DE10040794A1 - Schleifen-Dipol bzw. -Monopol - Google Patents
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Abstract
Bei einem Schleifen-Dipol bzw. -Monopol sind die Strahler gegenüber ihrer Soll-Länge stark verkürzt und an ihren Enden durch nichtstrahlende Leitungsstücke elektrisch verlängert.
Description
Die Erfindung betrifft einen Schleifen-Dipol (Faltdipol)
bzw. Schleifenmonopol.
Ein Schleifen- bzw. Faltdipol besteht aus zwei dicht
benachbarten Lambda/2-Dipolen, die an den Enden verbunden
sind, von denen aber nur einer gespeist wird. Auf den
Dipolen stellt sich die gleiche Stromrichtung ein. Beide
Dipole unterstützen sich in ihrer Wirkung. Durch
unterschiedliche Dicken der beiden Dipole kann über
transformatorische Effekte die Eingangsimpedanz beeinflußt
werden. Nach dem gleichen physikalischen Prinzip wirkt ein
sogenannter Schleifenmonopol, der als halber Schleifendipol
auf einer leitenden Ebene aufgefaßt werden kann und aus zwei
Lambda/4 langen Dipolen besteht, die wiederum dicht
benachbart angeordnet und am oberen Ende miteinander
verbunden sind. Solche Schleifendipole bzw.
Schleifenmonopole auf leitender Ebene werden als Sende- und
Empfangsantennen im Kurz- und Ultrakurzwellenbereich in
verschiedenen Ausführungsformen benutzt.
Beim Amateur- und auch Militärfunk wird auch im sogenannten
Grenzwellenbereich Funkbetrieb durchgeführt. Die tiefste
nutzbare Frequenz liegt bei etwa 1,5 MHz, was einer
Wellenlänge von knapp 200 Metern entspricht. Eine
gebräuchliche Lambda/2-Antenne hätte demzufolge eine Länge
von etwa 100 Metern, deren Realisierung als horizontale oder
vertikale Antenne erheblichen mechanischen Aufwand bedeutet.
Es ist bekannt, solche Antennen gegenüber ihrer Soll-Länge
mechanisch zu verkürzen und den damit verbundenen Nachteil
an Effizienz durch geeignete Maßnahmen wie Dachkapazitäten
und/oder Serieninduktivitäten auszugleichen, auch diese
bekannte Lösungen erfordern vor allem bei einer Antenne im
Mehrbandbetrieb weiterhin einen erheblichen Aufwand.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Schleifendipol
(Faltdipol) bzw. Schleifenmonopol zu schaffen, der trotz
starker Verkürzung auf beispielsweise nur 5 bis 10% der
Betriebswellenlänge einen ausreichend großen
Strahlungswiderstand von mehr als 10 Ohm aufweist und zwar
ohne Verwendung von diskreten Transformationselementen wie
Dachkapazitäten oder Induktivitäten.
Diese Aufgabe wird für einen Schleifendipol bzw.
Schleifenmonopol durch die Maßnahmen nach den
nebengeordneten Ansprüchen 1 und 2 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Ein erfindungsgemäßer Schleifendipol bzw. Schleifenmonopol
kann extrem verkürzt werden, beispielsweise auf nur 5 bis 6%
der Betriebswellenlänge bei der tiefsten Betriebsfrequenz,
so daß die mechanische Länge eines Schleifendipols für eine
Betriebsfrequenz von 1,5 MHz nur eine mechanische Länge von
10 bis 12 Metern beträgt. Trotzdem ist der
Strahlungswiderstand noch ausreichend groß und größer als 10
Ohm. Damit besitzt ein solcher erfindungsgemäßer
Schleifendipol nahezu gleichgute Eigenschaften wie ein
üblicher Lambda/2-Dipol. Versuche haben gezeigt, daß auch
der Wirkungsgrad des strahlenden Antennenteiles einer
erfindungsgemäßen Antenne ohne Verluste von
Anpassungselementen und Erdverlusten bei 1,8 MHz mehr als
50% und bei 3,6 MHz mehr als 80% beträgt, also auch
diesbezüglich gleichgute Eigenschaften wie bei einem
Lambda/2-Dipol erreicht werden. Trotzdem kann der
erfindungsgemäße Schleifendipol bzw. Schleifenmonopol sehr
einfach und preiswert aufgebaut werden, da an den Enden nur
ein nichtstrahlendes Leitungsstück entsprechender Länge
angesetzt wird. Geometrisch komplizierte Dachkapazitäten in
Form von ausgespannten Drähten bzw. komplizierte
Verkürzungsspulen im Dipol werden vermieden. Die Verwendung
eines nichtstrahlenden Leitungsstückes zur Kompensation der
Strahlerverkürzung ist auch wegen der geringen Verluste
solcher Leistungsstücke besonders vorteilhaft. Die
erfindungsgemäße Anordnung eignet sich vor allem auch zum
Aufbau von Mehrband-Antennen, die auf einfache Weise in der
Frequenz umgeschaltet werden können. Eine erfindungsgemäßer
vertikaler Dipol kann wegen seiner geringen Länge auch noch
bei relativ tiefen Frequenzen eine flache Abstrahlung
erzeugen. Dabei ist die Feldstärke der Antenne im Nahfeld
nach unten relativ gering, so daß die strengen Bestimmungen
für den Betrieb solcher Senderantennen einfach erfüllt
werden können.
