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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Steuer/Regelsystem für Hybridfahrzeuge,
welche von Maschinen und Motoren angetrieben sind, gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1. Die Erfindung betrifft insbesondere ein Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystem,
welches eine Steuerung/Regelung einer Beheizung einer Batterie während eines
Normalfahrt-Betriebs durchführt.
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Diese
Anmeldung basiert auf der japanischen Patentanmeldung Nr. Hei 11-230914, deren Inhalt
hierin durch Bezugnahme umfaßt
ist.
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Ein
gattungsgemäßes Hybridfahrzeug-Steuer-Regelsystem
ist aus der nachveröffentlichten
DE 199 29 594 A1 bekannt.
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Die
Druckschrift
DE 196
31 123 A1 lehrt, den Fahrzeugbetrieb dann, wenn sich die
Batterie außerhalb
eines normalen Temperaturbereichs befindet, zu einem sogenannten
Parallel-Hybridantriebsmodus zu schalten. Ausweislich Spalte 5,
Zeilen 28-44 der
DE
196 31 123 A1 ist es jedoch gerade Zweck dieses Antriebsmodus
zu verhindern, dass der Elektromotor die Batterie vollständig lädt. Dadurch
soll eine Beschädigung
der Batterie im kalten Zustand verhindert werden. In dieser Druckschrift
ist weiter ausgeführt, dass
im parallelen Hybridantrieb der Motor-Generator nicht als Generator,
sondern als Motor arbeitet und Drehmoment abgibt.
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Die
Druckschrift
DE 44
46 485 A1 offenbart ein Verfahren zum regenerativen Abbremsen
eines Hybridfahrzeugs gemäß welchem
dann, wenn die Batterie entweder vollstädig geladen oder zu heiß ist oder
aus einem sonstigen Grund eine erwartete regenerative elektrische
Energie nicht aufnehmen kann, die während des Bremsvorgangs erzeugte
regenerative elektrische Energie nicht der Batterie, sondern einem
Generator zugeführt
wird, welcher mit der Brennkraftmaschine verbunden ist. Die Brennkraftmaschine
wird dann durch den Generator angetrieben, um dadurch die regenerative
elektrische Energie zu dissipieren. Einen Bezug zur Erwärmung einer Batterie
aus einem besonders kalten Zustand stellt die Druckschrift
DE 44 46 485 A1 nicht
her.
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Die
Druckschriften
DE 44
30 670 A1 ,
DE
196 18 865 A1 und
DE
195 32 128 A1 gehen nicht über die zuvor diskutierten
Druckschriften hinaus. Sie betreffen Hybridfahrzeuge im allgemeinen
und nennen weder das Problem einer Erwärmung einer kalten Batterie,
noch die im Anspruch 1 genannten Merkmale zur Beseitigung dieses
Zustands. Im folgenden wird zum technischen Hintergrund der vorliegenden Erfindung
weiter ausgeführt:
Es sind herkömmliche Hybridfahrzeuge
bekannt, welche zusätzlich
zu Brennkraftmaschinen (im folgenden Maschinen genannt) als Energiequellen
mit Elektromotoren (im folgenden Motoren genannt) versehen sind,
um die Fahrzeuge zu betreiben.
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Eine
Art dieser Hybridfahrzeuge sind Parallelhybridfahrzeuge, in welchen
ein Motor als eine Hilfsenergiequelle eingesetzt ist, um die Maschinenleistung
zu unterstützen.
In diesen Parallelhybridfahrzeugen werden verschiedene Arten von
Steuerungen/Regelungen durchgeführt,
wie z.B. die Unterstützung
der Maschinenleistung durch den Motor während einer Beschleunigung
und das Laden der Batterie durch Verzögerungs- bzw. Bremsregeneration während einer
Verzögerung
bzw. während
eines Bremsens. Derartige Fahrzeuge sind in der Lage, die Anforderungen
des Fahrers zu erfüllen,
während
sie die Restkapazität
(elektrische Energie) der Batterie aufrechterhalten (ein derartiges
Fahrzeug ist beispielsweise in der ungeprüften japanischen Patentanmeldung,
Erstveröffentlichung
JP 7-123509 A offenbart).
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Bei
dem oben beschriebenen herkömmlichen
Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystem sind jedoch aus Sicht einer Erhöhung des
Ladungs-/Entladungswirkungsgrads der Batterie sowie des Schutzes
der Batterie, wie in 15 gezeigt
ist, entsprechend der Temperatur der Batterie vorbestimmte obere
Grenzen (Unterstützungsleistung-Einsparslinie
ASSIST und Regenerationsleistung-Einsparslinie REGEN) im vom Motor
erzeugten Betrag an Unterstützung
bzw. Unterstützungsleistung
und im vom Motor erzeugten Betrag an Regenerationsleistung vorgesehen.
Diese sind derart eingestellt, daß die Akzeptanz- bzw. Aufnahmebreite
W des Betrags an Unterstützung
bzw. an Unterstützungsleistung
und des Betrags an Erzeugung von Regenerationsleistung abnimmt,
wenn die Batterietemperatur TBAT sinkt. Aus diesem Grunde sind der
Betrag an Unterstützung
bzw. Unterstützungsleistung
und der Betrag an Erzeugung von Regenerationsleistung auf niedrige
Werte begrenzt, wenn die Batterietemperatur sinkt, wie z.B. nach
einer langen Parkdauer in einer kalten Gegend.
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Dabei
werden dann, wenn ein Beschleunigungs- und Verzögerungsbetrieb durchgeführt wird, in
welchen wiederholt beschleunigt und verzögert wird, durch den Motor
wiederholt eine Unterstützung und
eine Wiedergewinnung bzw. Regeneration von Leistung innerhalb der
Akzeptanz- bzw. Aufnahmebreite W des Unterstützungsbetrags und des Betrags an
Erzeugung von Regenerationsleistung entsprechend der Temperatur
der Batterie durchgeführt.
Dadurch wird ein Ladungs-Stromfluß und Entladungs-Stromfluß in die
Batterie hinein und aus dieser heraus häufig durchgeführt. Als
Folge des inneren Widerstandes der Batterie wird Joule'sche Wärme erzeugt
und die Temperatur der Batterie steigt zu einem frühen Zeitpunkt
an. Wenn jedoch ein Normalfahrt-Betrieb durchgeführt wird, in welchem nur wenig
Laden oder Entladen der Batterie stattfindet, wird die Batterie
lediglich durch die innere Heizeinrichtung des Fahrzeugs über ein
Gebläse
o.dgl. beheizt und die Beheizung der Batterie wird verlangsamt bzw. verzögert. Dadurch
wird ein Problem dahingehend verursacht, daß der Betrag an Unterstützung und der Betrag
der Erzeugung von Regenerationsleistung des Motors auf niedrige
Werte beschränkt
sind.
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Die
vorliegende Erfindung wurde im Lichte der obigen Umstände gemacht;
Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystem
bereitzustellen, welches in der Lage ist, während eines Fahrzeugbetriebes
im Normalfahrt-Modus die Temperatur einer Batterie, welche sich
auf einer niedrigen Temperatur befindet, in einer kurzen Zeitdauer anzuheben,
sowie den Betrag des Motors an Unterstützung und den Betrag des Motors
an Erzeugung von Regenerationsleistung zu erhöhen.
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Um
die Aufgabe, die oben beschriebenen Probleme zu lösen, zu
erreichen, ist in einem ersten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung
ein Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystem mit allen Merkmalen des Anspruchs
1 vorgesehen. Eine Ausführungsform
des erfidnungsgemäßen Systems
ist ausgestattet mit: einer Maschine, welche die Antriebskraft für das Fahrzeug
ausgibt; einem Motor, welcher die Leistung der Maschine entsprechend
dem Betriebszustand des Fahrzeugs unterstützt; sowie einer Elektrizitätsspeichervorrichtung,
welche erzeugte Energie speichert, wenn der Motor durch die Leistung
der Maschine als ein Generator verwendet wird, und welche wiedergewonnene
Energie speichert, welche in einem Regenerationszustand des Motors
erzeugt wird, wenn das Fahrzeug verzögert, wobei das Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystem
umfaßt:
einen
Elektrizitätsspeichervorrichtung-Temperaturdetektor
(in der im folgenden beschriebenen Ausführungsform Schritt S102 und
Schritt S107), um die Temperatur der Elektrizitätsspeichervorrichtung zu erfassen;
einen
Maschinen-Wassertemperaturdetektor (in der im folgenden beschriebenen
Ausführungsform Schritt
S105), um die Maschinen-Wassertemperatur zu erfassen, welche mit
der Temperatur der Maschine zusammenhängt; sowie
eine Leistungserzeugungs-Erhöhungsvorrichtung
(in der im folgenden beschriebenen Ausführungsform Schritt S103 oder
Schritt S106), um die Menge an erzeugter Energie dann zu erhöhen, wenn
der Motor während
eines Fahrzeugbetriebs durch die Antriebskraft der Maschine als
ein Generator verwendet wird, ohne die Maschinenleistung durch den
Motor gemäß dem Betriebszustand
des Fahrzeugs zu unterstützen,
entweder wenn der Elektrizitätsspeichervorrichtung-Temperaturdetektor
erfaßt,
dass die Elektrizitätsspeichervorrichtungstemperatur
bei oder unterhalb einer vorbestimmten Elektrizitätsspeichervorrichtungs-Temperatur
liegt, oder wenn der Maschinen-Wassertemperaturdetektor erfaßt, daß die Maschinen-Wassertemperatur
bei oder unterhalb einer vorbestimmten Temperatur liegt.
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Bei
dem Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystem mit dem oben beschriebenen
Aufbau wird während
des Betriebs des Fahrzeugs in einem Normalfahrt-Modus die Menge an vom Motor erzeugter
Energie erhöht.
