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DE10035449A1 - Automat zum Erbringen einer Leistung - Google Patents

Automat zum Erbringen einer Leistung

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Publication number
DE10035449A1
DE10035449A1 DE10035449A DE10035449A DE10035449A1 DE 10035449 A1 DE10035449 A1 DE 10035449A1 DE 10035449 A DE10035449 A DE 10035449A DE 10035449 A DE10035449 A DE 10035449A DE 10035449 A1 DE10035449 A1 DE 10035449A1
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DE
Germany
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opening
value
phone
telephone
card
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10035449A
Other languages
English (en)
Inventor
Marc Gersbacher
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE10035449A1 publication Critical patent/DE10035449A1/de
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Abstract

Bei einem Automaten zum Erbringen einer Leistung aufgrund Eingabe eines Wertgegenstandes mit einem Gehäuse (1), in dem sich eine Öffnung (14) zur Aufnahme des Wertgegenstandes und eine Öffnung (8, 9, 10) zum Entnehmen der Leistung befindet, soll der Öffnung (9, 10) zum Entnehmen der Leistung eine Ladeeinrichtung (11) zum Aufladen einer Telefonkarte (3) zugeordnet und von einer Einrichtung (13) zum Erfassen des Wertgegenstandes steuerbar sein.

Description

Die Erfindung betrifft einen Automat zum Erbringen einer Leistung auf Grund Eingabe eines Wertgegenstandes mit einem Gehäuse, in dem sich eine Öffnung zur Aufnahme des Wertgegenstandes und eine Öffnung zum Entnehmen der Leistung befindet.
Automaten sind in vielfältiger Form und Ausführung bekannt und auf dem Markt. Während in früherer Zeit Zigarettenautomaten und Getränkeautomaten die Regel waren, gibt es heute für alle möglichen zu kaufenden Waren Automaten, selbst für Blumen, wobei dann den Automaten entsprechende Einrichtungen zum Frischhalten der Ware zugeordnet sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine neue Verwendungsweise für einen derartigen Automaten zu eröffnen.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, dass der Öffnung zum Entnehmen der Leistung eine Ladeeinrichtung zum Aufladen einer Telefonkarte zugeordnet und von einer Einrichtung zum Erfassen des Wertgegenstandes steuerbar ist.
Das Telefon und insbesondere das Handy ist heute aus dem Leben nicht mehr wegdenkbar. Während in vielen Fällen ein Benutzungsvertrag mit einer Telefongesellschaft abgeschlossen wird, findet aber auch die Telefonkarte erhebliche Verbreitung. Unter einer Telefonkarte wird im vorliegenden Fall eine separate Plastikkarte verstanden, die einen entsprechenden Chip beinhaltet, welcher die notwendigen Informationen zum Telefonieren beinhaltet. Die Telefonkarte kann aber auch in einem Handy integriert sein, wobei es sich nicht mehr um eine Plastikkarte handeln muss, sondern die Telefonkarte kann in Form eines geeigneten Chips direkt mit der erforderlichen Elektronik verbunden sein. Hier sind viele Möglichkeiten denkbar und sollen von der Erfindung umfasst sein. Allein wichtig ist, dass es sich um einen Gegenstand handelt, der aufgeladen werden soll, damit ein Telefonieren möglich wird. Selbstverständlich kann eine derartige Telefonkarte auch in einer geeigneten Telefonzelle benutzt werden.
Der Vorteil der Erfindung ist, dass der Benutzer nicht mehr auf Geschäftszeiten eines Anbieters angewiesen ist, sondern zu jeder Tages- und Nachtzeit seine Telefonkarte aufladen kann. Ferner benötigt er nicht jedesmal eine neue Telefonkarte, sondern kann seine bereits vorhandene Karte mehrfach benutzen. Im Rahmen der Erfindung ist sogar daran gedacht, das Handy selbst gleichzeitig mit Strom und entsprechend einem Wertguthaben zum Telefonieren aufzuladen.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung, das auch separat Anwendung finden kann, sollen der Öffnung zum Entnehmen der Leistung Fächer zugeordnet sein, in denen sich Handys, insbesondere Einweghandys, Telefonkarten und Handy-Zubehör befinden. Nachdem die Preise für Handys heute so günstig geworden sind, kann daran gedacht werden, Einweghandys zu entwickeln, die ein bestimmtes, relativ hohes Guthaben beinhalten oder aber die beispielsweise auch mit einer gleichfalls zu lösenden Telefonkarte zu bedienen sind. Das Einweghandy kann beispielsweise gelöst und dann in die oben erwähnte Öffnung zum Aufladen des Handys gesteckt werden. Hier kann gleich der Akku des Handys mit aufgeladen und das Handy auch mit einer gewünschten Geheimnummer versehen werden. Benötigt der Benutzer noch eine Handytasche, so kann er diese ebenfalls lösen.
Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung, das ebenfalls auch separat Anwendung finden kann, soll der Öffnung zur Aufnahme des Wertgegenstandes eine Einrichtung zum Erfassen des Wertgegenstandes zugeordnet sein, welche mit einer Einrichtung zum Ausgeben einer Geheimnummer verbunden ist. Heute finden hier die sogenannten Call now- Karten Anwendung, welche auf einen bestimmten Gegenwert ausgegeben werden. Diese Karten enthalten ein Rubbelfeld, auf dem eine Geheimnummer erkennbar ist. Wird diese Geheimnummer dem Netzbetreiber mitgeteilt, so wird eine bestimmte Rufnummer für den Gegenwert freigeschaltet.
Gemäss der vorliegenden Erfindung soll dieser Vorgang ohne Zwischenschaltung einer Karte möglich sein. D. h., der Benutzer gibt einen Wertgegenstand in den Automaten ein, der von der Einrichtung zum Erfassen des Wertgegenstandes erkannt wird. Diese teilt den Wert der Einrichtung zum Ausgeben einer Geheimnummer mit. Nunmehr kann entweder die Einrichtung zum Ausgeben der Geheimnummer selbst den Netzbetreiber anwählen und ihm die Geheimnummer mitteilen, damit der Netzbetreiber die gewünschte Rufnummer freischaltet. Denkbar ist auch, dass die Geheimnummer auf einem Display oder einem Drucker ausgegeben wird und der Benutzer dann selbst den Netzbetreiber anwählt und ihm diese Geheimnummer mitteilt.
Für die Netzbetreiber stellt sich heute das erhebliche Problem, dass sie für ihre Leistungen in vielen Fällen in Vorlage treten müssen. Das bedeutet, der Telefonbesitzer benutzt über einen längeren Zeitraum die Leistungen des Netzbetreibers, zahlt aber erst einige Zeit später die Rechnung. In vielen Fällen kommt es auch zu Forderungsausfällen des Netzbetreibers, da der Handybenutzer die aufgelaufenen Forderungen nicht mehr bezahlen kann. Etwas Abhilfe schafft hier die Telefonkarte, die der Handybenutzer zuerst kaufen muss, so dass er die Leistung des Netzbetreibers im Voraus bezahlt. Die Telefonkarte ist aber umständlich zu handhaben und erfordert eine spezielle Ausgestaltung des Handys.
Zur Lösung dieses Problems schlägt die vorliegende Erfindung vor, dass ein Automat zum Auffüllen eines Telefonguthabens geschaffen wird, mit einem Gehäuse, in dem sich eine Öffnung zur Aufnahme eines Wertgegenstandes und ein Tastenfeld befindet. Dabei ist der Öffnung zur Aufnahme des Wertgegenstandes eine Einrichtung zum Erfassen des Wertgegenstandes zugeordnet und diese Einrichtung wiederum mit einer Einrichtung zum Auffüllen des Telefonguthabens verbunden. Das bedeutet, dass der Handybenutzer vor Inanspruchnahme der Leistung des Netzbetreibers diese Leistung honorieren muss. Hierdurch spart der Netzbetreiber erhebliche Zinsen für seine Vorleistung. Forderungsausfälle sind kaum noch möglich.
Unter Wertgegenstand sollen alle denkbaren Möglichkeiten fallen. Hierzu gehören Geldscheine, Geldmünzen, Scheckkarten oder andere gekaufte Gegenstände, die von der Einrichtung zum Erfassen des Wertgegenstandes erfasst werden können und denen die Einrichtung einen bestimmten Wert zumisst.
Das Tastenfeld kann aus einer oder mehrerer Tasten bestehen, je nach dem, welche Tätigkeiten des Automaten mit dem Tastenfeld gesteuert werden sollen. In einem einfachen Ausführungsbeispiel der Erfindung besitzt das Gehäuse einen Schlitz oder eine Einstecköffnung für eine Telefonkarte oder das Handy selbst, so dass direkt am Gehäuse nach dem Eingeben eines bestimmten Geldbetrages dieser auf der Telefonkarte bzw. auf der SIM-Karte des Handys gutgeschrieben werden kann.
