DE10043426A1 - Wischvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung geht aus von einer Wischvorrichtung, insbesondere zur Wischung von Fahrzeugscheiben, mit einem antreibbaren Wischarm, mit einem an dem Wischarm angeordneten Wischblatt, das ein Wischgummi mit einer Wischlippe und zwei einander gegenüberliegenden Längsnuten, sowie ein Trageelement in Form von zwei in den Längsnuten liegenden, bandartig langgestreckten Federschienen umfasst, und mit einem Adapterelement zur Verbindung des Wischblatts mit dem Wischarm, wobei das Adapterelement einen Rücken und an dem Rücken angeordnete, rechts und links neben den einander abgewandten Längsseiten der Federschienen verlaufende Aufnahmeabschnitte umfasst, die die Federschienen hintergreifen und Aufnahmebereiche für die Federschienen bilden. DOLLAR A Die Erfindung kennzeichnet sich dadurch, dass das Adapterelement als Kunststoffteil ausgeführt ist und dass das Adapterelement und/oder die Aufnahmeabschnitte elastisch verformbar ausgebildet sind, so dass die einander abgewandten Seiten der Federschienen vorzugsweise von der Adapterunterseite her in die Aufnahmebereiche einschnappbar sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Wischvorrichtung, insbesondere
zur Wischung von Fahrzeugscheiben, mit einem antreibbaren
Wischarm, mit einem an dem Wischarm angeordneten Wischblatt,
das ein Wischgummi mit einer Wischlippe und zwei einander
gegenüberliegende Längsnuten, sowie ein Trageelement in Form
von zwei in den Längsnuten liegenden, bandartig
langgestreckten Federschienen umfasst, und mit einem
Adapterelement zur Verbindung des Wischblatts mit dem
Wischarm, wobei das Adapterelement einen Rücken und an dem
Rücken angeordnete, rechts und links neben den einander
abgewandten Längsseiten der Federschienen verlaufende
Aufnahmeabschnitte umfasst, die die Federschienen
hintergreifen und Aufnahmebereiche für die Federschienen
bilden. Die Erfindung betrifft außerdem ein Wischblatt als
auch ein Adapterelement einer derartigen Wischvorrichtung.
Bei derartigen Wischvorrichtungen gewährleistet das
Trageelement in Form von den beiden bandartig,
langgestreckten Federschienen eine optimale Verteilung des
vom Wischarm ausgehenden Wischblatt-Anpressdrucks an der zu
wischenden Scheibe. Dazu sind die beiden Federschienen im
unbelasteten Zustand, wenn also das Wischblatt nicht an der
Scheibe anliegt, entsprechend vorgebogen und weisen eine
definierte Krümmung auf. Die Federschienen ersetzen somit
eine aufwendige Tragbügel- und Krallenbügelkonstruktion, wie
sie beispielsweise aus der DE 15 05 357 A1 bekannt geworden
ist.
Aus der DE 196 27 114 A1 ist eine Wischvorrichtung der
eingangs beschriebenen Art bekannt geworden. Eine derartige
Wischvorrichtung weist ein Adapterelement aus Blech auf, das
so abgekantet ist, dass es rechts und links neben den
einander abgewandten Längsseiten der Federschienen
verlaufende Aufnahmeabschnitte umfasst, die die
Federschienen hintergreifen und einen Aufnahmebereich für
die Federschienen bilden. Bei derartigen Wischvorrichtungen
hat sich insbesondere die Montage des Adapterelements an dem
Wischblatt als aufwendig und problematisch herausgestellt.
Die entsprechenden Abkantungen der Aufnahmeabschnitte sind
entweder vor dem Montagevorgang durchzuführen, wobei dann
das Wischblatt in Wischblattlängsrichtung in die
entsprechenden Aufnahmebereiche der Aufnahmeabschnitte
einzuführen ist. Durch Verkanten des Wischblatts in den
Aufnahmebereichen ist ein derartiges Einführen fast nicht
möglich. Andererseits ist denkbar, die entsprechenden
Aufnahmeabschnitte unmittelbar am Wischblatt abzukanten.
