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DE10041952A1 - Vorrichtung zum Auspressen von Flüssigkeit aus Reinigungsgeräten - Google Patents

Vorrichtung zum Auspressen von Flüssigkeit aus Reinigungsgeräten

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Publication number
DE10041952A1
DE10041952A1 DE2000141952 DE10041952A DE10041952A1 DE 10041952 A1 DE10041952 A1 DE 10041952A1 DE 2000141952 DE2000141952 DE 2000141952 DE 10041952 A DE10041952 A DE 10041952A DE 10041952 A1 DE10041952 A1 DE 10041952A1
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liquid
cleaning
sponge
press
pressure plate
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DE2000141952
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Otto Oehme
Ulla Oehme
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Original Assignee
Individual
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Publication date
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L13/00Implements for cleaning floors, carpets, furniture, walls, or wall coverings
    • A47L13/10Scrubbing; Scouring; Cleaning; Polishing
    • A47L13/50Auxiliary implements
    • A47L13/58Wringers for scouring pads, mops, or the like, combined with buckets
    • A47L13/59Wringers for scouring pads, mops, or the like, combined with buckets with movable squeezing members

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  • Cleaning Implements For Floors, Carpets, Furniture, Walls, And The Like (AREA)
  • Cleaning By Liquid Or Steam (AREA)

Abstract

Die Vorrichtung zum Auspressen von Flüssigkeit aus Reinigungsgeräten, insbesondere Reinigungstextilien, Reinigungsschwämmen, Naßwischtüchern oder Wischmops, umfaßt wenigstens zwei gegeneinander bewegbare Preßkörper (14', 14'', 15) mit Preßflächen, zwischen denen das Reinigungsgerät anordenbar ist und einen Schwamm (2, 3) wenigstens an einer der Preßflächen (44', 44''). Dadurch wird die Flüssigkeitsaufnahme verbessert.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auspressen von Flüssigkeit aus Reini­ gungsgeräten, insbesondere Reinigungstextilien, Reinigungsschwämmen, Naßwischtü­ chern oder Wischmops, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Preßvorrichtungen oder Pressen werden beispielsweise im gewerblichen Be­ reich, in Krankenhäusern oder Hotels zur Reinigung eingesetzt. Sie dienen dazu, Reini­ gungsgeräte wie auf einer Halterung aufgespannte Wischmops nach einem Naßreini­ gungs- oder Naßwischvorgang auszupressen, um sie von Reinigungsflüssigkeit zu be­ freien. Das Reinigungsgerät wird dazu zwischen die Preßflächen der Preßkörper (Preß­ platten) gebracht. Mittels eines Betätigungshebels und im allgemeinen einer Kraftüber­ tragungswelle (Druckwelle) werden dann die Preßkörper aufeinander zubewegt, so daß das mit Reinigungsflüssigkeit vollgesaugte Reinigungsgerät zwischen den Preßflächen zusammengedrückt wird und die Reinigungsflüssigkeit ausgepreßt wird. Meist wird nur einer der Preßkörper bewegt, während der andere ortsfest bleibt. Preßkörper bestehen üblicherweise aus Kunststoff oder Metall. Die untere Preßplatte wird perforiert, so daß die Reinigungsflüssigkeit in einen darunter angeordneten Auffangbehälter gelangen und gegebenenfalls mehrfach verwendet werden kann.
Um die Reinigungsgeräte möglichst vollständig von Reinigungsflüssigkeiten zu befreien, muß zum Auspressen der Reinigungsgeräte oft erhebliche Kraft aufgewandt werden. Eine beliebige Verlängerung der Betätigunghebel ist nun jedoch aufgrund der dann auf­ tretenden Durchbiegung des Betätigungshebels und vor allem der Druckwelle nicht möglich. Darüber hinaus werden derartige Pressen meist auf Reinigungswagen befestigt, die bei sehr langen Hebeln ins Ungleichgewicht kommen und umstürzen können.