Das erfindungsgemäße Prinzip kann bei allen üblichen
bekannten Formen von Schleifendipolen und Schleifenmonopolen
angewendet werden, sowohl bei strahlenden einfachen Dipolen
als auch bei Reflektoren bzw. Direktoren von komplexeren
Antennenanordnungen, ebenso bei logarithmisch-periodischen
Antennen, die mit solchen Schleifendipolen bzw.
Schleifenmonopolen aufgebaut sind. Auch vorhandene Antennen
können nach dem erfindungsgemäßen Prinzip ergänzt bzw. mit
geringem Aufwand umgebaut werden. Da die den
nichtstrahlenden Leitungsstücken zugeordneten
Umschalteinrichtungen auf einfache Weise fernbedienbar sind,
kann eine aus mehreren Schleifendipolen bestehende Antenne
nicht nur auf optimalen Strahlungswiderstand, sondern auch
auf optimalen Reflexionsfaktor bzw. Direktionsfaktor
abgestimmt werden.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand schematischer
Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt schematisch einen erfindungsgemäßen
Schleifendipol, der als Horizontalstrahler betrieben ist. Er
besteht aus zwei gegenüber der Soll-Länge Lambda/2 stark
verkürzten parallelen Dipolstrahlern 1 und 2, die im
geringen Abstand von kleiner Lambda/20 parallel
nebeneinander angeordnet sind und von denen nur der eine
Dipolstrahler 1 in der Mitte gespeist ist. Die mechanische
Länge L dieser beiden Dipolstrahler 1, 2 beträgt
beispielsweise nur 6% der Betriebswellenlänge Lambda, für
die untere Grenzfrequenz von 1,5 MHz des
Grenzwellenbereiches bedeutet dies eine mechanische Länge
von nur L = 12 Meter. An den beiden Enden dieser
Dipolstrahler 1, 2 ist jeweils ein nichtstrahlendes
Leitungsstück angeschaltet und zwar entweder in Form einer
Paralleldraht-Luftleitung 3, wie dies für das rechte
Dipolende dargestellt ist, oder in Form eines
unsymmetrischen Koaxialkabels 4, wie dies am linken Ende des
Dipols dargestellt ist. Die Länge Lx dieses nichtstrahlenden
Leitungsstückes 3 bzw. 4 ist so gewählt, daß unter
Berücksichtigung des dem Leitungsstück zugehörigen
Verkürzungsfaktors (abhängig vom Dielektrikum der Leitung 3
bzw. des Koaxialkabels 4) der Schleifendipol insgesamt
wieder seine Soll-Länge von Lambda/2 erreicht. Durch dieses
nichtstrahlende Leitungsstück an den Enden der stark
verkürzten Dipolstrahler 1, 2 wird der Strahlungswiderstand
gegenüber dem unverlängerten Dipol beträchtlich erhöht und
so der ungünstige Rahmenantenneneffekt vermieden, so daß
trotz starker Verkürzung des strahlenden Antennenteiles ein
nahezu gleichhoher Wirkungsgrad wie bei einem Lambda/2-Dipol
erreicht wird und dies bei eine problemlosen
Strahlungswiderstand in der Größenordnung der Impedanz der
Quelle bzw. des Verbrauchers.
