DE10032556A1 - Karosseriebauteil in Sandwichbauweise, Verfahren zur Herstellung desselben sowie Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents
Karosseriebauteil in Sandwichbauweise, Verfahren zur Herstellung desselben sowie Vorrichtung zur Durchführung des VerfahrensInfo
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Abstract
Die Aufgabe, ein in allen Richtungen steifes Karosseriebauteil in Sandwichbauweise anzugeben, welches ferner einen verbesserten Personenschutz und geringe Herstellungskosten bei geringem Gewicht gewährleistet, wird im wesentlichen dadurch gelöst, dass das Karosseriebauteil ein kompaktes und stabiles, zumindest die Fahrgastzelle voll umschließendes, eine Außenhaut (4) und wenigstens eine Innenhaut (5) aufweisendes Bauteil ist, wobei die Außenhaut (4) und die Innenhaut (5) wenigstens bereichsweise voneinander beabstandet sind, zwischen Außen- und Innenhaut (4; 5) Mittel zur Versteifung des Karosseriebauteils in Form einer festgefügten Tragstruktur (6) und gegebenenfalls Abstandselemente (7) eingebracht und Außen- und Innenhaut (4; 5), sowie Tragstruktur (6) und gegebenenfalls Abstandselemente (7) mittels einem dieselben miteinander verklebenden und aushärtenden Bindemittel (8) fest verbunden sind.
Description
Die Erfindung betrifft ein Karosseriebauteil in Sandwichbauweise. Die Erfindung betrifft
ferner ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Karosseriebauteils sowie eine
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zur Herstellung eines Karosseriebauteils in
Sandwichbauweise.
Karosseriebauteile in Sandwichbauweise sind beispielsweise aus der EP 0 844 167 A2
bekannt. Hier werden Karosseriebauteile von Kraftfahrzeugen in Form eines
Profilrahmenträgers vorgeschlagen, die ihrerseits einen mit einem aufgeschäumten
metallischen Schaumwerkstoff ausgesteiften Hohlraum umgrenzen, wobei im Inneren
des Hohlraums ein sich in dessen Längsrichtung erstreckendes Strukturbauteil
angeordnet und gegebenenfalls mit der Innenwandung des Karosseriebauteils fest
verbunden ist und der aufgeschäumte metallische Schaumwerkstoff den Raum zwischen
der Innenwand des Profilrahmenträgers und dem darin liegenden Strukturbauteil
einnimmt.
Des Weiteren ist der DE 44 09 466 A1 ein Karosseriebauteil in weitestgehend
selbsttragender, doppelschaliger Bauweise zu entnehmen, wobei auch hier im Inneren
Formteile angeordnet sind und ein Ausschäumen des Hohlraumes vorgesehen ist.
Den vorstehenden Karosseriebauteilen ist gemein, dass es sich hier um einzelne
Baugruppen handelt, die nach Fertigstellung derselben zu einer kompakten Karosserie
zusammengesetzt werden.
Sicherlich sind diese Bauteile geeignet, eine Vielfalt von statischen und dynamischen
Beanspruchungen zu erfüllen. Dieses reicht jedoch im Falle eines Zusammenstoßes mit
einem Verkehrshindernis oder einem sonstigen Unfallereignis nicht aus, denn die
eingebrachten, keine stabile und kompakte Struktur bildenden Formteile würden sich im
äußersten negativen Fall aus der Karosserie herausbewegen, sich nicht deformieren und
demgemäß keine Verformungsenergie aufnehmen können.
Hier setzt die nachfolgend beschrieben Erfindung an.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Karosseriebauteil in Sandwichbauweise anzugeben,
welches zum einen die Nachteile des eingangs gewürdigten Standes der Technik nicht
mehr aufweist, zum anderen ein steifes Karosseriebauteil in allen Richtungen, einen
verbesserten Personenschutz und geringe Herstellungskosten bei geringem Gewicht
gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Karosseriebauteil in Sandwichbauweise
gelöst, welches gemäß Anspruch 1 ein kompaktes und stabiles, zumindest die
Fahrgastzelle voll umschließendes, eine Außenhaut und wenigstens eine Innenhaut
aufweisendes Bauteil ist, wobei die Außenhaut und die Innenhaut wenigstens
bereichsweise voneinander beabstandet sind, zwischen Außen- und Innenhaut Mittel zur
Versteifung des Karosseriebauteils in. Form einer festgefügten Tragstruktur und
gegebenenfalls Abstandselemente eingebracht und Außen- und Innenhaut, sowie
Tragstruktur und gegebenenfalls Abstandselemente mittels einem dieselben miteinander
verklebenden und aushärtenden Bindemittel fest verbunden sind.
