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DE10043426A1 - Wischvorrichtung - Google Patents

Wischvorrichtung

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Publication number
DE10043426A1
DE10043426A1 DE2000143426 DE10043426A DE10043426A1 DE 10043426 A1 DE10043426 A1 DE 10043426A1 DE 2000143426 DE2000143426 DE 2000143426 DE 10043426 A DE10043426 A DE 10043426A DE 10043426 A1 DE10043426 A1 DE 10043426A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wiper
adapter element
spring rails
wiper device
adapter
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2000143426
Other languages
English (en)
Inventor
Eckhardt Schmid
Bruno Egner-Walter
Michael Schaeuble
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Valeo Wischersysteme GmbH
Original Assignee
Valeo Auto Electric Wischer und Motoren GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Valeo Auto Electric Wischer und Motoren GmbH filed Critical Valeo Auto Electric Wischer und Motoren GmbH
Priority to DE2000143426 priority Critical patent/DE10043426A1/de
Publication of DE10043426A1 publication Critical patent/DE10043426A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung geht aus von einer Wischvorrichtung, insbesondere zur Wischung von Fahrzeugscheiben, mit einem antreibbaren Wischarm, mit einem an dem Wischarm angeordneten Wischblatt, das ein Wischgummi mit einer Wischlippe und zwei einander gegenüberliegenden Längsnuten, sowie ein Trageelement in Form von zwei in den Längsnuten liegenden, bandartig langgestreckten Federschienen umfasst, und mit einem Adapterelement zur Verbindung des Wischblatts mit dem Wischarm, wobei das Adapterelement einen Rücken und an dem Rücken angeordnete, rechts und links neben den einander abgewandten Längsseiten der Federschienen verlaufende Aufnahmeabschnitte umfasst, die die Federschienen hintergreifen und Aufnahmebereiche für die Federschienen bilden. DOLLAR A Die Erfindung kennzeichnet sich dadurch, dass das Adapterelement als Kunststoffteil ausgeführt ist und dass das Adapterelement und/oder die Aufnahmeabschnitte elastisch verformbar ausgebildet sind, so dass die einander abgewandten Seiten der Federschienen vorzugsweise von der Adapterunterseite her in die Aufnahmebereiche einschnappbar sind.

Description

Die Erfindung betrifft eine Wischvorrichtung, insbesondere zur Wischung von Fahrzeugscheiben, mit einem antreibbaren Wischarm, mit einem an dem Wischarm angeordneten Wischblatt, das ein Wischgummi mit einer Wischlippe und zwei einander gegenüberliegende Längsnuten, sowie ein Trageelement in Form von zwei in den Längsnuten liegenden, bandartig langgestreckten Federschienen umfasst, und mit einem Adapterelement zur Verbindung des Wischblatts mit dem Wischarm, wobei das Adapterelement einen Rücken und an dem Rücken angeordnete, rechts und links neben den einander abgewandten Längsseiten der Federschienen verlaufende Aufnahmeabschnitte umfasst, die die Federschienen hintergreifen und Aufnahmebereiche für die Federschienen bilden. Die Erfindung betrifft außerdem ein Wischblatt als auch ein Adapterelement einer derartigen Wischvorrichtung.
Bei derartigen Wischvorrichtungen gewährleistet das Trageelement in Form von den beiden bandartig, langgestreckten Federschienen eine optimale Verteilung des vom Wischarm ausgehenden Wischblatt-Anpressdrucks an der zu wischenden Scheibe. Dazu sind die beiden Federschienen im unbelasteten Zustand, wenn also das Wischblatt nicht an der Scheibe anliegt, entsprechend vorgebogen und weisen eine definierte Krümmung auf. Die Federschienen ersetzen somit eine aufwendige Tragbügel- und Krallenbügelkonstruktion, wie sie beispielsweise aus der DE 15 05 357 A1 bekannt geworden ist.
