DE10034526A1 - Scheinwerfergehäuse - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Scheinwerfergehäuse (1), insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einer von einer Lichtscheibe (7) abdeckbaren Lichtaustrittsöffnung (2) und einem sich von der Lichtaustrittsöffnung (2) weg erstreckenden Seitenabschnitt (3). Das erfindungsgemäße Scheinwerfergehäuse (1) ist dadurch gekennzeichnet, daß in dem Seitenabschnitt (3) mindestens eine Sollbruchstelle (4) vorgesehen ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Scheinwerfergehäuse, insbesondere für ein
Kraftfahrzeug mit einer von einer Lichtscheibe abdeckbaren Lichtaustrittsöffnung und
einem sich von der Lichtaustrittsöffnung weg erstreckenden Seitenabschnitt gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Herkömmlicherweise weisen Scheinwerfergehäuse am Lichtaustrittsende eine Öffnung
auf, die eine Lichtscheibe, die gegebenenfalls als Streuscheibe ausgebildet ist,
aufnimmt. Hierzu sind am Rand der Öffnung des Scheinwerfergehäuses
Befestigungsmittel für die Lichtscheibe vorgesehen. Entgegen der Lichtaustrittsrichtung
erstreckt sich von der Lichtaustrittsöffnung weg ein im wesentlichen zylindrischer oder
verjüngender Seitenabschnitt. Der Seitenabschnitt wird von einer Rückwand
abgeschlossen, die an einer Wandung der Aufnahmeöffnung des Kraftfahrzeugs, in das
der Scheinwerfer eingebaut werden kann, anschlägt. Der Seitenabschnitt oder die
Rückwand kann Öffnungen für elektrische Verbindungskabel zu der im
Scheinwerfergehäuse befindlichen Glühbirne aufweisen.
Nachteilhaft an herkömmlichen Scheinwerfergehäusen ist, daß bei einer Kollision eines
Fußgängers oder Radfahrers mit einem Kraftfahrzeug, das ein solches Gehäuse
aufweist, insbesondere die Frontscheinwerfer häufig die Ursache für Verletzungen bei
den kollidierenden Personen sind.
Es ist zwar bekannt, nachgiebige Verformungsteile im Kraftfahrzeugfrontbereich
anzuordnen, um bei einer Kollision des Kraftfahrzeugs mit Personen das
Verletzungsrisiko dieser Personen zu vermindern, jedoch sind solche Verformungsteile
im Bereich der Scheinwerfer, die an den äußeren Ecken des Kraftfahrzeugs für
Fußgänger besonders gefährlich sind, nicht eingesetzt worden. Bei einer Kollision
zwischen einem Fußgänger und einem Kraftfahrzeug im Bereich der Scheinwerfer
besteht einerseits die Gefahr, daß der Fußgänger durch die relativ harte Lichtscheibe
und bei einem Zerspringen der Lichtscheibe durch deren Splitter verletzt wird.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Scheinwerfergehäuse bereitzustellen,
bei dem das Verletzungsrisiko einer Person, die mit einem das Gehäuse aufweisenden
Kraftfahrzeug kollidiert, vermindert ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Lehre des Anspruchs 1 gelöst, wobei
sich vorteilhafte Ausgestaltungen aus den Unteransprüchen ergeben.
Das erfindungsgemäße Scheinwerfergehäuse ist dadurch gekennzeichnet, daß in dem
Seitenabschnitt des Gehäuses mindestens eine Sollbruchstelle vorgesehen ist. Bei einer
Kollision der in der Lichtaustrittsöffnung des Scheinwerfergehäuses vorgesehenen
Lichtscheibe mit einer Person zerbricht die Sollbruchstelle im Seitenabschnitt, so daß der
äußere Teil des Scheinwerfergehäuses nach innen ausweicht. Hierdurch können die für
den Fußgängerschutz erforderlichen Beschleunigungswerte im Bereich der Scheinwerfer
erhalten werden. Weiterhin muß vorteilhafterweise nach einer Kollision und einem Bruch
der Sollbruchstelle nur der Seitenabschnitt ausgetauscht werden, wodurch die nach einer
Kollision entstehenden Kosten für den Fahrzeughalter vermindert werden.
