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DE10048740A1 - Vorrichtung Reinigung von Regenwasser - Google Patents

Vorrichtung Reinigung von Regenwasser

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DE10048740A1
DE10048740A1 DE10048740A DE10048740A DE10048740A1 DE 10048740 A1 DE10048740 A1 DE 10048740A1 DE 10048740 A DE10048740 A DE 10048740A DE 10048740 A DE10048740 A DE 10048740A DE 10048740 A1 DE10048740 A1 DE 10048740A1
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Germany
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DE10048740A
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Jorge Torras-Pique
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Individual
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    • E03BINSTALLATIONS OR METHODS FOR OBTAINING, COLLECTING, OR DISTRIBUTING WATER
    • E03B3/00Methods or installations for obtaining or collecting drinking water or tap water
    • E03B3/02Methods or installations for obtaining or collecting drinking water or tap water from rain-water
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D29/00Filters with filtering elements stationary during filtration, e.g. pressure or suction filters, not covered by groups B01D24/00 - B01D27/00; Filtering elements therefor
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    • B01D29/117Filters with filtering elements stationary during filtration, e.g. pressure or suction filters, not covered by groups B01D24/00 - B01D27/00; Filtering elements therefor with bag, cage, hose, tube, sleeve or like filtering elements arranged for outward flow filtration
    • B01D29/118Filters with filtering elements stationary during filtration, e.g. pressure or suction filters, not covered by groups B01D24/00 - B01D27/00; Filtering elements therefor with bag, cage, hose, tube, sleeve or like filtering elements arranged for outward flow filtration open-ended
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Reinigung von Regenwasser, die aus einem Gehäuse, welches in seinem Innenraum einen Siebkörper aufnimmt und das mindestens einen Zulauf, mindestens einen Ablauf und wenigstens einen Auslauf sowie einen Anström- und einen Abströmraum aufweist, und einer Einheit zur Rückspülung des Siebkörpers besteht, wobei der Siebkörper ein Hohlzylinder ist, der im Gehäuse zwischen dem Zulauf und dem Ablauf angeordnet ist, wobei die Längsachse des Siebkörpers unter einem Winkel a zur Flussrichtung des Zulaufes geneigt steht und/oder auf die äußere Fläche des Mantels des Siebkörpers eine Netzhülle geschoben ist, und wobei der Siebkörper bei der Rückspülung in spezieller Art angestrahlt wird.

Description

Anwendungsgebiet
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Reinigung von Regenwasser gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1. Diese Vorrichtung findet insbesondere dort Anwendung, wo Regenwasser gereinigt werden soll, welches nach der Reinigung als sauberes Brauchwasser in einem Sammelbehälter, insbesondere einer Zisterne, vorzugsweise bevorratet wird. Bei Bedarf sind von diesem Vorrat Teilmengen zur Gartenbewässerung, zum Autowaschen, für die Toilettenspülung oder ähnlichen Verwendungszwecken entnehmbar.
Stand der Technik
Über ein Rinnen- bzw. Rohrsystem abgeführtes und einem Sammelbehälter zugeführtes Regenwasser wird bei bekannten Vorrichtungen über ein im Rinnen- bzw. Rohrsystem angeordnetes Sieb gereinigt. Bekannt sind Siebkörper in Form von Flachsieben, Siebkörben oder trichterförmigen Sieben, die Laub, Insekten und Schmutz, die mit dem Regenwasser mitgeschwemmt werden, zurückhalten.
