DE10028821A1 - Chipkarte mit Lesekennungen - Google Patents
Chipkarte mit LesekennungenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Chipkarte mit einer Speichereinheit (6, 7, 8) zum Speichern von Daten, mit einer Übertragungseinheit (2) zum drahtlosen Übertragen von Daten, mit einer Kontakteinheit (3) zum kontaktbehafteten Übertragen von Daten und mit einer Steuereinheit (1) zur Steuerung der Datenspeicherung und Datenübertragung. Insbesondere bei aktiven Chipkarten, bei denen Daten drahtlos über größere Entfernungen an eine Leseeinheit übertragen werden können, muss wirksam verhindert werden, dass sensible auf der Chipkarte gespeicherte Daten, wie beispielsweise persönliche Daten im Klartext, ungewollt und möglicherweise unbemerkt an eine Leseeinheit drahtlos übertragen werden. Dazu ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Speichereinheit (6, 7, 8) derart ausgestaltet ist, dass einzelnen Dateneinheiten (72) eine Lesekennung (73) zugeordnet ist, derart, dass an Hand der Lesekennung die Art der zulässigen Übertragung der Dateneinheit (72) bestimmt wird.
Description
Die Erfindung betrifft eine Chipkarte mit einer Speichereinheit zum Speichern von
Daten, mit einer Übertragungseinheit zum drahtlosen Übertragen von Daten, mit
einer Kontakteinheit zum kontaktbehafteten Übertragen von Daten und mit einer
Steuereinheit zur Steuerung der Datenspeicherung und Datenübertragung.
Eine solche Chipkarte wird von Philips Semiconductors als MIFARE Pro Card IC
unter der Bezeichnung MF2ICD80 angeboten. Bei einer solchen passiven Chipkarte
wir die Energie durch induktive Kopplung mittels Spulen von außen in die Chipkarte
eingekoppelt. Die Datenübertragung kann einerseits kontaktbehaftet über eine
Kontakteinheit gemäß ISO7816 oder andererseits drahtlos mittels einer Übertra
gungseinheit erfolgen. Die drahtlose Datenübertragung erfolgt dabei ebenfalls durch
induktive Kopplung bei einer Arbeitsfrequenz von 13,56 MHz, wobei zur Modula
tion der Daten eine Lastmodulation in der Chipkarte angewendet wird.
Bei bekannten Chipkarten sind je nach Anwendung Daten entweder im Klartext
oder in verschlüsselter Form auf der Chipkarte gespeichert. Beispielsweise sind bei
Verwendung einer Chipkarte als Krankenversicherungskarte Daten im Klartext
enthalten, die kontaktbehaftet in einer Leseeinheit auf einfache Weise ausgelesen
werden können. Bei der bekannten Mifare-Karte ist es grundsätzlich möglich,
solche Daten im Klartext sowohl drahtlos als auch kontaktbehaftet verfügbar zu
machen, da dort keine Möglichkeiten vorgesehen sind, sensible Daten vor dem
Auslesen zu schützen. Solche Möglichkeiten müssen jedoch aus datenschutzrecht
lichen Gründen vorgesehen sein, um zu verhindern, dass ungewollt sensible,
beispielsweise persönliche Daten drahtlos übertragen werden, was zu Missbräu
chen führen kann. Insbesondere bei aktiven Chipkarten, bei denen Daten über
größere Entfernungen übertragen werden können, ist ein solcher Schutz wichtig.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, bei einer eingangs genannten
Chipkarte Maßnahmen vorzusehen, um auf der Chipkarte gespeicherte Daten vor
dem Zugriff über die Schnittstellen zur Außenwelt definiert zu schützen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Speichereinheit
derart ausgestaltet ist, dass einzelnen Dateneinheiten eine Lesekennung zugeordnet
ist derart, dass die Art der zulässigen Übertragung an Hand der Lesekennung
bestimmt wird. Bei der erfindungsgemäßen Chipkarte ist es somit grundsätzlich
nicht möglich, dass mit einer entsprechenden Lesekennung gekennzeichnete
Dateneinheiten ungewollt an ein Lesegerät übertragen werden. Somit können
sensible Daten, beispielsweise persönliche Daten, die im Klartext auf der Chipkarte
gespeichert sind, wirksam vor unbeabsichtigtem drahtlosem Auslesen bei Passieren
eines entsprechenden Lesegeräts verhindert werden. Solche geschützten Daten
können nur kontaktbehaftet über die Kontakteinheit ausgelesen werden, wozu die
Chipkarte in eine entsprechende Leseeinheit eingeführt werden muss, wie dies
beispielsweise an einem Bankautomaten oder bei einem Lesegerät für Krankenver
sicherungskarten der Fall ist.
Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Lesekennung derart ausgestaltet ist, dass
Dateneinheiten mit einer Lesekennung nur über die Kontakteinheit übertragen
werden können. Derartig geschützte Daten können dann nicht drahtlos übertragen
werden.
In einer bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Lesekennung ein Flag
oder ein Schlüssel ist, und dass Dateneinheiten mit einer Lesekennung nur ausgele
sen und übertragen werden können, wenn bei der Leseanforderung die Leseken
nung, z. B. das Flag, übertragen wird. Mit dem Flag bzw. dem Schlüssel gekenn
zeichnete Daten können somit nur über den kontaktbehafteten Übertragungsweg
gelesen werden. Weiter können auch Mittel zur Verschlüsselung von Datenein
heiten nach einem Verschlüsselungsalgorithmus mit Hilfe des Schlüssels vorgese
hen sein. Dies dient als zusätzlicher Schutz, da bei der drahtlosen Datenüber
tragung abgehörte verschlüsselte Daten dem Abhörenden im allgemeinen nur dann
einen Nutzen bringen und von ihm entschlüsselt werden können, wenn er auch den
entsprechenden Schlüssel dazu kennt, der jedoch geheim ist.
In einer bevorzugten Weiterbildung ist eine Protokolleinheit zur Protokollierung von
unberechtigten oder fehlerhaften Leseanforderungen und/oder eine Zähleinheit zum
Zählen von unberechtigten oder fehlerhaften Leseanforderungen und zum Sperren
der angeforderten Dateneinheit bei Überschreiten eines Referenzwertes unberech
tigter oder fehlerhafter Leseanforderungen vorgesehen. Dadurch soll verhindert
werden, dass eine unbegrenzte Zahl von Ausleseversuchen unternommen wird, um
gesicherte Daten drahtlos von einer Chipkarte für anschließende Missbräuche
auszulesen. Derartige Ausleseversuche werden bei dieser Weiterbildung der erfin
dungsgemäßen Chipkarte in einem von außen nicht zugänglichen Bereich des
Betriebssystems gespeichert, wobei dann eine Freigabe nur von einem Administra
tor mit einer entsprechenden Programmiersoftware oder einem speziellen Schlüssel
für die Chipkarte vorgenommen werden kann. Allerdings kann auch vorgesehen
sein, dass bei einer nächsten berechtigten Benutzung der Chipkarte, beispielsweise
an einer kontaktbehafteten Leseeinheit, die in der Chipkarte gesperrten Datenein
heiten wieder freigegeben werden, da in diesem Fall davon ausgegangen wird, dass
die Chipkarte wieder von dem berechtigten Besitzer benutzt wird.
Bevorzugt ist die Chipkarte als aktive Chipkarte ausgestaltet, wozu auf und/oder in
der Chipkarte eine Energieversorgungseinheit zur Energieversorgung der Einheiten
der Chipkarte angeordnet ist und wozu die Übertragungseinheit zum Übertragen
von Daten im Mobilfunkfrequenzbereich ausgestaltet ist. Dadurch wird es möglich,
aktiv und ohne Energiezufuhr von außen Daten von der Chipkarte drahtlos auch
über größere Entfernungen als bei den bekannten passiven Chipkarten, bei denen
Daten nur über wenige Zentimeter übertragen werden können, an ein Lesegerät
übertragen zu können. Die Datenübertragung erfolgt dabei dann in einem Frequenz
bereich der Mobilfunktechnik, d. h., in einem Frequenzbereich oberhalb von
100 MHz bis maximal 20 GHz, wozu ein geeigneter Mobilfunksender auf der
Chipkarte vorgesehen ist. Insbesondere bei derart weitergebildeten Chipkarten ist
die vorliegende Erfindung von Vorteil, da bei einer solchen Chipkarte Daten über
mehrere Meter übertragen werden können, ohne dass die Chipkarte also bewusst
in die Nähe eines Lesegeräts gebracht werden muss. Der Benutzer würde also ohne
den erfindungsgemäßen Schutz von Dateneinheiten gar nicht bemerken, wenn er
im Abstand von mehreren Metern ein Lesegerät passiert und dabei Daten von
seiner Chipkarte an das Lesegerät übertragen werden würden. Dies könnte sich ein
Hacker zu Nutze machen, indem er heimlich Lesegeräte dort aufstellt, wo Personen
mit Chipkarten vorbeigehen, um die darauf gespeicherten Daten unbefugt auszu
lesen. Durch die Erfindung kann dies wirksam unterbunden werden.