Aus der DE 196 27 114 A1 ist eine Wischvorrichtung der eingangs beschriebenen Art bekannt geworden. Eine derartige Wischvorrichtung weist ein Adapterelement aus Blech auf, das so abgekantet ist, dass es rechts und links neben den einander abgewandten Längsseiten der Federschienen verlaufende Aufnahmeabschnitte umfasst, die die Federschienen hintergreifen und einen Aufnahmebereich für die Federschienen bilden. Bei derartigen Wischvorrichtungen hat sich insbesondere die Montage des Adapterelements an dem Wischblatt als aufwendig und problematisch herausgestellt. Die entsprechenden Abkantungen der Aufnahmeabschnitte sind entweder vor dem Montagevorgang durchzuführen, wobei dann das Wischblatt in Wischblattlängsrichtung in die entsprechenden Aufnahmebereiche der Aufnahmeabschnitte einzuführen ist. Durch Verkanten des Wischblatts in den Aufnahmebereichen ist ein derartiges Einführen fast nicht möglich. Andererseits ist denkbar, die entsprechenden Aufnahmeabschnitte unmittelbar am Wischblatt abzukanten. Hierfür sind allerdings aufwendige Abkanteinrichtungen notwendig.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Wischvorrichtung bereitzustellen, welche den genannten Nachteilen des Standes der Technik abhilft.
Diese Aufgabe wird bei einer Wischvorrichtung der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Adapterelement als Kunststoffteil ausgeführt ist und dass das Adapterelement und/oder die Aufnahmeabschnitte elastisch verformbar ausgebildet sind, so dass die einander abgewandten Seiten der Federschienen vorzugsweise von der Adapterunterseite her in die Aufnahmebereiche einschnappbar sind. Hierdurch wird der Montagevorgang der Wischvorrichtung erheblich vereinfacht. Für den Montagevorgang werden keine speziellen Maschinen oder Vorrichtungen benötigt. Aufgrund der Wahl eines geeigneten Kunststoffs für das Adapterelement können entsprechende Schnappeigenschaften gewährleistet werden.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erstrecken sich die Aufnahmeabschnitte über die gesamte Länge des Adapterelements. Hierdurch wird ein sicheres Halten der Federschienen mit dem zwischen den beiden Federschienen liegenden Wischgummi sichergestellt.
Alternativ dazu ist denkbar, dass sich die Aufnahmeabschnitte lediglich über Abschnitte des Adapterelements erstrecken. Vorzugsweise können hierbei zwischen den Aufnahmeabschnitten Abstützabschnitte vorhanden sein, die beispielsweise auf das Wischblatt wirkende Querkräfte aufnehmen können.
Um ein Einführen der Federschienen in die Aufnahmebereiche zu erleichtern, kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Aufnahmeabschnitte auf der dem Aufnahmebereich abgewandten Seite an der Adapterunterseite abgeschrägte Einführflächen aufweisen. Über derartige Einführflächen können die einander abgewandten Seiten der Federschienen in die Aufnahmebereiche gleiten.
Um einen sicheren und definierten Schnappvorgang zu gewährleisten, kann erfindungsgemäß eine definierte Verformungslinie vorgesehen sein, entlang der sich das Adapterelement und/oder die Aufnahmeabschnitte beim Schnappvorgang elastisch verformen.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform verläuft die Verformungslinie entlang der Mittellängsachse des Adapterelements. Hierdurch wird ein gleichmäßiges Aufbiegen des Adapterelements beim Einführen des Wischblatts in das Adapterelement bzw. der Federschienen in die Aufnahmebereiche gewährleistet.
Andererseits ist auch denkbar, dass mehrere definierte Verformungslinien vorgesehen sind, die insbesondere entlang den dem Rücken zugewandten Bereichen der Aufnahmeabschnitte verlaufen. Hierdurch wird ein Aufbiegen des Rückens während des Schnappvorgangs vermieden. Die elastische Verformung erfolgt in den dem Rücken zugewandten Bereichen der Aufnahmeabschnitte.
Um eine definierte Verformung entlang einer vorgegebenen Verformungslinie zu erreichen, kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass das Adapterelement im Bereich der Verformungslinien Materialausnehmungen aufweist.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist der Wischarm zur Verbindung mit dem Adapterelement einen das Adapterelement umgreifenden gabelartigen Verbindungsabschnitt auf, der in montiertem Zustand eine elastische Verformung des Adapterelements bzw. der Aufnahmeabschnitte verhindert. Dadurch ist ein Aufweiten bzw. Aufbiegen des Adapterelements bzw. der Aufnahmeabschnitte unterbunden, so dass das Wischblatt von dem Adapterelement während des Wischerbetriebes gelöst werden kann.