Das gleiche Prinzip kann gemäß Fig. 2 auch bei sogenannten
Schleifenmonopolen angewendet werden, die aus zwei gegenüber
der Soll-Länge von Lambda/4 stark verkürzten parallelen
Monopolen 5 und 6 bestehen und auf einer leitenden Ebene 7
angeordnet sind. Sie stellen die eine Hälfte eines
Schleifendipols dar, der an der leitenden Ebene 7 gespiegelt
wird. Auch hier sind die Monopolstrahler 5, 6 gegenüber der
Wellenlänge stark verkürzt und werden durch ein an den
oberen Enden angeschaltetes nichtstrahlendes Leitungsstück 8
elektrisch verlängert, wie dies in Fig. 2 wieder durch ein
Koaxialkabel angedeutet ist.
Die nichtstrahlenden Leitungsstücke 3, 4 und 8 können
mechanisch in einem kleinen Gehäuse 30 untergebracht werden,
das gemäß Fig. 5 an den Dipolenden oder in der Dipolmitte
angebracht ist. Nachdem bei solchen Schleifendipolen bzw.
Schleifenmonopolen aus transformatorischen Gründen meist
sowieso einer der Strahler als Hohlrohr ausgebildet ist,
kann das zusätzliche nichtstrahlende Leitungsstück auch
einfach in diesem Hohlrohr untergebracht werden. Bei höheren
Frequenzen, die einen Kurzschluß innerhalb des Hohlrohres
erfordern, wird das innerhalb des Hohlrohres untergebrachte,
nichtstrahlende Leitungsstück über eine zusätzliche
Verlängerungsleitung mit der außerhalb des Hohlrohres
angebrachten eigentlichen Schalteinrichtung verbunden, diese
Verlängerungsleitung ist entweder Lambda/2 oder Lambda bzw.
einem Vielfachen von Lambda lang. Damit kann das eigentliche
Schalten beispielsweise in dem zentralen Gehäuse 30
durchgeführt werden, während das nichtstrahlende
Leitungsstück im Hohlrohr angebracht ist. In manchen Fällen,
vor allem bei Verwendung von Luftleitungen, kann eine
zusätzliche Abschirmung der nichtstrahlenden Leitungsstücke
vorteilhaft sein.
Fig. 3 zeigt einen erfindungsgemäßen Schleifendipol, der
auf mehrere Frequenzbereiche umschaltbar ist. Über eine
geeignete Umschalteinrichtung können an den Enden des
Schleifendipols unterschiedlich lange nichtstrahlende
Leitungsstücke angeschaltet werden. In dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 geschieht dies durch
Relaisumschalter 10 und 11, die in vorbestimmten Abständen
in das nichtstrahlende und in diesem Ausführungsbeispiel als
Zweidrahtleitung dargestellte Leitungsstück eingeschaltet
sind. Dieses Leitungsstück besteht im Ausführungsbeispiel
aus drei Leitungsstücken der Länge L1, L2 und L3. Wenn beide
Schalter 10 und 11 die in der Fig. 3 dargestellte
Schaltstellung a einnehmen, ist nur das Leitungsstück L1 an
den strahlenden Teil 1, 2 des Schleifendipols angeschaltet,
was einer Betriebsfrequenz f1 entspricht. Wenn der Schalter
10 die Schaltstellung b einnimmt, wird zusätzlich noch das
Leitungsstück L2 zugeschaltet, was einer Betriebsfrequenz f2
entspricht. Wenn schließlich auch noch der Schalter 11 die
andere Schaltstellung b einnimmt, wird auch noch das
Leitungsstück L3 zugeschaltet, was der tiefsten
Betriebsfrequenz f3 entspricht.
Fig. 4 zeigt eine andere Möglichkeit für eine solche
Frequenzumschaltung der Antenne, die Relaisschalter sind in
diesem Ausführungsbeispiel durch Filterschaltungen 13 und 14
ersetzt, die aus einem Serienresonanzkreis und zwei
Parallelresonanzkreisen bestehen und die auf die
entsprechenden Betriebsfrequenzen f1 und f2 abgestimmt sind.