Hierfür sind allerdings aufwendige Abkanteinrichtungen
notwendig.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe
zugrunde, eine Wischvorrichtung bereitzustellen, welche den
genannten Nachteilen des Standes der Technik abhilft.
Diese Aufgabe wird bei einer Wischvorrichtung der eingangs
beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das
Adapterelement als Kunststoffteil ausgeführt ist und dass
das Adapterelement und/oder die Aufnahmeabschnitte elastisch
verformbar ausgebildet sind, so dass die einander
abgewandten Seiten der Federschienen vorzugsweise von der
Adapterunterseite her in die Aufnahmebereiche einschnappbar
sind. Hierdurch wird der Montagevorgang der Wischvorrichtung
erheblich vereinfacht. Für den Montagevorgang werden keine
speziellen Maschinen oder Vorrichtungen benötigt. Aufgrund
der Wahl eines geeigneten Kunststoffs für das Adapterelement
können entsprechende Schnappeigenschaften gewährleistet
werden.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der
Erfindung erstrecken sich die Aufnahmeabschnitte über die
gesamte Länge des Adapterelements. Hierdurch wird ein
sicheres Halten der Federschienen mit dem zwischen den
beiden Federschienen liegenden Wischgummi sichergestellt.
Alternativ dazu ist denkbar, dass sich die
Aufnahmeabschnitte lediglich über Abschnitte des
Adapterelements erstrecken. Vorzugsweise können hierbei
zwischen den Aufnahmeabschnitten Abstützabschnitte vorhanden
sein, die beispielsweise auf das Wischblatt wirkende
Querkräfte aufnehmen können.
Um ein Einführen der Federschienen in die Aufnahmebereiche
zu erleichtern, kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass
die Aufnahmeabschnitte auf der dem Aufnahmebereich
abgewandten Seite an der Adapterunterseite abgeschrägte
Einführflächen aufweisen. Über derartige Einführflächen
können die einander abgewandten Seiten der Federschienen in
die Aufnahmebereiche gleiten.
Um einen sicheren und definierten Schnappvorgang zu
gewährleisten, kann erfindungsgemäß eine definierte
Verformungslinie vorgesehen sein, entlang der sich das
Adapterelement und/oder die Aufnahmeabschnitte beim
Schnappvorgang elastisch verformen.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform verläuft die
Verformungslinie entlang der Mittellängsachse des
Adapterelements. Hierdurch wird ein gleichmäßiges Aufbiegen
des Adapterelements beim Einführen des Wischblatts in das
Adapterelement bzw. der Federschienen in die
Aufnahmebereiche gewährleistet.
Andererseits ist auch denkbar, dass mehrere definierte
Verformungslinien vorgesehen sind, die insbesondere entlang
den dem Rücken zugewandten Bereichen der Aufnahmeabschnitte
verlaufen. Hierdurch wird ein Aufbiegen des Rückens während
des Schnappvorgangs vermieden. Die elastische Verformung
erfolgt in den dem Rücken zugewandten Bereichen der
Aufnahmeabschnitte.
Um eine definierte Verformung entlang einer vorgegebenen
Verformungslinie zu erreichen, kann vorteilhafterweise
vorgesehen sein, dass das Adapterelement im Bereich der
Verformungslinien Materialausnehmungen aufweist.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist der
Wischarm zur Verbindung mit dem Adapterelement einen das
Adapterelement umgreifenden gabelartigen
Verbindungsabschnitt auf, der in montiertem Zustand eine
elastische Verformung des Adapterelements bzw. der
Aufnahmeabschnitte verhindert. Dadurch ist ein Aufweiten
bzw. Aufbiegen des Adapterelements bzw. der
Aufnahmeabschnitte unterbunden, so dass das Wischblatt von
dem Adapterelement während des Wischerbetriebes gelöst
werden kann.