Dadurch wird ein Ladestrom an die Elektrizitätsspeichervorrichtung geliefert
und die Elektrizitätsspeichervorrichtung
heizt sich selbst durch die Joule'sche Wärme auf, welche als Folge des
inneren Widerstands der Elektrizitätsspeichervorrichtung erzeugt
wird. Dadurch ist es möglich,
die Temperatur einer Elektrizitätsspeichervorrichtung, welche
sich auf einer niedrigen Temperatur befindet, zu einem frühen Zeitpunkt
anzuheben. Durch Anheben der Temperatur der Elektrizitätsspeichervorrichtung
ist es möglich,
zu einem frühen
Zeitpunkt den Betrag des Motors an Unterstützung und den Betrag des Motors
an Erzeugung von Regenerationsenergie zu erhöhen.
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Darüber hinaus
kann das Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystem in einem zweiten Gesichtspunkt
der vorliegenden Erfindung weiterhin umfassen: einen Restkapazitätsdetektor
(in der im folgenden beschriebenen Ausführungsform Batterie-ECU 13,
wobei ECU = electronic control unit im folgenden als elektronische
Steuer/Regeleinheit verstanden wird), um eine Restkapazität der Elektrizitätsspeichervorrichtung
zu erfassen; sowie eine Überladungs-Korrekturvorrichtung
(in der im folgenden beschriebenen Ausführungsform Schritt S201), um
eine Leistungserzeugungs-Unterdrükkungsschwelle
anzuheben, welche dazu dient, eine Elektrizitätserzeugung durch den Motor
zu unterdrücken, wenn
der Restmengendetektor erfaßt,
daß sich
die Restkapazität
dann in einem überladenen
Zustand befindet, wenn die Menge an von dem Motor erzeugter Energie
durch die Leistungserzeugungs-Erhöhungsvorrichtung erhöht wird.
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Gemäß dem Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystem
mit dem oben beschriebenen Aufbau wird, während einer normalen Steuerung/Regelung,
in welcher die Temperatur der Elektrizitätsspeichervorrichtung ausreichend
hoch ist, dann eine weitere Leistungserzeugung durch den Motor unterdrückt und
ein weiteres Laden der Elektrizitätsspeichervorrichtung wird
nichtdurchgeführt,
wenn bestimmt wird, daß sich
die Restkapazität
der Elektrizitätsspeichervorrichtung
in einem überladenen
Zustand befindet; wenn sich die elektrische Speichervorrichtung
jedoch auf einer niedrigen Temperatur befindet, ist die Leistungserzeugungs-Unterdrückungsschwelle,
welche dazu dient, die Leistungserzeugung durch den Motor zu unterdrücken, angehoben
und durch fortwährendes
Laden der Elektrizitätsspeichervorrichtung
ist es möglich,
den inneren Widerstand der Elektrizitätsspeichervorrichtung zu erhöhen und
eine große
Menge Joule'scher
Wärme zu
erzeugen. Es ist weiterhin möglich,
das Selbstheizen der Elektrizitätsspeichervorrichtung
zu fördern.
Wenn die Temperatur der Elektrizitätsspeichervorrichtung niedrig
ist, kann selbst dann, wenn ein Laden der in einem überladenen
Zustand befindlichen Elektrizitätsspeichervorrichtung
fortgesetzt wird, die Möglichkeit
einer Beschädigung
der Elektrizitätsspeichervorrichtung
ignoriert werden.
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Darüber hinaus
kann das Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystem in einem dritten Gesichtspunkt
der Erfindung weiterhin umfassen: eine Schwingungsunterdrückungs-Steuer/Regeleinrichtung
(in der im folgenden beschriebenen Ausführungsform Schritte S501–S507),
um dann, wenn der Restkapazitätsdetektor
erfaßt,
daß die
Restkapazität einen
vorbestimmten Restkapazitätsschwellenwert übersteigt
und somit ein vollständig
geladener Zustand erfaßt
wird, Schwingungen der Maschine, welche von Schwankungen der Antriebskraft
der Maschine herrühren,
durch Ausführen
einer Leistungserzeugung durch den Motor zu unterdrücken, wenn die
Antriebskraft zunimmt, und durch Ausführen einer Maschinen-Leistungunterstützung durch
den Motor zu unterdrücken,
wenn die Antriebskraft abnimmt, um periodische Schwankungsbeträge in der
Antriebskraft der Maschine auszulöschen.
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Gemäß dem Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystem
mit dem oben beschriebenen Aufbau kann dann, wenn bestimmt wird,
daß die
Restkapazität
der Elektrizitätsspeichervorrichtung
sich in einem vollständig
geladenen Zustand befindet, d.h. daß in diesem Zustand ein weiteres
Laden nicht akzeptiert werden kann, bzw. eine weitere Ladung nicht
aufgenommen werden kann, durch Durchführen einer Schwingungs- bzw.
Vibrationssteuerung/Regelung, welche den Motor derart steuert/regelt,
daß der
Betrag an Schwankung der Antriebskraft der Maschine ausgelöscht wird,
die Last an der Maschine gelassen werden, und die Maschinenwassertemperatur
kann erhöht
werden. Als Folge davon steigt die Temperatur der Heizung im Fahrzeug
an und die Temperatur der Elektrizitätsspeichervorrichtung kann über ein
Gebläse,
einen Ventilator o.dgl. erhöht
werden. Es gibt keine Absenkung in der Last der Maschine, so daß sich der
Kraftstoffverbrauch zeitweise verschlechtert; durch Fördern einer
Temperaturerhöhung
der Elektrizitätsspeichervorrichtung
werden jedoch der Betrag der Motor-Unterstützung und der Betrag an Motor-Erzeugung
von Regenerationsleistung zu einem frühen Zeitpunkt erhöht, so daß es möglich ist,
den Kraftstoffverbrauch im Hinblick auf den Gesamtbetrieb des Fahrzeugs
zu verbessern.
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Die
vorliegende Erfindung wird im folgenden anhand der beiliegenden
Zeichnungen näher
erläutert
werden. Es stellt dar:
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1 eine
Strukturzeichnung eines Hybridfahrzeuges, welches mit einem Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystem
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung versehen ist,
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2 Graphen,
welche die Veränderung
des Ladezustands SOC der Batterie (ebenso als "Restladung" bzw. "Restkapazität" bezeichnet), die Veränderung
der Maschinen-Wassertemperatur TW, die Veränderung der Batterietemperatur
sowie die Veränderung
der Normalfahrt-Ladungsmenge, während
des Betriebs des in 1 dargestellten Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystems
zeigen,
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3 ein
Flußdiagramm,
welches unter den Funktionen des in 1 gezeigten
Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystems den Entscheidungsprozeß zum Durchführen des
Beheizens der Batterie und des Anhebens der Temperatur der Heizeinrichtung
zeigt,
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4 ein
Flußdiagramm,
welches den Betrieb des Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystems im Normalfahrt-Modus
zeigt,
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5 ein
Flußdiagramm,
welches den Betrieb des Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystems im Normalfahrt-Modus
zeigt,
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6 einen
Graphen, welcher den Normalfahrt-Leistungserzeugungsmengen-Subtraktionskoeffizienten
KVCRSRG bezogen auf die Maschinensteuerungs/Regelungs-Fahrzeuggeschwindigkeit
VP zeigt,
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7 einen
Graphen, welcher den Normalfahrt-Leistungserzeugungsmengen-Korrekturkoeffizienten
KPACRSRN bezogen auf den atmosphärischen
Druck PA für
eine Steuerung/Regelung zeigt,
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8 den
Betrieb des Regenerationsleistungs-Einsparens durch die Batteriespannung,
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9 ein
Flußdiagramm,
welches den Betrieb des Regenerationleistungs-Einsparens durch die
Batteriespannung zeigt,
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10 den
Betrieb des Regenerationsleistungs-Einsparens, basierend auf einer
Anforderung von der Batterie-ECU (ECU = electronic control unit, elektronische
Steuer/Regeleinheit),
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11 ein
Flußdiagram,
welches die Durchführung
des Regenerationsleistungs-Einsparens, basierend auf einer Anforderung
von der Batterie-ECU, zeigt,
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12 ein
Flußdiagramm,
welches den Entscheidungsprozeß zum
Durchführen
einer Schwingungsdämpfungssteuerung/Regelung
im Normalfahrt-Modus zeigt,
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13 verschiedene
Frequenzanteile, welche die Antriebskraftwellenform umfassen, welche am
Motor bei einer Schwingungsdämpfungssteuerung/Regelung
angewandt werden: der oberste Graph zeigt eine Sinuswelle erster
Ordnung mit einer Frequenz, welche die einfache Grundfrequenz ist, welche
die gleiche Periode wie der TDC (TDC = top dead center, oberer Totpunkt)
aufweist, der mittlere Graph zeigt eine Sinuswelle zweiter Ordnung
mit einer Frequenz, die die zweifache Grundfrequenz ist, und der
unterste Graph zeigt eine Sinuswelle dritter Ordnung mit einer Frequenz,
die die dreifache Grundfrequenz ist,
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14 die
periodische Schwankung der Antriebskraft der Maschine E (gestrichelte
Linie) und die dem Motor zugeführte
bzw. am Motor angewendete Antriebskraft-Wellenform (durchgezogene
Linie),
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15 einen
Graph, welcher die oberen Grenzwerte des Betrags an Unterstützung und
des Betrags an Erzeugung von Regenerationsleistung des Motors entsprechend
der Batterietemperatur zeigt.
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Im
folgenden wird eine Ausführungsform
des Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystems der vorliegenden Erfindung
mit Bezugnahme auf die beiliegen den Figuren erläutert werden. 1 ist
ein schematisches Diagramm eines Hybridfahrzeugs 10, welches mit
einem Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystem 1 entsprechend
der Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung versehen ist.