In Weiterbildung der Erfindung ist als Bindemittel ein pastöser Kleber und/oder ein
Kunststoff- und/oder Metallschaum vorgesehen wobei sich die Tragstruktur aus einem
Verbund aus Gußknoten und Trägerprofilen zusammensetzt.
Es ist zwar aus der DE 198 08 392 A1 eine festgefügte Tragstruktur bekannt, welche aus
Leichtmetall-Gußknoten und/oder Kunststoffknoten und diese verbindenden Leichtmetall-
Strangprofilen und/oder Kunststoffprofilen besteht, wobei als Leichtmetall-Gußknoten
und/oder Kunststoffknoten wenigstens vier großvolumige, einstückige
Basisknotenelemente vorgesehen sind, von denen jeweils zwei seitlich gegenüberliegend
im Bereich des Vorderwagens und jeweils zwei seitlich gegenüberliegend im Bereich des
Hinterwagens angeordnet sind und wobei weiterhin die vier Basisknotenelemente über
angeformte Anschlußteile mit Leichtmetall-Strangprofilen und/oder Kunststoffprofilen als
Verbindungsträger zu einem Grundrahmen zusammengesteckt und verbunden sind.
Wenn aber im Sinne der Erfindung solch eine festgefügte Tragstruktur von wenigstens
einer Außen- und einer Innenhaut in Sandwichbauweise umschlossen und der
verbleibende Hohlraum mit einem Bindemittel ausgefüllt ist, wird erst dann ein bisher
unbekannt gebliebenes, in allen Richtungen steifes Karosseriebauteil mit verbessertem
Personenschutz, bei geringen Herstellungskosten sowie geringem Gewicht realisierbar.
Zur weiteren Versteifung des Karosseriebauteils ist es angezeigt, zwischen Außen- und
Innenhaut und/oder auf denselben gegebenenfalls eine oder mehrere Schalen
anzuordnen und/oder der Tragstruktur an prädestinierter Stelle zusätzliche in ihrer
Ausdehnung begrenzte Versteifungselemente zuzuordnen.
Weiterhin wird im Sinne der Erfindung vorgeschlagen, sowohl Außen- als auch Innenhaut
sowie die Schalen aus Blech, vorzugsweise vorgeformten Stahl- und/oder
Leichtmetallblech, und/oder aus vorgeformten Kunststoffplatten, die Tragstruktur aus
Kunststoff und/oder Leichtmetallguß und die zusätzlichen Versteifungselemente aus
Stahl- und/oder Leichtmetallblech, aus Kunststoff und/oder aus Leichtmetallguß
auszuführen.
Als erfindungsgemäß ist des Weiteren anzusehen, dass die Materialdicke der Außen
und Innenhaut derart bemessen ist, dass im Falle eines Zusammenstoßes mit einem
Verkehrshindernis oder eines sonstigen Unfallereignisses, die Außen- und/oder
Innenhaut in Verbindung mit dem Bindemittel bei Berührung mit einem Gegenstand oder
einer Person, kinetische Energie absorbierend und infolgedessen Schäden an Personen
und Material minimierend, leicht einbeult.
Eine weitere Maßnahme sieht vor, dass über die Außenhaut und/oder die Innenhaut eine
elastische Kunststoffolie gespannt ist und diese Kunststoffolie vornehmlich im
Kantenbereich des Karosseriebauteils und/oder an den Übergängen der Außenhaut zur
Innenhaut mit dem Karosseriebauteil fest verbunden ist.
Die Kunststoffolie kann im Kantenbereich des Karosseriebauteils und/oder an den
Übergängen der Außenhaut zur Innenhaut mit dem Karosseriebauteil verklebt und/oder
an dasselbe mittels Leisten befestigt sein.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist gemäß Anspruch 9 außerdem ein Verfahren
zur Herstellung des vorgenannten erfindungsgemäßen Karosseriebauteils.