Um eine Relativbewegung des Adapterelements und der Federschienen mit dem Wischgummi in Richtung der Wischblattlängsrichtung auszuschließen, weisen bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung die Federschienen an den sich in Längsrichtung erstreckenden, einander abgewandten Seiten Aussparungen auf, die mit dem Adapterelement oder mit Abschnitten des Adapterelements formschlüssig abschließen.
Vorteilhafterweise kann erfindungsgemäß auch vorgesehen sein, dass zwischen den beiden Federschienen ein sich an dem Adapterelement abstützendes Fixierelement vorhanden ist, dass die Federschienen form- und/oder kraftschlüssig fixiert. Ein derartiges Fixierelement kann in erster Linie dazu dienen, um eine Relativbewegung zwischen dem Adapterelement und den Federschienen in Wischblattlängsrichtung auszuschließen.
Hierbei hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, dass die Federschienen zur formschlüssigen Aufnahme des Fixierelements Ausformungen aufweisen, die der Oberflächenkontur des Fixierelements entsprechen. Bei Einführen des Fixierelements in derartige Ausformungen werden die Federschienen in Wischblattlängsrichtung fixiert.
Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass sich das Fixierelement an einem Quersteg des Adapterelements abstützt. Ein derartiger Quersteg kann beispielsweise zwei sich in Wischblattlängsrichtung rechts und links neben einander abgewandten Seiten der Federschienen erstreckende Wangen des Adapterelements miteinander verbinden.
Um eine einfache Montage des Fixierelements zu ermöglichen, kann weiterhin vorgesehen sein, dass das Fixierelement an das Adapterelement bzw. an den Steg angeformt ist und in einen unterhalb des Fixierelements vorhandenen Hohlraum in dem Adapterelement zwischen die beiden Federschienen gedrückt werden kann. Das Fixierelement ist dabei derart an das Adapterelement bzw. an den Steg angeformt, dass ein geringes Drücken ausreicht, um es in den vorhandenen Hohlraum zu drücken. Durch Drücken auf das Fixierelement schert dieses von dem Adapterelement bzw. dem Steg ab. Aufgrund der Anformung kann das Fixierelement vor dem Montagevorgang nicht verlorengehen. Um ein sicheres Einführen des Fixierelements zwischen die beiden Federschienen zu gewährleisten, kann vorgesehen sein, dass das Wischgummi in dem entsprechenden Bereich vorher zu entfernen ist.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Fixierelement ein Fixierstift, der einen kreisrunden Querschnitt aufweist.
Die eingangs genannte Aufgabe wird auch durch ein Wischblatt als auch durch ein Adapterelement einer im vorhergehenden beschriebenen Wischvorrichtung gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert ist.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Wischvorrichtung in perspektivischer Draufsicht;
Fig. 2 ein Adapterelement samt Federschienen und Wischgummi einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 3 das Adapterelement gemäß Fig. 2 in perspektivischer Ansicht von unten;
Fig. 4 das Adapterelement gemäß Fig. 3 in Unteransicht;
Fig. 5 ein Adapterelement samt Federschienen und Wischgummi einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 6 das Adapterelement gemäß Fig. 5 in perspektivischer Ansicht von schräg unten;
Fig. 7 das Adapterelement gemäß Fig. 5 in Unteransicht;
Fig. 8 das Adapterelement einer dritten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 9 Federschienen für ein Adapterelement gem. Fig. 8; und
Fig. 10 einen Querschnitt durch das Adapterelement gemäß Fig. 8 samt Wischgummi und zwei Federschienen in perspektivischer Ansicht.
In der Fig. 1 ist eine Wischvorrichtung 1 dargestellt, die einen antreibbaren Wischarm 3 mit einem an den Wischarm 3 angeordneten Wischblatt 5 aufweist. Das freie Ende 7 des Wischarms 3 ist zur Wischung einer nicht dargestellten Scheibe um eine Achse, die ebenfalls nicht dargestellt ist, antreibbar. Die Wischvorrichtung 1 weist weiterhin ein Adapterelement 9 auf, welches das Wischblatt 5 mit dem Wischarm 3 wenigstens bedingt schwenkbar verbindet. Das Adapterelement 9 ist hierbei aus Kunststoff gefertigt.
In der Fig. 1 ist lediglich die eine Hälfte des Wischblatts 5 dargestellt, da die zweite Hälfte des Wischblatts 5 von dem Wischarm 3 vollständig abgedeckt wird.
