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DE10033425A1 - Verbindungsklammer - Google Patents

Verbindungsklammer

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DE10033425A1
DE10033425A1 DE2000133425 DE10033425A DE10033425A1 DE 10033425 A1 DE10033425 A1 DE 10033425A1 DE 2000133425 DE2000133425 DE 2000133425 DE 10033425 A DE10033425 A DE 10033425A DE 10033425 A1 DE10033425 A1 DE 10033425A1
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DE
Germany
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connecting clip
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DE2000133425
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Doka Industrie GmbH
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Doka Industrie GmbH
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Publication date
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Abstract

Eine Verbindungsklammer (10) zum Befestigen sich kreizender erster (12) und zweiter (14) Träger besitzt einen Bügel (16) mit einem Quersteg (16a), einen ersten Schenkel (16b) und einen zweiten Schenkel (16c). Die Verbindungsklammer besitzt weiterhin eine Verspanneinrichtung (20) mit einer Befestigungskralle (20a) zum Umgreifen des ersten Trägers (12) und einen Auflagebereich (20b) zur Auflage auf den zweiten Träger (14). Die Verbindungsklammer ist dadurch gekennzeichnet, daß die Verspanneinrichtung (20) nur am ersten Schenkel (16b) angebracht ist und der zweite Schenkel (16c) im vom Bügel (16a) abgewandten Endbereich einen Auflageabschnitt (16d) zur Auflage auf den zweiten Träger (14) aufweist.

Description

Gebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft eine Verbindungsklammer zum Befestigen sich kreuzender Träger mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Zum Verbinden einander kreuzender Flanschträger, wie beispielsweise Doppel-T-Träger, werden Verbindungsklammern eingesetzt, welche die Aufgabe besitzen, im Verbindungsbereich zwischen den beiden Trägern diese gegeneinander zu spannen. Hierzu besitzt die Verbindungsklammer jeweils Elemente, welche die beiden Flansche der aufeinanderliegenden Träger umgreifen sowie eine Einrichtung, um auf der Baustelle die Verspannung zwischen den beiden Trägern herzustellen und zu lösen.
Stand der Technik
Das deutsche Patent 32 31 220 beschreibt eine Klammer zum Verbinden einander kreuzender Flanschträger mit einem aus Stabmaterial bestehenden, U-förmigen, hakenartigen Bügel, auf dessen beiden Schenkeln jeweils eine Befestigungskralle in axialer Richtung verschiebbar und seitlich verschwenkbar aufgesteckt ist. Auf das äußere Ende jedes Schenkels aufgeschraubte Muttern dienen zum Verspannen der Teile der Klammer. Zum Befestigen und zum Lösen der Klammer müssen somit die an beiden Schenkeln des Bügels aufgeschraubten Befestigungsmuttern gelöst werden, damit die Befestigungskrallen aus dem Hintergriff mit den Flanschen gebracht werden können.
Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Klammer zum Verbinden einander kreuzender Flanschträger zu schaffen, die kostengünstig hergestellt und leicht montiert werden kann.
Diese Aufgabe wird durch eine Verbindungsklammer mit dem Merkmal des Anspruchs 1 gelöst.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, daß sich durch die spezielle Verbindungsklammer mit einer Verspanneinrichtung, die nur am ersten Schenkel des Bügels angebracht ist, der Montageaufwand gegenüber der in der DE 32 31 220 C2 beschriebenen Verbindungsklammer auf die Hälfte reduzieren läßt. Es würde herausgefunden, daß eine Verbindungsklammer mit einer einzigen Befestigungskralle zum Umgreifen des ersten Trägers, aber zwei Auflagen auf dem zweiten Träger ebenfalls die sich kreuzenden Träger sicher befestigen kann. Somit ist es möglich, bei der Montage der Verbindungsklammer nur eine einzige Verspanneinrichtung auf dem entsprechenden Schenkel des Bügels zu fixieren. Dies verringert, wie oben bereits ausgeführt wurde, gegenüber dem vorbekannten Stand der Technik den Montageaufwand um mindestens 50%. Eine höhere Verringerung des Montageaufwands als 50% läßt sich immer dann verwirklichen, wenn sich bei sich kreuzenden Trägern eine Seite als schwer zugänglich erweist.
