DE10039361A1 - Kältegerät - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf einen Tischkühlschrank mit einem 3-Sterne-Gefrierfach, dessen Tür um eine horizontale Achse verschwenkbar ist und durch seitliche Fangbänder in ihrem horizontalen Öffnungszustand gehalten ist, in dem die Innenverkleidung der Gefrierfachtür mit dem Boden des Gefrierfaches eine zumindest annähernd durchgehend verlaufende Ablagefläche für ein Gefrierfach angeordnetes schalenartiges Behältnis bildet.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kältegerät mit einem wärmeisolierenden Gehäuse,
innerhalb dem ein von einer Innenverkleidung ausgekleideter Gefrierraum angeordnet
und über eine Tür zugänglich ist, die um eine horizontale Achse verschwenkbar gelagert
ist.
Bekannt sind Kühlschränke zum Unterbau unter eine Arbeitsplatte, sogenannte
Unterbaukühlschränke. Diese besitzen eine in Art eines Auszugs ausgebildete Tür und
eine im Deckenbereich ihres wärmeisolierenden Gehäuses sitzendes 3-Sterne-
Gefrierfach, das anhand einer um eine horizontale Drehachse verschwenkbare
Gefrierfachtür verschließbar ist. Diese Gefrierfachtür ist zwar zur Erleichterung der
Beschickung des Gefrierfaches um 180° verschwenkbar, so daß sie im Öffnungszustand
innerhalb der Öffnungsebene der als Auszug ausgebildeten, den Kühlraum des
Unterbaukühlschrankes verschließenden Tür liegt und damit den Zugang zum
Gefrierraum nicht behindert. Nachteilig ist die bekannte Konstruktion des Gefrierfaches
jedoch dahingehend, daß das Be- und Entladen des Gefrierfaches unmittelbar in den im
wesentlichen über die Gerätetiefe bauenden und im Verhältnis dazu flachen
Aufnahmeraum des Gefrierfaches erfolgen muß und somit eine ordnungsgemäße
zielgerichtete Beschickung des in dem Unterbaukühlschrank angeordneten 3-Sterne-
Gefrierfaches nur in gebückter Haltung erfolgen kann. In aufrechter Haltung läßt sich ein
derartiges Gefrierfach nur unzureichend beschicken.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Kältegerät gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1 die Nachteile des Standes der Technik mit einfachen konstruktiven
Maßnahmen zu beseitigen.
Diese Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, daß Mittel vorgesehen sind, die die Tür
im geöffneten Zustand in einer wenigstens annähernd horizontalen Lage halten, in der die
dem Gefrierraum zugewandte Innenseite der Tür zumindest annähernd gleiches
Höhenniveau zum Bodenabschnitt der Gefrierrauminnenverkleidung aufweist.
Durch die Halterung der Gefrierfachtür in einer annähernd horizontalen Lage bildet diese
eine Ablagefläche, welche das Be- und Entladen des Gefrierraumes durch die
Möglichkeit, das gefrorene oder das zur Einlagerung kommende Gefriergut
zwischenlagern zu können, deutlich erleichtert. Den Fall, daß zur Aufnahme des
Gefriergutes innerhalb des Gefrierraumes ein Gefriergutbehälter vorgesehen ist, läßt sich
dieser durch die annähernd höhengleiche Anordnung der Gefrierfachinnentür zum
Gefrierraumboden nahezu vollkommen und auch zumindest nahezu ruckfrei aus dem
Gefrierraum herausziehen, wodurch sich eine Bedienperson in aufrechter und damit
angenehmer und bequemer Haltung zielgerichtet einen raschen Überblick über den Inhalt
des Gefrierraumes verschaffen kann und mühelos das neu einzufrierende Gefriergut
geordnet in der Gefriergutschale einbringen kann. Zudem ist durch die Verwendung eines
oben offenen Gefriergutbehälters das Aufnahmevolumen des Gefrierraumes optimal
ausgenützt.
Besonders einfach und kostengünstig fertigungstechnisch bereitstellbar sind die Mittel zur
Halterung der Gefrierguttür in annähernd horizontaler Lage, wenn nach einer bevorzugten
Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung vorgesehen ist, daß die Mittel durch
zumindest ein Fangband gebildet sind, von dem ein Ende der Tür und das andere Ende
dem Gerätegehäuse zugeordnet ist. Eine derartige Haltemaßnahme für die Tür ist zudem
besonders robust herstellbar.
