DE10044375A1 - Infrarotwirksame Beschichtung sowie mit dieser Beschichtung, wenigstens teilweise überzogene Gegenstände - Google Patents
Infrarotwirksame Beschichtung sowie mit dieser Beschichtung, wenigstens teilweise überzogene GegenständeInfo
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Abstract
Beschrieben wird eine infrarotwirksame Beschichtung, die in einem fließfähigen Zustand die Konsistenz eines lackartigen Anstriches aufweist, selbstaushärtend ist und auf Oberflächen bzw. inneren Oberflächen von Gegenständen in Art einer Schicht mittels Pinsel-, Spachtel- oder Sprühtechnik aufbringbar ist und für Wellenlängen lambda > 600 nm eine Emissionszahl epsilon < 0,2 aufweisen. Ferner werden Gegenstände beschrieben, deren Oberflächen zumindest teilweise mit der infrarotwirksamen Beschichtung versehen sind.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine infrarotwirksame Beschichtung sowie auf
Gegenstände, die mit dieser Beschichtung überzogen sind, vornehmlich
Gegenstände, die für den Einsatz auf dem Bausektor geeignet sind.
Der Wunsch nach Energieeinsparung bzw. Reduzierung des Energieverlustes spielt
in allen technischen Bereichen, und insbesondere im Bauwesen eine zunehmend
große Rolle, zumal die Ansprüche an die thermische Behaglichkeit der von
Menschen genutzten Räumen stets zunehmen, die Ressourcen knapper werden und
überdies die Energiekosten zur Erschaffung eines für den Menschen angenehmen
Wohn- und Raumklimas unentwegt steigen. Um diesen Wünschen gerecht zu
werden, werden stets Verbesserungen an den Wärmeschutz raumumschließender
Bauteile und Optimierung der Raumtemperatur angestrebt.
Grundsätzlich ist dieses Ziel durch Beeinflussung des Wärmeübergangskoeffizienten
α jenseits der Bauteile zu erreichen. α setzt sich aus einem konvektiven Anteil αK
und einem strahlungsbedingten Anteil αS zusammen. Während αK im Wesentlichen
durch die Strömungsverhältnisse bestimmt wird, die an den Grenzflächen
vorherrschen, berücksichtigt αS vornehmlich den langwelligen Strahlungsaustausch,
mit der Umgebung. αS hängt jedoch direkt proportional vom Emissionsgrad ε
(Emissionszahl) der Bauteiloberfläche ab, über die der Wärmeübergang erfolgt.
Werden diese Oberflächen mit infrarotwirksamen Materialien beschichtet, d. h.
Materialien mit sehr geringer langweiliger Strahlungsemissionszahl, so kann deren
Strahlungsemission entscheidend beeinflusst werden.
Optimierungen an Gebäudehüllen beispielsweise Dach- oder Wandbauteilen, die
einen Innenraum von einem Außenraum trennen, können durch gezielte
Reduzierung ihres Wärmedurchgangskoeffizienten (k-Wert) vorgenommen werden.
Der k-Wert ist nebst unten stehender Legende aus nachfolgender Formel zu
entnehmen.
1/αi Wärmeübergangswiderstand im Innenraum (Warmseite)
1/αa Wärmeübergangswiderstand im Außenraum (Kaltseite)
1/∧ Wärmedurchlaßwiderstand des Bauteils
1/αa Wärmeübergangswiderstand im Außenraum (Kaltseite)
1/∧ Wärmedurchlaßwiderstand des Bauteils
Die in oben stehender Formel auftretenden Kenngrößen αi und αa entsprechen
jeweils dem Wärmeübergangskoeffizienten der Luft auf beiden Seiten des Bauteils,
bei dem ein Energiestrom von der Warm- zur Kaltseite bzw. von innen nach außen
hindurchgerichtet ist. Eine schematische Darstellung des strahlungsbedingten und
konvektiven Wärmeübergangs auf der Außen- und Innenoberfläche eines Bauteils ist
aus Fig. 3 zu entnehmen. An der Außenseite des Bauteils, das in Fig. 3 im
Querschnitt dargestellt ist und eine Schraffur aufweist, überwiegt dort im Winter
aufgrund des stets auftretenden Windes der konvektive Wärmeübergang αK
gegenüber dem strahlungsbedingten Wärmeübergang αS. Anders stellen sich die
Verhältnisse für den Innenraum im Winter und für den äußeren Wärmeübergang im
Sommer dar, wo der konvektive und strahlungsbedingte Anteil an der
Wärmeübertragung in etwa gleich groß sind.