Bekannt ist aus der DE 197 23 848 A1 eine Abscheidevorrichtung von Laub aus Regenwasser, bei der ein Gehäuse mit einer Vorkammer vorgesehen ist. Aus dieser Vorkammer fließt das angestaute Regenwasser über eine Schwelle und mehrere Kaskaden ab. Das Laub wird von den Ablaufflächen der Kaskaden zurück gehalten und rutscht zugleich auf selbigen zu einer Ausstoßöffnung hin, während ein großer Teil des Regenwassers über Rücklaufflächen in den Behälter gelenkt wird. Unterhalb der Kaskaden ist ein zusätzliches Sieb für die Feinfilterung des Regenwassers angebracht. Nachteil dieser Abscheidevorrichtung von Laub ist die verhältnismäßig große Bauhöhe, sowie der konstruktionsbedingte hohe technische Fertigungsaufwand. Zudem kann diese Abscheidevorrichtung nur außerhalb einer Zisterne bzw. oberhalb des Erdreiches angeordnet werden, da sonst das unter der Kaskade befindliche Feinsieb zu Reinigungszwecken nicht oder nur mit sehr großem Arbeitsaufwand herausgenommen werden kann.
Aus der DE 297 21 924 U1 ist zudem eine Regenwasser-Filteranlage bekannt, bei der zur Abscheidung von Schmutz, insbesondere von Laub, und Filterung von feineren Verunreinigungen nur ein schräg zur Vertikalen angeordnetes Sieb vorgesehen ist.
Besonders günstig ist bei dieser Anlage, dass das Sieb ein Geflecht mit Ketten- und -Schussdrähten aus rostfreiem Stahl ist, die so geflochten sind, dass die Ablauffläche zum einen eine gute Durchgangsrichtung für das zu reinigende Wasser, aber zugleich auch eine sehr glatte Oberfläche aufweist, über welche insbesondere Blätter und größere Verschmutzungen sehr leicht abrutschen können. Nachteil dieser Regenwasser-Filteranlage ist jedoch auch, wie bei der voranstehend genannten Abscheidevorrichtung, die relativ große Bauhöhe und der nicht unerhebliche Wartungs-/Reinigungsaufwand.
Aufgabenstellung
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer Vorrichtung zur Reinigung von Regenwasser, bei der mit geringem konstruktionstechnischen Aufwand eine größere Effizienz gegenüber bekannten Vorrichtungen erreichbar ist; als Nebenergebnis soll zudem der zeitliche Aufwand für die Reinigung der Siebkörper gesenkt werden.
Darstellung der Erfindung
Die anstehende Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung zur Reinigung von Regenwasser mit den Merkmalen des Patent­ anspruches 1 oder des Patentanspruches 2 oder des Patentanspru­ ches 8, insbesondere durch deren kennzeichnende Merkmale gelöst. Die nachgeordneten Patentansprüche 3 bis 7 und 9 bis 10 offenbaren bauliche Weiterungen bzw. vorteilhafte Ausgestaltungsvarianten des Gegenstandes der Erfindung. Die Patentansprüche 11 bis 13 offenbaren neue verfahrensmäßige Merkmale, wobei diese neuen Verfahrensabläufe vorteilhaft unter Anwendung einer Vorrichtung gemäß einem der Patentansprüche 1 bis 10 durchführbar sind.
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zur Reinigung von Regenwasser, die aus einem Gehäuse, welches in seinem Innenraum einen Siebkörper aufnimmt und das mindestens einen Zulauf, mindestens einen Ablauf und wenigstens einen Auslauf sowie einen Anström- und einen Abströmraum aufweist, und aus einer Einheit zur Rückspülung des Siebkörpers besteht, wobei in neuer Gestaltung der Siebkörper ein Hohlzylinder ist, der im Gehäuse zwischen dem Zulauf und dem Ablauf angeordnet ist, wobei die Längsachse des Siebkörpers unter einem Winkel geneigt zur Strömungsrichtung des Zulaufes liegt. Dieser Winkel, auch Neigungswinkel genannt, ist vorzugsweise kleiner 45 Grad. Das Innere des Hohlzylinders ist zugleich der Anströmraum für das Sieb.
Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Sohle des Zulaufes in einer ersten Ebene und die Sohle des Ablaufes in einer zweiten Ebene liegt, wobei die Ebene E2 gegenüber der Ebene E1 tiefer am Gehäuse angeordnet ist.