Um eine Relativbewegung des Adapterelements und der
Federschienen mit dem Wischgummi in Richtung der
Wischblattlängsrichtung auszuschließen, weisen bei einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung die Federschienen an
den sich in Längsrichtung erstreckenden, einander
abgewandten Seiten Aussparungen auf, die mit dem
Adapterelement oder mit Abschnitten des Adapterelements
formschlüssig abschließen.
Vorteilhafterweise kann erfindungsgemäß auch vorgesehen
sein, dass zwischen den beiden Federschienen ein sich an dem
Adapterelement abstützendes Fixierelement vorhanden ist,
dass die Federschienen form- und/oder kraftschlüssig
fixiert. Ein derartiges Fixierelement kann in erster Linie
dazu dienen, um eine Relativbewegung zwischen dem
Adapterelement und den Federschienen in
Wischblattlängsrichtung auszuschließen.
Hierbei hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, dass
die Federschienen zur formschlüssigen Aufnahme des
Fixierelements Ausformungen aufweisen, die der
Oberflächenkontur des Fixierelements entsprechen. Bei
Einführen des Fixierelements in derartige Ausformungen
werden die Federschienen in Wischblattlängsrichtung fixiert.
Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass sich das
Fixierelement an einem Quersteg des Adapterelements
abstützt. Ein derartiger Quersteg kann beispielsweise zwei
sich in Wischblattlängsrichtung rechts und links neben
einander abgewandten Seiten der Federschienen erstreckende
Wangen des Adapterelements miteinander verbinden.
Um eine einfache Montage des Fixierelements zu ermöglichen,
kann weiterhin vorgesehen sein, dass das Fixierelement an
das Adapterelement bzw. an den Steg angeformt ist und in
einen unterhalb des Fixierelements vorhandenen Hohlraum in
dem Adapterelement zwischen die beiden Federschienen
gedrückt werden kann. Das Fixierelement ist dabei derart an
das Adapterelement bzw. an den Steg angeformt, dass ein
geringes Drücken ausreicht, um es in den vorhandenen Hohlraum
zu drücken. Durch Drücken auf das Fixierelement schert
dieses von dem Adapterelement bzw. dem Steg ab. Aufgrund der
Anformung kann das Fixierelement vor dem Montagevorgang
nicht verlorengehen. Um ein sicheres Einführen des
Fixierelements zwischen die beiden Federschienen zu
gewährleisten, kann vorgesehen sein, dass das Wischgummi in
dem entsprechenden Bereich vorher zu entfernen ist.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das
Fixierelement ein Fixierstift, der einen kreisrunden
Querschnitt aufweist.
Die eingangs genannte Aufgabe wird auch durch ein Wischblatt
als auch durch ein Adapterelement einer im vorhergehenden
beschriebenen Wischvorrichtung gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Einzelheiten der
Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in
der die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert ist.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Wischvorrichtung in
perspektivischer Draufsicht;
Fig. 2 ein Adapterelement samt Federschienen und
Wischgummi einer ersten Ausführungsform der
Erfindung;
Fig. 3 das Adapterelement gemäß Fig. 2 in
perspektivischer Ansicht von unten;
Fig. 4 das Adapterelement gemäß Fig. 3 in Unteransicht;
Fig. 5 ein Adapterelement samt Federschienen und
Wischgummi einer zweiten Ausführungsform der
Erfindung;
Fig. 6 das Adapterelement gemäß Fig. 5 in
perspektivischer Ansicht von schräg unten;
Fig. 7 das Adapterelement gemäß Fig. 5 in Unteransicht;
Fig. 8 das Adapterelement einer dritten Ausführungsform
der Erfindung;
Fig. 9 Federschienen für ein Adapterelement gem. Fig. 8;
und
Fig. 10 einen Querschnitt durch das Adapterelement gemäß
Fig. 8 samt Wischgummi und zwei Federschienen in
perspektivischer Ansicht.
