DE10033425A1 - Verbindungsklammer - Google Patents
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Abstract
Eine Verbindungsklammer (10) zum Befestigen sich kreizender erster (12) und zweiter (14) Träger besitzt einen Bügel (16) mit einem Quersteg (16a), einen ersten Schenkel (16b) und einen zweiten Schenkel (16c). Die Verbindungsklammer besitzt weiterhin eine Verspanneinrichtung (20) mit einer Befestigungskralle (20a) zum Umgreifen des ersten Trägers (12) und einen Auflagebereich (20b) zur Auflage auf den zweiten Träger (14). Die Verbindungsklammer ist dadurch gekennzeichnet, daß die Verspanneinrichtung (20) nur am ersten Schenkel (16b) angebracht ist und der zweite Schenkel (16c) im vom Bügel (16a) abgewandten Endbereich einen Auflageabschnitt (16d) zur Auflage auf den zweiten Träger (14) aufweist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Verbindungsklammer zum Befestigen
sich kreuzender Träger mit den Merkmalen des Oberbegriffs des
Anspruchs 1.
Zum Verbinden einander kreuzender Flanschträger, wie
beispielsweise Doppel-T-Träger, werden Verbindungsklammern
eingesetzt, welche die Aufgabe besitzen, im
Verbindungsbereich zwischen den beiden Trägern diese
gegeneinander zu spannen. Hierzu besitzt die
Verbindungsklammer jeweils Elemente, welche die beiden
Flansche der aufeinanderliegenden Träger umgreifen sowie eine
Einrichtung, um auf der Baustelle die Verspannung zwischen
den beiden Trägern herzustellen und zu lösen.
Das deutsche Patent 32 31 220 beschreibt eine Klammer zum
Verbinden einander kreuzender Flanschträger mit einem aus
Stabmaterial bestehenden, U-förmigen, hakenartigen Bügel, auf
dessen beiden Schenkeln jeweils eine Befestigungskralle in
axialer Richtung verschiebbar und seitlich verschwenkbar
aufgesteckt ist. Auf das äußere Ende jedes Schenkels
aufgeschraubte Muttern dienen zum Verspannen der Teile der
Klammer. Zum Befestigen und zum Lösen der Klammer müssen
somit die an beiden Schenkeln des Bügels aufgeschraubten
Befestigungsmuttern gelöst werden, damit die
Befestigungskrallen aus dem Hintergriff mit den Flanschen
gebracht werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Klammer zum
Verbinden einander kreuzender Flanschträger zu schaffen, die
kostengünstig hergestellt und leicht montiert werden kann.
Diese Aufgabe wird durch eine Verbindungsklammer mit dem
Merkmal des Anspruchs 1 gelöst.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, daß sich durch die
spezielle Verbindungsklammer mit einer Verspanneinrichtung,
die nur am ersten Schenkel des Bügels angebracht ist, der
Montageaufwand gegenüber der in der DE 32 31 220 C2
beschriebenen Verbindungsklammer auf die Hälfte reduzieren
läßt. Es würde herausgefunden, daß eine Verbindungsklammer
mit einer einzigen Befestigungskralle zum Umgreifen des
ersten Trägers, aber zwei Auflagen auf dem zweiten Träger
ebenfalls die sich kreuzenden Träger sicher befestigen kann.
Somit ist es möglich, bei der Montage der Verbindungsklammer
nur eine einzige Verspanneinrichtung auf dem entsprechenden
Schenkel des Bügels zu fixieren. Dies verringert, wie oben
bereits ausgeführt wurde, gegenüber dem vorbekannten Stand
der Technik den Montageaufwand um mindestens 50%. Eine
höhere Verringerung des Montageaufwands als 50% läßt sich
immer dann verwirklichen, wenn sich bei sich kreuzenden
Trägern eine Seite als schwer zugänglich erweist.
Neben der deutlichen Verringerung des Montageaufwands läßt
sich jedoch auch der Herstellaufwand deutlich reduzieren. Die
aus dem Bügel, einer Verspanneinrichtung sowie einer
Befestigungsmutter bestehende Verbindungsklammer besitzt
weniger Einzelteile als die im Stand der Technik bekannten
Verbindungsklammern, so daß sowohl Einsparungen beim
Materialeinsatz, wie auch bei den Produktionskosten und
zuletzt auch dem Vormontageaufwand erzielt werden können.