Möchte man nun, wie bereits vorstehend erläutert, den Wärmedurchgangskoeffizient
(k-Wert) eines Bauteils reduzieren, so zeigt sich aufgrund theoretischer
Überlegungen, dass in gleicher Weise die Wärmeübergangskoeffizienten α und
hierbei insbesondere αS zu reduzieren sind. Dies wiederum bedeutet, dass eine
Minderung des Wärmedurchgangskoeffizienten k beispielsweise durch ein Bauteil
auch durch die Unterbindung bzw. Reduzierung des langwelligen
Strahlungsaustausches zwischen den jeweiligen am Wärmeübergang beteiligten
Körperoberflächen möglich ist. Dies wird wie bereits oben ausgeführt erreicht, wenn
die Oberflächen mit infrarotwirksamen Materialien beschichtet werden.
Derartige Materialien mit geringen Strahlungsemissionszahlen sind aus der Literatur
bekannt:
- - Gertis, K. und Erhorn, H.: Infrarotwirksame Schichten zur Energieeinsparung bei Gebäuden. Gesundheits-Ingenieur 103 (1982), H. 1, S. 20-24 und 33-34;
- - Kälin, R. und Kneubühl, F.: Die Verminderung des Wärmeverbrauches durch Infrarot-Verspiegelung von Fenstern, Fassaden und Dächern. Gesundheits- Ingenieur 98 (1977), H. 9, S 244-251;
- - Finger, G. et al.: Verbesserung des Energiehaushaltes von Gebäuden durch Verminderung der Wärmestrahlung von Fenstern und Fassaden. Schweizer Ingenieur und Architekt 17 (1979), H. 7, S. 287-294
- - Gubareff, G. G.; Janssen, J. E. und Torborg, R. H.: Thermal Radiation Properties Survey. A review of the Literature. Second edition. Honeywell Research Center, Minneapolis, Minnesota (1960))
Insbesondere handelt es sich bei diesen Materialien um eine Reihe von Metallen,
Metalloxyden, Kunststoffen und viele andere organische wie auch anorganische
Substanzen. Aus dem Diagramm gemäß Fig. 2 sind die Emissionszahlen
verschiedener Materialien in der Abhängigkeit von der Wellenlänge entnehmbar. Aus
dem Diagramm ist ersichtlich, dass für eine infrarotwirksame Beschichtung von
Oberflächen nur eine kleine Anzahl der genannten Materialien, Metalle,
Metallverbindungen, Kunststoffe und organische Lösungsmittel in Frage kommen.
Unter Verwendung derartiger Materialien werden an sich in bekannter Weise zur
infrarotwirksamen Behandlung Oberflächen, Hohlräume, Spalten und Poren etc.
technischer Gegenstände mit entsprechenden infrarotwirksamen Materialschichten
versehen. So wird beispielsweise in der Glasindustrie die vorstehende Maßnahme
zur Verbesserung der Wärmedämmung von Isoliergläsern angewandt, wie es
beispielsweise aus "Gläser, J.: Verbesserung der Wärmedämmung bei
Isoliergläsern. Glastechnische Berichte 50 (1977), H. 10, S. 248-256, hervorgeht.
Auch ist der Einsatz von infrarotreflektierenden Schichten auf Folien oder Platten
bekannt. Beispielsweise werden Tapeten mit infrarotwirksamen Schichtmaterialien
überzogen, wie es z. B. aus den folgenden Artikeln entnehmbar ist:
- - McIntyre, D. A. und Brailsford, J. R.: Wallpapers to cut the heating bills. Building Research and Practice (1975), H. 3, S. 88-95;
- - Weimar, R. J.; Hoffmann, A. und Leers, K. J.: Auswirkung wärmereflektierender Wand- und Deckbeläge auf die Behaglichkeit und Energieverbrauch. Elektrowärme 39 (1981), H. 2, S. A81-A90;
- - Kast, W. und Klan, H.: Energieeinsparung durch infrarotreflektierende Tapeten. Gesundheits-Ingenieur 104 (1983), H. 4, S. 181-197.
