DE10043683A1 - Sitz- und/oder Liegemöbel, insbesondere Strandkorb - Google Patents
Sitz- und/oder Liegemöbel, insbesondere StrandkorbInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein Sitz- und/oder Liegemöbel, insbesondere einen Standkorb, mit einer bankartigen Sitzgelegenheit, einem zugeordneten Rückenteil und einem schwenkbaren haubenartigen Oberteil. Die Außenflächen des Möbels weisen elektrisch miteinander verbundene Solarzellen oder Solarzellenstreifen auf, deren gewonnene Energie in mindestens einem Energiespeicher, z. B. einem Hochleistungskondensator, gesammelt wird, der an oder in der Möbelwandung angebracht und mit mindestens einer Einrichtung zur Energieabgabe ausgestattet ist. Unter der Sitzgelegenheit ist ein wasserdichter Behälter vorgesehen, in dem Wasser zum Erfrischen und Duschen einleitbar und bei Bedarf erwärmbar ist. Das Sitz- und/oder Liegemöbel kann durch anbaubare Wände mit einer Umkleidekabine vergrößert werden, deren Wände ebenfalls mit Solarzellen ausgestattet werden, um die Kapazität der gewonnenen Energie zu vergrößern. Diese Energie dient für den Bedarf der elektrisch betriebenen Einrichtungsteile, u. a. zum Verstellen des Rückenteils und des haubenartigen Oberteils sowie der Wassererwärmung.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Sitz- und/oder Liegemöbel, insbeson
dere einen Strandkorb, mit einer bankartigen Sitzgelegenheit und einem
zugeordneten Rückenteil sowie einem schwenkbaren haubenartigen Oberteil,
wie es aus der DE 196 07 271 C2 bekannt ist. Dieses Möbel ist zwar viel
seitig verwendbar, jedoch aufgrund äußerer Einflüsse nicht jederzeit be
nutzbar. So würden insbesondere ältere Menschen, die nicht mehr gut zu
Fuß sind, zwar gern die salzhaltige Seeluft am Meer genießen, wenn die
Umgebungstemperatur dies zulassen würde und sie dabei auch nicht auf
wünschenswerte Annehmlichkeiten verzichten müßten.
Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, ein solches Möbel,
insbesondere einen solchen Strandkorb zu schaffen, der die genannten
Nachteile nicht mehr aufweist.
Zur Lösung dieser Aufgabe weisen die Außenflächen des Möbels gemäß dem
Kennzeichen des Anspruchs 1 elektrisch miteinander verbundene Solarzel
len(-Streifen) auf, deren gewonnene Energie in mindestens einem Ener
giespeicher gesammelt wird, der an oder in der Möbelwandung angebracht
und der mit mindestens einer Einrichtung zur Energieabgabe ausgestattet
ist. In den Unteransprüchen werden vorteilhafte Einzelheiten herausge
stellt, von denen einige wie z. B. das Merkmal eines aus einer bankarti
gen Sitzgelegenheit herausklappbaren Fußteils zwar an sich bekannt sind,
aber im Zusammenhang mit den Merkmalen im Kennzeichen des Anspruchs 1
eine besondere Annehmlichkeit darstellen.
Die Erfindung wird nachstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben
und dargestellt. Dabei zeigen
Fig. 1 eine Ansicht des Sitz- und Liegemöbels,
Fig. 2 einen Querschnitt nach der Linie A-A in Fig. 1.
Das Sitz- und Liegemöbel 1 ist insbesondere als Strandkorb zu verwenden.
Es weist eine beispielsweise zweiteilige bankartige Sitzgelegenheit 2
und einen entsprechenden zugeordneten, hier ebenfalls zweiteiligen Rüc
kenteil 4 auf. Jede Sitzgelegenheit 2 hat einen ausklappbaren Fußteil 2a,
an dessen freiem Ende eine Stütze 2b beliebiger Ausbildung angebracht
ist, die in Funktionsstellung den Fußteil 2a abstützt und bei eingeklapp
tem Fußteil auf ihm liegt. In beiden Stellungen kann die Stütze 2b ein
schnappbar angeordnet sein.
