DE10041214A1 - Tragbare Vorrichtung für Geräte eines mobilen Büros - Google Patents
Tragbare Vorrichtung für Geräte eines mobilen BürosInfo
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Description
Die Erfindung betrifft in erster Linie eine tragbare Vorrichtung zur Aufnahme und
Halterung für Geräte und/oder Zubehör eines mobilen Büros (Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 und des Patentanspruchs 8).
Solche Vorrichtungen sind in der Regel meist als Koffer ausgestaltet, welche
bereits in vielfältigen Ausgestaltungen und Gerätebestückungen bekannt sind.
Beispielsweise dienen diese für den mobilen Einsatz von Personal-Computern im
Außendienst zur DV-gestützten Kundenberatung vor Ort, wie er z. B. für
Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter, Servicereisende oder andere Berufen
notwendig ist.
Da sowohl die Geräte, meist Kleincomputer (z. B. Laptop oder Notebook oder
Penbased-Systeme), als auch die zugehörigen Peripheriegeräte zum einen
empfindlich sind und zum anderen einfach und zusammenhängend transportabel
sein sollen, werden diese Geräte in einem Handkoffer - vorzugsweise aus Metall -
untergebracht. Diese Handkoffer sind in der Regel sehr robust und dessen
Trägerelemente sind für ein Mehrfaches des Gewichts der Geräte, das in der
Regel zwischen 1 und 7 kg liegt, konzipiert.
Es sind auch Handkoffer bekannt, die ein an die Gerätekontur angepasstes
Formteil zur Halterung des Gegenstandes aufweisen. Beispielsweise ist zur
lagesicheren Halterung empfindlicher Gegenstände aus der DE 30 02 407 A1 ein
Koffer bekannt, dessen Kofferschalen mit jeweils einem Rahmen aus Metall
versehen sind, mit denen Kofferbeschläge verbunden sind, und welcher eine
Schalenausfütterung aus Schaumstoff, die einem im Koffer aufzubewahrenden
Gegenstand, nämlich einen Tennisschläger, angepasst (einschließlich Vorsprünge
im Schaumstoff) ist, aufweist. Im einzelnen ist für eine klimastabile Lagerung
vorgesehen, dass beide Rahmen allseitig von dem Schaumstoff umgeben sind, der
dort eine Profilierung mit einer Dichtlippe und mit zwei parallel zueinander
verlaufenden und mit der Ebene des Koffers einen Winkel einschließenden
Anlageflächen aufweist. Weiterhin ist im Schaumstoff des Koffers wenigstens
eine zum Inneren des Koffers offene Kammer zur Aufnahme eines die
Luftfeuchtigkeit stabilisierenden Mittels ausgebildet.
Um in der Kontur sehr unterschiedliche Bau- und/oder Maschinenteile und/oder
Werkzeuge und/oder Flaschen oder ähnliche Gegenstände aufnehmen zu können,
ist aus der DE 195 10 982 A1 ein Koffer mit zwei Kofferhälften, die aus
thermoplastischem Kunststoff geformt sind und jeweils eine Aussenschale und
eine Innenschale aufweisen, bekannt. Hierfür weist zumindest eine der
Innenschalen des Handkoffers ein Raster aus gereihten und sich kreuzenden
Halterungsaufnahmen auf, welchen ein Satz von Halterungselementen zugeordnet
ist, die wahlweise in die Halterungsaufnahmen einsetzbar sind. Die Gegenstände
sind durch in unterschiedliche Halterungsaufnahmen eingesetzte
Halterungselemente fixierbar, wobei die Halterungselemente nach Maßgabe der
auf die Innenschale bezogenen Kontur der Bau- und/oder Maschinenteile
und/oder Werkzeuge und/oder Flaschen oder sonstigen Gegenstände in die
Halterungsaufnahmen eingesetzt werden.
Zur betriebsbereiten Lagerung der Bedienungs- und Betriebskomponenten eines
Personal- oder Heimcomputers ist aus dem DE 85 00 180 U1 ein Handkoffer mit
einer Grundplatte bekannt. Auf der Grundplatte sind mehrere Halterungen zur
Aufnahme der Zentraleinheit mit Tastenfeld, eines Band-Kassetten-Gerätes, "Joy-
Sticks" und weiterer Kleineinheiten ausgebildet, wobei jedem Gerät ein
Aufnahmeraum für sein Anschlusskabel zugeordnet ist. Die Halterungen und
Aufnahmeräume für die Anschlusskabel sind vorzugsweise in Form von
Vertiefungen in der Grundplatte ausgebildet, indem die Grundplatte aus einer
tiefgezogenen Kunststoffplatte gebildet ist. Die Anpassung an verschiedene
Gerätekonturen, kann beim Gegenstand des DE 85 00 180 U1 durch ein separates
Halterungsteil erfolgen, das auf eine entsprechende Halterung auf der Grundplatte
aufsetzbar ist. Der Grundriss dieses separaten Halterungsteils für das
Band-Kassetten-Gerät - und damit der Grundriss seiner Aufnahme-Halterung auf
der Grundplatte - entsprechen dann dem Grundriss des Disketten-Gerätes oder
auch dem Grundriss eines weiteren separaten Halterungsteils für das
Disketten-Gerät. Die separaten Halterungsteile für das Disketten-Gerät und für das
Band-Kassetten-Gerät können mit gleichem Grundriss ausgebildet werden, so dass
diese in ihren entsprechenden Halterungen auf der Grundplatte neben und über der
Zentraleinheit mit Tastenfeld untereinander austauschbar sind. Darüber hinaus
kann das separate Halterungsteil für das Disketten-Gerät und/oder das
Halterungsteil für das Band-Kassetten-Gerät gleichen Grundriss aufweisen wie die
Aufnahmehalterung für die Zentraleinheit mit dem Tastenfeld, so dass sämtliche
dieser drei Einheiten bzw. separaten Halterungsteile auf der Grundplatte unter
einander austauschbar sind. Die Aufnahmeräume für die Anschlusskabel in der
Grundplatte und in den separaten Halterungsteilen sind insgesamt oder teilweise
mit abnehmbaren Abdeckungen versehen. Sie können auch statt dessen, oder
ergänzend mit Haltevorrichtungen vorzugsweise in Form von übergreifenden
Klammern für die gewickelten Kabel versehen sein. Einige oder sämtliche
Halterungen in Form von vertieften Aufnahmen in der Grundplatte und/oder in den
separaten Halterungsteilen sind an den Seitenwandungen der Aufnahmen mit
Klemmvorrichtungen vorzugsweise in Form von Vorsprüngen zur klemmenden
Halterung der eingesetzten Teile versehen.
Um in einem Handkoffer alle für eine Auftragsbearbeitung notwendigen Geräte
und erforderliches Zubehör deponieren zu können, ist beispielweise aus dem
DE 91 12 987 U1 ein Handkoffer mit einem im Kofferunterteil angeordneten,
vorzugsweise aus Schaumgummi gebildeten Arretierungsteil bekannt, bei
welchem das Arretierungsteil passgenaue Ausnehmungen zur Aufnahme eines
Notebooks und eines Druckers aufweist.
