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Die
Erfindung betrifft ein Halbleiterlaserbauelement mit einem Kühlelement
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie ein Herstellungsverfahren
hierfür.
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Bei
Halbleiterbauelementen wird im stationären Betrieb die durch Verlustleistung
erzeugte Wärmemenge
kontinuierlich an die Umgebung abgegeben, um eine Aufheizung des
Halbleiterkörpers
zu vermeiden. Halbleiter mit sehr hoher Verlustleistung wie beispielsweise
Laserdioden benötigen
hierfür sehr
effiziente Kühlvorrichtungen,
die einen ausreichenden Transport der anfallenden Verlustwärme vom
Halbleiterkörper
in die Umgebung gewährleisten.
Dieser Wärmetransport
ist erforderlich, um die Temperatur des Halbleiterkörpers so
niedrig zu halten, daß im
Betrieb keine Schädigung
oder Degradation des Halbleiterkörpers
erfolgt. Daher werden Leistungshalbleiter zum Teil bereits bei der
Herstellung auf einen geeigneten Kühlkörper aufgebracht. Dies ist
den einschlägigen
Datenblättern
der Bauelemente zu entnehmen (beispielsweise Datenblatt zur Laserdiode
SPL CGxx, xx = 81, 85, 94 oder 98, Osram Opto Semiconductors, 01.01.2000).
Ein Diodenlaserbauelement, bestehend aus einem Laserbarren und einer
Wärmesenke,
welche aus einem mit einem dielektrischen Substrat flächig verbundenen
Träger besteht,
ist beispielsweise aus der Offenlegungsschrift
DE 198 21 544 A1 bekannt.
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Ein
Verfahren zur Herstellung eines Metall-Keramik-Substrats, bei dem
wenigstens eine Oberflächenseite
einer Keramikschicht mit einer strukturierten Metallschicht versehen
ist, ist in der Offenlegungsschrift
DE 198 27 414 A1 beschrieben. Dabei weist
die Keramikschicht eine Einkerbung auf, welche eine Sollbruchlinie
bildet.
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Auch
in der Offenlegungsschrift
DE
43 19 944 A1 ist ein Mehrfach-Substrat mit einer Keramikschicht
und einer darauf aufgebrachten Metallisierung sowie ein Herstellungsverfahren
hierfür
angegeben.
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Bei
einem üblichen
Herstellungsverfahren für
Halbleiterlaserbauelemente werden die Laserdioden-Halbleiterkörper vereinzelt
und danach auf einen metallischen Kühlkörper aufgelötet und kontaktiert. Dieses
Verfahren besitzt den Nachteil, daß dabei sowohl die einzelnen
Kühlkörper wie
auch die einzelnen Laserdioden-Halbleiterkörper der Bestückungsvorrichtung
zugeführt
und zueinander positioniert werden müssen.
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Ferner
ist erst am Ende dieses Herstellungsverfahrens ein Test der Bauelemente
möglich,
da für viele
Testverfahren zum Zeitpunkt der Durchführung das Bauelement bereits
ausreichend gekühlt
sein muß.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Halbleiterlaserbauelement mit
einem Kühlelement
anzugeben, wobei das Kühlelement
eine kostengünstige und
einfache Montage des Laserdioden-Halbleiterkörpers erlaubt. Weiterhin ist
es Aufgabe der Erfindung, ein kostengünstiges und einfaches Herstellungsverfahren
für Halbleiterlaserbauelemente
mit einem Kühlelement
anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Halbleiterlaserbauelement nach Patentanspruch
1 sowie ein Herstellungsverfahren nach Patentanspruch 15 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche 2 bis
14 und 16 bis 37.