Vorgeschlagen wird, dass folgende Verfahrensschritte nacheinander durchgeführt
werden:
- - vorgeformte Schalenelemente, eine Außen- und eine Innenhaut bildend, werden in eine Vorrichtung, bestehend aus einer Oberschale, einer Unterschale und einem in Einzelteile zerlegbaren Kern eingelegt,
- - nachfolgend werden zwischen Innen- und Außenhaut Mittel zur Versteifung des Karosseriebauteils in Form einer festgefügten Tragstruktur aus Gußknoten und Strangprofilen eingebracht,
- - anschließend wird in den verbleibenden Zwischenraum zwischen Außen- und Innenhaut ein aushärtendes und Außen- und Innenhaut sowie Tragstruktur miteinander verklebendes Bindemittel eingebracht,
- - sodann werden vor dem Aushärten des Bindemittels Ober- und Unterschale auf ein bestimmtes Abstandsmaß aufeinander zu bewegt,
- - abschließend werden nach dem Aushärten des Bindemittels Ober- und Unterschale auseinander bewegt und der zerlegbare Kern durch verbleibende Öffnungen in dem gebildeten Karosseriebauteil hindurch demselben entnommen.
Des weiteren kann statt eines in Einzelteile zerlegbaren Kerns ein die Innenhaut selbst
bildender Kern verwendet werden, der seinerseits als offener Kern, die Öffnungen für
Türen und Fenster und/oder anderer Ausschnitte bereits aufweist, oder als
geschlossener Kern ausgeführt ist, wobei die erforderlichen Öffnungen nach
Fertigstellung des Karosseriebauteils herausgearbeitet werden.
Zur Erhöhung der Steifigkeit des Karosseriebauteils sind im Bedarfsfalle die Gußknoten
und/oder Strangprofile der Tragstruktur vor dem Einbringen des Bindemittels zwischen
Außen- und Innenhaut mit zusätzlichen in ihrer Ausdehnung begrenzten
Versteifungsmitteln zu versehen und/oder es werden eine oder mehrere Schalen
zwischen Außen- und Innenhaut eingebracht und/oder auf dieselben aufgebracht.
Als Bindemittel kann ein pastöser Kleber und/oder ein Kunststoff- und/oder Metallschaum
verwendet werden.
Fernerhin kann erfindungsgemäß über die Außenhaut und/oder die Innenhaut eine
elastische Kunststoffolie gespannt werden, wobei diese Kunststoffolie vornehmlich im
Kantenbereich des Karosseriebauteils und/oder an den Übergängen der Außenhaut zur
Innenhaut mit dem Karosseriebauteil fest verbunden wird.
Die elastische Kunststoffolie kann während der Fertigung des Karosseriebauteils oder
nach der Fertigung desselben auf die Außen- und/oder Innenhaut gespannt werden.
Zweckmäßigerweise wird die elastische Kunststoffolie im Kantenbereich des
Karosseriebauteils und/oder an den Übergängen der Außenhaut zur Innenhaut mit dem
Karosseriebauteil verklebt oder an dasselbe mittels Leisten befestigt.
Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Herstellung eines Karosseriebauteils in
Sandwichbauweise, wobei gemäß Anspruch 18 die Vorrichtung aus einer Oberschale,
einer Unterschale und einem zwischen diese einbringbaren Kern besteht.
Ober- und Unterschale sind erfindungsgemäß ein Preßwerkzeug bildend, aufeinander zu
bewegbar.
In vorteilhafter Ausgestaltung des Kerns ist dieser in Einzelteile zerlegbar.
Jedoch kann dieser auch ein bereits die Innenhaut des Karosseriebauteils bildender
geschlossener Kern oder die Öffnungen für Türen und Fenster und/oder anderer
Ausschnitte bereits aufweisender offener Kern sein.
Die Vorteile des erfindungsgemäßen Karosseriebauteils werden insbesondere im
verbesserten Personenschutz gesehen. Des Weiteren ist ein leichtes und flexibles, aber
gleichzeitig infolge des ausgeprägten Innenskeletts in allen Richtungen steifes,
insbesondere Schub- und Biegespannungen hervorragend aufnehmendes
Karosseriebauteil geschaffen worden, welches in der Herstellung vereinfacht und
demgemäß kostengünstiger als bekannte Herstellungsverfahren ist.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Erläuterung
eines in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles.