Alle bekannten Maßnahmen zur Reduzierung des Wärmeüberganges mit Hilfe
infrarotwirksamer Materialien sind mit kostenaufwendigen Herstell- und
Verarbeitungsverfahren verbunden und sind nur für speziellen Anwendungen
geeignet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine infrarotwirksame Beschichtung
anzugeben, die technisch einfach herstellbar ist und insbesondere mit beliebigen
technischen Oberflächen, Hohlräumen, Spalten oder Poren in Verbindung gebracht
werden kann. Insbesondere soll das infrarotwirksame Beschichtungsmaterial in der
Lage sein keine oder nur geringe langweilige Strahlung zu emittieren. Überdies
sollen Gegenstände zum Einsatz im Bauwesen, insbesondere zur Errichtung von
Bauteilen angegeben werden, die mit der infrarotwirksamen Beschichtung versehen
sind und über besonders bevorzugte, reduzierte Wärmeübergangs- und damit auch
Wärmedurchgangskoeffizienten verfügen.
Die Lösung der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe ist im Anspruch 1 sowie
Anspruch 6 angegeben. Den Erfindungsgedanken vorteilhaft weiterbildende
Merkmale sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der Beschreibung unter
Bezugnahme auf die Figuren zu entnehmen.
Die erfindungsgemäße Beschichtung weist in einem fließfähigen Zustand die
Konsistenz eines lackartigen Anstriches auf, ist selbst aushärtend und auf inneren
sowie äußeren Oberflächen, in Hohlräumen und Spalten wie auch in den Poren von
Körpern in Art einer Schicht mittels Pinsel, Spachtel- oder Sprühtechnik aufbringbar.
Überdies weist die infrarotwirksame Beschichtung für Wellenlängen größer 600 nm
eine Emissionszahl ε < 2 auf.
Das Beschichtungsmaterial besteht vorzugsweise aus einer Mischung aus Partikeln
aus Metall- und/oder Metallverbindungen, Kunststoffmaterial sowie organischen oder
anorganischen Lösungsmittel. Insbesondere bestehen die infrarotwirksamen Partikel
aus blankem Aluminium, die im nichtoxidierten Zustand mit einer Kautschukmasse
und unter Zugabe eines organischen Lösungsmittels zu einem aluminium-
pigmentierten Anstrich vermengt sind. Der aluminium-pigmentierte
Kautschukanstrich weist vorzugsweise folgende Zusammensetzungsverhältnisse auf:
1 g Bung-Kautschuk, 25 ml Tetrahydrofuran sowie 8 g nicht oxydiertem blankem
Aluminiumpulver.
Ein derartig zusammengesetzter aluminium-pigmentierter Kautschukanstrich weist in
Abhängigkeit der Bauteiloberflächentemperatur besonders geringe Emissionszahlen
ε auf, wie sie aus Fig. 4a in Diagrammdarstellung zu entnehmen sind. Die in dem
Diagramm gemäß Fig. 4a durchgehend eingezeichnete Linie entspricht einer
Messung der vorstehend bezeichneten infraroten Beschichtung ohne Staubschicht.
Die gestrichelt eingezeichnete Linie im Diagramm gemäß Fig. 4a entspricht einer
Messung mit Staub. In Fig. 4b ist eine Diagrammdarstellung angegeben, die
Messungen der Emissionszahlen in Abhängigkeit des Ausstrahlwinkels wiedergeben.
Besonders gute Ergebnisse mit dem erfindungsgemäßen infrarotwirksamen
Schichtmaterial können erzielt werden, wenn der Anstrich an Gegenständen
aufgebracht wird, die in sich oder mit wenigstens einem weiteren Gegenstand einen
wenigstens teilweise umschlossenen Hohlraum oder einen Spalt vorsehen, bei dem
die den Hohlraum oder Spalt eingrenzende Oberflächen mit dem infrarotwirksamen
Beschichtungsmaterial flächig versiegelt sind. Die Auswirkung der infrarotwirksamen
Beschichtung ist dann am wirkungsvollsten, wenn die Hohlräume bzw. die Spalte
luftdicht abgeschlossen sind, so dass dort konvektiv keine oder infolge der
Eigenkonvektion nur wenig Wärme übertragen wird. In diesem Fall erfolgt der
Wärmeübergang fast ausschließlich durch Strahlung, so dass gerade an jenen
Oberflächenbereichen, die im luftdicht abgeschlossenen Hohlraum gegenüberliegen,
das Anbringen der erfindungsgemäßen infrarotwirksamen Schicht eine besonders
hohe Wirksamkeit erfährt.