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Dieses
Hybridfahrzeug 10 ist beispielsweise ein Parallelhybridfahrzeug
und die Antriebskraft sowohl der Maschine E als auch des Motors
M werden zu den Vorderrädern
Wf, Wf über
ein Getriebe T, umfassend ein automatisches Getriebe oder ein manuelles
Getriebe, übertragen.
Die Vorderräder
Wf, Wf sind die Antriebsräder.
Darüber
hinaus funktioniert der Motor M dann als ein Generator, wenn Antriebskraft
von den Vorderrädern
Wf, Wf während
einer Verzögerung
bzw. während
eines Bremsens des Hybridfahrzeugs 10 zum Motor M übertragen
wird. Der Motor M erzeugt eine sogenannte Regenerations-Bremskraft
und die kinetische Energie des Fahrzeugs wird als elektrische Energie
wiedergewonnen.
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Das
Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystem 1 der vorliegenden Erfindung
ist mit einer Motor-ECU 11, FIECU 12, Batterie-ECU 13 und
CVTECU 14 versehen.
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ECU
bezeichnet dabei und im folgenden eine elektronische Steuer/Regeleinheit.
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Der
Antriebs- und Regenerations-Zustand des Motors M werden durch eine
Leistungsantriebseinheit 21 durchgeführt bzw. eingestellt, welche
Steuer/Regelanweisungen von der Motor-ECU 11 erhält. Ein
Motor M und eine Hochspannungssystem-Batterie 22, welche
elektrische Energie abgibt und aufnimmt, sind mit der Leistungsantriebseinheit 21 verbunden.
Die Batterie 22 ist eine Batterie, in welcher eine Mehrzahl
von Modulen, beispielsweise 10, in Reihe verbunden sind;
in diesen Modulen ist eine Mehrzahl von Zellen, beispielsweise 20,
in Reihe verbunden. Eine 12-Volt Hilfsbatterie 23, welche
dazu dient, verschiedene Hilfsvorrichtungen anzutreiben, ist im
Hybridfahrzeug 10 installiert. Diese Hilfsbatterie 23 ist
mit der Batterie 22 über
einen Niederwandler 24 verbunden. Der Niederwandler 24,
welcher durch die FIECU 12 gesteuert/geregelt wird, senkt
die Spannung der Batterie 22 und lädt die Hilfsbatterie 23.
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FIECU 12 führt, zusätzlich zur
Motor-ECU 11 und zum Niederwandler 24, den Betrieb
der Kraftstoffzufuhrmengen-Steuer/Regeleinrichtung 31,
welche die an die Maschine E zugeführte Kraftstoffmenge steuert
regelt, den Betrieb des Anlassermotors 32 und ebenso die
Steuerung/Regelung des Zündzeitpunkts
u.dgl. durch. Aus diesem Grunde werden die folgenden Signale in
die FIECU 12 eingegeben: ein Signal von einem Fahrzeuggeschwindigkeitssensor S1,
welcher die Fahrzeuggeschwindigkeit V auf Grundlage der Umdrehung
der Antriebswelle im Getriebe T erfaßt, ein Signal von einem Maschinen-Drehzahlsensor S2,
welcher die Drehzahl NE der Maschine erfaßt, ein Signal von einem Schaltstellungssensor
S3, welcher die Schaltstellung des Getriebes T erfaßt, ein
Signal von einem Bremsschalter S4, welcher die Betätigung des
Bremspedals 33 erfaßt,
ein Signal vom Kupplungsschalter S5, welcher die Betätigung des
Kupplungspedals 34 erfaßt, ein Signal vom Drosselventil-Öffnungszustandssensor S6, welcher
den Öffnungszustand
TH des Drosselventils erfaßt
(z.B. einen Drosselventil-Öffnungsgrad oder
ein Ausmaß an Öffnung des
Drosselventils), sowie ein Signal vom Einlaßrohr-Unterdrucksensor S7, welcher den Einlaßrohr-Unterdruck
PB erfaßt.
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Eine
Batterie-ECU 13 schützt
die Batterie 22 und berechnet die Restkapazität SOC von
Batterie 22. Die CVTECU 14 führt die Steuerung/Regelung des
CVT (CVT = Continuously Variable Transmission, stufenlos verstellbares
Getriebe) durch.
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Im
folgenden wird der Entscheidungsprozeß des Beheizens der Batterie
und des Anhebens der Temperatur der Heizeinrichtung mit Bezugnahme
auf die beiliegenden Zeichnungen erläutert werden.
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Wie
in 3 gezeigt ist, wird zuerst bestimmt, ob die Lufteinlaßtemperatur
TA bei oder unterhalb einer vorbestimmten unteren Grenztemperatur
#TABWARM liegt (Schritt S101). Dabei ist die untere Grenztemperatur
#TABWARM nicht im besonderen eingeschränkt; sie beträgt bspw. –10°C. Wenn das
Ergebnis dieser Bestimmung "JA" lautet, wird eine
Verarbeitung vom Schritt S105 an durchgeführt, welche im folgenden beschrieben
wird.
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Wenn
im Gegensatz dazu das Ergebnis der Bestimmung "NEIN" ist,
wird bestimmt, ob die Temperatur TBAT der Batterie 22 geringer
als eine oder gleich einer vorbestimmten Temperatur T1 ist, beispielsweise –10°C (Schritt
S102). Wenn das Ergebnis dieser Bestimmung "JA" lautet,
werden die Prozesse von Schritt S105 durchgeführt, welche im folgenden beschrieben
sind. Der Zustand, in welchem die Bestimmung "JA" ist,
ist ein Zustand, in welchem die Außentemperatur, nachdem das
Fahrzeug für eine
lange Zeitdauer über
Nacht an einem kalten Ort o.dgl. geparkt war, am Morgen ansteigt,
die Veränderung
der Temperatur der Batterie 22 jedoch gering ist, so daß ihre Temperatur
immer noch niedrig ist. In einem derartigen Fall wird die Batterie 22 beheizt.
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Wenn
andererseits das Ergebnis der Bestimmung "NEIN" ist,
wird eine Bestimmung durchgeführt,
ob das Batteriebeheizungs/Heizeinrichtungs-Temperaturerhöhungs-Steuerungs/Regelungsanforderungs-Flag
F_BAT WARM auf "1" gesetzt wurde oder
nicht, um die Temperatur einer Heizeinrichtung (in der Figur nicht
dargestellt) zu erhöhen
bzw. die Batterie zu beheizen; d.h. es wird eine Bestimmung durchgeführt, ob
die Batterie 22 bereits beheizt wird (Schritt S103). Wenn
das Ergebnis dieser Bestimmung "JA" ist, wird die im
folgenden beschriebene Verarbeitung von Schritt S105 durchgeführt. Wenn
im Gegensatz dazu das Ergebnis dieser Bestimmung "NEIN" ist, ist es nicht
notwendig, die Temperatur der Heizeinrichtung zu erhöhen, bzw.
die Batterie 22 zu beheizen, und das Batteriebeheizungs/Heizeinrichtungs-Temperaturerhöhungs-Steuerungs/Regelungsanforderungs-Flag
F_BATWARM wird auf "0" gesetzt (Schritt
S104). Diese Reihe von Prozessen wird dann beendet.
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In
Schritt S105 wird eine Bestimmung durchgeführt, ob die Maschinen-Wassertemperatur
TW bei oder unterhalb einer vorbestimmten unteren Grenztemperatur
#TWBWARM liegt. Dabei ist die untere Grenztemperatur #TWBWARM nicht
im besonderen eingeschränkt;
sie kann beispielsweise 0°C
betragen.
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Wenn
das Ergebnis dieser Bestimmung "JA" ist, d.h. wenn das
Fahrzeug über
einen langen Zeitraum hinweg an einem kalten Ort o.dgl. geparkt
wurde, wird der Batteriebeheizungs/Heizeinrichtungs-Temperaturerhöhungs-Steuerungs/Regelungsanforderungs-Flag
F_BATWARM auf "1" gesetzt (Schritt
S106) und diese Reihe von Prozessen wird beendet.
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Wenn
andererseits das Ergebnis der Bestimmung "NEIN" ist,
wird eine Bestimmung durchgeführt,
ob die Batterietemperatur TBAT sich bei oder unterhalb einer vorbestimmten
Temperatur T2 befindet, beispielsweise 0°C (Schritt S107). Wenn das Ergebnis
dieser Bestimmung "NEIN" ist, wird eine Beurteilung
erreicht, daß die
Maschinen-Wassertemperatur TW und die Batterietemperatur TBAT ausreichend
hoch ist und die Verarbeitung von Schritt S104 an wird durchgeführt, welche
dazu dient, den erzwungenen Leistungserzeugungsprozeß zum Anheben der
Temperatur der Heizeinrichtung oder zum Beheizen der Batterie 22 zu
beenden.
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Wenn
andererseits das Ergebnis dieser Bestimmung "JA" ist,
wird beurteilt, daß die
Batterietemperatur TBAT nicht ausreichend hoch ist und die Verarbeitung
von Schritt S106 an wird durchgeführt.
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Dementsprechend
sind die Bedingungen, unter welchen eine Verarbeitung zum Anheben
der Temperatur der Heizeinrichtung oder zum Beheizen der Batterie 22 eingeleitet
wird, der Fall, in welchem die Batterietemperatur TBAT der Batterie 22 oder/und
die Maschinen-Wassertemperatur TW eine vorbestimmte Temperatur nicht
erreicht hat, während die
Beendigungs-Bedingungen
jene sind, in welchen sowohl die Batterietemperatur TBAT als auch
die Maschinen-Wassertemperatur TW vorbestimmte Temperaturen erreicht
haben.
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Als
nächstes
wird mit Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren der Leistungserzeugungs-Sollmengen-Berechnungsprozeß während einer
Normalfahrt erläutert
werden.
