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DE10043723A1 - Schaltschrank mit verriegelbaren Einschüben - Google Patents

Schaltschrank mit verriegelbaren Einschüben

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DE10043723A1
DE10043723A1 DE2000143723 DE10043723A DE10043723A1 DE 10043723 A1 DE10043723 A1 DE 10043723A1 DE 2000143723 DE2000143723 DE 2000143723 DE 10043723 A DE10043723 A DE 10043723A DE 10043723 A1 DE10043723 A1 DE 10043723A1
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DE
Germany
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lever
locking tongue
locking
cabinet body
insert
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Withdrawn
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DE2000143723
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English (en)
Inventor
Dick Olsson
Peter Lemstoem
Rainer Hoffmann
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EMKA Beschlagteile GmbH and Co KG
Original Assignee
EMKA Beschlagteile GmbH and Co KG
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Publication date
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    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K7/00Constructional details common to different types of electric apparatus
    • H05K7/14Mounting supporting structure in casing or on frame or rack
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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
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    • HELECTRICITY
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)
  • Drawers Of Furniture (AREA)

Abstract

Ein Schaltschrank mit aus dem Schrankkorpus ausziehbaren Einschüben als Träger von elektrischen bzw. elektronischen Bauelementen, wobei die auf einem Einschub befindlichen Bauelemente beim Ausziehen des Einschubes von an dem Schrankkorpus befindlichen Kontakten entkoppelt werden, ist dadurch gekennzeichnet, daß der Einschub (11) am Schrankkorpus (10) mittels eines am Einschub (11) befestigten und mit seiner Verriegelungszunge (21) mit einem am Schrankkorpus (10) angebrachten Riegelbolzen (25) zusammenwirkenden Hebelverschlusses (14) in der eingeschobenen Stellung verriegelbar ist und der Entriegelungshub des Hebels (16) in dessen aus dem Verschluß (14) herausgeschwenkte Freigabestellung zwangsgeführt in eine definierte, die Entkopplung der Bauelemente von den Kontakten herbeiführende Ausschubbewegung des Einschubes (11) aus dem Schrankkorpus (10) umsetzbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft einen Schaltschrank mit aus dem Schrankkorpus ausziehbaren Einschüben als Träger von elektrischen bzw. elektronischen Bauelementen, wobei die auf einem Einschub befindlichen Bauelemente beim Ausziehen des Einschubes von an dem Schrankkorpus befindlichen Kontakten entkoppelt werden. Derartige Schaltschränke sind durch Benutzung bekannt. Auf den Einschüben sind elektrische bzw. elektronische Bauteile montiert, die bei in den Schrank eingeschobenen Einschüben über insbesondere an der Schrankrückwand befindliche Steckkontakte an beispielsweise die Stromversorgung oder an Datenübertragungsnetze angeschlossen sind. Bei derartigen Schaltschränken besteht das Bedürfnis, einerseits die Einschübe mit dem Schrankkorpus zu verriegeln, um eine definierte Einschubstellung herbeizuführen, und andererseits beim Herausziehen der Einschübe aus dem Schrankkorpus zunächst für eine kontrollierte Aufhebung der Kontaktverbindung zwischen Einschub und Schrankkorpus zu sorgen, damit ein gefahrloser Zugang zu den auf den betreffenden Einschub montierten Bauelementen gegeben ist. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Schaltschrank mit den eingangs genannten Merkmalen derart auszubilden, daß diesem Bedürfnis Rechnung getragen ist.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung aus dem Inhalt der Patentansprüche, welche dieser Beschreibung nachgestellt sind.