DE10041952A1 - Vorrichtung zum Auspressen von Flüssigkeit aus Reinigungsgeräten - Google Patents
Vorrichtung zum Auspressen von Flüssigkeit aus ReinigungsgerätenInfo
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Abstract
Die Vorrichtung zum Auspressen von Flüssigkeit aus Reinigungsgeräten, insbesondere Reinigungstextilien, Reinigungsschwämmen, Naßwischtüchern oder Wischmops, umfaßt wenigstens zwei gegeneinander bewegbare Preßkörper (14', 14'', 15) mit Preßflächen, zwischen denen das Reinigungsgerät anordenbar ist und einen Schwamm (2, 3) wenigstens an einer der Preßflächen (44', 44''). Dadurch wird die Flüssigkeitsaufnahme verbessert.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auspressen von Flüssigkeit aus Reini
gungsgeräten, insbesondere Reinigungstextilien, Reinigungsschwämmen, Naßwischtü
chern oder Wischmops, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Preßvorrichtungen oder Pressen werden beispielsweise im gewerblichen Be
reich, in Krankenhäusern oder Hotels zur Reinigung eingesetzt. Sie dienen dazu, Reini
gungsgeräte wie auf einer Halterung aufgespannte Wischmops nach einem Naßreini
gungs- oder Naßwischvorgang auszupressen, um sie von Reinigungsflüssigkeit zu be
freien. Das Reinigungsgerät wird dazu zwischen die Preßflächen der Preßkörper (Preß
platten) gebracht. Mittels eines Betätigungshebels und im allgemeinen einer Kraftüber
tragungswelle (Druckwelle) werden dann die Preßkörper aufeinander zubewegt, so daß
das mit Reinigungsflüssigkeit vollgesaugte Reinigungsgerät zwischen den Preßflächen
zusammengedrückt wird und die Reinigungsflüssigkeit ausgepreßt wird. Meist wird nur
einer der Preßkörper bewegt, während der andere ortsfest bleibt. Preßkörper bestehen
üblicherweise aus Kunststoff oder Metall. Die untere Preßplatte wird perforiert, so daß
die Reinigungsflüssigkeit in einen darunter angeordneten Auffangbehälter gelangen und
gegebenenfalls mehrfach verwendet werden kann.
Um die Reinigungsgeräte möglichst vollständig von Reinigungsflüssigkeiten zu befreien,
muß zum Auspressen der Reinigungsgeräte oft erhebliche Kraft aufgewandt werden.
Eine beliebige Verlängerung der Betätigunghebel ist nun jedoch aufgrund der dann auf
tretenden Durchbiegung des Betätigungshebels und vor allem der Druckwelle nicht
möglich. Darüber hinaus werden derartige Pressen meist auf Reinigungswagen befestigt,
die bei sehr langen Hebeln ins Ungleichgewicht kommen und umstürzen können.
Es sind deshalb bereits Reinigungspressen vorgeschlagen worden, die mit einer Über
setzungseinrichtung zwischen dem Betätigungshebel und der letztendlich den Preßvor
gang bewirkenden Preßplatte arbeiten.
Eine derartige Presse mit Übersetzungseinrichtung ist aus der EP 0 734 680 A1 be
kannt. Die dort gezeigte Presse weist neben einer Druckwelle auch eine Antriebswelle
auf. Der Betätigungshebel ist an der Antriebswelle angeschlossen. Ein Getriebe, das
beispielsweise als seitlich angeordnetes Kniehebelgetriebe ausgebildet sein kann, über
trägt die Drehbewegung der Antriebswelle auf die Druckwelle. Die Druckwelle bewirkt
dann ein Annähern zwischen Druckplatte und Gegendruckplatte. Das aus der EP 0 734 680 A1
bekannte Untersetzungsgetriebe arbeitet mit einem variablen Untersetzungsver
hältnis dergestalt, daß bei gleichmäßiger Betätigung der Antriebswelle zunächst eine
rasche Annäherung der Druckplatte an die Gegendruckplatte erfolgt. Die eigentliche
Auspreßannäherung zwischen Druckplatte und Gegendruckplatte erfolgt bei immer
noch gleichmäßiger Betätigung der Antriebswelle mit wesentlich geringerer Geschwin
digkeit und daher unter Erzeugung eines höheren Auspreßdruckes. Diese Auspreßannä
herung stellt bei der vorbekannten Presse jedoch erhöhte Anforderungen an die
Druckwelle. Während der Auspreßannäherung sind so starke Kräfte erzeugbar, daß sich
die Druckwelle verwindet. Bei einer Breitpresse nimmt diese Verwindung über die
Breite der Presse ein beträchtliches Ausmaß an. Die mittels Hebeln an der Druckwelle
befestigte Druckplatte wird dabei ebenfalls verwunden, was einen unbefriedigenden
Auspreßvorgang zur Folge hat. Diese Nachteile können dadurch vermindert werden,
daß die Antriebswelle und die Druckwelle auf beiden Seiten mit zwei seitlichen Getrie
beeinrichtungen, wie einem Kniehebelgetriebe, verbunden werden. Eine solche Kon
struktion ist jedoch äußerst aufwendig und führt noch immer zu einer starken Bean
spruchung der Druckwelle.