Weiterhin ist aus der DE 42 20 051 C2 ein Kommunikations-Aktenkoffer mit
jeweils einem Kofferunterteil und einem Kofferoberteil bekannt, bei dem das
Kofferunterteil eine Außenschale und wenigstens einer Innenschale aufweist. Die
ersten und zweiten Seitenwandteile des Kofferunterteils sind im Bedienbereich
der Eingabetastatur und der Massenspeichereinheit des eingesetzten
Kleincomputers zur Anpassung an das niedrige Niveau der Eingabetastatur
weniger hochstehend ausgebildet als im restlichen Bereich, wobei zum
formschlüssigen Ausgleich dieser Ausbildung bei geschlossenem Koffer das erste
und zweite Seitenteil des Kofferoberteils in diesem Bereich entsprechend
ausgebildet sind, wodurch der Koffer eine zwischen Kofferunterteil und
Kofferoberteil asymmetrisch/stufenartig verlaufende Schliesskante aufweist. Zur
freien Zugänglichkeit des Kleincomputers ist eine Hebevorrichtung zum Anheben
des Kleincomputers aus seiner Betriebspositionsanordnung im Kofferunterteil
vorgesehen, wobei ein Sammelsteckblock in die Hebevorrichtung integriert ist.
Eine Sammelanschlussleiste ist getrennt von dem Sammelsteckblock im Koffer
für eine im Koffer zusammengefasste Anordnung der Anschlußvorrichtungen für
externe Kabelverbindungen ausgebildet, wobei eine Zugangsöffnung für den
Zugang von außen zu der Sammelanschlussleiste bei geschlossenem Koffer in der
Kofferaußenwand sowie eine abschließbare schwenkbar angeordnete
Verdeckvorrichtung vorgesehen ist. Schließlich ist auch eine
Gerätebelüftungseinrichtung vorgesehen, gebildet aus wenigstens einem
Belüftungskanal und einem damit in Verbindung stehenden Ventilator, einer
Zuluftöffnung und einer Abluftöffnung, welche zum Gerätebetrieb bei
geschlossenem Koffer mit der Atmosphäre in Verbindung gebracht werden kann.
Im Hinblick auf die Anpassungsfähigkeit des Koffers gemäß der DE 42 20 051 C2
an Kleincomputer-Weiterentwicklungen, betätigt die Hebevorrichtung zum
Anheben des Kleincomputers ein austauschbares Trageelement für den
Kleincomputer. Somit kann bei einem Geräteaustausch auch das Tragelement für
den Kleincomputer mit ausgetauscht werden, wodurch Schwierigkeiten bei
dessen Arretierung im Kofferunterteil vermieden werden können. Das
Tragelement kann unterschiedliche Gestalt haben, um es jeweils, im Hinblick auf
eine transportsichere Arretierung, optimal an das darauf anzuordnende
Kleincomputers-(Prozessor-)Gehäuse anzupassen. Beispielsweise kann dies in
Form einer Platte oder Winkelprofils aber auch nur in Form eines einfachen,
gewichtssparenden Drahtrahmen erfolgen. Zur Arretierung des Kleincomputers
auf dem Tragelement sind Halteklammern vorgesehen, die
Klemmfedereigenschaft besitzen. Dadurch ist keine besondere
Montagevoraussetzung am Tragelement und kein eigentliches Werkzeug zur
Handhabung erforderlich. Bei einem Drahtrahmen als Tragelement kann die
Halteklammer mit einem der entsprechend gebogenen Enden auf den
Drahtrahmen aufgerastet und mit dem anderen Ende auf das Prozessor-Gehäuse
des Kleincomputers aufgeschoben werden.
Schließlich sind Haltevorrichtungen im Kofferunterteil mit daran ortsveränderbar
angeordneten Schrauben zur transportsicheren Arretierung der Geräte,
Abdeckungen und Zubehör im Handkoffer vorgesehen. Die Haltevorrichtungen
sind zwei rechtwinklige zueinander angeordnete, unterschiedlich lange Paare
von in einem Abstand voneinander angeordneten ersten und zweiten
Halteschienen mit einem flachen, U-profilartigen Querschnitt und einem
Längsschlitz im U-Profil-Scheitel. Als Haltemittel sind Schrauben mit flachem
Kopf vorgesehen, die von unten durch die Längsschlitze in den Halteschienen
durchgesteckt sind. Mit nur vier Halteschienen können alle Halteaufgaben im
Kofferunterteil gelöst werden, sowohl im vorgesehenen Kleincomputer-
Anordnungsbereich als auch im restlichen Kofferunterteilbereich. So kann das
kürzere Halteschienenpaar im Bereich der Kleincomputer-Anordnung zur
Arretierung in beliebiger Richtung ebenso zur Arretierung der Abdeckblenden
dienen, die notwendig sind, um die entstehenden Leerräume abzudecken. Das
längere Halteschienenpaar kann im rechten Bereich des Kofferunterteils
angeordnet werden, um dort die transportsichere Arretierung der
unterschiedlichsten Geräte, Vorrichtungen und Abdeckblenden zu ermöglichen.
Dazu kann bei entsprechendem Abstand der beiden Halteschienen voneinander
ein Gerät zur Verringerung des Befestigungsaufwandes auch an nur einer Halte
schiene arretiert werden, wenn die Geräte zum Ausgleich unterschiedlicher
Gerätehöhe bereits in Halteschalen auf unterschiedlich hohe, am
Innenschalenboden angeordneten Stützauflagen und zwischen Haltestempeln
angeordnet sind. Diese Geräte brauchen nur noch von einer flachen,
streifenförmigen Halteklammer aus einem Material mit Federeigenschaften im
Kofferunterteil gehalten zu werden. Mittels Schraubhülsen, die durch
Ausnehmungen in den Halteklammern hindurchgesteckt und auf die Schrauben
in den Längsschlitzen der Halteschienen aufgeschraubt werden, ist ein Lösen
und Feststellen von Hand möglich. Werden die im Koffer vorhandenen Geräte
gegen andere mit anderen Abmessungen ausgetauscht, können die neu im
Kofferunterteil anzuordnenden Geräte alle durch einfaches Verschieben der
Schrauben in den Längsschlitzen der Halteschienen zum Anpassen an die neuen
Gehäusemaße ebenfalls arretiert werden. Ist der Boden der Innenschale gerippt,
so können die Querschnitte der Rippen an die Querschnitte des ersten und
zweiten Paars von Halteschienen angepaßt und die Halteschienen in den Rippen
zwischen Außenschale und Innenschale angeordnet werden. Die Längsschlitze
in den ersten und zweiten Paaren von Halteschienen fluchten mit in den ersten
und zweiten Rippen ausgebildeten Längsschlitzen, so dass die Halteschienen
durch eine geeignete Verbindung von Kofferunterteil-Außenschale- und -Innen
schale im Kofferunterteil verankert werden können. Dabei gewährleisten die
miteinander fluchtenden Längsschlitze in den Halteschienen und Rippen, dass
die von den Halteschienen gehaltenen Schrauben zur Arretierung von Geräten
und Blenden unterschiedlicher Abmessungen frei hin- und herschiebbar sind.