Gemäß weiteren vorteilhaften Ausgestaltungen ist die Chipkarte zur Unterstützung
der ISO-Norm 7816, insbesondere der ISO-Normen 7816-4, 7816-7 und 7816-8,
ausgebildet und verhält sich kompatibel zu diesen Normen. Außerdem ist die
Chipkarte bevorzugt im ID-1 Format ausgestaltet, und die Steuereinheit weist einen
programmierbaren Mikroprozessor auf. Sowohl die kontaktbehaftet als auch die
drahtlos übertragenen Daten werden von der Steuereinheit bevorzugt in der ge
nannten ISO-Norm bereitgestellt.
Die Erfindung betrifft auch ein System zur Kommunikation mit Chipkarten, wobei
wenigstens eine Empfangseinheit zum Empfang der von einer Chipkarte drahtlos
übertragenen Daten vorgesehen ist. Bevorzugt sind in einem solchen System
mehrere derartige Empfangseinheiten und zudem auch mindestens eine Leseeinheit
zum Lesen von Daten bei Berührung der Kontakteinheit einer Chipkarte mit der
Leseeinheit vorgesehen. Die Zahl, Anordnung und Ausgestaltung der Empfangs-
und Leseeinheiten richtet sich dabei insbesondere nach Art und Ausgestaltung der
Anwendungen, für die die Chipkarte vorgesehen sein soll.
Die Chipkarte ist weiter für eine multifunktionale, veränderliche und erweiterbare
Nutzung der Chipkarte ausgestaltet. Es können deshalb zahlreiche gewünschte
Anwendungen miteinander auf einer Chipkarte vereint werden, wofür bislang
mehrere verschiedene Chipkarten erforderlich waren. Auch können zukünftige noch
hinzuzufügende Funktionen auf einfache Weise integriert werden. Beispielsweise
könnten in die erfindungsgemäße Chipkarte die Funktionen für die Anwendung als
Krankenkassenkarte und Bankkarte, bei denen Daten kontaktbehaftet ausgelesen
werden, und für die Anwendung als Zugangskontrolle und Zeiterfassung, bei der
Daten drahtlos übertragen werden, integriert sein. Auch die Funktionen für Anwen
dungen, bei denen registriert werden soll, ob eine Person eine bestimmte Kontroll
stelle passiert hat, um dann eine Gebühr von dessen Konto abzubuchen, beispiels
weise Autobahn- oder Mautgebühren, können in die erfindungsgemäße Chipkarte
integriert sein.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend an Hand der Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Chipkarte;
Fig. 2 ein Blockschaltbild eines erfindungsgemäßen Systems zur Kom
munikation mit einer Chipkarte;
Fig. 3A, 3B Blockschaltbilder zur Erläuterung der Wirkungsweise der Erfin
dung; und
Fig. 4 ein Blockschaltbild der Steuereinheit einer erfindungsgemäßen
Chipkarte.
In Fig. 1 sind in einem Blockschaltbild die wesentlichen Elemente einer erfindungs
gemäßen aktiven Chipkarte gezeigt. Diese, auch als Wireless-SmartCard bezeichne
te Chipkarte umfasst einen als Steuereinheit ausgebildeten Mikrokontroller 1, eine
Übertragungseinheit 2 zum drahtlosen Übertragen von Daten und eine Kontakt
einheit 3 nach ISO 7816-2 zum kontaktbehafteten Übertragen von Daten. Zur
Energieversorgung der Chipkarte ist eine Batterie 4 vorgesehen, die im gezeigten
Beispiel als Teil der Steuereinheit 1 dargestellt ist, was jedoch nicht zwingend ist.