Aus der DE 196 10 160 C2 ist eine Vorrichtung zum Auspressen von Naßwischbezügen
bekannt mit einem Gehäuse, das zwei Seitenwangen, zwischen denen sich eine hori
zontale Welle erstreckt, und eine wasserdurchlässige Bodenplatte sowie mindestens eine
Preßplatte und einen Betätigungshebel aufweist. An der Preßplatte ist mindestens ein
Arm angelenkt, der mit der horizontalen Welle verbunden ist. Die Preßplatte ist auf die
Bodenplatte absenkbar bzw. von der Bodenplatte anhebbar. Der Betätigungshebel ist
mit der horizontalen Welle über ein Drehgelenkgetriebe in Wirkverbindung und mit
einem Ende an einer der Seitenwangen schwenkbar gelagert. Das Drehgelenkgetriebe als
Übersetzungseinrichtung ist nach Art eines Kniehebelgetriebes ausgebildet, indem ein
mit dem Bestätigungshebel verbundenes Getriebeglied und ein drehfest an der hori
zontalen Welle befestigtes zweites Getriebeglied über ein Kupplungsglied gelenkig ver
bunden sind und das mit dem Betätigungshebel verbundene Getriebeglied und das
Kupplungsglied bei abgesenkter Druckplatte einen Winkel von 180° einschließen. Da
durch ist bei abgesenkter Preßplatte ein besonders großer Anpreßdruck erzielbar, ohne
daß eine große Kraft auf den Betätigungshebel aufzubringen ist.
Aus der weiteren Druckschrift DE 43 02 915 A1 ist eine Presse zum Auspressen von
Reinigungstextilien bekannt mit einem Gehäuse mit zwei Seitenwangen und einem dazwischen
befindlichen Preßkorb zur Aufnahme der auszupressenden Reinigungstextili
en. über einen Bewegungsmechanismus lassen sich Preßbacken in den Preßkorb ver
fahren, die dann die Reinigungstextilien beaufschlagen und ausdrücken. Der Bewe
gungsmechanismus zur Kraftübertragung der Antriebsbewegung von einem Antriebs
hebel (Betätigungshebel) auf die Preßbacken erfolgt mittels Kurvenscheiben mit von
deren Steuerkurven beaufschlagbaren, an beiden Preßbacken angeschlossenen Brüc
kenteilen. Durch diese exzenterartige Kraftübertragung lassen sich bei geringem Ver
schleiß relativ hohe Kräfte übertragen.
Mit den genannten bekannten Pressen lassen sich mittels der Übersetzungseinrichtun
gen bei gleicher Betätigungskraft am Betätigungshebel größere Auspreßkräfte erreichen
und damit das Auspreßergebnis verbessern. Dennoch sind die mechanischen Überset
zungseinrichtungen recht aufwendig und teuer.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt deshalb darin, eine Vorrichtung zum
Auspressen von Flüssigkeiten aus Reinigungsgeräten zu schaffen, bei der mit einfachen
und kostengünstigen Mitteln ein verbessertes Auspressen möglich ist.
Diese Aufgabe wird gelöst mit einer Vorrichtung zum Auspressen von Flüssigkeit aus
Reinigungsgeräten nach den Merkmalen des Anspruchs 1.