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Wie
in 4 und 5 gezeigt ist, wird zuerst in
Schritt S200 die Normalfahrt-Leistungserzeugungsmenge CRSRGNM auf
einer Karte nachgesehen. Diese Karte zeigt die Menge an Leistungserzeugung,
welche bestimmt wird durch die Maschinen-Drehzahl NE und den Einlaßrohr-Unterdruck PBGA;
ein Austausch von MT (MT = manually operable transmission, Getriebe
mit Handschaltung) und CVT wird durchgeführt (in der Figur nicht dargestellt).
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Als
nächstes
wird in Schritt S201 der Flag-Wert des Batteriebeheizungs/Heizeinrichtungs-Temperaturerhöhungs-Steuerungs/Regelungsanforderungs-Flag F_BATWARM bestimmt. Wenn
das Ergebnis der Bestimmung in Schritt S201 "JA" ist,
d.h. wenn bestimmt wurde, daß der
Batteriebeheizungs/ Heizeinrichtungs-Temperaturerhöhungs-Steuerungs/Regelungsanforderungs-Flag F_BATWARM "1" ist, schreitet die Steuerung/Regelung
zu Schritt S204 weiter und der Korrekturkoeffizienten KCRSRGN der
Normalfahrt-Leistungserzeugungsmenge (hoher Erzeugungsmodus) wird
durch "1" ersetzt und die
Steuerung/Regelung springt zu Schritt S216.
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Wenn
das Ergebnis der Bestimmung in Schritt S01 "NEIN" ist,
schreitet die Steuerung/Regelung weiter zu Schritt S202, und eine
Bestimmung wird durchgeführt,
ob der Energiespeicherzone-D-Bestimmungsflag F_ESZONED einen Wert
von "1" besitzt.
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In
der vorliegenden Ausführungsform
ist in der Batterie-ECU 13 die Batterie-Restkapazität SOC, welche auf Grundlage
von beispielsweise Spannung, Ladungsstrom, Temperatur u.dgl. berechnet
wird, in Zonen unterteilt (das sogenannte "Zoning") und es ist eine Mehrzahl von Zonen
A, B, C und D, eingerichtet, in diesem Beispiel 4. Verwendet man
eine Zone A (von SOC 40 % bis SOC 80 %–90 %), welche den üblicherweise
verwendeten Bereich darstellt, als eine Basis, besteht eine Unterteilung
derart, daß eine Zone
B (von SOC 20 % bis SOC 40 %), welche einen vorübergehend verwendeten Bereich
darstellt, unterhalb dieser liegt. Weiter darunter befindet sich
eine Zone C (von SOC 0 % bis SOC 20 %), welche einen Überentladungsbereich
darstellt. Darüber
hinaus ist oberhalb der Zone A eine Zone D (von SOC 80 % bis 90
%–100
%) vorgesehen; diese bildet den Überladungsbereich.
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Wenn
das Ergebnis der Bestimmung "JA" ist, d.h. wenn bestimmt
wurde, daß die
Batterie-Restkapazität
SOC in der Zone D der Überladung
liegt, springt die Steuerung/Regelung zu Schritt S221. Ein Wert
von "0" wird in der Normalfahrt-Leistungserzeugungsmenge
gesetzt und die Steuerung springt zu Schritt S225. In Schritt S225
wird eine Bestimmung durchgeführt,
ob der endgültige
Normalfahrt-Leistungserzeugungs-Befehlswert CRSRGNF den Wert "0" aufweist. Nach der Bestimmung in Schritt
S225, wenn bestimmt wurde, daß der
Befehlswert nicht "0" ist, springt die
Steuerung/Regelung zu Schritt S227. Es wird ein Übergang zum Normalfahrt-Leistungserzeugungs-Stopp-Modus
ausgeführt
und die Steuerung/Regelung wird beendet. Wenn als Folge der Bestimmung
im Schritt S225 bestimmt wurde, daß der Befehlswert "0" beträgt, schreitet die Steuerung/Regelung
weiter zu Schritt S226. Ein Übergang
zum Normalfahrt-Batteriezufuhr-Modus wird ausgeführt und die Steuerung/Regelung
endet.
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Wenn
das Ergebnis der Bestimmung in Schritt S202 "NEIN" ist,
d.h. wenn bestimmt wurde, daß sich
die Batterie-Restkapazität
SOC nicht in der Zone D des überladenen
Zustands befindet, schreitet die Steuerung/Regelung weiter zu Schritt
S203 und es wird eine Bestimmung durchgeführt, ob der Energiespeicherzone-C-Bestimmungsflag
F_ESZONEC "1" ist. Wenn das Ergebnis
dieser Bestimmung "JA" ist, d.h. wenn bestimmt
wurde, daß die
Batterie-Restkapazität
SOC in der Zone C eines überentladenen Zustands
liegt, schreitet die Steuerung/Regelung weiter zu Schritt S204.
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Wenn
dagegen das Ergebnis der Bestimmung in Schritt S203 "NEIN" ist, schreitet die
Steuerung/Regelung weiter zu Schritt S205.
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In
Schritt S205 wird bestimmt, ob der Energiespeicherzone-B-Bestimmungsflag
F_ESZONEB "1" ist. Wenn das Ergebnis
dieser Bestimmung "JA" ist, mit anderen
Worten: wenn bestimmt wurde, daß der
Bereich jener der vorübergehenden
Verwendung der Batterie 22 ist, also die Zone B ist, welcher
bis zu einer geringeren Menge als Zone C lädt, schreitet die Steuerung/Regelung
weiter zu Schritt S206. In Schritt S206 wird der Korrekturkoeffizien
tKCRSRGN der Normalfahrt-Leistungserzeugungsmenge durch den Normalfahrt-Leistungserzeugungsmengen-Koeffizienten
#KCRGNWK (zur Verwendung im niedrigen Erzeugungsmodus) ersetzt und
die Steuerung/Regelung springt zu Schritt S214.
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Wenn
andererseits das Ergebnis der Bestimmung in Schritt S205 "NEIN" ist, schreitet die
Steuerung/Regelung weiter zu Schritt S207 und dort wird eine Bestimmung
ausgeführt,
ob der Wert des DOD-(Depth of Discharge = Entladungstiefe)-Grenze-Bestimmungs-Flag
F_DODLMT "1" ist. Wenn das Ergebnis
der Bestimmung in Schritt S207 "JA" ist, schreitet die
Steuerung/Regelung weiter zu Schritt S208 und der Korrekturkoeffizient
KCRSRGN der Normalfahrt-Leistungserzeugungsmenge wird ersetzt durch
den Normalfahrt-Leistungserzeugungsmengen-Koeffizienten
#KCRGNDOD (dieser wird verwendet für den Batterie-DOD-begrenzten-Leistungserzeugungsmodus,
welcher in dem Fall ausgeführt
wird, daß die
Batterieladungsmenge eine vorbestimmte Menge überschreitet) und die Steuerung/Regelung
springt zu Schritt S214. Wenn das Ergebnis der Bestimmung in Schritt
S207 andererseits "NEIN" ist, springt die
Steuerung/Regelung zu Schritt S209 und es wird bestimmt, ob der
Flagwert des Klimaanlage-EIN-Flag F_ACC "1" ist.
Wenn das Ergebnis dieser Bestimmung "JA" ist,
d.h. wenn bestimmt wurde, daß die
Klimaanlage "EIN" ist, schreitet die
Steuerung weiter zu Schritt S210 und der Korrekturkoeffizient KCRSRGN
der Normalfahrt-Leistungserzeugungsmenge
wird ersetzt durch den Normalfahrt-Leistungserzeugungsmengen-Koeffizienten #KCRGNHAC
(verwendet im HAC_ON- (High Altitude Compensator_ON = Kornpensator-für-große-Höhen-EIN)-Leistungserzeugungsmodus)
und die Steuerung/Regelung springt zu Schritt S214.
-
Wenn
das Ergebnis der Bestimmung in Schritt S209 "NEIN" ist,
d.h. wenn bestimmt wurde, daß die
Klimaanlage "AUS" ist, springt die
Steuerung/Regelung zu Schritt S211 und es wird eine Bestimmung durchgeführt, ob
der Flagwert des Normalfahrt-Betriebsbestimmungsflag F_MACRS "1" ist. Wenn das Ergebnis der Bestimmung
von Schritt S211 "NEIN" ist, d.h. wenn bestimmt
wurde, daß der Modus
nicht der Normalfahrtmodus ist, springt die Steuerung/Regelung zu
Schritt S222 und die Normalfahrt-Leistungserzeugungsmenge CRSRGN
wird durch "0" ersetzt und die
Steuerung/Regelung schreitet weiter zu Schritt S223. In Schritt
S223 wird eine Bestimmung durchgeführt, ob die Maschinendrehzahl
NE gleich oder niedriger als eine obere Maschinen-Grenzdrehzahl
#NDVSDP für
ein Ausführen
des Normalfahrt-Batteriezufuhrmodus ist. Wenn das Ergebnis dieser
Erfassung "JA" ist, d.h. wenn bestimmt wurde,
daß die
Maschinen-Drehzahl NE geringer als oder gleich der oberen Maschinengrenzdrehzahl #NDVSTP
zum Ausführen
des Normalfahrt-Batteriezufuhrmodus ist, schreitet die Steuerung/Regelung weiter
zu Schritt S224. Wenn das Ergebnis der Bestimmung in Schritt S223 "NEIN" ist, d.h. wenn bestimmt
wurde, daß die
Maschinen-Drehzahl NE größer als
die obere Maschinen-Grenzdrehzahl #NDVSTP zum Ausführen des
Normalfahrt-Batteriezufuhrmodus ist, springt die Steuerung/Regelung
zu Schritt S227. Die oben beschriebene obere Maschinen-Grenzdrehzahl
#NDVSTP zum Ausführen
des Normalfahrt-Batteriezufuhrmodus ist ein Wert, welcher eine Hysterese
aufweist.
