DE10048636A1 - Airbag-Abdeckung mit Sollbruchlinie und Verfahren zu deren Herstellung - Google Patents
Airbag-Abdeckung mit Sollbruchlinie und Verfahren zu deren HerstellungInfo
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Abstract
Eine Airbag-Abdeckung (1) ist durch eine in ein geformtes Flachmaterial vertieft eingebrachte Sollbruchlinie (S) definiert, wobei die Vertiefung durch Materialabtrag mittels Laserstrahlung erzielt wird. Erfindungsgemäß ist das Flachmaterial mit einer Barriereschicht (3) versehen, wobei die Barriereschicht (3) aufgrund ihrer Werkstoffeigenschaften dem Materialabtrag mittels Laserstrahlung einen größeren Widerstand entgegensetzt als der Werkstoff des übrigen Flachmaterials. DOLLAR A Die Vertiefungen durch Materialabtrag entlang der Sollbruchlinie (S) erstrecken sich in das Flachmaterial hinein bis zu der Barriereschicht (3). Aufgrund der Barriereschicht (3) ist es möglich, eine Sollbruchlinie (S) mittels Laserbearbeitung herzustellen, die eine exakte Restwanddicke der Airbag-Abdeckung (1) im Bereich der Sollbruchlinie (S) erlaubt, wodurch wiederum die Reißfestigkeit sehr genau eingestellt werden kann, was für ein zuverlässiges Entfalten eines Airbags von entscheidender Bedeutung ist. DOLLAR A Weiterhin wird ein Verfahren zur effizienten Herstellung einer solchen Airbag-Abdeckung (1) angegeben.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Airbag-Abdeckung, die in ein beispielsweise zu
einer Armaturenkonsole geformtes Flachmaterial integriert ist und deren Umriß
durch eine vertiefend in das Flachmaterial eingebrachte Sollbruchlinie (S) definiert
ist. Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf ein Verfahren zur Herstellung einer
solchen Airbag-Abdeckung.
In modernen Kraftfahrzeugen werden heute nicht nur im Lenkrad, sondern auch an
anderen Positionen, beispielsweise in einer Konsole oder hinter einer
Seitenverkleidung, Airbags untergebracht, welche die Fahrzeuginsassen bei einem
Aufprall schützen sollen. Aus gestalterischen Gründen werden die Airbags möglichst
unauffällig in die Fahrzeuginnenausstattung integriert, wobei allerdings
gewährleistet sein muß, daß sie sich im Bedarfsfall in der gewünschten Weise
entfalten und ihre Schutzfunktion ausüben können.
Eine bereits klassische Möglichkeit der Unterbringung besteht darin, die
Airbagmodule bzw. -baugruppen hinter separat gefertigten und in Aussparungen
der Innenausstattung eingepaßten Deckeln anzuordnen, die dann bei der
Entfaltung der Airbags in Öffnungsrichtung entfernt werden.
Weiterhin ist bekannt, Airbag-Abdeckungen einstückig mit einem
Verkleidungselement auszubilden, wobei die Abdeckungen durch im Bereich des
Airbagmoduls ausgebildete Sollbruchstellen definiert sind. Aus den bereits
erwähnten gestalterischen Gründen soll aber diese Sollbruchstelle erstens optisch
nicht erkennbar sein und zweitens eine ausreichende Festigkeit gegen
versehentliche, nicht mit einer Airbag-Auslösung im Zusammenhang stehende
mechanische Einwirkungen gewährleisten. Weil aber trotzdem sicherzustellen ist,
daß sich bei einem Unfall der Airbag wunschgemäß entfaltet, muß die
Sollbruchstelle bei einer bestimmten, bezüglich Richtung und Größe sehr genau
einzuhaltenden Krafteinwirkung nachgeben.
Wird die Sollbruchstelle, wie im Stand der Technik ebenfalls bekannt, durch
Laserbearbeitung hergestellt, muß deshalb die Laserenergie auf die
Abtragseigenschaften des Werkstoffes des betreffenden
Fahrzeuginnenverkleidungselementes wie auch auf die Menge des abzutragenden
Materials genau abgestimmt werden.
Ist als Sollbruchlinie eine Perforation vorgesehen, die durch Laserbearbeitung
hergestellt wird und darf diese Perforation nicht die gesamte Materialdicke des
Verkleidungselementes durchdringen, so muß der zur Bearbeitung eingesetzte
Laserstrahl bezüglich seiner Intensität bzw. hinsichtlich der in das Material
eingebrachten Energie sehr genau kontrolliert werden, um eine vorgegebene
Abtragungstiefe nicht zu über- und auch nicht zu unterschreiten.
Insbesondere bei geringen Restwandstärken besteht infolge von Schwankungen der
Laserintensität die Gefahr von unerwünschten Durchbrüchen der Laserstrahlung
und damit der Perforation. Besonders bei räumlich konturierten Werkstücken, wie
den eingangs genannten Konsolen oder ähnlichen Airbag-Abdeckungen, resultiert
aus dieser Forderung ein hoher Steuerungs- und Kontrollaufwand bei der
Laserbearbeitung.
