DE10032604A1 - Kopierschutzvorrichtung für Datenträger - Google Patents
Kopierschutzvorrichtung für DatenträgerInfo
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Abstract
Kopierschutzvorrichtung für Datenträger (10), die mit Hilfe eines Lesegerätes (22) lesbar sind, mit einer auf dem Datenträger angebrachten Codierung, die mit Standard-Kopierverfahren nicht kopierbar ist, und einem diese Codierung lesenden Sensor (28) auf Seiten des Lesegerätes (22), dadurch gekennzeichnet, daß die Codierung durch einen Transponder (16) gebildet wird und der Sensor (28) eine mit dem Transponder kommunizierende Sende- und Empfangseinheit ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Kopierschutzvorrichtung für Datenträger, die mit Hil
fe eines Lesegerätes lesbar sind, mit einer auf dem Datenträger angebrachten
Codierung, die mit Standard-Kopierverfahren nicht kopierbar ist, und einem die
se Codierung lesenden Sensor auf Seiten des Lesegerätes.
Solche Kopierschutzvorrichtungen haben in erster Linie den Zweck, durch tech
nische Mittel zu verhindern, daß von den auf einem Datenträger, beispielsweise
einer Musikkassette, einer CD, einer DVD oder dergleichen gespeicherten Daten
unter Umgehung des Copyrights nichtautorisierte Kopien hergestellt werden.
Ein solcher Kopierschutz ist insbesondere bei digital gespeicherten Daten be
deutsam, da die digitalen Daten nahezu ohne Informationsverlust beliebig oft
kopiert werden können, so daß dem Erstellen von Raubkopien praktisch keine
Grenzen gesetzt sind.
Das Grundprinzip der Kopierschutzvorrichtungen der oben genannten Art be
steht darin, daß der im Lesegerät, beispielsweise einem CD-Abspielgerät, ange
brachte Sensor die auf dem Datenträger angebrachte Codierung ließt und die
Wiedergabe der auf dem Datenträger gespeicherten Daten nur dann zuläßt,
wenn der Datenträger die richtige Codierung aufweist. Auf diese Weise wird zwar
nicht das Kopieren an sich verhindert, doch wird erreicht, daß die Raubkopien
als solche erkennbar sind und die Datenträger, auf denen die kopierten Daten
aufgezeichnet sind, nicht mehr abspielbar sind, weil ihnen die richtige Codie
rung fehlt.
Beispielsweise besteht bei CDs das Standard-Kopierverfahren darin, daß die Da
ten mit Hilfe eines CD-ROM-Laufwerkes und eines Computers gelesen und dann
mit Hilfe eines CD-Brenners auf einem Rohling aufgezeichnet werden. Da die
Codierung des Original-Datenträgers bei diesem Standard-Kopierverfahren nicht
mit kopiert wird und somit nicht auf den Rohling übertragen wird, kann die ko
pierte CD mit Hilfe des Sensors des Lesegerätes als Raubkopie erkannt werden
und somit das Abspielen dieser CD verhindert werden. Voraussetzung ist natür
lich, daß die Abspielgeräte sämtlicher Hersteller mit den entsprechenden Senso
ren und den zugehörigen Steuereinrichtungen ausgestattet sind, die die Wieder
gabe bei fehlender oder falscher Codierung verhindern. Ein wirksamer Kopier
schutz läßt sich mit solchen Vorrichtungen daher nur bei entsprechender Stan
dardisierung der Codierungen und der Sensoren erreichen. Das Abspielen der
Raubkopien auf Altgeräten, die noch nicht mit entsprechenden Kopierschutzvor
richtungen ausgerüstet sind, läßt sich aber beispielsweise dadurch verhindern,
daß die Daten auf den Datenträgern verschlüsselt werden und die zugehörige
Entschlüsselungssoftware nur für Geräte zur Verfügung gestellt wird, die mit
der Kopierschutzvorrichtung ausgerüstet sind.
