DE10031388A1 - Handsensor für die Echtheitserkennung von Signets auf Dokumenten - Google Patents
Handsensor für die Echtheitserkennung von Signets auf DokumentenInfo
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Abstract
Es wird ein handgeführter Sensor für die Echtheitserkennung von lumineszierenden Erkennungsmerkmalen auf Dokumenten beschrieben, bei dem das Erkennungsmerkmal mit einer Anregungswellenlänge bestrahlt wird und gegebenenfalls mit einer anderen Wellenlänge antwortet, wobei die Antwortwellenlänge von einem Strahlungsempfänger erfasst und ausgewertet wird. Zur Verbesserung der Empfindlichkeit und zwecks Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen wird ein von einer Strahlquelle (1) ausgesandtes Strahlenbündel (31, 32) durch eine Fokussierungsoptik (2, 3) derart umgewandelt wird, dass auf der Oberfläche des zu untersuchenden Objekts (5) ein etwa strichförmiger Abtastbalken (22) projiziert wird, der das auf dem Objekt (5) angeordnete Erkennungsmerkmal (21) mindestens in einem Teilbereich zum lumineszierenden Aufleuchten bringt und das so erzeugte Lumineszenzsignal über eine Erfassungsoptik (9, 9', 10) auf eine Auswerteeinheit (11) geleitet wird, welche das Luminszenzsignal auswertet. Der Sensor soll in die Laserklasse 3A eingeordnet werden können.
Description
Die Erfindung betrifft einen Handsensor für die Echtheitserkennung von Signets
auf Dokumenten nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 und ein mit
dem Sensor zusammenwirkendes Signet, welches mindestens ein
Erkennungsmerkmal aufweist. Ein derartiger Sensor ist mit dem Gegenstand
der DE 41 17 011 A1 bekannt geworden, bei dem insbesondere diffuse,
intensitätsschwache Strahlungen erfasst werden sollen, wie sie auch bei der
Prüfung von mit Lumineszenz-Merkmalen versehenen Banknoten auftreten.
Das dort beschriebene Sensorsystem besteht aus einem konisch aufgeweiteten
Lichtfaserstab und einer weiterverarbeitenden Optik, wobei mit dem schmalen
Querschnittsende des Faserstabes die vom Messobjekt kommende Strahlung
in einem großen Raumwinkel erfasst werden kann. Die Strahlung tritt aufgrund
der Querschnittswandlung unter einem wesentlich kleinerem Winkel, der auf
den Öffnungswinkel der nachfolgenden Optik abgestimmt ist, aus dem
Faserstab aus.
Mit diesem Sensor ist es zwar möglich relativ intensitätsschwache
Lumineszenz-Merkmale zu erfassen; jedoch kann die Stärke der erfassten
Lumineszenz-Merkmale, wenn sie über eine größere Fläche verteilt sind, keine
bestimmte Schwelle unterschreiten. Er ist also noch relativ unempfindlich.
Aufgrund der Verwendung eines konisch ausgebildeten Faserstabes besteht
nämlich der Nachteil, dass lediglich ein punktförmiger Bereich auf dem
Dokument erfasst werden kann, was dann scheitert, wenn das zu
untersuchende Element (auch Erkennungsmerkmal genannt) an anderen
Stellen des Dokumentes angeordnet ist.
Überdies erfolgt die Anregung mit Hilfe von üblichen Lichtquellen mit
sichtbarem Licht (zum Beispiel Glühlampen) was zu einem relativ schwachen
Lumineszenz-Signal führt, welches von dem Faserstab erfasst und der
Auswerteoptik zugeführt werden muss.
Mit dem bekannten Sensor ist es über dies nicht möglich, einen Handbetrieb zu
verwirklichen, bei dem ein handgeführter Sensor über ein Objekt geführt wird,
das ein oder mehrere Signets trägt, deren Echtheit überprüft werden soll. Ein
handgeführter Betrieb ist mit diesem Sensor nicht beschrieben.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Handsensor für die
Echtheitserkennung von Signets auf Dokumenten so weiterzubilden, dass
lumineszierende Signets (also Signets mit auf Fluoreszenz, Phosphoreszenz,
Up-Conversion, etc. basierenden Echtheitsmerkmalen) auf dem Dokument über
einen wesentlich größeren Bereich auf dem Dokument hinweg erkannt werden
können und ein handgeführter Betrieb möglich ist.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre
des Anspruches 1 gekennzeichnet.
Ein Handsensor nach der Erfindung wird bevorzugt verwendet, wenn
maschinell nicht erkannte Echtheitssignets noch nachträglich auf Echtheit
geprüft werden sollen.
Man kann einen derartigen Handsensor aber auch unabhängig von
maschinellen Einsätzen verwenden, z. B. für die Echtheitserkennung von
Eintrittskarten, Kreditkarten und alle anderen Fälle, bei denen es um einen
schnelle, hochempfindliche und maschinenunabhängige Prüfung von
Erkennungsmerkmalen geht.
Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, dass ein von einer Strahlquelle
ausgesandtes Strahlbündel durch eine Fokussierungsoptik derart umgewandelt
wird, dass sich auf der Oberfläche des zu untersuchenden Dokuments eine
etwa strichförmige Abtastlinie ergibt, die das auf dem Dokument angeordnete
Erkennungsmerkmal optisch anregt und das optische Antwortsignal über eine
Erfassungsoptik von einer Auswerteeinheit ausgewertet wird.
