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DE10041214A1 - Tragbare Vorrichtung für Geräte eines mobilen Büros - Google Patents

Tragbare Vorrichtung für Geräte eines mobilen Büros

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Publication number
DE10041214A1
DE10041214A1 DE2000141214 DE10041214A DE10041214A1 DE 10041214 A1 DE10041214 A1 DE 10041214A1 DE 2000141214 DE2000141214 DE 2000141214 DE 10041214 A DE10041214 A DE 10041214A DE 10041214 A1 DE10041214 A1 DE 10041214A1
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DE
Germany
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portable device
case
housing part
mounting plate
plate
Prior art date
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Granted
Application number
DE2000141214
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English (en)
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DE10041214B4 (de
Inventor
Lothar Braeun
Norbert Egerer
Bernhard Egermeier
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Casesys Electronics & Solutions & Co Kg De GmbH
Original Assignee
TSP GES fur TELEPROC SYSTEMS
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Publication date
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Priority to EP01120167A priority patent/EP1182537A3/de
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Description

Die Erfindung betrifft in erster Linie eine tragbare Vorrichtung zur Aufnahme und Halterung für Geräte und/oder Zubehör eines mobilen Büros (Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und des Patentanspruchs 8).
Solche Vorrichtungen sind in der Regel meist als Koffer ausgestaltet, welche bereits in vielfältigen Ausgestaltungen und Gerätebestückungen bekannt sind. Beispielsweise dienen diese für den mobilen Einsatz von Personal-Computern im Außendienst zur DV-gestützten Kundenberatung vor Ort, wie er z. B. für Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter, Servicereisende oder andere Berufen notwendig ist.
Da sowohl die Geräte, meist Kleincomputer (z. B. Laptop oder Notebook oder Penbased-Systeme), als auch die zugehörigen Peripheriegeräte zum einen empfindlich sind und zum anderen einfach und zusammenhängend transportabel sein sollen, werden diese Geräte in einem Handkoffer - vorzugsweise aus Metall - untergebracht. Diese Handkoffer sind in der Regel sehr robust und dessen Trägerelemente sind für ein Mehrfaches des Gewichts der Geräte, das in der Regel zwischen 1 und 7 kg liegt, konzipiert.
Es sind auch Handkoffer bekannt, die ein an die Gerätekontur angepasstes Formteil zur Halterung des Gegenstandes aufweisen. Beispielsweise ist zur lagesicheren Halterung empfindlicher Gegenstände aus der DE 30 02 407 A1 ein Koffer bekannt, dessen Kofferschalen mit jeweils einem Rahmen aus Metall versehen sind, mit denen Kofferbeschläge verbunden sind, und welcher eine Schalenausfütterung aus Schaumstoff, die einem im Koffer aufzubewahrenden Gegenstand, nämlich einen Tennisschläger, angepasst (einschließlich Vorsprünge im Schaumstoff) ist, aufweist. Im einzelnen ist für eine klimastabile Lagerung vorgesehen, dass beide Rahmen allseitig von dem Schaumstoff umgeben sind, der dort eine Profilierung mit einer Dichtlippe und mit zwei parallel zueinander verlaufenden und mit der Ebene des Koffers einen Winkel einschließenden Anlageflächen aufweist. Weiterhin ist im Schaumstoff des Koffers wenigstens eine zum Inneren des Koffers offene Kammer zur Aufnahme eines die Luftfeuchtigkeit stabilisierenden Mittels ausgebildet.
Um in der Kontur sehr unterschiedliche Bau- und/oder Maschinenteile und/oder Werkzeuge und/oder Flaschen oder ähnliche Gegenstände aufnehmen zu können, ist aus der DE 195 10 982 A1 ein Koffer mit zwei Kofferhälften, die aus thermoplastischem Kunststoff geformt sind und jeweils eine Aussenschale und eine Innenschale aufweisen, bekannt. Hierfür weist zumindest eine der Innenschalen des Handkoffers ein Raster aus gereihten und sich kreuzenden Halterungsaufnahmen auf, welchen ein Satz von Halterungselementen zugeordnet ist, die wahlweise in die Halterungsaufnahmen einsetzbar sind. Die Gegenstände sind durch in unterschiedliche Halterungsaufnahmen eingesetzte Halterungselemente fixierbar, wobei die Halterungselemente nach Maßgabe der auf die Innenschale bezogenen Kontur der Bau- und/oder Maschinenteile und/oder Werkzeuge und/oder Flaschen oder sonstigen Gegenstände in die Halterungsaufnahmen eingesetzt werden.
Zur betriebsbereiten Lagerung der Bedienungs- und Betriebskomponenten eines Personal- oder Heimcomputers ist aus dem DE 85 00 180 U1 ein Handkoffer mit einer Grundplatte bekannt. Auf der Grundplatte sind mehrere Halterungen zur Aufnahme der Zentraleinheit mit Tastenfeld, eines Band-Kassetten-Gerätes, "Joy- Sticks" und weiterer Kleineinheiten ausgebildet, wobei jedem Gerät ein Aufnahmeraum für sein Anschlusskabel zugeordnet ist. Die Halterungen und Aufnahmeräume für die Anschlusskabel sind vorzugsweise in Form von Vertiefungen in der Grundplatte ausgebildet, indem die Grundplatte aus einer tiefgezogenen Kunststoffplatte gebildet ist. Die Anpassung an verschiedene Gerätekonturen, kann beim Gegenstand des DE 85 00 180 U1 durch ein separates Halterungsteil erfolgen, das auf eine entsprechende Halterung auf der Grundplatte aufsetzbar ist. Der Grundriss dieses separaten Halterungsteils für das Band-Kassetten-Gerät - und damit der Grundriss seiner Aufnahme-Halterung auf der Grundplatte - entsprechen dann dem Grundriss des Disketten-Gerätes oder auch dem Grundriss eines weiteren separaten Halterungsteils für das Disketten-Gerät. Die separaten Halterungsteile für das Disketten-Gerät und für das Band-Kassetten-Gerät können mit gleichem Grundriss ausgebildet werden, so dass diese in ihren entsprechenden Halterungen auf der Grundplatte neben und über der Zentraleinheit mit Tastenfeld untereinander austauschbar sind. Darüber hinaus kann das separate Halterungsteil für das Disketten-Gerät und/oder das Halterungsteil für das Band-Kassetten-Gerät gleichen Grundriss aufweisen wie die Aufnahmehalterung für die Zentraleinheit mit dem Tastenfeld, so dass sämtliche dieser drei Einheiten bzw. separaten Halterungsteile auf der Grundplatte unter­ einander austauschbar sind. Die Aufnahmeräume für die Anschlusskabel in der Grundplatte und in den separaten Halterungsteilen sind insgesamt oder teilweise mit abnehmbaren Abdeckungen versehen. Sie können auch statt dessen, oder ergänzend mit Haltevorrichtungen vorzugsweise in Form von übergreifenden Klammern für die gewickelten Kabel versehen sein. Einige oder sämtliche Halterungen in Form von vertieften Aufnahmen in der Grundplatte und/oder in den separaten Halterungsteilen sind an den Seitenwandungen der Aufnahmen mit Klemmvorrichtungen vorzugsweise in Form von Vorsprüngen zur klemmenden Halterung der eingesetzten Teile versehen.