Neben den aus optischen Gründen unerwünschten Durchbrüchen führen
Abweichungen in der Bearbeitungstiefe aber auch zu unzulässigen Toleranzen der
Reiß- bzw. Bruchfestigkeit der Sollbruchlinie, was aus sicherheitstechnischen
Gründen ebenfalls zu vermeiden ist, denn um die Schutzwirkung zu gewährleisten,
ist ein zeitlich sehr präzises Entfalten des Airbags erforderlich, das wiederum die
konstante Reiß- bzw. Bruchfestigkeit der Sollbruchstelle voraussetzt. Zu große
Toleranzen der Reißfestigkeit an der Sollbruchlinie können zu einem verfrühten oder
verspäteten Aufblähen des Airbags führen.
Eine Airbag-Abdeckung mit einer Sollbruchlinie ist aus der DE 196 36 429 C1
bekannt. Zur Ausbildung der Sollbruchlinie an einem bereits in seine Endform
gebrachten mehrschichtigen Flachmaterialstück wird ein gepulster Laserstrahl von
einer Seite auf das Flachmaterial gerichtet. Dabei verdampfen an einer Abtragstelle
mit jedem Laserpuls geringe Mengen des Flachmaterials, und der Laserstrahl dringt
mit jedem Laserpuls etwas tiefer in das Flachmaterial ein. Um den Durchbruch durch
die gegenüberliegende Außenfläche zu verhindern, ist dort ein Detektor
angeordnet, der für die Laserstrahlung empfindlich ist.
Ist die Grenzschicht der gegenüberliegenden Außenfläche für die Laserstrahlung
transparent, so empfängt der Detektor bereits Strahlung, bevor der Laserstrahl die
gesamte Dicke des Flachmaterials durchbrochen hat. Der Detektor erzeugt dann ein
Ausgangssignal, mit dem der Energieeintrag über die Laserintensität verringert oder
der Laser sofort abgeschaltet wird.
Mit dem ersten von dem Detektor ausgegebenen Signal kann beispielsweise der
Laser vom Dauerstrichbetrieb oder von höheren Pulslängen auf kurze Pulslängen
umgeschaltet werden. Erreicht dann das Ausgangssignal einen ersten
vorgegebenen Schwellenwert, wird die Laserleistung heruntergeregelt. Bei Erreichen
eines zweiten Schwellwertes wird die Laserstrahlung gestoppt, um einen
Durchbruch zu verhindern. Dieses Verfahren erfordert allerdings einen
verhältnismäßig hohen apparativen Aufwand. Zudem ist es insbesondere bei wenig
oder ungleichmäßig transparenten Werkstoffen kaum möglich, eine genaue
Restwandstärke zu erzielen.
Bei intransparenten Werkstoffen muß ein Mikrodurchbruch in Kauf genommen
werden, indem der Laser sofort gestoppt wird, sobald der Detektor Laserstrahlung
empfängt und ein Signal an die Steuerschaltung abgibt.
Weiterhin ist aus der EP 0 711 627 A3 ein weiteres Verfahren zur Herstellung einer
Airbag-Abdeckung mit Sollbruchlinie bekannt, bei dem die Sollbruchlinie mittels
Laserbearbeitung erzeugt wird. Hier werden Durchbrüche verhindert, indem an
einem bereits geformten Flachmaterialstück zunächst an einigen Stellen entlang der
beabsichtigten Sollbruchlinie die Materialdicke gemessen und gespeichert wird. Die
weiteren Dickenwerte entlang des Linienzuges werden dann anhand der
gespeicherten Meßwerte durch Interpolation gewonnen und ebenfalls gespeichert.
In Abhängigkeit von den gemessenen und den interpolierten Dickenwerten werden
dann für jede Position die Bestrahlungsdauer und die Laserleistung so vorgegeben,
daß von dem Werkstoff des Flachmaterialstückes jeweils eine gewünschte
Restwandstärke stehen bleibt. Allerdings ist eine hinreichend genaue Einhaltung der
Restwanddicke auch mit diesem Verfahren kaum erreichbar.
Von diesem Stand der Technik ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, Airbag-Abdeckungen der eingangs genannten Art zu schaffen, bei
denen das Reißverhalten der Sollbruchlinie in engeren Toleranzgrenzen eingestellt
ist.
Diese Aufgabe wird mit einer Airbag-Abdeckung gelöst, bei der das Flachmaterial
wenigstens im Bereich der Sollbruchlinie eine Barriereschicht aus einem Material
aufweist, das aufgrund seiner Eigenschaften einem Materialabtrag durch
Lasereinwirkung einen größeren Widerstand entgegensetzt als das übrige
Flachmaterial und bei der sich die Materialausnehmungen aus dem Flachmaterial
entlang der Sollbruchlinie bis zur Barriereschicht erstrecken.