Zur Abgrenzung der einzelnen Begriffe voneinander wird der Begriff
"Erkennungsmerkmal" allgemein als die Echtheit eines Dokumentes
ausweisendes Merkmal verwendet, welches direkt auf dem Dokument selbst
aufgebracht sein kann, welches aber auch im Bereich eines Signets
angeordnet ist.
Der Begriff "Signet" beschreibt eine (z. B. durch Aufkleben aufgebrachte) lösbar
oder unlösbar mit dem Dokument verbundene Marke oder ein Etikett, ein
Siegel, einen abgegrenzten Bereich jeglicher Art oder einen Druckbereich auf
einem Dokument, auf dem das Erkennungsmerkmal angeordnet ist. In der
späteren Beschreibung wird offengelassen, ob sich das Erkennungsmerkmal
unmittelbar auf dem Dokument selbst befindet oder Teil eines auf dem
Dokument angebrachten Signets ist, welches trennbar oder untrennbar mit dem
Dokument verbunden ist.
Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich der wesentliche Vorteil, dass
aufgrund der Erzeugung einer etwa strichförmigen Abtastlinie auf dem zu
untersuchenden Dokument es nun erstmals möglich ist, nicht nur punktförmige
Bereiche auf dem Dokument zu untersuchen, sondern einen gesamten
linienförmigen Bereich, der sich in eine entsprechende Untersuchungsfläche
umwandelt, wenn der Handsensor über das Dokument mit einer bestimmten
Geschwindigkeit etwa senkrecht zur Längsachse der Abtastlinie bewegt wird.
Damit ist es nun erstmals möglich, mit einem handbewegten Sensor das zum
Sensor gehörende Messfenster über einen großen Bereich über ein Dokument
zu bewegen und so auf das Vorhandensein von Erkennungsmerkmalen zu
untersuchen, und hierbei die auf der Dokumentenoberfläche projizierte
Abtastlinie das Dokument über einen relativ großen Bereich abtastet.
Es wird bevorzugt, wenn der sogenannte Up-Conversion-Effekt angewendet
wird. Hierbei ist die Anregungswellenlänge größer als die vom
Erkennungsmerkmal ausgesandten reflektierten Wellenlänge. Im
Frequenzbereich ausgedrückt heißt dies, dass die Anregungsfrequenz niedriger
ist als die Antwortfrequenz.
Die Erfindung betrifft aber auch andere Anregungsmechanismen, wie zum
Beispiel die Ausnützung des "normalen" Fluoreszenzeffektes, bei dem mit einer
bestimmten Wellenlänge angeregt wird und das fluoreszierende
Erkennungsmerkmal mit einer größeren Wellenlänge antwortet, was den
entgegengesetzten Effekt zum erwähnten Up-Conversion-Effekt darstellt.
Eine dritte Ausführungsform betrifft den Fluoreszenz-Effekt, bei dem die
Anregung auf der gleichen Wellenlänge liegt wie die Abstrahlungswellenlänge,
wobei der Antwortimpuls aber in einen definierten Zeitabstand zeitlich verzögert
dem Anregungsimpuls folgt.
Alle genannten Effekte sind Gegenstand der vorliegenden Erfindung und der
Schutzbereich der Erfindung erstreckt sich auf die Ausnützung aller genannten
Effekte, auch in Kombination untereinander.
Ein besonderes Problem im Stand der Technik wird mit der vorliegenden
Erfindung mit besonders einfachen Mitteln gelöst:
Bei handgeführten Sensoren bestehen zwei einander entgegengesetzte
Forderungen:
Nach der ersten Forderung soll die Auswertung des Signals des Handsensors
möglichst empfindlich sein, um auch relativ schwache Signets erkennen
können. Hierzu ist gewünscht, dass der in dem Handsensor angeordnete Laser
einen möglichst starken, energiereichen Laserstrahl erzeugt.
Dem gegenüber steht jedoch die Forderung, dass der Laserstrahl bei
Fehlbedienung zu Verletzungen führen kann. Aus diesem Grunde soll der
Laser eine möglichst niedrige Laserklasse haben, um zu vermeiden, dass ein
hochenergiereicher Laser bei Betrieb zu Verletzungen am menschlichen Körper
führen kann.
Diese beiden Forderungen widersprechen sich gegenseitig, weil einerseits für
die trennscharfe Erkennung ein hochenergetischer Laser verlangt wird und
andererseits ein hochenergetischer Laser aus Arbeitsschutzgründen nicht
erwünscht ist.
Als Folge davon gelingt es der Erfindung, mit einem relativ hochenergetischen
Laser eine hochempfindliche Abtastung eines schwachstrahlenden Signets zu
verwirklichen, weil eine relativ hochenergetische Laserquelle mit einer
Laserklasse stärker als Klasse 3A verwendet werden kann und nach der
Erfindung dafür gesorgt ist, dass der Laser nur dann eingeschaltet wird, wenn
der Handsensor nahe genug an die zu untersuchende Abtastfläche heran
geführt wurde und/oder dass durch Massnahmen der Strahlformung der
Sensor trotz der starken Strahlungsquelle in die Laserklasse 3A oder tiefer
eingeordnet werden kann. Für ersteres schlägt die Erfindung ein Sensorsystem
vor, das die Annäherung des Lasers an die Dokumentenoberfläche erkennt
und auswertet und dem entsprechend die Ein- und gegebenenfalls auch
Ausschaltung des Lasers steuert.
Eine bevorzugte Laserklasse, die einerseits eine wirksame Erkennung auch
schwachstrahlender Signets und andererseits Gesundheitsgefährdungen
ausschließt, ist die Laserklasse 3A.