Schließlich ist aus der DE 296 20 676 U1 ein Koffer zur Aufnahme
elektronischer Komponenten - insbesondere Laptop mit Drucker - bekannt, bei
dem wenigstens eine vom Boden des Kofferdeckels oder des -bodens im Abstand
befestigte Trägerplatte vorgesehen ist. Die Befestigungsmittel sind an der
Trägerplatte an beliebigen Stellen befestigbar und treten mit der Komponente in
Form- und/oder Klemmeingriff, wobei das Laptop über die Trägerplatte gegen
den Boden festgespannt wird. Die Montage erfolgt dann bei einer ersten
Ausführungsform als Rahmen derart, dass die Trägerplatte in Art des Rahmens
mit einer Ausnehmung erzeugt wird, deren Abmessungen den
Außenabmessungen der elektrischen Komponente entsprechen. Anschließend
wird die elektronische Komponente in die Ausnehmung eingesetzt, worauf sie auf
dem Boden des Deckels bzw. Korpus aufliegt. Vorzugsweise ist auf dem Boden
eine Dämm- bzw. eine Isolierschicht aufgebracht, um Stöße als auch Wärme
und/oder Geräusche zu dämmen. Danach werden in dem durch die Trägerplatte
gebildeten Rahmenbereich Bohrungen für Befestigungsbolzen derart angebracht,
dass eventuelle Anschluss-, Eingabe- oder Anzeigebereiche nicht beeinträchtigt
werden und andererseits eine sichere Verspannung der Komponenten gegen den
Deckel bzw. Korpusboden erzielt wird. Die Trägerplatte (Rahmen) selbst wird
entweder an einer Auskehlung an den Seitenwänden des Deckels oder des
Korpus mittels Befestigungselementen gehalten oder an einem mit den Seiten
verbundenen Rahmenprofil. Bei der zweiten Ausführungsform ist die Trägerplatte
als Montageplatte, z. B. Betonspanplatte, ausgebildet, auf der die
Befestigungsmittel derart positioniert werden, dass eine sichere Befestigung des
Laptops erzielt wird, ohne dass der Zugriff auf das Laptop, wie z. B.
Anschlussanordnungen, Stecker, Betätigungselemente, Anzeigen etc. durch die
Befestigungsmittel behindert wird. Die Montageplatte dient hier als Auflage für
das Laptop und die Montage erfolgt derart, dass die elektronische Komponente
aufgesetzt und anschließend auf der Montageplatte Positionen für
Befestigungsbolzen bestimmt werden. An diesen Positionen werden dann
Bohrungen für die Aufnahme der Befestigungsbolzen vorgesehen. Die Bolzen
werden in den Bohrungen befestigt und die elektronische Komponente wird in
dem vorher festgelegten Bereich zwischen den Befestigungsbolzen eingesetzt.
Nun werden die quer zur Bolzenachse verschiebbaren Köpfe der
Befestigungsbolzen, die eine Klemmfläche haben, gegen die Seitenwände der
elektronischen Komponente festgezogen. Dies ist beispielsweise realisierbar über
Befestigungsbolzen, die kopfseitig eine geneigte Rampenfläche haben, die mit
einer geneigten Rampenfläche eines Andruckelementes in Wechselwirkung tritt.
Das Andruckelement wird durch eine Schraube gegen den Befestigungsbolzen
festgezogen. In dem Andruckelement ist ein Langloch ausgebildet, so dass das
Andruckelement quer zur Bolzenachse in Richtung auf die Komponente
verschiebbar ist. Dabei wird nicht nur eine seitliche Verschiebung, sondern auch
eine Verschiebung nach unten realisiert, wodurch die elektronische Komponente
nicht nur seitlich, sondern auch gegen die Montageplatte verspannt wird.
Weiterhin weist die Montageplatte eine zum Boden des Kofferdeckels bzw.
Kofferkorpus gerichtete Abkantung an zwei entgegengesetzten Seiten auf.
Hierdurch liegt die Montageplatte mit den Abkantungen auf dem Boden des
Kofferdeckels bzw. Korpus auf. Die Montageplatte wird nun über spezielle
Befestigungsbolzen gegen eine Auskehlung in den Seitenwänden den Deckels
bzw. Korpus verspannt. Diese Befestigungsbolzen sind kopfseitig in der
Montageplatte gehalten und weisen einen über das Gewinde verstellbaren quer
zur Bolzenachse gerichteten Schwenkhebel auf, der in Befestigungsstellung in die
Auskehlung der Seitenwand des Koffers eingreift. Die Befestigungsstellung und
die Lösestellung des Schwenkhebels oder der Schwenkarme wird hierbei durch
die Abkantung festgelegt, welche im Bereich dieser vorgegebenen
Befestigungselemente Durchbrüche haben, die ein Ein- und Ausschwenken den
Fortsatzes erlauben. Weiterhin kann die Durchbrechung seitlich begrenzt sein, so
dass die Befestigungsstellung des Fortsatzes durch die seitliche Anlage des
Schwenkhebels an der Abkantung definiert ist, wobei sie genau quer über die
Abkantung nach außen hinaustritt und somit in die Auskehlung der Seitenwand
eingreifen kann, während sie in Lösestellung unter der Montageplatte
verschwindet. Beim Festziehen dieser Befestigungselemente zur Befestigung der
Montageplatte an dem Koffer wird zuerst der Fortsatz in seine Befestigungsstel
lung gedreht, bis er an der Abkantung anliegt. Anschließend wird der
Schwenkhebel, der bolzenseitig durch eine das Gewinde des Schraubbolzens
umgreifende Innengewindehülse gehalten ist, bei Drehung des Schraubbolzens
nach oben bewegt, bis der Fortsatz nach oben hin gegen die Auskehlung der
Seitenwand des Koffers anliegt und dadurch die Montageplatte gegen den Boden
des Kofferdeckels bzw. Kofferkorpus festspannt. Sowohl unter der Montageplatte
als auch unter dem Rahmen kann im Zwischenraum (Abstand zwischen
Trägerplatte/Rahmen und Kofferwand) auch noch eine Wärme-, Schall- und/oder
elektrische Isolierschicht vorgesehen werden, um einerseits mechanische
Schwingungen und Stöße von der elektronischen Komponente fernzuhalten und
andererseits eine Weitergabe eventueller Betriebsschwingungen oder -Geräusche
der Komponente an die Umgebung zu unterbinden; zudem kann die Schicht
bezüglich der Montageplatte als Federung beim Festspannen der Platte gegen den
Boden des Koffers dienen. Am Rand der Montageplatte können statt oder
zusätzlich zur Abkantung auch Gummistöpsel vorgesehen sein, die als Abstands
halter zur Seitenwand des Koffers dienen.
