DE10041204A1 - Verfahren zur Überwachung von Drehzahlsensoren - Google Patents
Verfahren zur Überwachung von DrehzahlsensorenInfo
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Abstract
Bei einem Verfahren zur Überwachung der Funktionstüchtigkeit von die Drehzahl oder davon abgeleiteter Größen der Räder eines Fahrzeugs messenden Sensoren, insbesondere für ein Fahrzeug mit einer blockiergeschützten Bremsanlage, wird dann eine Funktionsuntüchtigkeit oder ein verdacht einer Funktionsuntüchtigkeit von mindestens einem von mehreren Sensoren ermittelt, wenn das Signal des mindestens einen Sensors für einen vorgegebenen Zeitraum ausfällt oder ein starkes Abfallen der gemessenen Raddrehzahl oder davon abgeleiteter Größen gegenüber den Signalen mindestens zwei anderer Sensoren, vorzugsweise aller anderen Sensoren, anzeigt und wenn die Signale der mindestens zwei anderen Sensoren, vorzugsweise allen anderen Sensoren, für einen vorgegebenen Zeitraum ein stabiles Drehverhalten und insbesondere keine Blockiertendenz der den anderen Sensoren zugeordneten Räder anzeigen.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Überwachen der
Funktionstüchtigkeit von die Drehzahl oder davon
abgeleiteter Größen der Räder eines Fahrzeugs messenden
Sensoren, insbesondere für ein Fahrzeug mit einer
blockiergeschützten Bremsanlage.
Fahrzeugbremsanlagen mit elektronischer Regelung erfordern
funktionierende Sensoren zum Messen der
Drehgeschwindigkeiten der Fahrzeugräder. Mit den Sensoren
wird das Drehverhalten der einzelnen Räder ermittelt und
nach Maßgabe des Drehverhaltens werden die
Fahrzeugbremsanlagen geregelt. Beispielsweise wird bei einem
Antiblockiersystem (ABS) der Bremsdruck in den einzelnen
Radbremsen moduliert, um ein Blockieren der Räder zu
verhindern.
Ein Sensor kann aufgrund unterschiedlicher Ursachen defekt
werden. Denkbar sind insbesondere ein Kurzschluß im Sensor,
eine Unterbrechung der Zuleitungen zum Sensor oder eine
fehlerhafte Signalaufbereitung des Sensorsignals vor dem
Einspeisen in den Rechner der elektronischen
Bremsenregelungsanlage. Weitere Fehler sind ein
beispielsweise nach einem Werkstattbesuch fehlender Sensor
oder ein fehlender Zahnkranz oder auch ein sich im Laufe der
Zeit ändernder Abstand zwischen Sensor und dem Zahnkranz.
Signalausfälle von Sensoren können nicht immer in kurzer
Zeit erkannt werden. Weist der Sensor keinen elektrisch
erfaßbaren Defekt auf, so ist man auf eine Fehlererkennung
über Plausibilitätsbetrachtungen angewiesen. Diese
überwachen in der Regel den Geschwindigkeitsverlauf jedes
Rades oder vergleichen die gemessenen Radgeschwindigkeiten
untereinander. Um eine ungerechtfertigte Fehlererkennung zu
vermeiden, benötigt man in der Regel relativ lange
Erkennungszeiten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum
Überwachen der Funktionstüchtigkeit von das Drehverhalten
der Räder eines Fahrzeugs messenden Sensoren zu schaffen,
welches in technisch einfacher Weise zu realisieren ist und
rasch und zuverlässig funktioniert.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird dadurch
gelöst, dass dann eine Funktionsuntüchtigkeit oder ein
Verdacht einer Funktionsuntüchtigkeit von mindestens einem
von mehreren Sensoren ermittelt wird, wenn das Signal des
mindestens einen Sensors für einen vorgegebenen Zeitraum
ausfällt oder ein starkes Abfallen der gemessenen
Raddrehzahl oder davon abgeleiteter Größen gegenüber den
Signalen mindestens zwei anderer Sensoren, vorzugsweise
aller anderen Sensoren, anzeigt und wenn die Signale der
mindestens zwei anderen Sensoren, vorzugsweise aller anderen
Sensoren, für einen vorgegebenen Zeitraum ein stabiles
Drehverhalten und insbesondere keine Blockiertendenz der den
anderen Sensoren zugeordneten Räder anzeigen.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren lassen sich gegenüber
relativ langen Erkennungszeiten für einen Fehler bzw. einen
Ausfall eines Sensors von typisch ca. 30 sec.