Wichtig bei der Erfindung ist nach einem ersten Merkmal, dass der in dem
Handsensor angeordnete Laser erst dann in Betrieb geht, wenn zuverlässig an
der Kopffläche die Annäherung oder sogar das Aufsetzen auf ein Objekt mit
dem darauf angeordneten Signet (Erkennungsmerkmal) erkannt wurde. Auf
diese Weise wird der Augenschutz selbst bei stärkeren Lasern erreicht.
Eine derartige Annäherungserkennung kann auf verschiedene Weise gelöst
werden.
In einer ersten, bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die
Annäherung durch eine Abtastung der Oberfläche des Objektes stattfindet.
Eine derartige Abtastung kann mittels einer Optik und einer bevorzugt im IR-
Bereich arbeitenden Sende-/Empfangsanordnung erfolgen, wobei zum
Beispiel eine LED als Sendediode und eine einfache oder eine Doppel-
Fotodiode als Empfangsdiode geschaltet wird.
Wird nun der Abtaststrahl dieser Anordnung von dem zu untersuchenden
Objekt reflektiert, dann wird der reflektierte Strahl von der Empfangsfotodiode in
dem Handsensor ausgewertet und damit ist zuverlässig die Annäherung an das
Objekt festgestellt. Erst wenn diese Annäherung festgestellt wurde, geht der
Laser in Betrieb und tastet das Objekt mit dem Laserstrahl ab, um das
Erkennungsmerkmal zu überprüfen.
Im Falle eine einfachen Fotodiode als Empfangsdiode wird eine fokussierte
Optik verwendet, die gewährt, dass nur Licht vom Lichtfleck 24 auf die
Fotodiode fällt, wenn das Objekt direkt vor oder ganz nah unter dem
Austrittsfenster 7 liegt, im Falle einer Doppelfotodiode als Empfangsdiode kann
eine Triangulationsauswertung erreicht werden. Ist das Objekt weiter vom
Austrittsfenster 7 entfernt, so trifft das vom Lichtfleck 24 abgebildete Licht auf
die eine Fotodiode (erster Teil der Doppelfotodiode), genannt
Hintergrunddiode. Ist das Objekt dagegen direkt vor dem Austrittsfenster, so
fällt das Licht auf die andere Fotodiode(zweiter Teil der Doppelfotodiode),
genannt Vordergrunddiode. Auf diese Art kann die Annäherung noch sicherer
erkannt werden, als mit nur einer Fotodiode.
In einer anderen Ausgestaltung dieser technischen Lehre ist vorgesehen, dass
statt einer berührungslos arbeitenden Abtastung eine berührende Abtastung
erfolgt. Eine berührende Abtastung kann z. B. ein Kontaktschalter, oder ein
Drucksensor sein, der erst dann ein Signal abgibt, wenn die Kopffläche des
Handsensors auf das Objekt aufgesetzt wurde.
Alle genannten Annäherungserkennungen können bevorzugt mit einem
handbedienbaren Knopf (Schalter oder Taster) kombiniert werden, so dass nur
bei zusätzlicher Betätigung dieses Knopfes und bei Erkennung der Annäherung
des Handsensors an das Objekt der Laser eingeschaltet wird.
Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich also der Vorteil, dass ein
hochempfindlicher Handsensor auch für die Erkennung von
schwachleuchtenden Signets verwendet werden kann, der einen zuverlässigen
Handbetrieb unter Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen gewährleistet.
Unabhängig von der vorher genannten Annäherungserkennung des
Handsensors an ein Objekt mit einem darauf angeordneten
Erkennungsmerkmal wird als weitere technische Lehre beansprucht, dass im
Handsensor für die Erzeugung der Laserstrahlen eine sogenannte Linienoptik
verwendet wird. Hierunter wird verstanden, dass in X- und Y-Richtung eine
unterschiedliche Abbildung des vom Laser erzeugten Laserstrahlbündels auf
dem Objekt erfolgt. Es wird bevorzugt, wenn in Y-Richtung oberhalb des auf
der Oberfläche des Dokuments erzeugten Abtastbalkens und oberhalb des
Dokumentes fokussiert wird, d. h. also im Bereich des Strahlenganges des
Sensors (noch innerhalb des Sensorgehäuses), während in X-Richtung eine
Fokussierung unmittelbar auf dem Objekt (= Dokumenten-Oberfläche) selbst
erfolgt. Weiter wird bevorzugt, wenn die Strahlwinkel der äussersten
Strahlbündel bezogen auf die optische Achse möglichst gross sind.
Durch diese in unterschiedlichen Höhen über der Dokumentenoberfläche zu
einander versetzten Fokussierungsebenen wird gewährleistet, dass bei
Einstrahlung des Laserstrahlbündels auf ein tierisches oder menschliches Auge
es nicht mehr möglich ist, den Strahl punktförmig auf der Netzhaut des Auges
abzubilden. Daher wird eine punktförmige Beschädigung der Netzhaut
vermieden, weil der Laserstrahl in X- und in Y-Richtung in unterschiedlichen
Abständen vor der Netzhaut fokussiert wird. Die Bestrahlung der Netzhaut mit
dem Abbild des länglichen Abtastbalkens erfolgt dagegen mit einer im
Vergleich zur punktförmigen Abbild mit einer stark reduzierten
Bestrahlungsstärke, einerseits wegen den versetzten Fokussierungsebenen,
andererseits wegen den steilen Strahlwinkeln, da das Auge mit seiner 7 mm
grossen Öffnung nicht mehr alle Strahlung aufnehmen kann.