Für optische Datenträger (CDs) sind Kopierschutzvorrichtungen der eingangs
genannten Art bekannt. Beispielsweise beschreibt DE 98 37 809 C1 eine Kopier
schutzvorrichtung, bei der die Codierung auf dem Datenträger dadurch gebildet
wird, daß in mindestens einem Datenblock die zusätzlich zu den Nutzdaten auf
gezeichneten Fehlercodes, die normalerweise eine automatische Fehlererken
nung und/oder Fehlerkorrektur ermöglichen, absichtlich verfälscht sind. Der
zugehörige Sensor auf Seiten des Abspielgerätes wird somit durch den regulären
Lesekopf und durch eine Software gebildet, die die Fehlercode-Daten auswertet.
Da beim Lesen der CD mit Hilfe eines Computers nur die - gegebenenfalls an
hand der Fehlercodes korrigierten - Nutzdaten gelesen werden, und beim Bren
nen einer neuen CD automatisch der richtige Fehlercode generiert wird, geht die
Codierung beim Brennen einer Raubkopie verloren.
In US 5 696 757 A wird eine Kopierschutzvorrichtung beschrieben, bei der die
Codierung auf der CD darin besteht, daß einige der Gruben (Pits), die die Nutz
daten repräsentieren, absichtlich gegenüber der Spurmitte versetzt sind. Der zu
gehörige Sensor auf Seiten des Abspielgerätes wird hier durch das Spurfüh
rungssystem des Abspielgerätes gebildet, das anhand der versetzten Pits ein un
echtes Spurfehlersignal erzeugt. Da die Pits beim Brennen einer neuen CD stets
korrekt auf die Mitte der Spur gesetzt werden, geht auch in diesem Fall die Co
dierung bei dem Kopiervorgang verloren.
Diese bekannten Kopierschutzvorrichtungen haben jedoch den Nachteil, daß ihr
Anwendungsbereich auf optische Datenträger beschränkt ist und daß sie außer
dem sehr speziell an das jeweilige Aufzeichnungs- und Wiedergabeverfahren an
gepaßt sind. Hierdurch wird eine Standardisierung erschwert, und wenn die
Aufzeichnungs- und Wiedergabeverfahren im Zuge der Weiterentwicklung der
Technik modifiziert werden, müssen wieder entsprechend angepaßte neue Stan
dards für die Kopierschutzvorrichtung vereinbart werden.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Kopierschutzvorrichtung der ein
gangs genannten Art zu schaffen, die von den benutzten Aufzeichnungs- und
Wiedergabeverfahren unabhängig ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Codierung durch
einen Transponder gebildet wird und der Sensor eine mit dem Transponder
kommunizierende Sende- und Empfangseinrichtung ist.
Unter einem Transponder versteht man allgemein eine passive elektronische
Einrichtung, die in der Lage ist, ein elektromagnetisches Signal zu empfangen
und mit Hilfe der Energie des empfangenen Signals ein in bestimmter Weise mo
difiziertes Antwortsignal zu erzeugen und zu senden. Im einfachsten Fall wird
ein solcher Transponder durch einen elektrischen Schwingkreis gebildet, der
durch eine das empfangene Signal bildende elektromagnetische Welle zu Reso
nanzschwingungen angeregt wird, sofern die Eigenfrequenz des Schwingkreises
von der Frequenz der empfangenen Welle nicht allzu verschieden ist. Das vom
Transponder zurückgesendete Antwortsignal ist dann eine elektromagnetische
Welle mit der Eigenfrequenz des Transponders. Die Frequenz dieses Signals und
gegebenenfalls die Phasenverschiebung dieses Signals, die von der Frequenzdif
ferenz zwischen Anregungsfrequenz und Eigenfrequenz und von der Güte des
Schwingkreises abhängig ist, bilden dann charakteristische Merkmale, anhand
derer sich der Transponder identifizieren läßt. In komplizierteren Ausführungs
formen kann ein Transponder auch mehrere Schwingkreise enthalten, die mit
derselben oder mit verschiedenen Anregungsfrequenzen oder gegebenenfalls
auch mit einer durchstimmbaren Frequenz angesprochen werden. Bevorzugt
enthält der Transponder jedoch eine festprogrammierte integrierte Schaltung,
mit der es möglich ist, ein komplexes Antwortsignal zu erzeugen, in dem eine
aus einer Vielzahl von Bits bestehende Information codiert sein kann. Diese
Transpondertechnik ist als solche bekannt und soll deshalb nicht näher erläu
tert werden.