Um in einem Handkoffer alle für eine Auftragsbearbeitung notwendigen Geräte und erforderliches Zubehör deponieren zu können, ist beispielweise aus dem DE 91 12 987 U1 ein Handkoffer mit einem im Kofferunterteil angeordneten, vorzugsweise aus Schaumgummi gebildeten Arretierungsteil bekannt, bei welchem das Arretierungsteil passgenaue Ausnehmungen zur Aufnahme eines Notebooks und eines Druckers aufweist.
Weiterhin ist aus der DE 42 20 051 C2 ein Kommunikations-Aktenkoffer mit jeweils einem Kofferunterteil und einem Kofferoberteil bekannt, bei dem das Kofferunterteil eine Außenschale und wenigstens einer Innenschale aufweist. Die ersten und zweiten Seitenwandteile des Kofferunterteils sind im Bedienbereich der Eingabetastatur und der Massenspeichereinheit des eingesetzten Kleincomputers zur Anpassung an das niedrige Niveau der Eingabetastatur weniger hochstehend ausgebildet als im restlichen Bereich, wobei zum formschlüssigen Ausgleich dieser Ausbildung bei geschlossenem Koffer das erste und zweite Seitenteil des Kofferoberteils in diesem Bereich entsprechend ausgebildet sind, wodurch der Koffer eine zwischen Kofferunterteil und Kofferoberteil asymmetrisch/stufenartig verlaufende Schliesskante aufweist. Zur freien Zugänglichkeit des Kleincomputers ist eine Hebevorrichtung zum Anheben des Kleincomputers aus seiner Betriebspositionsanordnung im Kofferunterteil vorgesehen, wobei ein Sammelsteckblock in die Hebevorrichtung integriert ist. Eine Sammelanschlussleiste ist getrennt von dem Sammelsteckblock im Koffer für eine im Koffer zusammengefasste Anordnung der Anschlußvorrichtungen für externe Kabelverbindungen ausgebildet, wobei eine Zugangsöffnung für den Zugang von außen zu der Sammelanschlussleiste bei geschlossenem Koffer in der Kofferaußenwand sowie eine abschließbare schwenkbar angeordnete Verdeckvorrichtung vorgesehen ist. Schließlich ist auch eine Gerätebelüftungseinrichtung vorgesehen, gebildet aus wenigstens einem Belüftungskanal und einem damit in Verbindung stehenden Ventilator, einer Zuluftöffnung und einer Abluftöffnung, welche zum Gerätebetrieb bei geschlossenem Koffer mit der Atmosphäre in Verbindung gebracht werden kann.
Im Hinblick auf die Anpassungsfähigkeit des Koffers gemäß der DE 42 20 051 C2 an Kleincomputer-Weiterentwicklungen, betätigt die Hebevorrichtung zum Anheben des Kleincomputers ein austauschbares Trageelement für den Kleincomputer. Somit kann bei einem Geräteaustausch auch das Tragelement für den Kleincomputer mit ausgetauscht werden, wodurch Schwierigkeiten bei dessen Arretierung im Kofferunterteil vermieden werden können. Das Tragelement kann unterschiedliche Gestalt haben, um es jeweils, im Hinblick auf eine transportsichere Arretierung, optimal an das darauf anzuordnende Kleincomputers-(Prozessor-)Gehäuse anzupassen. Beispielsweise kann dies in Form einer Platte oder Winkelprofils aber auch nur in Form eines einfachen, gewichtssparenden Drahtrahmen erfolgen. Zur Arretierung des Kleincomputers auf dem Tragelement sind Halteklammern vorgesehen, die Klemmfedereigenschaft besitzen. Dadurch ist keine besondere Montagevoraussetzung am Tragelement und kein eigentliches Werkzeug zur Handhabung erforderlich. Bei einem Drahtrahmen als Tragelement kann die Halteklammer mit einem der entsprechend gebogenen Enden auf den Drahtrahmen aufgerastet und mit dem anderen Ende auf das Prozessor-Gehäuse des Kleincomputers aufgeschoben werden.
Schließlich sind Haltevorrichtungen im Kofferunterteil mit daran ortsveränderbar angeordneten Schrauben zur transportsicheren Arretierung der Geräte, Abdeckungen und Zubehör im Handkoffer vorgesehen. Die Haltevorrichtungen sind zwei rechtwinklige zueinander angeordnete, unterschiedlich lange Paare von in einem Abstand voneinander angeordneten ersten und zweiten Halteschienen mit einem flachen, U-profilartigen Querschnitt und einem Längsschlitz im U-Profil-Scheitel. Als Haltemittel sind Schrauben mit flachem Kopf vorgesehen, die von unten durch die Längsschlitze in den Halteschienen durchgesteckt sind. Mit nur vier Halteschienen können alle Halteaufgaben im Kofferunterteil gelöst werden, sowohl im vorgesehenen Kleincomputer- Anordnungsbereich als auch im restlichen Kofferunterteilbereich. So kann das kürzere Halteschienenpaar im Bereich der Kleincomputer-Anordnung zur Arretierung in beliebiger Richtung ebenso zur Arretierung der Abdeckblenden dienen, die notwendig sind, um die entstehenden Leerräume abzudecken. Das längere Halteschienenpaar kann im rechten Bereich des Kofferunterteils angeordnet werden, um dort die transportsichere Arretierung der unterschiedlichsten Geräte, Vorrichtungen und Abdeckblenden zu ermöglichen. Dazu kann bei entsprechendem Abstand der beiden Halteschienen voneinander ein Gerät zur Verringerung des Befestigungsaufwandes auch an nur einer Halte­ schiene arretiert werden, wenn die Geräte zum Ausgleich unterschiedlicher Gerätehöhe bereits in Halteschalen auf unterschiedlich hohe, am Innenschalenboden angeordneten Stützauflagen und zwischen Haltestempeln angeordnet sind. Diese Geräte brauchen nur noch von einer flachen, streifenförmigen Halteklammer aus einem Material mit Federeigenschaften im Kofferunterteil gehalten zu werden. Mittels Schraubhülsen, die durch Ausnehmungen in den Halteklammern hindurchgesteckt und auf die Schrauben in den Längsschlitzen der Halteschienen aufgeschraubt werden, ist ein Lösen und Feststellen von Hand möglich. Werden die im Koffer vorhandenen Geräte gegen andere mit anderen Abmessungen ausgetauscht, können die neu im Kofferunterteil anzuordnenden Geräte alle durch einfaches Verschieben der Schrauben in den Längsschlitzen der Halteschienen zum Anpassen an die neuen Gehäusemaße ebenfalls arretiert werden. Ist der Boden der Innenschale gerippt, so können die Querschnitte der Rippen an die Querschnitte des ersten und zweiten Paars von Halteschienen angepaßt und die Halteschienen in den Rippen zwischen Außenschale und Innenschale angeordnet werden. Die Längsschlitze in den ersten und zweiten Paaren von Halteschienen fluchten mit in den ersten und zweiten Rippen ausgebildeten Längsschlitzen, so dass die Halteschienen durch eine geeignete Verbindung von Kofferunterteil-Außenschale- und -Innen­ schale im Kofferunterteil verankert werden können. Dabei gewährleisten die miteinander fluchtenden Längsschlitze in den Halteschienen und Rippen, dass die von den Halteschienen gehaltenen Schrauben zur Arretierung von Geräten und Blenden unterschiedlicher Abmessungen frei hin- und herschiebbar sind.