Es wird also eine gesundheitsgefährdende Beeinträchtigung der Netzhaut des
Auges verhindert, auch wenn mit einem etwas leistungsstärkeren Laser
gearbeitet wird. Der Sensor kann dank den obengenannten Massnahmen in
eine tiefere und damit ungefährlichere Laserklasse eingeordnet werden, als
ohne diese Massnahmen. Beispielsweise kann der Sensor wegen dieser
Massnahmen in die Laserklasse 3A statt 3B eingeordnet werden, was ein ganz
wichtiger Unterschied bedeutet. Weiter kann dank der Verwendung dieser
speziellen Linienoptik ein für die Auswertung schwacher Signale günstiger,
etwas stärkerer Laser verwendet werden, der aber dennoch eine ungefährliche
Handhabung des Handsensors gewährleistet.
Die Linienoptik besteht im einfachsten Fall aus einer Zylinderlinse. Statt einer
solchen einfachen Zylinderlinse können jedoch auch Linsenkollektive
verwendet werden, wie z. B. eine Sammellinse i. V. m. einer Zylinderlinse oder
speziell geformte Zylinderlinsen.
Die Sammellinse stellt hierbei die Fokussierung auf der Objekt-Oberfläche her,
während die Zylinderlinse die stark auseinanderlaufenden (defokussierten)
Strahlen auf dem Objekt bewirken, die den länglich ausgebildeten Abtastbalken
auf dem Objekt erzeugen.
Um wie für die Erfindung von Vorteil genügend starke Strahlwinkel erzeugen zu
können, ist es meist nötig zwei Zylinderlinsen nacheinander einzusetzen und/
oder diese mit einer Spezialform auszustatten. Die Zylinderlinsen haben dann
nicht mehr eine kreiszylindrische Oberfläche, sondern eine davon
abweichende, asphärische Oberfläche mit einer Konizität. Dadurch kann
gerade bei steilen Strahlwinkeln immer noch eine gute Strahlführung erreicht
werden. Die Form der Oberfläche wird in einer optischen Designsoftware
optimiert. Alternativ können auch diffraktiv optische Elemente eingesetzt
werden oder Fresnellinsen oder Sinuswellige Oberflächen. Alle diese Elemente
sind Teil der Linienoptik und haben ähnliche, aber für die Anwendung
verbesserte Eigenschaften wie normale Zylinderlinsen.
Im Folgenden werden die erfindungswesentlichen Merkmale nochmals in
Kurzform wiedergegeben:
- - Hochgeöffnete Empfangsoptik mit Blendenzahl von etwa 1
- - Laserlinienoptik mit steilen Austrittswirkeln zur Reduktion der Augen- und Hautgefährdung bei Verwendung einer starken Laserdiode, was gleichzeitig eine Klassierung in eine niedrigere Laserklasse ermöglicht. Ziel ist Laserklasse 3A oder tiefer, so dass bei Normalgebrauch keine Gefährdung mehr gegeben ist.
- - Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen:
Drucktaster: Laser sendet nur mit dem Fingerdruck der Taste sein Licht aus.
Optischer Lichttaster oder zusätzlicher, mechanischer Drucktaster zur Er kennung dieses Objektes
Zeitliche Begrenzung: Das Laserlicht wird bei Erfüllung der beiden oberen Kriterien jeweils nur etwa 2 Sekunden ausgestrahlt. - - Erkennung von kleinen spektralen Lichtanteilen von schwach rückstrahlenden Erkennungsmerkmalen auf Objekten.
- - Abschattung von Fremdlicht durch den Eigenschatten des Handsensors, der Handsensor muss in Kontakt über die Stellen des Objektes, wo das Erkennungsmerkmal aufgebracht ist, hinwegbewegt werden.
- - Der Handsensor tastet beim Bewegen ein etwa 2 mm breiten Bereich ab, dank seiner etwa 2 mm breiten Laserlinie.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus
dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der
Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung, offenbarten
Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte
räumliche Ausbildung werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie
einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg
darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den
Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale
und Vorteile der Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1: Schematisiert gezeichneter Schnitt durch eine Ausführungsform
eines Handsensors nach der Erfindung
Fig. 2: Die Draufsicht auf ein Objekt mit einem darauf angeordneten
Erkennungsmerkmal und dem Abtastbalken
Fig. 3: Die Vorderansicht des Handsensors in Richtung des Pfeils III in
Fig. 1
Fig. 4: Eine gegenüber Fig. 1 perspektivische Darstellung der Elemente
des Handsensors
Fig. 5: Die Darstellung des Strahlbündels in X- und Y-Richtung einer
Linienoptik
Der Handsensor hat im wesentlichen im Querschnitt ein etwa kreiszylindrisches
Gehäuse, welches allerdings auch mehrkantig oval oder eckig sein kann.
Dieses Gehäuse ist in Fig. 1 mit 19 bezeichnet.
In dem Gehäuse können ein oder mehrere Batterien oder Akkumulatoren 20
angeordnet sein, welche zur Stromversorgung der Laserdiode 1 dienen.
Statt der Batterie 20 kann auch ein externer Stromanschluss an dem Gehäuse
vorgesehen werden. Ebenso kann ein separater Batteriepack vorgesehen
werden, welcher über ein längeres Kabel mit dem Handsensor verbunden wird.