Die Steuereinheit 1 weist eine zentrale Recheneinheit 5, eine nur lesbare Speicher
einheit 6 im wesentlichen zur Speicherung des Betriebssystems, eine les- und
beschreibbare Speichereinheit 7 als Datenspeicher und eine les- und beschreibbare
Speichereinheit 8 als Arbeitsspeicher, insbesondere auch als Daten- und Programm
speicher für Applikationen, die auf die Chipkarte geladen werden, auf. Ferner weist
die Steuereinheit Kontaktanschlüsse 9 auf, über die die Steuereinheit 1 mit anderen
Einheiten 2, 3 der Chipkarte in Verbindung steht. Dabei sind Kontaktanschlüsse
vorgesehen für eine Versorgungsspannung Vcc, für eine Bezugsspannung GND, für
ein Reset-Signal RST und für ein Taktsignal CLK. Weiter ist ein serieller Anschluss
I/O zur Verbindung mit der Kontakteinheit 3 und ein weiterer serieller Anschluss I/O
zur Verbindung mit der Übertragungseinheit 2 vorgesehen.
Die Übertragungseinheit 2 weist entsprechende Kontaktanschlüsse 10 auf zur
Verbindung mit der Steuereinheit 1. Weiter weist die Übertragungseinheit 2 ein
Taktmodul 11 zur Taktgenerierung, ein Resetmodul 12 zur Reseterzeugung und ein
Sende-/Empfangsmodul (Transceiver) 13 zum Senden und Empfangen von Daten
auf. Das Sende-/Empfangsmodul 13 ist außerdem mit einer Antenne 14 verbunden
als Sende-/Empfangselement.
Der erfindungsgemäße Chipkarten-Mikrokontroller 1 besitzt somit zwei echte I/O
Kanäle, die zur Kommunikation mit der Perpherie benutzt werden. Diese Perpherie
besteht aus dem Kontaktfeld 3 und dem RF-Interface 2 als Übertragungseinheit.
Das Kontaktfeld 3 wird benutzt, um mit ISO-konformen Chipkarten zu kommunizie
ren, während das RF-Interface 2 zur drahtlosen Datenübertragung benutzt wird.
Das RF-Interface 2 und die Kontaktfläche 3 sind dabei gleichberechtigte Perpherie
geräte, die beide parallel und unmittelbar von der Steuereinheit 1 angesteuert
werden können.
Das RF-Interface 2 umfasst als wesentliches Element den Transceiver 13, der
bevorzugt bei einer Frequenz im ISM-Band arbeitet. In einer praktischen Ausgestal
tung sind dabei Frequenzen von 433 und 868 MHz vorgesehen, wobei allgemein
Frequenzen etwa im Bereich von 100 MHz bis 20 GHz in Frage kommen. Aus dem
modulierten RF-Signal werden auch das Taktsignal und das Resetsignal für die
Steuereinheit 1 abgeleitet. Dadurch, dass auf der Chipkarte eine eigene Energiever
sorgung vorgesehen ist in Form einer Batterie 4 und dass Mittel zum Senden von
Daten auf einer Mobilfunkfrequenz vorgesehen sind, können mit der erfindungs
gemäßen Chipkarte Daten über deutlich größere Entfernungen als bei den bekann
ten passiven Chipkarten übertragen werden. Bevorzugt ist das Betriebssystem so
ausgestaltet, dass für einzelne Daten bestimmt werden kann, auf welchem Über
tragungsweg - kontaktbehaftet oder drahtlos - sie übertragen werden dürfen oder
sollen. Bevorzugt sind für die drahtlose Datenübertragung auch schnelle Antikolli
sionsprotokolle vorgesehen, damit die von mehreren unterschiedlichen Chipkarten
drahtlos zu einer Empfangseinheit übertragenen Daten parallel abgearbeitet und
unterschieden werden können.