Darüber hinaus besitzt die Verbindungsklammer mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 auch eine verbesserte technische
Wirkung gegenüber den im Stand der Technik bekannten
Verbindungsklammern. Wie anhand der detaillierten
Figurenbeschreibung erläutert werden wird, wird durch die
vergrößerte Länge sowie die Lage des Bügels eine verbesserte
Federwirkung der Verbindungsklammer erzielt. Die Federwirkung
gleicht belastungsbedingte Bewegungen und Toleranzen zwischen
den miteinander zu verspannenden Trägern aus und führt im
Falle belastungsbedingter Bewegungen die beiden Träger wieder
in die Spannposition zurück.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind durch die
übrigen Ansprüche gekennzeichnet.
So ist nach einer bevorzugten Ausführungsform die
Verspanneinrichtung als einstückiges Gußteil ausgeführt. Die
Verwendung eines Gußteils, z. B. aus Aluminiumguß, gestattet
eine Verringerung der Herstellkosten im Vergleich zu anderen
Metallkonstruktionen und ist insbesondere für die benötigte
Massenfertigung der Verbindungsklammern gut geeignet.
Vorzugsweise besitzt der erste Schenkel des Bügels ein
Außengewinde und die Verspanneinrichtung ist in axialer
Richtung des ersten Schenkels verschiebbar auf diesen geführt
und an diesem mittels einer Schraubenmutter befestigbar.
Diese sehr einfache Verbindungsvariante ist insbesondere auch
im Hinblick auf den Einsatz auf Baustellen sehr gut geeignet,
da sich auch von ungeschultem Personal sehr leicht
feststellen läßt, ob die Verbindungsklammer die sich
kreuzenden Träger fest gegeneinander verspannt. Gleichzeitig
läßt sich nach dem Lösen der Schraubenmutter die
Verspanneinrichtung sowohl in axialer Richtung, d. h.
Längsrichtung des ersten Schenkels, verschieben wie auch in
Radialrichtung in bezug auf die Längsachse des ersten
Schenkels verschwenken.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform besitzt das
Außengewinde eine Verpressung nahe dem vom Quersteg des
Bügels abgewandten Ende des ersten Schenkels im Bereich des
Außengewindes. Diese Verpressung wird nach der Vormontage der
Verbindungsklammer ausgeführt und besitzt den Vorteil, daß
die Einzelteile der Verbindungsklammer unverlierbar
zusammengehalten werden, da sich die Schraubenmutter nicht
vollständig vom Außengewinde des ersten Schenkels lösen kann
und somit auch die Verspanneinrichtung stets auf dem ersten
Schenkel gehalten wird.
Vorzugsweise besitzt das Außengewinde eine hohe Steigung. Da
sich die Verbindungsklammer mit weniger Umdrehungen der
Schraubenmutter festspannen und wieder lösen läßt, läßt sich
hierdurch der Montageaufwand bzw. Demontageaufwand weiter
verringern.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist das Außengewinde
als Rundgewinde ausgebildet. Wie bereits oben erläutert
wurde, dient die Verbindungsklammer einer Anwendung im
Baustellenbereich, so daß besonderes Augenmerk auf eine
Beschädigungsunempfindlichkeit der verwendeten Bauteile
gerichtet werden muß. Die Verwendung eines Rundgewindes
besitzt den Vorteil gegenüber herkömmlichen metrischen
Gewinden, daß dieses robust und unempfindlich ist.
Vorzugsweise besteht der Bügel aus Federstahl. Durch diese
Materialwahl läßt sich die oben bereits diskutierte,
vorteilhafte Elastizität der Verbindungsklammer deutlich
erhöhen.
Vorzugsweise besitzt die Befestigungskralle und/oder der
Auflagebereich der Verspanneinrichtung mindestens eine
Verstärkungsrippe. Hierdurch läßt sich an den auftretenden
Belastungszustand angepaßt der Materialeinsatz minimieren;
ein Vorteil, der im Hinblick auf die Massenfertigung der
erfindungsgemäßen Verbindungsklammern von großer Bedeutung
ist.