Schließlich ist aus der DE 296 20 676 U1 ein Koffer zur Aufnahme elektronischer Komponenten - insbesondere Laptop mit Drucker - bekannt, bei dem wenigstens eine vom Boden des Kofferdeckels oder des -bodens im Abstand befestigte Trägerplatte vorgesehen ist. Die Befestigungsmittel sind an der Trägerplatte an beliebigen Stellen befestigbar und treten mit der Komponente in Form- und/oder Klemmeingriff, wobei das Laptop über die Trägerplatte gegen den Boden festgespannt wird. Die Montage erfolgt dann bei einer ersten Ausführungsform als Rahmen derart, dass die Trägerplatte in Art des Rahmens mit einer Ausnehmung erzeugt wird, deren Abmessungen den Außenabmessungen der elektrischen Komponente entsprechen. Anschließend wird die elektronische Komponente in die Ausnehmung eingesetzt, worauf sie auf dem Boden des Deckels bzw. Korpus aufliegt. Vorzugsweise ist auf dem Boden eine Dämm- bzw. eine Isolierschicht aufgebracht, um Stöße als auch Wärme und/oder Geräusche zu dämmen. Danach werden in dem durch die Trägerplatte gebildeten Rahmenbereich Bohrungen für Befestigungsbolzen derart angebracht, dass eventuelle Anschluss-, Eingabe- oder Anzeigebereiche nicht beeinträchtigt werden und andererseits eine sichere Verspannung der Komponenten gegen den Deckel bzw. Korpusboden erzielt wird. Die Trägerplatte (Rahmen) selbst wird entweder an einer Auskehlung an den Seitenwänden des Deckels oder des Korpus mittels Befestigungselementen gehalten oder an einem mit den Seiten verbundenen Rahmenprofil. Bei der zweiten Ausführungsform ist die Trägerplatte als Montageplatte, z. B. Betonspanplatte, ausgebildet, auf der die Befestigungsmittel derart positioniert werden, dass eine sichere Befestigung des Laptops erzielt wird, ohne dass der Zugriff auf das Laptop, wie z. B. Anschlussanordnungen, Stecker, Betätigungselemente, Anzeigen etc. durch die Befestigungsmittel behindert wird. Die Montageplatte dient hier als Auflage für das Laptop und die Montage erfolgt derart, dass die elektronische Komponente aufgesetzt und anschließend auf der Montageplatte Positionen für Befestigungsbolzen bestimmt werden. An diesen Positionen werden dann Bohrungen für die Aufnahme der Befestigungsbolzen vorgesehen. Die Bolzen werden in den Bohrungen befestigt und die elektronische Komponente wird in dem vorher festgelegten Bereich zwischen den Befestigungsbolzen eingesetzt. Nun werden die quer zur Bolzenachse verschiebbaren Köpfe der Befestigungsbolzen, die eine Klemmfläche haben, gegen die Seitenwände der elektronischen Komponente festgezogen. Dies ist beispielsweise realisierbar über Befestigungsbolzen, die kopfseitig eine geneigte Rampenfläche haben, die mit einer geneigten Rampenfläche eines Andruckelementes in Wechselwirkung tritt. Das Andruckelement wird durch eine Schraube gegen den Befestigungsbolzen festgezogen. In dem Andruckelement ist ein Langloch ausgebildet, so dass das Andruckelement quer zur Bolzenachse in Richtung auf die Komponente verschiebbar ist. Dabei wird nicht nur eine seitliche Verschiebung, sondern auch eine Verschiebung nach unten realisiert, wodurch die elektronische Komponente nicht nur seitlich, sondern auch gegen die Montageplatte verspannt wird. Weiterhin weist die Montageplatte eine zum Boden des Kofferdeckels bzw. Kofferkorpus gerichtete Abkantung an zwei entgegengesetzten Seiten auf. Hierdurch liegt die Montageplatte mit den Abkantungen auf dem Boden des Kofferdeckels bzw. Korpus auf. Die Montageplatte wird nun über spezielle Befestigungsbolzen gegen eine Auskehlung in den Seitenwänden den Deckels bzw. Korpus verspannt. Diese Befestigungsbolzen sind kopfseitig in der Montageplatte gehalten und weisen einen über das Gewinde verstellbaren quer zur Bolzenachse gerichteten Schwenkhebel auf, der in Befestigungsstellung in die Auskehlung der Seitenwand des Koffers eingreift. Die Befestigungsstellung und die Lösestellung des Schwenkhebels oder der Schwenkarme wird hierbei durch die Abkantung festgelegt, welche im Bereich dieser vorgegebenen Befestigungselemente Durchbrüche haben, die ein Ein- und Ausschwenken den Fortsatzes erlauben. Weiterhin kann die Durchbrechung seitlich begrenzt sein, so dass die Befestigungsstellung des Fortsatzes durch die seitliche Anlage des Schwenkhebels an der Abkantung definiert ist, wobei sie genau quer über die Abkantung nach außen hinaustritt und somit in die Auskehlung der Seitenwand eingreifen kann, während sie in Lösestellung unter der Montageplatte verschwindet. Beim Festziehen dieser Befestigungselemente zur Befestigung der Montageplatte an dem Koffer wird zuerst der Fortsatz in seine Befestigungsstel­ lung gedreht, bis er an der Abkantung anliegt. Anschließend wird der Schwenkhebel, der bolzenseitig durch eine das Gewinde des Schraubbolzens umgreifende Innengewindehülse gehalten ist, bei Drehung des Schraubbolzens nach oben bewegt, bis der Fortsatz nach oben hin gegen die Auskehlung der Seitenwand des Koffers anliegt und dadurch die Montageplatte gegen den Boden des Kofferdeckels bzw. Kofferkorpus festspannt. Sowohl unter der Montageplatte als auch unter dem Rahmen kann im Zwischenraum (Abstand zwischen Trägerplatte/Rahmen und Kofferwand) auch noch eine Wärme-, Schall- und/oder elektrische Isolierschicht vorgesehen werden, um einerseits mechanische Schwingungen und Stöße von der elektronischen Komponente fernzuhalten und andererseits eine Weitergabe eventueller Betriebsschwingungen oder -Geräusche der Komponente an die Umgebung zu unterbinden; zudem kann die Schicht bezüglich der Montageplatte als Federung beim Festspannen der Platte gegen den Boden des Koffers dienen. Am Rand der Montageplatte können statt oder zusätzlich zur Abkantung auch Gummistöpsel vorgesehen sein, die als Abstands­ halter zur Seitenwand des Koffers dienen.