-
In
Schritt S224 wird eine Bestimmung durchgeführt, ob der Flagwert des 12V-Systemleistungserzeugungs-Notwendigkeitsflag
F_DV "1" ist. Wenn das Ergebnis
dieser Bestimmung "JA" ist, d.h. wenn die
Last am 12V-System
hoch ist, springt die Steuerung/Regelung zu Schritt S227. Wenn dagegen
das Ergebnis der Bestimmung in Schritt S224 "NEIN" ist, d.h.
wenn die Last am 12V-System niedrig ist, schreitet die Steuerung/Regelung
weiter zu Schritt S225.
-
In
Schritt S212 wird bestimmt, ob die Residuumskapazität QBAT der
Batterie gleich oder größer ist
als die obere Grenz-Residuumskapazität #QBCRSH (welche die gleiche
Bedeutung hat wie die Batterie-Restkapazität SOC, welche an der oberen Grenze
von Zone A vorgesehen ist) zur Ausführung des normalen Leistungserzeugungsmodus.
Die oben beschriebene obere Grenz-Residuumskapazität #QBCRSRH
zur Ausführung
des normalen Leistungserzeugungsmodus ist ein Wert, welcher eine Hysterese
aufweist. Wenn das Ergebnis der Bestimmung im Schritt S212 "JA" ist, d.h. wenn bestimmt wurde,
daß die
Batterie-Residuumskapazität
QBAT größer als
oder gleich der oberen Grenz-Residuumskapazität #QBCRSRH zum Ausführen des
normalen Leistungserzeugungsmodus ist, geht die Steuerung/Regelung
weiter zu Schritt S222. Wenn die Batterie-Residuumskapazität QBAT geringer
als die obere Grenz-Residuumskapazität #QBCRSRH zur Ausführung des
normalen Leistungserzeugungsmodus ist, geht die Steuerung/Regelung
weiter zu Schritt S213 und dort wird der Korrekturkoeffizient KCRSRGN
der Normalfahrt-Leistungserzeugungsmenge durch den Normalfahrt-Leistungserzeugungsmengenkoeffizienten
#KCRGN (verwendet im normalen Leistungserzeugungsmodus) ersetzt
und die Steuerung/Regelung geht weiter zu Schritt S214.
-
In
Schritt S214 wird bestimmt, ob der Flagwert des Magerverbrennungs-Bestimmungsflag F_KCMLB "1" ist. Wenn das Ergebnis dieser Bestimmung "JA" ist, d.h. wenn die
Bestimmung einer Magerverbrennung durchgeführt wurde, bzw. wenn bestimmt
wurde, daß eine
Magerverbrennung ausgeführt
wird, wird im Schritt S215 der Korrekturkoeffizient KCRSRGN der
Normalfahrt-Leistungserzeugungmenge durch einen Wert ersetzt, welcher
eine Multiplikation des Korrekturkoeffizienten KCRSRGN der Normalfahrt-Leistungserzeugungsmenge
mit dem Normalfahrt-Leistungserzeugungmengen-Koeffizienten #KCRGNLB
(zur Verwendung im Magerverbrennungs-Leistungserzeugungsmodus) repräsentiert,
und die Steuerung/Regelung schreitet weiter zu Schritt S216. Wenn
das Ergebnis der Bestimmung des Schritts S214 "NEIN" ist,
d.h. wenn bestimmt wurde, daß der
Modus nicht der Magerverbrennungsmodus ist, springt die Steuerung/Regelung
zu Schritt S216.
-
In
Schritt S216 wird der in 6 gezeigte Normalfahrt-Leistungserzeugungsmengen-Subtraktionskoeffizient
KVCRSRG durch Nachsehen des #KVCRSRG in einer Tabelle, unter Verwendung
der Fahrzeuggeschwindigkeit VP für
eine Maschinensteuerung/Regelung erhalten. Als nächstes wird in Schritt S217
die Normalfahrt-Leistungserzeugungsmenge CRSRGN durch einen Wert
ersetzt, welcher eine Multiplikation des Normalfahrt-Leistungserzeugungsmengen-Kartenwertes
CRSRGNM mit dem Normalfahrt- Leistungserzeugungsmengen-Korrekturkoeffizienten
KCRSRGN und dem Normalfahrt-Leistungserzeugungsmengen-Subtraktionskoeffizienten
KVCRSRG repäsentiert.
Dann schreitet die Steuerung/Regelung weiter zu Schritt S218 und der
in 7 gezeigte Normalfahrt-Leistungserzeugungsmengen-PA-Korrekturkoeffizient
KPACRSRN wird durch Nachsehen von #KPACRSRN in einer Tabelle unter
Verwendung des Atmosphärendrucks
PA für
eine Steuerung/Regelung erhalten.
-
Dann
wird in Schritt S219 die Normalfahrt-Leistungserzeugungsmenge CRSRGN
mit dem Normalfahrt-Leistungserzeugungs-PA-Korrekturkoeffizienten
KPACRSRN, welcher in Schritt S218 bestimmt wurde, und mit dem Normalfahrt-Leistungserzeugungsmengen-Subtraktionskoeffizienten KTRGRGN
multipliziert. Somit ist die endgültige Normalfahrt-Leistungserzeugungsmenge
CRSRGN bestimmt und in Schritt S220 wird ein Übergang zum Normalfahrt-Ladungsmodus
ausgeführt.
-
Wenn
dementsprechend in Schritt S201 ein Übergang zum hohen Erzeugungsmodus
(Schritt S204) durchgeführt
wurde, welcher dazu dient, die Batterie zu beheizen und die Temperatur
der Heizeinrichtung anzuheben, wird die Normalfahrt-Leistungserzeugungsmenge,
welche normalerweise als effektiv 0 angenommen wird, wie in 2 durch
den Bereich α gezeigt
ist, um den vorbestimmten Wert CR1 erhöht, beispielsweise um ca. 2
kW, und das Laden wird bezüglich
der Batterie 22 fortgesetzt, bis in dem Batteriebeheizungs/Heizeinrichtungs-Temperaturerhöhungs-Steuerungs/Regelungsanforderungs-Flag F_BATWARM
ein Wert von "0" gesetzt ist, d.h.
bis sowohl die Batterietemperatur TBAT als auch die Maschinen-Wassertemperatur
TW vorbestimmte Werte erreicht haben. Dann wird durch Erhöhen des
der Batterie 22 zugeführten
Ladestroms durch den inneren Widerstand der Batterie 22 Joule'sche Wärme erzeugt
und die Batterietemperatur TBAT steigt, wie durch 2 gezeigt
ist. Durch Erhöhen
der Last an Maschine E steigt die Maschinen-Wassertemperatur TW,
wie in 2 gezeigt ist.
-
In
diesem Fall würde
ein Laden fortgesetzt werden und der innere Widerstand der Batterie 22 würde weiter
ansteigen, da die Verarbeitung ab Schritt S202, d.h. die Bestimmung
der Residuumskapazität
der Batterie 22, selbst dann nicht durchgeführt wird
(übersprungen
wird), wenn die Batterie 22 den Überladungsbereich, in welchem
die Normalfahrt-Ladungsmenge normalerweise auf 0 gesetzt ist, erreicht
hat.
-
Selbst
wenn ein Laden fortgesetzt werden würde, wenn die Batterie 22 in
einem überladenen Zustand
wäre, wie
oben beschrieben ist, wenn die Batterietemperatur TBAT niedrig ist,
kann die Möglichkeit
einer Beschädigung
der Batterie 22 ignoriert werden. Darüber hinaus ist es unmöglich, während einer
Magerverbrennung die für
eine hohe Erzeugung nötige
Leistung zu gewährleisten,
so daß im
hohen Erzeugungsmodus der Magerverbrennungsmodus in der FIECU 12 zwangsweise
gelöscht
wird.
-
Wenn
jedoch, wie im Bereich β in 2 gezeigt
ist, beispielsweise die Batterie-Restkapazität SOC den vorbestimmten Wert
SOC1 erreicht hat, bzw. wenn eine vorbestimmte Spannungsveränderung
in der Batterie 22 erfaßt wurde, wird bestimmt, daß sich Batterie 22 in
einem Zustand befindet, in welchem sie nahezu vollständig geladen
ist. Es wird zu einer Leistungserzeugung im Spannungs-Leistungsparbereich
geschaltet, d.h. zu einer Leistungserzeugung innerhalb der Akzeptanzbreite
W zwischen der Unterstützungsleistung-Einsparslinie
ASSIST und der Regenerationsleistung-Einsparslinie REGEN, welche in 15 gezeigt
sind. Es wird eine Regenerationsleistung-Einsparsteuerung/Regelung durchgeführt, in
welcher die Normalfahrt-Ladungsmenge allmählich von dem vorbestimmten
Wert CR1 im wesentlichen zu 0 verringert wird.
-
Diese
Regenerationsleistung-Einsparsteuerung/Regelung umfaßt eine
Spannungs-Regenerationsleistung-Einsparverarbeitung, bei welcher
die Motor-ECU 11 ein Regenerationsleistungs-Einsparen auf
Grundlage der Gesamtspannung der Batterie 22 durchführt, sowie
eine Regenerations leistung-Einsparverarbeitung, welche als Folge
einer Anforderung durchgeführt
wird, welche von Batterie-ECU 13 auf Grundlage der Spannung
eines jeden zur Batterie 22 gehörenden Moduls an die Motor-ECU 11 gesendet
wird.
-
Zuerst
wird mit Bezugnahme auf 8 und 9 das Spannungs-Regenerationsleistungs-Einsparen
erläutert
werden, in welchem eine Steuerung/Regelung auf Grundlage der Gesamtspannung der
Batterie 22 durchgeführt
wird.
