DE10030171A1 - Vorrichtung zum Aufzeichnen eines elektrostatischen Musters auf einen Bildträger und Verfahren zum Betreiben der Aufzeichnungsvorrichtung - Google Patents
Vorrichtung zum Aufzeichnen eines elektrostatischen Musters auf einen Bildträger und Verfahren zum Betreiben der AufzeichnungsvorrichtungInfo
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Abstract
Es wird eine Vorrichtung zum Aufzeichnen eines einem elektronischen Bild entsprechenden elektrostatischen Musters auf eine Aufzeichnungsoberfläche eines Bildträgers und ein Verfahren zum Betreiben der Aufzeichnungsvorrichtung vorgeschlagen. Die Vorrichtung umfasst einen Schreibkopf mit einer Anzahl Kontaktelemente, die mit der Aufzeichnungsoberfläche in Kontakt bringbar sind. Die Aufzeichnungsvorrichtung (1) zeichnet sich dadurch aus, dass zumindest einige der Kontaktelemente (19), vorzugsweise alle Kontaktelemente (19), aus mindestens einem verschleißbeständigen Material hergestellt sind und/oder mit einer verschleißbeständigen Schicht beschichtet sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufzeichnen eines einem elektronischen Bild
entsprechenden elektrostatischen Musters auf eine Aufzeichnungsoberfläche eines
Bildträgers, gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1, eine Aufzeichnungsvorrichtung gemäß
Oberbegriff des Anspruchs 9 sowie ein Verfahren zum Betreiben einer
Aufzeichnungsvorrichtung, gemäß Oberbegriff des Anspruchs 16.
Aufzeichnungsvorrichtungen der hier angesprochenen Art sind aus der EP 0 713 155 A2
bekannt. Die Aufzeichnungsvorrichtung umfasst einen Schreibkopf, der eine Anzahl
flexibler, elektrisch leitender Kontaktelemente aufweist, mittels derer elektrostatische
Ladungen auf eine dielektrische Aufzeichnungsfläche eines Bildträgers aufgebracht
werden, um ein elektrostatisches Muster mit geladenen und ungeladenen Bereichen zu
formen, das einem elektronischen Bild entspricht. Dazu werden die einzeln ansteuerbaren
Kontaktelemente in Anlage mit der Aufzeichnungsoberfläche gebracht, die in einer Matrix
angeordnete, elektrisch leitfähige Bildelemente aufweist und üblicherweise relativ
gegenüber den Kontaktelementen verlagerbar ist. Das erzeugte Ladungsmuster wird
anschließend durch eine Druckfarbe, beispielsweise Trockentoner, sichtbar gemacht, wobei
die Druckfarbe sich an den aufgeladenen Bereichen der Aufzeichnungsoberfläche anlagert.
Das durch die Druckfarbe sichtbar gemachte Bild wird dann vom Bildträger auf ein
Drucksubstrat, wie zum Beispiel einen Papierbogen, übertragen.
Dadurch, dass die Kontaktelemente die Aufzeichnungsoberfläche ständig kontaktieren,
also auch wenn keine Bildinformation auf den Bildträger übertragen wird, unterliegen sie
einem erhöhten mechanischen Verschleiß, der einen häufigen Austausch der
Kontaktelemente erforderlich macht. Ein Materialabtrag an den Kontaktelementen findet
ferner aufgrund von elektrochemischen Reaktionen und/oder Gasüberschlägen
beziehungsweise durch Funkenerosion statt.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Aufzeichnungsvorrichtung der eingangs
genannten Art zu schaffen, bei der ein Verschleiß der Kontaktelemente vorzugsweise
verhindert, zumindest aber auf ein geringes Maß reduziert wird. Ein weiteres Ziel der
Erfindung besteht darin, ein Verfahren zum Betreiben der Aufzeichnungsvorrichtung
anzugeben, bei dem ein reduzierter Verschleiß der Kontaktelemente gewährleistet werden
kann.
Zur Lösung der Aufgabe wird eine Aufzeichnungsvorrichtung mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 vorgeschlagen. Die Aufzeichnungsvorrichtung umfasst einen Schreibkopf mit
Kontaktelementen, die in Anlage mit der Aufzeichnungsoberfläche eines Bildträgers,
beispielsweise eines Bildzylinders, bringbar sind. Die Aufzeichnungsvorrichtung zeichnet
sich dadurch aus, dass zumindest einige der Kontaktelemente, vorzugsweise alle
Kontaktelemente, aus mindestens einem verschleißbeständigen Material hergestellt
und/oder mit einer verschleißbeständigen Schicht beschichtet sind. Im Zusammenhang mit
der hier vorliegenden Erfindung wird unter dem Begriff "verschleißbeständig" verstanden,
dass das Material der Kontaktelemente eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber
elektrochemischer Korrosion, Funkenerosion und/oder mechanischem Abrieb aufweist.
Dadurch, dass an den Kontaktelementen kein beziehungsweise ein nur sehr geringer
Materialabtrag auftritt, können die Wartungsintervalle vergrößert werden, das heißt, die
Anzahl der mit Hilfe der Kontaktelemente erzeugten Bilder ist gegenüber bekannten
Kontaktelementen größer, wodurch die Kosten der Aufzeichnungsvorrichtung reduzierbar
sind. Diese weist ferner eine hohe Funktionssicherheit auf.
Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Aufzeichnungsvorrichtung weist das
Material der Kontaktelemente eine körnige Struktur auf. Bei einem schleifenden Kontakt
der Kontaktelemente an der Aufzeichnungsoberfläche findet kein beziehungsweise ein nur
geringer Materialabtrag statt. Um einzelne Materialteilchen aus den Kontaktelementen
herauszubrechen, wird beispielsweise dadurch erreicht, dass die Kontaktkraft für eine kurze
Zeit sprunghaft verändert wird. Dadurch bilden sich neue Kanten an der Spitze der
Kontaktelemente, die einen sich gegebenenfalls auf der Aufzeichnungsoberfläche
bildenden, elektrisch isolierenden Schmutzfilm durchdringen, was die Kontaktsicherheit
erhöht. Aufgrund des verschleißbeständigen Materials findet während des Bebilderns des
Bildträgers - wenn überhaupt - ein nur geringer Materialabtrag an der Spitze der
Kontaktelemente statt.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Kontaktelemente aus
mindestens zwei Materialien bestehen, wobei ein erstes Material als Trägermaterial für ein
zweites Material dient. Das zweite Material wird also vom ersten Material gehalten, wobei
vorzugsweise beide Materialien elektrisch leitend sind. In bevorzugter Ausführungsform
liegt das zweite Material in Partikelform vor und ist in das vorzugsweise weichere erste
Material eingebettet. Die Materialteilchen werden also vom ersten Material aufgenommen
und sind vorzugsweise kantig oder scharfkantig ausgebildet, so dass ein Durchdringen des
auf der Aufzeichnungsoberfläche befindlichen Schmutzfilms gewährleistet werden kann.
Bei einem gewünschten Verschleiß der Kontaktelemente, der zum Beispiel durch eine
Kontaktkraftänderung hervorgerufen werden kann, brechen die aus dem vorzugsweise
verschleißbeständigen zweiten Material bestehenden Partikel aus dem gegenüber
mechanischen Abrieb, vorzugsweise nur eine geringe Widerstandsfähigkeit aufweisende
ersten Material heraus, wodurch neue, vorzugsweise scharfe Kanten gebildet werden, was
die Kontaktsicherheit erhöht.
Schließlich wird ein Ausführungsbeispiel der Aufzeichnungsvorrichtung bevorzugt, bei
dem die Aufzeichnungsoberfläche des Bildträgers aus einem verschleißfesten Material
hergestellt ist. Die Aufzeichnungsoberfläche ist vorzugsweise sehr hart, jedoch zumindest
härter als die Kontaktelemente, so dass ein mechanischer Verschleiß infolge von Abrieb
vermieden wird. Die Kontaktelemente können daher mit hohem Anpressdruck beaufschlagt
werden, so dass sich eine hohe Kontaktkraft zwischen Kontaktelementen und
Aufzeichnungsoberfläche einstellt. Die Aufzeichnungsoberfläche ist vorzugsweise auch
gegen chemische beziehungsweise elektrochemische Einflüsse resistent, so dass neben
mechanischen Einwirkungen zur Reinigung der Aufzeichnungsoberfläche auch
Lösungsmittel, gegebenenfalls auch aggressive Lösungsmittel und dergleichen zum
Entfernen einer sich auf der Aufzeichnungsoberfläche möglicherweise bildenden
Schmutzschicht eingesetzt werden können.
Zur Lösung der Aufgabe wird auch eine Aufzeichnungsvorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 9 vorgeschlagen. Diese weist einen Schreibkopf mit einer Anzahl
Kontaktelemente zum Kontaktieren einer Aufzeichnungsoberfläche auf, die mit mindestens
einer Spannungsquelle verbindbar sind. Die Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass
im Strompfad zwischen der Spannungsquelle und einer zwischen mindestens einem
Kontaktelement und der Aufzeichnungsoberfläche gebildeten Kontaktfläche mindestens
ein den elektrischen Strom auf einen maximalen Wert begrenzender Widerstand
vorgesehen ist. Dieser begrenzt den vom Kontaktelement zur Aufzeichnungsoberfläche
fließenden Strom und ist so gewählt, dass elektrochemische Reaktion und/oder
Gasüberschläge vom Kontaktelement auf die Aufzeichnungsoberfläche vorzugsweise
vermieden, zumindest aber auf ein unschädliches Maß reduziert werden. Aufgrund der
Begrenzung des maximalen Stroms kann also ein Verschleiß des Kontaktelements
beziehungsweise der Kontaktelemente reduziert werden, was die Funktionssicherheit der
Aufzeichnungsvorrichtung erhöht.
Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Aufzeichnungsvorrichtung ist der
Widerstand vom Innenwiderstand der Spannungsquelle gebildet. Der Maximalwert des
Stroms kann dadurch für alle Kontaktelemente in einfacher Weise durch einen Austausch
der Spannungsquelle oder durch Steuerung/Veränderung ihres Innenwiderstands verändert
werden. Die Spannungsquelle kann beispielsweise von einer elektronischen Einrichtung
gebildet sein. Allen Ausführungsvarianten der Spannungsquelle ist gemeinsam, dass deren
Ausgangsstromstärke nur so groß ist, dass ein erhöhter Verschleiß der Kontaktelemente
infolge von elektrochemischen Reaktionen und/oder Gasüberschlägen vermieden
beziehungsweise reduziert wird.
Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Aufzeichnungsvorrichtung ist der Widerstand
in das Kontaktelement integriert. Vorzugsweise weist jedes der Kontaktelemente einen
Einzelwiderstand auf, der vorzugsweise nahe an der Kontaktfläche zwischen dem
Kontaktelement und der Aufzeichnungsoberfläche, also nahe an der
Kontaktelementenspitze angeordnet ist. Dadurch, dass jedes Kontaktelement mindestens
einen Widerstand aufweist, um den zur Aufzeichnungsoberfläche fließenden
Maximalstrom zu begrenzen, ist es möglich, die gleiche Spannungsquelle für verschiedene
Ausführungsvarianten der Aufzeichnungsvorrichtung beziehungsweise des die
Kontaktelemente aufweisenden Schreibkopfes zu verwenden, bei dem durch die
Kontaktelemente jeweils ein unterschiedlich hoher elektrischer Strom fließt. Aufgrund der
in die Kontaktelemente integrierten Einzelwiderstände kann die Variantenvielfalt der
Spannungsquelle verringert und deren Aufbau vereinfacht werden.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Material des einzelnen
Kontaktelements so gewählt ist, dass das Kontaktelement selbst den elektrischen Strom auf
einen gewünschten Maximalwert begrenzenden Widerstand bildet. Die Herstellung und
somit die Kosten des Kontaktelements sind hier nur verhältnismäßig gering.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Aufzeichnungsvorrichtung zeichnet sich dadurch
aus, dass das Material der Aufzeichnungsoberfläche beziehungsweise das Material eines
aufzuladenden Bildelements, von dem die Aufzeichnungsoberfläche eine bestimmte, in
einer Matrix angeordnete Anzahl aufweist, so gewählt ist, dass die
Aufzeichnungsoberfläche/das Bildelement den elektrischen Widerstand bildet. Auch durch
diese Maßnahme kann der maximale Wert des vom Kontaktelement über die Kontaktfläche
zur Aufzeichnungsoberfläche beziehungsweise zum Bildelement fließenden elektrischen
Stroms begrenzt beziehungsweise eingestellt werden, so dass ein erhöhter Verschleiß der
Kontaktelemente vermieden werden kann.
Selbstverständlich ist es möglich, dass sich der Widerstand durch den gegebenenfalls in
das jeweilige Kontaktelement integrierten Einzelwiderstand und/oder den Eigenwiderstand
des Kontaktelements und/oder den Eigenwiderstand der Aufzeichnungsoberfläche/des
Bildelements und/oder den Innenwiderstand der Spannungsquelle zusammensetzt, so dass
durch eine geeignete Auswahl der im Strompfad angeordneten Komponenten
beziehungsweise Materialien die Höhe des Widerstands einstellbar ist.
Bevorzugt wird auch ein Ausführungsbeispiel der Aufzeichnungsvorrichtung, bei dem der
Widerstand in einem Bereich von 1 kΩ bis 1 kΩ liegt. Zum Aufladen der
Aufzeichnungsoberfläche beziehungsweise der Bildelemente hat sich ein Widerstand von
circa 1 MΩ als besonders vorteilhaft herausgestellt.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen.
Zur Lösung der Aufgabe wird ferner ein Verfahren zum Betreiben einer
Aufzeichnungsvorrichtung vorgeschlagen, das die Merkmale des Anspruchs 16 aufweist.
Das Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass auf zumindest einen Teil der auf der
Aufzeichnungsoberfläche in einer Matrix angeordneten, ein bestimmtes Eingangspotential
aufweisenden Bildelemente ein elektrisches Grundpotential aufgebracht wird, bevor sie mit
dem jeweiligen, dem elektrostatischen Muster entsprechenden elektrischen Sollpotential
aufgeladen werden. Vorteilhaft hierbei ist, dass dadurch die maximal mögliche
Spannungsdifferenz zwischen dem jeweiligen Kontaktelement und dem auf das
Sollpotential aufzuladenden Bildelement im Moment der Kontaktierung verringert,
insbesondere minimiert werden kann, wodurch der Verschleiß der Kontaktelemente infolge
elektrochemischer Reaktionen, Funkenerosion und/oder elektrischer Überschläge reduziert
wird.
Im Zusammenhang mit der hier vorliegenden Erfindung wird unter dem Begriff
"Eingangspotential" das Potential verstanden, das ein Bildelement aufweist, bevor es mit
Hilfe einer geeigneten Einrichtung (zum Beispiel Koronendraht) oder dem mindestens
einen zugeordneten Kontaktelement auf das gewünschte Grundpotential aufgeladen wird.
Das Eingangspotential kann beispielsweise im Wesentlichen gleich groß oder nur
geringfügig kleiner sein, als das Sollpotential, mit dem ein Bildelement einen
Aufzeichnungsvorgangs zuvor aufgeladen worden ist. Dies gilt selbstverständlich nur
dann, wenn keine Maßnahmen getroffen werden, das Bildelement zwischen zwei
Aufzeichnungsvorgängen zu entladen. In dem Fall, dass bei zwei aufeinanderfolgenden
Aufzeichnungsvorgängen dasselbe Bild übertragen wird, kann das Eingangspotential des
jeweiligen Bildelements im Wesentlichen gleich groß wie das Sollpotential sein, mit dem
es aufgeladen werden soll.
Nach einer ersten Ausführungsvariante ist vorgesehen, dass die Bildelemente mittels
mindestens einer geeigneten Einrichtung auf ein einstellbares elektrisches Grundpotential
voraufgeladen werden, beispielsweise mit Hilfe einer Korona, und zwar bevor sie von den
Kontaktelementen kontaktiert werden. In diesem Fall werden dann die Kontaktelemente
mit einer elektrischen Spannung beaufschlagt, die vorzugsweise gleich groß oder im
Wesentlichen gleich groß ist, wie das Grundpotential des Bildelements, so dass die
Spannungsdifferenz in dem Moment, in dem das jeweilige Kontaktelement das
Bildelement kontaktiert, sehr klein ist. Nachdem das Kontaktelement das Bildelement
kontaktiert hat, wird dann die an das Kontaktelement angelegte elektrische Spannung so
eingestellt/verändert, dass das Bildelement mit dem gewünschten Sollpotential aufgeladen
wird.