Ermittlungszeiten einer Funktionsuntüchtigkeit oder eines
Verdachts einer Funktionsuntüchtigkeit von ca. 1 Sekunde
realisieren, wobei insbesondere ein plötzliches Abfallen
oder ein Wegfall des Signals (Signalabriß) auch bei relativ
niedriger Fahrzeuggeschwindigkeit von einer
Drehverhaltensänderung unterschieden werden kann, die durch
eine verzögernde Kraft auf das Rad verursacht wird.
Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahren kann vorteilhaft
bereits ein Verdacht einer Funktionsuntüchtigkeit von
mindestens einem von mehreren Sensoren
(Sensorfehlerverdacht) bestimmt werden. Das erfindungsgemäße
Verfahren ist daher insbesondere dafür vorgesehen, in
relativ kurzer Zeit, vorteilhaft realisierbar durch Vorgabe
eines geeigneten, relativ kurzen Zeitraums (in dem die
Signale der mindestens zwei anderen Sensoren, vorzugsweise
aller anderen Sensoren, ein stabiles Drehverhalten und
insbesondere keine Blockiertendenz der den anderen Sensoren
zugeordneten Räder anzeigen), bereits einen Verdacht auf
eine Funktionsuntüchtigkeit zu ermitteln, bevor eine
Funktionsuntüchtigkeit des Sensors (Sensorfehler),
beispielsweise auch nach den bekannten Verfahren nach dem
Stand der Technik, (richtig) erkannt wird. Nach dem
erfindungsgemäßen Ermitteln eines Verdachts einer
Funktionsuntüchtigkeit des mindestens einen von mehreren
Sensoren können Fehlfunktionen des Systems durch ein
"fehlerhaftes" Signal des mindestens einen Sensors durch
entsprechende Maßnahmen verhindert werden. Kritische
Fahrsituation aufgrund des "fehlerhaften" Signals können so
stark verringert werden.
Ein Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens beruht demnach
insbesondere darauf, dass nicht nur das Signal des Rades mit
dem defekten Sensor zur Fehlererkennung herangezogen wird,
sondern auch die Signale der übrigen Sensoren in die
Betrachtung einfließen und dass der Ausfall eines
Sensorsignals über einen relativ kurzen Zeitraum dann
bereits die Ermittlung eines Sensorfehlerverdachts
ermöglicht, wenn die übrigen Sensorsignale und ggf. der
Regeleingriff einer elektronischen Bremsenregelung am
betroffenen Rad dafür sprechen, dass auf das betroffene Rad
eine geringe oder gar keine verzögernde Kraft wirkt.
Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass ein Zeitraum in
einem Bereich zwischen 0,5 bis 3 sec., vorzugsweise ca. 1 sec.,
vorgegeben wird. Es hat sich herausgestellt, daß
dieser Zeitraum schon eine sichere Ermittlung eines
Sensorfehlerverdachts gewährleistet.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist ein starkes
Abfallen der durch den mindestens einen Sensor gemessenen
Raddrehzahl oder davon abgeleiteter Größen dann gegeben,
wenn ein aus der gemessenen Raddrehzahl oder davon
abgeleiteter Größen ermittelter Bremsschlupf größer als ein
vorgegebener Bremsschlupf-Grenzwert, vorzugsweise 4 km/h bis
6 km/h, insbesondere ca. 5 km/h, ist.
Nach der Erfindung ist ein starkes Abfallen der durch den
mindestens einen Sensor gemessenen Raddrehzahl oder davon
abgeleiteter Größen dann gegeben, wenn eine aus der
gemessenen Raddrehzahl oder davon abgeleiteter Größen
ermittelte Radbeschleunigung einen vorgegebenen
Radbeschleunigungs-Grenzwert, vorzugsweise -0,05 g bis
-1,2 g, insbesondere ca. -1 g, unterschreitet. Ein
Unterschreiten der Radbeschleunigung bedeutet hier, daß die
negative Radbeschleunigung, also die Radverzögerung, einen
größeren negativen Wert als den vorgegebenen Grenzwert
annimmt, der in einem Bereich von -0,05 bis -1,5 g liegen
kann. Bei einem vorgegebenen Grenzwert von -0,05 g
unterschreiten daher beispielsweise (negative)
Radbeschleunigungen von -0,06 g, -0,07 g, -0,08 g, etc.
diesen vorgegebenen Grenzwert.
Nach der Erfindung ist es vorgesehen, dass ein starkes
Abfallen der durch den mindestens einen Sensor gemessenen
Raddrehzahl oder davon abgeleiteter Größen dann gegeben ist,
wenn eine aus der gemessenen Raddrehzahl abgeleitete
Radumfangsgeschwindigkeit um mindestens ca. 20% geringer
ist als eine berechnete oder geschätzte
Fahrzeugreferenzgeschwindigkeit.