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Erfindungsgemäß ist das
Halbleiterlaserbauelement in einem Verfahren hergestellt, bei dem
ein Kühlelement
mit einem elektrisch isolierenden, plattenförmigen Trägers (sogenannter Nutzen) bereitgestellt
wird. Der Träger
weist eine erste Hauptfläche und
eine zweite Hauptfläche
auf, wobei die erste Hauptfläche
mit einer Metallschicht bedeckt ist. Die Metallschicht wird derart
in eine Mehrzahl von metallischen Flächen strukturiert, daß die metallischen Flächen eine
Montageplattform für
eine Mehrzahl von Halbleiterlaserdioden bilden. Daraufhin wird eine Mehrzahl
von Laserdioden-Halbleiterkörpern und eine
Mehrzahl von optischen Elementen, die den Laserdioden-Halbleiterkörpern zugeordnet
sind, insbesondere auf dem Kühlelement,
aufgebracht, wobei jeweils ein Laserdioden-Halbleiterkörper auf
einer metallischen Fläche
angeordnet wird. Durch Zerteilen des Kühlelements ergibt sich die
Mehrzahl von Halbleiterlaserbauelementen.
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Mit
großem
Vorteil können
bei der Herstellung der einzelnen Halbleiterlaserbauelemente die einzelnen
Laserdioden-Halbleiterkörper vor
der Vereinzelung auf dem Kühlelement
montiert sein. Dies vereinfacht die Montage, da zur Aufbringung
einer Mehrzahl von Laserdioden-Halbleiterkörpern das Kühlelement nur einmal positioniert
werden muß. Weiterhin
wird die Positionierung der Laserdioden-Halbleiterkörper erleichtert,
da das Kühlelement im
Gegensatz zu bereits vereinzelten Kühlelementen eine sehr genau
definierte Montageplattform darstellt.
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Bei
einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung sind die
Bereiche zur Aufnahme der Laserdioden-Halbleiterkörper matrixartig angeordnet.
Dies ist besonders vorteilhaft beim Einsatz von Bestückungsautomaten,
um die Positionierungszeiten gering zu halten.
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Die
metallischen Flächen
ermöglichen,
die Laserdioden-Halbleiterkörper durch
Lötverbindungen
mit dem Kühlelement
zu verbinden, die zugleich eine sehr gute elektrische und thermische
Leitfähigkeit
aufweisen. Weiterhin bewirken die metallischen Flächen aufgrund
ihrer hohen thermischen Leitfähigkeit
eine gleichmäßige Wärmeverteilung
in dem darunterliegenden Träger,
so daß ein
effizienter Wärmetransport
ermöglicht
wird.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind auf
den metallischen Flächen Anschlußflächen ausgebildet,
auf die die Laserdioden-Halbleiterkörper aufgebracht werden (Chipanschlußflächen). Vorzugsweise
sind diese Anschlußflächen mit
einem elektrisch und thermisch leitenden Haftmittel wie beispielsweise
einem Lot bedeckt. Dies erlaubt den Einsatz der Erfindung in Bestückungsautomaten
und dabei die automatische Herstellung zuverlässiger Lötverbindungen.
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Eine
besonders bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin,
auf dem Träger
des Kühlelements
Leiterbahnstrukturen auszubilden. Dabei dienen Teilbereiche der
Leiterbahnstrukturen als Anschlußflächen für Drahtverbindungen, die die
Laserdioden-Halbleiterkörper
elektrisch kontaktieren (Drahtanschlußflächen). Mit großem Vorteil
ist es möglich,
mit Hilfe der Leiterbahnen die Laserdioden-Halbleiterkörper elektrisch
anzusteuern und so vor der Vereinzelung auf ihre Funktionsfähigkeit
hin zu testen. Dagegen können
Halbleiterlaserbauelemente nach dem Stand der Technik erst nach
der Vereinzelung getestet werden, da die Montage des Kühlkörpers erst
nach der Vereinzelung erfolgt und für viele Testverfahren eine
ausreichende Kühlung des
Bauelements erforderlich ist.
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Der
Vorteil eines Tests vor der Vereinzelung liegt darin, daß für eine Mehrzahl
von Halbleiterlaserbauelementen die Testapparatur nur einmal mit
dem Leiterbahnsystem verbunden werden muß und dadurch die Testzeiten
reduziert werden. Ein besonderer Vorteil ergibt sich daraus, daß mehrere
Bauelemente gleichzeitig getestet werden können. Je nach Ausführung der
Leiterbahnen auf dem Kühlelement ist
es dabei möglich,
Einzeltests, Gruppentests oder einen gleichzeitigen Test aller montierten
Laserdioden-Halbleiterkörper
durchzuführen.