Die durch den Transponder gebildete Codierung ist mit keinem digitalen oder
analogen Datenkopierverfahren kopierbar, denn, um einen Kopie herzustellen,
die auch hinsichtlich der Codierung mit dem Original-Datenträger identisch ist,
müßte auf dem neuen Datenträger, auf dem die kopierten Daten aufgezeichnet
werden, ein identischer Transponder angebracht werden.
Beim Abspielen des Original-Datenträgers fragt die in das Abspielgerät integrier
te Sende- und Empfangseinrichtung den Transponder ab, und das Abspielen
wird nur dann zugelassen, wenn der Transponder das richtige Antwortsignal
sendet.
Der besondere Vorteil dieser Kopierschutzvorrichtung besteht darin, daß sie
nicht an ein spezifisches Datenaufzeichnungs- und Wiedergabeverfahren gebun
den ist. Sie eignet sich daher für eine große Bandbreite unterschiedlicher Daten
träger, einschließlich optischer Datenträger, wie CDs, DVDs und dergleichen,
magnetischer Datenträger wie DAT Bändern, Videobändern und dergleichen,
aber auch für Datenträger, die mit bilderkennenden Verfahren lesbar sind, ins
besondere für Geldscheine, deren graphische Information von Kassenautomaten
gelesen wird. Der Begriff "Kopierschutz" wird deshalb in dieser Erfindung in ei
nem umfassenden Sinne gebraucht und schließt auch den Schutz gegen Fäl
schung von Geldscheinen oder Urkunden ein.
Bei den integrierten Schaltungen, die in den Transpondern benutzt werden,
handelt es sich um Halbleiterbauelemente, deren Abmessungen beispielsweise
nur 1 mm × 1 mm × 0,1 mm betragen und die sich somit einschließlich einer zu
gehörigen Antennenschleife problemlos auf den verschiedenartigsten Datenträ
gern, auch auf solchen aus Papier, beispielsweise auf Geldscheinen, anbringen
lassen.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß bei der Kommunikation
zwischen Transponder und Sende- und Empfangseinrichtung je nach Größe
oder Windungszahl der Antennenschleife des Transponders eine vergleichsweise
große Reichweite von einigen Zentimetern bis zu einigen Metern erreicht werden
kann. Hierdurch ist es möglich, den als Sende- und Empfangseinrichtung die
nenden Sensor im Lesegerät in relativ großem Abstand zum eigentlichen Lese
kopf anzuordnen, so daß eine größere konstruktive Freiheit hinsichtlich der Ge
staltung des Lesekopfes erreicht wird. Es ist sogar möglich, den Sensor außer
halb des Lesegerätes anzuordnen und beispielsweise über Kabel oder drahtlos
mit dem Lesegerät zu verbinden.
Aufgrund dieser relativ großen Reichweite ist die erfindungsgemäße Kopier
schutzvorrichtung in der Lage, neben der eigentlichen Kopierschutzfunktion
noch weitere nützliche Zusatzfunktionen zu übernehmen, beispielsweise den
Diebstahlschutz in Ladenlokalen oder in Sicherheitszonen, aus denen aus Da
tenschutz- oder Geheimhaltungsgründen keine Datenträger mitgenommen wer
den dürfen. In diesen Fällen braucht lediglich am Ausgang des betreffenden Lo
kals eine Sperre mit einer Sende- und Empfangseinrichtung vorgesehen zu wer
den, die den Transponder auf dem Datenträger anspricht.