Wie die vorstehende Würdigung des Standes der Technik aufzeigt, sind unterschiedlich ausgestaltete Handkoffer für unterschiedliche Anwendungen bekannt. In der Regel wird der Koffer derart ausgestaltet, dass eine sichere und schnelle Befestigung der Komponenten möglich ist. Koffer einfacher Bauart weisen eine fest montierte Montageplatte bzw. eine fest montierte Schaumstoffplatte auf. Je mehr Anforderungen gestellt werden, z. B. ergonomisch günstige Bedienung, freie Zugänglichkeit der Schnittstellen im eingebauten Zustand der Geräte, Kühlung der Geräte soll den Umgebungsbedingungen des Tischbetriebes möglichst ähnlich sein, um so aufwendiger und damit teurer wird der Handkoffer selbst. Soll ein Austausch der installierten gegen weiterentwickelte oder auch neuartige Geräte derselben oder artverwandten Geräteklasse entsprechender Größenordnung vorgenommen werden, so ist zusätzlich eine Anpassung an elektronische Komponenten mit unterschiedlichen Abmessungen und damit eine entsprechende Ausgestaltung der Befestigung erforderlich. Besonders bedeutsam ist dies, weil sowohl die Computerindustrie als auch die Zubehörindustrie als äußerst fortschrittliche, entwicklungsfreudige Industrien anzusehen sind, die sehr schnell Verbesserungen und Vereinfachungen aufgreifen und in die Tat umsetzen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine tragbare Vorrichtung für Geräte eines mobilen Büros derart auszugestalten, dass die Inbetriebnahme sowie der Austausch eines installierten gegen ein weiterentwickeltes Gerät anderer Abmessungen auch durch einen ungeübten Benutzer vorgenommen werden, ohne dass trotz der Anpassbarkeit an unterschiedliche Anwendungen sich die Herstellungs- und Montagekosten wesentlich erhöhen.
Diese Aufgabe wird, ausgehend von einer tragbaren Vorrichtung mit den Merkmalen im Oberbegriff des Patentanspruchs 1, dadurch gelöst, dass die Vorrichtung als zweiteiliges Gehäuse ausgestaltet ist, dass das Gehäuseunterteil und das Gehäuseoberteil aus einer Bodenplatte mit angeformten Seitenwänden besteht, wobei die sich senkrecht erstreckenden Seitenwände des Gehäusegrundkörpers an den Stirnseiten von den Seitenwänden des Gehäuseoberteils umgriffen werden, dass außen am Gehäuseoberteil ein Laptop mittels einer Halterung lösbar befestigt ist, dass durch Ausnehmungen im Gehäuseoberteil herausgeführte Kabel mit den Anschlussanordnungen des Laptops steckbar verbunden sind, und dass die Seitenwände des Gehäuseunterteils Buchsen zum Anschluss von Zubehör und einen Haltegriff tragen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist den Vorteil auf, dass auf überraschend einfache Art und Weise sowohl ein transportsicherer Halt der elektrischen Geräte gewährleistet wird, als auch deren Befestigung, Anschluss und Inbetriebnahme durch einen ungeübten Benutzer ermöglicht wird. Weiterhin ist von Vorteil, dass alle Schnittstellen im eingebauten Zustand der Geräte frei zugänglich sind und dass die Kühlung der Geräte den Umgebungsbedingungen des Tischbetriebes ähnlich ist. Bei einer Änderung der Abmessungen des zweiteiligen Gehäuses müssen lediglich die Abmessungen der angeformten Seitenwände verändert werden. Fertigungstechnisch wirkt sich bei der Montage die federelastische Verspannung der sich überlappenden Seitenteile unterstützend aus; daneben ist von Vorteil, dass keine scharfen Kanten entstehen.
Weiterhin wird diese Aufgabe, ausgehend von einer tragbaren Vorrichtung mit den Merkmalen im Oberbegriff des Patentanspruchs 8, dadurch gelöst, dass die Vorrichtung als Handkoffer mit einer im Abstand zum Kofferboden gelagerten Montageplatte ausgestaltet ist und dass in Führungsschlitzen der Montageplatte verschiebbare Befestigungsmittel vorgesehen sind, welche auf der Montageplatte angeordnete Geräte und/oder Zubehör in Form- und/oder Klemmeingriff halten.
Mit der Erfindung wird erreicht, dass die fest auf der Montageplatte befestigten Geräte (beispielsweise Notebook und Drucker) durch die Außenschale des Handkoffers voll gegen mechanische Belastungen, die von außen auf den Koffer einwirken, geschützt sind. Weiterhin ist von Vorteil, dass die Befestigungsmittel und die Schnittstellen frei zugänglich sind, so dass Anschluss und Inbetriebnahme durch einen ungeübten Benutzer und eine ergonomisch günstige Bedienung ermöglicht wird.
Bei einer bevorzugten, Ausgestaltung der Erfindung ist, gemäß Patentanspruch 2, das Laptop durch manuelle Betätigung einer zwischen zwei Positionen verschiebbaren Halterung in Form- oder Klemmeingriff lösbar befestigt.
Diese Ausgestaltung der Erfindung weist den Vorteil auf, dass eine solche Halterung fertigungstechnisch und auch bei der Montage einfach handhabbar ist und dass der zusätzliche Kostenaufwand (auch im Falle eines Austausches) hierfür gering ist.
In Weiterbildung der Erfindung weist, gemäß Schutzanspruch 3, die Halterung einen über das Gehäuseoberteil herausragenden Riegel und von diesem ver- und entriegelbare, in Führungsschlitzen des Gehäuseoberteils geführte, federbelastete Halteteile auf.
Diese Weiterbildung der Erfindung weist den Vorteil auf, dass sowohl eine sichere Führung des Riegels und der federbelasteten Halteteile als auch eine unterstützende Zwangsläufigkeit für den Benutzer beim Lösen der Halteteile erzielbar ist.