Diese Testmöglichkeiten
sind besonders vorteilhaft aufgrund ihrer Flexibilität und der
Zeitersparnis bei gleichzeitiger Durchführung. Unter Testverfahren
sind hierbei Funktionstests, Alterungs- und Lebensdauertests sowie
insbesondere Formierzyklen (Burn In), die teilweise unter Vollast
durchgeführt
werden und daher in der Regel nur bei ausreichender Kühlung möglich sind,
zu verstehen.
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Eine
bevorzugte Weiterbildung der Erfindung besteht darin, auf der zweiten
Hauptfläche
des Trägers
ebenfalls metallische Flächen
auszubilden, die den metallischen Flächen auf der ersten Hauptfläche zugeordnet
sind. Der so entstehende Schichtaufbau Metall-Träger-Metall zeichnet sich durch
einen effizienten Wärmetransport
bei gleichzeitig geringer und homogener thermischer Ausdehnung aus.
Durch geeignete Wahl der Metalle und des Trägermaterials sowie der jeweiligen
Schichtdicken kann der Ausdehnungskoeffizient des Kühlelements
genau an den thermischen Ausdehnungskoeffizienten des Laserdioden-Halbleiterkörpers angepaßt werden.
Mit großem
Vorteil wird durch diese Anpassung vermieden, daß thermische Wechselbelastungen
Verspannungen in den Lötverbindungen
zwischen Laserdioden-Halbleiterkörper
und Kühlelement
erzeugen, die zum Bruch der Lötverbindungen
führen
können.
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Als
Trägermaterial
wird mit Vorteil ein keramisches Material mit hoher Wärmeleitfähigkeit
wie beispielsweise AlN oder BN verwendet. Mit besonderem Vorteil
läßt sich
AlN mit Cu zur Ausbildung der metallischen Fläche verbinden. Solche sogenannten Direct
Bond Copper Materialien (DBC) zeichnen sich durch eine hohe Wärmeleitfähigkeit
bei gleichzeitig geringer thermischer Ausdehnung aus. Besonders vorteilhaft
ist dabei, daß bei
geeigneter Dimensionierung der Verbund einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten
besitzt, der nahezu gleich dem Ausdehnungskoeffizienten von GaAs
ist. Daher eignet sich die Erfindung bei Verwendung eines DBC-Materials in
besonderer Weise als Kühlelement
für GaAs-Laserdioden-Halbleiterkörper wie
beispielsweise Laserdioden auf GaAs-Basis mit hoher Ausgangsleistung.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind zwischen den
Bereichen zur Aufnahme der Laserdioden-Halbleiterkörper Sollbruchstellen ausgebildet.
So können
die Halbleiterlaserbauelemente nach der Montage und gegebenenfalls
nach Durchführung
von Testverfahren leicht durch Brechen vereinzelt werden.
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Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, den Träger mehrlagig
auszuführen, wobei
die an die erste Hauptfläche
angrenzende Schicht elektrisch isolierend ist. Dadurch kann mit Vorteil
das Ausdehnungsverhalten, die mechanische Festigkeit sowie die Wärmeleitfähigkeit
optimal an den Laserdioden-Halbleiterkörper und den vorgesehenen Einsatzbereich
des Bauelements angepaßt werden.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die
metallischen Flächen
zur Aufnahme der Laserdioden-Halbleiterkörper und
gegebenenfalls die zugehörigen
Flächen
auf der gegenüberliegenden
Hauptfläche
ebenfalls mehrlagig ausgeführt.
Von besonderem Vorteil ist hierbei eine Oberflächenvergütung der metallischen Flächen in Form
einer dünnen
Edelmetallschicht. Eine solche Oberflächenvergütung verbessert die Lötfähigkeit der
Metallflächen
und dient zugleich als Korrosionsschutz.
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Ein
erfindungsgemäßes Herstellungsverfahren
für Halbleiterlaserbauelemente
mit Kühlelement beginnt
mit der Bereitstellung eines Kühlelements
mit einem elektrisch isolierenden, plattenförmigen Träger mit einer ersten Hauptfläche und
einer zweiten Hauptfläche,
wobei die erste Hauptfläche
mit einer Metallschicht bedeckt ist. Diese Metallschicht wird derart
in eine Mehrzahl von metallischen Flächen strukturiert, daß die metallischen
Flächen
eine Montageplattform für
eine Mehrzahl von Halbleiterlaserdioden bilden. Je nach Ausgestaltung
werden die metallischen Flächen
einschließlich
etwaiger Vergütungen
und Lotbeschichtungen sowie Leiterbahnen auf dem Träger geformt.
