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DE10037184B4 - Hybridfahrzeug-Steuer/Regel-Vorrichtung - Google Patents

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DE10037184B4
DE10037184B4 DE10037184A DE10037184A DE10037184B4 DE 10037184 B4 DE10037184 B4 DE 10037184B4 DE 10037184 A DE10037184 A DE 10037184A DE 10037184 A DE10037184 A DE 10037184A DE 10037184 B4 DE10037184 B4 DE 10037184B4
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hybrid vehicle
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Kazutomo Wako Sawamura
Shinichi Wako Kitajima
Takashi Wako Kiyomiya
Teruo Wako Wakashiro
Takashi Wako Iwamoto
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Honda Motor Co Ltd
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Steuer/Regel-Vorrichtung 1 für ein Hybridfahrzeug 10. Das Hybridfahrzeug 10 umfaßt eine (Brennkraft-)Maschine E zum Abgeben einer Vortriebskraft für das Fahrzeug 10, einen (Elektro-)Motor M zum Unterstützen der Ausgangsleistung von der Maschine E und eine Speichereinheit 22 zum Speichern von erzeugter Energie, wenn der Motor M als Generator unter Ausnutzung der Ausgangsleistung von der Maschine E eingesetzt wird, und von wiedergewonnener Energie, welche von einer Nutzbremsung des Motors M zum Zeitpunkt einer Fahrzeugverzögerung erhalten wurde. Darüber hinaus umfaßt die Steuer/Regel-Vorrichtung 1 eine Maschinen-Ausgangsleistung-Erfassungsvorrichtung zum Erfassen einer Änderung der Ausgangsleistung von der Maschine E und eine Motor-Steuer/Regel-Vorrichtung zum Umwandeln des Betrags an zugewachsener Motorleistung in erzeugte Energie unter Verwendung des Motors für den Fall, in welchem ein Anwachsen der Ausgangsleistung von der Maschine während des Fahrens das Fahrzeug erfaßt wird, wenn der Motor die Ausgangsleistung von der Maschine nicht unterstützt, wobei gleichzeitig die Ausgangsleistung ansteigt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Steuer/Regel-Vorrichtung für ein Hybridfahrzeug, welches von einer Brennkraftmaschine und einem Elektromotor, angetrieben wird. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Steuer/Regel-Vorrichtung für ein Hybridfahrzeug zum Durchführen einer Steuerung/Regelung der Antriebskraft in dem Fall, in welchem die Ausgangsleistung von der Brennkraftmaschine stark anwächst ausgehend von einer Situation, in welcher keine Unterstützung von dem Elektromotor vorliegt, wie beispielsweise zum Zeitpunkt einer Fahrzeugverzögerung.
  • Bislang ist ein Hybridfahrzeug bekannt, welches als Antriebsquelle für den Fahrzeugvortrieb zusätzlich zu einer Brennkraftmaschine, einen Elektromotor aufweist. Ein Typ derartiger Hybridfahrzeuge ist ein Parallel-Hybridfahrzeug, bei welchem der Elektromotor als Hilfsantriebsquelle zum Unterstützen der Ausgangsleistung der Brennkraftmaschine verwendet wird. Bei diesem Parallel-Hybridfahrzeug wird beispielsweise zum Zeitpunkt einer Beschleunigung die Ausgangsleistung von der Brennkraftmaschine mittels des Elektromotors unterstützt, wohingegen zum Zeitpunkt einer Verzögerung eine Batterie durch Verzögerungs-Regenerierung des Elektromotors aufgeladen wird. Somit werden bei dem Parallel-Hybridfahrzeug verschiedene Steuerungen/Regelungen durchgeführt, damit die Restkapazität (elektrische Energie) der Batterie aufrechterhalten werden kann, während die Anforderungen des Fahrers erfüllt werden. Ein derartiges Parallel-Hybridfahrzeug ist beispielsweise in der JP-07-123509 A beschrieben.
  • Bei der Steuer/Regel-Vorrichtung für das vorstehend diskutierte herkömmliche Hybridfahrzeug wird die Unterstützung (Hilfsantrieb) durch den Elektromotor während der Beschleunigung des Hybridfahrzeugs bereitgestellt. Wenn beispielsweise nach dem Zustand, in welchem die Kraftstoffzufuhr zu der Brennkraftmaschine unterbrochen wurde, wie beispielsweise zum Zeitpunkt einer Fahrzeugverzögerung, die Kraftstoffzufuhr plötzlich wieder aufgenommen wird, um zu einer Beschleunigung überzugehen, steigt jedoch die Antriebskraft entsprechend dem Anwachsen der Ausgangsleistung der Brennkraftmaschine plötzlich an. Dadurch besteht das Problem einer plötzlichen Änderung der Antriebszustände des Hybridfahrzeugs. Um diesem Problem entgegenzuwirken ist ein Verfahren bekannt, bei welchem ein plötzliches Anwachsen der Antriebskraft unterdrückt wird, beispielsweise durch Verzögern des Zündzeitpunkts der Brennkraftmaschine oder durch schrittweises Vergrößern der Drosselöffnung mit einem Drosselstellglied anstatt der Bewegung des Drosselpedals zu folgen, und zwar selbst in dem Fall, in welchem der Fahrer das Drosselpedal schnell hinunterdrückt. Bei einem derartigen Verfahren, bei welchem lediglich die Maschine derart gesteuert/geregelt wird, dass ein schnelles Anwachsen der Antriebskraft unterdrückt wird, besteht allerdings das Problem, dass der Kraftstoffverbrauch gestört wird.
  • Aus der DE 43 24 010 C2 ist eine Steuer/Regel-Vorrichtung nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 bekannt. Dort wird die Größe des vom Elektromotor aufgenommenen Bremsmoments zum Laden des Energiespeichers in Abhängigkeit von dessen Ladezustand verändert. Bis hin zu einem vorgegebenen Grenzwert für die Lastvorgabe wird der Elektromotor als Generator betrieben. Das Verfahren sieht des Weiteren vor, das vom Elektromotor aufgenommene Drehmoment durch ein vom Dieselmotor zusätzliches abgebendes Drehmoment auszugleichen.