Ebenfalls neu und gleichermaßen bedeutsam, wie das voranstehend genannte neue Merkmal, ist bei dem Gegenstand der Erfindung, dass auf die äußere Fläche des Mantels des Siebkörpers eine Netzhülle geschoben ist.
Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Netzhülle aus Kunststoff besteht; zudem ist der Innendurchmesser bzw. -querschnitt der Netzhülle geringfügig kleiner wie der Außendurchmesser bzw. -querschnitt des Siebkörpers, damit wird ein Rutschen der Netzhülle unterbunden.
Vorteilhaft ist auch, dass die Wandstärke der Netzhülle vorzugsweise das Zwei- bis Dreifache der Dicke des Mantels des Siebkörpers beträgt.
Die Vorteile dieser vorgenannten neuen baulichen Maßnahmen sind die, dass einerseits das in das Innere des Hohlzylinders, den Anströmraum, einströmende Regenwasser nicht über auf der inneren Fläche des Mantels anhaftenden Verunreinigungen, wie Laub oder größere Schmutzpartikel, hinwegströmt, sondern einerseits zumindest teilweise unter die anhaftenden Schmutzpartikel strömt und somit selbige lockert und an-/abhebt, so dass auch diese Schmutzpartikel durch einen Teilstrom des einströmenden Regenwassers dem Ablauf zugeleitet werden, und andererseits das einströmende Regenwasser durch das schräge Auftreffen auf die innere Fläche des Mantels und damit auch auf dessen Lochungen, besser und mit größerer Geschwindigkeit durch die Lochungen das Mantels des Siebkörpers hindurchtritt.
Der Vorteil der Netzhülle besteht darin, dass das aus den Lochungen des Mantels austretende, gereinigte Wasser nunmehr nicht wie bisher überwiegend an der äußeren, relativ glatten Fläche des Siebkörpers, die zwangsläufig vorhanden ist, weil die Lochungen wegen einer höheren Reinigungswirkung relativ eng gehalten sind, abströmt und zugleich Widerstand für das hindurchtretende gereinigte Wasser bildet. Durch die auf der äußeren Fläche des Mantels liegende Netzhülle wird stattdessen einerseits die Oberfläche der äußeren Fläche des Mantels vergrößert und zugleich eine Vielzahl von Abrisskanten gebildet, durch die das durch den Mantel des Siebkörpers hindurchtretende, gereinigte Wasser wesentlich schneller von der äußeren Fläche des Mantels abfließt.
Ein weiteres neues Merkmal der Erfindung, mit gleicher Wertigkeit, ist die spezielle Anordnung der Einheit zur Rückspülung. Diese spezielle Anordnung ist derart, dass, vorzugsweise unterhalb des Siebkörpers, vorteilhaft im Abströmraum, bevorzugt im Bereich des Auslaufes des gereinigten Wassers zumindest Teile der Einheit zur Rückspülung vorgesehen sind. In weiterer spezieller Ausbildung besteht diese Einheit aus einer in den besagten Raum hinein ragenden Düsenkörper und einer außerhalb des Gehäuses befindlichen Druckleitung, über die der Düse des Düsenkörpers Wasser in einer Qualität zugeführt wird, die mindestens dem des gereinigten Wassers entspricht. Wichtig an dieser Neuerung ist weiterhin, dass die Düse an sich und ihre Stellung zum Siebkörper so eingestellt ist, dass die Wasserstrahlen des von der Düse ausgesendeten Strahlenbündels zum einen im Wesentlichen tangential an der äußeren Fläche des Siebkörpers angreifen, wodurch der Siebkörper eine Rotation um seine Längsachse erfährt. Damit wird ohne zusätzlichen Antrieb erreicht, dass zeitlich nacheinander jeder Abschnitt des Mantels des Zylinders von außen nach innen von Wasser durchspült wird, so dass auf der inneren Fläche des Mantels anhaftende Schmutzpartikel gelöst und von dem in Richtung des Ablaufes abfließenden Wasser mitgerissen werden.