Die Laserdiode 1 erzeugt ein Strahlbündel 34, das zunächst ein oder mehrere
Fokussierlinsen 2 passiert. Diese Fokussierlinsen 2 fokussieren den Strahl in X-
Richtung (Strahlbündel 32 in Fig. 5) im wesentlichen auf die Objektebene des
Objektes 5, welches das Erkennungsmerkmal 21 trägt.
Wichtig ist, dass im Anschluss an die Fokussierlinse 2 eine Linienoptik 3
passiert wird, die im einfachsten Fall aus einer Zylinderlinse besteht. Unter dem
Begriff "Linienoptik 3" wird allgemein jede Optik verstanden, die in der Lage ist,
einen etwa linien- oder ellipsenförmigen Abtastbalken 22 zu erzeugen. Dieser
Abtastbalken 22 ist beispielsweise in Fig. 5 dargestellt und wird in
Zusammenhang mit dieser Figur dort näher beschrieben.
Das erzeugte Strahlbündel 31, 32, dargestellt in Fig. 5, und zusammengefasst
als Sendestrahlen 28 in Fig. 1, wird auf einen Umlenkspiegel 4 gelenkt, der in
Fig. 5 der Einfachheit halber fortgelassen wurde.
Es wird der etwa längliche Abtastbalken 22 gem. Fig. 5 erzeugt, der aus dem
Austrittsfenster 7 an der Kopffläche 26, 27 des Handsensors austritt.
In Fig. 3 ist dargestellt, dass die Kopffläche 26 (Breite des Abtastkopfes)
wesentlich größer ist, als vergleichsweise die Breite des Austrittsfensters 7.
Hierdurch werden mit Sicherheit von der Seite her kommende
Fremdlichteinflüsse unterdrückt.
Gleiches gilt im übrigen auch für die Ausdehnung der Kopffläche 27 in
Längsrichtung (Pfeilrichtung 23).
Insgesamt wird also das auf das Objekt 5 gerichtete Strahlenbündel mit 6
(Sendestrahlen) bezeichnet.
Weitere Erläuterungen werden später anhand der Fig. 5 gegeben.
Der gem. Fig. 2 erzeugte Abtastbalken 22 wird in Pfeilrichtung 23 in Richtung
auf das Erkennungsmerkmal 21 über das Objekt 5 geführt.
Es wird im übrigen darauf hingewiesen, dass in Fig. 2 nur schematisiert ein
Lichtfleck 24 der Annäherungssensorik dargestellt ist, der die
Dokumentenoberfläche abtastet. Die Auswertung des reflektierten Anteils stellt
die Anwesenheit des Dokuments fest. Der Lichtfleck 24 überdeckt nur
beispielhaft den Abtastbalken 22. Er kann auch neben, hinter oder vor dem
Abtastbalken angeordnet sein.
Der Begriff Lichtfleck 24 soll im übrigen nicht implizieren, dass es sich um
sichtbares Licht handelt. Es kann auch im unsichtbaren Bereich, nämlich im IR-
oder im UV-Bereich liegen.
Der von dem Erkennungsmerkmal 21 reflektierte Strahlanteil, der eine anderen
Wellenlänge als der Sendestrahl 6 haben kann, wird als Empfangsstrahl 8 in
den Handsensor zurückgestrahlt und über eine erste Empfangslinse 9
fokussiert.
Hinter der ersten Empfangslinse 9 kann eine zweite Empfangslinse 9'
angeordnet sein, welche eine weitere Fokussierung bewirkt.
Das so erhaltene und fokussierte Empfangsstrahlbündel wird schließlich über
einen optischen Filter 10 auf ein Empfangselement 11 gestrahlt, welches
beispielsweise eine Fotodiode oder eine Avalance-Fotodiode sein kann.
Statt des hier beschriebenen Empfangselementes 11 kann auch ein
Photomultiplier verwendet werden.
Mit der beschriebenen Laseroptik wird der Vorteil erreicht, dass dank der
Verwendung einer speziellen Linienoptik ein Sendestrahlbündel mit steilen
Strahlwinkeln entsteht, das wiederum die Klassierung des Handsensors in eine
vergleichsweise tiefe, ungefährliche Laserklasse erlaubt.
Nachfolgend wird eine erste Ausführungsform einer Annäherungserkennung
des Handsensors an die Fläche des Objektes 5 beschrieben.
Hierzu lässt sich aus den Fig. 1 und 4 entnehmen, dass mittels einer
Leuchtdiode 14 ein Sendestrahl - bevorzugt im IR-Bereich - ausgesendet wird,
der über einen Umlenkspiegel 13 und ein oder mehrere Linsen 12 auf das
Austrittsfenster 7 fokussiert wird.
Damit trifft der Leuchtdiodenstrahl auf die Oberfläche eines Objektes 5, das
unmittelbar von dem Fenster 7 des Handsensors berührt wird oder in kurzem
Abstand vor diesem Fenster angeordnet ist.
Die von dem Objekt 5 reflektierten Strahlen werden wieder auf dem gleichen
Wege durch Linsen 12 empfangen, dort über den Umlenkspiegel 13 umgelenkt
und einer Empfangsdiode 14' zugeleitet, die mit einer entsprechenden
Elektronik verbunden ist.
Sobald die Empfangsdiode 14' einen reflektierten Sendestrahl der
Annäherungssensorik erkennt, ist sichergestellt, dass der Handsensor in
dichtem oder sogar berührendem Abstand auf dem Objekt 5 aufsitzt und nur
wenn dieser Fall gegeben ist, wird die Laserdiode 1 eingeschaltet.