Gemäß einer nächsten bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung
ist vorgesehen, daß das der Tür zugeordnete Ende des Fangbandes an einer der
Seitenabschnitte der Tür vorgesehen und dort drehbar gelagert ist.
Eine derartige Befestigung eines Fangbandes ermöglicht nicht nur einen zumindest
weitestgehend ungehinderten Zugang zum Gefrierraum des Gefrierfaches sondern
darüber hinaus ein ungehindertes Herausziehen des zur Aufnahme von Gefriergut
dienenden Behältnisses, so daß dieses bequem be- und entladen werden kann.
Besonders lagestabil in seiner horizontalen Lage gehalten ist die Gefrierfachtür, wenn
nach einer nächsten bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung
vorgesehen ist, daß zwei Fangbänder vorgesehen sind, deren der Tür zugekehrte Enden
an den Seitenkanten der Tür angeordnet und dort drehbar gelagert sind. Durch die
äußerst belastbare Aufhängung der Gefrierfachtür in ihrer horizontalen Lage ergibt sich
ein besonders problemloses Befüllen des aus dem Gefrierraum herausgezogenen und
zumindest mit einem Teil seines Bodens auf der Innenseite der Tür abgestellten
Gefriergutbehälters.
Eine besonders tragefähige Aufhängung der Gefrierfachtür in ihrer horizontalen Lage
ergibt sich, wenn nach einer nächstbevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der
Erfindung vorgesehen ist, daß das der Tür zugewandte, zumindest annähernd im
Nahbereich der freien Enden der Seitenabschnitte der Tür vorgesehen sind.
Besonders kostengünstig herstellbar sind die Fangbänder, wenn nach einer nächsten
bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung vorgesehen ist, daß die
Fangbänder aus Kunststoffspritzguß gebildet und in entspannter Ruhelage U-förmig
geformt sind. Durch die U-förmige Formgebung der Fangbänder in ihrer Ruhelage sind
diese im geschlossenen Zustand der Gefrierfachtür besonders platzsparend und
zielgerichtet unterbringbar, wodurch ein Einklemmen der Fangbänder bei geschlossener
Tür zumindest weitestgehend vermieden ist.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Mittel als Anschläge und Gegenanschläge an der horizontalen
Drehachse der Tür vorgesehen sind.
Eine derartige Halterung der Tür in ihrer horizontalen Lage ergibt durch ihre
Unauffälligkeit nicht nur ein besonders ansprechendes Erscheinungsbild, sondern
ermöglicht darüber hinaus auch ein völlig ungehindertes Bedienen des aus dem
Gefrierraum herausgezogenen Gefriergutbehälters.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung ist
vorgesehen, daß das Kältegerät als Tischkühlschrank mit einem im Deckenbereich
seines wärmeisolierenden Gehäuses angeordneten Gefrierraum ausgebildet ist.
Bei einem üblicherweise auf einem Fußboden abgestellten Tischkühlschrank mit im
Deckenbereich sitzendem Gefrierfach, das über eine um eine horizontale Achse
verschwenkbare und im horizontalen Zustand mittels Fangbändern gehaltenen
Gefrierfachtür verschließbar ist, ist die Beschickung des Tischkühlschrankes
insbesondere unter Anwendung eines Gefriergutbehälters deutlich erleichtert, da dieser
aus dem Gefrierraum unter Nutzung der Innenseite der Gefrierfachtür als Ablagefläche
herausziehbar ist und dort in nahezu aufrechter und somit bequemer Haltung durch die
Bedienperson beschickbar ist.
Besonders einfach herstellbar ist die Innenverkleidung einer an einem Tischkühlschrank
angelenkten Kühlschranktür, wenn nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des Gegenstandes der Erfindung vorgesehen ist, daß die Kühlschranktür an ihrer
Innenseite zumindest weitestgehend ebenflächig ausgebildet ist. Außerdem sind die
Ablageflächen im Kühlraum zumindest annähernd in dessen Öffnungsebene
heranführbar.
Gemäß einer, weiteren bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung
ist vorgesehen, daß die Kühlschranktür des Tischkühlschrankes an ihrer Innenseite über
die Höhe der Tür konkav ausgebildet ist.