Die Anordnung der Düse, insbesondere deren Strahlrichtung, die vorzugsweise in einem vorgegebenen Bereich variabel einstellbar ist, ist in Weiterung so gewählt, dass ein Teil der Wasserstrahlen des Strahlenbündels nahezu senkrecht auf den bestrahlten Abschnitt der Fläche des Mantels treffen und somit eine größere Durchdringungskraft besitzen, und ein weiterer Teil der Wasserstrahlen des Strahlbündels, in tangentialer Richtung am Siebkörper vorbei, auf die innere Gehäusewandung treffen, von dort abgelenkt werden, um dann wieder nahezu senkrecht in die Lochungen des Mantels des Siebkörpers zu treffen. Durch diese Weiterung wird erreicht, dass einerseits ein größerer Flächenbereich des Siebkörpers rückgespült wird, und zum anderen die Anzahl der nahezu senkrecht auf den angestrahlten Bereich treffenden Wasserstrahlen gegenüber bisheriger Rückspülverfahren wesentlich erhöht ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines, in Zeichnungen schematisiert dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen dabei:
Fig. 1 die neue Vorrichtung zur Reinigung von Regenwasser in einer möglichen Einbaulage und im teilweisen Längsschnitt,
Fig. 2 einen Querschnitt zu Fig. 1,
Fig. 3 eine Perspektivansicht mit teilweise aufgeschnittener Vorrichtung, und
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Vorrichtung, bei welcher der Deckel abgehoben ist.
Die neue Vorrichtung zur Reinigung von Regenwasser 1 ist in perspektivischer Ansicht in den Fig. 4 und 3 gezeigt. In der Fig. 4 ist die Vorrichtung zur besseren Darstellung ihrer einzelnen Bauteile aus ihrer üblichen Einbaulage herausgeschwenkt, so dass in dieser Ansicht ein Ablauf 10 aufwärts gerichtet ist, der jedoch in funktionsmäßiger Einbaulage zumindest waagerecht bzw. leicht nach unten geneigt liegt. Die neue Vorrichtung zur Reinigung von Regenwasser 1 besteht aus einem Gehäuse 2, in dessen Innerem ein Siebkörper 17, zwischen einem stirnseitigen Zulauf 9 und einem an der gegenüberliegenden Stirnseite befindlichen Ablauf 10, angeordnet ist.
Das Gehäuse 2 besteht aus einem Grundkörper 3, der vorzugsweise kasten- bzw. trogförmig ausgebildet ist, und einem in die obere freie Fläche des Grundkörpers auf, hier vorzugsweise einsetzbaren Deckel 13. Der Deckei 13 ist umlaufend mit einem flächenmäßig aufwärts gerichteten Rand 14 versehen. In der gezeigten Ausführung ist der Rand 14 ausgehend von seiner oberen Kante zur tiefer liegenden Köperkante 14a hin konisch ausgebildet.
Bei bestimmungsgemäßem Einsatz liegt dieser Rand 14 am inneren, oberen umlaufenden Bereich des Grundkörpers an, so dass, abgesehen von Zu-, Ab- und Auslauf, ein geschlossener Innenraum des Gehäuses 2 gebildet wird, der auch als Sammelraum 8 bezeichnet ist.
Zum Anschluss an Rohre eines Rinnen- oder Rohrsystems sind stirnseitig am Grundkörper 3 Rohrstutzen 9a und 10a angeformt, von denen jeweils einer die Stirnfläche 4 und die gegenüberliegende Stirnfläche 5 durchsetzt. Die gehäuseseitigen Stirnflächen dieser Rohrstutzen 9a und 10a, insbesondere der jeweiligen Übergangsbereich zwischen den Rohrstutzen 9a und 10a und den Stirnseiten 4 und 5 des Grundkörpers 3, sind zugleich Begrenzungsfläche für das axiale Spiel des im Grundkörper eingesetzten Siebkörpers 17, der als Hohlzylinder ausgebildet ist.
