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DE10030626A1 - Strick-oder Wirkware, Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung einer Strick-oder Wirkware sowie Garn zur Herstellung einer Strick-oder Wirkware - Google Patents

Strick-oder Wirkware, Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung einer Strick-oder Wirkware sowie Garn zur Herstellung einer Strick-oder Wirkware

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Publication number
DE10030626A1
DE10030626A1 DE10030626A DE10030626A DE10030626A1 DE 10030626 A1 DE10030626 A1 DE 10030626A1 DE 10030626 A DE10030626 A DE 10030626A DE 10030626 A DE10030626 A DE 10030626A DE 10030626 A1 DE10030626 A1 DE 10030626A1
Authority
DE
Germany
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knitted
transponder
yarn
knitting
fabric
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10030626A
Other languages
English (en)
Inventor
Karl-Heinz Hepp
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Memminger IRO GmbH
Original Assignee
HEPP GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by HEPP GmbH filed Critical HEPP GmbH
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D04BRAIDING; LACE-MAKING; KNITTING; TRIMMINGS; NON-WOVEN FABRICS
    • D04BKNITTING
    • D04B1/00Weft knitting processes for the production of fabrics or articles not dependent on the use of particular machines; Fabrics or articles defined by such processes
    • D04B1/10Patterned fabrics or articles
    • D04B1/102Patterned fabrics or articles with stitch pattern
    • D04B1/106Patterned fabrics or articles with stitch pattern at a selvedge, e.g. hems or turned welts
    • DTEXTILES; PAPER
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • D06H1/00Marking textile materials; Marking in combination with metering or inspecting
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01VGEOPHYSICS; GRAVITATIONAL MEASUREMENTS; DETECTING MASSES OR OBJECTS; TAGS
    • G01V15/00Tags attached to, or associated with, an object, in order to enable detection of the object
    • DTEXTILES; PAPER
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    • D10BINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBLASSES OF SECTION D, RELATING TO TEXTILES
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Abstract

Es wird eine Strick- oder Wirkware vorgeschlagen, die sich erfindungsgemäß dadurch auszeichnet, dass in das gestrickte oder gewirkte textile Gebilde ein Transponder 1 mit eingestrickt bzw. eingewirkt ist. Des Weiteren wird ein Verfahren zur Herstellung einer Strick- oder Wirkware vorgeschlagen, wobei während des Strick- oder Wirkvorgangs in die Strick- oder Wirkware ein Transponder mit eingearbeitet wird. Darüber hinaus wird eine Vorrichtung zur Herstellung einer Strick- oder Wirkware vorgeschlagen sowie ein Garn, in welches mehrere Transponder eingearbeitet sind.