Die Aufgabe der Erfindung wird weiterhin gelöst durch ein Verfahren zum
Herstellen einer solchen Airbag-Abdeckung, wobei zunächst Flachmaterial
hergestellt wird, welches wenigstens in dem Bereich, in den die Sollbruchlinie
einzubringen ist, eine Barriereschicht aus einem Material aufweist, das aufgrund
seiner Eigenschaften einem Materialabtrag durch Lasereinwirkung einen größeren
Widerstand entgegensetzt als das übrige Flachmaterial und danach das Einbringen
der Sollbruchlinie vorgenommen wird, indem mittels Laserstrahlung an einer
Vielzahl von nebeneinander liegenden Orten Vertiefungen in das Flachmaterial
eingebrachten werden, wobei die Intensität der Laserstrahlung bezüglich der
Eigenschaften der Barriereschicht und des übrigen Flachmaterials so gewählt wird,
daß an jedem dieser Orte jeweils nur das Flachmaterial, nicht aber Material der
Barriereschicht abgetragen wird.
Hierdurch läßt sich auf einfache Weise ein exakt definierbares Reißverhalten der
Airbag-Abdeckung erzielen, da bei deren Herstellung eine genaue Abtragtiefe durch
die Laserstrahlung gewährleistet wird. Die an dem Flachmaterial vorgesehene,
gegen die Abtragwirkung der Laserstrahlung unempfindliche Barriereschicht wirkt
gewissermaßen als Puffer für die auftretenden Schwankungen der Laserstrahlung,
so daß der Steuerungsaufwand zum Erhalt einer gewünschten Bearbeitungstiefe
gering bleibt. So läßt sich entlang der Sollbruchlinie ein gewünschtes, vorzugsweise
sehr gleichmäßiges Reiß- bzw. Bruchverhalten verwirklichen. Es ist jedoch auch
möglich, unter Berücksichtigung der Lage der Barriereschicht ein sich entlang der
Linie veränderndes Reißverhalten vorzugeben. In jedem Fall kann das Niveau der
Reißkraft sehr genau auf ein optimales Entfalten des Airbags abgestimmt werden.
Eine bisher erforderliche Sensorik zur Regelung der verbleibenden Restwanddicke,
wie beispielsweise bei dem Verfahren nach der DE 196 36 429 C1, wird nicht mehr
benötigt. Vielmehr kann bei der Ansteuerung auf einen solchen Regelungskreis
vollkommen verzichtet werden. Da überdies die unbearbeitete Seite gegen
Durchbrüche geschützt wird, bleibt der optische Eindruck derselben
unbeeinträchtigt, wodurch sich wiederum der Ausschuß an unbrauchbaren
Werkstücken während des Herstellungsprozesses verringern läßt. Auf diese Weise
lassen sich erhebliche Kosteneinsparungen erzielen. Die Airbag-Abdeckungen sind
unmittelbar an Fahrzeuginnenauskleidungselementen ausgebildet, wie
beispielsweise an der Armaturenkonsole.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weisen alle Stellen der
Sollbruchlinie, an denen ein Werkstoffabtrag erfolgt ist, die gleiche Restwanddicke
auf. Dies läßt sich beispielsweise dadurch realisieren, daß die Barriereschicht mit
einem gleichbleibenden Abstand zu der von der Bearbeitungsseite abgewandten
Außenfläche des Flachmaterials oder auch unmittelbar an dieser Außenfläche
vorgesehen wird. Damit läßt sich auch über die gesamte Sollbruchlinie eine
gleichbleibende Reißkraft einstellen, die im wesentlichen durch die Barriereschicht
und das gegebenenfalls noch vorhandene Material des Flachmaterials bestimmt
wird.
Bei einer Perforation wird die Sollbruchlinie vorzugsweise durch eine Vielzahl von
nebeneinander angeordneten Abtragstellen in Form von in der Tiefe begrenzten,
beispielsweise kreisrunden Löchern mit geringen Durchmessern gebildet.
Dabei beeinflußt die Länge der jeweils zwischen zwei Perforationslöchern nicht
abgetragenen Abschnitte des Flachmaterials die Reißkraft, die sich jedoch durch
gleichmäßige Abstände der Perforationslöcher oder auch durch eine durchgehende
Schlitzung entlang der Sollbruchlinie konstant halten läßt.
Eine deutliche Vereinfachung des Herstellungsverfahrens kann dadurch erreicht
werden, daß die Strahlungsintensität bei der Laserbearbeitung auf ein konstantes
Niveau eingestellt wird. Dieses Niveau wird so gewählt, daß bei Lasereinwirkung der
Abtrag an dem Werkstoff des Flachmaterialstückes hoch, hingegen der Abtrag an
dem Werkstoff der Barriereschicht allenfalls gering ist oder gar kein Abtrag erfolgt.
Aufgrund der Barriereschicht kann bei einer konstanten Strahlungsintensität längere
Zeit auf eine abzutragende Stelle eingewirkt werden, ohne daß die Gefahr eines
Durchbruches besteht. Vorzugsweise wird diese Zeitdauer nach der größten
erforderlichen Abtragsleistung bemessen.
Bei der Verwendung von beispielsweise gepulsten Lasern kann mit gleichbleibender
Pulsdauer gearbeitet werden, wobei an einer Abtragstelle in der Regel gleiche
Pulszahlen eingebracht werden. Gegebenenfalls vorgegebene unterschiedliche
Abtragtiefen bis zu der Barriereschicht lassen sich zusätzlich durch die Anzahl der an
der Abtragstelle eingebrachten Pulse einstellen.
