DE10043723A1 - Schaltschrank mit verriegelbaren Einschüben - Google Patents
Schaltschrank mit verriegelbaren EinschübenInfo
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Abstract
Ein Schaltschrank mit aus dem Schrankkorpus ausziehbaren Einschüben als Träger von elektrischen bzw. elektronischen Bauelementen, wobei die auf einem Einschub befindlichen Bauelemente beim Ausziehen des Einschubes von an dem Schrankkorpus befindlichen Kontakten entkoppelt werden, ist dadurch gekennzeichnet, daß der Einschub (11) am Schrankkorpus (10) mittels eines am Einschub (11) befestigten und mit seiner Verriegelungszunge (21) mit einem am Schrankkorpus (10) angebrachten Riegelbolzen (25) zusammenwirkenden Hebelverschlusses (14) in der eingeschobenen Stellung verriegelbar ist und der Entriegelungshub des Hebels (16) in dessen aus dem Verschluß (14) herausgeschwenkte Freigabestellung zwangsgeführt in eine definierte, die Entkopplung der Bauelemente von den Kontakten herbeiführende Ausschubbewegung des Einschubes (11) aus dem Schrankkorpus (10) umsetzbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Schaltschrank mit aus dem
Schrankkorpus ausziehbaren Einschüben als Träger von
elektrischen bzw. elektronischen Bauelementen, wobei die
auf einem Einschub befindlichen Bauelemente beim Ausziehen
des Einschubes von an dem Schrankkorpus befindlichen
Kontakten entkoppelt werden. Derartige Schaltschränke sind
durch Benutzung bekannt. Auf den Einschüben sind
elektrische bzw. elektronische Bauteile montiert, die bei
in den Schrank eingeschobenen Einschüben über insbesondere
an der Schrankrückwand befindliche Steckkontakte an
beispielsweise die Stromversorgung oder an
Datenübertragungsnetze angeschlossen sind. Bei derartigen
Schaltschränken besteht das Bedürfnis, einerseits die
Einschübe mit dem Schrankkorpus zu verriegeln, um eine
definierte Einschubstellung herbeizuführen, und
andererseits beim Herausziehen der Einschübe aus dem
Schrankkorpus zunächst für eine kontrollierte Aufhebung der
Kontaktverbindung zwischen Einschub und Schrankkorpus zu
sorgen, damit ein gefahrloser Zugang zu den auf den
betreffenden Einschub montierten Bauelementen gegeben ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen
Schaltschrank mit den eingangs genannten Merkmalen derart
auszubilden, daß diesem Bedürfnis Rechnung getragen ist.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich
vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
Erfindung aus dem Inhalt der Patentansprüche, welche dieser
Beschreibung nachgestellt sind.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, daß der
Einschub am Schrankkorpus mittels eines am Einschub
befestigten und mit seiner Verriegelungszunge mit einem am
Schrankkorpus angebrachten Riegelbolzen zusammenwirkenden
Hebelverschlusses in der eingeschobenen Stellung
verriegelbar ist und der Entriegelungshub des Hebels in
dessen aus dem Verschluß herausgeschwenkte Freigabestellung
zwangsgeführt in eine definierte, die Entkopplung der
Bauelemente von den Kontakten herbeiführende
Ausschubbewegung des Einschubes aus dem Schrankkorpus
umsetzbar ist. Die Erfindung beruht zunächst auf dem
Grundprinzip eines Hebelverschlusses mit einem aus dessen
Grundplatte herausklappbaren Hebel in einer aus der
WO 98/42938 bekannten Bauart, bei welcher im Anschluß an
ein Herausschwenken des Hebels über einen ersten kurzen
Schwenkweg in eine Handhabungsstellung der weitere
Schwenkweg des Hebels in eine Längsverschiebung einer bei
dem bekannten Hebelverschluß angeschlossenen
Verriegelungsstange umgesetzt wird. Für den Einsatz bei
einem gattungsgemäßen Schaltschrank ist erfindungsgemäß der
Hebelverschluß mit einer mit einem am Schrankkorpus
angebrachten Riegelbolzen zusammenwirkenden
Verriegelungszunge versehen, und der Entriegelungshub des
Hebels über dessen Handhabungsstellung hinaus ist in eine
kontrollierte Ausschubbewegung des Einschubes aus dem
Schaltschrank um einen solchen Weg zwangsgeführt umsetzbar,
daß die Steckkontakte zwischen Schrankkorpus und Einschub
gelöst sind. Die eingesetzte Zwangsführung ist dabei
vorzugsweise so einzurichten, daß beim Einsetzen des
Einschubes in den Schrankkorpus der Verriegelungshub des
Hebels aus seiner heraus geklappten Stellung in seine in den
Verschluß eingeklappte Stellung in eine kontrollierte
Einschubbewegung mit einer kontrollierten Kontaktverbindung
umsetzbar ist.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Verriegelungszunge die Lagerachse des
Hebels in dem Verschluß mit einer eine Längsverschiebung
der Verriegelungszunge zu dem Hebel zulassenden Steuerkurve
umschließt und mit dem Hebel an einer exzentrisch zur
Lagerachse des Hebels angeordneten Drehachse derart
verbunden ist, daß das Verschwenken des Hebels in dessen
Freigabestellung in die Längsverschiebung der
Verriegelungszunge gegenüber dem Verschluß umgesetzt wird.