Description

Die Erfindung betrifft eine Strick- oder Wirkware, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung einer Strick- oder Wirkware sowie ein Garn zu Herstellung eines Strick- oder Wirkware:
Stand der Technik
Aus dem US Patent US 4,581,524 ist die Anbringung eines Kennzeichnungselements an ein Kleidungsstück bekannt, dessen Einfluss auf ein elektromagnetisches Wechselfeld detektierbar ist. Dabei handelt es sich um einen amorphen ferromagnetischen Streifen, der vollständig gekapselt ist. Der gekapselte ferromagnetische Streifen wird nach Fertigstellung des Kleidungsstücks an diesem angebracht und dient in erster Linie dazu, Diebstähle des Kleidungsstücks zu verhindern.
Mittlerweile werden insbesondere an höherwertigen Kleidungsstücken zu diesem Zweck nach Fertigstellung des Kleidungsstücks auch Transponder angebracht, die eine eindeutige Identifikation eines einzelnen Kleidungsstücks erlauben.
Diese Maßnahmen beschränken sich somit darauf, eine Erkennung oder Identifizierung eines Kleidungsstücks erst nach deren Fertigstellung zu ermöglichen.
Aufgabe und Vorteile der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Identifikation von gestrickten oder gewirkten Kleidungsstücken schon während deren Herstellung zu ermöglichen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1, 4, 7 und 11 gelöst.
Der Kerngedanke der Erfindung bei einer Strick- oder Wirkware liegt darin, dass in das gestrickte oder gewirkte textile Gebilde ein Transponder mit eingestrickt oder eingewirkt ist. Das hat den Vorteil, dass unter Nutzung der Herstellungsart des textilen Gebildes der Transponder sicher im textilen Gebilde verankert wird und für vielfältige Steuer- und/oder Überwachungsaufgaben beim weiteren Herstellungsprozess von der Entstehung des textilen Gebildes an zur Verfügung steht. Unter Transponder wird im Sinne der Erfindung ein Informationsträger mit einer aktiven oder passiven elektronischen Schaltung verstanden, der kontaktlos auslesbar und/oder beschreibbar ist.
Vorzugsweise ist der Transponder unmittelbar in das textile Gebilde eingestrickt bzw. eingewirkt. D. h. der Transponder sitzt in der Maschenanordnung des textilen Gebilde, z. B. ist er über an gegenüberliegenden Seiten angebrachten Fadenelemente eingestrickt oder eingewirkt und liegt im Übrigen auf dem Maschengebilde auf.
Um den Transponder zu kaschieren wird, im weiteren vorgeschlagen, dass der Transponder in einer gestrickten oder gewirkten doppelwandigen Stelle des textilen Gebildes z. B. einem Doppelrand eingeschlossen ist. Dadurch ist der Transponder optisch nicht sichtbar und wirkt sich auch beim Tragen der Strick- oder Wirkware direkt auf der Haut nicht störend aus.
Bei einem Verfahren zur Herstellung einer Strick- oder Wirkware liegt der wesentliche Aspekt der Erfindung darin, dass während des Strick- oder Wirkvorgangs in die Strick- oder Wirkware ein Transponder mit eingestrickt oder eingewirkt wird. Auf diese Weise ist für die Anbringung eines Identifikationsmittels in Form eines Transponders kein zusätzlicher Arbeitsschritt erforderlich. Vielmehr wird die Unterbringung des Transponders in die übliche Erstellung der Strick- oder Wirkware integriert, so wie beispielsweise ein Farb- oder Garnmaterialwechsel beim Stricken oder Wirken.
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird der Transponder in einem doppelwandigen Abschnitt der Strick- oder Wirkware, z. B. einem Doppelrand (insbesondere Doppelbündchen) des textilen Gebildes eingestrickt oder eingewirkt. Hierdurch wird der Transponder, wie oben erwähnt, vollkommen kaschiert.
Andererseits kann der Transponder jedoch auch in einer einwandigen Stelle der Strick- oder Wirkware Teil des textilen Gebildes werden.
Im Weiteren ist es besonders bevorzugt, wenn der Transponder mittels seiner Antenne in die Ware eingestrickt oder eingewirkt wird. Die Antenne kann dabei die Funktion eines Garns übernehmen oder Teil eines Garns sein.
Bei einer Vorrichtung zur Herstellung einer Strick- oder Wirkware, die mehrere Fadenführer für mehrere Garne und Nadeln zum Stricken oder Wirken umfasst, liegt der wesentliche Gedanke darin, dass Erkennungsmittel zur Erkennung eines in einem Garn eingearbeiteten Transponders vorgesehen sind. Durch diese Vorgehensweise kann sicher gestellt werden, dass nur ein Transponder in eine Strick- oder Wirkware mit eingestrickt oder eingewirkt wird. Darüber hinaus können die Nadeln zum Stricken oder Wirken in Abhängigkeit von der Position des Transponders am ankommenden Garn entsprechend selektiert werden, so dass im Bereich des Transponders kein Nadeleingriff erfolgt.
Um keine zusätzlichen Organe für die Transpondererkennung an einer Vorrichtung zur Herstellung einer Strick- oder Wirkware unterbringen zu müssen, wird im Weiteren vorgeschlagen, dass wenigstens ein Fadenführer dazu ausgelegt ist, einen im Garn eingearbeiteten Transponder zu erkennen.
Um eine verbesserte Selektion der Nadeln beim Stricken oder Wirken im Hinblick auf eine exakte Position eines ankommenden Transponder zu erhalten, wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass Erkennungsmittel, ggf. auch zusätzlich, im Bereich der Nadeln vorgesehen sind. Dadurch kann leichter der Abstand des Transponders am ankommenden Garn in Bezug auf die Nadeln bestimmt werden, um entsprechende Nadelgruppen im Bereich des Transponders gezielt aus dem Strick- oder Wirkvorgang herauszunehmen.
In einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist im Auswurftopf der Vorrichtung zur Herstellung eines Strick- oder Wirkware eine Schreibeinrichtung für das Beschreiben von Transpondern vorgesehen. Auf diese Weise wird es möglich einen gerade eingestrickten oder eingewirkten Transponder unmittelbar nach der Fertigstellung der Strick- oder Wirkware zu beschreiben. Beispielsweise können die Herstellungsdaten und weitere Prozessdaten, die dann an anderen Textilmaschinen ausgelesen werden, auf den Transponder in dessen Speicher geschrieben werden.
Bei einem Garn zur Herstellung einer Strick- oder Wirkware liegt der Kerngedanke darin, dass ein Transponder eingearbeitet ist. Das hat den Vorteil, dass beim Einstricken und Einwirken eines Transponders lediglich ein entsprechendes Garn, wie bei einem Farbwechsel oder Strukturwechsel auszuwählen ist, was den Herstellungsprozess nicht unnötig erschwert.
Um zu vermeiden, dass der Transponder beim Durchlaufen eines entsprechenden mit Transponder versehenen Garns durch eine Textilmaschine den Garndurchlauf nicht merklich behindert, wird im Weiteren vorgeschlagen, dass er länglich insbesondere zylinderförmig ist.
In das Garn sind vorzugsweise ein oder beidseitig angebrachte Antennen mit eingearbeitet.
Die Transponder sind im Garn vorzugsweise in vorbestimmten Abständen untergebracht, was die Steuerung einer Strick- oder Wirkmaschine erleichtert. In einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung besteht das Garn aus einem Metallfaden, der gleichzeitig die Antenne bzw. Antennen des jeweiligen Transponders darstellten.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird an Hand der einzigen, beigefügten Zeichnung unter Angabe weitere Vorteile und Einzelheiten näher erläutert. Die Figur zeigt in schematischer Darstellung einen Transponder 1, der in einem Garn 3 mit eingearbeitet ist, welches Teil einer Maschenreihe 2 ist. Der Transponder hat z. B. die Form einer Zylinderwalze mit beispielhaften Abmessungen von 5 bis 10 mm Länge und einem Durchmesser von 1 bis 1,5 mm. Das Garn 3 weist Transponder in vorbestimmten Abständen auf.
In jede Strickware soll nur ein Transponder eingearbeitet werden.
Hierzu liefert ein vorzugsweise speziell ausgestalteter Fadenführer (nicht dargestellt) das Garn 3 an, wobei ein transponderfreier Abschnitt 4 des Garns 3 zunächst über eine schematisch dargestellte Nadelgruppe 5, die für den Strickvorgang selektiert ist, an Stellen 6 eingestrickt wird. Im weiteren Verlauf werden keine Nadeln selektiert, um keine Kollision mit dem Transponder 1 herbeizuführen. Nach vorgegebenem Abstand a wird jedoch eine weitere Nadelgruppe 7 selektiert, um den Garnabschnitt 8 auf der anderen Seite des Transponders an Stellen 9 zu verstricken. Die jeweils nicht verstrickten Enden 10, 11 werden mit einer schematisch gezeichneten Säge 12 abgeschnitten, wobei die Punkte A und B die Schnittpunkte beim Fadeneinlegen und beim Fadenauslegen darstellen. In der Figur ist das übrige Strickgebilde 13 aus Gründen der Vereinfachung nicht dargestellt. Der Transponder 1 ist dabei Teil eines flächigen Strickgebildes, das aus einer Vielzahl von übereinander angeordneten weiteren Maschenreihen besteht, die unmittelbar an die Maschenreihe 2 anschließen (sowohl darüber als auch darunter).
Durch diese Vorgehensweise erhält man einen außerordentlich sicher und im Wesentlichen nicht störend angeordneten Transponder innerhalb einer Strickware. Der Transponder kann nicht nur zur Steuerung der Textilmaschinen bei der Herstellung der Strickware, sondern auch z. B. als Diebstahlsicherung genutzt werden. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn es sich um höherwertige Strickware, z. B. Bodys, handelt.