Die Sollbruchstelle ist so ausgebildet, daß sie bei einer Krafteinwirkung bricht, die
betragsmäßig kleiner ist als die Kraft, die bei einer Kollision mit einer Person
insbesondere im Bereich des Oberschenkels Verletzungen erzeugt. Ferner bricht die
Sollbruchstelle bei einer Kraft, die kleiner ist als die Kraft, die zu einem Zerbrechen der
äußeren Lichtscheibe führt, so daß ein Zersplittern der Lichtscheibe bei einer Kollision
mit einer Person verhindert wird. Dies führt zu einer erheblichen Verringerung des
Verletzungsrisikos der kollidierenden Person und vermindert die Kosten für den
Fahrzeughalter nach der Kollision. Beispielsweise kann die Sollbruchstelle bei einem
Beschleunigungsniveau der betroffenen Körperteile von 800 HIC (Head Injury Criterion)
zerbrechen. Es können jedoch auch sehr viel geringere Werte gewählt werden, solange
die Funktionsfähigkeit und Belastbarkeit des Gehäuses während des normalen Betriebs
des Kraftfahrzeugs nicht beeinträchtigt wird.
Vorteilhafterweise wird erfindungsgemäß die Sollbruchstelle von einem Steg gebildet, der
zwei seitlich versetzte, im wesentlichen parallel verlaufende Teile des Seitenabschnitts
miteinander verbindet. Die im wesentlichen parallel verlaufenden, durch die
Sollbruchstelle verbundenen Teile des Seitenabschnitts können vorteilhafterweise so
ausgebildet sein, daß bei einer Krafteinwirkung aus der Richtung der
Lichtaustrittsöffnung und einem Bruch der Sollbruchstelle die Teile des Seitenabschnitts
sich teleskopartig zusammenschieben. Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß das
Scheinwerfergehäuse bei einer Kollision teleskopähnlich zusammenfährt und dadurch zu
keinen Beschädigungen bei den das Scheinwerfergehäuse umgebenden Teilen des
Kraftfahrzeugs führt.
Gemäß einer weiteren Ausbildung des Scheinwerfergehäuses wird dieses von
Aufnahmelippen gehalten, die Sollbruchstellen aufweisen, so daß die Aufnahmelippen
beim Bruch dieser Sollbruchstellen das Scheinwerfergehäuse freigeben. Ferner kann die
Aufnahme des Scheinwerfergehäuses über eine in einem Langloch befindliche Schraube
erfolgen, wobei das Anzugsmoment dieser Schraube so gewählt ist, daß bei einer
Krafteinwirkung, die ein bestimmtes Niveau überschreitet, das Scheinwerfergehäuse
freigegeben wird. Diese Ausbildungen ermöglichen es, das erfindungsgemäße
Scheinwerfergehäuse in die Karosserie des Kraftfahrzeugs oder einen
Scheinwerfermodulträger einzubauen, ohne daß die Möglichkeit des
Scheinwerfergehäuses, bei einer Kollision mit einer Person nach innen auszuweichen,
beeinträchtigt wird.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist in das Scheinwerfergehäuse ein
Führungskanal eingesetzt, der mit einer Vorrichtung zur Leuchtweitenregulierung
zusammenwirken kann. Dieser Führungskanal ist über eine weitere Sollbruchstelle in
einem Teil des Scheinwerfergehäuses eingesetzt. Vorteilhaft an dieser Ausgestaltung ist,
daß das Scheinwerfergehäuse auch in Verbindung mit einer Leuchtweitenregulierung
verwendet werden kann, ohne daß das Verletzungsrisiko einer Person, die mit dem
Kraftfahrzeug kollidiert, erhöht werden würde.
Des weiteren wird erfindungsgemäß ein Kraftfahrzeug bereitgestellt mit einem
Frontscheinwerfer, der das erfindungsgemäße Scheinwerfergehäuse aufweist.
Die vorliegende Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels unter
Bezugnahme auf die beigefügten Figuren erläutert.
Fig. 1 zeigt schematisch das erfindungsgemäße Scheinwerfergehäuse in einem in ein
Kraftfahrzeug eingebauten Zustand.
Fig. 2 zeigt eine weitere Ausbildung des erfindungsgemäßen Scheinwerfergehäuses,
das mit einem Führungskanal für eine Vorrichtung zur Leuchtweitenregulierung
versehen ist, und
Fig. 3 zeigt schematisch, wie der Führungskanal in die Rückwand des
Scheinwerfergehäuses eingesetzt ist.