Weiterhin werden bei diesem Schritt gegebenenfalls Sollbruchstellen
in dem Träger
ausgebildet.
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Im
nächsten
Schritt werden eine Mehrzahl von Laserdioden-Halbleiterkörpern und eine Mehrzahl von
optischen Elementen, die den Laserdioden-Halbleiterkörpern zugeordnet
sind, aufgebracht, wobei jeweils ein Laserdioden-Halbleiterkörper auf einer
metallischen Fläche
angeordnet wird. Die optischen Elemente werden bevorzugt zur Führung der erzeugten
Strahlung auf den Träger
montiert. Die optischen Elemente sind vorzugsweise Kollimationsoptiken
für die
generierte Laserstrahlung und Elemente zur Einkopplung in Glasfasern
einschließlich
der Faserhalterung. Diese Elemente müssen exakt auf den Laserdioden-Halbleiterkörper ausgerichtet
werden. Dies ist aufgrund der genau definierten Montageplattform
bei der Erfindung und der damit einhergehenden hohen Positioniergenauigkeit
mit großer
Präzision
möglich.
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Im
letzten Schritt wird das Kühlelement
in die Mehrzahl von so erzeugten Halbleiterlaserbauelementen mit
Kühlelement
zerteilt.
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Aufgrund
der Halbleitermontage vor der Vereinzelung ist das Herstellungsverfahren
gegenüber Herstellungsverfahren
nach dem Stand der Technik wegen der oben genannten, geringeren
Anzahl von Positionierungsschritten und der leichteren Positionierbarkeit
der Bauelemente einfacher und kostengünstiger. Eine besonders bevorzugte
Weiterbildung des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens
besteht darin, in einem weiteren Schritt vor der Vereinzelung die
Laserdioden-Halbleiterkörper
zu testen, wobei Testzeit und Rüstzeit
vorteilhaft gering gehalten sind.
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Weitere
Merkmale, Vorteile und Zweckmäßigkeiten
der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von
fünf Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit den 1 bis 5.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines Kühlelements
für eine
Mehrzahl von erfindungsgemäßen Halbleiterlaserbauelementen,
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2 eine
schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels eines Kühlelements für eine Mehrzahl
von erfindungsgemäßen Halbleiterlaserbauelementen,
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3 eine schematische Darstellung eines dritten
Ausführungsbeispiels
eines Kühlelements
für eine
Mehrzahl von erfindungsgemäßen Halbleiterlaserbauelementen,
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4 eine
schematische Darstellung eines vierten Ausführungsbeispiels eines Kühlelements
für eine
Mehrzahl von erfindungsgemäßen Halbleiterlaserbauelementen,
und
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5 eine schematische Darstellung eines ersten
erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens mit
einer schematischen Darstellung einer Mehrzahl von erfindungsgemäßen Halbleiterlaserbauelementen
in 5d.
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Gleiche
oder gleichwirkende Teile sind dabei mit demselben Bezugszeichen
versehen.
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In 1 ist
ein Kühlelement
mit einem elektrisch isolierenden Träger 1 in Form einer
Keramikplatte, die beispielsweise aus einer AlN-Keramik besteht,
gezeigt. Auf einer Hauptfläche
dieses Träger ist
eine Mehrzahl rechteckiger Bereiche 2 in Form von Kupferflächen zur
Aufnahme der Laserdioden-Halbleiterkörper ausgebildet. Auf diesen
Kupferflächen 2 wiederum
sind kleinere Bereiche 3 geformt, auf die bei der Bauelementherstellung
die Laserdioden-Halbleiterkörper aufgelötet werden.
Diese kleineren Bereiche 3 können beispielsweise in einer
begrenzt ausgebildeten Lotschicht bestehen.