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, daß der Einschub am Schrankkorpus mittels eines am Einschub befestigten und mit seiner Verriegelungszunge mit einem am Schrankkorpus angebrachten Riegelbolzen zusammenwirkenden Hebelverschlusses in der eingeschobenen Stellung verriegelbar ist und der Entriegelungshub des Hebels in dessen aus dem Verschluß herausgeschwenkte Freigabestellung zwangsgeführt in eine definierte, die Entkopplung der Bauelemente von den Kontakten herbeiführende Ausschubbewegung des Einschubes aus dem Schrankkorpus umsetzbar ist. Die Erfindung beruht zunächst auf dem Grundprinzip eines Hebelverschlusses mit einem aus dessen Grundplatte herausklappbaren Hebel in einer aus der WO 98/42938 bekannten Bauart, bei welcher im Anschluß an ein Herausschwenken des Hebels über einen ersten kurzen Schwenkweg in eine Handhabungsstellung der weitere Schwenkweg des Hebels in eine Längsverschiebung einer bei dem bekannten Hebelverschluß angeschlossenen Verriegelungsstange umgesetzt wird. Für den Einsatz bei einem gattungsgemäßen Schaltschrank ist erfindungsgemäß der Hebelverschluß mit einer mit einem am Schrankkorpus angebrachten Riegelbolzen zusammenwirkenden Verriegelungszunge versehen, und der Entriegelungshub des Hebels über dessen Handhabungsstellung hinaus ist in eine kontrollierte Ausschubbewegung des Einschubes aus dem Schaltschrank um einen solchen Weg zwangsgeführt umsetzbar, daß die Steckkontakte zwischen Schrankkorpus und Einschub gelöst sind. Die eingesetzte Zwangsführung ist dabei vorzugsweise so einzurichten, daß beim Einsetzen des Einschubes in den Schrankkorpus der Verriegelungshub des Hebels aus seiner heraus geklappten Stellung in seine in den Verschluß eingeklappte Stellung in eine kontrollierte Einschubbewegung mit einer kontrollierten Kontaktverbindung umsetzbar ist.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß die Verriegelungszunge die Lagerachse des Hebels in dem Verschluß mit einer eine Längsverschiebung der Verriegelungszunge zu dem Hebel zulassenden Steuerkurve umschließt und mit dem Hebel an einer exzentrisch zur Lagerachse des Hebels angeordneten Drehachse derart verbunden ist, daß das Verschwenken des Hebels in dessen Freigabestellung in die Längsverschiebung der Verriegelungszunge gegenüber dem Verschluß umgesetzt wird. Somit wird die Längsverschiebung der Verriegelungszunge in die Ausschubbewegung für den Einschub umgesetzt, wozu nach einem Ausführungsbeispiel weiterhin vorgesehen ist, daß an dem Schrankkorpus ein bei mit dem Riegelbolzen verriegelter Verriegelungszunge an deren Stirnseite anliegender Abstützstift zur Abstützung der Verriegelungszunge bei deren Längsverschiebung angeordnet ist.
Um eine erste Ausschwenkbewegung des Hebels aus der eingeklappten Stellung in dessen Handhabungsstellung sicherzustellen, ist nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, daß die Verriegelungszunge mit dem Hebel an der Drehachse reibschlüssig derart verbunden ist, daß eine Relativverschwenkung der Verriegelungszunge gegenüber dem Hebel ermöglicht ist, wobei an dem Verschluß ein die Relativverschwenkung der Verriegelungszunge begrenzender Anschlag angeordnet ist, um die Schwenkbewegung des Hebels in einer definierten Weise zu begrenzen.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Verriegelungszunge als Hakenzunge mit einer in deren Verschieberichtung verlaufenden Schlitzführung und mit einem am freien Ende der Schlitzführung im verriegelten Zustand den Riegelbolzen von unten hintergreifenden Haken ausgebildet, wobei oberhalb des Hakens mit einem eine Austrittsöffnung für den Riegelbolzen definierenden Abstand zu dem Haken eine sich in der Verschieberichtung schräg zur Schlitzführung erstreckende und in diese übergehende schräge Führungsfläche angeordnet ist. Dabei kann vorgesehen sein, daß die Führungsfläche in der Längsrichtung der Verriegelungszunge über den Haken mit einem geradlinigen Abschnitt übersteht.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß der Hebel in seiner in dem Verschluß eingeklappten Stellung verriegelbar und von einer Feder in eine ausgeschwenkte, die Ausschubbewegung noch nicht betätigende Handhabungsstellung vorgespannt ist; eine derartige Hebelanordnung ist, wie gesagt, aus der WO 98/42938 bekannt.