Es sind deshalb bereits Reinigungspressen vorgeschlagen worden, die mit einer Über­ setzungseinrichtung zwischen dem Betätigungshebel und der letztendlich den Preßvor­ gang bewirkenden Preßplatte arbeiten.
Eine derartige Presse mit Übersetzungseinrichtung ist aus der EP 0 734 680 A1 be­ kannt. Die dort gezeigte Presse weist neben einer Druckwelle auch eine Antriebswelle auf. Der Betätigungshebel ist an der Antriebswelle angeschlossen. Ein Getriebe, das beispielsweise als seitlich angeordnetes Kniehebelgetriebe ausgebildet sein kann, über­ trägt die Drehbewegung der Antriebswelle auf die Druckwelle. Die Druckwelle bewirkt dann ein Annähern zwischen Druckplatte und Gegendruckplatte. Das aus der EP 0 734 680 A1 bekannte Untersetzungsgetriebe arbeitet mit einem variablen Untersetzungsver­ hältnis dergestalt, daß bei gleichmäßiger Betätigung der Antriebswelle zunächst eine rasche Annäherung der Druckplatte an die Gegendruckplatte erfolgt. Die eigentliche Auspreßannäherung zwischen Druckplatte und Gegendruckplatte erfolgt bei immer noch gleichmäßiger Betätigung der Antriebswelle mit wesentlich geringerer Geschwin­ digkeit und daher unter Erzeugung eines höheren Auspreßdruckes. Diese Auspreßannä­ herung stellt bei der vorbekannten Presse jedoch erhöhte Anforderungen an die Druckwelle. Während der Auspreßannäherung sind so starke Kräfte erzeugbar, daß sich die Druckwelle verwindet. Bei einer Breitpresse nimmt diese Verwindung über die Breite der Presse ein beträchtliches Ausmaß an. Die mittels Hebeln an der Druckwelle befestigte Druckplatte wird dabei ebenfalls verwunden, was einen unbefriedigenden Auspreßvorgang zur Folge hat. Diese Nachteile können dadurch vermindert werden, daß die Antriebswelle und die Druckwelle auf beiden Seiten mit zwei seitlichen Getrie­ beeinrichtungen, wie einem Kniehebelgetriebe, verbunden werden. Eine solche Kon­ struktion ist jedoch äußerst aufwendig und führt noch immer zu einer starken Bean­ spruchung der Druckwelle.
Aus der DE 196 10 160 C2 ist eine Vorrichtung zum Auspressen von Naßwischbezügen bekannt mit einem Gehäuse, das zwei Seitenwangen, zwischen denen sich eine hori­ zontale Welle erstreckt, und eine wasserdurchlässige Bodenplatte sowie mindestens eine Preßplatte und einen Betätigungshebel aufweist. An der Preßplatte ist mindestens ein Arm angelenkt, der mit der horizontalen Welle verbunden ist. Die Preßplatte ist auf die Bodenplatte absenkbar bzw. von der Bodenplatte anhebbar. Der Betätigungshebel ist mit der horizontalen Welle über ein Drehgelenkgetriebe in Wirkverbindung und mit einem Ende an einer der Seitenwangen schwenkbar gelagert. Das Drehgelenkgetriebe als Übersetzungseinrichtung ist nach Art eines Kniehebelgetriebes ausgebildet, indem ein mit dem Bestätigungshebel verbundenes Getriebeglied und ein drehfest an der hori­ zontalen Welle befestigtes zweites Getriebeglied über ein Kupplungsglied gelenkig ver­ bunden sind und das mit dem Betätigungshebel verbundene Getriebeglied und das Kupplungsglied bei abgesenkter Druckplatte einen Winkel von 180° einschließen. Da­ durch ist bei abgesenkter Preßplatte ein besonders großer Anpreßdruck erzielbar, ohne daß eine große Kraft auf den Betätigungshebel aufzubringen ist.