Vorzugsweise sind, gemäß Patentanspruch 4, die sich überlappenden Seitenwände des keilförmigen Gehäuses durch form- oder kraftschlüssige Mittel miteinander verbunden.
Das keilförmige Gehäuse ermöglicht eine ergonomisch günstige Bedienung der Tastatur durch den Benutzer ohne dass die Montagekosten sich erhöhen, da nur zwei Teile miteinander durch form- oder kraftschlüssige Mittel verbunden werden müssen. Vorzugsweise erfolgt die Montage durch Verrastung der beiden Teile, wobei sich die federelastische Verspannung der sich überlappenden Seitenteile unterstützend auswirkt.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind, gemäß Patentanspruch 5, im Gehäuseinnern an der Bodenplatte des Gehäuseunterteils ein Akkumulator und mindestens ein Modul und/oder eine Baugruppe gelagert, welche entweder festverdrahtet oder mittels Steckverbindungen miteinander und mit dem Laptop elektrisch verbunden sind.
Diese Ausgestaltung der Erfindung weist den Vorteil auf, dass der Benutzer lediglich die aus der tragbaren Vorrichtung herausgeführten Verbindungskabel bei der Erstinbetriebnahme des Laptops anschließen muss und dass dieser danach für den Transport oder bei Benutzung keine neue Verschaltung vornehmen muss.
In Weiterbildung der Erfindung ist, gemäß Patentanspruch 6, eine zusätzliche Anschlussbox über eine vielpolige Steckverbindung mit der Vorrichtung elektrisch und mechanisch verbunden, wobei auf die Steckverbindung einwirkende Kräfte von den Seitenwänden aufgefangen werden und wobei über diese Steckverbindung ein externer Drucker, ein externer Monitor, eine externe Maus bzw. Tastatur und eine LAN-Verbindung herausgeführt sind.
Diese Weiterbildung der Erfindung weist den Vorteil auf, dass diese sowohl für den Außendienst als auch für den Innendienst mit leicht handhabbarer Adaptierfähigkeit an das Homeoffice konzipiert ist, welche es dem Anwender erlaubt, auf einfachste Weise die Vorrichtung auch in dieser Umgebung zu betreiben.
Vorzugsweise ist, gemäß Patentanspruch 7, die Unterseite der Bodenplatte mit einem weichen Überzug versehen oder an der Unterseite der Bodenplatte sind Gummifüße angeordnet.
Dadurch kann die erfindungsgemäße Vorrichtung einerseits direkt auf kratzempfindliche Oberflächen gestellt werden, anderseits werden beim Transport einwirkende Stöße entsprechend gedämpft.
In Weiterbildung der Erfindung ist, gemäß Patentanspruch 9, die Montageplatte schwenkbar gelagert und diese ist durch Rastmittel in einer Schließstellung an der Kofferschale festgelegt. Hierbei sind, gemäß Patentanspruch 12, im Zwischenraum unterhalb der Montageplatte Haltemittel für Zubehörteile angeordnet.
Diese Weiterbildung der Erfindung weist den Vorteil auf, dass sowohl die Aufnahmeräume für die Anschlusskabel, Module, Akkumulator oder dergleichen durch die Montageplatte insgesamt oder teilweise mit einer Abdeckung versehen sind als auch auf der Unterseite der Montageplatte einfach montierbare Haltevorrichtungen beispielweise in Form von übergreifenden Klammern für die Anschlusskabel, Module usw. angeordnete werden können. Das Verschwenken der verrastbaren Montageplatte ist einfach handhabbar, wobei zum Lösen der Verrastung eine Durchgriff in der Montageplatte vorgesehen werden kann.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind, gemäß Patentanspruch 10, Kofferdeckel und Kofferboden lösbar miteinander verbunden und neben der Montageplatte ist eine aus dem Kofferboden heraus verschwenkbare Tragplatte angeordnet.
Diese Ausgestaltung der Erfindung weist den Vorteil auf, dass mit einem Handgriff der Kofferdeckel abgenommen bzw. eine Verschwenkung durchgeführt werden kann, so dass eine ergonomisch günstige Bedienung und freie Zugänglichkeit der Schnittstellen im eingebauten Zustand der Geräte ermöglicht wird.
Schließlich ist, gemäß Patentanspruch 11, das Zubehör an der Tragplatte durch Klettverschlüsse befestigt und die Tragplatte ist über ein im wesentlichen plattenförmiges Zwischenprofil an der Kofferschale festgelegt.
Eine solche Tragplatte ist kostengünstig herstellbar und das Lösen bzw. Schließen der Befestigung ist im Falle eines Austausches bzw. bei der Inbetriebnahme auch für einen ungeübten Benutzer einfach handhabbar.
Weitere Vorteile und Einzelheiten lassen sich der nachfolgenden Beschreibung zweier bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung entnehmen. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine Schrägansicht einer ersten Ausführungsform und
Fig. 2a eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen tragbaren Vorrichtung und
Fig. 2b die zweite Ausführungsform nach Fig. 2a mit aus dem Kofferboden heraus verschwenkter Tragplatte für das Zubehör eines mobilen Büros in perspektivischer Ansicht,
Fig. 3 die Draufsicht auf das Gehäuseunterteil der ersten Ausführungsform vor dem Biegevorgang und
Fig. 4 das Gehäuseoberteil der ersten Ausführungsform in Draufsicht und Seitenansicht,
Fig. 5a die Abdeckung der Kabeldurchführungen im Gehäuseoberteil und
Fig. 5b den Haltewinkel hierzu der ersten Ausführungsform jeweils in Draufsicht und Seitenansicht und jeweils vor und nach dem Biegevorgang,
Fig. 6 für die erste Ausführungsform eine Ausgestaltung einer verschiebbaren Halterung für ein Laptop in Seitenansicht und
Fig. 7 ein Halteteil für die Halterung nach Fig. 6 der ersten Ausführungsform in Draufsicht und Seitenansicht vor und nach dem Biegevorgang,
Fig. 8 eine Ausführungsform für eine Gehäusegrundkörper einer seitlich anbaubaren Anschlussbox für ein mobiles Büro in Draufsicht und Seitenansicht und vor und nach dem Biegevorgang und
Fig. 9 eine Abdeckung für den Gehäusegrundkörper nach Fig. 8 in Draufsicht und Seitenansicht und vor und nach dem Biegevorgang,
Fig. 10 die Montageplatte der zweiten Ausführungsform in Drauf und Seitenansicht,
Fig. 11 das Zwischenprofil der zweiten Ausführungsform in Drauf und Seitenansicht,
Fig. 12 die Tragplatte der zweiten Ausführungsform in Drauf und Seitenansicht und vor und nach dem Biegevorgang,
Fig. 13a und 13b die Draufsicht auf Teile des Schwenkmechanismus für die Tragplatte nach Fig. 12,
Fig. 14 für die zweite Ausführungsform eine in den Zwischenraum zwischen Montageplatte und Kofferboden einfügbare Einlage zur Aufnahme von Zubehör und
Fig. 15 für die zweite Ausführungsform einen am Kofferkorpus befestigten Haltewinkel zur Schnappverriegelung der Montageplatte in Draufsicht und Seitenansicht vor und nach dem Biegevorgang.
