DE10040447A1 - Verfahren zur Kanalschätzung in einem Funksystem, insbesondere einem Mobilfunksystem - Google Patents
Verfahren zur Kanalschätzung in einem Funksystem, insbesondere einem MobilfunksystemInfo
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Abstract
Es wird ein Verfahren zur Kanalschätzung in einem Funksystem, insbesondere einem Mobilfunksystem, vorgeschlagen, welches für Sender bzw. Basisstationen mit Vier-Antennen-Diversity geeignet ist. Gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird vorgeschlagen, zur Spreizung der zu übertragenden Pilotsymbole, welche die Grundlage für die Kanalschätzung bilden, antennenspezifische Spreizcodes zu verwenden, welche für ein Pilotsymbol Chipsequenzen mit weniger als 256, insbesondere 64, aufeinanderfolgende Chips gleicher Polarität erzeugen. Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel werden über jeweils zwei Antennen (A1, A3; A2, A4) dieselben Pilotsymbolsignale (R99/R00-1; R99/R00-2) übertragen, wobei die beiden Pilotsymbolsignale auf die Pilotsymbole eines gemeinsamen Pilotkanals zurückgehen.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur
Kanalschätzung in einem Funksystem, insbesondere einem
Mobilfunksystem.
Bekannterweise werden in Mobilfunksystemen von einem Sender,
insbesondere einer Basisstation, Pilotbits oder Pilotsymbole
erzeugt und gesendet, welche von einem Empfänger,
insbesondere einer Mobilstation, ausgewertet werden, um einen
sogenannten Kanalschätzwert für das Übertragungsverhalten des
zwischen dem Sender und dem Empfänger definierten
Übertragungskanals zu erhalten. Der Kanalschätzwert kann
beispielsweise die Kanalimpulsantwort des jeweiligen
Übertragungskanals beschreiben.
In Codemulitplex- oder CDMA-Mobilfunksystemen ("Code Division
Multiple Access") werden allgemein die von einem Sender
ausgesendeten Symbole mit Hilfe eines bestimmten Spreizcodes
gespreizt, wobei auf diese Weise das zu sendende Symbol auf
eine durch den jeweiligen Spreizcode definierte Folge von
sogenannten "Chips" abgebildet wird. Auf der Empfängerseite
muss die empfangene Chipsequenz entsprechend dem gewählten
Spreizcode wieder entspreizt werden, um das ursprünglich
gesendete Symbol wiederzugewinnen. Durch den Spreizfaktor
(SF) wird dabei die Anzahl der Chips festgelegt, auf welche
ein zu sendendes Symbol abgebildet wird. Bei Anwendung dieser
Technik werden auch die zur Kanalschätzung erforderlichen
Pilotsymbole, welche beispielsweise in UMTS-Mobilfunksystemen
("Universal Mobile Telecommunication System") über den
sogenannten CPICH-Kanal ("Common Pilot Channel") übertragen
werden, gespreizt gesendet.
Insbesondere im Zusammenhang mit Mobilfunksystemen sind auch
sogenannte Diversity-Verfahren bekannt. Der Grundgedanke
hierbei ist, zwei oder mehr voneinander unabhängige
Übertragungskanäle zwischen dem Sender und dem Empfänger
vorzusehen, um Fading-Einflüsse vermindern zu können.
So ist beispielsweise für den UMTS-Mobilfunkstandard gemäß
der Spezifizierung aus dem Jahre 1999 ("Release 1999") ein
Zwei-Antennen-Diversity vorgesehen, wobei von der
Basisstation die Pilotsymbole des CPICH-Kanals für zwei
Antennen gespreizt, unterschiedlich moduliert und gesendet
werden. Das Signal der ersten Antenne wird symbolweise mit A
moduliert, das Signal der zweiten Antenne abwechselnd mit +A
und -A, wobei gilt: A = 1+j. Auf diese Weise werden im
Prinzip zwei CPICH-Kanäle, welche jeweils einer Antenne
zugeordnet sind, definiert, wobei der resultierende
Spreizfaktor beispielsweise SF = 512 betragen kann.
Gemäß der zuvor genannten UMTS-Spezifikation aus dem Jahre
1999 wird insbesondere das in Fig. 3A gezeigte Spreizschema
für die beiden Antennen vorgesehen, wobei der für die erste
Antenne verwendete Spreizcode mit SC1 und der für die zweite
Antenne verwendete Spreizcode mit SC2 bezeichnet ist. In
Fig. 3A sowie allgemein in der vorliegenden Patentanmeldung
bezeichnet ein "+"-Zeichen 64 aufeinanderfolgende Chips mit
jeweils positiver Polarität, während ein "-"-Zeichen 64
aufeinanderfolgende Chips mit negativer Polarität bezeichnet
bzw. "+" entspricht einer Multiplikation mit (1+j) und "-"
einer Multiplikation mit (-1-j). Aus Fig. 3A ist
ersichtlich, dass für die erste Antenne jedes Pilotsymbol auf
256 Chips positiver Polarität abgebildet wird, während für
die zweite Antenne die einzelnen Pilotsymbole abwechselnd auf
256 Chips positiver Polarität und 256 Chips negativer
Polarität abgebildet werden. Die Modulation mit A = 1-j wurde
aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt.
Über zwei Symbole gesehen wird das Signal auf 512 Chips
abgebildet, so dass der effektive Spreizfaktor SF = 512
beträgt. Der Empfänger kann nach dem Empfang von zwei
aufeinanderfolgenden Pilotsymbolen Kanalschätzwerte für beide
Antennen ermitteln, wobei aus der Summe der Symbole der
Kanalschätzwert für die erste Antenne und aus der Differenz
der Symbole der Kanalschätzwert für die zweite Antenne
gewonnen wird.
Der Vorteil dieser Vorgehensweise gegenüber der Verwendung
von zwei unabhängigen Spreiz- oder Kanalisierungscodes
besteht darin, dass der Empfänger (d. h. die Mobilstation)
eine geringere Komplexität erfordert. Insbesondere erfordert
der Empfänger lediglich einen Entspreizer sowie eine
Additions- und eine Subtraktionseinheit.