Neben der deutlichen Verringerung des Montageaufwands läßt sich jedoch auch der Herstellaufwand deutlich reduzieren. Die aus dem Bügel, einer Verspanneinrichtung sowie einer Befestigungsmutter bestehende Verbindungsklammer besitzt weniger Einzelteile als die im Stand der Technik bekannten Verbindungsklammern, so daß sowohl Einsparungen beim Materialeinsatz, wie auch bei den Produktionskosten und zuletzt auch dem Vormontageaufwand erzielt werden können.
Darüber hinaus besitzt die Verbindungsklammer mit den Merkmalen des Anspruchs 1 auch eine verbesserte technische Wirkung gegenüber den im Stand der Technik bekannten Verbindungsklammern. Wie anhand der detaillierten Figurenbeschreibung erläutert werden wird, wird durch die vergrößerte Länge sowie die Lage des Bügels eine verbesserte Federwirkung der Verbindungsklammer erzielt. Die Federwirkung gleicht belastungsbedingte Bewegungen und Toleranzen zwischen den miteinander zu verspannenden Trägern aus und führt im Falle belastungsbedingter Bewegungen die beiden Träger wieder in die Spannposition zurück.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind durch die übrigen Ansprüche gekennzeichnet.
So ist nach einer bevorzugten Ausführungsform die Verspanneinrichtung als einstückiges Gußteil ausgeführt. Die Verwendung eines Gußteils, z. B. aus Aluminiumguß, gestattet eine Verringerung der Herstellkosten im Vergleich zu anderen Metallkonstruktionen und ist insbesondere für die benötigte Massenfertigung der Verbindungsklammern gut geeignet.
Vorzugsweise besitzt der erste Schenkel des Bügels ein Außengewinde und die Verspanneinrichtung ist in axialer Richtung des ersten Schenkels verschiebbar auf diesen geführt und an diesem mittels einer Schraubenmutter befestigbar. Diese sehr einfache Verbindungsvariante ist insbesondere auch im Hinblick auf den Einsatz auf Baustellen sehr gut geeignet, da sich auch von ungeschultem Personal sehr leicht feststellen läßt, ob die Verbindungsklammer die sich kreuzenden Träger fest gegeneinander verspannt. Gleichzeitig läßt sich nach dem Lösen der Schraubenmutter die Verspanneinrichtung sowohl in axialer Richtung, d. h. Längsrichtung des ersten Schenkels, verschieben wie auch in Radialrichtung in bezug auf die Längsachse des ersten Schenkels verschwenken.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform besitzt das Außengewinde eine Verpressung nahe dem vom Quersteg des Bügels abgewandten Ende des ersten Schenkels im Bereich des Außengewindes. Diese Verpressung wird nach der Vormontage der Verbindungsklammer ausgeführt und besitzt den Vorteil, daß die Einzelteile der Verbindungsklammer unverlierbar zusammengehalten werden, da sich die Schraubenmutter nicht vollständig vom Außengewinde des ersten Schenkels lösen kann und somit auch die Verspanneinrichtung stets auf dem ersten Schenkel gehalten wird.
Vorzugsweise besitzt das Außengewinde eine hohe Steigung. Da sich die Verbindungsklammer mit weniger Umdrehungen der Schraubenmutter festspannen und wieder lösen läßt, läßt sich hierdurch der Montageaufwand bzw. Demontageaufwand weiter verringern.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist das Außengewinde als Rundgewinde ausgebildet. Wie bereits oben erläutert wurde, dient die Verbindungsklammer einer Anwendung im Baustellenbereich, so daß besonderes Augenmerk auf eine Beschädigungsunempfindlichkeit der verwendeten Bauteile gerichtet werden muß. Die Verwendung eines Rundgewindes besitzt den Vorteil gegenüber herkömmlichen metrischen Gewinden, daß dieses robust und unempfindlich ist.
Vorzugsweise besteht der Bügel aus Federstahl. Durch diese Materialwahl läßt sich die oben bereits diskutierte, vorteilhafte Elastizität der Verbindungsklammer deutlich erhöhen.