Aus der weiteren Druckschrift DE 43 02 915 A1 ist eine Presse zum Auspressen von Reinigungstextilien bekannt mit einem Gehäuse mit zwei Seitenwangen und einem dazwischen befindlichen Preßkorb zur Aufnahme der auszupressenden Reinigungstextili­ en. über einen Bewegungsmechanismus lassen sich Preßbacken in den Preßkorb ver­ fahren, die dann die Reinigungstextilien beaufschlagen und ausdrücken. Der Bewe­ gungsmechanismus zur Kraftübertragung der Antriebsbewegung von einem Antriebs­ hebel (Betätigungshebel) auf die Preßbacken erfolgt mittels Kurvenscheiben mit von deren Steuerkurven beaufschlagbaren, an beiden Preßbacken angeschlossenen Brüc­ kenteilen. Durch diese exzenterartige Kraftübertragung lassen sich bei geringem Ver­ schleiß relativ hohe Kräfte übertragen.
Mit den genannten bekannten Pressen lassen sich mittels der Übersetzungseinrichtun­ gen bei gleicher Betätigungskraft am Betätigungshebel größere Auspreßkräfte erreichen und damit das Auspreßergebnis verbessern. Dennoch sind die mechanischen Überset­ zungseinrichtungen recht aufwendig und teuer.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt deshalb darin, eine Vorrichtung zum Auspressen von Flüssigkeiten aus Reinigungsgeräten zu schaffen, bei der mit einfachen und kostengünstigen Mitteln ein verbessertes Auspressen möglich ist.
Diese Aufgabe wird gelöst mit einer Vorrichtung zum Auspressen von Flüssigkeit aus Reinigungsgeräten nach den Merkmalen des Anspruchs 1.
Gemäß der Erfindung wird vorgeschlagen, an wenigstens einer der Preßflächen Flüssig­ keitsaufnehmmittel (Flüssigkeitsaufsaugmittel, Flüssigkeitsspeichermittel) vorzusehen, die beim Anpressen auf das mit Flüssigkeit vollgesaugte Reinigungsgerät Flüssigkeit aus dem Reinigungsgerät herausziehen. Überraschenderweise wurde festgestellt, daß durch solche Flüssigkeitsaufsaug- oder -aufnehmmittel deutlich mehr Flüssigkeit aus dem Rei­ nigungsgerät, bei gleichem Auspreßdruck, entfernt werden kann als bei den bekannten Pressen, bei denen unmittelbar die Preßflächen aus Kunststoff oder Metall auf dem Reinigungsgerät aufliegen. Der die Effizienz des Auspressens steigernde Effekt durch die Flüssigkeitsaufsaugmittel ist ähnlich wie beim Aufnehmen von Tinte mittels Lösch­ papier und beruht in der Regel auf osmotischen und/oder Diffusionsprozessen.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Vorrichtung sind in den vom Anspruch 1 abhängigen Ansprüchen angegeben.
Um eine Anwendbarkeit der Preßvorrichtung für verschiedene Reinigungsflüssigkeiten zu gewährleisten, sind die Flüssigkeitsaufsaugmittel vorzugsweise unempfindlich gegen­ über Natronlaugen (NaOH in wäßriger Lösung) und/oder Kalilauge (KOH in wäßriger Lösung) und/oder Phosphorsäure (H3PO4 in wäßriger Lösung) und/oder Salzsäure (HCl), zumindestens bis zu einer vorgegebenen Konzentration dieser Laugen bzw. Säu­ ren.