Claims (14)

1. Strick- oder Wirkware, dadurch gekennzeichnet, dass in das gestrickte oder gewirkte textile Gebilde ein Transponder (1) mit eingestrickt bzw. eingewirkt ist.
2. Strick- oder Wirkware nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (1) unmittelbar in das textile Gebilde mit eingestrickt bzw. eingewirkt ist.
3. Strick- oder Wirkware nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder an einer doppelwandigen Stelle des textilen Gebildes in der Strick- oder Wirkware eingeschlossen ist.
4. Verfahren zur Herstellung einer Strick- oder Wirkware, dadurch gekennzeichnet, dass während des Strick- oder Wirkvorgangs in die Strick- oder Wirkware ein Transponder (1) mit eingestrickt oder eingewirkt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder in einem Doppelrand des textilen Gebildes eingestrickt oder eingewirkt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (1) mittels seiner Antenne in die Ware eingestrickt oder eingewirkt wird.
7. Vorrichtung zur Herstellung einer Strick- oder Wirkware, die mehrere Fadenführer für mehrere Garne (3) und Nadeln zum Stricken oder Wirken der Garne (3) umfasst, dadurch gekennzeichnet, das Erkennungsmittel zur Erkennung eines in ein Garn (3) eingearbeiteten Transponders (1) vorgesehen sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Fadenführer dazu ausgelegt ist, einen eingearbeiteten Transponder (1) zu erkennen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungsmittel im Bereich der Nadeln angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das im Auswurftopf der Vorrichtung eine Schreibeinrichtung für das Beschreiben von Transpondern (1) vorgesehen ist:
11. Garn zur Herstellung einer Strick- oder Wirkware, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Transponder (1) darin eingearbeitet sind.
12. Garn nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Transponder (1) in vorbestimmten Abständen angeordnet sind.
13. Garn nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Transponder länglich, vorzugsweise zylinderförmig ist.
14. Garn nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Transponder in das Garn mittels einer ein- oder beidseitig angebrachten Antenne des Transponders eingearbeitet sind.
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