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DE10037094A1 - Kraftübertragungseinheit - Google Patents

Kraftübertragungseinheit

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Publication number
DE10037094A1
DE10037094A1 DE10037094A DE10037094A DE10037094A1 DE 10037094 A1 DE10037094 A1 DE 10037094A1 DE 10037094 A DE10037094 A DE 10037094A DE 10037094 A DE10037094 A DE 10037094A DE 10037094 A1 DE10037094 A1 DE 10037094A1
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DE
Germany
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alternator
working machine
drive
drive unit
power transmission
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Withdrawn
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DE10037094A
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English (en)
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Karl-Heinz Linnig
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Karl Heinz Linnig GmbH and Co KG
Original Assignee
Individual
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60KARRANGEMENT OR MOUNTING OF PROPULSION UNITS OR OF TRANSMISSIONS IN VEHICLES; ARRANGEMENT OR MOUNTING OF PLURAL DIVERSE PRIME-MOVERS IN VEHICLES; AUXILIARY DRIVES FOR VEHICLES; INSTRUMENTATION OR DASHBOARDS FOR VEHICLES; ARRANGEMENTS IN CONNECTION WITH COOLING, AIR INTAKE, GAS EXHAUST OR FUEL SUPPLY OF PROPULSION UNITS IN VEHICLES
    • B60K25/00Auxiliary drives
    • B60K25/02Auxiliary drives directly from an engine shaft
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F01MACHINES OR ENGINES IN GENERAL; ENGINE PLANTS IN GENERAL; STEAM ENGINES
    • F01PCOOLING OF MACHINES OR ENGINES IN GENERAL; COOLING OF INTERNAL-COMBUSTION ENGINES
    • F01P7/00Controlling of coolant flow
    • F01P7/02Controlling of coolant flow the coolant being cooling-air
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    • F01P7/081Controlling of coolant flow the coolant being cooling-air by cutting in or out of pumps using clutches, e.g. electro-magnetic or induction clutches
    • F01P7/082Controlling of coolant flow the coolant being cooling-air by cutting in or out of pumps using clutches, e.g. electro-magnetic or induction clutches using friction clutches
    • F01P7/084Controlling of coolant flow the coolant being cooling-air by cutting in or out of pumps using clutches, e.g. electro-magnetic or induction clutches using friction clutches actuated electromagnetically
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    • F02BINTERNAL-COMBUSTION PISTON ENGINES; COMBUSTION ENGINES IN GENERAL
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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02KDYNAMO-ELECTRIC MACHINES
    • H02K7/00Arrangements for handling mechanical energy structurally associated with dynamo-electric machines, e.g. structural association with mechanical driving motors or auxiliary dynamo-electric machines
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    • H02K7/1085Magnetically influenced friction clutches

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Antriebseinheit (1), insbesondere für ein Kraftfahrzeug, bestehend aus einer Kraftübertragungseinheit (3), die von einer Antriebsmaschine (2) angetrieben ist, und einer Arbeitsmaschine (4), wie z. B. Kompressor, Pumpe oder Lüfter, wobei die Kraftübertragungseinheit (3) als Riemenantrieb, Gelenkwelle oder Kurbelwelle ausgebildet ist, die über eine ein- oder mehrstufige elektromagnetische Kupplung (10) die Arbeitsmaschine (4) antreibt. Hierbei ist der Kraftübertragungseinheit eine ringförmig ausgebildete Lichtmaschine (5) zugeordnet.