Statt der beschriebenen berührungslosen Abtastung des Objekts 5 können
auch berührende Abtastungen verwendet werden. Es entfällt dann die
Anordnung der LED 14 und Photodiode 14' und statt dessen kann eine
berührende Abtastung der Objektoberfläche, wie z. B. durch einen
Kontaktschalter oder einen Kontaktbügel oder auch einen Drucksensor
erfolgen.
Allgemein soll also die (berührend oder berührungslos arbeitende)
Annäherungserkennung sicher stellen, dass nur dann der Laser eingeschaltet
wird, wenn sichergestellt ist, dass das Austrittsfenster 7 berührend oder nahezu
berührend auf dem Objekt 5 aufgesetzt ist.
Zusätzlich kann auch eine Drucktaste 15 im Gehäuse 19 angeordnet sein, die
durch manuellen Fingerdruck betätigt wird und bei deren Betätigung die
Laserdiode 1 eingeschaltet wird.
Damit wird gewährleistet, dass die Laserdiode 1 nicht selbsttätig durch die
Annäherungssensorik eingeschaltet wird, sondern das zusätzlich noch eine
willkürliche Betätigung der Drucktaste 15 notwendig ist.
Zusätzlich kann in dem Gehäuse noch eine Wärmesenke 16 für die Laserdiode
1 eingebaut werden, die bevorzugt aus einer Kühlfläche besteht.
Ebenso kann ein Temperaturstabilisierungselement 17 eingebaut werden,
welches z. B. aus einer Heizspule oder einem Peltier-Element mit einem
zusätzlichen Temperaturfühler besteht.
Das Temperaturstabilisierungselement 17 soll eine gleichmäßige Temperatur
der Laserdiode 1 gewährleisten.
Nachdem in einer bevorzugten Ausführung das Peltier-Element die Laserdiode
1 kühlt, muss die vom Peltier-Element erzeugte Wärme über eine weitere
Wärmesenke 18 abgeführt werden.
Die hier beschriebenen Wärmesenken 16 und 18 sind jedoch nicht
lösungsnotwendig und können auch bei Bedarf weggelassen werden.
Ebenso kann auch das Temperaturstabilisierungselement 17 auch in
verschiedenen Anwendungsfällen entfallen.
In der Fig. 3 i. V. m. der Fig. 5 ist erkennbar, dass in der Y-Ebene (Fig. 5)
ein Kreuzungspunkt 25 vorhanden ist, so dass sich das Strahlbündel 31
jenseits dieses Kreuzungspunktes wieder aufweitet und so den länglichen
Abtastbalken 22 erzeugt.
Statt einer fokussierenden Zylinderlinse (Linienoptik 3) kann auch eine
streuende Zylinderlinse verwendet werden, wobei sich in diesem Falle der
Kreuzungspunkt 25 jenseits der Zylinderlinse 3 befindet. Der Kreuzungspunkt
25 ist damit virtuell.
Ebenso ist aus Fig. 5 zu entnehmen, dass wegen der Verwendung der
gewählten Linienoptik die Fokussierung in X- und Y-Ebene in unterschiedlicher
Höhe über dem Objekt erfolgt.
Während die Fokussierung für das Strahlbündel 32 in der X-Achse direkt auf
dem Objekt selbst erfolgt, wie dies in Fig. 5 mit einer Schmalfläche der Breite
29 dargestellt ist, ist andererseits erkennbar, dass die Fokussierung in Y-
Richtung in Form des Strahlbündels 31 im Kreuzungspunkt 25 gegeben ist, so
dass sich jenseits dieses Kreuzungspunktes 25 ein etwa länglicher
Abtastbalken der Länge 30 und der Breite 29 ergibt.
Damit werden die Vorteile erreicht, dass eine relativ hohe Gesamtenergiedichte
auf die Ebene des Objektes 5 gebracht wird, dass aber trotzdem keine
Fokussierung in einem einzigen Punkt auf der Ebene des Objektes 5 oder
anderswo stattfindet, so dass auch selbst wenn anstatt des Objektes 5 eine
menschliches Auge vorhanden wäre, eine Beschädigung der Netzhaut nicht zu
befürchten ist, oder zumindest extrem stark reduziert ist.
Das Auge kann dieses Strahlbündel nicht mehr als Punkt auf der Netzhaut
abbilden.
Mit der gegebenen technischen Lehre wird also ein Handsensor
vorgeschlagen, bei dem mit hoher Erkennungsgenauigkeit auch
schwachstrahlende Signets (Erkennungsmerkmale 21) erkannt werden können,
ohne das die Gefahr besteht, dass eine Beschädigung eines menschlichen
oder tierischen Auges entsteht.
Es werden zwei unterschiedliche Erfindungsbereiche unabhängig voneinander
aber auch in Kombination miteinander beansprucht, nämlich die Einschaltung
des Lasers erst dann, wenn die Annäherung an die Objektfläche zuverlässig
erkannt wurde und/oder die Verwendung einer Linienoptik, welche das trotz
eines relativ hochenergetischen Strahls eine punktförmige Abbildung auf einem
menschlichen oder tierischen Auge unterbindet. Weiter wird der Laser erst
eingeschaltet, wenn zuvor eine Drucktaste am Handsensor mit einem
Fingerdruck aktiviert wurde.
Diese Empfangsoptik ist hochgeöffnet, d. h. sie hat eine Blendenzahl von etwa
1 und ist deshalb besonders lichtempfindlich.
Der Laser (Laserdiode 1) kann auch ersetzt werden durch eine starke LED oder
durch eine andere Strahlungsquelle oder Oberflächenstrahler oder auch durch
eine Superlumineszenzdiode.