Der dem Wischblatt 5 zugewandte Verbindungsabschnitt 11 ist gabelartig ausgestaltet und umgreift das Adapterelement 9 seitlich.
Wie aus Fig. 1, als auch den weiteren Figuren hervorgeht, umfasst das Wischblatt 5 einen Wischgummi 13 mit einer der zu wischenden Scheibe zugewandten Wischlippe 15 sowie zwei bandartig langgestreckte Federschienen 17. Die Federschienen 17 bilden dabei das Trageelement des Wischblatts 5 und liegen in zwei einander gegenüberliegenden Längsnuten 19 des Wischgummis 13. In unbelastetem Zustand, wenn also das Wischblatt 5 nicht an der zu wischenden Scheibe anliegt, weisen die Federschienen 17 aufgrund ihrer Vorbiegung eine definierte Krümmung auf.
Fig. 2 zeigt ein Adapterelement 109 einer ersten Ausführungsform der Erfindung mit den daran gehalterten Federschienen 17 sowie mit dem zwischen den beiden Federschienen 17 angeordneten Wischgummi 13. Das Adapterelement 109 weist einen Rücken 21 auf, dessen umlaufende Kante 23 in montiertem Zustand, wie aus Fig. 1 hervorgeht, bündig an die Oberfläche des Wischarms 3 anschließt. Hierdurch werden insbesondere bei höheren Fahrzeuggeschwindigkeiten keine unvorteilhaften Anströmflächen gebildet, die zu einem erhöhten Luftwiderstand oder auch zu Windgeräuschen führen können. An dem Rücken 21 sind rechts und links neben den voneinander abgewandten Seiten der Federschienen 17 Seitenwangen 25 vorhanden. Die Seitenwangen 25 weisen hierbei Aufnahmeabschnitte 27 auf, die Aufnahmebereiche 29 für die einander abgewandten Seiten bei den Federschienen 17 bilden.
Wie aus Fig. 2 deutlich wird, erstrecken sich die beiden Seitenwangen 25 in Form von stegartigen Fortsätzen 31 auf der einen Seite des Adapterelements 109 in Längsrichtung des Wischblatts 5. Weiterhin ist auf den Außenseiten der Seitenwangen 25 je ein Schwenkzapfen 33 angeordnet, um dessen Achse das Wischblatt 5 gegenüber dem Wischarm 3 wenigstens bedingt schwenkbar ist. An den Seitenwangen 25 sind weiterhin Überstände 35 angeordnet, die als Auflage für an der Innenseite des Wischarms 3 angeordnete Anlageflächen dienen.
In der in Fig. 3 gezeigten Ansicht des Adapterelements 109 sind die Aufnahmebereiche 29, die von den Aufnahmeabschnitten 27 gebildet werden, deutlich zu erkennen. Die Aufnahmeabschnitte 27 erstrecken sich hierbei über die gesamte Länge des Adapterelements 109.
Weiterhin zeigt Fig. 3 an den freien Enden der Aufnahmeabschnitte 27 je eine abgeschrägte Einführfläche 37, welche zur erleichterten Einführung der einander abgewandten Längskanten der Federschienen 17 in die Aufnahmebereiche 29 dient.
Entlang der Mittellängsachse weist das Adapterelement 109 eine Einkerbung 39 auf. Diese Einkerbung 39 ist auch in Fig. 4, die das Adapterelement 109 von unten zeigt, deutlich zu erkennen und stellt eine Materialausnehmung im Bereich der Verformungslinie 41 dar. Die Einkerbung 39 definiert hierbei eine Verformungslinie 41, die in Fig. 4 gestrichelt dargestellt ist. Zur Montage des Wischgummis 13 mit den in den Längsnuten 19 des Wischgummis angeordneten Federschienen 17 wird das Wischgummi samt Federschienen 17 von unten in das Adapterelement 109 hineingedrückt. Hierzu gleiten die einander abgewandten Längsseiten der Federschienen 17 auf den Einführflächen 37. Bei Erhöhung des Anpressdruckes verformt sich das Adapterelement 109 elastisch entlang der Kerbe 39 bzw. der definierten Verformungslinie 41 derart, dass die einander abgewandten Seiten der Federschienen in die Aufnahmebereiche 29 schnappen. Aufgrund den Materialeigenschaften des Adapterelements 109 ist die Einkerbung 39 derart auszulegen, dass Federschienen 17 samt Wischgummi 13 vorteilhafterweise unter einer geringen Vorspannung in dem Adapterelement 109 gehaltert werden.