Wie die vorstehende Würdigung des Standes der Technik aufzeigt, sind
unterschiedlich ausgestaltete Handkoffer für unterschiedliche Anwendungen
bekannt. In der Regel wird der Koffer derart ausgestaltet, dass eine sichere und
schnelle Befestigung der Komponenten möglich ist. Koffer einfacher Bauart
weisen eine fest montierte Montageplatte bzw. eine fest montierte
Schaumstoffplatte auf. Je mehr Anforderungen gestellt werden, z. B. ergonomisch
günstige Bedienung, freie Zugänglichkeit der Schnittstellen im eingebauten
Zustand der Geräte, Kühlung der Geräte soll den Umgebungsbedingungen des
Tischbetriebes möglichst ähnlich sein, um so aufwendiger und damit teurer wird
der Handkoffer selbst. Soll ein Austausch der installierten gegen
weiterentwickelte oder auch neuartige Geräte derselben oder artverwandten
Geräteklasse entsprechender Größenordnung vorgenommen werden, so ist
zusätzlich eine Anpassung an elektronische Komponenten mit unterschiedlichen
Abmessungen und damit eine entsprechende Ausgestaltung der Befestigung
erforderlich. Besonders bedeutsam ist dies, weil sowohl die Computerindustrie
als auch die Zubehörindustrie als äußerst fortschrittliche, entwicklungsfreudige
Industrien anzusehen sind, die sehr schnell Verbesserungen und Vereinfachungen
aufgreifen und in die Tat umsetzen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine tragbare Vorrichtung für Geräte
eines mobilen Büros derart auszugestalten, dass die Inbetriebnahme sowie der
Austausch eines installierten gegen ein weiterentwickeltes Gerät anderer
Abmessungen auch durch einen ungeübten Benutzer vorgenommen werden, ohne
dass trotz der Anpassbarkeit an unterschiedliche Anwendungen sich die
Herstellungs- und Montagekosten wesentlich erhöhen.
Diese Aufgabe wird, ausgehend von einer tragbaren Vorrichtung mit den
Merkmalen im Oberbegriff des Patentanspruchs 1, dadurch gelöst, dass die
Vorrichtung als zweiteiliges Gehäuse ausgestaltet ist, dass das Gehäuseunterteil
und das Gehäuseoberteil aus einer Bodenplatte mit angeformten Seitenwänden
besteht, wobei die sich senkrecht erstreckenden Seitenwände des
Gehäusegrundkörpers an den Stirnseiten von den Seitenwänden des
Gehäuseoberteils umgriffen werden, dass außen am Gehäuseoberteil ein Laptop
mittels einer Halterung lösbar befestigt ist, dass durch Ausnehmungen im
Gehäuseoberteil herausgeführte Kabel mit den Anschlussanordnungen des
Laptops steckbar verbunden sind, und dass die Seitenwände des
Gehäuseunterteils Buchsen zum Anschluss von Zubehör und einen Haltegriff
tragen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist den Vorteil auf, dass auf überraschend
einfache Art und Weise sowohl ein transportsicherer Halt der elektrischen Geräte
gewährleistet wird, als auch deren Befestigung, Anschluss und Inbetriebnahme
durch einen ungeübten Benutzer ermöglicht wird. Weiterhin ist von Vorteil, dass
alle Schnittstellen im eingebauten Zustand der Geräte frei zugänglich sind und
dass die Kühlung der Geräte den Umgebungsbedingungen des Tischbetriebes
ähnlich ist. Bei einer Änderung der Abmessungen des zweiteiligen Gehäuses
müssen lediglich die Abmessungen der angeformten Seitenwände verändert
werden. Fertigungstechnisch wirkt sich bei der Montage die federelastische
Verspannung der sich überlappenden Seitenteile unterstützend aus; daneben ist
von Vorteil, dass keine scharfen Kanten entstehen.
Weiterhin wird diese Aufgabe, ausgehend von einer tragbaren Vorrichtung mit
den Merkmalen im Oberbegriff des Patentanspruchs 8, dadurch gelöst, dass die
Vorrichtung als Handkoffer mit einer im Abstand zum Kofferboden gelagerten
Montageplatte ausgestaltet ist und dass in Führungsschlitzen der Montageplatte
verschiebbare Befestigungsmittel vorgesehen sind, welche auf der Montageplatte
angeordnete Geräte und/oder Zubehör in Form- und/oder Klemmeingriff halten.
Mit der Erfindung wird erreicht, dass die fest auf der Montageplatte befestigten
Geräte (beispielsweise Notebook und Drucker) durch die Außenschale des
Handkoffers voll gegen mechanische Belastungen, die von außen auf den Koffer
einwirken, geschützt sind. Weiterhin ist von Vorteil, dass die Befestigungsmittel
und die Schnittstellen frei zugänglich sind, so dass Anschluss und Inbetriebnahme
durch einen ungeübten Benutzer und eine ergonomisch günstige Bedienung
ermöglicht wird.
Bei einer bevorzugten, Ausgestaltung der Erfindung ist, gemäß Patentanspruch 2,
das Laptop durch manuelle Betätigung einer zwischen zwei Positionen
verschiebbaren Halterung in Form- oder Klemmeingriff lösbar befestigt.
Diese Ausgestaltung der Erfindung weist den Vorteil auf, dass eine solche
Halterung fertigungstechnisch und auch bei der Montage einfach handhabbar ist
und dass der zusätzliche Kostenaufwand (auch im Falle eines Austausches)
hierfür gering ist.
In Weiterbildung der Erfindung weist, gemäß Schutzanspruch 3, die Halterung
einen über das Gehäuseoberteil herausragenden Riegel und von diesem ver- und
entriegelbare, in Führungsschlitzen des Gehäuseoberteils geführte, federbelastete
Halteteile auf.
Diese Weiterbildung der Erfindung weist den Vorteil auf, dass sowohl eine
sichere Führung des Riegels und der federbelasteten Halteteile als auch eine
unterstützende Zwangsläufigkeit für den Benutzer beim Lösen der Halteteile
erzielbar ist.
Vorzugsweise sind, gemäß Patentanspruch 4, die sich überlappenden
Seitenwände des keilförmigen Gehäuses durch form- oder kraftschlüssige Mittel
miteinander verbunden.