Eine Feinregelung der Pulsdauer ist aufgrund des Abtragwiderstandes der
Barriereschicht nicht nötig. Vorzugsweise wird jedoch für alle Abtragstellen die
gleiche Pulszahl eingestellt, so daß das Verfahren ohne vorausgehende Vermessung
der Dicke der Airbag-Abdeckung auskommt und damit einfach und flexibel
ausführbar ist.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird die Barriereschicht
lediglich in Bereichen der späteren Laserbearbeitung bzw. entlang der Sollbruchlinie
in das Flachmaterial eingebracht. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das
Flachmaterial vor oder nach der Herstellung der Sollbruchlinie weiterbearbeitet,
insbesondere weiter umgeformt wird und die Barriereschicht im Vergleich zu dem
Werkstoff des Flachmaterials einen erhöhten Umformwiderstand besitzt.
Selbstverständlich ist eine nachgeordnete Umformung so auszuführen, daß entlang
der Sollbruchlinie keine Schädigung bzw. keine unerwünschte Beeinflussung der
Reißfestigkeit auftritt.
Neben der Möglichkeit, das Flachmaterial mit der Barriereschicht vollflächig zu
überdecken, ist aus den vorgenannten Gründen in einer alternativen Ausgestaltung
der Erfindung empfehlenswert, die Barriereschicht lediglich in einem die Fläche des
Flachmaterialstückes abschnittweise überdeckenden Muster angeordnet. Ein solches
Muster ist beispielsweise streifenförmig, gitterförmig oder auch in Form von
symmetrischen Teilflächen ausgebildet.
Diese Vorgehensweise eignet sich insbesondere für solche Anwendungsfälle, bei
denen Zuschnitte aus dem bereits mit der Barriereschicht versehenen
Flachmaterialstück geschnitten werden und die Laserbearbeitung zur Herstellung
der Sollbruchstelle an dem bereits ausgeschnittenen und geformten Zuschnitt
erzeugt wird. Durch die abschnittsweise angeordnete Barriereschicht existieren eine
Vielzahl von Bereichen, in denen eine Sollbruchlinie hergestellt werden kann.
Die Einstellung der Reißfestigkeit entlang der Sollbruchlinie kann beispielsweise
auch durch eine Variation der Dicke der Barriereschicht vorgenommen werden. Eine
weitere Einflußmöglichkeit liegt in der Variation der Lage der Barriereschicht in
Dickenrichtung in dem Flachmaterial, so daß von letzterem bei einer
Laserbearbeitung mehr oder weniger Werkstoff bestehen bleibt und sich so folglich
eine größere oder kleinere Restwanddicke ergibt.
Wie oben angedeutet, läßt sich die Reißfestigkeit zusätzlich durch die Variation der
Lage der Abtragstellen entlang der Laserbearbeitungslinie beeinflussen, wobei durch
ungleichmäßig beabstandete Abtragstellen auch eine Variation der Reißfestigkeit
entlang der Sollbruchlinie möglich ist. Zudem kann durch eine ungleichmäßige
Beabstandung eine aufgrund der Raumform der Airbag-Abdeckung entlang der
Sollbruchlinie variierende Reißfestigkeit kompensiert oder gegebenenfalls in
gewünschter Art und Weise eingestellt werden. Damit kann auch über gekrümmte
oder gesickte Flächen die Reißkraft an die Erfordernisse der Entfaltung des Airbags
gut angepaßt werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens wird als Barriereschicht
eine metallische oder auch nichtmetallische Folie, beispielsweise mittels einer
Stempeleinrichtung, in den Werkstoff des Flachmaterials eingedrückt und mit
diesem verbunden, beispielsweise verklebt. Dazu kann ein geeigneter Haftkleber
verwendet werden, es ist aber auch möglich, selbstklebende Folien zu verwenden.
In einer weiteren Variante dieser Vorgehensweise wird die Folie in den noch nicht
ausgehärteten Werkstoff des Flachmaterialstückes eingedrückt, so daß die hierbei
vorzugsweise metallische Folie mit dem Flachmaterial selbst verklebt. Das Ein- bzw.
Anbringen der Barriereschicht kann auch dadurch erfolgen, daß eine metallische
oder nichtmetallische Folie mittels Wärmeeinwirkung oder Ultraschall mit dem
Werkstoff des Flachmaterials verbunden, beispielsweise verschweißt wird.
Weiterhin ist es möglich, die Barriereschicht als flüssigen, aushärtenden
Polymerwerkstoff auf das Flachmaterialstück oder umgekehrt einen
Polymerwerkstoff als Flachmaterial auf die Barriereschicht aufzuspritzen. Bevorzugt
werden hierzu solche Flüssigpolymere verwendet, die sich selbst mit dem Werkstoff
des Flachmaterials verbinden. Andernfalls wird zusätzlich ein Haftvermittler
aufgebracht.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist nicht auf Flachmaterial beschränkt, das aus
einem einzigen homogenen Werkstoff besteht. Vielmehr kann das Flachmaterial
auch durch Überlagerung und Verbindung von mehreren Schichten gegebenenfalls
unterschiedlicher Werkstoffe hergestellt werden, wobei dann die Barriereschicht
zwischen zwei dieser Schichten eingeordnet werden kann. Zur Anbringung bzw.
