DE10040113A1 - Vorrichtung zur Aufprallsensierung - Google Patents
Vorrichtung zur AufprallsensierungInfo
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Abstract
Es soll eine eine Vorrichtung angegeben werden, welche in der Lage ist, mit einfachen Mitteln einen Aufprall zu sensieren und die Aufprallschwere zu erfassen. DOLLAR A Die Vorrichtung besteht aus einer Trägerplatte (1), welche mit der Fahrzeugkarosserie kraftschlüssig so fixiert ist, dass sie bei einem Aufprall in Eigenschwingungen versetzt wird und das Frequenzspektrum dieser Eigenschwingungen oberhalb des Frequenzspektrums der aufprallbedingten Schwingungen der Fahrzeugkarosserie liegt. Ein auf der Trägerplatte (1) angeordneter Beschleunigungssensor (5) misst die Eigenschwingungen der Trägerplatte (1), und es wird aus den gemessenen Eigenschwingungen ein Maß für die Aufprallschwere abgeleitet.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur
Aufprallsensierung in einem Fahrzeug, welche mindestens
einen Beschleunigungssensor aufweist, der die durch einen
Aufprall verursachten Beschleunigungen bzw. Verzögerungen
misst, wobei der mindestens eine Beschleunigungssensor auf
einer mit der Fahrzeugkarosserie kraftschlüssig fixierten
Trägerplatte angeordnet ist.
Die Auslösung von Rückhalteeinrichtungen (z. B. Airbags,
Gurtstraffer) in Fahrzeugen sollte in Anpassung an die
jeweilige Aufprallschwere eines Fahrzeugs erfolgen, d. h.
die Aufprallschwere sollte ein Entscheidungskriterium dafür
sein, ob Rückhalteeinrichtungen überhaupt ausgelöst oder
welche der vorhandenen Rückhaltesysteme ausgelöst werden
sollen oder mit welcher Härte bzw. in wieviel Stufen die
Auslösung erfolgen soll. Besonders wichtig ist es, die
sogenannten Nichtauslösefälle von den Auslösefällen zu
unterscheiden. Nichtauslösefälle liegen dann vor, wenn das
Fahrzeug nur einen leichten Aufprall erfährt oder es z. B.
Bahnschwellen oder Bordsteinkanten überfährt, wobei die
Fahrzeuginsassen keiner Verletzungsgefahr ausgesetzt sind.
Dagegen soll bei harten Aufprallen, durch welches die
Fahrzeuginsassen in jedem Fall verletzungsgefährdet sind,
eine Auslösung der Rückhaltemittel uneingeschränkt
gewährleistet werden.
Um eine möglichst eindeutige Entscheidung zwischen
Nichtauslösefällen und Auslösefällen treffen zu können,
sollte eine Information über die Schwere des Aufpralls
gewonnen werden. Aus der GB 2 293 681 A ist es bekannt, dass
neben einer zentral im Fahrzeug angeordneten
Beschleunigungssensorik auch ein oder mehrere Frontsensoren
vorhanden sind, deren in der Knautschzone im Frontbereich
des Fahrzeugs gemessene Beschleunigungssignale bei einer
Auslöseentscheidung für die Rückhalteeinrichtungen
berücksichtigt werden. Mit der im Frontbereich des Fahrzeugs
bei einem Aufprall gemessenen Beschleunigung wird eine
Information über die Aufprallschwere gewonnen, welche als
Auslösekriterium verwendet wird.
Wie aus der EP 0 746 482 B1 hervorgeht, befindet sich die
zentral im Fahrzeug - üblicherweise auf dem Fahrzeugtunnel -
angeordnete Beschleunigungssensorik gemeinsam mit
verschiedenen Schaltungselementen eines Auslösesteuergerätes
auf einer Leiterplatte. Die Leiterplatte ist in einem
Gehäuse fixiert, das kraftschlüssig mit der
Fahrzeugkarosserie verbunden ist, so dass die durch einen
Aufprall des Fahrzeugs entstehenden Beschleunigungen bzw.