In Ausgestaltung der Erfindung wird ein durch die anderen
Sensoren ermitteltes Drehverhalten dann als stabil
angenommen, wenn ein durch die anderen Sensoren angezeigter
Bremsschlupf geringer ist als ein vorgegebener Bremsschlupf-
Grenzwert, vorzugsweise 4 km/h bis 6 km/h, insbesondere ca.
5 km/h.
Erfindungsgemäß wird ein durch die anderen Sensoren
ermitteltes Drehverhalten dann als stabil angenommen, wenn
eine durch die anderen Sensoren angezeigte Radbeschleunigung
einen vorgegebenen Radbeschleunigungs-Grenzwert,
vorzugsweise -0,05 g bis -1,2 g, insbesondere ca. -1 g,
überschreitet. Ein Überschreiten der Radbeschleunigung
bedeutet hier analog zum zuvor beschriebenen Unterschreiten
einer Radbeschleunigung, daß die negative Radbeschleunigung,
also die Radverzögerung, einen kleineren negativen Wert als
den vorgegebenen Grenzwert annimmt. Wird ein Grenzwert von
-0,05 g vorgegebenen, so überschreiten beispielsweise
negative Radbeschleunigungen von -0,04 g, -0,03 g, -0,02 g,
etc. diesen vorgegebenen Grenzwert sowie der Wert 0 und alle
positiven Werte für die Radbeschleunigung.
Es ist ebenso vorgesehen, dass ein durch die anderen
Sensoren ermitteltes Drehverhalten dann als stabil
angenommen wird, wenn kein Bremsschlupf der den anderen
Sensoren zugeordneten Räder vorliegt, welche auf einen
Einsatz der Fahrzeugbremse oder der Feststellbremse und/oder
einen Motorschleppbetrieb hinweist.
Die Aufgabe wird ferner durch ein Verfahren zum Überwachen
der Funktionstüchtigkeit von die Drehzahl oder davon
abgeleiteter Größen der Räder eines Fahrzeugs messenden
Sensoren, für ein Fahrzeug mit einem Antiblockiersystem
(ABS) gelöst, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass dann
ein Verdacht einer Funktionsuntüchtigkeit oder eine
Funktionsuntüchtigkeit von mindestens einem von mehreren
Sensoren ermittelt wird, wenn das Signal des mindestens
einen Sensors für einen vorgegebenen Zeitraum ausfällt oder
ein starkes Abfallen der gemessenen Raddrehzahl oder davon
abgeleiteter Größen gegenüber den Signalen mindestens zwei
anderer Sensoren, vorzugsweise aller anderen Sensoren,
anzeigt und wenn der Bremsdruck an den Rädern, die diesen
zwei anderen Sensoren zugeordnet sind, nicht aktiv durch das
Antiblockiersystem geregelt wird, dass bedeutet wenn keine
ABS-Regelungsphase vorliegt.
Unter dem Begriff "Antiblockiersystem" sind hier auch
entsprechende elektronische Blockierschutzsysteme zu
verstehen, die Teil eines übergeordneten Regelungssystems,
wie Antriebsschlupfregelungssystem (ASR) oder elektronische
Fahrstabilitätsregelung (ESP), sind.
In einer Ausführungsform der Erfindung gilt der Bremsdruck
an den zugeordneten Rädern dann als aktiv durch das
Antiblockiersystem geregelt, wenn an der Radbremse des
zugeordneten Rades Bremsdruck abgebaut oder gehalten wird,
vorzugsweise aber abgebaut wird. Durch die zusätzliche
Bedingung der Art des Regelungseingriffs, zum Beispiel
Druckabbau an einem Rad, kann an einem Sensor dieses Rades,
welcher trotz Abbau des Bremsdrucks, entsprechend einer ABS-
Regelung, für eine gewisse Zeit kein Signal liefert, ein
Fehler vermutet werden, wenn ein Motorschleppbetrieb bzw.
ein Einsatz der Handbremse ausgeschlossen werden kann. Mit
Hilfe der zusätzlichen Bedingung der Art des Regeleingriffs
(Druckabbau bzw. Druckaufbau bei einer blockiergeschützten
Bremsanlage) wird die Zeit bis zum Ermitteln einer
Funktionsuntüchtigkeit oder eines Verdachts einer
Funktionsuntüchtigkeit des mindestens einen von mehreren
Sensoren verringert.