Aufgrund des augenblicklichen Stands der UMTS-
Standardisierung wird auch ein Vier-Antennen-Diversity
diskutiert. Das zuvor anhand Fig. 3A für Zwei-Antennen-
Diversity beschriebene Spreizschema könnte im Prinzip auch
für die Verwendung von vier Sendeantennen verallgemeinert
werden, was einen effektiven Spreizfaktor von SF = 1024 zur
Folge hätte. Ein derartiges Spreizschema könnte jedoch nicht
auf UMTS-Mobilfunksysteme angewendet werden, da für UMTS-
Mobilfunksysteme Abwärtskompatibilität im Bezug auf gemäß der
oben erwähnten "Release 1999"-UMTS-Spezifikation betriebene
Mobilstationen wünschenswert ist. Für derartige
Mobilstationen wäre ein solches Spreizschema unbekannt, so
dass es zu Fehlern beim Empfang der CPICH-Kanäle für die
Antennen 1 und 2 kommen würde, sofern diese "Release 1999"-
UMTS-Spezifikation nicht entsprechend angepasst wird.
Es besteht daher grundsätzlich das Bedürfnis nach einem
Spreizschema, welches in Mobilfunksystemen mit Vier-Antennen-
Diversity eingesetzt werden kann und beispielsweise bei
Verwendung in einem UMTS-Mobilfunksystem vorzugsweise auch
mit gemäß der aktuellen "Release 1999"-UMTS-Spezifikation
betriebenen Mobilstationen verwendet werden kann.
Ein weiteres mit Vier-Antennen-Diversity verbundenes Problem
ist die Tatsache, dass aus Gründen der Abwärtskompatibilität
die für "Release 1999"-UMTS-Mobilstationen vorgesehenen Daten
einer Basisstation über diejenigen Antennen gesendet werden
müssen, welche gemäß der "Release 1999"-UMTS-Spezifikation
den CPICH-Kanal übertragen, d. h. über die erste und zweite
Antenne. In UMTS-Mobilfunksystemen mit Vier-Antennen-
Diversity können somit Daten, welche für gemäß der "Release
2000"-UMTS-Spezifikation betriebene Mobilstationen vorgesehen
sind, lediglich über die dritte und vierte Antenne übertragen
werden. Erst die "Release 2000"-UMTS-Spezifikation sieht
Vier-Antennen-Diversity vor. Insgesamt wird der Großteil des
Datenverkehrs über die erste und zweite Antenne, welche gemäß
der "Release 1999"-UMTS-Spezifikation ausschließlich genutzt
werden, erfolgen, was ein Leistungsungleichgewicht zwischen
dem Antennenpaar mit der ersten und zweiten Antenne und dem
Antennenpaar mit der dritten und vierten Antenne zur Folge
hat. Entweder werden die dritte und vierte Antenne
untersteuert oder die erste und zweite Antenne übersteuert.
Eine Möglichkeit zur Lösung dieses Problems wäre, die dritte
und vierte Antenne mit schwächeren und billigeren Sendern
auszustatten. Dies hat jedoch wieder zur Folge, dass diese
mit fortschreitender Etablierung von "Release 2000"-
Mobilstationen überlastet werden.
Es besteht daher das Bedürfnis, ein Mobilfunksystem bzw. eine
Basisstation mit Vier-Antennen-Diversity derart zu betreiben,
dass ein zufriedenstellender Betrieb sowohl für Zwei-
Antennen-Diversity ausgestaltete Mobilstationen als auch mit
für Vier-Antennen-Diversity ausgestaltete Mobilstationen
möglich ist. Dies betrifft insbesondere auch die Übertragung
dar zur Kanalschätzung vorgesehenen Pilotsymbole bzw.
Pilotbits von der Basisstation an die entsprechenden
Mobilstationen.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
ein Verfahren zur Kanalschätzung in einem Funksystem,
insbesondere einem Mobilfunksystem, vorzuschlagen, welches
eine zuverlässige Kanalschätzung auch bei Verwendung mit
vier-Antennen-Diversity ermöglicht. Vorzugsweise soll das
Verfahren sowohl für Empfänger, welche für Zwei-Antennen-
Diversity ausgestaltet sind, als auch für Empfänger, welche
für Vier-Antennen-Diversity ausgestaltet sind, anwendbar
sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 oder durch ein Verfahren mit
den Merkmalen des Anspruchs 9 gelöst. Die Unteransprüche
definieren jeweils bevorzugte und vorteilhafte
Ausführungsformen der vorlegenden Erfindung.
Gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung wird vorgeschlagen, die von dem Sender über mehrere
Antennen zu sendenden Pilotsymbole mit antennenspezifischen
Spreizcodes zu spreizen und somit in eine den jeweiligen
Spreizcode entsprechende Chipsequenz umzusetzen, wobei die
jeweilige Chipsequenz über die entsprechende Antenne an einen
Empfänger übertragen wird. Dabei werden für mindestens zwei
Antennen Spreizcodes verwendet, welche für ein Pilotsymbol
Chipsequenzen mit weniger als 256 aufeinanderfolgenden Chips
gleicher Polarität, insbesondere 128 oder zum Teil auch nur
64 aufeinanderfolgende Chips gleicher Polarität erzeugen. Die
einzelnen Spreizcodes werden insbesondere derart gewählt,
dass sie für ein Pilotsymbol jeweils zueinander orthogonale
Chipsequenzen erzeugen. Es werden entsprechende Beispiele für
derartige Spreizcodes vorgeschlagen. In dem Empfänger können
durch Auswertung der von den einzelnen Antennen für zwei
aufeinanderfolgende Pilotsymbole gesendeten Chips Schätzwerte
für die einzelnen Antennen ermittelt werden.
Das zuvor erwähnte Verfahren lässt sich vorzugsweise in
Funksystemen bzw. Mobilfunksystemen, beispielsweise UMTS-
Mobilfunksystemen, mit Vier-Antennen-Diversity einsetzen.
Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung wird vorgeschlagen, in einem Funksystem -
insbesondere einem Mobilfunksystem - mit einem mindestens
vier Antennen aufweisenden Sender ein erstes Sendesignal,
insbesondere ein erstes Pilotsymbolsignal, sowohl über die
erste als auch die dritte Antenne zu senden, während ein
zweites Sendesignal, insbesondere ein zweites
Pilotsymbolsignal, sowohl über die zweite als auch über die
vierte Antenne gesendet wird. Bei den beiden
Pilotsymbolsignalen kann es sich dabei insbesondere bei
Einsatz in einem UMTS-Mobilfunksystem um die Pilotsymbole
desjenigen Kanals handeln, welcher gemäß der "Release 1999"-
UMTS-Spezifikation vorgesehen ist. Die erste und dritte
Antenne sowie die zweite und vierte Antenne können somit
jeweils als eine einzige Antenne gemäß der "Release 1999"-
UMTS-Spezifikation betrachtet werden, was zur Folge hat, dass
bei Übertragung von Daten gemäß der "Release 1999"-UMTS-
Spezifikation alle Antennen gleichermaßen belastet werden.
Bei Vier-Antennen-Diversity-Übertragung können alle vier
Antennen voneinander unabhängig verwendet werden.
Zur Kanalschätzung können weitere Pilotsymbolsignale auf
Basis eines dritten CPICH-Kanals übertragen werden. Zu diesem
Zweck kann der dritte CPICH-Kanal unverändert über die erste
Antenne und mit inverser Polarität über die dritte Antenne
übertragen werden. Ebenso kann ein vierter CPICH-Kanal
unverändert über die zweite Antenne und mit inverser
Polarität über die dritte Antenne übertragen werden. Der
Empfänger kann nunmehr durch Berechnung der Summe bzw.
Differenz zwischen den für die beiden CPICH-Kanäle
empfangenen Symbole (nach Entspreizung) Kanalschätzwerte für
sämtliche Antennen ermitteln, welche zur Unterstützung von
Vier-Antennen-Sender-Diversity verwendet werden können.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die vier Antennen derart
ausgestaltet bzw. angeordnet werden, dass für das
Antennenpaar umfassend die zweite und vierte Antenne eine
konstruktive Interferenz der jeweiligen Sendesignale in
denjenigen Senderichtungen vorherrscht, wo eine destruktive
Interferenz für die Sendesignale des die erste und dritte
Antenne umfassenden Antennenpaares gegeben ist, und
umgekehrt. Dies kann beispielsweise dadurch erzielt werden,
dass die beiden Antennenpaare um den Betrag einer halben
Wellenlänge der Sendefrequenz in dieselbe Richtung
beabstandet angeordnet werden und die Sendesignale der
zweiten und vierten Antenne zueinander mit einem relativen
Phasenversatz von 180° gesendet werden. Zusätzlich kann die
Phasendifferenz zwischen den Sendesignalen der beiden
Antennenpaare verändert werden, um die Richtung der
destruktiven bzw. konstruktiven Interferenz abhängig von dem
jeweils vorgegebenen Szenario bestmöglich einzustellen. Für
den Fall, dass das zuvor erwähnte Interferenz-Verfahren
lediglich optional angewendet werden soll, kann vorgesehen
sein, dass von dem Sender, d. h. in Mobilfunksystemen von der
Basisstation, eine entsprechende Mitteilung an den Empfänger,
d. h. im Mobilfunksystemen an die Mobilstation, übertragen
wird, welche den Empfänger darüber informiert, ob das zuvor
erwähnte Interferenz-Verfahren angewendet wird oder nicht.
Diese Information kann beispielsweise in UMTS-
Mobilfunksystemen über den BCCH-Kanal ("Broadcast Control
Channel") gesendet werden.
Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend näher unter
Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung anhand bevorzugter
Ausführungsbeispiele erläutert.
Fig. 1 zeigt ein vereinfachtes Schaltbild zur Erläuterung
von Vier-Antennen-Diversity in einer Basisstation gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
Fig. 2A-2C zeigen verschiedene erfindungsgemäße
Spreizstrukturen, welche bei dem in Fig. 1 gezeigten
Ausführungsbeispiel zur Anwendung kommen können,
Fig. 3A zeigt eine Spreizstruktur für eine Basisstation mit
Zwei-Antennen-Diversity gemäß dem Stand der Technik,
Fig. 3B zeigt eine Spreizstruktur für eine Basisstation mit
Vier-Antennen-Diversity, und
Fig. 4 zeigt eine Darstellung von Vier-Antennen-Diversity in
einer Basisstation gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
Fig. 1 zeigt eine Darstellung zur Erläuterung der
Übertragung von Pilotbits bzw. Pilotsymbolen bei Anwendung
von Vier-Antennen-Sender-Diversity in einem Mobilfunksystem,
beispielsweise einem UMTS-Mobilfunksystem.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, sind vier Antennen A1-A4
vorgesehen, welche über entsprechende Leistungsverstärker 3
angesteuert werden. Der in Fig. 1 gezeigten Anordnung werden
eingangsseitig die dem sogenannten CPICH-Kanal entsprechenden
Pilotbits bzw. Pilotsymbole zugeführt, welche für jede
Antenne A1-A4 in Multiplizierern 1 mit antennenspezifischen
Spreizcodes SC1-SC4 multipliziert werden, wodurch jedes
einzelne Pilotsymbol auf eine durch den Spreizfaktor der
einzelnen Spreizcodes SC1-SC4 entsprechende Anzahl von Chips
abgebildet wird, deren Polarität ebenfalls von dem jeweils
gewählten Spreizcode abhängig ist. Die von den
Multiplizierern 1 ausgegebenen Chipsequenzen werden
anschließend weiteren Modifizierern 2 zugeführt, wo sie mit
einem komplexen Faktor A = 1+j multipliziert werden können
und auf die Trägerfrequenz e aufmoduliert werden. Die
auf diese Weise modulierten bzw. codieren Pilotsymbole
werden schließlich den Leistungsverstärkern 3 zugeführt, ehe
sie über die entsprechende Antenne A1-A4 an die in der
entsprechenden Zelle des Mobilfunksystems befindlichen
Mobilstationen übertragen werden.