Unterhalb der Sitzgelegenheit 2 ist ein herausziehbares kastenartiges
Unterteil 3 vorgesehen, auf dem die Sitzgelegenheit 2 abgedichtet auf
liegt. Dieses kastenartige Unterteil 3 kann ebenfalls "zweiteilig" sein,
d. h. zwei Fächer 3a, 3b aufweisen, wobei das eine Fach 3a einen wasser
dichten Behälter 3c zur Aufnahme von Regen- und/oder Leitungswasser auf
weist, während das andere Fach 3b isoliert ist für eine Anlage zur Luft
kühlung. Selbstverständlich ist es auch möglich, beide Fächer zu einem
gemeinsamen Fach zu vereinen, um z. B. einen größeren Wasserbehälter un
terzubringen.
Wie in Fig. 2 dargestellt ist, muß zum Ausklappen und zum Zusammenklap
pen des Fußteils 2a mittels eines Scharniers 2d die Sitzgelegenheit 2
angehoben werden. Das zusammengeklappte Fußteil 2a befindet sich im Luft
raum des jeweiligen Faches 3a bzw. 3b und ist an der unteren Fläche der
Sitzgelegenheit 2 über eine lösbare Verriegelung beliebiger Bauart fest
angebracht.
Die Neigung der beiden Rückenteile 4 bis zu einem Anschlag ist zwar z. B.
mittels eines federnden Bolzens 4a unterschiedlich einstellbar, der am
Rückenteil 4 verschiebbar angebracht ist und in Aussparungen 6a der Sei
tenwände 6 einrastet. Jedoch muß in diesem Fall die dem Bolzen 4a gegen
überliegende Seite des betreffenden Rückenteils 4 z. B. an einer längen
verstellbaren Stange 4b abgestützt werden. Wenn dagegen die Neigung bei
der Rückenteile 4 gleichmäßig geändert wird, genügt eine gemeinsame quer
verlaufende Bolzen-Stange 4a, die an beiden Enden jeweils einen Bolzen
4a aufweist, der in zugeordnete Aussparungen 6a der beiden Seitenwände 6
einrastet.
Sitzgelegenheit 2 und Rückenteile 4 sind durch Scharniere 2d miteinander
verbunden, deren durchgehender gemeinsamer Stift in den beiden Seitenwän
den 6 lagert, die über eine Rückwand 8 fest miteinander verbunden sind.
An der Rückwand 8 ist mit weiteren Scharnieren 8a ein haubenartiges Ober
teil 10 schwenkbar angeordnet. Es dient zur Abdeckung des Sitz- und/oder
Liegemöbels 1 und schützt vor allzu starker Sonneneinstrahlung und vor
Regen. Es ist durch einstellbare Federelemente 10a in seiner Schwenkstel
lung veränderbar. Bei Verlassen des Möbels 1 kann das Oberteil 10 z. B.
mittels eines Handgriffs 10b bis auf den Rand 2e der Sitzgelegenheit 2
herabgeschwenkt und mittels eines beliebig ausgebildeten Schlosses 8b
mit dem Unterteil 3 so verbunden werden, daß auch der Inhalt der Fächer
3a und 3b gegen Diebstahl gesichert ist.
Die Außenflächen der Seitenwände 6, der Rückwand 8 und des Oberteils 10
sind mit Solarzellen, insbesondere Solarzellenstreifen, ausgerüstet, de
ren gewonnene Energie in mindestens einem (nicht dargestellten) Energie
speicher gesammelt wird. Als Energiespeicher kann z. B. ein Hochleistungs
kondensator verwendet werden, der im Innenraum des Möbels 1 etwa an oder
in einer Seitenwand 6 außerhalb des Schwenkkreises der Rückenteile 4 an
gebracht ist. Die Solarzellen(-Streifen) weisen in bekannter Weise eine
die Energieaufnahme nicht hindernde wasserabweisende Schutzschicht auf,
die Schmutzteilchen - bei einem Strandkorb insbesondere Sandkörnern -
weniger Halt gibt und auch eine Abnutzung durch Reibelemente aller Art
zumindest verringert. Bei Bedarf können einzelne Solarzellen(-Streifen)
des Seitenteils 6 (Fenster 6c) und/oder des haubenartigen Oberteils 10
durchsichtig ausgebildet sein, um einen Ausblick zu gestatten. Die So
larzellenstreifen können fest an den genannten Wänden angebracht oder
flexibel ausgebildet sein und dann mittels zugeordneter Walzen auf- und
von ihnen wieder abgewickelt werden, wobei sie in Führungsschienen ge
führt werden. Die Walzen sind in Rahmen der genannten Wände einhängbar,
so daß sie bei bevorstehendem Verlassen des Möbels abgehängt und im In
nern des Möbels diebstahlsicher auf der Sitzgelegenheit 2 deponiert wer
den können. Die Solarzellen(-Streifen) sind in bekannter Weise elek
trisch etwa über. Kabel oder gedruckte Schaltungen miteinander verbunden.