Damit ist ohne Umschaltung ein automatischer Mehrbandbetrieb
einer solchen Antenne möglich.
Die Anordnung nach Fig. 3 mit Relaisschaltern eignet sich
für Sendeantennen hoher Leistung mit mehr als 100 Watt, die
Anordnung nach Fig. 4 mit Resonanzkreisen ist für mittlere
Leistungen bis 100 Watt geeignet. Auch eine Kombination von
mechanischen Schaltern und Filterschaltungen kann in manchen
Anwendungsfällen vorteilhaft sein.
Durch eine binäre Stufung der unterschiedlich langen
Leitungsstücke L1, L2 und L3 kann eine quasikontinuierliche
Durchstimmung erreicht werden, indem das erste Leitungsstück
L1 beispielsweise 20 = 1 Einheit, das zweite Leitungsstück
L2 21 = 2 Einheiten, das dritte Leitungsstück L3 22 = 4
Einheiten usw. lang gewählt wird, so daß damit alle
möglichen Längen eingestellt werden können. Dabei ist es
vorteilhaft, die Abstimmschrittweite in Relation zur VSWR
(Stehwellenverhältnis)-Bandbreite zu bringen, also
beispielsweise im Grenzwellenbereich für ein VSWR kleiner 2
eine Schrittweite von 50 bis 100 kHz zu wählen. Auch eine
Kombination von bandabhängig geschalteten Leitungsstücken
und quasikontinuierlich geschalteten Leitungsstücken kann in
manchen Anwendungsfällen sinnvoll sein.
Um den meist zu niederohmigen reellen Strahlungswiderstand
der Antenne besser an die Impedanz der Quelle bzw. des
Verbrauchers anzupassen, kann es vorteilhaft sein, den
gespeisten Teil 1 bzw. 5 des Schleifendipols nach Fig. 1
bzw. des Schleifenmonopols nach Fig. 2 aus mehreren
parallelen Strahlern aufzubauen, die mit Hilfe einer Relais-
Schaltmatrix dann so umgeschaltet werden können, daß das
Transformationsverhältnis in diskreten Stufen über einen
weiten Bereich geändert und an die Quelle bzw. den
Verbraucher angepaßt werden kann. Bei Verwendung von
beispielsweise 3 solchen parallelen Strahlern kann durch
entsprechendes Umschalten das Transformationsverhältnis
zwischen 1 : 4 über 1 : 9 bis 1 : 16 umgeschaltet werden.
Zur Anpassung eines erfindungsgemäßen Schleifendipols am
Speisepunkt an ein zum Sender bzw. Empfänger führendes
Speisekabel können handelsübliche Antennenanpaßgeräte
benutzt werden. Als besonders vorteilhaft hat es sich bei
Mehrbandbetrieb erwiesen, hierfür eine Anpaßschaltung nach
Fig. 5 zu benutzen, die aus zwei in Kaskade geschalteten
1 : 4-Übertragern 20, 21 besteht, deren Anzapfungen jeweils
über Serienresonanzkreise 22 bis 25 mit den Speisepunkten
26, 27 des Schleifendipols verbunden sind. Die
Nennresonanzfrequenz dieser Serienresonanzkreise 22 bis 25
entspricht jeweils der Mitte der Nutzbänder, auf welche der
Schleifendipol umschaltbar sein soll. Über einen
Symmetrierübertrager 28 (Balun) sind die Übertrager 20, 21
mit dem Speisekabel 29 verbunden. Die Impedanz der
Übertrager an den jeweiligen Anzapfungen ist entsprechend
dem Realteil des Strahlungswiderstandes gewählt, für die
erste Anzapfung, die über den Serienresonanzkreis 22 mit dem
Dipol verbunden ist, ist dieser Realteil beispielsweise 12,5
Ohm, für die zweite Anzapfung 50 Ohm, für die dritte
Anzapfung 100 Ohm und für die Gesamtkaskade der beiden
Übertrager 200 Ohm. Der Imaginärteil der Antennenimpedanz
wird durch eine geringe Verstimmung der Serienkreise 22 bis
25 kompensiert. Auf diese Weise läßt sich ein gewünschtes
VSWR von kleiner 2 einhalten.