Somit wird die Längsverschiebung der Verriegelungszunge in
die Ausschubbewegung für den Einschub umgesetzt, wozu nach
einem Ausführungsbeispiel weiterhin vorgesehen ist, daß an
dem Schrankkorpus ein bei mit dem Riegelbolzen verriegelter
Verriegelungszunge an deren Stirnseite anliegender
Abstützstift zur Abstützung der Verriegelungszunge bei
deren Längsverschiebung angeordnet ist.
Um eine erste Ausschwenkbewegung des Hebels aus der
eingeklappten Stellung in dessen Handhabungsstellung
sicherzustellen, ist nach einem Ausführungsbeispiel der
Erfindung vorgesehen, daß die Verriegelungszunge mit dem
Hebel an der Drehachse reibschlüssig derart verbunden ist,
daß eine Relativverschwenkung der Verriegelungszunge
gegenüber dem Hebel ermöglicht ist, wobei an dem Verschluß
ein die Relativverschwenkung der Verriegelungszunge
begrenzender Anschlag angeordnet ist, um die
Schwenkbewegung des Hebels in einer definierten Weise zu
begrenzen.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die
Verriegelungszunge als Hakenzunge mit einer in deren
Verschieberichtung verlaufenden Schlitzführung und mit
einem am freien Ende der Schlitzführung im verriegelten
Zustand den Riegelbolzen von unten hintergreifenden Haken
ausgebildet, wobei oberhalb des Hakens mit einem eine
Austrittsöffnung für den Riegelbolzen definierenden Abstand
zu dem Haken eine sich in der Verschieberichtung schräg zur
Schlitzführung erstreckende und in diese übergehende
schräge Führungsfläche angeordnet ist. Dabei kann
vorgesehen sein, daß die Führungsfläche in der
Längsrichtung der Verriegelungszunge über den Haken mit
einem geradlinigen Abschnitt übersteht.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist
vorgesehen, daß der Hebel in seiner in dem Verschluß
eingeklappten Stellung verriegelbar und von einer Feder in
eine ausgeschwenkte, die Ausschubbewegung noch nicht
betätigende Handhabungsstellung vorgespannt ist; eine
derartige Hebelanordnung ist, wie gesagt, aus der
WO 98/42938 bekannt.
Aus Symmetriegründen kann vorgesehen sein, daß an beiden
Seiten des Einschubes ein Hebelverschluß und an beiden
Seiten des Schrankkorpus jeweils ein Riegelbolzen und ein
Abstützstift angeordnet sind. Im Hinblick auf eine
Zentrierung des Einschubes ist nach einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, daß die
Stirnflächen des Schrankkorpus mit nach Art einer
Lochleiste angeordneten Ausnehmungen versehen sind und der
Einschub in die Ausnehmungen eingreifende Zentrierzapfen
aufweist.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
wiedergegeben, welches nachstehend beschrieben ist. Es
zeigen:
Fig. 1 einen Schaltschrank mit Einschub in einer
schematischen Darstellung,
Fig. 2 den Hebelverschluß in einer Einzeldarstellung,
Fig. 3 die Einbausituation des Hebelverschlusses bei
verriegeltem Einschub,
Fig. 4 die Einbausituation bei in die
Handhabungsstellung heraus geklapptem Hebel,
Fig. 5 die Einbausituation während des
Entriegelungshubes des Hebels,
Fig. 6 die Einbausituation am Ende des
Entriegelungshubes des Hebels,
Fig. 7 die Einbausituation beim Herausziehen des
Einschubes,
Fig. 8 die Einbausituation beim Einsetzen des
Einschubes,
Fig. 9 die Einbausituation bei in die Handhabungsstellung
heraus geklapptem Hebel,
Fig. 10 die Einbausituation vor Beginn des
Verriegelungshubes des Hebels,
Fig. 11 die Einbausituation während des
Verriegelungshubes.