  • Aus der US 5,713,425 A ist eine Steuer/Regel-Vorrichtung für ein Hybridfahrzeug bekannt, wo mit zunehmender Maschinenleistung die beigesteuerte Leistung des Elektromotors gesenkt wird. Der Elektromotor arbeitet nur bei Bremsung im Regenerativmodus.
  • Gemäß der DE 44 30 670 A1 führt eine elektrische Speichereinrichtung darüber hinaus einen Motorbetrieb des elektrischen Generators/Motors – d.h. das Anlagen von Drehmoment – innerhalb eines solchen Bereichs herbei, bei dem der Ladungszustand der elektrischen Speichereinrichtung nicht unter einen vorbestimmten Minimal-Ladungszustand fällt der zur elektrischen Versorgung der Hilfseinrichtungen des Fahrzeugs erforderlich ist. Durch diese Maßnahme wird selbst dann, wenn der Ladungszustand der elektrischen Speichereinrichtung (d.h. die Menge der gespeicherten elektrischen Energie) aufgrund des Anlegens des Drehmoments an den Verbrennungsmotor mittels des Generators/Motors abnimmt, sicher verhindert, daß die Hilfseinrichtungen anschließend nicht mehr versorgt werden könnten, wie beispielsweise dann, wenn die Brennkraftmaschine ausgeschaltet wird.
  • In der EP 0 710 787 A2 wird beim Beschleunigen eines Hybridfahrzeugs der Elektromotor erst dann direkt mit dem Antriebsstrang gekuppelt, wenn die Drehzahl des Elektromotors einen Schwellenwert überschritten hat, während die Solldrehzahl der Brennkraftmaschine unverändert bleibt um einen durch Drehmomentschankungen hervorgerufenen Ruck zu reduzieren.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Steuer/Regel-Vorrichtung für ein Hybridfahrzeug bereitzustellen, bei welchem ein schnelles Ansteigen der Antriebskraft unterdrückt wird, um eine sanfte Bewegung in dem Fall aufrechtzuerhalten, in welchem die Ausgangsleistung der Brennkraftmaschine in einer Situation zunimmt, in welcher keine Unterstützung von dem Elektromotor vorliegt.
  • Zur Lösung der Aufgabe wird eine Steuer/Regel-Vorrichtung für ein Hybridfahrzeug gemäß Anspruch 1 vorgeschlagen.
  • Hierbei umfasst das Hybridfahrzeug: eine Brennkraftmaschine, zum Abgeben einer Vortriebskraft für ein Fahrzeug, einen Elektromotor, zum Unterstützen der Ausgangsleistung von der Brennkraftmaschine und eine Speichereinheit zum Speichern der erzeugten Energie, wenn der Elektromotor als Generator unter Ausnutzung der Ausgangsleistung von der Brennkraftmaschine verwendet wird, und zum Speichern von wiedergewonnener Energie, welche aus einer Nutzbremsung des Elektromotors während einer Fahrzeugverzögerung erhalten wird. Darüber hinaus umfaßt die Steuer/Regel-Vorrichtung eine Maschinen-Ausgangsleistungs-Erfassungsvorrichtung zum Erfassen einer Änderung der Ausgangsleistung der Brennkraftmaschine und eine Motor-Steuer/Regel-Vorrichtung, um in dem Fall, in welchem während einer Fahrzeugbewegung ohne Unterstützung der Ausgangsleistung der Brennkraftmaschine durch den Elektromotor ein Anwachsen der Ausgangsleistung der Brennkraftmaschine erfaßt wird, gleichzeitig mit dem Anwachsen der Ausgangsleistung den Betrag, um welchen die Ausgangsleistung angewachsen ist, in erzeugte Energie umzuwandeln, welche der Elektromotor nutzt.
  • Bei der Steuer/Regel-Vorrichtung für ein Hybridfahrzeug des vorstehend beschriebenen Aufbaus wird in dem Fall, in welchem ein Anwachsen der Ausgangsleistung von der Brennkraftmaschine erfaßt wird, wenn sich das Fahrzeug ohne Unterstützung der Ausgangsleistung der Brennkraftmaschine durch den Elektromotor bewegt, wie beispielsweise während einer Fahrzeugverzögerung oder während eines Reisemodus, in welchem sich das Hybridfahrzeug angetrieben durch die Antriebskraft der Brennkraftmaschine ohne Elektromotorantrieb bewegt, gleichzeitig mit diesem Anwachsen der Ausgangsleistung der Elektromotor regenerativ gebremst (Nutzbremsung), so dass vorübergehend der Betrag, um welchen die Ausgangsleistung zunimmt, in erzeugte Energie umgewandelt wird. Als ein Ergebnis kann ein plötzlicher Anstieg der Antriebskraft und das Auftreten einer plötzlichen Veränderung der Fahrbedingungen für das Hybridfahrzeug verhindert werden. Da der Betrag, um welchen die Ausgangsleistung angestiegen ist, in erzeugte Energie umgewandelt wird, kann darüber hinaus die Speichereinheit mit dieser Energie aufgeladen und ein Energieverlust aufgrund des zu unterdrückenden Ansteigens der Antriebskraft verhindert werden.