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Bei
Verwendung von GaAs als Halbleitermaterial eignet sich zur Herstellung
von Lötverbindungen
hoher Festigkeit und zugleich großer elektrischer und thermischer
Leitfähigkeit
besonders ein AuSn-Lot.
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Aufgrund
der matrixartigen Anordnung der Bereiche 2 kann das gezeigte
Kühlelement
leicht automatisch mit Laserdioden-Halbleiterkörpern bestückt werden. Für den industriellen
Einsatz bieten sich dabei Kühlelementgrößen von
100 mm × 100 mm
bis zu 100 mm × 200
mm an, wobei auf jedem Kühlelement
bis zu 200 Einzelbereiche 2 ausbildet sind.
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Bei
dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel sind auf der
gegenüberliegenden
Hauptfläche des
Trägers 1 ebenfalls
Metallflächen 5 ausgebildet, die
den Metallflächen 2 zugeordnet
sind, so daß ein mehrschichtiger,
symmetrischer Verbund Metall-Keramik-Metall entsteht, der eine homogene
und geringe thermische Ausdehnung aufweist. Weiterhin dienen die
Metallflächen 5 einer
guten Wärmeübertragung
an die Montagefläche
des Bauelements oder an weitere, gegebenenfalls aktive Kühlsysteme
wie beispielsweise Lüfter.
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Die
metallischen Flächen 2 sind
bei diesem Ausführungsbeispiel
mit einer Oberflächenvergütung 4 in
Form einer galvanisch abgeschiedenen Goldschicht versehen, um besonders
gute Löteigenschaften,
speziell in Verbindung mit AuSn-Lot, zu erzielen. Auf der Goldschicht
sind wiederum die mit AuSn-Lot bedeckten Chipanschlußbereiche 3 geformt.
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Das
in 3 gezeigte Ausführungsbeispiel unterscheidet
sich von dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel
darin, daß zwischen
den einzelnen Bereichen 2 Einkerbungen 6 in den
Träger 1 eingebracht
sind, die als Sollbruchstellen wirken.
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Zusammen
mit den spröden
mechanischen Eigenschaften eines keramischen Trägermaterials ergibt sich damit
eine besonders einfache Möglichkeit
der Vereinzelung der Bauelemente durch Brechen. Die Sollbruchstellen
können
dabei berührungslos
mittels Laserablation oder mechanisch durch Einfräsen oder
Ritzen erzeugt werden.
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Bei
dem in 4 gezeigten Ausschnitt eines weiteren Ausführungsbeispiels
ist eine auf dem Träger 1 des
Kühlelements
ausgebildete Leiterbahnstruktur 7a, 7b zur gleichzeitigen
Ansteuerung mehrerer Laserdioden-Halbleiterkörper dargestellt. Dabei sind
die metallischen Flächen 2 zweiteilig
ausgeführt,
wobei der jeweils eine Teil 2a den Chipanschlußbereich 3 beinhaltet.
Der jeweils andere Teil 2b dient als Drahtanschlußbereich
zur elektrischen Kontaktierung des Laserdioden-Halbleiterkörpers mit
einer Drahtverbindung.
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Die
einzelnen Teilbereiche 2a und 2b sind jeweils
untereinander mit Leiterbahnen 7a und 7b verbunden.
Mittels dieser Struktur ist es nach der Montage der Laserdioden-Halbleiterkörper möglich, alle in
Reihe montierten Laserdioden-Halbleiterkörper gleichzeitig und vor der
Vereinzelung auf dem Kühlelement
zu testen. Die Leiterbahnstruktur kann beispielsweise in mehreren
Parallelsträngen
oder mäanderförmig auf
dem Träger 1 fortgesetzt
werden. Die Zusammenstellung der gleichzeitig zu testenden Bauelemente
kann leicht durch Modifikation der Leiterbahnführung verändert werden. Schließlich ist
es insbesondere möglich,
alle auf einem Träger 1 montierten
Laserdioden-Halbleiterkörper gleichzeitig
zu testen und so die Testzeiten zu minimieren.
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Dabei
können
alle zu testenden Bauelemente in Serienschaltung, Parallelschaltung
oder einer anderen Schaltungskombination betrieben werden. Dies
eignet sich insbesondere für
die bei Laserdioden üblichen
Burn In-Verfahren.