Das keilförmige Gehäuse ermöglicht eine ergonomisch günstige Bedienung der
Tastatur durch den Benutzer ohne dass die Montagekosten sich erhöhen, da nur
zwei Teile miteinander durch form- oder kraftschlüssige Mittel verbunden werden
müssen. Vorzugsweise erfolgt die Montage durch Verrastung der beiden Teile,
wobei sich die federelastische Verspannung der sich überlappenden Seitenteile
unterstützend auswirkt.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind, gemäß Patentanspruch
5, im Gehäuseinnern an der Bodenplatte des Gehäuseunterteils ein Akkumulator
und mindestens ein Modul und/oder eine Baugruppe gelagert, welche entweder
festverdrahtet oder mittels Steckverbindungen miteinander und mit dem Laptop
elektrisch verbunden sind.
Diese Ausgestaltung der Erfindung weist den Vorteil auf, dass der Benutzer
lediglich die aus der tragbaren Vorrichtung herausgeführten Verbindungskabel bei
der Erstinbetriebnahme des Laptops anschließen muss und dass dieser danach für
den Transport oder bei Benutzung keine neue Verschaltung vornehmen muss.
In Weiterbildung der Erfindung ist, gemäß Patentanspruch 6, eine zusätzliche
Anschlussbox über eine vielpolige Steckverbindung mit der Vorrichtung
elektrisch und mechanisch verbunden, wobei auf die Steckverbindung
einwirkende Kräfte von den Seitenwänden aufgefangen werden und wobei über
diese Steckverbindung ein externer Drucker, ein externer Monitor, eine externe
Maus bzw. Tastatur und eine LAN-Verbindung herausgeführt sind.
Diese Weiterbildung der Erfindung weist den Vorteil auf, dass diese sowohl für
den Außendienst als auch für den Innendienst mit leicht handhabbarer
Adaptierfähigkeit an das Homeoffice konzipiert ist, welche es dem Anwender
erlaubt, auf einfachste Weise die Vorrichtung auch in dieser Umgebung zu
betreiben.
Vorzugsweise ist, gemäß Patentanspruch 7, die Unterseite der Bodenplatte mit
einem weichen Überzug versehen oder an der Unterseite der Bodenplatte sind
Gummifüße angeordnet.
Dadurch kann die erfindungsgemäße Vorrichtung einerseits direkt auf
kratzempfindliche Oberflächen gestellt werden, anderseits werden beim Transport
einwirkende Stöße entsprechend gedämpft.
In Weiterbildung der Erfindung ist, gemäß Patentanspruch 9, die Montageplatte
schwenkbar gelagert und diese ist durch Rastmittel in einer Schließstellung an der
Kofferschale festgelegt. Hierbei sind, gemäß Patentanspruch 12, im
Zwischenraum unterhalb der Montageplatte Haltemittel für Zubehörteile
angeordnet.
Diese Weiterbildung der Erfindung weist den Vorteil auf, dass sowohl die
Aufnahmeräume für die Anschlusskabel, Module, Akkumulator oder dergleichen
durch die Montageplatte insgesamt oder teilweise mit einer Abdeckung versehen
sind als auch auf der Unterseite der Montageplatte einfach montierbare
Haltevorrichtungen beispielweise in Form von übergreifenden Klammern für die
Anschlusskabel, Module usw. angeordnete werden können. Das Verschwenken
der verrastbaren Montageplatte ist einfach handhabbar, wobei zum Lösen der
Verrastung eine Durchgriff in der Montageplatte vorgesehen werden kann.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind, gemäß Patentanspruch
10, Kofferdeckel und Kofferboden lösbar miteinander verbunden und neben der
Montageplatte ist eine aus dem Kofferboden heraus verschwenkbare Tragplatte
angeordnet.
Diese Ausgestaltung der Erfindung weist den Vorteil auf, dass mit einem
Handgriff der Kofferdeckel abgenommen bzw. eine Verschwenkung durchgeführt
werden kann, so dass eine ergonomisch günstige Bedienung und freie
Zugänglichkeit der Schnittstellen im eingebauten Zustand der Geräte ermöglicht
wird.
Schließlich ist, gemäß Patentanspruch 11, das Zubehör an der Tragplatte durch
Klettverschlüsse befestigt und die Tragplatte ist über ein im wesentlichen
plattenförmiges Zwischenprofil an der Kofferschale festgelegt.
Eine solche Tragplatte ist kostengünstig herstellbar und das Lösen bzw.
Schließen der Befestigung ist im Falle eines Austausches bzw. bei der
Inbetriebnahme auch für einen ungeübten Benutzer einfach handhabbar.
Weitere Vorteile und Einzelheiten lassen sich der nachfolgenden Beschreibung
zweier bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme auf die
Zeichnung entnehmen. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine Schrägansicht einer ersten Ausführungsform und
Fig. 2a eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen tragbaren
Vorrichtung und
Fig. 2b die zweite Ausführungsform nach Fig. 2a mit aus dem
Kofferboden heraus verschwenkter Tragplatte für das Zubehör
eines mobilen Büros in perspektivischer Ansicht,
Fig. 3 die Draufsicht auf das Gehäuseunterteil der ersten
Ausführungsform vor dem Biegevorgang und
Fig. 4 das Gehäuseoberteil der ersten Ausführungsform in Draufsicht
und Seitenansicht,
Fig. 5a die Abdeckung der Kabeldurchführungen im Gehäuseoberteil und
Fig. 5b den Haltewinkel hierzu der ersten Ausführungsform jeweils in
Draufsicht und Seitenansicht und jeweils vor und nach dem
Biegevorgang,
Fig. 6 für die erste Ausführungsform eine Ausgestaltung einer
verschiebbaren Halterung für ein Laptop in Seitenansicht und
Fig. 7 ein Halteteil für die Halterung nach Fig. 6 der ersten
Ausführungsform in Draufsicht und Seitenansicht vor und nach
dem Biegevorgang,
Fig. 8 eine Ausführungsform für eine Gehäusegrundkörper einer seitlich
anbaubaren Anschlussbox für ein mobiles Büro in Draufsicht und
Seitenansicht und vor und nach dem Biegevorgang und
Fig. 9 eine Abdeckung für den Gehäusegrundkörper nach Fig. 8 in
Draufsicht und Seitenansicht und vor und nach dem
Biegevorgang,
Fig. 10 die Montageplatte der zweiten Ausführungsform in Drauf und
Seitenansicht,
Fig. 11 das Zwischenprofil der zweiten Ausführungsform in Drauf und
Seitenansicht,
Fig. 12 die Tragplatte der zweiten Ausführungsform in Drauf und
Seitenansicht und vor und nach dem Biegevorgang,
Fig. 13a und 13b die Draufsicht auf Teile des Schwenkmechanismus für die
Tragplatte nach Fig. 12,
Fig. 14 für die zweite Ausführungsform eine in den Zwischenraum
zwischen Montageplatte und Kofferboden einfügbare Einlage zur
Aufnahme von Zubehör und
Fig. 15 für die zweite Ausführungsform einen am Kofferkorpus
befestigten Haltewinkel zur Schnappverriegelung der
Montageplatte in Draufsicht und Seitenansicht vor und nach dem
Biegevorgang.