  • Hier wird – ähnlich wie bei dem plötzlichen Anwachsen der Ausgangsleistung der Brennkraftmaschine – der Elektromotor regenerativ gebremst, so dass vorübergehend der Betrag, um welchen die Ausgangsleistung der Brennkraftmaschine angestiegen ist, in erzeugte Energie umgewandelt wird. Danach kann der Betrag der in erzeugte Energie umgewandelten zugewachsenen Brennkraftmaschinen-Ausgangsleistung graduell verringert werden, so dass der Betrag an erzeugter Energie zu dem Zeitpunkt gleich null wird, zu welchem die Unterstützung durch den Elektromotor einsetzt. Auf diese Weise kann die Antriebskraft sanft gesteigert und das Fahrgefühl während einer Beschleunigung verbessert werden. Darüber hinaus kann in diesem Fall ein unterer Schwellenwert für den Betrag an erzeugter Energie festgelegt werden und das Verringern des Betrags an erzeugter Energie kann zu einem Zeitpunkt gestoppt werden, zu welchem der untere Schwellenwert erreicht ist. Auf diese Weise kann in dem Fall, in welchem der Betrag an in erzeugte Energie umgewandelter zugewachsener Brennkraftmaschinen-Ausgangsleistung schrittweise verringert wird, um schrittweise den Betrag an zugewachsener Ausgangsleistung der Brennkraftmaschine als Antriebskraft zu übertragen, aufgrund des festgelegten unteren Grenz-Schwellenwerts der Betrieb wahlweise beispielsweise zu einem Zustand hin verlagert werden, in welchem ein vergleichsweise kleiner Betrag an erzeugter Energie erzeugt wird, wie beispielsweise in einem Fahrzeug-Verzögerungszustand oder in einem Reisemodus, oder zu einem Zustand für einen Beschleunigungsmodus hin verlagert werden, in welchem die Antriebskraft der Brennkraftmaschine durch die Antriebskraft von dem Elektromotor unterstützt wird.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist ein schematisches Diagramm eines Hybridfahrzeugs, welches eine Hybridfahrzeug-Steuer/Regel-Vorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung umfaßt.
  • 2 ist ein Diagramm, welches die Ausgangsleistung von einem Motor M zum Zeitpunkt des Betriebs der in 1 gezeigten Hybridfahrzeug-Steuer/Regel-Vorrichtung zeigt.
  • 3 ist ein Flußdiagramm, welches einen Betrieb der in 1 gezeigten Hybridfahrzeug-Steuer/Regel-Vorrichtung zeigt.
  • 4 ist ein Flußdiagramm, welches einen Betrieb der in 1 gezeigten Hybridfahrzeug-Steuer/Regel-Vorrichtung zeigt (der Betrieb ist sowohl durch 3 als auch durch 4 gezeigt).
  • 5 ist ein Graph, welcher die Ladebetrag-Tabellenwerte ACCRGN bezüglich der Brennkraftmaschinen-Drehzahl NE zeigt.
  • 6 ist ein Graph, welcher die Korrekturbeträge KTHACCRN für die Ladebetrags-Tabellenwerte ACCRGN entsprechend den Drosselöffnungsgraden θTH zeigt.
  • 7 ist ein Flußdiagramm, welches einen Betrieb eines abschließenden Ziel-Ladungsbetrag-RGNOBJ-Berechnungsprozesses zeigt, der in 4 (Schritt S16) gezeigt ist.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
  • Es folgt eine Beschreibung von Ausführungsbeispielen einer Steuer/Regel-Vorrichtung für ein Hybridfahrzeug gemäß der vorliegenden Erfindung, bei welcher auf die beiliegenden Figuren Bezug genommen wird. 1 ist ein schematisches Diagramm eines Hybridfahrzeugs 10, welches eine Hybridfahrzeug-Steuer/Regel-Vorrichtung 1 gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung umfaßt.
  • Das Hybridfahrzeug 10 entspricht beispielsweise einem Parallel-Hybridfahrzeug. Die Antriebskraft von einer Brennkraftmaschine E, nachfolgend kurz "Maschine" genannt, und einem Elektromotor M, nachfolgend kurz "Motor" genannt wird auf Vorderräder Wf, Wf (in 1 ist lediglich ein seitliches Rad gezeigt), die als Antriebsräder dienen, über ein Getriebe T übertragen, das entweder ein Automatikgetriebe oder ein manuell schaltbares Getriebe umfaßt. Ferner wird zum Zeitpunkt einer Verzögerung des Hybridfahrzeugs 10 eine Antriebskraft in Rückwärtsrichtung aufgrund der Verzögerung von Seiten der Vorderräder Wf, Wf zum Motor M hin übertragen. Aufgrund der rückwärts gerichteten Antriebskraft wirkt der Motor M als Generator, um eine sogenannte Nutzbremskraft zu erzeugen, so dass dadurch die kinetische Energie des Fahrzeugs in elektrische Energie umgewandelt wird.
  • Die Hybridfahrzeug-Steuer/Regel-Vorrichtung 1 gemäß diesem Ausführungsbeispiel umfaßt eine Motor-ECU 11, eine FIECU 12, eine Batterie-ECU 13 und eine CVTECU 14.
  • Die Steuerung/Regelung des Antriebs und der Nutzbremsung (Regenerativ-Bremsung) des Motors M wird durch eine Energieantriebseinheit 21 ausgeführt, welche Steuer/Regel-Anweisungen von der Motor-ECU 11 erhält. Eine Batterie 22 eines Hochspannungssystems zum Durchführen einer Übertragung von elektrischer Energie zu dem Motor M ist mit der Energieantriebseinheit 21 verbunden. Die Batterie 22 ist aus einzelnen Einheiten aus Modulen aufgebaut, wobei eine Mehrzahl von Zellen in Reihe geschaltet ist und wobei eine Mehrzahl dieser Module in Reihe geschaltet ist (diese Batterie 22 entspricht einer "Speichereinheit"). Ferner ist an dem Hybridfahrzeug 10 eine 12 Volt-Hilfsbatterie 23 angebracht, um verschiedene Zusatzausstattungen zu betreiben. Diese Hilfsbatterie 23 ist an die Batterie 22 über einen Abwärtswandler 24 angeschlossen. Der Abwärtswandler 24 wird durch die FIECU 12 gesteuert/geregelt und reduziert die Spannung der Batterie 22 zum Laden der Hilfsbatterie 23.