Im Grundkörper 3 sind stirnseitig je eine, zumindest halbkreisförmig ausgeführte, Lagerfläche 12a und 12b vorgesehen, die zur Aufnahme des Siebkörpers 17 dienen. Der Siebkörper 17 selbst besitzt in seinen stirnseitigen Bereichen 21a und 21b Laufflächen 18a und 18b, die in dem Bereich der Lagerfläche 12a und 12b zu liegen kommen. Im Deckel 13 sind innen im Bereich von dessen Stirnflächen Stützflächen 15a und 15b vorgesehen, die, bei in den Grundkörper 3 eingesetztem Deckel 13, an die freien Enden der Lagerflächen 12a und 12b anschließen und somit je eine geschlossene, kreisförmige Lagerschale für die Laufflächen 18a und 18b des Siebkörpers 17 bilden und selbigen 17 in radialer Richtung fixieren. Zwischen dem so gelagerten, vorzugsweise austauschbaren, Siebkörper 17 und den Innenwänden des Gehäuses 2 befindet sich ein Sammelraum 8, der auch Abströmraum genannt wird. Dieser Sammelraum 8 weist einen oberen Bereich 8a und einen unteren Bereich 8b auf. Während der obere Bereich 8a einen annähernd gleichmäßigen Querschnitt besitzt, ist der untere Bereich 8b des Sammelraumes 8 trichterförmig 7 ausgebildet. Dieser trichterförmige Bereich 7 geht in einen angeformten Rohrstutzen 11a über und bildet gleichzeitig den Auslauf 11 für das gesiebte, gereinigte Wasser.
Gemäß einem ebenfalls wichtigen Merkmal der Erfindung ist auf die äußere Fläche des Mantels 19 des Siebkörpers 17 eine Netzhülle 20 geschoben, wobei die Netzhülle 20 im Bereich der Stirnseiten 21a, 21b des Siebkörpers 17 den Mantel 19 nicht überdeckt. Die Netzhülle 20 besteht zumindest teilweise aus Kunststoff. Vorteilhaft ist hier die Wandstärke der Netzhülle 20 zwei- bis dreimal so dick wie die des Mantels 19 des Siebkörpers 17.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Einheit zur Rückspülung 22 des Siebkörpers 17 ist in diesem Ausführungsbeispiel vorzugsweise im trichterförmig 7 ausgebildeten unteren Bereich 8b des Sammelraumes 8 in selbigen 8b eingeführt, so dass der Düsenkörper 23 dieser Rückspüleinheit 22, insbesondere die Düse 24, im wesentlichen unterhalb des Siebkörpers 17 angeordnet ist.
Die weiteren Details des vorteilhaften Ausführungsbeispieles der Erfindung sind in den Fig. 1 und 2 gezeigt.
In der Fig. 1 ist die Vorrichtung 1 in einer bevorzugten Einbaulage gezeigt. Mit dritter Ebene E3 ist in dieser schematischen Darstellung eine Bezugsebene bezeichnet, die z. B. die Oberkante (Deckel) einer hier nicht dargestellten Zisterne sein kann. Der Zulauf 9 und der Ablauf 10 der Vorrichtung verlaufen nahezu parallel zur dritten Ebene E3, die Bezugsebene, die jeweilige Rohrsohle vorm Zulauf 9 und Ablauf 10 sind mit erster Ebene E1 und zweiter Ebene E2 bezeichnet, wobei die Ebene E2 gegenüber der Ebene E1 tiefer am Gehäuse 2 angeordnet ist.
Der Auslauf für das gereinigte Wasser ist hier mit 11 bezeichnet. Ausgehend vom unteren Bereich 8b des Sammelraumes 8, der in dieser baulichen Ausführung als Trichter 7 geformt ist, geht der Auslauf 11 in einen Rohrstutzen 11a über, der in eine Zisterne eingesteckt ist, die in dieser Zeichnung wegen einer besseren Übersichtlichkeit der Darstellung der Erfindung nicht gezeichnet wurde.