In Fig. 2 ist vereinfacht ein System zur Kommunikation mit einer erfindungs
gemäßen Chipkarte gezeigt. Ein solches System weist je nach Anwendung ein oder
mehrere Leseeinheiten zum kontaktbehafteten Übertragen von Daten und/oder ein
oder mehrere Empfangseinheiten zum drahtlosen Übertragen von Daten auf. Bei
spielhaft sind zwei unterschiedliche Leseeinheiten 16, 17 gezeigt, bei denen die
Chipkarte 15 in einen Leseschliz eingeführt oder über einen Lesesensor geführt
werden muss, um Daten über die Kontakteinheit an die Leseeinheit 16, 17 zu
übertragen oder um von der Leseeinheit 16, 17 Daten an die Chipkarte 15 zu
übertragen. Außerdem ist eine Empfangseinheit 18 gezeigt, um drahtlos Daten von
der Chipkarte 15 zu empfangen. Je nach Anwendung kann auch vorgesehen sein,
dass die Empfangseinheiten 18 auch zum Senden von Daten an die Chipkarte 15
ausgestaltet sind.
Ein solches System könnte vorteilhaft beispielsweise in einem größeren Firmenge
bäude mit zahlreichen Mitarbeitern eingesetzt werden. Jeder Mitarbeiter besitzt
dabei eine erfindungsgemäße Chipkarte 15, auf der unterschiedliche Daten gespei
chert sind. Mittels Empfangseinheiten 18 im Eingangsbereich des Firmengebäudes
könnte die Zutrittskontrolle und Zeiterfassung realisiert sein, so dass kein Mit
arbeiter mehr beim Betreten des Gebäudes seine Karte aus der Tasche oder dem
Portemonnaie entnehmen und von Hand in ein Lesegerät eingeben muss. Die Zu
trittskontrolle in spezielle Räume könnte mittels Lesegeräten 16 realisiert sein,
wofür auf der Chipkarte beispielsweise ein Zutrittspasswort gespeichert ist, das nur
kontaktbehaftet übertragen werden soll. Weiter könnte auf der Chipkarte ein
Geldwertspeicher vorgesehen sein, um in der Kantine an einer Leseeinheit 16 oder
17 bezahlen zu können. Weiter könnten auf der Chipkarte persönliche Daten wie
Versicherungsdaten, Krankenkassendaten, Zugangsdaten für einen Geldausgabe
automaten oder andere Geldspeicher zum Bezahlen in Geschäften vorgesehen sein.
Auch ein Geldspeicher zum Bezahlen von Straßenbenutzungs-, Maut- oder Brücken
benutzungsgebühren lässt sich in die Chipkarte integrieren. Das Aufladen dieser
Geldspeicher könnte beispielsweise zentral an einem Bankautomaten erfolgen.
Auch die Erweiterung von Anwendungen und die Umprogrammierung kann an
einem zentralen Lesegerät oder zentral gesteuert an einem beliebigen Lesegerät
erfolgen, unter Umständen ohne dass es der Benutzer bemerkt.
An Hand der Darstellungen in den Fig. 3A und 3B soll nun die Erfindung näher
erläutert werden. In Fig. 3A ist skizziert, in welcher Weise ein Zugriff von einer
Leseeinheit 16 auf den Inhalt des Datenspeichers 7 einer Chipkarte erfolgt, um
Daten kontaktbehaftet über die Kontakteinheit an die Leseeinheit 16 zu übertragen.