Aus Symmetriegründen kann vorgesehen sein, daß an beiden Seiten des Einschubes ein Hebelverschluß und an beiden Seiten des Schrankkorpus jeweils ein Riegelbolzen und ein Abstützstift angeordnet sind. Im Hinblick auf eine Zentrierung des Einschubes ist nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, daß die Stirnflächen des Schrankkorpus mit nach Art einer Lochleiste angeordneten Ausnehmungen versehen sind und der Einschub in die Ausnehmungen eingreifende Zentrierzapfen aufweist.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wiedergegeben, welches nachstehend beschrieben ist. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schaltschrank mit Einschub in einer schematischen Darstellung,
Fig. 2 den Hebelverschluß in einer Einzeldarstellung,
Fig. 3 die Einbausituation des Hebelverschlusses bei verriegeltem Einschub,
Fig. 4 die Einbausituation bei in die Handhabungsstellung heraus geklapptem Hebel,
Fig. 5 die Einbausituation während des Entriegelungshubes des Hebels,
Fig. 6 die Einbausituation am Ende des Entriegelungshubes des Hebels,
Fig. 7 die Einbausituation beim Herausziehen des Einschubes,
Fig. 8 die Einbausituation beim Einsetzen des Einschubes,
Fig. 9 die Einbausituation bei in die Handhabungsstellung heraus geklapptem Hebel,
Fig. 10 die Einbausituation vor Beginn des Verriegelungshubes des Hebels,
Fig. 11 die Einbausituation während des Verriegelungshubes.
In Fig. 1 ist ein Schrankkorpus 10 zur Aufnahme eines Einschubes 11 dargestellt, wobei der Einschub 11 in seiner aus dem Schrankkorpus 10 herausgezogenen Stellung gezeigt ist. An der dem Einschub 11 zugewandten Stirnseite des Schrankkorpus 10 weist der Schrankkorpus 10 jeweils eine einwärts gerichtete stirnseitige Abkantung 12 auf, in welcher Ausnehmungen 13 angeordnet sind. An beiden Seiten des Einschubes 11 ist jeweils ein Hebelverschluß 14 an dem Einschub 11 derart befestigt, daß die beiden Hebelverschlüsse 14 über an ihnen angeordnete Verriegelungszungen 21 mit an der Innenseite der zugeordneten Wand des Schrankkorpus angeordneten Riegelbolzen 25 verriegelbar sind dabei sind die Hebelverschlüsse 14 derart ausgebildet, daß die Verriegelungszungen 21 zwischen den beiden stirnseitigen Abkantungen 12 hindurchpassen, während sich die jeweilige Grundplatte 15 des Hebelverschlusses 14 vor die stirnseitige Abkantung 12 des Schrankkorpus 10 legt. An der Grundplatte 15 des jeweiligen Hebelverschlusses 14 ist dabei jeweils ein Zentrierzapfen 33 angeordnet, der bei in den Schrankkorpus 10 eingeschobenem Einschub 11 in eine zugeordnete Ausnehmung 13 der stirnseitigen Abkantung 12 eingreift.
Aus Fig. 2 ist der Aufbau des erfindungsgemäß eingesetzten Hebelverschlusses 14 im einzelnen erkennbar. An einer mit dem Einschub 11 zu verbindenden Grundplatte 15 ist ein Hebel 16 um eine Lagerachse 17 schwenkbar befestigt, wobei der Hebel 16 von einer im Bereich der Lagerachse angeordneten Drehfeder 20 in eine aus der Grundplatte 15 herausgeschwenkte Stellung vorgespannt ist. Der Hebel 16 ist über eine mittels einer Betätigung 19 lösbaren Verriegelung in der Grundplatte 15 derart verriegelbar, daß bei Drehung der Betätigung 19 die mit 18 bezeichnete Druckfeder einen Riegel löst, so daß der Hebel 16 von der Grundplatte 15 freikommt und unter der Wirkung der Drehfeder 20 herausschwenken kann. Bestandteil des Verschlusses 14 ist weiterhin eine Verriegelungszunge 21, die an einer exzentrisch zur Lagerachse 17 des Hebels angeordneten Drehachse 22 mit dem Hebel 16 derart verbunden ist, daß die Schwenkbewegung des Hebels 16 um die Lagerachse 17 aufgrund der Kreisbewegung der Drehachse 22 um die Lagerachse 17 in eine Längsverschiebung der Verriegelungszunge 21 bezüglich der Grundplatte 15 umsetzbar ist. Wie zur Funktion des Verschlusses 14 noch zu beschreiben sein wird, sind der Hebel 16 und die Verriegelungszunge 21 reibschlüssig derart aneinandergekoppelt, daß eine Relativ-Schwenkbewegung der Verriegelungszunge 21 zu dem Hebel 16 um die die beiden Bauteile verbindende Drehachse 22 möglich ist. Die Drehbewegung der Verriegelungszunge 21 wird dabei durch einen an der Grundplatte 15 ausgebildeten Anschlag 23 begrenzt.