In seltenen Fällen kann auch auf die Linienoptik verzichtet werden, wenn der
Strahlaustritt bereits schon die erwünschte längliche Fläche des Abtastbalkens
22 hat (Länge 30 und Breite 29) und nicht kohärent ist.
Eine längliche Form der Länge 30 ist dann nicht erforderlich, sondern der
Abtastbalken 22 kann insgesamt auch als Rundbalken einer gewissen
Ausdehnung ausgebildet sein.
An der Kopffläche 26, 27 können zur Abdichtung gegen Fremdlicht auch noch
zusätzliche Abdichtmittel verwendet werden, wie z. B. seitliche Abdichtbürsten
oder Lippen oder dgl. mehr.
Vorteil der beschriebenen Annäherungssensorik ist im übrigen, dass wenn das
Objekt 5 ein durchsichtiges Glas ist, der Laser nicht einschaltet. Dies deshalb,
weil die Annäherungssensorik bevorzugt auf eine diffuse und nicht auf eine
spiegelnde Reflektion auf der Oberfläche des Objekts 5 reagiert.
Ferner kann mit dem Empfangselement 11 der Laseranordnung auch eine
Fremdlicht-Erkennung verwirklicht werden. Beim Empfang von Fremdlicht oder
Umgebungslicht wird der Laser nicht eingeschaltet.
Dies zeigt auch, dass die Annäherungssensorik in die Laseroptik selbst
integriert werden kann. In diesem Fall entfallen die Elementen 12, 13, 14 und
die gesamte Annäherungssensorik wird durch die entsprechende Abfrage des
Empfangselementes 11 verwirklicht.
Man kann für die Annäherungssensorik also auch den vom Objekt reflektierten
Laserstrahl selbst nehmen. In diesem Fall wird zunächst nur schwache, sehr
kurze und absolut harmlose Laserpulse ausgesandt, mit deren Hilfe die
Annäherung überwacht wird. Erst bei Erkennung der eindeutigen Annäherung
des Objektes wird der gleiche Laser auf die stärkeren Laserleistung
hochgefahren, die nötig ist zur Erkennung der Lumineszenzmerkmale.
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann es jedoch auch vorgesehen
sein, dass vor dem Empfangselement 11 ein Strahlteiler angeordnet ist, der
einen bestimmten Anteil des vom Objekt reflektierten Laserlichts abzweigt und
auf eine Erkennungsoptik leitet, die eine vom Objekt erzeugte Reflektion der
schwachen, kurzen Laserpulse auswertet.
Außerdem kann in einer anderen Variante der Erfindung vorgesehen sein, dass
zur Annäherungserkennung der von dem Objekt reflektierte Strahlungsanteil
nicht dem Empfangselement 11 oder von einem vor dem optischen Filter 10
angeordneten Empfangselement erfasst wird. Die Erkennung der Annäherung
erfolgt mit der in Fig. 4 dargestellten Fotodiode 14', doch mit den reflektierten,
schwachen und kurzen Laserpulsen.
Bevorzugt wird der Laser gepulst um Fremdlicht oder Umgebungslicht, das
dennoch in den Empfänger eindringt möglichst unterdrücken zu können. Dies
ist sehr gut möglich, indem in der Empfängerelektronik Hochpass- und
Tiefpassfilter oder Bandpassfilter eingebaut werden, die nur die Pulsfrequenz
des Lasers durchlassen. Weiter wird durch starke optische Filter nur die
gewünschte Wellenlänge der optischen Antwort des durch den Laser optisch
angeregten Merkmales durchgelassen. Alle anderen Wellenlängen werden
unterdrückt, insbesondere auch die Laserwellenlänge selbst, die in den meisten
Fällen im Empfänger selbst stört. Einzig bei einer Antwort auf derselben
Wellenlänge muss die Laserwellenlänge natürlich durchgelassen werden. In
diesem Fall wird zeitverzögert gemessen um die optische Antwort des
Merkmales zu erkennen, das heisst nach Ende eines jeden Laserpulses wird
beobachtet, ob in der Sendepause noch Licht vom Merkmal erkennbar ist.
Zur weiteren Fremdlichtunterdrückung werden die Signale zusätzlich über
mehrere Laserpulse gemittelt. Dies geschieht vorzugsweise in einem
Mikroprozessor, nach vorgängiger Analog-Digital-Wandlung.