Description

Die Erfindung betrifft eine Kraftübertragungseinheit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist eine Kraftübertragungseinheit für eine als Kompressor ausgebildete Arbeitsmaschine bekannt, bei der der Kompressor über eine Riemenscheibe von einer Antriebsmaschine angetrieben wird und zwischen der Riemenscheibe und dem Kompressor eine ein- oder mehrstufige elektromagnetische Kupplung angeordnet ist. Der Kompressor dient zur Erzeugung von Kälte für die Klimaanlage. Die Ventilatoren der Klimaanlage, die für eine Umwälzung der Luft sorgen, werden von einer Lichtmaschine gespeist, die über eine Riemenscheibe mittels eines Riemens ebenfalls von der Antriebsmaschine angetrieben wird. Nachteilig am Stand der Technik ist, dass die Anordnung von Kompressor und Lichtmaschine viel Bauraum benötigt, da nicht nur zwei Antriebsriemen und zwei Riemenscheiben für die Kraftübertragung erforderlich sind, sondern auch zwei Halterungen zum Anflanschen von Kompressor und Lichtmaschine vorgesehen sein müssen. Unabhängig davon, ob die Arbeitsmaschine und/oder die Lichtmaschine in Betrieb ist, sind zwei Antriebsstränge in Bewegung und benötigen aufgrund der vorhandenen Reibung Energie. Nicht zuletzt ist die Wartung einer derartigen Anordnung aufwendig, da sie aus vielen Einzelbauteilen besteht.
Aus der DE 44 04 791 C1 ist die Anordnung einer Kühlmittelpumpe und eines Generators auf einer Kurbelwelle bekannt, wobei beide Arbeitsmaschinen fest mit der Kurbelwelle in Verbindung stehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine vereinfachte Konstruktion zu erreichen, Funktionseinheiten zu einer Baueinheit zusammenzufassen und einen intelligenten, energiesparenden Betrieb zu ermöglichen.
Diese Aufgabe wird ausgehend von den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 gelöst. Durch die in den Unteransprüchen genannten Merkmale sind vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung möglich.
Die erfindungsgemäße Antriebseinheit besteht aus einer ringförmig ausgebildeten Lichtmaschine, die mit der Kraftübertragungseinheit drehfest oder kuppelbar verbunden ist und deren Rotor bei in Eingriff befindlicher elektromagnetischer Kupplung oder direkt über eine Riemenscheibe, eine Gelenkwelle oder eine Welle antreibbar ist. Hierdurch ist die Konstruktion vereinfacht, da für den Antrieb von zwei Arbeitsmaschinen nur ein Riemen und eine Riemenscheibe oder eine Welle erforderlich sind. Weiterhin kann mindestens eine Arbeitsmaschine durch die elektromagnetische Kupplung abgeschaltet werden. Durch die bauliche Zusammenfassung von Kraftübertragungseinheit, Kompressor und Lichtmaschine entsteht eine Funktionseinheit. Diese kann zu Wartungs- oder Reparaturzwecken in das Fahrzeug einfach ein- und ausgebaut werden.
Eine vorteilhafte Ausbildung des Erfindungsgegenstandes sieht vor, über die Kupplung beide Maschinen an- bzw. abzukuppeln. Hierdurch ist beispielsweise die Funktionseinheit Klimaanlage über eine Kupplung an- und abschaltbar. Dies ist sinnvoll, da der von der Lichtmaschine gelieferte Strom regelmäßig nur dann erforderlich ist, wenn auch der Kompressor in Betrieb ist, d. h. wenn Kälte erzeugt und verteilt werden muss.