Nach einer anderen Ausführungsvariante ist vorgesehen, dass das Voraufladen der
Bildelemente auf ein bestimmtes elektrisches Grundpotential ohne Zuhilfenahme separater
Einrichtungen, wie zum Beispiel einer Korona, erfolgt, sondern ausschließlich mit Hilfe
der Kontaktelemente. An die Kontaktelemente wird vor dem Kontaktieren der
Bildelemente eine dem auf die Bildelemente aufzubringenden Grundpotential
entsprechende elektrische Spannung angelegt. Praktisch kein Verschleiß infolge
elektrochemischer Reaktionen, Funkenerosion und/oder elektrischer Überschläge würde
auftreten, wenn das aufzubringende Grundpotential und das Eingangspotential der
Bildelemente gleich groß wäre, so das die Spannungsdifferenz im Moment der
Kontaktierung null ist beziehungsweise gegen null geht. Somit ist die Auswahl eines
geeigneten Grundpotential zur Verschleißreduzierung der Kontaktelemente entscheidend.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsvariante des Verfahrens wird das elektrische
Grundpotential in Abhängigkeit der Schwärzung des gespeicherten elektronischen Bilds
ermittelt. Vorzugsweise ist das Grundpotential das mittlere elektrische Potential des
elektrostatischen Musters, das heißt, die Differenz zwischen dem größten elektrischen
Potential und dem kleinsten elektrischen Potential sowie dem mittleren elektrischen
Potential ist minimal. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die maximale
Spannungsdifferenz zwischen den Kontaktelementen und dem jeweiligen Bildelement
nicht größer ist als die Hälfte der größten elektrischen Spannungsdifferenz des
elektrostatischen Musters. Der Verschleiß der Kontaktelemente infolge eines
Spannungsüberschlags oder elektrochemischer Einflüsse ist daher nur gering. Der Grund
dafür ist, dass der Verschleiß der Kontaktelemente - anlog zur Energie im elektrischen Feld
eines Plattenkondensators - proportional zum Quadrat der Spannungsdifferenz
(Verschleiß ~ U2) ist.
Bei einer anderen Ausführungsvariante wird zur Auswahl eines geeigneten Grundpotentials
eine elektronische Einrichtung eingesetzt, die die Spannung eines jeden einzelnen
Bildelements für eine Umdrehung des Bildzylinders speichert und die Kontaktelemente für
die Kontaktierung des jeweiligen Bildelements auf diese Spannung setzt. Für den Fall, dass
nacheinander identische elektrostatische Muster/Bilder auf die Aufzeichnungsoberfläche
aufgebracht werden, sind das Eingangs-, Grund- und Sollpotential im Wesentlichen gleich
groß.
Allen Ausführungsvarianten ist gemeinsam, dass die jeweilige, an die Kontaktelemente vor
dem Kontaktieren der Bildelemente angelegte elektrische Spannung vorzugsweise gleich
groß ist, wie das Grundpotential, mit dem das jeweilige Bildelement mit Hilfe des
Kontaktelements aufgeladen werden soll beziehungsweise mit dem das jeweilige
Bildelement mit Hilfe beispielsweise einer Korona zuvor bereits aufgeladen worden ist.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen des Verfahrens ergeben sich aus den übrigen
Unteransprüchen.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Dabei zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Ausschnitts eines
Ausführungsbeispiels eines elektrographischen Schreibkopfes und
Fig. 2 bis 5 jeweils einen Draufsicht auf mehrere Bildelemente einer
Aufzeichnungsoberfläche mit einer Ausführungsform einer
Kontaktfläche eines die Aufzeichnungsoberfläche kontaktierenden
Kontaktelements.
Fig. 1 zeigt einen Ausschnitt einer Vorrichtung 1 zum Erzeugen eines elektrostatischen
Musters, das einem aufzuzeichnenden elektronischen Bild entspricht, auf eine
Aufzeichnungsoberfläche 3 eines Bildträgers 5, der hier rein beispielhaft von einem um
seine Längsmittelachse rotierbaren Bildzylinder 7 gebildet ist. Die
Aufzeichnungsoberfläche 3 ist hier vom Mantel des Bildzylinders 7 gebildet, dessen
Bewegungsrichtung 9 bei Rotation des Bildzylinders 7 mit einem Pfeil dargestellt ist.
Der Bildträger 5 beziehungsweise der Bildzylinder 7 sind vorzugsweise so ausgebildet, wie
in der EP 0 713 155 A2 beschrieben, deren Inhalt zum Gegenstand dieser Beschreibung
gemacht wird. Im Folgenden wird daher nur kurz auf den Aufbau des Bildzylinders 7 näher
eingegangen.
