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DE10032556A1 - Karosseriebauteil in Sandwichbauweise, Verfahren zur Herstellung desselben sowie Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Karosseriebauteil in Sandwichbauweise, Verfahren zur Herstellung desselben sowie Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens

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DE10032556A1
DE10032556A1 DE2000132556 DE10032556A DE10032556A1 DE 10032556 A1 DE10032556 A1 DE 10032556A1 DE 2000132556 DE2000132556 DE 2000132556 DE 10032556 A DE10032556 A DE 10032556A DE 10032556 A1 DE10032556 A1 DE 10032556A1
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Abstract

Die Aufgabe, ein in allen Richtungen steifes Karosseriebauteil in Sandwichbauweise anzugeben, welches ferner einen verbesserten Personenschutz und geringe Herstellungskosten bei geringem Gewicht gewährleistet, wird im wesentlichen dadurch gelöst, dass das Karosseriebauteil ein kompaktes und stabiles, zumindest die Fahrgastzelle voll umschließendes, eine Außenhaut (4) und wenigstens eine Innenhaut (5) aufweisendes Bauteil ist, wobei die Außenhaut (4) und die Innenhaut (5) wenigstens bereichsweise voneinander beabstandet sind, zwischen Außen- und Innenhaut (4; 5) Mittel zur Versteifung des Karosseriebauteils in Form einer festgefügten Tragstruktur (6) und gegebenenfalls Abstandselemente (7) eingebracht und Außen- und Innenhaut (4; 5), sowie Tragstruktur (6) und gegebenenfalls Abstandselemente (7) mittels einem dieselben miteinander verklebenden und aushärtenden Bindemittel (8) fest verbunden sind.

Description

Die Erfindung betrifft ein Karosseriebauteil in Sandwichbauweise. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Karosseriebauteils sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zur Herstellung eines Karosseriebauteils in Sandwichbauweise.
Karosseriebauteile in Sandwichbauweise sind beispielsweise aus der EP 0 844 167 A2 bekannt. Hier werden Karosseriebauteile von Kraftfahrzeugen in Form eines Profilrahmenträgers vorgeschlagen, die ihrerseits einen mit einem aufgeschäumten metallischen Schaumwerkstoff ausgesteiften Hohlraum umgrenzen, wobei im Inneren des Hohlraums ein sich in dessen Längsrichtung erstreckendes Strukturbauteil angeordnet und gegebenenfalls mit der Innenwandung des Karosseriebauteils fest verbunden ist und der aufgeschäumte metallische Schaumwerkstoff den Raum zwischen der Innenwand des Profilrahmenträgers und dem darin liegenden Strukturbauteil einnimmt.
Des Weiteren ist der DE 44 09 466 A1 ein Karosseriebauteil in weitestgehend selbsttragender, doppelschaliger Bauweise zu entnehmen, wobei auch hier im Inneren Formteile angeordnet sind und ein Ausschäumen des Hohlraumes vorgesehen ist.
Den vorstehenden Karosseriebauteilen ist gemein, dass es sich hier um einzelne Baugruppen handelt, die nach Fertigstellung derselben zu einer kompakten Karosserie zusammengesetzt werden.
Sicherlich sind diese Bauteile geeignet, eine Vielfalt von statischen und dynamischen Beanspruchungen zu erfüllen. Dieses reicht jedoch im Falle eines Zusammenstoßes mit einem Verkehrshindernis oder einem sonstigen Unfallereignis nicht aus, denn die eingebrachten, keine stabile und kompakte Struktur bildenden Formteile würden sich im äußersten negativen Fall aus der Karosserie herausbewegen, sich nicht deformieren und demgemäß keine Verformungsenergie aufnehmen können.
Hier setzt die nachfolgend beschrieben Erfindung an.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Karosseriebauteil in Sandwichbauweise anzugeben, welches zum einen die Nachteile des eingangs gewürdigten Standes der Technik nicht mehr aufweist, zum anderen ein steifes Karosseriebauteil in allen Richtungen, einen verbesserten Personenschutz und geringe Herstellungskosten bei geringem Gewicht gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Karosseriebauteil in Sandwichbauweise gelöst, welches gemäß Anspruch 1 ein kompaktes und stabiles, zumindest die Fahrgastzelle voll umschließendes, eine Außenhaut und wenigstens eine Innenhaut aufweisendes Bauteil ist, wobei die Außenhaut und die Innenhaut wenigstens bereichsweise voneinander beabstandet sind, zwischen Außen- und Innenhaut Mittel zur Versteifung des Karosseriebauteils in. Form einer festgefügten Tragstruktur und gegebenenfalls Abstandselemente eingebracht und Außen- und Innenhaut, sowie Tragstruktur und gegebenenfalls Abstandselemente mittels einem dieselben miteinander verklebenden und aushärtenden Bindemittel fest verbunden sind.