-
Zuerst
wird die durchschnittliche Batteriespannung GWVBAT100, welche über eine
vorbestimmte Zeitdauer, beispielsweise 100 ms genommen bzw. berechnet
wird, mit einer vorbestimmten VRPS-Betriebsspannung XWVVRP (VRPS
= Voltage Regeneration Power Save, Spannungs-Regenerationsleistungs-Einsparen,
wobei mit Spannung die Batterie-Spannung gemeint ist) verglichen
(Schritt S301). Wenn das Ergebnis dieser Bestimmung zeigt, daß die durchschnittliche
Batteriespannung GWVBAT100 niedriger als die VRPS-Betriebsspannung
XWVVRP ist, wird die im folgenden beschriebene Verarbeitung von
Schritt S306 an durchgeführt.
-
Wenn
andererseits das Ergebnis der Bestimmung ergibt, daß die Durchschnitts-Batteriespannung
GWVBAT100 größer als
oder gleich der VRPS-Betriebsspannung
XWVVRP ist, wird ein Zählen
durch einen Zeitgeber eingeleitet, und es wird bestimmt, ob dies
für die
Dauer der vorbestimmten VRPS-Betriebsbestimmungsperiode XBJVRP andauert
(Schritt S302). Wenn das Ergebnis dieser Bestimmung "NEIN" ist, wird diese
Reihe von Prozessen beendet.
-
Wenn
andererseits das Ergebnis der Bestimmung "JA" ist,
wird der Zeitgeber zurückgesetzt
und ein Wert, welcher das Ergebnis der Subtraktion eines vorbestimmten
VRPS-Verringerungsbereichs XBPEDECVRP von der Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze
GBPELVRP (%) repräsentiert,
wird als die neue Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze GBPELVRP
(%) gesetzt (Schritt S303).
-
Dann
wird diese neu aufgestellte Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze
GBPELVRP (%) mit einer vorbestimmten unteren VRPS-Grenze XBPELOWVRP
verglichen, wie z.B. null o.dgl. (Schritt S304). Wenn das Ergebnis
dieser Bestimmung ergibt, daß die
Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze GBPELVRP größer ist als die untere VRPS-Grenze
XBPELOWVRP, wird diese Serie von Prozessen beendet und wie in dem
in 8 gezeigten Bereich A1 wird die Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze
GBPELVRP (%), d.h. die Normalfahrt-Ladungsmenge, langsam verringert.
-
Wenn
andererseits das Ergebnis der Bestimmung ergibt, daß die Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze
GBPELVRP niedriger als oder gleich der unteren VRPS-Grenze XBPELOWVRP
ist, wird eine vorbestimmte untere VRPS Grenze XBPELOWVRP als die
neue Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze GBPELVRP gesetzt (Schritt
S305). D.h. wie in dem in 8 gezeigten
Bereich A2 wird die Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze GBPELVVRP
nicht niedriger als die vorbestimmte untere VRPS-Grenze XBPELOWVRP.
-
Wenn
andererseits das Ergebnis der Bestimmung in Schritt S301 ergibt,
daß die
durchschnittliche Batteriespannung GWVBAT100 niedriger ist als die VRPS-Betriebsspannung
XWVVRP, wird die Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze GWPELVRP mit einem
vorbestimmten Wert, beispielsweise 100 %, verglichen (Schritt S306).
Wenn das Ergebnis dieser Bestimmung ergibt, daß die Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze
GWBELVRP größer als
oder gleich 100 % ist, wird diese Reihe von Prozessen beendet.
-
Wenn
andererseits das Ergebnis der Bestimmung ergibt, daß die Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze
GBPELVRP niedriger als 100 % ist, wird die durchschnittliche Batteriespannung
GWVBAT100 mit einer vorbestimmten VRPS-Rückkehrspannung XWVRVRP verglichen
(Schritt S307). Die VRPS-Rückkehrspannung
XWVRVRP ist derart eingestellt, daß sie niedriger ist als die
VRPS-Betriebsspannung XWVVRP. Wenn das Ergebnis dieser Bestimmung
ergibt, daß die
Batteriespannung GWVBRT100 größer als
die VRPS-Rückkehrspannung
XWVRVRP ist, d.h. wenn die durchschnittliche Batteriespannung GWVBAT100
zwischen der VRPS-Rückkehrspannung
XWVRVRP und der VRPS-Betriebsspannung XWVVRP liegt, wird diese Reihe
von Prozessen beendet.
-
Wenn
andererseits das Ergebnis der Bestimmung ergibt, daß die Batteriespannung
GWVBAT100 niedriger als oder gleich der VRPS-Rückkehrspannung XWVRVRP ist,
wird ein Zählen
durch einen Zeitgeber eingeleitet, und es wird bestimmt, ob dies für eine Dauer
einer vorbestimmten VRPS-Rückkehrbestimmungsperiode
XBJRVRP fortdauert (Schritt S308). Wenn das Ergebnis dieser Bestimmung "NEIN" ist, wird diese
Reihe von Prozessen beendet.
-
Wenn
andererseits das Ergebnis der Bestimmung "JA" ist,
wird der Zeitgeber zurückgesetzt
und ein Wert, welcher das Ergebnis der Addition der Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze
GBPELVRP (%) und einem vorbestimmten VRPS-Erhöhungsbereich XBPEINCVRP repräsentiert,
wird als eine neue Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze GBPELVRP
(%) aufgestellt (Schritt S309).
-
Dann
wird die neu gesetzte Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze GBPELVRP
(%) mit einer vorbestimmten oberen Grenze, z.B. 100 %, verglichen
(Schritt S310). Wenn das Ergebnis der Bestimmung ergibt, daß die Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze
GBPELVRP niedriger ist als 100 %, wird diese Reihe von Prozessen
beendet, und in der Weise der in 8 gezeigten
Bereiche A3 und A4 wird die Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze GBPELVRP
(%), d.h. die Normalfahrt-Ladungsmenge, allmählich erhöht.
-
Wenn
andererseits das Ergebnis dieser Bestimmung ergibt, daß die Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze
GBPELVRP größer als
oder gleich 100 % ist, dann wird 100 % als die neue Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze
GBPELVRP gesetzt (Schritt S311). Mit anderen Worten, wie in den 8 gezeigten
Bereichen A5 und A6, übersteigt
die Regenerationsleistungs-Ausgabegrenze GBPELVRP eine obere Grenze,
beispielsweise 100 %, nicht.
-
Als
nächstes
wird mit Bezugnahme auf 10 und 11 der
Betrieb des Regenerationsleistungs-Einsparens erläutert werden,
welcher aufgrund einer Anforderung durchgeführt wird, welche von der Batterie-ECU 13 auf
Grundlage der Spannung eines jeden zur Batterie 22 gehörenden Moduls an
den Motor-ECU 11 gesendet wird.
-
In
diesem Fall wird die Spannung der verschiedenen Module in die Batterie-ECU 13 eingelesen
und es wird bestimmt, ob der Regenerations-Ausgabegrenze-Anforderungsflag
G_RGSREQ auf "1" gesetzt wurde. Wenn
der Regenerations-Ausgabegrenze-Anforderungsflag G_RGSREQ auf "1" gesetzt wurde, werden diese Daten von
der Batterie-ECU 13 an die Motor-ECU 11 gesendet.
In der Motor-ECU 11 wird dann eine Verarbeitung auf Grundlage
des Regenerations-Ausgabegrenze-Anforderungsflag G_RGSREQ durchgeführt.
-
Als
erstes wird eine Bestimmung durchgeführt, ob das Regenerations-Ausgabegrenze-Anforderungsflag
G_RGSREQ auf "1" gesetzt wurde (Schritt
S401). Wenn das Ergebnis dieser Bestimmung "NEIN" ist,
wird die im folgenden beschriebene Verarbeitung von Schritt S406
an ausgeführt.
-
Wenn
andererseits das Ergebnis dieser Bestimmung "JA" ist,
wird ein Zählen
durch einen Zeitgeber eingeleitet und es wird bestimmt, ob dies
für die
Dauer einer vorbestimmten BRPS-Betriebsbestimmungsperiode XBJBRP
(BRPS = Battery-ECU Regeneration Power Save, Batterie-ECU-Regenera tionsleistungs-Einsparen,
damit wird angedeutet, daß der
Vorgang durch eine Anforderung von der Batterie-ECU eingeleitet
wird) fortdauert (Schritt S406). Wenn das Ergebnis dieser Bestimmung "NEIN" ist, wird diese
Reihe von Prozessen beendet.
-
Wenn
andererseits das Ergebnis dieser Bestimmung "JA" ist,
wird der Zeitgeber zurückgesetzt und
ein Wert, welcher das Ergebnis der Subtraktion eines vorbestimmten
BRPS-Verringerungsbereichs XBPEDECBRP von einer BECU-Regenerations-Ausgabegrenze
GBPELBRP (%) (BECU = Batterie-ECU) repräsentiert, die der obere Grenzwert des
Betrags an Regeneration durch Motor M ist, wird als die neue BECU-Regenerations-Ausgabegrenze GBPELBRP
(%) gesetzt (Schritt S403).
-
Dann
wird die gerade gesetzte BECU-Regenerations-Ausgabegrenze GBPELBRP
(%) mit einer vorbestimmten unteren BRPS-Grenze XBPELOWBRP, z.B.
null o.dgl., verglichen (Schritt S404). Wenn das Ergebnis dieser
Bestimmung ergibt, daß die
BECU-Regenerations-Ausgabegrenze GBPELBRP größer ist als die untere BRPS-Grenze
XBPELOWBRP, wird diese Reihe von Prozessen beendet, und wie durch
den in 10 gezeigten Bereich B1 gezeigt
ist, wird die BECU-Regenerations-Ausgabegrenze GBPELBRP, d.h. die
Normalfahrt-Ladungsmenge, langsam verringert.