Nachfolgend wird die Erfindung rein beispielhaft anhand der
beigefügten Figuren beschrieben, wobei
Fig. 1 eine Ansicht der Verbindungsklammer in
Montagestellung mit Blickrichtung auf den ersten
Schenkel des Bügels darstellt;
Fig. 2 eine Ansicht der Verbindungsklammer in
Montagerichtung mit Blickrichtung auf die den
ersten Träger umgreifende Befestigungskralle
darstellt, wobei jedoch die Befestigungsmutter in
der Ansicht fortgelassen wurde; und
Fig. 3 eine Ansicht ähnlich zu Fig. 1 zeigt, wobei die
Möglichkeit des Längenausgleiches bei Trägern
unterschiedlicher Geometrie dargestellt ist.
In den nachfolgenden Figuren werden dieselben Bauelemente
jeweils mit denselben Referenzziffern bezeichnet.
Fig. 1 zeigt die Verbindungsklammer in Montagestellung beim
Verspannen zweier sich kreuzender Träger gegeneinander. Der
erste Träger 12 als Doppel-U-Profil trägt hierbei einen
zweiten Träger 14, der, wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, so
auf dem ersten Träger 12 aufliegt, daß die Längserstreckung
des ersten Trägers 12 senkrecht zur Längserstreckung des
zweiten Trägers 14 ist. Der Träger 14 ist, wie aus der
Ansicht in Fig. 2 ersichtlich ist, als Doppel-T-Träger
ausgeführt mit einem Steg 14a und Flanschen 14b. Ebenso
bestehen die U-Träger 12 aus einem Stegteil 12a sowie
Flanschen 12b.
Die allgemein mit Ziffer 10 bezeichnete Verbindungsklammer
weist einen Bügel 16 auf, der aus einem Stahlrohr gefertigt
ist und verschiedene Einzelabschnitte aufweist. Im Bereich
eines Quersteges 16a ist der Bügel 16 unter dem Flansch 12b
des ersten Trägers 12 geführt und erstreckt sich, wie aus
Fig. 2 ersichtlich ist, seitlich des am ersten Träger 12
anliegenden Flansches 14b des zweiten Trägers 14 nach oben.
An den Quersteg schließt sich einstückig ein erster
Schenkel 16b, sowie ein zweiter Schenkel 16c an.
Der zweite Schenkel 16c besitzt einen abgewinkelten
Bereich 16d, der an demjenigen Ende des zweiten Schenkels 16c
angeordnet ist, der vom Quersteg 16a abgewandt ist. Wie aus
der Darstellung in Fig. 2 ersichtlich ist, liegt in
Montagestellung der abgewinkelte Bereich 16d auf dem
Flansch 14b des zweiten Trägers 14 auf, so daß durch das
bereits oben beschriebene Hintergreifen des Flansches 12d des
ersten Trägers durch den Quersteg 16a und die Auflage des
abgewinkelten Bereichs 16d auf dem Flansch des zweiten
Trägers 14 die beiden Träger gegeneinander gehalten werden.
Der erste Schenkel 16b des Bügels 16 besitzt ein
Außengewinde 18, das vorzugsweise als Rundgewinde ausgeführt
ist, um die gesamte Verbindungsklammer unempfindlicher gegen
Beschädigungen zu machen. Zusätzlich ist auf den ersten
Schenkel 16b eine Verspanneinrichtung 20 aufgesteckt, die mit
einer Durchgangsöffnung versehen ist, welche das Aufstecken
der Verspanneinrichtung auf den ersten Schenkel 16b erlaubt
und eine Verschiebebewegung in axialer Richtung des ersten
Schenkels 16b aber auch eine Verschwenkbewegung um die
Längsachse 22 des ersten Schenkels gestattet.
Die Verspanneinrichtung ist als einstückiges Gußteil
hergestellt und kann z. B. aus Aluminiumguß gefertigt sein.
Die Verspanneinrichtung 20 weist eine Befestigungskralle 20a
auf, deren Formgebung ein Hintergreifen des Flansches 12b des
ersten Trägers 12 gestattet, sowie einen Auflagebereich 20b,
der ähnlich wie der abgewinkelte Bereich 16d auf dem
Flansch 14b des zweiten Trägers 14 in Auflage gebracht werden
kann. Um die Biege- und Verwindungssteifigkeit der
Verspanneinrichtung 20 zu erhöhen, können sowohl die
Befestigungskralle 20a wie auch der Auflagebereich 20b mit
Verstärkungsrippen 24 versehen sein.