Fig. 1 zeigt eine Schrägansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen tragbaren Vorrichtung zur Aufnahme und Halterung für Geräte und/oder Zubehör eines mobilen Büros und die Fig. 2 bis Fig. 9 zeigen Einzelheiten hierzu. Fig. 2a, Fig. 2b und Fig. 10 bis Fig. 15 zeigen die perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform und Einzelheiten hierzu.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform weist die tragbare Vorrichtung ein zweiteiliges Gehäuse 1, 5 auf. Das Gehäuseunterteil 1 (siehe Fig. 3, wobei die Biegelinien als feine Linie eingezeichnet sind und in dem Randbereich Bohrungen, beispielsweise für Schraubmittel vorgesehen sind) und das Gehäuseoberteil 5 (siehe Fig. 4) bestehen jeweils aus einer Bodenplatte 16, 56 mit angeformten Seitenwänden 12, 13, 14, 15; 52, 53, 54, 55, wobei die sich senkrecht erstreckenden Seitenwände 12, 13, 14, 15 des Gehäuseunterteils 1 an den Stirnseiten von den Seitenwänden 52, 53, 54, 55 des Gehäuseoberteils 5 umgriffen werden. Die sich überlappenden Seitenwände 12, 13, 14, 15; 52, 53, 54, 55 des keilförmigen Gehäuses sind vorzugsweise durch form- oder kraftschlüssige Mittel miteinander verbunden. Die Seitenwände 12 und 15 des Gehäuseunterteils 1 tragen Buchsen 17 zum Anschluss von Zubehör und die Seitenwand 14 eine Buchse 91 zum Anschluss einer Anschlussbox (siehe Fig. 8 Grundplatte 81 und Fig. 9 Deckel 82) sowie einen in der Zeichnung nicht dargestellten Haltegriff; vorzugsweise an der rückwärtigen Seitenwand 15.
Außen am Gehäuseoberteil 5 ist ein Gerät, vorzugsweise ein Laptop, mittels einer Halterung (21, 22) lösbar befestigt. Durch Ausnehmungen 51 im Gehäuseoberteil 5 herausgeführte Kabel sind mit den Anschlussanordnungen des Laptops steckbar verbunden. Die in Fig. 1 dargestellte Ausnehmung 51 (in der Bodenplatte 56 in der Mitte linksseitig) kann zum Schutz des Kabels mit einem Kantenschutz verkleidet sein. Die in Fig. 4 dargestellten Ausnehmungen 51 im hinteren Randbereich der Bodenplatte 56 werden von einer Abdeckung 3 (siehe Fig. 5a, wobei die Biegelinien der an der Platte angeformten Seitenteilen als feine Linie eingezeichnet sind und in den Seitenteilen der Abdeckung 3 mindestens zwei Bohrungen, beispielsweise für Schraubmittel vorgesehen sind) abgedeckt, wobei die Anschlusskabel durch mindestens eine Ausnehmung 31 aus dem Innern der Vorrichtung herausgeführt sind. Die Befestigung der Abdeckung 3 erfolgt mittels L-förmigen Halter 4 am Gehäuseoberteil 5 (siehe Fig. 5b, wobei die Biegelinien als feine Linie eingezeichnet sind und am Schenkel Bohrungen, beispielsweise für Schraubmittel vorgesehen sind).
Das Laptop ist durch manuelle Betätigung der zwischen zwei Positionen verschiebbaren Halterung (21, 22) in Form- oder Klemmeingriff lösbar befestigt. Hierzu weist die Halterung einen über das Gehäuseoberteil 5 herausragenden und in deren Aussparung 58 geführten Riegel mit Handhabe 21 (siehe Fig. 6) und von diesem ver- und entriegelbare, in Führungsschlitzen 57 des Gehäuseoberteils 5 geführte, federbelastete Halteteile 22 (siehe Fig. 7), auf. Ver- und Entriegelung sind zwangsläufig ausgestaltet, d. h. nur wenn beide Halteteile 22 sich in gleicher Position befinden.
Das Laptop ist auf der Vorrichtung so befestigt, dass beide Komponenten zusammen eine transportable Einheit bilden. Die Abnahme des Laptops kann entsprechend den Anforderungen des Kunden so ausgestaltet werden, dass diese nur mit einem Spezialwerkzeug möglich ist. Durch die Keilform ist das Gehäuse 1, 5 ergonomisch geformt. Zur Verbindung aller Laptop-Anschlüsse inklusive eines PCMCIA-Anschlusses zur Vorrichtung werden die Leitungen vollständig und gegen äußere Beschädigungen geschützt im Inneren der Vorrichtung geführt.
Im Inneren der Vorrichtung befinden sich beispielsweise ein Chipkartenleser, eine Datenverschlüsselungseinheit zur Kryptisierung der zu übertragenden Daten, eine Stromversorgung für das Laptop, die Datenverschlüsselungseinheit und einen Drucker, sowie ein ISDN-Adapter und eine Anschlussleiterplatte für eine Anschaltbox (81, 82). Durch die Integration der Leiterplatte und des ISDN- Anschlussadapters der PCMCIA-Karte werden die ISDN-Daten grundsätzlich über die Verschlüsselungseinheit geleitet. An der Vorrichtung werden folgende Schnittstellen des Laptops und der PCMCIA-Karten herausgeführt: LAN (twisted Pair), ISDN (RJ45), Mouse (PS2), sowie Drucker und Stromversorgung. Die Anschlüsse sind fest verdrahtet und zugentlastet. Dadurch wird Verschleiß, bedingt durch das sonst übliche häufige Schließen und Öffnen der Steckverbindungen am Laptop aber auch an den störanfälligen Anschlusssteckern der PCMCIA-Karten vermieden.
Für den mobilen Einsatz kann vorzugsweise ein Drucker mit eingebautem Ni-MH-Akku verwendet werden. Der Anschluss des Druckers an die Vorrichtung erfolgt zur einfachen Handhabung durch ein spezielles Kabel, das sowohl die Datenleitungen als auch Stromzuführungsleitungen zusammenfasst. Der Druckerakku kann über die in der Vorrichtung integrierten Elektronik geladen werden. Zur Versorgung dieser Elektronik ist ein kompaktes externes Netzteil mit einer Leistung von ca. 70 W vorgesehen. Der Wirkungsgrad der Spannungsversorgung liegt über 80%. Damit wird eine übermäßige Erwärmung im Gehäuse 1, 5 vermieden. Zur Information über die Energieversorgung der erfindungsgemäßen Vorrichtung können beispielsweise Leuchtdioden vorgesehen werden, welche den Ladezustand und/oder den Ladevorgang und/oder, ob ein externes Netzteil angeschlossen ist anzeigen; weiterhin können LED's zur Betriebs- und Fehleranzeige vorgesehen werden.