Das Scheinwerfergehäuse 1 ist in Lichtaustrittsrichtung offen gestaltet und weist am
Rand der Lichtaustrittsrichtung 2 Befestigungselemente für eine Lichtscheibe 7 auf. Bei
eingebautem Scheinwerfergehäuse in Richtung nach innen verläuft ein
Seitenabschnitt 3. Die Form des Seitenabschnitts ist beliebig und richtet sich im
wesentlichen nach der Aufnahmeöffnung für den Scheinwerfer im Kraftfahrzeug.
Beispielsweise kann der Seitenabschnitt im wesentlichen zylindrisch sein. Er kann jedoch
auch eine rechteckige oder anders geformte Querschnittsfläche aufweisen.
In den hier gezeigten Ausführungsbeispielen weist der Seitenabschnitt zwei im
wesentlichen parallel verlaufende Teile 5 und 6 auf, die durch eine Sollbruchstelle 4
miteinander verbunden sind. Die Sollbruchstelle 4 ist hier von einem Steg gebildet, der
senkrecht zu den Teilen 5 und 6 verläuft und die angrenzenden Enden dieser Teile 5, 6
verbindet. Somit führt insbesondere die Kraftkomponente entgegen der
Lichtaustrittsrichtung, die bei einer Kollision mit einer Person zu Verletzungen dieser
führt, zu einem Bruch der Sollbruchstelle 4. Die Größe der Krafteinwirkung, die zum
Bruch der Sollbruchstelle 4 führt, kann beispielsweise durch die Wahl der Wandstärke
des Steges oder die Wahl des Materials des Steges beeinflußt werden. In dem hier
gezeigten Ausführungsbeispiel ist der gesamte Seitenabschnitt 3 einschließlich des
Steges aus Kunststoff, wobei die Wandstärke im Bereich des Steges der
Sollbruchstelle 4 verringert ist. Beispielsweise kann die Sollbruchstelle 4 bei einem
Beschleunigungsniveau für die betroffenen Körperteile von 800 HIC zerbrechen. Die
Bruchbelastung kann jedoch beliebig an das Kraftfahrzeug, in das das
Scheinwerfergehäuse eingebaut werden soll, oder die zu erzielenden
Beschleunigungswerte angepaßt werden.
Die zwei Teile 5 und 6 des Seitenabschnitts 3, die durch den Steg der Sollbruchstelle 4
miteinander verbunden sind, sind so angeordnet, daß sie sich bei einem Bruch der
Sollbruchstelle 4 teleskopartig zusammenschieben. Hierdurch wird erreicht, daß bei einer
Kollision keine das Scheinwerfergehäuse umgebenden Teile oder Teile innerhalb des
Scheinwerfergehäuses beschädigt werden.
Der innere Abschnitt des Seitenabschnitts 3 oder die Rückwand 8 des
Scheinwerfergehäuses 1 sind direkt auf eine Befestigungsvorrichtung im Inneren des
Kraftfahrzeugs gesteckt oder auf andere Weise im Kraftfahrzeug befestigt. Hierdurch
fährt bei einer Kollision der Lichtscheibe 7 mit einer Person oder einem Gegenstand das
Scheinwerfergehäuse 1 durch den Bruch der Sollbruchstelle 4 kontrolliert zusammen und
es wird ein unkontrolliertes Ausweichen nach innen vermieden.
Das Scheinwerfergehäuse 1 ist in der Karosserie oder am Frontend-Modulträger
befestigt. Vorteilhafterweise erfolgt die Befestigung über vier Aufnahmepunkte (jeweils
zwei oben und zwei unten) am vorderen Teil des Scheinwerfergehäuses. Damit bei einer
Kollision eines Fußgängers mit der Lichtscheibe die Aufnahmeeinrichtungen des
Scheinwerfergehäuses 1 nicht ein Zurückweichen des Scheinwerfergehäuses 1
verhindern, erfolgt die Aufnahme über spezielle Aufnahmelippen 9. Diese sind so
dimensioniert, daß sie bei einem Beschleunigungsniveau, bei dem die Sollbruchstellen 4
brechen, abreißen, um das Zusammenfahren des Scheinwerfergehäuses in Verbindung
mit den anderen Sollbruchstellen 4 zu gewährleisten.