In Weiterbildung der Erfindung ist als Bindemittel ein pastöser Kleber und/oder ein Kunststoff- und/oder Metallschaum vorgesehen wobei sich die Tragstruktur aus einem Verbund aus Gußknoten und Trägerprofilen zusammensetzt.
Es ist zwar aus der DE 198 08 392 A1 eine festgefügte Tragstruktur bekannt, welche aus Leichtmetall-Gußknoten und/oder Kunststoffknoten und diese verbindenden Leichtmetall- Strangprofilen und/oder Kunststoffprofilen besteht, wobei als Leichtmetall-Gußknoten und/oder Kunststoffknoten wenigstens vier großvolumige, einstückige Basisknotenelemente vorgesehen sind, von denen jeweils zwei seitlich gegenüberliegend im Bereich des Vorderwagens und jeweils zwei seitlich gegenüberliegend im Bereich des Hinterwagens angeordnet sind und wobei weiterhin die vier Basisknotenelemente über angeformte Anschlußteile mit Leichtmetall-Strangprofilen und/oder Kunststoffprofilen als Verbindungsträger zu einem Grundrahmen zusammengesteckt und verbunden sind.
Wenn aber im Sinne der Erfindung solch eine festgefügte Tragstruktur von wenigstens einer Außen- und einer Innenhaut in Sandwichbauweise umschlossen und der verbleibende Hohlraum mit einem Bindemittel ausgefüllt ist, wird erst dann ein bisher unbekannt gebliebenes, in allen Richtungen steifes Karosseriebauteil mit verbessertem Personenschutz, bei geringen Herstellungskosten sowie geringem Gewicht realisierbar.
Zur weiteren Versteifung des Karosseriebauteils ist es angezeigt, zwischen Außen- und Innenhaut und/oder auf denselben gegebenenfalls eine oder mehrere Schalen anzuordnen und/oder der Tragstruktur an prädestinierter Stelle zusätzliche in ihrer Ausdehnung begrenzte Versteifungselemente zuzuordnen.
Weiterhin wird im Sinne der Erfindung vorgeschlagen, sowohl Außen- als auch Innenhaut sowie die Schalen aus Blech, vorzugsweise vorgeformten Stahl- und/oder Leichtmetallblech, und/oder aus vorgeformten Kunststoffplatten, die Tragstruktur aus Kunststoff und/oder Leichtmetallguß und die zusätzlichen Versteifungselemente aus Stahl- und/oder Leichtmetallblech, aus Kunststoff und/oder aus Leichtmetallguß auszuführen.
Als erfindungsgemäß ist des Weiteren anzusehen, dass die Materialdicke der Außen­ und Innenhaut derart bemessen ist, dass im Falle eines Zusammenstoßes mit einem Verkehrshindernis oder eines sonstigen Unfallereignisses, die Außen- und/oder Innenhaut in Verbindung mit dem Bindemittel bei Berührung mit einem Gegenstand oder einer Person, kinetische Energie absorbierend und infolgedessen Schäden an Personen und Material minimierend, leicht einbeult.
Eine weitere Maßnahme sieht vor, dass über die Außenhaut und/oder die Innenhaut eine elastische Kunststoffolie gespannt ist und diese Kunststoffolie vornehmlich im Kantenbereich des Karosseriebauteils und/oder an den Übergängen der Außenhaut zur Innenhaut mit dem Karosseriebauteil fest verbunden ist.
Die Kunststoffolie kann im Kantenbereich des Karosseriebauteils und/oder an den Übergängen der Außenhaut zur Innenhaut mit dem Karosseriebauteil verklebt und/oder an dasselbe mittels Leisten befestigt sein.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist gemäß Anspruch 9 außerdem ein Verfahren zur Herstellung des vorgenannten erfindungsgemäßen Karosseriebauteils.