Einbettung der Barriereschicht kann die gleiche Technologie verwendet werden, wie
zur Verbindung der einzelnen Schichten des Flachmaterials.
Nachfolgend wird nun die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispieles näher erläutert. Die Zeichnung zeigt eine Teilansicht entlang
einer Sollbruchlinie einer Airbag-Abdeckung im Schnitt.
Zu erkennen ist eine Airbag-Abdeckung 1 in Form eines
Innenverkleidungselementes für ein Kraftfahrzeug, wobei lediglich ein Ausschnitt
entlang einer Sollbruchlinie S dargestellt ist. Die Airbag-Abdeckung 1 ist ein an die
Einbauverhältnisse angepaßtes Formteil, beispielsweise eine Armaturenkonsole, die
aus einem Flachmaterialstück 2 geformt worden ist.
In der Airbag-Abdeckung 1 ist ein integraler Deckel ausgebildet, hinter dem ein
Airbagmodul sitzt. Die Deckelform wird dabei durch die Sollbruchlinie S definiert.
Bei einem Auslösen des Airbagmoduls wird der Deckel infolge der Expansion des
Airbags aufgesprengt, wobei die Airbag-Abdeckung 1 entlang der Sollbruchlinie S
bricht. Diese Sollbruchlinie S ist in dem Flachmaterialstück 2 auf der Seite des
Airbagmoduls ausgebildet und reicht in die Tiefe des Flachmaterialstücks 2 bis zu
einer Barriereschicht 3 hinein, die in das Flachmaterialstück 2 eingebettet ist. Die
Barriereschicht 3 ist entlang der Sollbruchlinie S nicht durchbrochen.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist das Flachmaterialstück 2 aus drei Schichten a,
b und c gebildet, wobei die Barriereschicht 3 in die dritte Schicht c des
Flachmaterialstückes 2 eingebettet ist.
Die Sollbruchlinie S entsteht durch Abtrag von Werkstoff des Flachmaterialstückes 2
durch Einwirkung eines Laserstrahls von der Außenfläche 4 her. Die Intensität der
auf das Flachmaterialstück 2 einwirkenden Laserstrahlung ist dabei so gesteuert,
daß aufgrund der eingebrachten Energie der Werkstoffabtrag bis zu der
Barriereschicht 3 erfolgt, letztere hingegen nicht oder allenfalls geringfügig
abgetragen wird.
Zu diesem Zweck bestehen das Flachmaterialstück 2 und die Barriereschicht 3 aus
Werkstoffen, die einen deutlich unterschiedlichen Widerstand gegen einen
Laserabtrag aufweisen. Insbesondere ist hier der Widerstand des Werkstoffes des
Flachmaterialstückes 2 geringer als derjenige der Barriereschicht 3.
Die Barriereschicht 3 verhindert somit bei der Laserbearbeitung einen Durchbruch zu
der Außenfläche 5 des Flachmaterialstückes 2, welche der bearbeiteten
Außenfläche 4 gegenüberliegt.
Bei dem Flachmaterialstück 2 des Ausführungsbeispiels besteht die
fahrzeuginnenraumseitige, steife Trägerschicht c aus Polyurethan (PU) oder einem
Holzformstoff, die mittlere Schicht b aus einem weichen Schaumstoff wie
beispielsweise Polyethylen (PE) und die Schicht a auf der Seite des Airbagmoduls aus
einer Kunststoff-Folie, etwa aus einem thermoplastischen Polyolefin (TPO).
Zur Ausbildung der Sollbruchlinie S wird das Flachmaterialstück 2 entlang einer
Umrißlinie des Deckels mit einem CO2-Laser bei einer Wellenlänge von 10,6 µm
bearbeitet, indem entlang der Umrißlinie eine Vielzahl von nebeneinander
angeordneten Abtragstellen 6 in Form von kleinen Sacklöchern nacheinander
hergestellt werden. Der Abstand zwischen benachbarten Abtragstellen beträgt 0,5 mm.
Infolge des Energieeintrages verdampft der Werkstoff des Flachmaterialstückes
2 an den Abtragstellen 6. Die Barriereschicht 3, die in einem gleichbleibenden
Abstand zu der Außenfläche 5 des Flachmaterialstückes 2 liegt, wird hingegen nicht
abgetragen.
Wie weiter erkennbar ist, bleibt an jeder Abtragstelle 6 entlang der Sollbruchlinie S
eine definierte Restwandstärke d erhalten, die in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel für sämtliche Abtragstellen 6 gleich groß ist. Die hohe
Genauigkeit der Restwandstärke d ermöglicht eine definierte Reiß- bzw.
Bruchfestigkeit innerhalb eines engen Toleranzbereiches. Überdies sind die
Abtragstellen 6 an der Außenfläche 5, die der bearbeiteten Außenfläche 4
gegenüberliegt und die Außenseite der Airbag-Abdeckung darstellt, visuell nicht
wahrnehmbar.