Derartig ausgebildete Gegenstände sind unter Bezugnahme auf die Fig. 1a-d
dargestellt. In Fig. 1a ist der Querschnitt eines Gegenstandes dargestellt, der einen
vollständig umschlossenen Hohlraum 1 vorsieht. Die Oberflächen des Hohlraumes
sind dabei mit der infrarotwirksamen Beschichtung 2 versiegelt. In Fig. 1b weist der
Hohlraum 1 einen elliptischen Querschnitt auf und ist ebenso inwändig mit der
infrarotwirksamen Beschichtung 2 überzogen. In den Fig. 1c und d sind
Spalträume 3 dargestellt, die an den beiden sich gegenüberliegenden Oberflächen,
die den Spalt 3 eingrenzen, mit der erfindungsgemäß ausgebildeten
infrarotwirksamen Beschichtung 2 versiegelt sind. Ähnlich können auch die in einem
Körper befindlichen Poren behandelt werden.
In Fig. 5a, b sind Hohlblockbausteine abgebildet, wie sie vielfach auf dem
Bausektor zum Errichten von Wänden eingesetzt werden. Die Hohlblockbausteine
bestehen üblicherweise aus Ziegel, Bimskalkstein oder Leichbetonmaterial und
schließen in sich Hohlkammern ein. Erfindungsgemäß sind die Hohlblockbausteine
inwändig in ihren Hohlkammern 3 mit der infrarotwirksamen Beschichtung 2
ausgekleidet, um den strahlungsbedingten Wärmeübergang gezielt zu reduzieren.
Versuche haben gezeigt, dass derartig, mit einer infrarotwirksamen Beschichtung
versehene Hohlblockbausteine Wärmedämmungseigenschaften aufweisen, die um
26% besser sind als üblicherweise verwendete Hohlblocksbausteine ohne eine
derartige infrarotwirksamen Beschichtung. Auch die Behandlung der äußeren
Oberflächen sowie der Materialporen der Hohlblocksteinen mit der Beschichtung
gemäß der Erfindung ist möglich.
Die erfindungsgemäß ausgebildete infrarotwirksame Beschichtung kann
grundsätzlich auf allen Oberflächen, in allen Hohlräumen, Spalten und Poren
jeglicher Form und Geometrie aufgebracht werden und dies mit Hilfe üblicher Sprüh-
Spachtel- oder Pinseltechnik. Sie ist besonders wirksam, wenn sie Oberflächen von
Hohlräumen oder Spalten umschließt. Dies gilt einerseits für die vorstehend bereits
erwähnten Hohlblockbausteine, wie sie zum Errichten von Bauteilen auf dem
Bausektor verwendet werden. Auch ist es möglich, Zwischenräume von
mehrschaligen Bauteilen wie Böden, Türen, Rolladenkästen, Fertigbauteile, Decken,
Wänden, Panelendoppelfassaden etc. mit der beschriebenen infrarotwirksamen
Beschichtung zu versehen.
Folgende Eigenschaften weist der aluminium-pigmentierte Kautschukanstrich auf:
Die Emissionszahl bleibt bei fast allen Messtemperaturen im Bereich zwischen 20°C
bis 100°C nahezu konstant und zeigt damit praktisch keine Temperaturabhängigkeit.
Der Anstrich haftet gut auf jeglichem Trägermaterial und gibt ihm unabhängig von
seiner Oberflächenbeschaffenheit eine glatte und gleichmäßige Oberflächenstruktur.
Der Kautschukanstrich blättert in seiner festen Form nicht ab und verfügt über eine
hohe Reibfestigkeit.
Befeuchtungen des Anstriches sowie starke Temperaturschwankungen beeinflussen
die Wirksamkeit des Wärmeübergangsverhaltens durch den Anstrich nahezu nicht.
Eine Korrosionsgefahr des blanken Aluminiumpulvers besteht nicht, da dies durch
den Bung-Kautschuk geschützt ist.
Bei Hohlblockbausteinen und Fertigbauteilen im Bauwesen kann die Beschichtung
bereits bei der Produktion aufgebracht werden.
Auch im Automobilbereich und in anderen Bereichen der Technik kann die
Anbringung der erfindungsgemäßen Beschichtung bereits während der Produktion
erfolgen.
In Hohl- und Zwischenräumen die von Außen zugänglich sind, ist eine nachträgliche
Beschichtung der Oberflächen ohne großen Aufwand mit Hilfe der vorstehend
genannten Aufbringtechniken möglich.