In den Fig. 3 bis 11 sind die Einbausituationen des Verschlusses 14 in den unterschiedlichen Entriegelungs- bzw. Verriegelungsstellungen des Verschlusses 14 dargestellt, wobei weitere Merkmale aus den Darstellungen der Einbausituationen ersichtlich sind.
Soweit in Fig. 3 die Einbausituation des Verschlusses bei eingesetztem Einschub schematisch dargestellt ist, ergibt sich aus dieser Darstellung die auch aus Fig. 2 ersichtliche Ausbildung der Verriegelungszunge im einzelnen, die als Hakenzunge mit einer in der Verschieberichtung der Verriegelungszunge 21 gegenüber der Grundplatte 15 verlaufenden Schlitzführung 27 ausgestaltet ist. An dem der Anbindung der Verriegelungszunge 21 an dem Hebel 16 gegenüberliegenden freien Ende der Schlitzführung 27 ist im unteren Bereich der Verriegelungszunge 21 ein die Schlitzführung 27 abschließender, nach oben gerichteter Haken 28 angeordnet, der einen in der Schlitzführung 27 liegenden und an dem Schrankkorpus 10 befestigten Riegelbolzen 25 hintergreift. Oberhalb des Hakens 28 ist mit einem eine Austrittsöffnung 32 für den Riegelbolzen 25 definierenden Abstand zu dem Haken eine sich in der Verschieberichtung schräg zur Schlitzführung 27 erstreckende und in die Schlitzführung 27 übergehende Führungsfläche 29 angeordnet, wobei sich die Führungsfläche 29 in der Längsrichtung der Verriegelungszunge 21 über den Haken 28 mit einem geradlinigen Abschnitt 30 als Überstand fortsetzt. In der aus Fig. 3 ersichtlichen Verriegelungsstellung liegt die freie, der Schlitzführung 27 abgewandte Fläche des Hakens 28 gegen einen am Schrankkorpus 10 ortsfest angebrachten Abstützstift 26 an. Um die Längsverschiebung der Verriegelungszunge 21 gegenüber der Grundplatte 15 zu ermöglichen, umgreift die Verriegelungszunge 21 die Lagerachse 17 des Hebels 16 in der Grundplatte 15 mit einer Steuerkurve 31, wodurch eine Zwangsführung der Verschiebebewegung der Verriegelungszunge 21 bei der Verschwenkung des Hebels 16 vorgegeben ist.
Soll der Einschub 11 mit dem in Fig. 3 dargestellten verriegelten Verschluß 14 nun aus dem Schrankkorpus 10 herausgezogen werden, so wird durch Lösen der Betätigung 19 zunächst einmal der Hebel 16 durch die Drehfeder 20 in seine in Fig. 4 dargestellte Handhabungsstellung herausgeschwenkt. Bei dieser Schwenkbewegung des Hebels 16 bewegt sich aufgrund der reibschlüssigen Anbindung die Verriegelungszunge 21 mit dem Hebel 16 mit, so daß der Haken 28 der Verriegelungszunge 21 um einen ersten Betrag nach unten verschwenkt wird und der Riegelbolzen 25 in Anlage an der schrägen Führungsfläche 29 kommt.