Ein bevorzugtes Material für die Flüssigkeitsaufsaugmittel oder -aufnehmmittel ist ein Schwamm oder ein schwammartiges Material. Solche Materialien können sehr viel Flüs­ sigkeit aufnehmen und speichern bei Zusammenpressen auch wieder abgeben. Ferner sind sie leicht auswaschbar und hygienisch zu halten. Der Schwamm oder das schwammartige Gebilde weist vorzugsweise eine für das Auge nicht mehr erkennbare Porengröße von 10 µm bis 100 µm auf. Gleichzeitig sind aber auch mit Schwämmen oder schwammartigen Gebilden, die fertigungsbedingt Porengrößen von 10 µm bis 1 cm aufweisen können, sehr gute Ergebnisse zu erzielen. Allgemein zu bevorzugen ist, wenn der Schwamm oder das schwammartige Gebilde zumindest überwiegend Poren mit einer Porengröße im Bereich von 50 µm bis 5 mm aufweist.
Im allgemeinen sind die Flüssigkeitsaufsaugmittel elastisch ausgebildet, damit sie zwi­ schen den Preßflächen zusammengedrückt werden können und die von innen aufge­ nommene Flüssigkeit wieder abgegeben werden kann.
Als weiteres Material für die Flüssigkeitsaufsaugmittel ist auch ein Mikrofasergewebe geeignet, das ebenfalls eine hohe Flüssigkeitsaufnahmekapazität hat.
Vorteilhaft ist eine wenigstens annähernd parallele Ausbildung der Flüssigkeitsaufsaug­ mittel zu den Preßflächen, um eine gleichmäßige Druckverteilung zu erreichen. Die Flüssigkeitsaufsaufmittel können aber auch einem variierenden Abstand zwischen den Preßflächen angepaßt werden.
Die Preßkörper sind in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform über einen Be­ tätigungshebel aufeinander zu oder voneinander weg bewegbar, wobei der Betätigungs­ hebel vorzugsweise über die Kraftübertragungseinrichtung mit wenigstens einem der Preßkörper in Wirkverbindung steht. Die Kraftübertragungseinrichtung umfaßt vor­ zugsweise eine Kraftübersetzungseinrichtung, so daß an den Preßflächen eine größere Kraft erreicht wird als am Betätigungshebel aufgewendet wird.
Die Erfindung wird nachstehend auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile an­ hand der Beschreibung zweiter Ausführungsbeispiele und unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Presse in perspektivischer An­ sicht, wobei die Presse vollständig geöffnet ist,
Fig. 2 die Ausführungsform der Presse nach Fig. 1 in vollständig geschlossener Positi­ on,
Fig. 3 eine Schnittansicht einer Presse in teilweise geöffneter Position.
Einander entsprechende Teile sind in den Fig. 1 bis 3 mit denselben Bezugszeichen versehen.
In Fig. 1 und 2 ist eine Ausführungsform der Presse nach der Erfindung in verschiede­ nen Betriebspositionen dargestellt. Die Presse umfaßt einen kastenartigen Rahmen 13, der von zwei Seitenteilen 11, 12 begrenzt wird. In den Seitenteilen 11, 12 des kastenarti­ gen Rahmens 13 ist eine Druckwelle 16 drehbeweglich gelagert. An die Druckwelle 16 ist ein Betätigungshebel 23 anschließbar, mit Hilfe dessen die Druckwelle 16 in Dreh­ bewegung versetzt werden kann.
An der Druckwelle 16 sind zwei als Kulissenscheiben 17, 18 ausgebildete Übersetzungs­ einrichtungen drehfest befestigt. Die Kulissenscheiben 17, 18 erstrecken sich ausgehend von der Druckwelle 16 in radialer Richtung und weisen jeweils einen Führungsschlitz 19 mit einem bestimmten vorgesehenen Verlauf auf.