Verzögerungen direkt von ein oder mehreren
Beschleunigungssensoren auf der Leiterplatte wahrgenommen
werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine eingangs
genannte Vorrichtung zur Aufprallsensierung anzugeben,
welche in der Lage ist, allein mit ein oder mehreren im
Zentralbereich des Fahrzeugs angeordneten
Beschleunigungssensoren einen Aufprall zu sensieren und die
Aufprallschwere zu erfassen.
Die genannte Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1
dadurch gelöst, dass eine Trägerplatte, auf der mindestens
ein Beschleunigungssensor angeordnet ist, so fixiert ist,
dass sie bei einem Aufprall in Eigenschwingungen versetzt
wird, wobei das Frequenzspektrum dieser Eigenschwingungen
oberhalb des Frequenzspektrums der aufprallbedingten
Schwingungen der Fahrzeugkarosserie liegt. Der mindestens
eine Beschleunigungssensor auf der Trägerplatte misst deren
Eigenschwingungen, und es sind Mittel vorhanden, welche aus
den gemessenen Eigenschwingungen ein Maß für die
Aufprallschwere ableiten.
Um eine Information über die Aufprallschwere zu ermitteln,
wird gemäß der Erfindung kein zusätzlicher Sensor benötigt,
der zum Beispiel (wie bei der GB 2 293 681 A) in der
Knautschzone des Fahrzeugs angeordnet ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den
Unteransprüchen hervor.
Die Trägerplatte kann z. B. eine Leiterplatte sein, auf der
neben dem mindestens einen Beschleunigungssensor weitere
Schaltungselemente angeordnet sind.
Die Trägerplatte kann entweder aus ein oder mehreren
miteinander verbundenen Metallschichten oder aus ein oder
mehreren Schichten eines Verbundstoffes - vorzugsweise
glasfaserverstärktem Kunststoff - bestehen.
Um Eigenschwingungen der Trägerplatte zuzulassen, ist diese
vorzugsweise einseitig fixiert, und die andere Seite ist
freischwingend, wobei die freischwingende Seite auch von
einem Dämpfungselement gehalten werden kann, das bestimmte
nicht aufprallbedingte Eigenschwingungen der Trägerplatte
bedämpft.
Die Trägerplatte sollte so beschaffen und so fixiert sein,
dass deren aufprallbedingte Eigenschwingungen im
Frequenzbereich von ca. 400 bis 800 Hz liegen.
Vorzugsweise wird die Amplitude der vom
Beschleunigungssensor gemessenen Eigenschwingungen der
Trägerplatte erfasst und daraus ein Maß für die
Aufprallschwere abgeleitet.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer in der
Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Drauf- und eine Seitenansicht einer
Leiterplatte mit einem darauf angeordneten
Beschleunigungssensor,
Fig. 2 eine Drauf- und eine Seitenansicht einer
seitlich einer Leiterplatte angeordneten
Trägerplatte mit einem Beschleunigungssensor und
Fig. 3 ein Ablaufdiagramm, das verdeutlicht, wie aus einem
gemessenen Beschleunigungssignal eine Information
über die Aufprallschwere gewonnen wird.
Bei einem Aufprall eines Fahrzeugs wird dessen kinetische
Energie in Verbiegungen und Verformungen der mechanischen
Elemente in der Knautschzone umgewandelt und führt bei
entsprechender Stärke des Aufpralls zum Brechen von
Karosserieteilen der Knautschzone. Diese Biege- und
Brechprozesse versetzen das gesamte Fahrzeug in
Schwingungen. Die Frequenzen dieser Schwingungen sind durch
die Geometrie und die Steifigkeit der jeweils schwingenden
Karosserieteile gegeben. Die Amplitude der Schwingungen
hängt unmittelbar zusammen mit der durch den Aufprall
entstehenden kinetischen Energie des Fahrzeugs.
Üblicherweise ist zentral im Fahrzeug - vorzugsweise auf dem
Fahrzeugtunnel - ein Auslösesteuergerät für diverse
Rückhalteeinrichtungen angeordnet, in dem sich auch
mindestens ein Beschleunigungssensor befindet, der auf die
durch einen Aufprall verursachten Schwingungen der
Fahrzeugkarosserie reagiert. Das vom Beschleunigungssensor
ausgegebene Messsignal gibt schliesslich die Amplituden der
der Karosserie eigenen Schwingungen wieder. Um dies zu
ermöglichen, muss der Beschleunigungssensor kraftschlüssig
mit der Karosserie gekoppelt sein.