Nach der Erfindung tritt das Verfahren nur dann in Funktion,
wenn die berechnete oder geschätzte
Fahrzeugreferenzgeschwindigkeit einen vorgegebenen
Geschwindigkeits-Grenzwert, vorzugsweise 4 bis 10 km/h,
insbesondere ca. 6 km/h, überschreitet.
Nach der Erfindung ist es vorgesehen, dass nach der
Ermittlung einer Funktionsuntüchtigkeit oder eines Verdachts
einer Funktionsuntüchtigkeit von mindestens einem von
mehreren Sensoren ein Fehlersignal erzeugt wird und/oder das
Signal des mindestens einen Sensors für eine elektronische
Regelung eines Bremssystems des Fahrzeugs zumindest so lange
nicht berücksichtigt wird, bis die Funktionsuntüchtigkeit
oder der Verdacht auf eine Funktionsuntüchtigkeit des
Sensors nicht mehr ermittelt wird.
Nach der Erfindung wird nach der Ermittlung eines Verdachts
einer Funktionsuntüchtigkeit oder einer
Funktionsuntüchtigkeit von mindestens einem von mehreren
Sensoren zumindest das störungsbehaftete Systemteil,
insbesondere der ABS-Regelkanal, des mindestens einen von
mehreren Sensoren, zumindest so lange abgeschaltet, bis der
Verdacht auf eine Funktionsuntüchtigkeit oder
Funktionsuntüchtigkeit des Sensors nicht mehr erkannt wird.
Als besonders vorteilhaft für eine sichere Fehlererkennung
hat sich eine Kombination der folgenden Bedingungen
herausgestellt:
Es wird kein Signal oder ein Bremsschlupf an dem mindestens
einen Rad seit mehr als einer sec. sensiert.
Alle anderen Räder liefern ein Radsignal, welches einer
Radumfangsgeschwindigkeit größer 6 km/h entspricht oder
anzeigt, dass diese anderen Räder sich nicht im Bremsschlupf
befinden.
Die Radbeschleunigung an keinem anderen Rad ist kleiner
-0,1 g.
Sind alle obigen Bedingungen erfüllt, so wird am Sensor, der
kein Signal liefert, ein Fehler vermutet. Es wird eine
(weitere) durch den Fehler bzw. den Ausfall des Sensors
hervorgerufene Druckabsenkung des Bremsdrucks an dem
betroffenen Rad verhindert. Teilfunktionen der Bremsanlage,
die das als fehlerhaft erkannte Radsignal benötigen, werden
zumindest vorübergehend stillgelegt.
Die Erfindung wird nun anhand von Abbildungen (Fig. 1 bis
Fig. 5) beispielhaft näher erläutert.
In der Fig. 1 sind in einem Flußdiagramm schematisch
einzelne Abfrageschritte einer Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens für ein Rad dargestellt.
In Fig. 2 ist graphisch der Ausfall des Signals eines
Sensors bei konstanter Fahrzeuggeschwindigkeit dargestellt.
Fig. 3 zeigt die Signale der Sensoren bei einem
beschleunigten Fahrzeug.
In Fig. 4 sind die Signale der Sensoren eines Fahrzeugs
dargestellt, welches eine konstante Fahrzeuggeschwindigkeit
aufweist.
Fig. 5 zeigt graphisch den Fall, bei welchem die
Fahrzeuggeschwindigkeit verringert wird.
In der Fig. 1 sind in einem Flußdiagramm schematisch die
Abfrageschritte zum Ermitteln eines Sensorfehlerverdachts an
einem bestimmten Rad, hier als "Rad 1" bezeichnet, von einem
Fahrzeug mit vier Rädern (Rad 1 bis Rad 4) dargestellt. Vom
einem Startpunkt der Abfrageschritte (Schritt 1) wird in
einem zweiten Schritt (Schritt 2) geprüft, ob der Sensor an
dem betrachteten Rad 1 ein Sensorsignal liefert. Wird kein
Signal erkannt, wird in einem Schritt 3 geprüft, ob an allen
anderen Rädern (Räder 2 bis 4) ein Sensorsignal vorliegt.