Gemäß der Erfindung wird vorgeschlagen, an wenigstens einer der Preßflächen Flüssig
keitsaufnehmmittel (Flüssigkeitsaufsaugmittel, Flüssigkeitsspeichermittel) vorzusehen,
die beim Anpressen auf das mit Flüssigkeit vollgesaugte Reinigungsgerät Flüssigkeit aus
dem Reinigungsgerät herausziehen. Überraschenderweise wurde festgestellt, daß durch
solche Flüssigkeitsaufsaug- oder -aufnehmmittel deutlich mehr Flüssigkeit aus dem Rei
nigungsgerät, bei gleichem Auspreßdruck, entfernt werden kann als bei den bekannten
Pressen, bei denen unmittelbar die Preßflächen aus Kunststoff oder Metall auf dem
Reinigungsgerät aufliegen. Der die Effizienz des Auspressens steigernde Effekt durch
die Flüssigkeitsaufsaugmittel ist ähnlich wie beim Aufnehmen von Tinte mittels Lösch
papier und beruht in der Regel auf osmotischen und/oder Diffusionsprozessen.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Vorrichtung sind in den vom
Anspruch 1 abhängigen Ansprüchen angegeben.
Um eine Anwendbarkeit der Preßvorrichtung für verschiedene Reinigungsflüssigkeiten
zu gewährleisten, sind die Flüssigkeitsaufsaugmittel vorzugsweise unempfindlich gegen
über Natronlaugen (NaOH in wäßriger Lösung) und/oder Kalilauge (KOH in wäßriger
Lösung) und/oder Phosphorsäure (H3PO4 in wäßriger Lösung) und/oder Salzsäure
(HCl), zumindestens bis zu einer vorgegebenen Konzentration dieser Laugen bzw. Säu
ren.
Ein bevorzugtes Material für die Flüssigkeitsaufsaugmittel oder -aufnehmmittel ist ein
Schwamm oder ein schwammartiges Material. Solche Materialien können sehr viel Flüs
sigkeit aufnehmen und speichern bei Zusammenpressen auch wieder abgeben. Ferner
sind sie leicht auswaschbar und hygienisch zu halten. Der Schwamm oder das
schwammartige Gebilde weist vorzugsweise eine für das Auge nicht mehr erkennbare
Porengröße von 10 µm bis 100 µm auf. Gleichzeitig sind aber auch mit Schwämmen
oder schwammartigen Gebilden, die fertigungsbedingt Porengrößen von 10 µm bis
1 cm aufweisen können, sehr gute Ergebnisse zu erzielen. Allgemein zu bevorzugen ist,
wenn der Schwamm oder das schwammartige Gebilde zumindest überwiegend Poren
mit einer Porengröße im Bereich von 50 µm bis 5 mm aufweist.
Im allgemeinen sind die Flüssigkeitsaufsaugmittel elastisch ausgebildet, damit sie zwi
schen den Preßflächen zusammengedrückt werden können und die von innen aufge
nommene Flüssigkeit wieder abgegeben werden kann.
Als weiteres Material für die Flüssigkeitsaufsaugmittel ist auch ein Mikrofasergewebe
geeignet, das ebenfalls eine hohe Flüssigkeitsaufnahmekapazität hat.
Vorteilhaft ist eine wenigstens annähernd parallele Ausbildung der Flüssigkeitsaufsaug
mittel zu den Preßflächen, um eine gleichmäßige Druckverteilung zu erreichen. Die
Flüssigkeitsaufsaufmittel können aber auch einem variierenden Abstand zwischen den
Preßflächen angepaßt werden.
Die Preßkörper sind in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform über einen Be
tätigungshebel aufeinander zu oder voneinander weg bewegbar, wobei der Betätigungs
hebel vorzugsweise über die Kraftübertragungseinrichtung mit wenigstens einem der
Preßkörper in Wirkverbindung steht. Die Kraftübertragungseinrichtung umfaßt vor
zugsweise eine Kraftübersetzungseinrichtung, so daß an den Preßflächen eine größere
Kraft erreicht wird als am Betätigungshebel aufgewendet wird.
Die Erfindung wird nachstehend auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile an
hand der Beschreibung zweiter Ausführungsbeispiele und unter Bezugnahme auf die
beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Presse in perspektivischer An
sicht, wobei die Presse vollständig geöffnet ist,
Fig. 2 die Ausführungsform der Presse nach Fig. 1 in vollständig geschlossener Positi
on,
Fig. 3 eine Schnittansicht einer Presse in teilweise geöffneter Position.