Fig. 1 zeigt eine Schrägansicht einer ersten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen tragbaren Vorrichtung zur Aufnahme und Halterung für
Geräte und/oder Zubehör eines mobilen Büros und die Fig. 2 bis Fig. 9 zeigen
Einzelheiten hierzu. Fig. 2a, Fig. 2b und Fig. 10 bis Fig. 15 zeigen die
perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform und Einzelheiten hierzu.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform weist die tragbare Vorrichtung
ein zweiteiliges Gehäuse 1, 5 auf. Das Gehäuseunterteil 1 (siehe Fig. 3, wobei
die Biegelinien als feine Linie eingezeichnet sind und in dem Randbereich
Bohrungen, beispielsweise für Schraubmittel vorgesehen sind) und das
Gehäuseoberteil 5 (siehe Fig. 4) bestehen jeweils aus einer Bodenplatte 16, 56
mit angeformten Seitenwänden 12, 13, 14, 15; 52, 53, 54, 55, wobei die sich
senkrecht erstreckenden Seitenwände 12, 13, 14, 15 des Gehäuseunterteils 1 an
den Stirnseiten von den Seitenwänden 52, 53, 54, 55 des Gehäuseoberteils 5
umgriffen werden. Die sich überlappenden Seitenwände 12, 13, 14, 15; 52, 53,
54, 55 des keilförmigen Gehäuses sind vorzugsweise durch form- oder
kraftschlüssige Mittel miteinander verbunden. Die Seitenwände 12 und 15 des
Gehäuseunterteils 1 tragen Buchsen 17 zum Anschluss von Zubehör und die
Seitenwand 14 eine Buchse 91 zum Anschluss einer Anschlussbox (siehe Fig. 8
Grundplatte 81 und Fig. 9 Deckel 82) sowie einen in der Zeichnung nicht
dargestellten Haltegriff; vorzugsweise an der rückwärtigen Seitenwand 15.
Außen am Gehäuseoberteil 5 ist ein Gerät, vorzugsweise ein Laptop, mittels einer
Halterung (21, 22) lösbar befestigt. Durch Ausnehmungen 51 im
Gehäuseoberteil 5 herausgeführte Kabel sind mit den Anschlussanordnungen des
Laptops steckbar verbunden. Die in Fig. 1 dargestellte Ausnehmung 51 (in der
Bodenplatte 56 in der Mitte linksseitig) kann zum Schutz des Kabels mit einem
Kantenschutz verkleidet sein. Die in Fig. 4 dargestellten Ausnehmungen 51 im
hinteren Randbereich der Bodenplatte 56 werden von einer Abdeckung 3 (siehe
Fig. 5a, wobei die Biegelinien der an der Platte angeformten Seitenteilen als
feine Linie eingezeichnet sind und in den Seitenteilen der Abdeckung 3
mindestens zwei Bohrungen, beispielsweise für Schraubmittel vorgesehen sind)
abgedeckt, wobei die Anschlusskabel durch mindestens eine Ausnehmung 31 aus
dem Innern der Vorrichtung herausgeführt sind. Die Befestigung der Abdeckung
3 erfolgt mittels L-förmigen Halter 4 am Gehäuseoberteil 5 (siehe Fig. 5b, wobei
die Biegelinien als feine Linie eingezeichnet sind und am Schenkel Bohrungen,
beispielsweise für Schraubmittel vorgesehen sind).
Das Laptop ist durch manuelle Betätigung der zwischen zwei Positionen
verschiebbaren Halterung (21, 22) in Form- oder Klemmeingriff lösbar befestigt.
Hierzu weist die Halterung einen über das Gehäuseoberteil 5 herausragenden und
in deren Aussparung 58 geführten Riegel mit Handhabe 21 (siehe Fig. 6) und von
diesem ver- und entriegelbare, in Führungsschlitzen 57 des Gehäuseoberteils 5
geführte, federbelastete Halteteile 22 (siehe Fig. 7), auf. Ver- und Entriegelung
sind zwangsläufig ausgestaltet, d. h. nur wenn beide Halteteile 22 sich in gleicher
Position befinden.
Das Laptop ist auf der Vorrichtung so befestigt, dass beide Komponenten
zusammen eine transportable Einheit bilden. Die Abnahme des Laptops kann
entsprechend den Anforderungen des Kunden so ausgestaltet werden, dass diese
nur mit einem Spezialwerkzeug möglich ist. Durch die Keilform ist das Gehäuse
1, 5 ergonomisch geformt. Zur Verbindung aller Laptop-Anschlüsse inklusive
eines PCMCIA-Anschlusses zur Vorrichtung werden die Leitungen vollständig
und gegen äußere Beschädigungen geschützt im Inneren der Vorrichtung geführt.
Im Inneren der Vorrichtung befinden sich beispielsweise ein Chipkartenleser, eine
Datenverschlüsselungseinheit zur Kryptisierung der zu übertragenden Daten, eine
Stromversorgung für das Laptop, die Datenverschlüsselungseinheit und einen
Drucker, sowie ein ISDN-Adapter und eine Anschlussleiterplatte für eine
Anschaltbox (81, 82). Durch die Integration der Leiterplatte und des ISDN-
Anschlussadapters der PCMCIA-Karte werden die ISDN-Daten grundsätzlich
über die Verschlüsselungseinheit geleitet. An der Vorrichtung werden folgende
Schnittstellen des Laptops und der PCMCIA-Karten herausgeführt: LAN (twisted
Pair), ISDN (RJ45), Mouse (PS2), sowie Drucker und Stromversorgung. Die
Anschlüsse sind fest verdrahtet und zugentlastet. Dadurch wird Verschleiß,
bedingt durch das sonst übliche häufige Schließen und Öffnen der
Steckverbindungen am Laptop aber auch an den störanfälligen Anschlusssteckern
der PCMCIA-Karten vermieden.
Für den mobilen Einsatz kann vorzugsweise ein Drucker mit eingebautem
Ni-MH-Akku verwendet werden. Der Anschluss des Druckers an die Vorrichtung
erfolgt zur einfachen Handhabung durch ein spezielles Kabel, das sowohl die
Datenleitungen als auch Stromzuführungsleitungen zusammenfasst. Der
Druckerakku kann über die in der Vorrichtung integrierten Elektronik geladen
werden. Zur Versorgung dieser Elektronik ist ein kompaktes externes Netzteil mit
einer Leistung von ca. 70 W vorgesehen. Der Wirkungsgrad der
Spannungsversorgung liegt über 80%. Damit wird eine übermäßige Erwärmung
im Gehäuse 1, 5 vermieden. Zur Information über die Energieversorgung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung können beispielsweise Leuchtdioden vorgesehen
werden, welche den Ladezustand und/oder den Ladevorgang und/oder, ob ein
externes Netzteil angeschlossen ist anzeigen; weiterhin können LED's zur
Betriebs- und Fehleranzeige vorgesehen werden.