Vorzugsweise besitzt die Befestigungskralle und/oder der Auflagebereich der Verspanneinrichtung mindestens eine Verstärkungsrippe. Hierdurch läßt sich an den auftretenden Belastungszustand angepaßt der Materialeinsatz minimieren; ein Vorteil, der im Hinblick auf die Massenfertigung der erfindungsgemäßen Verbindungsklammern von großer Bedeutung ist.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Nachfolgend wird die Erfindung rein beispielhaft anhand der beigefügten Figuren beschrieben, wobei
Fig. 1 eine Ansicht der Verbindungsklammer in Montagestellung mit Blickrichtung auf den ersten Schenkel des Bügels darstellt;
Fig. 2 eine Ansicht der Verbindungsklammer in Montagerichtung mit Blickrichtung auf die den ersten Träger umgreifende Befestigungskralle darstellt, wobei jedoch die Befestigungsmutter in der Ansicht fortgelassen wurde; und
Fig. 3 eine Ansicht ähnlich zu Fig. 1 zeigt, wobei die Möglichkeit des Längenausgleiches bei Trägern unterschiedlicher Geometrie dargestellt ist.
Wege zur Ausführung der Erfindung
In den nachfolgenden Figuren werden dieselben Bauelemente jeweils mit denselben Referenzziffern bezeichnet.
Fig. 1 zeigt die Verbindungsklammer in Montagestellung beim Verspannen zweier sich kreuzender Träger gegeneinander. Der erste Träger 12 als Doppel-U-Profil trägt hierbei einen zweiten Träger 14, der, wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, so auf dem ersten Träger 12 aufliegt, daß die Längserstreckung des ersten Trägers 12 senkrecht zur Längserstreckung des zweiten Trägers 14 ist. Der Träger 14 ist, wie aus der Ansicht in Fig. 2 ersichtlich ist, als Doppel-T-Träger ausgeführt mit einem Steg 14a und Flanschen 14b. Ebenso bestehen die U-Träger 12 aus einem Stegteil 12a sowie Flanschen 12b.
Die allgemein mit Ziffer 10 bezeichnete Verbindungsklammer weist einen Bügel 16 auf, der aus einem Stahlrohr gefertigt ist und verschiedene Einzelabschnitte aufweist. Im Bereich eines Quersteges 16a ist der Bügel 16 unter dem Flansch 12b des ersten Trägers 12 geführt und erstreckt sich, wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, seitlich des am ersten Träger 12 anliegenden Flansches 14b des zweiten Trägers 14 nach oben. An den Quersteg schließt sich einstückig ein erster Schenkel 16b, sowie ein zweiter Schenkel 16c an.
Der zweite Schenkel 16c besitzt einen abgewinkelten Bereich 16d, der an demjenigen Ende des zweiten Schenkels 16c angeordnet ist, der vom Quersteg 16a abgewandt ist. Wie aus der Darstellung in Fig. 2 ersichtlich ist, liegt in Montagestellung der abgewinkelte Bereich 16d auf dem Flansch 14b des zweiten Trägers 14 auf, so daß durch das bereits oben beschriebene Hintergreifen des Flansches 12d des ersten Trägers durch den Quersteg 16a und die Auflage des abgewinkelten Bereichs 16d auf dem Flansch des zweiten Trägers 14 die beiden Träger gegeneinander gehalten werden.
Der erste Schenkel 16b des Bügels 16 besitzt ein Außengewinde 18, das vorzugsweise als Rundgewinde ausgeführt ist, um die gesamte Verbindungsklammer unempfindlicher gegen Beschädigungen zu machen. Zusätzlich ist auf den ersten Schenkel 16b eine Verspanneinrichtung 20 aufgesteckt, die mit einer Durchgangsöffnung versehen ist, welche das Aufstecken der Verspanneinrichtung auf den ersten Schenkel 16b erlaubt und eine Verschiebebewegung in axialer Richtung des ersten Schenkels 16b aber auch eine Verschwenkbewegung um die Längsachse 22 des ersten Schenkels gestattet.