Darüber hinaus ist es möglich, auf dem Transponder bestimmte Produktinfor
mationen zu codieren, so daß der Transponder auch die Funktion des bisher bei
Kassensystemen benutzten Barcodes erfüllen kann. Die auf dem Transponder
codierte Information kann dann auch zur Rechnungsstellung und zur Bestand
verwaltung genutzt werden. Bei dem Verkauf von beispielsweise Musik-Daten
trägern oder CD-ROMs im Einzelhandel erweist es sich dabei als besonderer
Vorteil, daß der erfindungsgemäße Transponder auf dem Datenträger selbst an
gebracht ist und nicht wie der herkömmliche Barcode lediglich auf der Hülle des
Datenträgers. Hierdurch ist es möglich, Betrugsversuche zu vereiteln, die darin
bestehen, daß der Kunde im Selbstbedienungsladen die CDs und die Hüllen ver
tauscht, um statt des Preises für eine teurere CD lediglich den auf der Hülle an
gegebenen Preis einer Billig-CD zu bezahlen.
Der Transponder selbst läßt sich aufgrund seiner kleinen Abmessungen so an
oder in dem Datenträger unterbringen, daß er nicht - oder jedenfalls nicht zer
störungsfrei-vom Datenträger lösbar ist. Beispielsweise kann der Transponder
bei CDs in das Kunststoffmaterial der CD eingebettet sein. Bei DVD-Datenträ
gern, die aus zwei mit einander verklebten Scheiben bestehen, kann der Trans
ponder zwischen den beiden Scheiben angebracht werden. Es ist jedoch auch
möglich, den Transponder lediglich mit einem sehr haltbaren Kleber auf den Da
tenträger aufzukleben. Hierdurch kann beispielsweise auch bei Geldscheinen
ein zerstörungsfreies Ablösen des Transponders verhindert werden.
Die Sicherheit läßt sich weiter dadurch erhöhen, daß die im Transponder codier
te Information in spezifischer Weise an die auf dem Datenträger selbst gespei
cherte Information angepaßt ist. Im Lesegerät wird dann automatisch die Wie
dergabe gesperrt, wenn die vom Transponder übermittelte Information nicht zu
der vom Datenträger selbst gelesenen Information paßt. Auf diese Weise läßt
sich die Wiedergabe von kopiergeschützten Daten selbst dann verhindern, wenn
die Daten auf einen wiederbespielbaren Datenträger kopiert werden, der selbst
einen Transponder aufweist.
Beispielsweise ist es möglich, auf dem Datenträger eine Seriennummer aufzu
zeichnen, die vom Lesegerät nicht ausgegeben, sondern lediglich an den inte
grierten Sensor der Kopierschutzvorrichtung weitergeleitet und dort mit der im
Transponder codierten Seriennummer verglichen wird. Eine Raubkopie läßt sich
dann daran erkennen, daß die beiden Seriennummern nicht übereinstimmen.
Analog ist es bei Geldscheinen möglich, auf dem Transponder den Wert des
Geldscheins zu codieren, so daß auch Fälschungen erkannt werden können, bei
denen der Transponder eines Geldscheins mit niedrigem Wert auf einen Geld
schein mit höherem Wert aufgeklebt wird. Da die auf den Geldschein aufge
druckte Seriennummer mit Hilfe eines OCR-Systems im Lesegerät gelesen wer
den kann, ist es auch möglich, die Seriennummer oder bestimmte Teile der Seri
ennummer beziehungsweise eine nach einem geheimen Algorithmus aus der Se
riennummer gebildete Prüfziffer mit der im Transponder codierten Information
abzugleichen.
Bei digitalen Datenträgern ist es weiterhin möglich, die Information verschlüs
selt auf dem Datenträger aufzuzeichnen und den Schlüssel oder zumindest ei
nen Teil des Schlüssels im Transponder zu codieren. Ein anderer Teil des
Schlüssels kann wahlweise auf dem Datenträger selbst aufgezeichnet sein.
Im folgenden werden ein Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeich
nungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine CD mit einem zu der Kopierschutzvorrichtung gehörenden
Transponder; und
Fig. 2 einen vergrößerten Schnitt durch die CD in Verbindung mit einem le
diglich als Blockdiagramm dargestellten Lesegerät.