Dazu wird zunächst von der Leseeinheit 16 eine Leseanforderung an eine Schutz
einheit 21, eine sogenannte Firewall, gesendet, um bestimmte Daten aus dem
Datenspeicher 7 auszulesen. Diese Leseanforderung wird von der Schutzeinheit 21
an die (hier nicht gezeigte) Steuereinheit der Chipkarte weitergereicht, von wo aus
der Zugriff auf den Datenspeicher 7 erfolgt. An Hand eines direkt oder indirekt in
der Lesekennung enthaltenen Identifizierungscodes 71 wird erkannt, welche Daten
ausgelesen werden sollen und an welcher Stelle diese Daten 72 sich in dem
Datenspeicher 7 befinden. Jedem Datensatz ist dabei auch eine Lesekennung 73
zugeordnet, die eine Information darüber enthält, ob und in welcher Weise diese
Dateneinheit 72 ausgelesen und übertragen werden darf. Beispielsweise kann in
dieser Lesekennung 73 die Information enthalten sein, dass die Daten nur über den
kontaktbehafteten Übertragungsweg übertragen werden dürfen, nicht aber über
einen drahtlosen Übertragungsweg. Eine derartige Kennung sei für den vorliegen
den Fall angenommen. Dies bedeutet, dass die Daten 72 auf die Anforderung der
Leseeinheit 16 ausgelesen werden dürfen, wozu sie zunächst in der Form, in der
sie auch in dem Datenspeicher 7 abgespeichert sind, an die Schutzeinheit 21
übergeben werden, die die eigentliche Überprüfung durchführt an Hand der Lese
kennung, ob die Übertragung der Daten erfolgen darf. Außerdem kann dort eine
Entschlüsselung der wie im gezeigten Fall verschlüsselten Daten 72 erfolgen.
Gegebenenfalls kann dafür jedoch auch eine separate Kryptographieeinheit auf der
Chipkarte vorgesehen sein. Schließlich werden die entschlüsselten Daten als
Klartext an die Leseeinheit 16 übertragen, womit der Lesevorgang abgeschlossen
ist.
Bei dem in Fig. 3B gezeigten Beispiel sollen dieselben Daten 72 drahtlos an eine
Empfangseinheit 18 auf deren Anforderung hin übertragen werden. Die Leseanfor
derung der Empfangseinheit 18 gelangt zunächst über deren Antenne 180 zur
(nicht gezeigten) Antenne der Steuereinheit der Chipkarte und wird dort an die
Schutzeinheit 21 gereicht. Von dort wird wiederum auf den Datenspeicher 7 und
an Hand des Identifizierungscodes 71 auf die entsprechenden Daten 72 zu
gegriffen. Dabei erfolgt an Hand der dort ebenfalls gespeicherten Lesekennung 73
die Überprüfung, ob diese Daten 72 überhaupt drahtlos übertragen werden dürfen.
Wie vorliegend vorausgesetzt wurde, sei die Lesekennung 73 so ausgestaltet, dass
die Daten 72 nicht drahtlos übertragen werden dürfen, weshalb hier eine ent
sprechende Rückmeldung über die Schutzeinheit 21 an die Empfangseinheit 18
gesendet wird mit dem Inhalt, dass die angeforderten Daten nicht übertragen
werden dürfen.
Der erfindungsgemäße Schutz mittels Lesekennungen soll im wesentlichen durch
das Betriebssystem der Chipkarte gewährleistet werden. Dabei stehen insbesonde
re für die Ausgestaltung der Lesekennungen unterschiedliche Möglichkeiten zur
Verfügung. Eine erste Möglichkeit besteht darin, dass einzelne Dateneinheiten, wie
beispielsweise elementäre Dateien und Directory Dateien, zusätzlich ein Flag,
beispielsweise 2 Bit, erhalten. Dabei kann vorgesehen sein, dass diese Daten
einheiten nur im kontaktbehafteten Betriebsfall verarbeitet werden können.
Eine zweite Möglichkeit besteht darin, dass bestimmte Dateneinheiten zusätzlich
einen Schlüssel erhalten, der eine Länge von 4 bis 64 Bit haben kann. Eine Lesean
forderung einer Dateneinheit, die mit einem Schlüssel geschützt ist, kann dann nur
entweder verschlüsselt übertragen werden oder mit einem korrekt übermittelten
passenden, ggf. abgeleiteten Schlüssel bearbeitet werden. Erst dann können die
entsprechenden Dateneinheiten über den drahtlosen Informationsaustausch gesen
det oder empfangen werden.
Eine dritte Möglichkeit besteht darin, zusätzlich zu dem Schlüssel die Daten, wie in
Fig. 3 gezeigt, mit einem Kryptifizierungsalgorithmus zu verschlüsseln. Dieser
Algorithmus wird dabei vom Betriebssystem der Chipkarte zur Verfügung gestellt.
Der Zugriff auf eine derart geschützte Dateneinheit verlangt dann die Kenntnis des
benutzten Kryptifizierungsalgorithmus' und des Schlüssels, der zum Verschlüsseln
der Daten verwendet wurde.