Es zeigen:
Fig. 1 die schematische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Herstellung
des erfindungsgemäßen Karosseriebauteils in Sandwichbauweise,
Fig. 2 die Schnittdarstellung des erfindungsgemäßen Karosseriebauteils in einer
ersten Variante,
Fig. 3 die Schnittdarstellung des erfindungsgemäßen Karosseriebauteils in einer
zweiten Variante,
Fig. 4 die Schnittdarstellung des erfindungsgemäßen Karosseriebauteils in einer
weiteren Variante.
Gemäß Fig. 1 besteht die Vorrichtung zur Herstellung des erfindungsgemäßen
Karosseriebauteils aus einer Oberschale 1 und einer Unterschale 2 zwischen denen
erfindungsgemäß ein Kern 3 zweckmäßigerweise stationär angeordnet ist.
Ober- und Unterschale 1; 2 weisen im wesentlichen die gewünschte Kontur der
Außenhaut 4 auf, d. h. den räumlich gewölbten Abdruck derselben, bestehend aus
oberer Außenhaut 4a und dem Fahrzeugboden 4b mit gegebenenfalls Radhäusern 4c,
und können sowohl aufeinander zu als auch voneinander weg bewegt werden, so dass
sie ihrer Gesamtheit ein Preßwerkzeug ausbilden.
Der zwischen Ober- und Unterschale 1; 2 angeordnete Kern 3 weist seinerseits die
gewünschte Kontur der Innenhaut 5 auf und ist darüber hinaus in Einzelteile zerlegbar.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind fünf Einzelteile 3a bis 3e vorgesehen, die
ihrerseits so dimensioniert sind, dass sie nach Fertigstellung des Karosseriebauteils
durch verbleibende Öffnungen in demselben, welches beispielsweise Fenster- und/oder
Türöffnungen sein können, aus dem Karosseriebauteil entnommen werden können.
Es bietet sich jedoch auch an, den Kern 3 als eine bereits in Grenzen stabile Innenhaut
5, ähnlich einem vorgeformten Tank, zu gestalten (nicht näher dargestellt), der als
sogenannter offener Kern 3 die Öffnungen für Türen und Fenster und/oder anderer
Ausschnitte bereits aufweist oder als sogenannter geschlossener Kern 3 ausgebildet ist,
wobei die genannten Öffnungen im nachhinein herausgearbeitet werden müssen,
beispielsweise mittels einer Laser-Schneideinrichtung.
Das Verfahren zur Herstellung eines Karosseriebauteils in Sandwichbauweise zeichnet
sich durch folgende Verfahrensschritte aus.
Vorzugsweise werden vorgeformte Schalenelemente, die Außenhaut 4 bildend, in die
Oberschale 1 bzw. Unterschale 2 und vorgeformte Schalenelemente, die Innenhaut 5
bildend, auf den Kern 3 aufgebracht.
Sowohl Außenhaut 4 als auch Innenhaut 5 können aus Blech, vorzugsweise Stahl-
und/oder Leichtmetallblech, wie z. B. Aluminiumblech, und/oder aus Kunststoffplatten
bestehen.
Nachfolgend werden zwischen Außenhaut- und Innenhaut 4; 5 Mittel zur Versteifung des
Karosseriebauteils in Form einer fest gefügten Tragstruktur 6 eingebracht.
Diese Tragstruktur 6 besteht gemäß Fig. 2 aus Gußknoten 6a, von denen beispielsweise
eine Mehrzahl derselben (nicht näher dargestellt) über angeformte Anschlußteile 6b mit
Strangprofilen 6c als Verbindungsträger zu der Tragstruktur 6 zusammengesteckt und
verbunden sind. Die Einzelelemente der Tragstruktur 6, wie Gußknoten 6a mit
angeformten Anschlußteilen 6b und Strangprofile 6c bestehen vorzugsweise aus
Kunststoff und/oder aus Leichtmetallguß und werden gegebenenfalls mittels
Abstandselementen 7, die beispielsweise aus Kunststoff bestehen können, auf einen
gewünschten Abstand zur Außen- und Innenhaut 4; 5 fixiert.
Anschließend wird in den verbleibenden Zwischenraum zwischen Außen- und Innenhaut
4; 5 in an sich bekannter Art und Weise ein aushärtendes und insbesondere Außen- und
Innenhaut 4; 5 und Tragstruktur 6 miteinander verklebendes Bindemittel 8 eingebracht.
