DE10035449A1 - Automat zum Erbringen einer Leistung - Google Patents
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Abstract
Bei einem Automaten zum Erbringen einer Leistung aufgrund Eingabe eines Wertgegenstandes mit einem Gehäuse (1), in dem sich eine Öffnung (14) zur Aufnahme des Wertgegenstandes und eine Öffnung (8, 9, 10) zum Entnehmen der Leistung befindet, soll der Öffnung (9, 10) zum Entnehmen der Leistung eine Ladeeinrichtung (11) zum Aufladen einer Telefonkarte (3) zugeordnet und von einer Einrichtung (13) zum Erfassen des Wertgegenstandes steuerbar sein.
Description
Die Erfindung betrifft einen Automat zum Erbringen einer
Leistung auf Grund Eingabe eines Wertgegenstandes mit einem
Gehäuse, in dem sich eine Öffnung zur Aufnahme des
Wertgegenstandes und eine Öffnung zum Entnehmen der
Leistung befindet.
Automaten sind in vielfältiger Form und Ausführung bekannt
und auf dem Markt. Während in früherer Zeit
Zigarettenautomaten und Getränkeautomaten die Regel waren,
gibt es heute für alle möglichen zu kaufenden Waren
Automaten, selbst für Blumen, wobei dann den Automaten
entsprechende Einrichtungen zum Frischhalten der Ware
zugeordnet sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
neue Verwendungsweise für einen derartigen Automaten zu
eröffnen.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, dass der Öffnung zum
Entnehmen der Leistung eine Ladeeinrichtung zum Aufladen
einer Telefonkarte zugeordnet und von einer Einrichtung zum
Erfassen des Wertgegenstandes steuerbar ist.
Das Telefon und insbesondere das Handy ist heute aus dem
Leben nicht mehr wegdenkbar. Während in vielen Fällen ein
Benutzungsvertrag mit einer Telefongesellschaft
abgeschlossen wird, findet aber auch die Telefonkarte
erhebliche Verbreitung. Unter einer Telefonkarte wird im
vorliegenden Fall eine separate Plastikkarte verstanden,
die einen entsprechenden Chip beinhaltet, welcher die
notwendigen Informationen zum Telefonieren beinhaltet. Die
Telefonkarte kann aber auch in einem Handy integriert sein,
wobei es sich nicht mehr um eine Plastikkarte handeln muss,
sondern die Telefonkarte kann in Form eines geeigneten
Chips direkt mit der erforderlichen Elektronik verbunden
sein. Hier sind viele Möglichkeiten denkbar und sollen von
der Erfindung umfasst sein. Allein wichtig ist, dass es
sich um einen Gegenstand handelt, der aufgeladen werden
soll, damit ein Telefonieren möglich wird.
Selbstverständlich kann eine derartige Telefonkarte auch in
einer geeigneten Telefonzelle benutzt werden.
Der Vorteil der Erfindung ist, dass der Benutzer nicht mehr
auf Geschäftszeiten eines Anbieters angewiesen ist, sondern
zu jeder Tages- und Nachtzeit seine Telefonkarte aufladen
kann. Ferner benötigt er nicht jedesmal eine neue
Telefonkarte, sondern kann seine bereits vorhandene Karte
mehrfach benutzen. Im Rahmen der Erfindung ist sogar daran
gedacht, das Handy selbst gleichzeitig mit Strom und
entsprechend einem Wertguthaben zum Telefonieren
aufzuladen.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung, das
auch separat Anwendung finden kann, sollen der Öffnung zum
Entnehmen der Leistung Fächer zugeordnet sein, in denen
sich Handys, insbesondere Einweghandys, Telefonkarten und
Handy-Zubehör befinden. Nachdem die Preise für Handys heute
so günstig geworden sind, kann daran gedacht werden,
Einweghandys zu entwickeln, die ein bestimmtes, relativ
hohes Guthaben beinhalten oder aber die beispielsweise auch
mit einer gleichfalls zu lösenden Telefonkarte zu bedienen
sind. Das Einweghandy kann beispielsweise gelöst und dann
in die oben erwähnte Öffnung zum Aufladen des Handys
gesteckt werden. Hier kann gleich der Akku des Handys mit
aufgeladen und das Handy auch mit einer gewünschten
Geheimnummer versehen werden. Benötigt der Benutzer noch
eine Handytasche, so kann er diese ebenfalls lösen.
Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung, das
ebenfalls auch separat Anwendung finden kann, soll der
Öffnung zur Aufnahme des Wertgegenstandes eine Einrichtung
zum Erfassen des Wertgegenstandes zugeordnet sein, welche
mit einer Einrichtung zum Ausgeben einer Geheimnummer
verbunden ist. Heute finden hier die sogenannten Call now-
Karten Anwendung, welche auf einen bestimmten Gegenwert
ausgegeben werden. Diese Karten enthalten ein Rubbelfeld,
auf dem eine Geheimnummer erkennbar ist. Wird diese
Geheimnummer dem Netzbetreiber mitgeteilt, so wird eine
bestimmte Rufnummer für den Gegenwert freigeschaltet.
Gemäss der vorliegenden Erfindung soll dieser Vorgang ohne
Zwischenschaltung einer Karte möglich sein. D. h., der
Benutzer gibt einen Wertgegenstand in den Automaten ein,
der von der Einrichtung zum Erfassen des Wertgegenstandes
erkannt wird. Diese teilt den Wert der Einrichtung zum
Ausgeben einer Geheimnummer mit. Nunmehr kann entweder die
Einrichtung zum Ausgeben der Geheimnummer selbst den
Netzbetreiber anwählen und ihm die Geheimnummer mitteilen,
damit der Netzbetreiber die gewünschte Rufnummer
freischaltet. Denkbar ist auch, dass die Geheimnummer auf
einem Display oder einem Drucker ausgegeben wird und der
Benutzer dann selbst den Netzbetreiber anwählt und ihm
diese Geheimnummer mitteilt.
Für die Netzbetreiber stellt sich heute das erhebliche
Problem, dass sie für ihre Leistungen in vielen Fällen in
Vorlage treten müssen. Das bedeutet, der Telefonbesitzer
benutzt über einen längeren Zeitraum die Leistungen des
Netzbetreibers, zahlt aber erst einige Zeit später die
Rechnung. In vielen Fällen kommt es auch zu
Forderungsausfällen des Netzbetreibers, da der
Handybenutzer die aufgelaufenen Forderungen nicht mehr
bezahlen kann. Etwas Abhilfe schafft hier die Telefonkarte,
die der Handybenutzer zuerst kaufen muss, so dass er die
Leistung des Netzbetreibers im Voraus bezahlt. Die
Telefonkarte ist aber umständlich zu handhaben und
erfordert eine spezielle Ausgestaltung des Handys.
Zur Lösung dieses Problems schlägt die vorliegende
Erfindung vor, dass ein Automat zum Auffüllen eines
Telefonguthabens geschaffen wird, mit einem Gehäuse, in dem
sich eine Öffnung zur Aufnahme eines Wertgegenstandes und
ein Tastenfeld befindet. Dabei ist der Öffnung zur Aufnahme
des Wertgegenstandes eine Einrichtung zum Erfassen des
Wertgegenstandes zugeordnet und diese Einrichtung wiederum
mit einer Einrichtung zum Auffüllen des Telefonguthabens
verbunden. Das bedeutet, dass der Handybenutzer vor
Inanspruchnahme der Leistung des Netzbetreibers diese
Leistung honorieren muss. Hierdurch spart der Netzbetreiber
erhebliche Zinsen für seine Vorleistung. Forderungsausfälle
sind kaum noch möglich.
Unter Wertgegenstand sollen alle denkbaren Möglichkeiten
fallen. Hierzu gehören Geldscheine, Geldmünzen,
Scheckkarten oder andere gekaufte Gegenstände, die von der
Einrichtung zum Erfassen des Wertgegenstandes erfasst
werden können und denen die Einrichtung einen bestimmten
Wert zumisst.