Denkbar ist auch, dass durch Einstecken des Handys in den Automaten eine Verbindung mit einem Kontoserver hergestellt wird, der nach dem Eingeben des Geldbetrages diesen dem Konto des Handybesitzers gutschreibt. Ähnliches kann auch mit einer Scheckkarte geschehen.
Sehr einfach ist auch ein Automat ausgestaltet, bei dem der Handybesitzer über eine bestimmte Nummer mit dem Kontoserver in Verbindung treten kann und beispielsweise seine eigene Telefonnummer oder eine Geheimnummer eingibt, die dann den Zugang zum Telefonkonto des Handyinhabers öffnet, so dass durch einen entsprechenden Tastendruck ebenfalls die eingeworfene Geldmenge dem Telefonkonto des Handybesitzers gutgeschrieben wird. Hier sind sicherlich noch weitere Ausführungsbeispiele möglich, die von der vorliegenden Erfindung umfasst sein sollen.
Derartige Automaten können an beliebigen Zentralplätzen, wie Bahnhöfen, Flughäfen, Einkaufsmärkten u. s. w. aufgestellt werden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf einen erfindungsgemässen Automaten zum Erbringen einer Leistung;
Fig. 2 eine schematische Darstellung verschiedener Möglichkeiten des Aufladens eines Guthabens zum Telefonieren.
Der erfindungsgemässe Automat zum Erbringen einer Leistung weist ein Gehäuse 1 auf, in dem sich eine Mehrzahl von Fächern 2.1 bis 2.3 befindet. Diese Fächer 2.1 bis 2.3 dienen der Aufnahme von Gegenständen aus dem Telefonbereich, beispielsweise von Telefonkarten 3, Handys 4 und Handytaschen 5. In bekannter Weise werden die Telefonkarten 3, Handys 4 und Handytaschen 5 von Spiralen 6 gehalten, die um ihre Achse drehbar sind. Beim Drehen der Spirale 6 werden die Gegenstände in den Fächern 2.1 bis 2.3 nach vorne hin geschoben und gelangen in einen nicht näher gezeigten Vertikalkanal, durch den sie nach unten in eine Ausgabemulde 7 fallen können. Sie können dann durch eine Öffnung 8 aus dieser Ausgabemulde 7 entnommen werden.
Ferner befindet sich in dem Gehäuse 1 ein Schlitz 9 sowie eine Einstecköffnung 10. Der Schlitz 9 dient der Aufnahme einer aufzuladenden Telefonkarte, bei der Einstecköffnung 10 ist dagegen daran gedacht, ein ganzes Handy mit seinem Fussteil einzusetzen, so dass eine im Handy vorhandene Telefonkarte aufgeladen werden kann.
Dem Schlitz 9 und der Einstecköffnung 10 ist eine nur gestrichelt angedeutete Ladeeinrichtung 11 zugeordnet, über welche eine in den Schlitz 9 eingesteckte Telefonkarte bzw. ein in die Einstecköffnung 10 eingestecktes Handy aufgeladen werden kann.
Die Ladeeinrichtung 11 ist über eine gestrichelt angedeutete Verbindung 12 mit einer Einrichtung 13 verbunden, über die der Wert eines durch einen weiteren Schlitz 14 eingeführten Wertgegenstandes ermittelt werden kann. Bei dem Wertgegenstand kann es sich vor allem um Geld, Geldscheine, Kreditkarten, Gutscheine u. s. w. handeln.
Oberhalb des Schlitzes 14 ist noch ein Tastenfeld 15 vorgesehen, über das zum einen die entsprechenden Fächer 2.1 bis 2.3 angewählt werden können, zum anderen kann das Tastenfeld aber auch dazu dienen, eine Geheimzahl für ein aufzuladendes Handy oder eine aufzuladende Telefonkarte einzugeben oder eine neue Geheimnummer in ein aufzuladendes Handy oder eine Telefonkarte einzuprogrammieren.
Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung ist folgende:
Wünscht ein Benutzer beispielsweise eine neue Telefonkarte 3 in Höhe eines bestimmten Wertes, so gibt er in den Schlitz 14 den entsprechenden Wertgegenstand ein und wählt über das Tastenfeld 15 das Fach 2.1 an. Die Spirale 6 dreht sich und schiebt eine Telefonkarte 3 nach vorne, bis die Telefonkarte 3 in den Bereich des Vertikalschachtes gelangt und nach unten in die Ausgabemulde 7 fällt. Sie kann dann von dem Benutzer durch die Öffnung 8 entnommen werden.