Eine alternative Ausführungsform der Erfindung sieht vor, die Lichtmaschine ständig von der Kraftübertragungseinheit antreiben zu lassen und die Arbeitsmaschine über die Kupplung in und außer Betrieb zu setzen. Dies ist vorteilhaft, wenn die Lichtmaschine in der Zeit, in der beispielsweise keine Kälte erzeugt wird, das Laden von Batterien übernimmt. Weiterhin kann die Kupplung kleiner dimensioniert werden, da nur die Leistung für den Kompressor übertragen werden muss. In einem solchen Fall ist es auch vorgesehen, die Leistung der Lichtmaschine elektronisch zu regeln.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, den Statorträger der Lichtmaschine mit dem Gehäuse der Arbeitsmaschine zu verbinden. Hierdurch wird das Gehäuse der Arbeitsmaschine als "Flanschplatte" für die Lichtmaschine verwendet, so dass am Motorblock und/oder am Fahrzeugrahmen nur eine Befestigungsmöglichkeit für die Funktionseinheit vorgesehen sein muss.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform ist es vorgesehen, in der Kraftübertragungseinheit eine mehrstufige Magnetkupplung einzusetzen. Hierdurch kann bei einer fest mit der Antriebseinheit verbunden Lichtmaschine die Leistung des Kompressors stufenweise geregelt werden. Dies ist auch möglich, wenn die Lichtmaschine gemeinsam mit der Arbeitsmaschine von der Kupplung schaltbar ist. Parallel hierzu kann durch eine elektronische Leistungsregelung der Lichtmaschine noch eine von der Kupplungsstufe unabhängige Leistungsregelung an der Lichtmaschine vorgenommen werden.
Durch diese Anordnung ist es möglich, beispielsweise im Startbetrieb einer Klimaanlage zunächst vorrangig Kälte zu erzeugen, da eine Umwälzung der noch nicht oder noch wenig abgekühlten Luft noch nicht erforderlich ist.
Es ist vorteilhaft, wenn durch die Lichtmaschine insbesondere Geräte versorgt werden, die in Abhängigkeit von der Arbeitsmaschine betrieben werden. So ist es beispielsweise bei einer Hydraulikpumpe, die zur Versorgung einer auf einem Fahrzeug angeordneten Hebevorrichtung dient, möglich, die Lichtmaschine für die Versorgung eines der Hebevorrichtung zugeordneten Magnetgreifers einzusetzen.
Schließlich sieht eine weitere Ausbildung der Erfindung vor, die Arbeitsmaschine mit der Lichtmaschine baulich zu verbinden und für beide Maschinen eine gemeinsame Lagerung auf einer gemeinsamen Drehachse vorzusehen. Hierdurch wird die Konstruktion bzw. die Zahl der Bauteile der Funktionseinheit weiter verringert.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden in der Zeichnung anhand von schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen beschrieben. Hierbei zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer ersten Variante der Verbindung von Antriebsmaschine, Kraftübertragungs - einheit, Arbeitsmaschine und Lichtmaschine,
Fig. 2 eine schematische Darstellung einer zweiten Variante der Verbindung von Antriebsmaschine, Kraftübertragungs­ einheit, Arbeitsmaschine und Lichtmaschine,
Fig. 3 eine Schnittansicht einer Arbeitsmaschine und einer Lichtmaschine, die über eine elektromagnetische Kupplung an- bzw. abkuppelbar sind,
Fig. 4 eine Schnittansicht einer Arbeitsmaschine und einer Lichtmaschine, wobei die Arbeitsmaschine über eine elektromagnetische Kupplung an- bzw. abkuppelbar ist,
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Schnittlinie IV-IV durch die in Fig. 3 gezeigte Anordnung,
Fig. 6 eine schematische Darstellung einer dritten Variante der Verbindung von Antriebsmaschine, Kraftübertragungs­ einheit, Arbeitsmaschine und Lichtmaschine,
Fig. 7 eine schematische Darstellung einer vierten Variante der Verbindung von Antriebsmaschine, Kraftübertragungs­ einheit, Arbeitsmaschine und Lichtmaschine.
In Fig. 1 ist in vereinfachter schematischer Darstellung eine Antriebseinheit 1 dargestellt, die aus einer Antriebsmaschine 2, einer Kraftübertragungseinheit 3, einer Arbeitsmaschine 4 und einer Lichtmaschine 5 besteht. Die Kraftübertragungseinheit 3 besteht aus einer Riemenscheibe 6, die über eine Antriebswelle 7 von der Antriebsmaschine 2 angetrieben wird, und über einen Riemen 8 eine Riemenscheibe 9 antreibt. Weiterhin gehört zur Kraftübertragungseinheit 3 eine elektromagnetische Kupplung 10, welche die Kraftübertragung von der Riemenscheibe 9 auf die Arbeitsmaschine 4 und die Lichtmaschine 5 übernimmt.