In der Fig. 1 ist eine Draufsicht und eine Seitenansicht
(in Pfeilrichtung A) einer Leiterplatte 1 dargestellt, auf
der neben mehreren Schaltungselementen 2, 3 und einer
Steckeranschlussleiste 4 ein Beschleunigungssensor 5
angeordnet ist. Die Leiterplatte 1 ist auf einer Bodenplatte
6 eines Gehäuses fixiert, das mit der Fahrzeugkarosserie
kraftschlüssig verbunden ist. Für den Fall, dass die
Leiterplatte 1 mit der Bodenplatte 6 möglichst
schwingungsfrei kraftschlüssig verbunden wäre, würde der
Beschleunigungssensor 5 nahezu ausschließlich die durch den
Aufprall verursachten Schwingungen der Fahrzeugkarosserie
aufnehmen.
Der hier beschriebenen Erfindung liegt nun die Idee zu
Grunde, bewusst Eigenschwingungen der Leiterplatte 1 in Kauf
zu nehmen, welche sie bei einem Fahrzeugaufprall erfährt,
wenn die Leiterplatte 1 nur einseitig auf der Bodenplatte 6
fixiert ist und mit seinem anderen Ende freischwingend ist.
Wie dem Ausführungsbeispiel in der Fig. 1 zu entnehmen ist,
ist die Leiterplatte 1 an einem Ende auf einem Absatz 7 der
Bodenplatte 6 an zwei Punkten 8 und 9 (z. B. mittels
Schrauben) fixiert. Das gegenüberliegende Ende der
Leiterplatte 1 ist wegen ihres durch den Absatz 7 bewirkten
Abstandes gegenüber der Bodenplatte 6 senkrecht zur
Bodenplatte 6 freischwingend. Die Frequenz der
Eigenschwingungen der Leiterplatte 1 hängt zum Einen vom
Material und der Dimensionierung der Leiterplatte 1 und zum
Anderen von der Wahl der Fixierpunkte 8 und 9 ab.
In dem in der Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
noch ein weiterer Fixierpunkt 10 auf einem weiteren Absatz
11 der Bodenplatte 6 mehr im Innern der Leiterplatte 1
vorgesehen. Mit diesem weiteren Fixierpunkt 10 lassen sich
die Eigenschwingungen der Leiterplatte wesentlich
beeinflussen. Abweichend von dem dargestellten
Ausführungsbeispiel können noch weitere Fixierpunkte an
anderen Stellen der Leiterplatte 1 vorgesehen werden.
Durch die Dimensionierung der Leiterplatte 1 und die Wahl
der Fixierpunkte 8, 9, 10 sollten die Eigenschwingungen der
Leiterplatte 1 in einen Frequenzbereich gelegt werden, der
oberhalb des Frequenzbereichs der Schwingungen der
Fahrzeugkarosserie liegt. Während üblicherweise die
Schwingungsfrequenz der Fahrzeugkarosserie bei ca. 100 bis
400 Hz liegt, sollte die Eigenfrequenz der Leiterplatte 1 so
gewählt werden, dass sie im Bereich von z. B. 400 bis 800 Hz
liegt.
Auf die Schwingungseigenschaften der Leiterplatte 1 wirkt
sich auch deren Werkstoff aus. Die Leiterplatte 1 kann z. B.
aus einen Verbundwerkstoff - vorzugsweise
glasfaserverstärktem Kunststoff - bestehen. Unter Umständen
ist auch ein mehrschichtiger Aufbau der Leiterplatte 1 für
die Wahl der Eigenschwingungsfrequenz günstig. Es kommt z. B.
ein Aufbau der Leiterplatte 1 aus mehreren
unterschiedlich harten Verbundwerkstoffschichten in Frage oder
auch eine Mischung aus Metall- und
Verbundwerkstoffschichten, wobei die Metallschicht der
Leiterplatte 1 die nötige Stabilität geben kann. Natürlich
hat auch die Bestückung der Leiterplatte 1 mit verschiedenen
Schaltungsbaugruppen 2, 3 einen Einfluss auf die
Schwingungseigenschaften der Leiterplatte 1.