Das Tastenfeld kann aus einer oder mehrerer Tasten
bestehen, je nach dem, welche Tätigkeiten des Automaten mit
dem Tastenfeld gesteuert werden sollen. In einem einfachen
Ausführungsbeispiel der Erfindung besitzt das Gehäuse einen
Schlitz oder eine Einstecköffnung für eine Telefonkarte
oder das Handy selbst, so dass direkt am Gehäuse nach dem
Eingeben eines bestimmten Geldbetrages dieser auf der
Telefonkarte bzw. auf der SIM-Karte des Handys
gutgeschrieben werden kann.
Denkbar ist auch, dass durch Einstecken des Handys in den
Automaten eine Verbindung mit einem Kontoserver hergestellt
wird, der nach dem Eingeben des Geldbetrages diesen dem
Konto des Handybesitzers gutschreibt. Ähnliches kann auch
mit einer Scheckkarte geschehen.
Sehr einfach ist auch ein Automat ausgestaltet, bei dem der
Handybesitzer über eine bestimmte Nummer mit dem
Kontoserver in Verbindung treten kann und beispielsweise
seine eigene Telefonnummer oder eine Geheimnummer eingibt,
die dann den Zugang zum Telefonkonto des Handyinhabers
öffnet, so dass durch einen entsprechenden Tastendruck
ebenfalls die eingeworfene Geldmenge dem Telefonkonto des
Handybesitzers gutgeschrieben wird. Hier sind sicherlich
noch weitere Ausführungsbeispiele möglich, die von der
vorliegenden Erfindung umfasst sein sollen.
Derartige Automaten können an beliebigen Zentralplätzen,
wie Bahnhöfen, Flughäfen, Einkaufsmärkten u. s. w.
aufgestellt werden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines
bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der
Zeichnung; diese zeigt in
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf einen
erfindungsgemässen Automaten zum Erbringen einer Leistung;
Fig. 2 eine schematische Darstellung verschiedener
Möglichkeiten des Aufladens eines Guthabens zum
Telefonieren.
Der erfindungsgemässe Automat zum Erbringen einer Leistung
weist ein Gehäuse 1 auf, in dem sich eine Mehrzahl von
Fächern 2.1 bis 2.3 befindet. Diese Fächer 2.1 bis 2.3
dienen der Aufnahme von Gegenständen aus dem
Telefonbereich, beispielsweise von Telefonkarten 3, Handys
4 und Handytaschen 5. In bekannter Weise werden die
Telefonkarten 3, Handys 4 und Handytaschen 5 von Spiralen 6
gehalten, die um ihre Achse drehbar sind. Beim Drehen der
Spirale 6 werden die Gegenstände in den Fächern 2.1 bis 2.3
nach vorne hin geschoben und gelangen in einen nicht näher
gezeigten Vertikalkanal, durch den sie nach unten in eine
Ausgabemulde 7 fallen können. Sie können dann durch eine
Öffnung 8 aus dieser Ausgabemulde 7 entnommen werden.
Ferner befindet sich in dem Gehäuse 1 ein Schlitz 9 sowie
eine Einstecköffnung 10. Der Schlitz 9 dient der Aufnahme
einer aufzuladenden Telefonkarte, bei der Einstecköffnung
10 ist dagegen daran gedacht, ein ganzes Handy mit seinem
Fussteil einzusetzen, so dass eine im Handy vorhandene
Telefonkarte aufgeladen werden kann.
Dem Schlitz 9 und der Einstecköffnung 10 ist eine nur
gestrichelt angedeutete Ladeeinrichtung 11 zugeordnet, über
welche eine in den Schlitz 9 eingesteckte Telefonkarte bzw.
ein in die Einstecköffnung 10 eingestecktes Handy
aufgeladen werden kann.
Die Ladeeinrichtung 11 ist über eine gestrichelt
angedeutete Verbindung 12 mit einer Einrichtung 13
verbunden, über die der Wert eines durch einen weiteren
Schlitz 14 eingeführten Wertgegenstandes ermittelt werden
kann. Bei dem Wertgegenstand kann es sich vor allem um
Geld, Geldscheine, Kreditkarten, Gutscheine u. s. w. handeln.