In Fig. 2 ist in vereinfachter schematischer Darstellung eine Variante der in Fig. 1 dargestellten Antriebseinheit 1 abgebildet. Eine Antriebseinheit 1 besteht wiederum aus einer Antriebsmaschine 2, einer Kraftübertragungseinheit 3, einer Arbeitsmaschine 4 und einer Lichtmaschine 5. Die Kraftübertragungseinheit 3 wird von einer Antriebswelle 7 der Antriebsmaschine 2 angetrieben. Mittels eines Riemens 8 erfolgt eine Kraftübertragung von der Riemenscheibe 6 auf eine Riemenscheibe 9. Die Riemenscheibe 9 ist über eine starre Verbindung 11 mit der Lichtmaschine 5 drehfest verbunden. Die Verbindung zwischen der Riemenscheibe 9 und der Arbeitsmaschine 4 erfolgt über eine elektromagnetische Kupplung 10.
Fig. 3 zeigt in Schnittansicht eine konstruktive Ausführung der in Fig. 1 dargestellten Variante bezüglich der Anordnung von Riemenscheibe 9, elektromagnetischer Kupplung 10, Arbeitsmaschine 4, die z. B. als Kompressor 4' ausgebildet ist, und Lichtmaschine 5. Von der Kraftübertragungseinheit 3 sind in Fig. 3 nur die Riemenscheibe 9 und die elektromagnetische Kupplung 10 dargestellt. Von der Arbeitsmaschine 4 ist ein Gehäuse 12, eine Antriebswelle 13 und eine Lagerung 14 zu sehen. Die Lichtmaschine 5 setzt sich aus einem Gehäuse 15, das mit dem Gehäuse 12 der Arbeitsmaschine 4 verbunden ist, aus einem Stator 16 und einem Rotor 17 zusammen. Der Stator 16 wiederum besteht aus einem Statorring 19, der Statorpole 20 aufweist, die von Statorspulen 21 umgeben sind. Der Rotor 17 der Lichtmaschine 5 ist auf einem Umfang 22 mit Dauermagneten 23 versehen. Über eine Konusverbindung 24 ist der Rotor 17 der Lichtmaschine 5 auf der Antriebswelle 13 der Arbeitsmaschine 4 drehfest angeflanscht. Die Riemenscheibe 9 ist über eine Lagerung 25 frei drehbar auf dem Rotor 17 der Lichtmaschine 5 bzw. auf der Antriebswelle 13 der Arbeitsmaschine 4 gelagert.