Um eine elastische Verformung des Adapterelements 109 entlang der Verformungslinie 41 im montierten Zustand bzw. im Betrieb der Wischvorrichtung 1 zu verhindern, umgreift der gabelartige Verbindungsabschnitt 11 des Wischarms 3 das Adapterelement 9 seitlich. Der Verbindungsabschnitt 11 ist hierbei nicht elastisch verformbar ausgebildet, so dass bei an dem Verbindungsabschnitt 11 montierten Verbindungselement 109 ein Verformen des Adapterelements 109 entlang der Verformungslinie 41 nicht möglich ist. Damit sind die beiden Federschienen 17 mit dem Wischgummi 13 auf einfache Art und Weise montierbar und im Betrieb der Wischvorrichtung 1 funktionssicher gehaltert.
Fig. 5 zeigt ein Adapterelement 209 einer zweiten Ausführungsform der Erfindung. Dem Adapterelement 109 entsprechende Teile des Adapterelements 209 sind mit entsprechenden Bezugszahlen versehen. Im Gegensatz zu dem Adapterelement 109 weist das Adapterelement 209 keine Einkerbung 39 auf. Außerdem sehen die Wangen 25 Aufnahmeabschnitte 27 vor, die nicht über die gesamte Länge des Adapterelements 209 reichen. Das Adapterelement 209 weist vielmehr an jeder Seitenwange 25 drei Aufnahmeabschnitte 27 auf. Zwischen den Aufnahmeabschnitten 27 umgreifen die Seitenwangen 25 zwar die einander abgewandten Längsseiten der Federschienen 17. Diese Abschnitte der Seitenwangen 25 sind im Nachfolgenden mit der Bezugszahl 43 gekennzeichnet und werden als Abstützabschnitte 43 bezeichnet. Über die Abstützabschnitte 43 können insbesondere auf das Wischblatt 5 wirkende Querkräfte aufgenommen werden.
In Fig. 6 sind die Aufnahmeabschnitte 27 mit den Aufnahmebereichen 29 sowie die Abstützabschnitte 43 deutlich zu erkennen.
Die Aufnahmeabschnitte 27 weisen zur erleichterten Einführung der einander abgewandten Seiten der Federschienen 17 abgeschrägte Einführflächen 37 auf. Das Adapterelement 209 weist, wie insbesondere aus Fig. 7 deutlich hervorgeht, in dem Bereich, in den die Aufnahmeabschnitte 27 an den Rücken 21 angeformt sind, Einkerbungen 39 auf. Die Einkerbung 39 bildet hierbei eine Verformungslinie 41, um welche die Aufnahmeabschnitte 27 in der der Federschienen 17 abgewandten Richtung elastisch verformbar sind. Das Adapterelement 209 weist im Bereich der Einkerbungen 39 bzw. der Verformungslinien 41 Materialausnehmungen auf.
Zur Montage wird entsprechend der Ausführungsform gemäß Fig. 2 bis 4 das Wischgummi 13 mit in den Längsnuten 19 liegenden Federschienen 17 von unten in das Adapterelement 209 eingeführt. Die einander abgewandten Längsseiten der Federschienen 17 liegen hierbei an den Einführflächen 37 an. Bei Erhöhung des Anpressdrucks verformen sich die Aufnahmeabschnitte 27 vorzugsweise entlang der Verformungslinien 41 und weichen demnach in der der Federschienen 17 abgewandten Richtung aus. Schließlich schnappen die einander abgewandten Seiten der Federschienen 17 in die Aufnahmebereiche 29. Da auf das Wischblatt 5 wirkende Querkräfte über die Abstützabschnitte 43 aufgenommen werden, ist ein Lösen des Wischgummis 13 mit den Federschienen 17 im Betrieb nicht möglich.
Die im Vorgehenden beschriebenen Wischvorrichtungen mit den Adapterelementen 109 oder 209 können Mittel vorsehen, um eine Bewegung der Federschienen 17 bzw. des Wischgummis 13 gegenüber dem Adapterelement 109 oder 209 in Wischblattlängsrichtung zu verhindern.