Die Verspanneinrichtung ist als einstückiges Gußteil hergestellt und kann z. B. aus Aluminiumguß gefertigt sein. Die Verspanneinrichtung 20 weist eine Befestigungskralle 20a auf, deren Formgebung ein Hintergreifen des Flansches 12b des ersten Trägers 12 gestattet, sowie einen Auflagebereich 20b, der ähnlich wie der abgewinkelte Bereich 16d auf dem Flansch 14b des zweiten Trägers 14 in Auflage gebracht werden kann. Um die Biege- und Verwindungssteifigkeit der Verspanneinrichtung 20 zu erhöhen, können sowohl die Befestigungskralle 20a wie auch der Auflagebereich 20b mit Verstärkungsrippen 24 versehen sein.
In der Verspannstellung, d. h. im Montagezustand der Verbindungsklammer 10, ist eine Befestigungsmutter 26 auf das Außengewinde 18 des ersten Schenkels 16d aufgeschraubt und soweit festgezogen, bis sich die Verspanneinrichtung 20 in Anlage mit der Befestigungsmutter 26 nicht weiter in axialer Richtung des ersten Schenkels 16b verschieben läßt. In dieser Stellung ist die Verbindungsklammer festgespannt und drückt den zweiten Träger 14 fest gegen den ersten Träger 12.
Der Bügel 16 verläuft, wie aus einem Vergleich der Fig. 1 und 2 deutlich wird, ausgehend vom ersten Schenkel im Bereich des Quersteges 16a unter dem Flansch 12b des ersten Trägers 12 entlang und erstreckt sich mit dem zweiten Schenkel 16c und dem sich daran anschließenden abgewinkelten Bereich 16d auf den Flansch 14b des zweiten Trägers 14. Auf der entgegengesetzten Seite des Flansches 14b liegt der Auflagebereich 20b der Verspanneinrichtung 20 auf, wobei durch das feste Anziehen der Befestigungsmutter 26 die gesamte Verbindungsklammer elastisch vorgespannt ist.
Fig. 3 zeigt eine Ansicht der in Fig. 1 dargestellten Verbindungsklammer, wobei jedoch im Unterschied zu Fig. 1 ein erster Träger 30 mit unterschiedlichen Abmessungen eingesetzt wird. Auch der alternative erste Träger 30 besitzt einen Flanschbereich 30b, den die Befestigungskralle 20a der Verspanneinrichtung 20 umgreift. Da, wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, die Geometrie des Trägers 30 sich von der Geometrie des Trägers 20 dahingehend unterscheidet, daß die Breite des gesamten Flansches größer ist, ist die Verbindungsklammer 10 in dem in Fig. 3 dargestellten Montagezustand in einer etwas anderen Position als in Fig. 1. Wie aus dem Vergleich der Fig. 3 und 1 ersichtlich ist, kann die Befestigungsmutter 26 im Falle der in Fig. 3 dargestellten, größeren Flanschbreite nicht soweit auf das Außengewinde 18 aufgeschraubt werden, bis die Verbindungsklammer im fest verspannten Zustand die beiden Träger gegeneinander preßt. Somit ist es möglich, über die vorgesehene Länge des Außengewindes 18 verschiedene Geometrien der zu verbindenden Träger auszugleichen.
Wie weiter aus Fig. 3 ersichtlich ist, besitzt das Außengewinde 18 im Bereich d eine Verpressung, die erst nach der Vormontage, d. h. nach dem Aufschieben der Verspanneinrichtung 20 sowie der Befestigungsmutter 26 auf dem ersten Schenkel 16b hergestellt wird. Die Verpressung im Bereich d dient dazu, das unbeabsichtigte Lösen der Befestigungsmutter 26 vom ersten Schenkel 16b wirkungsvoll zu verhindern. Somit sind die Einzelteile der Verbindungsklammer unverlierbar miteinander verbunden.
