der rechten Hand oder Handhabung mit der linken Hand: Die Anzeige 3 wird wie für die Handhabung mit der entsprechenden Hand beschrieben geschaltet und die Bedienoberfläche der Anzeige 3 entsprechend angepasst.
- 4. Wechsel von Handhabung mit der rechten Hand oder Handhabung mit der linken Hand auf Handhabung weder mit der rechten noch mit der linken Hand: Die Anzeige 3 wird nicht geschaltet und die Bedienoberfläche der Anzeige 3 nicht angepasst. Die bisherige Einstellung wird aus Konsistenzgründen beibehalten.
- 5. Wechsel von Handhabung weder mit der rechten noch mit der linken Hand auf Handhabung mit der rechten Hand oder Handhabung mit der linken Hand: Die Anzeige 3 wird wie für die Handhabung mit der entsprechenden Hand beschrieben geschaltet und die Bedienoberfläche der Anzeige 3 entsprechend angepasst.
- 6. Wechsel von Handhabung weder mit der rechten Hand noch mit der linken Hand auf Handhabung mit beiden Händen und umgekehrt: Die Anzeige 3 wird nicht geschaltet und die Bedienoberfläche der Anzeige 3 nicht angepasst. Die bisherige Einstellung wird aus Konsistenzgründen beibehalten.
Die Anpassung der Anzeige 3 und der Bedienoberfläche der
Anzeige 3 aufgrund von Wechseln der handhabenden Hand hat das
Ziel, Verdeckungen von Bedienelementen durch die bedienende
Hand so weit wie möglich zu vermeiden. Hierzu kann einerseits
der Aufbau einzelner Anzeigeelemente 4, 7 angepasst werden,
beispielsweise die Lage eines vertikalen Scroll-Balkens bei
Listen, Tabellen oder Karten. Bei rechtshändiger Bedienung
sollte dieser Scroll-Balken rechts angebracht sein, bei
linkshändiger Bedienung links. Anderseits kann die
Gesamtanordnung von Anzeigeelementen innerhalb von
Bildschirmmasken dahingehend optimiert werden, dass
Zeigehandverdeckungen minimiert werden.
Die Anpassung von Bedienelementen, Anzeigen und
Bedienoberflächen an die jeweils handhabende Hand aufgrund
der Erkennungsmittel 5, 6 bietet den Vorteil, dass diese
vollautomatisch geschieht. Der Benutzter muss weder explizite
Einstellungen in einem Konfigurationsmenü vornehmen und
verwalten, noch überhaupt Kenntnis vom Konzept der
anpassbaren Bedienoberfläche haben. Diese Vorteile zeigen
sich insbesondere beim nicht persönlichen Einsatz von
handhabbaren Vorrichtungen durch unterschiedliche Personen,
z. B. im mobilen Wartungs- und Serviceeinsatz.
Ein weitergehender Einsatz der Vorrichtung, des Verfahrens
und des Rechnerprogrammprodukts besteht darin, die Erkennung
und Auswertung handschriftlicher Eingaben in eine Vorrichtung
durch die Identifikation der eingebenden Hand zu
unterstützen. Die so festgestellte Händigkeit des Benutzers
kann somit als zusätzlicher Parameter bei der
Schrifterkennung dienen. Mit Hilfe dieses Parameters lassen
sich spezifische rechts- bzw. linkshändige Schreibweisen
eines Zeichens oder Wortes besser zuordnen.
Claims (10)
1. Handhabbare Vorrichtung (1), die von mindestens einer
Hand handhabbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung (1) Erkennungsmittel (5, 6) zum Erkennen
aufweist, ob die Vorrichtung (1) von einer rechten und/oder
einer linken Hand gehandhabt wird.
2. Handhabbare Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung (1) eine haltbare Vorrichtung ist und
dass die Erkennungsmittel (5, 6) zum Erkennen ausgebildet
sind, ob die Vorrichtung (1) von der rechten und/oder der
linken Hand gehalten wird.
3. Handhabbare Vorrichtung nach zumindest einem der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung (1) eine Anzeige (3) und
Anzeigeschaltmittel aufweist, die die Anzeige (3) je nachdem
Umschalten, ob die Vorrichtung (1) von der rechten und/oder
der linken Hand gehandhabt wird.
4. Handhabbare Vorrichtung nach zumindest Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Anzeige (3) eine berührungssensitive Anzeige ist.
5. Handhabbare Vorrichtung nach zumindest einem der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung (1) Bedienelemente (2, 3) und
Bedienelementeschaltmittel aufweist, die die Bedienelemente
(2, 3) je nachdem Schalten, ob die Vorrichtung (1) von der
rechten und/oder der linken Hand gehandhabt wird.
6. Handhabbare Vorrichtung nach zumindest einem der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Erkennungsmittel (5, 6) mindestens einen
Berührungssensor aufweisen.
7. Handhabbare Vorrichtung nach zumindest einem der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Erkennungsmittel (5, 6) an einem Bereich der
Vorrichtung (1) angeordnet sind, der normalerweise entweder
von einer linken oder von einer rechten Hand gehandhabt wird.
8. Verfahren zum Anpassen einer handhabbaren Vorrichtung,
insbesondere nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 7,
bei dem erkannt wird, ob die Vorrichtung (1) von einer rechten und/oder linken Hand gehandhabt wird, und
bei dem die Vorrichtung an die Handhabung durch eine rechte und/oder eine linke Hand angepasst wird.
bei dem erkannt wird, ob die Vorrichtung (1) von einer rechten und/oder linken Hand gehandhabt wird, und
bei dem die Vorrichtung an die Handhabung durch eine rechte und/oder eine linke Hand angepasst wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8,
bei dem ein Wechsel einer Hand erkannt wird, mit der die Vorrichtung (1) gehandhabt wird,
bei dem erneut erkannt wird, ob die Vorrichtung (1) von einer rechten und/oder linken Hand gehandhabt wird, und
bei dem die Vorrichtung an die Handhabung durch die rechte und/oder linke Hand nach dem Wechsel angepasst wird, wobei berücksichtigt wird, ob die Vorrichtung (1) vor dem Wechsel durch eine rechte und/oder linke Hand gehandhabt wurde.
bei dem ein Wechsel einer Hand erkannt wird, mit der die Vorrichtung (1) gehandhabt wird,
bei dem erneut erkannt wird, ob die Vorrichtung (1) von einer rechten und/oder linken Hand gehandhabt wird, und
bei dem die Vorrichtung an die Handhabung durch die rechte und/oder linke Hand nach dem Wechsel angepasst wird, wobei berücksichtigt wird, ob die Vorrichtung (1) vor dem Wechsel durch eine rechte und/oder linke Hand gehandhabt wurde.
10. Rechnerprogrammprodukt, das Softwarecodeabschnitte
enthält, mit denen ein Verfahren nach einem der Ansprüche 8
oder 9 auf einem Rechner ausgeführt werden kann.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000149411 DE10049411A1 (de) | 2000-10-05 | 2000-10-05 | Handhabbare Vorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000149411 DE10049411A1 (de) | 2000-10-05 | 2000-10-05 | Handhabbare Vorrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10049411A1 true DE10049411A1 (de) | 2002-04-18 |
Family
ID=7658817
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000149411 Ceased DE10049411A1 (de) | 2000-10-05 | 2000-10-05 | Handhabbare Vorrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10049411A1 (de) |
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8131 | Rejection |