-
Wenn
andererseits das Ergebnis der Bestimmung ergibt, daß die BECU-Regenerations-Ausgabegrenze
GBPELBRP niedriger als oder gleich der unteren BRPS-Grenze XBPELOWBRP
ist, wird die vorbestimmte untere BRPS-Grenze XBPELOWBRP als die
neue BECU-Regenerations-Ausgabegrenze GBPELBRP gesetzt (Schritt
S405). D.h. wie in dem in 10 gezeigten
Bereich B2 fällt
die BECU-Regenerations-Ausgabegrenze GBPELBRP nicht unter die vorbestimmte
untere BRPS-Grenze XBPELOWBRP.
-
Wenn
andererseits in Schritt S401 das Ergebnis der Bestimmung, ob der
Regenerations-Ausgabegrenze-Anforderungsflag G_RGSREQ auf "1" gesetzt ist, "NEIN" ist,
wird die BECU-Regenerations-Ausgabegrenze GBPELBRP mit einem vorbestimmten
Wert, z.B. 100 %, verglichen (Schritt S406). Wenn das Ergebnis dieser
Bestimmung ergibt, daß die
BECU-Regenerations-Ausgabegrenze
GBPELBRP größer als
oder gleich 100 % ist, wird diese Reihe von Prozessen beendet.
-
Wenn
andererseits das Ergebnis der Bestimmung ergibt, daß die BECU-Regenerations-Ausgabegrenze
GBPELBRP niedriger als 100 % ist, wird ein Zählen durch einen Zeitgeber
eingeleitet und es wird bestimmt, ob dies für die Dauer einer vorbestimmten
BRPS-Rückkehrbestimmungsperiode
XBJRBRP fortdauert (Schritt S407). Wenn das Ergebnis dieser Bestimmung "NEIN" ist, wird diese
Reihe von Prozessen beendet.
-
Wenn
das Ergebnis dieser Bestimmung andererseits "JA" ist,
wird der Zeitgeber zurückgesetzt und
ein Wert, welcher aus der Addition der BECU-Regenerations-Ausgabegrenze GBPELBRP
(%) und eines vorbestimmten BRPS-Erhöhungsbereichs XBPEINCBRP resultiert,
wird als eine neue BECU-Regenerations-Ausgabegrenze
GBPELBRP (%) gesetzt (Schritt S408).
-
Als
nächstes
wird die neu gesetzte BECU-Regenerations-Ausgabegrenze GBPELBRP
(%) mit einem vorbestimmten oberen Grenzwert, z.B. 100 %, verglichen
(Schritt S409). Wenn das Ergebnis dieser Bestimmung ergibt, daß die BECU-Regenerations-Ausgabegrenze
GBPELBRP niedriger als 100 % ist, wird diese Reihe von Prozessen
beendet und wie in den in 10 gezeigten
Bereichen B3 und B4 nimmt die BECU-Regenerations-Ausgabegrenze GBPELBRP
(%), d.h. die Normalfahrt-Ladungsmenge, allmählich zu.
-
Wenn
andererseits das Ergebnis der Bestimmung ergibt, daß die BECU-Regenerations-Ausgabegrenze
GBPELBRP größer als
oder gleich 100 % ist, wird 100 % als die neue BECU-Regenerations-Ausgabegrenze
GBPELBRP gesetzt (Schritt S410). Mit anderen Worten übersteigt
die BECU-Regenera tions-Ausgabegrenze GBPELBRP, wie in den in 10 gezeigten
Bereichen B5 und B6, einen vorbestimmten oberen Grenzwert, z.B.
100 %, nicht.
-
In
der oben beschriebenen Regenerationsleistung-Einsparsteuerung/Regelung
wird von der Spannungs-Regenerationsleistungs-Einsparung, welche
auf Grundlage der Gesamtspannung der Batterie 22 ausgeführt wird,
und der Regenerationsleistungs-Einsparung, welche auf Grundlage
der Spannung eines jeden zur Batterie 22 gehörenden Moduls ausgeführt wird,
jene Verarbeitung als erstes ausgeführt, für welche die Anfangsbedingungen
als erstes erfüllt
sind. Ein Laden wird nicht unterbrochen, solange die Normalfahrt-Ladungsmenge
langsam verringert wird, bis die Batterie-Restkapazität SOC im
wesentlichen vollständig
geladen ist.
-
Als
nächstes
wird dann, wenn die Batterie 22 in einen im wesentlichen
vollständig
geladenen Zustand eintritt und kein Raum vorhanden ist, eine weitere
Ladung aufzunehmen, die in 12 gezeigte Normalfahrt-Schwingungsdämpfungssteuerung/Regelung
ausgeführt,
wie durch den Bereich y in 2 gezeigt
ist. Mit anderen Worten wird die Maschinen-Wassertemperatur TW durch die der Maschine
E auferlegte Last veranlaßt,
zu steigen, und die Temperatur der Heizeinrichtung wird veranlaßt, anzusteigen.
Diese Steuerung/Regelung beheizt die Batterie 22 indirekt über ein
Gebläse
o.dgl.
-
Zuerst
wird bestimmt, ob die Batterie-Restkapazität SOC einen vorbestimmten oberen
Grenzwert SOC2, z.B. SOC 90 %, übersteigt
(Schritt S501). Wenn das Ergebnis dieser Bestimmung "NEIN" ist, wird während einer
Normalfahrt der Schwingungsdämpfungssteuerungs/Regelungs-Verarbeitungsanforderungsflag
F_CRSANV auf "0" gesetzt (Schritt S502)
und diese Reihe von Prozessen wird beendet.
-
Wenn
andererseits das Ergebnis dieser Bestimmung "JA" ist,
d.h. wenn bestimmt wurde, daß in Batterie 22 kein
Raum vorhanden ist, eine weitere Ladung aufzunehmen, wird bestimmt,
ob der Batteriebeheizungs/Heizeinrichtungs-Temperaturerhöhungs-Steuerungs/Regelungsanforderungs-Flag F_BATWARM
auf "1" gesetzt wurde (Schritt
S503). Wenn das Ergebnis dieser Bestimmung "NEIN" ist, wird
die Verarbeitung von Schritt S502 an durchgeführt.
-
Wenn
das Ergebnis dieser Bestimmung andererseits "JA" ist,
wird bestimmt, ob der Betriebsmodus des Motors M während Normalfahrt
Laden ist (Schritt S504). Wenn das Ergebnis dieser Bestimmung "NEIN" ist, wird die Verarbeitung
von Schritt S502 an ausgeführt.
-
Wenn
das Ergebnis dieser Bestimmung andererseits "JA" ist,
wird bestimmt, ob die Maschinen-Drehzahl NE gleich oder größer als
ein vorbestimmter Wert #NANVBW, beispielsweise etwa 800 bis 1000
U/min ist (Schritt S505). Wenn das Ergebnis dieser Bestimmung "NEIN" ist, wird die Verarbeitung von
Schritt S502 an ausgeführt.
-
Wenn
andererseits das Ergebnis dieser Bestimmung "JA" ist,
wird bestimmt, ob die Fahrzeuggeschwindigkeit VP gleich oder größer als
ein vorbestimmter Wert #VANVBW, z.B. etwa 15 km/h ist (Schritt S506).
Wenn das Ergebnis dieser Bestimmung "NEIN" ist,
wird die Verarbeitung von Schritt S502 an ausgeführt.
-
Wenn
andererseits das Ergebnis dieser Bestimmung "JA" ist,
wird der Schwingungsdämpfungssteuerungs/Regelungs-Verarbeitungsanforderungsflag
F_CRSANV während
Normalfahrt auf "1" gesetzt (Schritt
S507) und von der FIECU 12 wird ein Schwingungsdämpfungs-Anforderungssignal
an die Motor-ECU 11 gesandt.
-
Wenn
das Schwingungsdämpfungs-Anforderungssignal
zur Motor-ECU 11 gesendet wird, wie in 2 durch
den Bereich y gezeigt ist, wird auf Seiten des Motors M eine Antriebskraft
erzeugt, welche zu den periodischen Schwankungen der Antriebskraft
der Maschine E in entgegengesetzter Phase liegt, und mit Maschine
E wird während
einer Normalfahrt eine Auslöschungssteuerung/Regelung
ausgeführt,
in der Art und Weise des beispielsweise in der japanischen ungeprüften Patentveröffentlichung, Erstveröffentlichung
Nr. JP 11-089008 A offenbarten Schwingungsunterdrückungsvorrichtung.
D.h. wenn die Antriebskraft der Maschine E ansteigt, wird Motor M
als ein Elektrizitätsgenerator
eingesetzt, und der Betrag an Erhöhung in dieser Antriebskraft
wird in elektrische Energie umgewandelt, während dann, wenn die Antriebskraft
der Maschine E verringert wird, die Antriebskraft der Maschine E
durch den Motor M unterstützt
wird, und durch Ausgleichen des Betrags an Verringerung der Antriebskraft
werden Schwankungen in der Antriebskraft der Maschine E reduziert.
In der Maschine E werden Schwingungen unterdrückt, welche als Folge von Schwankungen
in der Antriebskraft erzeugt werden.
-
Als
nächstes
wird der Betrieb der Schwingungsdämpfungssteuerung/Regelung während Normalfahrt
erläutert
werden. Dabei wird die periodische Schwankung in der Antriebskraft
der Maschine E derart umfaßt,
daß sie
verschiedene Frequenzkomponenten von Ordnungen enthält, welche
ganzzahlige vielfache (einfach, zweifach, dreifach) einer Grundfrequenz
sind, wobei diese Grundfrequenz eine Frequenz ist, die die gleiche
Periode wie der obere Totpunkt (TDC: Kurbelwinkelperiode) zu der
Zeit aufweisen, zu welcher der Ansaugtakt eines jeden Zylinders der
Maschine E eingeleitet wird.
-
Zuerst
verwendet die Motor-ECU 11 in Antwort auf den Belastungszustand
von Maschine E, welcher durch das Schaltstellungssignal vom Schaltstellungssensor
S3 erkannt wird, eine Karte o.dgl. und setzt die Amplitude und Phase
beispielsweise einer Sinuswelle T1 erster Ordnung, einer Sinuswelle T2
zweiter Ordnung und einer Sinuswelle T3 dritter Ordnung.