Weiterhin ist an der Riemenscheibe 9 über eine Kupplungsscheibe 26, die als Sternfeder 27 ausgebildet ist, eine Reibscheibe 28 angeordnet. Die Reibscheibe 28 besteht aus einem magnetischen Werkstoff und kann von einem ringförmigen Elektromagnet 29, der am Gehäuse 15 der Lichtmaschine 5 bzw. am Gehäuse 12 der Arbeitsmaschine 4 angeordnet ist, in Pfeilrichtung x an eine Kupplungsfläche 30 des Rotors 17 der Lichtmaschine 5 gezogen werden. Bei abgeschaltetem bzw. nicht erregtem Elektromagnet 29 befindet sich die Reibscheibe 28 in der in Fig. 3 dargestellten Position und kann sich gemeinsam mit der Riemenscheibe 9 ungehindert auf der Lagerung 25 um eine Drehachse 31 bzw. um die Antriebswelle 13 und den Rotor 17 drehen. Durch ein Einschalten des Elektromagnets 29 wird die Reibscheibe 28 auf die Kupplungsfläche 30 des Rotors 17 der Lichtmaschine 5 gezogen, wobei diese Bewegung in Pfeilrichtung x durch eine Durchbiegung der Sternfeder 27 ermöglicht wird. Durch die nun bestehende Haftreibverbindung zwischen Reibscheibe 28 und Rotor 17 wird der Rotor 17 von der sich drehenden Riemenscheibe 9 mitgenommen. Hierdurch wird in der Lichtmaschine 5 Strom erzeugt, da sich der Rotor 17 mit dem auf seinem Umfang 22 angeordneten Dauermagneten 23 relativ zum Stator 16 dreht und in den Statorspulen 21 eine Spannung induziert. Weiterhin wird die Antriebswelle 13 vom Rotor 17 über die drehfeste Konusverbindung 24 mitgenommen, so dass auch die Arbeitsmaschine 4 angetrieben wird. Durch ein Lösen der elektromagnetischen Kupplung 10 wird der Rotor 17 wieder von der Riemenscheibe 9 entkuppelt und die Lichtmaschine 5 und die Arbeitsmaschine 4 kommen zum Stillstand.
Fig. 4 zeigt eine Schnittansicht durch eine konstruktive Lösung der in Fig. 2 dargestellten Verbindung von Riemenscheibe 9, elektromagnetischer Kupplung 10, Lichtmaschine 5 und Arbeitsmaschine 4. Von der Arbeitsmaschine 4 ist nur ein Gehäuse 12 dargestellt, in dem eine Antriebswelle 13 über eine Lagerung 14 angeordnet ist. Die Lichtmaschine 5 besteht aus einem Gehäuse 15, das mit dem Gehäuse 12 der Arbeitsmaschine 4 in Verbindung steht. An dem Gehäuse 15 ist ein Stator 16 angeordnet, der aus einem Statorring 19 besteht, auf dem Statorpole 20 angeordnet sind, die wiederum Statorspulen 21 tragen (siehe auch Fig. 5). Ein Rotor 17 der Lichtmaschine 5 weist an einem Umfang 22 Dauermagnete 23 auf. Die Riemenscheibe 9 ist mit dem Rotor 17 der Lichtmaschine 5 einstückig ausgebildet, so dass eine Rotation der Riemenscheibe 9 immer auch eine Drehung des Rotors 17 bedeutet. Die elektromagnetische Kupplung 10 besteht aus einer Reibscheibe 28, die über eine als Sternfeder 27 ausgebildete Kupplungsscheibe 26 drehfest mit der Riemenscheibe 9 in Verbindung steht. Weitere Bauteile der elektromagnetischen Kupplung 10 sind ein Kupplungsrotor 18, der über eine Konusverbindung 24 drehfest mit der Antriebswelle 13 verbunden ist, und ein ringförmiger Elektromagnet 29, der gegenüber der Reibscheibe 28 am Gehäuse 15 bzw. 12 angeordnet ist. Die Riemenscheibe 9 bzw. der Rotor 17 der Lichtmaschine 5 sind über eine Lagerung 25 frei drehbar auf dem Kupplungsrotor 18 bzw. der Antriebswelle 13 angeordnet. Bei abgeschalteter elektromagnetischer Kupplung 10 dreht sich der Rotor 17 der Lichtmaschine 5 gemeinsam mit der Riemenscheibe 9 und induziert in den Statorspulen 21 eine Spannung. Durch Erregen des Elektromagnets 29 wird die Reibscheibe 28 gegen den Kupplungsrotor 18 gezogen, so dass zwischen beiden Bauteilen eine Haftreibverbindung entsteht und die mit der Riemenscheibe 9 über die Kupplungsscheibe 26 verbundene Haftscheibe 28 den Kupplungsrotor 18 mitnimmt. Der Kupplungsrotor 18 wiederum rotiert dann gemeinsam mit der Antriebswelle 13 um eine Drehachse 31, da der Kupplungsrotor 18 und die Antriebswelle 13 der Arbeitsmaschine 4 über die drehfeste Konusverbindung 24 miteinander verbunden sind.