Wird ein Sensorsignal an allen anderen Rädern erkannt, dann
wird im nachfolgenden Schritt geprüft, ob die anderen drei
Räder sich in einem stabilen Zustand befinden. Denn wenn die
anderen Räder stabil sind und keine Blockiertendenz zeigen,
dann ist erfindungsgemäß ein Verdacht auf einen Fehler nicht
gegeben. Beispielsweise wird dazu in einem nachfolgenden
Schritt (Schritt 4) abgefragt, ob ein Eingriff des ABS an
den Rädern 2 bis 4 erfolgt. Mit dieser Abfrage wird geprüft,
ob die anderen drei Räder sich in einem stabilen Zustand
befinden. Wenn die anderen Räder stabil sind und keine
Blockiertendenez zeigen, ist ein Eingriff des ABS in die
Bremsenregelung, insbesondere eine Druckabbauphase oder
Druckhaltephase, zur Stabilisierung eines oder mehrerer
dieser Räder nicht erforderlich. Dann findet kein Eingriff
des ABS statt und die Abfrage schreitet weiter zum nächsten
Schritt S. Mit der Abfrage im Schritt S wird zusätzlich
geprüft, ob die Radbeschleunigung der anderen Räder (Rad 2
bis 4) größer oder gleich einem vorgegebenen Grenzwert, in
diesem Beispiel größer gleich -0,1 g beträgt. Mit diesem
Schritt wird, wie bei der Abfrage zuvor (Schritt 4) geprüft,
ob die anderen Räder ein stabiles Verhalten zeigen. Für
bestimmte Anwendungsfälle ist es vorgesehen, das Schritt S
entfällt und im Anschluß an Schritt 4 direkt die Abfrage des
Schrittes 6 anschließt. In diesem Fall dient nur das
Kriterium des ABS-Eingriffs (Schritt 4) zur Beurteilung der
Radstabilität der Räder 2 bis 4. Aus Gründen der
Erkennungssicherheit eines Sensorfehlerverdachts und um
einen nicht gerechtfertigten Fehlerverdacht möglichst
auszuschließen, wird aber vorzugsweise das weitere Kriterium
zur Beurteilung der Radstabilitäten, die Abfrage gemäß
Schritt 5, abgeprüft. Als weiteres Kriterium oder auch als
alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Radstabilitäten
kann für andere Anwendungsfälle vorzugsweise auch die
Radumfangsgeschwindigkeit verwendet werden. Im Anschluß an
Schritt 5, wenn die Bedingung einer Radbeschleunigung größer
-0,1 g erfüllt sind, daß bedeutet wenn keine verzögernden
Kräfte auf das Rad einwirken, die eine Radbeschleunigung von
kleiner -0,1 g, beispielweise -0,2 g, -0,3 g, -0,4 g oder
eine höhere negative Raderschleunigung bewirken, schreitet
die Abfrage weiter zu Schritt 6. Im Schritt 6 wird geprüft,
ob das Fahrzeug sich bewegt. Dass bedeutet, ob die
Fahrzeuggeschwindigkeit größer als ein vorgegebener
Fahrzeuggeschwindigkeits-Grenzwert, beispielsweise größer 6 km/h
ist. Es ist ebenso vorgesehen, dass der Schritt 6 entfällt.
Dies ist im Grundsatz möglich, da mit der Abfrage
des Schritts 3 schon geprüft wurde, ob überhaupt
Sensorsignale vorliegen. Ist die Fahrzeuggeschwindigkeit
größer als der Fahrzeuggeschwindigkeits-Grenzwert, z. B.
größer 6 Km/h, wird in einer anschließenden Abfrage (Schritt
7) abgefragt, ob diese Bedingungen (Schritte 2 bis 6) seit
mindestens einer Sekunde gelten. Ist auch diese Bedingung
des Schrittes 6 erfüllt, dann gilt ein Verdacht einer
Funktionsstörung des Sensors, ein Sensorfehlerverdacht, an
dem betroffenen Rad als ermittelt (Schritt 8). Die Abfrage
schreitet weiter zum nächsten Rad (Schritt 9) und die
Abfragen kehren zurück zum Anfang 1 (Schritt 10) und
beginnen wieder mit der ersten Abfrage des Schritts 2. Es
werden dann die zuvor genannten Abfrageschritte für das
nächste Rad, beispielsweise Rad 2, ebenso durchgeführt,
wobei ein Vergleich mit den jeweils drei anderen Rädern, in
diesem Fall die Räder 1, 3 und 4, entsprechend erfolgt.
Zusätzlich zu den in Fig. 1 gezeigten Abfrageschritten ist
es vorgesehen, daß der Verdacht auf einen Fehler des
betreffenden Sensors zurückgenommen wird, wenn zwar eine
Störung des einen Sensors (beispielsweise an Rad 1) erkannt
wurde, aber wenn beim darauffolgenden Durchlaufen der
Abfragen wieder ein Sensorsignal am betreffenden Rad (Rad 1)
ermittelt wird (Schritt 2) und das betreffende Rad wieder
stabil ist (Schritte 4, 5).