In Fig. 1 ist eine CD 10 dargestellt, die wie üblich ein Mittelloch 12 und einen
ringförmigen Abspielbereich 14 aufweist, der das Mittelloch 12 mit Abstand um
gibt und in dem die Nutzinformation in der üblichen Weise aufgezeichnet ist.
Von einer herkömmlichen CD unterscheidet sich die CD 10 nur dadurch, daß
um das Mittelloch 12 herum ein Transponder 16 angeordnet ist. Dieser Trans
ponder 16 wird gebildet durch eine das Mittelloch 12 umgebende Antennen
schleife 18, die elektrisch mit einer durch ein Halbleiterbauelement 20 gebilde
ten integrierten Schaltung verbunden ist.
Im gezeigten Beispiel ist der Transponder 16 in den unbespielten Zwischenraum
zwischen dem Mittelloch 12 und dem Abspielbereich 14 angeordnet. Wahlweise
könnte der Transponder jedoch auch am äußeren Umfangsrand des Abspielbe
reichs 14 angeordnet sein, so daß aufgrund des dann größeren Umfangs der An
tennenschleife eine größere Reichweite des Transponders erreicht wird. Eine
größere Reichweite, mit der sich zusätzlich auch eine Diebstahlsicherungsfunk
tion realisieren läßt, kann aber auch dadurch bewirkt werden, daß die Antennen
schleife 18 mehrere Windungen bildet.
Wie Fig. 2 zeigt, sind das Halbleiterbauelement 20 und die Leiterbahnen der An
tennenschleife 18 auf der bespielten Seite der CD 10 oberflächennah in das
Kunststoffmaterial der CD eingebettet.
Das zugehörige Lesegerät 22, beispielsweise ein CD-ROM-Laufwerk, weist ge
mäß Fig. 2 einen Lesekopf 24 auf, der die im Abspielbereich 14 der CD aufge
zeichnete Information optisch abtastet und ein dieser Information entsprechen
des digitales Nutzsignal N an eine Verarbeitungseinrichtung 26 liefert, die das
Nutzsignal N in ein Ausgangssignal A umwandelt.
Als Teil der Kopierschutzvorrichtung enthält das Lesegerät 22 weiterhin einen
Sensor 28 und eine Verknüpfungseinheit 30.
Der Sensor 28 ist als elektromagnetische Sende- und Empfangseinrichtung aus
gebildet und so im CD-Laufwerk angeordnet, daß er der Antennenschleife 18 des
Transponders 16 in geringem Abstand gegenüberliegt. Der Sensor 28 kann da
her drahtlos mit dem Transponder 116 kommunizieren, und die Sendeleistung
kann dabei auf Wunsch so gering gewählt werden, daß die elektromagnetische
Verträglichkeit des Lesegerätes nicht beeinträchtigt und die Emission gesund
heitsschädlicher elektromagnetischer Strahlung weitgehend vermieden wird.
Der Sensor 28 sendet an den Transponder 16 ein elektromagnetisches Signal
mit einer vorbestimmten Frequenz, beispielsweise in der Größenordnung von ei
nigen Hundert MHz oder einigen GHz. Die Antennenschleife 18 des Transpon
ders wird dadurch erregt und liefert eine elektrische Spannung an das Halblei
terbauelement 20. Dieses Halbleiterbauelement ist so ausgebildet, daß es - ohne
eigene Stromversorgung - das empfangene Signal in vorbestimmter Weise modu
liert. Das von der Antennenschleife 18 an den Sensor 28 zurückgesendete Echo-
Signal trägt daher eine Information, die durch Demodulation im Sensor 28 in
ein digitales Signal D umgewandelt wird, dessen Informationsgehalt durch die
Ausbildung des Halbleiterbauelements 20 bestimmt ist. Der Transponder 16 bil
det somit eine Codierung, die mit Hilfe des Sensors 28 als digitales Signal D les
bar ist.