Derartige Mittel können beispielsweise Aussparungen an den einander abgewandten Seiten der Federschienen 17 im Bereich des Adapterelements 109, 209 sein, die mit dem Adapterelement 109, 209 oder mit Abschnitten des Adapterelements 109, 209 formschlüssig abschließen. Derartige Aussparungen können beispielsweise Einkerbungen mit runden oder eckigen Konturen sein. Eine Ausführungsform mit beispielsweise dem Adapterelement 209 kann beispielsweise Einkerbungen an einander abgewandten Seiten der Federschienen 17 vorsehen, in welche die Abstützabschnitte 43 ragen, wobei dann die Abstützabschnitte 43 weiter in Richtung der Mittellängsachse angeordnet sind.
Fig. 8 zeigt ein Adapterelement 309, welches eine Anbindung der Federschienen 17 mit dem Wischgummi 13 gemäß dem Adapterelement 109 oder auch 209 aufweisen kann. Bei dem Adapterelement 309 ist zwischen den beiden Fortsätzen 31 der Seitenwangen 25 ein Steg 45 angeformt. An dem Steg 45 ist auf der dem Wischgummi 13 abgewandten Seite ein Fixierelement 47 in Form eines Fixierstiftes angeformt. Zur Sicherung der axialen Verschiebbarkeit der Federschienen 17 als auch dem Wischgummi 13 ist vorgesehen, den Fixierstift 47 entlang der Richtung des Pfeiles 49 zwischen die beiden Federschienen 17 zu drücken.
Dabei können die Federschienen 17, wie in Fig. 9 dargestellt, der Kontur des Fixierstiftes 47 entsprechende, kreisabschnittförmige Aussparungen 51 aufweisen. Der montierte, eingedrückte Fixierstift 47 ist dann formschlüssig zwischen den Aussparungen 51 angeordnet.
Fig. 10 zeigt einen Querschnitt durch den Fixierstift 47 des Adapterelements 309 sowie den beiden zugehörigen Federschienen 17 und dem Wischgummi 13. Deutlich zu erkennen ist, dass unterhalb des noch nicht heruntergedrückten Fixierstiftes 49 ein zylinderförmiger Hohlraum 53 vorhanden ist, der im Innendurchmesser geringfügig größer ist als der Außendurchmesser des Fixierelements 47. Der Hohlraum 53 erstreckt sich hierbei über die Aussparungen 51 der Federschienen 17 als auch über einen Abschnitt des Wischgummis 13.
Wie aus Fig. 10 deutlich wird, ist der Fixierstift 47 an den Quersteg 45 derart angeformt, dass er bei Druck in Richtung des Pfeiles 49 entlang der Kante 55 abschert und den Hohlraum 53 vollständig ausfüllt.
Der Quersteg 45 liegt mit seiner Unterseite auf der Oberseite der beiden Federschienen 17 auf. In diesem Bereich ist der Rücken des Wischgummis 13 entfernt.
Dadurch, dass der Fixierstift 47 den Hohlraum 53 vollständig ausfüllt, ist ein Verschieben der Federschienen 17 in Wischblattlängsrichtung nicht mehr möglich. Auf die Federschienen 17 wirkende Längskräfte werden über den herunter gedrückten, sich in dem Hohlraum 53 befindenden Fixierstift 47, der sich an dem Quersteg 45 abstützt, in das Verbindungselement 309 geleitet. Eine derartige Ausführungsform hat den Vorteil, dass ein Verschieben der Federschienen 17 in Längsrichtung auf einfache Art und Weise unterbunden ist, ohne dass weitere Bauteile bei der Montage einer erfindungsgemäßen Wischvorrichtung erforderlich sind.
Alternativ zu der in den Fig. 8-10 beschriebenen Ausführungsform der Erfindung ist auch denkbar, dass Aussparungen 51 in den Federschienen 17 entfallen. Anstelle eines beschriebenen Formschlusses zwischen dem Fixierelement 47 und den Aussparungen 51 der Federschienen 17 kann auch über einen Kraftschluss zwischen dem Fixierelement 47 und den Federschienen 17 eine Verschiebbarkeit der Federschienen 17 in Wischblattlängsrichtung unterbunden werden. Eine derartige Ausführungsform hat den Vorteil, dass die Aussparungen 51 entfallen.
Denkbar ist auch eine Kombination einer formschlüssigen mit einer kraftschlüssigen Anordnung des Fixierelements zwischen den beiden Federschienen 17.
Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln, als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.