In den anschließenden Abbbildungen (Fig. 2 bis Fig. 5) sind
Beispiele für einen Ausfall des Sensors an einem Rad 4 für
verschiedene Fahrsituationen eines Fahrzugs mit 4 Rädern
dargestellt, wobei der Verdacht auf einen Ausfall des einen
Sensors an Rad 4 beispielsweise mit Hilfe der zuvor
dargestellten Ausführungsform der Erfindung ermittelt werden
kann.
Fig. 2 zeigt eine schematische Darstellung des Verlaufs der
Signale von vier Raddrehzahlsensoren eines Fahrzeugs gegen
die Zeit (t). Das Fahrzeug bewegt sich mit konstanter
Fahrzeuggeschwindigkeit. Daher liefern die Sensoren der
Räder 1 bis 3 Signale für eine konstante
Radumfangsgeschwindigkeit (V1 bis V3). Der Sensor des Rades
4 zeigt zum Zeitpunkt t1 einen Signalabriß, d. h. die
Radumfangsgeschwindigkeit V4 fällt plötzlich bei t1 gegen
Null. Durch den erfindungsgemäßen Vergleich der Signale, das
bedeutet insbesondere den Vergleich des Signals des einen
(ausgefallenen) Sensors am Rad 4 gegenüber den Signalen der
drei übrigen Sensoren der Räder 1 bis 3, wird aufgrund des
Ausfalls des Sensors an Rad 4 ab einem Zeitpunkt tx,
beispielsweise ca. 1 sec. nach dem Zeitpunkt t1, ein
Sensorfehlerverdacht ermittelt.
In der Fig. 3 und Fig. 5 sind Situationen dargestellt, bei
denen das Signal des Sensors an Rad 4 zum Zeitpunkt t1
ebenfalls stark abfällt bzw. ausfällt, während alle übrigen
Drehzahlsensoren der Räder 1 bis 3 ein gleichmäßiges
Raddrehverhalten (siehe V1 bis V3) anzeigen.
Bei der Situation gemäß Fig. 3 erhöht sich die
Radumfangsgeschwindigkeit (V1 bis V3) mit der Zeit; das
Fahrzeug beschleunigt. Nach der dieser Erfindung zugrunde
liegenden Überlegung ist ein derartiger Signalabfall eines
einzigen Sensors aufgrund verzögernder Kräfte an dem Rad
dann unwahrscheinlich, wenn alle anderen Sensoren anzeigen,
daß das Fahrzeug gleichmäßig beschleunigt oder, wie in Fig.
2 dargestellt, eine konstante, gleichbleibende
Geschwindigkeit aufweist. Durch das erfindungsgemäße
Verfahren kann ein Verdacht auf einen Ausfall des Sensors an
Rad 4 ab tx, z. B. ca. 1 sec. nach t1, daher sicher ermittelt
werden.
Nach der Fig. 5 wird eine Verringerung der
Fahrzeuggeschwindigkeit durch die Abnahme der sensierten
Radumfangsgeschwindigkeiten V1 bis V3 an den Sensoren der
Räder 1 bis 3 angezeigt. Das Fahrzeug verzögert mit einer
relativ geringen Radverzögerung (relativ geringe Abnahme der
Radumfangsgeschwindigkeiten V1 bis V3). Ist die ermittelte
Radbeschleunigung größer als ca. -0,1 g und findet kein ABS-
Eingriff an den Rädern 1 bis 3 statt, kann auch in dieser
Situation der zum Zeitpunkt t1 erfolgte Signalabriß am
Sensor des Rades 4 einen Sensorfehlerverdacht auslösen. Denn
es kann erfindungsgemäß ausgeschlossen werden, daß am
betroffenen Rad 4 verzögernde Kräfte einwirken, die einen
derartigen Signalabfall verursachen könnten. Die
Erkennungszeit für einen Verdachts eines Ausfalls oder
Fehlers des betroffenen Sensors (V4) ist daher auch in
diesem Fall relativ kurz, beispielsweise ca. 1 sec. nach t1.