Zwischen den Seitenteilen 11, 12 des kastenartigen Rahmens 13 sind weiterhin eine Druckplatte (erster Preßkörper) 14 in beweglicher und eine Gegendruckplatte (zweiter Preßkörper) 15 in fester Position angeordnet. Die Druckplatte 14 ist durch einen zen­ tralen Einschnitt 45 in zwei Druckplattenteile 14' und 14" unterteilt, die unterhalb des Einschnitts 45 über einen Steg miteinander verbunden sind, aber in einer nicht darge­ stellten Ausführungsform auch vollkommen getrennt voneinander sein können. Die einander zugewandten und/oder aufeinander zu bewegbaren Preßflächen sind an der Gegendruckplatte 15 mit 35 und an den beiden Druckplattenteilen 14' und 14" mit 44' bzw. 44" bezeichnet.
Die Druckplatte 14 bzw. die Druckplattenteile 14' und 14" einerseits und Gegendruck­ platte 15 andererseits können in ihrer Relativposition zueinander bei Betätigung der Druckwelle 16 über den Betätigungshebel 23 verändert werden und zwar so, daß in ge­ schlossener Position die Preßflächen 14' und 44' der Druckplatte 14 und die Preßfläche 35 der Gegendruckplatte 15 um einen Spalt beabstandet sind, jedoch im wesentlichen parallel zueinander verlaufen und daß sich in vollständig geöffneter Position zwischen Druckplatten 14 und Gegendruckplatte 15 eine Aufnahmeöffnung 21 ausbildet, die das bequeme Einführen eines Reinigungsgerätes gestattet.
An den Preßflächen 44' und 44" der Druckplattenteile 14' und 14" und vorzugsweise auch an dem die Druckplattenteile 14' und 14" verbindenden Steg ist jeweils eine Schwammlage 2 bzw. 3 befestigt, beispielsweise verklebt. Die Schwammlagen 2 und 3 bestehen aus einem, vorzugsweise großporigen, Schwamm oder schwammartigen Mate­ rial, das gegenüber Reinigungsflüssigkeiten stabil ist, insbesondere gegenüber Laugen wie Kali- oder Natronlaugen oder Säuren wie Phosphorsäure oder Salzsäure zumindest in den für Reinigungszwecke verwendeten Konzentrationen. Die Poren in den Schwammlagen 2 und 3 sind mit 5 bezeichnet.
Die im wesentlichen parallel zu den Preßflächen 44' und 44" verlaufenden Schwammla­ gen 2 und 3 kommen bei Schließen der Presse auf dem in der Aufnahmeöffnung 21 befindlichen Reinigungsgerät zu liegen und werden gegen dieses gepreßt. Dadurch sau­ gen die Schwammlagen 2 und 3 zusätzlich Reinigungsflüssigkeit aus dem Reinigungsge­ rät heraus. Beim weiteren Erhöhen des Anpreßdruckes werden sowohl das Reinigungs­ gerät als auch die Schwammlagen 2 und 3 von Restflüssigkeit befreit.
Die ausgepreßte Flüssigkeit kann durch die in der Gegendruckplatte 15 vorgesehenen Öffnungen oder Perforationen 27 nach unten abfließen in einen nicht näher dargestell­ ten Auffangbehälter.
In Fig. 1 ist die Presse in vollständig geöffneter Position dargestellt. Druckplatte 14 und Gegendruckplatte 15 sind maximal voneinander beabstandet, wobei die Druckplatte 14 gleichzeitig gegenüber der Gegendruckplatte 15 verkippt ist, so daß die Aufnahmeöff­ nung 21 definiert wird, um ein auszupressendes Reinigungsgerät aufnehmen zu können. Die Schwammlagen 2 und 3 an der Druckplatte 14 sind nun im entspannten, elastisch entformten Zustand.
Der Stift 20 der Lagerplatten (32, 33 bzw. 34, 35) befindet sind nunmehr in einem Be­ reich des Führungsschlitzes 19, in dem der radiale Abstand zur Achse der Druckwelle 16 besonders klein ist.