In Fig. 1 ist ein Schrankkorpus 10 zur Aufnahme eines
Einschubes 11 dargestellt, wobei der Einschub 11 in seiner
aus dem Schrankkorpus 10 herausgezogenen Stellung gezeigt
ist. An der dem Einschub 11 zugewandten Stirnseite des
Schrankkorpus 10 weist der Schrankkorpus 10 jeweils eine
einwärts gerichtete stirnseitige Abkantung 12 auf, in
welcher Ausnehmungen 13 angeordnet sind. An beiden Seiten
des Einschubes 11 ist jeweils ein Hebelverschluß 14 an dem
Einschub 11 derart befestigt, daß die beiden
Hebelverschlüsse 14 über an ihnen angeordnete
Verriegelungszungen 21 mit an der Innenseite der
zugeordneten Wand des Schrankkorpus angeordneten
Riegelbolzen 25 verriegelbar sind dabei sind die
Hebelverschlüsse 14 derart ausgebildet, daß die
Verriegelungszungen 21 zwischen den beiden stirnseitigen
Abkantungen 12 hindurchpassen, während sich die jeweilige
Grundplatte 15 des Hebelverschlusses 14 vor die
stirnseitige Abkantung 12 des Schrankkorpus 10 legt. An der
Grundplatte 15 des jeweiligen Hebelverschlusses 14 ist
dabei jeweils ein Zentrierzapfen 33 angeordnet, der bei in
den Schrankkorpus 10 eingeschobenem Einschub 11 in eine
zugeordnete Ausnehmung 13 der stirnseitigen Abkantung 12
eingreift.
Aus Fig. 2 ist der Aufbau des erfindungsgemäß eingesetzten
Hebelverschlusses 14 im einzelnen erkennbar. An einer mit
dem Einschub 11 zu verbindenden Grundplatte 15 ist ein
Hebel 16 um eine Lagerachse 17 schwenkbar befestigt, wobei
der Hebel 16 von einer im Bereich der Lagerachse
angeordneten Drehfeder 20 in eine aus der Grundplatte 15
herausgeschwenkte Stellung vorgespannt ist. Der Hebel 16
ist über eine mittels einer Betätigung 19 lösbaren
Verriegelung in der Grundplatte 15 derart verriegelbar, daß
bei Drehung der Betätigung 19 die mit 18 bezeichnete
Druckfeder einen Riegel löst, so daß der Hebel 16 von der
Grundplatte 15 freikommt und unter der Wirkung der
Drehfeder 20 herausschwenken kann. Bestandteil des
Verschlusses 14 ist weiterhin eine Verriegelungszunge 21,
die an einer exzentrisch zur Lagerachse 17 des Hebels
angeordneten Drehachse 22 mit dem Hebel 16 derart verbunden
ist, daß die Schwenkbewegung des Hebels 16 um die
Lagerachse 17 aufgrund der Kreisbewegung der Drehachse 22
um die Lagerachse 17 in eine Längsverschiebung der
Verriegelungszunge 21 bezüglich der Grundplatte 15
umsetzbar ist. Wie zur Funktion des Verschlusses 14 noch zu
beschreiben sein wird, sind der Hebel 16 und die
Verriegelungszunge 21 reibschlüssig derart
aneinandergekoppelt, daß eine Relativ-Schwenkbewegung der
Verriegelungszunge 21 zu dem Hebel 16 um die die beiden
Bauteile verbindende Drehachse 22 möglich ist. Die
Drehbewegung der Verriegelungszunge 21 wird dabei durch
einen an der Grundplatte 15 ausgebildeten Anschlag 23
begrenzt.