Als Bindemittel 8 bietet sich beispielsweise ein an sich bekannter pastöser Kleber auf
Zweikomponenten-Basis an. Dieser gewährleistet, dass nach voraussehbaren
Zeitintervallen derselbe ausgehärtet ist.
Des Weiteren kann auch ein an sich bekannter Kunststoff- oder Metallschaum
Verwendung finden.
Ist das Bindemittel 8 in den verbleibenden Zwischenraum zwischen Außen- und
Innenhaut 4; 5 eingebracht, werden Ober- und Unterschale 1; 2 vor dem Aushärten des
Bindemittels 8 auf ein bestimmtes vorgewähltes Abstandsmaß aufeinander zu bewegt.
Das Bindemittel 8 kann nunmehr aushärten und Ober- und Unterschale 1, 2 können
schlußendlich voneinander getrennt werden.
Es ist nunmehr lediglich erforderlich, den Kern 3 durch die verbleibenden Öffnungen im
Karosseriebauteil hindurch demselben zu entnehmen. Der Kern 3 besteht aus einer
beliebigen Mehrzahl von Einzelteilen, vorliegend aus fünf Einzelteilen 3a-3e, wobei jedes
Einzelteil 3a-3e so gestaltet ist, dass es durch wenigstens eine Öffnung im
Karosseriebauteil hindurch demselben entnommen werden kann.
Ist der Kern 3, wie oben bereits beschrieben, selbst als Innenhaut 5 in Form eines
offenen Kerns 3 ausgeführt, erübrigt sich selbstverständlich die Entnahme desselben.
Lediglich bei Verwendung eines geschlossenen Kerns 3 sind die erforderlichen
Öffnungen herauszuarbeiten.
Zur Erhöhung der Steifigkeit des Karosseriebauteils kann gemäß Fig. 3 im Bedarfsfalle
die Tragstruktur 6 an prädestinierter Stelle, beispielsweise im Bereich der Gußknoten 6a
und/oder der Strangprofile 6c vor dem Einbringen von Bindemittel 8 in den
Zwischenraum zwischen Außen- und Innenhaut 4; 5 mit zusätzlichen in ihrer
Ausdehnung begrenzten. Versteifungselementen 9 versehen sein, die ihrerseits eine
flächige und/oder eine gekrümmte Struktur bis hin zur Umhüllung der Tragstruktur 6-
aufweisen und aus Stahl- und/oder Leichtmetallblech, aus Kunststoff und/oder aus
Leichtmetallguß bestehen können.
Ferner können gemäß den Fig. 3 und 4 zwischen Außen- und Innenhaut 4; 5 eine oder
mehrere Schalen 10 eingebracht und/oder auf dieselben aufgebracht werden.
Es versteht sich für den Fachmann von selbst, dass die zusätzlichen
Versteifungselemente 9 und Schalen 10 während des Einbringens derselben zwischen
Außen- und Innenhaut 4; 5 bereits mit einem Bindemittel 8 versehen sein können,
insbesondere dann, wenn sie in direkten Kontakt mit anderen Bauelementen treten.
Es bietet sich des Weiteren an, über die Außen- und/oder Innenhaut 4; 5 des
Karosseriebauteils eine elastische Kunststoffolie 11 zu spannen, welches sowohl
während der Fertigung des Karosseriebauteils als auch nach der Fertigung desselben
bewerkstelligt werden kann (Fig. 3).
Zweckmäßigerweise wird die Kunststoffolie 11 vornehmlich im Kantenbereich des
Karosseriebauteils und/oder an den Übergängen der Außenhaut 4 zur Innenhaut 5 mit
dem Karosseriebauteil fest verbunden.
Die Kunststoffolie 11 kann sowohl mit dem Karosseriebauteil verklebt als auch mittels an
sich bekannter Leisten an diesem befestigt sein (nicht näher dargestellt).
Infolge dieser Maßnahme kann beispielsweise bei Verwendung entsprechend
ausgestalteter und gefärbter Kunststoffolien 11 auf das Lackieren des Karosseriebauteils
verzichtet werden.
Ebenso ist als vorteilhaft herauszustellen, dass im Falle einer geringfügigen Kollision des
Fahrzeugs, einhergehend mit der üblichen Beulenbildung in der Außen- und/oder
Innenhaut 4; 5, entstandene Beulen im begrenzten Maße durch die elastische
Kunststoffolie 11 dem normalen Betrachter verborgen bleiben und eine kostenintensive
Reparatur unterbleiben kann.