Ausgehend von dem in Fig. 3A gezeigten Stand der Technik
kann man zu den in Fig. 3B gezeigten Spreizcodes SC1-SC4
gelangen, wobei wiederum ein "+"-Zeichen 64
aufeinanderfolgende Chips der entsprechenden Spreizsequenz
mit positiver Polarität und ein "-"-Zeichen 64
aufeinanderfolgende Chips mit negativer Polarität bezeichnet.
Dieses Prinzip der in Fig. 3B gezeigten orthogonalen
Modulation der einzelnen Pilotsymbole kann jedoch auch auf
Chipsequenzen bzw. Chipblöcke angewendet werden, welche
weniger als 256 Chips, insbesondere 128 Chips, umfassen. Ein
entsprechendes Spreizschema ist in Fig. 2A dargestellt.
Wie aus Fig. 2A ersichtlich ist, wird ein Spreizschema
verwendet, welches im wesentlichen dem in Fig. 3B gezeigten
Spreizschema entspricht, wobei jedoch ein niedrigerer
Spreizfaktor sowie Permutation verwendet wird.
Für die Antenne A3 wird gemäß Fig. 2A ein Spreizcode SC3
verwendet, welcher die Chipsequenz "++- -" zur Folge hat.
Gemäß der "Release 1999"-UMTS-Spezifikation wird dieser
Spreizcode bereits jedoch für den BCCH-Kanal verwendet, so
dass für den Einsatz in den UMTS-Mobilfunksystemen mit Vier-
Antennen-Diversity ein anderes Spreizschema verwendet werden
muss.
Als weitere Variante wird daher das in Fig. 2B gezeigte
Spreizschema vorgeschlagen, wobei die Spreizcodes SC1 und SC2
nach wie vor identisch zu den gemäß der "Release 1999"-UMTS-
Spezifikation vorgeschlagenen Spreizcodes (vgl. Fig. 3A)
sind. Dieses Spreizschema kann in einem sogenannten Rake-
Empfänger mit einem Rake-Finger mit einem Spreizfaktor von
SF = 64 sowie einigen nachfolgenden Additionen implementiert
werden. Dies ist deutlich günstiger als die Verwendung von
zwei unabhängigen Rake-Fingern. Des weiteren kann durch
Auswertung des Ausgangssignals dieses Rake-Fingers auch der
BCCH-Kanal bestimmt werden, der ohnehin regelmäßig decodiert
werden muss.
Das in Fig. 2B gezeigte Spreizschema kann besonders
effizient implementiert werden, wenn der Rake-Empfänger mit
einem sogenannten "Shadow"-Register betrieben wird. Der in
dem Empfänger verwendete Entspreizer weist einen Akkumulator
auf, dessen Inhalt in dem "Shadow"-Register
zwischengespeichert wird. Insbesondere wird nach den ersten
64 Chips der Inhalt des Akkumulators in das "Shadow"-Register
geladen. Anschließend wird der Akkumulator zurückgesetzt, um
die nächsten 128 Chips zu akkumulieren. Anschließend kann das
Ergebnis an den Ausgang des Rake-Fingers weitergegeben und
der Akkumulator mit dem Speicherinhalt das "Shadow"-Registers
geladen werden, um mit den nächsten 64 Chips fortzufahren.
Das daraus resultierende Ergebnis wird schließlich wieder an
den Ausgang des Rake-Fingers weitergegeben. Auf diese Weise
kann der "++++"- und der "+- -+"-Code jeweils aus den beiden
von den Entspreizern ausgegebenen Werten mit Hilfe einer
Addier- und Subtrahierschaltung berechnet werden.
Bei allen zuvor beschriebenen und in Fig. 2A-2C gezeigten
Beispielen von für Vier-Antennen-Diversity geeignete
Spreizstrukturen kann der Empfänger jeweils durch Auswertung
der für zwei aufeinanderfolgende Symbole empfangenen Chips
die Kanalschätzwerte für alle vier Antennen ermitteln.
In Fig. 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiel für Vier-
Antennen-Diversity gemäß der vorliegenden Erfindung
dargestellt, wobei die nachfolgend anhand von Pilotbits bzw.
Pilotsymbolen erläuterte Signalübertragung über vier Antennen
A1-A4 auch allgemein für jede Art von Sendesignalen anwendbar
ist. Dies ist sinnvoll, um allgemein bei jeder
Signalübertragung eine möglichst ausgewogene Sendeleistung
der einzelnen Antennen zu erzielen. Zudem müsste dann der
Empfänger sein Empfangsverfahren nicht abhängig von der Art
der gesendeten Signale anpassen oder verändern.
In Fig. 4 sind wieder vier Antennen A1-A4 mit jeweils
vorgeschalteten Leistungsverstärkern 3 dargestellt. Des
weiteren sind Addier- oder Summierschaltungen 4 gezeigt,
welche entsprechende Eingangssignale addieren und das daraus
resultierende Ausgangssignal den entsprechenden
Leistungsverstärkern 3 zuführen.
Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass der in Fig. 4
gezeigte Sender mit Vier-Antennen-Diversity in einem UMTS-
Mobilfunksystem angewendet werden soll, welches für den
Betrieb von Mobilstationen sowohl gemäß der "Release 1999"-
UMTS-Spezifikation als auch gemäß der "Release 2000"-UMTS-
Spezifikation geeignet ist.
Bei dem in Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiel ist
vorgesehen, diejenigen Signale, welche gemäß der "Release
1999"-Spezifikation über die Antenne A1 zu übertragen sind,
identisch sowohl über die Antenne A1 als auch über die
Antenne A3 zu übertragen. Diese Signale sind in Fig. 4 mit
R99-1 bezeichnet und umfassen auch das dem üblichen CPICH-
Kanal entsprechende Pilotsignal, welches gemäß der "Release
1999"-UMTS-Spezifikation über die Antenne ZU in gespreizter
Form zu übertragen ist. Ebenso werden diejenigen Signale,
welche gemäß der "Release 1999"-UMTS-Spezifikation über die
Antenne R2 übertragen werden sollen, identisch sowohl über
die Antenne A2 als auch über die Antenne A4 übertragen, wobei
diese Signale in Fig. 4 mit R99-2 bezeichnet sind und auch
das dem üblichen CPICH-Kanal entsprechende Pilotsignal
umfassen, welches gemäß der "Release 1999"-UMTS-Spezifikation
in gespreizter Form über die Antenne A2 zu übertragen ist.