In der Fig. 1 ist eine Wischvorrichtung 1 dargestellt, die
einen antreibbaren Wischarm 3 mit einem an den Wischarm 3
angeordneten Wischblatt 5 aufweist. Das freie Ende 7 des
Wischarms 3 ist zur Wischung einer nicht dargestellten
Scheibe um eine Achse, die ebenfalls nicht dargestellt ist,
antreibbar. Die Wischvorrichtung 1 weist weiterhin ein
Adapterelement 9 auf, welches das Wischblatt 5 mit dem
Wischarm 3 wenigstens bedingt schwenkbar verbindet. Das
Adapterelement 9 ist hierbei aus Kunststoff gefertigt.
In der Fig. 1 ist lediglich die eine Hälfte des Wischblatts
5 dargestellt, da die zweite Hälfte des Wischblatts 5 von
dem Wischarm 3 vollständig abgedeckt wird.
Der dem Wischblatt 5 zugewandte Verbindungsabschnitt 11 ist
gabelartig ausgestaltet und umgreift das Adapterelement 9
seitlich.
Wie aus Fig. 1, als auch den weiteren Figuren hervorgeht,
umfasst das Wischblatt 5 einen Wischgummi 13 mit einer der
zu wischenden Scheibe zugewandten Wischlippe 15 sowie zwei
bandartig langgestreckte Federschienen 17. Die Federschienen
17 bilden dabei das Trageelement des Wischblatts 5 und
liegen in zwei einander gegenüberliegenden Längsnuten 19 des
Wischgummis 13. In unbelastetem Zustand, wenn also das
Wischblatt 5 nicht an der zu wischenden Scheibe anliegt,
weisen die Federschienen 17 aufgrund ihrer Vorbiegung eine
definierte Krümmung auf.
Fig. 2 zeigt ein Adapterelement 109 einer ersten
Ausführungsform der Erfindung mit den daran gehalterten
Federschienen 17 sowie mit dem zwischen den beiden
Federschienen 17 angeordneten Wischgummi 13. Das
Adapterelement 109 weist einen Rücken 21 auf, dessen
umlaufende Kante 23 in montiertem Zustand, wie aus Fig. 1
hervorgeht, bündig an die Oberfläche des Wischarms 3
anschließt. Hierdurch werden insbesondere bei höheren
Fahrzeuggeschwindigkeiten keine unvorteilhaften
Anströmflächen gebildet, die zu einem erhöhten
Luftwiderstand oder auch zu Windgeräuschen führen können. An
dem Rücken 21 sind rechts und links neben den voneinander
abgewandten Seiten der Federschienen 17 Seitenwangen 25
vorhanden. Die Seitenwangen 25 weisen hierbei
Aufnahmeabschnitte 27 auf, die Aufnahmebereiche 29 für die
einander abgewandten Seiten bei den Federschienen 17 bilden.
Wie aus Fig. 2 deutlich wird, erstrecken sich die beiden
Seitenwangen 25 in Form von stegartigen Fortsätzen 31 auf
der einen Seite des Adapterelements 109 in Längsrichtung des
Wischblatts 5. Weiterhin ist auf den Außenseiten der
Seitenwangen 25 je ein Schwenkzapfen 33 angeordnet, um
dessen Achse das Wischblatt 5 gegenüber dem Wischarm 3
wenigstens bedingt schwenkbar ist. An den Seitenwangen 25
sind weiterhin Überstände 35 angeordnet, die als Auflage für
an der Innenseite des Wischarms 3 angeordnete Anlageflächen
dienen.
In der in Fig. 3 gezeigten Ansicht des Adapterelements 109
sind die Aufnahmebereiche 29, die von den
Aufnahmeabschnitten 27 gebildet werden, deutlich zu
erkennen. Die Aufnahmeabschnitte 27 erstrecken sich hierbei
über die gesamte Länge des Adapterelements 109.