Ein weiterer Benutzer hat seine Telefonkarte beinahe aufgebraucht. Er kann diese jetzt in den Schlitz 9 einstecken und einen entsprechenden Wertgegenstand durch den Schlitz 14 einführen. Die Einrichtung 13 zum Erfassen des Wertgegenstandes erfasst dessen Wert und gibt ihn an die Ladeeinrichtung 11 weiter, die entsprechend die Telefonkarte auflädt.
In Fig. 2 sind verschiedene Möglichkeiten angedeutet, wie ein Kunde sein Guthaben zum Telefonieren herstellen bzw. aufbessern kann. In jedem Fall bedient er sich eines Automaten, der bevorzugt an einer öffentlich zugänglichen Stelle aufgestellt ist. In dem Ausführungsbeispiel d) ist die oben beschriebene Möglichkeit des Auffüllens der Telefonkarte selbst bzw. des Handys gezeigt. Ein entsprechendes Gehäuse 1.4 besitzt den Schlitz 14 bzw. 14.1 zum Einschieben eines Geldscheins bzw. zum Einwerfen von Münzen. Auf einem Display 16 wird der eingeworfene Wert angezeigt.
In den Schlitz 9 kann eine Telefonkarte bzw. in die Einstecköffnung 10 ein Handy eingesteckt werden.
Nach dem Einstecken eines Geldscheines bzw. dem Einwerfen von entsprechenden Münzen in die Schlitze 14 bzw. 14.1 und dem Einstecken einer Telefonkarte in den Schlitz 9 bzw. das Einstecken eines Handys in die Einstecköffnung 10 kann über das Tastenfeld 15.1 ein Aufladen der Telefonkarte bzw. des Handys in Gang gesetzt werden.
Sollte beispielsweise von dem Handybesitzer dringend Geld gebraucht werden, so besteht auch die Möglichkeit, nach dem Einstecken der Telefonkarte in den Schlitz 9 bzw. nach dem Einschieben des Handys in die Einstecköffnung 10 das Telefonguthaben ganz oder teilweise je nach Wunsch zu entladen, wobei dann noch ein Ausgabefach für entsprechende Geldscheine bzw. Münzen vorgesehen ist. Diese Möglichkeit soll auch bei den anderen Automaten gegeben sein.
In den drei übrigen gezeigten Möglichkeiten a) bis c) der Veränderung seines Telefonguthabens sind die entsprechenden Gehäuse 1.1 bis 1.3 jeweils über eine Telefonleitung oder drahtlos mit einem Kontoserver 17 verbunden. In dem Ausführungsbeispiel a) sind Schlitze 14 bzw. 14.1 zur Aufnahme von Geldscheinen und Münzen vorgesehen. Der Wert der eingeworfenen Münzen bzw. Geldscheine kann auf dem Display 16 abgelesen werden. Ferner auch Nummern, die über das Tastenfeld 15 eingegeben werden.
Der Handybesitzer wählt nach dem Einstecken von Geldscheinen bzw. Einwerfen von Münzen die Nummer des Kontoservers 17 an, welche beispielsweise wie bei der Mailbox vierstellig sein kann. Danach gibt er über das Tastenfeld 15 seine Handynummer ein, so dass auf seinem Konto die eingeworfene Geldmenge gutgeschrieben wird. Diese kann er dann abtelefonieren.
Es versteht sich von selbst, dass das Gehäuse 1.1 auch mit einer Ausgabe für eine Quittung ausgestattet sein kann. Ferner besteht auch die Möglichkeit, von seinem Guthaben beim Kontoserver Geld abzurufen, welches der Automat ausgibt.
Selbstverständlich kann der Schlitz 14 auch eine Scheckkarte aufnehmen, die nach Eingabe einer Geheimzahl von dem Kontoserver geprüft wird, wobei dann die Abbuchung eines gewünschten Betrages und die Gutschrift auf dem Telefonkonto durchgeführt wird. Hierfür kann bei dem Gehäuse 1.2 auch ein separater Schlitz 18 vorgesehen werden. In diesen Schlitz 18 könnte auch eine Telefonkarte eingesteckt werden, von der ein Guthaben direkt auf einen Kontoserver 17 übertragen wird.