Vorgeschlagen wird, dass folgende Verfahrensschritte nacheinander durchgeführt werden:
  • - vorgeformte Schalenelemente, eine Außen- und eine Innenhaut bildend, werden in eine Vorrichtung, bestehend aus einer Oberschale, einer Unterschale und einem in Einzelteile zerlegbaren Kern eingelegt,
  • - nachfolgend werden zwischen Innen- und Außenhaut Mittel zur Versteifung des Karosseriebauteils in Form einer festgefügten Tragstruktur aus Gußknoten und Strangprofilen eingebracht,
  • - anschließend wird in den verbleibenden Zwischenraum zwischen Außen- und Innenhaut ein aushärtendes und Außen- und Innenhaut sowie Tragstruktur miteinander verklebendes Bindemittel eingebracht,
  • - sodann werden vor dem Aushärten des Bindemittels Ober- und Unterschale auf ein bestimmtes Abstandsmaß aufeinander zu bewegt,
  • - abschließend werden nach dem Aushärten des Bindemittels Ober- und Unterschale auseinander bewegt und der zerlegbare Kern durch verbleibende Öffnungen in dem gebildeten Karosseriebauteil hindurch demselben entnommen.
Des weiteren kann statt eines in Einzelteile zerlegbaren Kerns ein die Innenhaut selbst bildender Kern verwendet werden, der seinerseits als offener Kern, die Öffnungen für Türen und Fenster und/oder anderer Ausschnitte bereits aufweist, oder als geschlossener Kern ausgeführt ist, wobei die erforderlichen Öffnungen nach Fertigstellung des Karosseriebauteils herausgearbeitet werden.
Zur Erhöhung der Steifigkeit des Karosseriebauteils sind im Bedarfsfalle die Gußknoten und/oder Strangprofile der Tragstruktur vor dem Einbringen des Bindemittels zwischen Außen- und Innenhaut mit zusätzlichen in ihrer Ausdehnung begrenzten Versteifungsmitteln zu versehen und/oder es werden eine oder mehrere Schalen zwischen Außen- und Innenhaut eingebracht und/oder auf dieselben aufgebracht.
Als Bindemittel kann ein pastöser Kleber und/oder ein Kunststoff- und/oder Metallschaum verwendet werden.
Fernerhin kann erfindungsgemäß über die Außenhaut und/oder die Innenhaut eine elastische Kunststoffolie gespannt werden, wobei diese Kunststoffolie vornehmlich im Kantenbereich des Karosseriebauteils und/oder an den Übergängen der Außenhaut zur Innenhaut mit dem Karosseriebauteil fest verbunden wird.
Die elastische Kunststoffolie kann während der Fertigung des Karosseriebauteils oder nach der Fertigung desselben auf die Außen- und/oder Innenhaut gespannt werden.
Zweckmäßigerweise wird die elastische Kunststoffolie im Kantenbereich des Karosseriebauteils und/oder an den Übergängen der Außenhaut zur Innenhaut mit dem Karosseriebauteil verklebt oder an dasselbe mittels Leisten befestigt.
Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Herstellung eines Karosseriebauteils in Sandwichbauweise, wobei gemäß Anspruch 18 die Vorrichtung aus einer Oberschale, einer Unterschale und einem zwischen diese einbringbaren Kern besteht.
Ober- und Unterschale sind erfindungsgemäß ein Preßwerkzeug bildend, aufeinander zu bewegbar.
In vorteilhafter Ausgestaltung des Kerns ist dieser in Einzelteile zerlegbar.
Jedoch kann dieser auch ein bereits die Innenhaut des Karosseriebauteils bildender geschlossener Kern oder die Öffnungen für Türen und Fenster und/oder anderer Ausschnitte bereits aufweisender offener Kern sein.
Die Vorteile des erfindungsgemäßen Karosseriebauteils werden insbesondere im verbesserten Personenschutz gesehen. Des Weiteren ist ein leichtes und flexibles, aber gleichzeitig infolge des ausgeprägten Innenskeletts in allen Richtungen steifes, insbesondere Schub- und Biegespannungen hervorragend aufnehmendes Karosseriebauteil geschaffen worden, welches in der Herstellung vereinfacht und demgemäß kostengünstiger als bekannte Herstellungsverfahren ist.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Erläuterung eines in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles.