Fig. 5 zeigt einen Schnitt entlang der Schnittlinie V-V durch die in Fig. 4 dargestellte Anordnung. Im Schnitt ist von der Lichtmaschine 5 das Gehäuse 15, der Stator 16 und der Rotor 17 zu sehen. Am Statorring 19 des Stators 16 sind eine Vielzahl von Statorpolen 20 mit Statorspulen 21 angeordnet. Am Umfang 22 des Rotors 17 sind Dauermagnete 23, die auf die Statorspulen 21 ausgerichtet sind, verteilt. Weiterhin ist die ringförmige Reibscheibe 28 zu sehen, die an der Kupplungsscheibe 26 befestigt ist. Die Reibscheibe 28 und die Kupplungsscheibe 26 drehen sich genauso wie die Antriebswelle 13 und der Rotor 17 um die Drehachse 31.
In Fig. 6 ist eine vereinfachte schematische Darstellung einer Antriebseinheit 1 abgebildet, die aus einer Antriebsmaschine 2, einer Kraftübertragungseinheit 3, einer Arbeitsmaschine 4 und einer Lichtmaschine 5 besteht. Die Kraftübertragungseinheit 3 besteht aus einer Riemenscheibe 6, die über eine Antriebswelle 7 von der Arbeitsmaschine 2 angetrieben wird, und über einen Riemen 8 eine Riemenscheibe 9 antreibt. Mit der Riemenscheibe 9 ist eine zur Kraftübertragungseinheit 3 gehörende elektromagnetische Kupplung 10 verbunden, die eine Verbindung zu einer Antriebswelle 13 der Arbeitsmaschine 4 herstellt. Die Arbeitsmaschine 4 besitzt eine der Antriebseinheit 3 zugewandte Seite 32 und eine der Antriebseinheit 3 abgewandte Seite 33. Auf der der Antriebseinheit 3 abgewandten Seite 33 ist die Lichtmaschine 5 angeordnet, wobei die Lichtmaschine 5 über die durchgehende Antriebswelle 13 der Arbeitsmaschine 4 angetrieben ist.
In Fig. 7 ist in vereinfachter schematischer Darstellung eine Variante der in den Fig. 1, 2 und 6 dargestellten Antriebseinheiten 1 abgebildet. Eine in Fig. 7 dargestellte Antriebseinheit 1, die aus einer Antriebsmaschine 2, einer Kraftübertragungseinheit 3, einer Arbeitsmaschine 4 und einer Lichtmaschine 5 besteht, ist analog zu der in Fig. 2 dargestellten Antriebseinheit 1 aufgebaut, wobei hier die Riemenscheiben 6, 9 und der Riemen 8 durch ein stufenloses Getriebe 34 ersetzt sind. Das stufenlose Getriebe 34 ist als CVT-Getriebe 35 ausgebildet. Mittels des stufenlosen Getriebes 34 kann die Drehzahl der Arbeitsmaschine 4 bzw. die Drehzahl der Lichtmaschine 5 variabel geregelt werden. Über eine elektromagnetische Kupplung 10 ist es möglich, die Arbeitsmaschine 4 ein- bzw. auszukuppeln. Somit erlaubt die Antriebseinheit 1 beispielsweise, die Arbeitsmaschine 4 auszukuppeln und die Lichtmaschine 5 über das stufenlose Getriebe 34 mit einer geringen Drehzahl bzw. einer geringen Leistung zu betreiben.
Die Erfindung ist nicht auf dargestellte oder beschriebene Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie umfasst vielmehr Weiterbildungen der Erfindung im Rahmen der Schutzrechtsansprüche. Insbesondere sieht die Erfindung auch vor, den Antrieb von Arbeitsmaschine und Lichtmaschine über eine Antriebswelle und eine dieser zugeordneten elektromagnetischen Kupplung vorzunehmen.