Nach Fig. 4 erfolgt nach dem Signalabriß des Sensors an Rad
4 zum Zeitpunkt t1 ein Absinken des Sensorsignals des
Sensors an Rad 3 zum Zeitpunkt t2 bis auf einen bestimmten
Wert. Nach kurzer Zeit erhöht sich die sensierte
Radumfangsgeschwindigkeit V3 wieder und schließlich zum
Zeitpunkt t3 liefern die Sensoren der Räder 1 bis 3 wieder
ein annähernd gleiches Signal. Bei dieser Situation kann bis
zum Zeitpunkt t3 nicht sicher ein Verdacht des Ausfalls des
Sensors an Rad 4 bestimmt werden, da der Abfall des
Sensorsignal V3 anzeigt, daß auch andere Kräfte eine
Verzögerung der sensierten Radumfangsgeschwindigkeiten
bewirken könnten. Aber ab dem Zeitpunkt tx, z. B. ca. 1 sec.
nach t3, kann analog zu der in Fig. 2 dargestellten
Situation, durch die Signaldifferenz zwischen den Sensoren
der Räder 1 bis 3 und dem Sensor an Rad 4 ein Fehlerverdacht
am Sensors des Rades 4 sicher ermittelt werden. So wird
durch das erfindungsgemäße Verfahren ein relativ frühes und
relativ sicheres Ermitteln eines Fehlerverdachts eines
Sensors auch für verschiedenste Fahrsituationen
gewährleistet, bevor - aufgrund anderer
Plausibilitätsbetrachtungen - überhaupt ein Sensorausfall als
sicher erkannbar ist.
Im Grundsatz kann auch ein gegensätzliches Raddrehverhalten,
dass bedeutet ein starker, sprunghafter Anstieg der durch
den mindestens einen Sensor gemessenen Raddrehzahl oder
davon abgeleiteter Größen auf einen Sensorfehler hinweisen.
Folgerichtig kann ein derartiger Effekt im Prinzip nach dem
Gedanken des erfindungsgemäßen Verfahrens ermittelt werden,
wobei die zuvor beschriebenen Verfahrensschritte in
entsprechender Weise, mit einem gegebenenfalls umgekehrten
Vorzeichen, analog anwendbar sind.
Claims (14)
1. Verfahren zum Überwachung der Funktionstüchtigkeit von
die Drehzahl oder davon abgeleiteter Größen der Räder
eines Fahrzeugs messenden Sensoren, insbesondere für ein
Fahrzeug mit einer blockiergeschützten Bremsanlage,
dadurch gekennzeichnet, dass dann eine
Funktionsuntüchtigkeit oder ein Verdacht einer
Funktionsuntüchtigkeit von mindestens einem von mehreren
Sensoren ermittelt wird, wenn das Signal des mindestens
einen Sensors für einen vorgegebenen Zeitraum ausfällt
oder ein starkes Abfallen der gemessenen Raddrehzahl
oder davon abgeleiteter Größen gegenüber den Signalen
mindestens zwei anderer Sensoren, vorzugsweise aller
anderen Sensoren, anzeigt und wenn die Signale der
mindestens zwei anderen Sensoren, vorzugsweise aller
anderen Sensoren, für einen vorgegebenen Zeitraum ein
stabiles Drehverhalten und insbesondere keine
Blockiertendenz der den anderen Sensoren zugeordneten
Räder anzeigen.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass ein Zeitraum in einem
Bereich zwischen 0,5 bis 3 sec., vorzugsweise ca. 1 sec.,
vorgegeben wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass ein starkes Abfallen der
durch den mindestens einen Sensor gemessenen Raddrehzahl
oder davon abgeleiteter Größen dann gegeben ist, wenn
ein aus der gemessenen Raddrehzahl oder davon
abgeleiteter Größen ermittelter Bremsschlupf größer als
ein vorgegebener Bremsschlupf-Grenzwert, vorzugsweise 4 km/h
bis 6 km/h, insbesondere ca. 5 km/h, ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass ein starkes Abfallen der
durch den mindestens einen Sensor gemessenen Raddrehzahl
oder davon abgeleiteter Größen dann gegeben ist, wenn
eine aus der gemessenen Raddrehzahl oder davon
abgeleiteter Größen ermittelte Radbeschleunigung einen
vorgegebenen Radbeschleunigungs-Grenzwert, vorzugsweise
-0,05 g bis -1,2 g, insbesondere ca. -1 g,
unterschreitet.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass ein starkes Abfallen der
durch den mindestens einen Sensor gemessenen Raddrehzahl
oder davon abgeleiteter Größen dann gegeben ist, wenn
eine aus der gemessenen Raddrehzahl abgeleitete
Radumfangsgeschwindigkeit um mindestens ca. 20%
geringer ist als eine berechnete oder geschätzte
Fahrzeugreferenzgeschwindigkeit.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass ein durch die anderen
Sensoren ermitteltes Drehverhalten dann als stabil
angenommen wird, wenn kein Bremsschlupf der den anderen
Sensoren zugeordneten Räder vorliegt, welcher auf einen
Einsatz der Fahrzeugbremse oder der Festellbremse oder
einen Motorschleppbetrieb hinweist.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass ein durch die anderen
Sensoren ermitteltes Drehverhalten dann als stabil
angenommen wird, wenn ein durch die anderen Sensoren
angezeigter Bremsschlupf geringer als ein vorgegebener
Bremsschlupf-Grenzwert, vorzugsweise 4 km/h bis 6 km/h,
insbesondere ca. 5 km/h, ist.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass ein durch die anderen
Sensoren ermitteltes Drehverhalten dann als stabil
angenommen wird, wenn eine durch die anderen Sensoren
angezeigte Radbeschleunigung einen vorgegebenen
Radbeschleunigungs-Grenzwert, vorzugsweise -0,05 g bis -
1,2 g, insbesondere ca. -1 g, überschreitet.