Oberhalb des Schlitzes 14 ist noch ein Tastenfeld 15
vorgesehen, über das zum einen die entsprechenden Fächer
2.1 bis 2.3 angewählt werden können, zum anderen kann das
Tastenfeld aber auch dazu dienen, eine Geheimzahl für ein
aufzuladendes Handy oder eine aufzuladende Telefonkarte
einzugeben oder eine neue Geheimnummer in ein aufzuladendes
Handy oder eine Telefonkarte einzuprogrammieren.
Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung ist folgende:
Wünscht ein Benutzer beispielsweise eine neue Telefonkarte 3 in Höhe eines bestimmten Wertes, so gibt er in den Schlitz 14 den entsprechenden Wertgegenstand ein und wählt über das Tastenfeld 15 das Fach 2.1 an. Die Spirale 6 dreht sich und schiebt eine Telefonkarte 3 nach vorne, bis die Telefonkarte 3 in den Bereich des Vertikalschachtes gelangt und nach unten in die Ausgabemulde 7 fällt. Sie kann dann von dem Benutzer durch die Öffnung 8 entnommen werden.
Wünscht ein Benutzer beispielsweise eine neue Telefonkarte 3 in Höhe eines bestimmten Wertes, so gibt er in den Schlitz 14 den entsprechenden Wertgegenstand ein und wählt über das Tastenfeld 15 das Fach 2.1 an. Die Spirale 6 dreht sich und schiebt eine Telefonkarte 3 nach vorne, bis die Telefonkarte 3 in den Bereich des Vertikalschachtes gelangt und nach unten in die Ausgabemulde 7 fällt. Sie kann dann von dem Benutzer durch die Öffnung 8 entnommen werden.
Ein weiterer Benutzer hat seine Telefonkarte beinahe
aufgebraucht. Er kann diese jetzt in den Schlitz 9
einstecken und einen entsprechenden Wertgegenstand durch
den Schlitz 14 einführen. Die Einrichtung 13 zum Erfassen
des Wertgegenstandes erfasst dessen Wert und gibt ihn an
die Ladeeinrichtung 11 weiter, die entsprechend die
Telefonkarte auflädt.
In Fig. 2 sind verschiedene Möglichkeiten angedeutet, wie
ein Kunde sein Guthaben zum Telefonieren herstellen bzw.
aufbessern kann. In jedem Fall bedient er sich eines
Automaten, der bevorzugt an einer öffentlich zugänglichen
Stelle aufgestellt ist. In dem Ausführungsbeispiel d) ist
die oben beschriebene Möglichkeit des Auffüllens der
Telefonkarte selbst bzw. des Handys gezeigt. Ein
entsprechendes Gehäuse 1.4 besitzt den Schlitz 14 bzw. 14.1
zum Einschieben eines Geldscheins bzw. zum Einwerfen von
Münzen. Auf einem Display 16 wird der eingeworfene Wert
angezeigt.
In den Schlitz 9 kann eine Telefonkarte bzw. in die
Einstecköffnung 10 ein Handy eingesteckt werden.
Nach dem Einstecken eines Geldscheines bzw. dem Einwerfen
von entsprechenden Münzen in die Schlitze 14 bzw. 14.1 und
dem Einstecken einer Telefonkarte in den Schlitz 9 bzw. das
Einstecken eines Handys in die Einstecköffnung 10 kann über
das Tastenfeld 15.1 ein Aufladen der Telefonkarte bzw. des
Handys in Gang gesetzt werden.
Sollte beispielsweise von dem Handybesitzer dringend Geld
gebraucht werden, so besteht auch die Möglichkeit, nach dem
Einstecken der Telefonkarte in den Schlitz 9 bzw. nach dem
Einschieben des Handys in die Einstecköffnung 10 das
Telefonguthaben ganz oder teilweise je nach Wunsch zu
entladen, wobei dann noch ein Ausgabefach für entsprechende
Geldscheine bzw. Münzen vorgesehen ist. Diese Möglichkeit
soll auch bei den anderen Automaten gegeben sein.