In der Fig. 1 ist zudem die neuerungsgemäße Neigung der Längsachse L des Siebkörpers 17 gegenüber der Flussrichtung des eintretenden Regenwassers gezeigt. Der Neigungswinkel α liegt zwischen der Längsachse L und der Flussrichtung (Pfeil) des Zulaufes 9. der Winkel α, der Neigungswinkel, kleiner als 45 Grad ist.
Über eine Druckleitung 26 wird dem Düsenkörper 23 nebst seiner Düse 24 Spülwasser zugeführt. Die Düse 24 ist so gestellt, dass das ausgesendete Strahlenbündel 27 von Wasserstrahlen im Wesentlichen, zumindest teilweise, tangential auf die äußere Fläche des Mantels 19 des Siebkörpers 17 auftrifft. Die Wasserstrahlen dieses Strahlenbündels 27 versetzen den Siebkörper 17 in eine Rotation R um dessen Längsachse L.
In spezieller Ausführung ist die Strahlrichtung 25 der Düse 24 auch so gestellt, dass mindestens ein Teilbereich des ausgesendeten Strahlenbündels 27 von Wasserstrahlen an dem Siebkörper 17 vorbeigehend auf die innere Wand des Gehäuses 2 trifft. Die Wasserstrahlen dieser Teilbereiche des ausgesendeten Strahlbündels 27 treffen nach Ablenkung durch die Wand des den Siebkörpers 17 umgebenden Sammelraumes 8, 8a, 8b auf die äußere Fläche des Mantels 19 des Siebkörpers 17. Somit erfolgt eine direkte und/oder indirekte Strahllenkung auf die äußere Fläche des Mantels 19 des Siebkörpers 17 auftreffen, wodurch die weiter vorn bereits genannten Vorteile erzielbar sind.
Alle in der voranstehenden Beschreibung erwähnten sowie auch die nur allein aus den Zeichnungen entnehmbaren Merkmale sind weitere Bestandteile der Erfindung, auch wenn sie nicht besonders hervorgehoben und insbesondere nicht in den Ansprüchen erwähnt sind. Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
So ist zum Beispiel die in der Fig. 1 gezeigte Einbaulage nur ein Beispiel. Denkbar ist u. a. auch, dass das Gehäuse 2 auf seiner Seitenfläche 6 aufgestellt wird, so dass der Auslauf 11 seitwärts gerichtet ist, oder eine Einbaulage zwischen diesen beiden Positionen.
Bezugszeichenliste
1
Vorrichtung zur Reinigung von Regenwasser
2
Gehäuse
3
Grundkörper
4
Stirnfläche (Zulaufseitig)
5
Stirnfläche (Ablaufseitig)
6
Seitenfläche
7
Trichter
8
Sammelraum (Abströmraum)
8
a oberer Bereich (Sammelraum)
8
b unterer Bereich (Sammelraum)
9
Zulauf
9
a Rohrstutzen
10
Ablauf
10
a Rohrstutzen
11
Auslauf
11
a Rohrstutzen
12
a Lagerfläche
12
b Lagerfläche
13
Deckel
14
Rand
14
a Körperkante
15
a Stützfläche
15
b Stützfläche
16
Griff
17
Siebkörper (Hohlzylinder)
18
a Laufflächen
18
b Laufflächen
19
Mantel (Drahtgeflecht; Lochblech)
20
Netzhülle (grobmaschiges Gittergeflecht)
21
a Stirnseite
21
b Stirnseite
22
Einheit zur Rückspülung
23
Düsenkörper
24
Düse
25
Strahlrichtung
26
Druckleitung
27
Strahlenbündel
α Anstellwinkel
E1 erste Ebene
E2 zweite Ebene
E3 dritte Ebene
L Längsachse
R Rotationsrichtung

Claims (13)

1. Vorrichtung zur Reinigung von Regenwasser, die aus einem Gehäuse, welches in seinem Innenraum einen Siebkörper aufnimmt und das mindestens einen Zulauf, mindestens einen Ablauf und wenigstens einen Auslauf sowie einen Anström- und einen Abströmraum aufweist, und einer Einheit zur Rückspülung des Siebkörpers besteht, dadurch gekennzeichnet, dass der Siebkörper (17) ein Hohlzylinder ist, der im Gehäuse (2) zwischen dem Zulauf (9) und dem Ablauf (10) angeordnet ist, wobei die Längsachse (L) des Siebkörpers (17) unter einem Winkel (a) zur Flussrichtung des Zulaufes geneigt steht.