Wird nun ausgehend von der in Fig. 4 dargestellten Handhabungsstellung der Hebel 16 über seinen Entriegelungshub weiter von der Grundplatte 15 weg verschwenkt (Fig. 5), so wird über die exzentrisch angeordnete Drehachse 22 die Längsverschiebung der Verriegelungssumme 21 gegenüber der mit dem Einschub 11 verbundenen Grundplatte 15 eingeleitet; hierbei stützt sich die Verriegelungszunge 21 an dem Abstützstift 26 des Schrankkorpus 10 ab, so daß sich der Verschluß 14 mit Einschub 11 gegenüber der unverändert am Schrankkorpus 10 festgelegten Verriegelungszunge 21 zwangsgeführt verschiebt, wobei die Verschiebebewegung über das Gleiten der Steuerkurve 31 an der Lagerachse 17 des Hebels 16 in der Grundplatte 15 geführt ist. Hat der Hebel 16 die in Fig. 6 dargestellte Stellung am Ende seines Entriegelungshubes erreicht, so ist über den dadurch definierten Verschiebeweg die Kontaktierung zwischen Einschub 11 und Schrankkorpus 10 aufgehoben, so daß ausgehend von der in Fig. 6 dargestellten Stellung der Einschub 11 von dem Schrankkorpus 10 weggezogen werden kann. Wie sich dazu aus Fig. 7 ergibt, kann die Verriegelungssumme 21 aufgrund ihrer relativen Beweglichkeit gegenüber dem Hebel 16 sich durch die Anlage der Führungsfläche 29 an dem feststehenden Riegelbolzen 25 derart ausrichten, daß die Austrittsöffnung 32 der Verriegelungssumme 21 vor den Riegelbolzen 25 zu liegen kommt und damit der Verschluß 14 von dem Riegelbolzen 25 vollständig freikommt.
Bei herausgenommenem Einschub 11 wird der Hebel 16 wieder in seine in die Grundplatte 15 eingeklappte Stellung zurückverschwenkt, wobei aufgrund der reibschlüssigen Anbindung die Verriegelungszunge 21 der Schwenkbewegung des Hebels 16 folgt, bis sie durch den Anschlag 23 festgehalten und in ihrer Endstellung definiert wird. Diese Grundstellung des Verschlusses 14 vor dem Einschieben des Einschubes 11 ist in Fig. 8 dargestellt. Bei derart eingeschwenktem Hebel 16 ist ein Einschieben des Einschubes 11 in den Schrankkorpus deswegen ausgeschlossen, weil in der derart definierten Stellung der Verriegelungszunge 21 diese mit der Außenfläche ihres Hakens 28 gegen den Riegelbolzen 25 stößt und somit ein Einschieben des Einschubes 11 blockiert. Damit ist sichergestellt, daß nur nach bewußter Betätigung des Hebels 16 ein Einschieben möglich ist.
Der Beginn der Einschubbewegung ergibt sich aus Fig. 9, in welcher die Einbausituation nach einem bewußten Lösen der Betätigung 19 des Hebels 16 dargestellt ist, bei welcher der Hebel 16 durch die Drehfeder 20 in seiner Handhabungsstellung verschwenkt ist. Dieser Verschwenkung des Hebels 16 folgt zunächst die Verriegelungszunge 21, bis deren Überstand 30 auf dem Riegelbolzen 25 aufsetzt (Fig. 9) und damit die Verriegelungszunge 21 in eine Lage bringt, in welcher die Austrittsöffnung 32 so vor dem Riegelbolzen 25 liegt, daß bei einem Hineindrücken des Einschubes 11 in den Schrankkorpus nun der Riegelbolzen 25 wieder in die Verriegelungszunge 21 eintreten und längs der Führungsfläche 29 in die Schlitzführung 27 gebracht wird; die damit verbundene Schwenkbewegung der Verriegelungszunge 21 führt dazu, daß die Verriegelungszunge 21 derart hochschwenkt, daß der Haken 28 den Riegelbolzen 25 hintergreift; diese Einbausituation ist in Fig. 10 dargestellt. Wird nun entsprechend der Darstellung in Fig. 11 der Hebel 16 über seinen Verriegelungshub in die Grundplatte 15 eingeklappt, so kommt es aufgrund der Zwangsführung der Verriegelungszunge 21 gegenüber dem Hebel 16 zu einer Längsverschiebung der Verriegelungszunge 21, bei welcher nun aufgrund des Hintergreifens des Riegelbolzens 25 durch den Haken 28 der Verschluß 14 an den Riegelbolzen 25 herangezogen wird, so daß sich der mit dem Verschluß 14 verbundene Einschub 11 in den Schrankkorpus 10 hineinbewegt, bis in der Endlage des Einschubes 11 die Kontaktierung zwischen Einschub 11 und Schrankkorpus 10 hergestellt ist. Über die in die Ausnehmungen 13 der stirnseitigen Abkantung 12 des Schrankkorpus 10 eingreifenden Zentrierzapfen 33 ist während des Verriegelungshubes des Hebels 16 eine Zentrierung des Einschubes 11 gegenüber dem Schrankkorpus 10 sichergestellt. Bei Beendigung des Verriegelungshubes nimmt der Verschluß die in Fig. 3 dargestellte Lage ein.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Patentansprüchen, der Zusammenfassung und der Zeichnung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser Unterlagen können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.