In den drei übrigen gezeigten Möglichkeiten a) bis c) der
Veränderung seines Telefonguthabens sind die entsprechenden
Gehäuse 1.1 bis 1.3 jeweils über eine Telefonleitung oder
drahtlos mit einem Kontoserver 17 verbunden. In dem
Ausführungsbeispiel a) sind Schlitze 14 bzw. 14.1 zur
Aufnahme von Geldscheinen und Münzen vorgesehen. Der Wert
der eingeworfenen Münzen bzw. Geldscheine kann auf dem
Display 16 abgelesen werden. Ferner auch Nummern, die über
das Tastenfeld 15 eingegeben werden.
Der Handybesitzer wählt nach dem Einstecken von
Geldscheinen bzw. Einwerfen von Münzen die Nummer des
Kontoservers 17 an, welche beispielsweise wie bei der
Mailbox vierstellig sein kann. Danach gibt er über das
Tastenfeld 15 seine Handynummer ein, so dass auf seinem
Konto die eingeworfene Geldmenge gutgeschrieben wird. Diese
kann er dann abtelefonieren.
Es versteht sich von selbst, dass das Gehäuse 1.1 auch mit
einer Ausgabe für eine Quittung ausgestattet sein kann.
Ferner besteht auch die Möglichkeit, von seinem Guthaben
beim Kontoserver Geld abzurufen, welches der Automat
ausgibt.
Selbstverständlich kann der Schlitz 14 auch eine
Scheckkarte aufnehmen, die nach Eingabe einer Geheimzahl
von dem Kontoserver geprüft wird, wobei dann die Abbuchung
eines gewünschten Betrages und die Gutschrift auf dem
Telefonkonto durchgeführt wird. Hierfür kann bei dem
Gehäuse 1.2 auch ein separater Schlitz 18 vorgesehen
werden. In diesen Schlitz 18 könnte auch eine Telefonkarte
eingesteckt werden, von der ein Guthaben direkt auf einen
Kontoserver 17 übertragen wird.
Eine ähnliche Variante bietet auch der Automat c), bei dem
in die Einstecköffnung 10 direkt das Handy eingesetzt wird.
Nach Einwerfen eines bestimmten Geldbetrages braucht hier
nur die Nummer des Kontoservers 17 angewählt zu werden, der
Kontoserver 17 fragt dann das Handy 10 nach dessen Nummer
und schreibt dieser Nummer den eingeworfenen Geldbetrag
gut. Hier braucht der Handybesitzer nicht einmal mehr seine
eigene Nummer einzugeben. Dadurch ist die grösstmögliche
Sicherheit gegeben, dass tatsächlich auch dem gewünschten
Handy der Betrag zum Telefonieren gutgeschrieben wird.
Dies sind nur einige denkbare Möglichkeiten, im Rahmen der
Erfindung liegen jedoch alle Kombinationen der
Möglichkeiten und auch ähnliche weitere Ausführungs
beispiele.
1
Gehäuse
2
Fach
3
Telefonkarte
4
Einweghandy
5
Handytasche
6
Spirale
7
Ausgabemelder
8
Öffnung
9
Schlitz
10
Einstecköffnung
11
Ladeeinrichtung
12
Verbindung
13
Einrichtung
14
Schlitz
15
Tastenfeld
16
Display
17
Kontoserver
18
Schlitz für
Kreditkarte
Claims (10)
1. Automat zum Erbringen einer Leistung aufgrund Eingabe
eines Wertgegenstandes mit einem Gehäuse (1), in dem sich
eine Öffnung (14) zur Aufnahme des Wertgegenstandes und
eine Öffnung (8, 9, 10) zum Entnehmen der Leistung
befindet,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Öffnung (9, 10) zum Entnehmen der Leistung eine
Ladeeinrichtung (11) zum Aufladen einer Telefonkarte (3)
zugeordnet und von einer Einrichtung (13) zum Erfassen des
Wertgegenstandes steuerbar ist.