Alle drei verschiedenen Schutzmöglichkeiten sind auch als Mischformen einsetzbar
und können als Zusatz der ISO-Betriebssysteme auf der Chipkarte implementiert
werden. Es kann weiter vorgesehen sein, dass ein Zugriffsversuch auf eine Daten
einheit protokolliert wird, wenn ein Zugriff auf eine geschützte Dateneinheit feh
lerhaft ist, wenn beispielsweise der Schlüssel fehlerhaft ist oder fehlt. Es kann
dann bei einem nicht erfolgreichen Zugriff ein Zähler der Fehlzugriffe inkrementiert
werden, wobei der Zählerstand bevorzugt in einem Bereich des Betriebssystems
gespeichert wird, der von außen nicht zugänglich ist. Denkbar ist, einen Referenz
wert für diesen Zählerstand zu setzen, wobei eine Dateneinheit dann gesperrt
werden kann, wenn der Zählerstand mit der Anzahl der Fehlzugriffe den Referenz
wert erreicht. Eine Freischaltung kann dann bevorzugt nur von einem Administrator
mit einer entsprechenden Programmier-Software oder einem speziellen Schlüssel
für die Chipkarte vorgenommen werden. Allerdings kann auch eine Freischaltung
dann bereits vorgesehen sein, wenn die Chipkarte wieder korrekt an einer Lese
einheit benutzt wird, da dann davon ausgegangen werden kann, dass dann die
Chipkarte wieder von dem rechtmäßigen Besitzer benutzt wird.
In Fig. 4 sind in einem Blockschaltbild die wesentlichen Elemente des als Steuer
einheit 1 ausgestalteten Mikrokontrollers bei einer erfindungsgemäßen Chipkarte
gezeigt. Der Chipkartenkontroller verfügt zunächst über einen nicht überschreibba
ren Speicherbereich 6, der keine Änderungen und somit auch keine Manipulationen
ermöglicht. In diesem Speicherbereich 6 ist auch das Betriebssystem der Chipkarte
abgelegt, das unter anderem die Normen aus der Serie ISO/IEC7816 unterstützt.
Dieses Betriebssystem ermöglicht die multifunktionale Nutzung der Chipkarte,
weshalb mehrere unterschiedliche Anwendungen unterstützt werden können. Die
erfindungsgemäße Chipkarte weist außerdem zusätzliche Betriebssystem-Kom
mandos auf, die die Wahl des Kommunikationsweges betreffen. Es wird also ein
Betriebssystem in einem Chipkartenkontroller für zwei Übertragungsverfahren
genutzt.
Der Mikrokontroller 1 weist ferner eine überschreibbare Speichereinheit (RAM) 81
zum Laden von speziellen Befehlen und Anwendungen und eine weitere über
schreibbare Speichereinheit (RAM) 82 zum Starten einer virtuellen Maschine auf.
Weiter sind eine Schnittstelle für Anwendungsprogramme (API = Application Pro
gram Interface) 19 und eine Einheit zur Authentifizierung und Authorisierung 20
vorgesehen. Mittels einer Schutzeinheit (Firewall) 21 soll verhindert werden, dass
kritische Daten, die nur kontaktbehaftet übertragen werden sollen, von einer
Empfangseinheit abgefragt und drahtlos übertragen werden. Zur Verschlüsselung
und Entschlüsselung von Daten vor bzw. nach der Übertragung ist eine geeignete
Kryptifizierungseinheit 22 vorgesehen. Daten selbst werden in einer Speichereinheit
7 abgelegt. Schließlich sind eine Schnittstelle 91 zur kontaktbehafteten Über
tragung und eine Schnittstelle 92 zur drahtlosen Übertragung vorgesehen, über die
die Daten an die Übertragungseinheit bzw. die Kontakteinheit weitergegeben
werden.
Die Erfindung wird insbesondere eingesetzt bei aktiven Chipkarten, die im ID1-
Format ausgestaltet sind und die die Norm ISO7816, insbesondere die ISO-Nor
men 7816-4, 7816-7 und 7816-8, sowohl hinsichtlich der kontaktbehaftet als auch
der drahtlos zu übertragenden Daten unterstützen. Vor allem verhält sich die
Steuereinheit vorteilhafterweise kompatibel zu diesen Normen. Durch die Erfindung
kann wirksam und auf einfache Weise verhindert werden, dass Daten von der
Chipkarte ungewollt oder unbemerkt ausgelesen oder ausspioniert werden. Ins
besondere kann für jede Dateneinheit bestimmt werden, ob und auf welche Weise
sie übertragen werden darf und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit
die Daten übertragen werden. Zusätzlich können weitere Schutzmechanismen und
Verschlüsselungen vorgesehen sein.
Claims (15)
1. Chipkarte mit einer Speichereinheit zum Speichern von Daten, mit einer Über
tragungseinheit zum drahtlosen Übertragen von Daten, mit einer Kontakteinheit
zum kontaktbehafteten Übertragen von Daten und mit einer Steuereinheit zur
Steuerung der Datenspeicherung und Datenübertragung,
dadurch gekennzeichnet, dass die Speichereinheit derart ausgestaltet ist, dass
einzelnen Dateneinheiten eine Lesekennung zugeordnet ist derart, dass die Art der
zulässigen Übertragung an Hand der Lesekennung bestimmt wird.
2. Chipkarte nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Lesekennung derart ausgestaltet ist, dass
Dateneinheiten mit einer Lesekennung nur über die Kontakteinheit übertragen
werden können.
3. Chipkarte nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die Lesekennung ein Flag oder ein Schlüssel ist.
4. Chipkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass Dateneinheiten mit einer Lesekennung nur ausgele
sen und übertragen werden können, wenn bei der Leseanforderung das Flag bzw.
der Schlüssel übertragen wird.
5. Chipkarte nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zur Verschlüsselung von Dateneinheiten nach
einem Verschlüsselungsalgorithmus mit Hilfe des Schlüssels vorgesehen sind.
6. Chipkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Protokolleinheit vorgesehen ist zur Protokollie
rung von unberechtigten oder fehlerhaften Leseanforderungen.
7. Chipkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Zähleinheit vorgesehen ist zum Zählen von
unberechtigten oder fehlerhaften Leseanforderungen und zum Sperren der angefor
derten Dateneinheit bei Überschreiten eines Referenzwertes unberechtigter oder
fehlerhafter Leseanforderungen.
8. Chipkarte nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass Mittel vorgesehen sind zum Entsperren gesperrter
Dateneinheiten nach einer erneuten berechtigten Benutzung der Chipkarte.
9. Chipkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit derart ausgestaltet ist, dass vor
dem Übertragen von Daten eine Prüfung erfolgt, ob die Daten eine Lesekennung
aufweisen und zum Übertragen über den gewünschten Übertragungsweg freigege
ben sind.
10. Chipkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass auf und/oder in der Chipkarte eine Energieversor
gungseinheit zur Energieversorgung der Einheiten der Chipkarte angeordnet ist,
dass die Übertragungseinheit zum Übertragen von Daten im Mobilfunkfrequenzbe
reich ausgestaltet ist.
11. Chipkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Chipkarte im ID-1 Format ausgestaltet ist.
12. Chipkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit einen programmierbaren Mikro
prozessor aufweist.
13. Chipkarte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit sich kompatibel zu den ISO-Nor
men 7816-4, 7816-7 und 7816-8 verhält.
14. System zur Kommunikation mit Chipkarten gemäss einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei eine Empfangseinheit zum Empfang der von einer Chipkarte
drahtlos übertragenen Daten vorgesehen ist.
15. System nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Leseeinheit zum Lesen von Daten bei Berührung
der Kontakteinheit einer Chipkarte mit der Leseeinheit vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000128821 DE10028821A1 (de) | 2000-06-10 | 2000-06-10 | Chipkarte mit Lesekennungen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000128821 DE10028821A1 (de) | 2000-06-10 | 2000-06-10 | Chipkarte mit Lesekennungen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10028821A1 true DE10028821A1 (de) | 2001-12-20 |
Family
ID=7645386
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000128821 Withdrawn DE10028821A1 (de) | 2000-06-10 | 2000-06-10 | Chipkarte mit Lesekennungen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10028821A1 (de) |
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