Der antreibbare Bildzylinder 7, von dem in Fig. 1 in vergrößertem Maßstab ein Teil
seines Mantels im Querschnitt dargestellt ist, weist üblicherweise einen aus Stahl oder
Aluminium bestehenden Kern auf, um den herum eine als Masseebene dienende, elektrisch
leitende Lage 11 vorgesehen ist. Um die Lage 11 herum ist eine Hülse 13 angeordnet, die
aus einem thermisch und elektrisch gut isolierenden Material, wie zum Beispiel Keramik,
besteht. Auf der Lage 13 sind eine Vielzahl von leitfähigen Bereichen, die im Folgenden
als Bildelemente 15 (Pixel) bezeichnet werden, in einer hier rechtwinkligen Matrix
angeordnet. Die elektrisch leitfähigen Bildelemente 15 sind mit der elektrisch leitfähigen
Lage 11 nicht verbunden und bilden mit der Lage 11 jeweils einen Kondensator, wobei die
Bildelemente mit unterschiedlichen elektrischen Potentialen aufladbar sind. Die
Bildelemente 15 sind bei diesem Ausführungsbeispiel in das Dielektrikum eingebettet, so
dass die Aufzeichnungsoberfläche 3 insgesamt sehr glatt ist. Bei einem anderen, nicht
dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Bildzylinder 7 eine äußere, farbabstoßende
Beschichtung auf, die zumindest die dielektrische Hülse 13 bedeckt. Allen
Ausführungsbeispielen des Bildzylinders 7 ist gemeinsam, dass dessen
Aufzeichnungsoberfläche 3 mit einem elektrostatischen Muster mit geladenen und
ungeladenen Bereichen versehen werden kann.
Die Vorrichtung 1 umfasst ferner einen am Umfang des Bildzylinders 7 angeordneten
Schreibkopf 17, der sich über die gesamte Länge des Bildzylinders 7 erstreckt und eine
Anzahl Kontaktelemente 19 aufweist, die - senkrecht zur Bewegungsrichtung 9 der
Aufzeichnungsoberfläche 3 gesehen - in einer Reihe und in einem Abstand voneinander
angeordnet sind. Die Kontaktelemente 19 sind hier von flexibel, elektrisch leitenden
Kontaktzungen 21 gebildet, die die Aufzeichnungsoberfläche 3 des Bildzylinders 7 federnd
kontaktieren. Jedes der Kontaktelemente 19 ist - in Bewegungsrichtung 9 des Bildzylinders
7 gesehen - jeweils einer Spalte der Bildelementenmatrix zugeordnet. Mit Hilfe einer nicht
dargestellten Steuereinrichtung können die Kontaktelemente 19 einzeln angesteuert, das
heißt mit einer nicht dargestellten Spannungsquelle, vorzugsweise einer
Gleichspannungsquelle, verbunden werden, so dass mit jedem der Kontaktelemente 19 ein
gewünschtes elektrisches Potential auf die Aufzeichnungsoberfläche 3 beziehungsweise
auf das vom jeweiligen Kontaktelement 19 kontaktierte Bildelement 15 übertragen werden
kann. Das auf der Aufzeichnungsoberfläche 3 aufgebrachte elektrostatische Muster
entspricht einer gewünschten Bildinformation, die in bekannter Weise auf ein
Drucksubstrat, beispielsweise einen Papierbogen, oder einen Zwischenträger übertragen
werden kann.
Auf die unterschiedlich aufgeladenen Bereiche der Aufzeichnungsoberfläche 3 wird mit
Hilfe einer - in Bewegungsrichtung 9 der Aufzeichnungsoberfläche 3 gesehen - dem
Schreibkopf 17 nachgeordneten Auftragseinrichtung (nicht dargestellt) eine Druckfarbe,
beispielsweise Flüssigtoner oder Trockentoner, in bekannter Weise zugeführt. Der
Trockentoner besteht beispielsweise aus einem elektrisch geladenen Pulver, das
vorzugsweise eine mittlere Partikelgröße von 10 µm aufweist. Das Pulvermaterial ist im
Wesentlichen ein Pigment-Polymergemisch. Die Tonerpartikel lagern sich an den
unterschiedlich aufgeladenen Bildelementen 15 ab, wobei die an den Bildelementen 15
abgeschiedenen Mengen des Toners monoton mit den Feldstärken in diesen geladenen
Bereichen zunimmt. Anschließend wird das mit dem Flüssig- oder Trockentoner sichtbar
gemachte Muster auf dem Bildträger in bekannter Weise auf ein Drucksubstrat oder einen
Zwischenträger übertragen. Bezüglich der Zusammensetzung, der Eigenschaften und der
Übertragsvarianten und -formen der für die Aufzeichnungsvorrichtung einsetzbaren,
vorzugsweise von einem Flüssigtoner oder Trockentoner gebildeten Druckfarbe wird unter
anderem auf die Literaturstelle "Electrophotography and Development Physics" von
L. B. Schein, Springer Verlag 1992, ISBN 3-540-55858-6 verwiesen, deren Inhalt zum
Gegenstand dieser Beschreibung gemacht wird.
Im Folgenden wird anhand der Fig. 2 bis 5 eine vorteilhafte Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens zum Betreiben der Aufzeichnungsvorrichtung 1 näher
erläutert.
Fig. 2 bis 5 zeigen jeweils eine Draufsicht auf in einer Matrix angeordnete
Bildelemente 15/1, 15/2 und 15/3, die in Bewegungsrichtung 9 der
Aufzeichnungsoberfläche 3 in einem Abstand hintereinander angeordnet sind. Die Länge
L1 der Bildelemente 15/1, 15/2 und 15/3 beträgt bei diesem Ausführungsbeispiel 40 µm,
der Abstand x zwischen zwei benachbart angeordneten Bildelementen 10 µm und die
Länge L2 der Kontaktfläche 20 µm. Des weiteren ist die hier rein beispielhaft
rechteckförmige Kontaktfläche 22 eines die Aufzeichnungsoberfläche 3 beziehungsweise
die Bildelemente 15 kontaktierenden, nicht dargestellten Kontaktelements erkennbar.