Die Solarzellenstreifen können aber auch so zusammengesetzt werden, daß
sie die Seitenteile 6 und/oder die Rückwand 8 und/oder das haubenartige
Oberteil 10 ersetzen. In diesem Fall ist jedoch für die Verstellung der
Rückenteile 4 zusätzlich eine stabile Leiste mit Aussparungen 6a als
Raststellen der federbelasteten Bolzen 4a erforderlich. Die Walzen zum
Auf- und Abwickeln der Solarzellenstreifen können manuell oder mittels
eines Walzenmotors betätigt werden, der z. B. im Walzenrohr angeordnet
ist und dessen Energie vom Energiespeicher kommt, an dem mindestens eine
Einrichtung zur Energieabgabe vorgesehen ist. Ein weiterer Energiever
braucher ist etwa auch ein Motor zum Verstellen des Rückenteils 4
und/oder des haubenartigen Oberteils 10.
Wie vorstehend dargelegt, kann im Unterteil 3 der bankartigen Sitzgele
genheit 2 ein wasserdichter Behälter 3c mit entsprechenden Armaturen so
wie einer (nicht dargestellten) Regenrinne mit Schlauchanschluß und ei
ner siebartigen Einrichtung zur Wasserreinigung bis zum Behälter 3c zur
Aufnahme von Regen- und/oder Leitungswasser vorgesehen werden. Die Höhe
der Wassertemperatur in diesem Behälter 3c kann zweckentsprechend zu ei
ner Erfrischung z. B. der Füße oder zur Dusche verwendet werden. Eine Er
wärmung des Wassers kann über außen am Behälter 3c angebrachte Heizele
mente beliebiger Bauart erfolgen, die unter seinem Boden oder außen an
seiner Wand angebracht sind und ihre Energie vom Energiespeicher erhal
ten. Bei Verwendung des Wassers für eine Dusche erhält die erforderliche
Wasserpumpe ihre Energie ebenfalls vom Energiespeicher.
Die Dusche kann an der Rückwand 8 bzw. am haubenartigen Oberteil 10 an
gebracht werden. Bei einer konstruktiven Ergänzung des Sitz- oder Liege
möbels 1 durch drei miteinander verbindbare Wandelemente 12a, 12b und
12c kann der "Duschplatz" auch als Umkleidekabine 12 benutzt werden. Da
bei kann der - gegebenenfalls aus aneinandersetzbaren Rohren oder Winkel
eisen zusammengesetzte - Rahmenteil der Wandelemente 12a und 12c in be
liebiger Weise - z. B. durch Verschraubungen - mit dem Rahmen der Rück
wand 8 verbunden werden. Die Wandelemente 12a, 12b und 12c können in
gleicher Weise wie die Seitenwände 6 und die Rückwand 8 von flexiblen
Solarzellenstreifen bedeckt sein oder sogar aus ihnen bestehen, um eine
größere Energiekapazität zu erhalten. Sie sind auf zugeordneten, am Rah
mengestell 12a', 12b' und 12c' einhängbaren Walzen 14 auf- und von ihnen
wieder abwickelbar, manuell oder mit Hilfe von Motoren, die z. B. im Wal
zenrohr angebracht sind und ihre Energie vom Energiespeicher beziehen.
Wer den Raum der Umkleidekabine 12 umweltbewußt als Duschraum benutzen
will, kann den Boden wannenartig ausbilden und eine Filteranlage für das
Abwasser vom Duschen vorsehen.