Es zeigen:
Fig. 1 die schematische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Herstellung des erfindungsgemäßen Karosseriebauteils in Sandwichbauweise,
Fig. 2 die Schnittdarstellung des erfindungsgemäßen Karosseriebauteils in einer ersten Variante,
Fig. 3 die Schnittdarstellung des erfindungsgemäßen Karosseriebauteils in einer zweiten Variante,
Fig. 4 die Schnittdarstellung des erfindungsgemäßen Karosseriebauteils in einer weiteren Variante.
Gemäß Fig. 1 besteht die Vorrichtung zur Herstellung des erfindungsgemäßen Karosseriebauteils aus einer Oberschale 1 und einer Unterschale 2 zwischen denen erfindungsgemäß ein Kern 3 zweckmäßigerweise stationär angeordnet ist.
Ober- und Unterschale 1; 2 weisen im wesentlichen die gewünschte Kontur der Außenhaut 4 auf, d. h. den räumlich gewölbten Abdruck derselben, bestehend aus oberer Außenhaut 4a und dem Fahrzeugboden 4b mit gegebenenfalls Radhäusern 4c, und können sowohl aufeinander zu als auch voneinander weg bewegt werden, so dass sie ihrer Gesamtheit ein Preßwerkzeug ausbilden.
Der zwischen Ober- und Unterschale 1; 2 angeordnete Kern 3 weist seinerseits die gewünschte Kontur der Innenhaut 5 auf und ist darüber hinaus in Einzelteile zerlegbar.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind fünf Einzelteile 3a bis 3e vorgesehen, die ihrerseits so dimensioniert sind, dass sie nach Fertigstellung des Karosseriebauteils durch verbleibende Öffnungen in demselben, welches beispielsweise Fenster- und/oder Türöffnungen sein können, aus dem Karosseriebauteil entnommen werden können.
Es bietet sich jedoch auch an, den Kern 3 als eine bereits in Grenzen stabile Innenhaut 5, ähnlich einem vorgeformten Tank, zu gestalten (nicht näher dargestellt), der als sogenannter offener Kern 3 die Öffnungen für Türen und Fenster und/oder anderer Ausschnitte bereits aufweist oder als sogenannter geschlossener Kern 3 ausgebildet ist, wobei die genannten Öffnungen im nachhinein herausgearbeitet werden müssen, beispielsweise mittels einer Laser-Schneideinrichtung.
Das Verfahren zur Herstellung eines Karosseriebauteils in Sandwichbauweise zeichnet sich durch folgende Verfahrensschritte aus.
Vorzugsweise werden vorgeformte Schalenelemente, die Außenhaut 4 bildend, in die Oberschale 1 bzw. Unterschale 2 und vorgeformte Schalenelemente, die Innenhaut 5 bildend, auf den Kern 3 aufgebracht.
Sowohl Außenhaut 4 als auch Innenhaut 5 können aus Blech, vorzugsweise Stahl- und/oder Leichtmetallblech, wie z. B. Aluminiumblech, und/oder aus Kunststoffplatten bestehen.
Nachfolgend werden zwischen Außenhaut- und Innenhaut 4; 5 Mittel zur Versteifung des Karosseriebauteils in Form einer fest gefügten Tragstruktur 6 eingebracht.
Diese Tragstruktur 6 besteht gemäß Fig. 2 aus Gußknoten 6a, von denen beispielsweise eine Mehrzahl derselben (nicht näher dargestellt) über angeformte Anschlußteile 6b mit Strangprofilen 6c als Verbindungsträger zu der Tragstruktur 6 zusammengesteckt und verbunden sind. Die Einzelelemente der Tragstruktur 6, wie Gußknoten 6a mit angeformten Anschlußteilen 6b und Strangprofile 6c bestehen vorzugsweise aus Kunststoff und/oder aus Leichtmetallguß und werden gegebenenfalls mittels Abstandselementen 7, die beispielsweise aus Kunststoff bestehen können, auf einen gewünschten Abstand zur Außen- und Innenhaut 4; 5 fixiert.