In den Fig. 3 bis 11 sind die Einbausituationen des
Verschlusses 14 in den unterschiedlichen Entriegelungs-
bzw. Verriegelungsstellungen des Verschlusses 14
dargestellt, wobei weitere Merkmale aus den Darstellungen
der Einbausituationen ersichtlich sind.
Soweit in Fig. 3 die Einbausituation des Verschlusses bei
eingesetztem Einschub schematisch dargestellt ist, ergibt
sich aus dieser Darstellung die auch aus Fig. 2
ersichtliche Ausbildung der Verriegelungszunge im
einzelnen, die als Hakenzunge mit einer in der
Verschieberichtung der Verriegelungszunge 21 gegenüber der
Grundplatte 15 verlaufenden Schlitzführung 27 ausgestaltet
ist. An dem der Anbindung der Verriegelungszunge 21 an dem
Hebel 16 gegenüberliegenden freien Ende der Schlitzführung
27 ist im unteren Bereich der Verriegelungszunge 21 ein die
Schlitzführung 27 abschließender, nach oben gerichteter
Haken 28 angeordnet, der einen in der Schlitzführung 27
liegenden und an dem Schrankkorpus 10 befestigten
Riegelbolzen 25 hintergreift. Oberhalb des Hakens 28 ist
mit einem eine Austrittsöffnung 32 für den Riegelbolzen 25
definierenden Abstand zu dem Haken eine sich in der
Verschieberichtung schräg zur Schlitzführung 27
erstreckende und in die Schlitzführung 27 übergehende
Führungsfläche 29 angeordnet, wobei sich die Führungsfläche
29 in der Längsrichtung der Verriegelungszunge 21 über den
Haken 28 mit einem geradlinigen Abschnitt 30 als Überstand
fortsetzt. In der aus Fig. 3 ersichtlichen
Verriegelungsstellung liegt die freie, der Schlitzführung
27 abgewandte Fläche des Hakens 28 gegen einen am
Schrankkorpus 10 ortsfest angebrachten Abstützstift 26 an.
Um die Längsverschiebung der Verriegelungszunge 21
gegenüber der Grundplatte 15 zu ermöglichen, umgreift die
Verriegelungszunge 21 die Lagerachse 17 des Hebels 16 in
der Grundplatte 15 mit einer Steuerkurve 31, wodurch eine
Zwangsführung der Verschiebebewegung der Verriegelungszunge
21 bei der Verschwenkung des Hebels 16 vorgegeben ist.
Soll der Einschub 11 mit dem in Fig. 3 dargestellten
verriegelten Verschluß 14 nun aus dem Schrankkorpus 10
herausgezogen werden, so wird durch Lösen der Betätigung 19
zunächst einmal der Hebel 16 durch die Drehfeder 20 in
seine in Fig. 4 dargestellte Handhabungsstellung
herausgeschwenkt. Bei dieser Schwenkbewegung des Hebels 16
bewegt sich aufgrund der reibschlüssigen Anbindung die
Verriegelungszunge 21 mit dem Hebel 16 mit, so daß der
Haken 28 der Verriegelungszunge 21 um einen ersten Betrag
nach unten verschwenkt wird und der Riegelbolzen 25 in
Anlage an der schrägen Führungsfläche 29 kommt.
Wird nun ausgehend von der in Fig. 4 dargestellten
Handhabungsstellung der Hebel 16 über seinen
Entriegelungshub weiter von der Grundplatte 15 weg
verschwenkt (Fig. 5), so wird über die exzentrisch
angeordnete Drehachse 22 die Längsverschiebung der
Verriegelungssumme 21 gegenüber der mit dem Einschub 11
verbundenen Grundplatte 15 eingeleitet; hierbei stützt sich
die Verriegelungszunge 21 an dem Abstützstift 26 des
Schrankkorpus 10 ab, so daß sich der Verschluß 14 mit
Einschub 11 gegenüber der unverändert am Schrankkorpus 10
festgelegten Verriegelungszunge 21 zwangsgeführt
verschiebt, wobei die Verschiebebewegung über das Gleiten
der Steuerkurve 31 an der Lagerachse 17 des Hebels 16 in
der Grundplatte 15 geführt ist. Hat der Hebel 16 die in
Fig. 6 dargestellte Stellung am Ende seines
Entriegelungshubes erreicht, so ist über den dadurch
definierten Verschiebeweg die Kontaktierung zwischen
Einschub 11 und Schrankkorpus 10 aufgehoben, so daß
ausgehend von der in Fig. 6 dargestellten Stellung der
Einschub 11 von dem Schrankkorpus 10 weggezogen werden
kann. Wie sich dazu aus Fig. 7 ergibt, kann die
Verriegelungssumme 21 aufgrund ihrer relativen
Beweglichkeit gegenüber dem Hebel 16 sich durch die Anlage
der Führungsfläche 29 an dem feststehenden Riegelbolzen 25
derart ausrichten, daß die Austrittsöffnung 32 der
Verriegelungssumme 21 vor den Riegelbolzen 25 zu liegen
kommt und damit der Verschluß 14 von dem Riegelbolzen 25
vollständig freikommt.