Um das Sitz- oder Liegemöbel auch an kühleren Tagen angenehm benutzen zu
können, können alle Innenwandungen - soweit sie nicht in Gänze aus Solar
zellenstreifen bestehen - mit einer wärmespeichernden Bespannung verse
hen werden. Hierfür kann sie durch Heizelemente ergänzt werden, deren
Energie vom Energiespeicher stammt, oder es kann unter der bankartigen
Sitzgelegenheit 2 neben dem wasserdichten Behälter 3c ein isolierter
Raum mit einer Luftkühl- oder Klimatisierungseinrichtung - z. B. eine mit
dem Peltier-Effekt arbeitende Klimaanlage - angeordnet werden, wobei die
Luft über (nicht dargestellte) Luftkanäle zum Innenraum des Sitz- oder
Liegemöbels 1 mittels eines Ventilators geleitet wird. Weiterhin können
im Innenraum auch mit warmem Wasser beschickte Kollektoren angebracht
sein.
Manche Benutzer des Sitz- oder Liegemöbels 1 legen Wert auf eine Außen
lampe oder eine Innenbeleuchtung und/oder GSM- und ein GPS-System zum Senden und
Empfangen von Informationen. Der diesbezügliche Ein- oder Anbau aller
dieser Teile ist weniger ein auch für Laien leicht lösbares Konstrukti
onsproblem, als ein Problem der benötigten Energiemittel, wenn zusätzli
che von außen zugeführte Energie nicht vorhanden ist. Zwar ist die Kapa
zität der von den Solarzellen gewonnenen Energiemenge aufgrund der meh
rere m2 großen Außenfläche der Möbelteile - insbesondere mit angebautem
Umkleideraum - nicht gering, doch könnte es zweckmäßig sein, mehrere Mö
bel- und andere ähnliche Einheiten an eine "Gemeinschaftsbatterie" anzu
schließen, aus der die von den einzelnen Benutzern benötigte Energie
entnommen werden kann. Eine bedarfsweise "Leistungsabrechnung" ist auf
grund des allgemein bekannten Standes der Technik ohne weiteres möglich.
Um sich gegenüber einer widerrechtlichen Leistungsabnahme zu sichern,
sollte die Betätigung der elektrisch betriebenen Einrichtungsteile z. B.
über Knopfdruck erfolgen, wobei der Betätigungsknopf mit einem Sensor
versehen ist, der den Fingerabdruck wenigstens einer Person speichert.
Andererseits kann der Betätigungsknopf z. B. einen Schlitz zum Einführen
eines scheckkartenähnlichen Schlüssels aufweisen. Eine ähnliche Sicherungs-
Maßnahme kann auch zum Verschließen des haubenartigen Oberteils 10 am
Unterteil 3 der Sitzgelegenheit 2 mittels eines Schlosses 8b vorgesehen
werden.
Für eine Notbetätigung - z. B. Abschalten der elektrischen Geräte - auf
grund äußerer Einflüsse (Überschwemmung des Geländes, Erdbeben oder der
gleichen) sollte Vorsorge getroffen werden.
Claims (28)
1. Sitz- und/oder Liegemöbel, insbesondere Strandkorb, mit einer bankar
tigen Sitzgelegenheit und einem zugeordneten Rückenteil sowie einem
schwenkbaren haubenartigen Oberteil,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenflächen des Möbels elektrisch miteinander verbundene So
larzellen aufweisen, deren gewonnene Energie in mindestens einem
Energiespeicher gesammelt wird, der an oder in der Möbelwandung ange
bracht und der mit mindestens einer Einrichtung zur Energieabgabe
ausgestattet ist.
2. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Energiespeicher ein Hochleistungskondensator ist.
3. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Solarzellen eine die Energieaufnahme nicht hindernde wasser
abweisende Schutzschicht aufweisen, die Schmutzteilchen weniger Halt
gibt und auch eine Abnutzung durch Reibelemente zumindest verringert.
4. Sitz- und/oder Liegemöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß seine Außenflächen aus flexiblen Solarzellenstreifen bestehen,
die an die Außenflächen begrenzende Rahmen angebracht und wasserdicht
miteinander verbindbar sind.
5. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die flexiblen Solarzellenstreifen auf zugeordneten Walzen, die an
den begrenzenden Rahmen angebracht sind, auf- und von ihnen abwickel
bar sind.
6. Sitz- und/oder Liegemöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß in seiner Seitenwand (6) und/oder im haubenartigen Oberteil (10)
durchsichtige Solarzellen bzw. Solarzellenstreifen (6c) vorgesehen
sind.