Anschließend wird in den verbleibenden Zwischenraum zwischen Außen- und Innenhaut 4; 5 in an sich bekannter Art und Weise ein aushärtendes und insbesondere Außen- und Innenhaut 4; 5 und Tragstruktur 6 miteinander verklebendes Bindemittel 8 eingebracht. Als Bindemittel 8 bietet sich beispielsweise ein an sich bekannter pastöser Kleber auf Zweikomponenten-Basis an. Dieser gewährleistet, dass nach voraussehbaren Zeitintervallen derselbe ausgehärtet ist.
Des Weiteren kann auch ein an sich bekannter Kunststoff- oder Metallschaum Verwendung finden.
Ist das Bindemittel 8 in den verbleibenden Zwischenraum zwischen Außen- und Innenhaut 4; 5 eingebracht, werden Ober- und Unterschale 1; 2 vor dem Aushärten des Bindemittels 8 auf ein bestimmtes vorgewähltes Abstandsmaß aufeinander zu bewegt. Das Bindemittel 8 kann nunmehr aushärten und Ober- und Unterschale 1, 2 können schlußendlich voneinander getrennt werden.
Es ist nunmehr lediglich erforderlich, den Kern 3 durch die verbleibenden Öffnungen im Karosseriebauteil hindurch demselben zu entnehmen. Der Kern 3 besteht aus einer beliebigen Mehrzahl von Einzelteilen, vorliegend aus fünf Einzelteilen 3a-3e, wobei jedes Einzelteil 3a-3e so gestaltet ist, dass es durch wenigstens eine Öffnung im Karosseriebauteil hindurch demselben entnommen werden kann.
Ist der Kern 3, wie oben bereits beschrieben, selbst als Innenhaut 5 in Form eines offenen Kerns 3 ausgeführt, erübrigt sich selbstverständlich die Entnahme desselben. Lediglich bei Verwendung eines geschlossenen Kerns 3 sind die erforderlichen Öffnungen herauszuarbeiten.
Zur Erhöhung der Steifigkeit des Karosseriebauteils kann gemäß Fig. 3 im Bedarfsfalle die Tragstruktur 6 an prädestinierter Stelle, beispielsweise im Bereich der Gußknoten 6a und/oder der Strangprofile 6c vor dem Einbringen von Bindemittel 8 in den Zwischenraum zwischen Außen- und Innenhaut 4; 5 mit zusätzlichen in ihrer Ausdehnung begrenzten. Versteifungselementen 9 versehen sein, die ihrerseits eine flächige und/oder eine gekrümmte Struktur bis hin zur Umhüllung der Tragstruktur 6- aufweisen und aus Stahl- und/oder Leichtmetallblech, aus Kunststoff und/oder aus Leichtmetallguß bestehen können.
Ferner können gemäß den Fig. 3 und 4 zwischen Außen- und Innenhaut 4; 5 eine oder mehrere Schalen 10 eingebracht und/oder auf dieselben aufgebracht werden.
Es versteht sich für den Fachmann von selbst, dass die zusätzlichen Versteifungselemente 9 und Schalen 10 während des Einbringens derselben zwischen Außen- und Innenhaut 4; 5 bereits mit einem Bindemittel 8 versehen sein können, insbesondere dann, wenn sie in direkten Kontakt mit anderen Bauelementen treten.
Es bietet sich des Weiteren an, über die Außen- und/oder Innenhaut 4; 5 des Karosseriebauteils eine elastische Kunststoffolie 11 zu spannen, welches sowohl während der Fertigung des Karosseriebauteils als auch nach der Fertigung desselben bewerkstelligt werden kann (Fig. 3).
Zweckmäßigerweise wird die Kunststoffolie 11 vornehmlich im Kantenbereich des Karosseriebauteils und/oder an den Übergängen der Außenhaut 4 zur Innenhaut 5 mit dem Karosseriebauteil fest verbunden.
Die Kunststoffolie 11 kann sowohl mit dem Karosseriebauteil verklebt als auch mittels an sich bekannter Leisten an diesem befestigt sein (nicht näher dargestellt).
Infolge dieser Maßnahme kann beispielsweise bei Verwendung entsprechend ausgestalteter und gefärbter Kunststoffolien 11 auf das Lackieren des Karosseriebauteils verzichtet werden.
Ebenso ist als vorteilhaft herauszustellen, dass im Falle einer geringfügigen Kollision des Fahrzeugs, einhergehend mit der üblichen Beulenbildung in der Außen- und/oder Innenhaut 4; 5, entstandene Beulen im begrenzten Maße durch die elastische Kunststoffolie 11 dem normalen Betrachter verborgen bleiben und eine kostenintensive Reparatur unterbleiben kann.