Die Unterseite der Bodenplatte 16 des Gehäuseunterteils 1 ist zur Schonung von Tischplatten und zur Gewährleistung eines rutschfesten Standes mit einem weichen Überzug versehen, alternativ können hier auch Gummifüße angeordnet werden.
Für den mobilen Einsatz kann eine Tasche vorgesehen werden, in welcher Platz für folgende Komponenten ist:
  • - Vorrichtung mit Laptop,
  • - Drucker,
  • - externes Netzteil,
  • - Druckerpapier und
  • - ein schmaler DIN A4-Ordner.
Zusätzlich sind Fächer für Schreibmaterial und Visitenkarten vorhanden. Bei Bedarf kann ein standardmäßig beigepackter Trageriemen an der Tasche angebracht werden. Zum Tragen bzw. Herausnehmen aus der Tasche ist an einer Seitenwand des Gehäuseunterteils 1, vorzugsweise an der Rückseite, der Haltegriff angebracht.
Die erfindungsgemäße tragbare Vorrichtung erfüllt Anforderungen hinsichtlich eines extrem kompakten Aufbaus und nach einem eleganten Design gleichermaßen und ist sowohl für den Außendienst als auch für den Innendienst mit leicht handhabbarer Adaptierfähigkeit an das Homeoffice konzipiert. Hierzu ist eine Anschaltbox (81, 82) vorgesehen, welche es dem Anwender erlaubt, auf einfachste Weise die Vorrichtung auch in dieser Umgebung zu betreiben. Das Gehäuse der Anschlussbox ist zweiteilig ausgeführt und weist eine Grundplatte 81 und einen Deckel 82 auf. Grundplatte 81 und Deckel 82 sind zur Vereinfachung der Fertigung in gleicher Weise wie das Gehäuseunterteil 1 und Gehäuseoberteil 5 der Vorrichtung ausgestaltet und montiert (siehe Fig. 8 und 9, wobei die Biegelinien als feine Linie eingezeichnet sind und in dem Randbereich Bohrungen, beispielsweise für Schraubmittel vorgesehen sind). Die Verbindung zwischen Anschaltbox (81, 82) und Vorrichtung erfolgt dabei beispielsweise über eine 240-polige Steckverbindung (91, 92), wobei auf die Steckverbindung (91, 92) einwirkende Kräfte von den Seitenwänden aufgefangen werden. Folgende Schnittstellen werden über diese Steckverbindung (91, 92) herausgeführt:
  • - LAN,
  • - externer Monitor,
  • - externe Maus (PS2),
  • - externe Tastatur (PS2),
  • - externer Drucker und
  • - ISDN-Anschluß.
Wie Fig. 2a sowie Fig. 2b und Fig. 10 bis Fig. 15 zeigen, ist bei der zweiten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen tragbaren Vorrichtung, diese als Handkoffer mit einer im Abstand zum Kofferboden KB gelagerten Montageplatte M ausgestaltet. In Führungsschlitzen F der Montageplatte M sind verschiebbare Befestigungsmittel B vorgesehen, welche auf der Montageplatte M angeordnete Geräte und/oder Zubehör in Form- und/oder Klemmeingriff halten (siehe Fig. 10: Montageplatte M). Die elektrische Verbindung zwischen Gerät und Zubehör kann über Kabel erfolgen, welche durch eine Ausnehmung A der Montageplatte M herausgeführt sind. Die Montageplatte M ist schwenkbar (beispielweise über ein Scharnier) gelagert und kann durch Rastmittel in einer Schließstellung an der Kofferschale K festgelegt werden. Hierzu ist ein Haltewinkel H vorgesehen (siehe Fig. 15), welcher beispielsweise mindestens einen die Montageplatte M durchgreifenden Rasthaken trägt. Zur Verstellung der Befestigungsmittel B kann die Montageplatte M nach Entrastung am Durchgriff D hochgezogen (wobei Rasthaken und Durchgriff D zur Einhandbetätigung in Griffweite liegen) und dabei über das Scharnier verschwenkt werden, so dass nun bequem die Einstellung der Befestigungsmittel B (Rändelschraube o. dgl.) von der Unterseite der Montageplatte M erfolgen kann.
Der Kofferdeckel (in der Zeichnung nicht dargestellt) und der Kofferboden KB sind lösbar miteinander verbunden (beispielsweise mittels ein-/aushängbarer Laschen-Stiftverbindung). Neben der Montageplatte M ist eine aus dem Kofferboden KB heraus verschwenkbare Tragplatte T (siehe Fig. 12, wobei die Biegelinien als feine Linie eingezeichnet sind) angeordnet. Das Zubehör kann zwischen hochgezogenen Seitenteilen der Tragplatte T aufgenommen und an dieser durch Klettverschlüsse befestigt werden. Für die Führung der Tragplatte T beim Verschwenken in vorzugsweise horizontaler Richtung ist eine Ausnehmung TV vorgesehen. Der Kabelanschluss des Zubehörs, beispielsweise eines Druckers, erfolgt mittels durch die Ausnehmung TA geführte Kabel. Die Tragplatte T, Verriegelungshebel V (siehe Fig. 13b, wobei die Biegelinie als feine Linie eingezeichnet ist) und zugehörige Unterlage U (siehe Fig. 13a, wobei zur Tragplatte T korrespondierende Ausnehmungen UA bzw. Führungsschlitz UF für den Verriegelungshebel V vorgesehen sind) des Schwenkmechanismus sind über ein im wesentlichen plattenförmiges Zwischenprofil Z (siehe Fig. 11) an der Kofferschale K festgelegt. Der Verriegelungshebel V kann federbelastet sein, wobei dieser durch die Kulissenführung KF in der Endstellung hörbar an die Kulissenführung KF anschlägt. Das Zwischenprofil Z kann im oberen Bereich neben der Tragplatte T Buchsen für den Anschluss des Netzkabels bzw. von Zubehör wie ein Funkmodem oder dergleichen aufweisen.
Im Zwischenraum unterhalb der Montageplatte M sind Haltemittel beispielsweise für Zubehörteile angeordnet; beispielsweise in Form einer Einlage E (siehe Fig. 14) mit Taschen oder abgesteppten Gummiband für Anschlusskabel, Akku oder dgl.