2. Vorrichtung zur Reinigung von Regenwasser, die aus einem Gehäuse, welches in seinem Innenraum einen Siebkörper aufnimmt und das mindestens einen Zulauf, mindestens einen Ablauf und wenigstens einen Auslauf sowie einen Anström- und einen Abströmraum aufweist, und einer Einheit zur Rückspülung des Siebkörpers besteht, dadurch gekennzeichnet, dass auf die äußere Fläche des Mantels (19) des Siebkörpers (17) eine Netzhülle (20) geschoben ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Netzhülle (20) im Bereich der Stirnseiten (21a, 21b) des Siebkörpers (17) den Mantel (19) nicht umschließt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Netzhülle (20) zumindest teilweise aus Kunststoff besteht.
5. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandstärke der Netzhülle (20) vorzugsweise das Zwei- bis Dreifache der Dicke des Mantels (19) des Siebkörpers (17) beträgt.
6. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sohle des Zulaufes (9) in einer ersten Ebene (E1) und die Sohle des Ablaufes (10) in einer zweiten Ebene (E2) liegt, wobei die Ebene (E2) gegenüber der Ebene E1 tiefer am Gehäuse (2) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (α), der Neigungswinkel, kleiner als 45 Grad ist.
8. Vorrichtung zur Reinigung von Regenwasser, die aus einem Gehäuse, welches in seinem Innenraum einen Siebkörper aufnimmt und das mindestens einen Zulauf, mindestens einen Ablauf und wenigstens einen Auslauf sowie einen Anström- und einen Abströmraum aufweist, und einer Einheit zur Rückspülung des Siebkörpers besteht, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit zur Rückspülung (22) mindestens einen Düsenkörper (23) mit einer Düse (24) und mindestens eine Druckleitung (26), für die Zuleitung des Spülwasser, aufweist, wobei die Düse (24) so gestellt ist, dass das ausgesendete Strahlenbündel (27) von Wasserstrahlen im Wesentlichen, zumindest teilweise, tangential auf die äußere Fläche des Mantels (19) des Siebkörpers (17) auftrifft.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Düse (24) unterhalb des Siebkörper (17) im unteren Bereich (8b) des Sammelraumes (8) angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlrichtung (25) der Düse (24) so gestellt ist, dass mindestens ein Teilbereich des ausgesendeten Strahlenbündels (27) von Wasserstrahlen an dem Siebkörper (17) vorbeigehend auf die innere Wand des Gehäuses (2) trifft.
11. Verfahren zur Reinigung eines Siebkörpers einer Vorrichtung zur Reinigung von Regenwasser unter Verwendung einer Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein von einer Einheit zur Rückspülung (22) ausgesendetes Strahlenbündel (27) von Wasserstrahlen den Siebkörper (17) in eine Rotation (R) um dessen Längsachse (L) versetzt.
12. Verfahren zur Reinigung eines Siebkörpers einer Vorrichtung zur Reinigung von Regenwasser unter Verwendung einer Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass Teilbereiche des ausgesendeten Strahlenbündels (27) von Wasserstrahlen erst nach Ablenkung durch die Wand des den Siebkörper (17) umgebenden Sammelraumes (8, 8a, 8b) auf die äußere Fläche des Mantels (19) des Siebkörpers (17) treffen.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass Teilbereiche des ausgesendeten Strahlenbündels (27) von Wasserstrahlen direkt und/oder indirekt auf die äußere Fläche des Mantels (19) des Siebkörpers (17) auftreffen.
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