Einander entsprechende Teile sind in den Fig. 1 bis 3 mit denselben Bezugszeichen
versehen.
In Fig. 1 und 2 ist eine Ausführungsform der Presse nach der Erfindung in verschiede
nen Betriebspositionen dargestellt. Die Presse umfaßt einen kastenartigen Rahmen 13,
der von zwei Seitenteilen 11, 12 begrenzt wird. In den Seitenteilen 11, 12 des kastenarti
gen Rahmens 13 ist eine Druckwelle 16 drehbeweglich gelagert. An die Druckwelle 16
ist ein Betätigungshebel 23 anschließbar, mit Hilfe dessen die Druckwelle 16 in Dreh
bewegung versetzt werden kann.
An der Druckwelle 16 sind zwei als Kulissenscheiben 17, 18 ausgebildete Übersetzungs
einrichtungen drehfest befestigt. Die Kulissenscheiben 17, 18 erstrecken sich ausgehend
von der Druckwelle 16 in radialer Richtung und weisen jeweils einen Führungsschlitz 19
mit einem bestimmten vorgesehenen Verlauf auf.
Zwischen den Seitenteilen 11, 12 des kastenartigen Rahmens 13 sind weiterhin eine
Druckplatte (erster Preßkörper) 14 in beweglicher und eine Gegendruckplatte (zweiter
Preßkörper) 15 in fester Position angeordnet. Die Druckplatte 14 ist durch einen zen
tralen Einschnitt 45 in zwei Druckplattenteile 14' und 14" unterteilt, die unterhalb des
Einschnitts 45 über einen Steg miteinander verbunden sind, aber in einer nicht darge
stellten Ausführungsform auch vollkommen getrennt voneinander sein können. Die
einander zugewandten und/oder aufeinander zu bewegbaren Preßflächen sind an der
Gegendruckplatte 15 mit 35 und an den beiden Druckplattenteilen 14' und 14" mit 44'
bzw. 44" bezeichnet.
Die Druckplatte 14 bzw. die Druckplattenteile 14' und 14" einerseits und Gegendruck
platte 15 andererseits können in ihrer Relativposition zueinander bei Betätigung der
Druckwelle 16 über den Betätigungshebel 23 verändert werden und zwar so, daß in ge
schlossener Position die Preßflächen 14' und 44' der Druckplatte 14 und die Preßfläche
35 der Gegendruckplatte 15 um einen Spalt beabstandet sind, jedoch im wesentlichen
parallel zueinander verlaufen und daß sich in vollständig geöffneter Position zwischen
Druckplatten 14 und Gegendruckplatte 15 eine Aufnahmeöffnung 21 ausbildet, die das
bequeme Einführen eines Reinigungsgerätes gestattet.
An den Preßflächen 44' und 44" der Druckplattenteile 14' und 14" und vorzugsweise
auch an dem die Druckplattenteile 14' und 14" verbindenden Steg ist jeweils eine
Schwammlage 2 bzw. 3 befestigt, beispielsweise verklebt. Die Schwammlagen 2 und 3
bestehen aus einem, vorzugsweise großporigen, Schwamm oder schwammartigen Mate
rial, das gegenüber Reinigungsflüssigkeiten stabil ist, insbesondere gegenüber Laugen
wie Kali- oder Natronlaugen oder Säuren wie Phosphorsäure oder Salzsäure zumindest
in den für Reinigungszwecke verwendeten Konzentrationen. Die Poren in den
Schwammlagen 2 und 3 sind mit 5 bezeichnet.
Die im wesentlichen parallel zu den Preßflächen 44' und 44" verlaufenden Schwammla
gen 2 und 3 kommen bei Schließen der Presse auf dem in der Aufnahmeöffnung 21
befindlichen Reinigungsgerät zu liegen und werden gegen dieses gepreßt. Dadurch sau
gen die Schwammlagen 2 und 3 zusätzlich Reinigungsflüssigkeit aus dem Reinigungsge
rät heraus. Beim weiteren Erhöhen des Anpreßdruckes werden sowohl das Reinigungs
gerät als auch die Schwammlagen 2 und 3 von Restflüssigkeit befreit.
Die ausgepreßte Flüssigkeit kann durch die in der Gegendruckplatte 15 vorgesehenen
Öffnungen oder Perforationen 27 nach unten abfließen in einen nicht näher dargestell
ten Auffangbehälter.