Die Unterseite der Bodenplatte 16 des Gehäuseunterteils 1 ist zur Schonung von
Tischplatten und zur Gewährleistung eines rutschfesten Standes mit einem
weichen Überzug versehen, alternativ können hier auch Gummifüße angeordnet
werden.
Für den mobilen Einsatz kann eine Tasche vorgesehen werden, in welcher Platz
für folgende Komponenten ist:
- - Vorrichtung mit Laptop,
- - Drucker,
- - externes Netzteil,
- - Druckerpapier und
- - ein schmaler DIN A4-Ordner.
Zusätzlich sind Fächer für Schreibmaterial und Visitenkarten vorhanden. Bei
Bedarf kann ein standardmäßig beigepackter Trageriemen an der Tasche
angebracht werden. Zum Tragen bzw. Herausnehmen aus der Tasche ist an einer
Seitenwand des Gehäuseunterteils 1, vorzugsweise an der Rückseite, der
Haltegriff angebracht.
Die erfindungsgemäße tragbare Vorrichtung erfüllt Anforderungen hinsichtlich
eines extrem kompakten Aufbaus und nach einem eleganten Design
gleichermaßen und ist sowohl für den Außendienst als auch für den Innendienst
mit leicht handhabbarer Adaptierfähigkeit an das Homeoffice konzipiert. Hierzu
ist eine Anschaltbox (81, 82) vorgesehen, welche es dem Anwender erlaubt, auf
einfachste Weise die Vorrichtung auch in dieser Umgebung zu betreiben. Das
Gehäuse der Anschlussbox ist zweiteilig ausgeführt und weist eine Grundplatte
81 und einen Deckel 82 auf. Grundplatte 81 und Deckel 82 sind zur
Vereinfachung der Fertigung in gleicher Weise wie das Gehäuseunterteil 1 und
Gehäuseoberteil 5 der Vorrichtung ausgestaltet und montiert (siehe Fig. 8 und 9,
wobei die Biegelinien als feine Linie eingezeichnet sind und in dem Randbereich
Bohrungen, beispielsweise für Schraubmittel vorgesehen sind). Die Verbindung
zwischen Anschaltbox (81, 82) und Vorrichtung erfolgt dabei beispielsweise über
eine 240-polige Steckverbindung (91, 92), wobei auf die Steckverbindung (91,
92) einwirkende Kräfte von den Seitenwänden aufgefangen werden. Folgende
Schnittstellen werden über diese Steckverbindung (91, 92) herausgeführt:
- - LAN,
- - externer Monitor,
- - externe Maus (PS2),
- - externe Tastatur (PS2),
- - externer Drucker und
- - ISDN-Anschluß.
Wie Fig. 2a sowie Fig. 2b und Fig. 10 bis Fig. 15 zeigen, ist bei der zweiten
Ausgestaltung der erfindungsgemäßen tragbaren Vorrichtung, diese als
Handkoffer mit einer im Abstand zum Kofferboden KB gelagerten Montageplatte
M ausgestaltet. In Führungsschlitzen F der Montageplatte M sind verschiebbare
Befestigungsmittel B vorgesehen, welche auf der Montageplatte M angeordnete
Geräte und/oder Zubehör in Form- und/oder Klemmeingriff halten (siehe Fig. 10:
Montageplatte M). Die elektrische Verbindung zwischen Gerät und Zubehör
kann über Kabel erfolgen, welche durch eine Ausnehmung A der
Montageplatte M herausgeführt sind. Die Montageplatte M ist schwenkbar
(beispielweise über ein Scharnier) gelagert und kann durch Rastmittel in einer
Schließstellung an der Kofferschale K festgelegt werden. Hierzu ist ein
Haltewinkel H vorgesehen (siehe Fig. 15), welcher beispielsweise mindestens
einen die Montageplatte M durchgreifenden Rasthaken trägt. Zur Verstellung der
Befestigungsmittel B kann die Montageplatte M nach Entrastung am Durchgriff D
hochgezogen (wobei Rasthaken und Durchgriff D zur Einhandbetätigung in
Griffweite liegen) und dabei über das Scharnier verschwenkt werden, so dass nun
bequem die Einstellung der Befestigungsmittel B (Rändelschraube o. dgl.) von
der Unterseite der Montageplatte M erfolgen kann.
Der Kofferdeckel (in der Zeichnung nicht dargestellt) und der Kofferboden KB
sind lösbar miteinander verbunden (beispielsweise mittels ein-/aushängbarer
Laschen-Stiftverbindung). Neben der Montageplatte M ist eine aus dem
Kofferboden KB heraus verschwenkbare Tragplatte T (siehe Fig. 12, wobei die
Biegelinien als feine Linie eingezeichnet sind) angeordnet. Das Zubehör kann
zwischen hochgezogenen Seitenteilen der Tragplatte T aufgenommen und an
dieser durch Klettverschlüsse befestigt werden. Für die Führung der Tragplatte T
beim Verschwenken in vorzugsweise horizontaler Richtung ist eine Ausnehmung
TV vorgesehen. Der Kabelanschluss des Zubehörs, beispielsweise eines
Druckers, erfolgt mittels durch die Ausnehmung TA geführte Kabel. Die
Tragplatte T, Verriegelungshebel V (siehe Fig. 13b, wobei die Biegelinie als
feine Linie eingezeichnet ist) und zugehörige Unterlage U (siehe Fig. 13a, wobei
zur Tragplatte T korrespondierende Ausnehmungen UA bzw. Führungsschlitz UF
für den Verriegelungshebel V vorgesehen sind) des Schwenkmechanismus sind
über ein im wesentlichen plattenförmiges Zwischenprofil Z (siehe Fig. 11) an der
Kofferschale K festgelegt. Der Verriegelungshebel V kann federbelastet sein,
wobei dieser durch die Kulissenführung KF in der Endstellung hörbar an die
Kulissenführung KF anschlägt. Das Zwischenprofil Z kann im oberen Bereich
neben der Tragplatte T Buchsen für den Anschluss des Netzkabels bzw. von
Zubehör wie ein Funkmodem oder dergleichen aufweisen.
Im Zwischenraum unterhalb der Montageplatte M sind Haltemittel beispielsweise
für Zubehörteile angeordnet; beispielsweise in Form einer Einlage E (siehe
Fig. 14) mit Taschen oder abgesteppten Gummiband für Anschlusskabel, Akku
oder dgl.
Die erfindungsgemäße tragbare Vorrichtung weist den Vorteil auf, dass diese
sowohl für den Außendienst als auch für den Innendienst mit leicht handhabbarer
Adaptierfähigkeit an das Homeoffice geeignet ist. Auf überraschend einfache Art
und Weise wird sowohl ein transportsicherer Halt der elektrischen Geräte
gewährleistet, als auch deren Befestigung, Anschluss und Inbetriebnahme durch
einen ungeübten Benutzer ermöglicht. Weiterhin ist von Vorteil, dass alle
Schnittstellen im eingebauten Zustand der Geräte frei zugänglich sind, dass das
sonst übliche häufige Schließen und Öffnen der Steckverbindungen vermieden
wird und dass die Kühlung der Geräte den Umgebungsbedingungen des
Tischbetriebes ähnlich ist.