Aufgrund der Tatsache, dass das Karosseriebauteil in Sandwichbauweise erstellt ist und demgemäß über eine hohe Eigensteifigkeit verfügt, besteht die Möglichkeit, sowohl die Außenhaut 4 als auch die Innenhaut 5 in sehr geringer Materialdicke auszuführen. Für Metallblech werden Materialdicken von 0,2 mm bis 0,6 mm und für Kunststoffplatten Materialdicken von 1,0 mm bis 4,0 mm als ausreichend angesehen.
Diese Materialdicken gewährleisten im Falle eines Zusammenstoßes mit einem Verkehrshindernis oder eines sonstigen Unfallereignisses, dass Außen- und/oder Innenhaut 4; 5 in Verbindung mit dem Bindemittel 8, beispielsweise Kunststoffschaum, bei Berührung mit einem Gegenstand oder einer Person leicht einbeulen können.
Kinetische Energie wird dadurch effektiv absorbiert und infolgedessen sind geringere Schäden an Personen und Material zu verzeichnen.

Claims (21)

1. Karosseriebauteil in Sandwichbauweise, dadurch gekennzeichnet, daß das Karosseriebauteil ein kompaktes und stabiles, zumindest die Fahrgastzelle voll umschließendes, eine Außenhaut (4) und wenigstens eine Innenhaut (5) aufweisendes Bauteil ist, wobei die Außenhaut (4) und die Innenhaut (5) wenigstens bereichsweise voneinander beabstandet sind, zwischen Außen- und Innenhaut (4; 5) Mittel zur Versteifung des Karosseriebauteils in Form einer festgefügten Tragstruktur (6) und gegebenenfalls Abstandselemente (7) eingebracht und Außen- und Innenhaut (4; 5), sowie Tragstruktur (6) und gegebenenfalls Abstandselemente (7) mittels einem dieselben miteinander verklebenden und aushärtenden Bindemittel (8) fest verbunden sind.
2. Karosseriebauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel (8) ein pastöser Kleber und/oder ein Kunststoff und/oder Metallschaum ist.
3. Karosseriebauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragstruktur (6) sich aus einem Verbund aus Gußknoten (6a) und Trägerprofilen (6c) zusammensetzt.
4. Karosseriebauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur weiteren Versteifung des Karosseriebauteils zwischen Außen- und Innenhaut (4, 5) und/oder auf denselben gegebenenfalls eine oder mehrere Schalen (10) angeordnet sind und/oder der Tragstruktur (6) an prädestinierter Stelle zusätzliche in ihrer Ausdehnung begrenzte Versteifungselemente (9) zugeordnet sind.
5. Karosseriebauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl Außen- als auch Innenhaut (4; 5) sowie die Schalen (10) aus Blech, vorzugsweise vorgeformten Stahl- und/oder Leichtmetallblech, und/oder aus vorgeformten Kunststoffplatten, die Tragstruktur (6) aus Kunststoff und/oder aus Leichtmetallguß und die zusätzlichen Versteifungselemente (9) aus Stahl- und/oder Leichtmetallblech, aus Kunststoff und/oder aus Leichtmetallguß bestehen.
6. Karosseriebauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialdicke der Außen- und Innenhaut (4; 5) derart bemessen ist, dass im Falle eines Zusammenstoßes mit einem Verkehrshindernis oder eines sonstigen Unfallereignisses, die Außen- und/oder Innenhaut (4; 5) in Verbindung mit dem Bindemittel (8) bei Berührung mit einem Gegenstand oder einer Person, kinetische Energie absorbierend und infolgedessen Schäden an Personen und Material minimierend, leicht einbeult.
7. Karosseriebauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß über die Außenhaut (4) und/oder die Innenhaut (5) eine elastische Kunststoffolie (11) gespannt ist und diese Kunststoffolie (11) vornehmlich im Kantenbereich des Karosseriebauteils und/oder an den Übergängen der Außenhaut (4) zur Innenhaut (5) mit dem Karosseriebauteil fest verbunden ist.
8. Karosseriebauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie (11) im Kantenbereich des Karosseriebauteils und/oder an den Übergängen der Außenhaut (4) zur Innenhaut (5) mit dem Karosseriebauteil verklebt und/oder an dasselbe mittels Leisten befestigt ist.