Die einzelnen Abtragstellen 6 sind, wie oben bereits erwähnt, durch regelmäßig
entlang der Sollbruchlinie S angeordnete Einzellöcher gebildet. In Abwandlung des
Ausführungsbeispieles können diese Abtragstellen 6 auch als sich in Richtung der
Sollbruchlinie S erstreckende Langlöcher ausgebildet werden. Alternativ kann eine
Abtragstelle 6 als eine ununterbrochene Linie entlang der Sollbruchlinie S
vorgesehen werden. Auch kann der Abstand zwischen den einzelnen Abtragstellen
6 variieren, um ein besonders definiertes Reißverhalten entlang der Sollbruchlinie
einzustellen. Letztere verläuft nicht notwendigerweise geradlinig, sondern kann eine
beliebig gekrümmte Kurvenform, insbesondere auch geschlossen umlaufend,
bilden.
Weiterhin ist es möglich, die Barriereschicht 3, an der Außenfläche 5 des
Flachmaterialstückes 2 anzubringen, so daß in diesem Fall dann allein die Dicke der
Barriereschicht 3 die Restwandstärke d bestimmt. Auch kann die Barriereschicht 3 in
eine der beiden anderen Schichten a und b des Flachmaterialstückes 2 eingebettet
oder aber zwischen zwei benachbarte der hier dargestellten Schichten a, b und c
eingeordnet werden.
Die Dicke der Barriereschicht 3 sowie ihre physikalischen Eigenschaften werden in
Abhängigkeit der Anforderungen an die Reiß- bzw. Bruchfestigkeit der
Sollbruchlinie S und des erforderlichen Energieniveaus der Laserstrahlung zum
Abtrag des Werkstoffes des Flachmaterialstückes 2 und zum Stoppen des
Werkstoffabtrages an der Barriereschicht 3 bestimmt.
Wie der Zeichnung entnommen werden kann, erstreckt sich die Barriereschicht 3
lediglich im Bereich der Sollbruchlinie S und parallel zu der nicht-bearbeiteten
Außenfläche 5 des Flachmaterialstückes 2. Die Barriereschicht 3 ist in diesem Fall
bereits während der Herstellung des Flachmaterialstückes an dem vorherbestimmten
Ort der Sollbruchstelle entsprechend der benötigten Größe und Form vorgesehen
worden. Sie kann dabei den gesamten Deckel abdecken oder aber auch lediglich
unmittelbar unter der Sollbruchlinie S des Deckels streifenförmig angeordnet
werden.
Es ist jedoch auch möglich, das mit der Barriereschicht 3 versehene Flachmaterial
stück 2 zunächst als platten- oder folienartiges Rohmaterial herzustellen, an dem
streifenförmige, gitterförmige oder flächenhafte Barriereschicht-Anordnungsmuster
vorgesehen sind. Dies ist insbesondere dort vorteilhaft, wo der Ort und die
Geometrie der Sollbruchstelle bei der Herstellung des Flachmaterialstückes 2 noch
nicht festliegt, jedoch eine vollflächige Überdeckung mit einer Barriereschicht 3
nicht gewünscht wird.
Das gewünschte Formteil bzw. ein entsprechendes Formstück wird dann an dem
Rohmaterial derart aufgemessen, daß die gewünschte Sollbruchstelle sich im
Bereich über der Barriereschicht 3 befindet.
Das Einbringen der Barriereschicht 3 in das Flachmaterialstück 2 erfolgt
vorteilhafterweise bereits bei der Herstellung des Flachmaterials, wobei die hierzu
verwendete Technologie durch die Materialeigenschaften des Werkstoffes der
Barriereschicht 3 wie auch des Flachmaterials bestimmt wird.
So ist es beispielsweise möglich, metallische oder auch nichtmetallische Folien als
Barriereschicht 3 in Form von selbsthaftenden Folien oder auch Folien mit
Zusatzkleber über eine Stempeleinrichtung in das Flachmaterialstück 2 einzudrücken
und zu fixieren.
Gegebenenfalls erfolgt dies bereits in einem noch nicht ausgehärtetem Zustand des
Flachmaterialstückes 2 in eine der Schichten a, b oder c desselben, wobei die Folie
dann mit dem Werkstoff der Flachmaterialschicht a, b oder c selbst verklebt.
Eine weitere Möglichkeit insbesondere zum Einbetten nichtmetallischer Folien
besteht in dem An- bzw. Aufschweißen der Barriereschicht 3 mittels einer
Wärmeplatte oder einer Ultraschalleinrichtung.
Die Barriereschicht 3 kann auch durch Aufspritzen eines zunächst flüssigen
Polymermaterials auf eine Schicht a, b oder c des Flachmaterialstückes 2 erfolgen,
die nach dem Aufspritzen aushärtet. Gegebenenfalls werden zur Verbindung der
Werkstoffe des Flachmaterialstückes 2 und des flüssigen Polymers für die
Barriereschicht 3 zusätzlich geeignete Haftmittler eingesetzt.
Eine weitere Technologie zum Einbringen der Barriereschicht 3 besteht in der
Verwendung eines Werkstoffes, der dem für das Flachmaterialstück 2 verwendeten
Werkstoff bzw. dessen Schichten a, b bzw. c systemähnlich ist, so daß die
Barriereschicht 3 wie eine Schicht a, b oder c des Flachmaterialstückes 2 an- oder
eingefügt werden kann.