Rein beispielhaft wird im folgenden davon ausgegangen, dass jedes der Bildelemente 15/1,
15/2 und 15/3 mit Hilfe des Kontaktelements zunächst mit einem elektrischen
Grundpotential +50 V (Volt) aufgeladen wird. Es wird ferner davon ausgegangen, dass das
kleinstmögliche elektrische Potential der Bildelemente 0 V und deren größtmögliches
elektrische Potential 100 V betragen kann. Zum Voraufladen der Bildelemente auf das
Grundpotential, das in bezug auf das größte und das kleinste Potential des elektrostatischen
Musters ein mittleres Potential ist, wird an das Kontaktelement eine Spannung von +50 V
angelegt und zwar jeweils bevor die Bildelemente von dem Kontaktelement kontaktiert
werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die größtmögliche Spannungsdifferenz zwischen
dem Bildelement und dem Kontaktelement im Moment der Kontaktierung nicht größer
50 V ist. Eine weitere Randbedingung ist, dass das erste Bildelement 15/1 mit einem
Sollpotential von 0 V und das zweite Bildelement 15/2 mit einem Sollpotential von +100 V
aufgeladen werden soll.
In der in Fig. 2 dargestellten Stellung kontaktiert das nicht näher dargestellte
Kontaktelement das Bildelement 15/1, wobei die Vorderkante 23 der zwischen der
Kontaktierungsspitze des Kontaktelements und der Aufzeichnungsoberfläche
beziehungsweise dem Bildelement gebildeten, hier rechteckförmigen Kontakt- (Anlage-)
fläche 22 sich in einem Abstand von circa 5 µm zum in Bewegungsrichtung 9
nachfolgenden zweiten Bildelement 15/2 befindet. An dem Kontaktelement liegt eine
Spannung von +50 V an, die dem gewünschten Grundpotential entspricht. Die an das
Kontaktelement angelegte Spannung von +50 V wird aufrechterhalten, bis das
Kontaktelement sich circa 5 µm in Überdeckung mit dem zweiten Bildelement 15/2
befindet, wie in Fig. 3 dargestellt. Während das Kontaktelement nun sowohl das erste
Bildelement 15/1 als auch das zweite Bildelement 15/2 kontaktiert, wird das erste
Bildelement 15/1 mit seinem Sollpotential aufgeladen, dass hier 0 V beträgt. Dies wird
dadurch realisiert, dass die an das Kontaktelement angelegte Spannung auf 0 V reduziert
und so lange aufrechterhalten wird, bis das Kontaktelement das erste Bildelement 15/1
verlassen hat.
In Fig. 4 ist die Aufzeichnungsoberfläche gegenüber der in Fig. 3 dargestellten Stellung
soweit in Richtung des Pfeils 9 verlagert, dass das Kontaktelement das erste Bildelement
15/1 bereits verlassen hat und nur noch das zweite Bildelement 15/2 kontaktiert.
Rechtzeitig bevor das Kontaktelement das dritte Bildelemente 15/3 kontaktiert, also wenn
die Vorderkante 23 der Kontaktfläche 22 beispielsweise noch 5 µm vom dritten
Bildelement 15/3 beabstandet ist, wie in Fig. 5 dargestellt, wird wieder die
Grundspannung von 50 V an das Kontaktelement angelegt, so dass beim Kontaktieren des
dritten Bildelements 15/3 die Spannungsdifferenz zwischen Kontaktelement und
Bildelement maximal 50 V beträgt. Nachdem das Kontaktelement das dritte Bildelement
15/3 kontaktiert und bevor es das zweite Bildelement 15/2 verlassen hat, wird das
Kontaktelement mit einer Spannung von +100 V beaufschlagt, um das zweite Bildelement
15/2 mit seinem Sollpotential aufzuladen.
Aus dem oben Gesagten wird deutlich, dass die Steuerung der an das Kontaktelement
angelegten Spannung abhängig ist von der Länge L1 der Bildelemente, dem Abstand x
zwischen den Bildelementen sowie der Länge L2 der Kontaktfläche 22. Bei dem anhand
der Fig. 2 bis 5 beschriebenen Verfahren ist das zum Aufladen der Bildelemente auf ihr
jeweiliges Sollpotential nutzbare Zeitfenster so groß, wie die Bildelemente benötigen, um
eine Wegstrecke von 5 µm relativ gegenüber dem Kontaktelement zurückzulegen.
Vorzugsweise wird die Länge L2 der Kontaktfläche 22 in Abhängigkeit der Länge L1 der
Bildelemente und dem Abstand x zwischen den Bildelementen gewählt, insbesondere nach
folgender Gleichung:
L2 = L1 + n.(L1 + x),
wobei n = 0, 1, 2, 3, . . ., 8, 9, 10 . . . etc. Dadurch ergibt sich bei dem anhand der Fig. 2 bis
5 beschriebenen Ausführungsbeispiel eine bevorzugte Länge L2 für Kontaktfläche 22 von
40 µm, 90 µm, 140 µm etc. Durch diese Wahl wird die zum Aufladen der Bildelemente zur
Verfügung stehende Zeit maximiert, bei gleichzeitiger Minimierung der Gefahr einer
falschen Aufladung vorhergehender oder nachfolgender Bildelemente.