Claims (17)

1. Wischvorrichtung (1), insbesondere zur Wischung von Fahrzeugscheiben, mit einem antreibbaren Wischarm (3), mit einem an dem Wischarm (3) angeordneten Wischblatt (5), das ein Wischgummi (13) mit einer Wischlippe (15) und zwei einander gegenüberliegende Längsnuten (19), sowie ein Trageelement in Form von zwei in den Längsnuten (19) liegenden, bandartig langgestreckten Federschienen (17) umfasst, und mit einem Adapterelement (9, 109, 209, 309) zur Verbindung des Wischblatts (5) mit dem Wischarm (3), wobei das Adapterelement (9, 109, 209, 309) einen Rücken (21) und an dem Rücken (21) angeordnete, rechts und links neben den einander abgewandten Längsseiten der Federschienen (17) verlaufende Aufnahmeabschnitte (27) umfasst, die die Federschienen (17) hintergreifen und Aufnahmebereiche (29) für die Federschienen (17) bilden, dadurch gekennzeichnet, dass das Adapterelement (9, 109, 209, 309) als Kunststoffteil ausgeführt ist und dass das Adapterelement (9, 109, 209, 309) und/oder die Aufnahmeabschnitte (27) elastisch verformbar ausgebildet sind, so dass die einander abgewandten Seiten der Federschienen (17) vorzugsweise von der Adapterunterseite her in die Aufnahmebereiche (29) einschnappbar sind.
2. Wischvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Aufnahmeabschnitte (27) über die gesamte Länge des Adapterelements (109) erstrecken.
3. Wischvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Aufnahmeabschnitte (27) über Abschnitte des Adapterelements (209) erstrecken.
4. Wischvorrichtung (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeabschnitte (27) auf der dem Aufnahmebereich (29) abgewandten Seite an der Adapterunterseite abgeschrägte Einführflächen (37) aufweisen.
5. Wischvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Adapterelement (109, 209) und/oder die Aufnahmeabschnitte (27) beim Schnappvorgang entlang einer definierten Verformungslinie (41) elastisch verformt bzw. verformen.
6. Wischvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verformungslinie (41) entlang der Mittellängsachse des Adapterelements (109) verläuft.
7. Wischvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verformungslinie (41) entlang den dem Rücken (21) zugewandten Bereichen der Aufnahmeabschnitte (27) verläuft.
8. Wischvorrichtung (1) nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Adapterelement (109, 209) im Bereich der Verformungslinien (41) Materialausnehmungen aufweist.
9. Wischvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wischarm (3) zur Verbindung mit dem Adapterelement (9, 109, 209, 309) einen das Adapterelement (9, 109, 209, 309) umgreifenden gabelartigen Verbindungsabschnitt (11) aufweist, der in montiertem Zustand eine elastischen Verformung des Adapterelements (9, 109, 209, 309) bzw. der Aufnahmeabschnitte (27) verhindert.
10. Wischvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Federschienen (17) an den sich in Längsrichtung erstreckenden, einander abgewandten Seiten Aussparungen (51) aufweisen, die mit dem Adapterelement (309) oder mit Abschnitten des Adapterelements (309) formschlüssig abschließen, um eine Relativbewegung des Adapterelements (309) und der Federschienen (17) mit dem Wischgummi (13) in Richtung der Wischblattlängsrichtung auszuschließen.
11. Wischvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Federschienen (17) ein sich an dem Adapterelement (309) abstützendes Fixierelement (47) vorhanden ist, das die Federschienen (17) form- und/oder kraftschlüssig fixiert.
12. Wischvorrichtung (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Federschienen (17) zur formschlüssigen Aufnahme des Fixierelements (47) Ausformungen (51) aufweisen, die der Oberflächenkontur des Fixierelements (47) entsprechen.
13. Wischvorrichtung (1) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Fixierelement (47) an einem Quersteg (45) des Adapterelements (309) abstützt.
14. Wischvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (47) an das Adapterelement (309) bzw. an den Steg (45) angeformt ist und in einen unterhalb des Fixierelements (47) vorhandenen Hohlraum (53) zwischen die beiden Federschienen (17) gedrückt werden kann.
15. Wischvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 11 bis 14 dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (47) ein Fixierstift ist, der einen kreisrunden Querschnitt aufweist.
16. Wischblatt (5) für eine Wischvorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche.
17. Adapterelement (9, 109, 209, 309) für eine Wischvorrichtung (1) oder für ein Wischblatt (5) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche.
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