Ferner kann die Aufnahmelippe 9 als Langloch ausgelegt sein, durch das eine Schraube
das übrige Scheinwerfergehäuse 1 befestigt. In diesem Fall kann das Anzugsmoment
der Schraube so gewählt werden, daß bei dem Beschleunigungsniveau, bei dem die
Sollbruchstellen 4 brechen, diese ein Verschieben des Scheinwerfergehäuses 1 nach
hinten ermöglichen.
In Fig. 2 ist eine Ausgestaltung des Scheinwerfergehäuses 1 gezeigt, die in Verbindung
mit einer Leuchtweitenregulierung verwendet werden kann. Hierfür ist in die Rückwand 8
des Scheinwerfergehäuses ein Führungskanal 10 eingesetzt, der ein Innengewinde
aufweist. In dieses Innengewinde greift eine Gewindestange 11 der
Leuchtweitenregulierung ein. Damit der Führungskanal beim Bruch der Sollbruchstellen 4
das teleskopartige Zusammenfahren des Scheinwerfergehäuses 1 nicht behindert, ist
dieser mittels Sollbruchstellen 12 in die Rückwand 8 eingesetzt. Die Verbindung des
Führungskanals 10 mit dem Rand der Öffnung in der Rückwand 8 ist in Fig. 3 dargestellt.
Vorteilhafterweise ist die Bruchbelastung der Sollbruchstellen 12 gleich derjenigen der
Sollbruchstellen 4.
Claims (9)
1. Scheinwerfergehäuse (1), insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einer von einer
Lichtscheibe (7) abdeckbaren Lichtaustrittsöffnung (2) und einem sich von der
Lichtaustrittsöffnung (2) weg erstreckenden Seitenabschnitt (3), dadurch
gekennzeichnet, daß in dem Seitenabschnitt (3) mindestens eine
Sollbruchstelle (4) vorgesehen ist.
2. Scheinwerfergehäuse (1) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Sollbruchstelle (4) so ausgebildet ist, daß sie bei einer Krafteinwirkung bricht, die
größer als die Kraft ist, die zum Verletzen einer Person bei einer Kollision mit
dieser und zum Zerbrechen der Lichtscheibe (7) erforderlich ist.
3. Scheinwerfergehäuse (1) gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Sollbruchstelle (4) so ausgebildet ist, daß sie bei einem
Beschleunigungsniveau für die betroffenen Körperteile von mehr als 800 HIC
zerbricht.
4. Scheinwerfergehäuse (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sollbruchstelle (4) von einem Steg gebildet ist, der zwei
seitlich versetzt, im wesentlichen parallel verlaufende Teile (5, 6) des
Seitenabschnitts (3) miteinander verbindet.
5. Scheinwerfergehäuse (1) gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
im wesentlichen parallel verlaufenden, durch die Sollbruchstelle (4) verbundenen
Teile (5, 6) des Seitenabschnitts (3) so ausgebildet sind, daß bei einer
Krafteinwirkung aus der Richtung der Lichtaustrittsöffnung (2) und einem Bruch
der Sollbruchstelle (4) die Teile (5, 6) des Seitenabschnitts (3) sich teleskopartig
zusammenschieben.
6. Scheinwerfergehäuse (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Scheinwerfergehäuse (1) von Aufnahmelippen (9)
gehalten ist, die Sollbruchstellen aufweisen, so daß die Aufnahmelippen (9) beim
Bruch dieser Sollbruchstellen das Scheinwerfergehäuse (1) freigeben.
7. Scheinwerfergehäuse (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Scheinwerfergehäuse (1) von in Langlöchern
befindlichen Schrauben gehalten ist, wobei das Anzugsmoment der Schrauben
ein Verschieben des Scheinwerfergehäuses bei einer Krafteinwirkung über einem
bestimmten Kraftniveau in Richtung des Langlochs erlaubt.
8. Scheinwerfergehäuse (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß in das Scheinwerfergehäuse (1) ein Führungskanal (10)
zur Wirkverbindung mit einer Vorrichtung zur Leuchtweitenregulierung eingesetzt
ist, wobei die Verbindung des Führungskanals (10) mit einem Teil (8) des
Scheinwerfergehäuses (1) über eine Sollbruchstelle (12) erfolgt.
9. Kraftfahrzeug mit einem Frontscheinwerfer mit einem Scheinwerfergehäuse (1)
gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8141 | Disposal/no request for examination |