Wie in dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 dargestellt, ist
das freischwingende Ende der Leiterplatte 1 in ein
Dämpfungselement 12 gefasst. Das Dämpfungselement 12 hat die
Form einer mit der Bodenplatte 6 verbundenen Klammer, in der
sich ein Dämpfungsmaterial 13 befindet, worin das Ende der
Leiterplatte 1 eingebettet ist. Die Härte des
Dämpfungsmaterials 13 hat einen Einfluss darauf, wie stark
und in welchem Frequenzbereich die Eigenschwingungen der
Leiterplatte 1 bedämpft werden. Diese Bedämpfung der
Eigenschwingungen der Leiterplatte ist sinnvoll, um z. B.
Auswirkungen von Fahrten über schlechte Wegstrecken zu
unterdrücken bzw. zu minimieren.
In der Fig. 2 ist ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Vorrichtung zur Aufprallsensierung einerseits in einer
Draufsicht und andererseits in einer Seitenansicht (in
Pfeilrichtung B) dargestellt. Hier ist wiederum eine
Leiterplatte 14 auf einer mit der Fahrzeugkarosserie
kraftschlüssig verbundenen Bodenplatte 15 fixiert. Auf der
Leiterplatte 14 befinden sich Schaltungsbaugruppen 16, 17
und ein Steckerelement 18. Im Unterschied zum vorhergehenden
Ausführungsbeispiel ist auf dieser Leiterplatte 14 kein
Beschleunigungssensor angeordnet. Es ist bei dem in der
Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel nicht vorgesehen,
dass die Eigenschwingungen der Leiterplatte 14 von einem
Beschleunigungssensor gemessen werden, weshalb auch diese
Leiterplatte 14 an allen Seiten mit Fixierpunkten 19, 20,
21, 22 versehen ist, so dass diese Leiterplatte 14 möglichst
schwingungsfrei gelagert ist.
Ein Beschleunigungssensor 23 für die Aufprallsensierung ist
auf einer eigenen, neben der Leiterplatte 14 mit der
Bodenplatte 15 fixierten Trägerplatte 24 angeordnet. Diese
Trägerplatte 24 ist an einer Seite auf einem Absatz 25 der
Bodenplatte 15 fixiert, angedeutet durch den Fixierpunkt 26.
Das andere Ende der Trägerplatte 24 ist freischwingend, so
dass Eigenschwingungen der Trägerplatte 24 senkrecht zur
Oberfläche der Bodenplatte 15 möglich sind.
Wie in der Fig. 2 dargestellt, kann der
Beschleunigungssensor 23 auf einer eigenen Leiterplatte 27,
die auf der Trägerplatte 24 z. B. durch Kleben befestigt
ist, angeordnet sein. Über diese Leiterplatte 27 und eine
mit dieser und der benachbarten Leiterplatte 14 verbundenen
flexiblen Leiterplatte 28, einer sogenannten Luftbrücke,
kann die elektrische Verbindung zwischen dem
Beschleunigungssensor 23 und Schaltungselementen 16, 17 auf
der Leiterplatte 14 hergestellt werden. Auch kann die
Trägerplatte 24 selbst als Leiterplatte ausgeführt sein,
womit sich die zusätzliche Leiterplatte 27 erübrigen würde.
Die Trägerplatte 24 kann z. B. aus ein oder mehreren Metall-
oder Verbundmaterialschichten bestehen.
Für die Schwingungseigenschaften der Trägerplatte 24 gilt
das Gleiche, was bereits zu der in Fig. 1 dargestellten
freischwingenden Leiterplatte 1 gesagt worden ist. Auch die
Trägerplatte 24 kann, ähnlich wie die Leiterplatte 1 mit dem
Dämpfungselement 12, in ihren Eigenschwingungen bedämpft
werden.