In Fig. 1 ist die Presse in vollständig geöffneter Position dargestellt. Druckplatte 14 und
Gegendruckplatte 15 sind maximal voneinander beabstandet, wobei die Druckplatte 14
gleichzeitig gegenüber der Gegendruckplatte 15 verkippt ist, so daß die Aufnahmeöff
nung 21 definiert wird, um ein auszupressendes Reinigungsgerät aufnehmen zu können.
Die Schwammlagen 2 und 3 an der Druckplatte 14 sind nun im entspannten, elastisch
entformten Zustand.
Der Stift 20 der Lagerplatten (32, 33 bzw. 34, 35) befindet sind nunmehr in einem Be
reich des Führungsschlitzes 19, in dem der radiale Abstand zur Achse der Druckwelle
16 besonders klein ist.
In Fig. 2 ist die Presse in vollständig geschlossener Position dargestellt. Die Druckplatte
14 ist bis auf den durch den Spalt definierten minimalen Abstand an die Gegendruck
platte 15 angenähert. Der Spalt zwischen Druckplatte 14 und Gegendruckplatte 15 ist
durch die elastisch zusammengedrückten Schwammlagen 2 und 3 ausgefüllt, die dadurch
- bei wieder herausgenommenen Reinigungsgeräten - vollkommen ausgepreßt werden.
Der Stift 20 der Lagerplatten 32, 33 bzw. 34, 35 befindet sich im radial äußersten (bezo
gen auf die Achse der Druckwelle 16) Bereich des Führungsschlitzes 19 der Kulissen
scheibe 17, 18.
In Fig. 3 ist eine Schnittansicht einer weiteren Presse dargestellt, die weitgehend gleich
wie die Presse gemäß den Fig. 1 und 2 aufgebaut ist mit dem Unterschied, daß eine
Schwammlage 4 nun an der Gegendruckplatte 15 angeordnet ist und nicht an der
Druckplatte 14. Die wieder mit Perforationen 27 zum Durchlaß der ausgepreßten Flüs
sigkeit noch unten versehene Gegendruckplatte 15 ist unterhalb der beweglich angeord
neten Druckplatte 14 angeordnet. Die Druckplatte 14 weist - vorzugsweise beidseitig -
einen Führungsstift 29 auf, der in eine Langlochführung 28 am zugeordneten Seitenteil
11, 12 eingreift. Die Schwammanlage 4 ist vorzugsweise durchgehend über die gesamte
Gegendruckplatte 15 ausgebildet, so daß eine möglichst große Kontaktfläche zum Rei
nigungsgerät gebildet ist.
An der Druckplatte 14 sind an jedem der beiden Druckplattenteil 14' und 14" jeweils
zwei im wesentlichen orthogonal zur Preßebene der Druckplatte 14 ausgerichtete La
gerplatten 32 und 33 bzw. 34 und 35 paarweise nebeneinander angeordnet. Die Lager
platten 32 und 33 bzw. 34 und 35 eines Paares sind jeweils beabstandet zueinander an
geordnet derart, daß jeweils eine Kulissenscheibe 17, 18 zwischen zwei Lagerplatten 32
und 33 bzw. 34 und 35 eintaucht. Das Paar von Lagerplatten 32 und 33 bzw. 34 und 35
weist jeweils einen Stift 20 auf, der sich bei der hier gezeigten Ausführungsform durch
die beiden Lagerplatten 32 und 33 sowie durch den Führungsschlitz 19 der dazwischen
gelagerten Kulissenscheibe erstreckt. Die Druckplatte 14 ist mittels der Stifte 20 im Füh
rungsschlitz 19 der Kulissenscheibe 17 gelagert. Wie aus den Figuren ersichtlich, gleitet
der Stift 20 der Druckplatte 14 bei Betätigung der Druckwelle 16 in der zugeordneten
Kulissenscheibe 17, 18.
Die Druckplatte 14 ist mittels der Lagerplatte 32 und 33 bzw. 34 und 35 über den in die
Kulissenscheibe 17, 18 eingreifenden Stift 20 mit der Druckwelle 16 verbunden. Die
Presse befindet sich in teilweise geöffnete Stellung. Der Stift 20 ruht daher in einem
mittleren Abschnitt des Führungsschlitzes 19 der Kulissenscheibe 17.