Sofern die Voraufladung der Bildelemente auf das Grundpotential nicht mit einer separaten
Einrichtung, beispielsweise einer Korona, sondern mittels des Kontaktelements erfolgt, ist
für die Länge L2 der Kontaktfläche folgende Bedingung einzuhalten:
L2 ≠ x + n.(L1 + x)
wobei n = 0, 1, 2, 3, 4, . . ., 8, 9, 10, . . . etc. Dadurch kann in vorteilhafter Weise sichergestellt
werden, dass ausreichend Zeit bleibt, mit Hilfe des Kontaktelements ein vorhergehendes
Bildelement auf sein Sollpotential aufzuladen und dann rechtzeitig, also bevor das
Kontaktelement das nachfolgende Bildelemente kontaktiert, die an das Kontaktelement
angelegte Spannung auf das Grundpotential des nachfolgenden Bildelements einzustellen.
Ferner wird ein ungewollter, durch das Kontaktelement verursachter Kurzschluss zwischen
zwei benachbarten Bildelementen sicher verhindert werden.
Bei einem anderen, nicht dargestellten Ausführungsbeispiel, das sich von den anhand der
Fig. 2 bis 5 beschriebenen Ausführungsbeispielen dadurch unterscheidet, dass die
Länge L2 der Kontaktfläche 22 kleiner ist als der Abstand x zwischen zwei benachbarten
Kontaktelementen, ist ein Kurzschluss zwischen zwei benachbarten Bildelementen in
jedem Fall ausgeschlossen.
Um nicht die an das Kontaktelement angelegte Spannung ständig auf die Grundspannung
von +50 V umzuschalten, ist bei einem anderen Ausführungsbeispiel vorgesehen, dass eine
elektronische Einrichtung die Spannung eines jeden einzelnen Bildelements für eine
Umdrehung des Bildzylinders speichert und die Kontaktelemente für die Kontaktierung des
jeweiligen Bildelements auf diese elektrische Spannung setzt. Während des Aufzeichnens
des neuen elektrostatischen Musters wird nun die an das Kontaktelement angelegte
Spannung individuell an das jeweilige Bildelement aufzubringende Potential angepasst.
Wenn also ein Bildelement mit einer Spannung von 20 V aufgeladen war, wird es bevor
das nächste elektrostatische Muster beziehungsweise Sollpotential auf die
Aufzeichnungsoberfläche des Bildträgers aufgebracht wird, zunächst einmal mit dieser
Spannung, also mit einer Spannung von 20 V mit Hilfe des Kontaktelements beaufschlagt.
Sollte das auf dieses Bildelement aufzubringende Sollpotential von dem Sollpotential des
vorhergehenden Bildes abweichen, so wird die an das Kontaktelement angelegte Spannung
entsprechend erhöht oder verringert, also nachdem das Kontaktelement das Bildelement
mit minimaler Spannungsdifferenz kontaktiert hat.
Aus allem wird deutlich, dass verschiedene Varianten der Steuerung der an die
Kontaktelemente angelegten Spannung möglich sind, wobei bei allen Varianten eine
Voraufladung der Aufzeichnungsoberfläche auf ein Grundpotential stattfindet und die
maximale Spannungsdifferenz zwischen dem Kontaktelement und dem jeweiligen
Bildelement vorzugsweise minimiert ist, so dass - wenn überhaupt - ein nur geringer
Verschleiß der Kontaktelemente infolge von Spannungsüberschlägen und Funkenerosion
auftritt. Dabei gilt, dass je kleiner die Potentialdifferenz zwischen dem Bildelement und
dem Kontaktelement unmittelbar vor und im Moment der Kontaktierung ist, desto geringer
ist der Verschleiß.
Die mit der Anmeldung eingereichten Patentansprüche sind Formulierungsvorschläge ohne
Präjudiz weitergehenden Patentschutzes. Die Anmelderin behält sich vor, noch weitere,
bisher nur in der Beschreibung und/oder in den Zeichnungen offenbarte Merkmale zu
beanspruchen.
In Unteransprüchen verwendete Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des
Gegenstandes des Hauptanspruchs durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches
hin; sie sind nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen
Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen. Die
Gegenstände dieser Unteransprüche bilden jedoch auch selbständige Erfindungen, die eine
von den Gegenständen der vorhergehenden Unteransprüche unabhängige Gestaltung
aufweisen.
Die Erfindung ist auch nicht auf das/die Ausführungsbeispiel(e) der Beschreibung
beschränkt. Vielmehr sind im Rahmen der Erfindung zahlreiche Abänderungen und
Modifikationen möglich, insbesondere solche Varianten, Elemente und Kombinationen
und/oder Materialien, die zum Beispiel durch Kombination oder Abwandlung von
einzelnen, in Verbindung mit den in der allgemeinen Beschreibung und den
Ausführungsformen sowie den Ansprüchen beschriebenen und in den Zeichnungen
enthaltenen Merkmalen beziehungsweise Elementen oder Verfahrensschritten erfinderisch
sind und durch kombinierbare Merkmale zu einem neuen Gegenstand oder zu neuen
Verfahrensschritten beziehungsweise Verfahrensschrittfolgen führen, auch soweit sie
Herstell-, Prüf- und Arbeitsverfahren betreffen.