Weiterhin zeigt Fig. 3 an den freien Enden der
Aufnahmeabschnitte 27 je eine abgeschrägte Einführfläche 37,
welche zur erleichterten Einführung der einander abgewandten
Längskanten der Federschienen 17 in die Aufnahmebereiche 29
dient.
Entlang der Mittellängsachse weist das Adapterelement 109
eine Einkerbung 39 auf. Diese Einkerbung 39 ist auch in
Fig. 4, die das Adapterelement 109 von unten zeigt,
deutlich zu erkennen und stellt eine Materialausnehmung im
Bereich der Verformungslinie 41 dar. Die Einkerbung 39
definiert hierbei eine Verformungslinie 41, die in Fig. 4
gestrichelt dargestellt ist. Zur Montage des Wischgummis 13
mit den in den Längsnuten 19 des Wischgummis angeordneten
Federschienen 17 wird das Wischgummi samt Federschienen 17
von unten in das Adapterelement 109 hineingedrückt. Hierzu
gleiten die einander abgewandten Längsseiten der
Federschienen 17 auf den Einführflächen 37. Bei Erhöhung des
Anpressdruckes verformt sich das Adapterelement 109
elastisch entlang der Kerbe 39 bzw. der definierten
Verformungslinie 41 derart, dass die einander abgewandten
Seiten der Federschienen in die Aufnahmebereiche 29
schnappen. Aufgrund den Materialeigenschaften des
Adapterelements 109 ist die Einkerbung 39 derart auszulegen,
dass Federschienen 17 samt Wischgummi 13 vorteilhafterweise
unter einer geringen Vorspannung in dem Adapterelement 109
gehaltert werden.
Um eine elastische Verformung des Adapterelements 109
entlang der Verformungslinie 41 im montierten Zustand bzw.
im Betrieb der Wischvorrichtung 1 zu verhindern, umgreift
der gabelartige Verbindungsabschnitt 11 des Wischarms 3 das
Adapterelement 9 seitlich. Der Verbindungsabschnitt 11 ist
hierbei nicht elastisch verformbar ausgebildet, so dass bei
an dem Verbindungsabschnitt 11 montierten Verbindungselement
109 ein Verformen des Adapterelements 109 entlang der
Verformungslinie 41 nicht möglich ist. Damit sind die beiden
Federschienen 17 mit dem Wischgummi 13 auf einfache Art und
Weise montierbar und im Betrieb der Wischvorrichtung 1
funktionssicher gehaltert.
Fig. 5 zeigt ein Adapterelement 209 einer zweiten
Ausführungsform der Erfindung. Dem Adapterelement 109
entsprechende Teile des Adapterelements 209 sind mit
entsprechenden Bezugszahlen versehen. Im Gegensatz zu dem
Adapterelement 109 weist das Adapterelement 209 keine
Einkerbung 39 auf. Außerdem sehen die Wangen 25
Aufnahmeabschnitte 27 vor, die nicht über die gesamte Länge
des Adapterelements 209 reichen. Das Adapterelement 209
weist vielmehr an jeder Seitenwange 25 drei
Aufnahmeabschnitte 27 auf. Zwischen den Aufnahmeabschnitten
27 umgreifen die Seitenwangen 25 zwar die einander
abgewandten Längsseiten der Federschienen 17. Diese
Abschnitte der Seitenwangen 25 sind im Nachfolgenden mit der
Bezugszahl 43 gekennzeichnet und werden als
Abstützabschnitte 43 bezeichnet. Über die Abstützabschnitte
43 können insbesondere auf das Wischblatt 5 wirkende
Querkräfte aufgenommen werden.
In Fig. 6 sind die Aufnahmeabschnitte 27 mit den
Aufnahmebereichen 29 sowie die Abstützabschnitte 43 deutlich
zu erkennen.