In der Verspannstellung, d. h. im Montagezustand der
Verbindungsklammer 10, ist eine Befestigungsmutter 26 auf das
Außengewinde 18 des ersten Schenkels 16d aufgeschraubt und
soweit festgezogen, bis sich die Verspanneinrichtung 20 in
Anlage mit der Befestigungsmutter 26 nicht weiter in
axialer Richtung des ersten Schenkels 16b verschieben
läßt. In dieser Stellung ist die Verbindungsklammer
festgespannt und drückt den zweiten Träger 14 fest
gegen den ersten Träger 12.
Der Bügel 16 verläuft, wie aus einem Vergleich der
Fig. 1 und 2 deutlich wird, ausgehend vom ersten
Schenkel im Bereich des Quersteges 16a unter dem
Flansch 12b des ersten Trägers 12 entlang und erstreckt
sich mit dem zweiten Schenkel 16c und dem sich daran
anschließenden abgewinkelten Bereich 16d auf den
Flansch 14b des zweiten Trägers 14. Auf der
entgegengesetzten Seite des Flansches 14b liegt der
Auflagebereich 20b der Verspanneinrichtung 20 auf,
wobei durch das feste Anziehen der
Befestigungsmutter 26 die gesamte Verbindungsklammer
elastisch vorgespannt ist.
Fig. 3 zeigt eine Ansicht der in Fig. 1 dargestellten
Verbindungsklammer, wobei jedoch im Unterschied zu
Fig. 1 ein erster Träger 30 mit unterschiedlichen
Abmessungen eingesetzt wird. Auch der alternative erste
Träger 30 besitzt einen Flanschbereich 30b, den die
Befestigungskralle 20a der Verspanneinrichtung 20
umgreift. Da, wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, die
Geometrie des Trägers 30 sich von der Geometrie des
Trägers 20 dahingehend unterscheidet, daß die Breite
des gesamten Flansches größer ist, ist die
Verbindungsklammer 10 in dem in Fig. 3 dargestellten
Montagezustand in einer etwas anderen Position als in
Fig. 1. Wie aus dem Vergleich der Fig. 3 und 1
ersichtlich ist, kann die Befestigungsmutter 26 im
Falle der in Fig. 3 dargestellten, größeren
Flanschbreite nicht soweit auf das Außengewinde 18
aufgeschraubt werden, bis die Verbindungsklammer im
fest verspannten Zustand die beiden Träger
gegeneinander preßt. Somit ist es möglich, über die
vorgesehene Länge des Außengewindes 18 verschiedene
Geometrien der zu verbindenden Träger auszugleichen.
Wie weiter aus Fig. 3 ersichtlich ist, besitzt das
Außengewinde 18 im Bereich d eine Verpressung, die erst
nach der Vormontage, d. h. nach dem Aufschieben der
Verspanneinrichtung 20 sowie der Befestigungsmutter 26
auf dem ersten Schenkel 16b hergestellt wird. Die
Verpressung im Bereich d dient dazu, das
unbeabsichtigte Lösen der Befestigungsmutter 26 vom
ersten Schenkel 16b wirkungsvoll zu verhindern. Somit
sind die Einzelteile der Verbindungsklammer
unverlierbar miteinander verbunden.
Die im Detail erläuterte Verbindungsklammer besitzt als
Flanschklammer den Vorteil, daß diese nur einseitig
bedient werden muß, so daß in Bereichen schwieriger
Zugänglichkeit ebenfalls eine einfache Befestigung
zweier sich kreuzender Träger verwirklicht werden kann.