  • Die FIECU 12 steuert/regelt zusätzlich zum Steuern/Regeln des Betriebs der Motor-ECU 11 und des Abwärtswandlers 24 den Betrieb eines Kraftstoffzufuhrmengen-Steuer/Regel-Bereichs 31 zum Steuern/Regeln der Kraftstoffzufuhrmenge zu der Maschine E und steuert/regelt den Betrieb eines Startermotors 32 und steuert/regelt ferner die Zündzeitpunkteinstellung. Deshalb wird in die FIECU 12 eingegeben: ein Signal von einem Geschwindigkeitssensor SE 1 zum Erfassen der Fahrzeuggeschwindigkeit V auf Grundlage der Drehzahl einer Antriebswelle in dem Getriebe T; ein Signal von einem Maschinenumdrehungs-(Maschinendrehzahl)-Sensor SE 2 zum Erfassen einer Maschinenumdrehung pro Minute (Maschinendrehzahl) NE; ein Signal von einem Schaltpositionssensor SE 3 zum Erfassen einer Schaltposition des Getriebes T; ein Signal von einem Bremsschalter SW 4 zum Erfassen einer Betätigung eines Bremspedals 33; ein Signal von einem Küpplungsschalter SW 5 zum Erfassen einer Betätigung eines Kupplungspedals 34; ein Signal von einem Drosselöffnungssensor SE 6 zum Erfassen eines Drosselöffnungsgrads θTH und ein Signal von einem Einlaßrohr-Negativdruck-Sensor SE 7 zum Erfassen eines Einlaßrohr-Negativdrucks PB.
  • Ferner berechnet die Batterie-ECU 13 die Restkapazität SOC der Batterie 22 und schützt die Batterie 22. Die CVTECU 14 steuert/regelt das CVT.
  • Mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen folgt eine Beschreibung des Betriebs der Hybridfahrzeug-Steuer/Regel-Vorrichtung 1 gemäß der Ausführungsbeispiele, welches die vorstehend beschriebene Konstruktion aufweist. 2 ist ein Diagramm, welches die Ausgangsleistung von dem Motor M zum Zeitpunkt des Betriebs der in 1 gezeigten Hybridfahrzeug-Steuer/Regel-Vorrichtung 1 zeigt. 3 und 4 sind Flußdiagramme, welche den Betrieb der in 1 gezeigten Hybridfahrzeug-Steuer/Regel-Vorrichtung 1 zeigen. 5 ist ein Graph, welcher die Ladungsbetrags-Tabellenwerte ACCRGN bezüglich einer Maschinen-Umdrehung pro Minute NE zeigen, 6 ist ein Graph, welcher die Korrekturgrößen KTHACCRN für die Ladungsbetrag-Tabellenwerte ACCRGN nach Maßgabe der Drosselöffnungsgrade θTH zeigen und 7 ist ein Flußdiagramm, welches einen Betrieb eines Berechnungsprozesses für einen abschließenden Ziel-Ladungsbetrag zeigt, wie er in 4 (Schritt S16) gezeigt ist.
  • Es wird die in 3 und 4 gezeigte Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung ausgeführt, wenn der Betrieb von einem in 2 durch das Symbol A wiedergegebenen Zustand aus, in welchem beispielsweise der Drosselöffnungsgrad θTH des Hybridfahrzeugs 10 vollständig geschlossen ist und die Kraftstoffzufuhr zu der Maschine E unterbrochen ist (F/C:Kraftstoffunterbrechung), zu einem in 2 durch das Symbol B wiedergegebenen Zustand wechselt, in welchem beispielsweise der Drosselöffnungsgrad θTH geöffnet ist und die Kraftstoffzufuhr zu der Maschine E gestartet ist. Dies bedeutet, dass die in 3 und 4 gezeigte Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung zu einem Zeitpunkt ausgeführt wird, in welchem ein Übergang von einem Zustand, in dem keine Beschleunigung stattfindet, wie beispielsweise dann, wenn das Hybridfahrzeug 10 verzögert wird oder sich in einem Reisemodus befindet, zu einem Beschleunigungszustand stattfindet.
  • Bei der Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung wird zuerst beurteilt, ob sich der Betriebsmodus des Motors M in einem Ladungssystemmodus befindet (Schritt S1). Hier ist der Ladungssystemmodus ein Reiseladungsmodus, in welchem sich das Hybridfahrzeug 10 unter der Antriebskraft von der Maschine E ohne Antrieb von dem Motor M bewegt, oder ein Verzögerungsmodus, in welchem eine Nutzbremsung durch den Motor M durchgeführt wird. In dem Fall, in welchem das Beurteilungsergebnis aus Schritt S1 "NEIN" lautet, wird beispielsweise der Betriebsmodus des Motors M zu einem Beschleunigungsmodus, in welchem die Antriebskraft von der Maschine E durch die Antriebskraft von dem Motor M unterstützt wird. In diesem Fall wird entschieden, dass kein Bedarf besteht, den Unterstützungsbetrag zu verringern und deshalb wird "0" als Erlaubnisflag F_ACCRGN für die Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung (Schritt S2) gesetzt und die Verarbeitung wird beendet.
  • Andererseits wird in dem Fall, in welchem das Beurteilungsergebnis aus dem Schritt S1 "JA" lautet, beurteilt, ob "1" als Beurteilungsflag F_ESZONED für einen Energiespeicher D gesetzt (Schritt S3) ist. Dies bedeutet, dass beurteilt wird, ob die Batterie-Restkapazität SOC der Batterie 22 größer oder gleich einer vorbestimmten Größe ist. Der Bereich, in welchem die Batterierestkapazität SOC größer oder gleich einer vorbestimmten Größe ist, ist der Bereich, in welchem sich die Batterie 22 in einem Überladungszustand befindet. Dieser Bereich wird in einem Bereich festgelegt, in welchem die von der Batterie-ECU 13 beispielsweise auf Grundlage der Spannung, des Ladungsstroms, der Temperatur usw. berechnete Batterierestkapazität SOC einen Ladungsbereich von beispielsweise 80 % oder 90 % bis 100 % vorgibt.
  • In dem Fall, in welchem das Beurteilungsergebnis in Schritt S3 "JA" lautet, wird beurteilt, ob eine "1" als Erlaubnisflag F_ACCRGN für die Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung (Schritt S4) festgelegt wurde. In dem Fall, in welchem das Beurteilungsergebnis von Schritt S4 "NEIN" lautet, wird beispielsweise beurteilt, dass sich die Batterie 22 in einem Zustand nahe dem vollständig aufgeladenen Zustand befindet und dass kein Raum für ein weiteres Aufladen besteht, so dass die Verarbeitung von Schritt S2 usw. erfolgt. In dem Fall hingegen, in welchem das Beurteilungsergebnis aus dem Schritt S4 "JA" lautet, wird die Verarbeitung des Schritts S13 usw. durchgeführt, wie nachfolgend noch erläutert wird.