9. Verfahren zum Überwachung der Funktionstüchtigkeit von
die Drehzahl oder davon abgeleiteter Größen der Räder
eines Fahrzeugs messenden Sensoren für ein Fahrzeug mit
einem Antiblockiersystem (ABS),
dadurch gekennzeichnet, dass dann eine
Funktionsuntüchtigkeit oder ein Verdacht einer
Funktionsuntüchtigkeit von mindestens einem von mehreren
Sensoren ermittelt wird, wenn das Signal des mindestens
einen Sensors für einen vorgegebenen Zeitraum ausfällt
oder ein starkes Abfallen der gemessenen Raddrehzahl
oder davon abgeleiteter Größen gegenüber den Signalen
mindestens zwei anderer Sensoren, vorzugsweise aller
anderen Sensoren, anzeigt und wenn der Bremsdruck der
diesen mindestens zwei anderen Sensoren zugeordneten
Räder nicht aktiv durch das Antiblockiersystem geregelt
wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, dass der Bremsdruck an den
zugeordneten Rädern dann als aktiv durch das
Antiblockiersystem geregelt gilt, wenn an der Radbremse
des zugeordneten Rades Bremsdruck abgebaut oder gehalten
wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren nur dann in
Funktion tritt, wenn die berechnete oder geschätzte
Fahrzeugreferenzgeschwindigkeit einen vorgegebenen
Geschwindigkeits-Grenzwert, vorzugsweise 4 bis 10 km/h,
insbesondere ca. 6 km/h, überschreitet.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass nach der Ermittlung einer
Funktionsuntüchtigkeit oder eines Verdachts einer
Funktionsuntüchtigkeit von mindestens einem von mehreren
Sensoren ein Fehlersignal erzeugt wird und/oder das
Signal des mindestens einen Sensors für eine
elektronische Regelung eines Bremssystems des Fahrzeugs
zumindest so lange nicht berücksichtigt wird, bis die
Funktionsuntüchtigkeit oder der Verdacht auf eine
Funktionsuntüchtigkeit des Sensors nicht mehr ermittelt
wird.
13. Verfahren nach Ansprüche 12,
dadurch gekennzeichnet, dass nach der Ermittlung einer
Funktionsuntüchtigkeit oder eines Verdachts einer
Funktionsuntüchtigkeit von mindestens einem von mehreren
Sensoren zumindest das störungsbehaftete Systemteil,
insbesondere der ABS-Regelkanal, des mindestens einen
von mehreren Sensoren, zumindest so lange abgeschaltet
wird, bis der Verdacht auf eine Funktionsuntüchtigkeit
oder Funktionsuntüchtigkeit des Sensors nicht mehr
erkannt wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, dass auf einen Verdacht einer
Funktionsuntüchtigkeit ermittelt wird.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10041204A DE10041204A1 (de) | 1999-08-31 | 2000-08-22 | Verfahren zur Überwachung von Drehzahlsensoren |
| PCT/EP2000/008411 WO2001015950A1 (de) | 1999-08-31 | 2000-08-29 | Verfahren zur überwachung von drehzahlsensoren in einem fahrzeug mit blockiergeschützter bremsanlage |
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|---|---|---|---|
| DE19941258 | 1999-08-31 | ||
| DE10041204A DE10041204A1 (de) | 1999-08-31 | 2000-08-22 | Verfahren zur Überwachung von Drehzahlsensoren |
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| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10041204A1 true DE10041204A1 (de) | 2001-07-19 |
Family
ID=7920183
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE10041204A Withdrawn DE10041204A1 (de) | 1999-08-31 | 2000-08-22 | Verfahren zur Überwachung von Drehzahlsensoren |
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