Anhand des in der Fig. 3 dargestellten Ablaufdiagramms soll
nachfolgend erläutert werden, wie aus den vom
Beschleunigungssensor 5 bzw. 23 gelieferten Meßsignalen ein
Maß für die Aufprallschwere gewonnen werden kann. Im ersten
Schritt 30 werden mit dem Beschleunigungssensor 5 bzw. 23
alle Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsanteile, welche den
Beschleunigungssensor 5 bzw. 23 erreichen, gemessen. Die vom
Beschleunigungssensor 5 bzw. 23 gemessenen Beschleunigungs-
bzw. Verzögerungsanteile setzen sich zusammen aus den bei
einem Aufprall entstehenden Schwingungen der Karosserie und
aus den ebenfalls dabei entstehenden Eigenschwingungen der
Trägerplatte 1 bzw. 24.
Üblicherweise hat ein Beschleunigungssensor eine bevorzugte
Sensierrichtung, d. h. er reagiert bevorzugt auf
Beschleunigungs- bzw. Verzögerungskomponenten in einer
Richtung. Diese Richtung ist in der Regel die Längsrichtung
des Fahrzeugs. Deshalb ist die Bodenplatte 6 mit der
Trägerplatte 1 bzw. 24 und dem darauf angeordneten
Beschleunigungssensor 5 bzw. 23 parallel zur
Längsachsrichtung des Fahrzeugs angeordnet. Wie bereits oben
beschrieben, sind die Eigenschwingungen der Trägerplatte 1
bzw. 24 senkrecht zu der Bodenplatte 6 bzw. 15, d. h.
senkrecht zur Längsachsrichtung des Fahrzeugs ausgerichtet.
Da jeder Beschleunigungssensor auch eine gewisse
Empfindlichkeit senkrecht zu seiner
Hauptempfindlichkeitsachse aufweist, registriert er auch die
Eigenschwingungen der Trägerplatte 1 bzw. 24. Man kann aber
auch, um die Eigenschwingungen deutlicher zu sensieren,
einen eigenen Beschleunigungssensor auf der Trägerplatte 1 bzw. 24
vorsehen, dessen Hauptempfindlichkeitsachse
senkrecht zur Längsachsrichtung des Fahrzeugs orientiert
ist.
Es ist festzustellen, dass die bei einem Aufprall
entstehenden Eigenschwingungen der Trägerplatte 1 bzw. 24 in
einem höheren Frequenzbereich liegen als die bei einem
Aufprall entstehenden Schwingungen der Karosseriestruktur.
Die Schwingungen der Karosseriestruktur liegen im
Frequenzbereich von ca. 100 bis 400 Hz. Um eine deutliche
Trennung der Karosserieschwingungen gegenüber den
Eigenschwingungen der Trägerplatte 1 bzw. 24 zu erzielen,
sollte die Trägerplatte 1 bzw. 24 so dimensioniert und
fixiert sein, dass ihre Eigenschwingungen im Bereich von 400
bis 800 Hz liegen. Die höherfrequenten Eigenschwingungen der
Trägerplatte 1 bzw. 24 entstehen bei einem Aufprall früher
und werden früher von dem Beschleunigungssensor 5 bzw. 23
registriert als die Schwingungen der Fahrzeugkarosserie.
Deswegen lässt sich aus den Eigenschwingungen der
Trägerplatte 1 bzw. 24 schon sehr kurzzeitig nach Beginn
eines Aufprallereignisses aus den Eigenschwingungen eine
Information über die Aufprallschwere ableiten.
Um die auf die Eigenschwingungen der Trägerplatte 1 bzw. 24
zurückzuführenden Signalanteile aus dem Messsignal des
Beschleunigungssensors 5 bzw. 23 herauszufiltern, wird im
Schritt 31 eine Frequenzselektion der Meßsignale
vorgenommen.
Die Energie der Eigenschwingungen der Trägerplatte 1 bzw.
24, welche im Schritt 31 selektiert worden sind, steht in
einem direkten Zusammenhang mit der Aufprallschwere. Die
Energie der Eigenschwingungen drückt sich unmittelbar in der
Amplitude der Eigenschwingungen aus. Deshalb wird im Schritt
32 eine Amplitudenauswertung der vom Beschleunigungssensor
erfassten Eigenschwingungen der Trägerplatte 1 bzw. 24
vorgenommen.