Der Führungsschlitz 19 verläuft zunächst so, daß der radiale Abstand des ihn eingrei
fenden Stiftes 20 von der Druckwelle 16 stetig zu- bzw. abnimmt. Allerdings erfolgt die
stetige Zu- bzw. Abnahme über den Verlauf des Führungsschlitzes 19 nicht gleichmäßig.
Vielmehr definiert die Kulissenscheibe 17, 18 mit dem gewählten Verlauf des Füh
rungsschlitzes 19 eine nicht lineare Untersetzungseinrichtung.
Für das Übersetzungsverhältnis maßgeblich ist die Steigung der jeweils an den Füh
rungsschlitz anzulegenden Tangente, bezogen auf die durch diesen Punkt gezogene
Tangente eines Umfangkreises um die Druckwelle 16. Zu Veranschalichungszwecken
sind sowohl die Tangente T des Führungsschlitzes 29 als auch die Kreisbogentangente
KT für die gezeigte Position des Stiftes 20 im Preßbereich P in Fig. 5 angedeutet.
Der Führungsschlitz 19 untergliedert sich in einen Verschwenkbereich V und in einen
Preßbereich P. Zwischen dem Verschwenkbereich V und dem Preßbereich P weist der
Führungsschlitz 19 einen deutlich ausgebildeten Knick K auf.
Der Führungsschlitz 19 verläuft somit so, daß über den gesamten Annäherungsvorgang
der Druckplatte 14 an die Gegendruckplatte 15 ein optimales Übersetzungsverhältnis
vorgegeben ist. Bei gleichmäßiger Bewegung der Druckplatte 16 mit einem konstanten
Drehmoment nähert sich die Druckplatte 14 zunächst relativ rasch an. Bei einer Beab
standung von Druckplatte 14 und Gegendruckplatte 15 von etwa der Stärke eines voll
gesogenen Reinigungsgerätes zuzüglich der Schwammdicke verlangsamt sich die Annä
herungsgeschwindigkeit deutlich, wobei gleichzeitig der erzeugbare Auspreßdruck ganz
erheblich zunimmt.
Da bei der Presse nach den Fig. 1 bis 3 Betätigungshebel 23 und Druckwelle 16 nur
noch relativ schwach beansprucht werden, kann jedes Teil der Presse außer aus Metall
auch aus Kunststoff ausgebildet werden, was gerade bei aggressiven Reinigungsflüssig
keiten die Lebensdauer der Presse erhöht und deren Funktionstüchtigkeit verbessert.
Der Übersetzungsmechanismus ist nicht erforderlich für die Funktion der Presse, ver
bessert aber deren Eigenschaften.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Auspressen von Flüssigkeit aus Reinigungsgeräten, insbesondere
Reinigungstextilien, Reinigungsschwämmen, Naßwischtüchern oder Wischmops,
mit wenigstens zwei gegeneinander bewegbaren Preßkörpern (14', 14", 15) mit
Preßflächen, zwischen denen das Reinigungsgerät anordenbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens an einer der Preßflächen (44', 44") Flüssigkeitsaufnehmmittel (2, 3) an
geordnet oder anordenbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Flüssigkeitsaufnehmmittel wenigstens
einen Schwamm oder ein schwammartiges Gebilde umfassen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der der Schwamm oder das schwammartige Ge
bilde zumindest überwiegend Poren mit einer Porengröße im Bereich von 10 µm
bis 1 cm, vorzugsweise im Bereich von 50 µm bis 5 mm, aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche bei der Flüssigkeitsauf
nehmmittel elastisch ausgebildet sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Flüssigkeits
aufnehmmittel zumindest annähernd parallel zur zugehörigen Preßfläche, insbe
sondere schicht- oder plattenförmig verlaufen.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Flüssigkeits
aufnehmmittel resistent gegenüber Natronlaugen und/oder Kalilaugen und/oder
Phosphorsäure und/oder Salzsäure wenigstens bis zu einer vorgegebenen Konzen
tration sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Flüssigkeits
aufnehmmittel ein Mikrofasergewebe enthalten.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
mit einem Betätigungshebel, über den die Preßkörper aufeinander zu oder vonein
ander wegbewegbar sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, mit einer Kraftübertragungseinrichtung, über die der
Betätigungshebel mit wenigstens einem der Preßkörper mechanisch gekoppelt ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, bei der die Kraftübertragungseinrichtung eine
Kraftübersetzungseinrichtung aufweist.
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