Durch die konkave Ausbildung der die Innenseite der Kühlschranktür bildenden
Innenverkleidung ist bei in horizontaler Stellung befindlicher Gefrierfachtür auch dann ein
Öffnungswinkel von 90° für die Kühlschranktür möglich, wenn das Tischkühlgerät auf
dem Fußboden in einem Eckbereich eines Raumes angeordnet ist.
Gemäß einer letzten bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Innenseite der Kühlschranktür im Bereich des Gefrierfaches
wenigstens eine flache Aufnahmemulde zur Aufnahme von flachem Kühlgut wie Tuben
oder dergleichen versehen ist.
Durch eine derartige Ausbildung der Kühlschranktür ist eine geordnete und zielgerichtete,
leicht zugängliche Unterbringung von flachem Kühlgut innerhalb des Kühlraumes ohne
nennenswerte Schmälerung der Türisolierung geschaffen. Durch eine derartige
Unterbringung ist dieses Kühlgut besonders einfach und rasch zugänglich ohne im
Kühlraum selbst einen gesonderten, das Raumangebot schmälernden Aufnahmebereich
schaffen zu müssen.
Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beschreibung anhand eines in der beigefügten
Zeichnung vereinfacht dargestellten Tischkühlschrankes erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Tischkühlschrank bei geöffneter Tür, mit einem im Deckenbereich
seines Gehäuses angeordneten Gefrierfach, das über eine um eine
horizontale Achse verschwenkbare Gefrierfachtür zugänglich ist, in
raumbildlicher Ansicht von vorne und
Fig. 2 den Tischkühlschrank gemäß Fig. 1 mit in Öffnungszustand befindlicher,
in etwa horizontaler Lage durch seitliche Fangbänder gehaltener
Gefrierfachtür, in raumbildlicher Ansicht von vorne.
Gemäß Fig. 1 ist ein Tischkühlschrank 10 mit einem wärmeisolierenden Gehäuse 11
gezeigt, in welchem eine um eine vertikale Drehachse verschwenkbar gelagerte
wärmeisolierende Tür 12 angeschlagen ist, welche an ihrer durch eine im vorliegenden
Fall leicht konkav gewölbte Innenverkleidung 13 gebildeten Innenseite eine flache, in die
Innenverkleidung spanlos mit eingeformte Aufnahmemulde 14 besitzt. Diese verläuft vom
oberen Türabschnitt bis etwa zur Türmitte hin und ist in etwa im Mittenbereich der Tür 12
angeordnet. Die Aufnahmemulde 14 ist mit zwei im Abstand übereinander angeordneten
Halterungen 15 zur Halterung von flachem Kühlgut wie Tuben oder dergleichen zur
Unterbringung an der Tür 12 ausgestattet, wobei die Aufnahmemulde 14 der einzige
rückspringende Bereich einer ansonsten unzerklüfteten und damit fertigungstechnisch
günstig herzustellenden Innenverkleidung 13 ist.
Über die Tür 12 ist ein zur Unterbringung von Kühlgut dienender und durch eine spanlos
geformte Kunststoffinnenverkleidung 16 ausgekleideter Kühlraum 17 zugänglich. Über
dem Kühlraum 17, im Deckenbereich des wärmeisolierenden Gehäuses 11 ist ein
wärmeisolierend angeordnetes und im vorliegenden Fall als 3-Sterne-Gefrierfach
ausgebildetes Gefrierfach 18 vorgesehen, dessen Gefrierraum 19 über eine um eine
horizontale Drehachse verschwenkbare Gefrierfachtür 20 zugänglich ist. Zum Betätigen
der Gefrierfachtür 20 ist an der der Drehachse gegenüberliegenden Längsseite eine als
Türgriff ausgebildete Handhabe 21 vorgesehen, mit Hilfe derer die Gefrierfachtür 20 von
ihrer Schließstellung in ihre Offenstellung bringbar ist.