Bei herausgenommenem Einschub 11 wird der Hebel 16 wieder
in seine in die Grundplatte 15 eingeklappte Stellung
zurückverschwenkt, wobei aufgrund der reibschlüssigen
Anbindung die Verriegelungszunge 21 der Schwenkbewegung des
Hebels 16 folgt, bis sie durch den Anschlag 23 festgehalten
und in ihrer Endstellung definiert wird. Diese
Grundstellung des Verschlusses 14 vor dem Einschieben des
Einschubes 11 ist in Fig. 8 dargestellt. Bei derart
eingeschwenktem Hebel 16 ist ein Einschieben des Einschubes
11 in den Schrankkorpus deswegen ausgeschlossen, weil in
der derart definierten Stellung der Verriegelungszunge 21
diese mit der Außenfläche ihres Hakens 28 gegen den
Riegelbolzen 25 stößt und somit ein Einschieben des
Einschubes 11 blockiert. Damit ist sichergestellt, daß nur
nach bewußter Betätigung des Hebels 16 ein Einschieben
möglich ist.
Der Beginn der Einschubbewegung ergibt sich aus Fig. 9, in
welcher die Einbausituation nach einem bewußten Lösen der
Betätigung 19 des Hebels 16 dargestellt ist, bei welcher
der Hebel 16 durch die Drehfeder 20 in seiner
Handhabungsstellung verschwenkt ist. Dieser Verschwenkung
des Hebels 16 folgt zunächst die Verriegelungszunge 21, bis
deren Überstand 30 auf dem Riegelbolzen 25 aufsetzt (Fig.
9) und damit die Verriegelungszunge 21 in eine Lage bringt,
in welcher die Austrittsöffnung 32 so vor dem Riegelbolzen
25 liegt, daß bei einem Hineindrücken des Einschubes 11 in
den Schrankkorpus nun der Riegelbolzen 25 wieder in die
Verriegelungszunge 21 eintreten und längs der
Führungsfläche 29 in die Schlitzführung 27 gebracht wird;
die damit verbundene Schwenkbewegung der Verriegelungszunge
21 führt dazu, daß die Verriegelungszunge 21 derart
hochschwenkt, daß der Haken 28 den Riegelbolzen 25
hintergreift; diese Einbausituation ist in Fig. 10
dargestellt. Wird nun entsprechend der Darstellung in Fig.
11 der Hebel 16 über seinen Verriegelungshub in die
Grundplatte 15 eingeklappt, so kommt es aufgrund der
Zwangsführung der Verriegelungszunge 21 gegenüber dem Hebel
16 zu einer Längsverschiebung der Verriegelungszunge 21,
bei welcher nun aufgrund des Hintergreifens des
Riegelbolzens 25 durch den Haken 28 der Verschluß 14 an den
Riegelbolzen 25 herangezogen wird, so daß sich der mit dem
Verschluß 14 verbundene Einschub 11 in den Schrankkorpus 10
hineinbewegt, bis in der Endlage des Einschubes 11 die
Kontaktierung zwischen Einschub 11 und Schrankkorpus 10
hergestellt ist. Über die in die Ausnehmungen 13 der
stirnseitigen Abkantung 12 des Schrankkorpus 10
eingreifenden Zentrierzapfen 33 ist während des
Verriegelungshubes des Hebels 16 eine Zentrierung des
Einschubes 11 gegenüber dem Schrankkorpus 10
sichergestellt. Bei Beendigung des Verriegelungshubes nimmt
der Verschluß die in Fig. 3 dargestellte Lage ein.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Patentansprüchen,
der Zusammenfassung und der Zeichnung offenbarten Merkmale
des Gegenstandes dieser Unterlagen können sowohl einzeln
als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die
Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen
Ausführungsformen wesentlich sein.