Claims (10)

1. Schaltschrank mit aus dem Schrankkorpus ausziehbaren Einschüben als Träger von elektrischen bzw. elektronischen Bauelementen, wobei die auf einem Einschub befindlichen Bauelemente beim Ausziehen des Einschubes von an dem Schrankkorpus befindlichen Kontakten entkoppelt werden, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschub (11) am Schrankkorpus (10) mittels eines am Einschub (11) befestigten und mit seiner Verriegelungszunge (21) mit einem am Schrankkorpus (10) angebrachten Riegelbolzen (25) zusammenwirkenden Hebelverschlusses (14) in der eingeschobenen Stellung verriegelbar ist und der Entriegelungshub des Hebels (16) in dessen aus dem Verschluß (14) herausgeschwenkte Freigabestellung zwangsgeführt in eine definierte, die Entkopplung der Bauelemente von den Kontakten herbeiführende Ausschubbewegung des Einschubes (11) aus dem Schrankkorpus (10) umsetzbar ist.
2. Schaltschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungszunge (21) die Lagerachse (17) des Hebels (16) in dem Verschluß (14) mit einer eine Längsverschiebung der Verriegelungszunge (21) zu dem Hebel (16) zulassenden Steuerkurve (31) umschließt und mit dem Hebel (16) an einer exzentrisch zur Lagerachse (17) des Hebels (16) angeordneten Drehachse (22) derart verbunden ist, daß das Verschwenken des Hebels (16) in dessen Freigabestellung in die Längsverschiebung der Verriegelungszunge (21) gegenüber dem Verschluß (14) umgesetzt wird.
3. Schaltschrank nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Schrankkorpus (10) ein bei mit dem Riegelbolzen (25) verriegelter Verriegelungszunge (21) an deren Stirnseite anliegender Abstützstift (26) zur Abstützung der Verriegelungszunge (21) bei deren Längsverschiebung angeordnet ist.
4. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungszunge (21) mit dem Hebel (16) an der Drehachse (22) reibschlüssig derart verbunden ist, daß eine Relativverschwenkung der Verriegelungszunge (21) gegenüber dem Hebel (16) ermöglicht ist.
5. Schaltschrank nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Verschluß (14) ein die Relativverschwenkung der Verriegelungszunge (21) begrenzender Anschlag (23) angeordnet ist.
6. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungszunge (21) als Hakenzunge mit einer in deren Verschieberichtung verlaufenden Schlitzführung (27) und mit einem am freien Ende der Schlitzführung (27) im verriegelten Zustand den Riegelbolzen (25) von unten hintergreifenden Haken (28) ausgebildet ist, wobei oberhalb des Hakens mit einem eine Austrittsöffnung (32) für den Riegelbolzen (25) definierenden Abstand zu dem Haken (28) eine sich in der Verschieberichtung schräg zur Schlitzführung (27) erstreckende und in diese übergehende schräge Führungsfläche (29) angeordnet ist.
7. Schaltschrank nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsfläche (29) in der Längsrichtung der Verriegelungszunge (21) über den Haken (28) mit einem geradlinigen Abschnitt (30) übersteht.
8. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (16) in seiner in dem Verschluß (14) eingeklappten Stellung verriegelbar und von einer Feder (20) in eine ausgeschwenkte, die Ausschubbewegung noch nicht betätigende Handhabungsstellung vorgespannt ist.
9. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Seiten des Einschubes (11) ein Hebelverschluß (14) und an beiden Seiten des Schrankkorpus (10) jeweils ein Riegelbolzen (25) und ein Abstützstift (26) angeordnet sind.
10. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnflächen (12) des Schrankkorpus mit nach Art einer Lochleiste angeordneten Ausnehmungen (13) versehen sind und der Einschub (11) in die Ausnehmungen (13) eingreifende Zentrierzapfen (33) aufweist.
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