Claims (20)
1. Vorrichtung zum Aufzeichnen eines einem elektronischen Bild entsprechenden
elektrostatischen Musters auf eine Aufzeichnungsoberfläche eines Bildträgers, mit
einem eine Anzahl Kontaktelemente aufweisenden Schreibkopf, wobei die
Kontaktelemente mit der Aufzeichnungsoberfläche in Kontakt bringbar sind,
dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest einige der Kontaktelemente (19), vorzugsweise alle Kontaktelemente
(19), aus mindestens einem verschleißbeständigen Material hergestellt und/oder mit
einer verschleißbeständigen Schicht beschichtet sind.
2. Aufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Material der Kontaktelemente (19) eine körnige Struktur aufweist.
3. Aufzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kontaktelemente (19) aus mindestens zwei Materialien bestehen, wobei ein
erstes Material als Trägermaterial für ein zweites Material dient.
4. Aufzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das zweite Material sehr hart ist, vorzugsweise härter als das erste Material.
5. Aufzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das zweite Material in Partikelform vorliegt und in das - vorzugsweise weiche
beziehungsweise weichere - erste Material eingebettet ist.
6. Aufzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Partikel scharfkantig ausgebildet sind.
7. Aufzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Material, aus dem die Kontaktelemente (19) bestehen, und/oder deren
Beschichtung mindestens ein elektrisch leitendes Oxid und/oder Nitrid, mindestens
eine elektrisch leitende Oxid- oder Nitridlegierung, mindestens eine edle
intermetallische oder metallische Legierung, insbesondere Iridium, Rhenium, Platin,
Palladium, und/oder Silber ist.
8. Aufzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Aufzeichnungsoberfläche (3) aus einem verschleißfesten Material,
insbesondere aus einem in Anspruch 7 angegebenen Material, hergestellt ist.
9. Vorrichtung zum Aufzeichnen eines einem elektronischen Bild entsprechenden
elektrostatischen Musters auf eine Aufzeichnungsoberfläche eines Bildträgers, mit
einem Schreibkopf, der eine Anzahl mit mindestens einer Spannungsquelle
verbindbaren Kontaktelemente zum Kontaktieren der Aufzeichnungsoberfläche
aufweist, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass im Strompfad zwischen der Spannungsquelle und einer zwischen mindestens
einem Kontaktelement (19) und der Aufzeichnungsoberfläche (3) gebildeten
Kontaktfläche (22) mindestens ein den elektrischen Strom auf einen maximalen Wert
begrenzender Widerstand vorgesehen ist.
10. Aufzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Widerstand der Innenwiderstand der Spannungsquelle ist.
11. Aufzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Widerstand in das Kontaktelement (19) integriert ist.
12. Aufzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Widerstand nahe an der Kontaktfläche (22) zwischen dem Kontaktelement
(19) und der Aufzeichnungsoberfläche (3) angeordnet ist.
13. Aufzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Material des Kontaktelements (19) so gewählt ist, dass das Kontaktelement
(19) den Widerstand bildet.
14. Aufzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Material der Aufzeichnungsoberfläche (3) beziehungsweise das Material
eines aufzuladenden Bildelements so gewählt ist, dass die Aufzeichnungsoberfläche
(3)/das Bildelement (15; 15/1, 15/2, 15/3) den Widerstand bildet.
15. Aufzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Widerstand in einem Bereich von 1 kΩ (Kilo-Ohm) bis 1 GΩ (Giga-Ohm)
liegt und vorzugsweise in etwa 1 MΩ beträgt.
16. Verfahren zum Betreiben einer Vorrichtung zum Aufzeichnen eines einem
elektronischen Bild entsprechenden elektrostatischen Musters auf eine in einer
Matrix angeordnete Bildelemente aufweisende Aufzeichnungsoberfläche eines
Bildträgers mittels eines Schreibkopfs, der eine Anzahl Kontaktelemente zum
Kontaktieren der Aufzeichnungsoberfläche aufweist, insbesondere einer
Aufzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
dass auf zumindest einen Teil der Bildelemente, vorzugsweise auf alle Bildelemente,
ein elektrisches Grundpotential aufgebracht wird, bevor die Bildelemente mit dem
jeweiligen, dem elektrostatischen Muster entsprechenden elektrischen Sollpotential
aufgeladen werden.
17. Verfahren nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Grundpotential auf die Bildelemente aufgebracht wird, bevor das jeweilige
aufzuladende Bildelement von dem mindestens einen Kontaktelement kontaktiert
wird.
18. Verfahren nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Grundpotential mittels der Kontaktelemente auf die Bildelemente
aufgebracht wird.
19. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Grundpotential in Abhängigkeit der Schwärzung des gespeicherten
elektronischen Bilds ermittelt wird.
20. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Grundpotential das mittlere elektrische Potential des elektrostatischen
Musters ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000130171 DE10030171A1 (de) | 2000-06-20 | 2000-06-20 | Vorrichtung zum Aufzeichnen eines elektrostatischen Musters auf einen Bildträger und Verfahren zum Betreiben der Aufzeichnungsvorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000130171 DE10030171A1 (de) | 2000-06-20 | 2000-06-20 | Vorrichtung zum Aufzeichnen eines elektrostatischen Musters auf einen Bildträger und Verfahren zum Betreiben der Aufzeichnungsvorrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10030171A1 true DE10030171A1 (de) | 2002-01-03 |
Family
ID=7646258
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000130171 Withdrawn DE10030171A1 (de) | 2000-06-20 | 2000-06-20 | Vorrichtung zum Aufzeichnen eines elektrostatischen Musters auf einen Bildträger und Verfahren zum Betreiben der Aufzeichnungsvorrichtung |
Country Status (1)
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| DE (1) | DE10030171A1 (de) |
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