In Fig. 2 ist die Presse in vollständig geschlossener Position dargestellt. Die Druckplatte 14 ist bis auf den durch den Spalt definierten minimalen Abstand an die Gegendruck­ platte 15 angenähert. Der Spalt zwischen Druckplatte 14 und Gegendruckplatte 15 ist durch die elastisch zusammengedrückten Schwammlagen 2 und 3 ausgefüllt, die dadurch - bei wieder herausgenommenen Reinigungsgeräten - vollkommen ausgepreßt werden. Der Stift 20 der Lagerplatten 32, 33 bzw. 34, 35 befindet sich im radial äußersten (bezo­ gen auf die Achse der Druckwelle 16) Bereich des Führungsschlitzes 19 der Kulissen­ scheibe 17, 18.
In Fig. 3 ist eine Schnittansicht einer weiteren Presse dargestellt, die weitgehend gleich wie die Presse gemäß den Fig. 1 und 2 aufgebaut ist mit dem Unterschied, daß eine Schwammlage 4 nun an der Gegendruckplatte 15 angeordnet ist und nicht an der Druckplatte 14. Die wieder mit Perforationen 27 zum Durchlaß der ausgepreßten Flüs­ sigkeit noch unten versehene Gegendruckplatte 15 ist unterhalb der beweglich angeord­ neten Druckplatte 14 angeordnet. Die Druckplatte 14 weist - vorzugsweise beidseitig - einen Führungsstift 29 auf, der in eine Langlochführung 28 am zugeordneten Seitenteil 11, 12 eingreift. Die Schwammanlage 4 ist vorzugsweise durchgehend über die gesamte Gegendruckplatte 15 ausgebildet, so daß eine möglichst große Kontaktfläche zum Rei­ nigungsgerät gebildet ist.
An der Druckplatte 14 sind an jedem der beiden Druckplattenteil 14' und 14" jeweils zwei im wesentlichen orthogonal zur Preßebene der Druckplatte 14 ausgerichtete La­ gerplatten 32 und 33 bzw. 34 und 35 paarweise nebeneinander angeordnet. Die Lager­ platten 32 und 33 bzw. 34 und 35 eines Paares sind jeweils beabstandet zueinander an­ geordnet derart, daß jeweils eine Kulissenscheibe 17, 18 zwischen zwei Lagerplatten 32 und 33 bzw. 34 und 35 eintaucht. Das Paar von Lagerplatten 32 und 33 bzw. 34 und 35 weist jeweils einen Stift 20 auf, der sich bei der hier gezeigten Ausführungsform durch die beiden Lagerplatten 32 und 33 sowie durch den Führungsschlitz 19 der dazwischen gelagerten Kulissenscheibe erstreckt. Die Druckplatte 14 ist mittels der Stifte 20 im Füh­ rungsschlitz 19 der Kulissenscheibe 17 gelagert. Wie aus den Figuren ersichtlich, gleitet der Stift 20 der Druckplatte 14 bei Betätigung der Druckwelle 16 in der zugeordneten Kulissenscheibe 17, 18.
Die Druckplatte 14 ist mittels der Lagerplatte 32 und 33 bzw. 34 und 35 über den in die Kulissenscheibe 17, 18 eingreifenden Stift 20 mit der Druckwelle 16 verbunden. Die Presse befindet sich in teilweise geöffnete Stellung. Der Stift 20 ruht daher in einem mittleren Abschnitt des Führungsschlitzes 19 der Kulissenscheibe 17.
Der Führungsschlitz 19 verläuft zunächst so, daß der radiale Abstand des ihn eingrei­ fenden Stiftes 20 von der Druckwelle 16 stetig zu- bzw. abnimmt. Allerdings erfolgt die stetige Zu- bzw. Abnahme über den Verlauf des Führungsschlitzes 19 nicht gleichmäßig. Vielmehr definiert die Kulissenscheibe 17, 18 mit dem gewählten Verlauf des Füh­ rungsschlitzes 19 eine nicht lineare Untersetzungseinrichtung.