2. Automat zum Erbringen einer Leistung aufgrund Eingabe
eines Wertgegenstandes mit einem Gehäuse (1), in dem sich
eine Öffnung (14) zur Aufnahme des Wertgegenstandes und
eine Öffnung (8, 9, 10) zum Entnehmen der Leistung
befindet, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnung (8) zum
Entnehmen der Leistung Fächer (2.1-2.3) zugeordnet sind,
in denen sich Handys (4), insbesondere Einweghandys,
Telefonkarten (3) und Handy - Zubehör (5) befinden.
3. Automat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
die Leistungen (3, 4, 5) von drehbaren Spiralen (6) in den
Fächern (2.1-2.3) gehalten werden.
4. Automat zum Erbringen einer Leistung aufgrund Eingabe
eines Wertgegenstandes mit einem Gehäuse (1), in dem sich
eine Öffnung (14) zur Aufnahme des Wertgegenstandes und
eine Öffnung (8, 9, 10) zum Entnehmen der Leistung
befindet, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnung (14) zur
Aufnahme des Wertgegenstandes eine Einrichtung (13) zum
Erfassen des Wertgegenstandes zugeordnet ist, welche mit
einer Einrichtung zum Ausgeben einer Geheimnummer verbunden
ist.
5. Automat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass
die Einrichtung (13) zum Ausgeben der Geheimnummer diese
direkt an einen Netzbetreiber durchgibt.
6. Automat nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung zum Ausgeben der Geheimnummer mit
einem Display oder einem Drucker verbunden ist.
7. Automat zum Auffüllen eine Telefonguthabens mit einem
Gehäuse (1.1-1.4), in dem sich eine Öffnung (14, 14.1,
18) zur Aufnahme eines Wertgegenstandes und ein Tastenfeld
(15, 15.1) befindet, dadurch gekennzeichnet, dass der
Öffnung (14, 14.1, 18) zur Aufnahme des Wertgegenstandes
eine Einrichtung zum Erfassen des Wertgegenstandes
zugeordnet und diese mit einer Einrichtung (17) zum
Auffüllen des Telefonguthabens verbunden ist.
8. Automat nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in
dem Gehäuse (1.4) ein Schlitz (9) zum Einstecken einer
aufzufüllenden Telefonkarte und/oder eine Einstecköffnung
(10) zum Einsetzen eines aufzufüllenden Handys vorgesehen
ist.
9. Automat nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einrichtung zum Erfassen des Wertgegenstandes mit
einem externen Kontoserver in Verbindung bringbar ist.
10. Automat nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass
eine Verbindung zwischen Kontoserver und Einrichtung zum
Erfassen des Wertgegenstandes über ein Tastenfeld (15),
eine Telefonkarte und/oder das Handy selbst bestellbar ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE10035449A DE10035449A1 (de) | 2000-05-17 | 2000-07-19 | Automat zum Erbringen einer Leistung |
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|---|---|---|---|
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| DE10035449A DE10035449A1 (de) | 2000-05-17 | 2000-07-19 | Automat zum Erbringen einer Leistung |
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|---|---|
| DE10035449A1 true DE10035449A1 (de) | 2001-11-29 |
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Family Applications Before (1)
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| DE20008875U Expired - Lifetime DE20008875U1 (de) | 2000-05-17 | 2000-05-17 | Automat zum Erbringen einer Leistung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE20008875U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102004028988B3 (de) * | 2004-06-16 | 2006-03-09 | Sielaff Gmbh & Co Automatenbau Herrieden | Selbstverkäufer für Waren- und Prepaid-Produkte |
Families Citing this family (1)
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|---|---|---|---|---|
| DE10132380A1 (de) * | 2001-07-06 | 2003-01-16 | T Mobile Deutschland Gmbh | Verkaufsautomat für Mobiltelefone und/oder SIM-Karten und Verfahren zum Betrieb desselben |
-
2000
- 2000-05-17 DE DE20008875U patent/DE20008875U1/de not_active Expired - Lifetime
- 2000-07-19 DE DE10035449A patent/DE10035449A1/de not_active Withdrawn
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102004028988B3 (de) * | 2004-06-16 | 2006-03-09 | Sielaff Gmbh & Co Automatenbau Herrieden | Selbstverkäufer für Waren- und Prepaid-Produkte |
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| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE20008875U1 (de) | 2000-12-28 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |