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DE10028944B4 - Verfahren und Vorrichtung zur Nassbehandlung von Wäsche - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Nassbehandlung von Wäsche Download PDF

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DE10028944B4
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Abstract

Verfahren zur Nassbehandlung von Wäsche, wobei die Wäsche durch eine drehend antreibbare Trommel hindurchgeleitet und dabei mindestens teilweise mit erwärmter Flüssigkeit nassbehandelt wird, wobei die Flüssigkeit von durch eine Düse (37) strömendem Dampf erwärmt wird, indem der Dampf hinter die Düse (37) geführt und dabei mit der zu wärmenden Flüssigkeit in Kontakt gebracht wird, dadurch gekennzeichnet, dass vom Dampf mit seiner in der Düse (37) erhaltenen gerichteten Strömung in einem in Strömungsrichtung gesehen der Düse (37) nachgeordnetem Mischrohr (32) die zu erwärmende Flüssigkeit angesaugt wird.

Description

  • Die Erfindung ein Verfahren zur Nassbehandlung von Wäsche gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 8.
  • Bei der Nassbehandlung von Wäsche, und zwar insbesondere beim Waschen derselben, werden erwärmte Flüssigkeiten eingesetzt. Hierbei handelt es sich in der Regel um Wasser, das gegebenenfalls mit Behandlungszusätzen, wie zum Beispiel Waschmittel, versehen sein kann. Die Nassbehandlung erfolgt in verschiedenen Behandlungsabschnitten innerhalb einer drehend antreibbaren Trommel. So wird die Wäsche in der Trommel gewaschen, gespült und gegebenenfalls einer Nachbehandlung, wie zum Beispiel einer Ausrüstung, unterzogen. In den einzelnen Behandlungsabschnitten wird Flüssigkeit zu- und abgeführt. Darüber hinaus werden in bestimmten Behandlungsabschnitten unterschiedliche Zusätze, wie zum Beispiel Waschmittel und/oder Ausrüstmittel, der Flüssigkeit hinzugegeben. Zur Steuerung des Nassbehandlungsvorgangs verschiedene Messungen, die vom Behandlungsabschnitt abhängig sind und somit voneinander abweichen. Schließlich ist zum Aufheizen der Flüssigkeit in verschiedenen Behandlungsabschnitten eine Zufuhr von Heizmedium, beispielsweise Dampf, erforderlich.
  • Es ist aus der DE 22 02 345 A und der US 4 034 583 A bekannt, die Flüssigkeit in der Trommel aufzuheizen durch ein Dampf-Luftgemisch. Die dem Dampf zugesetzte Luft (Druckluft) dient zum Eintragen des Dampfs in die Flüssigkeit und zum Vermischen des Dampfs mit derselben. Die Verwendung von Luft führt zu einer unerwünschten Abkühlung des Dampfs, worunter die Aufheizleistung der Flüssigkeit leidet. Die Luft führt darüber hinaus zu Schwingungen und starken Strömungsgeräuschen beim Zuführen des Dampfs zur zu erwärmenden Flüssigkeit.
  • Aus der DE 29 27 874 A1 ist eine Postenwaschmaschine zum postenweisen Waschen von Wäsche bekannt, bei der Waschwasser in einer Heizkammer durch Dampf aufgeheizt wird. Der Dampf wird über eine Düse in die Heizkammer eingeleitet. Der direkt durch die Düse in die Heizkammer eingeleitete Dampf führt nur zu einer ungleichmäßigen Aufheizung des sich in der Heizkammer befindlichen Waschwassers. Außerdem macht das direkt durch die Düse erfolgende Einleiten des Dampfs in die Heizkammer starke Geräusche.
  • Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Nassbehandlung von Wäsche zu schaffen, womit eine wirksame Erwärmung der zur Nassbehandlung dienenden Flüssigkeit möglich ist und wobei die Vorrichtung einfach aufgebaut und herstellbar ist.
  • Ein Verfahren zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe weist die Maßnahmen des Anspruchs 1 auf. Dadurch, dass der Dampf zur Erwärmung der Flüssigkeit durch eine Düse geleitet wird, erhält der Dampf eine gerichtete Strömung und einen definierten Strahl, der eine wirksame Erwärmung der Flüssigkeit zulässt. Das Hindurchleiten des Dampfs durch die Düse macht eine Dampfeinleitung in die zu erwärmende Flüssigkeit unter Verwendung von Luft, insbesondere Druckluft, überflüssig. Dadurch treten die mit der Verwendung von Luft bzw. Druckluft einhergehenden Nachteile, insbesondere Abkühlung des Dampfs, Schwingungen und Strömungsgeräusche, beim erfindungsgemäßen Verfahren nicht auf.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung des Verfahrens wird die Flüssigkeit durch eine Injektion von nur Dampf erwärmt. Die Verwendung der Düse ermöglicht eine Injektion nur des Dampfs ohne die bisher übliche (zusätzliche) Druckluft, wodurch die zur wirksamen Erwärmung der Flüssigkeit notwendige Vermischung der Flüssigkeit mit dem Dampf beim erfindungsgemäßen Verfahren auch ohne zusätzliche Druckluft erreicht wird, und zwar durch die Verwendung mindestens einer Düse.
  • Es ist verfahrensmäßig weiterhin vorgesehen, den Dampf zunächst durch die Düse zu leiten, wodurch er einen Strahl mit definierter Richtung erhält und gegebenenfalls beschleunigt wird und erst dann, also nach dem Austritt des Dampfs aus der Düse, die Flüssigkeit erwärmt wird, indem der die Düse verlassende Dampf hinter der Düse mit der Flüssigkeit in Kontakt gebracht wird. Damit findet die Erwärmung der Flüssigkeit durch den Dampf statt, wenn dieser durch die Düse die für eine optimale Erwärmung, insbesondere Vermischung des Dampfs mit der Flüssigkeit erforderliche Konfiguration, insbesondere hinsichtlich der Strömungsrichtung, der Strömungsgeschwindigkeit, des Strahlquerschnitts und eventuell des Drucks, erreicht hat. Vorzugsweise wird zum Erwärmen der Flüssigkeit eine Vermischung des Dampfs mit derselben vorgenommen, indem der Dampf durch die in der Düse erhaltene gerichtete Strömung die zu erwärmende Flüssigkeit im Mischrohr oder dergleichen angesaugt, wo eine Vermischung des Dampfs mit der zu erwärmenden Flüssigkeit erfolgt und der Dampf dabei kondensiert unter Abgabe seiner Energie an die Flüssigkeit.
  • Eine Vorrichtung zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 8 auf. Demnach ist eine Düse mit einem nachgeordneten Mischrohr vorgesehen, durch die der Dampf zur Erwärmung der Flüssigkeit beim Einleiten in die Außentrommel bzw. den Speicherbehälter hindurchleitbar ist. Der Dampf ist somit unmittelbar vor dem Erwärmen der Flüssigkeit, nämlich vor dem Einleiten in dieselbe, durch die jeweilige Düse so aufbereitbar, dass er allein, das heißt ohne Zusätze, wie zum Beispiel Druckluft, zur wirksamen, gleichmäßigen Erwärmung der Flüssigkeit führt.
  • Die jeweilige Düse ist vorzugsweise horizontalgerichtet in die Außentrommel oder einen Speicherbehälter eingeführt. Es hat sich gezeigt, dass die horizontale Ausrichtung der Düse zu einer besonders guten Vermischung des Dampfs mit der zu erwärmenden Flüssigkeit führt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Vorrichtung ist das Mischrohr vorzugsweise der jeweiligen Düse in Strömungsrichtung des in den Speicherbehälter oder die Außentrommel zu injizierenden Dampfs nachgeordnet. Der Dampf erhält dadurch zunächst von der Düse die Voraussetzungen für ein wirksames Erwärmen der Flüssigkeit ohne Zusätze wie zum Beispiel Druckluft. Erst nachdem der Dampf in der Düse eine gerichtete Strömung und einen Strahl mit der erforderlichen Gestalt erhalten hat, erfolgt im Mischrohr eine wirksame Erwärmung der Flüssigkeit mit einem hohen Wirkungsgrad.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Vorrichtung ist das Mischrohr als Verlängerung der Düse ausgebildet und vorzugsweise verfügt das Mischrohr dabei über einen konstanten Querschnitt. Das Mischrohr beeinflusst daher die dem Dampf in der Düse gegebenen Strömungseigenschaften nicht oder nicht in nennenswertem Maße mehr. Der Dampf kann dadurch im wesentlichen auf der gesamten Länge des Mischrohrs gleichmäßig die Flüssigkeit erwärmen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Vorrichtung sind im Mischrohr vorzugsweise mehrere Öffnungen vorgesehen. Diese Öffnungen lassen ein selbsttätiges Einströmen der zu erwärmenden Flüssigkeit in das Mischrohr zu, so dass eine intensive Vermischung und Erwärmung der Flüssigkeit vom Dampf im Mischrohr erfolgt. Dabei saugt der von der Düse beschleunigte Dampf während des Hindurchströmens in Längsrichtung durch das Mischrohr zu erwärmende Flüssigkeit von außen durch die Öffnungen an und nimmt die Flüssigkeit längs durch das Mischrohr mit, wobei der Dampf seine Energie an die Flüssigkeit gleichmäßig abgeben kann, indem er kondensiert. Es erfolgt dadurch eine kontrollierte Erwärmung der Flüssigkeit bei vorzugsweise vollständiger Kondensierung des Dampfs, woraus ein wirksamer Übergang der im Dampf enthaltenen thermischen Energie auf die zu erwärmende Flüssigkeit erfolgt.
  • Vorzugsweise sind die Öffnung im Mischrohr senkrecht zur Längsrichtung des Mischrohrs, also der Durchströmungsrichtung desselben vom Dampf, angeordnet. Das führt zu einem besonders wirksamen Ansaugen der Flüssigkeit vom das Mischrohr durchströmenden Dampf.
  • Die Düse ist vorzugsweise nach Art einer Lavaldüse ausgebildet. Die Düse ist demnach so gestaltet, dass sie die Eigenschaften einer Lavaldüse aufweist. Vorzugsweise handelt es sich bei der Düse um eine solche Lavaldüse. Es hat sich überraschend gezeigt, dass hiermit am wirksamsten reiner Dampf, also ohne Zusätze von Luft oder dergleichen, in die zu erwärmende Flüssigkeit, insbesondere ein Mischrohr zum Vermischen des Dampfs mit der zu erwärmenden Flüssigkeit, injiziert werden kann.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht der Vorrichtung, nämlich einer Durchlaufwaschmaschine,
  • 2 einen vergrößert dargestellten unteren Teilbereich eines Querschnitts durch die Durchlaufwaschmaschine,
  • 3 eine Einzelheit aus der 3 im Bereich einer Dampfeinspeisung,
  • 4 einen Querschnitt IV-VI durch eine Kammer der Durchlaufwaschmaschine zwischen einer Vor- und Klarwaschzone,
  • 5 einen Querschnitt V-V durch die Durchlaufwaschmaschine im Bereich einer Kammer am Ende der Klarwaschzone,
  • 6 einen Querschnitt VI-VI durch die Durchlaufwaschmaschine im Bereich einer ersten Kammer der Spülzone,
  • 7 einen Querschnitt VII-VII durch die Durchlaufwaschmaschine im Bereich einer letzten Kammer der Spülzone, und
  • 8 einen Schnitt VIII-VIII durch die Durchlaufwaschmaschine im Bereich einer Kammer einer Ausrüstzone.
  • Bei der hier gezeigten Vorrichtung handelt es sich um eine überwiegend in gewerblichen Wäschereien eingesetzte Durchlaufwaschmaschine 10. In der Durchlaufwaschmaschine 10 werden die nur in den 2 und 4 bis 8 schematisch dargestellten Wäschestücke 11 postenweise gewaschen, gespült und nachbehandelt.
  • Die Durchlaufwaschmaschine 10 verfügt über eine längliche Trommel 12, die um eine horizontale Längsmittelachse 13 drehend antreibbar ist. Die Trommel 12 der Durchlaufwaschmaschine 10 ist unterteilt in verschiedene Zonen, nämlich eine Waschzone, die wiederum unterteilt ist in eine Vorwaschzone 14 und eine Klarwaschzone 15, eine Spülzone 16 und eine Nachbehandlungszone 17. Die einzelnen Zonen sind in Behandlungsrichtung 14, die in Richtung der Längsmittelachse 13 der Trommel 12 verläuft, aufeinanderfolgend in der Trommel 12 der Durchlaufwaschmaschine 10 angeordnet. Die Vorwaschzone 14, die Klarwaschzone 15 und die Spülzone 16 sind gebildet aus mehreren entlang der Längsmittelachse 13 der Trommel 12 aufeinanderfolgenden Kammern 19. Die einzelnen Kammern 19 können gleich, aber auch unterschiedlich ausgebildet sein. Insbesondere können die Kammern 19 verschiedener Zonen mit unterschiedlichen Einbauten versehen sein. Die Anzahl der aufeinanderfolgenden Kammern pro Zone kann nach Größe und Leistungsfähigkeit der Durchlaufwaschmaschine 10 variieren. Gegebenenfalls kann auch die Nachbehandlungszone 17 mehrere Kammern aufweisen. Ebenfalls ist es denkbar, dass die Durchlaufwaschmaschine 10 über keine Nachbehandlungszone verfügt.
  • Vor einem in der 1 linken Eingabeende 20 der Durchlaufwaschmaschine 10 ist ein Eingabetrichter 21 angeordnet, über den die zu waschenden Wäschestücke 11 in die Trommel 12 der Durchlaufwaschmaschine 10 eingefördert werden. Am in der 1 rechten Ausgabeende 22 der Trommel 12 ist eine Ausgaberutsche 23 angeordnet. Über diese werden fertig gewaschene, gespülte und gegebenenfalls nachbehandelte Wäschestücke 11 in eine nicht gezeigte Nachbehandlungseinrichtung, insbesondere eine Entwässerungspresse, eingefördert.
  • Im Bereich einiger Kammern 19 ist die mindestens teilweise flüssigkeitsdurchlässige Trommel 12 umgeben von einer flüssigkeitsdichten Außentrommel 24. Unterhalb jeder Außentrommel 24 ist ein Anschlusskasten 25 vorgesehen. Der quaderförmige Anschlusskasten 25 ist wasserdicht ausgebildet und auch wasserdicht mit der Außentrommel 24 verbunden. Der Bodenbereich der Außentrommel 24 wird auf diese Weise durch den Anschlusskasten 25 nach unten hin erweitert.
  • Während die Trommel 12 vollständig umlaufend oder auch nur mit hin- und hergehenden Teilkreisbewegungen antreibbar ist, sind die Außentrommeln 24 mit dem jeweiligen Anschlusskasten 25 ortsfest mit einem nicht gezeigten Gestell der Durchlaufwaschmaschine 10 verbunden. Zum drehenden Antrieb der Trommel 12 ist diese im unteren Bereich ihres zylindrischen Mantels auf mit dem Gestell der Durchlaufwaschmaschine 10 verbundenen Auflagern 26 gelagert. Die nur schematisch in der 1 gezeigten Auflager 26 verfügen über Laufrollen, auf denen sich der Außenmantel der drehend um die Längsmittelachse 13 antreibbaren Trommel 12 abwälzt.
  • Die 2 und 3 zeigen eine Zuführeinrichtung 27 zum Zuführen von Dampf, und zwar reinem Dampf, zur Trommel 12 der Durchlaufwaschmaschine 10. Der Dampf dient dazu, Flüssigkeit in der Trommel 12 zu erwärmen. Die Erwärmung von Flüssigkeit kann in allen Zonen der Durchlaufwaschmaschine 10 erfolgen, in denen warme Flüssigkeit (Wasser) bzw. aufgeheizte Flüssigkeit erforderlich ist. Das ist insbesondere in der Klarwaschzone 15, der Spülzone 16 und gegebenenfalls auch der Nachbehandlungszone 17 der Fall. Die gezeigte Dampfzuführeinrichtung 27 (2 und 3) dient zum Aufheizen von Flüssigkeiten in der Klarwaschzone 15. Die Dampfzuführeinrichtung 27 ist dem Anschlusskasten 25 der Außentrommel 24 der letzten Kammer 19 der Klarwaschzone 15 zugeordnet. Gleich ausgebildete Dampfzuführeinrichtungen 27 sind vorzugsweise ebenfalls in Anschlusskästen 25 von Kammern anderer Zonen vorgesehen, in denen ebenfalls eine erwärmende Flüssigkeit erforderlich ist.
  • Die in den 2 und 3 gezeigten Dampfzuführeinrichtung 27 ist durch eine aufrechte Seitenwandung 28 des Anschlusskastens 25 horizontalgerichtet hindurchgeführt und in dieser flüssigkeitsdicht befestigt. Dazu dient ein von außen durch eine entsprechende Durchgangsbohrung in der Seitenwandung 28 hindurchgeschobener Halteflansch 29. Der Halteflansch 29 verfügt über einen zylindrischen Führungsabschnitt 30, der ins Innere des Anschlusskastens 25 ragt und sich im wesentlichen in diesem befindet. Eine außenliegende Seite des Halteflansches 29 ist mit einem sich außerhalb des Anschlusskastens 25 befindenden Rohrstutzen 31 versehen, der zum Anschluss einer (nicht gezeigten) Dampfzuführleitung dient.
  • Die Dampfzuführeinrichtung 27 verfügt über ein längliches Mischrohr 32, das sich vollständig im Inneren des Anschlusskastens 25 befindet. Das Mischrohr 32 ist zylindrisch ausgebildet, verfügt also über einen über ihre gesamte Länge gleichen, vorzugsweisen runden Querschnitt. Das Mischrohr 32 ist so im Anschlusskasten 25 angeordnet, dass eine Längsmittelachse 33 desselben in horizontaler Richtung verläuft. Auf der Längsmittelachse 33 liegt auch die Längsmittelachse des Halteflansches 29. Das Mischrohr 32 ist mit einem kurzen zur Seitenwandung 28 des Anschlusskastens 25 weisenden Endbereich 34 in den zylindrischen Führungsabschnitt 30 des Halteflansches 29 eingeschoben und hier befestigt. Der Außendurchmesser des Mischrohrs 32 korrespondiert dazu mit dem Innendurchmesser des Führungsabschnitts 30. Im Anschluss an den Endbereich 34 weist das Mischrohr 32 im Mantel Öffnungen auf. Im gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich um zwei gegenüberliegende Öffnungen, die als Langlöcher 35 ausgebildet sind. An den Bereichen mit den Langlöchern 35 schließt sich wiederum ein geschlossener Mischbereich 36 des Mischrohrs 32 an. Der Mischbereich 36 hat eine Länge, die der Länge der Langlöcher 35 und des Endbereichs 34 entspricht, vorzugsweise etwas größer ist.
  • Im Mischrohr 32 ist eine Düse 37 angeordnet. Die Düse 37 ist mit einem zur Seitenwandung 28 des Anschlusskastens 25 weisenden umlaufenden Kragen 38 im Führungsabschnitt 30 des Halteflansches 29 gehalten. Vor dem Kragen 38 der Düse 37 befindet sich der ebenfalls im Führungsabschnitt 30 gehaltene Endbereich 34 des Mischrohrs 32. Im Anschluss an den Kragen 38 weist die Düse 37 einen ins Innere des Anschlusskastens 25 ragenden Zylinderabschnitt 39 auf. Der Zylinderabschnitt 39 ist wesentlich länger als der Kragen 38 und im Durchmesser dünner als der Kragen 38 ausgebildet. Die Düse 37 ragt mit dem Zylinderabschnitt 39 bis auf die halbe Länge der Langlöcher 35 in das Mischrohr 32 hinein. Ein senkrechtes Austrittsende 40 der Düse 37 befindet sich dadurch etwa in der Mitte der sich gegenüberliegenden Langlöcher 35. Im Inneren der Düse 37 befindet sich eine Düsenbohrung 41 aus im wesentlichen zwei Abschnitten, und zwar einen kurzen Verjüngungsabschnitt 42 und einen darauffolgenden, um ein Mehrfaches längeren Erweiterungsabschnitt 43. Am Übergang zwischen dem Verjüngungsabschnitt 42 und dem Erweiterungsabschnitt 43 ist die Düsenbohrung 41 eingeschnürt auf einen kleinsten, zylindrischen Querschnitt. Sowohl der Verjüngungsabschnitt 42 als auch der Erweiterungsabschnitt 43 sind kegelförmig ausgebildet, wobei die Steigung des kürzeren Verjüngungsabschnitts 42 wesentlich größer ist als die Steigung des längeren Erweiterungsabschnitts 43. Die beschriebene Gestaltung der Düsenbohrung 41 verleiht der Düse 37 die Gestalt einer Lavaldüse.
  • Mit der Dampfzuführeinrichtung 27, insbesondere der Düse 37 derselben, wird ausschließlich Dampf (ohne Zusätze wie zum Beispiel Druckluft) dem Anschlusskasten 25 von außen zugeführt. Der Dampf strömt in horizontaler Richtung durch die Düse 37 und anschließend durch das Mischrohr 32. In der Düse 37 wird der Dampf zunächst beschleunigt bzw. kompensiert und anschließend expandiert. Der Dampf erhält dadurch eine definierte Strömungsrichtung und einen gezielten Strahlquerschnitt. Ebenfalls wird der Dampf auf einen bestimmten Druck gebracht, der erforderlich ist, um ihn in die zu erwärmende Flüssigkeit zu injizieren. In der 3 ist die Strömungsrichtung des Dampfs mit der Bezugsziffer 44 versehen. Der Dampf strömt dadurch in horizontaler Richtung entlang der Längsmittelachse 33 der Dampfzuführeinrichtung 27 von außen in den Anschlusskasten 25 der Durchlaufwaschmaschine 10 ein. Der Dampf verlässt das Austrittsende 40 der Düse 37 mit einem bestimmten Druck und Durchmesser mit der gezielten Strömungsrichtung 44 entlang der Längsmittelachse 33. Der Dampf tritt nach Verlassen der Düse 37 in den mit den Langlöchern 35 versehen mittleren Bereich des Mischrohrs 32 ein, durchströmt den darauffolgenden Mischbereich 36 des Mischrohrs 32 und tritt aber die zylindrische Austrittsöffnung 45 am Ende des Mischbereichs 36 aus dem Mischrohr 32 aus.
  • Beim Hindurchströmen des Dampfs durch das Mischrohr 32 wird durch die gegenüberliegenden Langlöcher 35 Flüssigkeit in das Mischrohr 32 gesaugt, und zwar nach Art einer Wasserstrahlpumpe. Die angesaugte Flüssigkeit wird im geschlossenen Mischbereich 36 des Mischrohrs 32, der in Strömungsrichtung 44 des Dampfs auf die Langlöcher 35 folgt, mit dem Dampf vermischt. Dieses Vermischung findet turbulent statt (kreisende Pfeile in der 3). Dabei kommt es zu einem wirksamen Energieübergang vom Dampf in die Flüssigkeit, was zur Erwärmung der Flüssigkeit führt, wobei der Dampf allmählich kondensiert. Nach dem Austritt aus der Austrittsöffnung 45 des Mischbereichs 36 des Mischrohrs 32 ist der Dampf ganz oder zumindest so weit kondensiert und die Flüssigkeit erwärmt, dass Schwingungen und vor allem Strömungsgeräusche beim Austritt der erwärmten Flüssigkeit aus dem Mischrohr 32 nicht oder nicht mehr in nennenswertem Maße auftreten. Sollte nach Verlassen des Mischrohrs 32 noch nicht der gesamte Dampf kondensiert sein, erfolgt die außerhalb des Mischrohrs 32 unter weiterer Erwärmung der Flüssigkeit. Das Mischrohr 32 kann an der Stelle der beiden Langlöcher 35 mehr als zwei Langlöcher oder andere Öffnungen aufweisen. Gegebenenfalls können sich die Öffnungen auch über nahezu die gesamte Länge des Mischrohrs 32 erstrecken.
  • Mit der vorstehend beschriebenen Dampfzuführeinrichtung 27 ist es auch möglich, Flüssigkeiten in Speicherbehältern oder Vorratstanks zu erwärmen. Auch hierbei wird durch entsprechende Düsen ausschließlich Dampf in die zu erwärmenden Flüssigkeit injiziert, indem der durch das Mischrohr strömende Dampf die zu erwärmende Flüssigkeit in das Mischrohr hineinzieht bzw. einpumpt und anschließend unter Erwärmung der Flüssigkeit kondensiert.
  • Erfindungsgemäß ist des weiteren vorgesehen, alle Anschlusskästen 25, das heißt die Anschlusskästen 25 an Außentrommeln 24 im Bereich verschiedener Behandlungszonen, gleich auszubilden. Die gleichen Anschlusskästen 25 sind so bemessen, und zwar insbesondere mit einer solchen Breite versehen, die nicht größer ist als die geringste Breite einer Außentrommel 24. Dadurch können die untereinander gleichen Anschlusskästen 25 für alle in Betracht kommenden Außentrommeln 24 verwendet werden, und zwar insbesondere unterschiedlich breite Außentrommeln. Jeder der gleich ausgebildeten Anschlusskästen 25 ist mit einer solchen Anzahl von Anschlüssen für Zu- und Ableitungen und Messfühler bzw. Sensoren versehen, die maximal erforderlich sind. Vorzugsweise ist eine solche Anzahl von Anschlüssen für Leitungen und Sensoren oder dergleichen im Anschlusskasten 25 vorgesehen, die an der Außentrommel 24 einer Behandlungszone bzw. Kammer 19 mit den meisten Anschlüssen erforderlich ist.
  • Sofern die Anschlusskästen 25 in verschiedenen Behandlungszonen unterschiedlich positionierte Anschlüsse aufweisen müssen, weisen die gleichen Anschlusskästen 25 Anschlüsse in allen erforderlichen Positionen auf. Demzufolge ist nicht nur die maximal erforderliche Anzahl von Anschlüssen am jeweiligen Anschlusskasten 25 vorhanden, vielmehr befinden sich Anschlüsse auch an jeder erforderlichen bzw. denkbaren Position des Anschlusskastens 25.
  • Konkret verfügt jeder Anschlusskasten 25 über mehrere, vorzugsweise zwei, Dampfanschlüsse 46, mehrere (Wasch-)Hilfsmittelanschlüsse 47, insbesondere Anschlüsse für Waschmittel, Zusatzmittel und Ausrüstmittel, mehrere, insbesondere zwei Brauchwasseranschlüsse 48, mindestens einen Ablassanschluss 49, wenigstens einen Probeentnahmeanschluss 50 sowie eine ausreichende Anzahl an Messfühleranschlüssen 51, und zwar insbesondere für Niveaumesssensoren und Temperaturmesssensoren. Die genannten Anschlüsse sind überwiegend in aufrechten Seitenwandungen 28 angeordnet, wobei vorzugsweise eine Verteilung der Anschlüsse auf verschiedene längs- und/oder quergerichtete Seitenwandungen 28 erfolgt. Darüber hinaus können in einer Bodenwandung 52 des Anschlusskastens 25 Anschlüsse vorhanden sein, und zwar, insbesondere ein Messfühleranschluss 51 für einen Niveaumesssensor.
  • Von den genannten Anschlüssen ist jeweils nur ein Teil der Anschlüsse in der betreffenden Behandlungszone besetzt. Zur einfachen, flüssigkeitsdichten und lösbaren Verbindung der jeweiligen Anschlüsse mit Leitungen, Messfühlern und Öffnungen zur Probeentnahme bzw. zum Flüssigkeitsablass, sind die Öffnungen mit den entsprechenden Anschlüssen, vorzugsweise Schraubanschlüssen, versehen. In der jeweiligen Zone nicht belegte Anschlüsse sind flüssigkeitsdicht verschlossen durch lösbare Verschlussstopfen. Dadurch ist es auch möglich, die Durchlaufwaschmaschine 10 gegebenenfalls umzurüsten oder nachzurüsten, insbesondere mit zusätzlichen Leitungen und/oder Messeinrichtungen zu versehen.
  • Die 4 bis 8 zeigen die Belegung der Anschlüsse oder Anschlusskästen 25 in den einzelnen Zonen zur Behandlung der Wäschestücke 11 in der Durchlaufwaschmaschine 10.
  • Die 4 zeigt die Belegung der Anschlüsse im Anschlusskasten 25 einer Außentrommel 24 am Übergang der Vorwaschzone 14 zur Klarwaschzone 15. Hier sind zwei Dampfanschlüsse 46 und sechs Hilfsmittelanschlüsse 47 an einer Seitenwandung 28 vorhanden. An einer gegenüberliegenden Seitenwandung ist ein Probeentnahmeanschluss 50, ein Messfühleranschluss 51 und ein Ablassanschluss 49 vorgesehen. An einer quergerichteten Seitenwandung 28 befinden sich zwei Brauchwasseranschlüsse 48 und ein weiterer Messfühleranschluss 51. Schließlich weist die Bodenwandung 52 einen Messfühleranschluss 51 für vorzugsweise einen Niveaumesssensor auf.
  • Die 5 zeigt den Anschlusskasten 25 einer Außentrommel 24 am Ende der Klarwaschzone 15. Die Belegung dieses Anschlusskastens 25 unterscheidet sich von denjenigen in der 3 dadurch, dass in einer (in der 5 rechten) Seitenwandung 28 nur ein Messfühleranschluss 21 vorhanden ist.
  • Die 6 zeigt die Belegung einiger Anschlüsse eines Anschlusskastens 25 an der Außentrommel 24 der ersten Kammer 19 der Spülzone 16. Hier weist eine Seitenwandung 28 nur zwei Dampfanschlüsse 28 auf. Eine andere, gegenüberliegende Seitenwandung verfügt nur über einen Probeentnahmeanschluss 50 und einen Ablassanschluss 49. Eine quergerichtete Seitenwandung 28 ist mit zwei Brauchwasseranschlüssen 48 und einem Ablassanschluss 49 zur Abfuhr von Flüssigkeit in einen Überlaufkasten vorgesehen. In der Bodenwandung 52 ist wieder ein Messfühleranschluss 51 für einen Niveaumesssensor belegt.
  • Die 7 zeigt die Belegung der Anschlüsse des Anschlusskastens 25 in einer Außentrommel 24 einer letzten Kammer 19 der Spülzone 16. Hier sind in einer Seitenwandung 28 zwei Dampfanschlüsse 46 belegt. In der gegenüberliegenden Seitenwandung 28 ist ein Probeentnahmeanschluss 50 belegt und ein automatischer Ablaufanschluss 49 vorgesehen. In der Bodenwandung 52 ist wiederum der Messfühleranschluss 51 mit einem Niveaumesssensor belegt.
  • Schließlich zeigt die 8 die Belegung der Öffnungen eines Anschlusskastens 25 der Außentrommel 24 in der Nachbehandlungszone 17, nämlich in einer Kammer 19 zur Ausrüstung der Wäschestücke 11. Hier sind zwei Dampfanschlüsse 46 und eine entsprechende Anzahl der insgesamt sechs Hilfsmittelanschlüsse 47 für Ausrüstmittel in einer Seitenwandung 28 belegt. In der gegenüberliegenden Seitenwandung sind Verbindungen zum Probeentnahmeanschluss 50, zum Ablassanschluss 49 und zu einem Messfühleranschluss 51 hergestellt. Der Messfühleranschluss 51 ist mit einem pH-Wert-Messsensor belegt. In der Bodenwandung 52 ist auch dieser Anschlusskasten 25 mit einem Niveaumesssensor im Messfühleranschluss 51 versehen.
  • Die Erfindung ist auf die beispielhaft anhand der 4 bis 8 erläuterte Belegung der unterschiedlichen Anschlüsse des Anschlusskastens 25 nicht beschränkt. Vielmehr kann der jeweilige Anschlusskasten 25 mit beliebigen anderen Anschlüssen versehen sein, die in jeder erdenklichen Anzahl und Positionierung bei jedem Anschlusskasten 25 vorhanden sein können.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Durchlaufwaschmaschine
    11
    Wäschestück
    12
    Trommel
    13
    Längsmittelachse
    14
    Vorwaschzone
    15
    Klarwaschzone
    16
    Spülzone
    17
    Nachbehandlungszone
    18
    Behandlungsrichtung
    19
    Kammer
    20
    Eingabeende
    21
    Eingabetrichter
    22
    Ausgabeende
    23
    Ausgaberutsche
    24
    Außentrommel
    25
    Anschlusskasten
    26
    Auflager
    27
    Dampfzuführeinrichtung
    28
    Seitenwandung
    29
    Halteflansch
    30
    Führungsabschnitt
    31
    Rohrstutzen
    32
    Mischrohr
    33
    Längsmittelachse
    34
    Endbereich
    35
    Langloch
    36
    Mischbereich
    37
    Düse
    38
    Kragen
    39
    Zylinderabschnitt
    40
    Austrittsende
    41
    Düsenbohrung
    42
    Verjüngungsabschnitt
    43
    Erweiterungsabschnitt
    44
    Strömungsrichtung
    45
    Austrittsöffnung
    46
    Dampfanschluss
    47
    Hilfsmittelanschluss
    48
    Brauchwasseranschluss
    49
    Ablassanschluss
    50
    Probeentnahmeanschluss
    51
    Messfühleranschluss
    52
    Bodenwandung

Claims (16)

  1. Verfahren zur Nassbehandlung von Wäsche, wobei die Wäsche durch eine drehend antreibbare Trommel hindurchgeleitet und dabei mindestens teilweise mit erwärmter Flüssigkeit nassbehandelt wird, wobei die Flüssigkeit von durch eine Düse (37) strömendem Dampf erwärmt wird, indem der Dampf hinter die Düse (37) geführt und dabei mit der zu wärmenden Flüssigkeit in Kontakt gebracht wird, dadurch gekennzeichnet, dass vom Dampf mit seiner in der Düse (37) erhaltenen gerichteten Strömung in einem in Strömungsrichtung gesehen der Düse (37) nachgeordnetem Mischrohr (32) die zu erwärmende Flüssigkeit angesaugt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeit durch eine Injektion von nur Dampf erwärmt wird.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von der aus der Düse (37) ausströmende Dampf die Flüssigkeit erwärmt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Dampf durch die Düse (37) geleitet und hinter der Düse (37) vom Dampf die Flüssigkeit erwärmt wird.
  5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der aus der Düse (37) ausströmende Dampf die zu erwärmende Flüssigkeit mindestens teilweise ansaugt.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erwärmung der Flüssigkeit mit Dampf im Bereich, insbesondere einem Bodenbereich, einer die Trommel (12) umgebenden Außentrommel (24) durchgeführt wird.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erwärmung der Flüssigkeit mit Dampf in mindestens einem die Trommel (12) zugeordneten Speicherbehälter vorgenommen wird.
  8. Vorrichtung zur Nassbehandlung von Wäsche mit einer umlaufend antreibbaren, wenigstens teilweise flüssigkeitsdurchlässigen Trommel (12) zum Hindurchleiten der Wäsche während der Nassbehandlung, einem die Trommel (12) mindestens bereichsweise umgebenden flüssigkeitsdichten Außentrommel (24) und ggf. wenigstens einem Speicherbehälter, wobei der Außentrommel (24) und/oder dem Speicherbehälter mindestens eine Düse (37) zugeordnet ist, durch die Dampf zur Erwärmung der zur Nassbehandlung dienenden Flüssigkeit hindurchleitbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Düse (37) ein Mischrohr (32) nachgeordnet ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Düse (37) der betreffenden Außentrommel (24) insbesondere eines Anschlusskastens (25), und/oder dem Speicherbehälter zugeordnet ist, vorzugsweise in und/oder an der Außentrommel (24) bzw. dem Anschlusskasten (25) und/oder dem Speicherbehälter angeordnet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Düse (37) horizontal gerichtet ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Mischrohr (32) in Strömungsrichtung (44) des Dampfs gesehen der Düse (37) nachfolgt.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Mischrohr (32) als Verlängerung der Düse (37) ausgebildet ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Mischrohr (32) über einen konstanten Querschnitt verfügt.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Mischrohr (32) mit mindestens einer Öffnung versehen ist, die vorzugsweise quer zur Längsrichtung des Mischrohrs (32) verläuft.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die oder jede Öffnung im an die Düse (37) anschließenden Bereich des Mischrohrs (32) angeordnet ist und ein darauffolgender Mischbereich (36) des Mischrohrs (32) einen geschlossenen Mantel aufweist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Düse (37) nach Art einer Lavaldüse ausgebildet ist, vorzugsweise eine Lavaldüse ist.
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