Aufgrund der Tatsache, dass das Karosseriebauteil in Sandwichbauweise erstellt ist und
demgemäß über eine hohe Eigensteifigkeit verfügt, besteht die Möglichkeit, sowohl die
Außenhaut 4 als auch die Innenhaut 5 in sehr geringer Materialdicke auszuführen. Für
Metallblech werden Materialdicken von 0,2 mm bis 0,6 mm und für Kunststoffplatten
Materialdicken von 1,0 mm bis 4,0 mm als ausreichend angesehen.
Diese Materialdicken gewährleisten im Falle eines Zusammenstoßes mit einem
Verkehrshindernis oder eines sonstigen Unfallereignisses, dass Außen- und/oder
Innenhaut 4; 5 in Verbindung mit dem Bindemittel 8, beispielsweise Kunststoffschaum,
bei Berührung mit einem Gegenstand oder einer Person leicht einbeulen können.
Kinetische Energie wird dadurch effektiv absorbiert und infolgedessen sind geringere
Schäden an Personen und Material zu verzeichnen.
Claims (21)
1. Karosseriebauteil in Sandwichbauweise, dadurch gekennzeichnet, daß das
Karosseriebauteil ein kompaktes und stabiles, zumindest die Fahrgastzelle voll
umschließendes, eine Außenhaut (4) und wenigstens eine Innenhaut (5)
aufweisendes Bauteil ist, wobei die Außenhaut (4) und die Innenhaut (5) wenigstens
bereichsweise voneinander beabstandet sind, zwischen Außen- und Innenhaut (4; 5)
Mittel zur Versteifung des Karosseriebauteils in Form einer festgefügten Tragstruktur
(6) und gegebenenfalls Abstandselemente (7) eingebracht und Außen- und
Innenhaut (4; 5), sowie Tragstruktur (6) und gegebenenfalls Abstandselemente (7)
mittels einem dieselben miteinander verklebenden und aushärtenden Bindemittel (8)
fest verbunden sind.
2. Karosseriebauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel
(8) ein pastöser Kleber und/oder ein Kunststoff und/oder Metallschaum ist.
3. Karosseriebauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Tragstruktur (6) sich aus einem Verbund aus Gußknoten (6a) und Trägerprofilen
(6c) zusammensetzt.
4. Karosseriebauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass zur weiteren Versteifung des Karosseriebauteils zwischen Außen- und
Innenhaut (4, 5) und/oder auf denselben gegebenenfalls eine oder mehrere Schalen
(10) angeordnet sind und/oder der Tragstruktur (6) an prädestinierter Stelle
zusätzliche in ihrer Ausdehnung begrenzte Versteifungselemente (9) zugeordnet
sind.
5. Karosseriebauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl Außen- als auch Innenhaut (4; 5) sowie die Schalen (10) aus Blech,
vorzugsweise vorgeformten Stahl- und/oder Leichtmetallblech, und/oder aus
vorgeformten Kunststoffplatten, die Tragstruktur (6) aus Kunststoff und/oder aus
Leichtmetallguß und die zusätzlichen Versteifungselemente (9) aus Stahl- und/oder
Leichtmetallblech, aus Kunststoff und/oder aus Leichtmetallguß bestehen.
6. Karosseriebauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Materialdicke der Außen- und Innenhaut (4; 5) derart bemessen ist, dass im
Falle eines Zusammenstoßes mit einem Verkehrshindernis oder eines sonstigen
Unfallereignisses, die Außen- und/oder Innenhaut (4; 5) in Verbindung mit dem
Bindemittel (8) bei Berührung mit einem Gegenstand oder einer Person, kinetische
Energie absorbierend und infolgedessen Schäden an Personen und Material
minimierend, leicht einbeult.
7. Karosseriebauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß über die Außenhaut (4) und/oder die Innenhaut (5) eine elastische Kunststoffolie
(11) gespannt ist und diese Kunststoffolie (11) vornehmlich im Kantenbereich des
Karosseriebauteils und/oder an den Übergängen der Außenhaut (4) zur Innenhaut
(5) mit dem Karosseriebauteil fest verbunden ist.
8. Karosseriebauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kunststoffolie (11) im Kantenbereich des Karosseriebauteils und/oder an
den Übergängen der Außenhaut (4) zur Innenhaut (5) mit dem Karosseriebauteil
verklebt und/oder an dasselbe mittels Leisten befestigt ist.