Claims (10)
1. Schaltschrank mit aus dem Schrankkorpus ausziehbaren
Einschüben als Träger von elektrischen bzw.
elektronischen Bauelementen, wobei die auf einem
Einschub befindlichen Bauelemente beim Ausziehen des
Einschubes von an dem Schrankkorpus befindlichen
Kontakten entkoppelt werden, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einschub (11) am Schrankkorpus (10) mittels
eines am Einschub (11) befestigten und mit seiner
Verriegelungszunge (21) mit einem am Schrankkorpus (10)
angebrachten Riegelbolzen (25) zusammenwirkenden
Hebelverschlusses (14) in der eingeschobenen Stellung
verriegelbar ist und der Entriegelungshub des Hebels
(16) in dessen aus dem Verschluß (14) herausgeschwenkte
Freigabestellung zwangsgeführt in eine definierte, die
Entkopplung der Bauelemente von den Kontakten
herbeiführende Ausschubbewegung des Einschubes (11) aus
dem Schrankkorpus (10) umsetzbar ist.
2. Schaltschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verriegelungszunge (21) die Lagerachse (17) des
Hebels (16) in dem Verschluß (14) mit einer eine
Längsverschiebung der Verriegelungszunge (21) zu dem
Hebel (16) zulassenden Steuerkurve (31) umschließt und
mit dem Hebel (16) an einer exzentrisch zur Lagerachse
(17) des Hebels (16) angeordneten Drehachse (22) derart
verbunden ist, daß das Verschwenken des Hebels (16) in
dessen Freigabestellung in die Längsverschiebung der
Verriegelungszunge (21) gegenüber dem Verschluß (14)
umgesetzt wird.
3. Schaltschrank nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem Schrankkorpus (10) ein bei
mit dem Riegelbolzen (25) verriegelter
Verriegelungszunge (21) an deren Stirnseite anliegender
Abstützstift (26) zur Abstützung der Verriegelungszunge
(21) bei deren Längsverschiebung angeordnet ist.
4. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verriegelungszunge (21) mit dem
Hebel (16) an der Drehachse (22) reibschlüssig derart
verbunden ist, daß eine Relativverschwenkung der
Verriegelungszunge (21) gegenüber dem Hebel (16)
ermöglicht ist.
5. Schaltschrank nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Verschluß (14) ein die Relativverschwenkung
der Verriegelungszunge (21) begrenzender Anschlag (23)
angeordnet ist.
6. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verriegelungszunge (21) als
Hakenzunge mit einer in deren Verschieberichtung
verlaufenden Schlitzführung (27) und mit einem am
freien Ende der Schlitzführung (27) im verriegelten
Zustand den Riegelbolzen (25) von unten
hintergreifenden Haken (28) ausgebildet ist, wobei
oberhalb des Hakens mit einem eine Austrittsöffnung
(32) für den Riegelbolzen (25) definierenden Abstand zu
dem Haken (28) eine sich in der Verschieberichtung
schräg zur Schlitzführung (27) erstreckende und in
diese übergehende schräge Führungsfläche (29)
angeordnet ist.
7. Schaltschrank nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsfläche (29) in der Längsrichtung der
Verriegelungszunge (21) über den Haken (28) mit einem
geradlinigen Abschnitt (30) übersteht.
8. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hebel (16) in seiner in dem
Verschluß (14) eingeklappten Stellung verriegelbar und
von einer Feder (20) in eine ausgeschwenkte, die
Ausschubbewegung noch nicht betätigende
Handhabungsstellung vorgespannt ist.
9. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß an beiden Seiten des Einschubes
(11) ein Hebelverschluß (14) und an beiden Seiten des
Schrankkorpus (10) jeweils ein Riegelbolzen (25) und
ein Abstützstift (26) angeordnet sind.
10. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stirnflächen (12) des
Schrankkorpus mit nach Art einer Lochleiste
angeordneten Ausnehmungen (13) versehen sind und der
Einschub (11) in die Ausnehmungen (13) eingreifende
Zentrierzapfen (33) aufweist.
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