Beispielsweise kann das digitale Signal D eine Seriennummer der CD 10, den
Preis dieser CD und/oder andere relevante Informationen enthalten. Im gezeig
ten Beispiel soll angenommen werden, daß die Nutzinformation verschlüsselt im
Abspielbereich 14 der CD aufgezeichnet ist und daß das digitale Signal D einen
Teil des Schlüssels enthält, der zum Entschlüsseln dieser Information benötigt
wird. Der fehlende Teil des Schlüssels ist im Abspielbereich 14 auf der CD auf
gezeichnet und wird zu Beginn des Abspielvorgangs mit dem Lesekopf 24 gele
sen und als ein Hilfsschlüsselsignal H an die Verknüpfungseinheit 30 weiterge
leitet. Dieses Hilfsschlüsselsignal H, das anhand eines geeigneten Vorspanns er
kennbar ist, gelangt zwar auch an die Auswerteschaltung 26, wird von dieser
Auswerteschaltung jedoch ignoriert.
In der Verknüpfungseinheit 30 werden das vom Transponder empfangene digita
le Signal D und das Hilfsschlüsselsignal H miteinander zu einem Schlüsselsi
gnal S kombiniert, das dann an die Auswerteschaltung 26 weitergeleitet wird. In
der Auswerteschaltung 26 wird dann durch Entschlüsselung des Nutzsignals N
unter Verwendung des Schlüsselsignals S das Ausgangssignal A gebildet. Ohne
die in dem Transponder 16 codierte Information ist somit das Abspielen der CD
10 nicht möglich.
Wenn die optisch auf der CD 10 gespeicherten Daten auf einen unbespielten
Rohling kopiert werden, können die Daten mit Hilfe des Lesegerätes 22 nicht ge
lesen werden, da die Rohlinge nur ohne Transponder ausgeliefert werden, so
daß das zur Entschlüsselung benötigte Signal D fehlt. Auch auf einem her
kömmlichen Abspielgerät ohne Kopierschutzvorrichtung kann die Kopie nicht
gelesen werden, weil dieses herkömmliche Gerät nicht in der Lage ist, die Daten
zu entschlüsseln.
Selbst wenn die Daten auf eine manipulierte CD kopiert werden, die einen
Transponder enthält, ist das Abspielen nicht möglich, weil der Transponder in
der Regel nicht die benötigten Schlüssel-Daten enthalten wird.
In einer vereinfachten Ausführungsform der Erfindung sind die Daten auf der
CD 10 unverschlüsselt, und das im Transponder 16 codierte Signal D sowie das
auf der CD aufgezeichnete Hilfsschlüsselsignal H bestehen lediglich aus einer
geeigneten Kennung, beispielsweise einer Seriennummer der CD 10. Die Ver
knüpfungseinheit 30 überprüft dann lediglich, ob die Signale D und H überein
stimmen, und das Schlüsselsignal S ist dann einfach ein Ja/Nein-Signal, das
die Ausgabe des Ausgangssignal A entweder sperrt oder freigibt.
Im gezeigten Beispiel wird angenommen, daß der Informationsgehalt des digita
len Signals D durch die spezielle Gestaltung des Halbleiterbauelements 20 be
stimmt ist. In einer modifizierten Ausführungsform kann das Halbleiterbauele
ment 20 jedoch so gestaltet sein, daβ es eine Vielfalt unterschiedlicher Signale D
codieren kann. Die Auswahl des jeweils gewünschten Signals erfolgt dann bei
spielsweise dadurch, daß das Halbleiterbauelement entweder selbst eine Anzahl
von an der Oberfläche exponierten Leiterbahnen aufweist oder elektrisch mit ei
nem geeigneten Muster von Leiterbahnen verbunden ist. Diese Leiterbahnen
können dann selektiv, beispielsweise mit Hilfe eines Lasers, durchtrennt wer
den, um so die endgültige Funktionsweise des Halbleiterbauelements und damit
die Codierung des Transponders zu bestimmen. Diese Ausführungsform ermög
licht es, die Halbleiterbauelemente 20 kostengünstig in großen Stückzahlen her
zustellen und die endgültige Programmierung später in einem gesonderten
Schritt, gegebenenfalls auch erst nach der Anbringung des Transponders auf
der CD vorzunehmen. Wenn das Halbleiterbauelement eine Referenzmarkierung
für einen Lese/Schreib-Laser aufweist, kann die Programmierung des Transpon
ders automatisch bei der Aufzeichnung der Daten auf der CD 10 vorgenommen
werden.