1
Laserdiode
2
Fokussierlinse
3
Linienoptik
4
Umlenkspiegel
5
Objekt mit Erkennungsmerkmal
6
Sendestrahlen
7
Austrittsfenster
8
Empfangsstrahlen
9
Empfangslinse (
9
': zweite Empfangslinse)
10
Optisches Filter
11
Empfangselement
12
,
12
' Linsen für Lichttaster
13
Umlenkspiegel für Lichttasterstrahlen
14
,
14
' LED und Fotodiode für Lichttaster
15
Drucktaste
16
Wärmesenke für Laserdiode
17
Temperaturstabilisierungselement
18
Wärmesenke
19
Gehäuse
20
Optionale Batterie oder Akkumulator
21
Erkennungsmerkmal (Signet)
22
Abtastbalken
23
Pfeilrichtung
24
Lichtfleck
25
Kreuzungspunkt
26
Kopffläche (Breite)
27
Kopffläche (Länge)
28
Sendestrahlen vor Umlenkung
29
Breite (Abtastbalken)
30
Länge (Abtastbalken)
31
Strahlenbündel (Y-Achse)
32
Strahlenbündel (X-Achse)
33
Strahlquerschnitt
34
Strahlbündel
Claims (20)
1. Sensor für die Echtheitserkennung von lumineszierenden
Erkennungsmerkmalen auf Dokumenten, bei dem das Erkennungsmerkmal mit
einer Anregungswellenlänge bestrahlt wird und gegebenenfalls mit einer
anderen Wellenlänge antwortet, wobei die Antwortwellenlänge von einem
Strahlungsempfänger erfasst und ausgewertet wird, dadurch gekennzeichnet,
dass ein von einer Strahlquelle (1) ausgesandtes Strahlenbündel (31, 32)
durch eine Fokussierungsoptik (2, 3) derart umgewandelt wird, dass auf der
Oberfläche des zu untersuchenden Objekts (5) ein annährend strichförmiger
Abtastbalken (22) projiziert wird, der das auf dem Objekt (5) angeordnete
Erkennungsmerkmal (21) mindestens in einem Teilbereich optisch anregt und
das optische Antwortsignal des Erkennungsmerkmales über eine
Erfassungsoptik (9, 9', 10) auf eine Auswerteeinheit (11) geleitet wird, welche
diese optische Antwortsignal auswertet und dass der Sensor handgeführt ist.
2. Sensor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor eine
Annäherungserkennung aufweist, welche einen Laser (Laserdiode 1) nur
dann einschaltet, wenn sich das zu untersuchende Objekt (5) dicht vor und
berührend an einem Austrittsfenster (7) in der Kopffläche (26, 27) des
Sensors befindet.
3. Sensor nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, dass die
Annäherungserkennung berührungslos arbeitet.
4. Sensor nach Anspruch 2 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Annäherungserkennung auf eine diffuse Reflektion auf der Oberfläche des
Objekts (5) reagiert.
5. Sensor nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Annäherungserkennung an das Objekt (5) berührend arbeitet.
6. Sensor nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
zusätzlich zur Annäherungserkennung eine handbetätigte Drucktaste (15)
vorhanden ist, die in UND-Schaltung mit der Annäherungserkennung
gekoppelt ist oder deren vorgängige Betätigung eine Vorbedingung ist zur
Aktivierung des Lasers nach Erkennung der Annäherung innerhalb eines
kurzen Zeitfensters.
7. Sensor für die Echtheitserkennung von lumineszierenden
Erkennungsmerkmalen auf Dokumenten, bei dem das Erkennungsmerkmal
(21) mit einer Anregungswellenlänge bestrahlt wird und gegebenenfalls mit
einer kleineren, grösseren oder gleichen Wellenlänge antwortet, wobei die
Antwortwellenlänge von einem Strahlungsempfänger erfasst und
ausgewertet wird, dadurch gekennzeichnet, dass das auf dem Objekt (5)
erzeugte Strahlenbündel (32, 33) von mindestens einer Laserquelle (1)
erzeugt ist, die eine Linienoptik (2, 3) durchstrahlt.
8. Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass
in X- und Y-Richtung eine unterschiedliche Abbildung des vom Laser
erzeugten Laserstrahlbündels (32, 33) auf dem Objekt (5) erfolgt.
9. Sensor nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die
Fokussierung in X- und Y-Ebene in unterschiedlicher Höhe über dem Objekt
(5) erfolgt.
10. Sensor nach einem der Ansprüche 7-9, dadurch gekennzeichnet, dass
die grössten Winkel der Strahlenbündel in der X- oder Y-Ebene einen Winkel
zur optischen Achse von grösser als +/-10° erreichen.
11. Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass im Empfangsweg der Echtheitserkennung des Erkennungsmerkmals
(21) eine Fremdlichterkennung integriert ist.
12. Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass die Fremdlichterkennung in der Anordnung zur berührungslosen
Annäherungserkennung integriert ist.
13. Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
dass der Handsensor in die Laserklasse 3A klassiert werden kann.
14. Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass der Laser gepulst betrieben wird.
15. Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass der Sensor eine hochgeöffnete Empfangsoptik besitzt mit einem
Öffnungsverhältnis von nahezu 1 oder kleiner.
16. Erkennungsmerkmal zur Erfassung mit einem Sensor nach einem der
Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erkennung des
Erkennungsmerkmals (21) auf einem Dokument das Signet mindestens in
Teilbereichen mit einem Pigment ausgerüstet ist, welches unter Ausnützung
des Up-Conversion-Effektes erfassbar ist.
17. Erkennungsmerkmal zur Erfassung mit einem Sensor nach einem der
Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das es als
fluoreszierendes Erkennungsmerkmal (21) unter Ausnützung des Down-
Conversion-Effektes erfassbar ist.
18. Erkennungsmerkmal zur Erfassung mit einem Sensor nach einem der
Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das es als
fluoreszierendes Erkennungsmerkmal (21) mit einer bestimmten
Wellenlänge angeregt wird und mit der gleichen Wellenlänge antwortet.
19. Erkennungsmerkmal zur Erfassung mit einem Sensor nach einem der
Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die
Abstrahlungswellen-Länge des Erkennungsmerkmals auf der gleichen
Wellenlänge wie die Anregungswelle liegt und dass die Impulsantwort
zeitlich verzögert dem Anregungsimpuls folgt.
20. Erkennungsmerkmal zur Erfassung mit einem Sensor nach einem der
Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Pigmente in einer
aufgebrachten Lösung, einem aufgebrachten Lack, dem Kleber oder dem
Papier direkt beigemischt sind.
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