Alle dargestellten und beschriebenen Ausführungsmöglichkeiten, sowie alle in der
Beschreibung und/oder der Zeichnung offenbarten neuen Einzelmerkmale und
ihre Kombination untereinander, sind erfindungswesentlich. Beispielsweise
können die Geräte über federelastische Rahmen bzw. Haltemittel
(Federklammern, Gummibänder) befestigt werden, die Halterung kann
verschwenkbar bzw. hochklappbar (z. B. aus ergonomischen Gründen)
ausgestaltet werden, es kann eine stoß- und schwingungsgedämpfte Aufhängung
vorgesehen werden, die fest auf der Montageplatte befestigte Geräte
(beispielsweise Notebook und Drucker) durch die gedämpfte und bewegliche
Verbindung zur Außenschale voll gegen mechanische Belastungen, die von außen
auf den Koffer einwirken, schützt (siehe DE 298 20 834.2 U1 der Anmelderin),
Kofferdeckel und Kofferboden weisen zum Wasser-Staub-Schutz eine spezielle
Dichtung mit Dichtring oder Dichtlippe auf usw.
Claims (15)
1. Tragbare Vorrichtung zur Aufnahme und Halterung für Geräte und/oder
Zubehör eines mobilen Büros, dadurch gekennzeichnet, dass die
Vorrichtung als zweiteiliges Gehäuse (1, 5) ausgestaltet ist, dass das
Gehäuseunterteil (1) und das Gehäuseoberteil (5) aus einer Bodenplatte (16,
56) mit angeformten Seitenwänden (12, 13, 14, 15; 52, 53, 54, 55) besteht,
wobei die sich senkrecht erstreckenden Seitenwände (12, 13, 14, 15) des
Gehäuseunterteils (1) an den Stirnseiten von den Seitenwänden (52, 53, 54,
55) des Gehäuseoberteils (5) umgriffen werden, dass außen am
Gehäuseoberteil (5) ein Laptop mittels einer Halterung (21, 22) lösbar
befestigt ist, dass durch Ausnehmungen (51) im Gehäuseoberteil (5)
herausgeführte Kabel mit den Anschlussanordnungen des Laptops steckbar
verbunden sind, und dass die Seitenwände (12, 13, 14, 15) des
Gehäuseunterteils (1) Buchsen zum Anschluss von Zubehör und einen
Haltegriff tragen.
2. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das
Laptop durch manuelle Betätigung einer zwischen zwei Positionen
verschiebbaren Halterung (22, 23) in Form- oder Klemmeingriff lösbar
befestigt ist.
3. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Halterung (21, 22) einen über das Gehäuseoberteil (5) herausragenden
Riegel (21) und von diesem ver- und entriegelbare, in Führungsschlitzen
(57) des Gehäuseoberteils (5) geführte, federbelastete Halteteile (22)
aufweist.
4. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
sich überlappenden Seitenwände (12, 13, 14, 15; 52, 53, 54, 55) des
keilförmigen Gehäuses durch form- oder kraftschlüssige Mittel miteinander
verbunden sind.
5. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im
Gehäuseinnern an der Bodenplatte (16) des Gehäuseunterteils (1) ein
Akkumulator und mindestens ein Modul und/oder eine Baugruppe gelagert
sind, welche entweder festverdrahtet oder mittels Steckverbindungen
miteinander und mit dem Laptop elektrisch verbunden sind.
6. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine
zusätzliche Anschlussbox (8) über eine vielpolige Steckverbindung (91, 92)
mit der Vorrichtung elektrisch und mechanisch verbunden ist, wobei auf die
Steckverbindung (91, 92) einwirkende Kräfte von den Seitenwänden
aufgefangen werden und wobei über diese Steckverbindung (91, 92) ein
externer Drucker, ein externer Monitor, eine externe Maus bzw. Tastatur
und eine LAN-Verbindung herausgeführt sind.
7. Tragbare Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite der Bodenplatte (16) mit
einem weichen Überzug versehen ist oder dass an der Unterseite der
Bodenplatte (16) Gummifüße angeordnet sind.
8. Tragbare Vorrichtung zur Aufnahme und Halterung für Geräte und/oder
Zubehör eines mobilen Büros, dadurch gekennzeichnet, dass die
Vorrichtung als Handkoffer mit einer im Abstand zum Kofferboden
gelagerten Montageplatte (M) ausgestaltet ist und dass in Führungsschlitzen
(F) der Montageplatte (M) verschiebbare Befestigungsmittel (B) vorgesehen
sind, welche auf der Montageplatte (M) angeordnete Geräte und/oder
Zubehör in Form- und/oder Klemmeingriff halten.
9. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
Montageplatte (M) schwenkbar gelagert ist und dass diese durch Rastmittel
in einer Schließstellung an der Kofferschale (K) festgelegt ist.
10. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass
Kofferdeckel und Kofferboden (KB) lösbar miteinander verbunden sind und
dass neben der Montageplatte (M) eine aus dem Kofferboden (KB) heraus
verschwenkbare Tragplatte (T) angeordnet ist.
11. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass
das Zubehör an der Tragplatte (T) durch Klettverschlüsse befestigt ist und
dass die Tragplatte (T) über ein im wesentlichen plattenförmiges
Zwischenprofil (Z) an der Kofferschale (K) festgelegt ist.
12. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
dass im Zwischenraum unterhalb der Montageplatte (M) Haltemittel (E) für
Zubehörteile angeordnet sind.
13. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass
die Tragplatte (T) eine kreiskonzentrische Ausnehmung (TV) für die
Führung der Tragplatte (T) beim Verschwenken und eine weitere
kreiskonzentrische Ausnehmung (TA) für die Durchführung des
Kabelanschlusses des Zubehörs aufweist.
14. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass
der Schwenkmechanismus einen Verriegelungshebel (V) und eine zwischen
Zwischenprofil (Z) und Tragplatte (T) angeordnete Unterlage (U) aufweist,
wobei zur Tragplatte (T) korrespondierende Ausnehmungen (UA) und ein
Führungsschlitz (UF) für den Verriegelungshebel (V) vorgesehen sind.
15. Tragbare Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass
der Verriegelungshebel (V) mit einer am Zwischenprofil (Z) befestigten
Zugfeder belastet und von einer Kulissenführung (KF) in der Tragplatte (T)
geführt ist, wodurch der Verriegelungshebel (V) in zumindest einer
Endstellung hörbar an die Kulissenführung (KF) anschlägt.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE2000141214 DE10041214B4 (de) | 2000-08-22 | 2000-08-22 | Tragbare Vorrichtung für Geräte eines mobilen Büros |
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