-
Dann,
bei von einem Maschinen-Drehzahl-(NE)-Sensor S2 erhaltenen vorbestimmten
Kurbelwinkelpositionen bezüglich
des TDC, welcher Sensor am Umfang der Nockenwelle (nicht dargestellt)
oder der Kurbelwelle (nicht dargestellt) von Maschine E angebracht
ist, beispielsweise bei den TDC-Signalpulsen,
welche in einer Drei-Zylinder-Maschine bei Kurbelwinkeln von 240° ausgegeben
werden, wie durch die gestrichelten Linien in 13 gezeigt
ist, werden die Amplitude und Phase von Bezugssinuswellen Sa, Sb
und Sc angepaßt,
wobei die Sinuswellen Frequenzen aufweisen, die ganzzahlige Vielfache,
beispielsweise das Einfache, das Zweifache und das Dreifache, einer
Grundfrequenz mit der gleichen Periode wie der TDC sind. Wie durch
die durchgezogenen Linien in 13 gezeigt
ist, werden eine Sinuswelle T1 erster Ordnung, eine Sinuswelle T2
zweiter Ordnung und eine Sinuswelle T3 dritter Ordnung erzeugt.
Dabei werden die Sinuswellen T1, T2 und T3 erster bis dritter Ordnung
derart gesetzt, daß sie
entgegengesetzte Phasen zu den Frequenzbestandteilen mit Frequenzen,
welche ganzzahlige Vielfache, beispielsweise das Einfache, das Doppelte und
das Dreifache der Grundfrequenz mit der gleichen Periode wie der
TDC aufweisen, unter den Frequenzbestandteilen, welche die periodische
Schwankung der Antriebskraft von Maschine E umfassen
-
Dann
wird durch gegenseitiges Addieren der Pegelwerte in jedem Phasenpegel
der Sinuswellen T1, T2 und T3 erster bis dritter Ordnung eine synthetische
Welle T4 erzeugt, wie jene, die durch die durchgezogene Linie in 14 gezeigt
ist. Diese synthetische Welle T4 besitzt eine Wellenform, welche
im wesentlichen die periodische Schwankung der Antriebskraft von
Maschine E auslöscht,
d.h. die Wellenform T5 der Drehmomentschwankung der Kurbelwelle,
welche durch die gestrichelte Linie in 14 gezeigt
ist.
-
Die
Motor-ECU 11 bestimmt den Drehmomentwert in Bezug auf den
Drehwinkel (Kurbelwinkel) der Kurbelwelle aus der synthetischen
Welle T4, auf Grundlage von Drehwinkelpositionsdaten der Kurbelwelle
(in der Figur nicht dargestellt), welche vom Motor M erhalten werden,
und gibt diese an die Leistungsantriebseinheit 21 aus.
Die Leistungsantriebseinheit 21 steuert/regelt den Motor
M nach Maßgabe
des erhaltenen Drehmomentwertes. Dadurch wird ein Drehmoment, welches
dazu dient, die Drehmomentschwankung von Maschine E auszulöschen, von
Motor M auf die Kurbewelle ausgeübt, und
eine Drehmomentschwankung von Maschine E wird unterdrückt. Eine
Vibration bzw. Schwingung von Maschine E wird ebenfalls unterdrückt.
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Bei
der Schwingungsdämpfungs-Steuerung/Regelung
während
einer Normalfahrt, findet keine Verringerung der Last an Maschine
E statt; jedoch wird durch eine Erhöhung der Maschinen-Wassertemperatur
TW die Batterie 22 beheizt und die Batterietemperatur TBAT
wird zu einem frühen
Zeitpunkt zum Steigen gebracht. Dadurch werden der Betrag an Unterstützung des
Motors M sowie eine Erhöhung des
Betrags an Regenerationsleistungserzeugung gefördert. Vom Standpunkt des Fahrzeuggesamtbetriebs
aus betrachtet wird der Kraftstoffverbrauch verbessert.
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Durch
das Hybridfahrzeug-Steuer/Regelsystem 1 der vorliegenden
Erfindung wird während
des Fahrzeugbetriebs im Normalfahrt-Modus der Normalfahrt-Leistungserzeugungsmengen-Korrekturkoeffizient
KCRSRGN (hoher Erzeugungsmodus) durch den Wert "1" ersetzt
und die Normalfahrt-Leistungserzeugungsmenge CRSRGN, welche normalerweise im
wesentlichen 0 ist, wird auf den vorbestimmten Wert CR1 angehoben,
beispielsweise ca. 2 kW, und das Laden der Batterie 22 wird
fortgesetzt, bis sowohl die Batterietemperatur TBAT als auch die
Maschinen-Wassertemperatur TW vorbestimmte Werte erreichen. Aus
diesem Grunde ist es durch Erhöhen des
Ladestroms, welcher der Batterie 22 zugeführt wird,
möglich,
Joule'sche Wärme durch den
inneren Widerstand der Batterie 22 zu erzeugen und für eine Selbstbeheizung
der Batterie 22 zu sorgen.
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Darüber hinaus
wird das Laden der Batterie 22 selbst in einem Zustand,
in welchem bestimmt wurde, daß die
Restkapazität
SOC der Batterie 22 sich in einem überladenen Zustand befindet,
fortgesetzt, bis sowohl die Batterietemperatur TBAT als auch die
Maschinen-Wassertemperatur TW vorbestimmte Werte erreichen. Dadurch
wird der innere Widerstand der Batterie 22 erhöht und die
Erzeugung von Joule'scher
Wärme wird
gefördert.
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Darüber hinaus
wird dann, wenn bestimmt wurde, daß die Restkapazität SOC der
Batterie 22 sich in einem vollständig geladenen Zustand befindet,
d.h. daß kein
Raum mehr besteht, weitere Ladung aufzunehmen, eine Schwingungsdämpfungssteuerung/Regelung,
durchgeführt,
welche den Motor M derart steuert/regelt, daß er die periodische Schwankung
der Antriebskraft von Maschine E auslöscht. Dadurch verbleibt an
Maschine E eine Last und als Folge dieser Last an Maschine E kann
die Maschinen-Wassertemperatur
TW zum Steigen veranlaßt
werden. Dadurch wird bewirkt, daß die Temperatur der Heizeinrichtung
im Fahrzeug ansteigt, und es ist möglich, die Batterie 22 über ein
Gebläse
o.dgl. indirekt zu beheizen.
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Auf
diese Art und Weise ist es möglich,
eine Erhöhung
der Temperatur der Batterie 22, welche sich in einem Niedertemperaturzustand
befindet, auf einer frühen
Stufe zu bewirken. Mittels dieser Erhöhung der Temperatur der Batterie 22 ist
es möglich, die
Akzeptanzbreite des Betrags an Unterstützung sowie die Regenerationsleistungserzeugungsmenge bezüglich Motor
M auf einer frühen
Stufe zu erhöhen.
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In
der oben beschriebenen Ausführungsform,
wurde bei Schritt S501 dann, wenn der Schwingungsdämpfungs-Steuerungs/Regelungsverarbeitungs-Anforderungsflag
F_CRSANV während
einer Normalfahrt auf "1" gesetzt war, eine
Bestimmung durchgeführt,
ob die Restkapazität
SOC der Batterie einen vorbestimmten oberen Grenzwert übersteigt; dies
ist jedoch nicht notwendigerweise darauf beschränkt, und es kann eine Bestimmung
durchgeführt
werden, ob vorbestimmte Veränderungen
in der Spannung von Batterie 22 erfaßt worden sind. In diesem Falle
werden die Veränderungen
der Spannung von Batterie 22 selbst dann gemessen, wenn
die 12 Volt-Hilfsbatterie 23 gelöscht, bzw.
nicht vorhanden ist und der akkumulierte Wert des Stroms gelöscht, bzw.
nicht vorhanden ist. Dadurch ist es möglich, den Zustand von Batterie 22 zu
bestimmen, d.h. ob sich Batterie 22 in einem im wesentlichen
vollständig
geladenen Zustand befindet, d. i. ein Zustand, in welchem kein weiterer
Raum vorhanden ist, eine weitere Ladung aufzunehmen.
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Bei
einem Fahrzeugbetrieb im Normalfahrt-Modus, wird zu einem frühen Zeitpunkt
bewirkt, daß die
Temperatur der Batterie (22), welche sich in einem Niedertemperaturzustand
befindet, ansteigt, und es wird bewirkt, daß der Betrag an Unterstützung und
die Menge an Erzeugung von Regenerationsleistung durch den Motor
(M) zunehmen. Wenn während eines
Fahrzeugbetriebs im Normalfahrt-Modus die Batterietemperatur (TBAT)
oder die Maschinen-Wassertemperatur (TW) eine vorbestimmte Temperatur nicht
erreichen konnten, wird die Normalfahrt-Leistungserzeugungsmenge
auf ein vorbestimmtes Niveau (CR1) angehoben, und ein Laden der
Batterie wird fortgesetzt, bis sowohl die Batterietemperatur (TBAT)
als auch die Maschinen-Wassertemperatur (TW)
vorbestimmte Temperaturen erreicht haben. Wenn eine Bestimmung durchgeführt wurde,
daß in der
Batterie kein weiterer Raum vorhanden ist, um eine weitere Ladung
aufzunehmen, wird eine Leistungserzeugung und eine Unterstützung durch
den Motor derart durchgeführt,
daß er
periodische Schwankungen in der Antriebskraft der Maschine (E) auslöscht, und
es wird eine Schwingungsdämpfungs-Steuerung/Regelung
durchgeführt,
um Schwingungen zu unterdrücken,
welche durch die Maschine entsprechend der Schwankungen der Antriebskraft
der Maschine erzeugt werden.