Die Aufnahmeabschnitte 27 weisen zur erleichterten
Einführung der einander abgewandten Seiten der Federschienen
17 abgeschrägte Einführflächen 37 auf. Das Adapterelement
209 weist, wie insbesondere aus Fig. 7 deutlich hervorgeht,
in dem Bereich, in den die Aufnahmeabschnitte 27 an den
Rücken 21 angeformt sind, Einkerbungen 39 auf. Die
Einkerbung 39 bildet hierbei eine Verformungslinie 41, um
welche die Aufnahmeabschnitte 27 in der der Federschienen 17
abgewandten Richtung elastisch verformbar sind. Das
Adapterelement 209 weist im Bereich der Einkerbungen 39 bzw.
der Verformungslinien 41 Materialausnehmungen auf.
Zur Montage wird entsprechend der Ausführungsform gemäß
Fig. 2 bis 4 das Wischgummi 13 mit in den Längsnuten 19
liegenden Federschienen 17 von unten in das Adapterelement
209 eingeführt. Die einander abgewandten Längsseiten der
Federschienen 17 liegen hierbei an den Einführflächen 37 an.
Bei Erhöhung des Anpressdrucks verformen sich die
Aufnahmeabschnitte 27 vorzugsweise entlang der
Verformungslinien 41 und weichen demnach in der der
Federschienen 17 abgewandten Richtung aus. Schließlich
schnappen die einander abgewandten Seiten der Federschienen
17 in die Aufnahmebereiche 29. Da auf das Wischblatt 5
wirkende Querkräfte über die Abstützabschnitte 43
aufgenommen werden, ist ein Lösen des Wischgummis 13 mit den
Federschienen 17 im Betrieb nicht möglich.
Die im Vorgehenden beschriebenen Wischvorrichtungen mit den
Adapterelementen 109 oder 209 können Mittel vorsehen, um
eine Bewegung der Federschienen 17 bzw. des Wischgummis 13
gegenüber dem Adapterelement 109 oder 209 in
Wischblattlängsrichtung zu verhindern.
Derartige Mittel können beispielsweise Aussparungen an den
einander abgewandten Seiten der Federschienen 17 im Bereich
des Adapterelements 109, 209 sein, die mit dem
Adapterelement 109, 209 oder mit Abschnitten des
Adapterelements 109, 209 formschlüssig abschließen.
Derartige Aussparungen können beispielsweise Einkerbungen
mit runden oder eckigen Konturen sein. Eine Ausführungsform
mit beispielsweise dem Adapterelement 209 kann
beispielsweise Einkerbungen an einander abgewandten Seiten
der Federschienen 17 vorsehen, in welche die
Abstützabschnitte 43 ragen, wobei dann die Abstützabschnitte
43 weiter in Richtung der Mittellängsachse angeordnet sind.
Fig. 8 zeigt ein Adapterelement 309, welches eine Anbindung
der Federschienen 17 mit dem Wischgummi 13 gemäß dem
Adapterelement 109 oder auch 209 aufweisen kann. Bei dem
Adapterelement 309 ist zwischen den beiden Fortsätzen 31 der
Seitenwangen 25 ein Steg 45 angeformt. An dem Steg 45 ist
auf der dem Wischgummi 13 abgewandten Seite ein
Fixierelement 47 in Form eines Fixierstiftes angeformt. Zur
Sicherung der axialen Verschiebbarkeit der Federschienen 17
als auch dem Wischgummi 13 ist vorgesehen, den Fixierstift
47 entlang der Richtung des Pfeiles 49 zwischen die beiden
Federschienen 17 zu drücken.
Dabei können die Federschienen 17, wie in Fig. 9
dargestellt, der Kontur des Fixierstiftes 47 entsprechende,
kreisabschnittförmige Aussparungen 51 aufweisen. Der
montierte, eingedrückte Fixierstift 47 ist dann
formschlüssig zwischen den Aussparungen 51 angeordnet.