  • In dem Fall, in welchem andererseits das Beurteilungsergebnis aus Schritt S3 "NEIN" lautet, wird beurteilt, ob die Maschinen-Wassertemperatur TW gleich oder größer als der vorbestimmte untere Grenzwert #TWACCRGN (Schritt S5) ist. In dem Fall, in welchem das Beurteilungsergebnis von Schritt S5 "NEIN" lautet, wird die Verarbeitung des Schritts S2 usw. durchgeführt. In dem Fall hingegen, in welchem das Beurteilungsergebnis aus Schritt S5 "JA" lautet, wird beurteilt, ob die Geschwindigkeit VP des Hybridfahrzeugs 10 innerhalb eines Bereichs aus einem vorbestimmten unteren Grenzwert #VACCRGNL und einem vorbestimmten oberen Grenzwert #VACCRGNH liegt (Schritt S6).
  • In dem Fall, in welchem das Beurteilungsergebnis aus Schritt S6 "NEIN" lautet, wird die Verarbeitung des Schritts S2 usw. durchgeführt. In dem Fall hingegen, in welchem das Beurteilungsergebnis aus Schritt S6 "JA" lautet, wird beurteilt, ob die Maschineumdrehungen pro Minute NE innerhalb eines Bereichs von einem vorbestimmten unteren Grenzwert #NACCRGNL und einem vorbestimmten oberen Grenzwert #NACCRGNH liegen (Schritt S7).
  • In dem Fall, in welchem das Beurteilungsergebnis aus Schritt S7 "NEIN" lautet, wird der Verarbeitungsschritt S2 usw. durchgeführt. In dem Fall hingegen, in welchem das Beurteilungsergebnis aus Schritt S7 "JA" lautet, wird beurteilt, ob "1" für das Erlaubnisflag F_ACCRGN für die Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung (Schritt S8) gesetzt wurde.
  • In dem Fall, in welchem das Beurteilungsergebnis aus Schritt S8 "JA" lautet, wird die Verarbeitung des Schritts S13 usw. durchgeführt, wie nachfolgend noch näher zu erläutern ist. In dem Fall hingegen, in welchem das Beurteilungsergebnis aus Schritt S8 "NEIN" lautet, wird beispielsweise beurteilt, ob die Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung erstmals auszuführen ist, und anschließend wird die Verarbeitung von Schritt S9 usw. ausgeführt.
  • In Schritt S9 wird beurteilt, ob die Maschinenausgangsleistung angestiegen ist (die Beurteilungs-Verarbeitungsfunktion aus Schritt S9 entspricht einer "Maschinen-Ausgangsleistung-Erfassungsvorrichtung"). Hier wird die Maschinen-Ausgangsleistung vergrößert, wenn der Drosselöffnungsgrad θTH geöffnet ist und es setzt beispielsweise die Kraftstoffzufuhr zur Maschine E ein. In dem Fall, in welchem das Beurteilungsergebnis aus Schritt S9 "NEIN" lautet, wird die Verarbeitung des Schritts S2 usw. durchgeführt.
  • Andererseits wird in dem Fall, in welchem das Beurteilungsergebnis aus Schritt S9 "JA" lautet, korrespondierend zum Anwachsen der zu den Vorderrädern Wf, Wf (Antriebsrädern) übertragenen Antriebskraft, welche ein Anwachsen der Maschinen-Ausgangsleistung wiedergibt, ein neuer Wert für den Ladungsbetrag ACCRGNF festgelegt, welcher der Batterie 22 mittels des Motors M zuzuführen ist (Schritt S10. Hier entspricht der Ladungsbetrag ACCRGNF einem "erzeugten Energiebetrag"). Bei dieser Festlegung werden zunächstein Ladungsbetrag-Tabellenwert ACCRGN, welcher mit der Änderung der Maschinen-Umdrehungen pro Minute NE als Variable festgelegt wird, ein Korrekturbetrag KTHACCRN für den Tabellenwert ACCRGN, welcher mit der Änderung des Drosselöffnungsgrads. θTH als Variable festgelegt wird, und ein Multiplikationskoeffizient KGRMA, welcher für jeden Gang festgelegt ist, miteinander multipliziert, um einen Multiplikationswert (ACCRGN x KTHACCRN x KGRMA) zu erhalten. Dann wird der erhaltene Multiplikationswert zu einem Ladungsbetrag ACCRGNF hinzu addiert, welcher zum Zeitpunkt der Beendigung der vorangehend durchgeführten Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung festgelegt wurde, d.h. er wird zu einem vorangehenden REGENF-Wert hinzuaddiert, um einen neuen, Ladungsbetrag ACCRGNF auszugeben. Dies bedeutet, dass in Schritt S10 der Wert, für welchen der vorangehend genannte Multiplikationswert zu dem vorangehenden REGENF-Wert hinzuaddiert wurde (REGENF + ACCRGN x KTHACCRN x KGRMA) als Ladungsbetrag ACCRGNF festgelegt wird.
  • Hier ist der Ladungsbetrag-Tabellenwert ACCRGN, welcher mit der Maschinendrehzahl pro Minute NE als Variable festgelegt ist und der Korrekturbetrag KTHACCRN für den Tabellenwert ACCRGN, welcher mit dem Drosselöffnungsgrad θTH als Variable festgelegt ist, jeweils entsprechend dem in 5 und 6 gezeigten Beispiel festgelegt. Der Multiplikationskoeffizient KGRMA wird aus jeweiligen jedem Gang zugeordneten Koeffizienten #KGRMAx (wobei x eine Gangzahl ist) ausgewählt, korrespondierend zu dem im jeweiligen Zeitpunkt festgelegten Gang (d.h. zu der Schaltposition, die durch das Signal von dem Schaltpositionssensor SE 3 angezeigt wird).