Auf diese Weise werden jeweils zwei Antennen für die
Übertragung ein und desselben Signals benutzt, so dass diese
beiden Antennen A1 und A3 bzw A2 und A4 jeweils als eine
gemeinsame Antenne betrachtet werden können.
Für die allgemeine Vier-Antennen-Diversity-Übertragung werden
alle vier Antennen A1-A4 voneinander unabhängig betrieben.
Die den einzelnen Antennen A1-A4 zugeführten Datenkanäle
gemäß der "Release 2000"-UMTS-Spezifikation sind in Fig. 4
mit R2000-1 bis R2000-4 bezeichnet.
Mit Hilfe des in Form der Signale R99/R00-1 und R99/R00-2
übertragenen CPICH-Kanals kann der Empfänger bzw. die
Mobilstation die Summe der Kanalschätzwerte für die Antennen
A1 + A5 bzw. A2 + A4 bestimmen.
Um auch die Bestimmung der Differenz der Kanalschätzwerte
A1-A3 bzw. A2-A4 zu ermöglichen, wird neben dem zuvor
erwähnten primären CPICH-Kanal, welcher in den Signalen
R99/R00-1 und R99/R00-2 enthalten ist, ein sekundärer OPICH-
Kanal übertragen, welcher mit Hilfe entsprechender
Spreizcodes auf die Signale R00-3 bzw. R00-4 abgebildet wird.
Das Signal R00-3 wird dabei wie in Fig. 4 gezeigt über die
Antenne A1 und durch eine 180°-Phasenverschiebung mittels
eines Phasenverschiebers 5 in invertierter Form über die
Antenne A3 übertragen. Das Signal R00-4 wird auf ähnliche Art
und Weise unverändert über die Antenne A2 und mittels eines
Phasenverschiebers 6 invertiert über die Antenne A4
übertragen.
Der Empfänger bzw. die Mobilstation ist somit in der Lage,
nach dem Entspreizen die Summe und die Differenz der
empfangenen Symbole für den primärer, und sekundären CPICH-
Kanal zu berechnen und somit einen Kanalschätzwert für alle
Antennen A1-A4 zu bestimmen.
Das zuvor beschriebene Ausführungsbeispiel kann mit einem
ähnlichen Ergebnis derart abgewandelt werden, dass keine
spezielle Verarbeitung der empfangenen Symbole in der
Mobilstation erforderlich ist. Die Mobilstation geht davon
aus, dass das Empfangssignal von vier physikalischen Antennen
A1-A4 kommt, welche nachfolgend auch als Nominalantennen
bezeichnet werden. Tatsächlich resultiert dieses
Empfangssignal jedoch aus vier Linearkombinationen der vier
echten Antennen, welche nachfolgend auch als virtuelle
Antennen bezeichnet werden. Das Signal der virtuellen
Antennen kann beispielsweise folgendermaßen erzeugt werden.
Dasjenige Signal, von dem angenommen wird, dass es von der
ersten Antenne stammt, wird von der ersten und dritten
physikalischen Antenne gesendet. Dasjenige Signal, von dem
angenommen wird, dass es von der dritten Antenne stammt, wird
ebenfalls von der ersten und dritten physikalischen Antenne
gesendet, wobei jedoch das Signal der dritten Antenne mit
einer 180°-Phasenverschiebung, d. h. mit inverser Polarität,
gegenüber dem Signal von der ersten Antenne übertragen wird.
Die Signale für die Antennen A2 und A4 werden auf ähnliche
Art and Weise behandelt.
Da bei dem in Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiel von zwei
Antennen identische Signale übertragen werden, können
Sendebereiche oder Senderichtungen vorhanden sein, bei denen
sich diejenigen Signale der beiden Antennen, welche für gemäß
der "Release 1999"-UMTS-Spezifikation betriebene
Mobilstationen vorgesehen sind, störend überlagern, d. h. eine
destruktive Interferenz auftritt. Handelt es sich bei der
fraglichen Zelle, für welche die jeweilige Basisstation
zuständig ist, um eine sektorisierte Zelle, bei der die
Abstrahlrichtung lediglich einen bestimmten
Abstrahlwinkelbereich umfasst, können die Bereiche
destruktiver Interferenz einfach außerhalb dieses
Abstrahlwinkelbereichs gelegt werden. Handelt es sich
hingegen um omnidirektionale Antennen, ist dies nicht
möglich.
Um in diesem Fall Abstrahlrichtungen mit destruktiver
Interferenz zu vermeiden, kann der relative Phasenversatz
zwischen den Antennen A2 und A4 für die Übertragung
desjenigen Signals, welches gemäß der "Release 1999"-UMTS-
Spezifikation der Antenne A2 entspricht, derart ausgestaltet
werden, dass für das Antennenpaar A2, A4 in denjenigen
Abstrahlrichtungen, in denen für das Antennenpaar A1, A3 eine
destruktive Interferenz auftritt, eine konstruktive
Interferenz vorhanden ist, und umgekehrt.
Dies kann beispielsweise dadurch erzielt werden, dass die
beiden Antennenpaare in dieselbe Richtung, beispielsweise in
Ost-West-Richtung, um den Betrag einer der Sendefrequenz
entsprechenden halben Wellenlänge beabstandet angeordnet
werden. Den Antennen A1 und A3 werden identische Signale
zugeführt, welche in Ost- und West-Abstrahlrichtung
destruktive Interferenzen zur Folge haben, während in Nord-
und Südabstrahlrichtung konstruktive Interferenzen auftreten.