Die erfindungsgemäße tragbare Vorrichtung weist den Vorteil auf, dass diese sowohl für den Außendienst als auch für den Innendienst mit leicht handhabbarer Adaptierfähigkeit an das Homeoffice geeignet ist. Auf überraschend einfache Art und Weise wird sowohl ein transportsicherer Halt der elektrischen Geräte gewährleistet, als auch deren Befestigung, Anschluss und Inbetriebnahme durch einen ungeübten Benutzer ermöglicht. Weiterhin ist von Vorteil, dass alle Schnittstellen im eingebauten Zustand der Geräte frei zugänglich sind, dass das sonst übliche häufige Schließen und Öffnen der Steckverbindungen vermieden wird und dass die Kühlung der Geräte den Umgebungsbedingungen des Tischbetriebes ähnlich ist.
Alle dargestellten und beschriebenen Ausführungsmöglichkeiten, sowie alle in der Beschreibung und/oder der Zeichnung offenbarten neuen Einzelmerkmale und ihre Kombination untereinander, sind erfindungswesentlich. Beispielsweise können die Geräte über federelastische Rahmen bzw. Haltemittel (Federklammern, Gummibänder) befestigt werden, die Halterung kann verschwenkbar bzw. hochklappbar (z. B. aus ergonomischen Gründen) ausgestaltet werden, es kann eine stoß- und schwingungsgedämpfte Aufhängung vorgesehen werden, die fest auf der Montageplatte befestigte Geräte (beispielsweise Notebook und Drucker) durch die gedämpfte und bewegliche Verbindung zur Außenschale voll gegen mechanische Belastungen, die von außen auf den Koffer einwirken, schützt (siehe DE 298 20 834.2 U1 der Anmelderin), Kofferdeckel und Kofferboden weisen zum Wasser-Staub-Schutz eine spezielle Dichtung mit Dichtring oder Dichtlippe auf usw.

Claims (15)

1. Tragbare Vorrichtung zur Aufnahme und Halterung für Geräte und/oder Zubehör eines mobilen Büros, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung als zweiteiliges Gehäuse (1, 5) ausgestaltet ist, dass das Gehäuseunterteil (1) und das Gehäuseoberteil (5) aus einer Bodenplatte (16, 56) mit angeformten Seitenwänden (12, 13, 14, 15; 52, 53, 54, 55) besteht, wobei die sich senkrecht erstreckenden Seitenwände (12, 13, 14, 15) des Gehäuseunterteils (1) an den Stirnseiten von den Seitenwänden (52, 53, 54, 55) des Gehäuseoberteils (5) umgriffen werden, dass außen am Gehäuseoberteil (5) ein Laptop mittels einer Halterung (21, 22) lösbar befestigt ist, dass durch Ausnehmungen (51) im Gehäuseoberteil (5) herausgeführte Kabel mit den Anschlussanordnungen des Laptops steckbar verbunden sind, und dass die Seitenwände (12, 13, 14, 15) des Gehäuseunterteils (1) Buchsen zum Anschluss von Zubehör und einen Haltegriff tragen.
2. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Laptop durch manuelle Betätigung einer zwischen zwei Positionen verschiebbaren Halterung (22, 23) in Form- oder Klemmeingriff lösbar befestigt ist.
3. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (21, 22) einen über das Gehäuseoberteil (5) herausragenden Riegel (21) und von diesem ver- und entriegelbare, in Führungsschlitzen (57) des Gehäuseoberteils (5) geführte, federbelastete Halteteile (22) aufweist.
4. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die sich überlappenden Seitenwände (12, 13, 14, 15; 52, 53, 54, 55) des keilförmigen Gehäuses durch form- oder kraftschlüssige Mittel miteinander verbunden sind.
5. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Gehäuseinnern an der Bodenplatte (16) des Gehäuseunterteils (1) ein Akkumulator und mindestens ein Modul und/oder eine Baugruppe gelagert sind, welche entweder festverdrahtet oder mittels Steckverbindungen miteinander und mit dem Laptop elektrisch verbunden sind.
6. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine zusätzliche Anschlussbox (8) über eine vielpolige Steckverbindung (91, 92) mit der Vorrichtung elektrisch und mechanisch verbunden ist, wobei auf die Steckverbindung (91, 92) einwirkende Kräfte von den Seitenwänden aufgefangen werden und wobei über diese Steckverbindung (91, 92) ein externer Drucker, ein externer Monitor, eine externe Maus bzw. Tastatur und eine LAN-Verbindung herausgeführt sind.
7. Tragbare Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite der Bodenplatte (16) mit einem weichen Überzug versehen ist oder dass an der Unterseite der Bodenplatte (16) Gummifüße angeordnet sind.
8. Tragbare Vorrichtung zur Aufnahme und Halterung für Geräte und/oder Zubehör eines mobilen Büros, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung als Handkoffer mit einer im Abstand zum Kofferboden gelagerten Montageplatte (M) ausgestaltet ist und dass in Führungsschlitzen (F) der Montageplatte (M) verschiebbare Befestigungsmittel (B) vorgesehen sind, welche auf der Montageplatte (M) angeordnete Geräte und/oder Zubehör in Form- und/oder Klemmeingriff halten.
9. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageplatte (M) schwenkbar gelagert ist und dass diese durch Rastmittel in einer Schließstellung an der Kofferschale (K) festgelegt ist.
10. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass Kofferdeckel und Kofferboden (KB) lösbar miteinander verbunden sind und dass neben der Montageplatte (M) eine aus dem Kofferboden (KB) heraus verschwenkbare Tragplatte (T) angeordnet ist.
11. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Zubehör an der Tragplatte (T) durch Klettverschlüsse befestigt ist und dass die Tragplatte (T) über ein im wesentlichen plattenförmiges Zwischenprofil (Z) an der Kofferschale (K) festgelegt ist.
12. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass im Zwischenraum unterhalb der Montageplatte (M) Haltemittel (E) für Zubehörteile angeordnet sind.
13. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragplatte (T) eine kreiskonzentrische Ausnehmung (TV) für die Führung der Tragplatte (T) beim Verschwenken und eine weitere kreiskonzentrische Ausnehmung (TA) für die Durchführung des Kabelanschlusses des Zubehörs aufweist.
14. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkmechanismus einen Verriegelungshebel (V) und eine zwischen Zwischenprofil (Z) und Tragplatte (T) angeordnete Unterlage (U) aufweist, wobei zur Tragplatte (T) korrespondierende Ausnehmungen (UA) und ein Führungsschlitz (UF) für den Verriegelungshebel (V) vorgesehen sind.
15. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungshebel (V) mit einer am Zwischenprofil (Z) befestigten Zugfeder belastet und von einer Kulissenführung (KF) in der Tragplatte (T) geführt ist, wodurch der Verriegelungshebel (V) in zumindest einer Endstellung hörbar an die Kulissenführung (KF) anschlägt.
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