  • Als nächstes wird in Schritt S11 ein Wert für ein Subtraktions-Haltezeitglied #TMRNHLD, welches aus jeweiligen für jeden Gang zugeordneten Subtraktions-Halttezeitgliedern #TMRNHLDx (wobei x eine Gangzahl ist) korrespondierend zu dem festgelegten Gang ausgewählt ist, für ein Subtraktions-Aktualisierungszeitglied TACCRGN ausgewählt und für die Zeit dieses festgelegten Subtraktions-Haltezeitglieds #TMRNHLD wird eine sogenannte Wartezeit festgelegt.
  • Ferner wird "1" für das Erlaubnisflag F_ACCRGN der Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung (Schritt S12) festgelegt. Als Ergebnis ist die Einstellung derart, dass beispielsweise einer Veränderung des Drosselöffnungsgrads θTH des Hybridfahrzeugs 10 von einem vollständig geschlossenen Zustand (A) zu einem offenen Zustand (B) folgend, wie bei dem ersten Zustand der in 2 mit dem Symbol M1 wiedergegebenen Motorausgangsleistung der Fall, sich die Motorausgangsleistung momentan lediglich um den Ladungsbetrag ACCRGN, welcher dem Anwachsen der Maschinen-Ausgangsleistung entspricht, auf der Aufladungsseite ändert. Dies bedeutet, dass das plötzliche Ansteigen der Antriebskraft, welches eine Änderung der Maschinen-Ausgangsleistung begleitet, durch den Motor M absorbiert wird. Damit wird beispielsweise das Auftreten einer Beschleunigung mit einem diese begleitenden plötzlichen Stoß auf das Hybridfahrzeug 10 verhindert.
  • Die Verarbeitung von Schritt S9 bis Schritt S12 wird hier lediglich einmal pro Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung durchgeführt, welche wiederholt beispielsweise für jede vorbestimmte Zeit durchgeführt wird. Solange "0" für das Erlaubnisflag F_ACCRGN der Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung festgelegt ist, gibt es keine erneute Ausführung (die Verarbeitungsfunktion von Schritt S10 bis Schritt 12 entspricht einer "Motor-Steuer/Regel-Vorrichtung").
  • Als nächstes wird in Schritt S13 beurteilt, ob der Wert des Subtraktions-Aktualisierungs-Zeitgebers TACCRGN null ist. In dem Fall, in welchem das Beurteilungsergebnis "NEIN" lautet, wird die Verarbeitung des Schritts S16 usw. durchgeführt. Folglich wird in dem Fall, in welchem beispielsweise zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausführung der Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung Schritt S13 über die Verarbeitung aus den Schritten S9 bis S12 erreicht wird, die Verarbeitung aus Schritt S14 usw. nicht ausgeführt, bis die in Schritt S11 festgelegte Zeit für das Subtraktions-Haltezeitglied #TMRNHLD, abgelaufen ist und der Wert des Subtraktions-Aktualisierungszeitglieds TACCRGN null wurde. Als Ergebnis ist im ersten Zustand M1 der Motorausgangsleistung, wie in 2 gezeigt, ein Zustand m1 vorgesehen, so dass die Verarbeitung aufladungsseitig über die Zeit des Subtraktionshaltezeitglieds #TMRNHLD stagniert.
  • Andererseits wird in dem Fall, in welchem das Beurteilungsergebnis aus Schritt S13 "JA" lautet, eine geeignete vorbestimmte Zeit #TMACCRGN erneut für das Subtraktions-Aktualisierungszeitglied TACCRGN (Schritt S14) festgelegt. Folglich wird in dem Fall, in welchem die Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung wiederholt durchgeführt wird, die Verarbeitung des nächstgenannten Schritts S15 mit dieser vorbestimmten Zeit #TMACCRGN als Periode durchgeführt.
  • In Schritt S15 wird ein Ladungsbetrag-Subtraktionswert DACCRGN korrespondierend zu dem festgelegten Gang aus vorbestimmten Subtraktionswerten #DACCRGNx (wobei "x" die Gangzahl ist) für die jeweiligen Gänge festgelegten Ladungsbeträge ausgewählt und der Wert, für welchen der Ladungsbetrag-Subtraktionswert DACCRGN von dem Ladungsbetrag ACCRGNF subtrahiert wird, wird als neuer Ladungsbetrag ACCRGNF festgelegt (die Verarbeitungsfunktion aus Schritt S15 entspricht einer "Subtraktionsvorrichtung für einen erzeugten Energie-Betrag"). Folglich wird dann, wenn diese Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung wiederholt durchgeführt wird, bei dem durch das Symbol M2 in 2 wiedergegebenen zweiten Zustand der Motorausgangsleistung der Ladungsbetrag ACCRGNF schrittweise subtrahiert und der Betriebsmodus des Motors M führt an dem Grenzpunkt M3 zum Umschalten zu dem Unterstützungszustand, so dass ein Zuwachsbetrag der Motorausgangsleistung schrittweise auf die Vorderräder Wf, Wf (die Antriebsräder) als Antriebskraft übertragen wird.
  • Als nächstes wird, wie nachfolgend beschrieben in Schritt S16 ein abschließender Ziel-Ladungsbetrag RGNOBJ als Index zum Bestimmen der Zeitsteuerung zum Beenden der Verarbeitung von Schritt S15 in dem Fall berechnet, in welchem diese Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung wiederholt ausgeführt wird (dieser abschließende Ziel-Ladungsbetrag RGNOBJ entspricht einem "unteren Grenzschwellenwert für den erzeugten Energiebetrag", wobei die Bearbeitungsfunktion aus Schritt S16 einer "Vorrichtung zum Festlegen eines unteren Grenzschwellenwerts für einen erzeugten Energiebetrag" entspricht).
  • Dann wird in Schritt S17 beurteilt, ob der Ladungsbetrag ACCRGNF kleiner oder gleich dem abschließenden Ziel-Ladungsbetrag RGNOBJ ist. In dem Fall, in welchem das Beurteilungsergebnis "NEIN" lautet, wird der Ladungsbetrag ACCRGNF erneut auf den vorangehenden Wert REGENF festgelegt (Schritt S18). Auf diese Weise wird ein Verarbeitungsablauf abgeschlossen. Danach wird beispielsweise nach einer vorbestimmten Zeit die Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung erneut wiederholt.