Neben der Sprüh- und Spachteltechnik, mit der die Beschichtung auf eine Oberfläche
aufgebracht werden kann, ermöglicht die im fließfähigen Zustand befindliche
Beschichtung auch den Auftrag durch bloßen Pinselanstrich.
Die Materialkosten zur Herstellung des Beschichtungsmaterials sowie die
notwendige Schichtdicke sind sehr gering. Zudem ist die Schicht leicht und benötigt
wenig Platz.
Da die vorbeschriebene Beschichtung eine Art Anstrich darstellt, kann sie ohne
spezielle Geräte mit handelsüblichen Werkzeugen auf die Oberfläche aufgebracht
werden. Es ist aber auch möglich, sie als Sprühgas oder als Film herzustellen.
Claims (12)
1. Infrarotwirksame Beschichtung, die in einem fließfähigem Zustand die
Konsistenz eines lackartigen Anstriches aufweist, selbstaushärtend und auf inneren
sowie äußeren Oberflächen, wie etwa in Hohlräumen, Spalten und Poren von
Gegenständen in Art einer Schicht mittels Spachtel- oder Sprühtechnik oder
Pinselaufstrich aufbringbar ist und für Wellenlängen λ < 600 nm eine Emissionszahl ε
< 0,2 aufweist.
2. Infrarotwirksame Beschichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass das Beschichtungsmaterial eine Mischung aus
Partikeln aus Metall- und/oder Metallverbindungen, Kunststoffmaterial sowie
organischem oder anorganischem Lösungsmittel aufweist.
3. Infrarotwirksames Beschichtungsmaterial nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass als infrarotwirksamer Bestandteil Partikel aus
blankem Aluminium dienen, die im nicht oxidierten Zustand mit einer
Kautschukmasse und unter Zugabe eines organischen Lösungsmittels zu einem
aluminiumpigmentierten Anstrich vermengt sind.
4. Infrarotwirksames Beschichtungsmaterial nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass der aluminium-pigmentierte Kautschukanstrich ein
Mengenverhältnis von 1 g Bung-Kautschuk, 25 ml Tetrahydrofuran sowie 8 g
blankem, nichtoxidierten Aluminiumpulver aufweist.
5. Infrarotwirksames Beschichtungsmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass das infrarotwirksame Beschichtungsmaterial als
Sprühgas oder Film herstellbar ist.
6. Gegenstand, auf dem das infrarotwirksame Beschichtungsmaterial flächig
aufgebracht ist.
7. Gegenstand nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, dass der Gegenstand in sich oder mit wenigstens einem
weiteren Gegenstand einen wenigstens teilweise umschlossenen Hohlraum oder
einen Spalt vorsieht, dessen den Hohlraum oder Spalt eingrenzende Oberflächen mit
dem infrarotwirksamen Beschichtungsmaterial flächig versiegelt sind.
8. Gegenstand nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum Poren innerhalb eines porösen
Materials entspricht.
9. Gegenstand nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, dass der vollständig umschlossene Hohlraum teilweise
oder gänzlich luftdicht abgeschlossen ist.
10. Gegenstand nach einem der Ansprüche 6 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass der Gegenstand in Art eines Hohlblocksteines zum
Errichten von Mauerwerk für Gebäude ausgebildet ist, mit Hohlkammerbereichen,
deren Kammerwände mit der infrarotwirksamen Beschichtung überzogen sind.
11. Gegenstand nach einem der Ansprüche 6 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Gegenstände einen Zwischenraum
einschließen in Art mehrschaliger Bauteile im Bauwesen, wie Wände, Decken,
Dächer, Böden, Türen oder Rolladenkästen, auf deren den Zwischenraum
einschließenden Oberflächen die infrarotwirksame Schicht aufgebracht ist.
12. Gegenstand nach Anspruch 6 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Gegenstände einen Zwischenraum
einschließen in Art mehrschaliger Bauteile im Automobilbau, wie Karosserieteil,
Autotüren sowie Blechverkleidungen, auf deren den Zwischenraum einschließenden
Oberflächen die infrarotwirksame Beschichtung aufgebracht ist.
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| DE2000144375 DE10044375B4 (de) | 2000-09-08 | 2000-09-08 | Infrarotwirksame Beschichtung sowie mit dieser Beschichtung, wenigstens teilweise überzogene Gegenstände |
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