9. Verfahren zur Herstellung eines Karosseriebauteils in Sandwichbauweise, dadurch gekennzeichnet, daß folgende Verfahrensschritte nacheinander durchgeführt werden:
  • - vorgeformte Schalenelemente, eine Außen- und eine Innenhaut (4; 5) bildend, werden in eine Vorrichtung, bestehend aus einer Oberschale (1), einer Unterschale (2) und einem in Einzelteile (3a-3e) zerlegbaren Kern (3) eingelegt,
  • - nachfolgend werden zwischen Innen- und Außenhaut (4; 5) Mittel zur Versteifung des Karosseriebauteils in Form einer festgefügten Tragstruktur (6) aus Gußknoten (6a) und Strangprofilen (6c) eingebracht,
  • - anschließend wird in den verbleibenden Zwischenraum zwischen Außen- und Innenhaut (4; 5) ein aushärtendes und Außen- und Innenhaut (4; 5) sowie Tragstruktur (6) miteinander verklebendes Bindemittel (8) eingebracht, sodann werden vor dem Aushärten des Bindemittels (8) Ober- und Unterschale (1; 2) auf ein bestimmtes Abstandsmaß aufeinander zu bewegt,
  • - abschließend werden nach dem Aushärten des Bindemittels (8) Ober- und Unterschale (1; 2) auseinander bewegt und der zerlegbare Kern (3) durch verbleibende Öffnungen in dem gebildeten Karosseriebauteil hindurch demselben entnommen.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß statt eines in Einzelteile (3a-3e) zerlegbaren Kerns (3) ein die Innenhaut (5) selbst bildender Kern (3) verwendet wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß der, die Innenhaut (5) selbst bildende Kern (3) als geschlossener Kern (3) ausgeführt wird und die Öffnungen für Türen und Fenster und/oder anderer Ausschnitte nach Fertigstellung des Karosseriebauteils herausgearbeitet werden.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der, die Innenhaut (5) selbst bildende Kern (3) als offener Kern (3), die Öffnungen für Türen und Fenster und/oder anderer Ausschnitte bereits aufweisend, ausgeführt wird.
13. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur Erhöhung der Steifigkeit des Karosseriebauteils im Bedarfsfalle die Gußknoten (6a) und/oder Strangprofile (6c) der Tragstruktur (6) vor dem Einbringen des Bindemittels (8) zwischen Außen- und Innenhaut (4; 5) mit zusätzlichen in ihrer Ausdehnung begrenzten Versteifungselementen (9) versehen und/oder eine oder mehrere Schalen (10) zwischen Außen- und Innenhaut (4; 5) eingebracht und/oder auf dieselben aufgebracht werden.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß als Bindemittel (8) ein pastöser Kleber und/oder ein Kunststoff- und/oder Metallschaum verwendet wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß über die Außenhaut (4) und/oder die Innenhaut (5) eine elastische Kunststoffolie (11) gespannt wird und diese Kunststoffolie (11) vornehmlich im Kantenbereich des Karosseriebauteils und/oder an den Übergängen der Außenhaut (4) zur Innenhaut (5) mit dem Karosseriebauteil fest verbunden wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Kunststoffolie (11) während der Fertigung des Karosseriebauteils oder nach der Fertigung desselben auf die Außen- und/oder Innenhaut (4; 5) gespannt wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Kunststoffolie (11) im Kantenbereich des Karosseriebauteils und/oder an den Übergängen der Außenhaut (4) zur Innenhaut (5) mit dem Karosseriebauteil verklebt und/oder an dasselbe mittels Leisten befestigt wird.
18. Vorrichtung zur Herstellung eines Karosseriebauteils in Sandwichbauweise, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung aus einer Oberschale (1), einer Unterschale (2) und einem zwischen diese einbringbaren Kern (3) besteht.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß Ober- und Unterschale (1; 2), ein Preßwerkzeug bildend, aufeinander zu bewegbar sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (3) in Einzelteile (3a-3e) zerlegbar ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (3) ein bereits die Innenhaut (5) des Karosseriebauteils bildender geschlossener Kern (3) oder die Öffnungen für Türen und Fenster und/oder anderer Ausschnitte bereits aufweisender offener Kern (3) ist.
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