Fig. 10 zeigt einen Querschnitt durch den Fixierstift 47
des Adapterelements 309 sowie den beiden zugehörigen
Federschienen 17 und dem Wischgummi 13. Deutlich zu erkennen
ist, dass unterhalb des noch nicht heruntergedrückten
Fixierstiftes 49 ein zylinderförmiger Hohlraum 53 vorhanden
ist, der im Innendurchmesser geringfügig größer ist als der
Außendurchmesser des Fixierelements 47. Der Hohlraum 53
erstreckt sich hierbei über die Aussparungen 51 der
Federschienen 17 als auch über einen Abschnitt des
Wischgummis 13.
Wie aus Fig. 10 deutlich wird, ist der Fixierstift 47 an
den Quersteg 45 derart angeformt, dass er bei Druck in
Richtung des Pfeiles 49 entlang der Kante 55 abschert und
den Hohlraum 53 vollständig ausfüllt.
Der Quersteg 45 liegt mit seiner Unterseite auf der
Oberseite der beiden Federschienen 17 auf. In diesem Bereich
ist der Rücken des Wischgummis 13 entfernt.
Dadurch, dass der Fixierstift 47 den Hohlraum 53 vollständig
ausfüllt, ist ein Verschieben der Federschienen 17 in
Wischblattlängsrichtung nicht mehr möglich. Auf die
Federschienen 17 wirkende Längskräfte werden über den
herunter gedrückten, sich in dem Hohlraum 53 befindenden
Fixierstift 47, der sich an dem Quersteg 45 abstützt, in das
Verbindungselement 309 geleitet. Eine derartige
Ausführungsform hat den Vorteil, dass ein Verschieben der
Federschienen 17 in Längsrichtung auf einfache Art und Weise
unterbunden ist, ohne dass weitere Bauteile bei der Montage
einer erfindungsgemäßen Wischvorrichtung erforderlich sind.
Alternativ zu der in den Fig. 8-10 beschriebenen
Ausführungsform der Erfindung ist auch denkbar, dass
Aussparungen 51 in den Federschienen 17 entfallen. Anstelle
eines beschriebenen Formschlusses zwischen dem Fixierelement
47 und den Aussparungen 51 der Federschienen 17 kann auch
über einen Kraftschluss zwischen dem Fixierelement 47 und
den Federschienen 17 eine Verschiebbarkeit der Federschienen
17 in Wischblattlängsrichtung unterbunden werden. Eine
derartige Ausführungsform hat den Vorteil, dass die
Aussparungen 51 entfallen.
Denkbar ist auch eine Kombination einer formschlüssigen mit
einer kraftschlüssigen Anordnung des Fixierelements zwischen
den beiden Federschienen 17.
Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und
der Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln,
als auch in beliebiger Kombination miteinander
erfindungswesentlich sein.
Claims (17)
1. Wischvorrichtung (1), insbesondere zur Wischung von
Fahrzeugscheiben, mit einem antreibbaren Wischarm (3),
mit einem an dem Wischarm (3) angeordneten Wischblatt
(5), das ein Wischgummi (13) mit einer Wischlippe (15)
und zwei einander gegenüberliegende Längsnuten (19),
sowie ein Trageelement in Form von zwei in den Längsnuten
(19) liegenden, bandartig langgestreckten Federschienen
(17) umfasst, und mit einem Adapterelement (9, 109, 209,
309) zur Verbindung des Wischblatts (5) mit dem Wischarm
(3), wobei das Adapterelement (9, 109, 209, 309) einen
Rücken (21) und an dem Rücken (21) angeordnete, rechts
und links neben den einander abgewandten Längsseiten der
Federschienen (17) verlaufende Aufnahmeabschnitte (27)
umfasst, die die Federschienen (17) hintergreifen und
Aufnahmebereiche (29) für die Federschienen (17) bilden,
dadurch gekennzeichnet, dass das Adapterelement (9, 109,
209, 309) als Kunststoffteil ausgeführt ist und dass das
Adapterelement (9, 109, 209, 309) und/oder die
Aufnahmeabschnitte (27) elastisch verformbar ausgebildet
sind, so dass die einander abgewandten Seiten der
Federschienen (17) vorzugsweise von der Adapterunterseite
her in die Aufnahmebereiche (29) einschnappbar sind.
2. Wischvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass sich die Aufnahmeabschnitte (27)
über die gesamte Länge des Adapterelements (109)
erstrecken.
3. Wischvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass sich die Aufnahmeabschnitte (27)
über Abschnitte des Adapterelements (209) erstrecken.
4. Wischvorrichtung (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Aufnahmeabschnitte (27) auf der
dem Aufnahmebereich (29) abgewandten Seite an der
Adapterunterseite abgeschrägte Einführflächen (37)
aufweisen.
5. Wischvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das
Adapterelement (109, 209) und/oder die Aufnahmeabschnitte
(27) beim Schnappvorgang entlang einer definierten
Verformungslinie (41) elastisch verformt bzw. verformen.
6. Wischvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verformungslinie (41) entlang der Mittellängsachse des
Adapterelements (109) verläuft.
7. Wischvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verformungslinie (41) entlang den dem Rücken (21)
zugewandten Bereichen der Aufnahmeabschnitte (27)
verläuft.
8. Wischvorrichtung (1) nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, dass das Adapterelement (109, 209) im
Bereich der Verformungslinien (41) Materialausnehmungen
aufweist.
9. Wischvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wischarm (3)
zur Verbindung mit dem Adapterelement (9, 109, 209, 309)
einen das Adapterelement (9, 109, 209, 309) umgreifenden
gabelartigen Verbindungsabschnitt (11) aufweist, der in
montiertem Zustand eine elastischen Verformung des
Adapterelements (9, 109, 209, 309) bzw. der
Aufnahmeabschnitte (27) verhindert.
10. Wischvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Federschienen
(17) an den sich in Längsrichtung erstreckenden, einander
abgewandten Seiten Aussparungen (51) aufweisen, die mit
dem Adapterelement (309) oder mit Abschnitten des
Adapterelements (309) formschlüssig abschließen, um eine
Relativbewegung des Adapterelements (309) und der
Federschienen (17) mit dem Wischgummi (13) in Richtung
der Wischblattlängsrichtung auszuschließen.
11. Wischvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den
beiden Federschienen (17) ein sich an dem Adapterelement
(309) abstützendes Fixierelement (47) vorhanden ist, das
die Federschienen (17) form- und/oder kraftschlüssig
fixiert.
12. Wischvorrichtung (1) nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, dass die Federschienen (17) zur
formschlüssigen Aufnahme des Fixierelements (47)
Ausformungen (51) aufweisen, die der Oberflächenkontur
des Fixierelements (47) entsprechen.
13. Wischvorrichtung (1) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, dass sich das Fixierelement (47) an einem
Quersteg (45) des Adapterelements (309) abstützt.
14. Wischvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 11, 12 oder
13, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (47)
an das Adapterelement (309) bzw. an den Steg (45)
angeformt ist und in einen unterhalb des Fixierelements
(47) vorhandenen Hohlraum (53) zwischen die beiden
Federschienen (17) gedrückt werden kann.
15. Wischvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 11 bis 14
dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (47) ein
Fixierstift ist, der einen kreisrunden Querschnitt
aufweist.
16. Wischblatt (5) für eine Wischvorrichtung (1) nach
wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche.
17. Adapterelement (9, 109, 209, 309) für eine
Wischvorrichtung (1) oder für ein Wischblatt (5) nach
wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000143426 DE10043426A1 (de) | 2000-09-04 | 2000-09-04 | Wischvorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000143426 DE10043426A1 (de) | 2000-09-04 | 2000-09-04 | Wischvorrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10043426A1 true DE10043426A1 (de) | 2002-03-14 |
Family
ID=7654844
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000143426 Withdrawn DE10043426A1 (de) | 2000-09-04 | 2000-09-04 | Wischvorrichtung |
Country Status (1)
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