Den Antennen A2 und A4 wird hingegen ein Sendesignal mit
einem relativen Phasenversatz von 180° zugeführt, was bei dem
in Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiel durch einen dem.
Leistungsverstärker 3 der Antenne A4 vorgeschalteten
Phasenverschieber 7 realisiert wird. Auf diese Weise tritt
für die Sendesignale der Antennen A2 und A4 konstruktive
Interferenz in Ost- und West-Abstrahlrichtung auf, während in
Nord- und Südabstrahlrichtung destruktive Interferenzen
vorhanden sind. Es ist ersichtlich, dass somit keine
Abstrahlrichtung vorhanden ist, in der für beide
Antennenpaare A1, A3 und A2, A4, d. h. für beide für gemäß der
"Release 1999"-UMTS-Spezifikation betriebene Mobilstationen
vorgesehene Signale, destruktive Interferenzen auftreten.
Die beiden Antennenpaare A1, A5 und A2, A4 müssen nicht
unbedingt mit dem Betrag einer halben Wellenlänge beabstandet
sein, sondern es können auch andere Abstände gewählt werden,
welche entsprechend unterschiedliche Abstrahlrichtungen mit
konstruktiver bzw. destruktiver Interferenz zur Folge haben.
Durch Veränderung der Phasendifferenz zwischen den beiden
Antennenpaaren können die Abstrahlrichtungen, in denen
destruktive bzw. konstruktive Interferenzen auftreten,
optimal auf das jeweils gegebene Szenarium eingestellt
werden. Auf diese Weise kann der Empfang beispielsweise in
den Bereichen mit höchstem Datenaufkommen optimiert werden.
Zur Einstellung der Phasendifferenz zwischen den beiden
Antennenpaaren sind bei dem in Fig. 4 gezeigten
Ausführungsbeispiel einstellbare Phasenverschieber 8 im
Signalzweig der Antennen A3 und A4 vorgesehen.
Sollte das zuvor erwähnte Interferenz-Verfahren für bestimmte
Szenarien Probleme bereiten, kann es vorteilhaft sein, dieses
Interferenz-Verfahren lediglich optional anzuwenden. Zu
diesem Zweck wird von der Basisstation eine entsprechende
Mitteilung an die Mobilstation übertragen, welche die
Mobilstation darüber unterrichtet, ob das Interferenz-
Verfahren angewendet worden ist oder nicht. Hierzu bietet
sich beispielsweise der BCCH-Kanal an, welcher gemäß der
"Release 1999"-UMTS-Spezifikation immer übertragen wird.
Claims (21)
1. Verfahren zur Kanalschätzung in einen Funksystem,
wobei von einem Sender mit mehreren Antennen (R1-A4)
bestimmte Pilotsymbole (CPICH) mit antennenspezifischen
Spreizcodes (SC1-SC4) gespreizt und somit in eine dem
jeweiligen Spreizcode entsprechende Chipsequenz umgesetzt und
über die Antennen an einen Empfänger übertragen werden, und
wobei von dem Empfänger durch Entspreizung und Auswertung der
von den einzelnen Antennen des Senders empfangenen
Chipsequenzen Schätzwerte für das Übertragungsverhalten der
den einzelnen Antennen entsprechenden Übertragungskanäle
ermittelt werden,
dadurch gekennzeichnet,
dass für mindestens zwei Antennen (A3, A4) Spreizcodes (SC3,
SC4) verwendet werden, welche für ein Pilotsymbol
Chipsequenzen mit weniger als 256 aufeinanderfolgenden Chips
gleicher Polarität erzeugen.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass für mindestens zwei Antennen (A3, A4), Spreizcodes (SC3,
SC4) verwendet werden, welche für ein Pilotsymbol
Chipsequenzen mit lediglich 64 oder 128 aufeinanderfolgenden
Chips gleicher Polarität erzeugen.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass für die einzelnen Antennen (A1-A4) Spreizcodes (SC1-SC4)
verwendet werden, welche für ein Pilotsymbol jeweils
zueinander orthogonale Chipsequenzen erzeugen.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Pilotsymbole (CPICH) von dem Sender über eine erste Antenne (A1), eine zweite Antenne (A2), eine dritte Antenne (A3) und eins vierte Antenne (A4) nach Spreizung mit einem entsprechenden antennenspezifischen Spreizcode an den Empfänger übertragen werden, und
dass die den einzelnen Antennen (A1-A4) zugeordneten Spreizcodes derart gewählt werden, dass bei Spreizung eines bestimmten Pilotsymbols folgende Chipsequenz erhalten wird.
SC1: ++++ ++++ ++++ ++++
SC2: ++++ - - - - ++++ - - - -
SC3: ++ - - ++ - - ++ - - ++ - -
SC4: ++ - - - - ++++ - - - - ++
wobei SC1-SC4 den der ersten, zweiten, dritten bzw. vierten Antenne zugeordneten Spreizcode bezeichnet, und
wobei "+" 64 aufeinanderfolgende Chips einer ersten Polarität und "-" 64 aufeinanderfolgende Chips einer zweiten Polarität bezeichnet.
dass die Pilotsymbole (CPICH) von dem Sender über eine erste Antenne (A1), eine zweite Antenne (A2), eine dritte Antenne (A3) und eins vierte Antenne (A4) nach Spreizung mit einem entsprechenden antennenspezifischen Spreizcode an den Empfänger übertragen werden, und
dass die den einzelnen Antennen (A1-A4) zugeordneten Spreizcodes derart gewählt werden, dass bei Spreizung eines bestimmten Pilotsymbols folgende Chipsequenz erhalten wird.
SC1: ++++ ++++ ++++ ++++
SC2: ++++ - - - - ++++ - - - -
SC3: ++ - - ++ - - ++ - - ++ - -
SC4: ++ - - - - ++++ - - - - ++
wobei SC1-SC4 den der ersten, zweiten, dritten bzw. vierten Antenne zugeordneten Spreizcode bezeichnet, und
wobei "+" 64 aufeinanderfolgende Chips einer ersten Polarität und "-" 64 aufeinanderfolgende Chips einer zweiten Polarität bezeichnet.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Pilotsymbole (CPICH) von dem Sender über eine erste Antenne (A1), eine zweite Antenne (A2), eine dritte Antenne (A3) und eine vierte Antenne (A4) nach Spreizung mit einem entsprechenden antennenspezifischen Spreizcode an den Empfänger übertragen werden, und
dass die den einzelnen Antennen (A1-A4) Zugeordneten Spreizcodes derart gewählt werden, dass bei Spreizung eines bestimmten Pilotsymbols folgende Chipsequenz erhalten wird.