Für das Übersetzungsverhältnis maßgeblich ist die Steigung der jeweils an den Füh­ rungsschlitz anzulegenden Tangente, bezogen auf die durch diesen Punkt gezogene Tangente eines Umfangkreises um die Druckwelle 16. Zu Veranschalichungszwecken sind sowohl die Tangente T des Führungsschlitzes 29 als auch die Kreisbogentangente KT für die gezeigte Position des Stiftes 20 im Preßbereich P in Fig. 5 angedeutet.
Der Führungsschlitz 19 untergliedert sich in einen Verschwenkbereich V und in einen Preßbereich P. Zwischen dem Verschwenkbereich V und dem Preßbereich P weist der Führungsschlitz 19 einen deutlich ausgebildeten Knick K auf.
Der Führungsschlitz 19 verläuft somit so, daß über den gesamten Annäherungsvorgang der Druckplatte 14 an die Gegendruckplatte 15 ein optimales Übersetzungsverhältnis vorgegeben ist. Bei gleichmäßiger Bewegung der Druckplatte 16 mit einem konstanten Drehmoment nähert sich die Druckplatte 14 zunächst relativ rasch an. Bei einer Beab­ standung von Druckplatte 14 und Gegendruckplatte 15 von etwa der Stärke eines voll­ gesogenen Reinigungsgerätes zuzüglich der Schwammdicke verlangsamt sich die Annä­ herungsgeschwindigkeit deutlich, wobei gleichzeitig der erzeugbare Auspreßdruck ganz erheblich zunimmt.
Da bei der Presse nach den Fig. 1 bis 3 Betätigungshebel 23 und Druckwelle 16 nur noch relativ schwach beansprucht werden, kann jedes Teil der Presse außer aus Metall auch aus Kunststoff ausgebildet werden, was gerade bei aggressiven Reinigungsflüssig­ keiten die Lebensdauer der Presse erhöht und deren Funktionstüchtigkeit verbessert.
Der Übersetzungsmechanismus ist nicht erforderlich für die Funktion der Presse, ver­ bessert aber deren Eigenschaften.

Claims (10)

1. Vorrichtung zum Auspressen von Flüssigkeit aus Reinigungsgeräten, insbesondere Reinigungstextilien, Reinigungsschwämmen, Naßwischtüchern oder Wischmops, mit wenigstens zwei gegeneinander bewegbaren Preßkörpern (14', 14", 15) mit Preßflächen, zwischen denen das Reinigungsgerät anordenbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens an einer der Preßflächen (44', 44") Flüssigkeitsaufnehmmittel (2, 3) an­ geordnet oder anordenbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Flüssigkeitsaufnehmmittel wenigstens einen Schwamm oder ein schwammartiges Gebilde umfassen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der der Schwamm oder das schwammartige Ge­ bilde zumindest überwiegend Poren mit einer Porengröße im Bereich von 10 µm bis 1 cm, vorzugsweise im Bereich von 50 µm bis 5 mm, aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche bei der Flüssigkeitsauf­ nehmmittel elastisch ausgebildet sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Flüssigkeits­ aufnehmmittel zumindest annähernd parallel zur zugehörigen Preßfläche, insbe­ sondere schicht- oder plattenförmig verlaufen.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Flüssigkeits­ aufnehmmittel resistent gegenüber Natronlaugen und/oder Kalilaugen und/oder Phosphorsäure und/oder Salzsäure wenigstens bis zu einer vorgegebenen Konzen­ tration sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Flüssigkeits­ aufnehmmittel ein Mikrofasergewebe enthalten.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einem Betätigungshebel, über den die Preßkörper aufeinander zu oder vonein­ ander wegbewegbar sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, mit einer Kraftübertragungseinrichtung, über die der Betätigungshebel mit wenigstens einem der Preßkörper mechanisch gekoppelt ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, bei der die Kraftübertragungseinrichtung eine Kraftübersetzungseinrichtung aufweist.
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