Wie sowohl Fig. 1 als auch Fig. 2 zeigt, befindet sich die Gefrierfachtür 20 in etwa
horizontaler Lage. In dieser Stellung bildet eine die Innenseite der Gefrierfachtür bildende
Kunststoffinnenverkleidung 22 zusammen mit dem Boden des Gefrierfaches 19 eine
Abstellebene 23. Zur Halterung in ihrer horizontalen Stellung besitzt die Gefrierfachtür 20
an ihren seitlichen Türabschnitten 24, im Nahbereich von deren freien Endabschnitten,
Haltezapfen 25, in die an einem der freien Enden von Fangbändern 26 angeordnete
Halteösen 27 drehbar eingeknöpft sind, während das andere Ende des Fangbandes 26
mit nicht näher beschriebenen Haltemitteln drehbar am Gerätegehäuse 11 gelagert ist.
Die Fangbänder 26 besitzen im entlasteten Zustand eine im wesentlichen U-förmige
Kontur, wodurch die Fangbänder 26 im Schließzustand der Gefrierfachtür 20 eine
definierte Lage einnehmen und somit ein Einklemmen der Fangbänder 26 im
Dichtungsbereich der Gefrierfachtür 20 zumindest nahezu ausgeschlossen ist, wenn die
Tür 20 sich im Schließzustand befindet. Im Öffnungszustand dient die zusammen mit
dem Boden des Gefrierraumes 20 die Aufstellebene 23 bildende Gefrierfachtür 20 zum
Abstellen und Halten eines zumindest teilweise durch die Gefrierfachtür 20 getragenen,
schubladenartig ausgebildeten Kühlgutbehälters 28, mit dessen Hilfe das einzulagernde
Gefriergut zielgerichtet und geordnet innerhalb des Gefrierraumes 19 raumoptimiert
unterbringbar ist. Durch die Verwendung des Gefriergutbehälters 28 in Verbindung mit
der Abstellebene 23 ist die Möglichkeit geschaffen, daß eine Bedienperson in nahezu
aufrechter und somit bequemer Haltung den Gefrierraum 19 des Gefrierfaches 18
beschicken kann.
Claims (10)
1. Kältegerät mit einem wärmeisolierenden Gehäuse, innerhalb dem ein von einer
Innenverkleidung ausgekleideter Gefrierraum angeordnet und über eine Tür
zugänglich ist, die um eine horizontale Achse verschwenkbar gelagert ist, dadurch
gekennzeichnet, daß Mittel (26) vorgesehen sind, die die Tür (20) in geöffnetem
Zustand in einer wenigstens annähernd horizontalen Lage halten, in der die den
Gefrierraum (19) zugewandte Innenseite (22) der Tür (20) zumindest annähernd ein
gleiches Höhenniveau zum Bodenabschnitt der Gefrierrauminnenverkleidung (22)
aufweist.
2. Kältegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel durch
zumindest ein Fangband (26) gebildet sind, von dem ein Ende (27) der Tür (20) und
das andere Ende im Gehäuse (11) zugeordnet ist.
3. Kältegerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das der Tür (20)
zugeordnete Ende (27) des Fangbandes (26) an einer der Seitenabschnitte (24) der
Tür (20) vorgesehen und dort drehbar gelagert ist.
4. Kältegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwei
Fangbänder (26) vorgesehen sind, deren der Tür (20) zugekehrten Enden (27) an
den Seitenabschnitten (24) der Tür (20) angeordnet und dort drehbar gelagert sind.
5. Kältegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
der Tür (20) zugewandte Ende (27) zumindest annähernd im Nahbereich der freien
Enden der Seitenabschnitte (24) der Tür (20) vorgesehen ist.
6. Kältegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fangbänder (26) aus Kunststoffspritzguß gebildet und in entspannter Ruhelage U-
förmig geformt sind.
7. Kältegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel als Anschläge
und Gegenanschläge an der Drehachse der Tür (20) vorgesehen sind.
8. Kältegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß es als
Tischkühlschrank (10) mit einem im Beckenbereich seines wärmeisolierenden
Gehäuses (11) Gefrierfachs (18) ausgebildet ist.
9. Kältegerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Tischkühlschrank
(10) eine zumindest weitestgehend ebenflächig ausgebildete Innenseite (16)
aufweist.
10. Kältegerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenseite (16) der
Kühlschranktür (12) im Bereich des Gefrierfaches (18) eine Aufnahmemulde (19)
besitzt, welche zur Aufnahme von kleinformatigem Kühlgut, wie Tuben oder
dergleichen, dient.
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