  • In dem Fall, in welchem andererseits das Beurteilungsergebnis aus Schritt S17 "JA" lautet, wird der abschließende Ziel-Ladungsbetrag RGNOBJ auf einen Ladungsbetrag ACCRGNF (Schritt S19) festgelegt. Dann wird für das Erlaubnisflag F_ACCRGN der Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung "0" festgelegt (Schritt S20) und dadurch wird ein Ablauf der Verarbeitung beendet.
  • Es folgt eine Beschreibung der Verarbeitung des vorstehend erwähnten Schrittes S16, d.h. der Verarbeitung zum Berechnen des abschließenden Ziel-Ladungsbetrags RGNOBJ mit Bezug auf 7. Hier wird korrespondierend zu dem Umschalten des Betriebsmodus des Motors M zu einem der Moden, Verzögerungsmodus (DECEL SYSTEM MODE), Reiseladungsmodus (CRUISE SYSTEM MODE) oder Beschleunigungsmodus (ACCEL SYSTEM MODE), der jeweilige abschließende Ziel-Ladungsbetrag RGNOBJ berechnet.
  • Zuerst wird in Schritt S31 beurteilt, ob sich der Betriebsmodus des Motors M zu dem Verzögerungsmodus verlagert hat. In dem Fall, in welchem das Beurteilungsergebnis aus Schritt S31 "JA" lautet, wird ein vorbestimmter erster oberer Grenzwert DECRGN als abschließender Ziel-Ladungsbetrag RGNOBJ festgelegt (Schritt S32). Andererseits wird in dem Fall, in welchem das Beurteilungsergebnis aus Schritt S31 "NEIN" lautet beurteilt, ob der Betriebsmodus des Motors M sich zu dem Beschleunigungsmodus verschoben hat, wie beispielsweise als vierter Zustand der Motorausgangsleistung, welcher durch das Symbol M4 in 2 wiedergegeben ist (Schritt S33).
  • In dem Fall, in welchem das Beurteilungsergebnis aus Schritt S33 "JA" lautet, wird null für den abschließenden Ziel-Ladungsbetrag RGNOBJ (Schritt S34) festgelegt. In diesem Fall wird in der vorangehend erwähnten Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung die Verarbeitung durchgeführt, bis der Ladungsbetrag ACCRGNF kleiner als der abschließende Ziel-Ladungsbetrag RGNOBJ wird, d.h. kleiner als null.
  • In dem Fall, in welchem andererseits das Beurteilungsergebnis aus Schritt S33 "NEIN" lautet, wird beurteilt, ob sich der Betriebsmodus des Motors M zu dem Reiseladungsmodus verschoben hat, und es wird ein vorbestimmter zweiter oberer Grenzwert CRSRGN für den abschließenden Ziel-Ladungsbetrag RGNOBJ (Schritt S35) festgelegt.
  • Hier wird der erste obere Grenzwert DECRGN derart festgelegt, dass sich beispielsweise im Vergleich mit dem zweiten oberen Grenzwert CRSRGN die Beziehung DECRGN ≥ CRSRGN ergibt.
  • Wie vorstehend beschrieben, wird bei der Hybridfahrzeug-Steuer/Regel-Vorrichtung 1 gemäß diesem Ausführungsbeispiel das Festlegen der verschiedenen Parameter derart durchgeführt, dass in dem Fall, in welchem ein Anwachsen der Ausgangsleistung von der Maschine E in einem Zustand erfaßt wird, in welchem der Motor M die Ausgangsleistung von der Maschine E nicht unterstützt, wie beispielsweise während einer Fahrzeugverzögerung oder in dem Reiseladungsmodus, in welchem der Motor M nicht antreibt und sich das Hybridfahrzeug 10 unter der Antriebskraft der Maschine E bewegt, gleichzeitig mit diesem Anwachsen der Ausgangsleistung der Ladungsbetrag ACCRGNF korrespondierend zu dem angewachsenen Betrag der Maschinenausgangsleistung vorübergehend für die in dem Subtraktions-Aktualisierungszeitglied TACCRGN festgelegte Zeit des Subtraktions-Haltezeitglieds #TMRNHLD der Batterie 22 mittels des Motors M als Aufladung zugeführt wird. Als Ergebnis kann ein plötzliches Anwachsen der auf die Vorderräder Wf, Wf (Antriebsräder) übertragenen Antriebskraft verhindert werden. Deshalb kann das Auftreten einer plötzlichen Änderung der Bewegungszustände für das Hybridfahrzeug verhindert werden. Da ferner der Zuwachsbetrag der Motorleistung der Batterie 22 als Ladungsbetrag ACCRGNF zur Aufladung zugeführt wird, kann ein Energieverlust aufgrund des zu unterdrückenden Anwachsens der Antriebskraft verhindert werden.
  • Hier wird der Betrag aus dem angewachsenen Betrag der Ausgangsleistung der Maschine E, welcher als Ladungsbetrag ACCRGNF umgewandelt wird, schrittweise verkleinert. Deshalb wird der Betrag, um welchen die Maschinenausgangsleistung angewachsen ist, graduell als Antriebskraft übertragen, so dass das Fahrgefühl zum Zeitpunkt der Beschleunigung verbessert werden kann.
  • Da darüberhinaus der abschließende Ziel-Ladungsbetrag RGNOBJ separat für jeden Schaltzielmodus festgelegt wird, d.h. für jeden Modus von Verzögerungsmodus, Reiseladungsmodus und Beschleunigungsmodus, dient dieser als Indikator (Index) für das Stoppen der Subtraktionsverarbeitung des Ladungsbetrags ACCRGNF bezüglich des graduell verkleinerten Ladungsbetrags ACCRGNF. Deshalb ist es möglich, selektiv in jeden Modus umzuschalten.
  • In den vorangehend beschriebenen Ausführungsbeispielen wird in Schritt S14 die geeignete vorbestimmte Zeit #TMACCRGN erneut für das Verzögerungs-Aktualisierungszeitglied TACCRGN festgelegt. Allerdings ist die Erfindung nicht darauf beschränkt und die vorbestimmte Zeit #TMACCRGN kann null sein.