Nachdem die Amplitude der Eigenschwingungen erfasst worden
ist, wird sie im Schritt 33 einem Schwellwertvergleich
unterzogen. Dabei sind verschiedene Schwellwerte vorgegeben,
von denen jeder einer bestimmten Aufprallschwere zugeordnet
ist. Aus dem Schwellwertvergleich der
Eigenschwingungsamplitude lässt sich dann im Schritt 34 eine
differenzierte Aussage über die Aufprallschwere gewinnen.
Mit der Information über die Aufprallschwere kann dann eine
gezielte Ansteuerung der Rückhalteeinrichtungen im Fahrzeug
vorgenommen werden. Unter Einbeziehung der Aufprallschwere
in die Auslöseentscheidung lassen sich Fehlauslösungen der
Rückhalteeinrichtungen vermeiden und es ist eine optimale
Anpassung der Aktivierung von Rückhalteeinrichtungen an die
jeweilige Aufprallschwere möglich.
Schaltungsmittel, welche die Signalverarbeitung gemäss den
vorangehend beschriebenen Schritten 31 bis 34 durchführen,
um ein Maß für die Aufprallschwere zu gewinnen, befinden
sich vorzugsweise auf der Leiterplatte 1 bzw. 14.
Claims (8)
1. Vorrichtung zur Aufprallsensierung in einem Fahrzeug,
welche mindestens einen Beschleunigungssensor (5, 23)
aufweist, der die durch einen Aufprall verursachten
Beschleunigungen bzw. Verzögerungen misst, wobei der
mindestens eine Beschleunigungssensor (5, 23) auf einer
mit der Fahrzeugkarosserie kraftschlüssig fixierten
Trägerplatte (1, 24) angeordnet ist, dadurch
gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (1, 24) so fixiert
ist, dass sie bei einem Aufprall in Eigenschwingungen
versetzt wird und das Frequenzspektrum dieser
Eigenschwingungen des Frequenzspektrums der
aufprallbedingten Schwingungen der Fahrzeugkarosserie
liegt, dass der mindestens eine Beschleunigungssensor
(5, 23) die Eigenschwingungen der Trägerplatte (1, 24)
misst und dass Mittel (2, 3, 16, 17) vorhanden sind,
welche aus den gemessenen Eigenschwingungen ein Maß für
die Aufprallschwere ableiten.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Trägerplatte eine Leiterplatte (1) ist, auf der
neben dem mindestens einen Beschleunigungssensor (5)
weitere Schaltungselemente (2, 3) angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Trägerplatte (1, 24) aus ein oder mehreren
miteinander verbundenen Metallschichten besteht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Trägerplatte (1, 24) aus ein oder mehreren Schichten
eines Verbundwerkstoffes - vorzugsweise
glasfaserverstärktem Kunststoff - besteht.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Trägerplatte (1, 24) einseitig fixiert ist und die
andere Seite freischwingend ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass
die freischwingende Seite der Trägerplatte (1) von einem
Dämpfungselement (12) gehalten wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
das Frequenzspektrum der Eigenschwingungen der
Trägerplatte (1, 24) im Bereich von ca. 400 bis 800 Hz
liegt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Mittel (2, 3, 16, 17) die Amplitude der vom
Beschleunigungssensor (5, 23) gemessenen
Eigenschwingungen der Trägerplatte (1, 24) bestimmen und
daraus ein Maß für die Aufprallschwere ableiten.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE2000140113 DE10040113A1 (de) | 2000-08-17 | 2000-08-17 | Vorrichtung zur Aufprallsensierung |
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|---|---|
| DE (1) | DE10040113A1 (de) |
Cited By (7)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102004022808A1 (de) * | 2004-05-08 | 2005-12-01 | Conti Temic Microelectronic Gmbh | Aufnehmersystem/Auslösesensor, geeignet für Diagnose-/Sicherheitsvorrichtung, insbesondere für Unfallschutzeinrichtungen in einem Fahrzeug |
| DE102004022831A1 (de) * | 2004-05-08 | 2005-12-01 | Conti Temic Microelectronic Gmbh | Aufnehmersystem/Auslösesensor, geeignet für Diagnose-/Sicherheitsvorrichtung, insbesondere für Unfallschutzeinrichtungen in einem Fahrzeug |
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