Zur Herstellung der Airbag-Abdeckung 1 wird ein Zuschnitt des mit der
Barriereschicht 3 versehenen Flachmaterialstückes 2 mittels Laserbearbeitung mit
einer Sollbruchlinie S versehen. Dazu wird die bereits geformte Airbag-Abdeckung 1
mit einer Vorschubeinrichtung wie beispielsweise einem Roboterarm relativ zu
einem Laserstrahl bewegt.
Die erforderliche Strahlungsenergie für den pulsweise oder aber auch kontinuierlich
ablaufenden Werkstoffabtrag entlang der Sollbruchlinie S wird werkstoff- und
laserspezifisch bestimmt. Der Ablauf der Laserbearbeitung erfolgt
programmgesteuert, beispielsweise indem der pulsweise betriebene Laser mit
seinem Strahl an einer Abtragstelle 6 positioniert wird und eine vorbestimmte
Anzahl von Laserpulsen ausgelöst wird. Anschließend wird die nächste Abtragstelle
6 angesteuert. Dabei werden alle Abtragstellen 6 mit der gleichen Pulszahl
bearbeitet, wobei jeder Puls den gleichen Energieinhalt und die gleiche Dauer
aufweist. Die Anzahl der Pulse wird an der größten Abtragtiefe orientiert, so daß
auch bei Schwankungen der Dicke des Flachmaterialstückes 2 ein Abtrag bis zu der
Barriereschicht 3 gewährleistet und damit die gewünschte Restwanddicke d an allen
Stellen sicher eingehalten werden kann.
Bei einem Strichbetrieb, d. h. bei kontinuierlich eingeschaltetem Laser, wird der
Laserstrahl mit einem vorgegebenen Geschwindigkeitsprofil entlang der
Sollbruchlinie S relativ zu dem Flachmaterial 2 verfahren. Zur Erzeugung des in der
Zeichnung dargestellten Lochmusters wird der Laserstrahl an den einzelnen
Abtragstellen 6 für eine vorgegebene Verweilzeit angehalten, wobei deren Dauer an
der größten benötigten Zeit orientiert wird, welche erforderlich ist, um einen
vollständigen Materialabtrag bis zu der Barriereschicht 3 in allen Fällen sicher zu
gewährleisten.
Die auf diese Art und Weise hergestellte Airbag-Abdeckung 1 zeichnet sich durch
ein sehr gut einstellbares Reiß- und Bruchverhalten an der Sollbruchstelle aus, deren
Eigenschaften bei einer Serienfertigung in einen sehr engen Toleranzbereich
reproduzierbar sind. Trotz der erzielbaren hohen Genauigkeit des Reiß- und
Bruchverhaltens bleibt der Steuer- und Regelaufwand bei der Herstellung gering.
In einer von dem vorbeschriebenen Ausführungsbeispiel abweichenden
Ausgestaltungsvariante der Erfindung wird zunächst eine Folie, die aus einem ein-
oder mehrschichtigen Flachmaterial und einer Barriereschicht gebildet ist, in der
genannten Weise perforiert und diese dann auf eine schon räumlich geformte
Trägerschicht aufgebracht, wobei sich in einer ganz speziellen Ausführung zwischen
der Folie und der Trägerschicht der Airbag befinden kann.
1
Airbag-Abdeckung
2
Flachmaterialstück
3
Barriereschicht
4
Außenfläche an der Bearbeitungsseite des Flachmaterials
5
Außenfläche gegenüber der Bearbeitungsseite des
Flachmaterials
6
Abtragstelle
a, b, c Schicht des Flachmaterialstückes
a, b, c Schicht des Flachmaterialstückes
2
d Restwanddicke der Airbag-Abdeckung
1
S Sollbruchlinie
Claims (20)
1. Airbag-Abdeckung, die in geformtes Flachmaterial integriert ist und deren Umriß
durch eine vertiefend in das Flachmaterial eingebrachte Sollbruchlinie (S)
definiert ist,
wobei das Flachmaterial wenigstens im Bereich der Sollbruchlinie (S) eine Barriereschicht (3) aus einem Material aufweist, das aufgrund seiner Eigenschaften einem Materialabtrag durch Lasereinwirkung einen größeren Widerstand entgegensetzt als das übrige Flachmaterial und
wobei sich die Vertiefungen im Flachmaterial entlang der Sollbruchlinie (S) im wesentlichen bis zu der Barriereschicht (3) erstrecken.
wobei das Flachmaterial wenigstens im Bereich der Sollbruchlinie (S) eine Barriereschicht (3) aus einem Material aufweist, das aufgrund seiner Eigenschaften einem Materialabtrag durch Lasereinwirkung einen größeren Widerstand entgegensetzt als das übrige Flachmaterial und
wobei sich die Vertiefungen im Flachmaterial entlang der Sollbruchlinie (S) im wesentlichen bis zu der Barriereschicht (3) erstrecken.
2. Airbag-Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Sollbruchlinie (S) aus einer Vielzahl von mittels Laserstrahlung nebeneinander in
das Flachmaterial eingebrachten Löchern begrenzter Tiefe gebildet ist.
3. Airbag-Abdeckung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Barriereschicht (3) auf eine der Außenflächen (4, 5) des Flachmaterials
aufgebracht ist.