Eine ähnliche Variante bietet auch der Automat c), bei dem in die Einstecköffnung 10 direkt das Handy eingesetzt wird. Nach Einwerfen eines bestimmten Geldbetrages braucht hier nur die Nummer des Kontoservers 17 angewählt zu werden, der Kontoserver 17 fragt dann das Handy 10 nach dessen Nummer und schreibt dieser Nummer den eingeworfenen Geldbetrag gut. Hier braucht der Handybesitzer nicht einmal mehr seine eigene Nummer einzugeben. Dadurch ist die grösstmögliche Sicherheit gegeben, dass tatsächlich auch dem gewünschten Handy der Betrag zum Telefonieren gutgeschrieben wird.
Dies sind nur einige denkbare Möglichkeiten, im Rahmen der Erfindung liegen jedoch alle Kombinationen der Möglichkeiten und auch ähnliche weitere Ausführungs­ beispiele.
Positionszahlenliste
1
Gehäuse
2
Fach
3
Telefonkarte
4
Einweghandy
5
Handytasche
6
Spirale
7
Ausgabemelder
8
Öffnung
9
Schlitz
10
Einstecköffnung
11
Ladeeinrichtung
12
Verbindung
13
Einrichtung
14
Schlitz
15
Tastenfeld
16
Display
17
Kontoserver
18
Schlitz für Kreditkarte

Claims (10)

1. Automat zum Erbringen einer Leistung aufgrund Eingabe eines Wertgegenstandes mit einem Gehäuse (1), in dem sich eine Öffnung (14) zur Aufnahme des Wertgegenstandes und eine Öffnung (8, 9, 10) zum Entnehmen der Leistung befindet, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnung (9, 10) zum Entnehmen der Leistung eine Ladeeinrichtung (11) zum Aufladen einer Telefonkarte (3) zugeordnet und von einer Einrichtung (13) zum Erfassen des Wertgegenstandes steuerbar ist.
2. Automat zum Erbringen einer Leistung aufgrund Eingabe eines Wertgegenstandes mit einem Gehäuse (1), in dem sich eine Öffnung (14) zur Aufnahme des Wertgegenstandes und eine Öffnung (8, 9, 10) zum Entnehmen der Leistung befindet, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnung (8) zum Entnehmen der Leistung Fächer (2.1-2.3) zugeordnet sind, in denen sich Handys (4), insbesondere Einweghandys, Telefonkarten (3) und Handy - Zubehör (5) befinden.
3. Automat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Leistungen (3, 4, 5) von drehbaren Spiralen (6) in den Fächern (2.1-2.3) gehalten werden.
4. Automat zum Erbringen einer Leistung aufgrund Eingabe eines Wertgegenstandes mit einem Gehäuse (1), in dem sich eine Öffnung (14) zur Aufnahme des Wertgegenstandes und eine Öffnung (8, 9, 10) zum Entnehmen der Leistung befindet, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnung (14) zur Aufnahme des Wertgegenstandes eine Einrichtung (13) zum Erfassen des Wertgegenstandes zugeordnet ist, welche mit einer Einrichtung zum Ausgeben einer Geheimnummer verbunden ist.
5. Automat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (13) zum Ausgeben der Geheimnummer diese direkt an einen Netzbetreiber durchgibt.
6. Automat nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Ausgeben der Geheimnummer mit einem Display oder einem Drucker verbunden ist.
7. Automat zum Auffüllen eine Telefonguthabens mit einem Gehäuse (1.1-1.4), in dem sich eine Öffnung (14, 14.1, 18) zur Aufnahme eines Wertgegenstandes und ein Tastenfeld (15, 15.1) befindet, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnung (14, 14.1, 18) zur Aufnahme des Wertgegenstandes eine Einrichtung zum Erfassen des Wertgegenstandes zugeordnet und diese mit einer Einrichtung (17) zum Auffüllen des Telefonguthabens verbunden ist.
8. Automat nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (1.4) ein Schlitz (9) zum Einstecken einer aufzufüllenden Telefonkarte und/oder eine Einstecköffnung (10) zum Einsetzen eines aufzufüllenden Handys vorgesehen ist.
9. Automat nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Erfassen des Wertgegenstandes mit einem externen Kontoserver in Verbindung bringbar ist.
10. Automat nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verbindung zwischen Kontoserver und Einrichtung zum Erfassen des Wertgegenstandes über ein Tastenfeld (15), eine Telefonkarte und/oder das Handy selbst bestellbar ist.
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