  • Darüber hinaus wird in den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen die Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung ausgeführt zum Zeitpunkt eines Übergangs von einem Zustand, in welchem ein Drosselöffnungsgrad θTH des Hybridfahrzeugs 10 vollständig geschlossen ist und die Kraftstoff zufuhr zur Maschine E unterbrochen ist, zu einem Zustand, in welchem die Kraftstoffzufuhr einsetzt. Allerdings ist die Erfindung nicht darauf beschränkt und die Beschleunigungs-REGEN-Verarbeitung kann zu einem Zeitpunkt einer vorübergehenden Schwankungs-Korrektur durchgeführt werden, wie beispielsweise dann, wenn eine Klimaanlage oder dergleichen gestartet wird und die auf die Antriebsräder übertragene Antriebskraft zunimmt.
  • In den vorangehend beschriebenen Ausführungsbeispielen wurde ferner zum Zeitpunkt des Festlegens des Ladungsbetrags ACCRGNF in Schritt S10 der Korrekturbetrag KTHACCRN für den mit dem Drosselöffnungsgrad θTH als Variable festgelegten Tabellenwert ACCRGN verwendet. Allerdings ist die Erfindung nicht darauf beschränkt und es kann ebenfalls ein Korrekturbetrag für den mit dem Einlaßrohr-Negativdruck PB als Variable festgelegten Tabellenwert ACCRGN verwendet werden.
  • Vorstehend wurden Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung im Detail beschrieben. Allerdings sind die speziellen Konstruktionen nicht auf diese Ausführungsformen beschränkt und es können im Rahmen der Erfindung Veränderungen der Gestaltung oder dergleichen vorgenommen werden, welche nicht den Grundgedanken der vorliegenden Erfindung verlassen und welche auch in der vorliegenden Erfindung enthalten sind.
  • Die Erfindung betrifft eine Steuer/Regel-Vorrichtung 1 für ein Hybridfahrzeug 10. Das Hybridfahrzeug 10 umfaßt eine (Brennkraft-)Maschine E zum Abgeben einer Vortriebskraft für das Fahrzeug 10, einen (Elektro-)Motor M zum Unterstützen der Ausgangsleistung von der Maschine E und eine Speichereinheit 22 zum Speichern von erzeugter Energie, wenn der Motor M als Generator unter Ausnutzung der Ausgangsleistung von der Maschine E eingesetzt wird, und von wiedergewonnener Energie, welche von einer Nutzbremsung des Motors M zum Zeitpunkt einer Fahrzeugverzögerung erhalten wurde. Darüber hinaus umfaßt die Steuer/Regel-Vorrichtung 1 eine Maschinen-Ausgangsleistung-Erfassungsvorrichtung zum Erfassen einer Änderung der Ausgangsleistung von der Maschine E und eine Motor-Steuer/Regel-Vorrichtung zum Umwandeln des Betrags an zugewachsener Motorleistung in erzeugte Energie unter Verwendung des Motors für den Fall, in welchem ein Anwachsen der Ausgangsleistung von der Maschine während des Fahrens das Fahrzeug erfaßt wird, wenn der Motor die Ausgangsleistung von der Maschine nicht unterstützt, wobei gleichzeitig die Ausgangsleistung ansteigt.

Claims (3)

  1. Steuer/Regel-Vorrichtung für ein Hybridfahrzeug (10), wobei das Hybridfahrzeug (10) umfaßt: eine Brennkraftmaschine (E), die Vortriebskraft für das Fahrzeug (10) abgibt, einen Elektromotor (M) der die Ausgangsleistung der Brennkraftmaschine (E) unterstützt, sowie eine Speichereinheit (22) die generatorisch erzeugte elektrische Energie speichert, wenn der Elektromotor unter der Ausgangsleistung der Brennkraftmaschine (E) als Generator arbeitet, und wiedergewonnene Energie, welche aus einer Nutzbremsung des Elektromotors (M) während einer Fahrzeugverzögerung erhalten wurde, speichert, wobei die Steuer/Regel-Vorrichtung umfaßt: eine Brennkraftmaschinen-Ausgangsleistung-Erfassungseinrichtung (S9), die eine Änderung der Ausgangsleistung der Brennkraftmaschine (E) erfasst; und eine Motor-Steuer/Regel-Einrichtung (11), die dann, wenn bei fahrendem Fahrzeug die Ausgangsleistung der Brennkraftmaschine (E) zunimmt, den Betrag, um den die Ausgangsleistung der Brennkraftmaschine (E) zunimmt, mittels des Elektromotors (M) in generatorisch erzeugte elektrische Energie umwandelt, dadurch gekennzeichnet, dass die Motor-Steuer/Regel-Einrichtung (11) in dem Zeitraum (M2) zwischen dem Beginn (M1) der Zunahme der Ausgangsleistung der Brennkraftmaschine (E) und dem Einsetzen (M3) der Unterstützung der Ausgangsleistung der Brennkraftmaschine (E) durch den Elektromotor (M) den Betrag der generatorisch erzeugten elektrischen Energie schrittweise verringert.
  2. Steuer/Regelvorrichtung für ein Hybridfahrzeug (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Zeitraum (M2), in dem der generatorisch erzeugte elektrische Energiebetrag verringert wird, der generatorisch erzeugte elektrische Energiebetrag zu einem Zeitpunkt (M3) gleich null wird, zu welchem der Elektromotor (M) beginnt, die Ausgangsleistung von der Brennkraftmaschine (E) zu unterstützen.
  3. Steuer/Regel-Vorrichtung für ein Hybridfahrzeug (10) nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (S16), die einen unteren Grenzschwellenwert (RGNOBJ) für den generatorisch erzeugten elektrischen Energiebetrag festlegt, und wobei die Verringerung des generatorisch erzeugten elektrischen Energiebetrags zu dem Zeitpunkt gestoppt wird, zu welchem der generatorisch erzeugte elektrische Energiebetrag den unteren Grenzschwellenwert (RGNOBJ) erreicht.
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