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Bei
dem in 5 gezeigten Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens
wird als Ausgangsprodukt ein DBC-Material verwendet, 5a.
Dieses mehrlagige Material beinhaltet einen Keramikträger 1,
beispielsweise aus AlN, der auf den beiden Hauptflächen von
einer ersten Kupferschicht 8 und einer zweiten Kupferschicht 9 bedeckt
ist. Auf der Kupferschicht 8 ist weiterhin galvanisch eine
Goldschicht 10 abgeschieden.
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In
einem ersten Herstellungsschritt wird dieses DBC-Material strukturiert, 5b.
Die Strukturierung umfaßt
die Ausbildung der Bereiche 2 zur Aufnahme der Laserdioden-Halbleiterkörper, die
Aufbringung der Chipanschlußflächen 3 und
die Erzeugung der Sollbruchstellen 6. Die Chipanschlußflächen 3 können beispielsweise
durch Aufdampfen oder Aufstäuben
(Sputtern) eines AuSn-Lots mit Hilfe einer Schattenmaske auf der
Goldschicht erzeugt werden. Alternativ können auch einzelne, entsprechend
geformte AuSn-Folienteile auf die Goldschicht 10 aufgeschmolzen
werden.
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Durch
selektives Ätzen
werden die geschlossenen Kupferflächen 8 und 9 sowie
die Goldfläche 10 in
Einzelflächen
unterteilt, die die Metallflächen 2 zur Aufnahme
der Laserdioden-Halbleiterkörper sowie die
zugeordneten Flächen 5 bilden.
Bei diesem Ätzprozeß können auch
Leiterbahnstrukturen auf dem Träger 1 ausgebildet
werden (in der Abbildung nicht dargestellt).
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Die
Einkerbungen 6 im Träger 1 können auf der
freigeätzten
Oberfläche
des Trägers 1 durch
Laserablation oder durch Einfräsen
ausgebildet werden.
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Nach
diesem Strukturierungsschritt werden in einem zweiten Schritt die
Laserdioden-Halbleiterkörper 11,
zum Beispiel GaAs-Hochleistungslaserdioden auf die Chipanschlußflächen 3 aufgelötet und kontaktiert, 5c.
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Zudem
wird der Träger 1 bei
der Montage der optoelektronischen Laserdioden-Halbleiterkörper 11 mit
zugehörigen
optischen Elementen bestückt,
die wie oben beschrieben besonders vorteilhaft mit hoher Präzision exakt
auf den Laserdioden-Halbleiterkörper 11 ausgerichtet
werden können.
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Nach
diesem Schritt können
die genannten Testverfahren an den so hergestellten, noch im Verbund
befindlichen Halbleiterlaserbauelementen durchgeführt werden.
Die dabei als defekt identifizierten Halbleiterlaserbauelemente
können
vorteilhafterweise in einem späteren
Schritt vor dem Einbau in Gehäuse
ausgesondert werden. Weiterhin ist es aufgrund der durchgeführten Testverfahren
möglich, nach
der Vereinzelung die Bauelemente nach Gütekriterien wie beispielsweise
maximale Ausgangsleistung oder zu erwartende Lebensdauer zu selektieren.
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Im
letzten Schritt des Herstellungsverfahrens werden die Bauelemente
durch Bruch an den Sollbruchstellen vereinzelt (5d).
Die in der 5d gezeigte Mehrzahl von erfindungsgemäßen Halbleiterlaserbauelementen
kann danach weiteren Schritten, wie beispielsweise Vergehäusung oder
Montage, zugeführt
werden.
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Die
Erläuterung
der Erfindung anhand der beschriebenen Ausführungsbeispiele ist natürlich nicht
als Beschränkung
der Erfindung zu verstehen.
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Die
Auswahl der verwendeten Materialien, insbesondere des Keramikmaterials
für den
Träger 1 und
der hierauf befindlichen Metallisierungen kann in weiten Grenzen
je nach Eigenschaft der Laserdioden-Halbleiterkörper 11 und dem vorgesehenen
Einsatzbereich der Bauelemente variiert werden.
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Weiterhin
sind die in den einzelnen Ausführungsbeispielen
beschriebenen Varianten weitestgehend frei kombinierbar.