4. Airbag-Abdeckung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Barriereschicht (3) parallel zu den Außenflächen (4, 5) des Flachmaterials
verlaufend in das Flachmaterial eingebettet ist.
5. Airbag-Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Barriereschicht (3) lediglich in einem der Sollbruchlinie (S) folgenden
Bereich vorgesehen ist.
6. Airbag-Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Barriereschicht (3) lediglich in Form eines das Flachmaterial
abschnittsweise überdeckenden Musters, insbesondere in Form von Streifen
oder Gittern, vorgesehen ist.
7. Verfahren zum Herstellen einer Airbag-Abdeckung, die in geformtes
Flachmaterial integriert ist und deren Umriß durch eine vertiefend in das
Flachmaterial eingebrachte Sollbruchlinie (S) definiert ist, dadurch
gekennzeichnet,
daß zunächst Flachmaterial hergestellt wird, welches wenigstens in dem Bereich, in den die Sollbruchlinie (S) einzubringen ist, eine Barriereschicht (3) aus einem Material aufweist, das aufgrund seiner Eigenschaften einem Materialabtrag durch Lasereinwirkung einen größeren Widerstand entgegensetzt als das übrige Flachmaterial und
danach das Einbringen der Sollbruchlinie (S) vorgenommen wird, indem mittels Laserstrahlung an einer Vielzahl von nebeneinander liegenden Orten Vertiefungen in das Flachmaterial eingebrachten werden, wobei die Intensität der Laserstrahlung bezüglich der Eigenschaften der Barriereschicht (3) und des übrigen Flachmaterials so gewählt wird, daß an jedem dieser Orte jeweils nur das Flachmaterial, nicht aber Material der Barriereschicht (3) abgetragen wird.
daß zunächst Flachmaterial hergestellt wird, welches wenigstens in dem Bereich, in den die Sollbruchlinie (S) einzubringen ist, eine Barriereschicht (3) aus einem Material aufweist, das aufgrund seiner Eigenschaften einem Materialabtrag durch Lasereinwirkung einen größeren Widerstand entgegensetzt als das übrige Flachmaterial und
danach das Einbringen der Sollbruchlinie (S) vorgenommen wird, indem mittels Laserstrahlung an einer Vielzahl von nebeneinander liegenden Orten Vertiefungen in das Flachmaterial eingebrachten werden, wobei die Intensität der Laserstrahlung bezüglich der Eigenschaften der Barriereschicht (3) und des übrigen Flachmaterials so gewählt wird, daß an jedem dieser Orte jeweils nur das Flachmaterial, nicht aber Material der Barriereschicht (3) abgetragen wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Einbringen
der Vielzahl von Vertiefungen, die in ihrer Gesamtheit die Sollbruchlinie (S)
bilden, das mit der Barriereschicht (3) versehene Flachmaterial in die gewünschte
Raumform, beispielsweise in die Form einer Konsole, gebracht wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Barriereschicht (3) in einem gleichbleibenden Abstand zu der Außenfläche des
Flachmaterials, auf die mit der Laserstrahlung eingewirkt wird, in das
Flachmaterial integriert wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Barriereschicht (3)
auf die gegenüberliegende Außenfläche des Flachmaterials aufgebracht wird.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Barriereschicht (3) lediglich in Bereichen der späteren Laserbearbeitung
vorgesehen wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Intensität der Laserstrahlung auf ein konstantes Niveau eingestellt wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Barriereschicht (3) in einem das Flachmaterial lediglich teilweise überdeckenden
Anordnungsmuster, insbesondere streifen- oder gitterförmig oder in Form von
symmetrischen Teilflächen, an dem Flachmaterial vorgesehen wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Reißfestigkeit der Sollbruchlinie (S) eingestellt wird mit der Wahl der Dicke der
Barriereschicht (3).
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Reißfestigkeit der Sollbruchlinie (S) eingestellt wird mit der Wahl der Lage der
Barriereschicht (3) in der Tiefe des Flachmaterials.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Reißfestigkeit der Sollbruchlinie (S) eingestellt wird mit der Wahl des Abstandes
der nebeneinander liegenden, durch Materialabtrag eingebrachten
Vertiefungen.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß
das Flachmaterial im wesentlichen aus einem aushärtbaren Werkstoff hergestellt
wird in einem noch nicht ausgehärteten Zustand des Flachmaterials eine
metallische oder nicht-metallische Folie, die als Barriereschicht (3) dient, in diesen
Werkstoff eingedrückt und mit diesem verbunden wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß
eine metallische oder nicht-metallische Folie als Barriereschicht (3) dient und
mittels Wärmeeinwirkung oder Ultraschall mit dem Werkstoff des Flachmaterials
verbunden wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß ein
flüssiger, aushärtender Polymerwerkstoff als Barriereschicht (3) dient und auf das
Flachmaterial oder umgekehrt ein Polymerwerkstoff als Flachmaterial auf die
Barriereschicht aufgespritzt wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß
das Flachmaterial durch Überlagerung und Verbindung mehrerer
Werkstoffschichten hergestellt wird, wobei die Barriereschicht (3) zwischen zwei
solcher Schichten eingeordnet wird.
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Effective date: 20140401 |