Claims (17)
1. Schleifendipol-Anordnung mit zwei gegenüber der
Soll-Länge (Lambda/2) stark verkürzten Dipolstrahlern (1,
2), die an ihren beiden Enden durch ein nichtstrahlendes
Leitungsstück (3, 4) elektrisch verlängert sind.
2. Schleifenmonopol-Anordnung auf leitender Ebene mit
zwei gegenüber der Soll-Länge (Lambda/4) stark verkürzten
Monopolstrahlern (5, 6), die an ihren von der leitenden
Ebene (7) abgewandten Enden durch ein nichtstrahlendes
Leitungsstück (8) elektrisch verlängert sind.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge (L) der Dipol- bzw. Monopol-Strahler (1, 2;
5, 6) jeweils nur 5 bis 10%, vorzugsweise nur 6% der
Wellenlänge (Lambda) der tiefsten Betriebsfrequenz gewählt
ist.
4. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das nichtstrahlende Leitungsstück (3, 4, 8) in einer
elektromagnetischen Abschirmung untergebracht ist.
5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das nichtstrahlende Leitungsstück eine am Ende
kurzgeschlossene Paralleldrahtleitung (3) ist.
6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1
bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das nichtstrahlende Leitungsstück ein am Ende
kurzgeschlossenes Koaxialkabel (4, 8) ist, dessen
Innenleiter mit dem einen (1 bzw. 5) und dessen Außenleiter
mit dem anderen (2 bzw. 6) Dipol- bzw. Monopol-Strahler
verbunden ist.
7. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das nichtstrahlende Leitungsstück (3, 4, 8) auf zwei
oder mehr unterschiedliche Längen (L1, L2, L3) umschaltbar
ist.
8. Anordnung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Längenumschaltung mittels dem Leitungsstück
zugeordneter Relaisschalter (10, 11) erfolgt.
9. Anordnung nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Längenumschaltung mittels zwischengeschalteter auf
unterschiedliche Resonanzfrequenzen abgestimmter
Filterschaltungen (13, 14) erfolgt.
10. Anordnung nach Anspruch 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Längen der unterschiedlich langen Leitungsstücke
(L1, L2, L3) binär abgestuft sind.
11. Anordnung nach Anspruch 7 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abstimmschrittweite der Leitungsstücke entsprechend
der gewünschten Stehwellenverhältnis-Bandbreite der Antenne
gewählt ist.
12. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie als Sende- und/oder Empfangs-Antenne, Reflektor oder
Direktor benutzt wird.
13. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Längenschalteinrichtung in einem am Dipol bzw.
Monopol angebrachten Gehäuse (30) eingebaut sind.
14. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
bei dem mindestens ein Dipol- bzw. Monopol-Strahler als
Hohlrohr ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das nichtstrahlende Leitungsstück in dem Hohlrohr
untergebracht ist.
15. Anordnung nach Anspruch 13 und 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß das im Hohlrohr untergebrachte nichtstrahlende
Leitungsstück über eine Lambda/2- bzw. n × Lambda-lange
Verlängerungsleitung mit der Längenschalteinrichtung
verbunden ist.
16. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7
bis 15,
gekennzeichnet
durch eine Anpaßschaltung mit einem Übertrager (20, 21), der
mehrere Anzapfungen aufweist, die jeweils über
Serienresonanzkreise (22 bis 25) mit den Anschlüssen (26,
27) des Dipols bzw. Monopols verbunden sind und deren
Resonanzfrequenzen entsprechend den aufeinanderfolgenden
Nutzbändern gewählt sind und die außerdem so bemessen sind,
daß der Imaginärteil der jeweils wirksamen Dipol- bzw.
Monopol-Impedanz kompensiert wird.
17. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der gespeiste Dipol- bzw. Monopol-Strahler (1) bzw. (5)
aus mehreren parallelen Strahlern besteht und das
Transformationsverhältnis am Speisepunkt über eine diesen
parallelen Strahlern zugeordnete Schalteinrichtung
umschaltbar ist.
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