Wahlweise kann das Halbleiterbauelement auch elektrisch programmierbar
sein.
Auch CD-Rohlinge können mit einem Transponder ausgerüstet sein, dessen
Halbleiterbauelement erst dann vom Benutzer programmiert wird, wenn Daten
auf dem Rohling aufgezeichnet werden. Der Schlüssel, der dann im zusammen
mit den durch die Programmierung auf dem Transponder codierten Daten das
Freischalten des Lesegerätes ermöglicht, wird vom Benutzer nur an autorisierte
Personen weitergegeben, beispielsweise auf einer Chip-Karte die in einen Karten
leser eines entsprechend angepaßten Lesegerätes eingeschoben wird, wenn die
Daten gelesen werden sollen. Auf diese Weise wird auch privaten Nutzern ein
Kopierschutz ihrer Daten ermöglicht.
Claims (10)
1. Kopierschutzvorrichtung für Datenträger (10), die mit Hilfe eines Lesegerä
tes (22) lesbar sind, mit einer auf dem Datenträger angebrachten Codierung, die
mit Standard-Kopierverfahren nicht kopierbar ist, und einem diese Codierung
lesenden Sensor (28) auf Seiten des Lesegerätes (22), dadurch gekennzeichnet,
daß die Codierung durch einen Transponder (16) gebildet wird und der Sensor
(28) eine mit dem Transponder kommunizierende Sende- und Empfangseinheit
ist.
2. Kopierschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Transponder (16) mindestens ein Halbleiterbauelement (20) mit einer inte
grierten Schaltung aufweist.
3. Kopierschutzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die integrierte Schaltung elektrisch oder mittels Laser programmierbar ist.
4. Kopierschutzvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß auf dem Transponder (16) eine digitale Information co
diert ist, die durch den Sensor (28) als digitales Signal (D) ausgebbar ist.
5. Kopierschutzvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
auf dem Datenträger (10) eine mit Hilfe des Lesegerätes (22) lesbare Information
gespeichert ist, die ein Hilfsschlüsselsignal (H) bildet, und daß eine Verknüp
fungseinheit (30) das Hilfsschlüsselsignal (H) mit dem vom Sensor (28) ausgege
benen digitalen Signal (D) zu einem Schlüsselsignal (5) verknüpft, das darüber
entscheidet, ob die vom Lesegerät (22) gelesenen Daten ausgegeben oder ge
sperrt werden.
6. Kopierschutzvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeich
net, daß die Daten auf dem Datenträger (10) verschlüsselt sind und das vom
Sensor (28) ausgegebene digitale Signal (D) mindestens einen Teil der zur Ent
schlüsselung dieser Daten benötigten Information enthält.
7. Kopierschutzvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das vom Sensor (28) ausgegebene digitale Signal (D) eine
Kennung zur Identifizierung des Datenträgers (10) enthält.
8. Kopierschutzvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, für
scheibenförmige Datenträger (10) mit einem ringförmigen Abspielbereich (14),
dadurch gekennzeichnet, daß der Transponder (16) ringförmig am inneren oder
äußeren Umfangsrand des Abspielbereiches (14) angeordnet ist.
9. Kopierschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß der mit dem Transponder versehene Datenträger ein Geld
schein und das mit dem Sensor versehene Lesegerät ein Kassenautomat ist.
10. Kopierschutzvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
auf dem Transponder der Wert des Geldscheins und/oder eine aus der Serien
nummer des Geldscheins abgeleitete Information codiert ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE2000132604 DE10032604A1 (de) | 2000-07-07 | 2000-07-07 | Kopierschutzvorrichtung für Datenträger |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE2000132604 DE10032604A1 (de) | 2000-07-07 | 2000-07-07 | Kopierschutzvorrichtung für Datenträger |
Publications (1)
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|---|---|
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10032604A1 (de) |
Cited By (5)
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