Bezugszeichenliste
1
Antriebseinheit
2
Antriebsmaschine
3
Kraftübertragungseinheit
4
Arbeitsmaschine
4
' Kompressor
5
Lichtmaschine
6
Riemenscheibe
7
Antriebswelle
8
Riemen
9
Riemenscheibe
10
elektromagnetische Kupplung
11
Verbindung
12
Gehäuse
13
Antriebswelle
14
Lagerung
15
Gehäuse
16
Stator
17
Rotor
18
Kupplungsrotor
19
Statorring
20
Statorpol
21
Statorspule
22
Umfang
23
Dauermagnet
24
Konusverbindung
25
Lagerung
26
Kupplungsscheibe
27
Sternfeder
28
Reibscheibe
29
Elektromagnet
30
Kupplungsfläche
31
Drehachse
32
Seite
33
Seite
34
Getriebe
35
CVT-Getriebe

Claims (11)

1. Antriebseinheit (1), insbesondere für ein Kraftfahrzeug bestehend aus einer Kraftübertragungseinheit (3), die von einer Antriebsmaschine (2) angetrieben ist, und einer Arbeitsmaschine (4), wie z. B. Kompressor (4'), Pumpe oder Lüfter, wobei die Kraftübertragungseinheit (3) als Riemenantrieb, Gelenkwelle oder Kurbelwelle ausgebildet ist, die über eine ein- oder mehrstufige elektromagnetische Kupplung (10) die Arbeitsmaschine (4) antreibt, dadurch gekennzeichnet, dass der Kraftübertragungseinheit (3) eine ringförmig ausgebildete Lichtmaschine (5) zugeordnet ist, deren Läufer (17) bei geschalteter elektromagnetischer Kupplung (10) oder direkt antreibbar ist.
2. Antriebseinheit (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplung (10) die Arbeitsmaschine (4) und die Lichtmaschine (5) an- bzw. abkuppelt.
3. Antriebseinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtmaschine (5) ständig von der Antriebsmaschine (2) angetrieben ist und die Arbeitsmaschine (4) über die Kupplung (10) an- bzw. abgekuppelt ist.
4. Antriebseinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Statorträger (16) der Lichtmaschine (5) mit dem Gehäuse (12) der Arbeitsmaschine (4) verbunden ist.
5. Antriebseinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das An- bzw. Abkuppeln der Antriebsmaschine (2) an die Arbeitsmaschine (4) und/oder die Lichtmaschine (5) über eine mehrstufige Magnetkupplung (10) erfolgt.
6. Antriebseinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsmaschine (4) als Kompressor (4'), insbesondere Kompressor für eine Kältemaschine ausgebildet ist.
7. Antriebseinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsmaschine (4) als Hydraulikpumpe ausgebildet ist.
8. Antriebseinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtmaschine (5) insbesondere zur Versorgung von Geräten dient, die in Abhängigkeit von der Arbeitsmaschine (4) betrieben werden.
9. Antriebseinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtmaschine (5) auf einer von der elektromagnetischen Kupplung (10) abgewandten Seite (33) der Arbeitsmaschine (4) angeordnet ist und über eine Antriebswelle (13) der Antriebsmaschine (2) angetrieben ist.
10. Antriebseinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraftübertragung von der Antriebsmaschine (2) auf die Arbeitsmaschine (4) bzw. auf die Lichtmaschine (5) über ein stufenlos regelbares Getriebe (34), insbesondere ein CVT-Getriebe (35) erfolgt.
11. Antriebseinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsmaschine (4) mit der Lichtmaschine (5) baulich verbunden ist und beide Maschinen einen gemeinsame Lagerung und eine gemeinsame Drehachse (31) aufweisen.
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