Die im Detail erläuterte Verbindungsklammer besitzt als Flanschklammer den Vorteil, daß diese nur einseitig bedient werden muß, so daß in Bereichen schwieriger Zugänglichkeit ebenfalls eine einfache Befestigung zweier sich kreuzender Träger verwirklicht werden kann. Neben der besseren Zugänglichkeit ist vor allen Dingen jedoch die Arbeitsersparnis entscheidend, da nur an einer Seite die Befestigungsmutter 26 angezogen werden muß, um die Verbindungsklammer in den Montagezustand zu bringen. Durch das zusätzliche Vorsehen eines Außengewindes 18 mit einer hohen Gewindesteigung läßt sich diese Arbeitsersparnis noch weiter erhöhen, indem nur wenige Umdrehungen der Befestigungsmutter 26 notwendig sind, um den festen Verspannzustand zu erreichen. Schließlich wird durch die große Länge des Bügels 16 eine hohe Elastizität und Federwirkung der gesamten Verbindungsklammer im Verspannzustand erreicht. Aufgrund der verringerten Anzahl zu fertigender Teile sowie der einfachen Vormontage läßt sich zudem der Herstellaufwand deutlich verringern.
Die Montage der Verbindungsklammer ist sehr einfach, da die Verbindungsklammer bei gelöster Befestigungsmutter lediglich so an den ersten Träger herangeführt werden muß, daß der Quersteg 16a den Flansch 12b des ersten Trägers untergreift und der abgewinkelte Bereich 16d auf dem Flansch 14b des zweiten Trägers 14 zu liegen kommt. Anschließend wird die Verspanneinrichtung 20 durch eine Verschwenkbewegung mit der Befestigungskralle 20a unter den Flansch 12b geführt und anschließend die Befestigungsmutter 26 fest angezogen. Bei der Demontage der Verbindungsklammer laufen die oben beschriebenen Arbeitsschritte selbstverständlich in der umgekehrten Reihenfolge ab.

Claims (8)

1. Verbindungsklammer zum Befestigen sich kreuzender erster (12) und zweiter (14) Träger, mit
einem Bügel (16) mit einem Quersteg (16a), einem ersten Schenkel (16b) und einem zweiten Schenkel (16c);
einer Verspanneinrichtung (20) mit einer Befestigungskralle (20a) zum Umgreifen des ersten Trägers (12b) und einem Auflagebereich (20b) zur Auflage auf den zweiten Träger (14b);
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verspanneinrichtung (20) nur am ersten Schenkel (16b) angebracht ist; und
der zweite Schenkel (16c) im vom Bügel (16a) abgewandten Endbereich einen Auflageabschnitt (16d) zur Auflage auf dem zweiten Träger (14b) aufweist.
2. Verbindungsklammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verspanneinrichtung (20) als einstückiges Gußteil ausgeführt ist.
3. Verbindungsklammer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Schenkel (16b) ein Außengewinde (18) besitzt und die Verspanneinrichtung (20) in axialer Richtung des ersten Schenkels (16b) verschiebbar auf diesem geführt und auf diesem mittels einer Schraubenmutter (26) befestigbar ist.
4. Verbindungsklammer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Außengewinde (18) eine Verpressung (d) nahe dem vom Quersteg (16a) des Bügels (16) abgewandten Ende des ersten Schenkels (16b) im Bereich des Außengewindes (18) besitzt.
5. Verbindungsklammer nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Außengewinde (18) eine hohe Steigung besitzt.
6. Verbindungsklammer nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Außengewinde (18) als Rundgewinde ausgebildet ist.
7. Verbindungsklammer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (16) aus Federstahl besteht.
8. Verbindungsklammer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungskralle (20a) und/oder der Auflagebereich (20b) der Verspanneinrichtung (20) mindestens eine Verstärkungsrippe (24) besitzt/besitzen.
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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2008006916A1 (es) 2006-07-14 2008-01-17 Ulma C Y E, S. Coop. Dispositivo de unión entre riostra y viga de encofrado
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EP2141307A3 (de) * 2008-07-04 2013-08-28 DOKA Industrie GmbH Kippsicherung, Deckenschalungssystem mit einer Kippsicherung, Verfahren zur Errichtung einer Deckenschalung und Verwendung eines Werkzeugs zum Auflegen von Deckenschalungsträgern
EP3653809A1 (de) * 2018-11-19 2020-05-20 DOKA GmbH Sicherungsvorrichtung

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