SC1: ++++ ++++ ++++ ++++
SC2: ++++ - - - - ++++ - - - -
SC3: + - - + + - - + + - - + + - - +
SC4: + - - + - ++ - + - -+ - ++ -
wobei SC1-SC4 den der ersten, zweiten, dritten bzw. vierten Antenne zugeordneten Spreizcode bezeichnet, und
wobei "+" 64 aufeinanderfolgende Chips einer ersten Polarität und "-" 64 aufeinanderfolgende Chips einer zweiten Polarität bezeichnet.
dass die Pilotsymbole (CPICH) von dem Sender über eine erste Antenne (A1), eine zweite Antenne (A2), eine dritte Antenne (A3) und eine vierte Antenne (A4) nach Spreizung mit einem entsprechenden antennenspezifischen Spreizcode an den Empfänger übertragen werden, und
dass die den einzelnen Antennen (A1-A4) Zugeordneten Spreizcodes derart gewählt werden, dass bei Spreizung eines bestimmten Pilotsymbols folgende Chipsequenz erhalten wird.
SC1: ++++ ++++ ++++ ++++
SC2: ++++ - - - - ++++ - - - -
SC3: + - - + + - - + + - - + + - - +
SC4: + - - + - ++ - + - -+ - ++ -
wobei SC1-SC4 den der ersten, zweiten, dritten bzw. vierten Antenne zugeordneten Spreizcode bezeichnet, und
wobei "+" 64 aufeinanderfolgende Chips einer ersten Polarität und "-" 64 aufeinanderfolgende Chips einer zweiten Polarität bezeichnet.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Pilotsymbole (CPICH) von dem Sender über eine erste Antenne (A1), eine zweite Antenne (A2), eine dritte Antenne (A3) und eine vierte Antenne (A4) nach Spreizung mit einem entsprechenden antennenspezifischen Spreizcode an den Empfänger übertragen werden, und
dass die der einzelnen Antennen (A1-A4) zugeordneten Spreizcodes derart gewählt werden, dass bei Spreizung eines bestimmten Pilotsymbols folgende Chipsequenz erhalten wird.
SC1: ++++ ++++ ++++ ++++
SC2: ++++ - - - - ++++ - - - -
SC3: + - + - + - + - + - + - + - + -
SC4: + - + - -+ - + + - + - - + - +
wobei SC1-SC4 den der ersten, zweiten, dritten bzw. vierten Antenne zugeordneten Spreizcode bezeichnet, und
wobei "+" 64 aufeinanderfolgende Chips einer ersten Polarität und "-" 64 aufeinanderfolgende Chips einer zweiten Polarität bezeichnet.
dass die Pilotsymbole (CPICH) von dem Sender über eine erste Antenne (A1), eine zweite Antenne (A2), eine dritte Antenne (A3) und eine vierte Antenne (A4) nach Spreizung mit einem entsprechenden antennenspezifischen Spreizcode an den Empfänger übertragen werden, und
dass die der einzelnen Antennen (A1-A4) zugeordneten Spreizcodes derart gewählt werden, dass bei Spreizung eines bestimmten Pilotsymbols folgende Chipsequenz erhalten wird.
SC1: ++++ ++++ ++++ ++++
SC2: ++++ - - - - ++++ - - - -
SC3: + - + - + - + - + - + - + - + -
SC4: + - + - -+ - + + - + - - + - +
wobei SC1-SC4 den der ersten, zweiten, dritten bzw. vierten Antenne zugeordneten Spreizcode bezeichnet, und
wobei "+" 64 aufeinanderfolgende Chips einer ersten Polarität und "-" 64 aufeinanderfolgende Chips einer zweiten Polarität bezeichnet.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 4-6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die den Pilotsymbolen entsprechenden Pilotsignale der
einzelnen Antennen (A1-A4) vor der Übertragung mit einem
komplexen Faktor 1+j multipliziert werden.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass von dem Empfänger die Schätzwerte für die den einzelnen
Antennen (A1-A4) entsprechenden Übertragungskanäle durch
Auswertung der von den einzelnen Antennen (A1-A4) des Senders
für zwei aufeinanderfolgende Pilotsymbole gesendeten Chips
ermittelt werden.
9. Verfahren zur Kanalschätzung in einem Funksystem,
wobei von einem Sender mit mindestens einer ersten, zweiten, dritten und vierten Antenne (A1-A4) bestimmte Pilotsymbolsignale an einen Empfänger übertragen werden, und
wobei von dem Empfänger durch Auswertung der von den einzelnen Antennen (A1-A9) des Senders gesendeten Pilotsymbolsignale Schätzwerte für das Übertragungsverhalten der den einzelnen Antennen (A1-A4) entsprechenden Übertragungskanälen ermittelt werden,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein erstes Pilotsymbolsignal (R99/R00-1) sowohl über die erste Antenne (A1) als auch über die dritte Antenne (A3) an den Empfänger gesendet wird, und
dass ein zweites Pilotsymbolsignal (R99/R00-2) sowohl über die zweite Antenne (A2) als auch über die vierte Antenne (A4) an den Empfänger gesendet wird.
wobei von einem Sender mit mindestens einer ersten, zweiten, dritten und vierten Antenne (A1-A4) bestimmte Pilotsymbolsignale an einen Empfänger übertragen werden, und
wobei von dem Empfänger durch Auswertung der von den einzelnen Antennen (A1-A9) des Senders gesendeten Pilotsymbolsignale Schätzwerte für das Übertragungsverhalten der den einzelnen Antennen (A1-A4) entsprechenden Übertragungskanälen ermittelt werden,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein erstes Pilotsymbolsignal (R99/R00-1) sowohl über die erste Antenne (A1) als auch über die dritte Antenne (A3) an den Empfänger gesendet wird, und
dass ein zweites Pilotsymbolsignal (R99/R00-2) sowohl über die zweite Antenne (A2) als auch über die vierte Antenne (A4) an den Empfänger gesendet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Empfänger anhand des empfangenen ersten und zweiten
Pilotsymbolsignals die Summe der Schätzwerte für die erste
und dritte Antenne (A1, A3) bzw. zweite und vierte Antenne
(A2, A4) ermittelt.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein drittes Pilotsymbolsignal (R00-3) sowohl über die erste Antenne (A1) als auch invertiert über die dritte Antenne (A3) gesendet wird, und
dass ein viertes Pilotsymbolsignal (R00-4) sowohl über die zweite Antenne (A2) als auch invertiert über die vierte Antenne (A4) gesendet wird.
dadurch gekennzeichnet,
dass ein drittes Pilotsymbolsignal (R00-3) sowohl über die erste Antenne (A1) als auch invertiert über die dritte Antenne (A3) gesendet wird, und
dass ein viertes Pilotsymbolsignal (R00-4) sowohl über die zweite Antenne (A2) als auch invertiert über die vierte Antenne (A4) gesendet wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Empfänger anhand des empfangenen dritten und vierten
Pilotsymbolsignals die Differenz der Schätzwerte für die
erste und dritte Antenne (A1, A3) bzw. für die zweite und
vierte Antenne (A2, A4) ermittelt.
13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass das erste und zweite Pilotsymbolsignal (R99/R00-1, R99/R00-2) auf Grundlage eines ersten Pilotkanals erzeugt wird, und
dass das dritte und vierte Pilotsymbolsignal (R00-3, R00-4) auf Grundlage eines zweiten Pilotkanals erzeugt wird.
dadurch gekennzeichnet,
dass das erste und zweite Pilotsymbolsignal (R99/R00-1, R99/R00-2) auf Grundlage eines ersten Pilotkanals erzeugt wird, und
dass das dritte und vierte Pilotsymbolsignal (R00-3, R00-4) auf Grundlage eines zweiten Pilotkanals erzeugt wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 9-12,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Signalübertragung über die erste bis vierte Antenne
(R1-A4) derart erfolgt, dass eine konstruktive Interferenz
zwischen den von der zweiten und vierten Antenne (A2, A4)
gesendeten Signalen in denjenigen Senderichtungen vorliegt,
in denen eine destruktiver Interferenz zwischen den von der
ersten und dritten Antenne (A1, A3) gesendeten Signalen
vorhanden ist, und umgekehrt.
15. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass das die erste und dritte Antenne (A1, A3) umfassende
Antennenpaar in eine bestimmte Richtung, insbesondere um den
Betrag einer halben Sendewellenlänge, von dem die zweite und
vierte Antenne (A2, A4) umfassenden Antennenpaar versetzt
angeordnet wird.
16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet,
dass das über die vierte Antenne (A4) zu sendende Signal vor
dem Senden gegenüber dem über die zweite Antenne (A2) zu
sendenden Signal um 180° phasenverschoben wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 14-16,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Phasendifferenz zwischen den über die erste und
dritte Antenne (A1, A3) zu sendenden Signalen und den über
die zweite und vierte Antenne (A2, A4) zu sendenden Signalen
eingestellt wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 9-17,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein erstes Datensignal (R99/R00-1) sowohl über die erste Antenne (A1) als auch über die dritte Antenne (A3) an den Empfänger gesendet wird, und
dass ein zweites Datensignal (R99/R00-2) sowohl über die zweite Antenne (A2) als auch über die vierte Antenne (A4) an den Empfänger gesendet wird.
dadurch gekennzeichnet,
dass ein erstes Datensignal (R99/R00-1) sowohl über die erste Antenne (A1) als auch über die dritte Antenne (A3) an den Empfänger gesendet wird, und
dass ein zweites Datensignal (R99/R00-2) sowohl über die zweite Antenne (A2) als auch über die vierte Antenne (A4) an den Empfänger gesendet wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 9-18
dadurch gekennzeichnet,
dass ein drittes Datensignal (R00-3) sowohl über die erste Antenne (A1) als auch invertiert über die dritte Antenne (A3) gesendet wird, und
dass ein viertes Datensignal (R00-4) sowohl über die zweite Antenne (A2) als auch invertiert über die vierte Antenne (A4) gesendet wird.
dadurch gekennzeichnet,
dass ein drittes Datensignal (R00-3) sowohl über die erste Antenne (A1) als auch invertiert über die dritte Antenne (A3) gesendet wird, und
dass ein viertes Datensignal (R00-4) sowohl über die zweite Antenne (A2) als auch invertiert über die vierte Antenne (A4) gesendet wird.
20. Funksystem,
mit einem Sender und mindestens einem Empfänger,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Sender und/oder der Empfänger zur Durchführung des
Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche
ausgestaltet ist.
21. Funksystem nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Funksystem ein Mobilfunksystem, insbesondere ein
UMTS-Mobilfunksystem ist.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000140447 DE10040447A1 (de) | 2000-08-18 | 2000-08-18 | Verfahren zur Kanalschätzung in einem Funksystem, insbesondere einem Mobilfunksystem |
| EP01967011A EP1310069A1 (de) | 2000-08-18 | 2001-08-17 | Verfahren zur kanalschätzung in einem funksystem, insbesondere einem mobilfunksystem |
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000140447 DE10040447A1 (de) | 2000-08-18 | 2000-08-18 | Verfahren zur Kanalschätzung in einem Funksystem, insbesondere einem Mobilfunksystem |
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ID=7652890
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000140447 Withdrawn DE10040447A1 (de) | 2000-08-18 | 2000-08-18 | Verfahren zur Kanalschätzung in einem Funksystem, insbesondere einem Mobilfunksystem |
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| DE (1) | DE10040447A1 (de) |
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| WO2002015504A1 (de) | 2002-02-21 |
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