Neben der besseren Zugänglichkeit ist vor allen Dingen
jedoch die Arbeitsersparnis entscheidend, da nur an
einer Seite die Befestigungsmutter 26 angezogen werden
muß, um die Verbindungsklammer in den Montagezustand zu
bringen. Durch das zusätzliche Vorsehen eines
Außengewindes 18 mit einer hohen Gewindesteigung läßt
sich diese Arbeitsersparnis noch weiter erhöhen, indem
nur wenige Umdrehungen der Befestigungsmutter 26
notwendig sind, um den festen Verspannzustand zu
erreichen. Schließlich wird durch die große Länge des
Bügels 16 eine hohe Elastizität und Federwirkung der
gesamten Verbindungsklammer im Verspannzustand
erreicht. Aufgrund der verringerten Anzahl zu
fertigender Teile sowie der einfachen Vormontage läßt
sich zudem der Herstellaufwand deutlich verringern.
Die Montage der Verbindungsklammer ist sehr einfach, da
die Verbindungsklammer bei gelöster Befestigungsmutter
lediglich so an den ersten Träger herangeführt werden
muß, daß der Quersteg 16a den Flansch 12b des ersten
Trägers untergreift und der abgewinkelte Bereich 16d
auf dem Flansch 14b des zweiten Trägers 14 zu liegen
kommt. Anschließend wird die Verspanneinrichtung 20
durch eine Verschwenkbewegung mit der
Befestigungskralle 20a unter den Flansch 12b geführt
und anschließend die Befestigungsmutter 26 fest
angezogen. Bei der Demontage der Verbindungsklammer
laufen die oben beschriebenen Arbeitsschritte
selbstverständlich in der umgekehrten Reihenfolge ab.
Claims (8)
1. Verbindungsklammer zum Befestigen sich kreuzender
erster (12) und zweiter (14) Träger, mit
einem Bügel (16) mit einem Quersteg (16a), einem ersten Schenkel (16b) und einem zweiten Schenkel (16c);
einer Verspanneinrichtung (20) mit einer Befestigungskralle (20a) zum Umgreifen des ersten Trägers (12b) und einem Auflagebereich (20b) zur Auflage auf den zweiten Träger (14b);
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verspanneinrichtung (20) nur am ersten Schenkel (16b) angebracht ist; und
der zweite Schenkel (16c) im vom Bügel (16a) abgewandten Endbereich einen Auflageabschnitt (16d) zur Auflage auf dem zweiten Träger (14b) aufweist.
einem Bügel (16) mit einem Quersteg (16a), einem ersten Schenkel (16b) und einem zweiten Schenkel (16c);
einer Verspanneinrichtung (20) mit einer Befestigungskralle (20a) zum Umgreifen des ersten Trägers (12b) und einem Auflagebereich (20b) zur Auflage auf den zweiten Träger (14b);
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verspanneinrichtung (20) nur am ersten Schenkel (16b) angebracht ist; und
der zweite Schenkel (16c) im vom Bügel (16a) abgewandten Endbereich einen Auflageabschnitt (16d) zur Auflage auf dem zweiten Träger (14b) aufweist.
2. Verbindungsklammer nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verspanneinrichtung (20) als einstückiges Gußteil
ausgeführt ist.
3. Verbindungsklammer nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der erste Schenkel (16b) ein Außengewinde (18) besitzt
und die Verspanneinrichtung (20) in axialer Richtung des
ersten Schenkels (16b) verschiebbar auf diesem geführt
und auf diesem mittels einer Schraubenmutter (26)
befestigbar ist.
4. Verbindungsklammer nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Außengewinde (18) eine Verpressung (d) nahe dem vom
Quersteg (16a) des Bügels (16) abgewandten Ende des
ersten Schenkels (16b) im Bereich des Außengewindes (18)
besitzt.
5. Verbindungsklammer nach einem der Ansprüche 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Außengewinde (18) eine hohe Steigung besitzt.
6. Verbindungsklammer nach einem der Ansprüche 3 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Außengewinde (18) als Rundgewinde ausgebildet ist.
7. Verbindungsklammer nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Bügel (16) aus Federstahl besteht.
8. Verbindungsklammer nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Befestigungskralle (20a) und/oder der
Auflagebereich (20b) der Verspanneinrichtung (20)
mindestens eine Verstärkungsrippe (24) besitzt/besitzen.
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| EP3653809A1 (de) * | 2018-11-19 | 2020-05-20 | DOKA GmbH | Sicherungsvorrichtung |
-
2000
- 2000-07-10 DE DE2000133425 patent/DE10033425A1/de not_active Withdrawn
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