7. Sitz- und/oder Liegemöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß es einen Motor zum Verstellen ihres Rückenteils (4) und/oder ih
res haubenartigen Oberteils (10) aufweist, der die Energie von den
Solarzellen aus dem Energiespeicher bezieht.
8. Sitz- und/oder Liegemöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die bankartige Sitzgelegenheit (2) ein unter der Sitzfläche ange
ordnetes herausklappbares Fußteil (2a) aufweist.
9. Sitz- und/oder Liegemöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die bankartige Sitzgelegenheit (2) die Abdeckung eines wasserdich
ten Behälters (3c) bildet.
10. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Behälter (3c) einen Wasseranschluß und in oder an seiner bo
denseitigen Wandung oder an seiner, äußeren Wandseite eine Heizvorrich
tung für den Wasserinhalt aufweist.
11. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß es am haubenartigen Oberteil (10) eine Regenrinne mit einem
Schlauchanschluß zum Behälter (3c) aufweist.
12. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Schlauchanschluß zwischen Regenrinne und Behälter (3c) eine
siebartige Einrichtung zum Reinigen der durchlaufenden Flüssigkeit
vorgesehen ist.
13. Sitz- und/oder Liegemöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Rückwand (8) ein aus aneinandersetzbaren Rohren oder Win
keleisen bestehender Rahmen (12a, 12b, 12c) anbringbar ist mit minde
stens einer einhängbarer Walze (14) zum Auf- und Abwickeln eines Rol
los aus flexiblen Solarzellenstreifen zum Aufbau einer Umkleidekabine
bzw. einer Duschwand (12).
14. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Duscheinrichtung mit Wasseranschluß an der Rückwand (8),
dem Oberteil (10) oder dem Rahmen (12a, 12b, 12c) anbringbar ist.
15. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Wasseranschluß der Duscheinrichtung mit dem wasserdichten
Behälter (3c) unter der bankartigen Sitzgelegenheit (2) und/oder dem
örtlichen Wassernetz verbindbar ist.
16. Sitz- und/oder Liegemöbel nach einem der Ansprüche 13 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Filteranlage vorgesehen ist, um das Wasser vom Duschen auf
zubereiten.
17. Sitz- und/oder Liegemöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Innenraum des Möbels eine wärmespeichernde Bespannung auf
weist.
18. Sitz- und/oder Liegemöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß in seinem Innenraum Kollektoren vorgesehen sind, die mit warmem
Wasser beschickbar sind.
19. Sitz- und/oder Liegemöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß unter der bankartigen Sitzgelegenheit (2) rieben dem wasserdich
ten Behälter (36) ein isolierter Raum (Fach 3b) zur Aufnahme einer
Luftkühl- oder Klimatisierungseinrichtung vorgesehen ist.
20. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß in seinem Innenraum Luftkanäle vorgesehen sind, um ihn mit Hilfe
eines Ventilators mit gekühlter und/oder klimatisierter Luft zu ver
sorgen.
21. Sitz- und/oder Liegemöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß es eine Außenlampe aufweist.
22. Sitz- und/oder Liegemöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß es ein GPS-System zum Senden und/oder Empfangen von Informatio
nen aufweist.
23. Sitz- und/oder Liegemöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß die von mindestens zwei Möbel- und anderen entsprechenden Ein
heiten gewonnene Energie in einer Gemeinschaftsbatterie gespeichert
wird.
24. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gemeinschaftsbatterie außerhalb der Möbeleinheit angeordnet
ist.
25. Sitz- und/oder Liegemöbel nach einem der Ansprüche 7 bis 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigung der elektrisch betriebenen Einrichtungsteile über
Knopfdruck erfolgt.
26. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Betätigungsknopf mit einem Sensor versehen ist, der den Fin
gerabdruck wenigstens einer Person speichert.
27. Sitz- und/oder Liegemöbel nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Betätigungsknopf einen Schlitz zum Einführen eines scheckkar
tenähnlichen Schlüssels aufweist.
28. Sitz- und/oder Liegemöbel nach einem der Ansprüche 7 bis 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigung aufgrund äußerer Einflüsse automatisch erfolgt.
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2000
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