9. Verfahren zur Herstellung eines Karosseriebauteils in Sandwichbauweise, dadurch
gekennzeichnet, daß folgende Verfahrensschritte nacheinander durchgeführt
werden:
- - vorgeformte Schalenelemente, eine Außen- und eine Innenhaut (4; 5) bildend, werden in eine Vorrichtung, bestehend aus einer Oberschale (1), einer Unterschale (2) und einem in Einzelteile (3a-3e) zerlegbaren Kern (3) eingelegt,
- - nachfolgend werden zwischen Innen- und Außenhaut (4; 5) Mittel zur Versteifung des Karosseriebauteils in Form einer festgefügten Tragstruktur (6) aus Gußknoten (6a) und Strangprofilen (6c) eingebracht,
- - anschließend wird in den verbleibenden Zwischenraum zwischen Außen- und Innenhaut (4; 5) ein aushärtendes und Außen- und Innenhaut (4; 5) sowie Tragstruktur (6) miteinander verklebendes Bindemittel (8) eingebracht, sodann werden vor dem Aushärten des Bindemittels (8) Ober- und Unterschale (1; 2) auf ein bestimmtes Abstandsmaß aufeinander zu bewegt,
- - abschließend werden nach dem Aushärten des Bindemittels (8) Ober- und Unterschale (1; 2) auseinander bewegt und der zerlegbare Kern (3) durch verbleibende Öffnungen in dem gebildeten Karosseriebauteil hindurch demselben entnommen.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß statt eines in Einzelteile
(3a-3e) zerlegbaren Kerns (3) ein die Innenhaut (5) selbst bildender Kern (3)
verwendet wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß der,
die Innenhaut (5) selbst bildende Kern (3) als geschlossener Kern (3) ausgeführt
wird und die Öffnungen für Türen und Fenster und/oder anderer Ausschnitte nach
Fertigstellung des Karosseriebauteils herausgearbeitet werden.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der,
die Innenhaut (5) selbst bildende Kern (3) als offener Kern (3), die Öffnungen für
Türen und Fenster und/oder anderer Ausschnitte bereits aufweisend, ausgeführt
wird.
13. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur Erhöhung der
Steifigkeit des Karosseriebauteils im Bedarfsfalle die Gußknoten (6a) und/oder
Strangprofile (6c) der Tragstruktur (6) vor dem Einbringen des Bindemittels (8)
zwischen Außen- und Innenhaut (4; 5) mit zusätzlichen in ihrer Ausdehnung
begrenzten Versteifungselementen (9) versehen und/oder eine oder mehrere
Schalen (10) zwischen Außen- und Innenhaut (4; 5) eingebracht und/oder auf
dieselben aufgebracht werden.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß als
Bindemittel (8) ein pastöser Kleber und/oder ein Kunststoff- und/oder Metallschaum
verwendet wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß über
die Außenhaut (4) und/oder die Innenhaut (5) eine elastische Kunststoffolie (11)
gespannt wird und diese Kunststoffolie (11) vornehmlich im Kantenbereich des
Karosseriebauteils und/oder an den Übergängen der Außenhaut (4) zur Innenhaut
(5) mit dem Karosseriebauteil fest verbunden wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
elastische Kunststoffolie (11) während der Fertigung des Karosseriebauteils oder
nach der Fertigung desselben auf die Außen- und/oder Innenhaut (4; 5) gespannt
wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
elastische Kunststoffolie (11) im Kantenbereich des Karosseriebauteils und/oder an
den Übergängen der Außenhaut (4) zur Innenhaut (5) mit dem Karosseriebauteil
verklebt und/oder an dasselbe mittels Leisten befestigt wird.
18. Vorrichtung zur Herstellung eines Karosseriebauteils in Sandwichbauweise, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorrichtung aus einer Oberschale (1), einer Unterschale
(2) und einem zwischen diese einbringbaren Kern (3) besteht.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß Ober- und
Unterschale (1; 2), ein Preßwerkzeug bildend, aufeinander zu bewegbar sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (3) in
Einzelteile (3a-3e) zerlegbar ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (3) ein
bereits die Innenhaut (5) des Karosseriebauteils bildender geschlossener Kern (3)
oder die Öffnungen für Türen und Fenster und/oder anderer Ausschnitte bereits
aufweisender offener Kern (3) ist.
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